1893 / 157 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 04 Jul 1893 18:00:01 GMT) scan diff

dem betreffenden Ort befindlichen n,, ,. regel⸗ mäßig einer Revision nach den geltenden Bestimmungen zu unterwerfen und die darüber aufgenommene Verhandlung Euer , . zum weiteren Befinden vorzulegen.

o, wie in Berlin, Breslau und Köln, die örtlichen Verhältnisse eine solche Revision nicht angängig erscheinen kr ist für thunlichst strenge Beaufsichtigung durch die Physiker, womöglich unter Mitwirkung von Apothekern, wie dies in Berlin geschieht, zu sorgen.

Ueber die Zahl der stattgehabten Besichtigungen von e, , , , . durch die gedachten Commissarlen und das Ergebniß derselben sehe ich einer entsprechenden BVemerkun in dem jedesmaligen Jahresbericht des Regierungtz⸗Medizinal⸗ Rathes über Apothekenbesichtigungen ergebenst entgegen.

Berlin, den 7. Juni 1895.

Der Minister . der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗Angelegenheiten. Im Auftrage:

Bartsch. An sämmtliche Königlichen Regierungs⸗Präsidenten und den Königlichen Polizei⸗Präsidenten hier.

Aichtamtliches.

Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 4. Juli.

Seine Majestät der Kaiser und König kamen heute Morgen vom Neuen Palais nach Berlin und eröffneten in feierlicher Weise den neu gewählten Reichstag im Weißen Saale des hiesigen Königlichen Schlosses.

Vorher hatten Seine Majestät den Vortrag des Chefs des Militärcabinets im Schlosse entgegengenommen.

Die Commission für Arbeiterstatistik erörterte in ihrer Sitzung vom 30. v. M. die inn inwieweit das ihr vor⸗ gelegte statistische Material über Arbeitszeit, Kündigungsfristen und Lehrlingsverhältnisse im Handelsgewerbe der Ergänzung bedürfte und auf welchem Wege diese Ergänzung zu beschaffen wäre. Man einigte sich dahin, daß durch weitere Ermittelungen klar gestellt werden müßte, inwieweit die nach dem Ergebniß der Statistik gegenwärtig übliche Arbeitszeit der Verkäufer in Ladengeschäften eine übermäßige wäre, und inwieweit eine ge⸗ setzliche Beschränkung der Ladenzeit oder der Arbeits zeit bes Ladenpersonals ohne Gefährdung der wirthschaftlichen Lage der Betheiligten und der berechtigten Interessen des kaufenden Publikunis durchgeführt werden könnte, sowie ob die Ein⸗ führung einer gesetzlichen Minimalkündigungsfrist sich empfehle. Die zur Beantwortung dieser Fragen erforderlichen Unterlagen werden nach Ansicht der Commission durch Vernehmung von Auskunftspersonen und durch Befragung von. Interessenten⸗ vereinigungen zu beschaffen sein. Die Gegenstände der Ver⸗ nehmung und Befragung näher festzustellen, wurde einem Ausschuß übertragen. ;

Infolge einer Eingabe von Hausdienern, Packern ꝛc. aus Berliner Handelsgeschäften beschloß die Commission, auch die Verhältniffe der kaufmännischen Bediensteten dieser Art bei den Vernehmungen zu berücksichtigen. In der Sitzung vom 30. v. M. wurde ferner Mittheilung über die Lage der übrigen von der Commission beschlossenen Erhebungen gemacht. Da⸗ nach haben die Vernehmungen von Auskunftspersonen und die Befragung von Interessentenvereinigungen zur Fortsetzung der Bäckerenquéte stattgefunden; die Protokolle und Gutachten sind zum größten Theil eingegangen. Die Fragebogen zur Erforschung der Arbeitszeit in Getreidemühlen sind ausgegeben, zu einem guten Theil auch bereits wieder eingegangen.

Auf die von der Commission angeregten Erhebungen über die Verhältnisse der jugendlichen und weiblichen Arbeiter und die Arbeitszeit der erwachsenen Männer in der Haus⸗ industrie hat der Reichskanzler beschlossen einzugehen und Vorbereitungen für die Einleitung solcher Erhebungen bereits in Angriff nehmen lassen.

Die Sitzung vom 1. d. M. war der Berathung eines Fragebogens zur Erforschung der Verhältnisse der in Gast⸗ und Schankwirthschaften beschäftigten Personen gewidmet. Der vorgelegte Entwurf fand mit einigen Abänderungen die Zustimmung der Commission. Einen größeren Raum in der Berathung, zu welcher mehrere Wirihe und Kellner als , mer snnen zugezogen wurden, nahm die Erörterung der Fragen ein, ob auch die Beschaffenheit der den Kellnern ꝛc. vom Principal angewiesenen Wohnungen mit Hilfe des Fragebogens erforscht werden sollte, und ob die ganze Erhebung auf Kellner zu beschränken oder auch auf andere Bedienstete der Gast⸗ und Schank⸗ wirthschaftsbetriebe thätige Personen insbesondere das Küchen⸗ personal zu erstrecken wäre. Die erste Frage wurde ver⸗ neint, da man es für unmöglich hielt, über die Beschaffenheit von Wohnungen auf schriftlichem Wege Klarheit zu gewinnen; die zweite Frage wurde zunächst einem Ausschuß zur Prüfung überwiesen.

In der Nr. 13 der „Amtlichen Nachrichten des Reichs⸗Versicherungsamts“ vom 1. Juli d. J. werden veröffentlicht ein Nachtrag zu den Unfallverhütungs⸗ vorschriften der Schwarzburg⸗Sondershausenschen landwirthschaftlichen Berufsgenossenschaft und die Unfallverhütungsvorschriften der landwirthschaft⸗ lichen Berufsgenossenschaft Ober-Elsaß für den Betrieb des Holzschlittens in den Gebirgsforsten des Bezirks ö Ferner sind folgende Recursentscheidungen mit⸗ getheilt:

Der Betrieb einer umfangreichen Fischflößerei, welchen eine kaufmännische Firma zu Zwecken ihres Großhandels mit See⸗ und Flußfischen eingerichtet hat, ist, da er sich in ähn⸗ licher Weise wie die Schiffahrt und Flößerei vollzieht, als ein nach §z 1 Ziffer 3 des Ausdehnungsgesetzes vom 28. Mai 1885 versicherter, der zuständigen Binnenschiffahrts⸗Berufs⸗ , useh gr er Betrieb erklärt worden. Was die

ewerbsmäßigkeit desselben betrifft, so war davon aus⸗ zugehen, daß auch solche Betriebe, die nur den Zwecken eines

Handelsgeschäfts dienen, also für den Unternehmer nicht eine unmittelbare Einnahmequelle bilden, den gewerbsmäßigen Be⸗ trieben dann gleich zu stellen sind, wenn sie nach ihrer be⸗

onderen Bedeutung für das Geschäft, . estimmt sind, namentlich mit Růcksi t auf ihre finanzielle Erheblichkeit, einen wesentlichen und hervorragenden Bestand⸗ theil des Gesammtunternehmens bilden. .

Die Zustellung eines Bescheides an eine Person, die sich vorübergehend im Auslande aufhält, ist gültig erfolgt, wenn die Behändigung während der Zeit der Abwesenheit in der im Inlande belegenen und beibehaltenen Wohnung des Adressaten gemäß den für die Bestellung von ein geschriebenen Briefen durch die Post be⸗ stehenden Vorschriften, z. B. an die Ehefrau, ordnungs⸗ mäßig ausgeführt worden ist.

Eine or dnungsmäßige Zustell ung setzt voraus, daß die Person des Empfangsberechtigten sich aus der Adrefse klar und unzweideutig ergiebt. Danach ist die Zustellung eines Bescheides an einen Verletzten, welche unter der Adresse „an den Glasmacher Michael L. zu Händen der Frau L. in B.“ während einer längeren Abwesenheit des L. an seine Ehefrau erfolgt war, nicht als gültig bewirkt angesehen worden. .

Eine ordnungsmäßige Zustellung eines Bescheides im Sinne der S8 62 und 110 des Unfallversicherungsgesetzes liegt nicht vor, wenn derselbe dem Kläger, der sich in 6 befindet, nur jseröffnet“ worden ist, während eine Behändigung nicht stattgefunden hat, und nicht einmal feststeht, ob der Bescheid dem Kläger wörtlich vorgelesen oder nur dem Sinne nach mitgetheilt worden ist.

Die Zustellung kann an eine thatsächlich geistes⸗ kranke, wenn auch erst später für geisteskrank erklärte Person nicht mit rechtlicher Wirksamkeit erfolgen.

Die Nr. 13 der Sonderausgabe der „Am lichen Nachrichten des Reichs-Versicherungsamts“, In⸗ validitäts- und Altersversicherung, vom 1. Juli d. J. enthält folgende Revisionsentscheidungen.

Der K hat nach 16 der Kaiserlichen Verordnung vom 1. Dezember 1890 das Recht, vor der mündlichen Verhandlung, um diese zweckmäßig vorzubereiten, von Behörden 2c. die ihm geeignet ö Urkunden und Auskünfte jeder Art einzuziehen. Er ist aber auch verpflichtet, den Betheiligten vor der Urtheils⸗ fällung von dem Inhalt der eingezogenen Urkunden 2c Kenntniß zu geben oder doch wenigstens ihnen die Möglichkeit zu ge⸗ währen, daß sie sich die Kenntniß davon verschaffen.

Es besteht im allgemeinen keine Pflicht, sondern nur eine Befugniß der Versicherungsanstalt, nach Erlaß eines die Gewährung einer Altersrente ablehnenden Bescheides auf Grund nachträglich beigebrachter Unterlagen in eine wieder⸗ holte Prüfung des Rentenanspruchs einzutreten und zutreffendenfalls einen anderweiten Bescheid zu ertheilen. Hat aber einmal der Vorstand von jener Befugniß durch Ertheilung eines neuen berufungsfähigen Bescheides Gebrauch gemacht, so wird dadurch der frühere rechtskräftige Bescheid ohne weiteres aufgehoben. Der neue Bescheid tritt vollständig an die Stelle des zuletzt erlassenen dergestalt, daß auch den übrigen Rentenfeststellungsinstanzen nunmehr die Möglichkeit gewährt ist, ihrerseits den geltend gemachten Anspruch einer umfassenden, an die Begründung des neuen Bescheides in keiner Weise gebundenen Prüfung zu unterziehen. Hieran wird auch dann nichts geändert, wenn der nunmehr allein maßgebende Bescheid sich ausdrücklich auf die Rechtskraft des früheren beruft.

Wenn dagegen der Anstaltsvorstand die Ertheilung eines anderweiten Rentenbescheides in formloser Weise ablehnt, so stellt dieses Antwortschreiben einen ander⸗ weiten berufungsfähigen Rentenbescheid im Sinne des Gesetzes nicht dar und kann dagegen auch ein Rechtsmittel nicht eingelegt werden.

Im Falle der Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß 5 82 des Invaliditäts- und Altersversicherungsgesetzes und § 6543 Nr. 3 der Civilprozeßordnung findet der die Zu⸗ ständigkeit betreffende 8 547 der Civilprozeßordnung wonach in diesem Falle zur Entscheidung über die An⸗ fechtungs-(„Restitutions„M klage das Berufungsgericht aus⸗ schließlich zuständig ist keine Anwendung. Das Reichs⸗ Versicherungsamt ist vielmehr stets dann zur Wiederaufnahme des Verfahrens zuständig, wenn es entweder die angefochtene Entscheidung selbst oder auch nur eine der mehreren ange⸗ fochtenen Entscheidungen gefällt hat.

Die Vorschrift des 8 549 der Civilprozeßordnung, wonach die Wiederaufnahmeklage vor Ablauf eines Monats, nachdem die Partei von dem Anfechtungsgrunde Kenntniß er⸗ halten hat, zu erheben ist, findet auch in dem Wieder⸗ aufnahmeverfahren des Invaliditäts- und Altersversicherungs⸗ gesetzes Anwendung.

Auf einen lediglich auf die Behauptung, daß der Kläger für die Richtigkeit seiner Angaben neue Zeugen ermittelt habe, gestützten Wiederaufnahmeantrag, gewährt die Civilprözeßordnung, mithin in „entsprechender Anwendung“ derselben auch der 8 82 des Invaliditäts- und Alters versiche⸗ rungsgesetzes die Restitutionsklage nicht.

Der Chef der Landgendarmerie, General der Infanterie von Rauch ist vom Urlaub hierher zurückgekehrt.

Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Königlich bayerische Ministerial⸗Rath von Heller ist hier angenommen.

Der Regierungs-Assessor Grashoff zu Schwetz ist der Königlichen Regierung , Königsberg i. Pr. und

der Regierungs- Assessor Dr. Thal zu Potsdam der Königlichen Regierung zu Stettin zur weiteren dienstlichen Verwendung überwiesen worden.

Der Regierungs⸗Assessor von Slupecki zu Berlin (bei der Königlichen Direction für die Verwaltung der directen Steuern) ist bis Ende September d. J. der Königlichen Regie⸗ rung zu Magdeburg zur aushilfsweisen Beschäftigung über⸗ 6 worden.

Der Regierungs⸗Assessor Freiherr von Wackerbarth en. von Boms dorff zu Liegnitz ist mit der commissarischen er gn des Landrathsamts im Kreise Kottbus, Regierungs⸗ bezirk Frankfurt a. O., und ;

der Regierungs⸗Assessor Dr. jur. Porcher zu Cassel mit der commissarischen Verwaltung des Landrathsamts im Kreise Wipperfürth, Regierungsbezirk Köln, beauftragt worden.

Der bisher mit der Vertretung des Landraths in Lissa betraute Regierungs⸗Assessor , aus Arnsberg ist bis auf weiteres dem Landrath des Kreises Militsch zur Hilfeleistung zugetheilt worden.

u dessen Förderung sie ö

S. M. Kreuzer „Seeadler“, Commandant Corvetten⸗ Capitän Koellner, ist am 3. d. M. in Bombay eingetroffen. S. M. Kreuzer „Schwalbe“, Commandant Corvetten⸗ Capitän Helrichs, ist am 2. Juli in Port Said eingetroffen und beabsichtigte, am 3. Juli nach Alexandrien in See zu gehen.

Bahern. Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Sachsen ist vorgestern von Friedrichshafen in München eingetroffen.

Sessen. Seine Königliche Hoheit der Großherzog ist gestern von Darmstadt zu den Vermählungsfeierlichkeiten des Herzogs von York nach Windsor abgereist.

Mecklenburg⸗Strelitz.

Die „Meckl. in veröffentlichen nachstehenden Dankes⸗ erlaß Ihrer Königlichen Hoheiten des Großherzogs und der Großherzogin:

Zur Feier Ünserer goldenen Hochzeit sind Uns von nah und fern so zahlreiche schriftliche und telegraphische Glückwünsche zugegangen, einige von schönen Geschenken und Blumenspenden begleitet, von Alt und Jung, von Hoch und Gering, von Einzelnen und von Corporationen und von Deputationen, daß es außer der Möglichkeit liegt, jedem besonders und im einzelnen zu danken. Wir bitten daher, auf diesem Wege Unsern wärmsten und innigsten Dank für diese Unsere Herzen tief rührenden Beweise von Theilnahme, von Anhänglichkeit und Treue allen mit der Ver— sicherung aussprechen zu dürfen, daß nichts Uns eine größere Freude hätte bereiten, nichts Unsern Herzen mehr wohlthun können.

Mecklenburgh⸗House, London, 28. Juni 1893.

fu n fh. Caroline, Friedrich Wilhelm, Großherzog und Großherzogin von Mecklenburg ⸗Strelitz.

Sachsen⸗Meiningen. Der Landtag ist auf den 5. d. M. einberufen worden, um über Maßregeln gegen die Futternoth zu berathen. Anhalt. Der Herzogliche Hof ist dem „A. St-⸗A.“ zufolge am 1. d. M. von Ballenstedt nach Wörlitz übergesiedelt. Elsasz Lothringen.

Der Kaiserliche Statthalter Fürst Hohenlohe hat sich vorgestern Abend von Straßburg nach Berlin begeben.

Frankreich.

Die Deputirtenkammer genehmigte in ihrer gestrigen Sitzung die Budgets der Ministerien des Innern und des öffentlichen Unterrichts und begann dann die Berathung des Budgets des Marine⸗-Ministeriums. Lockroy sprach sich dabei scharf über die Marineverwaltung aus und betonte besonders die Nothwendigkeit, schnelle und leichte Schiffe zu bauen. Seiner Ansicht nach könne Frankreich nach zwanzig jähriger Anstrengung den englischen Seestreitkräften und den⸗ jenigen des Dreibundes nur 9 Geschwader gegenüber 37 Ge . aufstellen. Nach Annahme des Marinebudgets interpellirte der Deputirte Millerand die Regierung wegen der jüngsten Vorfälle mit den Pariser Studenten ssiehe unten), tadelte die Art des Vorgehens der Polizei, fragte den Minister nach den von ihm beab⸗ sichtigten Maßnahmen und forderte die Entlassung des Polizei⸗ Präfecten Lozé. Der Minister-Präsident Du puy erwiderte: als die Schutzleute versucht hätten, die Theilnehmer an der Kundgebung auf der Place de la Sorbonne zu zerstreuen, seien sie mit verschiedenen Gegenständen von der Terrasse eines Cafés aus beworfen worden, wodurch ein Polizeioffizier verwundet worden sei. Die Regierung werde untersuchen, wen die Verantwortlichkeit treffe, und werde die schuldigen Beamten bestrafen. Der Deputirte Turrel brachte hierauf eine Tages⸗ ordnung ein, welche besagt: indem die Kammer auf die Energie der Regierung rechne, um alle diejenigen, welche die Verantwortung für die beklagenswerthen Ereignisse vom Sonnabend treffe, festzu⸗ stellen und um prompt ein gerechtes Urtheil herbeizuführen, gehe sie zur Tagesordnung Über. Nachdem der Minister⸗ Präsident Dupum sich mit dieser Tagesordnung einverstanden erklärt hatte, wurde dieselbe durch Aufheben der Hände an⸗ genommen. . .

In Paris ist es gestern zu ernsten Ausschreitungen gekommen. Die bereits am Sonnabend begonnenen Demon⸗ strationen seitens der dortigen Studenten wegen der von bem Zuchtpolizeigericht erfolgten Verurtheilung eines Studenten wurden gestern früh fortgesetzt und währten bis spät in die Nacht. Es liegen darüber folgende Mittheilungen des „B. T. B. vor:

Gestern früh veranstalteten Studenten vor der Polizei⸗Präfectur eine strmische Kundgebung gegen den Polizei⸗Präfecten Lozs. Am Nachmittag zogen etwa 1060 Studenten von dem Sorbonne Platz aus unter dem Rufe „Nieder mit Lozé!“ nach dem Palais Bourbon. Die Gitter des Palais Bourbon waren indessen ge— schlossen; etwa 2000 Studenten und Neugierige sammelten sich vor dem Palais an. Der Deputirte Dreyfus machte den Studenten die übrigens unbestätigt gebliebene Mittheilung, daß der Polizei Präfect Lozs seine Demissien gegeben habe, worauf die Studenten die Umgebung des Palais Bourbon verließen. Gegen Abend begaben sich die Demonstranten vor das Senate ebäude und warfen die Schilderbäuser der Wache um,. Der wacht, ö Offizier ließ die Mannschaft antreten. Der Zwischenfall blieb jedoch ohne weitere Folgen. Die Menge zog alsdann vor die Polizei⸗ Präfectur. Dort wurde die Fahne heruntergeholt und auf die Erde geworfen. Schließlich wurde die Menge durch 300 Polizei- Agenten, welche blank zogen, zerstreut. Später setzten die Studenten den Lärm auf dem Boulevard St. Michel fort, wo sie die Kioske, und Strassenlateren zerschlugen. Eine Schaar suchte darauf die St. Michel⸗ Brücke zu passiren, wurde aber i g ,,. Eine andere Schaar der Manifestanten zog nach den Boulevards. Gegen 11 Uhr Nachts fand auf dem St. Michel Platz ein neuer Zusammenstoß wischen den Manifestanten und der Polizei statt, wobei die

olizei⸗ Agenten von den Studenten entwaffnet und drei Agenten derwundek wurden. Um Mitternacht dauerten die uhe⸗ störungen noch fort; auf dem Boulevard St. Michel und bis zum Boulevard St, Germain wurden alle , zerschlagen, sodaß vollständige Dunkelheit herrschte. Ein Kiosk wurde in Stücke geschlagen und letztere in Brand gesteckt, 6 in der Mitte der St. Michel ⸗Brücke ein großes Feuer entstand. Die Polizei⸗Agenten mußten fortdauernd von der Waffe Gebrauch machen. Die uhe⸗ törungen setzten sich bis 2 Uhr früh fort; eine Bande, die gegen das

einisterium des Innern heranzog, wurde in dem Faubourg St. Honors durch bie Polizei⸗ Agenten aufgehalten und nach einem ernsteren Zusammen . stoß, bei welchem mehrere Personen verwundet wurden, nach den gie Boulevards hin zurückgedrangt. Die Zahl der im Laufe des Abends Verwundeten beträgt über hundert, darunter einige Schwerverwundete. inter den Verwundeten befinden fich außer acht Polizei⸗Agenten auch

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ü Journalisten, die sich behufs Berichterstattung an den Schauplatz * de,. begeben hatten; einige dreißig Personen wurden verhaftet. Die Studenten protestiren gegen die Acte der Wildheit und Rohhest, die, wie sie behaupten, von Vagabonden begangen wurden, welche nur gekommen seien, um Unruhen hervorzurufen, denen fie, die Studenten, vollständig fern stünden.

Italien.

In der gestrigen Sitzung der Deputirtenkam mer be⸗ antragte, wie ‚W. T. B.“ meldet, der Abg. Son nino bei der Verathung des Art. 2 des Bankengesetzentwurfs ein Amendement, wodurch das Emissionsprivilegium auf 15 Jahre beschränkt werden sollte. Das Amendement wurde, nachdem sich die Regierung dagegen ausgesprochen hatte, mit 191 gegen 105 Stimmen verworfen. Die Kammer nahm sodann ein zwanzig⸗ jähriges Emissionsprivilegium an. Im weiteren Verlaufe der Beralhung wurde ein Antrag von De Luca und Genossen, der die Höhe des Notenumlaufs der Bank von Neapel auf 260 Millionen festsetzen wollte, mit 175 gegen 59 Stimmen bei 35 Stimmenenthaltungen abgelehnt. Ehenso wurde ein Antrag Cola janni's, der den Notenumlauf der Bank von Sicillen auf 64 Millionen erhöhen wollte, in namentlicher Abstimmung mit 176 Stimmen gegen 40 bei 26 Stimmen⸗ enthaltungen verworfen. Artikel 2 des Bankengesetzes wurde sodann in der von der Regierung vorgeschlagenen Fassung durch einfache Abstimmung angenommen und hierauf die Sitzung geschlossen.

Luxemburg.

Der bisherige deutsche Minister⸗Resident Graf Wallwitz hat, wie die Köln. Ztg.“ erfährt, am 2). v. M. dem Groß⸗ herzog sein Abberufüngsschreiben überreicht. Der feierliche Einzug des neuvermählten erbgroßherzoglichen Paares ist auf den 23. Juni festgesetzt.

Türkei.

Die in Nr. 154 des „R⸗ u. St⸗A.“ gemeldete) Er⸗ nennung des Ministers der Civilliste Mikael Effendi n g! zum General-Director der indirecten Steuern ist einer Meldung des „W. T. B.“ zufolge vorläufig zurück⸗ gezogen worden. Ueber die Gründe der Maßregel verlautet nichts.

Bulgarien.

Wie die „Agence balcanique“ mittheilt, verließen General—⸗ Inspector Nikolajew und Oberst-Lieutenant Tantilow bei dem letzten Empfang in demonstrativer Weise das Prinzliche Palais, weil sie sich durch ihren Platz und durch die Reihen— folge bei der Vorstellung für zurückgesetzt erachteten. Der Prinz Ferdinand legte beiden einen 48 stündigen Hausarrest auf und ließ sie des activen Dienstes entheben.

Schweden und Norwegen.

Einer Meldung des „W. T. B.“ aus Christiania von gestern zufolge hat das Storthing die Vorlage wegen Ein⸗ ahr einer ausschließlich norwegischen Flagge ohne Abzeichen der Union endgültig genehmigt.

Amerika.

Dem „Reuter schen Bureau“ wird aus Buenos⸗Aires gemeldet, daß der Präsident, nachdem das gesammte Cabinet demissionirt hat, heute Vormittag die Bildung eines neuen Cabinets versuchen werde, Falls dies nicht gelinge, werde, wie man glaubt, der Präsident selbst zurücktreten.

Asien.

Nach einem Telegramm des „Reuter'schen Bureaus“ aus Bangkok hätte Frankreich neuerdings zwei Inseln im Golf von Siam besetzt.

Asrika.

Nach einer Meldung des „Reuter schen Bureaus“ aus Kairo begiebt sich der großbritannische Gesandte Lord Cromer heute zu vierzehntägigem Kurgebrauch nach Karls⸗ bad und von dort nach London.

Parlamentarische Nachrichten. Deutscher Reichstag. 1. Sitzung vom Dienstag, 4. Juli, 2 Uhr.

Der Sitzung wohnen bei die Staatssecretäre Dr. von Boetticher, Freiherr von Maltzahn und Freiherr von Marschall, sowie der Königlich bayerische Bevollmächtigte zum Bundesrath Graf von Lerchenfeld⸗Köfering und der Königlich sächsische Bevollmächtigte zum Bundesrath Graf von Hohenthal. Das Haus ist ihn stark besetzt. Den , , als Alters⸗Präsident der 1810 geborene Abg. Die den (Trier, Centr,), der zu Schriftführern die Abgg. Merbach (Rp.), Freiherr von Buol (Centr.), Dr. Kropatschek (decons und Dr. Pieschel (nl.) beruft und den Namens⸗

aufruf vornehmen läßt, der bei Schluß des Blattes noch fortdauert.

Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten.

S6. Sitzung vom 4. Juli 1893.

Der Sitzung wohnt der Minister der geistli ; Ang fr hete Dr. Bosse bei. t e , uf der Tagesordnung steht folgende, am 15. März ein⸗ gebrachte Interpellation des Abg. Grafen Dbunlen. An die , . richte ich die Anfrage: Welche Maß⸗ an, dieselbe der Choleragefahr gegenüber zu ergreifen ge— en In Verbindung damit soll die Denkschrift des Staats⸗ Ministeriums über die gegen die Cholera in Preußen 1892 getroffenen Maßregeln berathen werden.

Zu diesem Bericht hat der Abg. von Bülow⸗Wandsbek (freicons.) folgenden Antrag eingebracht:

Die Staatsregierung aufzufordern: Ermittelungen über die durch die Bekämpfung der Cholera im Jahre 1892 entstandenen Kosten anzustellen und das Ergebniß dem Hause der Abgeordneten in einer Nachweisung vorzulegen und 2) dabei mitzutheilen, welche dieser Kosten die Staatzreglerung auf Landespoltzeifonds zu Über— nehmen gedenkt.

Abg. Graf Douglas (cons.) führt zur Begründung der Inter⸗ Pellation aug, daß die Verzögerung der Verhandlung dieser ] en rage in einer gebotenen Rücksichtnahme auf die Geschäftslage des . te. . a er en, 9 ö n ker vor n ag e Angelegenheit noch der öffentlichen ;

merksamkeit zu unterbreiten. Für dag, wag im vorigen W m,

gar hen sei, gebühre der Regierung unbedingte Anerkennung an müsse aber doch die Frage an die Regierung richten, o die vorjährigen Vorkehrungen gen 2. um uns vor einer Wieder- holung ähnlicher , der uche zu schützen. Redner bittet den Minister um Mittheilung der etwa über die bisherigen hinaus beabsichtigten Maßregeln und empfiehlt auch die Einrichtung von in⸗ formatorischen Cursen für alle bei der Bekämpfung der kHerhr in Betracht kommenden Kreise, auch für die Abgeordneten.

Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten Dr. Bosse: Ich könnte zur Beantwortung der Interpellation auf die Denkschrift ver⸗ weisen, welche ich im Verein mit den Ministern des Innern, des Handels und der öffentlichen Arbeiten vorgelegt habe. Wir werden, wenn die Choleragefahr wieder auftauchen sollte, analoge Maßregeln ergreifen. Die Epidemie des Vorjahres nahm ihren Ausgangepunkt in Hamburg; sie kam vollständig überraschend. An der Hand des sach- verständigsten Raths, der uns zu Gebote stand, haben wir gethan, was wir konnten. Wir haben aus dem Verlauf der Epidemie Erfahrungen gesammelt, welche uns jetzt zu Gebote stehen. Vielleicht sind wir im Vorjahre in manchen Richtungen zu weit gegangen, weiter als un— bedingt nöthig war. Zu weit gegangen wurde vielleicht bezüglich des Verkehrs. Die Beschränkungen desselben werden daher diesmal nicht in so großem Umfang eintreten und die unvermeidliche Belästigun des Publikums wird dadurch weniger fühlbar werden. u unsere Vorbereitungen sind an der Hand der gemachten Erfahrungen diesmal. bereits im voraus, getroffen. Das nöthige Personal ist designirt und jeden Augenblick bereit, in Action zu treten; die Vorkehrungen für die Diagnose sind fertig; was vor⸗ gesehen werden kann, um der Gefahr zu begegnen, ist zur Zeit voll ständig besorgt. Es gehört dazu aber auch die Unterweisung der Medizinalbeamten, der Kreisphysici, welche durch Geheimen Rath Koch im Laufe des letzten Jahres erfolgt ist. Die Ueberwachung der Stromläufe ist bereits seit Beginn des Flöößereiverkehrs aufgenommen worden, namentlich der nach der Ostgrenze gelegenen. Für die Weichsellinie ist eine neue bakterio⸗ logische Untersuchungsstation zu Danzi hergerichtet, wofür die Stadt Danzig in dankengwerther eise die Räume un⸗ entgeltlich hergegeben hat. Auch in Bonn ist eine solche Station eingerichtet und fertig. Im übrigen wird das Bedürfniß durch die Universitätsinstitute gedeckt. Bei der Wasserversorgung und der Ab— fuhr der Abfallsteffe wird die Frage der Infection mit der größten Sorgfalt überall beachtet. Der Fall in Nietleben, der ja viel Auf⸗ sehen erregt hat, gehört zu denen, die immer wieder plötzlich vor—⸗ kommen und nie ganz vermieden werden können. Die internationale Sanitätsconferenz in Dresden hat das preußische System vollständig acceptirt. Die wesentliche Absicht der Interpellation soll im Lande Beruhigung darüber herbeiführen, daß eintretendenfalls von Regie⸗ rungs⸗ und Verwaltungswegen nichts verabsäumt werden wird. Es ist der dringende Wunsch des Interpellanten, daß eine gründliche Reform unserer gesammten Medizinalverwaltung baldigst in die Wege geleitet werde. Ich habe diese Frage kurz nach der Uebernahme des Ministeriums angeregt, habe aber ein ohne weiteres verwerth— bares Material oder einen conereten Plan nicht vorgefunden und der ist auch bis jetzt nicht vorhanden. Seit vielen Jahren sind gewisse Mängel auf diefem Gebiete schwer empfunden worden. Diesem abzuhelfen ist auch mein dringender Wunsch. Ermittelungen über die jetzigen Bezüge der Kreis⸗Medizinalbeamten hat schon Herr von Goßler anstellen lassen. Die künftige Medizinalreform wird sich in Preußen in zwei Richtungen bewegen: einmal müssen die örtlichen Mediztnal— beamten, die künftigen Kreis- Aerzte, mit den neueren wissen— schaftlichen Ergebnissen auf dem Gebiete der öffentlichen Ge⸗ sundheitspflege mehr als bisher vertraut gemacht und von der ungeheuren Bedeutung der Prophylaxe vollkommen durchdrungen werden. In Wechselwirkung damit steht die ganze Regelung der amtlichen Stellung dieser Beamten, nicht bloß ihrer Gehaltsverhältnisse. Dieser Plan ergiebt eine ganze Reihe organisa⸗ torischer und finanzieller Fragen, deren Lösung ungemein schwierig erscheint. Versprechungen in dieser Beziehung kann ich um so weniger geben, als ich nicht weiß, was ich davon zu halten in der Lage sein würde. Daß die jetzigen Kreisphysici in ihrer Stellung keine rechte Befriedigung empfinden können, . ich anerkennen. Sie ganz auf die Praxis zu verweisen, ist ein gefährliches Beginnen; sie ganz auf den Staat zu verweisen, ist nicht minder bedenklich. Diese Frage wird zu ihrer zweckmäßigen Lösung noch eines beträcht⸗ lichen Zeitraums bedürfen. Auch die Frage der örtlichen Gesundheits⸗ commissionen und der Anstellung, von Gesundheitsaufsehern ist zur Zeit noch nicht spruchreif, wir. müssen uns zunächst noch mit den bisherigen Organisationen behelfen. Die Reform wird mit allem Ernste vorbereitet, kann aber bei ihrer umfassenden Bedeutung nicht aus dem Handgelenk zu stande gebracht werden. Mit bloßen Vertröstungen auf die Zukunft lassen sich die uns hier beschäftigenden Fragen nicht lösen; einiges können wir thun, ohne die Reform abzuwarten. Im Punkte der Lehreurse bin ich ganz mit dem Interpellanten einverstanden; wir sind seiner Anregung aber schon zuporgekommen; nicht nur für Aerzte, sondern auch für Verwaltungsbeamte sind solche hygienischen Curse bereits abgehalten worden. Sollte es den Abgeordneten gefällig sein, an diesem Curse theilzunehmen, so würde uns das zum größten Vergnügen gereichen.

Zur Besprechung der vorgelegten Denkschrift ergreift so⸗ dann Abg. Dr. Graf das Wort. (Schluß des Blattes.)

Der Schlußbericht über die des Hauses der Abgeordneten Ersten Beilage.

gestrige Sitzung befindet sich in der

Statistik und Volkswirthschaft.

Die feststehenden Dampfkessel in Preußen und Sachsen 1886 und 1891.

Während die beweglichen Dampfkessel (Locomobilen) neuerdings bei der Landwirthschaft Preußens eine erheblich gesteigerte Benutzung gefunden haben, gelangen die feststehenden Verf fil nach wie vor überwiegend in der Industrie zur Verwendung. Es läßt somit die Zunahme der letzteren ,, . wohl einen Schluß auf die Entwickelung der industriellen Thätigkeit des Landes zu, wenn auch nicht verkannt werden darf, daß hierauf außer der Zahl noch die Größe, die denyflahht und Dampfspannung der Kessel sowie andere Umstände ihren 6 ãußerrn.

Vergleicht man in dieser Hinsicht Preußen mit dem industrie⸗ reichsten deutschen Bundesstaat Sachsen, Jo wird über die Zahl und die sonstigen Eigenschaften der Dampfkessel und Dampfmaschinen in

reußen alljährlich in der „Statistischen Correspondenz' Näheres ver. oͤffentlicht, während über die gleichen Verhältnisse des Königreichs 53 in den Jahren 1886 und 1891 die „Zeitschrift des Königlich Sächfischen Statistischen Bureaus“ Jahrgang 1892) eingehende Mit- theilungen enthält. ;

In Preußen stieg nun die Zahl der 1 Dampflessel von 2 956 zu Anfang 1886 auf 4 g14 zu Beginn 1891; in Sachsen vermehrten sich in demselben Zeitabschnitt diese n, von 6650 auf S078. Während also die Zunahme in Preußen 68 Kessel, oder 16,2 0 o 23 . sie sich in Sachsen auf 1528 Kessel oder 23, 33 fo. Die beträchtlich stärkere Zunahme der feststehenden Dampferzeuger in

Thaͤtigkeit iin ersteren Lande schließen. Diese Vermehrung in Sachsen erweist sich noch dadurch als eine besonders hervorragende, daß hier in den sieben vorangehenden Jahren von 1879 bis 1886 die Gesammt ahl der fest⸗ stehenden . um 1576 Kessel oder Il, 68 6 wuchs, Fo die jährliche Vermehrung der 89 nur 4,53 durchschnittlich betrug gegen 4,67 c jährlich im Jahrfünft 1886 bis 1891.

Y nchersicht lber die Dampfkessel und k Königreich Sachfen für den 1. Januar 1891. Von Regierungs- Rath Morgenstern.

Sachsen sgen . läßt auf eine e Steigerung der gewerblichen

Faßt man auch, die einzelnen Landestheile beider Staaten ing Auge, so stellte 1. ie ** der feststehenden Dampfkessel 1836 und 1891 in den preußischen . . st, . flat: ö

eststehende Dampfkesse unahme . ear mn, fa unfang! r von fe bis gon 886 1891 Kessel /

Ostpreußen 100 1234 227 Westpreußen 107 1287 210 Berlin, Stadtkreis... 1514 1645 131 Brandenburg 3436 4130 694 1299 1471 172 1504 239

ĩ 7 459

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letzteren auszudehnen bestrebt ist. Wie sich die Verhältnisse dagegen im Königreich Sachsen gestaltet haben, läßt nachstehende Uebersicht ersehen; Kreis , 6 t . am 1. Januar von 13886 zu 1891 hauptmannschaften 1855 1591 gessel ( Banne, 837 185 . nell, 1953 368 23,22 ,, 1624 366 325 77 Full un zor zbö⸗ 66h 53 Die Kreishauptmannschaft Bautzen, welche hiernach an der Ge⸗ sammtzahl der feststehenden Dampffessel in Sachsen am geringsten betheiligt ist, zeigt das stärkste Bestreben in der Vermehrung dieser Kessel, waz auf einen besonders starlen Aufschwung ihrer gewerb⸗ lichen Thätigkeit hindeutet; demgegenüber weist die in industrieller Beziehung an der Spitze stehende Kreishauptmannschaft Zwickau, entsprechend dem Vorgange in Preußen, die verhältnißmäßig geringste Vermehrung ihrer feststehenden Dampferzeuger auf. m übrigen ergiebt sich, daß die Zunahme der feststehenden Dampfkessel in den einzelnen Kreishauptmannschaften Sachsens eine weit gleichmäßigere war als in den Provinzen des , . Staats, eine Erscheinung, die durch die wesentlich größere Ausdehnung des letzteren und die dadurch bedingten Vers leben beiten in der Beschaffenheit der Ober⸗ fläche und der unterirdischen Schätze der preußischen Provinzen hin⸗ länglich erklärt wird.

Zunahme

Zur Arbeiterbewegung.

In Wien befinden sich nach einer Mittheilung des Vorwärts“ die Arbeiterinnen der Wäschewaaren-⸗Firma Peter und die Arbeiterinnen der Kehlleistenfabrik von Joh. Matzke im Ausstande.

Einer Prager Meldung des „Wolff'schen Bureaus‘ zufolge wurden die vorgestern in der Ortschaft , ,, wegen Wider⸗ setzlichkeit gegen die Polizei nach der Auflösung einer Arbeiterversamm-⸗ lung verhafteten Personen, im ganzen 3, darunter ein Handels⸗ Akademiker und ein Schulknabe, dem Strafgericht eingeliefert. (Vgl. Nr. 156 d. Bl.)

In Brünn traten, wie der Vorwärts berichtet, am 27. Juni 4 Weber und 55 Weberinnen der Firma Kürschner in einen Lohnkampf ein; ferner legten die Weicheisengießer der Firma Ura am 26. Juni die Arbeit nieder. In Mäh rr fh Tr ban wurde der Ausstand bei Reichert's Söhne, an dem 1000 Arbeiter betheiligt waren, angeblich zu Gunsten der Arbeiter beendet.

Ueber den Pariser Kutscherausstand schreibt man der Köln. Itg.“ unter dem 1. Juli: Freitag Abend wurden wieder einige Kutscher von ihren ausständigen Kameraden mißhandelt und einige Wagen wurden mehr oder weniger beschädigt. Im ganzen aber darf der Kutscherausstand als beendet angesehen werden. Heute bereits die Zahl der Droschken der großen Gesellschaften auf den Straßen größer als gestern und an Kutschern fehlt es nicht. Die noch aus—⸗ ständigen Kutscher sollen sehr entmuthigt sein. Sie hatten nicht vor⸗ ausgesehen, daß das Kutscherdiplom suspendirt werden würde, sodaß Paris auch ohne sie seine Fuhrwerke stellen kann. (Vgl. 1565 d. Bl.)

In Besangon befinden sich, wie ein Telegramm des D. B. H. meldet, die Metzger im Ausstande, angeblich weil der Maire die Erhöhung der von ihm festgesetzten Fleischtare ablehnte.

In Amsterdam striken nach einer Mittheilung des Vorwärts“ seit einigen Wochen die Arbeiter einer großen Spiegelglasfabrik.

Kunst und Wißssenschaft.

Die Königliche Akademie der Wissenschaften hielt am 29. Juni unter dem Vorsitz des Secretärs der philo⸗ sophisch-historischen Klasse Herrn Vahlen zum Andenken an ihren Begründer und ersten Präsidenten Leibniz eine öffentliche Sitzung, welcher als Vertreter des Ministeriums der geistlichen, Unterrichtz⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten der 2 Ober ⸗Regierungs⸗Rath * Dr. Althoff bei⸗ wohnte.

Der Vorfitzende eröffnete die Sitzung mit einem ein⸗ leitenden Vortrag, der mit dem Andenken an Leibniz eine Erinnerung an Lachmann verband, dessen in dieses Jahr ge⸗ fallener hundertster Geburtstag Anlaß gab, über seine 85 ziehungen zur Akademie und seine Bedeutung in der Wissen⸗ schaft zu reden,

Hlerauf hielten die seit dem letzten Leibniz⸗Tage neu ein⸗ getretenen Mitglieder der Physikalisch⸗mathematischen Klasse, die Mathematiker Herr H. A. Schwarz, Herr G. Frobenius, der an A. W. von Hofmann's Stelle berufene Chemiker

err E. Fischer und der Anatom Herr O. Hertwig ihre Intrittgßreden, welche von den Secretären derselben Klasse, die der Herren Schwarz und Frobenius von Herrn Au wers, die der Herren Fischer und Hertwig von E. du Boig⸗Rey⸗ mond beantwortet wurden.

Sodann wurden von den Mitgliedern der physikalisch⸗ mathematischen Klasse, den Herren Frobenius und Kundt, Gedächtnißreden auf unlängst verstorbene Mitglieder dieser Klasse gehalten, von Herrn Frobeniug auf Leopold Kronecker, von Herrn Kundt auf Werner von Siem eng.

Zuletzt verkuͤndete der Vorsitzende die erste Ausschrei⸗ bung. des neu gegründeten duard⸗Gerhard'schen . ischen Stipendiums der Königlichen Akademie der We aften/.

Aus den Statuten der Stiftung, deren e mn. Abdruck in den Sitzungsberichten der Akademie dom 29 Juni enthalten ist, wird Folgendes auszugsweise zur . gebracht: .

§ 3. Aus dem Zinsertrag der Stiftung wird ein Stipen on Zeit 200 C sährlich ö dessen Verleihung der philese a

distorischen Klasse der Akademie zusteht. Die Verleihung ann . 9 . C in eam , nn,