1893 / 157 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 04 Jul 1893 18:00:01 GMT) scan diff

Meine Herren, die Herren Redner haben betont, es sei auch an sich angemessen, Zweifel und Bedenken im einzelnen gegen die Be⸗ schlüsse des Herrenhauses in nicht schroffer Weise geltend zu machen, weil anerkannt werden müsse, daß das Herrenhaus seinerseits dem Abgeordneten hause in der entgegenkommendsten Weise entgegengetreten ist. In der Commissionsberathung sowohl als in der Plenarberathung des Herrenbauses ist immer erwogen worden: ist es nicht bedenklich, den und jenen Beschluß zu fassen, insofern als der Reform gegenüber abweichenden Meinungen im Ab geordnetenhause Schwierigkeiten entstehen würden? und ich kann bezeugen, daß das Herrenhaus nach dieser Richtung hin in verschiedenen Beziehungen sich die größte Reserve auferlegt hat, und ich freue mich umsomehr, daß anscheinend dieselbe Stimmung hier im Hause herrscht, ohne welche ja eine so große Reform unausführbar ist, ber der zweifel⸗ los in einer Menge Einzelfragen die subjectiven Meinungen aus— einandergehen und sich verständigen müssen, wenn man das große Werk selbst zu stande bringen will.

Meine Herren, das Hauptbedenken, welches bisher geltend gemacht worden ist, bezieht sich auf den Gegenstand der Resolution. Nun haben aber die verehrten Herren selbst anerkannt, daß die eigentliche sedes materia weniger in der Communal⸗ besteuerung liegt, als in der staatlichen Besteuerung. Sie haben selbst anerkannt, daß einseitig für die Communen diese Frage überhaupt nicht gelöst werden kann. Ich kann mich deshalb enthalten, gegenüber den ausführlichen Berathungen dieses Hauses über die staatliche Besteuerung der Actiengesellschaften, ihre Berech⸗ tigung und ihre nothwendige Codifieation, auf die principielle Frage näher einzugehen; aber ich muß doch betonen, daß, wie Herr Dr. Hammacher und Herr Krause diese Frage behan⸗ deln, sie weder in der Wissenschaft noch in der Praxis der Gesetzgebung, namentlich aller deutschen Staaten, entschieden ist. Wenn die preußische Staatsregierung in Bezug auf die Besteuerung der Actiengesellschaft einen anderen Weg beim Einkommensteuergesetz eingeschlagen hat, als es früher der Fall war, so ist sie in dieser Be⸗ ziehung nur dem Vorgang aller übrigen deutschen Staaten gefolgt, und das einheitliche deutsche wirthschaftliche Gebiet findet sich auch auf dem Gebiet der Besteuerung der Aetiengesellschaften wieder, wenn die Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes so bleiben sollen, wie sie heute gestaltet sind.

Dann wollen die Herren Antragsteller doch auch ferner in Er— wägung nehmen, daß es sich hier um einen Versuch der Staats regierung gehandelt hat, mit Rücksicht auf die veränderte staatliche Gesetzgebung der Besteuerung der Actiengesellschaften das hestehende Recht der Gemeinden zu ändern. Es handelt sich hier nicht um einen neuen Eingriff in die Rechte der Actionäre, sondern es handelt sich nach den Auffassungen, die im Herrenhause namentlich geltend gemacht wurden, um für die Ge⸗ meinden und Gemeindekassen sehr bedenkliche Veränderungen des be— stehenden Rechts. Man kann also kaum von einem brutalen Eingriff wie Herr Dr. Hammacher in dieser Beziehung sprechen. Es ist ja zweifellos, daß steuerliche Fragen dieser Art sich keineswegs allein nach einer theoretischen Auffassung von Recht und Unrecht, von Billig— keit und Unbilligkeit entscheiden, sondern daß bestehende Verhältnisse, bestehende Zustände und bestehende Interessengegensätze ich leugne das garnicht hier sehr wesentlich auf die Beschlußfassungen sowohl der Staatsregierung als auch des Landtags einwirken, und im Herren—⸗ hause haben gerade die sämmtlichen Vertreter der Gemeinden mit der allergrößten Entschiedenheit die Nachtheile betont und auch zahlenmäßig nachgewiesen, die aus der Veränderung der Gesetz⸗ gebung für die Gemeinden hervorgehen würden.

Meine Herren, ich lasse die Frage der Berechtigung oder der Nichtberechtigung der Actienbesteuerung und meine subjective Stellung dazu denn namens der Staatsregierung kann ich überhaupt hier nicht reden ganz bei Seite. Ich habe mehrfach anerkannt auch bei der Berathung des Einkommensteuergesetzes, daß nach meiner Meinung die Frage der Besteuerung der Gesellschaften und der corporativen Verbände noch nicht befriedigend gelöst worden ist, nirgends, weder bei uns noch in den übrigen Staaten, wo die verschieden⸗ artigsten Formen der Besteuerung dieser Gesellschaften bestehen und man dieselbe auch noch nicht als eine definitiv abschließende ansieht. So viel ist aber doch gewiß, daß die moderne Richtung aller Staaten, auch der nichtdeutschen Staaten, namentlich auch Englands und Frankreichs, dahin gegangen ist, eine besondere Besteuerung solcher Kapitals⸗ associationen in großem Stil, denen besondere staatliche Privi⸗ legien wie hier bei den Actien durch die Ausgabe von Inhaber— papieren gewährt sind, eintreten zu lassen. Man streitet kaum noch darüber, daß das an sich berechtigt sei, diese juristischen Personen als besonders steuerpflichtige Personen zu behandeln; man streitet eigentlich nur über die richtige Form, und da habe ich zugegeben, daß man darüber wohl mit Recht verschiedener Meinung sein kann, ob die richtige Form schon gefunden ist. Wenn die Resolution die Staats— regierung auffordert, diese Frage nicht als eine bereits definitiv und für immer erledigte anzusehen; wenn sie die Staatsregierung auf⸗ fordert, die Frage fortwährend im Auge zu behalten und den Versuch zu machen, in dieser Beziehung eine befriedigende Lösung zu finden, so kann ich in diesem Sinne gegen die Resolution nichts zu erinnern haben. Ob es aber möglich sein wird, in der nächsten Session der Frage schon näher zu treten, ob dazu nicht noch weitere Erfahrungen auch auf dem Gebiet der Communalbesteuerung auf Grund des neuen Gesetzes stattfinden müßten, ob es da nicht gerathen sein wird, den Kreis der steuerpflichtigen Personen weiter auszudehnen, aber eine andere Art der Besteuerung zu wählen, das sind Fragen, auf die ich zur Zeit nicht näher eingehen kann. Ich kann den Herren nichts weiter zusichern, als daß die Staatsregierung anerkennt, daß diese Meinungsverschiedenheiten über diese Fragen sich bei der Schwierigkeit der Sache und bei den sich gegenüberstehenden Interessen nicht un⸗ gerechtfertigt sind, daß sie diese Fragen noch nicht als vollständig ab⸗ geschlossen ansieht, sondern nach wie vor der Frage ihre besondere Aufmerksamkeit zu schenken bereit ist.

In der Specialdiscussion wurde das Gesetz, wie schon ge⸗ meldet, den Beschlüssen des Herrenhauses . angenommen, ebensg die oben erwähnte eff en.

Als 4. Gegenstand der Tagesordnung . nach der Ver⸗

lesung der sertenn bereits mitgetheilten) erhöchsten Bot⸗ schaft, betreffend die Schließung des Landtags am 5. d. M., die Berathung des Antrags der , n Abgg. . und Schoeller: Die, Staatsregierung zu ersuchen, die Baum woll— industrie Schlefiens nicht auszuschließen von der Gewährung

von Ausnahmetarifen für rohe Baumwolle, wie . nach anderen preußischen und 4368 Landestheilen sowie im Durch⸗ w ; ö

gangsverkehr erstellt worden

Abg. Lück hoff (freie): Unser e bedeutet ein ungewöhnliches e

Vorgehen, ist aber durch di 2 eine Ermäßigung der sind vor . 16

ein Re

verhütet werden, da gerathen.

chweren Frachtkosten,

dustrien nur dadurch, daß au werden. Das ist nur den pinnereien

enigen in Schlesien, and unter den Handwebern daß die Industrien dort gestärkt werden, nicht auch noch Die Veredlungsindustrien da, sie die Rohwaaren aus Süddeutsch⸗ land und dem Elsaß beziehen müffen. Stärken kann man die In⸗

ö ch Fabriken für Rohwebereien errichtet

und diese sind nur dann möglich,

e Verhältnisse begründet. Die Kreise,

Baumwolltarife zu gute kommen soll,

in denen seit Jahrzehnten herrscht. Es ist nothwendi

insbesondere aber ö. andere in Not

in Schlesien leiden unter

kbar in Verbindung mit Baumwoll wenn die Frachtsätze

für rohe Baumwolle erheblich herabgesetz: werden. Süddeutschland

zahlt nicht die Hälfte

des Streckeneinheitssatzes, der in Schlesien

Erh wird. Diese Zurücksetzung Schlesiens gegen den Rhein und

üddeutschland, ja auch Schle 6. hat durch

seine

gegen Rußland, wird bitter empfunden.

geographische Lage ein besonderes

Anrecht auf Vorsorge seitens der Staatsregierung auf dem Gebiet

der Ausnahmetarife.

Satz für das Tonnenkilometer bezahlen.

Was geschieht dagegen? Es muß den doppelten

Man verweist Schlesien auf

die Wasserstraßen. Nur 45 0 der rohen Baumwolle kann auf dem

Wasserwege nach Schlesien gelangen.

Hier liegt der Grund. Die

Eisenbahnberwaltung hat in 3 die Concurrenz der Wasserwege

nicht zu scheuen wie in Süddeutf

von den Ausnahmetarifen. gerechtigkeit empfunden.

den so weiten Strecken nicht entwickeln, sie muß

dieselben Tarife zu gewähren wie anderen

Bei den

land, deshalb schließt man es aus Das wird als eine große Un⸗ hohen Frachtsätzen auf

kann die Baumwollindustrie sich

zu Grunde gehen es ist also hohe Zeit, ihr

istricten. Finanzrůcksichten

kann ich nicht gelten lassen, denn hier handelt es sich um volkswirth⸗

schaftliche Interessen, die in G

efahr stehen. Uebrigens werden die Ein⸗

nahmen durch unseren Antrag nicht verkürzt werden, denn der bedeutend

großere Verkehr wird den Ausfall aufwiegen. bor den Nothständen in unserem Lande,

Augen nicht verschließen mögen sie auf landwirthschaftl Geheimer Ober⸗Finanz⸗R

Lassen Sie uns die

ichem oder industriellem Gebiet liegen. ath Möllhausen: Es ist richtig, daß

Ausnghmetarife im Verkehr von West⸗ und Süddeutschland beflehen' Die Gründe, derartige Ausnahmetarife zu machen, waren weniger fis⸗

calische Interessen als Es handelt sich darum, in Baumwollspinnerei zu von der ausländischen Coner aber nur gegeben, wenn wolle über Bremen

dam, Amsterdam und Triest

die wirthschaftlichen des beschaffen,

und Hamburg und

Baumwollhandels. jenen Landestheilen eine leistungsfähige die Spinnereien frei zu machen irrenz. Die Sicherheit hierfür war die Massentransporte von Baum⸗ nicht über Rotter⸗ nach Süddeutschland gingen. Ein

Finanzinteresse hat die Eisenbahnverwaltung bei diesen Ausnahme⸗ tarifen nicht gehabt, wenn auch zu hoffen war, daß die Vergrößerung

der Transporte die Eisenbahneinnahmen erhöhen ' würde.

Verkehr nach Rußland besteht

Für den ein solcher Ausnahmetarif ebenfalls,

weil Rußland einen Differentialzoll für Baumwolle eingeführt hat, je nachdem sie auf dem Landwege oder durch das Schwarze Meer

kommt. Es ist nun damals die Frage diese Ausnahmetarife die Verschlechterung Landeseisenbahnrath

durch Landestheile Frage ist

eine vom

gestellt worden, ob etwa Baumwollspinnerei anderer erfahren könnte. Diese verneint worden, und

auch die Vertreter Schlesiens haben damals keinen Widerspruch er⸗ hoben. Wenn nun jetzt, wie der Antragsteller behauptet, die schlefische

Baumwollindustrie unter der hat, so bedauert die Staatsregierung dies lebhaft.

ausländischen Concurrenz zu leiden Die Eisenbahn⸗

verwaltung steht mit dem Antragsteller auf dem Standpunkt, daß das wirthschaftliche Interesse Schlesiens vor dem Staatseisenbahninteresse

zurückweichen müsse.

Ich bin aber außer stande, ein bestimmtes

Versprechen, eine Zusicherung abzugeben, um so weniger, als zu er⸗

wägen ist, t Provinzen nicht dabei zu kurz Abg. Schoeller: Fast

ob die Interessen der

Baumwollspinnereien anderer

kommen. alljährlich habe ich auf die Nothwendig⸗

keit hingewiesen, daß Schlesien nicht ausgeschlossen bleibe von den

billigen Frachten auf Baumwolle.

Denn es ist eine große Ungerech⸗

tigkeit den Landestheil auszuschließen, der wegen feiner ungünstigen

Lage der . wendet, daß bei Gewährung eintreten werde. Wenn das

sollte, so ist doch zu bedenken, geschädigt entgegengeführt wird, wie

meisten

nahmen am Siechthum

zweig dem mit der zutage sind bei maßgebend. nehmung

Ermäßigung am allerdringendsten bedarf. Es

schlesischen Baumwollindustrie der Veredlungsindustrie

Die Königliche Staatsregierung wird sich der Wahr— nicht verschließen können, daß diese

wird einge⸗ der Ermäßigung ein Einnahmeausfall auch momentan wirklich der Fall fein daß für die Dauer die Ein⸗ werden, wenn ein Industrie—⸗ dies hier der Fall ist. Heut⸗ kleine Preisunterschiede

Industrien, die auf

weite Eisenbahntransporte angewiesen sind, in der Entwickelung zurück⸗ bleiben und sich immermehr dorthin ziehen, wo günstige Verkehrs⸗

verhältnisse obwalten,

besondere wegen der ö in die Nähe der Seestädte. Königliche Staatsregierung wo mit der der Baumwollspinnerei

also nach der Mitte des Landes und ins—⸗

Die e die Entwickelung der Flachsspinnerei in Schlesien vergleichen. Auch die

schlesische Flachs spinnerei wäre unfehlbar einem Rückgange zugeführt

worden, wenn man sie von d

en Ausnahmetarifen für Flachs ausge—

schlossen hätte, wie dies bei der Baumwollindustrie der Fall ist. Dann

würden die Einnahmen der E

isenbahnen heute bedeutend geringer sein.

Die Baumwollspinnerei gerade im Reichenbacher Thal ist eine uralte. Sie ist aber infolge der ungleichmäßigen Behandlung zurückgeblieben wie dies der Syndikus der Breslauer Handelskammer, Herr Bergrath Gothein, ausführlich nachgewiesen hat. Während im übrigen Deutsch⸗ land ohne Elsaß seit dem Jahre 1808 eine Steigerung in der Zahl der Baumwollspindeln um 228 9 stattgefunden hat, beträgt die Steigerung

in Schlesien nur 32,7 0so.

in Schlesien, heute nur noch etwas über 6 0so.

Im Jahre 1852 waren 15 5 der Spindeln

Dies Zurückbleiben

ist nicht etwa mangelnder Intelligenz zuzuschreiben, sondern der Be⸗ handlung, die der lichen Baumwollspinnerei bei den preußischen

Eisenbahnen zu t Rückgang? Es 1 Kapitalkraft und

stehen. Die für die industrien können auf die verschiedenen E

Textil⸗Industrieller an die

eil geworden ist.

oher Intelligenz Textilindu auch nich

Wie vollzieht sich ein folcher die mittleren Betriebe. Nur mit groher eleitete Unternehmungen be⸗ r so wesentlichen Hilfs⸗ icht aufkommen. Ich beziehe mich Verbandes schlesischer

ingaben des Staatsregierung und

Königliche

hoffe nach den Erklärungen des Herrn Ministers, daß das seit Jahren angestrebte Princip der fallenden Scala bei wachsender Ent⸗ fernung nunmehr auch bei dem Normaltarif der allgemeinen Wagen⸗ klasse 3 und des Specialtarifs 1 zur Anwendung kommen werde.

Dies ist für die Entwickelu Nothwendigkeit.

ng der Textilindustrie in Schlesien eine

Die Textilindustrie darf nicht ausgeschlossen bleiben

von der Ermäßigung der Stückgutfracht, deren sie, wie ich nach lang⸗

jährigen Erfahrungen behaupte, so bedarf, i Herbeiführung weiterer unge Verhandlungen zwischen der General Direction der

Bei den zur schwebenden

wie kein anderes Gewerbe. Frachtermäßigungen jetzt

bayerischen Eisenbahnen und der Königlichen Direction in Hannover

möchte i

legen, auch der Textilindustrie

der Königlichen Staatsreglerung recht warm ans Herz

in Schlesien zu gedenken.

Darauf wird der Antrag angenommen.

herr von Los und Gen.

f Es oh die Bergthung des Antrages der Abgg. Frei⸗

(Centr.):

Die Königliche Staattzteglerung zu ersuchen, die cor porative

1

rggnisation des Berufsstandes der Landwirthe unter

Schaffun

eines besonderen,

der Natur dieses Standes entsprechenden

und die ihm eigenthümlichen Verhältnisse berücksichtigenden Agra r⸗ recht s vorzubereiten und den 56 Landtags möglichst bald

dahin zielende Vorlagen zu

Abg. . von Antrag in folgender Fassu

machen. Zedlitz (freicons.) beantragt, den ng anzunehmen:

Die Königliche Staatsregierung zu ersuchen, eine wirks am ere Vertretung der rr . chaft zu organisiren und eine planmã auf die Verbilligung und Erweiterung der land? wirthschaft lichen Production gerichtete Agrarpolitik zu verfolgen, insbesondere eine den Landeskultur, Intereffen, voll enk sprechende Neuregelung des Wafferrechtz herbeizuführen.

1. Freiherr von Los (Centr): Der Antrag enthält keinen neuen Gedanken, denn dieselben Forderungen sind von anderer und don unserer Seite auch schon früher vertreten worden; aber als Antrag ist die Sache noch nicht vor dem Hause erschienen. Früher waren die Stände vorhanden: Gliederungen, die fi anschlossen an die . der einzelnen Volksgruppen für den Staat. Jetzt ist an die Stelle christlicher Grundsätze die freie Gon—⸗ currenz, die rr ,, etreten, welche dem Stärkeren das Recht und die öglichkeit giebt, den Schwächeren unter die Füße zu treten. Das internationale vaterlandslose Kapital ruinirt die Stände, welche produciren. Dem Staat wird von libe— raler Seite das Recht abgesprochen, für diese productiven Stände hend einzutreten, trotzdem sie die größte Zahl der Bewohner um⸗ assen. Das römische Recht mit seinen verwerflichen Grund⸗ sätzen über das Eigenthum hat die Stellung des mobilen Kapitals verstärkt und die Zustände geschaffen, welche jetzt herrschen. Wenn nicht Umkehr erfolgt, wird der Ruin der productiven Stände eintreten. Die Trümmer müssen wieder zusammengefaßt werden zu corporativen Gestaltungen. Freie Vereinigungen können wohlthätige Wirkungen haben, aber sie können nicht das leisten, was gefetzliche Maßregeln für einen Stand leisten können. Wie die Handwerker erstreben auch die kleinen Land⸗ wirthe eine Zusammenfassung des landwirthschaftlichen Berufs. (Redner verweist dabei auf die Eingaben des rheinischen Bauern⸗ vereins an das Staats. Ministerium) Solche Eingaben sind die natürliche Reaction der productiven Stände gegen die modernen Zu⸗ stände und die moderne Wirthschaftslehre. Ebenso wie es Handels⸗ gerichte giebt, muß es auch Agrargerichte geben, welche aus gelehrten Richtern und Vertretern der Landwirthschaft bestehen.

Abg. Freiherr von Zedlitz (freiconf. ): Das Wohl und Wehe

der Landwirthschaft ist eins der wichtigsten Interessen des Staats. ch stimme mit dem Vorredner in manchem Punkte überein, aber seine Vorschläge sind zum theil unausführbar, zum theil unzweckmäßig; zum theil, dienen sie nicht zum besten der Landwirthschaft. Die Organisation der Landwirthschaft in den provinziellen Vereinen genügt nicht überall; es wird mehrfach eine wirkfamere Organisation ver⸗ langt, welche auch finanziell unabhängiger ist. Es sollte möglichst bald die gesetzliche Möglichkeit gewährt werden, die land⸗ wirthschaftlichen Centralvereine, die es wünschen, in Land⸗ wirthschaftskammern umzuwandeln, nach dem Muster der Handels⸗ kammern. Aber eine weitere Zwangsorganisation würde nicht für die Landwirthschaft allein erfolgen können, sondern für alle Berufs zweige, denn Berufs stände giebt es überhaupt nicht. Dadurch wurde aber der Staat in einzelne Corporationen aufgelöst werden? das wurde keine gesunde Reaction mehr sein, sondern ein wirklicher Rückschritt. Es handelt sich nicht darum, die Landwirthschaft durch eine Zwangsorganiiation zu fesseln. sondern die in ihr schlum⸗ mernden Kräfte zu entfesseln; denn die Ursache der Nothlage liegt ja darin, daß wir nicht so billig produciren wie unsere Concurrenten. Es muß deshalb die Verbilligung der Production angestrebt werden durch genossenschaftlsche Gestal⸗ tungen und durch die Förderung des Credits, für welche die Grund— lage in den Landschaften schon vorhanden ist. Von diesem Haupt⸗ punkte sollte man nicht die Aufmerksamkeit ablenken auf solche Utopien, wie die Beseitigung der Grundschulden und ähnliche Dinge. Dieses Jahr erinnert uns aber besonders daran, wie wichtig die Wasserwirthschaft für unsere Landwirthschaft ist. Die Wassergesetz gebung sollte schleunigst in Angriff genommen werden. Deshalb empfiehlt Redner die Annahme seines Antrages. .

Abg. Mooren (Centr.): Wenn die Landwirthschaft sich wirklich in einer Nothlage befindet, wie auch der Vorredner anerkennt, dann ist doch die Ausbildung des Wasserrechts ein fehr unzureichender Vor— schlag. Da müßte doch mit radicaleren Mitteln eingegriffen werden. Die corporative Organisation hat auch auf anderen Gebieten Anklang gefunden; es giebt jetzt schon Aerztekammern; warum sollen nicht auch die Landwirthe eine ähnliche Organisation erhalten? Redner empfiehlt schließlich die Annahme des Antrages von Los.

Darauf wird ein Vertagungsantrag angenommen.

Schluß 4 Uhr. Nächste Sitzung Dienstag, 11 Uhr.

Handel und Gewerbe.

Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks an der Ruhr und in Oberschlesien. An der Ruhr sind am 3. d. M. gestellt 9526, nicht rechtzeitig gestellt keine Wagen. ; . In Oberschlesien sind am 1. d. M. gestellt 3067, nicht recht⸗ zeitig gestellt keine Wagen.

Magdeburg, 3. Juli. (W. T. B.) Zuckerbericht Kornzucker exel., von 92 υ. —, Kornzucker excl., 85 / J Rendement 1850, Nachproducte excl., 750/ο Rendement 15,1. Ruhig. Bret— raffinade J. 31, 00. Brotraffinade II. 3075. Gem. Raffinade mit Faß 3050. Gem. Melis J. mit Faß 36.25. Ruhig. Rohzucker I. Produet Transito f. a. B. Hamburg pr. Jul 18356 bez. und Br., Pr. August 1867 bez, 18,76 Br. pr. Seytember . bez, 17,40 Br., pr. Oktober ⸗Dezember 15,329 Gd., Jö, 35 Br.

est. ö Leipzig, * Ju ( Y Bh Kammzug⸗ Termin handel, La Plata Grundmuster B. per Juli 3,65 6, per August bb ε, ver September 3.577 46, per Oktober 5.7606 M6, per Vovember 3.70 M, per Dezember 3,725 , per Januar 3,75 M, ver Februar 3,7 nn, per Maͤrz 3, 8o M, per April 3,80 M, per Mai

3,80 M, per Juni —.

Bremen, 3. Juli. (W. T. B) (BörsenSchlußbericht;) Raffinirtes Petroleum. Officielle Notirung der Bremer Petroleum⸗Börse.) Faßzollfrei. Ruhig. Loco 4,75 Br. Bau m⸗ wol le. Ruhig. Upland middling, loco 426 . Upland, Basis middling, nichts unter low middling, auf Termin-Lieferung, pr. Juli 416 , pr. August 42 5, pr. September 421 , pr. Oktober 427 8, pr. November 425 3, pr. Dezember 421. . Schmalz. Matt. Shafer 3, Wilcox 50 3, Choice Grocery Z, Armour 50 3, Cudahy , Rohe & Brother spure) ho 3, Fairbanks 417 3. Speck. Still. Loco Short elear middl. 545. Taback. 166 Packen Mexiko, 33 Packen Carmen, 53 Fässer Kentucky. Wolle. Umsatz 88 Ballen. : ;

London, 3. Juli. (W. T. B. Wollauetion. Preise fest, unverändert.

An, der Küste 192 Weizenladungen angeboten.

6 90 Javazucker loco 203 ruhig, Rüben⸗Robzucker loco 183 ruhig. Chile Kupfer 43 /ig, per 3 Monat 4533.

Glasgow, 3. Juli. (W. T. B.) Die Verschiffungen von Roheisen betrugen in der vorigen Woche 5744 Tons gegen 4390 Tonß in derselben Woche des vorigen Jahreß.

Bradford. 3. Fuli. (B. T. B) Wolle fester, aber ruhig, da die Käufer keine höheren Preise bewilligen. Garne stetig, an— ziehend. In Stoffen Geschäft matt. t

Mailand, 3. Juli. (W. T. B.) Die ,, des Italienischen Mittelmeer⸗-Eifenbahnnetzes während der dritten Dekade des Juni 1893 betrugen nach e, n Er⸗ 1 im Personenverkehr 1 362 122 Lire, im Güterverkehr L920 245 Lire, zusammen 3282 367 Lire, im Vorjahre 3 034762 Lire, mithin mehr 247 605 Lire.

Am sterdam, 3. Juli. (W. T. B.) Java⸗Kaffe good ordinary 2. Baneazinn 543.

zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Käniglich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

1. . S⸗Sachen.

2. Aufgebote, 6 en u. dergl.

3. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ c. Versicherung. 4. k Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. 5. Verloosung ꝛc. von Werthpapieren.

Zweite Beilage

Berlin, Dienstag, den 4. Juli

Oeffentlicher Anzeiger.

1893.

6. Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u. Attien. Gesellsch

Erwerbs⸗ und Wirt schafts⸗ Genossenschaften. 8. Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten.

9. Bank⸗Ausweise. 10. Verschiedene Bekanntmachungen.

I) Untersuchungs⸗Sachen.

I2lz58] Steckbrief. .

Gegen den Maschinisten Adolf Poweleit von Tilsit⸗Preußen, geboren am 6. August 1848, welcher flüchtig ist, soll eine durch Urtheil des Königlichen Schöffengerichts zu Tilsit vom 27. September 1899 erkannte Geldstrafe von 60 Sechzig Mark, an deren Stelle im Unvermögensfalle eine Gefäng—⸗ nißstrafe von Zwanzig Tagen tritt, vollstreckt wer⸗ den. Es wird ersucht, denselben zu verhaften, in das nächste Gerichtsgefängniß abzuliefern und dem unterzeichneten Gericht zu den Acten D. 569 /92 von der Verhaftung Mittheilung zu machen.

Tilsit, den 27. Juni 1833.

Königliches Amtsgericht.

(2l3653 Steckbrief.

Gegen den Richard Bott aus Simmershausen, welcher flüchtig ist, ist die Untersuchungshaft wegen vorsätzlicher Gefährdung eines Eisenbahntransports verhängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Landgerichts Gefängniß zu Hanau abzu⸗ liefern.

Hanau, den 30. Juni 1893.

Der Untersuchungsrichter bei dem Königlichen Landgerichte. 21359 Steckbriefs⸗ Erneuerung.

Der gegen den Klempner (Flaschner) Karl Pattke aus Kanth, Kreis Neumarkt in Schlesien, unterm 30. Mai 1892 erlassene, im Deutschen Reichs und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger pro 1893 Stück 154 unter Nr. 16190 inserirte Steckbrief wird hiermit erneuert. D. 50 /9g2.

Rybnik, den 29. Juni 1893.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung J.

L21357

Die hinter den Auctionator Johann Ludwig Hermann Griese aus Landsberg a. W. unterm 156. Dezember 1882 in Stück 299 pro 1882 dieses Blattes erlassene offene Strafvollstreckungsrequisition wird hierdurch erneuert. Mi 46,82.

Landsberg a. W., den 22. Juni 1893.

Der Erste Staatsanwalt.

21355

In der Strafsache gegen Matthias Joseph Barbian und Gen. wegen Verletzung der Wehrpflicht ist der unterm 25. Mai 1883 von der Strafkammer des Königlichen Landgerichts zu Trier bezüglich der An⸗ geklagten

1 Karl Willems aus Merzig,

2 Jakob Hand aus Wadrill, erlassene Vermögensbeschlagnahme⸗Beschluß durch Beschluß der genannten Strafkammer pom 16. Juni 1893 aufgehoben worden.

Trier, den 22. Juni 1893.

Königliche Staatsanwaltschaft.

(21356 In der Strafsache gegen Matthias Rößler aus Schweich wegen Entziehung der Wehrpflicht ist durch Beschluß der Strafkammer des Königlichen Land⸗ gerichts zu Trier vom 20. Juni d. J. der am 5. No⸗ vember 1889 von der genannten Strafkammer erlassene Vermögensbeschlagnahme. Beschluß bezüglich des ꝛc. Rößler aufgehoben worden.

Trier, den 24. Juni 1893.

Königliche Staatsanwaltschaft.

21354] K. Württ. Staats anwaltschaft Um.

Durch Beschluß der J. Straffammer des K. Land— gerichts Ulm vom 28. Jun 1893 ist die am 23. Ja⸗ nuar 1891 von der JI. Strafkammer gegen den Vaufmann, Richard Schweizer von Deggingen D. A. Geislingen wegen Verletzung der Wehrpflicht angeordnete ern den gbr r e m' aufgehoben worden. ;

Den 30. Juni 1893.

Unterschrift.)

e eee, 2) Aufgebote, Zustellungen und dergl.

121437 Zwangsverstei erung.

Im Wege der n n,, soll das im Grundbuche von der Friedrichstadt Van? 4 Nr. 245 auf den Namen der verwittweten Frau Tapezierer Boohß, Marie Louise Emilie, geb. Münch, zu Berlin eingetragene, in der Charlottenstraße Nr. 68 be⸗ legene Grundstück am 27. September 1893, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, an Gerichts stelle, Neue Friedrichstr. 153, 8 lüge C. part, Saal 40, verfteigert werden

as, Grundstück ist mit 8oo0 Nußzungtswerth zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus be G fh beglaubigte Abschrift des Grundbuchblatts etwaige Ab⸗ 4 und andere das Grundstück betreffende Nachwelsungen fowie besondere Kaufbedingungen

, können in der Gerichtsschreiberei ebenda, Zimmer 11,

eingesehen werden. Alle Realberecht! ten werden aufgefordert, die nicht von rf 9 den Er⸗ teher übergehenden Ansprüche, deren Vorhanden in oder Betrag aus dem Grundbuche zur Zeit der Eintragung des Versteigerungs vermerkg nicht hervorging, insbesondere derartige Forde⸗ ungen von Kapital, Zinsen, wiederkehrenden 39 ungen oder Kosten, spätestens im Ver—⸗ teigerungstermin vor der Au forderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, falls der betreibende Gläubiger widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigen alls dieselben bei des fen des

eringsten Gebots nicht berücksichtigt werden und bei ö des Kaufgeldes gegen die berücksichtigten Ansprüche im Range zurücktreten. Diejenigen, wesche das Eigenthum des Grundstäcks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des e ,,,. termins die Einstellung des Verfahrens her eizuführen, widrigenfalls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grund⸗ stücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 27. September 1893. Mittags 12 Uhr, an Gerichtsstelle, wie oben, verkündet werden. Berlin, den 23. Juni 1893. Königliches Amtsgericht J. Abtheilung 86.

20918 Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grunzbuche von Tempelhof Band 265 Nr. 876 auf den Namen des. Maurermeisters Karl Paul ein⸗ getragene, in der Vorkstraße Nr. 78 belegene Grundstück am 12. August 1893, Vormit⸗ tags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, an Gerichtsstelle, Neue Friedrichstraße Nr. 13, Hof, Flügel G. Erdgeschoß, Saal Nr. 46, versteigert werden. Das Grundstück, welches 6a 4m groß ist, ist nicht zur Grundsteuer, dagegen mit 15 006 , Nutzungswerth zur Gebäudesteuer beranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grund? buchblatts, etwaige Abschätzungen und andere das Grund⸗ stück betreffende Nachweisungen, sowie befondere Kauf⸗ bedingungen können in der Gerichtsschreiberei ebenda, . D., Zimmer Nr. 17, eingesehen werden. Alle Realberechtigten werden aufgefordert, die nicht von selbst auf den Ersteher Übergehenden ,. deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grund buche zur Zeit der Eintragung des Versteigerungs⸗ dermerks nicht hervorging, insbesondere derartige

orderungen von Kapital, Zinsen, wiederkehrenden Hebungen oder Kosten, spätestens im Versteigerungs⸗ termin vor der Aufforderung zur Abgabe von Ge— boten anzumelden und, falls der betreibende Gläubiger widerspricht, dem Gerichte in gift zu machen, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt werden und bei' Verthei⸗ lung des Kaufgeldes gegen die berücksichtigten An⸗ sprüche im Range zurücktreten. Diejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Verstei erungstermins die Einstellung des Verfahrens erbeizuführen, widrigenfalls nach erfolgtem Sulhla das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 14. August 1893, Mittags 12 Uhr, an Gerichtsstelle, wie oben angegeben, verkündet werden.

Berlin, den 23. Juni 1893.

Königliches Amtsgericht J. Abtheilung 88.

21438 Zwangsversteigerung.

Im Wege der 5 soll das im Grundbuche von den Umgebungen Berlins im Kreise Nieder⸗Barnim Band 73 Nr. I1I169 auf den Namen des Kaufmanns Ludwig Giesen zu Pankow ein— getragene, in der . Nr. 47 belegene Grundstück am 16. September 1893, Vor— mittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge— richt, an Gerichtsstelle, Neue Friedrichstraße Rr. Iz, 64. Flügel G., Erdgeschoß, Saal Nr. 46, ver— eigert werden. Das Grundstück, welches 3 a 55 am roß ist, ist nicht zur Grundsteuer, dagegen mit 8100 .. Nutzungswerth zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grund⸗ buchblatts, etwaige Ah schẽ zen gen und andere das Grundstück betreffende Nachweisungen, fowie besondere Kaufbedingungen können in der Ge— richtsschreiberei, ebenda, Flügel D., Zimmer Nr. J7, eingesehen werden. Alle Realberechtigten werden aufgefordert, die nicht von selbst auf den Er— steher übergehenden Ansprüche, deren Vorhanden sein oder Betrag aus dem Grundbuche zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks nicht hervorging, insbesondere derartige Forderungen von Napital, Zinsen, wiederkehrenden Hebungen oder Kosten, spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe bon Geboten anzumelden und, falls der betreibende Gläubiger widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei, Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt werden und bei Vertheilung des Kauf geldes gegen die berücksichtigten Ansprüche im Range zurücktreten. Diejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Verte ig rungstermins die Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls nach erfolgten Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle detz Grundstücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 22. September 1893, Mittags 12 Uhr, an Gerichtsstelle, wie oben angegeben, verkündet werden.

Berlin, den 265. Juni 1893. .

Königliches Amtsgericht J. Abtheilung 88.

21439 Die Zwangsversteigerung des Otto Wend⸗ land'schen Grundstückes, Ält⸗Köln Band 4 Nr. 314, Fischerbrücke Nr. 17 und die Termine am 36. August d5. Is. werden aufgehoben. Berlin, den 26. Juni 1893. . Königliches Amtsgericht J. Abtheilung 86.

[21458] Oeffentliche Zustellung.

Ladung. . In Sachen des Georg Paul Burger, Kohlen- händler in Wormk, Gläubiger, durch Rechtsanwalt Dr. Hof in Worms vertreten, gegen Anton

ler II., zuletzt Kohlenhändler, und dessen Ghefrau

Maria Anna, geb. Schmitz, früher in Worms, jetzt in Amerika unbekannt wo? sich aufhaltend, Schuld⸗ ner, wegen Zwangsvollstreckung in die Liegenschaften der Gemarkung Worms: Flur J. Nr. 994, Klaffe 16. Reinertag 8 Fl, 1010 J Klafter, Hofraithe; Flur J. Nr. 995. Klasse 1, Reinertrag 14 E*r.; hisis J Klafter, Grabgarten; Flur J. Nr. SY6, 4 Klafter Rail; diese 3 Parzellen gelegen in der HVaspelgasse neben Val. Holl u. Ehefr. u. Georg Dertge, hat das Großh. Amtsgericht Worms laut . vom 21. April 1893 die Zwangs vollstreckung in diese Liegenschaften angeordnet und Termin auf Montag, den 14. Augnst 1893, Vormittags EHI Uhr, Zimmer Nr. 12 anberaumt, zur Ver⸗ handlung über die für das Verfahren erheblichen, thatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse, ins⸗ besondere Eigenthums⸗ und Besitzverhältnisse, Be⸗ lastungen, Verpachtungen und Vermiethungen, Zeit, Ort und Bedingungen der Versteigerung.

Zu obigem Termin werden Sie andurch geladen. Bekannt gemacht zum Zwecke der öffentlichen Zu⸗ stellung an die obengenannten Schuldner Eheleute Anton Müller.

Worms, den 30. Juni 1893.

(L. 8. Schaus, als Gerichtsschreiber des Gr. Amtsgerichts.

21447 Bekanntmachung.

Das bezüglich des im Schwarzenbeker Schuld- und Pfandprotokolle Band 44 Blatt 61 Seite 561 auf Namen des früheren Rechtsanwalts von Alten zu Wentorf eingetragenen, zu Wentorf an der Wen— torfer Straße belegenen Grundstücks zum Zwecke der Zwangsvollstreckung eingeleitete Specialkonkursver⸗ fahren ist infolge Zurücknahme des Antrags der be— treibenden Gläubigerin eingestellt worden. Das unterm 6. Juni d. J. erlassene Specialkonkurs⸗ Aufgebot wird daher, soweit es sich um das oben bezeichnete Grundstück handelt, hiermit zurück genommen.

In dem am Montag, den ⁊7. August 1893,

Nachmittags IL Uhr, zu Naneythal' in Wentorf bei Reinbek anstehenden öffentlichen Verkaufstermin kommt nunmehr nur das im Schwarzenbeker Schuld- und Pfandprotokolle Band VI. Blatt 21 Seite 241 auf Namen des früheren Rechtsanwalts von Alten in Wentorf eingetragene, zu Wentorf neben dem Hötel Nancythal belegene Grundstück zum Zwangs⸗ verkauf.

Schwarzenbek, den 1. Juli 1893.

Königliches Amtsgericht. H. Koenigsmann Dr.

2147 Das Königl. Amtsgericht München J., Abth. A. f. Ce-S., hat unterm 27. Juni 1893 in Sachen Reu— höfer gegen Karlmann, wegen Vertheilungsverfahren, zur Erklärung über den Theilungsplan und gegebenen⸗ falls Ausführung der Vertheilung Termin auf Mitt⸗ woch, den 5. Juli 1893, Vormittags 9 Uhr, Gesch. Z. 41/II. (Augustinerstock) anberaumt, wozu die Betheiligten hiermit unter dem Beifügen geladen werden, daß der Theilungsplan längstens vom 28. d. M. an im Gesch.Z. Nr. 43/11. zur Einsicht niedergelegt ist. Dies wird dem Kohlenhändler Michal Alteneder im Wege der öffentlichen Zustellung bekannt gegeben.

München, den 28. Juni 1893.

Der Königl. Gerichtsschreiber: CT. S.) Störrlein, K. Secretär.

21444 Aufgebot.

Auf den Antrag des Instmanns Johann Ischbeth zu Ernstwalde bei Berschkallen wird der Inhaber des angeblich verloren gegangenen Depositenscheins des Vorschuß⸗Vereins Instetkurg Eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht ber die von dem Instmann Johann Ischbeth bei dem genannten Vereine auf dessen Depositenconto B. 157 eingezahlten 219 ½ aufgefordert, seine Rechte auf diesen Schein spätestens im Aufgebotstermine den 9. Januar 1894, Vormittags 10 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte (Immer 22) anzu⸗ melden, und den Schein vorzulegen, widrigenfalls derselbe für kraftlos wird erklärt werden.

Insterburg, den 30. Mai 1893.

Königliches Amtsgericht.

21487

Das Königl. Amtsgericht München J., Abth. X. f. CS., hat unterm Heutigen folgendes Aufgebot erlassen: Es sind, wie angegeben, zu Verlust gegangen:

1) Der Depositenschein der K. Filialbank dahier vom 27. Oktober v. J, unterzeichnet von Kleemann und Sturm, wonach Walburga Schiller dahier bei genannter Bank ein bayr. Prämienloos zu 100 Thaler mit Coupons vom 1. Juni J. J. hinterlegt hat,

2 ein solcher der bayr. Hypotheken. und Wechsel⸗ bank dahier vom 30. November 1883 Nr. 13551, ge— zeichnet von Director Pühn und Procurist Soppé, wonach die Privatiers Wittwe Clise Schöttl dabier 400ige Pfandbriefe dieser Bank im Gesammtbetrage von 35 200 6 bei genannter Bank hinterlegt bat.

Auf Antrag der Gastwirthefrau Walburga Schiller, mit Zustimmung ihres Ehemannes Michael Schiller, bezw. des Kgl. Adbocaten und Rechtsanwalts Bienenfeld als bevollmächtigten Vertreters der Privatierswittwe Elise Schöttl werden nun die allenfallsigen Inbaber der bezeichneten Scheine aufgefordert, ibre Rechte hierauf bis spätestens in: Aufgebotstermin am Mitt woch, den 24. Jannar 1894, Vormittags 9 Uhr, bezw. 91 Uhr, im diesger. Gesch. Zs Nr. 10 1II. [Augustinerstoch anzumelden und Ne nen. vorzulegen, widrigenfalls deren Kraftloserklärung erfolgen wird.

Miinchen, den 30. Juni 1893. Der Königl. Gerichtsschreiber:

(L. S) Stoörrlein, K. Secretãr.

73111] Aufgebot.

Nachstehende Documente:

J. die als Schuldurkunde über 30 Thlr. 90 für die Wittwe Friederike Wieschke, geb. Gerlach, in Preußlitz ertheilte beglaubigte Abschrift des vom vormal, Herzogl. Anhalt. Justizamt Nienburg für den Leinwebermeister Johann August Wieschke in Preußlitz ausgefertigten Kaufvertrags vom 10.16. Juli 1544 über das im Grundbuch von Preußlitz Bd. II. Bl. 1 geführte Hausgrundstück Zahl 20 zu reußlitz,

II. die vom Grundrichter des vormal. Herzogl. Anhalt. Kreisgerichts Cöthen für die Geschwister Erdmann und Emil Pfeiffer aus Mölz, nachher in Amerika ausgefertigte Schuld⸗ und Hypothekverschrei⸗ bung des Oeconomen Friedrich Wilhelm Schulze in Mölz vom 7./M7. Februar 1878 über 900 t, ein⸗ getragen im Grundbuche von Mölz Bd. J. Bl. 2,

III. die vom vormal. Herzogl. Justizamte Nien= burg als Schuldurkunde fuͤr den Auszügler Andreas Laurich und dessen Ehefrau, Sophie, geb. Heuer— mann, in Krüchern über einen Auszug und 8 Thlr. 2A 6 Tagezeitgelder ertheilte beglaubigte Ab⸗ schrift des Kaufbriefs vom 20. 20. Juni 1546 des Handarbeiters Andreas Baumfeld aus Dohndorf über das jetzt dem Maurer Christian Schöne jun. in Krüchern gehörige, daselbst belegene, im Grund—⸗ buche von Krüchern Bd. J. Bl. 14 geführte Haus⸗ grundstück Zahl 24,

sind angeblich verloren gegangen.

Es haben nun .

zu J. der Maurer August Wieschke in Preußlitz, jetziger Eigenthümer des verhafteten Grundstücks,

zu II. Schuldner, der Oeconom Friedrich Wilhelm Schulze in Mölz,

zu II, die Erben und Erbeserben der Auszügler Laurich'schen Eheleute, als: Frau Marie Lindemann, geb. Laurich, von Waldau und Genossen,

das Aufgebot der betr. Urkunden beantragt.

Demzufolge werden die Inhaber der oben unter L., II. und III. näher bezeichneten Documente hier⸗ durch aufgefordert, spätestens in dem auf Mittwoch, 20. September 1893, Vorm. 8 Uhr, vor dem Herzog!. Amtsgericht hierfelbst. Zimmer 15, an= beraumten Aufgebotstermine ihre Rechte anzumelden und die vorgen. Urkunden vorzulegen, widrigenfalls deren Kraftloserklärung erfolgen wird.

Cööthen, 21. Februar 18935.

Herzogl Anhalt. Amtsgericht. II. Holzmann.

206369 Aufgebot.

Der Privatmann Jakob Kolb II, in Mombach bei Mainz wohnhaft, hat bezüglich der Parzelle Flur XIIf. Nr. 183,5, 757 m Acker am Schlechten berg, neben Eller Ludwig in Eich und Kolb Jakob JJ. und dessen Ehefrau Emmerich Margaretha in Ober- Ingelheim streitig , Gemarkung Bolgesheim auf den Namen von Darmstadt Josef, wohnhaft in Mainz, stehend, den Erlaß eines Aufgebots beantragt, indem er auf Grund der Ersitzung das Eigenthum der obigen Parzelle in Anspruch nimmt.

Es werden alle diejenigen, welche Ansprüche auf die obige Liegenschaft 2 zu können glauben, unter dem Rechtsnachtheile der Anerkennung der Er⸗ sitzung aufgefordert, ihre Ansprüche und Rechte vätestens in dem auf Samstag, den 26. Angust 1893, Vormittags 9 Uhr, vor Gr. Amtsgericht Oppenheim anberaumten Termin geltend zu machen.

Oppenheim, den 22. Juni 1883.

Gr. Amtsgericht

M 9 Vapper.

21477 Aufgebot.

Die nachgenannten, vor länger als Amerika ausgewanderten und Personen:

. 11

Heinrich Erdmann

weilan Friedericke Sophie, geb. Militzer, geboren dasel b 15. Juli 1825,

3) der Dienstknecht Jebann Christian Friedrich Saller von Schilbach. Sobn weiland des Sure auszüglers Jobann Gottfried Saller daselbst nnd dessen Ehefrau, weiland der Jobanne Chritiare Karoline, geborenen Wolfram, geboren dar cbt an 2. Januar 1828, .

4 der Weber Seinrich August Söscher den Sohn weiland des Webermeisters Christian Sottiieh Vöscher daselbst, und dessen Ebefrau, weiland der Christiane Marie, geborenen Schaufel, geberen da- selbst am 7. Januar 1833, und

5) der Lehrer Gottfried Ludwig Preller von Wernsdorf bei Saalburg, Sohn weiland des Kirch schullehrers Johann Andreas August Preller Gräfenwarth. und dessen EGdefrau, weiland der Julien? Albertine geborenen Kuhn, geboren in Grãfenwarth am 19. Februar 1824,

werden bierdurch aufgeferdert, svãtestens in dern au Donnerstag, den 29. März 1894 Bor mittags 11 Uhr, anberaumten ufgebetstermime persönlich oder durch mittels gerichtlicher oder note rieller Vollmacht legitimirte Bevollmächtigte dor ant in Schleiz in dem Zimmer Nr. I des dastzen Jurft sichen 1 mn erscheinen nud re Rechte auf das für sie bei uns verwaltete Deren ange melden, widrigenfalls sie ür tedt erklärt werden and ibr Vermögen an ihre sich legitimairenden Erben don uns ausgeantwortet we wird.

Dieses Aufsgebotsverfahren zst den uns auf Antrag folgender Personen eingeleitet worden;

bezüglich des Verschollenen sad 1 Faäner Ded. geschwister: der Louise Denrietze derwittweßen eam,

83 * * 1 anna.