1893 / 166 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 14 Jul 1893 18:00:01 GMT) scan diff

J ö Namen meiner Freunde die Anschuldi 6 ichs⸗ . 3 ner Freun e Anschuldigungen Reichs

Reichskanzler Graf von Caprivi:

Ich freue mich dieser Erklärung, werde aber, ehe ich mein Urtheil modificire, die weitere praktische Entwickelung der Dinge abwarten. (Bewegung im Centrum und links. Bravo! rechts.)

Abg. Dr. Lieber (Centr): Mit der großen Mehrheit des . aben auch wir den Wunsch, baldigst zu Ende zu kommen; 36 mir deshalb eh. Beschränkung auferlegen und unter Ver— zicht auf die übrigen Reden mich nur mit dem Reichskanzler be— schäftigen. Derselbe hat den Vorwurf der Umwandlung der Centrumg⸗ partei in eine demokratische begründet unter Berufung auf den Parteitag der rheinischen Centrumepartel. Wohl einige Ausführungen von mit

ind es gewesen, welche ihm den . dazu gegeben haben. Ich selbst oll uch ja als Demokrat bezeichnet haben. Ich hätte nicht geglaubt, daß man eine solche ironische Verwendung einer auf uns angewendeten Bezeichnung ernsthaft nimmt. So wenig die Geusen sich im Ernst als Bettler betrachteten, ebenso wenig bin sch, ist meine Partei gesonnen, sein Stigma als eine ernstliche Charakterisirung auf— zunehmen. Auch wir könnten einen Geufenpfennig mit der In— schrift; „En teut fidèle au roi an unsere Brust heften. Der Reichskanzler hätte gut gethan, bei seiner Gepflogenheit zu bleiben und sich nicht von der „Kreuzzeitung“ u. s. w. Dinge zutragen laffen sollen, die den Kampf nur verbittern. Den Föderalismus vertreten wir auch jetzt, auch wenn wir deswegen als partikularistische Demokraten bezeichnet werden; wir müssen diese Vertretung unserer Tendenzen gegenüber dem überspannten Imperialimus aufrecht erhalten. Daß das Centrum eine politische Partei ist, hat schon früher Herr von Schorlemer⸗Alst ausgeführt, der die Behauptung, daß im Centrum auch demokratische Tendenzen vertreten sind, als Schwindel bezeichnete. Er hat damals davor gewarnt, Nationalliberale in den Reichstag zu schicken, einmal weil sie Culturkämpfer sind, dann aber guch, weil sie keine feste Ueberzeugung als politische Partei haben. Der Reiche kanzler be⸗ trachtet ö. als den Mittelpunkt der Geschäfte; allein der Mittel punkt des Ptolemäischen Systems befindet sich bekanntlich selbst in der Rotation, und denkt, daß sich alles um ihn drehe. Wir haben einen mächtigen Reichskanzler vor ihm gesehen, der davor warnte, seine alten Reden auszugraben, weil er nicht wisse, ob er nach Jahres— frist noch dasselbe vertreten werde. Der Reichskanzler ist berühmten, aber nicht guten Mustern gefolgt. Der Reichskanzler hat mir unter“ eschoben, ich hätte behauptet, daß, je mehr Soldaten vor—⸗ anden wären, desto mehr todtgeschossen würden. Ich habe mich auf eine frühere Rede des Reichskanzlers gestützt, in wel zer gesagt war, daß kein Heerführer im stande sei, fo große Massen zu führen, zu ernähren und mit ihnen zu schlagen. In diesem Zufammen— hange stand meine Aeußerung, und der Reichskanzler thäte gut, nicht in die alte Methode zu . Stellen aus dem Zusammenhang zu reißen. Die Vorlage soll für die Ehre und Existenz Deutschlands nothwendig sein. Das hat der Reichskanzler von der früheren Vor— lage auch gesagt; er hat nachgegeben und sollte deshalb denjenigen nicht so schroff entgegentreten, welche ein weiteres Nachgeben verlangen. Wir halten aus finanziellen und wirthschaftlichen Gründen die Vorlage nach wie vor für unannehmbar, weil sie nur der erste Schritt auf dem Wege zur vollen Durchführung der allgemeinen Wehrpflicht ist, deren Kosten wir und mit uns der sesshere Reichstag als unerschwinglich be⸗ zeichnen müssen.

Reichskanzler Graf von Caprivi:

Ich werde mich der Kürze befleißigen und ich glaube, ich werde darin wenigstens dem Herrn Vorredner über sein. (Heiterkeit) Nur auf zwei Bemerkungen seiner Rede gehe ich ein: auf eine, die mich betrübt hat, und eine andere, die mich erfreut hat.

Es hat mich betrübt, daß es hier in dieser Versammlung möglich ist, das Beispiel, das mein Amtsvorgänger während seiner Amts— führung gegeben, kurzweg als schlechtes zu bezeichnen. (Bei— fall rechts und bei den Nationalliberalen Es hat mich gefreut, daß der Herr Abgeordnete, der in Aschaffenburg im April d. J. eine Rede hielt, in welcher er diejenige Dynastie, unter welcher er zu leben die Ehre hat, einer Kritik unterzog, und die er mit den Worten schloß: Dies in Bezug auf den Hort der Monarchie! ich will die Erklärung hier nicht verlesen, sich inzwischen gewandelt hat, und das eben freut mich ich würde nicht mehr in seinem Sinne handeln, wenn ich jene Erklärung vorlese, denn heute sagt er: en tout fiele au roi. Ich bin der Hoffnung, daß der Herr Abgeordnete in Allem seinem König treu sein wird. (Beifall rechts und bei den Nationalliberalen.)

Abg. Beckh frei. Vp. ): Im Namen der linksrheinischen Bayern kann ich nur sagen, daß nicht allein die Militärvorlage an und für sich, sondern die damit verknüpfte Erweiterung des Milltarismus uns im Süden nicht sympathisch ist. Der Militarismus ist kein Popanz, er ist ein System, welches den ganzen Staat den militärischen An— schauungen unterwirft und hierfür den Erwerb und das Vermögen des Volkes rücksichtslos ausbeutet. Das deutsche Volk ist wahrhaftig nicht so reich, um solche Lasten auf die Dauer aushalten zu können. Man will nicht haben, daß die Söhne und Brüder noch weiter in großer Zahl dähin geführt werden, wo nur die Caricatur eines Beschwerdewegs exsstirt, wo nur ein geheimes Verfahren besteht, das auch bei uns in Bahern eingeführt werden soll. Die Behauptung, 9 man nur aus taktischen Gründen für die Militärvorlage eine ehrheit zusammenbringen würde, wurde eifrig bekämpft von dem Abg. Freiherrn von Stumm, und bald darauf trat der polnische Redner auf und erklärte, daß . Freunde nur aus solchen taktischen Gründen für die Vorlage stimmen. Redner will auf die früberen Reden ig gn wird aber vom Präsidenten auf den

1 verwiesen; auch seine Bemerkung über die Steuervorlagen, die in egfall gekommen seien, wird als nicht zur Sache gehörig bezeichnet. Redner verzichtet auf das Wort.

Abg. Zimmermann (Deutsche Reformpartei): Ich habe namens der Reformpartei folgende Erklärung abzugeben: Rachdem der Reichs- kanzler bei Beginn der Berathungen und in Beantwortung der Aus= führungen meines Fraetionsgenossen, des Abg. Dr. Boeckes, die Wünsche unserer Partei in Bezug auf die Deckun . insoweit befriedigend beantwortet hat, 6 die Erhöhung der Brau und Branntweinsteuer beseitigt ist und daß sie auch nicht wiederkommt, andererseits eine härtere und ergiebigere Besteuerung. der Börfe in Aussicht genommen is fan für ung die Gründe beseitigt, die im vorigen Reichstag zur

lehnung der ,, eführt haben. Wir halten allerdings ö. daran, daß die vom . eingegangenen er gung; voll und ganz erfüllt werden, daß die Reichtreglerung fich ftark genug er⸗ weist, etwaige Abschwächungsversuche der Hen full von vorn⸗

krein zurückjzuweisen. Wir halten diese Erklärungen, die der

eichskanzler gegehen hat, für bindend auch . die Zukunft. Ez dürfte für die Reichsregierung geboten seln, da das An . der Reichsregierung durch verschiedene Fehler schwer erschüttert st, dafür zu sorgen, daß nicht durch wiederholte Enttäuschungen eine weitere Entfremdung zwischen dem Volk und der Re ierung eintritt. Für unsere Abstimmung bleibt nach wie vor die in fe r Frage die entscheidende, und dazu tritt die Erwägung, 6 eine nochmalige Ablehnung bedenkliche Folgen auch auf mr afk em Gebiet nach sich . würde. Wir erklären uns durch die Jusage des Reichs⸗ kanzlers soweit befriedigt, daß wir aus taktischen Gründen unfere anderweiten Bedenken unterdrücken, um nicht durch nochmalige Ab— ehnung die Vorlage zu Fall ö. bringen und das politische , .

2 nach außen zu schäbigen. (Präsident von Levetzow bittet den Redner, nunmehr diese Ausführungen abzubrechen. Ich bin auch zu Ende, ich erkläre nur noch, daß wir für Artikel I' stimmen werden. .

Abg. Graf Moltke

(deons.) verweist allen Argumenten gegen⸗ über auf die Erfahrungen des Krieges von 1576077.

Deutschland

hatte damals eine große numerische Ueberlegenheit und auch ein Ueber⸗ gewicht bei der Artillerie, und nur dadurch sei es ihm möglich ge⸗ worden, einen ehrenvollen Frieden zu erzwingen. Die weiteren Aus- i en des Redners sind bei seiner schwachen Stimme nicht ver⸗ ändlich. ö ö Abg. Dr. Sie ber (Centr.): Wenn ich den Reichskanzler richtig verstanden habe, war seine Meinung die, ich hätte mich aus einem königsuntreuen in einen königstreuen Mann verwandelt. Der Reichskanzler hat damit meine Königstreue in früherer Zeit be— zweifelt; dagegen habe ich mich zu verwahren. Wenn ein Mitglied ee ele gegen ein anderes Mitglied desselben diesen Vorwurf er— hoben hätte, hätte der Präsident seines Amtes gewaltet. Der Reichs⸗ kanzler hat sich auf eine Rede von mir außerhalb des Hauses berufen. Was ich hier im Hause geäußert, hat ihm dazu keinen Anlaß ge⸗ geben. Ich berufe mich dafür auf das Zeugniß aller redlichen Mit— glieder 353 Sauses. Ich bin 1866 der Krone Preußen unterworfen worden. In dem Besitzergreifungspatent des Königs Wilhelm wurden die Bewohner der ergberten Landestheile aufgefordert zum pflicht— mäßigen Gehorsam. Diesem Befehl habe ich unweigerlich Folge ge⸗ leistet, und weder irgend eine Parlamentsberhandlung noch irgend eine andere Handlung hat Anlaß gegeben, meine Königstreue zu bezweifeln. Wenn ich der früheren Zeit gedacht habe, so berechtigt mich dazu das Wort des Besitzergreifungspafentes; daß der König es ehre, wenn die Bewohner der eroberten Landestheile sich schwer dazu entschließen könnten, sich in die neue Regierung zu finden. Gebotener Gehorsam ist schwieriger als angestammter, und ich habe den gebotenen geleistet.

; Damit schließt die Debatte. In namentlicher Abstimmung wird 5 1 mit 198 gegen 187 Stimmen angenommen. Für denselben stimmen geschlossen die Conservaliven, die Reichs⸗ partei, die Nationalliberalen, die Polen, die Freisinnige Ver⸗ einigung und die Deutsche Reformpartei; ferner vom Centrum Prinz Arenberg und Lender, außerdem Graf Bismarck-Schön— hausen, von Höornstein, Prinz Carolath und Roesicke. Gegen § 1 stimmen geschlossen die Socialdemokraten, die Süddeutsche und die Freisinnige Volkspartei, das Centrum mit den genannten Ausnahmen, sowie von den keiner Fraction angehörigen Mit⸗ gliedern die Welfen, die Elsaß⸗Lothringer und die Abgg. Bachmeir, Dr. Pachnicke, Dr. Sigl und der Daͤne Johannsen? Es fehlten die Agg. Hilpert, Liebermann von Sonnenberg, Ahlwardt und Leuß (6. k. F), sowie von Czarlinski (Pole), die Abgg. Eck und Letochg (Centr) Abg. Wenzel (Centr.) erklärt, daß er durch Zufall verhindert gewesen 9 der Abstimmung beizu⸗ wohnen und mit Nein zu stimmen.

5.2 des Artikels l, welcher die Zahl der Formationen aufzählt, wird ebenfalls genehmigt.

Beim Artikel II (zweijährige Dienstzeit) liegt der Antrag der Abgg. Prinz Carolath und Roesicke vor: die zwei⸗ jührige Bienstzeit gesetzlich festzulegen für die Dauer der eben angenommenen Präsenzstäͤrke.

Abg. Prinz Carolath (b. k. F.): Bei der nicht sehr großen Majorität, mit der 5 1 der Vorlage angenommen worden ist, werden Sie wohl damit zu rechnen haben, daß auch einige Herren unter den 11 Mitgliedern der Majorität gewesen sind, die Werth darauf legen werden, daß unser Antrag angenommen wird. Voraussichtlich würde sich sogar das Bild noch ungünstiger gestalten, wenn diefer Antrag keine Annahme fände. Der Antrag, den ich bereits vor der Auf⸗ lösung des Reichstags eingebracht hatte, konnte damals wegen des über— hasteten Schlusses nicht mehr zur Berathung kommen. Ich habe ihn aber wieder eingebracht, weil uns und wohl auch der Mehrheit des Reichstags daran gelegen ist, daß die Militärvorlage mit einer nennenswerthen Majorität angenommen wird. Redner spricht die Erwartung aus, daß das Vertrauen zur Regierung in Bezug auf die , . nicht getäuscht werden möge, und bestreitet, daß die Nachricht der „Kreuzzeitung“, daß sein Antrag bei keiner Partei Unterstützung gefunden hätte, zutreffend sei. Er habe eine solche Unterstützung garnicht gesucht und auch nicht suchen können, da der Reichstag in den letzten Tagen nicht verfammelt war. Die Bedingung der gesetzlichen Festlegung der zweijährigen Dienstzeit wird bis in die reiß der gemäßigten Partesen hinein verlangt. Der Antrag soll nur einen theoretischen Werth haben, aber eine kleine Garantie ist immer besser als gar keine. Für den Reichstag garantirt der Antrag die zweijährige Dienstzeit; für die Regierung enthält er die Sicherheit, daß die Friedenspräsenzstaͤrke nicht so leicht angegriffen wird. Es wird gesagt, daß die Annahme des Antrages sogar die zweijährige Dienstzeit gefährden könne, weil die Verminderung der Präsenzstärke um einige Mann die zweijährige Dienstzeit beseitigen würde. Auf diesem Wege würden aber selbst die sehr bedingten Anhänger der zweijährigen Dienstzeit auf der rechten Seite dieselbe nicht beseitigen wollen und können. Der Antrag scheint manchen Herren befonders unangenehm zu sein, vielleicht aus persönlichen Gründen; sie bereiten vielleicht schon einen neuen Antrag vor, der nicht das Odium der Person auf sich hat. Ich glaube, sie werden fich doch noch überlegen, ob sie dabei die ganze Vorlage fallen lassen follen. Die Soeialdemokraten warten ja bloß darauf, daß die bürgerlichen Parteien abwirthschaften. Wenn die bürgerlichen Parteien sich nicht einmal bei einer so . nationalen Frage einigen können, so wird das Wasser auf die Mühle der Soeialdemokraten sein. Selbft dieser harmlose Antrag, der nur annähernd einer rn. Feststellung der zweijährigen Dienstzeit gleichkommt, erregt Anstoß. Wie lebhaft wünscht man eine Reform der Militärgerichtsbarkeit, der Schleß— instruetion der Wachtposten u. s. w., und die liberalen Parteien haben diese Wünsch: zurückgestellt. Dafür sollten die Herren rechts dankbar sein und dies durch die Annahme des Antrages bethätigen.

Abg. Freiherr von Stumm (Rp.): Ich habe keine besonderen Wünsche in Bezug auf die Regierungs vorlage gehabt. Wenn die Herren von den Deutscheonservatiben, welche große Bedenken wegen der zweijährigen Dienstzeit gehabt haben, jetzt für die Vorlage ein— treten, so bringen sie damit ein viel größeres Opfer als die Herren bon der Linken. Der Antrag Carolath ist nur eine Wiederholung des Antrages des Abg. Dr. von Bennigsen, den in der Commifsion nicht die Conservativen, sondern der Abg. Richter bekämpft hat, weil er ein Aeternat darstelle, also gefährlicher sei als die Vorlage. Der Antra Carolath enthält manche formalen und materiellen Fehler, die ö verbessern wärde, wenn die Conservativen bereit wären, dann für den Antrag einzutreten. So kann ich im Interesse des Zustandekommens der Vorlage, nur wünschen, daß die Herren ihren Antrag zurückziehen mögen.

Reichskanzler Graf von Caprivi:

Ich trete den Ausführungen des Herrn Freiherrn von Stumm bei. Ich halte den Antrag Carolath an sich für unschädlich, aber auch für unnöthig, und war des Glaubens, daß er eben dazu beitragen sollte, hochgehende Wogen zu beschwichtigen und mehrere Leute unter dieselbe Fahne zu bringen. Das aber hat der Herr Antragsteller durch seine Rede nicht erreicht. (Sehr richtig! rechts) Die Sache ist nach meinem Dafürhalten ganz einfach: es sind zwei Theile, die schließen einen Contract auf fünf Jahre mit einander und wollen nun nach dem Antrag des Herrn Prinz Carolath den Zusatz machen: wenn einer von beiden Theilen nicht kündigt, so läuft er immer ein Jahr weiter. Ich kann nicht finden, daß, wenn die verbündeten Regierungen dem Antrage zustimmten, sie irgend ein Recht aufgeben, zurückwichen oder eine Concession machten. Sie würden ihte Zustimmung geben können, um eben hier eine größere Majorität zu erzielen; aber es liegt für sie auch kein Grund vor, so zu handeln. Die Regierungsvorlage genügt uns voll⸗ kommen. Ich sollte aber auch meinen, daß den Herren drüben die Regierungsvorlage genügen konnte. Ist das nicht der

Fall, so beruht das wohl auf einem gewissen Mißtrauen gegen die

verbündeten Regierungen; der zweijährigen Dienstzeit, man hätte vielleicht doch hier und da Hintergedanken. Das ist nicht der Fall. Ich bin berechtigt, zu er— klären, daß, wenn nicht etwa wider Erwarten bei Durchführung der zweijährigen Dienstzeit unüberwindliche Hindernisse, die nicht vorher⸗ zusehen waren (Aha! links), eintreten sollten, an keiner Stelle inner⸗ halb der verbündeten Regierungen die Absicht besteht, nach Ablauf m rent auf die dreijährige Dienstzeit zurückzugehen. (Bravo! rechts. Abg. Dr. Bachem (Centr) hält den 2

für pebetscch weil . el die 2 , egen der Friedenspräsenzstärke, Er sichert nicht die zweijährige Dienstʒeit die nur gesichert sein wird, wenn die Mehrheit des Reichstags für

, vorhanden 4 ; sh Dr. von Bennigsen (nl): möchte mich nicht bei einem k aufhalten, mag er eine Mr fern ar 3 nicht. So lange er nicht zurückgezogen ist, werden meine Freunde für denselben stimmen. Ich möchte glauben, daß er gegenüber der Vor⸗ lage in gewisser Beziehung doch eine Verbesserung enthält. Wir sind aber nicht der Meinung, daß der Werth dieses Antrages so bedeutend ist, daß von seinem Schicksal, was ja ganz unbestimmt ist, gtwa das Schicksal der Vorlage abhängig zu machen ist. Dieser Antrag ist insofern doch nicht ohne Bedeutung, weil er eine große organische Veränderung unserer Heereseinrichtung dauernd beschließt, solange diejenigen Vorausfetzungen vom Reichstag nicht angegriffen werden, welche, die verbündeten Regierungen für die Einführung der zweijährigen Dienstzeit für absolut erforderlich erklärt haben. Darin liegt, der Vorzug, daß der Reichstag mit Recht die Bei⸗ behaltung der zweijährigen Dienstzeit auch über 55 Jahre hinaus in feste Aussicht nehmen darf. Nur mit seiner Zuftimmung darf sie geändert werden, so lange er nicht an den Formationen und der Friedenspräsenzstärke etwas abändert. Also die Regierung ihrerseits allein kann auf die dreijährige Dienstzeit bei den Fußtruppen nicht zurückkommen. In der früheren Commission und in der 6 der Oppositionsparteien ist nun geltend gemacht worden, die Regierung könnte ja durch eine erbärmliche Herabminderung der Friedenspräsen; die Vortheile dieses Antrages selbst beseitigen. Nein, so liegt die Sache nicht. Die Formationen wie die Friedenspräsenz sind jetzt und werden auch künftig gesetzlich festgestellt ent— weder wie hier in einem organischen Gefetz, oder künftig in einem solchen oder zum theil in einem Etatsgesetz. Auch über die Friedens yrãsenz und die Formationen wird also eine gesetzliche Verständigung zwischen den verbündeten Regierungen und dem Reichs⸗ tag auch künftig erforderlich sein. Die verbündeten Regierungen haben militärisch⸗technische Gründe gegen diesen Antrag überhaupt garnicht geltend gemacht. Der Reichskanzler hat f. 3. gesagt: so lange die nothwendigen Gegenleistungen bestehen und vom Reichstag aufrechterhalten werden, wäre c principiell gegen einen solchen Antrag nichts einzuwenden. Da die Sache so ist und große organisatorische Einxichtungen doch nicht auf Zeit, sondern auf die Dauer gemacht werden so könnte immerhin die Mehrheit des Reichstags fich dafür entscheiden, diesen Antrag anzunehmen.

Abg. Freiherr von Gültlingen (Rp, spricht sich persönlich für den Antrag aus, macht aber von der Annahme besselben nicht seine Ab⸗ stimmung für die Vorlage abhängig. Er habe sich seinen Wählern gegenüber für die verfassungsmäßige Festlegung der zweijährigen Dienstzeit ausgesprochen und bedauere, daß die Regierung demgegen⸗ über eine ablehnende Haltung eingenommen habe. Ebenfo gut wie die dreijährige könnte doch auch die zweijährige Dienstzeit in der Ver— fassung ihren Platz finden, zumal es sih dabei um die Erfüllung eines sehnlichen Wunsches weiter Volkskreife handelt.

Abg. Lr. Barth (Freisinnige Vereinigung) erklärt sich für den Antrag, nicht weil derselbe eine geringe Bedeutung hat, sondern weil er dasjenige in sich vereinigt, was man verlangen kann als Sicherung der zweijährigen Dienstzeit. Wenn nur die Vorlage angenommen wird, so würde nach 55 Jahren, wenn nicht inzwischen eine neue Ver— einbarung zu stande kommt, die zweijährige Dienstzeit einfach weg⸗ fallen. Die verbündeten Regierungen brauchten nur jede Vorlage zu unterlassen, und würden dadurch die freie Entschließung des Reichs. tags vollständig aufheben. Die jetzige Regierung wird ja, wohl ihren Versicherungen treu bleiben; aber diejenige Richtung, welche der zweijährigen Dienstzeit nicht freundlich gegenübersteht. könnte sich anders verhalten. Sie Annahme des Antrags sichert aber die zweijährige Dienstzeit, solange die Prä⸗ senzstärke dieselbe bleibt. Der Antrag Carel n hat aber auch die Be—⸗ deutung, daß der Reichstag nicht eine Herabsetzung der Präsenzziffer beantragen kann, wenn er nicht damit die zweijährige Dienstzeit ge⸗ fährden will. Bisher hat der Reichstag noch niemals den Antrag auf eine solche Herabsetzung der Präsenzziffer gestellt, und wenn er sich stark genug dazu fühlt, dann wird er auch die Festhaltung der zwei= jãhrig ienstzeit durchsetzen können.

bg. Freiherr von Manteuffel (deons.) erklärt sich namens seiner Freunde gegen den Antrag Carolath. Die Bedenken gegen den Antrag seien doch nicht so unbegründet, wie die Abgg. Br. von Bennigsen und Dr. Barth es dargestellt haben. Die Opfer, die die Conservativen bei der Vorlage bringen, sind recht erheblsch, namentlich gehören dahin die Aufgabe der dreijährigen Dienstzeit, welche wir Jahrzehnte lang Schulter an Schulter mit der Regierung vertreten haben, und die Beschränkung auf den Antrag Huene. Die Bedenken dagegen waren so schwerwiegend, ch wir eine Zeit lang geschwankt haben, ob wir den Antrag Huene überhaupt annehmen könnten. Wenn die Gefährdung der Militärvorlage verhütet werden oll, fo wird es besser sein, wenn der Antrag Carolath, über den schon fo viel ge— sprochen ist, zurückgezogen würde.

Abg. Richter (Frs. Volksp.): Der Wunsch, die Dienstzeit dauernd festzulegen, würde nur durch eine einfa abzielende klare Bestimmung erfüllt werden.

e, darauf Wenn dieser Antra thatsächlich dasselbe erreicht, so fehe ich nicht ein, warum nicht durch unsere frühere , die Einführung der zweijährigen Dienstzeit

.

dauernd gesetzlich festgelegt wird. Ob der Antrag angenommen wird oder nicht, kann für unsere Stellung zur Militärvorlage überhaupt nicht entscheidend sein. Auch die dauernde gesetzliche Festlegung selbst würde es nicht sein, weil wir überhaupt die Einführung der zweijährigen Dienstzeit und die damit hier verknüpfte pen u; fin zu theuer bezahlt halten. Die Annahme des Abg. Prinzen Carolath, die Mehr⸗ heit für die Vorlage würde sich durch seinen Antrag vermehren, trifft in keiner Weise zu. Der Antrag wird viel zu ih in seiner Be⸗ deutung aufgebauscht, um daraus zu folgern, daß er entscheidend für oder gegen die Vorlage in die Wagschale fällt. Ob die Vorlage in der dritten Lesung wieder angenommen wird, und mit welcher Mehr⸗ heit, das wird von dem Prksenzstande im Reichstage und viel mehr von dem Gesundheitszustand der einen oder der anderen Seite ab— hängen als von dem Abg. Prinzen GCarolath. Eine sach— liche Prüfung des Antrags haben wir bereitßs in der Militärcommission eintreten lassen, wo der Abg. Dr. von Bennigsen denselben stellte. Ich habe mich damals gegen den Antrag gewandt, weil ich ihn nicht für eine Verbesserung, sondern eher für eine Verschlechterung ansah, und meines Wissens habl! meine Freunde in der Commission dem nicht widersprochen, sondern diese Ansicht ge⸗ theilt. An sich ist die Verbindung einer Einrichtung, die man für dauernd erachtet, mit der silsegum der Friedenspräsenzstärke, die periodisch verschieden normirk wird, unnatürlich. Ich führte in der Commission aus, daß der Antrag, das Quinquennat durch das Aeternat zu ersetzen, die Folge hat, die . Präsenzstärke zu verankern. Als wir 1874 einen Kampf um das Aeternat und Septennat führten, wurde von r, des Aeternats ausgeführt; es ist doch niemals davon Ge⸗ brauch gemacht worden, nach Ablauf des Septennats oder Quinquennatt die Präsenzziffer herabzusetzen. Wohin kämen wir, wenn wir daß Recht hanach gestalten wollten? Dann könnte man schließlich auch eine Ablehnung des Budget durch den n. für Üüberflüssig er⸗ klären, weil niemals ein Budget vom n n . abgelehnt worden . Je höher die Präsenzziffer wird, desto näher würde eg auch für . jetzige Mehrhelt liegen, zu prüfen, ob in der That nicht eine Herab⸗

man sagt, es wäre diesen nicht ernst mit

. , a derer

3. men

der zweijährigen Dienstzeit folgend bezeichnet.

Erhöhung

latz greifen. Wenn wir irgendwie in Zukunft die jetzige Präfenzziffer ö. . J . weil sich die thatsächlichen Verhältnisse ändern können, so werden wir das nach Antrags immer unter der Gefahr thun, daß bei der Erhaltung

rechtigt angreifen, auch vom Standpunkt der Me

Annahme des geringsten Aenderung das jährigen Dienstzeit verloren geht. maßen unter eine Strafklausel geseßt.

Recht auf Wir würden In welche

kommt z. B. der Reichstag, wenn die Regierung auf einige hundert

; daß die e n , mn anz und gar mit der Einführung der zweijährigen Dienstzeit . Daz ist auch unrichtig vom Standpunkt der Regierung. er Reichskanzler hat die verschiedenen Präsenzerhöhungen klafsificirt und die eie über das hinaus, was er als unmittelbar aus stzeit eze Es stecken in dieser

Ziffern, die mit der zweijährigen Dienstzeit auch vom Regierungsstandpunkt aus nichts zu thun haben. Ich weise hin auf all die Vermehrungen, die bei den technischen Waffen erfolgen follen aus Gründen, die ganz abgesehen von der zweijährigen Dienstzeit

DOekonomiehandwerker verzi

nicht gegen den

Abstimmung verzichteten.

der zwei⸗ also gewisser⸗ komische Lage

wieder aufgenommen würde.

gestimmt werden.

tet und wenn der Reichstag dann eine solche Herabsetzung sich verbitten muß! Der Reichstag kann aber Willen der Regierung eine höhere Präsenzziffer in das Gesetz schreiben. Die Regierung kann Gründen zu einer Verminderung der Ziffer verstehen, kommt aber imnmer in den Verdacht der Illoyalität, die Ziffer herabzusetzen., um die zweijährige Dienstzeit zu beseitigen. Der Antrag Earolath hat deshalb keine große prineipielle Bedeutung, kann aber einen Streitigkeiten bilden. Deshalb wäre es in Anbetracht der Temperatur- perhältnisse wünschenswerth, wenn die Antragsteller auf die namentliche

Damit schließt die Debatte. Abg. Roesicke erklärt, daß er den Antrag zurückziehen würde, wenn er nicht wüßte, daß er von anderer Seite sofort

Ueber den Antrag Roesicke⸗-Carolath soll namentlich ab⸗ Die Abgg. von Kardorff und Richter

beantragen, die

sich aus ganz loyalen

Herd von

Vorlagen an d

nommen.

namentliche Abstimmung auf Freitag zu ver⸗

tagen und heute in einer nach kurzer Zeit stattfindenden zweiten Sitzung sofort die erste Berathung des Nachtrags⸗-Etaig und des dazu gehörigen Anleihegesetzes vorzunehmen, damit dieselben der Budgetcommission 2 werden können.

Der Antrag wird angenommen.

Schluß gegen 5 Uhr.

6. Sitzung. Nachmittags 5i, Uhr. Auf der Tagesordnung steht die erste Berathung des Nachtrags⸗E Abg. von Kardor ff (Ry.) beantragt die Verweisung beider

tats und des Anleihegesetzes.

ie Budgetcommission.

Eine Debatte findet nicht statt. Der Antrag wird ange⸗ Schluß 5 Uhr.

Untersuchungs⸗Sachen. Aufgebote, Zustellungen u. dergl. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ zc. Versicherung. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. Verloosung ꝛe. von Werthpapieren.

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Deffentlicher Anzeiger.

6. gen n ,,. auf Aktien u. Aktien ⸗Gesellsch. 7. Erwerbs⸗ und Wirt

S8. Niederlassung 9. k 10. Verschiedene

schafts · Genossenschaften.

2c. von Rechtsanwälten.

ekanntmachungen.

97 Aufgebote, Zustellungen . und dergl. (26774

Nach heute erlassenem, seinem ganzen Inhalte nach durch Anschlag an die Gerichtstafel bekannt ge— machtem Proclam finden zur , . des dem Erbpächter Lembcke zu Dorf Friedrichsruh gehörigen Erbpachtgehöfts Nr. 4 daselbst mit Zubehör Termine: 1) zum Verkaufe nach zuvoriger endlicher Regulirung der Verkaufs⸗Bedingungen am Mon tag, den 25. September 1893, Vormittags IHE Uhr, 2) zum Ueberbot am Montag, den 16. Oktober 1893, Vormittags HEI Uhr, 3) zur Anmeldung dinglicher Rechte an das Grund⸗ stück und an die zur Immobiliarmasse desselben gehörenden Gegenstände am Montag, den 25. Sep tember 1893, Vormittags 11 Uhr, im Zimmer Nr. 6 des hiesigen Amtsgerichtsgebäudes statt. Aus— lage der Verkaufsbedingungen vom 1. September an auf der Gerichtsschreiberei und bei dem zu:n Se— quester bestellten Schulzen Thießen zu Dorf Fxiedrichs⸗ ruh, welcher Kaufliebhabern nach vorgãngiger An⸗ meldung die Besichtigung des Grundstücks mit Zu⸗ behör gestatten wird

Krivitz, den 11. Juli 1893.

Großherzoglich Mecklenburg⸗Schwerinsches Amtsgericht.

23775

: 6 heute erlassenem, seinem a Inhalte nach durch Anschlag an die Gerichtstafel bekannt gemachtem Proclam finden zur Zwangsversteigerung des dem Handelsmann Alfred Plaenert gehörigen Wohngrund⸗ tücks Nr. 109 an der Waisenstraße hierselbst mit Zubehör Termine: 1) zum Verkaufe nach zuporiger endlicher Regulirung der Verkaufsbedingungen am Mittwoch, den L. Oktober 1892, 2) zum Ueberbot am Mittwoch, den 25. Oktober 1893, jedesmal Vormittags 11 Uhr, im Zimmer Nr. 7 (Schöffengerichts aal) des hiesigen Amtsgerichts⸗ gebäudes statt. Auslage der Verkaufsbedingungen vom 18. September 1893 an auf der Gerichts—⸗ schreiberei und bei dem zum Sequester bestellten Herrn Rechtsanwalt C. Wehmeyer hieselbst, welcher en liehhe ern nach vorgängiger Anmeldung die Besichtigung des Grundstücks mit Zubehör gestatten wird. . .

Schwerin i. M., den 6. Juli 1893. Großherzogliches Amtsgericht.

17244 Aufgebot. ö t Die Actiengesellschaft Leipziger Malzfabrik in Schkeuditz hat das Aufgebot eines von ihr gezogenen, vorerst aber nur mit dem lithographirten Unterdruck Leipziger Malzfabrik in Schkeuditz versehenen Wechsels, datirt Schkeuditz, den 6. März 1893, ge— zogen auf W. Thaler in Schlüchtern und von diesem geceptirt, lautend auf M 1809, zahlbar bei Roth— bart C Cie. in Frankfurt a. M. drei Monate nach der Ausstellung, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 3. Ja⸗ nuar 1894 ), Vormittags O0 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 29, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung der Urkunde erfolgen wird.

Frankfurt a. M., den J. Juni 1893.

Das Königliche Amtsgericht. *.

) In der ersten Bekanntmachung ist irrthümlich statt J. Januar 1894, der 3. Januar 1893 angegeben.

8940 Aufgebot. ;

Der Herr Heinrich Gillert hier, Keibelstr. 12, hat das Aufgebot des auf den Namen des Herrn Heinrich Gillert lautenden Sparkassenbuches Nr. 1140 der Dorotheenstädtischen Kredit ⸗Bank hier⸗ selbst mit einem Guthaben über 1000 6 be—⸗ antragt. Der Inhaber der Urkunde wird auf— gefordert, spätestenß in dem auf den 30. No⸗ vember 1893, n, ,. 12 Uhr, vor dem unter⸗

eue

(23776) Aufgebot. Folgende Urkunden?

1891 über 369 S 19 3 lautend, ausgestellt für die Stiftsdame R. von Basedow in Mosigkau, 2) der für den Häusler Christian Föhse sen. in Großkühnau als Schulddocument über 660 A aus⸗ gefertigte Kaufvertrag vom 4.20. Februar 1882 des Zimmermanns Christian Föhse jun. daselbst,

sind verloren gegangen und haben: zu 1) die Stiftsdame Fräulein Rosalie von Basedow in Mosigkau, - zu 2) der Zimmermann Christian Föhse in Groß⸗ kühnau, der Maschinist Carl Föhse in Bremen, der Forstaufseher Philipp Föhse in Dessau und die Ehe— frau des Arbeiters August Müller, Wilhelmine, geb. Föhse, in Großkühnau,

die Einleitung des Aufgebotsverfahrens zum Zwecke der dre r fang dieser Urkunden beantragt. Den Anträgen ist stattgegeben worden und wird hierdurch Aufgebotstermin auf Dienstag, den 29. August E893, Vormittags 107 Ühr, an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmer Nr. 4, anberaumt, zu welchem die etwaigen Inhaber der oben be⸗ zeichneten Urkunden hierdurch mit der Aufforderung geladen werden, spätestens in diesem Termine ihre Ansprüche und Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der selben erfolgen wird. Dessan, den 10. Juli 1893.

Herzoglich Anhaltisches Amtsgericht. gez) Gast. Ausgefertigt:

Dessau, den 10. Juli 1893. Der Gerichtsschreiber des Herzoglichen Amtsgerichts: (L. S.) Schumann, Seeretär.

1894, Nachmittags I Uhr, Aufgebotstermine, daselbst Parterre, Zimmer Nr. 7, anzumelden und die Urkunde vorzulegen, 6. falls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. Hamburg, den 15. Mai 1893. Das Amtsgericht enn, en.

23779 Bekanntmachung.

Das Kgl. Amtsgericht Dillingen hat unterm 1 nachstehendes Aufgebot erlassen; Gemäß Art. 123 A.⸗G. zur R. C. P.-O. mit § 82 Bayer. Hyp. Ges. u. S Sad R. Ce-P.-O. werden auf Antrag des Oekonomen Anton Reiner von, Holzheim alle diejenigen, welche ein Recht auf die im Hyp.-Bch. für Holzheim Bd. J. S. 258 auf, dem Anwesen der Eheleute Anton und Josepha Reiner Hs.⸗Nr. 71 in Holzheim für Leonhard Reiner von da auf Grund Uebergabebriefs vom 6, Juli 1820 eingetragenen w nämlich 45 Fl. zu 4 Ye ver- zinslicher , 64 FI. Martini⸗ fristen 6 6 Fl., 28 Fl. Anschlag des jährlich abzu⸗ gebenden Naturalcorpus sowie auf die weiter ein⸗ tragenen 40 Fl. Vatergut der Kinder Johann, , Max und Leonhard Reiner von Holz— heim, eingetragen seit 4. September 1832 auf Ab- leben ihres Vaters Leonhard Reiner, zu haben glauben, aufgefordert, ihre vermeintlichen Ansprüche innerhalb 6 Monaten, spätestens aber in dem auf Freitag, 9. Februar 1894, Vorm. 9 Uhr, anberaumten Aufgebotstermine geltend zu machen, widrigenfalls diese .. en für erloschen erklärt und im Hypothekenbuche gelöscht werden.

Dillingen, 19. Juli 1893.

Gerichtsschreiberei des Königl. Amtsgerichts. (L. S.) Dusch, K. Secretär.

23780 Aufgebot. .

Der Herr Rechtsanwalt Driever in Ahaus hat auf Grund einer ihm von der Wittwe Bernard Bevers, Wilhelmina, geborene Lütke⸗Schipholt sive Schiphold in Gronau ertheilten Vollmacht namens derselben das Aufgebot der für die Eheleute Abraham Veen, der aus der Ehe mit seiner verstorbenen Frau

enriette Klopp Kinder hat, und Benjamin, Aleida,

dolf, Jvan und Sophie 6 berichtigten An⸗ theile an den Parzellen Flur 21 Nr. 206 der Steuer⸗ emeinde Gronau Stadt, Hofraum ꝛc. nebst Wohn⸗ . Nr. 125, groß 1 a 22 am und Flur 2 ir. 7675 der Steuergemeinde Kirchspiel Epe, hinter Feldkaiser (Weide, Acker), groß 44 a7 am beantragt. Alle Eigenthumsprätendenten werden guf⸗ gefordert, ihre Ansprüche und Rechte auf diese An, theile spätestens in dem an ht Gerichtsstelle auf den 20. Dezember 1893, orgens 9 Uhr, anberaumten Termine anzumelden und zwar unter

I) Das Sparkassenbuch der Krelssparkasse zu Dessau Nr. 23 oõß, nach dem letzten Gina vonn 10. Rugust

der Verwarnung, daß im Falle nicht erfolgender

Anmeldung und Bescheinigung des vermeintlichen Widerspruchsrechts der Ausschluß aller Eigenthums—⸗ prätendenten und die Eintragung des Befitztitels für die Wittwe Bernard Bevers, Wilhelming, geborene Lütke-Schipholt sire Schiphold in Gronau in münsterischer Gütergemeinschaft mit ihren Kindern Deinrich, Arnold, Hendrika, Bernard, Anna und Mina Bevers, alle in Gronau, erfolgen werde. Ahaus, den 23. Juni 1893. Königliches Amtsgericht.

235840 Aufgebot.

Auf Antrag von: 1) Katharina, geb. Alleborn, Wittwe von Heinrich Höffler, ohne Gewerbe, in Wendelsheim, Y) Louise Alleborn, ohne Gewerbe da⸗ selbst, und 3) Peter Alleborn II., Ackerer allda, werden alle Diejenigen, welche Ansprüche auf die nachstehend bezeichneten, in dem Grundbuche der Ge⸗ meinde Wendelsheim auf den Namen von Konrad Werz in Wendelsheim eingetragenen Grundstücke, nämlich:

Gemarkung Wendelsheim:

I) Flur 5 Nr. 236 1650 qi Acker auf dem Krämer,

2) Flur 6 Nr. 85 1356 4m Acker in der alten Kriegefelderstraße,

3) Flur 6 Nr. 139 1400 qm Acker in der Fahrengewann,

4) Flur 11 Nr. 150 1694 4m Acker auf dem Steimel, und .

5) Flur 13 Nr. 10851 399 4m Acker bei Oberwendelsheim

erheben zu können glauben, aufgefordert, ihre An sprüche unter dem Rechtsnachtheile der Anerkennung der Ersitzung seitens der genannten Antragsteller spätestens in dem hiermit bestimmten Aufgebots⸗ termine vom Dienstag, den 3. Oktober 1893, Vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Amtsgerichte anzumelden.

Alzey, den 12. Juli 1893.

Großh. Hess. Amtsgericht. Dahlmann.

23841] Aufgebot.

Auf Antrag der Erben des in Wahlheim wohn⸗ haft gewesenen und allda verlebten Ackermanns Philipp Becker, vertreten durch den Miterben Johann Becker, Schmied in Wahlheim wohnhaft, werden alle diejenigen, welche Ansprüche auf die nachstehend bezeichneten, in dem Grundbuche der Gemeinde Wahlheim auf den Namen von Engelhard Becker Erben in Wahlheim und Johann Georg Becker Erben in Wahlheim eingetragenen Grundstücke,

nämlich: Gemarkung Wahlheim:

a. auf den Namen von Engelhard Becker Erben in Wahlheim eingetragen: .

I) Flur 4 Nr. 44 594 m Acker, die Drei⸗

itze, ph Flur 6 Nr. 59 3100 4m Acker in der Kreuzgewann und

3) Flur 7 Nr. 151 1350 qm Acker auf der Altbach;

b. auf den Ramen von Johann Georg Becker Erben in Wahlheim eingetragen:

ö. Flur 1 Nr. 64 394 4m Acker an der Seiler⸗ mühle,

5) Flur 3 Nr. 59 1700 qm Acker und 1369 4m Weinberg, Lattgewann,

6) Flur 6 Nr. 93 1460 qm Acker an der

der Kreuzgewann, 7) Flur 7 Nr. 132 500 4m Acker auf der

Altbach,

8) Flur 6 Nr. 58isio 4063 ꝗm Acker in der Kreuzgewann und

9) Flur 6 Nr. 61ü/ io 2900 am Acker allda,

erheben zu können glauben, aufgefordert, ihre

Ansprüche unter dem Rechksnachtheile der Anerkennung der Ersitzung seitens der genannten Antragsteller spätestens in dem hiermit bestimmten Aufgebots⸗ termin von Dienstag, den 3. Oktober 1893, Vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Amts—⸗ gericht anzumelden.

Alzey, den 12. Juli 1893. .

Großh. Hess. Amtsgericht. Dahlmann.

23783 Aufgebot. : . Auf gntrag der verehelichten Dittmann. Marie riederike, verwittwet gewesene Renz, geb. Büchner, in Schön eld bei Artern ist gegen deren Ehemann ,, Carl Anton Dittmann, 3 . am 13. Mai 824 zu Rottleben, der seit dem 7. April 1875 mit der Antragstellerin verheirathet gewesen ist und im Juni 1881 Schönfeld bei Artern verlassen hat, und von dem seit dieser Zeit keine Nachricht a ist, das Aufgebotsverfahren zum Zwecke der Todes erklärung eingeleitet worden. Es ergeht deshalb an den Letztgenannten die Aufforderung, sich spätestens im Aufgebotstermine vom 15. März 1894. Vormittags 9 Uhr, bei dem hiesigen Amtsgerichte schriftlich oder ö . zu melden, widrigenfalls er auf Antrag für todt erklärt werden wird. Artern, den 7. Juli 13933.

Königliches Amtsgericht.

Auf Antrag der Ehefrau des Schiffscapitäns Her⸗

23781] Aufgebot . Todeserklärung. mann Lahmeyer, Johanne Gesine Friederike, geb.

Minnemann, in Vegesack, wird deren genannter Ehe⸗ mann, geboren am 31. Mai 1831, Sohn der ver⸗ storbenen Cheleute Ahrend Lahmeyer und Gesche Margarethe, geb. Kruse, damit aufgefordert, späte⸗ stens in dem zum weiteren Verfahren auf Freitag, den 21. Dezember 1894, Vor⸗ mittags 11 Uhr, vor dem Amtsgerichte hierselbst, unten im Stadthause, Zimmer Nr. 6 anberaumten Aufgebotstermine sich zu melden, widrigenfalls er für todt erklärt, sein Vermögen den im Falle seines Ablebens . Erbfolge Berufenen ausgeantwortet und der hinterlassenen Ehefrau die Wiederver⸗ heirathung gestattet werden soll.

Mit dem Bemerken, daß angestellten Ermittelungen zufolge der Schiffscapitän Hermann Lahmeyer als Führer des deutschen Schiffes „Anna“ mit 6. Schiffe am 1. April 1892 Liverpool verlassen hat, um nach Batavia zu segeln, daß das Schiff Anna“ seinen Bestimmungshafen nicht erreicht hat, vielmehr sammt seiner Besatzung verschollen ist, werden um weitere Nachrichten über Fortleben oder Tod des Capitäns Lahmeher Alle ersucht, welche solche zu geben im Stande sind. Die unbekannten Erben und Gläubiger des Verschollenen haben ihre Ansprüche bei Meidung des Verlustes spätestens in dem an⸗ beraumten Termine geltend zu machen.

Bremen, den 11. Juli 1893.

Das Amtsgericht. (gez) Ulex. .

Zur Beglaubigung: Stede, Gerichtsschreiber.

23782 Aufgebot.

Der Kossath Christian Pflug in Dellnau und Ge⸗ nossen haben das Aufgebot des am 6. Dezember 18165 zu Dellnau geborenen Schuhmachergesellen Gottlieb ing, eines Sohnes der vor 1852 daselbst ver⸗ torbenen Bernhard Pflug ' schen Eheleute, welcher bor länger als 40 Jabren nach Amerika ausgewandert und von dem seitdem keinerlei Nachricht über ihn oder seine Familie nach hier gekemmen ift n Zweck seiner Todeserklärung, sowie den offen tsihen Aufruf etwaiger unbekannter mad Ver mãchtnißnehmer desselben beantragt .

Es . . n 86 Dienẽ tag, den Januar 1 Vormittags 97 Uhr, an . Amtsgerichts stelle Zimmer Nr. 4, anberaumt. .

Der Schuhmachergesell Gottlieb Pflug und n, unbekannte Erben und Vermãchtnißnehmer desselben werden hierdurch aufgefordert, spätestens in diesem Termin zu erscheinen und ihre Rechte und Ansprüche anzumelden, widrigenfalls ꝛc. i für todt und die unbekannten Erben und Vermächtniß⸗ nehmer desselben ihrer Rechte und Ansprüche für ver- lustig werden erklärt werden, auch die Ausantwortung des gerichtlich hinterlegten Vermögens des Ver⸗ schollenen an die bekannten legitimirten Erben obne Rücksicht auf diejenigen, welche sich nicht melden, erfolgen wird.

Dessau, den 8. Juli 1893.

Herzoglich Anhaltisches Amtsgericht. (gez.) Gast. usgefertigt:

Dessan, den 8. Juli 1893.

Der Gerichtsschreiber des Herzoglichen Amtsgerichts: (L. S.) Schumann, Seeretär.

23778 Aufgebot. . Das hiesige Erbschaftsamt, vertreten durch die hiesigen Rechtsanwälte Dres. jur. Samson und Lippmann, hat unter der nachstehenden Begründung den Erlaß eines Aufgebots beantragt: . Am 11. März 1893 sei e n st der hiesige Kaufmann Lui Menrer todt aufgefunden. Der Nachlaß sei laut Be e . des Amtsgerichts Hamburg vom 24. April 189 von der Wittwe des Erblassers, Bertha, geb. Rothschild, ; von den vier minderjährigen Kindern des Erb- lassers: a. 6 Emmv, b. Recha Frieda, C. Israel Ivan und d. Salomon, . vertreten durch ihre sub 1 genannte mütter⸗ liche Vormünderin und die Vormund⸗ schaftg· Assistenten Abraham Lewandoweky t denz . n , Znpentarg angetwaen mit der Rechtswohltha an . dem . mt zur Verwaltung über geben worden. Es wird das beantragte Aufgebot dahin erlaffen: Alle, welche mit Ausnahme der Erben und der bekannten Gläubiger an die vorbezeichnete Verlassenschaft Erb oder sonftige

Ansprüche zu haben vermeinen, sowie 6 2 24 Umschreibungẽ des .

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