in Gerichts⸗Assessor Kuke in Dirschau zum Amtsrichter
elbst, . den Gerichts⸗Assessor Dr. Rosenberg in Tremessen zum Amtgrichter daselbst, und
den Gerichts⸗Assessor Wedekind in Osterode a. H. zum Amtsrichter in Lüchow zu ernennen.
Just i z⸗Ministe rium.
Der Rechtsanwalt Moßdorf in Erfurt ist zum Notar für den Bezirk des Ober⸗Landesgerichts Naumburg a. S, mit Anweisung seines Wohnsitzes in Erfurt, ernannt worden.
Finanz⸗Ministerium. Bekanntmachung.
Nachdem der aus dem Ertrage der Getreide⸗ und Viehzölle für das Etatsjahr 1892/93 auf Preußen entfallende Antheil auf die Summe von
51 770 737 6 wird nach Abzug des der Staatskasse ver⸗ bleibenden Betrages von 15 900 000 S der auf Grund des Gesetzes vom 14. Mai 1886 (G38. S. 128) den Com muna l⸗ verbänden zu überweisende Betrag auf 36 770 737 M hier⸗ mit festgesetzt. ; — .
Die nach der gesetzlich vorgeschriebenen Vertheilung dieses Betrages auf die einzelnen Kreise und die en e e fn Lande entfallenden Summen haben wir durch gemeinsame Verfügungen vom heutigen Tage festgestellt und deren Veröffent⸗ lichung durch die Amtsblätter angeordnet.
Es treffen im ganzen auf
I) die Provinz Ostpreußen. „ Westpreußen. Stadt
2
3 Berlin
1 Provinz Brandenburg 2990920 „ 5 ö. nnn, ging, 6 . J 7 chlesien 4583 764 „ 8
9
10
11
ermittelt ist,
1984072 6/ 1483 655 3 6h5 63675 ,
Sechsn 38231 ghz , Schleswig⸗Holstein 2 042 634 „ ö 3 , Westfalen. . 2568 346 „
ö. Hessen⸗Nassau 2147 157 „ Nheinpr gyn 53891 196 , Hohenzollernschen Lande 716 9025
zusammen wie oben 36 770 757 M Wegen Auszahlung der überwiesenen Beträge an die Com— munalverbände ist heute das Erforderliche verfügt worden. Berlin, den 26. Juli 1893. . Der Minister des Innern. Der Finanz⸗Minister. In Vertretung:
im Auftrage: ö Haase. Meinecke.
1
Ministerium für Landwirthschaft, Do mänen und Forsten.
Der Kreis-Thierarzt Lucas, bisher in Gersfeld, ist in die Kreis⸗Thierarztstelle des Kreises Montjoie, mit dem Amtssitz in Imgenbroich, versetzt worden.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗Angelegenheiten.
Der praktische Arzt Dr. med. Annuske in Ruß ist zum Kreis⸗Wundarzt des Kreises Stuhm ernannt worden.
Königliche Akademie der Wissenschaften.
Die Königliche Akademie der Wissenschaften hat den Abbé L. Duches ne in Paris, den och g, Professor Dr. Julius . in Innsbruck und den Professor Dr. theol. et phil. F6mil Schürer an der Universität zu Kiel zu correspon⸗ philosophisch⸗historischen Klasse
direnden Mitgliedern ihrer
gewählt.
Königliche Friedrich-Wilhelms-Universität. Bekanntmachung.
Die Universität wird zur dankbaren Erinnerung an ihren erhabenen Stifter, König Friedrich Wilhelm III.,, am 3. August d. J., Mittags 12 Uhr, in der Aula eine Ge⸗ dächt nißfeier begehen. ;
Die Eingeladenen werden ergebenst ersucht, die ihnen zu⸗ gestellten Einlaßkarten am Eingang vorzuzeigen.
Berlin, den 27. Juli 1893. .
Der Rector der Universität. Virchow.
Bekanntmachung.
Zum Andenken des am 28. Juli 1883 auf Ischia ver⸗ storbenen Malers Adolf Ginsberg aus Berlin haben dessen Geschwister, Herr Philipp Ginsberg in Berlin und Frau von Boschan, geborene Ginsberg, in Wien, eine Stiftung errichtet, welche den Namen „Adolf⸗Ginsberg⸗Stiftung“ trägt.
Der Zweck der Stiftung ist, jungen befähigten Malern deutscher Abkunft ohne Unterschied der Confession, welche ihre akademische Studienzeit absolvirt und davon mindestens das 6. Semester die Königliche akademische Hochschule für die bildenden Künste zu Berlin besucht haben, 66 Verleihung von Stipendien die Mittel für ihre weitere Ausbildung, ent— weder in Meister⸗Ateliers oder auf auswärtigen Akademien, oder durch Studienreisen ins Ausland zu gewähren.
Die Stipendien sollen vorwiegend Malern zu gute kommen, doch sollen in besonderen Ausnahmefällen 9 hervorragend begabte junge Bildhauer berücksichtigt werden 26 SIL des Statuts der Stiftung.)
Das Stipendium, welches der Regel nach in 6, lichen Raten gezahlt werden soll, wird nur . ein Jahr be⸗ willigt, darf jedo . Jahre hintereinander, aber nicht länger an denselben Bewerber bewilligt werden. G 4 des Statuts.)
Bei den Bewerbungen, welche an den Director der Hoch⸗ schule für die bildenden Künste zu Berlin zu richten sind, sind folgende Schriftstücke J ,
1) ein vom Bewerber verfaßter kurzer Lebenslauf,
2) amtliche eu gnis über die Absolvirung der aka⸗
36 für die bildenden Künste zu Berlin zu 6.
tipendiaten sind verpflichtet, über . Aufenthalt und ihre Thätigkeit an den Director der Königlichen aka⸗ demischen Hochschule für die bildenden Künste zu Berlin quartaäliter Bericht zu erstatten und außerdem mit Ablauf des zweiten Quartals an die Königliche akademische Hochschule ür die bildenden Künste eine Studienarbeit mäßigen Um⸗ ö s (entweder eine Studie nach der Natur, oder eine Copie nach einem hervorragenden Werk der älteren Kunst) einzu⸗ liefern, welche Eigenthum derselben wird. (8 102.
Bei mangelhaftem Fleiß oder ,,, Führung des Stipendiaten kann demselben das tipendium durch das Curatorium entzogen werden. (6 11. J Das Stipendium beträgt ca. 2000 S6 und wird für die Zeit vom 29. Dezember 1893 bis 33 1894 verliehen.
Geeignete Bewerber haben ihre Gesuche mit den in Vor⸗ stehendem geforderten Attesten bis zum 15. Oktober d. J. an den k Vorsitzenden des Curatoriums einzureichen. Berlin, den 28. Juli 1893.
Der Vorsitzende des Curatoriums der „Adolf⸗Ginsberg⸗Stiftung“ . A. von Werner, Director der Königlichen akademischen Hochschule für die bildenden Künste.
Die Nummer Al der Gesetz⸗Sammlung, welche von heute ab zur Ausgabe gelangt, enthält unter Nr. 627 das Gesetz wegen Aufhebung directer Staats— steuern. Vom 14. Juli 1893; unter
Nr. 9628 das Ergänzungssteuergesetz. Vom 14. Juli 1893; und unter
Nr. 9629 das Communalabgabengesetz. Vom 14. Juli 1893.
Berlin, den 28. Juli 1893.
Königliches Gesetz-Sammlungs⸗Amt. Weberstedt.
In der Ersten und Zweiten Beilage zur heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staats⸗-Anzeigers“ werden das Gesetz wegen Aufhebung directer Staatssteuern und das Ergänzungssteuergesetz, beide vom 14. Juli 1893, ver⸗ öffentlicht.
Abgereist:
Seine Excellenz der Staats⸗ und Kriegs⸗Minister, General der Infanterie von Kaltenborn-Stachau.
Aichtamtliches.
Deu tsches Reich.
Preußen. Berlin, 28. Juli.
Ihre Majestät die Kaiserin und Königin unter— nahmen, wie „W. T. B.“ aus Cassel meldet, gestern Vach⸗ mittag mit den Prinzen und der Prinzessin zur Feier des Geburtstages des Prinzen Oskar eine Fahrt nach Schloß Wilhelmsthal. Am Morgen hatte aus demselben Anlaß die Regimentsmusik des Infanterie⸗Regiments von Wittich (3. Hessisches)ꝰ Nr. 83 vor dem Schlosse auf Wilhelms— höhe ein Ständchen gebracht.
Dem Bundesrath ist von dem 8 Reichskanzler unterm 25. d. M. der Entwurf einer Verordnung, be⸗ treffend die ,, Zollzuschlags für aus Rußland kommende aaren, zur Beschlußfassung zu⸗ Begleitet ist diese Vorlage von nachstehender .
Der deutsche Ausfuhrhandel nach Rußland leidet seit Jahr⸗ zehnten unter den hohen und stetig gesteigerten russischen Zöllen. Aus den betheiligten deutschen Erwerbskreisen ist hierüber be— ständig Klage geführt und die Herstellung erträglicher Be⸗ dingungen für die Ausfuhr verlangt worden. Für verschiedene Gewerbs⸗ und Handelskreise war dieses Verlangen um so be— rechtigter, als der Verkehr aus Deutschland theils infolge erhöhter Differentiglzölle an der deutsch⸗- russischen Grenze, theils infolge von Begünstigungen, welche dritten Staaten bei der Einfuhr nach Finland eingeräumt waren, einer ungleichen Zollbehandlung im russischen Reich unterlagen. .
Es war daher der Regierung Seiner Majestät des Kaisers erwünscht, als die Kaiserlich russische Regierung im Winter 1390/91 aus Anlaß der von Deuischland mit Oesterreich⸗ Ungarn eingeleiteten Handelsvertragsverhandlungen die Ver— ständigung über ein Zollabtom]mmen zwischen Rußland und Deutschland anregte. ,
Die Kaiserlich russische Regierung ging hierbei zu nächst von der Auffassung aus, daß Deutschland zur Deckung seines Ein⸗ fuhrbedarfs an Getreide auf die u h; Getreideausfuhr an⸗ gewiesen sei, und daß es daher für die Einräumung von Er—⸗ mäßigungen der deutschen Getreidezölle Zugeständnisse bezüglich des russischen Zolltarifs nicht beanspruchen könne. Der deutsche Vorschlag, in ,,, . dieser Auffassung von einer ver⸗ a, gen Bindung der deutschen Getreidezölle überhaupt abzusehen und das Abkommen auf die Regelung des übrigen Waarenverkehrs zu beschränken, fand jedoch nicht die Zustim⸗ mung der russischen Regierung. Die letztere schlug vielmehr im Hiovember 1891 eine Verständigung auf der Grundlage vor, daß Deutschland an Rußland seine Vertragszölle für Getreide, Holz, Eier, Butter, Geflügel und Wild (nicht lebend), Pferde, Schweine, sowie, einige, weitergehende Zollermäßigungen gewähre, ferner die Zölle für Petroleum und Caviar und die Zollfreiheit für Flachs, Hanf, Werg, Wolle, nicht ge⸗ waschen, Schweineborsten, Felle und Leder, nicht bearbeitet,
laum und Federn, Geflügel und Wild (lebend) und leie binde und auf den Erlaß von Vieheinfuhrverboten verzichte. Als Gegenleistung sollte Rußland seinen bestehenden
gegangen.
demischen Studien und über Führung, Fleiß und Befähigung des . Erforderlichen Falles haben die Bewerber
diesen Nachweis durch Vorlage ihrer Studienarbeiten oder ,,, Artikel binden.
r Es wurde hierbei bemerkt, daß russischerseits Zollermäßigungen sowohl im allgemeinen, wie namentlich für die Artikel der Metall⸗ Textil⸗ und chemischen Industrie, für Zucker und Hopfen, sowie eine Aufhebung der an der 23 Grenze bestehenden Differentialzölle auf Kohlen, Roheisen und Baumwolle ausgeschlossen seien.
Deutscherseits wurde erwidert, daß ein Vorschlag, nach welchem Rußland für vier Fünftel seiner Gesammteinfuhr nach Deutschland Ermäßigung oder Bindung des deutschen Tarifs mit der Wirkung eines jährlichen Zollnachlasses von rund 25 Millionen Mark fordere, dagegen selbst der dreimal geringeren deutschen Gesammteinfuhr nach Rußland keinerlei Erleichterung, sondern nur eine beschränkte Bindung des vielfach prohibitiven russischen Tarifs gewähre, in keiner Weise die geeignete Basis für eine Verständigung bilden könne. Dabei wurden sowohl die Bedenken geltend gemacht, welche vom Standpunkt der deutschen Landwirthschaft einer Ermäßigung des Zoll⸗ schutzes gegenüber der billigen russischen Production entgegenstehen, wie darauf hingewiesen, daß inhaltlich der Statistik die wiederholten Erhöhungen des russischen Zolltarifs auf die deutsche Ausfuhr nach Rußland die nach— theiligsten Wirkungen ausgeübt, während umgekehrt die Er⸗ höhung des b Zolltarifs in den Jahren 1879, 1885 und 1887 die zunehmende Entwickelung der russischen Einfuhr nach Deutschland nicht gehindert haben. Zugleich wurde kein erke darüber gelassen, daß Deutschland als Entgelt für seinen Jonventionaltarif, außer Erleichterungen des Grenzverkehrs und der Zollformalitäten, sowie Beseitigung der Differentialzölle u.. w. eine erhebliche Ermäßigung des russischen Tarifs beanspruchen müsse, namentlich in folgenden Kategorien: Metallwaaren, Instrumente, Maschinen und Fahrzeuge, Chemikalien und Farb⸗ stoffe, Textilwaaren, keramische Artikel, Papier, landwirth⸗ schaftliche Erzeugnisse.
Die ö. russische ,,, sprach hierauf im Juli
1892 — nachdem inzwischen die Handelsverträge Deutschlands mit Oesterreich⸗Ungarn u. s. w. in Kraft getreten waren — den Wunsch aus, bevor sie sichüber die Möglichkeit einer Ermäßigung des bestehenden russischen Zolltarifs erkläre, die deutscherseits zu stellenden Forderungen in präciser Formulirung mitgetheilt zu erhalten, um danach die ihr zugemutheten Opfer ermessen zu können. Zu diesem Zwecke vol h sie die Mittheilung einer detaillirten Liste derjenigen Artikel, für welche deutscherseits Zoll⸗ ermäßigungen verlangt würden, unter Bezeichnung derselben nach der Klassifikation des russischen Tarifs und unter Angabe der für jeden ng nen Artikel gewünschten Zollermäßigung, sowie eine de⸗ taillirte Angabe der deutscherselits gewünschten Grenzerleichterun⸗ gen. Die Regierung Seiner Majestät des Kaisers sagte alsbald unter Erklärung ihrer Bereitwilligkeit zum Eintritt in die Verhandlungen die Aufstellung der gewünschten Listen zu, er⸗ klärte aber zugleich, daß sie außer der Ermäßigung des russi⸗ schen Zolltarifs die Beseitigung der differentiellen Behandlung der Einfuhr über die deutsch⸗russische Landgrenze, gegen⸗ über den baltischen Häfen Rußlands, für Roheisen, Baumwolle und Kohle, sowie die Gewährung voller Meistbegünstigung, auch für Finland, als Voraussetzung für den Abschluß eines Uebereinkommens, ansehen müsse. Auf Grund sorgfältiger Berathungen und nach ein⸗ gehender Vernehmung von Vertrauenspersonen aus den Kreisen der Landwirthschaft, der Industrie und des Handels, wurden die deutschen Vorschläge festgestellt und der Kaiserlich russischen Regierung, welche inzwischen im November 1892 ihre Geneigtheik erklärt hatte, die Beseitigung der differentiellen Behandlung der Einfuhr über die deutsch⸗russische Landgrenze gegenüber den baltischen Häfen Rußlands und die Gewährung voller Meistbegünstigung zuzugestehen oder in Erwägung zu nehmen, im März 1893 übergeben.
Bei Aufstellung dieser Vorschläge ist der Grundsatz leitend gewesen, daß, wenn Deutschland durch Gewährung seines Con⸗ ventionaltarifs der russischen Einfuhr Vortheile einräumt, es seinerseits berechtigt ist, ebenso wie von anderen Staaten so auch von Rußland die Herabsetzung seines Zolltarifs in dem Maße zu verlangen, daß wiederum eine lohnende Ausfuhr deutscher Producte nach Rußland möglich wird. Es sollte der russischen Regierung ein Verzicht auf das System des Schutzes der nationalen Arbeit nicht zugemuthet werden, wohl aber der Gedanke zur Geltung kommen, daß Rußland nur dann darauf rechnen darf, seine Producte bei uns abzusetzen, wenn es bereit ist, auch deutschen Erzeugnissen seinen Markt offen zu halten. Bei Auswahl der in die Liste aufzunehmenden Gegenstände wurde in Betracht gezogen, daß, wenn Rußland erst die Bahn einer Vertragspolitik beschritten haben würde, uns im Wege der Meistbegünstigung auch indirect Begünstigungen für solche Artikel zukommen werden, an denen andere Staaten in erster Linie interessirt sind.
Die deutschen Anträge zum russischen Tarif beschränkten sich daher nach Zahl und Umfang auf das nach eingehender Prüfung als unerläßlich erkannte Mindestmaß. Im übrigen war vorausgesetzt, daß die Differentialzölle an der deutsch⸗ russischen Grenze zu beseitigen und daß das Abkommen auf der Basis der gegenseitigen Meistbegünstigung zu treffen sein würden.
Seitens der Kaiserlich russischen Regierung sind diese Vorschläge in wesentlichen Punkten nicht angenommen worden. Der russischerseits zunächst wiederaufgenommene Antrag auf Abschluß eines Viehseuchenabkommens wurde zwar fallen gelassen, dagegen ist jede Vereinbarung über den finischen Zolltarif mit Rücksicht anf die für Finland in Aussicht stehende Einführung des höheren allgemeinen russischen Zolltarifs, sowie eine größere Anzahl der beantragten Ermäßigungen des russischen Tarifs ab⸗ gelehnt worden; bei dem Rest sind nur mäßige Herabsetzungen zugestanden worden. Als Ersatz wurden geringe e n. gungen für einige deutscherseits nicht benannte Artikel an⸗ geboten. Mit ier Maßgabe brachte die Kaiserlich russische Regierung die sofortige Eröffnung commissarischer Verhand⸗ lungen in Vorschlag und knüpfte e , Mitte Juli d. J. den Wunsch nach Abschluß eines Provisoriums, wodurch an Ruß⸗ land provisorisch bis Ende d. J. der deutsche Conventional⸗ tarif, dagegen an Deutschland der Mitgenuß der an Frankreich bewilligten Tarifconcessionen eingeräumt werden sollte.
Deutscherseits wurde der Vorschlag commissarischer Ver⸗ handlungen im Princip angenommen, auch die Bereitwilligkeit ausgesprochen, eine Revision einzelner deutscher Anträge im . der Verhandlungen vorzunehmen, dagegen betont, daß in der Hauptsache die gestellten Forderungen aufrecht erhalten werden müßten. Zugleich wurde zur Erwägung (gestellt, ob nicht für den Fall und vom Zeitpunkt der . des erheblich höheren russischen Zolltarifs in Finland zu Gunsten des da— durch betroffenen deutschen Handels Compensationen im Ge⸗
Zolltarif für eine beschraͤnkte Anzahl deutscherseits vorzu⸗
biete des allgemeinen russischen Tarifs zu vereinbaren wären.
Der Vorschlag des Provisoriums wurde deu its abgelehnt, unter Bim dee darauf, daß es ierzu ar g, wirkung des Reichstags bedürfe, die nach dem Stand der parlamentarischen Arbeiten nicht mehr zu erlangen sei, und daß . die an Frankreich bewilligten Zoll⸗ nachlässe zu u edeutend seien, um auch nur provisorisch ein Aequivalent für die Gewährung des deutschen Conven⸗ tionaltarifs zu hilden. ö Anlage A.) *)
Die Kasserlich russische mn, hat hierauf zwar ein weiteres Entgegenkommen gegenüber den deutschen Vorschlägen in Aussicht gestellt, auch ben Vorschlag commissarischer Fort— führung der Verhandlungen aufrecht erhalten, dagegen die Mittheilung gemacht, daß fie sich aus zolltechnischen Gründen prag fe . 4 . ö. Maximaltarif gegen
icht meistbegünstigenden Tä inzufü i, 6th günstig Länder einzuführen.
Durch die weitere Steigerung der hohen ru sischen Zölle speciell gegen Deutschland, welche der russische gien lf enthält, würde die fernere Ausfuhr deutscher Erzeugnisse, so⸗ wie der deutsche Zwischenhandel mit fremden Erzeugnissen nach Rußland außerorhentlich erschwert und vielfach ausgeschlossen werden. Mit Rücksicht hierauf erscheint es unver— meidlich, sofort nach Einführung des russischen Maximaltarifs bis zur Wiederherstellung eines billigen Ausgleichs in den Be— dingungen des gegenseitigen Handels verkehrs auch deutscherseits die in S 6 des Zolltartfgesetzes vorgesehene Zuschlags abgabe 2 nig nn af. . zollpflichtig ist,
legen, a er russische Maxim i ü ö ne f bleibt. . kö „Nach der Statistik des Deutschen Reichs betrug im Jahre 1891 der Waarenaustausch des deutschen Zollaebiets mi = land im Specialhandel: j JJ in der Einfuhr aus . 5JI8 701 000 M, *in der Ausfuhr nach Rußland 145 336 000 M erf 'n, . n. , Deutschland waren on etwa illionen Mark zollpflichti wichtigere Artikel: K,, bei einer Gesammt⸗ einfuhr nach Deutschland aus allen Ländern von . Mark,
Millionen Mark
Weizen im Werthe von J ‚. ö k 1 en JJ
1— R. 8 —
irse.
K Raps und Rübsamen Mais und Dari . Solz u. Waaren daraus Kautschukwaaren. ,, Fleisch, ausgeschlachtet k ö Mineralische Schmier⸗
Oele
D=—* * er — N 0 — deo M OꝘ—
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Eier von Geflügelnn. ö l Schweine . ( J 5,6 ö „Die vorstehenden Zahlen beleuchten das Interesse der russischen Volkswirthschaft an der Offenhaltung der ig, Marktes. Andererseits haben die Erfahrungen, welche anläßlich der russischen Getreideausfuhrverbote im Jahre 1891 / 1892 gemacht worden sind, gelehrt, daß Deutschland in der Deckung seines Einfuhrbedarfs an Brotfrüchten nicht auf die russische Production angewiesen ist, daß vielmehr selbst in einem aus— nahmsweise ungünstigen Erntejahre der Zufuhrbedarf auf dem Weltmarkt gedeckt werden konnte, obwohl das russische Korn demselben ferngeblieben war.
Aus diesen Erwägungen ist der vorliegende Verordnungs⸗ ö i men
Der Zollzuschlag ist vorgesehen für die hauptsächlich in Betracht kommenden russischen , K Dea die russische Maßregel sich auf Rußland, ausschließlich Finlands beschränkt, so e es angezeigt, die deutsche Gegenmaßregel in entsprechender Weise zu ,. Die Höhe der Zuschlagsabgabe ist mit Rücksicht auf die im Vergleich zu dem an . Zolltarif geringen Sätze des deutschen Tarifs und im Interesse der Wirksamkeit der Maß— 12 auf 50 Proc. der tarifmäßigen Eingangsabgabe emessen.
73
D n
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 18. Juli d. ö beschlossen, den Bestimmungen, betreffend die Befreiung des zu landwirthschaftlichen und gewerblichen Zwecken bestimmten Salzes von der Salzabgabe, vom Jahre 1888 (Central Blatt ü. 642) unter Ziffer IJ Absatz 2 folgenden Satz hinzu— zufügen:
„Des Weiteren ist die steuerfreie Verabfolgung von denaturirtem Handelssalz zum Aufthauen von Eis und Schnee auf Straßen, Reitbahnen, Straßen- und Bahn— steigen, in Abfall- und Abortröhren, Dolen (Abzugskanälen) und Wasserleitungsschachten, zur Vertilgung des Hausschwamms und des Graswuchses insbesondere auch an Private, Anstalten und Gemeindeverwaltungen, welche weder Gewerbe noch Land—⸗ wirthschaft betreiben, zulässig.“
Für die Zeit vom 1. April 1893 bis zum Schlusse des Monats Juni 1893 sind von Ein nahmen (einschließlich der greditirten Beträge) an Zöllen und gemeinschaftlichen Verbrauchssteu ern sowie von anderen Einnahmen im Deng Reich zur Anschreibung ,.
Zölle 73564 75.6 (gegen denselben Zeitraum des Vorjahres — 16 469 455 ), Vn. 2 202 220 6 (4 164 139 6), ful er n ni. — 1 663 254 S6 (* 26 353 138 6), Zucker⸗ teuer 16 519 827 M (4 3674516 S6), Salzsteuer 9 130 321 M ( 517 854 M), aischbottich und Branntweinmaterial⸗ len 2 665 799 S ( 1251 315 c), Verbrauchsabgabe von
ranntwein und Zuschlag zu derselben 28 076 083 M6 . 3 120 394 S), Brausteuer 6 9öl 276 M6 ( 410 413 ), Uebergangsabgabe von Bier S7 004 (4 524411 16); Summe 138 3 141 66 6 1657 155 6ν6). — Spich⸗ lartenstempel 235 199 M — 1755 6). Wechfei⸗ e mneistt ier 2007 533 S (4 57 294 M6), Stempelsteuer Jur. a. Werthpapiere 85 714 0 vs — ——
Sind bereits durch die öffentlichen Blätter bekannt geworden.
4. 53 33 Sh,
b. Kauf⸗ und sonstige Anschaffungsgeschäfte 2 229 803 0 — 266 449 g), c. n. zu: Privatlotterien 582 804 S — 25 001 S), Staatslotterien hb M ( 174 786 6). 3 k hre e , De,, . 61 007 206 Reichs⸗Eisen ö. . . 4. . senbahn⸗Verwaltung 15 159 000 S e zur Reichskasse gelangte Ist-Einnahme abzügli der Ausfuhrvergütun en und ee n n, n. ben m ö. den nachbezeichneten innahmen bis Ende Juni 1893: „Zölle 66 Oh 6h7 AM - 16085468 MS), Tabacksteuer 1948 . ö. 51 155, AM), Zuckermaterialsteur = 1 5565 131 Meß 34012 969 ½ος), Zuckersteuer 19 726 248 M6, darunter Verbrauchsabgabe nach dem Gesetz vom 9. Jull 1887 — 1376023 66. (4 5 522 160 6, Salzsteuer 15 092 842 (4 310203 A), Maischbottich⸗ und Branntweinmaterialsteuer 5 247 106 M6 (- 568 4951 4), Verbrauchsabgabe von Brannt⸗ wein und Zuschlag zu derselben 25 805 239 M * 1061 628 16) Brausteuer und Uebergangsabgabe von Bier 6 650 35 M
(Ih 228 ιñ; Summe 134 569 74 e M43 3339 Syiciterlen fer en h ' 6 e sr .
Das Statut für das Kaiserlich deutsche archäolo— ö . . gon . 1887 (Central⸗Blatt S. 172)
mit Zustimmung des Bundesraths durch Kaiserlichen Erla vom 17. Mai 1893 folgenden Zusatz erhalten jf ö ö
F 24a. Bis auf weiteres kann jährlich eines der vier Reise⸗ stipendien für klassische Archäologie mit Wegfall der im F 20 gesetzten Präelusipfrist an Gymnasiallehrer vergeben werden, welche an einem offentlichen Gymnasium innerhalb des Deutschen Reichs festangestellt und in Lehre und Wissenschaft besonders bewährt sind. Das Stipen⸗ dium kann zu diesem Zwecke in zwei halbjährige — jedes zu 1500 0 — zerlegt werden behufs einer im Winter- Semester, spaͤtestens am
Dezember anzutretenden halbjährigen Studienreife.
Anstatt der in § 21 geforderten Zeugnisse von Universitäten oder Professoren hat der Bewerber ein Zeugniß seiner vorgesetzten Behörde, sowohl über seine bisherige Amtswirkfamkeit, als auch darüber bei⸗ zubringen, daß im Falle der Stipendien⸗Verleihung auf die Erthei⸗ lung des erforderlichen Urlaubs gerechnet werden könne.
. Ein derartiges Stipendium kann an ein und dieselbe Person nur einmal verliehen werden.“
—
Der Bundesrath trat heute zu ein . sammen. h trat h z er Plenarsitzung zu
Das Staats-Ministerium hielt heute eine Sitzung.
Der Kaiserliche Gesandte in Stockholm, General⸗Lieutenant Graf von Wedel hat einen ihm Allerhöchst bewilligten kurzen Urlaub angetreten. Während seiner Abwesenheit fun⸗ girt der Legations-Secretär Graf von der Groeben als Geschäftsträger.
Der General-Lieutenant von Hoffbauer, Inspecteur d Feld⸗AUrtillerie, ist hierher J,, ,
Der. Bevollmächtigte zum Bundesrath, Königlich bayeri e Ministerial-⸗Rath Geiger ist von hier . Kö
. Cadetten⸗Schulschiff „Stein“, Commandant Capitän zur See von Wietersheim, ist am 25. d. M. in Cowes eingetroffen und beabsichtigt am 7. August cr.
wieder in See zu gehen.
Oesterreich⸗ Ungarn.
Die Leiche des Reichs⸗-Kriegs⸗Ministers Freiherrn von Bauer wurde gestern in Lemberg mit großen militärischen Ghrenbezeigungen beigesetzt. Der Erzherzog Leopold 9 gior wohnte, wie „W. T. B.“ berichtet, der Feierlich⸗ eit bei.
W. T. B. berichtet aus Lemberg, nach einer Mit— theilung der „Tribuna“ aus Torda sei der Advocat Vladarin bei seiner Heimkehr von der Rumänen⸗Conferenz seitens des Pöbels angegriffen worden. Vladarin's Haus so⸗ wie die Wohnungen anderer Rumänen, auch die des Rumänen⸗ führers Ratlu seien mit Steinen beworfen und arg beschädigt worden, Die Gendarmerie sei mit Feuerwaffen und Bajonett gegen die Ruhestörer eingeschritten, wobei ein Mann getödtet und mehrere verwundet worden seien. Eine authentische Be⸗ , dieser Meldung der „Tribuna“ liegt bis jetzt nicht vor.
Grosbibritannien und Irland.
In der gestrigen Sitzung des Ob erhauses erklärte dem Bericht des, W. T. B.“ zufolge der Staatssecretär des Aus⸗ wärtigen Earl of Rosebery, die Regierung sei nicht in der Lage, eine volle Erklärung über die siamesischen Ange⸗ legen heiten , ,. en französischen Minister des Aus— wärtigen Develle habe Lord Dufferin seit seiner ersten Unter⸗ redung am vergangenen Sonnabend erst gestern wiedersehen können. Die Haltung der englischen Regierung sei von Anfang an gewesen, sich jeder Einmischung in den französisch⸗ siamesischen Streit zu enthalten und für die Sicherheit der britischen Unterthanen und der britischen Interesfen in Bangkok fj sorgen. England habe es e n,, vermieden, der siamesischen Regierung Rath zu ertheilen, außer wenn sie darum angegangen worden sei, und, dann habe sie Siam empfohlen, sich so s leunig wie möglich mit Frankreich zu einigen. Die jetzigen Vorgänge in Siam seien jedoch i Eng⸗ land keineswegs gleichgültig; letzteres bedauere vielmehr seiner nde lr ef wegen, daß Frankreich die Blockade für noth⸗ wendig erachte, da eine solche schwierige Fragen des Völkerrechts aufwerfen könnte. Die Blockade sei no h. formell notificirt; vielleicht sei es nicht zu viel, zu hoffen, daß sie noch abge⸗ wendet werden dürfte. In Bezug auf die England berührenden Gebietsfragen glaube Frankreich = indem es ebenso wie England den Werth der Unabhängigkeit Siams erkenne und für wichtig erachte == daß England an keiner Stelle auf der indo⸗chinesischen Halbinsel mit französischen Gebietstheilen sich berührende Grenzen habe. as Unterhaus nahm vorgestern die Debatte über den
Antrag Chamberlgin's ssiehe die gestrige Nr. des R. und StA.“ wieder auf. Der Antrag wurde schließlich mit 226
gegen 166 Stimmen verworfen. Sir J. Lubb ock beantragte alsdann die Auslassung der Unter Abtheilun en 2. 3, 4 2 Ge des Finanzparagraphen, da das Princip, auf dem fie beruhten, nämlich die Unterscheidung ehen allgemeinen und be⸗ sonderen Einkünften, zu end osen Schwierigkeiten führen werde. Nachdem der Premier ⸗Minsster rer f n den Antrag bekämpft hatte, wurde dieser mit 252 gegen 205 Stimmen verworfen. In der gestrigen Sitzung erklärte . arlaments⸗ Secretar des Auswaͤrtigen Sir E. Grey, die Regierung habe in Wien dringende . erhoben, daß c vor Erlaß Verbote ausgengmmen sein sollten. Er glaube, daß die Frage in Wien und in Pest noch erwogen werde. Die Berathung des neuen Finanzparagraphen der Homerule⸗Bill wurde sodann fortgesetzt. Als im Verlauf. der Debatte Ch amber⸗ lain kurz vor 19 Uhr bei der Berathung eines Amendements energisch gegen Gladstone sprach, begrüßten ihn laute Rufe Judas!“ auf den Bänken der Nationalisten. Als nun der Vorsitzende sich erhob, um das Amendement zur Abstimmun h bringen, ertönten von Seiten der Con— servativen Ordönungsrufe. Der Lärm im Hause war so stark, daß anfangs der Zweck zieser Rufe nicht zu erkennen war. Wie sich später herausstellte, wünschten einige Con⸗ servative⸗ daß T. P. O'Connor das Wort „Judas“ zurück⸗ ziehe. Zwischen mehreren Nationalisten und Conservativen entstand ein Faustkampf, der nur mit Mühe unterdrückt werden konnte. ö wurde der Sprecher in den Sitzungssaal geru en, der zunächst O Connor veranlaßte, sich jf entschuldigen und sodann bas Haus auf— forderte, den Zwi chenfall zu vergessen und die weitẽren Ver⸗ handlungen so zu führen, wie es der Ehre und den Traditionen des Hauses entspreche. Darauf wurde die Specialdebatte der Homerule⸗Zill erledigt.
Das Kriegsgericht über den Capitän Bourke und die anderen überlebenben Offiziere des untergegangenen Kriegs⸗ schiffes Victoria“ erkannte, wie aus Malta gemeldet wird, dahin, daß der Untergang der „Victoria“ lediglich durch die Schuld des Admirals Tryon herbeigeführt worden sei und daß der Capitän Bourke und die übrigen Offiziere der „Victoria“ von jedem Tadel freizusprechen seien. In dem Urtheil wird dem Bebauern darüber Ausdruck gegeben, daß der Contre⸗Admiral Markham nicht die Absicht ausgeführt habe, um eine Erklärung des von Tryon gegebenen Signals zu ersuchen. Es laufe indessen den J K 6 6 zuwider, Markham zu
weil er den Befehl seines persönli egenwärtigen Ober⸗Befehlshabers ausgeführt habe. ö J
Frankreich.
Der britische Botschafter Lord Du f ferin hatte, wie „W. T. B. berichtet, geftern Vormittag eine Unterredung mit dem Minister des Auswärtigen De velle. Es verlautet, Frankreich beabsichtige, vor allem die Frage der Verletzung der Verträge und der nationalen Würde, die durch das Ver⸗ halten Siams gegenüber Frankreich aufgeworfen sei, zu regeln. Die franzöͤsische Regierung halte 3 fest, keine fremde Einmischung in diese Angelegenheit zu dulden.
Dem Reuter schen Bureau“ wird aus Bangkok von gestern emeldet, die französischen Kanonenboote hätten vor⸗ gestern bend die Barre passirt und sich gestern bel der Insel Kohsichang mit dem indochinesischen Geschwader unter dem Commando des Admirals Humann vereinigt. In der britischen Gesandtschaft zu Bangkok habe zwischen den Vertretern der auswärtigen Mächte, den frem⸗ den Kaufleuten und den Commandanten der britischen und deutschen Kanonenbsdote eine Lon ferenz stattgefunden, um die Cventualität einer Emeute seitens der Chinesen zu erörtern. Es sei beschlossen worden, die siamesische Regierung um militärische Besetzung der Handelscentren zu bitten. — Wie die „Times aus Bangkok meldet, habe der Capitän des . an der Mündung des Menam bekannt gemacht, daß die Blockade gegen die Rheden und die übrigen Theile der siamesischen Küste sowie die siamesischen In eln . Cap Chulai und Cap Cankoabang. am 26. d. M. begonnen habe. Den neutralen Schiffen sei eine Frist von drei Tagen gewährt, um die Häfen des Bloöckadegebiets zu verlassen. Die Blockabe umfasse die Bai von Bangkok und die ganze siamesische Küste sowie die Inseln zwischen der malayischen und der indochinesischen Halb⸗ insel nördlich vom 13. Breitengrad. In der Stadt Bangkok sei bisher die Ruhe nicht gestört worden. Von fremden Schiffen seien nur noch je ein englisches, deutsches und holländisches anwesend.
Nach einer Neldung der „Daily News“ aus Bangkok habe die siamesische Regierung dem fran , e⸗ . Pa vie von neuem ein Schreiben . t, worin as Bedauern über seine Abreise ausgesprochen und versichert . daß die ger enn 39 ö Frieden wolle. Unter den
uropäern in Bangkok herrsche Besorgniß wegen de öglich⸗ keit des Ausbruchs von Unruhen. ,,,,
Wie der Standard“ aus Peking vom 27. d. M. meldet, werde die chinesische Regierung Einspruch er⸗ heben, falls die Franzosen in Siam über den 21. Breitengrad hinausgehen sollten.
Bis vorgestern waren der „Köln. Ztg.“ zufolge 145 Can⸗ didaturen für, die Depu tir tenkam mer bekannt, 54 für Paris und gil für die Departements. Unter den Candidaten befinden sich 22 ehemalige Minister, die der Linken angehören, nämlich Bourgeois, Henri Brisson, Cavaignac, e. Montaud, Flourens, Floquet, ranet, Guyot⸗Dessaigne, , . Pierre Legrand, Lockroy, de Mahy, Mine, Rouvier. Jules Roche, Nibot, Ricard, Reynal, Sarrien, Leon Say und Siegfried. Von früheren conservativen Ministern tritt bis jetzt nur Fourtou als Candidat auf. Außerdem bewerben sich drei Senatoren, die früher Minister waren, um Sitze in der Deputirtenkammer, nämlich Goblet, nr , . 3
Aus Wydah wird gemeldet, der König von Dahome habe den interlmistischen , n,, . . Benin, Obersten Dumas um eine Unterredung ersuchen lassen.
ö ; Türkei. . er Khedive hat sich, wie ‚W. T. B.“ ans = nopel berichtet, gestern an Bord bes Dampfers „El ö ; singeschifft. Der Sultan sandte demfelben durch Adjutanten seine Abschiedsgrüße. stattgefunden.
des Heuausfuhrverbots n. lossenen Contracte von dem
einen Sonst hat kein Ceremoniell
Bulgarien.
Die „Agence balegnique“ constatirt, daß die Ernennung der Candidalen und die 1 e die 2 an. ö Sonntag stattfindenden Neuwahlen zur Sobranje sich in