in loco 7,50. Hafer loco 5.00. Hanf 44.00. Leinsaat loco
— 28. Juli. (B. T. B.) Die „Nordische Telegraphen⸗ Agentur erklärt, daß hier von einem Aus fuhrverbot für Heu und Kleie officiell nichts bekannt sei.
Anmsterdam, 28. Juli. (W. T. B.) Java-⸗Kaffee good ordinary 516. — Bancazinn 534.
W. T. B.) Die Börse war anfangs erlauf sehr matt und schloß durch⸗
New⸗JYork, 28. Juli. anziehend, wurde im weiteren ) weg matt. Der Umsatz der Actien betrug 353 9o0 Stück. Der Silbervorrath wirs auf 180 000 Unzen geschätzt. Silber⸗ verkäu fe fanden nicht statt. Weizen eröffnete schwach und fallend, entsprechend der Mattig= keit in Chicago. Später trat auf das Gerücht von Goldimports eine Besserung ein, die aber infolge von Reglisirungen bald wieder ver⸗ loren ging. . den Schluß trat auf Käufe der Exporteure eine abermalige Besserung ein. Schluß stetig. — Mais anfangs steigende Tendenz, schwächte sich aber später 6 die Mattigkeit des Weizens und auf günstige Ernteberichte und günstiges Wetter in den Mais⸗ gebieten etwas ab. Schluß stetig. Baumwollen⸗Wochenbericht. Zufuhren in allen Unions⸗ . 10000 Ballen, Ausfuhr nach Großbritannien 23 9000 Ballen, . nach dem Continent 9600 Ballen. Vorrath 287 000 en.
Ba Gais ge 28. Juli. (W. T. B.) Weizen durchweg fallend auf lebhafte Verkäufe für entfernte Termine und finanzielle Störungen, sowie auf schwächere Kabelberichte. Später Reaction auf rg. Käufe, Schluß schwächer. — Mais niedriger, entsprechend der Mattigkeit des Weizens und auf günstiges Wetter.
Verdingungen im Auslande.
Dänemark.
4. August, 12 Uhr. Stgatsbahnverwaltung (Drafikafdelingens Magasin) Hauptbahnhof in Aarhus: Lieferung von Mützen, Unifor⸗ men und Bekleidungsgegenständen für das Maschinenpersonal der Jütland⸗Fünenschen Staatsbahnen. Bedingungen und Proben zur ÄAnsicht an Ort und Stelle, auf Verlangen . zugestellt.
Verkehrs⸗Anstalten.
Hamburg, 29. Juli. (Tel. Dep.) Die gestern auf— getretene Störung in der telegraphischen Verständigung zwischen Wilhelmshaven und Helgoland hat nur wenige Stunden bestanden.
Bremen, 29. Juli. (W. T. B.) Norddeutscher Lloyd. Der Postdampfer Stuttgart“ ist am 27. Juli Abends in Balti—⸗ more angekommen. Der Postdampfer Berlin. hat am 27. Juli Abends Santa Cruz passirt. Der Reichs⸗Postdampfer Neckar“ ist am 28. Juli Morgens in Neapel angekommen. Der Post⸗ dampfer Graf Bismarck hat am 28. Juli Vorm. DBues sant pafsirt. Der Postdampfer Darmst abt“ hat am 28. Juli Nachm. Dov er passirt. Der Reichs⸗Postdampfer ‚Hohenstaufen' hat am 28. Juli Nachm. die Reise von Port Said nach Neapel fortgesetzt.
am burg, 28. Juli. (W. T. B.) Ham burg⸗Ameri⸗ kanifche Packetfahrt⸗-Actiengesellschaft. Der Schnell⸗ dampfer Normannia“ ist, von New⸗York kommend, heute Morgen auf der Elbe eingetroffen. Der Schnelldampfer Columbia“ ist heute Morgen in New⸗York eingetroffen. Der Postdampfer „Borussia“ hat heute Nachmittag Lizard passirt. Der Post⸗ dampfer „Gellert ist heute Morgen in , rk eingetroffen.
Trie ft 28. Juli. (W. T. B.) Infolge der Quarantäne unter; läßt die Lloyd dampfer⸗-⸗Eillinie Triest— Konstantin opel das Anlaufen des Hafens von Brindisi auf der Hinfahrt und geht direct von Triest nach Korfu. .
London, 28. Juli. (W. T. B.) Der Union-⸗Dampfer „Goth ist am Sonntag auf der Ausreise in Capetown ange⸗ kommen. Der Castle⸗Dampfer „ Drummond Fastle“ hat heute auf der Heimreise Madeira passirt. Der Castle⸗ Dampfer „Hawarden Castle“ ist am Mittwoch auf der Heimreife von Capetown abgegangen. Der Union-⸗-Dampfer „Spartan“ ist heute auf der Ausreise in Capetown angekommen.
Theater und Musik.
Im Lessing⸗Theater wird morgen Henrik Ibsen's Schauspiel Rosmersholm' zum ersten Mal wiederholt, während am Montag *. K. Rosegger's Volksschauspiel ‚Am Tage des Gerichts! zum fünfzigsten Geburtstage des Dichters in neuer Rollenbesetzung wieder zur Darstellung kommt. Der weitere Spielplan lautet wie folgt: Dienstag: ‚Rosmersholm', Mittwoch: ‚Am Tage des Gerichts“, Donnerstag: „Die Orientreise', Freitag: ‚Sodoms Ende“, Sonn⸗ abend: Rosmersholm“. .
Im Friedrich Wilhelmstädtischen Thegter wird bis einschließlich nächsten Freitag die komische Oper „Nanon“ von Zell und Gense gegeben. m Park findet täglich Doppel⸗Concert und Specialitäten⸗Vorstellung statt. .
Im Kroll'schen Theater gestaltet sich der Spielplan für die neue Woche, wie folgt: Sonntag: ‚Fra Diavolo“ (mit Herrn
h 2 Bötel in der Titelpartie); Montag: Der Waffenschmied; ienstag: Die Hugenotten. Valentine: Trau oranOlden, Raoul: rr Boöͤtel, als i Mittwoch: „Der Schmied von Gretna⸗ reen z; Donnerstag: „Fidelio“ (Leonore: (n , D 6 „Die Stumme von Portici? (Masaniello: Heinrich Bötel); onnabend: „Die Nachtwandlerin (erstes Gastspiel von Signora Emma Nevada in der Partie der ‚„Amine“).
Maunigfaltiges.
Die Verwaltung der städtischen Park⸗ Garten und Baumanlagen hakte, wie der ‚Voss. 3. berichtet wird, im Jahre 1892/93 bei einer Ausgabe von 540 200 A eine Einnahme von 44 220 1M, die gegen den Anschlag ein Mehr von 28 260 „M ergab. Diese Einnahme war entstanden aus dem beim Verkauf von Terrain am Victoria⸗Park erlösten Gelde. Der Vietoria⸗Park ist soweit
efördert, daß nur noch kleine Theile des Bettes für den Wasser— 6 und die Fußgängerbrücke herzustellen bleiben, während von baulichen, den Betrieb des Wassersturzes betreffenden Arbeiten die letzten Röhrenleitungen gelegt und der Bau des. Ma⸗ schinen.· und Gre eur fe. in Angriff genommen ist; die Er— öffnung der ganzen Anlage ist für den nächsten Monat in Aussicht genommen. Im Humboldthain wurde im Zusammenhang mit dem Umbau der Stettiner Eisenbahn, in der Nähe der Hoch und Wiesenstraße, die botanische Abtheilung in der Badstraße eingeschränkt, und als Ersatz für das verlorene Terrain wurden auf dem aer Besitz in der Pankstraße 3714090 Einrichtungen zur Anzucht von ö für den botanischen Unterricht in den städtischen ehranstalten getroffen. Im kleinen Thiergarten wurde die Verbesserung wichtiger Durchgangswege durch Herstellung von Mosaikpflaster (748 4m) . Der Treptower Park er⸗ fuhr eine wesentliche Verbesserung durch Herstellung eines Fahrweges bon der Verbindungsbahn bis zu dem in die alte Köpenicker Land—⸗ straße einmündenden, den großen Spielplatz berührenden, schon vor—⸗ handenen Parkfahrweg. Die städtischen Baumschulen und der Plänterwald hinter Treptow enthielten Ende März 1893 noch 2 545 000 Stück Gehölze verschiedener Größe, nachdem im Jahre 1892/93 für städtische Anlagen 100722 Bäume und Sträucher im Werthe von 64 125 4M abgegeben waren. Die Culturflächen konnten mit den bewilligten Extra⸗ mitteln zur Beschäftigung Arbeitsloser gründlich gereinigt und tief umgegraben werden. Größere Ersatzpflanzungen und Neuanpflanzungen auf Straßen und Plätzen wurden ausgeführt in der Potsdamer⸗, Swinemünder⸗, Gneisenau⸗, Paul, , u. a. Neue Schmuckplätze wurden angelegt auf dem Pappelplatz, dem Platz an der Bremer⸗ und Birkenstraßenecke, auf dem Lützow⸗ und Arminius platz. Uebernommen wurden der kleine Schmuckplaß vor dem Criminal⸗ ericht und an Denkmälern das Lessing⸗ und Senefelder⸗Denkmal. In den Anlagen an der Heilig-Kreuzkirche wurde ein Bassin für einen Springbrunnen angelegt. Die Gewächs häuser des Humboldt hains . einen Pflanzenbestand von 40 740 Exemplaren.
Das Dammmühlenge bäude geht seiner Vollendung entgegen und wird voraussichtlich im November in Benutzung genommen werden. Das erste und zweite Stockwerk ist für die Geschäftsräume der Armendireetion bestimmt, während das Erdgeschoß die städtische Sparkasse aufnehmen soll. Es findet dann eine Ver— einigung beider Abtheilungen der Sparkasse — Klosterstraße und Zimmerstraße — statt. Die bisher in der Klosterstraße, benutzten Kassenräume gehen in die Hauptkasse der städtischen Werke über, deren Bureaus wiederum von der Direction der städtischen Markthallen eingenommen werden sollen.
Die in Berlin bestehenden 18 Flußbadeanstalten hatten nach einer Mittheilung der Nat. 3. von der Eröffnung der Badesaison am 15. Mai bis zum 15. Juli d. J. eine Frequenz von 663 hö 8 . von denen 557 370 i Zahlung bon 5 3 für das Bad
adeten; 306 288 erhielten Freibäder. — Die Frequenz in der Volks⸗
badeanstalt in Moabit und in der in diesem Jahre neu eröffneten Volksbadeanstalt an der Schillingsbrücke war ebenfalls sehr stark und betrug zusammen gegen 40 0900 Bäder, zumeist Wannen⸗ bäder. Bei Gelegenheit der Berathung der Vorlage wegen Ankaufs eines Grundstücks zur Erbauung einer dritten Volks—⸗ badeanstalt hatte die Stadtverordneten⸗Versammlung beschlossen, indem sie die betreffende Vorlage des Magistrats ablehnte, denselben zu erfuchen, ihr einen Plan vorzulegen, aus welchem hervorgehe, wie⸗ piel Volksbadeanstalten noch errichtet werden sollen und in welchen Stadtgegenden. Dem Wunsche der Stadtverordneten, Versammlung gemäß hat das Magistrats⸗-⸗Collegium in seiner gestrigen Sitzung beschlossen, außer den bereits bestehenden Vol ksbadeanstalten noch vier folcher und zwar im Südosten, Südwesten, Norden und Nordosten der Stadt zu errichten. Der Plan für diese Anstalten wird der Stadtverordneten⸗Versammlung zur Zustimmung zugehen.
Königsberg, 2. Juli. Ueber eine Luftspiegelung auf dem Frischen Haff berichtet die Königsb. Allg. Ztg.“: Eine Anzahl Fifcherboote befand sich am Mentag Nachmittag auf der etwa eine starke halbe Meile von Groß-Heydekrug entfernt be⸗ legenen Fischereistelle. Es herrschte auf dem Wasser vollständig klares
Wetter, sodaß die ee r n. sehr heiß herniederbrannten. Als die Fischer etwa um 2 Uhr Nachmittags von ihrer Arbeit auf⸗ blickten, waren . nicht wenig erstaunt, nichts von ihrem heimath⸗ lichen Strande, dafür aber ein endloses Meer 8 sehen, in welchem Groß ⸗Heydekrug, Margen, Marschenen, Widitten nebst der ganzen Kapornschen . umherzuschwimmen schienen. Alle Dörfer und Wälder aber standen auf dem Kopf, sodaß das Bild für die Fischer ein über alle Maßen verwirrendes war. Unter diesem verkehrten Bilde erblickten sie aber wiederum die genannten Dörfer in regel⸗ rechter Stellung, sie sahen Personen am Strande, sogar in den Ortschaften, die in der oberen Luftspiegelung gleichfalls alle auf dem Kopf standen und sich so fortbewegten. Auch die vorüber⸗ segelnden Kähne und Dampfer zeigten ich demselben Doppelbilde. Auffallend war hierbei noch, daß der Pfiff eines Dampfers stets zweimal gehört wurde. Die interessante Luftspiegelung dauerte eirea eine Viertelstunde, dann wurde die Sonne von einer RNegenwolke verdeckt und die Erscheinung verschwand in wenigen Augenblicken.
Proskau, 25. Juli. Am 12. August beschließt das König⸗ liche pomologische Institut in Proskau sein 50. Semester. Das Institut hat während seines Bestehens mit großem Erfolg an der Hebung des Obst⸗ und Gartenbaues gearbeitet: weit über die Grenzen Deutschlands hinaus wirken Proskauer Schüler im Sinne der jetzt das Jubelfest feiernden Anstalt. Der 50. Semesterschluß wird in feierlicher Weise begangen werden. Am Abend desselben Tages wird ein feierlicher Commers Lehrer und Schüler vereinigen; am darauf ,, Tage, welcher auch entfernteren Kreisen er wünschte Gelegenheit bieten wird, der wohlverdienten Sympathie für das Institut Ausdruck zu geben, sind weitere Festacte geplant.
Hannover, 28. Juli. Heute Morgen wurde, wie der „Hann. Cour.“ berichtet, mit der Zumauerung des Eingangsbogens des nord⸗ östlichen Thurmes der Garnisonkirche (vergl. Nr. 176 d. Bl.) begonnen; bis Mittag war dieselbe etwa bis zur Hälfte gediehen. Gestern wurde eine geringe Erschütterung in dem Gemaͤuer des Thurmes wahrgenommen, und ist infolge dessen die Absperrung bis auf die Mitte des Goetheplatzes ausgedehnt und die bis dahin noch offene, wenn auch beschränkte Passage längs der Häuser neben dem Thurm ganz geschlossen worden. Bis heute Mittag waren weitere Veränderungen nicht eingetreten.
Triest, 29. Juli. Hier wurde, wie . D. B. H. meldet, gestern Morgen ein heftiger Erd st oß verspürt.
Paris, 28. Juli. Heute Vormittag brach laut Meldung des W. T. B.“ in einem Fourage⸗Magazin am Quai Rapée Feuer aus, welches sich auf eine Faßniederlage und die benachbarten Magazine ausdehnte. Die Brandstätte umfaßt einen Raum von 150 000 dm. Die auf der Brandstätte befindlichen Pferde und das Mobiliar wurden gerettet; drei Feuerwehrleute wurden schwer ver⸗ wundet. Der Schaden wird auf 4 Millionen Franes geschätzt.
Messina, 28. Juli. Im Fort Agliastro fand, wie W. T. B.“ meldet, infolge eines Heubrandes eine Pulver- Explosion statt, bei welcher fünf Soldaten verwundet wurden.
Lissabon, 29. Juli. In Callongo bei Oporto fand, wie 2H. T. B.“ meldet, gestern ein Erdrutsch statt, bei welchem sieben , n. verschüttet wurden. Bisher sind vier Leichen hervorgezogen worden.
Nach Schluß der Redagction eingegangene Depeschen.
Stuttgart, 29. Juli. (W. T. B.) Der „Staats⸗ Anzeiger für Württemberg“ veröffentlicht einen Artikel, wonach für die diesjährigen Herbstübungen mit Rück— sicht auf die landwirthschaftlichen Verhältnisse wesent⸗— liche Aenderungen angeordnet werden. Dieselben be⸗ treffen die Verlegung größerer Exercitien auf die Exercir⸗ plätze, ferner der Manöver in die Gegenden, welche durch die Futternoitih weniger berührt werden, den Ausfall von Uebungen, besonders der berittenen Waffen, die Ein⸗ schränkung der Betheiligung der Cavallerie und der Artillerie, sovie die Kürzung der Dauer dieser Uebungen. Die nunmehrigen Anordnungen seien die Grenze dessen, was die Kriegsverwaltung im Hinblick auf die Kriegstüchtigkeit der Trup⸗ pen verantworten könne. Der König habe hinsichtlich der Kaiser⸗ manöver Schritte gethan und die Kaiserliche Zustimmung dazu erwirkt, daß statt der beabsichtigten Manöver des XIII. und XIV. Armee⸗-Corps solche der einzelnen Corps je auf eigenem Landesgebiet unter Verzicht der Aufstellung der Reserve⸗Divisionen ausgeführt werden: Daher werden 41 Bataillone, 20 Escadrons und 23 Batterien weniger in dem Manöverterrain sich bewegen.
—
t vom 29. Juli, Morgens.
Wetter beri
8
8 K 2
Stationen. Wind. Wetter.
Bar. guf 0 Gr. u. d. Meeressp. red. in Millim.
2 Regen 2 bedeckt wolkig
bedeckt
Belmullet. . 767 Aberdeen... 761 Christiansund 762 Kopenhagen. 765 Stockholm. 763 wolkenlos ö, w halb bed. t Petersburg 762 bedeckt Moskau... 766 ill wolkenlos
Cork, Queens born. 69 bedeckt Cherbourg. 767 wolkig elder. ... 766 wolkig 11 bedeckt amburg .. 765 halb bed. Swinemünde 763 wolki Neufahrwasser 761 bedeckt Memel... 761 wolkig!) K 767 wolkenlos nster .. 1766 Karlsruhe. 764 Wiesbaden. 764 München.. 1761 Chemnitz.. 763 Berlin... 763 Breslau.. 762 Ile dr.. NJI67 1 . 766
) Nachts Gewitter. ) Gestern Regen. ) Gestern und Nachts Regen. 9 Nachts Regen. 9 Nachts Gewitter.
Uebersicht der n , ,
Der Luftdruck hat über Europa etwas abgenommen,
doch ist die Luftdruckvertheilung wenig geändert.
— d — —— —— d — — E —— — — 2
Bereits ein gestern im Nordwesten des Erdtheils sich andeutendes Minimum dringt ostwärts vor. Es läßt dasselbe für Deutschland unter Zurückdrehen der Winde nach West zwar Erwärmung, aber noch weitere Regenfälle erwarten. Da Deutschland immer noch einer von Nord nach Süd sich er— streckenden Furche relativ niedrigen Luftdrucks an— ehört, so herrscht bei mäßiger nördlicher Luft— trömung daselbst noch trübes und, mit Ausnahme des äußersten Ostens, kühles Wetter; im Binnen⸗ lande und an der ire fr geen Küste fanden zum theil sehr ergiebige Regenfälle statt. Deutsche Seewarte.
1 Theater⸗Anzeigen.
Lessing · Theater. Sonntag: Rosmersholm. Anfang 741 Uhr. .
Montag: Zum 50. Geburtstag P. K. Rosegger's. Am Tage des Gerichts.
Dienstag: Rosmersholm.
Friedrich Wilhelmstädtisches Theater. Chausseestraße 25.
Sonntag: Neu einstudirt!? Nanon. Komische Oper in 3 Aeten (frei nach einem Lustspiele der i Theaulon und d'Artois) von F. Zell und
ichard Gene. Musik von Richard Genée. Regie: Herr ung Dirigent: Herr Kapellmeister Kroner.
nfang 75 Uhr.
Im Park: Groses Doppel Concert, ausgeführt von der Berliner Concert⸗Kapelle, unter Leitung des Kapellmeisters Herrn Guthschmidt, und dem Orchester des Friedrich⸗Wilhelmstädtischen Theater, unter Lei tung des Concertmeisters Herrn Stiemer. — Auf⸗ treten der Soubrette Clotilde Kowmala, der Tanz⸗ äsngerin Orosy, des Damen⸗Terzetts Sylvia und des Original. Gesangs ⸗Humoristen Alfreb Bender. An⸗
In Berlin nirgends sonst zu sehen. — Glektrische Illumination. — Sämmtliche Sehenswürdigkeiten sind geöffnet.
Montag: Nanon. Anfang 74 Uhr.
Im prachtvollen Park: Großes Doppel—⸗ Concert. Auftreten erster Gesangs und Instru⸗ mental ⸗ Künstler. Anfang 6 Uhr.
Kroll's Theater. Sonntag: Gastspiel des 83 Heinrich Bötel. . Diavolo. (Fra
iavolo: Herr Bötel. . Anfang 7 Uhr.
Montag: Der Waffenschmied.
Täglich: Vor, während und nach der Vorstellung Großes Concert im Sommer⸗Garten. Anfang Sonntags 4 Uhr, Wochentags 5 Uhr. —
Dienstag: Gastspiel des Herrn Heinrich Bötel und der Feau Moran⸗Olden. Die Hugenotten.
Victorin · Theater. Belle Alliancestraße 7/6. Sonntag: Zum 72. Male mit vollstäͤndig neuer Aus stattung: Frau Venus. Modernes Märchen (großes ,, He. mit n. und Ballet in 12
Bildern. eg 75 Uhr. Im Belle⸗Alliance⸗ Garten: Militär ⸗ Doppel ⸗ Concert. Auftreten von Specialitäten ersten Ranges. Anna Rieder und Hermann Werner, Tyroler Jodler. Unga— risches Tanz. und Gesangs-Damen⸗Trio Welten berg. — Die Zillerthaler. Tiroler Lebensbild mit Gesang und Tanz, auf der Sommerbühne dar⸗ estellt von Mitgliedern des Schauspielpersonals. Anfang 4 Uhr. Brillante Illumination durch 25 000 Gas- flammen.
Montag: Fran Venus. bee, Ha. Uhr. Im Garten: Doppel⸗Concert. Auftreten von Specialitäten ersten Ranges. Anfang 5. Uhr.
Thegater Unter den Linden. Sonntag: Zum letzten Male: Die verkaufte Braut. Komische
fang 5 Uhr. Um 10 Uhr: Die Fontaine luminenge.
Dper in 3 Acten von Friedrich Smetana.
Das ganze Reinerträgniß dieser Vorstellung fällt dem Solo⸗ und Chorpersonal des Baumann'schen Opern ⸗Ensembles zu.
Bedeutend ermäßigte 743 Uhr.
FeV Das Theater ist durch den neuen elektrischen Luftkühl⸗ Apparat das bestventilirte in Berlin.
Eintrittspreise. Anfang
Urania, Anstalt für volksthümliche Naturkunde
Am Landes ⸗Ausstellungs⸗ Park (Lehrter Bahnhof. Geöffnet von 12 —11 Uhr.
Familien⸗Nachrichten. Verehelicht: Hr. Oberlehrer Dr. Romstedt mit Hi. Emilie Rente , — Hr. General Major z. D. Victor von Kleist mit Frl. Elisabeth von Alt⸗Stutterheim (Georgenau). H Geboren: Ein Sohn! Hrn. Militär⸗In⸗ tendantur⸗Assessor y (Berlin). — rn. Lieutenant Hans Freiherrn von Berlepsch (Frei⸗
erg).
,, Hr. Amtmann z. D. Alexander Wester⸗ burg (Warmsdorf). — Verw. Fr. Oberst Henriette Neuland, geb. Kieckhoefer (Berlin). — Fr. Amts—⸗ rath Franz, geb. Degener (Braunschweig). — Hr. Premler Lieutenant Otto von Koenen (Frankfurt a. M.) — Hrn. Geh. Ober Regierungs⸗Rath Stöckhardt Sohn Ringo (Villa Annenhof bei Schmiedeberg im Riesengebirge) — Hr. Post⸗ director a. E. Theodor Roesener (Breslau).
Redacteur: J. V.: Siemenroth. Serin — — ; Verlag der Expedition (J. V.: Heidrich). Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagè⸗ Anstalt, Berlin sw., Wil helmstraße Nr. 32. Fünf Beilagen (einschließlich Börsen · Beilage).
M 1H7S.
Königreich Preußen.
Communalabgabengesetz. Vom 14. Juli 1893.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden ; . verordnen mit Zustimmung beider Häuser des Landtags Unserer Monarchie für den n derselben, mit n g n der Hohenzollernschen Lande und der Insel Helgoland, was folgt: Theil J. Gemeindeabgaben. Erster Titel. Allgemeine Bestim mungen.
König von
Die Gemeinden sind herkchtzgt, zur Deckung ihrer Aus⸗
ö. und Bedürfnisse nach Maßgabe der Bestimmungen dieses
esetzes Gehühren und Beiträge, indirecte und directe Steuern zu erheben, sowie Naturaldienste zu fordern.
Die Gemeinden dürfen von der Befugniß, Steuern zu erheben, nur insoweit Gebrauch machen, als die sonstigen Ein⸗ nahmen, insbesondere aus dem Gemeindevermögen, aus Ge⸗ bühren, Beiträgen und vom Staat oder von weiteren Communalverbänden den Gemeinden überwiesenen Mitteln zur Deckung ihrer Ausgaben nicht ausreichen. Auf Hunde⸗ und Lustharkeits-, sowie auf ähnliche, durch besondere Rücksichten gebotene Steuern findet diese Bestimmung keine Anwendung.
Durch directe Steuern darf nur der Bedarf aufgebracht werden, welcher nach Abzug des Aufkommens der indirecten Steuern von dem gesammten Steuerbedarf verbleibt.
. 8 8.
Gewerbliche Unternehmungen der Gemeinden sind grund— sätzlich so zu verwalten, daß durch die Einnahmen mindestens die gesammten durch die Unternehmung der Gemeinde er— wachsenden Ausgaben, einschließlich der Verzinsung und der Tilgung des Anlagekapftals, aufgebracht werden.
Eine Ausnahme ist zulässig, sofern die Unternehmung zu— gleich einem öffentlichen Interesfe dient, welches anderenfalls nicht befriedigt wird.
Zweiter Titel. Gebühren und Beiträge. 8 4.
Die Gemeinden können für die Benutzung der von ihnen
ö . J Veranstaltungen (An⸗ agen, Anstalten und Einrichtungen) besondere Vergü (Gebühren) erheben. , .
Die Erhebung von Gebühren hat zu erfolgen, wenn die Vergnstaltung einzelnen Gemeindeangehörigen oder einzelnen Klassen von solchen vorzugsweise zum Vortheil gereicht und soweit die Ausgleichung nicht durch Beiträge (8 9) oder eine Mehr- oder Minderbelastung (5 260) erfolgt. Die Gebühren— sätze sind in der Regel so zu bemessen, daß die Verwaltungs⸗ und Unterhaltungskosten der Veranstaltung, einschließlich der Ausgaben für die Verzinsung und Tilgung des aufgewendeten Kapitals, gedeckt werden. .
Besteht eine Verpflichtung zur Benutzung einer Ver— anstaltung für alle Gemeindeangehörigen oder für einzelne Klassen derselben, oder sind die Genannten auf die Benutzung der Veranstaltung angewiesen, so ist unter Berücksichtigung des öffentlichen Interesses, welchem die Veranstaltung dient, und der den Einzelnen gewährten besonderen Vortheile eine entsprechende Ermäßigung der Gebührensätze gestattet; auch kann in Fällen dieser Art die Erhebung von Gebühren unter— bleiben.
Auf Unterrichts- und Bildungsanstalten, auf Kranken— häuser, Heil- und Pflegeanstalten, sowie auf vorzugsweise den Bedürfnissen der unbemittelten Volksklassen dienende Ver— anstaltungen finden vorstehende Bestimmungen (Absatz? und 3) keine Anwendung. Jedoch muß für den Besuch der von den Gemeinden unterhaltenen höheren Lehranstalten und Fach— schulen ein angemessenes Schulgeld erhoben werden. ;
Andere Abweichungen von der im Absatz 2 vorgeschriebe— nen ,, der Gebühren sind nur aus besonderen Gründen gestattet.
Ein Zwang zur Erhebung von Chaussee-,Wege⸗, Pflaster— und Brückengeldern findet nicht statt.
85.
Die bestehenden Vorschriften über die Verleihung des Rechts auf Erhebung von Chaussee⸗n Wege⸗, Pflaster⸗ Brücken,, Fähr⸗, Hafen⸗, Schleusengeldern und von anderen derartigen Verkehrsabgaben, sowie über die Feststellung der Tarife für solche werden durch dieses Gesetz , berührt.
86.
Die Gemeinden, Amtsbezirke, Aemter und Landbürger⸗ meistereien sind berechtigt, für die Genehmigung und Beauf— sichtigung von Neubauten, Umbauten und anderen baulichen Her n en, sowie für die ordnungs⸗ und feuerpolizeiliche Beaufsichtigung von Messen und Märkten, von Musik— , Schaustellungen, theatralischen Vorstellungen und sonstigen Lustbarkeiten Gebühren zu erheben. Die Er⸗ hebung von Lustbarkeitssteuern schließt die Erhebung von Ge— bühren für die Beaufsichtigung der Lustbarkeit aus,
Im übrigen bewendet es hinsichtlich der Befugniß der Gemeinden, für einzelne Handlungen ihrer Organe Gehühren (Verwaltungsgebühren) zu erheben, bei den bestehenden Bestimmungen. ; ö.
Die Gebühren müssen so bemessen werden, daß deren Aufkommen die Kosten des bezüglichen Verwaltungszweiges nicht übersteigt.
87. Gebühren sind im voraus nach festen Normen und Sätzen zu bestimmen. Eine Berückichtigung Unbemittelter ist nicht ausgeschlossen.
8 8. . ⸗ Die Festsetzung von Gebühren bedarf in den Fällen des § 4 Absatz 3 und 5H und des 8 6 der Genehmigung.
Erste Beilage
zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗ Anzeiger. 1893.
Berlin, Sonnabend, den 29. Juli
Das Erforderniß der Genehmigung des Schulgeldes d die Schulaufsichtsbehörde bleibt . ö. ö. 9
Die Gemeinden können behufs Deckung der Kosten für Herstellung und Unterhaltung von . 5 durch das öffentliche Interesse erfordert werden, von denjenigen Grundeigenthümern und Gemerhetreibenden, denen hierdurch besondere wirthschaftliche Vortheile erwachsen, Beiträge zu den Kosten der Veranstaltungen erheben. Die Beiträge gn nach den Vortheilen zu bemessen.
Beitrage müssen in der Regel erhoben werden, wenn anderenfalls die Kosten, einschließlich der Ausgaben für die Ver—⸗ zinsung und Tilgung des aufgewendeten Kapltals, durch Steuern aufzubringen sein würden.
; Der Plan der Veranstaltung ist nebst einem Nachweise der Kosten offen zu legen. Der Beschluß der Gemeinde wegen Erhebung von Beiträgen ist anter der Angabe, wo und während welcher Zeit Plan nebst Kostennachweis zur Einsicht offen liegen, in ortsüblicher Weise mit dem Bemerken bekannt zu machen, daß Einwendungen gegen den Beschluß binnen einer bestimmt zu bezeichnenden Frist von mindestens 4 Wochen bei dem Gemeindevorstande anzubringen seien. Handelt es sich um eine Veranstaltung, welche nur einzelne Grundeigenthümer oder Gewerbetreibende betrifft, so genügt an Stelle der Bekannt— machung eine Mittheilung an die Betheiligten. Der Beschluß bedarf der Genehmigung.
Zu 1diesem Behufe hat der Gemeindevorstand den Be— schluß nebst den dazu gehörigen Vorverhandlungen und der Anzeige, ob und welche Einwendungen innerhalb der gestellten Frist erhoben sind, der zuständigen Behörde einzureichen.
Der Beschluß der zuständigen Behörde ist in gleicher Weise zur Kenntniß der Betheiligten zu bringen, wie der Be— schluß der Gemeinde bekannt gemacht worden ist.
Gegen den Beschluß der zuständigen Behörde steht den Betheiligten die Beschwerde offen.
810
. .
Die, Vorschriften des Gesetzes, betreffend die Anlegung und Veränderung von Straßen und Plätzen in Städten und ländlichen Ortschaften, vom 2. Juli 1875 (Gesetz-Samml. S. 5ül) bleiben mit der Maßgabe in Kraft, daß die im §15 daselbst vorgesehenen Beiträge nach einem anderen, als dem dort angegebenen Maßstabe, insbesondere auch nach der be⸗ bauungsfähigen Fläche, bemessen werden dürfen.
K 8 11
Die Vorschriften des Gesetzes, betreffend die Erhebung von Marktstandsgeld, vom 26. April 1872 (GesetzSamml. S. 513), bleiben unberührt.
. Ebenso behält es bei den Bestimmungen der Gesetze über die Errichtung öffentlicher Schlachthäuser vom 18. März 1868 SGesetz - Samml S. A7) und 9. März 1881 (Gesetz⸗Samml. S. As) sein Bewenden. Jedoch dürfen für die Schlacht— hausbenutzung Gebühren bis zu einer solchen Höhe er— hoben werden, daß durch ihr jährliches Aufkommen die Kosten der Unterhaltung der Anlage und des Betriebes, sowie ein Betrag von 8 Proc. des Anlagekapitals und der etwa gezahlten Entschädigungssumme gedeckt werden. In denjenigen Städten, in denen Verbrauchssteuern auf Fleisch zur Erhebung kommen, dürfen die Benutzungsgebühren nur bis zu einer solchen Höhe erhoben werden, daß durch ihr jährliches Aufkommen außer den Unterhaltungs- und Betriebs— kosten ein Betrag von 5 Proc. des Anlagekapitals und der Entschädigungssumme gedeckt wird.
. Die Gebühren für die Untersuchung des nicht in öffent⸗ lichen Schlachthäusern ausgeschlachteten Fleisches (Artikel 1 §z 2 Nr. 2 und 3 des Gesetzes vom 9. Marz 1881) können in einer den Gebühren für die Schlachthausbenutzung ent⸗ sprechenden Höhe bemessen werden.
531
In Badeorten, klimatischen und sonstigen Kurorten können die Gemeinden für die Herstellung und Unterhaltung ihrer zu Kurzwecken getroffenen Veranstaltungen Vergütungen (Kur⸗ taxen) erheben.
Dritter Titel. Gemeindesteuern. Erster Abschnitt. Indirecte Gemeindesteuern. 813.
Die Gemeinden sind zur Erhebung indirecter Steuern innerhalb der durch die Reichsgesetze gezogenen Grenzen befugt.
Den Gemeinden sind Vereinbarungen mit den Betheiligten gestattet, wonach der Jahresbetrag der zu entrichtenden indirecten Steuern für mehrere Jahre im voraus fest bestimmt wird. Die Vereinbarungen bedürfen der Genehmigung.
8§ 14.
Steuern auf den Verbrauch von Fleisch, Getreide, Mehl, Backwerk, Kartoffeln und Brennstoffen aller Art dürfen nicht neu eingeführt oder in ihren ö erhöht werden. Die Ein⸗ führung einer Wildpret⸗ und Geflügelsteuer ist jedoch auch in den früher nicht mahl⸗ und schlachtsteuerpflichtigen Gemeinden zulässig. Die Steuersätze können abweichend von den Vor⸗ Hhriftein des Erlasses vom 24. April 1848 (Gesetz-Samml. S. 131) bemessen werden.
Wegen Forterhebung der Schlachtsteuer bewendet es bei den Bestimmungen des Gesetzes vom 25. Mai 1873 (Gesetz⸗ Samml. S. 229).
815
Die Besteuerung von Lustbarkeiten, einschließlich musikalischer und declamatorischer Vorträge, sowie von Schau⸗ stellungen umherziehender Künstler ist den Gemeinden gestattet.
316. Die Gemeinden sind pn das Halten von Hunden zu besteuern (83 93). Die in dieser Beziehung zur Zeit be⸗ stehenden gesetzlichen nnn, aufgehoben.
Die bestehenden Vorschůften über die ,,,, des Aufkommens indirecter Steuern für bestimmte Zwecke (Kosten der Armenpflege u. s. w.) werden aufgehoben.
. 518. Die Einführung neuer und die Veränderung bestehender 3 Gemeindesteuern kann nur durch Steüerordnungen erfolgen.
Die Steuerordnungen nge der Genehmigung. 319
Wegen der Befreiung der Militär peiseeinrichtungen und ähnlicher Militäranstalten von den Verbrauchssteuern . es bei den bestehenden Bestimmungen.
Zweiter Abschnitt. Directe Gemeindesteuern.
J. Allgemeine Bestimmungen.
Die directen Gemeindesteuern sind auf alle der Besteuernng unterworfenen Pflichtigen nach festen und gleichmäßigen Grund⸗ sätzen zu vertheilen.
Handelt es sich um Veranstaltungen, welche in vesonders hervorragendem oder geringem Maße einem Theil des Ge⸗ meindebezirks oder einer Klasse von V zu statten kommen, und werden Beiträge nach 88 9 und FB nicht erhoben, so kann die Gemeinde eine entsprechende Mehr- oder Minderbelastung dieses Theils des Gemeindebezirks oden dieser Klasse von Gemeindeangehörigen beschließen. Bei der Abmessung der Mehr⸗ und ,, ist namentlich der zur Her⸗ stellung und Unterhaltung der Veranstaltungen erfordersche Bedarf nach Abzug des etwaigen Ertrags in Betracht zu ziehen. Der Beschluß bedarf der Genehmigung.
J § A.
. Die auf besonderem Rechtstitel beruhenden Befreiungen einzelner Grundstücke von Gemeindesteuern bleiben in ihrem bisherigen Umfang fortbestehen. Die Gemeinden sind jedoch berechtigt, diese Befreiungen durch Zahlung des . Jahreswerths derselben nach dem Durchschnitt der letzten drei Jahre vor dem 1. April desjenigen Rechnungsjahres, in welchem die Ablösung beschlossen wird, abzulösen. Steht ein anderer Entschädigungsmaßstab fest, so hat es hierbei sein Be⸗ wenden.
J § 22.
. WVorschriften, welche eine Befreiung von Gewerbesteuer in sich schließen, finden auf Gewerbe, welche nach Ver⸗ kündigung dieses Gesetzes in Betrieb gesetzt werden, keine An⸗ wendung.
Die Gemeinden sind berechtigt, die bestehenden Be⸗ freiungen durch Zahlung des 1516 fachen Jahreswerths der⸗— selben nach dem Durchschnitt der letzten drei Jahre vor dem L: April desjenigen Rechnungsjahres, in welchem die Ab⸗ lösung beschlossen wird, abzulösen. Steht ein anderer Ent⸗ schädigungsmaßstab fest, so . hierbei sein Bewenden.
Die directen Gemeindesteuern können vom Grundbesitz und Gewerbebetrieb (Realsteuern), sowie vom Einkommen der Steuerpflichtigen (Einkommensteuer) erhoben werden.
Die Einkommensteuer kann zum theil durch Aufwands⸗ steuern ersetzt werden. Aufwandssteuern dürfen grundsätzlich die geringeren Einkommen nicht verhältnißmäßig höher als die größeren belasten.
Mieths- und Wohnungssteuern dürfen nicht neu eingeführt werden.
Die bestehenden Mieths⸗ und Wohnungssteuern sind auf ihre Uebereinstimmung mit den vorstehenden Besteuerungs⸗ grundsätzen und den senstigen Bestimmungen dieses Gesetzes zu prüfen. Sie bedürfen erneuter, an die Zustimmung der Minister des Innern und der Finanzen gebundener Genehmi⸗ gung und treten außer Kraft, wenn die Genehmigung nicht bis zum 1. April 1898 erfolgt ist. ᷓ . Die Einführung neuer und die Veränderung bestehender directer Gemeindesteuern, welche nicht in Procenten der vom Staat veranlagten Steuern erhoben werden, kann nur durch Steuerordnungen erfolgen.
Die Steuerordnungen bedürfen der Genehmigung.
II. Besondere Bestim mungen. I) Realsteuern.
a. Vom Grundbesitz.. 8§8 24.
Den Steuern vom Grundbesitz sind die in der Gemeinde belegenen bebauten und unbebauten Grundstücke unterworfen, mit , lichen Schlcf
a. der Königlichen lösser, einschließlich der zugehörigen Nebengebäude, Hofräume und geen 3 ,
b. der einem fremden Staat gehörigen Grundstücke, auf denen Botschafts⸗ oder Gesandtschaftsgebäude errichtet find, eim⸗= schließlich der auf ihnen errichteten Gebäuda, sofern von dem fremden Staat Gegenseitigkeit gewährt wird;
c. der dem Staat, den Provinzen, den Kreisen, den Ge⸗ meinden oder sonstigen communalen Verbänden gehörigen Grundstücke und Gebäude, sofern sie zu einem öffentlichen Dienst oder Gebrauch bestimmt sind;? .
d. der Brücken, Kunststraßen, Schienenwege der Gisen⸗
bahnen, sowie der schiffbaren Kanäle, welche mit Genehmigung des Staats zum öffentlichen Gebrauch angelegt sind; E. der Deichanlagen der Deichverbände und der im öffent⸗ lichen Interesse stagtlich unter Schau gestellten 1 sowie der im öffentlichen Interesse ö Anlagen der Ent⸗ . ö. ,, ,, .
der Universitäts- und anderen zum öffentlichen Unter⸗ richt bestimmten Gebäude; ; en,,
g. der Kirchen, Kapellen und anderen dem öffentlichen Gottesdienste gewidmeten Gebäude, sowie der gottesdiensilichen Gebäude der mit Corporationsrechten versehenen Religions⸗ gesell heften 3 Waij ;
der Armen⸗, Waisen⸗ und öffentlichen Krankenhäuser der Gefängniß⸗, Besserungs- Bewahr⸗ und derjenigen ha, thätigkeitsanstalten, welche die Bewahrung vor Schutz losigkeit oder sittlicher 8 . Mägde äuser und e wen. sowie der Gebäude, welche milden Stiftungen angehören und für deren Zwecke unmittelbar benutzt werden; durch Gemeinde