en loco 7,50. er loco 5,00. 44,00. Leinsaat loco inrich Bötel in der Titelpartie); Montag: *. . 6 . Die Hugenotten (Valentine: Frau ꝛ a Der Schmied von Gretna⸗ Fidelio“ Het g. „Die Stumme von Portici“ (Masanie . onnabend: „Die Nachtwandlerinꝰ (erstes Gastspiek von Signora
Juli. (B. T. B)
und Kleie officiell nichts bekannt sei. Anmsterdam, 25. Juli. (W. T. B.) good ordinary 5Iz. — Ban cazinn 533. New⸗JYork, 28. Juli. anziehend, wurde im weiteren weg matt. Der Umsatz
ver käu fe fanden nicht statt.
Weizen eröffnete schwach und fallend, entsprechend der Mattig⸗ keit in Chieago. Später trat auf das Gerücht von Goldimports eine Besserung ein, die aber infolge von Realisirungen bald wieder ver⸗ egen den Schluß trat auf Käufe der Exporteure eine Schluß stetig. — Mais anfangs steigende
; die Mattigkeit des Weizens und auf günstige Ernteberichte und günstiges Wetter in den Mais—
loren ging. abermalige Besserung ein. ! Tendenz, schwäaͤchte sich aber später au
gebieten etwas ab. Schluß stetig.
Baumwollen-⸗Wochenbericht. Zufuhren in allen Unions
n 10000 Ballen, Ausfuhr nach Großbritannien 23 000
. nach dem Continent 9600 Ballen. Vorrath 2587 006 en.
Ba ieago, 28. Juli.
des Weizens und auf günstiges Wetter.
Verdingungen im Auslande. Dänemark.
4. August, 12 Uhr. Staatsbahn verwaltung (Trasikafdelingens Magasin) Hauptbahnhof in Aarhus: Lieferung von Mützen, Unifor— men und Bekleidungsgegenständen für das Maschinenpersonal der Bedingungen und zugestellt.
Jütland⸗Fünenschen Staatsbahnen. Ansicht an Ort und Stelle, auf Verlangen au
Verkehrs⸗Anstalten. Hamburg, 29. Juli. (Tel. Dep.)
wenige Stunden bestanden. Bremen, 29. Juli.
more angekommen.
passirt. 28. Juli Nachm. die Reise von Port
am burg, 28. Juli. ö . kanische Packetfahrt⸗Actiengesellschaft.
heute Morgen in New-York eingetroffen.
„»Borussia“ hat heute Nachmittag Lizard passirt. e dampfer Gellert“ ist heute Morgen in New-⸗York eingetroffen.
Trie st, 28. Juli. (W. T. B.) Infolge der Quarantäne unter⸗ Triest — Konstantinopel das Anlaufen des Hafens von Brindisi auf der Hinfahrt und geht
läßt die Lloyd dampfer⸗Eillinie
direct von Triest nach Korfu. London, 28. Juli.
kommen. tle⸗ heute auf der Heimreise Dampfer „Hawarden Castle“ Heimreise von Capetown abgegangen. Spartan ist heute auf der
Theater und Mufik.
Madeira passirt.
Im Lessing⸗Theater wird morgen Henrik Ibsen's Schauspiel Rosmersholm“ zum ersten Mal wiederholt, während am Montag K. Rosegger's Volksschauspiel Am Tage des Gerichts! zum ünfzigsten Geburtstage des Dichters in neuer Rollenbesetzung wieder zur Darstellung kommt. Der weitere Spielplan lautet wie folgt: Rosmersholm“, Mittwoch: ‚Am Tage des Gerichts“, Donnerstag: „Die Orientreise', Freitag: ‚Sodoms Ende“, Sonn⸗
Theater wird reitag die komische Oper ‚Nanon“ von m Park findet täglich DoppelConcert
Dienstag:
abend: Rosmersholm“. .
Im Friedrich Wil helmstädtischen bis einschließlich nächsten Zell und Genée gegeben. und Speeialitäten⸗Vorstellung statt.
m Kroll'schen Theater gestaltet sich der Spielplan für die ö ö Sonntag: ‚Fra Diavolo“ (mit Herrn
neue Woche, wie folgt:
— 28. Die Nordische Telegraphen⸗ Agentur erklärt, daß hier von einem Aus fuhrverbot für Heu
Java ⸗ Kaffee
W. T. B.) Die Börse war ansangs erlauf sehr matt und der Aetien betrug 353 000 Stück. Der Silbervorrgth wird auf 180 000 Unzen geschätzt. Silber—⸗
9 (W. T. B.) Weizen durchweg fallend auf lebhafte Verkäufe für entfernte Termine und finanzielle Störungen, sowie auf schwächere Kabelberichte. Später Reaction auf große Käufe, Schluß schwächer. — Mais niedriger, entsprechend der Mattigkeit
Die gestern auf⸗ getretene Störung in der telegraphischen Verstandigung zwischen Wilhelmshaven und Helgoland hat nur
(W. T. B) Norddeutscher Lloyd. Der Postdampfer Stuttgart“ ist am 27. Juli Abends in Balti⸗ Der Postdampfer Berlin“ hat am 27. Juli Abends Santa Cruz passirt. Der Reichs⸗Postdampfer Neckar‘ ist am 28. Juli Morgens in Neapel angekommen. Der Post— pri dampfer Graf Bismarck, hat am 23. Juli Vorm. Que fant hains Der Postdampfer Darmstadt“ hat am 28. Juli Nachm. Dover passirt. Der Reichs⸗Postdampfer ‚Hohenstaufen“ hat am Said nach Neapel fortgesetzt. Ham burg⸗ ᷣ Der Schhnell⸗ dampfer Normannia“ ist, von New⸗Jork kommend, heute Morgen auf der Elbe eingetroffen. Der Schnelldampfer Columbia“ ist Der Postdampfer
(W. T. B.) Der Union⸗Dampfer Goth! ist am Sonntag auf der Ausreise in Capet own ange— Der Castle⸗Dampfer „Drummond Castle“ hat
ist am Mittwoch auf der e Der Union⸗Dampfer usreise in Capetown angekommen.
. Bötel. als Gäste); reens; Donnerstag:
Emma Nevada in der Partie der schloß durch⸗
am Victoria⸗Park erlösten Gelde.
baulichen, den Betrie die letzten k schinen⸗ und Gärtnerhauses in Ballen,
ehranstalten getroffen. Verbesserung
handenen Parkfahrweg.
Proben zur
1892/93 für städtische Sträucher im Werthe, von Die Culturflächen konnten
umgegraben werden. Grö
ericht und an Denkmälern das
. angelegt.
Amer i⸗
einigung beider . der Zimmerstraße — statt.
Der Post⸗ eingenommen werden sollen.
adeten; 306 288 erhielten Frei
le⸗ K. Volksbadeanstalt an bäder. Bei Gelegenheit der
Ankaufs eines Grundstücks zur badeanstalt hatte die
Stadtgegenden. der Stadt zu errichten.
Königsberg, 27. Juli.
etwa eine starke legenen Fischereistelle.
Mannigfaltiges.
Die Verwaltung der städtischen Park. irte Baumanlagen hatte, wie der ‚Voss. 3. berichtet wird, im Jahre 1892,93 bei einer Ausgabe von 54 200 6 eine Einnahme von 44220 gς, die gegen den Anschlag ein Mehr von 28 260 M ergab. Diese Einnahme war entstanden aus dem beim Verkauf von Terrain
efördert, daß nur noch kleine Theile des Bettes für den Wasser⸗ in und die Fußgängerbrücke herzustellen bleiben,
des Wassersturzes betreffenden Arbeiten gelegt und
öffnung der ganzen Anlage ist für den nächsten Monat in Aussicht genommen. Im Humboldthain wurde im Zusammenhang mit dem Umbau der Stettiner Eisenbahn, in r Wiesenstraße, die botanische Abtheilung in der Badstraße eingeschränkt, und als Ersatz für das verlorene Terrain wurden auf dem arne, Besitz in der Pankstraße 37/40 Einrichtungen zur Anzucht von flanzenmaterial für den botanischen Unterricht in den städtischen Im kleinen Thiergarten wurde die wichtiger Durchgangswege Mosaikpflaster (748 4m) 3 ; fuhr eine wesentliche Verbesserung durch Herstellung eines Fahrweges bon der Verbindungsbahn bis zu dem in die alte Köpenicker Land— straße einmündenden, den großen Spielplatz berührenden, fchon vor— Die städtischen Baumschulen und der Plänterwald hinter Treptow enthielten Ende Marz 18955 noch 2 545 000 Stück Gehölze ö Größe, nachdem im Jahre nlagen
mitteln zur Beschäftigung Arbeitsloser gründlich gereinigt und tief
ö Ersatzpflanzungen und Neuanpflanzungen auf Straßen und Plätzen wurden ausgeführt in der Potsdamer Swinemünder⸗, Gneisenau.⸗, Paul⸗, Schmuckplätze wurden angelegt auf dem Pappelplatz, dem Platz an der Bremer- und Birkenstraßenecke, auf dem Lützow⸗ und Arminius / platz. Uebernommen wurden der kleine Schmuckplatz vor dem Criminal⸗
In den Anlagen an der Heilig⸗Kreuzkirche wurde ein Bassin für einen Die Gewächshäuser des Humboldt atten einen Pflanzenbestand von 40 740 Exemplaren.
Das Dammmühlengebäude geht seiner Vollendung entgegen und wird voraussichtlich im November senom werden. Das erste und zweite Stockwerk ist für die Geschäftsräume der Armendireetion bestimmt, städti sche Sparkasse aufnehmen soll. Es findet dann eine Ver
Die bisher in der Klosterstraße benutzten Kassenräume gehen in die Hauptkasse der städtischen Werke über, deren Bureaus wiederum von der Direction der städtischen Markthallen
Die in Berlin bestehenden 18 Flußbadeanstalten hatten nach einer Mittheilung der Nat. 3. von der Eröffnung der Badesaifon am 15. Mai bis zum 15. Juli d. J. . von denen 557 370 6 Zahlung von 5 3 für das Bad
äder. — Die Frequenz in der Volks⸗ badeanstalt in Moabit und in der in diesem Jahre neu eröffneten der Schillings brücke war stark und betrug zusammen gegen 40 000 Bäder, zumeist Wannen—
Stadtverordneten⸗ indem sie die betreffende Vorlage des Magistrats ablehnte, denselben zu ersuchen, ihr einen Plan vorzulegen, aus welchem hervorgehe, wie⸗ viel Volksbadeanstalten noch errichtet werden sollen und in welchen Dem Wunsche der Stadtverordneten. Versammlung gemäß hat das Magistrats⸗Collegium in seiner gestrigen Sitzung beschlossen, außer den bereits bestehenden Volksbadeanstalten noch vier solcher und zwar im Südosten, Südwesten, Norden und Nordosten Der Plan für diese Anstalten wird der
Stadtverordneten⸗Versammlung zur Zustimmung zugehen. dazu
Ueber eine Luftspiegelung auf dem Frischen Haff berichtet die Königsb. Allg. Ztg.“ Eine Anzahl Fischerboote befand sich am Montag Nachmittag auf der halbe Meile von Groß-Heydekrug entfernt be⸗ Es herrschte auf dem Wasser vollständig klares
Der Waffenschmied“; oran⸗Olden, Raoul: Als die blickten, waren
lichen Strande,
(Leonore: n Moran⸗Qlden);
o: Heinrich Bötel); Amine). Walder aber
Garten⸗ und DOrtschaften,
zweimal Der Victoria⸗Park ist soweit
während von der Bau des Ma⸗ Angriff genommen ist; die Er—
der Nähe der Hoch⸗ und
durch Herstellung von Der Treptower Park er⸗
1070722 64 125 MS¶ abgegeben mit den bewilligten
Bäume und waren. Extra⸗
Schleiermacherstraße u. a. Neue K
Lessing⸗ und Senefelder⸗Denkmal.
Messina, .
in Benutzung genommen während das Erdgeschoß die Sparkasse — Klosterstraße und
worden.
Wetter, sodaß die Sonnen Fischer etwa um 2 Uhr Nachm . nicht wenig erstaunt, nichts von ihrem heimath⸗
Groß⸗Heydekrug, Kapornschen 61 umherzuschwimmen schienen.
tanden auf dem Kopf, sodaß das Bild für die Fischer ein über alle Maßen verwirrendes war. Unter diesem ver ehrten Bilde erblickten rechter Stellung,
meldet, Explosion statt, bei welcher fünf Soldaten verwundet wurden.
Lissabon, 29. Juli. H. T. B.“ meldet, gestern ein Erdrutsch statt, bei welchem sieben Arbeiter verschüttet wurden. Bisher sind bier Leichen hervorgezogen
ahlen . heiß herniederbrannten. ttags von ihrer Arbeit auf⸗
afür aber ein endloses Meer zu sehen, in welchem Margen, Marschenen, Widitten nebst der ganzen Alle Dörfer und
sie aber wiederum die genannten Dörfer in regel⸗ sie sahen Personen am Strande, sogar in den in der oberen Luftspiegelung gleichfalls alle
auf dem Kopf standen und sich so fortbewegten. Auch die vorüber⸗ segelnden Kähne und Dampfer zeigten Iich demselben Doppelbilde. Auffallend war hierbei noch, daß der
ehört wurde. eirea eine Viertelstunde, dann wurde die Sonne von eine verdeckt und die Erscheinung verschwand in wenigen Augenblicken.
Pros kau, 25. Juli. liche pomologische Institut in Das Institut hat während seines Bestehens mit großem Erfolg an der Hebung des Obst« und Gartenbaues gearbeitet: weit über? die Grenzen Deutschlands hinaus wirken Proskauer Schüler im Sinne der jetzt das Jubelfest feiernden Anstalt. wird in feierlicher Weise begangen werden. Tages wird ein feierlicher Commers Lehrer und Schüler vereinigen; am darauf folgenden Tage, welcher auch entfernteren Kreisen * er wünschte Gelegenheit bieten wird, der wohlverdienten Sympathie für das Institut Ausdruck zu geben, sind weitere Festacte geplant.
daf fiff eines Dampfers stets Die interessante , dauerte r Regenwolke
Am 12. August beschließt das König— Proskau sein 50. Semester.
Der b0. Semesterschluß Am Abend desselben
Hannever, 28. Juli. Heute Morgen wurde, wie der „Hann. Cour.) berichtet, mit der Zumauerung des Eingangsbogens des nord— sstlichen Thurmes der Garnifonkirche (vergl. Rr. I76 d. BI.) begonnen; bis Mittag war dieselbe etwa bis zur Hälfte gediehen. Gestern wurde eine geringe Erschütterung Thurme wahrgenommen, und ist infolge dessen die Absperrung bis auf die Mitte des Goetheplatzes ausgedehnt und die bis dahin noch offene, wenn auch beschränkte Paffage längs der Häuser neben dem Thurm ganz geschlossen worden. Bis heute Mittag waren weitere Veränderungen nicht eingetreten.
Triest, 29. Juli. Morgen ein heftiger Erd stoß verspürt.
Paris, 28. Juli. in einem Fourage⸗Mäagazin am Suat Feuer aus, welches sich auf eine Magazine ausdehnte. L30000 4m. Die auf der Brandstätte befindlichen Pferde und das Mobiliar wurden gerettet; drei Feuerwehrleute wurden schwer ver⸗ wundet. Der Schaden wird auf 4 Millionen Francs geschätzt.
in dem Gemaͤuer des
Hier wurde, wie D. B. H. meldet, gestern
Heute Vormittag brach laut , des rape ͤ aßniederlage und die benachbarten Die Brandstätte umfaßt einen Raum von
28. Juli.
Im Fort Agliastro fand, wie infolge
eines Heubrandes eine Pulver⸗
In Callongo bei Oporto fand, wie
eine Frequenz von 663 658
Anzeiger für
ebenfalls fehr sicht liche Berathung der Vorlage wegen ,, einer dritten olks⸗ plätze,
Versammlung beschlossen, Hie
Stuttgart, 29. Juli.
Futternoth von Uebungen, besonders der berittenen Waffen, die Ein— schränkung der Artillerie, sowie die Kürzung der Dauer dieser Uebungen. Die nunmehrigen Anordnungen seien die Grenze dessen, was die Kriegsverwaltung im Hinblick auf die Kriegstüchtigkeit der Trup⸗ pen verantworten könne. Der König habe hinsichtlich der Kaiser— manöver . gethan und die Kaiserliche Zustimmung erwirkt, des XIII. und XIV. Armee⸗Corps solche der Corps je auf der Aufstellung der Reserve⸗-Divisionen ausgeführt Daher werden 41 Bataillone, 20 Escadrons und 23 Batterien weniger in dem Manöverterrain sich bewegen.
Nach Schluß der Redaction eingegangene
Depeschen.
(B. d. B) Der
- R „Staats⸗ veröffentlicht einen
Württemberg“ Artikel,
wonach für die diesjährigen Herbstübungen mit Rück— auf die
Aenderungen treffen die Verlegun —⸗ ferner der Manöver in die Gegenden, welche durch
landwirthschaftlichen Verhältnisse wefent— angeordnet werden. Dieselben be⸗ größerer Exercitien auf die Exercir— werden, den Ausfall
weniger berührt
Betheiligung der Cavallerie und der
daß statt der beabsichtigten Manöver einzelnen Verzicht
werden
eigenem Landesgebiet unter
ö — — — — — ————— —
X
t vom 29. Juli, Morgens.
8
. ri
8 J J
Stationen. Wetter.
Bar. auf 0 Gr u. d. Meeressp. red. in Millim
Regen bedeckt wolkig bedeckt wolkenlos halb bed. bedeckt wolkenlos
bedeckt wolkig L wolkig L bedeckt 3 halb bed. 4 wolkig 3 bedeckt 761 wolkig i) 767 1 wolkenlos 765 ö. bedeckt 1 4 1 4 3 3.
Belmullet. . 767 Aberdeen .. Christiansund 762 Kopenhagen. I.765 Stockholm. aparanda. t Petersburg 762 Moskau... 766 Cork, Queens mn. 7169 Cherbourg. 1767 166 1 6665 amburg .. 765 winemünde 763 Neufahrwasser 761 Memel ...
2 22 —
22 88 D S
764 bedeckt?) 764 Regen?) 761 Regen ch 763 Regen e (63 bedeckt Breslau. 162 bedeckt ) Ile dr NI5öf helter Nizza n wolkig
) Nachts Gewitter. ) Gestern Regen. Y) Gestern und Nachts Regen. 9 Nachts Regen. 5 Nachts
Gewitter. . Uebersicht der , Der Luftdruck hat über Europa etwas a genommen, doch ist die Luftdruckvertheilung wenig geändert.
Bereits ein gestern im Nordwesten des Erdtheils sich andeutendes Minimum dringt ostwärts vor. Es säßt dasselbe für Deutschland unter Zurückdrehen der Winde nach West zwar Erwärmung, aber noch weitere Regenfälle erwarten. Da Deutschland immer noch einer von Nord nach Süd sich er— streckenden Furche relativ niedrigen Luftdrucks an— ehört, so herrscht bei mäßiger nördlicher Luft— . daselbst noch trübes und, mit Ausnahme des äußersten Ostens, kühles Wetter; im Binnen⸗ lande und an der rer hen Küste fanden zum theil sehr ergiebige Regenfälle statt. Deutsche Seewarte.
J 7 Theater ⸗Anzeigen.
Lessing ⸗ Theater. Sonntag: Rosmersholm. Anfang 75 Uhr. (
Montag: Zum 50. Geburtstag P. K. Rosegger's. Am Tage des Gerichts.
Dienstag: Rosmersholm.
Friedrich Wilhelmstüdtisches Theater. Chausseestraße 25.
Sonntag: Neu einstudirt:! Nanon. Komische Oper in 3 Aeten (frei nach einem Lustspiele der
erren Theaulon und d'Artois) von F. Zell und Richard Gene. Musik von Richard Gene. Regie: (e. Unger. Dirigent: Herr Kapellmeister Kroner.
nfang 741 Uhr.
Im Park: Großes Doppel⸗Concert, ausgeführt von der Berliner Concert⸗Kapelle, unter Leitung des Kapellmeisters Herrn Guthschmidt, und dem Orchester des Friedrich⸗Wilhelmstädtischen Theaters, unter Lei⸗ tung des Concertmeisters Herrn Stiemer. — Auf⸗ treten der Soubrette Clotilde Kowala, der Tanz⸗ äsngerin Orosy, des Damen⸗Terzetts Sylvia und des r, Alfred Bender. An⸗ ang 5 r.
Um 10 Uhr: Die Fontaine luminense.
In Berlin nirgends sonst zu sehen. — Elektrische Illumingtion. — Sämmtliche Sehenswürdigkeiten
sind geöffnet. Montag: Nanon. Anfang 795 Uhr. Im prachtvollen Park: Großes e Concert. Auftreten erster Gesangs⸗ und In
mental ⸗Künstler. Anfang 6 Uhr.
Kroll's Theater. Sonntag: Gastspiel des , Heinrich Bötel. 26. Diavolo. (Fra
igvolo: Herr Bötel.) Anfang 7 Uhr.
Montgg: Der Waffenschmied.
Täglich: Vor, während und nach der Vorstellung Grostes Concert im Sommer- Garten. Anfang Sonntags 4 Uhr, Wochentags 5r Uhr. ,
Dienstag: Gastspiel des Herrn Heinrich Bötel und der Fcau Moran-⸗Olden. Die Hugenotten.
Victoria Thenter. Belle Alliancestraße 78. Sonntag: Zum 72. Male mit vollständig neuer Aus⸗ stattung: Frau Venus. Modernes Märchen (großes Ausstattungsstüch) mit Gesang und Ballet in 12 Bildern. Anfang 795 Uhr.
Im Belle⸗Alliance⸗ Garten:
Militär ˖ Doppel ⸗ Concert. Auftreten von Specialitãten ersten Ranges. Anna Rieder und Hermann Werner, Tyroler Jodler. Unga— risches Tanz⸗ und Gesangs. Damen⸗Trio Welten⸗ berg. — Die Zillerthaler. Tiroler Lebensbild mit Gesang und Tanz, auf der Sommerbühne dar⸗ . von Mitgliedern des Schauspielpersonals. Infang 4 Uhr.
Brillante Illumination durch 25 000 Gas- flammen.
Montag: Frau Venus. , nn. Uhr. Im Garten: Doppel⸗Concert. Auftreten von Specialitäten ersten Ranges. Anfang 5. Uhr.
Theater Unter den Linden. Sonntag:
Zum letzten Male: Die verkaufte Braut. Komische Dper in 3 Acten von Friedrich Smetana.
Das ganze Reinerträgniß dieser Vorstellung fällt dem Solo⸗ und Choirpersonal des Baumann'schen Opern ⸗Ensembles zu.
Bedeutend ermäßigte Eintrittspreise.
74 Uhr. Her Das Theater ist durch den neuen elektrischen Luftkühl Apparat das bestventilirte in Berlin.
Anfang
Urania, Anstalt für volksthümliche Naturkunde
Am Landes ⸗Ausstellungs⸗Park (Lehrter Bahnhof. Geöffnet von 12—11 Uhr.
i
Familien⸗Nachrichten.
Verehelicht: Hr. Oberlehrer Dr. Romstedt mit Frl. Emilie Rente ,, , — Hr. General⸗ Major z. D. Victor von Kleist mit Frl. Elisabeth ven Alt⸗Stutterheim (Georgenau)9.
Geboren: Ein Sohn: Hrn. Militär- In— tendantur⸗Assessor . (Berlin). Hrn. 5 Hans Freiherrn von Berlepsch (Frei⸗
erg). ,
Gestorben: Hr. Amtmann z. D. Alexander Wester⸗ burg (Warmsdorf). — Verw. j Oberst Henriette Neuland, geb. Kieckhoefer (Berlin). — Fr. Amts⸗ rath Franz, geb. Degener (Braunschweig). — Hr. Premler ⸗Læieutenant Otto von Koenen (Frankfurt a. ) — Hrn. Geh. , , . ⸗Rath Stöckhardt Sohn Ringo (Villa Annenhof bei Schmiedeberg im Riesengebirge). — Hr. Post⸗ director a. B. Theodor Roesener (Breslau).
Redacteur: J. V.: Siemenroth. Berlin;: . ) Verlag der Expedition (J. V.: Heidrich).
Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags⸗ rhhnseckt, Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 32.
Fünf Beilagen leinschließlich Börsen Beilage).
zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Köni
Erste Beilage
glich Preußischen Stants⸗Anzeiger.
M H79. Berlin, Sonnabend, den 29. Inli E89.
Königreich Preußen.
Communalabgabengesetz. Vom 14. Juli 1893.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Preußen ꝛc. verordnen mit Zustimmung beider Häuser des Landtags Unserer Monarchie . den . derselben, mit Ausschluß der chen Lande und der Insel Helgoland, was folgt: Theil J. Gemeindeabgaben. Erster Titel. Allgemeine ö
König von
Hohenzollern
Die Gemeinden sind berechtigt, zur Deckung ihrer Aus— gaben und Bedürfnisse nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Gesetzes Gebühren und Beiträge, indirecte und direct? Steuern zu erheben, sowie Naturaldienste zu fordern.
3
Die Gemeinden dürfen von der Befugniß, Steuern zu erheben, nur insoweit Gebrauch machen, als die sonstigen Ein⸗ nahmen, insbesondere aus dem Gemeindevermögen, aus Ge⸗ bühren, Beiträgen und vom Staat oder von weiteren Communalverbänden den Gemeinden überwiesenen Mitteln zur Deckung ihrer Ausgaben nicht ausreichen. Auf Hunde⸗ und Lustharkeits,, sowie auf ähnliche, durch besondere Rücksichten gebotene Steuern findet diese Bestimmung keine Anwendung.
Durch directe Steuern darf nur der Bedarf aufgebracht werden, welcher nach Abzug des Aufkommens der indirecten Steuern von dem gesammten Steuerbedarf verbleibt.
Gewerbliche Unternehmungen der Gemeinden sind grund⸗ sätzlich so zu verwalten, daß durch die Einnahmen mindestens die gesammten durch die Unternehmung der Gemeinde er— wachsenden Ausgaben, einschließlich der Verzinsung und der Tilgung des Anlagekapttals, aufgebracht werden.
. Eine Ausnahme ist zulässig, sofern die Unternehmung zu— gleich einem öffentlichen Intereffe dient, welches anderenfalls nicht befriedigt wird.
Zweiter Titel. Gebühren und Beiträge. 8 4. . Die Gemeinden können für die Benutzung der von ihnen im öffentlichen Interesse unterhaltenen . (An⸗ lagen, Anstalten und Einrichtungen) besondere Vergütungen (Gebühren) erheben. ;
. Die Erhebung von Gebühren hat zu erfolgen, wenn die Veranstaltung einzelnen Gemeindeangehörigen oder einzelnen Klassen von solchen vorzugsweise zum Vortheil gereicht und soweit die Ausgleichung nicht durch Beiträge (5 9) oder eine Mehr⸗ oder Minderbelastung (8 260) erfolgt. Die Gebühren⸗ sätze sind in der Regel so z bemessen, daß die Verwaltungs— und Unterhaltungskosten der Veranstaltung, einschließlich der Ausgaben für die Verzinsung und Tilgung des aufgewendeten Kapitals, gedeckt werden. .
J Besteht eine Verpflichtung zur Benutzung einer Ver⸗ anstaltung für alle Gemeindeangehörigen oder für einzelne Klassen derselben, oder sind die Genannten auf die Benutzung der Veranstaltung angewiesen, so ist unter Berücksichtigung des öffentlichen Interesses, welchem die Veranstaltung dient, und der den Einzelnen gewährten besonderen Vortheile eine entsprechende Ermäßigung der Gebührensätze gestattet; auch . in Fällen dieser Art die Erhebung von Gebühren unter—⸗
eiben.
Auf Unterrichts- und Bildungsanstalten, auf Kranken— häuser, Heil- und Pflegeanstalten, sowie auf vorzugsweise den Bedürfnissen der unbemittelten Volksklassen dienende Ver⸗ anstaltungen finden vorstehende Bestimmungen (Absatz? und 3) keine Anwendung. Jedoch muß für den Besuch der von den Gemeinden unterhaltenen höheren Lehranstalten und Fach— schulen ein angemessenes Schulgeld erhoben werden.
Andere Abweichungen von der im Abfatz ? vorgeschriebe⸗ 3. fg der Gebühren sind nur aus besonderen Gründen gestattet.
Ein Zwang zur Erhebung von Chaussee⸗ Wege⸗, Pflaster⸗ und Brückengeldern findet nicht statt.
6 66. Die bestehenden Vorschüften über die Verleihung des Rechts auf Erhebung von Chaussee⸗ Wege⸗, Pflaster⸗ Brücken,, Fähr⸗, Hafen⸗ Schleusengeldern und von anderen derartigen Verkehre bhaben. sowie über die Feststellung der Tarife für solche werden durch dieses Gesetz 1 berührt. 86.
Die Gemeinden, Amtsbezirke, Aemter und Landbürger— meistereien sind berechtigt, für die Genehmigung und Beauf⸗ sichtigung von Neubauten, Umbauten und anderen baulichen , ,. sowie für die ordnungs- und feuerpolizeiliche Beaufsichtigung von Messen und Märkten, von Musik— . Schaustellungen, theatralischen Vorstellungen und sonstigen Lustbarkeiten Gebühren zu erheben. Die Er— hebung von Lustbarkeitssteuern schließt die Erhebung von Ge⸗ bühren für die Beaufsichtigung der Lustbarkeit aus.
Im übrigen bewendet es hinsichtlich der Befugniß der Gemeinden, fur einzelne Handlungen ihrer Organe ebühren (Verwaltungsgebühren) zu erheben, bei den bestehenden Bestimmungen. .
Die Gebühren müssen so bemessen werden, daß deren Aufkommen die Kosten des bezüglichen Verwaltungszweiges nicht übersteigt.
35 Gebühren sind im voraus nach festen Normen und Sätzen
zu bestimmen. Eine Berücksichtigung Unbemittelter ist nicht ausgeschlossen. 988
Die Festsetzung von Gebühren bedarf in den Fällen des § 4 Absatz 3 und 5 und des 8 6 der Genehmigung.
Das Erforderniß der Genehmigung des Schul eldes dur die Schulaufsichtsbehörde bleibt , . . . 9
Die Gemeinden können behufs Deckung der Kosten für Herstellung und Unterhaltung von Veranstaltungen, welche durch das öffentliche Interesse erfordert werden, von denjenigen Grundeigenthümern und Gewerbetreibenden, denen hierdurch besondere wirthschaftliche Vortheile erwachsen, Beiträge zu den Kosten der Veranstaltungen erheben. Die Beiträge find nach den Vortheilen zu bemessen.
Beiträge müssen in der Regel erhoben werden, wenn
anderenfalls die Kosten, einschließlich der Ausgaben für die Ver⸗ zinsung und Tilgung des aufgewendeten Kapitals, durch Steuern aufzubringen sein würden. Der Plan der Veranstaltung ist nebst einem Nachweise der Kosten offen zu legen. Der Beschluß der Gemeinde wegen Erhebung von Beiträgen ist unter der Angabe, wo und während welcher Zeit Plan nebst Kostennachweis zur Einsicht offen liegen, in ortsüblicher Weise mit dem Bemnerken bekannt zu machen, daß Einwendungen gegen den Beschluß binnen einer bestimmt zu bezeichnenden Fruoͤst von mindestens 4 Wochen bei dem Gemeinde vorstande anzubringen seien. Handelt es sich um eine Veranstaltung, welche nur einzelne Grundeigenthümer oder Gewerbetreibende betrifft, so genügt an Stelle der Bekannt⸗ machung eine Mittheilung an die Betheiligten. Der Beschluß bedarf der Genehmigung.
Zu idiesem Behufe hat der Gemeindevorstand den Be— schluß nebst den dazu gehörigen Vorverhandlungen und der Anzeige, ob und welche Einwendungen innerhalb der gestellten Frist erhoben sind, der zuständigen Behörde einzureichen.
„Der Beschluß der zuständigen Behörde ist in gleicher Weise zur Kenntniß der Betheiligken zu bringen, wie der Be⸗ schluß der Gemeinde bekannt gemacht worden ist.
Gegen den Beschluß der zuständigen Behörde steht den Betheiligten die Beschwerde 94 8 10.
Die Vorschriften des Gesetzes, betreffend die Anlegung und Veränderung von Straßen und Platzen in Städten und ländlichen Ortschaften, vom 2. Juli 1875 (Gesetz Samml. S. 561) bleiben mit der Maßgabe in Kraft, daß die im §15 daselbst vorgesehenen Beiträge nach einem anderen, als bem dort angegebenen Maßstabe, insbesondere auch nach der be— bauungsfähigen Fläche, bemessen werden dürfen.
§11.
Die Vorschriften des Gesetzes, betreffend die Erhebung von Marktstandsgeld, vom 26. April 1872 (Gesetz⸗Samml. S. 513), bleiben unberührt.
Ebenso behält es bei den Bestimmungen der Gesetze über die Errichtung öffentlicher Schlachthäuser vom 18. März 1868 (Gesetz⸗Samml. S. 277) und 9. März 1881 (GesetzSamml. S. A3) sein Bewenden. Jedoch dürfen für die Schlacht— hausbenutzung Gebühren bis zu einer solchen Höhe er⸗ hohen werden, daß durch ihr jährliches Aufkommen die Kosten der Unterhaltung der Anlage und des Betriebes, sowie ein Betrag von 8 Proc. des Anlagekapitals und! der etwa gezahlten Entschädigungssumme gedeckt werden. In denjenigen Städten, in denen Verbrauchssteuern auf Fleisch zur Erhebung kommen, dürfen die Benutzungsgebühren nur bis zu einer solchen Höhe erhoben werden, daß durch ihr jährliches Aufkommen außer den Unterhaltungs- und Betriebs— kosten ein Betrag von 5 Proc. des Anlagekapitals und der Entschädigungssumme gedeckt wird.
Die Gebühren für die Untersuchung des nicht in öffent⸗ lichen Schlachthäusern ausgeschlachteten Fleisches (Artikel 1 32 Nr. 2 und 3 des Gesetzes vom 9. Marz 1881) können in einer den Gebühren für die Schlachthausbenutzung ent— sprechenden Höhe bemessen werde.
8 12.
In Badeorten, klimatischen und sonstigen Kurorten können die Gemeinden für die Herstellung und Unterhaltung ihrer zu Kurzwecken getroffenen Veranstaltungen Vergütungen (Kur— taxen) erheben.
Dritter Titel. Gemeindesteu ern. Erster Abschnitt. Indirecte Gemeindesteuern.
13.
Die Gemeinden sind zur Erhebung indirecter Steuern innerhalb der durch die Reichsgesetze gezogenen Grenzen befugt.
Den Gemeinden sind Vereinbarungen mit den Betheiligten gestattet, wonach der Jahresbetrag der zu entrichtenden indirecten Steuern für mehrere Jahre im voraus fest bestimmt wird. Die Vereinbarungen bedürfen der Genehmigung.
8 14.
Steuern auf den Verbrauch von Fleisch, Getreide, Mehl, Backwerk, Kartoffeln und Brennstoffen aller Art dürfen nicht neu eingeführt oder in ihren Sätzen erhöht werden. Die Ein— führung einer Wildpret⸗ und Geflügelsteuer ist jedoch auch in den früher nicht mahl⸗ und schlachtsteuerpflichtigen Gemeinden zulässig. Die Steuersätze können abweichend von den Vor⸗ Hhristen des Erlasses vom 24. April 1848 (Gesetz-Samml. S. 131) bemessen werden.
Wegen Forterhebung der Schlachtsteuer bewendet es bei den Bestimmungen des Gesetzes vom 25. Mai 1873 (Gesetz⸗ Samml. S. 229). 4
0
Die Besteuerung von Lustbarkeiten, einschließlich musikalischer und declamatorischer Vorträge, sowie von Schau⸗ stellungen umherziehender Künstler ist den Gemeinden gestattet.
16.
Die Gemeinden sind 66 das Halten von Hunden zu besteuern 5 923). Die in dieser Beziehung zur Zeit be— stehenden gesetzlichen . aufgehoben.
Die bestehenden Vorschriften über die Verwendung des Aufkommens indirecter Steuern für bestimmte Zwecke (Kosten der Armenpflege u. s. w.) werden aufgehoben.
. § 18. . Einführung neuer und die Veränderung bestehender ö. , kann nur durch Steuerordnungen erfolgen. = Die Steuerordnungen , , der Genehmigung. 51
Wegen der Befreiung der Mmililar speiseeinrichtungen und ahnlicher Militäranstalten von den Verbrauchssteuern bewendet es bei den bestehenden Bestimmungen.
Zweiter Abschnitt. Directe Gemeindestenern.
J. Allgemeine Bestimmungen. . § 29.
Die directen Gemeindesteuern sind auf alle der Besteuernng unterworfenen Pflichtigen nach festen und gleichmäßig Grund⸗ sätzen zu vertheilen.
Handelt es sich um Veranstaltungen, welche in besonders hervorragendem oder geringem Maße einem Theil des Ge⸗ meindebezirks oder einer Klasse von Gemeindeangehörigen zu statten kommen, und werden Beiträge nach ss 9 und Kö nicht erhoben, so kann die Gemeinde eine entsprechende Mehr⸗ oder Minderbelastung dieses Theils des Gemeindebezirks oder. dieser Klasse von Gemeindeangehörigen beschließen. Bei der Abmessung der Mehr⸗ und Minderbelastung ist namentlich der zur Her⸗ stellung und Unterhaltung der Veranstaltungen erfordernͤche Bedarf nach Abzug des etwaigen Ertrags in Betracht zu ziehen. Der Beschluß bedarf der Genehmigung.
. . § 21. . Die auf besonderem Rechtstitel beruhenden Befreiungen einzelner Grundstücke von Gemeindesteuern beiben in ihrem bisherigen Umfang fortbestehen. Die Gemeinden sind jedoch berechtigt, diese Befreiungen durch Zahlung des , Jahreswerths derselben nach dem Durchschnitt der letzten drei Jahre vor dem 1. April desjenigen Rechnungsjahres, in welchem die Ablösung beschlossen wird, abzulösen. Steht ein anderer Entschädigungsmaßstab fest, so hat es hierbei sein Be⸗ wenden.
8 22.
. WVorschriften, welche eine Befreiung von Gewerbesteuer in sich schließen, finden auf Gewerbe, welche nach Ver⸗ ,,, dieses Gesetzes in Betrieb gesetzt werden, keine An⸗ wendung.
Die Gemeinden sind berechtigt, die bestehenden Be⸗ freiungen durch Zahlung des 131, fachen Jahreswerths der⸗ selben nach dem Durchschnitt der letzten drei Jahre vor dem L. April desjenigen Rechnungsjahres, in welchem die Ab⸗ lösung beschlossen wird, abzulösen. Steht ein anderer Ent⸗ schädigungsmaßstab fest, so . hierbei sein Bewenden. Die directen Gemeindesteuern können vom Grundbesitz und Gewerbebetrieb (Realsteuern), sowie vom Einkommen der Steuerpflichtigen (Einkommensteuer) erhoben werden.
Die Einkommensteuer kann zum theil durch Aufwands⸗ steuern ersetzt werden. Aufwandssteuern dürfen grundsätzlich die geringeren Einkommen nicht verhältnißmäßig höher als die größeren belasten.
. und Wohnungssteuern dürfen nicht neu eingeführt werden.
Die bestehenden Mieths⸗ und Wohnungssteuern sind auf ihre Uebereinstimmung mit den vorstehenden Besteuerungs⸗ grundsätzen und den sonstigen Bestimmungen dieses Gesetzes zu prüfen. Sie bedürfen erneuter, an die Zustimmung der Minister des Innern und der Finanzen gebundener Genehmi⸗ gung und treten außer Kraft, wenn die Genehmigung nicht bis zum 1. April 1898 erfolgt ist.
Die Einführung neuer und die Beränderung bestehender directer Gemeindesteuern, welche nicht in Procenten der vom; Staat veranlagten Steuern erhoben werden, kann nur durch Steuerordnungen erfolgen.
Die Steuerordnungen bedürfen der Genehmigung.
II. Besondere Bestimmungen. I) Realsteu ern. a. Vom Grundbesitz. 8 24.
Den Steuern vom Grundbesitz sind die in der Gemeinde belegenen bebauten und unbebauten Grundstücke unterworfen, mit Ausnahme
a. der Königlichen Schlösser, einschließlich der zugehörigen Nebengebäude, Hofräume und Gärten;
b. der einem fremden Staat gehörigen Grundstäcke, auf denen Botschafts⸗ oder Gesandtschaftsgebäude errichtet sind, ein- 6 der auf ihnen errichteten Gebäuda, sofern von dem remden Staat Gegenseitigkeit gewährt wird;
C. der dem Staat, den Provinzen, den Kreisen, den Ge⸗ meinden oder sonstigen communalen Verbänden gehörigen Grundstücke und Gebäude, sofern sie zu einem öffentlichen Dienst oder Gebrauch bestimmt sind; .
d. der Brücken, Kunststraßen, Schienenwege der Eisen⸗ bahnen, sowie der schiffbaren Kanäle, welche mit Genehmigung des Staats Wm öffentlichen Gebrauch angelegt sind;
. der Deichanlagen der Deichverzände und der im öffent⸗ lichen Interesse staatlich unter Schau gestellten Hrinatdeiche⸗ sowie der im öffentlichen Interesse unterhaltenen Anlagen der Ent⸗ und Bewaͤsserungsverbände;
(f, der Universitäts⸗ und anderen zum öffentlichen Unter⸗ richt bestimmten Gebäude;
g. der Kirchen, Kapellen und anderen dem öffentlichen Gottesdienste gewidmeten Gebäude, sowie der gottes diensilichen 6 der mit Corporationsrechten versehenen Religions gesellschaften;
h. der Armen⸗, Waisen⸗ und öffentlichen Krankenhäãuser, der Gefangniß, Besserungsz. Bewahr⸗ und derjen; gen Wohl⸗ thätigkeitsanstalten, welchs die Bewahrung vor Schutzlofigkeit oder sittlicher nd. wen,. 4 und dergleichen), sowie der Gebäude, welche milden Stiftungen angehören un für deren Zwecke unmittelbar benutzt werden; durch Hemeinde⸗