in sehr befriedigender Weise; namentlich aber verdient Herr Stock⸗ hausen für seinen Mortimer lebhafte Anerkennung. Ueber die neu engagirten Mitglieder läßt sich nichts Erhebliches sagen; doch verdient err Serafin, der in der Rolle des Davison ein hübsches Talent ekundete, besonders erwähnt zu werden. Residenz⸗Theater. . Die erste Aufführung nach den Ferien brachte zwei ältere Stücke: Max Halbes Liebesdrama „Jugend und Alexandre Dumas' einactiges Lustspiel Besuch nach der Hochzeit“ fast durchgängig
in der alten Besetzung und in der bekannten musterhaften Dar
stellung. Dagegen repräsentirten sich die Räume des Theaters in rischem Gewande; die Ausschmückung der Wände und Sitzreihen, die
eleuchtung, die neuen Vorhänge des Bühnenraums haben im Verein aus dem früheren, etwas kahlen und düsteren Raum einen hellen behaglichen Saal geschaffen. Die Pracht der Bühnendecorationen, die im Residenz- Theater zur Gewohnheit geworden ist, steht nun nicht mehr in Gegensatz zu dem Zuschauerraum. — Der Besuch nach der Hochzeit“, auf, der Anschauung eines Lebemanns aufgebaut, wurde wieder trefflich durch Frl. Bertens und Srn, Rittner gespielt und fand beim Publikum großen Beifall durch die ö. en. Wendungen des Dialogs und die sehr komisch wirkende ö Das deutsche Liebesdrama Jugend“, das der leichtfertigen ironischen Plauderei folgte, vermittelte schon eher die Empfindung echten Behagens; aber der in dem Stück wohnende Geist schwüler, schwerer leidenschaftlicher Erregung, behält natürlich immer etwas Unerquickliches. Das Liebesdrama der kaum den. Kinderschuhen entwachsenen Jugendgestalten drängt sich wie das eiße, unnatürlich gesteigerte Treiben junger Pflanzen in heißer feuchter Warmhausluft in die enge rühlingsstimmung, die den ersten Act beherrscht. Die Darstellung war auch hier tadellos; auch das neue Mitglied des Hauses, Fräulein Frieda Brock, fand sich gut in das Zusammen⸗ spiel hinein. Ihr Aennchen ist noch etwas zu aufgeregt, den sehnsüchtigen Klagelauten merkt man noch das Suchen nach dem rechten Ausdruck an, aber im ganzen fehlt es ihr nicht an Natürlichkeit und Frische und in den bewegten Momenten auch nicht an starker, wahrer Leidenschaft. In den übrigen Rollen glänzten wieder die Herren Jarno, Ritt ner, Hoppe und Biensfeld. Das vollbesetzte Haus folgte der Vorstellung mit erkennbar wachsen⸗ der Theilnahme und rief nicht nur die Darsteller, sondern auch den Dichter der Jugend“ Max Halbe und den Leiter des Theaters Herrn Lautenburg vor den Vorhang.
Im Kroll'schen Theater verabschiedet sich Signora Nevada morgen in der Partie der Amina in Bellini's „Nachtwandlerin“, Signor Battistini singt am Mittwoch zum ersten Mal den „Rigoletto“ in Verdi's gleichnamiger Oper.
Mannigfaltiges.
Die Einweihung der EmmausKirche auf dem Lausitzer Vl hat gestern Vormlttag in Gegenwart Ihrer Majestäten des kaisers und der Kaiserin in ar sfr Weise stattgefunden. Der Festplatz und die angrenzenden Straßen hatten reichen Flaggenschmuck angelegt; zwischen der alten Kapelle und der stattlichen neuen Kirche war ein Podium für die Kinder der benachbarten Gemeindeschulen errichtet; die daz Gotteshaus umgebenden Wege waren mit Tannen reisig bestreut und das Hauptportal von einem reichen Blumenhain umgeben. Auch das Innere der Kirche prangte im Festschmuck. ur Theilnahme an der Feier hatten sich mit der Gemeinde zahlreiche hrengäste versammelt. Erschienen waren der Minister, der geist⸗ lichen c. Angelegenheiten Dr. Bosse mit dem. Ministerial⸗-Direstzor Dr. von Bartsch und dem Regierungs⸗Rath Steinhausen, der Minister für Landwirthschaft ꝛ. von Deyden, der Minister des Königlichen Hauses von Wedel mit dem Ministerial⸗Director Grafen von Unruh, der Unter⸗Staatssecretär im Ministerium des Innern K mit dem Geheimen Ober⸗Regierungs-⸗Rath Harder, der Präside des Bundesamts für das Heimathwesen Weymann, der Präsident des Cvangelischen Ober⸗Kirchenraths D. Barkhausen mit dem Ober⸗Consistorial⸗ Kath Nosl, der Ober⸗Consistorial-⸗Rath Meyerhoff als Vertreter des Consistoriums, die General-Superintendenten Faber und D. Brückner, die Superintendenten Hübner und Leonhardt und zahlreiche Geistliche. Für das Polizei⸗Präsidium gg ben Ober⸗NRegierungs⸗ Rath Friedheim, als Vertreter der Stadt der Buͤrgermeister Kirschner, der Stadt⸗Schulrath Fürstenzu, der Stadtverordneten⸗Versteher Dr. Langerhans mit mehreren Stadtverordneten und Bezirksvorstehern. Auch zahlreiche hohe Offiziere waren zugegen, so der Gouverneur
[
des Invalidenhauses General von Grolman, der Chef des Militär⸗ cabinets General hon Hahnke, der Commandant von Berlin Oberst von Natzmer u. A. Vom Allerhöchsten Hofstaat waren ferner im Gottes⸗ bause anwesend der Ceremonienmeister von Veltheim, der Ober⸗ err it Freiherr von Mirbach, der Kammerherr Graf Keller und der hef des Cipilcabinets Wirkliche Geheime Rath Hr, von Lucanug. — Vor Beginn der 6. überreichte der Staats⸗Minister Dr. Bosse im Confirmandensaal der neuen Kirche die Allerhöchsten Auszeichnungen. Es erhielten das Patent als Geheimer Baurath der Architekt des Baues, Baurath Orth, den Rothen Adler⸗Orden vierter ? f der Pfarrer Grauenhorst, ben Kronen⸗Orden vierter Klaffe der Haths— Maurermeister und Kirchenälteste Biebendt, der Ban Director und Kirchenälteste Prippenom und der Apotheker und Kirchenälteste, Stadtverordnete Schmeißer sowie der Orgelbauer Dinse, ferner das Allgemeine Ehrenzeichen der Maurerpolier Lauterbach. — Kurz nach 9 Uhr rückte mit klingendem Spiel die aus der 1. und 2. Compagnie des 4. Garde⸗Regiments gebildete Ehrenwgche an und nahm vor der Westfront der Kirche Aufstellung. Ihre Majestäten der Kaiser und die Kaiserin hatten Sich von Potsdam aus mittels Sonderzugs nach dem Görlitzer Bahnhof begeben. Seine Majestät der Kaiser hatte die Uniform des 4. Garde⸗Regiments nebst der Kette des Schwarzen Adler⸗Ordens angelegt; Ihre Majestät die Kaiserin erschien der Hoftrauer wegen in Schwarz. Im Gefolge der Allerhöchsten Herrschaften befanden sich der Ober⸗Hofmarschall Graf zu Eulenburg, der ,, Graf Pückler die Flügel⸗Adjutanten von Hülsen und Freiherr von Seckendorff, die Vber⸗· ofmeisterin Gräfin von Brockdoiff, die Hofdamen Fräulein von Gersdorf und Gräfin von der Schulen⸗ burg sowie der Kammerherr von dem Knesebeck. Die Kaiserlichen Majestäten bestiegen am Bahnhof einen offenen, à la Daumont be⸗ spannten Wagen und fuhren unter dem Geläut der Glocken und dem Rühren des Spiels nach dem Gottes hause. Vor der alten Kapelle fand zunächst eine kurze Begrüßung der Majestäten durch die Spitzen er Behörden, die Geistlichkeit und die Mitglieder der Gemeindeorgane statt. Nachdem Seine Majestät der Kaiser die Front der Ehrenwache abgeschritten, begaben Sich Beide Majestäten nach dem Hauptportal der neuen Kirche, an dem die Ehrenjungfrauen Aufstellung genommen hatten. Die Führerin der Damen überreichte der Kaiserin ein Rosen— bouquet mit einer begrüßenden Ansprache. Dann erfolgte der feierliche Act der Kirchenöffnung. Regierungs⸗Bauführer Kolberg trat mit dem blauseidenen Kissen, auf dem der goldene Schlüssel lag, vor; Geheimer Baurath Orth nahm denselben und reichte ihn Seiner Majestãt dem Kaiser dar. Seine Majestät übergab hierauf mit Worten der Freude über das vollendete Werk den Schlüssel dem General ⸗ Superintendenten Faber, der durch den Pastor Grauen⸗ horst die Kirche öffnen ließ. Beim Eintreten der Majestäten intonirte der Kosleck'sche Bläserbund einen Chor von Händel. Nach der vom Domchor unter Prof. Becker's Leitung gesungenen Motette „Erhaben, o Herr“ sang die Gemeinde unter Posaunen⸗ begleitung den Choral „Lobe den Herrn“. Die Weihe vollzog hierauf der General⸗ Superintendent Faber im Anschluß an das Weihegebet, das die Kaiserin in die Altarbibel geschrieben: „Bleibe bei uns, denn es will Abend werden“. Er verknüpfte damit den Wortlaut der Inschriften auf den drei vom Bochumer Werk gelieferten Gußstahlglocken: „Ehre sei Gott in der Höhe“, „Kommt, es ist alles bereit und ‚Ein' feste Burg ist unser Gott“. Die Liturgie hielt Superintendent Hübner, die erste Predigt Pastor Grauenhorst über das von Ihrer Majestät der Kaiserin in die Kanzelbibel geschriebene Wort aus Jer. 5, 3: „Herr, deine Augen sehen nach dem Glauben?. Gebet und, Segen sprach General ⸗ Superintendent Faber. Mit Gesang, Orgelspiel und Geläut der Glocken schloß die Feier. Nach dem Parademarsch der Ehrenwache fuhren die Kaiserlichen Mahessiten nach dem Schlosse. — Die Kirche macht im Innern einen prächtigen Eindruck. Das kleine Altar⸗ bild, das die Kreuzigung darstellt, ist ein Geschenk Ihrer Maßjestät der Kaiserin. Der von Frau Baurath Wentzel, geborenen Heckmann, geschenkte Altar ist von Professor Tondeur aus Marmor gemeißelt und zeigt Christus mit zwei betenden Engeln. Der gleichfalls von Professor Tondeur gefertigte Taufstein ist ein Geschenk des Herrn Fr. Heckmann. Die von Dinse gebaute Orgel hat Com⸗ 1 Eger gestiftet. Die Kanzel haben die Gemeindeorgane geschenkt.
Die von dem Regierungs-Baumeister Stahn für die Villen⸗ colonie Grunewald erbaute Kapelle, die ihren Platz auf dem von den Geleisen der Ring, und Grunewaldbahn eingeschlossenen
Friedhof gefunden hat, ist gestern Vormittag feierlich eingeweiht
worden. Die Weiherede hielt Consistorial⸗Rath Schrader. Die Kapelle, die mit ihrem schmucken Dachreiter einen recht freundlichen Eindruck macht, enthält 44 Sitzplätze; der Altar steht in einer Apsis, von der aus auch gepredigt wird.
Montpellier, 27. August. Während der heutigen Messe in der Kirche Sainte Anne gab, wie W. T. B. meldet, eine sechzigiährige Dame vier Revolverschüssse auf den Notar Jenn ab. Dieser stürzte sofort todt nieder. Die Mörderin ver⸗ weigert jede Aufklärung. Als Grund der Mordthat wird angenom⸗ men, 3 der Notar, welcher sich allgemeiner Achtung erfreute, sich geweigert habe, der Mörderin Geld auszuhändigen, das sie als ihr Eigenthum beanspruchte.
Rouen, 26. August. Die Schneidemühle von Loisel, sowie sechs Häuser wurden durch eine Feuersbrunst zerstört. Zwei Feuerwehrleute wurden schwer verwundet. Der Schaden beträgt über drei Millionen Franes.
Rom, 26. August. Die Blätter schätzen den durch den Brand des Palazzo Negroni⸗Caffarelli (vergl. Nr. 205 d. Bl.) an⸗ gerichteten Schaden auf 2 bis 3 Millionen Franes. Ein Tapezierer, welcher sich in demjenigen Raum befand, in dem das Feuer ausbrach, ist verhaftet worden.
Rom, 27. August. Heute Abend 104 Uhr explodirte, wie W. T. B. berichtet, vor dem Thor des Palastes Altieri eine Bom be. In dem genannten Palast befinden sich der Cassationshof und der Club der päpstlichen Nobelgarde. Der angerichtete Schaden ist unbedeutend. An dem Thatort wurde ein junger neunzehn⸗ jähriger Mensch, Namens Joseph Riceini, aufgefunden, der schwer verwundet war. Riccini, welcher bei einer Zeitung an⸗ gestellt ist, wird nach einem Gerücht für den Urheber der Explosion gehalten; andererseits verlautet, er behaupte, im Augen⸗ blick der Explosion nur zufällig an dem Palais vorübergegangen zu sein. In dem Hospital, in das Riccini geschafft worden war, wurde ihm ein Bein abgenommen. Vor dem Palast Altieri hatte sich nach der Explosion eine große Menschenmenge angesammelt.
Luxemburg, 26. August. In dem Nachbarort Hesperingen fand in der Kunstmühl'e von Tesch eine Explosion statt. Die Mühle stürzte infolge dessen zusammen und gerieth in Brand. Dem .W. T. B.“ zufolge nimmt man an, daß die Explosion durch Mehl⸗ staub veranlaßt worden ist; die Wirkung war so stark, daß die Dächer eines ganzen Häusercomplexes abgehoben wurden. Neun Arbeiter wurden verwundet, darunter vier lebensgefährlich; ein Arbeiter wird vermißt. Die Feuersbrunst dauerte am Abend noch fort. Der Schaden wird auf 809 g00 Fr. geschätzt. Mannschaften der hiesigen Garnison sind zur Hilfeleistung nach Hesperingen abgegangen.
Pera, 26. August. Ueber den bereits gemeldeten Zusammen⸗ stoß der Dampfer „Rumelia' und „Euripos“ (Nr. 205 d. Bl.) berichtet W. T. B.‘ noch folgende Einzelheiten: In dem Augenblick, da der Zusammenstoß erfolgte, befanden sich die Capitäne der beiden Schiffe nicht auf ihren Posten. Auf der „Rumelia“ befehligte der Zweite Capitän, auf dem, Euripos m ein Lieutenant. Unmittel⸗ bar nach dem Zusammenstoß wurde ein Theil der Passagiere und der Mannschaft des „Euripos“ auf die ‚Rumelia“ gerettet, während die übrigen erst von den Booten, welche die Rumelia“ aussetzte, aufgenommen wurden. Der Vorderraum des ‚Euripos“, welchen der Stoß ge⸗ troffen hatte, füllte sich mit Wasser und sank, während der Hinter⸗ raum, der mit Mineralien von beträchtlicher Schwere beladen war, nicht nachgeben konnte. Daher brach das Schiff in der Mitte aus⸗ einander und verschwand in den Fluthen. Die Ladung des „Euripos“ bestand aus Chrom und Boracit für die Boracit⸗Compagnie in London und hatte einen Werth von 12 000 Pfund Sterling.
dach Schluß der Redaction eingegangene Depeschen.
Libau, 28. August. (W. T. B.) Die Yacht „Polar⸗ stern“ ist, mit der russischen Kaiserfamilie an Bord, erst heute früh 5 Uhr nach Kopenhagen in See gegangen, da schlechtes Wetter die frühere Abreise verhindert hatte.
(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)
—
Wetterbericht vom 28. August, 8 Ugr Morgens.
Stationen. Wetter.
in o Celsius 50 C. — 40R.
Bar. auf 0 Gr
u. d. Meeressp.
red. in Millim Temperatur
bedeckt wolkig Regen Regen heiter halb bed. halb bed. bedeckt
Belmullet. . 772 Aberdeen. 770 Christiansund 764 Kopenhagen. 762 Stockholm. 1.760 aranda . 760
t Petersburg 758 Moskau... 756 Cork, Queens⸗ ,, 761 Cherbourg. 7h58 1“ K mburg .. 764 winemünde 761 Neufahrwasser 759 Memel... 758
i. ö 766
ünster .. 765
Karlsruhe.. 766 O Wiesbaden. 766 München.. 766 Chemnitz.. I64 Berlin .. 760 Wien ... 764 Breslau... I]!561
le d'Aix . 7162
izza .. 759 5 . 761
—— C L N —
heiter
wolkig
wol kenlos halb bed. wolkenlos halb bed. !) halb bed. halb bed.
bedeckt heiter bedeckt?) wolkenl. ) wolkig bedeckt wolkig wolkig bedeckt heiter heiter heiter
& do X X R Q & S - — N N N - 2 Nd
1) Gestern und Nachts Regen. Y) Nachmittags Regen. I Gestern Regen, Nachts Thau.
Uebersicht der Witterung.
Die Luftdruckunterschiede zwischen Westen und Osten gleichen sich immer 3 aus, und daher ist die Luftbewegung durchschnittlich schwächer geworden, Ein , Maximum über 770 mm liegt über Irland und Schottland, eine Depression unter 755 mm über dem nördlichen Rußland, dem⸗ entsprechend sind über Central⸗Europa schwache nördliche bis westliche Winde vorherrschend, unter deren Einfluß die kühle veränderliche Witterung
ist die Witterung vorwiegend heiter. In Deutsch— land, wo die Temperatur an der Küste bis zu 3, im Binnenlande bis zu 7 Grad unter dem Mittelwerthe liegt, ist fast überall Regen gefallen, am meisten
13 im zu München. Deutsche Seewarte.
Theater⸗Anzeigen.
Dentsches Theater. Freitag: Eröffnungs⸗ Vorstellung. Der Talisman. Sonnabend: Prinz Friedrich von Homburg. Sonntag: Der Compagnon.
Ferliner Theater. Dienstag: Minna von Barnhelm. (Margarethe Tondeur.) Anfang 7 Uhr.
Mittwoch: Das Käthchen von Heilbronn. (Agnes Sorma.)
Donnerstag; Die Jungfrau von Orleans. (Marie Pospischil.)
Lessing⸗ Theater. Dienstag: Das Recht, zu lieben. Anfang 75 Uhr.
Mittwoch: Heimath. .
Donnerstag: Das Recht, zu lieben.
Freitag: Zum 1. Male: Der Oberst von Branitz.
Friedrich Wilhelmstädtisches Theater. Chausseestraße 25.
Dienstag: Der Zigeunerbaron. Operette in
3 Acten nach einer Erzählung M. Jokai's von J.
Schnitzer. Musik von Johann Strauß. Anfang
7 Uhr.
Im prachtvollen Park: Großes Doppel⸗Con⸗ cert, ausgeführt von der Berliner Coneert- Kapelle, unter Leitung des Kapellmeisters Herrn Guthschmidt, und dem Orchester des Friedrich⸗Wilhelmstädtischen Theaters, unter Leitung des Goncertmeisters Herrn Stiemer. — Drittletztes Auftreten der Soubrette Thiedemann, der Liedersängerin Kassai Aranka, der Wiener Duettisten Rosa und Rndolf Riedel und des sächsischen Gesangshumoristen Zocher. Anfang 5 Uhr.
Um 10 Uhr: Die Fontaine lumineuse. In Berlin nirgends sonst zu sehen. — Elektrische
Mittwoch: Der Zigeunerbaron. Anfang 77 Uhr.
Antang 6 Uhr.
Residenz Theater. Direction: Sigmund Lauten. burg. Dienstag: Neu einstudirt: Jugend. Liebes— drama in 3 Acten von Max Halbe. In Scene ge⸗ setzt von Sigmund Lautenburg. — Vorher: Besuch nach der Hochzeit. (Une visite de noces.) Lustspiel in 1 Act von Alexander Dumas. Deutsch von Paul Block. Anfang 7 Uhr.
Mittwoch: Zum 1. Male: Verspielt. Der , , letzte Act eines Dramas von Richard Skowronneck. Zum 1. Male; In Scene gesetzt von Sigmund Lautenburg. — Darauf: Jugend. Liebesdrama in 3 Acten von
Lautenburg. Anfang 77 Uhr. von 4 — 6 Uhr.
Adolph Ernst Theater. Im prachtpollen Park: Gr, Doppel ⸗ Concert. 7 . ) in . Auftreten erster Gesangs⸗ und Instrumental⸗Künstler. von Cd. Jacbbfon theilweise von G. Görß. Musik von G. Steffens. In Scene gesetzt von Adolph Ernst. Anfang 74 Uhr. Mittwoch: Goldlotte.
Ce Der Sommer⸗Garten ist geöffnet. Meg
Vollblut. Gesang in 4 Acten von Jean Kren. Julius 9 Aufgeld k ö 8 ; J ; Vorverkauf (ohne Aufgeld) an der Tageskasse des Mar, Kalbe, In Sens gesetkt von Sigmund Theaters Vormittags von 10—12 Uhr, Nachmittags
Zum
Gesangsposse in 3 Aeten
W. Mannstädt. Couplets
Central · Theater. Direction: Richard Schultz. Alte Jacobstraße Nr. 30. ö. Donnerstag: Eröffnungs⸗Vorstellung. Novität! Posse mit Musik von
Kroll's Theater. Dienstag: Letztes Gastspiel —
der Sgra. Nevada. Die Nachtwandlerin. (Amine: Sgra. Nevada.) Anfang 7 Uhr. . J Mittwoch: Gastspiel des Sgr. Mattia Battistini. Rigoletto. (Rigoletto: Sgr. Battistini). onnerstag: Letztes Gastspiel des Kgl. preußischen
Olden. Der Prophet.
Großes Concert im Sommer-⸗Garten. Anfang
Victoria Theater. Belle Allianeestraße 7 / 8 Dienstag: Zum 194. Male mit vollständig neuer Aus stattung: Fran Venns. Modernes Märchen (großes , mit Gesang und Ballet in 12 Bildern. Anfang 741 Uhr.
Im Belle⸗ Alliance ⸗ Garten:
Militär · Doppel ⸗ Concert. Auftreten von Specialitäten ersten Ranges. Anfang 5 Uhr. Brillante Illumination durch 25 000 Gas⸗
flammen.
Fürstl. (Köln).
Familien ⸗Nachrichten.
V ; ö 6 y. Schmitz mit Hrn. Oberlehrer ; ö e Max Frick (Berlin).
Kammersängers Herrn Heinrich Ernst und Fr. Moran⸗ . . 1. Dr. MHhetiong. Rath Pr. jur. Johannes mit Frl. Elise Thiele (Berlin).
Täglich: Vor, während und nach der Vorstellung Geboren: Ein Sohn: von Saurma-⸗Jeltsch (Schloß Dyhernfurth). — Sonntags 4 Uhr, Wochentags bz Uhr. Hrn. Forst⸗Assessor Nitsche bei . Schmiegel). — ie Egmont von Websky (Berlin). — Hrn. Ritt⸗ meister Frhrn. von Esebeck (Potsdam). — Hrn. ied. Kammer⸗Director Frhrn. von der Reck (Neuwied). — Hrn. Hauptmann Moedebeck
Hrn. Thassilo Grafen
Lieut.
Gestorben; Fr. Landgerichts⸗Rath Louise Oppert, geb. von Kleiner (Zinnowitz. — Fr. Amtsrath Laura von Osterroht, geb. Kaehne (Angermünde). — Hr. Hauptmann a. D. und Kammerherr Bernhard Graf von Lüttichau (Wilhelmshaven).
Mittwoch: Fraun Venus. Anfang 75 Uhr. Im Garten: Militär⸗Doppel⸗Concert. Auf⸗
treten von Specialitäten ersten Ranges. An⸗ Redacteur: Dr. H. Klee, Director.
fang 5 Uhr. Berlin:
Saison: Mittwoch. Zum 1. Male: Die Gondo⸗ liere. Operette in 2 Acten von Arthur Sullivan. — Hierauf: Columbia. Ausstattungs⸗Ballet. —
Illumination. — Sämmtliche Sehenswürdigkeiten
fortdauert, nur in den nordwestlichen Gebietstheilen
sind geöffnet.
Wiederauftreten der Prima Ballerina Signorina Carolina Elia.
; Verlag der Expedition (Scholz). Theater Unter den Linden. Helm La Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagz⸗ Anstalt. Berlin 8sW., Wilhelmstraße Nr. 32. Fünf Beilagen leinschließlich Börsen⸗Beilage).
(13709)
M 2G.
Königreich Preus en.
Concessions⸗ Urkunde,
betreffend den Bau und Betrieb einer Eisenbahn von Meppen nach . für Rechnung des Kreises eppen.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c.
Nachdem von dem Kräse Meppen darauf angetragen worden ist, ihm die Concession zuns Bau und Betriebe einer für den Betrieb mittels Dampfkraft und für die Beförderung von Personen und SGütern im öffentlichen Verkehre bestimmten, den Bestimmungen der Bahnordnung für die Nebeneisenbahnen Deutschlands unterworfenen Eisenbahn von Meppen nach Haselünne zu ertheilen, wollen Wir diese Concession, sowie das Recht zur Entziehung und Beschränkung des Grundeigenthums nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen unter den nachstehenden Bedingungen hierdurch ertheilen.
1 Der Concessionar ist den bestehenden wie den künftig ergehenden Reichs⸗ und Landesgesetzen ohne weiteres unterworfen.
II.
Die Leitung des Baues und Betriebes ist einer Person zu über— tragen, welche für die Geschäftsführung, insoweit dieselbe der staat— lichen Beaufsichtigung unterliegt, der Aufsichtsbehörde verant— wortlich ist.
. Die Wahl des Geschäftsleiters und seines Verwaltungtsitzes sowie die Geschäftsordnung für denselben bedarf der Bestätigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten.
III.
Für den Bau und Betrieb der Bahn sind die Bahnordnung für die Nebeneisenbahnen Deutschlands vom 5. Juli 1892 (veröffentlicht in Nr. 36 des Reichs Gesetzblatts von 1892) und die dazu ergehenden ergänzenden und abändernden Bestimmungen (efr. S 5h ihelkfh maß⸗ gebend. Die Spurweite der Bahn soll 1,435 m betragen.
Für den Bau insbesondere gelten folgende Bestimmungen:
I) Der Staatsregierung bleibt vorbehalten: die Feststellung der Bahnlinie in ihrer vollständigen Durch— führung durch alle Zwischenpunkte,
ö die Bestimmung der Zahl und der Lage der Stationen und Halte— stellen,
Die Feststellung der Projecte aller für den Betrieb der Bahn be— stimmten baulichen Anlagen und Einrichtungen sowie die Feststellung der Projecte für die Betriebsmittel und ihrer Anzahl.
Für alle durch die Ausführung der genehmigten Projecte be— dingten Benachtheiligungen des Eigenthums oder sonstiger Rechte des Staats bleibt demselben der Anspruch auf vollständige Entschädigung nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen gegen den Concessionar vorbehalten.
2) Der Concessionar hat allen Anordnungen, welche wegen poli—⸗ zeilicher Beaufsichtigung der beim Bahnbau beschäftigten Arbeiter getroffen werden mögen, nachzukommen.
3) Die Vollendung und Inbetriebnahme der Bahn muß längstens bis zum 1. Juli 1885 erfolgen. —
Für die Vorlage der ausführlichen Bauentwürfe, sowie für die Inangriffnahme, die Fortführung, die Vollendung und Inbetriebnahme der einzelnen Strecken und Bauwerke der Bahn können vom Minister der öffentlichen Arbeiten besondere Fristen festgesetzt werden.
4) Falls die oben festgesetzte allgemeine Baufrist oder eine der von dem Minister der öffentlichen Arbeiten festgesetzten besonderen Baufristen nicht innegehalten wird, kann die ertheilte Concession durch landesherrlichen Erlaß zurückgenommen und die im § 21 des Gesetzes vom 3. November 1838 vorbehaltene Versteigerung der vor— handenen Bahnanlagen eingeleitet werden. Sofern die Regierung von dem Vorbehalt der Versteigerung der Bahnanlagen Gebrauch zu machen beabsichtigt, soll jedoch die JZurücknahme der Concession nicht vor Ablauf der in dem angezogenen F A festgesetzten Schlußfrist er— folgen. .
7
Für den Betrieb insbesondere gelten folgende Bestimmungen:
1) Die Feststellung und die Abänderung des Fahrplans erfolgt unter den nachfolgenden Beschränkungen durch die staatliche Aufsichts⸗ behörde. Der Concessionar soll nicht verpflichtet sein, zur Ver— mittelung des Personenberkehrs mehr als zwei Wagenklassen in die Züge einzustellen. Auch soll derselbe, so lange die Bahn nach dem hierfür allein maßgebenden Ermessen der Aufsichtsbehörde vorwiegend von nur örtlicher Bedeutung ist, nicht angehalten werden können, mehr als zwei der Personenbeförderung dienende Züge in jeder Richtung zu fahren. Die Feststellung des Fahrplans derjenigen Züge, welche der Concessionar freiwillig über die Zahl 2 hinaus fahren läßt, wird bei Wahrung der bahnpolizeilichen Vorschriften und unbeschadet der . der Postverwaltung dem Ermessen des Concessionars über⸗ assen.
2) Für die ersten 5 Jahre nach dem auf die Eröffnung der Bahn folgenden 1. Januar bleibt -dem Concessionar die Bestimmung der Preise sowohl fuͤr den Personen⸗ als für den Güterverkehr über— lassen. Für die Folgezeit unterliegt die Feststellung und die Ab— änderung des Tarifs der Genehmigung der staatlichen Aufsichtsbehörde. In Betreff des Güterverkehrs werden jedoch nach Ablauf jenes „jährigen Zeitraums, so lange die Bahn nach dem hlerfür allein ent— scheidenden Ermessen der Aufsichtsbehörde vorwiegend von nur örtlicher Bedeutung ist, wiederkehrend von 5 zu 5 Jahren Maximaltarifsätze für die einzelnen Güterklassen unter Berücksichtigungz der finanziellen Lage des Unter nehmens von dem Minister der öffentlichen Arbeiten fest— gestellt und ist dem Unternehmer überlassen, nach Maßgabe der reichs— resp. landesgesetzlichen Vorschriften innerhalb der Grenzen diefer n . die Sätze für die Tarifklassen nach eigenem Ermessen festzusetzen bezw. Erhöhungen wie Ermäßigungen der Tarifklassensäͤtze ohne die Zustimmung der Aufsichtsbehörde vorzunehmen.
Auch ist der Concessionar verpflichtet, das jeweilig auf den preußi⸗ schen Staatsbahnen bestehende . anzunehmen und hinsichtlich der Einrichtung directer Tarife die für die preußischen Staatsbahnen jeweilig bestehenden generellen Grundsätze zu befolgen, wenn und soweit solches von dem Minister der 6ffentlichen 2 lite für er⸗ forderlich erachtet wird.
3) Der Conecessionar hat mit der Eröffnung des Betriebes der ganzen Bahn einen Erneuerungsfonds und einen Reservefonds nach den bestehenden Normativbestimmungen und dem zur Ausführung der letzteren unter Genehmigung des Di ite, der öffentlichen Arbeiten aufzustellenden, periodisch zu revidirenden Regulative zu bilden.
Der Erneuerungs⸗ und Reservefonds sind sowohl von einander, als auch von anderen Fonds des Kreises getrennt zu halten.
Der, Erneuerungsfonds dient zur Bestreitung der Kosten der regelmäßig wiederkehrenden Erneuerung des Oberbaues und der Betriebhmittel.
In den Erneuerungsfonds fließen:
a. der Erlös aus den entsprechenden abgängigen Materialien;
b. die Zinsen des Fonds;
. eine den Betriebgeinnahmen alljährlich zu entnehmende Rück lage. Sie Höhe diefer Rücklage wird durch das Regulativ festgesetzt.
Erste Beilage zum Deutschen Reichs⸗-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
Berlin, Montag, den 28. August
Der Reservefonds dient zur Bestreitung von solchen durch außer— g wöhnliche Elementar · Ereignisse und größere Unfälle hervorgerufenen Ausgahen, welche erforderlich werden, damit die Beförderung mit Sicherheit und in der der Bestimmung des Unternehmens entsprechen⸗ den Weise erfolgen kann.
In den Reservefonds fließen:
a. eine im Regulativ festzusetzende, alljährlich den Betriebsein⸗ nahmen zu entnehmende Rücklage,
b, die Zinsen des Reservefonds.
Erreicht. der Reservefonds die Summe von 5000 „, so können mit Genehmigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten die Rück- lagen so lange unterbleiben, als der Fonds nicht um eine volle Jahres⸗ rücklage wieder vermindert ist.
. Werthpapiere, welche zur zinstragenden Anlage der ver⸗ einnahmten und nicht sofort zu verwendenden Summen zu beschaffen sind, werden durch das Regulativ bestimmt.
Läßt der Ueberschuß eines Jahres die Deckung der Rücklagen zum Erneuerungs oder Reservefonds nicht oder nicht pollständig zu, so ist das Fehlende aus den Ueberschüssen des bezw. der folgenden Betriebs jahre zu entnehmen. Abweichungen hiervon sind mit Geneh⸗— migung des Ministers der öffentlichen Arbeiten zulässig. Für die Rücklagen geht der Erneuerungsfonds dem Reservefonds vor.
.
Der Concessionar ist verpflichtet:
a. seine Betriebsrechnung nach den vom Minister der öffentlichen Arbeiten zu erlassenden Vorschriften einzurichten, der Regierung zu der von letzterer zu bestimmenden Zeit den jährlichen Betriebs— Rechnungsahschluß einzureichen und seine Kassenbücher vorzulegen; b. der Aufstellung der Rechnung den Zeitraum vom Anfang April jeden Jahres bis Ende März des folgenden Kalenderjahres als Rechnungsjahr zu Grunde zu legen;
„(E. die von den Aufsichtsbehörden zu statistischen Zwecken für nöthig erachteten Nachweisungen, fowie deren Unterlagen auf seine Kosten zu beschaffen und der Aufsichtsbehörde in den don derselben festgesetzten Fristen einzureichen.
Nil.
Nach Eröffnung des Betriebes ist der Concessionar zur Aenderung und Erweiterung der Bahnhofsanlagen verpflichtet, sofern und soweit solches der Minister der öffentlichen Arbeiten im Interesse des Eisen⸗ bahnverkehrs, insbesondere im Interesse der Sicherheit des Betriebes für erforderlich erachtet.
VIII.
Der Concessionar ist verpflichtet, hinsichtlich der Besetzung der Subaltern⸗ und Unterbeamtenstellen mit Militäranwärtern, n,, dieselben das 40. Lebensjahr noch nicht zurückgelegt haben, die für den Staatseisenbahndienst in dieser Beziehung — und insbesondere bezüg— lich der Ermittelung der Militäranwärter — bestehenden und noch zu erlassenden Vorschriften zur Anwendung zu bringen.
Für seine Beamten hat der Concessionar auf Verlangen des Ministers der öffentlichen Arbeiten nach Maßgabe der Grundsätze, welche bis zum Erlaß des Gesetzes, betreffend die Pensionirung der unmittelbaren Staatsbeamten 24, vom 27. März 1873 für die Staats⸗ eisenbahnen bestanden haben, für seine Arbeiter nach Maßgabe der jetzt und künftig für die Staatsbahnen bestehenden Grundsätze, Pensions⸗, Wittwen- und Unterstützungskassen einzurichten und zu denselben die erforderlichen Zuschüsse zu leisten.
18
Die Verpflichtungen des Concessionars zu Leistungen für die Zwecke des Postdienstes regeln sich nach dem Eisenbahn⸗Postgesetze vom 20. Dezember 1575 (Reichs⸗-Gesetzblatt für 1875 S. 318 und den dazu gehörigen Vollzugsbestimmungen, jedoch mit der Erleichterung, daß für die Zeit bis zum Ablauf von 8 Jahren vom Beginn des auf die Betriebseröffnung folgenden Kalenderjahres an Stelle der Art. 2, 3 und 4 des Gesetzes die im Erlasse des Reichskanzlers vom 28. Mai 1879 (Centralblatt für das Deutsche Reich S. 380) ge⸗ troffenen Bestimmungen treten.
Sofern innerhalb des vorbezeichneten Zeitraums in den Ver⸗ hältnissen der Bahn infolge von Erweiterungen des Unternehmens oder durch den Anschluß an andere Bahnen oder aus anderen Gründen eine Aenderung eintreten sollte, durch welche nach der Ent⸗ scheidung der obersten Reichs⸗-A ufsichtsbehörde die Bahn die Eigen— schaft als Nebeneisenbahn verliert, tritt das Eisenbahn-Postgefetz mit den dazu gehörigen Vollzugsbestimmungen ohne Einschränkung in Anwendung.
c w X.
Der Concessionar ist verpflichtet, sich den bezüglich der Leistungen für militärische Zwecke bereits erlassenen oder künftig für die Eisen— bahnen im Deutschen Reich ergehenden gesetzlichen und reglementarischen Bestimmungen zu unterwerfen.
XI. Der Telegraphenverwaltung gegenüber hat der Concessionar die⸗ jenigen Verpflichtungen zu übernehmen, welche für die preußischen Staatsbahnen jeweilig gelten.
e .
Anderen Unternehmern bleibt sowohl der Anschluß an die Bahn mittels Zweigbahnen, als die Mitbenutzung der Bahn ganz oder theil⸗ weise gegen zu vereinbarende, eventuell vom Minister der öffentlichen Arbeiten festzusetzende Fracht⸗ oder Bahngeldsätze vorbehalten.
XIII.
Sollten nach dem Ermessen des Ministers der öffentlichen Arbeiten resp. der obersten Reichs, Aufsichtsbehörde die Voraussetzungen wegfallen, unter denen auf die Bahn bei ihrer Concessionirung die Anwendung der Bahnordnung für die Nebeneisenbahnen Deutschlands für statthaft erklärt ist (fr. Artikel IL in fine), fo ist der, Concessiönar verpflichtet, auf Erfordern des bezeichneten Ministers die baulichen Einrichtungen und den Betrieb der Bahn nach Maßgabe der für Haupteisenbahnen bestehenden Bestimmungen den desfallsigen Anordnungen. des Ministers ,,, umzuändern, Kommt der Concessionar dieser Verpflichtung innerhalb der ihm dieserhalb gesetzten Frist nicht nach, so hat derselbe auf Verlangen der Staatsregierung das Eigenthum der Bahn nebst allem Zubehör gegen Gewährung der in Nr. 4 sub a, B und e des § 42 des ,, vom 3. November 1838 bezeichneten Ent⸗ schädigung, mindestens aber gegen Zahlung des auf den Bau der Bahn verwendeten Anlagekapitals an den Staat oder einen von der Staatsregierung zu bezeichnenden Dritten abzutreten.
n ng
Die Bahnanlage sowie deren Betrieb kann nur mit Genehmigung der Staatsregierung aufgegeben oder an andere übertragen werden.
Die gegenwärtige Urkunde soll in Gemäßheit des Gesetzes vom 169. April 1872 veröffentlicht und eine Ausfertigung derselben dem Kreise Meppen ausgehändigt werden.
Urkundlich unter . Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.
Gegeben an Bord M. J. „Hohenzollern Helgoland, den
8. August 1893. Wilhelm R.
(L. S.) von Boetticher. von Schelling.
Graf zu Eulenburg. Freiherr von Berlepsch. Dr. Miquel. Thielen. Bofse.
1893.
Literatur. Militärisches.
Mit Prinz Friedrich Karl. Kriegs- und Jagdfahrten und am häuslichen Herd. Von Heros von Borcke. Berlin 1893. Verlag von Paul Kittel. Preis geh. 6 „, geb. 7.50 6 — Dieses aus dankbarem Herzen entstandene Werk ist nach Inhalt, Form und Ausstattung als ein würdiges Denkmal für den am 15. Funi 1885 im kräfti sten Mannesalter dahingerafften, wegen seiner hervorragenden militärischen Begabung namentlich in Offizierskreisen hochgeschätzten, in der preußisch⸗deutschen Geschichte mit Stolz als einen der ersten Feldherren genannten Prinzen Friedrich Karl zu betrachten, das um so freudiger begrüßt werden wird, als in weiten Kreisen des Volks die hier wahrheitsgetreu gerühmten vortrefflichen Charakter- eigenschaften des Prinzen weniger bekannt waren, und er wegen der scheinbaren Schroffheit seines Wesens sogar an vielen Stellen ganz falsch beurtheilt wurde. Der durch sein Werk „Zwei Jahre im Sattel rühmlich bekannte Verfasser, welcher seine Erkebnisse während des großen amerikanischen Krieges auf der Seite der Südstaaten als Qberst und Chef des Hauptquartiers des bekannten Reitergenerals Stuart und General⸗Inspecteur der Cavallerie der Armee von Virginien, in den lebhaftesten Farben geschildert hat, war als junger Offizier beim Garde⸗Cürassier⸗Regiment in Berlin lange Zeit vor seiner Amerikareife mit dem Prinzen Friedrich Karl, damaligen Commandeur des Garde⸗Dragoner⸗Regiments, häͤufi zusammengekommen und wiederholt von ihm durch Beweise von Wohl wollen erfreut worden. Beim Ausbruch des Krieges von 1866 gerade in London anwesend, zögerte der amerikanische Oberst von orcke, trotz zerschossener Luftröhre und eines Geschosses im rechten Lungen— flügel, keinen Augenblick, dem Vaterlande wieder seine Dienste anzu— bieten und war glücklich, als einfacher Second⸗Lieutenant im Neumärki⸗ schen Dragoner⸗Regiment Nr. 3 durch die Gnade Seiner Majestät des Königs Wilhelm J. wiederangestellt zu werden. Am Morgen der Schlacht von Königgrätz hatte der Lieutenant von Borcke die Genugthuung, in Anerkennung seiner in Amerika bewiesenen militä— rischen Fähigkeiten und der dort gesammelten kriegerischen Er— fahrungen, in das Hauptquartier des Prinzen Friedrich Karl be⸗ rufen zu werden und nun den ganzen Feldzug in der unmittel⸗ baren Umgebung des Prinzlichen Feldherrn mitzumachen. Er hatte sonach reichlich Gelegenheit; den Prinzen in allen Lebenslagen als Feldherrn und als Menschen zu beobachten. Häufig mit Ein⸗ ladungen zu Jagdfahrten beehrt, nach Beendigung des Krieges auch zu einem längeren vertraulichen Aufenthalt im Schlosse des Prinzen zu Klein Glienicke bei Potsdam herangezogen und im Sep— tember des Jahres 1375 sogar durch, einen Besuch seines hohen Gönners auf seiner Besitzung Zychce in Westpreußen ausgezeichnet, war es ihm mehr als vielen Anderen vergönnt, die großen Eigen⸗ schaften des Prinzen, sein zartes Gemüth und sein Familienleben kennen zu lernen. Ohne die Schwächen des Prinzen zu verschweigen, schildert er mit rührender Anhänglichkeit und aufrichtiger Bewunderung in bielen kleinen Zügen das rücksichtsvolle, bescheidene und einfache, von echter Menschlichkeit durchdrungene Wesen und Benehmen seines Helden. Mit ganz besonderem Interesse wird der militärische Leser die lebensvolle Darstellung der Schlacht von Königgrätz, welche der Verfasser sehr treffend mit dem glänzenden Sieg der amerikanischen conföderirten Truppen bei Fredericksburg am 13. Dezember 1862 vergleicht, und die sachlichen Urtheile über die Leistungen der preußischen Reiterei ver= folgen; während die Beschreibung der beiden Einzugstage in Berlin wie des Aufenthalts in der Familie des Prinzen Friedrich Karl als Meisterstücke der erzählenden Literatur angesehen werden müssen.
— Kriegs- und Ezpeditionsführung in Afrika. Von C. Morgen, Premier-Lieutenant à la suite des 4. Oberschlesischen Infanterie, Regiments Nr. 63, commandirt zum Auswärtigen Amt. Berlin 1893, Hermann Peters (Paul Leist), kl. 8. 0 S. — Ver⸗ fasser stellt in kurzen, scharf und klar gefaßten Sätzen seine Ansicht hin, welche in ihrer . überzeugungskräftig ist. Besonderes Interesse dürfte für die Mehrzahl der Leser Abschnitt II. . Waffen⸗ gebrauch der Eingeborenen und ihre Kampfesweise“ darbieten.
Verwaltung.
Waldemar Erdmann, Magistrats. Secretär in Forst i. L.: 3 Handbuch für die Gemeindeverwaltungen des zeutschen Reichs in Militär -Angelegenheiten. Berlin 1393, S. Gerstmann. 8. S. 260. — Bei der Fülle der für die allgemeine Civilverwaltung bestehenden Gesetze, Ausführungsberord— nungen, Entscheidungen und Verwaltungsverfügungen ist es dem Be—⸗ amten ein Bedürfniß, Bücher zur Hand zu haben, welche ihm mit Sicherheit und Vollständigkeit das esammte Material darbieten. Eine solche Zusammenstellung . der durch andere ähnliche Arbeiten (Praxis in der Polizeiverwaltung) bereits bewährte Verfasser für das im Titel bezeichnete Gebiet mit Sachkunde und Sorgfalt bearbeitet, und zwar in folgender Anordnung: J. Abschnitt. Die Militärpflicht. 2. Abschnitt. Naturalverpflegung der Truppen durch die Gemeinden im Frieden, Vorspannleistung und Unterstützung der Familien von zur Uebung eingezogenen Reserven und Mannschaften. 3. Abschnitt. Die Leistungen der Gemeinden im Mobilmachungsfalle. Die Unterstützung der Familien eingezogener Mann⸗ schaften. Der 4. Abschnitt enthält namentlich das Gesetz über die Anstellung von Militäranwãrtern bei den Communalverbänden mit Erläuterungen, und giebt eine Uebersicht über die Militärbegmten Laufbahn und die Aufnahme in die Unteroffiziersschulen und Schiffs jungen⸗Abtheilung. Besonders willkommen werden die zahlreichen Formulare fein, von denen Seite VII ein Verzeichniß gegeben ist. Abgesehen davon, daß ein ähnliches Handbuch nicht vorhanden ist, kann dasselbe bestenz empfohlen werden; auch sei , . solide Ausstattung gelobt.
racht werke.
Von, der Pracht-Ausgabe der Grim m'schen Kinder- und Hausmärchen, welche die Deutsche Verlags. Anstalt in Stuttgart veranstaltet, sind wiederum vier neue Hefte (5 bis 12, Preis je 1416 erschienen. Auch in ihnen erweist sich der zu fruͤh verstorbene Illustrator P. Grot Johann als ein Interpret dieser Schöpfungen des deutschen Vollsgemüths, wie er berufener nicht hätte gefunden werden können. Welchen feinen, naiven, grotesken Humor hat er in die Bilder zum „Jungen Riesen', zum „König vom goldenen Bergen, zu „Des Teufels rußigem Bruder‘, zum „Armen Müllerburschen , zu den Sieben Schwaben“, welches Pathos in die zu den Beiden Wanderern“, welche Innigkeit in die Bilder zu den Brei Vügelkens, jur . Gänsemagd‘, zu den ‚Klugen Leuten“ zu legen verftanden Kinder wie Kunstverständige werden mit dem gleichen Vergnügen das Werk durchblättern, das wie kaum ein anderes ein Haus. und Familienbuch zu werden verdient.
. an m w h
Allgemeine Meereskunde von Johannes Walther.
Mit 2 in den Text gedruckten Abbildungen und einer Karte. i 1893, J. J. Weber. — Wer sich zur Crholung an der See aufhält, wird ih über vielerlei unerklärliche n, Auskunft und Belehrung aben wollen; zu e. Zweck füge man das sauber ausgestattete Buch dem Reisegepäck bei, und * an der See nicht die Zeit ge—⸗ funden werden, alles zu lesen, so wird dadurch in der Herbst⸗ und Winterzeit die Erinnerung angenehm aufgefrischt werden. Befonders sei auf Helgoland aufmerksam gemacht (S. 623 und auf Rügen (232).