r ö u . ch, Gůͤrgermeister zu Bleialf, Kreis Prüm, entin, Genremaler zu ,, n Schnee, Kanzlei⸗Rath zu Saarbrücken, neider, Obersteiger auf der Königlichen Steinkohlengrube Heinitz bei Neunkirchen, Scholz, Garnisonverwaltungs⸗Inspector zu Bonn, Schubert, Universitätskassen⸗ und Quaͤstur-Controleur zu
Bonn, n. evangelischer Hauptlehrer zu Remscheid, Kreis . ennep, . Seulen, Bürgermeister, Gutsbesitzer zu St. Tönis, Kreis Kempen, Solle, Polizei⸗Commissar zu Koblenz. . Sperling, Rendant des Festungsgefängnisses zu Köln, Stüning, Deichgräf der Schau Sie ein. und Schank—⸗ wirth J Hoch⸗Emmerich, Kreis Mörs, Surg es, Bürgermeister zu Hönningen, Kreis Adenau, Dr. Teich, praktischer Arzt und Knappschafts⸗Arzt zu Dudweiler, Kreis Saarbrücken, Thiesen, Eisenbahn-Stationsvorsteher zweiter Klasse zu Karthaus, . . . Vaasen, Revierförster zu Kesternich, Kreis Montijoie, Vincenz, Eisenbahn⸗Stationsvorsteher erster Klasse zu Aachen, Volkening, Rentner zu Essen 4. d. Ruhr, . Weber, Beigeordneter, Lederfabrikant zu St. Vith, Kreis Malmedy, . Weber, Amtsanwalt zu Köln, Widmayer, Beigeordneter, Bandfabrikant zu Ronsdorf, Kreis Lennep, und Zirbel, Rendant des Belleidungsamts des VIII. Armee— Corps zu Koblenz;
den Adler der Ritter des Königlichen Haus-Ordens von Hohenzollern:
D. Link, evangelischer Pfarrer zu Koblenz,
Merck, evangelischer Pcarrer von Medard und Rector der Lateinschule zu Meisenheim, und
Metz, evangelischer Pfarrer zu Offenbach a. Glan;
den Adler der Inhaber des Königlichen Haus-Ordens von Hohenzollern:
Bohn, Erster katholischer Lehrer zu Kröv, Kreis Wittlich, Bräker, evangelischer Hauptlehrer zu Lüttringhausen, Kreis Lennep, ahrland, evangelischer Lehrer zu Aachen, obes, katholischer Hauptlehrer zu Ehrenbreitstein, ; ehlen, Erster katholischer Lehrer und Organist zu Güsten, Kreis Jülich, — ; Leuwer, katholischer Lehrer zu Baasem, Kreis Schleiden, Ockenfels, katholischer Hauptlehrer zu Cochem, Protsch, evangelischer Hauptlehrer zu Kirchberg, Kreis Simmern, Voß, katholischer Hauptlehrer zu Dülken, Kreis Kempen, und Werkhäuser, evangelischer Hauptlehrer zu Koblenz;
das Allgemeine Ehrenzeichen in Gold:
Bender, Gemeinde⸗Vorsteher zu Neukirchen, Kreis Wetzlar, Do nike, Fußgendarm zu Stolberg, Landkreis Aachen, Koenen, städtischer Hafenmeister zu Neuß, und
Vogeler, Gendarmerie⸗Ober⸗Wachtmeister zu Bonn; sowie
das Allgemeine Ehrenzeichen:
Achenbach, Bureaudiener beim Ober⸗Bergamt zu Bonn, Becue, Steuer⸗Aufseher zu Köln, ; Bläsing, Fußgendarm zu Mechernich, Kreis Schleiden, Böttcher, Kanzlist beim Landgericht zu Kleve, Budig, Gerichtsdiener zu Velbert, Büttner, Strommeister zu Wesel, Dahm s, Briefträger zu Düsseldorf, . Dietrich II., Förderungs-Aufseher zu Neuenkirchen, Kreis Ottweiler, Duesberg, Förster zu Materborn, Kreis Kleve, Eberhardt, Fahrsteiger zu Schwalbach, Kreis Saarlouis, Eggert, Regierungs⸗Kanzlist zu Köln, Faber, Gemeinde⸗Vorsteher, Landwirth zu Kanzem, Kreis Saarburg, echtelhoff, Eisenba hn-⸗Zugführer zu Oberhausen, rem bgen, Gemeindeförster zu Elmpt, Kreis Erkelenz, rey, K und Streckenschlosser zu Saar⸗ brücken, Fu 7 ann, Strommeister zu Ponteu⸗Besseringen, Kreis erzig, Geil ing, Steuer⸗Aufseher zu Köln, Gommelshausen, Garnison⸗Backmeister zu Koblenz, Grossarth, Gemeinde⸗Vorsteher, Ackerer zu Raumbach, Kreis Meisenheim, aacke, Grubenwächter zu Sulzbach, Kreis Saarbrücken, enkel, Strafanstalts⸗Aufseher zu Werden, Landkreis Essen, errmann, , ,, zu Koblenz, eß, Fußgendarm zu Kempfeld, Kreis Berncastel, offmann, Garnison⸗Backmeister zu Saarlouis, enal, Bergmann zu Saarwellingen, Kreis Saarlouis, adler, Hausdiener beim er nr ciareih zu Köln, Klose, Steuer⸗Aufseher zu Düsseldorf, König, Kreisbote zu Lennep, Koehler, Kassendiener bei der Reichsbankstelle zu Krefeld, Kolf, Zweiter Hausdiener beim chemischen Institut der Universität zu Bonn, Kolms, Hafensteiger zu Saarbrücken, Kreus ch er II., Gemeinde⸗Vorsteher, Ackerer zu Löllbach, Kreis Meisenheim, Kulka, Geldzähler bei der Reichsbankstelle zu Elberfeld, Kunitz, Kreisbote zu Saarburg, Lehmann, Formermeister bei der Krupp'schen Hüttenver— waltung zu Sayn, Landkreis Koblenz, Leinen, Postschaffner zu Saarlouis, Luchmann, Magazin⸗Aufseher zu Köln, Müller, Gerichts diener zu Neuwied, Müller, Eisendreher zu Mülheim a. d. Ruhr, Müller, . zu Mülheim am Rhein, Nabert, Förster zu Germeter, Kreis Montioie, Neu, Diener am Schullehrer⸗Seminar zu Ottweiler, 91 Kasernenwärter zu Köln, Völler, Eisenbahn⸗Zugführer zu Koblenz, Oęrter, Strommeister zu Uerdingen, Kreis Krefeld, Ostermejer, Kassendiener bei der Reichsbankstelle zu Elberfeld, Oswald, Gerichts diener zu Asbach, — K Schuldiener am Friedrich⸗Wilhelm⸗Gymnasium zu n,
üschel, Schutzmann zu Aachen, .
eimann, Ohermeister bei der Artillerie⸗Werkstatt zu Deutz, Schaefer, Schutzmann zu Koblenz, Schausten, Gemeinde⸗Vorsteher zu Sehl, Kreis Cochem, Schüller, Eisenbahn⸗ . zu Köln, Schumacher, Vollziehungsbeamter zu Geldern, Seul, Kassendiener bei der Reichsbankstelle zu Essen, Sitz, Polizei⸗Sergeant und Marktmeister zu Barmen, Steinborn, Postpackmeister zu Aachen, ; Trilsbach, Gemeindeförster zu Vallendar, Kreis Koblenz, Viehöver Kassenbote bei der Technischen Hochschule zu Aachen, Vögler, Fußgendarm zu Dudweiler, Kreis Saarhrücken, Wächter, n,, zu Elversberg, Kreis Ottweiler, Walbrül, Postschaffner zu koblenz . Wirtz, ö zu Wellesweiler, Kreis Ottweiler, Wösten die, Postschaffner zu Wefel,
legen ese n Postschaffner zu Trier, und
ierenste in, Regierungs⸗Hauptkassendiener zu Düsseldorf.
Bei der gegenwärtigen Anwesenheit in der Rheinprovinz haben Seine Majestät . Allergnädigst geruht, die Kammerherrnwürde zu verleihen:
dem Grafen Eugen von Hoensbroech zu Türnich im Kreise Bergheim, .
dem Königlichen Kammerjunker Grafen von Bergh genannt Trips zu Hemmersbach im Kreise Bergheim,
dem Königlichen Major a. D. Freiherrn Schütz von Leerodt zu Leerodt im Kreise Geilenkirchen, und
dem Königlichen Rittmeister der Reserve des Cürassier⸗ Regiments von Driesen (Westfälisches) Nr. 4 Freiherrn von der Leyen zu Haus Meer im Kreise Neuß und auf Blömers⸗ heim im Kreise Mörs. ö.
Aus dem gleichen Anlaß haben Seine Majestät der König Allergnädigst geruht: dem Ober⸗Präsidenten der Rheinprovinz Nasse zu Koblenz den Charakter als Wirklicher Geheimer Rath, dem Senats⸗Präsidenten bei dem Ober⸗Landesgericht in Köln Heymer den Charakter als Geheimer Ober-Justiz⸗Rath mit dem Range der Räthe zweiter Klasse, dem Rechtsanwalt bei dem Landgericht in Düsseldorf, Justiz Rath Courth den Charakter als Geheimer Justiz— Rath, dem Professor an der Technischen Hochschule zu Aachen, Baurath Dr. Heinzerling, dem Ober⸗Bürgermeister de Nys in Trier, dem Ober⸗Bürgermeister Pelzer in Aachen, . dem ordentlichen Professor in der philosophischen Facultät der Universität zu Bonn Dr. Ritter und dem Ober⸗Bürgermeister Wegner in Barmen den Charakter als Geheimer Regierungs⸗Rath, dem Landes⸗Baurath Dreling zu Düsseldorf und dem Baurath Pflaume zu Köln den Charakter als Ge⸗ heimer Baurath, dem Sanitäts⸗Rath, Kreisphysikus Dr. Kribben zu Aachen den Charakter als Geheimer Sanitäts⸗Rath, dem Commerzien⸗Rath Friederichs zu Remscheid, dem Commerzien-Rath Kesselkaul zu Aachen, dem Commerzien⸗Rath Michels zu Köln und dem Commerzien⸗Rath Spaeter zu Koblenz den Charakter als Geheimer Commerzien⸗Rath, dem praktischen Arzt Dr. Capellmann zu Aachen, dem praktischen Arzt Dr. Deubel zu Barmen, dem praktischen Arzt Dr. Eichelberg zu Wesel, dem Knappschafts⸗Arzt Dr. Füller zu Neunkirchen, dem Kreisphysikus Dr. Kimpen daselbst und dem praktischen Arzt Dr. Vogel sang zu Hilden den Charakter als Sanitäts⸗Rath, dem Kreis⸗Schulinspector Kallen zu Düren, dem Kreis⸗Schulinspector Dr. Keller zu Aachen und dem Kreis⸗Schulinspector Zillikens zu Eupen den Ch . als Schulrath mit dem Range eines Raths vierter Klasse, dem Berg⸗Assessor a. D. und General⸗Director des Kölner Bergwerksvereins Krabler zu Altenessen den Charakter als Bergrath, dem Notar Claasen zu Brühl, dem Rechtsanwalt bei dem Ober⸗Landesgericht in Köln von Coellen, dem Notar Du mont zu Boppard, dem Notar Fröhlich zu Köln, dem Notar 85 zu Barmen, . dem Rechtsanwalt bei dem Landgericht in Saarbrücken Rettig und dem Hypothekenbewahrer Schommer zu Aachen den Charakter als Justiz⸗Rath, dem Ober⸗Postdirections⸗Secretär Beermann zu Trier, dem Rechnungs⸗-Revisor bei dem Landgericht in Saar⸗ brücken Gagerner, dem Verwaltungs⸗Inspector der klinischen Anstalten der Universität Bonn Gutmacher, dem Haupt⸗Steueramts⸗Rendanten Heßdoerffer zu Duisburg, ö. . Rechnungs⸗Revisor bei dem Landgericht in Kleve ende, dem Regierungs⸗Secretär Wirth zu Düsseldorf und dem Rentmeister Zingsem zu M.⸗Gladbach den Charakter als Rechnungs⸗Rath, ö 39 e Gerichtsschreiber, Secretär Bartholoms zu M.⸗ adbach, dem Buregu⸗Vorsteher für das Expeditions⸗ und Kanzlei⸗ wesen bei der Provinzial⸗Steuer⸗Direction zu Köln Beitz, dem Gerichtsschreiber, Secretär Chr istiani zu Braunfels, dem Ersten Gerichtsschreiber bei dem Amtsgericht in Krefeld, Secretär Ens ho stʒ dem Kreissecretär Fischer zu Trier und . dem Ersten Gerichtsschreiber bei dem Landgericht in y Kanzlei⸗-Director Hirsch den Charakter als Kanzlei⸗ ath, dem Hüttenbesitzer Boecking zu 5 dem Kaufmann und Fabrikanten Hardt zu Lennep, dem Fabrikanten und Rittergutsbesitzer Schoeller zu
Düren, fel . Fabrikanten und Kaufmann Schoeller zu Elber⸗ eld un
dem Kaufmann Stein zu Düsseldorf den Charakter als Commerzien⸗Rath, sowie . !
dem Polizei⸗Präsidenten von König zu Köln den Rang der Räthe dritter Klasse, und
den Bürgermeistern van Meenen zu Solingen und ö zu Düren den Titel Ober⸗Bürgermeister zu ver⸗ eihen.
Deutsches Reich.
Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht:
die Ernennung der Mitglieder des Patentamts, Ingenieure
Haus ding und ö in Berlin auf weitere fünf Jahre zu erstrecken.
Bekanntmachung,
betreffend die Kündigung des zwischen Deutschland
und Italien einerseits und der Schweiz andrerseits
am 25. Juli 1873 zur Ausführung des Auslieferungs⸗
vertrages zwischen dem Reich und Italien vom 31. Oktober 1871 getroffenen Abkommens.
Vom 22. August 1893.
Nachdem die schweizexische Regierung mit einer Note vom 21. Juli d. J., die dem Kaiserlichen nr ten in Bern am 253. dess. Mis. zugegangen ist, das zwischen Deutschland und Italien . und der Schweiz andrerseits zur Ausführung des e, , zwischen dem Reich und Italien vom 31. Oktober 1871 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 446) ö Abkommen vom 25. Juli 1873 (Central⸗Blatt 173* aufgekündigt hat, tritt dieses Abkommen gemäß der Bestimmung in seinem Schlußabsatze, wonach es einen Monat nach erfolgter Aufkündigung seitens eines der erklä⸗ renden Theile wieder außer Wirksamkeit treten soll, mit dem 23. d. M. außer Kraft. Berlin, den 2. August 1893. Der Reichskanzler Im Auftrage: Rotenhan.
eee na
Auf Grund des 5 75a des Krankenversicherungsgesetzes in der Form des Gesetzes vom 109. April 1892 (Reichs—⸗ Gesetzblatt S. 379) ist nachstehenden Krankenkassen: 1) der Krankenkasse Die gute Hoffnung“ (G. H.) in Wandsbek, 2) der Krankenkasse der Arbeitervereinigung von 1867 (S. H.) in Hamburg von neuem die Bescheinigung ertheilt worden, daß sie, vor⸗ behaltlich der Höhe des Krankengeldes, den Anforderungen des S§z 75 des Krankenversicherungsgesetzes genügen. Berlin, den 27. August 1893. Der Reichskanzler. In Vertretung: von Boetticher.
Bekannt m ahn ng.
Bei dem gemäß § 150 des Statuts für den zur selbst⸗ ständigen Durchführung der Invaliditäts⸗ und Altersversiche⸗ rung zugelassenen Allgemeinen Knappschaftsverein zu Bochum ebendaselbst errichteten Schiedsgericht ist an Stelle des aus dem Staatsdienst geschiedenen Ober⸗Bergraths Dr. Weidt man der juristische Hilfsarbeiter des Königlichen Ober⸗Bergamts zu Dortmund, Gerichts⸗Assessor a. D. Bennhold zum stell⸗ vertretenden Vorsitzenden ernannt worden.
Berlin, den 29. August 1893.
Der Minister für Handel und Gewerbe. Im Auftrage: Eskens.
Königreich Preußen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Ober⸗Präsidial⸗Rath Maubach in Königsberg i. Pr. auf die Dauer seines Hauptamts zum Director des dortigen Königlichen Provinzial⸗Schulcollegiums im Nebenamt, den bei der Provinzial⸗Steuer⸗-Direction zu Berlin an⸗ einen ele ne al Müller zum Ober⸗Regierungs⸗ ath, und ben Landrath Grimm zu Eschwege zum Regierungs⸗ Rath zu ernennen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
u genehmigen, daß der Erste Staatsanwalt von Bern⸗ storst in Prenzlau in gleicher Amtseigenschaft an das Land⸗ gericht in Kiel und . .
der Erste Staatsanwalt Peterson in Konitz in gleicher Amtseigenschaft an die Staatsanwaltschaft des Landgerichts in Essen versetzt werde, sowie ö
den Amtsgerichts-Rath Schmölder in Köln und den Landgerichts-Rath Müller in Bonn zu Ober⸗-Landesgerichts⸗ Räthen in Köln, .
den Gerichts⸗Assessor ö in Neidenburg zum Amtsrichter in Bialla O⸗Pr.,
den Gerichts⸗Assessor Richard Henning in Breslau zum Amtsrichter daselbst, . .
den Gerichts⸗Assessor Kaupisch in Winzig zum Amts⸗ richter daselbst, .
den Gerichts⸗Assessor Bernard in Ratibor zum Amts⸗ richter in Löwen, .
den Gerichts⸗Assessor Heinrich in Mansfeld zum Amts⸗ richter in Pleß,
den Geri , Reinicke in Halle a. S. zum Amtsrichter in Mansfeld, ;
den Gerichts⸗-Assessor Scheidemantel in Eisleben zum Amtsrichter in ö .
den Gerichts⸗Assessor Roßbach in Hersfeld zum Amts⸗ richter in Abterode, und ; .
den Gerichts⸗Assessor Bohns in Arolsen zum Amtsrichter in Windecken zu ernennen; ferner .
dem Gerichtskassen⸗Rendanten Seidel in Tarnowitz den Charakter als Rechnungs⸗Rath, und
dem Secretär Horn bei der Staatsanwaltschaft des Land⸗
gerichts in Potsdam, sowie .
dem Ersten Gerichtsschreiber, Secretär Kersten in Ja⸗ rotschin den Charakter als Kanzlei⸗Rath zu verleihen.
Auf Ihren Bericht vom 6. August d. J. will Ich dem
Kreise Jerichow U im Regierungsbezirk Magdeburg, welcher
den Bau d ge. Chausseen: 1) von Blockdamm über Klein⸗ und Groß⸗Wulkow, Briest, elkow und Wust bis zur Genthin⸗Havelberger k 2) von Briest über Sydow und ern m bis . 6. Groß⸗Wudicke der Berlin⸗Lehrter Eisenbahn beschlossen hat, das Enteignungs— recht für die zu diesen Chausseen erforderlichen Grundstücke sowie gegen Uebernahme der künftigen chausseemäßigen Unter⸗ haltung der Straßen das Recht zur Erhebung des Chaussee⸗ geldes nach den Bestimmungen des Chausseegeld⸗Tarifs vom 29. Februar 1849 (Ges⸗Samml. S. 94 ff) einschließlich der in demselben enthaltenen Bestimmungen uͤber die Befreiungen, ar der sonstigen, die Erhebung betreffenden ee , Vor⸗ chriften — vorbehaltlich der Abänderung der sämmtlichen vor⸗ aufgeführten Bestimmungen — verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld⸗Tarife vom 29. Februar 1810 angehängten Be⸗ timmungen wegen der Chaussee⸗Polizei⸗Vergehen auf die ge⸗ achten Straßen zur Anwendung kommen. Die eingereichte Karte erfolgt anbel zurück. Neues Palais, den 17. August 1893. Wilhelm R.
. ; Thielen. An den Minister der öffentlichen Arbeiten.
Justiz⸗Ministe ri um.
Die Rechtsanwälte Wehl au und Bellerode⸗Dembezak in Breslau sind zu Notaren für den Bezirk des Ober-Landes⸗ gerichts in Breslau, mit Anweisung ihres Wohnsitzes in Breslau,
der Rechtsanwalt Roehricht in Zeitz ist zum Notar für den Bezirk des Qber-Landesgerichts Naumburg a. S., mit Anweisung seines Wohnsitzes in Zeitz,
die Rechtsanwälte Schenck und Rühr in Essen sind zu Notaren für den Bezirk des Ober⸗-Landesgerichts Hamm, mit Anweisung ihres Wohnsitzes in Essen, und der Rechtsanwalt Vohren in Paderborn ist zum Notar für den Bezirk des Ober-Landesgerichts Hamm, mit Anweisung seines Wohnsitzes in Paderborn, ernannt worden.
Finanz⸗Ministerium.
Dem Ober⸗Regierungs-⸗Rath Müller ist die Stelle des Ober⸗Regierungs⸗Raths bei der Provinzial⸗Steuer⸗Direction zu Breslau verliehen worden.
General⸗Lotterie⸗Direction.
Die Ziehung der 3. Klasse 189. Königlich preußischer
Klassen-Lotterie wird am 11. d. M, Morgens 8 Uhr, im Ziehungs⸗Saale des Lotterie⸗Gebäudes ihren Anfang nehmen. Die Erneuerungsloose sowie die Freiloose zu dieser Klasse sind nach den S§ 5, 6 und 13 des Lotterieplans, unter Vor⸗ legung der bezüglichen Loose aus der 2. Klasse, bis zum lj M., Abends 6 Uhr, bei Verlust des Anrechts ein⸗ zulösen.
Berlin, den 1. September 1893.
Königliche General-Lotterie-Direction.
Ministerium für Landwirthschaft, Do mänen und Forsten.
Der QOberförster Crotogino zu Bülowsheide ist auf die Oberförsterstelle zu Friedrichswalde im Regierungsbezirk Stettin und
der Oberförster Morant zu Puppen auf die Oberförster⸗ stelle zu Neunkirchen im Regierungsbezirk Trier versetzt worden.
Die Forst⸗Assessoren Braubach und Tillgner sind zu Oberförstern ernannt. Dem Oberförster Braubach ist die Oberförsterstelle zu Bülowsheide im Regierungsbezirk Marien⸗ werder und dem Oberförster Tillgner die Oberföoͤrsterstelle zu Puppen im Regierungsbezirk Königsberg übertragen worden.
Der Kreis⸗-Thierarzt Hamann zu Striegau ist unter Entbindung von seinem gegenwärtigen Amt in die Kreis⸗ Thierarztstelle des Kreises Schweidnitz, mit dem Amtssitz in Schweidnitz, versetzt worden.
Ministerium der öffentlichen Arbeiten. Der bisher bei der Königlichen Regierung in Hildesheim 8 . Land⸗Bauinspector Kleinert ist nach Einbeck ver⸗
setzt und demselben die dortige Kreis⸗Bauinspectorstelle ver⸗ liehen worden.
Polizei⸗Verordnung.
Zur Verhütung des Einführens und Verbreitens der Cholera durch den Flößereiverkehr auf der Weichsel und den zu ihrem Stromgebiet gehörigen Wasserstraßen verordne ich, unter Aufhebung der Polizei⸗Verordnungen vom 4. Oktober und 26. Oktober 1892, auf Grund der 8 187, 138, 189, Satz 2 des . über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 in Verbindung mit den 8§8 6, 12 und 16 des Gesetzes über die Polizei⸗Verwaltung vom 11. März 18650 für den Umfang der . was folgt:
Den auf Traften von der russischen Grenze die Weichsel hinabfahrenden Flößern, welche nicht Angehörige des Deutschen Reichs sind, einschließlich der Kassirer und Rottleute, ist, so⸗ weit nicht nachstehend Ausnahmen gestattet werden, das Ver—
lassen der Traften, sowie das Betreten der Ufer und Ufer⸗ ortschaften verboten.
Kö An den Ufern der eich und den zu ihrem Stromgebiet enn gen Wasserstraßen sind an den in dem anliegenden Ver⸗
zeichniß genannten Orten Lebensmittelverabfolgestellen einge⸗ in welche durch rothe ag! kenntlich gemacht n, n diefen Verabfolgestellen erhalten die Flößer Lehensmittel und gutes Trinkwasser. Zum Einnehmen der Lebensmittel und des Wassers an diesen Stellen ist es dem Kassirer oder Rottmann und einem Mann von jeder Traft gestattet, an Land zu . Nach . des Wassers und der Lebensmittel sind die an Land gegangenen Personen ver⸗ pflichtet, sofort auf ihre Traft zurückzukehren. Sollten die gewünschten Gegenstände, auf der Verabfolgestelle nicht, oder nicht in, ausreichender Menge ü ein, so sind die an Land gegangenen Personen gehalten, ofort auf die Traften zurückzukehren und dort zu warten,
bis die geforderten Gegenstande herbeigeschafft und vom Ufer ein Zeichen zum Abholen ö g. 23 .
Den in 8 1 genannten Ferfonen ist die Rückkehr in die
,. nach beendigter Thalfahrt nur unter Benutzung der
senbahmn, nur in den von der Bahnverwaltung zu ihrem
Transport bereit gestellten Wagen und nur auf den Linien .
Marienburg (bezw. Elbing — Graudenz = Thorn — Alexandrowo, sowile nur auf den⸗ jenigen Zügen gestattet, welche von Thorn, um 11 Uhr 54 Minuten Mittags und T Uhr 1 Minute
,,, Danzig —Dirschau — arienburg), Marienwerder
auptbahnhof,
Nachmittags, von Bahnhof Danzig, leges Thor, um 4 Uhr 15 Minuten Morgens, von Elbing um 3 Uhr 54 Minuten Morgens und von Marienburg um 7 Uhr 6 Minuten Morgens abgehen.
4
ö 54. . z 1 und 3 genannten Personen dürfen die ihnen seitens der Polizeibehörde oder der Königlichen Eisenbahnver⸗ waltung angewiesenen Unterkunftsräume und Wagen nur auf Anordnung der zuständigen Beamten verlassen.
Die Kassirer und Rottleute sind von den Beschränkungen dieser Polizeiverordnung befreit, wenn seitens des mit der ärztlichen Revision ihrer Traft beauftragten Arztes fest⸗ 9. wird, daß bei ihnen der unmittelbare Verdacht einer olera⸗Erkrankung oder Cholera⸗Infection nicht vorliegt. Der untersuchende Arzt hat hierüber eine Bescheinigung auszustellen und dem betreffenden Kassirer oder Roti⸗ mann, als Ausweis einzuhändigen. Dieser Ausweis gilt jedoch nur für den Tag der Ausstellung und nur für den Bereich des betreffenden Ueberwachungsbezirks. Bei längerem Aufenthalt in ein und demselben Ueberwachungs⸗ bezirk sind die Kassirer und Rottleute, welche die Der n n r, gungen dieses Paragraphen genießen, verpflichtet, sich innerhalb der ersten fünf Tage ihres Aufenthalts täglich dem leitenden Arzt der Ueberwachungzsstelle, oder dessen Stellvertreter, zu einer von diesem zu bestimmenden Stunde behufs ärztlicher Untersuch ung ö Die Nichtbefolgung dieser Vorschrift hat, abgesehen von der verwirkten Strafe, das Erlöschen der eingeräumten Ver⸗ günstigungen ohne weiteres zur Folge
Die Beschränkung des 52 findet keine Anwendung auf h Personen, welche sich zwecks Meldung eines Erkrankungs⸗ alles nach der nächsten Ueberwachungsstelle begeben, oder sich auf dem nach 5]? geordneten Marsch nach den Unterkunfts—⸗ räumen oder Bahnhöfen zu den für Flößer bestimmten Zügen befinden. z
7
Die Ablohnung der Flößer nach heendigter Thalfahrt hat auf der Traft oder den polizeilich zu bestimmenden Stellen stattzufin den. Nach dem Verlassen der Traft, beziehungsweise nach erfolgter Ablöhnung haben sich die . sofort ge⸗ schlossen auf dem von der Polizeibehörde vorgeschriebenen Wege nach den ihnen angewiesenen Unterkunftsräumen, be⸗ ziehungs weise zum Bahnhof zu begeben.
398
Die im 8 1 genannten . haben allen in Bezug auf ihren Aufenthalt, ihre Ablohnung, Sammlung und AÄb⸗ . an sie ergehenden Anweisungen der Polizei- und Eisen⸗ bahnbea mten unweigerlich Folge zu leisten.
399
Zu miderhandlungen gegen diese Verordnung werden, inso⸗ weit nicht nach den allgemeinen Strafgesetzen eine härtere Strafe verwirkt ist, mit Geldstrafe bis zum Betrage von sechsig Mark oder K kestrcht
Soweit durch Be irks⸗⸗ Kreis⸗ oder Ortspolizei⸗Verord⸗ nungen weitergehende Bestimmungen erlassen sind, behält es bei denselben das Bewenden.
. 811 , Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Verkündigung in Kraft. Danzig, den 30. August 1893. er Ober⸗Präsident der Provinz Westpreußen, Staats⸗Minister ᷓ von Goßler.
Verzeichniß
der jur Durchführung der sanitätspolizeilichen Ueberwachung der im Stromgebiet der Weichsel verkehrenden Fahrzeuge längs des Strom⸗ laufs der Weichsel errichteten Verpflegungsstellen, 29
welchen der Bemannung der Holztraften die erforderlichen Lebensmittel gegen Ent⸗ gelt, Trinkwasser unentgeltlich verabreicht wird.
Des Ueber⸗ Nr. wachungs⸗ bezirks Namen
Die Verpflegungsstellen sind belegen am Weichselufer bei
Regierungs⸗ bezirk
Schilno Rudackllinkes Weichselufer)
Gr. Nessau do.
, n. ichselufer) horn do.
Pensau do.
Scharnau do. Brahmünde Gräͤ 2 elthal
Marienwerder.
ö Marienwerder.
Kãsemark
3 —̃ . uli romberg. Sihl e — 9 Dt. Fordon an der Hafen⸗ spitze Kulm Kulm Schwetz Sraudenz Graudenz Neuenbur Kurzebrack Kurzebra Mewe 3 6 irschau in Palschau Schöneberg Rothebude Rãsemark Plehnendorf] Weßlinken Außerdem an der Nogat bei: Kalthof (Marienburg) Wolfsdorf Niederung Kraffohlschleuse
Angekommen: .
Seine Excellenz der Wirkliche Geheime Rath und Präsident des Reichsbank⸗Directoriums Dr. Koch, von der Urlaubsreist
Aichtamtliches.
Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 1. September.
6 Majestäten der Kaiser und die Kaiserin sind heute Vormittag 10 Uhr in Koblenz eingetroffen und, wie „W. T. B.“ meldet, von Seiner Königlichen Hoheit dem ö Albrecht, dem Reichskanzler Grafen Caprivi, der eneralität und den Spitzen der Behörden empfangen worden. Die Stadt war auf das prächtigste . das Wetter sehr schön und die Straßen von einer dichtgedrängten Menschenmenge, darunter viele Leute vom Lande, besetzt. An dem in der Schloßstraße errichteten Triumphbogen wurden Ihre Majestäten seitens der Stadtbehörden feierlich begrüßt. Ober⸗Bürgermeister Schüller bot den Willkommengruß, wobei er insbesondere an den ef n Aufenthalt weiland Kaiser Wilhelm's J. und der Kaiserin Augusta in den Mauern der Stadt erinnerte. Ein junges Mädchen begrüßte Ihre Majestät die Kaiserin mit einem poetischen Willkommen. Seine Majestät der Kaiser gedachte in Seiner Erwiderung auf die Ansprache des Ober⸗Bürger⸗ meisters gleichfalls des Aufenthalts der Kaiserin Augusta in Koblenz, sowie der frohen Stunden, die Er Selbst hier ver⸗ lebt habe, erinnerte daran, daß Er Koblenz zum Zeichen Seines Wohlwollens als Stätte des Provinzialdenkmals der Rhein⸗ provinz für Kaiser Wilhelm J. bestimmt habe, und sprach die ef nnz aus, daß die Stadt dieses Denkmal in treuer Obhut halten werde. Im Schlosse fand Empfang der Pro⸗ vinzialbehörden und darauf ein Frühstück statt. — Seine Königliche Hoheit der Kronprinz von Italien wird heute Abend 6 Uhr in Koblenz erwartet. Seine Majestät der Kaiser wird am Bahnhofe anwesend sein; daselbst wird . militärischer , stattfinden. Heute Abend um? Uhr ist ö für die Provinz im Königlichen Schlosse, um 9 Uhr Rheinbeleuchtung und eine Festfahrt auf dem Rhein.
Der General der Cavallerie Graf von Schlieffen II. General⸗Adjutant Seiner Majestät des Kaisers und Königs und ghef des Generalstabs der Armee, ist von Berlin ab⸗ gereist.
Der Wirkliche Geheime Ober⸗Regierungs⸗Rath Dr. Schneider im Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und , ist nach der Provinz Schlesien abgereist.
Wilhelmshaven, 31. August. Die gesammte Manöver⸗ flotte, aus 49 Schiffen und Fahrzeugen bestehend, ist heute Nachmittag auf der hiesigen Rhede und im Hafen eingetroffen.
Bayern.
Seine Königliche Hoheit der . Ludwig ist heute früh als Vertreter Seiner Königlichen Hoheit des Prinz⸗ Regenten zu den Kaiser⸗Manövern nach Elsaß⸗Lothringen a gereist. eine Königliche Heheit der Prinz Leopold hat sich heute Vormittag nach Koblenz begeben.
Sachsen⸗Meiningen.
Seine Hoheit der Herzog ist der „Magd. Ztg.“ zufolge nach der Salettalp am 6 che abgereist. g6. Zig. zufolg
Sachsen⸗Coburg⸗Gotha.
Die „Cob. Ztg.“ veröffentlicht nachstehenden Erlaß Ihrer Hoheit der verwittweten Herzogin:
In meinem namenlosen Schmerz um den theuren Entschlafenen, meinen nun in Gott ruhenden hohen Gemahl, hat die mitfühlende und mittrauernde Theilnahme, die aus Stadt und Land im lieben Coburg ⸗Gothg Unzählige mir bekundet haben, meinem schwergeprüften Herzen unendlich wohlgethan und, soweit warme Theilnahme zu trösten vermag, mir lindernden Trost gegeben. Innigen Dank Allen, die beim hein ang des Unvergeßlichen meiner gedachten!
oburg, 31. August 1893. Alexandrine.
Elsaßz⸗Lothringen. ; Der Kaiserliche Statthalter Fürst Hohenlohe ist, wie
die „Straßb. Post“ berichtet, vorgestern Mittag wieder in Straßburg eingetroffen.
Oesterreich⸗ Ungarn.
Der Prinz Ferdinand von Sachsen⸗-Coburg⸗ Gotha ist gestern auf der Rückreise von Coburg nach . in Wien eingetroffen.
Großbritannien und Irland.
Dem Unterhause erklärte gestern, wie W. T. B.“ be⸗ richtet, der Parlamentssecretär des Auswärtigen Sir Edward Grey in Beantwortung einer . die britische Regierun 9. keinen Agenten in Chantaboon, er könne daher nicht agen, oh die Franzosen dort Erdwerke errichteten. Es sei dies aber wohl möglich als Vorsichtsmaßregel, da in Chantaboon 409 Mann französischer und 4009 ö Truppen si befänden. Die Regierung habe keine Nachricht darüber, da der französische Vertreter in Siam neue Forderungen gestellt ö ie englische Regierung if an den anden
ord Roseber h s vom 17. Juli hinsichtlich der britischen Interessen in Siam fest. Der Botschafter Lord Dufferin gehe noch in dieser Woche nach Paris, um Unterhandlungen auf Grundlage der von der Regierung bereits zur Wahrung der britischen Interessen für nothwendig erklärten Bestimmun⸗ 2 n, Frankreich habe die Versicherungen, es nungland bezüglich der Unabhängigkeit Siams gegeben h nicht zurückgezogen. Was die Neuen Hebriden betref habe die Regierung keine ,, von fr dieselben zu annectiren. e bez In . mit 3
ekündigt, und solange diese be U ni
4 annectiren. erklärte der