- Cholera.
amburg, 18. September. Die Cholera ⸗Commission des . macht bekannt: Leider hat sich in den letzten Tagen die Gholera wieder in unserer Stadt gezeigt. Am 16. d. M. erkrankte unter choleraverdächtigen Erscheinungen ein 24 jähriger Tabad = arbeiter aus der Markistraße in St. Pauli und starb ang 17. d, M. An demselben Tage erkrankten ferner eine . Schuhmachers⸗ frau hinter dem Strohhause und eine 33jä 36. Frau auf dem Steindamm, die beide gleichfalls am 17. der Krankheit erlagen. Am 17. erkrankten ein Dienstmädchen bei der Kuhmühle und eine lange Zeit leidende gebrechliche Kranke auf der chirurgischen Abtheilung des allgemeinen Krankenhauses. Beide starben am Morgen des 18. Außer diesen 5 tödtlichen Fällen sind seit dem 15. bis heute Morgen 4 andere Fälle zur Anzeige, gekommen, bei denen jetzt Cholera bakteriologisch festgestellt ) die Krankheit scheint in sämmt⸗ lichen Fällen einen günstigen Verlauf zu nehmen. Sie betreffen einen offenbar in Antwerpen inficirten japanischen Steward vom deutschen Schiff Ophelia“, einen Laboratoriumsdiener, einn Amme aus der Oberstraße und eine Wittwe aus der Hamburgerstraße in Barmbeck. Bis heute Nachmittag 4 Uhr sind 3 neue verdächtige Erkrankungen gemeldet. Es liegt also dringender Grund für die Be⸗ völkerung bor, in jeder Beziehung alle nöthigen Vorsichtsmaßregeln, namentlich in Bezug auf Essen und Trinken, zu beobachten. Selbst⸗ verständlich sind von der Behörde in jedem Fall die umfassendsten 1 n . worden, um einem weiteren Umsichgreifen der Krankheit vorzubeugen.
Lon don, 18. September. Wie dem . W. T. B. gemeldet wird, starb heute in South-⸗Shields ein fremder Matrose an Bord der Barke „Jenny“ aus Rostock unter choleraverdächtigen Erscheinungen. Ein anderer, zu einem schwedischen Schiff aus Gefle gehörender Matrose erkrankte gleichfalls unter verdächtigen Erschei⸗ nungen und wurde in das Spital überführt.
Brest, 18. September. Gestern sind laut Meldung des W. T. B.“ hier drei Personen, heute fünf an Cholera gestorben.
Rußland. Ueber den Stand der Cholerg-Epidemie in Polen wird Folgendes gemeldet: In Wola (Gouv. Warschau) sind in der Zeit vom 19. bis 13.9. 1 Erkrankung und 1 Todesfall vorgekommen, in Kolo (Gouv. Kalisch vom 8. bis 11.9. 6 bejw. 4; in Woj⸗ towstwo (Gouv. Radom) vom 8. bis 11..9:3. 160 bezw. 12; in Mazowieck, Zambrsw, Razan, Lomza, Nowgoro (Gouv. Lomza) vom II. Kis 14 / ; 35 besw. I. r
Rom, 18. September. In den letzten 24 Stunden sind, einer Meldung des W. T. B. zufolge, in Palermo 15 neue Erkran⸗ kungen an Cholera und 9 Todesfälle vorgekommen, in Livorno 5 Erkrankungen und 2 Todesfälle, in Rom eine Erkrankung; auch ist hier eine von den früher erkrankten Personen .
Bilbao, 18. September. In der Stadt erkrankten dem W. T. B.“ zufolge heute drei Personen an Cholera, eine Person starb. In der Umgebung sind 14 Erkrankungen und drei Todesfälle vorgekommen. .
Rotterdam, 18. September. Seit den letzten Nachrichten über die Cholera sind, wie W. T. B.“ berichtet, zwei neue Er— krankungen und zwei Todesfälle vorgekommen; zwei Personen wurden eheilt, 4 befinden sich noch in Behandlung. Im Haag ist eine e, an Cholera erkrankt. Aus verschiedenen Ortschaften des Landes werden sechs Erkrankungen und sechs Todesfälle gemeldet.
leischer: Otto Sommerstorff; Motes: Max Pohl; Frau Motes: ö. g Meyer; Frau Wolff, Waschfrau: EJsa Lehmann; Julius
olff, ihr Mann: Ernst 6 Adelheid, Leontine ihre Töchter: Lilli Petri, Rosa Retty; ultom, Schiffer: Rudolf Retty; Glasenapp, . Rudolf Senius; Mitteldorf, Amtsdiener: Ludwi enzel. .
Hie Direction des i hat, einem Wunsch des Herrn Reicher entsprechend. mit ihm eine Vereinbarung getroffen, nach welcher ihm in jedem Jahre seiner Thätigkeit ein 6 Urlaub zur Verfügung gestellt wird. Dieser Urlaub umfaßt alljährlich die Zeit vom 15. Oktober bis 29. November, und 20. Februar bis 1. Juni. Herr Reicher wird diese Zeit zu Gastspielen benutzen und wird im Oktober in Stralsund und Liegnitz im November in Frank furt 4. O. und Bremerhaven, im Februar 1894 in Mainz, im März in St. Gallen, Bern, Metz. Barmen und am Hoftheater in Olden⸗ burg, im April in Posen, Danzig und Bremen gastiren. .
Herr Director Fritzsche hat den Tenoristen Herrn Celsi für das 5 Theater neu verpflichtet. Die Sängerin , . Zinner trifft morgen zum Antritt ihres Engage⸗ ments in Berlin ein. ⸗ ; .
Im Residenz Theater wird die erste größere Neuheit dieser Spielzeit, das dreiactige Lustspiel Madame Agnes“ von Julien Berr de Turique am Sonnabend zum ersten Mal in Seene gehen.
Die Inhaber der vorjährigen Eintrittskarten zu den General⸗ proben des Foachim-Quartetts können ihre diesjährigen Karten täglich zwischen 9 und 1 Uhr Vormittags in der Concert-Direction Hermann Wolff, Berlin W., Karlsbad 191. gegen Abgabe der früheren, in Empfang nehmen. Abonnements-Anmeldungen für den L. Cyklus der Joachim Quartett. Abende werden bei Bote u. Bock, Leipziger⸗ straße 37, entgegengenommen. Den vorjährigen Abonnenten des J. Cyklus werden ihre Plätze bis zum Donnerstag, 5. Oktober, reservirt. — Der Pianist Kurt Müller, Lehrer an der Klindworth'schen Musik— chule, veranstaltet auch in diesem Jahre einen eigenen Klavier⸗Abend im Saal Bechstein, und zwar am Donnerstag, 5. Oktober; der Kartenverkauf ist heute bei Bote u. Bock eröffnet.
Für die drei Vortragsgbende des Herrn Emanuel Reicher, welche am 2. Oktober, 20. November und 19. März 1894 im Saal Bechste in . ist heute in der Hof⸗Musikhandlung von Ed. Bote u. G. Bock, Leipzigerstraße 37, ein Abonnement zu populären Preisen eröffnet; wie bereits mitgetheilt, werden die Programme lyrische, epische, dramatische und humoristische Werke bringen.
Morgen und eventuell übermorgen, Vormittags von 10 bis 1 Uhr, sollen in dem Decorations⸗Magazin der Königlichen Theater, . Straße 30,31, aus den letzten zwei Jahren verschiedene ür die Verwaltung unbrauchbare Gegenstände der Theater-Garderohe, bestehend in wollenen und seidenen Röcken, Hosen, Mänteln, Tricots, Schuhen, Perrücken und Bärten, 2 vollständigen Rüstungen, etwa 60 Schilden, 20 Helmen, ferner verschiedene Tenn, n fh, als eachirte Pferde und Schwäne, Fahnen, Möbelbezüge, eine alte Wasser⸗ pumpe, eine kleine Handdruckspritze, eine Eisentonne, altes Eisen und Bleiröhren öffentlich an den Meistbietenden gegen sofortige baare Bezahlung verkauft werden.
Mannigfaltiges.
Bei der Hund esteu er⸗Verwaltung ist, wie wir der Voss. 3. entnehmen, infolge der am 1. Oktober 1897 eingetretenen Erhöhung der Hundesteuer auf jährlich 20 0 die Zahl der besteuerten Hunde weiter erheblich zurückgegangen, sodaß im ersten Quartal 1895 nur noch 25 639 besteuerte . in Berlin vorhanden waren gegen 39 400 im Vorjahr; auch trat der Anspruch auf Steuerbefreiung auf Grund des § 16 des neuen Regulativs in noch größerem Umfang hervor, sodaß sich im J. Quartal 1893 4692 steuerfreie Hunde gegen 3712 im Vorjahr in Berlin befanden.
m. Dres den, 15. . Auf die Geburt Seiner Königlichen . des Prinzen Georg des Füngern, Herzogs zu
achsen, (15. Januar 1893) hat . sächsische Ihen. Ministerium in der Königlichen Münzstätte Muldner Hütte bel Frei= berg eine Denkmünze ausprägen lassen. Sie zeigt auf der Vorder— seite die wohlgetroffenen Bildnisse des Fürstlichen Elternpaareg, Seiner Königlichen Hoheit des Prinzen Friedrich August und Ihrer Kaiserlichen und Königlichen Hoheit der Prinzessin Luise, während auf der Rückseite der kleine Prinz aus reichgeschmückter Wiege der ihm beschirmenden Saxonig die Aermchen entgegenstreckt. Aehnliche Münzen. wurden 1828 zur Geburt Seiner. Majestät des jebigen Königs Albert und 1831 zur Geburt Seiner Königlichen Hoheit des Prinzen Ernst geprägt. Die neue Münze ist von dem Königlichen Münzgraveur Max Bardulek ausgeführt und hat die Größe eines Fünfmarkstücks. Die ganze Auflage der Prägung ist, soweit die Münzen nicht amtlich verwendet werden, der Numismatischen Gesell= schaft zu Dresden überlassen worden, welche die Münzen verkauft. Ein mit polirten Stempeln geprägtes Exemplar kostet 10 6, ein n unpolirten Stempeln geprägtes 7 1 50 43. Um diesen Preis sind Exemplare bis zum 31. Dezember d. J. von dem Vorsitzenden der Dretdner Numismatischen Gesellschaft, Hofrath Dr. J. Erbstein, Dresden, Königliches Münzeabinet, zu beziehen. Später erhöht sich der Preis. auf 15 , Der Erlös des Verkaufs soll den Grundstock abgeben zu einem Kapital, durch welches den Königlichen Münzsammlungen in Dresden einst ein neues weniger beengtes und stattlicheres Heim be⸗ schafft werden soll. In ähnlicher Weise wurde im vorigen Jahre der Erlös aus dem Verkauf einer Denkmünze verwendet, welche auf den Besuch Seiner Majestät des Königs in der Münze geprägt wurde. Es, werden nämlich aus dem Erlös Ankäufe für das Grüne Gewölbe und. die Königliche Münzsammlung bestritten.
Worms, 17. September. Der „Voss. Ztg. wird berichtet: Die Luther-Festspiel⸗Vorstellungen im hiesigen städtischen Spiel⸗ und Festhause haben ihr Ende erreicht. Die Einnahmen betrugen ziemlich 4000 (6, während sich die Ausgaben auf 2765, 50 0, stellten. Der Ueberschuß von ungefähr 1200 6 wurde dem Fonds zur Errichtung eines Denkmals für den verstorbenen Großherzog Ludwig IV. von Hessen überwiesen.
Riga, 18. September. Heute Morgen fand, wie W. T. B.“ berichtet, im Keller der hiesigen Naphtha⸗Niederlage von Gebrüder Nobel eine starke Explosion statt, durch welche an dem Gebäude und dessen Inventar erheblicher Schaden verurfacht wurde. Die . der benachbarten Häuser wurden zertrümmert. Als die zum ööschen herbeigeeilte Feuerwehr in das Haus drang, wurde durch un— vorsichtiges Umgehen mit Fackeln eine zweite Explosion verursacht,
Theater und Musik.
Im Königlichen Opernhausfe wird Mittwoch 3er Frei⸗ . gif, J , , , des Stadtverordneten Vorstehers Ir. Langerhans und in Anwesen—⸗ J heit des , . Stadtraths Voigt eine Sitzung ab,
ehnung schlossen wurde, den Magistrat zu ersuchen, der Stadtverordneten⸗ Versammlung eine Vorlage zur Verbreiterung der Königstraße auf, der Nordseite zu unterbreiten (zwischen Kurfürsten brücke und Heilige⸗ Die Berichterstattung über diesen Beschluß soll auf Wunsch des Ober-⸗Bürgermeisters Zelle erst erfolgen, wenn er von seiner Urlaubsreise zurückgekehrt sein wird.
Krolop, Fränkel, Stammer, Schmidt, Krasa unter Kapellmeister Weingartner's Leitung gegeben. Herr Seidel vom Hamburger Stadt-
Theater tritt als Max auf.
Im Neuen Theater bringt das e fl e ef en ichen Balle“, „Ein⸗
In Gerhart Hauptmann's Komödie „Der Hiberpell⸗ welche im Deutschen Theater am Donnerstag zum ersten Mal in Scene geht, ir die Rollen folgendermaßen bee n von Wehrhahn, Amts⸗ vorsteher: Georg Engels; Krüger, Rentier: Claudius Merten; Dr.
Mittwoch die Lustspiele Vom landwirthschaft geschlossen- und „Militärfromm“ zur Aufführun
Vorberathung der
in welcher unter
geiststraße).
Der Ausschuß der Stadtverordneten⸗-Versammlung zur Angelegenheit wegen Umgestaltung des Schloßplatzes und eines Theils der Königstraße hielt, ĩ „N. A. Z.“ berichtet, gestern Abend unter Vorsitz
durch welche fünfzehn Personen schwer verletzt worden sind.
der Magistratsvorlage be⸗
Nach Schluß der Redaction eingegangene
Depeschen.
St. Petersburg, 19. September. (W. T. B.) Der Finanz⸗-Minister Witte zeigte der deutschen Botschaft an, daß die Abreise der Delegirten Rußlands zur Zollconferenz in Berlin definitiv am 14. September a. St. (26. September n. St.) stattfinden wird.
(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Zweiten und Dritten
Beilage.)
vom I9. September, r Morgens.
,
28 —
Stationen. Wetter.
Bar. auf Gr u. d. Meeressp. red. in Millim
Belmullet.·. 746 53 . 7 ö. ansun 735 Ropenhagen. 750 Stockholm. 746 aranda . 750
t Petersburg 759 Moskau... 759
Cork, Queens; 1 Gherbourg. 7h64 1
1 14141419 a 76587 winemünde 754 Neufahrwasser 756 Memel ... 756 756
wolkig heiter bedeckt Dunst bedeckt Regen wolkenlos wolkig
— — — dN — —
wolkig bedeckt wolkig bedeckt bedeckt wolkig wolkig!) heiter heiter 753 bedeckt 758 wolkig 757 ill bedeckt 760 heiter 758 wolkenlos 756 wolkig 759 ill halb bed. 759 SSO bedeckt 7h66 bedeckt 758 O heiter 758 bedeckt
N deo — —— ——— — 2
) Nachts Thau.
Uebersicht der Witterung.
Ein ungewöhnlich tiefes barometrisches Minimum von etwa 730 mm Tiefe liegt nördlich von den Shettlands, gegenüber einem Maximum von 760 mm über der Alpengegend. Am Kangl und im Nordsee⸗
sebiete wehen bel Regenwetter starke südliche und . Winde, deren Ausbreitung über ganz
utschland wahrscheinlich ist. In Deutschland, wo außer in den , ,, Gebietstheilen schwache südliche und südwestliche Luftströmung vorwaltet, ist das Wetter durchs . etwas wärmer, im Nord⸗ westen trübe und regnerisch, im Süden und Osten stellenweise heiter. Helgoland meldet 28 mm Regen.
Deutsche Seewarte.
Theater ⸗Anzeigen.
Königliche Schauspiele. Mittwoch: Opern⸗ haus. 183. Vorstellung. Der Freischütz. Roman—⸗ tische Oper in 3 Acten von Carl Maria von Weber. Dichtung von Friedrich Kind (nach der gleichnamigen Erjählung von August Apel). Neu in Scene hesetzt vom Ober⸗Regisseur Tetzlaff. Diri⸗ gent: Kapellmeister Weingartner. (Max:; Herr Seidel . in Hamburg, als Gast.) Anfang
r.
Neues Theater (am Schiffbauerdamm 4a 6). 1965. Vorstellung. Vom landwirthschaftlichen Balle. Lustspiel in 1 Aufzug von Emil Pohl. In Scene gesetzt vom Ober , Max Grube. — Eingeschlossen. Lustspiel in 1 Auf⸗ zug von Karl Niemann. In Scene gesetzt vom Ober⸗ Regisseur Maxx Grube. — Militärfromm. Genre⸗ bild in 1 Aufzug von Gustav von Moser und Tilo von Trotha. In Scene gesetzt vom Ober Regisseur Max Grube. Anfang 7 Uhr.
Donnerstag: Opernhaus. 184. Vorstellung. Car⸗ men. Oper in 4 Aeten von Georges Bizet. Tert von H. Meilhae und L. Halévy, nach einer Novelle des Prosper Mörimée. Tanz bon Emil Graeb. In, Scene gesetzt vom Aber—⸗ Regisseur Tetzlaff. Dirigent: Kapellmeister Wein⸗ gartner. Anfang 7 Uhr.
Neues Theater (am Schiffbauerdamm 4as). 196. Vorstellung. Die Geschwister. Schauspiel in 1 Aufzug von . von Goethe. Regie:
err Plaschke. — Die Komödie der Irrungen. Lustsplel in 3 Aufzügen von William Shakespeare.
ür die deutsche Bühne eingerichtet von Karl von oltey. In Scene gesetzt vom Ober ⸗Regisseur Max Grube. Anfang 7 Uhr.
Deutsches Theater. Mittwoch: Der Talis- man. Anfang 7 Uhr. Donnerstag: Zum 1. Male: Der Biberpelz. Komödie in 4 Aufzligen von Gerhard Hauptmann. reitag: Der Talisman. ie Tageskasse ist von 10— 13 Uhr geöffnet.
Berliner Theater. Mittwoch: Graf Walde⸗ mar. (Marie Pospischil, Agnes Sorma, Ludw. Barnay, Ferd. Suske.) Anfang 7 Uhr.
Donnerstag: Wallenstein's Lager. — Die Piccolomini.
6 4. Abonnements⸗Vorstellung. Wallen⸗ stein's Tod.
Lessing Theater. Mittwoch: Erlaubte iner (Les amnants 16gitimes.) Anfang r. Donnerstag: Der Meineidbauer. (In neuer Rollenbesetzung.) .
ir ch Erlaubte Sünden. onnabend: Erlauhte Sünden. Sonntag: Erlaubte Sünden.
Friedrich Wilhelmstädtisches Theater. Chausseestraße 25.
Mittwoch: Der Vogelhändler. Operette in 3 Aufzügen nach einer Idee des Bieville von M. West und L. Held. Musik von Carl Zeller. Regie: Herr Unger. Dirigent: Herr Kapellmeister Feder⸗ mann. Anfang 74 Uhr.
Donnerstag: Der Vogelhändler.
Residenz · Theater. Direction: Sigmund Lauten⸗ burg. Mittwoch: Zum 12. Male: Odette. Pariser Sittendrama in 4 Acten von Victorien Sardou. In Scene gesetzt von Sigmund Lautenburg. An⸗ fang 73 Uhr.
Donnerstag und Freitag: Odette.
Sonnabend: Zum 1. Male: Madame Agnes. Lustspiel in drei Acten von Julien Berr de Turique.
Victoria ⸗ Theater. Belle Alliancestraße 7 / 8. Mittwoch: Zum 125. Male mit vollständig neuer Aus⸗ n. Frau Venus. Modernes Märchen (großes
e fin sstüch) mit Gesang und Ballet in 12 Bildern. Anfang 75 Uhr. .
Donnerstag: Frau Venus.
Theater Unter den Linden. Mittwoch: Zum 22. Male: Die Gondoliere. Burleske Ope⸗ rette in 2 Acten von V. S. Gilbert. Deutsch von
ell und Gene. Musik von Arthur Sullivan. —
ierauf (nur noch einige Tage): Columbia. Aus⸗ tattungs⸗Ballet in 4 Abtheilungen von * Regel. Musik von J. Bayer. Choreogr. von J. Haßreiter. Die Welt⸗Ausstellung in hr , und Die deutsche Abtheilung. Anfang 75 Uhr.
Donnerstag: Dieselbe Vorstellung.
Adolph Ernst Theater. Mittwoch: Zum 4. Male: Charley's Tante. Schwank in 3 Acten von Brandon Thomas. — Hierauf: Die Bajazzi. are ch en mit Gesang in 1 Act von Ed.
acobson und Benno Jacobson. In Seene gesetzt von Adolph Ernst. Anfang 75 Uhr.
Donnerstag: Dieselbe Vorstellung.
Central Theater. Direction: Richard Schultz. Alte Jacobstraße Nr. 30.
Mittwoch: Zum 22. Male: Berliner Vollblut. . mit Gesang in 4 Acten von Jean Kren. usik von Julius Einödshofer. Anfang 74 Uhr.
Donnerstag: Berliner Vollblut. Tageskasse: Vormittag von 10 bis 2 Uhr. Abend⸗ kasse von 65 Uhr ab.
Concerte.
Concert -Haus, Leipzigerstraße 43. Mittwoch: . Mehyder⸗ Concert. Anfang ausnahmsweise 8 Uhr.
Quv. „Eine nerdische Heerfahrt? von Hartmann, — Beethoven, Ouverture von Lassen. — Vorspiel zur Loreley von Bruch. — Phantasie aus „Aida“ von Verdi. — Liebesgedichte! Walzer von Wald⸗ teufel. — Romanze für die Violine von Spendsen (Herr Carnier).
Familien⸗ Nachrichten.
Verlobt; Frl. Clara Kumbruch mit Hrn. Lieut, Ernst Walther v. Heimendahl (Gr. Nappern bei Gr. Schmückwalde, Ostpr. — Steenkendorf bei Bergfriede, Ostpr.).
Verehelicht: Hr. Spiridion Graf von Lusi— Castlejordan mit Marie Gräfin Anrep⸗Elmpt (Wiggenweiler). — Hr. Ernst v. Boltenstern mit
rJ. Paulg Rust (Dresden). — Hr. Regierung; Assessor Paul Wagner mit Frl. Elise Dietrich (Bromberg = Thorn).
Geboren: Ein Sohn: Hrn. Regierungs⸗Assessor Martin Heese (Blankenburg a. H.). — Eine Tochter: Hrn. Hauptmann Gustav v. Gottberg (Posen). — Hrn. Hauptmann a. D. Paul Schell⸗ witz (Duhnau bei Nautzken).
Gestorben: Hr. Oberst a. D. Adalbert von Kalck— reuth (Egsdorf bei Luckau). — Hr. Hauptmann a. D. Gustav Hoff mann (Iller). — Frau Alber⸗ tine von Bardeleben, geb. von Voigt (Cassel). — Hr. Landrath Rudolph von Versen aus dem Hause Crampe (Bublitz). — Frau General Major Elisa⸗ beth Freifrau don Rößssing, geb. von Corswant (Berlin). — Hr. General⸗Lieut. z. D. Karl von Kettler (Wiesbaden).
Redacteur: Dr. H. Klee, Director. Berlin:
Verlag der Expedition (Scholz).
Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagk⸗ Anstalt, Berlin 8W.,. Wilhelmstraße Nr. 32. Sechs Beilagen (einschließlich Börsen⸗Beilage), sowie die Juhaltsangabe zu Nr. 6 des öffent. lichen nin ge n, auf
Actien und Actiengesellschaften) für die Woche vom 11. bis 16. September 1893.
Erste Beilage
zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
Mn 225.
Berlin, Dienstag, den 19. September
1893.
Königreich Preußen.
Ver ordnung
über die Ausführung der Wahl der Abgeordneten zur Zweiten Kammer.
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc. ꝛc. verordnen in Ausführung der Artikel 67 bis 74 und auf Grund des Artikels 105 der Verfassungs⸗Urkunde, auf den Antrag Unseres Staats⸗ Ministeriums, daß statt des Wahlgesetzes für die Abgeordneten der . Kammer vom 6. Dezember 1848 die nachfolgenden näheren estimmungen zur Anwendung zu . sind:
Die Abgeordneten der Zwelten Kammer werden von Wahl⸗ männern in Wahlbezirken, die Wahlmänner von den Urwählern in Urwahl⸗Bezirken gewählt. .
Die Zahl der in jedem Regĩerungsbeirke zu wählenden Abge⸗ ordneten weist das anliegende ö nach. ;
83.
Die Bildung der Wahlbezirke ist nach Maßgabe der durch die letzten allgemeinen Zählungen ermittelten Bevölkerung von den Regierungen dergestalt zu bewirken, daß von jedem Wahl— körper mindestens zwei Abgeordnete zu wählen sind. Kreise, die zu verschiedenen Regierungsbezirken gehören, können ausnahmsweife durch den Ober⸗Präsidenten zu einem Wahlbezirke vereinigt werden, wenn es eh, ö Lage und den sonstigen Verhältnissen der ersteren nöthig er⸗
eint. Anmerkung: Die S§2 und 3 sind aufgehoben durch §4 des Gesetzes vom 27. Juni 1860. (Gesetz-Samml. S. 357.)
4. Auf jede Vollzahl von 250 Hier ist ein Wahlmann zu wählen.
Gemeinden von weniger als 750 Seelen sowie nicht zu einer Gemeinde gehörende bewohnte Besitzungen werden von dem Landrath mit einer oder mehreren benachbarten Gemeinden zu einem Urwahl⸗ Bezirke vereinigt.
§ 6.
Gemeinden von 1750 oder mehr als 1750 Seelen werden von der Gemeinde⸗Verwaltungs⸗Behörde in mehrere Urwahl. Bezirke ge⸗ theilt. Diese sind so einzurichten, daß höchstens 6 Wahlmänner darin zu wahlen sind.
8 5 Die Urwahl⸗Bezirke müssen, soweit es thunlich ist, so gebildet werden, daß die Zahl der in einem jeden derselben zu wählenden Wahlmänner durch drei theilbar . ;
§ 8. Jeder selbständige Preuße, welcher das 24 ste Lebensjahr vollendet
und nicht den , der bürgerlichen Rechte infolge rechtskräftigen
richterlichen Erkenntnisses verloren hat, ist in der Gemeinde, worin er seit sechs Monaten seinen Wohnsitz oder Aufenthalt hat, stimmberech⸗ tigter Urwähler, sofern er nicht aus öffentlichen Mitteln Armen— unterstützung erhält.
§8 9.*)
Die Militärpersonen des stehenden Heeres und die Stamm— Mannschaften der Landwehr wählen an ihrem Standorte, ohne Rück— sicht darauf, wie lange sie sich an demselben vor der Wahl aufgehalten haben. Sie bilden, wenn sie in der Zahl von 750 Mann oder darüber zusammenstehen, einen oder mehrere besondere Wahlbezirke. Landwehrpflichtige, welche zur Zeit der Wahlen zum Dienst ein— . sind, wählen an dem Ort ihres Aufenthalts für ihren Heimaths—⸗ ezirk.
*) Anmerkung: S 9 ist abgeändert bezw. aufgehoben
durch § 49 Abs. 1 des RSichs-Militär-Gesetzes vom 2. Mai 1874. (Reichs-Gesetzblatt S. 45), welcher lautet: Für die zum activen Heere gehörigen Militär- personen, mit Ausnahme der Militärbeamten, ruht, die Berechtigung zum Wählen sowohl in Betréff der Reichsvertretung, als in Betreff der einzelnen Landes- Vertreètungen. Hine Vereinigung der hiernach wahl- berechtigt bleibenden Militärpersonen zu besonderen Militär Wahlbezirken für die Wahl der auf in- directem Wahlrecht beruhenden Landesvertretungen
darf nicht stattfinden.
§5 10.1 Die Urwähler werden nach Maßgabe der von ihnen zu ent— iihtenden direrten Staatssteuern (Klassensteuer, Grundsteuer, Gewerbe— teuer) in 3 Abtheilungen getheilt, und zwar in der Art, daß auf jede Ubtheilung ein SBrittheil der Gesammtsumme der Steuerbeträge aller Urwähler fällt.
Diese Gesammtsumme wird berechnet:
a. gemeindeweise, falls die Gemeinde einen Urwahl⸗Bezirk für sich bildet oder in mehrere Urwahl⸗Bezirke getheilt ist (5 6);
b. bezirksweise, falls der Urwahl-Bezirk aus mehreren Gemeinden zusammengesetzt ist (5 5.
*) Anmerkung: Abgeändert durch die S§ 1, 3, 4, 6 bis 8 des Gesetzes, betreffend Aenderung des Wahl- verfahrens, vom 29. Juni 1893 (Gesetz-Samml. S. 103), welche lauten:
Für die Wahlen zum Hause der Abgeordneten Werden die Urwähler nach Massgabe der von ihnen zu entrichtenden directen Staats-, Gemeinde-, Kroiss, Bezirks- und Provinzialsteuern in drei Abtheilungen getheilt, und zwar in der Art, dass auf jode Abtheilung ein Drittheil der Gesammtsumme der Steéuerbeträgs aller Urwüähler fällt.
Für jede nicht zur Staatseinkommenstéuer vor- anlagte Person ist an Stelle dieser Steuer ein Betrag Von drei Mark zum . zu bringen.
Wo directe Gemeindesteuern nicht erhoben Werden, treten an deren Stelle die vom Staate ver- anlagte Grund-, Gebäude, und Gewerbesteuer.
Auch in Gemeinden, wöolche in mehrere Urwahl- Bezirke getheilt sind, wird für jeden Urwahl-Bezirk eine besondere Abtheilungsliste gebildet.
Alle diesem Gesetze entgegenstehenden Bestim- mungen, insbesondere das Gesetz, betreffend Aende- rung des Wahlverfahrens, vom 24. Juni 1891 (Gesetz- Samml. S. 231) werden i
Bis zum Erlass des Wahlgesetzes8s werden die Bestimmungen der Artikel 71 und 115 der Verfas- sungsurkunde, soweit sie den vorstehenden Bestim- mungen entgegenstehen, ausser Kraft gesetzt.
Das gegenwärtige Gesetz tritt mit dem Tage seiner Verkündigung in Kraft, jedoch erhalten § 3 und für die Wahlen zum Hause der Abgeordneten
die Vorschrift des § 1, wonach bei der Bildung der Ur wähler-Abtheilungen die directen Gemeinde-, reis, Bezirks- und Provinzialsteuern in Anrechnung zu kommen haben, erst mit dem Inkrafttreten des Gesetzes wegen Aufhebung directer Staatssteuern Geltung. *)
) d. h. am 1. April 1895.
§ 11.
Wo keine Klassensteuer erhoben wird, tritt für dieselbe zunächst die etwa in Gemäßheit der Verordnung vom 4. April 1848, anstatt der indirecten, w. directe Staafssteuer ein.
Wo weder Klassensteuer, noch klassifieirte Steuer auf Grund der Verordnung vom 4. April 1848 erhoben wird, tritt an Stelle der Klassensteuer die in der Gemeinde zur Hebung kommende directe Communalsteuer.
Wo auch eine solche ausnahmsweise nicht besteht, muß von der Gemeinde Verwaltung nach den Grundsätzen der Klassensteuer⸗ Veranlagung eine ungefähre Einschätzung bewirkt und der Betrag ausgeworfen werden, welchen jeder Urwähler danach als Klassensteuer zu zahlen haben würde.
Wird die Gewerbesteuer von einer Handelsgesellschaft entrichtet, so ist die Steuer behufs Bestimmung, in welche Abtheilung die Gefell⸗= schafter gehören, zu gleichen Hel wn dieselben zu repartiren.
Die erste Abtheilung besteht aus denjenigen Urwählern, auf welche die höchsten Steuerbeträge bis zum Belauf eines Drittheils der Gesammtsteuer (5 10) fallen.
Die zweite Abtheilung besteht aus denjenigen Urwählern, auf welche die nächst niedrigeren Steuerbeträge bis zur Grenze des zweiten Drittheils fallen.
Die dritte Abtheilung besteht aus den am niedrigsten besteuerten Urwählern, auf welche das dritte Drittheil fällt. In diese Abtheilung gehören auch diejenigen Urwähler, welche keine Steuer zahlen.
) Anmerkung: Abgeändert durch § 2 des Gesetzes,
betreffend Aenderung des Wahlverfahrens, vom 29. Juni 1893 (Gesetz-Samml. S. 103), welcher lautet: Urwähler, welche zu einer Staatssteuer nicht veranlagt sind, wählen in der dritten Abtheilung. Verringert sich infolge dessen die auf die erste und zweite Abtheilung entfallende Gesammtsteuer- summe, so findet die Bildung dieser Abtheilungen in der Art statt, dass von der übrig bleibenden Summe auf die erste und zweite Abtheéilung je die Hälfte entfällt. 5 16
So lange der Grundsatz wegen Aufhebung der Abgaben⸗Be⸗ freiungen in Bezug auf die Klassensteuer und directe Communalfteuer noch nicht durchgeführt ist, sind die zur Zeit noch befreiten Urwähler in diejenige , aufzunehmen, welcher sie angehören würden, wenn die Befreiungen bereits aufgehoben wären.
§ 14.
Jede Abtheilung wählt ein Drittheil der zu wählenden Wahl— männer.
„Ist die Zahl der in einem Urwahl-⸗Bezirk zu wählenden Wahl— männer nicht durch 3 theilbar, so ist, wenn nur 1 Wahlmann übrig bleibt, dieser von der zweiten Abtheilung zu wählen. Bleiben? Wahl⸗ männer übrig, so wählt die erste Abtheilung den einen und die dritte Abtheilung den andern. g 10
In jeder Gemeinde ist sofort ein Verzeichniß der stimmberech— tigten Urwähler (Urwählerliste5 aufzustellen, in welchem bei jedem einzelnen Namen der Steuerbetrag angegeben wird, den der Urwähler in der Gemeinde oder in dem aus mehreren Gemeinden zufammen— gesetzten Urwahl⸗Bezirk zu entrichten hat. Dies Verzeichniß ist öffentlich auszulegen, und daß dieses geschehen, in ortsüblicher Weife bekannt zu 5
Wer die Aufstellung für unrichtig oder unvollständig hält, kann dies innerhalb dreier Tage nach der Bekanntmachung bei der Orts— behörde oder dem von derselben dazu ernannten Commissar oder der dazu niedergesetzten Commission schriftlich anzeigen oder zu Pro— tokoll geben. —
Die Entscheidung darüber steht in den Städten der Gemeinde⸗ Verwaltungsbehörde, auf dem Lande dem Landrath zu.
In Gemeinden, die in mehrere Urwahl⸗Bezirke getheilt sind, er⸗ folgt die Aufstellung der , nach den einzelnen Bezirken.
Die Abtheilungen 9. 12) werden seitens derselben Behörden fest⸗ gestellt, welche die ÜUrwahl⸗Bezirke abgrenzen (§8§ 5, 6).
Eben diese Behörden haben für jeden Urwahl⸗Bezirk das Local, in welchem die auf den Bezirk bezügliche Abtheilungsliste öffentlich auszulegen und die Wahl der Wahlmänner abzuhalten ist, zu be— stimmen und den Wahlvorsteher, der die Wahl zu leiten hat, sowie einen Stellvertreter desselben für Verhinderungsfaͤlle zu ernennen.
In Bezug auf die Berichtigung der Abtheilungslisten kommen die Vorschriften des § 15 aheicn ,. Anwendung.
§5 17. Der Tag der Wahl ist von ö Minister des Innern festzusetzen.
Die Wahlmänner werden in jeder Abtheilung aus der Zahl der stimmberechtigten Urwähler des Urwahl-Bezirks ohne Rücksicht auf die Abtheilung gewählt.
Mit Ausnahme des Falles der Auflösung der Kammer sind die Wahlen der Wahlmänner für die ganze Legislatur, Periode dergestalt gültig, daß bei einer erforderlich werdenden Ersatzwahl eines Abgeord⸗ neten nur an Stelle der inzwischen durch Tod, Wegziehen aus dem Urwahl⸗Bezirk oder auf sonstige Weise ausgeschiedenen Wahlmänner neue zu wählen sind. .
§19. Die Urwähler sind zur Wahl durch ortsübliche Bekanntmachung zu berufen. g go Der. Wahlvorsteher ernennt aus der Zahl der Urwähler des Wahlbezirks einen Protokollführer, sowie 3 bis 6 Beisitzer, welche mit ihm den Wahlvorstand bilden, und verpflichtet sie mitfelst Hand⸗ schlags an Eidesstatt. ö 21.
Die Wahlen erfolgen btgcͤñ soweise durch Stimmgebung zu . nach absoluter Mehrheit und nach den Vorschriften des Reglements (5 37).
§ 22. In der Wahlversammlung dürfen weder Discussionen stattfinden, noch . gefaßt werden. ö stimmen, unter Protest oder Vorbehalt abgegeben, sind ungültig.
25 Ergiebt sich bei der ersten hk mung keine absolute Stimmen⸗ mehrheit, so findet die engere e, g.
Der gewählte Wahlmann muß fich über die Annahme der Wahl erklären. Eine Annahme unter iet oder Vorbehalt gilt als Ab⸗ lehnung und zieht eine Ersatzwa n sich.
Das Protokoll wird von dem Wahlvorstande (S 20) unterzeichnet
und sofort dem Wahleommissar (5 26) für die Wahl der Abgeordneten eingereicht. 92
Die Regierung ernennt den Wahleommissar für jeden Wahl⸗ bezirk zur Wahl der Abgeordneten und bestimmt den Wahlort. *) ) Anmerkung: Die Schlusswort sind aufgehoben durch § 4 des Gesetzes vom 27. Juni 1860. [Gesetz- Samml. S. 357.) .
§ 2.
Der Wahleommissar beruft die Wahlmänner mittelst schriftlicher Einladung zur Wahl der Abgeordneten. Er hat die Verhandlungen über die Urwahlen nach den Vorschriften dieser Verordnung zu prüfen, und wenn er einzelne Wahlacte für ungültig erachten sollte, der Ver= sammlung der Wahlmänner seine Bedenken zur endgültigen Ent⸗ scheidung vorzutragen. Nach Ausschließung derjenigen Wahlmänner, deren Wahl für ungültig erkannt ist, schreitet die Versammlung sofort zu dem eigentlichen a re .
Außer der vorgedachken Erörterung und Entscheidung über die etwa gegen einzelne Wahlacte erhobenen Bedenken dürfen in der Ver⸗ sammlung keine Discussionen J noch Beschlüsse gefaßt werden.
5 23. Der Tag der Wahl der Abgeordneten ist von dem Minister des Innern festzusetzen.
§ 29.
Zum Abgeordneten ist jeder Preuße wählbar, der das dreißigste Lebensjahr vollendet, den Vollbesitz der bürgerlichen Rechte infolge rechtskräftigen richterlichen Erkenntnisses nicht berloren hat und bereils ein Jahr lang dem preußischen W angehört.
§ 30. p ö,. Wahlen der Abgeordneten erfolgen durch Stimmgebung zu rotokoll.
Der Protokollführer und die Beisitzer werden von den Wahl⸗ männern auf den Vorschlag des Wahlcommissars gewählt und bilden mit diesem den Wahlvorstand.
Die Wahlen erfolgen noch absoluter Stimmenmehrheit. Wahl⸗ stimmen, unter Protest oder Vorbehalt abgegeben, sind ungültig.
Ergiebt sich bei der ersten Abstimmung keine absolute Hachrheit, so wird zu einer engeren Wahl k
Der gewählte Abgeordnete muß sich über die Annahme oder Ab⸗ lehnung der auf ihn gefallenen Wahl gegen den Wahlcommissar er— klären. Eine Annahme⸗Erklärung unter Fin oder Vorbehalt gilt als Ablehnung und hat eine neue 3 zur Folge.
Die zur Ausführung dieser Verordnung erforderlichen näheren Bestimmungen hat Unser Staats⸗Ministerium in einem zu erlassenden Reglement zu treffen. ;
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.
Gegeben Sanssouci, den 36. Mai 1849.
Friedrich Wilhelm. Graf von Brandenburg. von Laden berg. von Manteuffel. von Strotha. von der Heydt. von Rabe. Simons.
Gesetz betreffend die ferngre Geltung der Verordnung vom 30. Mai 1849 für die Wahlen zum Hause der Abgeordneten in den durch die Gesetze vom 20. September und 24. De⸗ zember 1866 mit der preußischen Monarchie vereinigten Landestheilen.
Wir Wilhe lim, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. verordnen, mit Zustimmung der beiden Häuser des Landtags der Monarchie, was folgt:
8 1
Bis zum Erlaß des im Artikel 72 der Verfassungs⸗Urkunde vor⸗ behaltenen Wahlgesetzes erfolgen die Wahlen zum Hause der Abgeord⸗ neten in den durch die Gesetze vom 20. September und 24. Dezember 1866 mit der preußischen Monarchie vereinigten Landestheilen auf Grund der Verordnung bom 30. Mat 1849 (Hesetz⸗Samml. S. 2065) und des Artikels 2 der Verordnung vom 14. September 1857 (Gesetz⸗= Samml. S. 14832), mit Ausschluß der durch den 5 4 des Gesetzes vom 27. Juni 1860 (GesetzSamml. S. 357) aufgehobenen Vor⸗ schriften wegen der Wahlbezirke und Wahlorte 5§ 2, 3 und 26 am Ende, und unter nachstehenden Maßgaben.
Zu 5§ 5 der Verordnung vom 30. Mai 1849.
I) In Urwahl⸗Bezirken, welche ganz oder theilweise aus Inseln bestehen, kann je nach der Oertlichkeit und dem Bedürfnisse von einer Wahlversammlung für den ganzen Bezirk abgesehen und können Wahl⸗ versammlungen für einen Theil desselben oder für jede einzelne Infel angesetzt werden.
Zu F 10 der Verordnung.
2) Bis die neu zu veranlagende Grundsteuer zur Erhebung kommt, sind in der Provinz Schleswig-Holstein bei der Bildung der Wahlabtheilungen als Grundsteuer die Landsteuer und die Contri⸗ bution, soweit dieselben noch fortzuentrichten sind, in Anrechnung zu bringen. Denselben treten in . Umfange die unter den so⸗ genannten stehenden Gefällen befindlichen Beträge, welché den Cha—⸗ rakter einer directen Staatssteuer an sich tragen, hinzu, sobald die Aussonderung derselben gemäß § 4 der Verordnung vom 28. April 1867 (Gesetz⸗Samml. S. 543) erfolgt sein wird.)
) Anmerkung. Die Grundsteuer wird in der Provinz
Schleswig - Holstein vom 1. Januar 1878 ab erhoben. Gesetz vom 13. Dezember 1875. (Gesetz-Samml. S. 612.
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Die zur Ausführung dieses Gesetzes erforderlichen Anordnungen, insbesondere die Bestimmung der mit den Wahlangelegenheiten zu beauftragenden Behörden, hat das Staats ⸗Ministerium im Wege des Reglements zu erlassen.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und; bei⸗ gedrucktem Königlichen Insiegel.
Gegeben Berlin, den 11. März 1869.
. (L. S8. Wilhelm.
Graf von Bismarck-Schönhgusen. Freiherr von der Heydt.
von Roon. ü
Graf von sinn . von Mühler. von Selchow. Graf zu Eulenburg. Leonhardt.
Gesetz, betreffend die Vereinigung des Herzogthums Lauenbur mit der w Monarchie. x
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2e. verordnen, mit Zustimmung beider ö des Landtages, was folgt:
§ 2. Der bisherigen Zahl der Mitglieder des Hauses der Abgeordneten tritt Ein Abgeordneter * das i. Herzogthum , inzu. er rdibzet einen besonderen Wahlbezirk, dessen Wahlort die Stadt n ist. Bis zum Erlaß des im Artikel 72 der Verfassungs⸗Urkunde vor⸗
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