1893 / 225 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 19 Sep 1893 18:00:01 GMT) scan diff

u streichen, wenn nur 1Wahlmann zu wählen ist. Stimmen sind abgegeben

Namen der Enn her. ein oder ließ sie von den Urwählern, die lches wünschten, selbst eintragen. ; lala . . dieses Geschäfts . der Wahlvorsteher, ob noch ein Urwähler der dritten Abtheilung feine Stimme abzugeben habe. Als sich

niemand weiter meldete, erklärte er die Abstimmung für geschlossen. Die Zahl der Stimmenden betrug

Für ungültig erklärte Stimmen waren vorhanden

Die Zahl der gültigen Stimmen beträgt also

und ist mithin die absolute Mehrheit Es haben erhalten

Stimmen,

10

11

12)

wenn 2 zu wählen

aus

der VBerfamm lung bekannt gemacht, erklärte, da er in der Versammlung anwesend

Da der . wird durchstrichen, die . Mehrheit erhalten hatte, so wurde er, als zum Wahlmann gewählt,

sind.

wird durchstrichen,

wenn nur 1 Wahl⸗

mann 9 wählen ist.

war, auf Befragen, daß er die Wahl annähme, und unterschrieb zum Zeichen dessen. D

a 1 aus ) aus die meisten Stimmen und die absolute Mehrheit erhalten haben, so wurden die⸗ selben, als zu Wahlmännern gewählt, der Versammlung bekannt gemacht und ie erklärten, da sie in der ,, anwesend waren, auf Befragen, daß 6. die Wahl annähmen, und unterschrieben zum Zeichen dessen.

5

wenn keine Aus⸗ loosung erforder⸗ lich ist.

1Wahlmann zu w

wird durchstrichen, wenn Stimmen⸗ gleichheit unter allen zur engeren Wahl Gestellten vorliegt.

wird durchstrichen, wenn Stimmen⸗ gleichheit unter allen zur engeren Wahl Gestellten

nicht vorliegt.

wird durchstrichen,

u streichen, wenn nur . ̃ ählen ist. Stimmen sind abgegeben

Da hiernach Keiner die absolute Mehrheit erhalten hatte, so wurde nach den Bestimmungen des 17 des Reglements zu einer engeren Wahl geschritten, wobei, da die Abtheilung 2 (1) Wahlmänner zu wählen hat, nur diejenigen 42) auf die engere Wahl zu bringen waren, welche die meisten Stimmen gehabt

atten. ö Da jedoch die Auswahl der zur engeren Wahl zu bringenden Personen zweifelhaft war, weil auf die vorstehend unter Nr, Genannten eine gleiche Stimmenzahl gefallen war, so entschied zwischen ihnen das Loos, welches durch die Hand des Vorstehers gezogen wurde.

. kamen zur engeren Wahl:

1

3 . 2

Nach . Aufruf in der Reihenfolge der Abtheilungsliste fragte der Wahlvorsteher, ob noch ein Urwähler der dritten Abtheilung seine Stimme ab⸗— zugeben habe. Als sich niemand weiter meldete, erklärte er die Abstimmung für

eschlossen. schttf Die Zahl der Stimmenden betrug

ungültige Stimmen waren vorhanden die Zahl der gültigen Stimmen beträgt also und ist mithin die absolute Mehrheit Es . bei dieser engeren Wahl

Stimmen,

aus und der aus

; ; ; ; ; haben sind sie die meisten Stimmen und die absolute Mehrheit erhalten hat so ist er

hiernach . gewählt worden und wurde (n) als solche ()

der Versammlung bekannt gemacht.

) Siehe Anmerkung.) Da auf id. zur engeren Wahl gestellten Personen eine gleiche

Stimmnenzahl gefallen war, entschied unter ihnen das von der Hand des Vor⸗ stehers gezogene Loos, welches auf den aus 5a K

und den ö Die elben wurde (n) der Versammlung als Wah lun ner bekannt ge⸗

222 . 8 t= * 8 823 35 D 3 861 D S D S . 83 S8 8 2 3 D 3 2 = 8 2 23 8 23

zu wählenden Wahlmänner bei der ersten engeren Wahl die absolute Stimmenmehrheit erhalten haben.

wird durchstrichen, wenn nur 1 Wahlmann zu wählen war, oder die beiden

Derselbe Wahl mann macht.

Auf Befragen erklärte (n)

anwesend war (en), daß . die Wahl annähme (n), und unterschrieb (en) zum Zeichen dessen. . ;.

Es wurde, da noch ein Wahlmann zu wählen war, in Bezug auf diesen zur engeren Wahl geschritten, wobei nur diejenigen 2 auf die Wahl zu bringen waren, welche, dich dem bereits Gewählten, die meisten Stimmen gehabt

hatten. wird

durchstrichen, wenn keine Aus—⸗

r ( da sie (er) in der Versammlung

Da jedoch die Auswahl der zur engeren Wahl zu bringenden Personen zweifelhaft war, weil auf die vor⸗ stehend unter Nr. .. . Genannten eine gleiche Stimmen loosung erforder⸗ zahl gefallen war, so entschied zwischen ihnen das Loos,

lich ist. welches durch die Hand des Vorstehers gezogen wurde.

ö kamen zur engeren Wahl: 2 Nach beendigtem Aufruf in der Reihenfolge der Abtheilungslisten fragte der . ob noch ein Urwähler der dritten Abtheilung seine Stimme abzugeben habe. Als sich niemand weiter meldete, erklärte er die Abstimmung

für geschlossen.

Die Zahl der Stimmenden betrug —— ungültige Stimmen waren vorhanden —— die Zahl der gültigen Stimmen beträgt also und ist mithin die absolute Mehrheit

Es 3 bei dieser engeren Wahl

z Stimmen, wird Da der aus durchstrichen, Stimmen , hat, so ist er zum Wahlmann durch ab⸗ wenn Stimmen⸗] solute Mehrheit gewählt, und als solcher der Versammlung gleichheit vorliegt. U bekannt gemacht worden. wird Da auf beide eine gleiche Stimmenzahl gefallen durchstrichen, war, entschied unter ihnen das Loos, welches von der Hand wenn des Vorstehers gezogen wurde und auf den ———— Stimmen⸗ w e. gleichheit nicht 3 Derselbe wurde der Versammlung als Wahlmann vorliegt. ekannt gemacht. Da er in der Versammlung anwesend war, um die Annahme der Wahl befragt, erklärte er, dieselbe annehmen zu wollen, und unterschrieb zum

Zeichen dessen.

Die srwöhsct der dritten Abtheilung wurden in Gemäßheit des 8 14 des Reglements zum Ab— treten veranlaßt und entfernten sich. t

) Anmerkung: männer g nach den

estimmungen anzugeben.

allen und ergiebt dabei ni

Es wurde demnächst von der zweiten Abth 66 zur Wahl der Wahlmänner geschritten. Der Proto hee if die Namen der Urwähler dieser Abtheilung in der Reihenfolge der Abtheilungsliste nach einander

Ist die absglute Stimmenmehrheit h mehrere als die zu wählenden Wahl- i die Höhe der Stimmenzahl, welche derselben gewählt sind, ö. ist im letzten Absatz des 5 17 des Reglements zu verfahren und dies im Protoko

wird durchstrichen, wenn keine engere Wahl erforderlich ist.

auf, wobei mit dem Höchstbesteuerten angefangen wurde. Die Aufgerufenen traten an den Tisch und nannten jeder einzeln . den Namen desjenigen Urwählers, welchem sie ihre Stimme zum Wahl⸗ mann geben wollten, ; z die Namen derjenigen beiden Urwähler, welchen sie ihre Stimme zum Wahlmann geben wollten. Der Protokollführer trug diese Namen in die Abtheilungsliste neben den Namen der stimmenden Urwähler ein, oder ließ sie von den Urwählern, die solches wünschten, selbst eintragen.

Nach Beendigung . Geschäfts 3 der Wahlvorsteher, ob noch ein Urwähler der zweiten Abtheilung ö. Stimme abzugeben habe. Als sich niemand weiter meldete, erklärte er die Abstimmung für geschlossen.

Die Zahl der Stimmenden betrug

Stimmen sind abgegeben

für ungültig erklärte Stimmen waren vorhanden die Zahl der gültigen Stimmen . also und ist mithin die absolute Mehrhei

Es haben erhalten

zu streichen, wenn nur 1Wahlmann zu wählen ist.

Stimmen,

. tri Da der aus . wi 6 23 die absolute Mehrheit erhalten hatte, so wurde er, als zum Wahlmann gewählt, wenn zu wählen s der Versammlung bekannt gemacht, erklärte, da er in der Versammlung anwesend sind. war, . Befragen, daß er die Wahl annähme, und unterschrieb zum Zeichen dessen. a

1 aus

wird durchstrichen, 4 aus wenn nur 1 Wahl⸗ die meisten Stimmen und die absolute Mehrheit erhalten haben, so wurden mann zu wählen ist. dieselben, als zu Wahlmännern gewählt, der Versammlung bekannt gemacht. N. Befragen erklärten sie, da sie in der Versammlung anwesend waren, daß

sie die Wahl annähmen, und unterschrieben zum Zeichen dessen.

*) Da hiernach Keiner die absolute Mehrheit erhalten hatte, so wurde nach den Bestimmungen des 5 17 des Reglements zu einer engeren Wahl ge— schritten, wobei, da die Abtheilung 2 (1 Wahlmänner zu wählen hat, nur die⸗ jenigen 4 (27) auf die engere Wahl zu bringen waren, welche die meisten Stimmen gehabt hatten.

Da jedoch die Auswahl der zur engeren Wahl zu bringenden Personen zweifelhaft war, weil auf die vorstehend unter Nr. Genannten eine gleiche Stimmenzahl gefallen war, so entschied zwischen ihnen das Loos, welches durch die Hand des Vorstehers gezogen wurde.

ö kamen zur engeren Wahl:

wird durchstrichen,

wenn keine Aus⸗

loosung erforder⸗ lich ist.

2) 3h . 4)

Dach beendigtem Aufruf in der Reihenfolge der Abtheilungsliste fragte

der Wahlvorsteher, ob noch ein Urwähler der zweiten Abtheilung seine Stimme abzugeben habe. Als sich niemand weiter meldete, erklärte er die Abstimmung

für geschlossen. Die Zahl der Stimmenden betrug Stimmen sind abgegeben

ungültige Stimmen waren vorhanden

die Zahl der gültigen Stimmen beträgt also und ist mithin die absolute Mehrheit

Es . bei dieser engeren Wahl

zu streichen, wenn nur 1Wahlmann zu wählen ist.

Stimmen,

0.

. ö ww und der . ö. aus

die meisten Stimmen und die absolute Mehrheit erhalten ykta] so

ist er] zj zum Wahlmann . sind 6 hiernach . nn mm durch absolute Mehrheit gewählt

U worden und wurde (n) als solche () der Versammlung bekannt gemacht.

) (Siehe Anmerkung.) Da auf . zur engeren Wahl gestellten Personen eine gleiche e . Stimmenzahl gefallen war, entschied unter ihnen das von der Hand des Vor⸗ ö ö. stehers gezogene Loos, welches auf den uu

ö 44 fiel. Wahl Gesteilten n nicht vorliegt. . wurde (n) der Versammlung als , n, bekannt gemacht.

Auf Befragen erklärte (n) ae re, da sie (er) in der Versammlung

anwesend war len), daß sie (er) die Wahl annähme (n), und unterschrieb (en) zum Zeichen dessen. ;

Es wurde, da noch 1 Wahlmann zu wählen war, in . auf diesen zur engeren Wahl geschritten, wobei nur diejenigen 2 auf die Wahl zu bringen waren, welche, nächst dem bereits Gewählten, die , Stimmen gehabt hatten. wird durchstrichen ; Da jedoch die Auswahl der zur engeren Wahl zu

, 66. bringenden et zweifelhaft war, weil auf die vor— . 96. stehend unter Nr. Genannten eine gleiche Stimmen⸗ on, . er zahl gefallen war, so entschied zwischen ihnen das Loos,

1 mn welches durch die Hand des Vorstehers gezogen wurde. ö kamen zur engeren Wahl:

2 ; . . J. .

Nach beendigtem Aufruf in der Reihenfolge der Abtheilungsliste fragte

der Wahlvorsteher, ob noch ein Urwähler der zweiten Abtheilung seine Stimme

abzugeben habe. Alt sich niemand weiter meldete, erklärte er die Abstimmung für geschlossen. ;

Die Zahl der Stimmenden betrug

ungültige Stimmen waren vorhanden

wird durchstrichen, wenn Stimmengleich⸗ heit unter allen zur engeren Wahl Gestellten vorliegt.

wird durchstrichen, wenn Stimmen⸗

die Zahl der gültigen Stimmen beträgt also

und ist mithin die absolute Mehrheit Es erhielten bei dieser engeren Wahl

1) Stimmen,

3 ; ; Da der aus wird durch strichen, Stimmen erhalten hat, so ist er zum Wahlmann durch

*

wenn Stimmen⸗ ö ö 5

* absolute Mehrheit ewahlt und als solcher der Versamm⸗

aleichheit vorliegt. ung , rh l . ae Ct gi, gefallen ; ; a auf beide eine gleiche immenzahl ge

ie n n en, war, entschied unter ihnen das Loos, welches von der Hand

5 ö des Vorstehers gezogen wurde und auf den —— gleichheit, nicht aus . fiel. Derselbe wurde der Versamm⸗

vorliegt. lung als Wahlmann bekannt gemacht. Da er in der Versammlung anwesend war, um die Annahme der Wahl befragt, erklärte er, die Wahl annehmen zu wollen, und unterschrieb zum

Zeichen dessen.

absolute Stimmenmehrbeit erhalten haben.

wird durchstrichen, wenn nur 1 Wahlmann zu wählen war, oder die beiden zu wählenden Wahlmänner bei der ersten engeren Wahl die

Die Urwähler der zweiten Abtheilung wurden in Gemäßheit des 5 14 des Reglements zum

Abtreten veranlaßt und entfernten sich.

männer n und ergiebt dabei n nach den ? anzugeben.

) Anmerkung: Ist die , Stimmenmehrheit auf mehrere als die zu wählenden Paht⸗ t die Höhe ber Stimmenzahl, welche derselben gewählt sind so estimmungen im letzten Absatz des 8 17 des Reglements zu verfahren und dies im Protoko

(Schluß in der Zweiten Beilage.)

r . wenn nur a

Zweite Beilage zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Köni

.

(Schluß aus der Ersten Beilage.)

Es wurde demnächst von der . ersten Abtheilung

zur Wahl der Wahlmänner geschritten. Der Protokollführer rief die Namen der Urwähler dieser Abtheilung in der Reihenfolge der Abtheilungsliste nach einander auf, wobei mit dem Höchstbesteuerten angefangen wurde. Die Auf⸗ gerufenen traten an den Tisch und nannten jeder einzeln

den Namen desjenigen Urwählers, welchem sie ihre Stimme zum

Wahlmann geben wollten,

die Namen derjenigen beiden Urwähler, welchen sie ihre Stimme

zum Wahlmann geben wollten. Der Protokollführer trug diese Namen in die Abtheilungsliste neben den Namen der stimmenden Ürwähler ein oder ließ sie von den Urwählern, die solches wünschten, selbst eintragen.

Nach Beendigung dieses Geschäfts fragte der Wahlvorsteher, ob noch ein Urwähler der ersten Abtheilung seine Stimme abzugeben habe. Als sich niemand weiter meldete, erklärte er die Abstimmung für geschlossen.

Die Zahl der Stimmenden betrug . .

mann zu wahlen ist. Stimmen sind abgegeben

für ungültig erklärte Stimmen waren vorhanden

die Zahl der gültigen Stimmen beträgt ässo und ist mithin die absolute Mehrheit —— Es haben erhalten

Stimmen,

OO 2 O D N ——

. . ö K die absolute Mehrheit erhalten hatte, so wurde er, als zum Wahlmann ge⸗ wählt, der Versammlung bekannt gemacht, erklärte auf Befragen, da er in der Versammlung anwesend war, daß er die Wahl annähme, und unterschrieb zum ; . en.

s a

wird durchstrichen, wenn 2 zu wählen; sind.

1 aus . 2723 aus

die meisten Stimmen und die absolute Mehrheit erhalten haben, so wurden dieselben, als zu Wahlmännern gewählt, der Versammlung bekannt gemacht. Auf Befragen erklärten sie, da sie in der Versammlung anwesend waren, daß sie die Wahl annähmen, und unterschrieben zum Zeichen deffen.

wird durchstrichen, wenn nur 1Wahlmann zu wählen ist.

5

Da hiernach keiner die absolute Mehrheit erhalten hatte, so wurde nach den. Bestimmungen des 8 17 des Reglements zu einer engeren Wahl ge— schritten, wobei, da die Abtheilung 2 (1) Wahlmänner zu wählen hat, nur diejenigen 4 (2) auf die engere Wahl zu bringen waren, welche die meisten Stimmen gehabt hatten.

Da jedoch die Auswahl der zur engeren Wahl zu bringenden Personen zweifelhaft war, weil auf die vorstehend unter Nr. Genannten eine gleiche Stimmenzahl gefallen war, so entschied zwischen ihnen das Loos, welches durch die Hand des Vorstehers gezogen wurde.

2 kamen zur engeren Wahl:

wenn keine Ausloosung

wird durchstrichen, erforderlich ist.

wird durchstrich en, wenn keine engere Wahl erforderlich ist.

Stimmen,

wird durchstrichen, Da der k

wenn Stimmen⸗ * der 34

. . unter die meisten Stimmen und die absolute Mehrheit erhalten in, so 6 e

allen zur engeren] R ö

6 n,, hiernach . durch absolute Mehrheit gewählt worden und . wurde (n) als solche (r) der Versammlung bekannt gemacht.

(Siehe Anmerkung.)

Da auf . zur engeren Wahl gestellten Personen eine gleiche Stimmen⸗

zahl gefallen war, entschied unter ihnen das von der Hand des Vorstehers gezogene Loos, welches auf den aus fiel. Wahlmann

. dein erselbe ö e nr, bekannt gemacht. ö. . da sie (er) in der Versammlung

Dieselben Auf Befragen erklärte (n) anwesend war (en), daß sie (er) die Wahl annähme (n), und unterschrieb (en) zum Zeichen dessen. Es wurde, da noch 1 Wahlmann zu wählen war, in Bezug auf diesen zur engeren Wahl geschritten, wobei nur diejenigen 2 auf. die Wahl zu bringen waren, welche nächst dem bereits Wr lte, ö. . 5 gehabt 3 . ; Da jedoch die Auswa er zur engeren Wahl zu , bringenden Personen zweifelhaft war, weil auf die vorftehend lopfung erforber⸗ ö Genannten eine Fleiche Stimmenzahl ge⸗ lich is fallen war, so entschied zwischen ihnen das Loos, welches g durch die Hand des Vorstehers gezogen wurde. 2 kamen zur engeren Wahl: ) 2

)

Nach beendigtem Aufruf in der Reihenfolge der Abtheilungsliste fragte der Wahlvorsteher, ob noch ein Urwähler der ersten Abtheilung seine Se abzugeben habe. Als sich niemand weiter meldete, erklärte er die Abstimmung für geschlossen.

Die Zahl. der Stimmenden betrug . ungültige Stimmen waren vorhanden

die Zahl der gültigen Stimmen beträgt affo———— und ist mithin die absolute Mehrheit Es . bei dieser engeren Wahl 9 . . Da der ; aus wird dig hr ten, Stine erhalten hat, so ist er zum Wahlmann durch eien hc . 1 Mehrheit gewählt und als solcher der Versammlung gl. l bekannt gemacht worden.

Da auf beide eine gleiche Stimmenzahl gefallen war, entschied unter ihnen das Loos, welches von der Hand des Vorstehers gezogen wurde und auf den aus fiel. Derselbe wurde der Versamm⸗ lung als Wahlmann bekannt gemacht.

; Um die Annahme der Wahl befragt, erklärte er, da er in der Ver⸗ sammlung anwesend war, dieselbe annehmen zu wollen, und unterschrieb zum

sind fe

wird durchstrichen, wenn. Stimmen gleichheit unter allen zur engeren Wahl Gestellten nicht vorliegt.

aus

wurde (n) der Versammlung als

Stimmen,

absolute Stimmenmehrheit erhalten haben.

wird durchstrichen, wenn Stimmen⸗ gleichheit nicht vorliegt.

wird durchstrichen, wenn nur 1 Wahlmann zu wählen war, oder die beiden zu wählenden Wahlmänner bei der ersten engeren Wahl die

2

539

zugeben habe. für geschlossen.

u streichen, wenn nur 4 ö an streichen, Stimmen sind abgegeben

4) Rah beendigtem Aufruf in der Reihenfolge der Abtheilungsliste fragte der Wahlvorsteher, ob noch ein Urwähler der ersten Abtheilung seine Stimme ab⸗ Als sich niemand weiter meldete, erklärte er die Abstimmung

Die Zahl der Stimmenden betrug

1Wahlmann zu wählen ist.!

ungültige Stimmen waren vorhanden

Der Wahlvorsteher.

wird durchstrichen, wenn keine engere Wahl erforderlich ist.

Anmerkung: Ist die absolute Stimmenmehrheit auf mehrere gls die zu wählenden Wahl- männer gefallen und ergiebt dabei nicht die Höhe der Stimmenzahl, welche derselben gewählt sind, so ist nach den Bestimmungen im letzten Absatz des 5 17 des Reglements zu verfahren und dies im Protokoll

zugeben.

Rr r dnnn g

über die Ausführung der Wahl der Abgeordneten zur Zweiten Kammer.

Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen c. ꝛc. berordnen in Ausführung der Artikel 67 bis 74 und auf Grund des gttilels 105 der Verfassungsurkunde, auf den Antrag Unferes Staats⸗ Ministeriums, daß statt des Wahlgesetzes für die Abgeordneten der eiten Kammer vom 6. Dezember 1848 die nachfolgenden näheren Bestimmungen zur Anwendung zu 16 sind: 8

Die Abgeordneten der zweiten Kammer werden von Wahlmännern in Wahlbezirken, die Wahlmänner von den Urwählern in Urwahl— bezirken gewählt. 32 Die Zahl der in jedem Regierungsbezirk zu wählenden Abgeordneten weist das anliegende Verzeichniß nach 7

Die Bildung der Wahlbezirke ist nach Maßgabe der durch die letzten allgemeinen Zählungen ermittelten Bevölkerung von den Re— kisrungen dergestalt zu bewirken, ß von jedem Wahlkörper min⸗ estens zwei Abgeordnete zu wählen sind. Kreise, die zu verschiedenen Regierungsbezirken gehören, können ausnahmsweise durch den Ober⸗

raͤsidenten zu einem Wahlbezirk vereinigt werden, wenn es nach der

age und den sonstigen Verhältnissen der ersteren nöthig erscheint. Anmerkung: Die SS 2 und 3 sind aufgehoben durch S4 des Gesêtzes vom AV. Juni 1860. (Gesetz-Samml. Seite 357.)

§ 4. Auf jede Vollzahl von 250 Seelen ist ein Wahlmann zu wählen. 5

6 Gemeinden von weniger als 750 Seelen, so wie nicht zu einer emeinde gehörende bewohnte Besitzungen, werden von dem Landrath kit einer oder mehreren benachbarten Gemeinden zu einem Urwahl⸗ eßirk vereinigt. 85

ö Gemeinden von 1750 Seelen oder mehr als 1750 Seelen werden n der Gemeinde⸗Verwaltun behörde in mehrere Urwahlbezirke ge— merh e ind so einzurichten, daß höchstens 6 Wahlmänner darin

nd.

ö §8 7. Die Urwahlbezirke müssen, soweit es thunlich ist, so gebildet

die Zahl der, gültigen Stimmen beträgt affo und ist mithin die absolute Mehrheit .

berden, daß die 3 der in einem jeden derselben zu wählenden ahlmänner durch drei theilbar ist.

Zeichen dessen.

Bescheinigung (en), darüber, daß die sämmtlichen Urwähler zur bestimmten Stunde des Tages der Wahl in ortsüblicher Weise zusammenberufen und ihnen dabei das Wahllocal, sowie der Name des Wahlvorstehers und seines Stellvertreters bekannt gemacht worden sind,

; Gegenwärtige Verhandlung ist von dem Wahlvorsteher, den Beisitzern und dem Protokollführer überall genehmigt und wie folgt vollzogen worden.

wird werden

hier beigefügt. v. w. o.

Die ine. Der Protokollführer.

88. Jeder selbständige Preuße, welcher das 24. Lebensjahr vollendet und nicht den Vollbesitz der bürgerlichen Rechte infolge rechts⸗ kräftigen richterlichen Erkenntnisses verloren hat, ist in der Gemeinde, worin er seit sechs Monaten seinen Wohnsitz oder Aufenthalt hat, stimmberechtigter Urwähler, sofern er nicht aus öffentlichen Mitteln Armenunterstützung erhält. 5 Die Militärpersonen des stehenden Heeres und die Stamm⸗ mannschaften der Landwehr wählen an ihrem Standorte, ohne Rück⸗ . darauf, wie lange sie sich an demselben vor der Wahl auf— gehalten haben. Sie bilden, wenn sie in der Zahl von 750 Mann oder darüber zusammenftehen, einen oder mehrere besondere Wahl- bezirke. Landwehrpflichtige, welche zur Zeit der Wahlen zum Dienst einberufen sind, wählen an dem Ort ihres Aufenthalts für ihren

Heimathsbezirk.

) Anmerkung: 9 ist abgeändert bezw. aufgehoben durch § 49 Abs. 1. des Reichs-Militärgesetzes vom 2. Mai 1874 (Reichs-Gesetzblatt S. 45.), welcher lautet:

Für die zum activen Heere gehörigen Militär- personen, mit Ausnahme der Militärbeamten, ruht, die Berechtigung zum Wählen sowohl in Betreff der Reichsvertrétung, als in Betreff der einzelnen Landesvertretungen. Eine Vereinigung der hiernach Wahlberechtigt bleibenden Militärpersonen zu be- sonderen Militär-Wahlbezirken für die Wahl der auf indirectem Wahlrecht beruhenden Landesvertretungen darf nicht stattfinden.

§ 10.

Die Urwähler werden nach Maßgabe der von ihnen zu entrichten⸗ den directen Staatssteuern (Klassensteuer, Grundsteuer, Gewerbesteuer) in 3 Abtheilungen getheilt, und zwar in der Art, daß auf jede Ab⸗ theilung ein Drittheil der Gesammtsumme der Steuerbeträge aller Urwähler fällt.

Diese Gesammtsumme wird berechnet:

a. gemeindeweise, falls die Gemeinde einen Urwahlbezirk für . bildet oder in mehrere Urwahlbezirke getheilt ist 8 6); “*) b. bezirksweise, falls der Urwahlbezirk aus mehreren Gemeinden

zusammengesetzt ist (6 57.

) Anmerkung: § 10 Abs. a. ist abgeändert, dureh §S 1 Abs. 2? des Gesetzes vom 24. Juni 1891 (Geset- Samml. S. 231), wonach in Gemeinden, welche in mehrere Urwahlbezirke getheilt sind, für jeden Urwahl- bezirk eine besondere Abtheilungsliste gebildet wird.

114

Wo keine Klassensteuer erhoben wird, tritt für dieselbe zunächst die etwa in Gemäßheit der Verordnung vom 4. April 1848 anstatt der indirecten eingeführte directe Staatssteuer ein.

Wo weder Klassensteuer noch klassificirte Steuer auf Grund der Verordnung vom 4. April 1848 erhoben wird, tritt an Stelle der Klassensteuer die in der Gemeinde zur Hebung kommende directe Communalsteuer.

Wo auch eine solche ausnahmsweise nicht besteht, muß von der Gemeinde Verwaltung nach den Grundsäͤtzen der Klassensteuer⸗ veranlagung eine ungefähre Einschätzung bewirkt und der Betrag aus⸗ geworfen werden, welchen jeder Urwähler danach als Klassenstener zu zahlen haben würde.

Wird die Gewerbesteuer von einek Handelsgesellschaft entrichtet, so ist die Steuer behufs Bestimmung, in welche Abtheilung die Gesellschafter gehören, zu gleichen 6 auf dieselben zu repartiren.

§8 12. Die erste Abtheilung besteht aus denjenigen Urwählern, auf welche die höchsten Steuerbeträge bis zum Belaufe eines Drittheils der Gesammtsteuer (8 10) fallen.

Die zweite Abtheilung besteht aus denjenigen Urwählern, auf welche die nächst niedrigeren Steuerbeträge bis zur Grenze des zweiten Drittheils fallen.

Die dritte Abtheilung besteht aus den am niedrigsten besteuerten Urwählern, auf welche das dritte Drittheil fällt. In diese Abtheilung gehören auch diejenigen Urwähler— 3 keine Steuer zahlen.

So lange der Gin fe wegen Aufhebung der Abgaben⸗Befrei⸗ ungen in 33 auf die Klassensteuer und directe Communalsteuer noch nicht , rt ist, sind die zur Zeit noch befreiten Urwähler in diejenige Abtheilung aufzunehmen, welcher sie angehören würden, wenn die Befreiungen bereits aufgehoben wären.

§ 14.

Jede Abtheilung wählt ein- Drittheil der zu wählenden Wabl-⸗ männer.

Ist die Zahl der in einem Urwahlbezirke zu wählenden Wahlmänner nicht durch drei theilbar, so ist, wenn nur ein Wahl mann Übrig bleibt, dieser von der zweiten Abtheilung zu wählen. Bleiben 2 Wahl männer übrig, so wählt die erste Abtheilung den einen und die dritte Abthei⸗ lung den andern. !

O9.

In jeder Gemeinde ist sofort ein Verzeichniß der stimmberechtigten Urwähler (Urwählerliste) aufzustellen, in welchem bei jedem einzelnen Namen der Steuerbetrag angegeben wird, den der Urwähler in der Gemeinde oder in dem aus mehreren Gemeinden zusammengesetzten