1893 / 236 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 02 Oct 1893 18:00:01 GMT) scan diff

Deutscher Neichs Anzeiger

und

scher Staats⸗Anzeig

Königlich Preuß

Aer Bezugspreis beträgt vierteljährlich 4 M 50 9. 6 7 Alle Rost⸗-Anstalten nehmen Kestellung an; 66. für Gerlin außer den Nost-⸗Anstalten auch die Expedition

SW., Wilhelmstraße Nr. 32.

Sinzelne ARüummern kosten 25 5.

s

Insertionspreis fur den Naum riner Aruchzeile 305. Juserate nimmt an: die Königliche Expedition

er.

des Aentschen Reichs- Anzeigers und Königlich Rreußischen Ktaats- Anzeiger Berlin 8 T., Wilhelmstraste Nr. 32.

M 236.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Bureau⸗Vorsteher und Rendanten der General⸗Ordens⸗

Commission, Geheimen Rechnungs⸗Rath Unglaube den Königlichen Kronen⸗Orden zweiter Klasse zu verleihen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den nachbenannten Königlich schwedisch⸗- norwegischen Staatsangehörigen folgende Auszeichnungen zu verleihen, und zwar: den Rothen Adler-Orden zweiter Klasse mit dem Stern: dem Hof⸗Marschall Seiner Königlichen Hoheit des Kron⸗ prinzen von Schweden und Norwegen von Lilliehöök; den Rothen Adler-Orden vierter Klasse: dem Commandanten der . Seiner Königlichen Hoheit des Kronprinzen von Schweden und Norwegen, Premier⸗ Lieutenant Freiherrn Leuhusen; sowie den Königlichen Kronen-Orden dritter Klasse: dem Lootsen⸗Capitän Emil Smith zu Stockholm.

Seine Majestät der Kaiser und König haben Aller— gnädigst geruht:

den nachbenannten Beamten ꝛ2c. im Ressort des Auswär⸗ tigen Amts die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen ver⸗ liehenen Insignien zu ertheilen, und zwar:

des Großherrlich türkischen Osmanis-Orden zweiter Klasse:

dem Wirklichen Legations⸗Rath Hellwig, vortragendem Rath im Auswärtigen Amt, und

dem Ersten Secretär bei der Kaiserlichen Botschaft in Rom, Legations-Rath von Müller; des Comm andeurkreuzes des Kaiserlich ⸗·. anischen

Verdienst-Ordens der aufgehenden Sonne:

dem Zweiten Secretär bei der Kaiserlichen Botschaft in St. Petersburg, Legations⸗Rath von Waldthausen; des Commandeurkreuzes des Königlich griechischen

Erlöser⸗Ordens:

dem Legations⸗Secretär bei der Kaiserlichen Gesandtschaft in Bukarest von Schlö zer; des Offizierkreuzes des Königlich niederländischen

Ordens von Oranien-Nassau: dem Kaiserlichen Konsul in Rotterdam Dr. Kürwitz;

des Persischen Sonnen- und Löwen-Ordens zweiter Klasse: dem Legations-Secretär bei der Kaiserlichen Gesandtschaft in Buenos Aires Freiherrn von Heintze⸗Weißenrode; des Kaiserlich und Königlich österreichisch-⸗unga⸗ rischen Ordens der Eisernen Krone dritter anf: dem Kaiserlichen (Wahl- Konsul in Port of Spain (Trinidad) Hoffmann; sowie des Großherrlich türkischen Medschidje-Ordens vierter Klasse: dem Second⸗Lieutenant Grafen von Magnis vom Husaren-Regiment König Wilhelm J. (1. ehen ch Nr. 7, attachirt der Kaiserlichen Botschaft in Konstantinopel.

Deutsches Reich.

; Seine Mgiestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den hr. Rhynvis Feith zum Konsul in Groningen und den Rechtsanwalt Heinrich von ast zum Konsul in Christchurch (Neu⸗Seeland) zu ernennen geruht.

Dem zum türkischen Konsul mit dem Amtssitz in Frank— furt a. M. ernannten ö Louis Krebs ist das Exequatur namens des Reichs ertheilt worden.

Bekanntmachung.

Es werden eröffnet werden:

Bei den Reichseisenbahnen in Elsaß⸗Lothringen an der

Strecke ö. agenau am 1. Oktober d. J. der Halte- punkt Wey ershe im für den ö .

im Bezirk der Königlichen Eisenbahn-Direction zu Berlin

9 3. . d. 3 3 . i en nn,

e ertigung von Frachtstückgütern im Einzelgewichte

. . . den Viehverkehr, sowie am 15. Oktober .

verkehr in Wagenladungen,

*

.

ankow⸗-Schönhau fen bei Berlin für den Güter⸗

Berlin, Montag, den 2. Ottoher, Ahends.

im Bezirk der Königlichen Eisenbahn-Direction zu Brom⸗ berg an der Strecke Thorn —Jablonowo am 1. Oktober d. J. die Haltestelle Zielen für den Güterverkehr in Wagenladungen sowie an demselben Tage die bisher nur für diesen Verkehr eingerichtete Haltestelle Glietzig und am 15. Oktober der Personen⸗Haltepunkt Waldhausen für den Eil⸗ und Fracht⸗ stückgutverkehr,

im Bezirk der Königlichen Eisenbahn⸗-Direction i Han⸗ nover an der Strecke Treysa —Marburg am 15. Oktober 8d. J. der Haltepunkt Anzefahr für den Personenverkehr,

im Bezirk der Königlichen Eisenbahn⸗-Direction zu Magde⸗ burg am 1. Dezember d. J. die Station Waten stedt auch für den Güterverkehr in Wagenladungen sowie für die Ab⸗ fertigung von Leichen, Fahrzeugen und lebenden Thieren in Einzelsendungen und Wagenladungen.

Berlin, den 30. September 1893.

Der Präsident des Reichs⸗-Eisenbahnamts. In Vertretung: Kraefft.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Landrath Neupert zu Aurich bei seinem Ausscheiden aeg g Staatsdienst den Charakter als Geheimer Regierungs⸗ ath, sowie bem Provinzial⸗Steuer-Seeretär Zoeller zu Stettin, dem Rentmeister Daub zu Koblenz und dem Nentmeister Krechel zu Zell bei ihrem Uebertritt in den Ruhestand den Charakter als Rechnungs⸗Nath zu verleihen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Regierungs- und Schulrath Karl Herrmann in Merseburg zum Provinzial⸗Schulrath zu ernennen, sowie der Wahl des Oberlehrers am Gymnasium zu Düsseldorf, Professors Matthias Evers zum Director des Gymnasiums zu Barmen die Allerhöchste Bestätigung zu ertheilen.

Staats⸗Ministerium.

Bei dem „Reichs- und Staats⸗Anzeiger“ ist der rent Goerges zum Rendanten der Raf der Bureau⸗Assistent Reyher zum Expedienten ernannt worben.

Finanz⸗Ministerium.

Der bei der Provinzial-Steuer⸗Direction zu Köln angestellte Regierungs⸗Rath Mertens ist in die Stelle eines Mitgliedes der Provlnzial⸗Steuer⸗Direction zu Berlin versetzt worden.

Dem Regierungs⸗Rath, ,, Iffland in Neidenburg 1 die Stelle eines Mitgliedes der Provinzial⸗ Steuer⸗Direction zu Danzig,

dem Regierungs⸗Rath, Ober⸗Zoll-Inspector Ou vrier in Emden die Stelle eines Mitgliedes der Provinzial⸗Steuer⸗ Direction zu Köln und

dem Regierungs⸗Assessor Schmidt in Breslau die Stelle eines Mitgliedes und Stempelfiscals bei der dortigen Provinzial⸗ Steuer⸗Direction verliehen worden.

Der Secretariats-Assistent Hammerschmidt ist als e, e. Registrator bei dem Finanz⸗Ministerium angestellt worden.

Ministerium der öffentlichen Arbeiten.

Bei dem Ministerium der öffentlichen Arbeiten ist der Kanzlei⸗Diätarius Leopold Mellenthin zum Geheimen Kanzlei⸗Secretär ernannt worden.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗-Angelegen heiten.

Der Provinzial Schulrath Herrmann ist dem Provinzial⸗ Schulcollegium in Berlin überwiesen.

Evangelischer Ober⸗Kirchenrath.

Dem Consistorial⸗Rath Fluhme in Stettin ist die etats⸗ mäßige Stelle eines 2 Mitgliedes bei dem Königlichen Consistorium der Provinz Brandenburg verliehen worden.

Nichtamtliches.

Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 2 Oktober.

Seine Majestät der Kagiser und König am Sonnabend Abend 6 Uhr 20 Minuten von der Reis

nach Schweden in Neufahrwasser wohlbehalten eingetroffen

nd 1

und Abends 11 Uhr nach Rominten weitergereist, woselbst

n. Vormittag 11 Uhr im Beisein Beider 3 ie Einweihung der neuerbauten evangelischen Kapelle stattfand.

366 K. die Kaiserin und Königin trafen, wie „W. T. B.“ meldet, am Sonnabend Vormittag um 11 Uhr 28 Minuten in Trakehnen ein und wurden von dem äußerst zahlreich erschienenen Publikum stürmisch begrüßt. Ihre Majestät, Allerhöchstwelche von dem Landstallmeister von k empfangen wurden, fuhren vom Bahnhof in einer ee e, ,. Eguiypage unter begeisterten Hurrahrufen der K nach dem Hause des Landstallmeisters, wo Allerhöchstdieselbe Wohnung nahmen. K

Heute k haben Ihre Majestät über Marienburg die Rückreise nach Berlin angetreten. .

Die Berathungen des Redactionsausschusses der Börsen⸗ Enqustecommission über den dem Reichskanzler zu er⸗ stattenden Schlußbericht sind bereits soweit vorgeschritten, daß ihre Beendigung binnen wenigen Tagen erwartet werden kann. Das Plenum der Commission wird voraussichtlich noch im Laufe dieses Monats zur endgültigen Feststellung des Berichts berufen werden.

Die Nr. 19 der „Amtlichen Nachrichten des Reichs⸗ Versicherungsamts“ vom 1. Oktober 1893 enthält die Statistik der entschädigungspflichtigen Unfälle der Land- und Forstwirthschaft des Deutschen Reichs für das Jahr 1891 nebst dem dazu gehörigen Rundschreiben an die Vorstände der landwirth wal Berufsgenossen⸗ schaften vom 20. September 1895. .

In der Sonderausgabe der „Amtlichen Nachrichten“, be⸗ treffend die Invaliditäts- und Altersversicherung, finden sich mehrere Revisions⸗Entscheidungen, die für das Verfahren bei Erhebung und Feststellung der Rentenansprũche . von Bedeutung sind. So ist der Verzicht einer Partei auf k der schiedsgerichtlichen Entscheidung

ür unzulässig erklärt, weil die Bestimmung, welche die . des Urtheils an die Parteien vorschreibt, zwingendes Recht enthält. Unterbleibt die Zustellung, so kann die Frist zur Einlegung der Revision überhaupt nicht zu laufen be⸗ ginnen. Eine Verletzung des dem Staatscommissar im §S 13 Absatz 3 der Kaiserlichen Verordnung vont 1. Dezember 1890 verliehenen Vorrechts, wonach seine zur Klarstellung des Sachverhalts gestellten Beweisantrãge nur dann . werden dürfen, wenn aus der Befolgung des Antrags überwiegende Nachtheile zu sind, rechtigt zwar den Staatscommissar selbst, nicht den Vor⸗ . der betheiligten Versicherungsanstalt, ein Rechtsmittel ein- zulegen.

Bereits . hat das Reichs⸗Versicherungsamt den Grundsatz ausgesprochen, daß die Rechtsnachfolger eines im Laufe des Rentenfestsetzungsverfahrens verstorbenen Renten bewerbers befugt sind, die diesem bis zum Todestage zugefallenen Rentenbeträge für sich zu beanspruchen und zu diesem ke das durch den Tod des Erblassers unterbrochene aufzunehmen. Im Verfolg dieses Grundsatzes sind nicht nur die geseßtlichen, sondern auch die Testamentserben für berechtigt erachtet worden, in Rentenfeststellun gs verfahren einzutreten und auch dann, wenn dasselbe noch vor der Versi gsanstait ich Ebenso ist der Eintritt der Erben in ein auf G6 des Gesetzes vom 8 Juni 1891 als . . Rentenfeststellungs ren w Dag die Erben nicht befugt, eine ĩ oder k beanspruchen, wenn der Berechtigte selbst no

ei Lebzeiten den Rentengnspruch angemeldet nicht die bloße Aussicht (Anwartschaft) auf die d

Erlangung einer Invaliden⸗ oder sondern bereits erworbene, die Anmeldung seitens des N tigten voraussetzende Rentenanspruch bildet ein recht in dem Sinne, daß von einer achfo

sein kann.

Der 2 zur Untersuchun . 1 ö 33 der . . esonders ausgesetzten Flußgedie aal des Ministeriums e e n, ichen 2 v. Mts dritten T un ö. sih n ner .