1893 / 237 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 03 Oct 1893 18:00:01 GMT) scan diff

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Bestimmungsland mar n 7 Far i sm F , Deut sch Neu ⸗Gninegs Deutsch⸗Ostafrika, über Italien 34) Deutsch⸗Südwest⸗Afrika. threa alien. Kolonie . othen Yig 83 ji⸗Inseln 39) Frankreich direkt 40) Franz. Besitzungen der . du Sud (Westafrika) ranzösisch. Kongogebiet . ibraltar b. durch Oesterreich. Lloyd 46) Gnadeloupe 47 . kong über Bremen dir.

111188111

e Antillen

über Hamburg 35 Egypten über Triest 35 k l.

alklands⸗Inseln .....

über Belgien..

ranzösisch Guyana...

42 Griechenland a. d. Griech.

45) Großbritannien u. Irland 48) Itallen m. S. Marino,

über Oesterreich od. Schweiz..

49) Kamerun

50) Kong ostaat

hl) Labuan

52 . m. d. Brit. Besitzungen i. Niger⸗Delta (Westafrika).

53) Liberia

6 Luxembur

55) Madagaskar (Disgo⸗Suarez, Majunga und Tamatave) ...

os) Malta über Italien

57) Marokko über Hamburg. . .

58) Martinique 59) Mauritius u. Seychellen⸗Ins.

64) Nen⸗Caledonien 65) Neue Hebriden 66) Nen⸗Fundland 67) Niederland 68) Niederländisch⸗Indien über Niederland über Fran treic über Bremen 69) Norwegen über Dänemark u. Schweden über Dänemark über Hamburg 70) Nossi⸗BS 71) Obock 72) Oesterreich⸗ Ungarn 73) Oranje⸗Freistaat

1

Vorbemerkungen.

80 Pf) erhöhen. Soweit im Verkehr mit dem

Le 11 öüᷣö

1

J

uslande mehrere Bes gebräuchlichsten Weg berechnet. Die Sätze für andere Wege 2) anterscheidungszeichen, Bindestriche, Apostropl

L X 26 o

22 *

Bemerkungen.

i e , n, g mug ostpackete sind zulässig na ö . er⸗Egyptens bis Wadi⸗Halfa ein⸗ scchl., sowie nach Suakim. erth⸗ a. bis 400 6 und Nachnahme 9 3 chnahme zulässig. Werth Nachnahm . = angabe bis 800 ½ε nach Massaua und Assab zulässig. . 39) In der Taxe von 80 Pf. ist die besond. Franz. Staats abgabe 6

v. 10 Centimen nicht mit einbegriffen. Werthangabe bis 400 0. Nachnahme und Eilbestellung zulässig. 42) Nur nach bestimmten Orten. 44 Zu a. Nur nach best. Orten. Zu b. Nur nach best. Orten.

Jedes in Griechenland einkommende Postpacket unterliegt zu Lasten des

Werthangabe unbegrenzt zulässig. = Siam über Bremen

33

do, Do

he und das Zeichen f

1— * SO —— n NM do CX d dodo

E O & G C e o do do- o s

& XX - = L

mpfängers einer zur 1 Frank 50 Es. angabe bis 800 Sp; 49) Nur nach Bibundi,

nur na

do do r deo de do dio d & do Q Q , C O d do C, ee do Ce do

53) Nur nach bestimmten

57) Nur nach Casablaneg,

o. e. Tanger.

.

f. Nachnahme u.

C L d o d do & O D do

w =

* ö zulaͤssig. ö bes.

—— —*—

3 8 88

t Zollkasse zu entrichtenden Erklärungogebühr von

18) Nachnahme zulässig. Werth⸗

Groß Batanga, Kamerun, Victoria. . angabe zulässig bis 8000 6, jedoch

ö Kamerun und Victorig. 50) In der Taxe sind die Kosten für die Beförderung innerhalh des Kongostgates nicht mit einbe gien. rten. 54) Für den sog. Grenzverkehr bes. f. Taxe. Werthang. unbegrenzt, Nach- nahme und Eilbestellung zulässig. Maza⸗ an, Mogador, Rabat, Saffi und

63) Werthangabe bis 800 40 zul.

67) Werthangabe bis 800 M, ilbestellung zuläss. 69) Werthangabe unbegrenzt und

Für den sog. Grenzverkehr

axe. Werthangabe unbegrenzt, Nachnahme u. ö zulässig. 3) Die Taxen beziehen sich auf die Beförderung bis Capstadt. Die Gebühren für Weiterbeförderung von da bis zum Bestimmungsorte fl werden vom Empfänger getragen.

nur

——

Bestimmungs land

Betrag Bf.

0 Pr Zahl Sprache

n,

er belzufü

. run

Fond der. Tanderna , Farikal, Mahs, Janazon ...

9 E, , m. über Hamburg oder

a. Festland ankreich⸗Spamen oder

treich ab Bordeauy b. . zur See. 9 Madeira über Hamburg direkt

77 78) Salvador über Hamburg .. 79) Samoa⸗Inseln über Bremen direkt 80) Sarawak (Borneo) St. Helena Ste Marie de Madagaskar

l

4 1

e.. ee! SI11111811

88) Sierra Leone 839) Spanien mit Balearen und Canarischen Inseln 90) Straits⸗Settlements über Bremen direkt .... 91) Südafrikanische Republik Trans vaal) 92) Tahiti 3 Togogebiet 94) Tonkin 965) Tripolis a. über Italien b. über Frankreich 96) Türket: a. Constantinopel über Varna. über Triest. b. Hafenorte n) über Triest ... über Varna ... C. Orte im Innern: I) Adrianopel über Triest über Varna 2) Janing und ier Triest Jerusalem süber Varna d. Alessandretta, Lattakia, Mer⸗ sina und Tripoli Syrien) über Frankreich 97) Tunis: a. über Frankreich b. über Oesterreich oder Schweiz und Italien: II Italienische Postanstalten 7) Tunesische Postanstalten . 98) Uruguay über Hamburg oder Bremen 99) Zanzibar (über Bremen oder Hamburg mit deutschen Post⸗ dampfern bis Aden)

l

11

1

F. Tele

ö I) Als Minvdestbetrag für ein gewöhnliches Telegramm werden erhoben: im Verkehr mit Groß⸗

britannien und Irland 80 Pf, im Übrigen Verkehr do Pf. (Für Stadt-Telegramme beträgt die Worttare 8 Pf., die Mindestgebühr Die Telegrammgebühren find im Voraus zu entrichten. Durch 5h nicht theilbare förberungzwege sich darbieten, sind die Gebühren find bei den Telegraphenanstalten zu erfra

und Bruchstriche, zur Bildung von Zahlen benutzt, gelten als je 1 Ziffer.

3) Für dringende Telegramme (G) (Dringend), d. s. solche, welche bei der Beförderung und Bestellung den Vorrang vor ben übrigen Privattelegrammen haben, kommt bie . Gebühr eines gewöhnlichen Telegramms zur Erhebung.

Ländern dringende Telegramme zulässig sind, ist im Tarif durch „(D)“ angedeutet.

4 Für das vorauszube

eines vorangegangenen Telegramms.

Telegramm von gleicher Wortzahl zu entrichten.

6 Für die Empfangzanzeige (k) (mpfangzanzeige) ist die Gebühr eines auf demselben Wege zu befördernden

gewöhnlichen Telegramms von 10 Wörtern zu entrichten (vgl. auch Punkt 9).

7) Für die Nachsen dung eines Telegramms (Es) (Nachzusenden) innerhalb des europuäischen Vorschristen⸗Bereich zulässig wird die volle Gebühr vom Empfänger eingezogen. Daz Nachsenden findet auch ohne besonderes Verlangen statt, sofern

fennigbeträge sind bis auf solche zu ö für den billigsten bz.

gen. ö. ür ben Absatz werden nicht gezählt; Punkte, Kommas

Nach welchen

e. Antwort i⸗Telegramm (RP) (Antwort bezahlt) wird vie Gebühr eines gewöhnlichen Telegramms von 10 Wörtern berechnet ird eine dringende Antwort verlangt, so ist Pb) zu setzen. Soll eine andere Wortzahl vorausbezahlt werden, so ist dies besonders anzugeben, z. B. EP 16 Wörter). Sie Vorausbezahlung darf die Gebühr eines Telegramms beltebiger Art von 89 Wörtern für benselben Beg nicht überschreiten, auzgenommen im Fallé des Verlangen der Wiederholung

6) Für die Vergieichung eines Telegramms (EM) (Vergleichung) ist ein Viertel der Geblihr für das gewöhnliche

gram m e.

für je * kg

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N e ee DN e o do d . = , = e , Oo ee. —— DN N

77 Sammtliche Packete mussen in Pondichery in Empfang genom⸗ men werden.

75) Werthangabe zulässig bis 4001 jedoch nur über Hamburg.

7) Werthangabe bis 400 10 und , , . zulaͤssig.

8) Nur nach bestimmten Orten. In der Taxe sind die Kosten für die Beförderung von Colon bis Pa⸗ nama nicht mit einbegriffen.

33 Nur nach Apia. f. 83) Werthangabe Nachnahme zulässig.

84) Werthangabe unbegrenzt, I abu und Eilbestellung zu⸗ ã

Nur nach Bangkok. Eil⸗ bestellung zulässig. den Balearen

. ö. Postpackete na .f. und den Canarischen Inseln werden

nur bis Barcelona oder Cadiz be⸗ fördert, von wo aus die Benach⸗ richtigung der Empfänger behufs Abnahme der Sendungen erfolgt. I). Die Taxen beziehen sich nur auf die Beförderung bis Capstadt. Die Kosten Ki. die Weiterbeförd. von da bis 6. estimmungsorte wer⸗ den vom Empfänger eingezogen. 35 Nur nach Klein⸗Popo u. Lome. 94) Adressat hat die Sendungen am Hafenort Hasphong abzunehmen. 95) Werthangabe (nur über

*

unbegrenzt,

. D do do & do do & do & do do C C do M Oo do

deo

nahme zulãässig.

96) Wegen der Postpackete nach Orten m. Bulgaris . in Ost⸗Rumelien s. unter Nr. 19.

a, b u. e bei der Leitung über Triest Werthangabe unbegrenzt zulässig.

C2. Postpackete nach Janina wer⸗ den an das Zollamt in Santi⸗Qua⸗ ranta abgeliefert, woselbst die Ab⸗ nahme zu erfolgen hat.

I) Hafenorte: Beirut, Caifa, Candia, Canea, Cavala, Darda⸗ nellen, Dede ⸗Agatsch, Durazzo, Gallipoli, Ineboli, Jaffa, Keras⸗ sunde, dagos Mitiline, Prevesa, Retim o,. Rhodus, Salonich, Sam⸗ sun, San Giovanni di Medua, Santi⸗Quaranta, Seio (Chios), Smyrna, Trapezunt, Valo0ona, Vathi. .

M7) bi. Italienische Postanstalten: La Goulette (la Goletta), Sousse (Susa) u. Tunis. Werthangabe bis 300 S6 und Nachnahme zulässig.

de dio d de deo do do do r , CX do X do

der neue Aufenthaltsort des Empfängers unzweifelhaft bekannt ist, und sich am ursprünglichen wie am neuen Aufenthaltzort Anstalten der Reichs⸗Telegraphenverwaltung bz. der Staats⸗Telegraphenverwaltung Bayerns oder Württembergs befinden.

8) Offen zu bestellende Telegramme (R0) ober eigenhändig zu bestellende Telegramme (MP) sind nach den mit (0) bz.

(MP) bezeichneten Länbern zulässig.

9) Im Verkehr innerhalb Deutschlandz kann die Vergütung für Weiterbeförderung durch Eilboten (XP) (Eilbote bezahlt) ohne Rücksicht auf die Entfernung mit A9 Pf. für jebes Telegramm durch den Aufgeber vorausbezahlt werden; findet die Vorausbezahlung nicht statt, so werden die billigst bedungenen, wirklichen Botenlöhne vom Empfänger eingezogen. Die Kosten

für die Weiterbeförderung der Telegramme im Auslande hat der Empfänger zu tragen.

Für Telegramme mit Empfangsanzeige nach

bem Auslande kann der Absender einen Betrag zur Deckung der Auslagen hinterlegen. Der Vermerk (LP) bringt in diesem Falle die

Empfangsanzeige mit sich, das Zeichen (0) ist daher nicht erforderlich.

10) Die Zeichen O) (P) (ECO) u. s. w. (vgl, 3—- *) zählen als je 1 Wort und sind vor der Aufschrift in Klammern nieder⸗ zuschreiben. Wenn diese vereinbarten Zeichen in den bezüglichen Telegrammen nicht zur Anwendung kommen, so müssen die gleich⸗ bedeutenden Ausdrücke in französischer Sprache hierfür gesetzt werden, sofern in dem betreffenden Bestimmung lande nicht die deutsche

Sprache gebräuchlich ist.

11) Die Gebühr für jede einzelne Bervielfältigung eines Telegramm beträgt für je 109 Wörter oder einen Theil derselben 40 Pf. Das Telegramm wird, alle Aufschriften eingerechnet, als ein einziges Telegramm taxirt. Im Verkehr mit Amerika sind zu vervielfältigende Telegramme unzulässig. ;

12 Eine Quittung über entrichtete Geblihren wird gegen Zahlung von 20 Pf. ertheilt.

13 Für jedes Telegramm, welches einem Telegrammbesteller oder Landbriefträger zur Beförderung an das Telegraphenamt mitgegeben wird, kommen 10 Pf. zur Erhebung.

ist festgesetzt auf

A. Die Wortlänge Finn im Verkehr mit:

15 Buchstaben oder h

Wort⸗ taxe 49

B. Die Wortlänge ist tage auf 10 Buchstaben oder 3 If im Verkehr mit:

.

Wort⸗ taxe

8

B. Die Wortlänge ist festgesetzt auf 10 Buchstaben oder gif un im . mit:

Wort⸗ taxe

B. Die Wortlänge ist festgesetzt auf 10 Buchstaben oder 3 Ziffern im Verkehr mit:

Dentschlaud (D) (RO) (MP)

Afrika, Westküste(westlicher Weg); (D) RO), ausgenommen Senegal; (MP), ausge⸗ nommen Canarische ufeln u. Senegal:

Benguela. .

Bissao und Bolama

Canarische Inseln (via Cadix)

Gabon Gaboon)

Grand Bassam

Konakry

Kotonou (Porto novo) und Wydah . . . . Loanda

Griechenlanb (D) (RO) (MP)

Großbritannien und Irlaud tallen (D) (RO) (MBE) uxemburg (D) (MP)

Malta

Marokko: Tanger (D) (RO)

Montenegro

i ö ͤ 9 y MP)

egen RO) (MEP Desterreich⸗ Ungarn Ro) (MPE) ...

en (D) (RO n . 6 Besitzungen an aral; * ö. 3 . ste (D) (Ro) ..

8 1

—— —— K M

1

.

1

Türkei, ; h e n,

Wrena Sid . ölen i ß, ausg. engl. Kol. Durban in 6 n oder westlicher

African Comp.

übrige Anst. in Natal u. Betschuanaland, ferner Cap⸗Kolonie (mit We . land) K, u. Süd⸗Afrik. Republik (Transvaal) Gstlicher westlicher Weg)

Afrika, Ostküste (östlicher 1 (ko) . ausgenommen englische Kolonien:

oder

Massaua

10

20 10

20

5

1 g m u. Lourengo⸗Marques (Delagoa⸗ ai

Afrika, Westküste (westlicher Weg)

Accra an der Goldküste .

übrige Anstalten an der Goldküste ....

Bathurst (Senegambien)

Bonny u. Braß (Nigerdelta)

Kamerun (via Engl. Eastern Cabel, St. Vincent) (RO) (MP)

Lagos (Sklavenküste)

Sierra Leone .

übrige Länder s. u. A. Afrika.

Annam, ausgenommen die unter Cochinchina ö Anstalten (via Bushire, Moulmein) R

. (Ro) (MP): Aden, Perim u. Hedjaz

Anstralien (via Bushire, Penang): Süd⸗Australien (MP) u. W Hustralien Victoria 99 (MP).

Neu⸗Süd⸗Wales Neu⸗Seeland (0) Tasmania Queensland

Brasilien (D) ME): Pernamhuco (Recife) ...

5

Übrige Anstalten ö

70 10

J Columbien (via Galveston) (RO): Buena⸗

55

10 7h 70

75

56 20

95

90 90 Oh

5

Cap⸗Verdische Inseln (D) (RO) (MP): St. Bie, Insel San Thiago, Insel Chile (via Galveston) (RO) China und Corea (D via Amur) (RO) (MP): Macao übrige Anstalten 9. ochinchina u. den annamitischen Anstalten P an⸗Tiet, Phan⸗Ry, Phan⸗Ranh, Nha⸗ 6 (via Busphire, oulmein) (RO) MP

C

ventura übrige Anstalten Costa Nica (RQ) Geuador (via Galveston) (RO) Egypten: (via Triest) 2 . (MP) J. Region übrige Anstalten II. Region ̃ Suakim, via Kabel Suez⸗Suakim .... Guatemala (RO): San Jose übrige Anstalten Honduras (RO)

Guhyang, Britisch⸗ (via Key West, Ja—⸗ maica) (RO)

Guyana, Franz. (via St. Vincent oder Teneriffa)

Guyana, Niederl. (Cig Key r (Ko)

Indien (via Bushire) (Ro) (MP): Britisch⸗ Indi und Kaschmir

y Isthmus von Panama (RO) apan (D) (Ro Madeira (b) (9) Malaceca, Halbinsel RO) (MP):

(RO) ; Malacca, britisch erak ** elebu, Pahang Selangor u. Sungei Ujong Mexico (EO): Chihuahua City, Guaymas, ermosillo, Matamoros in Tamaulipas, onterey, Sabings, Saltillo, Sauz... Mexico City, Tampico u. Vera Cruz. übrige Anstalten er ref, (Ro): San Juan del Sur .. übrige Anstalten. .. Niederl. Indien (via Bushire, Penang) (Rö) RF): J ĩö

* de

übrige Inseln

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NN —— Q 0 8

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70 35 40

Curagao

Dominica (kleine Antillen⸗Insel) ....

Grenada

Guadeloupe U

Hasti⸗San Domingo; Mole St. Nicolas Cap Haitien und Port au Puerto Plata und übrige Anstalten ..

Jamaica 56

Marie⸗Galante

Martinigue

Faragnarỹ RI

Penang (vin Bushire) (RO) (MP.). .. Persien, ausschl. der Anstalten am Pers. Golf Pers. Golf (via Persien, Bushire) (RO)

(MP) Bushire übrige Anstalten Pern (via Galveston) (RO) , (D via Amur) (RO): uzon Rutland, asigtisches (l)) (MP): .

I. Reg., westl. v. Merid. v. Werkhne ⸗Udinsk II. Region, östlich von demselben Bokhara Salvador übrige Anstalten 35 Siam (via Bushire n

ͤ Singapore is Hufhire, enang 6h] Tontkin (via Bushire, Moulmein) (RO) (MP) ss Uruguay (Eo)

35 Venezuela (via Halti) (Ro) 20 Vereinigte Staaten v. Amerika (mit Sahama⸗ u. Bermuda⸗

39 Bahama⸗Ins.: New⸗Providence Bermuda Insel) die übrigen Orte..

Westindien (RO): Antigua

Barbados

Cuba, und zwar:

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t. Ghristovh (St. Kitts Ste. C

St. Lucia

St. Thomas

St. Vincent (Westindien) ... Trinidad, Insel

(Manila)

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merika, Britisch⸗

Nu. St. Pierre⸗Miquel gn (EO); ew York City (sämmtliche Anstalten)

. 1 416f. bis

ienfuegos Santiago de Cuba. . übrige Anstalten ....

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Verlag der Königlichen Expedition des Deutschen Reicht⸗ und Kgl. Preuß. Staats⸗Anzeiger

6 (Scholh.

Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags⸗Anstalt, Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 32.

Deutscher Neichs⸗Anzeiger

und

Königlich Preußischer Staats⸗Anzeiger.

Insertionspreis für den Raum einer KAruchzeile 30 3. Inserate nimmt an: die Königliche Expedition des Nentschen Reichs- Anzeigers und Königlich Rreußischen Staats- Anzeigers Berlin 8., Wilhelmstraße Nr. 32.

Ver Kezugspreig beträgt vierteljährlich 4 M 50 9. Alle Nost-Anstalten nehmen Kestellung an; für Gerlin außer den Nost-Anstalten auch die Ezpedition 8VwW., Wilhelmstraße Nr. 32. Sinzelne nummern kosten 25 5.

Italien) bis 800 M und Nach⸗

M 237.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Geheimen Ober⸗Justiz-Rath Dr. Starke, vor⸗ tragendem Rath im Justiz-Ministerium, den Stern zum Rothen Adler⸗Orden zweiter ie fe mit Eichenlaub,

dem Ober⸗Landesgerichts⸗Rath a. D. Westphal zu Köln a. Rh. und dem AÄmtsgerichts⸗Rath Schow zu Krempe den Rothen Adler-Orden dritter Klasse mit der Schleife,

dem Major von Campbell-Laurentz, à la suite des Cürassier⸗Regiments von Seydlitz (Magdeburgisches) Nr. 7, dem NRittmeister a. D. Freiherrn von Tettau, bisher im Husaren-Regiment König Wilhelm J. (1. Rheinisches) Nr. 7, den katholischen Pfarrern Grund zu Deutsch⸗Lissa im Kreise Neumarkt und Hanel zu Hennersdorf im Kreise Grottkau und dem Rentmeister, Rechnungs⸗Rath Geißler zu Duisburg den Rothen Adler⸗Orben vierter Klasse,

dem Eisenbahn⸗Hauptkassen⸗Rendanten, Rechnungs⸗Rath Müller zu Hannover, dem Rechnungs⸗-Revisor bei dem Land⸗ gericht in Magdeburg, Rechnungs⸗Rath Koelling und dem Zahlmeister Schörnich beim Cürassier⸗Regiment von Driesen . eh Nr. 4 den Königlichen Kronen⸗Orden dritter Klasse, .

dem Civil⸗-Erzieher Ihrer Königlichen Hoheiten der Prinzen Friedrich Heinrich und Joachim Albrecht von Preußen, Dr. phil. Lang, dem Bürgermeister a. D. Zunkel zu Krotten⸗ dorf, Kreishauptmannschaft Zwickau, bisher zu Brücken im . Sangerhausen, dem Sber⸗Post⸗-Assistenten Cavalier zu Berlin, dem Lehrer August Jung zu Wiesbaden und dem Dom⸗Organisten Karl Liste zu Hildesheim den König⸗ lichen Kronen⸗-Orden vierter Klasse,

dem Ersten Lehrer und Cantor Ehle zu Hornhausen im Kreise 6 den Adler der Inhaber des Königlichen Haus⸗Ordens von Hohenzollern,

dem Steuer⸗Aufseher Hentschel zu Breslau und dem Gerichtsdiener Schmitz zu Paderborn das Allgemeine Ehren⸗ zeichen in Gold, sowie .

den Chaussee⸗Aufsehern Eckstein zu Dolle im Kreise Wolmirstedt und Angres zu . dem Waldwärter Herrendorf zu Wensöwen im Kreise Oletzko, dem Guts⸗ gärtner Strobusch zu Klein-Latzkow im Kreise Soldin, dem herrschaftlichen Kutscher Bengs zu Rehnitz im Kreise Soldin und dem Kuhfutterer Johann Wendt zu Pitzerwitz, desselben Kreises, das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den nachbenannten Offizieren 2c. die Erlaubniß zur An⸗ legung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Insignien zu ertheilen, und zwar: des Großcomthurkreuzes des Großherzoglich mecklenburg⸗schwerinschen Greifen-Ordens: dem General-⸗Major Freiherrn von Schlotheim, à la suite der Armee und Commandeur der 51. Infanterie⸗ Brigade (1. Königlich Württembergische); des Ehrenkreuzes zweiter Klasse des Fürstlich schaumburg⸗lippischen Haus-Ordens: dem Obersten von Twardowski, Chef des General⸗ stabs des XVI. Armee⸗Corps; des Ehren kreuzes dritter Klasse desselben Ordens: dem Major Wierzbowski vom Infanterie Regiment Graf Werder (4 Rheinisches) Nr. 30, commandirt als Adjutant beim General⸗Commando des XVI. Armee⸗Corps; sowie

des silbernen Verdienstkreuzes desselben Ordens:

dem Registrator Koenigs vom General-Commando des XVI. Armee⸗Corps.

Deu tsches Reich.

Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den bisherigen vortragenden Rath im Auswärtigen Amt, Wirklichen Legations⸗Rath Pritsch zum Konsul in Triest unter gleichzeitiger Beilegung des Charakters als General⸗Konsul zu ernennen geruht.

In Wustrow wird am 30. Oktober d. J. mit einer . für Seeschiffer auf großer Fahrt und für Zeesteuerleute begonnen werden.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den Regierungs⸗ und Forstrath Wolff zu Koblenz

um 5er 5 ffn mit dem Range der Ober⸗Regierungs⸗ äthe, sowie

die Oberförster Ramsthal zu Germerode und Fitzau zu Freyburg a. U. zu Regierungs- und Forsträthen zu er⸗ nennen.

Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten.

Der Ober⸗Forstmeister Schmiedel zu Minden ist auf die Ober⸗Forstmeisterstelle bei der Königlichen Regierung zu J i. Pr.,

der Regierungs- und Forstrath Sachsenröder zu Cassel an die Königliche Regierung zu Magdeburg unter Uebertragung der e Tone g fur die Forst⸗Inspection Magdeburg⸗Magdeburg und

der Regierungs- und Forstrath Brinkmann zu Gum⸗ binnen an die Koͤnigliche Regierung zu Cassel unter Ueber⸗ tragung der Inspectionsgeschäfte für die Forst-⸗Inspection Cassel⸗ Treysa versetzt worden.

Dem Ober⸗Forstmeister Wolff ist die Ober⸗Forstmeister⸗ stelle an der Königlichen Regierung zu Minden,

dem Regierungs- und Forstrath Ram sthal die Stelle eines technischen Mitgliedes der Königlichen Regierung zu Koblenz und die Forst⸗Inspection Koblenz⸗-Hunsrück und

dem Regierungs- und Forstrath Fitzau die Stelle eines technischen Mitgliedes der Königlichen Regierung zu Gum⸗ binnen und die Forst⸗Inspection Gumbinnen⸗Johannisburg über⸗ tragen worden.

Versetzt sind: der Forstmeister von Alt⸗Stutterheim zu Forsthaus Eichenau auf die Oberförsterstelle zu Sorau im Regierungsbezirk Frankfurt a. O.,

der Qberförster Quandt zu Nassau auf die Oberförster⸗ stelle Kirschgrund mit dem Amtssitz zu Forsthaus Eichenau im Regierungsbezirk Bromberg,

der Oberförster Koepp zu Lamspringe auf die Ober⸗ försterstelle zu Nassau im Regierungsbezirk Wiesbaden,

der Oberförster Droys zu Friedrichsfelde auf die Ober⸗ försterstelle zu Rothehaus im , , Merseburg,

der Oberförster Freytag zu Schmiedefeld auf die Ober⸗ försterstelle zu Suhl im Regierungsbezirk Erfurt,

der Oberförster Pfannstiel zu Dietzhausen auf die Ober⸗ försterstelle zu Schwarza im Regierungsbezirk Erfurt,

der Oberförster Roos zu Daun auf die Oberförsterstelle zu St. Wendel im Regierungsbezirk Trier,

der Forstmeister Boden zu Göttingen auf die Ober⸗ försterstelle zu Hameln im Regierungsbezirk Hannover,

der Forstmeister Scholz zu Bovenden auf die Kloster⸗ Oberförsterei Göttingen in der Provinz Hannover,

der Forstmeister Lade zu Selters auf die Oberförsterstelle zu Kronberg im Regierungsbezirk Wiesbaden, ;

der Oberförster Lyncker zu Hiesfeld auf die Oberförster⸗ stelle zu Selters im Regierungsbezirk Wiesbaden,

der Oberförster Badinski zu Grebenstein auf die Ober⸗ försterstelle zu Mühlenbeck im Regierungsbezirk Stettin,

der Forstmeister Fraebel zu Liebenwerda auf die Ober— försterstelle Ehrsten mit dem Amtssitz zu Grebenstein im Re⸗ gierungsbezirk Cassel,

der Forstmeister Staubesand zu Hohenbucko auf die Oberförsterstelle zu Liebenwerda im Regierungsbezirk Merseburg,

der Oberförster Hermes zu Gauleden auf die Ober⸗ försterstelle zu Annarode im Regierungsbezirk Merseburg und

der Oberförster Gründer zu Süderholz auf die Ober⸗ försterstelle zu Freyburg a. U. im Regierungsbezirk Merseburg.

Zu Oberförstern sind ernannt worden: die Forst⸗A,ssessoren Vogt, Wessel, Engels, F. Schultze, Reinbold, Kranold, Lent, Ehlert, Bene und Lubeseder, sowie die Premier⸗Lieutenants im Reitenden Feldjäger⸗Corps und Forst⸗Assessoren Preuß, Peterssohn und Fes ca.

Dem Oberförster Vogt ist die Kloster-Oberförsterei Lamspringe in der Provinz Hannover, .

dem Dberförster af el die Oberförsterstelle zu Schmiede⸗

feld im M en rc, Erfurt,

dem Oberförster Engels die Oberförsterstelle zu Gildon im Regierungsbezirk Marienwerder, ö

dem Oberförster F. Schultze die Oberförsterstelle zu Dietzhausen im Regierungsbezirk Erfurt,

dem Oberförster Reinbold die Oberförsterstelle zu Bo⸗ venden im Regierungsbezirk Hildesheim;

dem . Kranold die Oberförsterstelle Meißner mit dem Amtssitz u Germerode im Regierungzbezirk Cassel,

dem e hefe Lent die Oberfoͤrsterstelle zu Daun im Regierungsbezirk Trier,

dem DOberförster Ehlert die Oberförsterstelle zu Laska im Regierungsbezirk Marienwerder, ; .

dem Oberförster Bene die Oberförsterstelle zu Hiesfeld im Regierungsbezirk ,. ;

dem Oberförster Lubeseder die Oberförsterstelle Sonder⸗ 29 mit dem Amtssitz zu Süderholz im Regierungsbezirk

leswig,

dem DOberförster Preuß die Oberförsterstelle zu Friedrichs⸗ felde im Regierungsbezirk Königeberg,

dem Oberförster Peterssohn die Oberförsterstelle zu Gauleden im Regierungsbezirk Königsberg und

dem Oberförster Fes ca die Oberförsterstelle zu Hohen⸗ bucko im Regierungsbezirk Merseburg übertragen worden.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinai⸗Angelegen heiten.

Königliche Friedrich⸗Wilhelms⸗Universität.

Die Immatrikulationen bei der hiesigen Universität für das bevorstehende Winter Semester beginnen am 7. Oktober und schließen mit dem 6. Novem ber d. J.

Jeder, der immatrikulirt zu werden wünscht, hat sich zuvor bei dem Pförtner der Universität mit einer Zulassungs⸗ karte zu versehen. Ort und Stunde der Immatrikulation wird bei dieser Gelegenheit mitgetheilt werden.

Behufs der Immatrikulation haben vorzulegen, und zwar sämmtliche Zeugnisse im Original:

1) die Studirenden, welche von einer anderen Universität kommen, ein vollständiges Abgangszeugniß von jeder der früher besuchten Universitäten; Inländer außer⸗ dem ein Reifezeugniß von einem deutschen Gymnasium, Real⸗ gymnasium oder einer Ober⸗Realschule,

2) diejenigen, welche die Universitätsstudien erst beginnen, und zwar Inländer: ein vorschriftsmäßiges Reifezeugniß, Ausländer: ausreichende Legitimationspapiere. Inländer, welche keine Maturitätsprüfung bestanden, beim Besuch der Universität auch nur die Absicht haben, sich eine höhere allgemeine Bildung oder eine besondere Bildung für ein . Berufsfach anzueignen, können auf Grund des 5 3 der Vorschriften vom 1. Oktober 1879 nur nach vorgängiger, hierzu seitens des Königlichen Universitäts⸗ Curatoriums ertheilter Erlaubniß, welche schriftlich unter Bei⸗ fügung der Zeugnisse nachzusuchen ist, immatrikulirt werden.

Berlin, den 2. Oktober 1893.

Die Immatrikulations⸗Commission. Virchow. Daude.

Bekanntmachung.

Nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 (GesetzSamml. S. 357) sind bekannt gemacht:

1 das am 22. Februar 1893 Allerhöchst vollzogene Statut für die Wiesengenossenschaft im Teichwasser zu Steinheim durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Minden Nr. 14 S. 100, ausgegeben am 8. April 1893;

3) der Allerhöchste Erlaß vom 21. Juni 1893, betreffend die Verleihung des Rechts zur 8 an den Kreis Garde⸗ legen für die von ihm zur Unterhaltung übernommene Chaussee von Hemstedt nach Lindstedt, durch das Amtsblatt der Königlichen Regie⸗ rung zu Magdeburg Nr. 30 S. 319, ausgegeben am 29. Juli 1893

3) das am 1. Juli 1893 Allerhöchst vollzogene Statut des Niewodniker Deichverbandes durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Oppeln Nr. 29 S. 268, ausgegeben am 21. Juli 1893;

4) das am 4. Juli 1893 Allerhöchst vollzogene Statut des Noroker Deichverbandes durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Oppeln Nr. 30 S. 279, ausgegeben am 28. Juli 1893;

o) dag am 2. August 1393 Allerhöchst. vollözogene Statut für die Entwässerungsgenossenschaft zu Jawornitz im Kreise Lublinitz durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Oppeln Nr. 35 S. 345, ausgegeben am 1. September 1893;

6 die Allerhöchste Concessionsurkunde vom 8. August 1893, betreffend den Bau und Betrieb einer Eisenbahn von Meppen nach Haselunne ö. Rechnung des Kreises Meppen, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Osnabrück Nr. 38 S. 343, ausgegeben am 15. September 1893;

7) der Allerhöchste Erlaß vom 17. August 1893, betreffend die Verleihung des Enteignungsrechts an den Kreis Glogau für die von ihm zu bauenden , . 1I) von Quaritz über Gustau und Groß ⸗Kauer bis zum Vorwerk Kropusch mit Abzweigungen einerseits über Mangelwitz und Samitz bis zur Glogau⸗Doberwitzer Kreischaussee, andererseits über Weichnitz, Schrien und Grabig bis zur Lien;

Krossener Provinzialstraße, 2) von Klemnitz über Kun b

Nieder⸗Polkwitz, 3) von Grünthal über Musternick bis Neumühle, 4) von Glogau über Gurkau, Sieglitz, Tauer und Görliß bis Quilitz, 5) von Friedrichsdorf über Kreidelwitz bis zur 6. mit dem Kreise Steingu in der Richtung auf Raudten, 6) von Polkwitz big zur Wil, schau ol twiget Kreischaussee, 7) von Polkwitz bis . Grenze mit dem Kreise Lüben in der Richtung auf Herbersdorf und 8) von Tschopitz bis Klein⸗Vorwerk, durch das Amtsblatt der Königlicher zu Liegnitz Nr. 36 S. 331, ausgegeben am 9. Septem

8) der Allerhöchste Erlaß vom 17. . 18953, betreffend die Verleihung des Enteignungsrechts an die Stadtgemeinde Dußsburg zur Entziehung und zur dauernden Beschränkung des zur Erweiterung der Hafenanlagen daselbst in n zu nehmenden 8 i thums, durch das Amtsblatt der Königlichen ,. zu Düsseldorf Nr. 36 S. 513, ausgegeben am 9. September 1893; ö

9) der Allerhöchste Erlaß vom 17. ee e. 1893, betreffend die Ver leihung des Rechts zur Chausseegelderhebung an den Kreis B füt die don ihm 3 bauende Chaussee von der Greß Nädlitz = Clarener Kreigchaussee bei Groß⸗Nädlitz über Meleschwitz bis 2 Gr Kreises Ohlau in der Richtung auf Laskowitz 9 8 der n. Regierung zu Breslau Nr. 37 S. 43 33 15. September 1893; ö.

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