2 wie solche durch die bestätigten Beschlüsse der Vereinigten noden für ganz Berlin festgesetzt sind, sollen bis auf weiteres die Angehörigen der neuen Parochie je nach ihrer bisherigen Jugehörigkelt zu Dreifaltigkeit oder St, Lukas oder . oder K auch die Begräbnißstolgebührentaren je dieser Kirchen in ortdauernder Geltung bleiben. ö
Von dem Kirchensprengel zum Heiligen Kreuz werden ferner die nachfolgend unter à und b bezeichneten Theile unter Auspfarrung der darin wohnenden Evangelischen von der Kirche, zum Heiligen Kreuz und Finpfarrung zu a: bei der Zwölf-Apostelkirche, zu b: bei der St. Lukaskirche abgetrennt und ö . ö.
a. zum r. der Zwölf Apostel kirche: das im Norden durch die hintere Grenze der Grundstücke auf der Nachtseite der Jorkstraße, im Osten durch das Gleise der Dresdener Eisenbahn, im Süden durch die Weichbildgrenze und im Westen durch die Parochialgrenze eingeschlossene Stück; ; .
b. zum Sprengel der St. Lukaskirche: das im Osten durch die hintere Grenze der Grundstücke auf der Morgenseite der Möckern⸗ straße, im Süden und Westen durch die Mittellinie der Kreuzberg⸗ straße und die neue Parochialgrenze mit Zwölf-⸗Apostel, im Nocden durch die bisherige Parochialgrenze von St. Lukas eingeschlossene Stück einschließlich der Eckdgrundstücke der Möckernstraße. .
Indem wir den vorstehenden Parochial-Regulirungsplan hiermit zur öffentlichen Kenntniß bringen, fordern wir alle Betheiligten auf, etwaige Einwendungen dagegen bis zum 20. November d. J. während der Jeit von 10 Uhr Vormittags bis 2 Ubr Nachmittags in dem Amfszimmer Nr. 10 unserer Geschäftsräume (Schützenstraße 26 0) bei dem Bureau⸗Vorsteher, Rechnungs- Rath Paucke oder dessen Stell⸗ vertreter unter geeignetem Ausweise über ihre Betheiligung bei der Sache schriftlich einzureichen oder mündlich zu Protokoll zu erklären.
Berlin, den 26. Oktober 1893.
Königliches Consistorium der Provinz Brandenburg. Schmidt.
Abgereist:
Seine Excellenz der Staats-Minister und Minister für andel und Gewerbe Freiherr von Berlepsch, nach hüringen.
Per sonal⸗Ver änderungen.
Königlich Preußische Armee.
Offiziere, Port gpee, Jähnriche ze. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im activen Heere— Neues Palais, 28. Oktober. Erbprinz von Sachsen— Meiningen Hoheit, Gen. Lt. à la suite der Armee, unter Be— lassung à la suite des 6. Thüring. Inf. Regts. Nr. 965, zum Com⸗ mandeur der 22. Div. ernannt.
Neues Palais, 2. November. Haberling, Oberst und Abtheil. Chef im Kriegs -Ministerium, beauftragt mit Wahrnehmung der Geschäfte des Direztors des provisorischen Central⸗Departements, der Rang eines Brig. Commandeurs verliehen.
Abschiedsbewilligungen. d eti ven Geer e. Neues Palgis, 31. Ottober. Bender, Hauptm. a. D., zuletzt . dem Inf. Regt. von Lützow (l. Rhein.) Nr. 25, unter Fort⸗ ᷣ der ihm ertheilten Aussicht auf Anstellung im Civildienst, mit
einer Pension und der Erlaubniß zum ferneren Tragen der Uniform des 4. Großherzogl. Hess. Inf. Regts. (Prinz Carl5 Nr. 118, zur
Disp. gestellt. . . . Militär⸗Justizbeamte.
Durch Verfügung des General⸗Auditeurs der Armee. 30. Oktober. Fornagon, Schubert, Militärgerichts⸗Actuare zu Thorn bezw. Mainz, vom 1. Dezember d. J. ab nach Mainz bezw.
Berlin versetzt. Kaiserliche Marine.
Offiziere ꝛe. Ernennungen, Beförderungen, Ver⸗ setzungen ꝛc. Neues Pa lais, 30. Oktober. Oelxichs, Cor—- vetten⸗Capitän, unter Entbindung von der Stellung als Commandeur der 2. Abtheilung der 1. Matrosen⸗Div., mit der vorläufigen Wahr⸗ nehmung der Stellung des Chefs des Stabs beim Commando der Marinestation der Nordsee beauftragt. Galster (Max), Corv. Capitän, zum Commandeur der 2. Abtheilung der 1. Matrosen⸗Div.
ernannt. Schutztruppe für Deutsch-⸗Qstafrika. Neues . 30. Oktober. Dr. Sim on, Assist. Arzt. 2. Kl. a. D., bisher von der Res. des Landw. Bezirks Stettin, unter Vorbehalt der späteren Einrangirung, mit dem 18. Oktober d. J. der Schutztruppe für Ter h rr, a zugetheilt.
Aichtamtliches.
Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 4. November.
Seine Majestät der Kaiser und König nahmen heute Morgen von 8 Uhr an im Neuen Palais die Vorträge des Chefs des Generalstabs der Armee sowie des Chefs des Militärcabinets entgegen und begaben Sich darauf nach , d. um der Vereidigung der Rekruten der Potsdamer
arnison im dortigen Langen Stall beizuwohnen. Hierbei nahmen Seine . einen kurzen Vortrag des Kriegs⸗ Ministers, ferner die Meldung des Gesandten in Stockholm, General⸗Adjutanten Grafen von Wedel sowie eine Reihe militärischer Meldungen entgegen.
Die vereinigten Ausschüsse des Bundesraths für Zoll⸗ und Steuerwesen und für Handel und Verkehr hielten heute eine Sitzung.
Die Commission für die zweite Lesung des Entwurfs eines Bürgerlichen Gesetzbuchs für das Deuts . Reich erledigte in den Sitzungen vom 30. Oktober bis 1. November zunächst die in der vorigen Sitzung ab— gebrochene Berathung der Vorschriften über die , . 8⸗ und die Arresthypothek (88 1130 bis 1133). Die in der vorigen Sitzung sachlich bereits gebilligte Vorschrift des
1130, wonach der Gläubiger einer vollstreckbaren Geld⸗ orderung im ö der Zwangsvollstreckung verlangen kann, daß . die For eine Sicherungshypothek an den Grunds / werde, erhielt den Zusatz, daß auf Antrag des Gläubigers die Sicherungshypothek auch für die Kosten dieser Zwangsvoll⸗ streckung einzutragen ist (vergl. 8 245 Abs. 1 des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Zwangsvollstreckung in das unbe⸗ wegliche Vermögen). Nach 8 1131 des Entwurfs kann, wenn der Gläubiger die Zwangshypothek auf mehrere Grundstücke des Schuldners hat eintragen lassen und er dadurch eine
erung
tücken des Schuldners in das Grundbuch eingetragen.
. Sicherheit erlan hat, als sie für die Anlegung von
delgeldern 2 . ieben ist, der Schuldner verlangen, e
daß der Glaͤubiger en, der Zwangshypothek an ein⸗ . Grundstücken bewillige, sofern durch die Hypotheken an
en übrigen Grundstücken die Forderung in dem für die Anlegung von Mündelgeldern vorgeschriebenen Maße gesichert ist. An Stelle dieser dem preußischen Gesetz, betreffend die Zwangs⸗ vollstreckung in das unbewegliche Vermögen, vom 1I53. Juli 1883 8§ 6 entsprechenden Vorschrift wurde im Anschluß an das frühere preußische Recht (Verordnung vom 4. März 1834) die Aufnahme einer Bestimmung beschlossen, wonach die Eintra⸗ gung der , n f an mehreren Grundstuͤcken nur in der Weise stattfindet, daß jedes derselben mit einem der Größe nach von dem Gläubiger zu bestimmenden Theil der Forde⸗ rung belastet wird.
Der von der Arresthypoth ek handelnde 5 1132 wurde seinem sachlichen Inhalte nach mit dem aus den Beschlüssen u den 6 1129, 1131 sich ergebenden Aenderungen und mit em Zusatze genehmigt, daß der 6 auf Eintragung der Hypothek im Sinne des 5 So) Abs. 2, 3 der Civilprozeß⸗ . als Vollziehung des Arrestbefehls gilt (vergl. 5 245 Abs. 2 des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Zwangs⸗ vollstreckung in das unbewegliche Vermögen). Der 5 1133 gewährt in den Fällen, in welchen J oder r Vollziehung des Arrestes mit der Wirkung einzustellen ist, daß zugleich die bereits erfolgten Vollstreckungsmaßregeln auf⸗ zuheben sind, oder in welchen die . des Arrestes in Ansehung der Hypothek durch eine vollstreckbare Entscheidung angeordnet worden ist, dem Schuldner die Befugniß, die Zwangs⸗ oder die Arresthypothek ohne die Bewilligung des
läubigers löschen zu lassen. Statt dessen entschied sich die Mehrheit für die Aufnahme der Bestimmung, daß in den be⸗ . Fällen der Schuldner die Zwangs- oder die Arrest⸗ jypothek als Eigenthümerhypothek erwirbt. Einvernehmen bestand, daß die Vorschriften des 8 837 über den Schutz des gutgläubigen Erwerbers nach der früher bereits beschlossenen Fasfung des sS37 zu Gunsten eines Gläubigers, für den eine Zwangs⸗ oder eine Arresthypothek eingetragen werde, keine Anwendung finde. .
Die Vorschriften der 88 1132, 1133, soweit sie die Arrest⸗ hypothek betreffen, sollen in die Civilprozeßordnung aufge⸗ nommen werden. Zugleich wurde beschlossen, in einer An⸗ merkung zur Erwägung zu stellen, ob es sich nicht empfehlen werde, die Vorschriften über die Zwangshypothek in den Ent⸗ wurf des Gesetzes, betreffend die Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen, oder in die Civilprozeßordnung zu übertragen.
Der S 1134, welcher die ULmwandlung der Sicherungs⸗ hypothek in eine gewöhnliche Hypothek regelt, hat bereits in der vorigen Sitzung seine Erledigung gefunden.
Die Berathung wandte sich sodann den Vorschriften über die Grundschuld (83 1135 bis 1145) zu. Der § 1135, welcher den Inhalt der Grundschuld bestimmt, und der 5 1136, wo⸗ nach auf die Grundschuld die Vorschriften über die Brief⸗ hypothek entsprechende Anwendung finden, soweit sich nicht aus dem Umstande, daß die Grundschuld nicht von einer Forde⸗ rung abhängig ist, ein Anderes ergiebt, fanden sachlich im wesentlichen Zustimmung. Dagegen wurden der §z 1137, welcher die Bestellung einer Grundschuld unter einer Bedingung oder einer Zeitbestimnmung für unwirksam erklärt, und der Ss 1138, wonach die Ertheilung eines Grundschuldbriefs nicht ausgeschlossen werden kann, gestrichen. Die Vorschriften des Sz 1139 über Zeit und Ort der Zahlung gelangten nach dem Entwurf zur Annahme, ebenso die Vorschrift des 3 1149 über das Recht des Grundschuldgläubigers, von der Grundschuld— summe unter den im S 1140 bestimmten Voraussetzungen Verzugszinsen zu verlangen, sowie die Vorschrift des 5 1141, wonach auf rückständige Grundschuldzinsen die für rückständige Hypothekenzinsen geltenden Vorschriften Anwendung finden ollen. Ebenso wurde der 8 1142, welcher bestimmt, daß die Grundschuld auch für den Eigenthümer begründet werden kann, und die Voraussetzungen für die Begründung der Eigen⸗ thümer grundschuld näher regelt, sachlich gebilligt. Dagegen wurde die Vorschrift des 5 1143 über den Inhalt der Eigen⸗ thümergrundschuld im Hinblickauf den im 11365 ausgesprochenen Grundsatz als entbehrlich gestrichen. Eine Ergänzung erfuhr der Entwurf durch die Aufnahme einer Bestimmung, wonach eine Grundschuld in der Weise begründet werden kann, daß der Grundschuldbrief auf den Inhaber ausgestellt wird. Auf einen solchen Grundschuldbrief sollen die * Schuld⸗ verschreibungen auf den Inhaber geltenden Vorschriften ent⸗ sprechende Anwendung finden. Ein Antrag, bei der Grund⸗ schuld die Blancoabtretung zuzulassen, wurde abgelehnt. Die Vorschriften des 1144 über die Umwandlung der Grund⸗ schuld in eine Hypothek und die Hypothek in eine Grundschuld fanden mit einigen aus früheren Beschlüssen sich ergebenden Aenderungen, insbesondere mit der Abweichung Zustimmung, daß zur Umwendlung der Hypothek in eine Grund— schuld die Einwilligung der dem Gläubiger im Range gig. stehenden oder nachstehenden Berechtigten nicht erforderlich sein soll. Neu hinzugefügt wurde die Bestimmung, daß die Hypo⸗ thek, wenn sie sich mit dem Eigenthum an dem belasteten Grundstücke in derselben Person vereinigt, sich in eine Grund⸗ schuld verwandelt, für die in Ansehung der Verzinslichkeit, des Zinssatzes, der Zahlungszeit, der Kündigung und des Zahlüngsorts die für die eingetragene Forderung geltenden Destimmiungen maßgebend bleiben. Steht dem Eigenthümer auch die Forderung zu, so tritt die Umwandlung nicht ein, jedoch hat er für die Dauer der Vereinigung nur die Rechte eines Grundschuldgläubigers. . .
Im Anschluß an den § 1144 wurde ferner eine als 8 1050 a einzustellende Vorschrift beschlossen, wonach eine Dyno lhet zur Sicherung einer anderen Forderung als der, für die sie bestellt ist, bestimmt werden kann. Der Antrag, eine Vorschrift aufzunehmen, nach welcher der Eigenthümer des be⸗ lasteten Grundstücks seine Zustimmung zur Aufhebung einer
ypothek mit dem Vorbehalte sollte ertheilen können, daß er und im
alle der Veräußerung des Grundstücks der Erwerber das Recht be⸗
alte, den Rang der Hypothek einer anderen Hypothek von gleichem 6 einzuräumen, fand dagegen nicht die Zu⸗ stimmung der Mehrheit; ebensowenig ein Antrag, dem Eigen⸗ . des belasteten Grundstücks das Recht n geben, eine ihm zustehende 6 , , in der Art löschen zu lassen, daß an Stelle derselben zugleich mit der Löschung eine andere Hypothek von gleichem Betrage eingetragen werde.
Schließlich wurde noch die Berathung des 5 1110 wieder aufgenommen, der bestimmt, daß, wenn der Hypothekenbrief nach den Vorschriften der Grundbuchordnung dem Eigenthümer des belasteten Grundstücks auszuhändigen ist, der Beweis der Entstehung der Forderung von dem Gläubiger, so lange
dieser nicht Besitzer
des Hypothekenbriefs ist, durch die Eintragung der Hypothek in das Grundbuch und durch den Hypothekendrief nicht geführt werden kann. Man überzeugte sich, daß diese Vorschrift in der früher beschlossenen Dal n für die Grundschuld nicht passe. Es wurde daher in en! den 1110 durch die Vorschrift zu ersetzen, daß der Gläubiger die Briefhypothek erst erwirbt, wenn ihm der Hypothekenbrief von dem Eigenthümer des be⸗ lasteten Grundstücks oder mit Zustimmung des Eigenthümers von dem Grundbuchamt ausgehändigt wird; daß aber, wenn der Gläubiger im Besitz des Hypothekenbriefs ist, er die Ver⸗ muthung der durch den Eigenthümer erfolgten Aushändigung des Briefs für sich hat. So lange die Aushändigung des Briefs nicht erfolgt ist, soll die Hypothek dem Eigenthümer zustehen.
Die Sonderausgabe der Nr. l der „Amtlichen Nachrichten für die Invaliditäts- und Alters⸗ versicherung“ vom 1. November 1893 44. die gestr. Nr. d. Bl.) enthält folgende Revisionsentscheidungen:
Die Mitglieder einer Kornmesser-⸗Compagnie in einer Nordsee⸗Hafenstadt sind als selbständige Gewerbetreibende angesehen worden, weil sie im wesentlichen nur den von ihnen selbst gewillkürten Satzungen schaft, nicht den Anordnungen derjenigen Personen, welche ihre Dienste in Anspruch nehmen, unterworfen sind. Auch eine Unterordnung unter den Magistrat der Stadt, wie sie der Begriff des versicherungspflichtigen Dienstverhält⸗
nisses voraussetzen würde, ist nicht angenommen worden. Die
Leistungen des Magistrats bestehen lediglich in der Ausübung einer gewissen m und Disciplin über die Kornmesser, ohne in deren Berufsthätigkeit einzugreifen; insbesondere steht ihm weder eine Befugniß zur Uebermittelung von Aufträgen an die Kornmesser noch eine Mitwirkung bei ihrer Entlohnung zu. Die Kornmesser unterscheiden sich also wesentlich von solchen Personen, welche, wie die Nachtwächter, Polizeidiener 2c, von der Obrigkeit zur Erfüllung der ihnen verfassungsmäßig zugewiesenen Aufgaben in Dienst genommen sind.
Aus ähnlichen Gründen ist ein in einer Ostseestadt wohn⸗ hafter Hilfswäger“ für nicht versicherungspflichtig erachtet worden.
Auch die Versicherungspflicht der Hamburger Tally⸗ männer, d. h. derjenigen Personen, welche im Auftrage von Kaufleuten das Be⸗ und Entladen der Schiffe in der Weise überwachen, daß sie über Art, Gewicht, Quantität und Ver⸗ packung ein⸗ und auszuladender Waaren Buch führen, ist ver— neint worden, und zwar auch für den Fall, daß sie haupt⸗ sächlich die Aufträge einer einzigen kaufmännischen Firma ausführen.
Die Mitwirkung eines Schiedsgerichtsbeisitzers in einer Sache, in der er an dem Erlaß des Fest stellungsbescheides theilgenommen hat, ist auch dann als unstatthaft erachtet worden, wenn der Rentenanspruch gegen eine zugelassene Kasseneinrichtung geltend gemacht ist.
Der General-Director der Welt-Ausstellung in Chicago hat aus Anlaß des Schlusses dieser Ausstellung dem deutschen Reichs⸗-Commissar ein Telegramm gesandt, in welchem mit warmen Worten ausgesprochen wird, daß man, obwohl das Ende der Ausstellung unter dem Schatten einer großen Tragödie (Ermordung des Bürgermeisters von Chicago) stehe, doch der Betheiligung Deutschlands mit höchster Genug⸗ thuung gedenke und dem Deutschen Reich und seinem erhabenen Herrscher für immer dankbar bleiben werde.
Das Ergebniß der Preisvertheilung stellt sich für Deutschland als ein überaus günstiges dar. Insoweit abge⸗ schlossene Mittheilungen bereits vorliegen, ergiebt sich, daß in den wichtigeren Gruppen, in denen der deutsche Gewerbefleiß vertreten ist, demselben 1½ bis 1 sämmtlicher überhaupt zur Vertheilung gekommenen Preise zugefallen ist; unter anderen haben unsere chemische Gruppe, die Kunstmetall-Industrie, die schmiedeeisernen und feineren Metallwaaren, die in das Gebiet der Optik und Mechanik fallenden Ausstellungsgegenstände, sowie die Cdel⸗ metall⸗ und Bijouteriewaaren die Anerkennung der Preis⸗ richter in hohem Maße sich zu erringen gewußt. Für Gold⸗ und Silberwaaren beispielsweise sind von den 280 im ganzen zuerkannten Preisen sogar 130, also nahezu die Hälfte, auf Deutschland entfallen. Bekanntlich war der Erfolg der Preis⸗ vertheilung wegen des von den Chicagoer Ausstellungs⸗ behörden anfangs gewählten eigenartigen Jurysystems sehr zweifelhaft; wenn die Reichsvertretung gleichwohl sich entschloß, die deutschen Ausstellungsobjecte der Beurtheilung durch die Preisgerichte zu unterwerfen, so findet dieses Vorgehen gegenwärtig seine Rechtfertigung durch das für die deutsche In⸗ dustrie erzielte günstige Ergebniß, wie auch in dem Umstand, daß seitens der von der Preisbewerbung zurückgetretenen (französi⸗ schen, norwegischen 2c Aussteller neuerdings mehrfach Kundgebungen des Bedauerns über das Fernbleiben ihrer Ausstellungsgegenstände von der Preisbewerbung laut werden.
Der Kaiserliche Gesandte in Brüssel, Wirkliche Geheime Rath Graf von Alvensleben ist von dem ihm Allerhöchst bewilligten kurzen Urlaub auf seinen Posten zurückgekehrt und hat die Geschäfte der Gesandtschaft wieder übernommen.
S. M. Kreuzer⸗Corvette, Marie“, Commandant Corvetten⸗- Capitan Freiherr von Lyncker, ist an 2. November in Talcahuano (Chile) eingetroffen und beabsichtigt, ant 13 d. M. nach Valdivia (Chile) in See zu gehen.
Bayern.
Die Kammer der Abgeordneten setzte gestern die Generalberathung des Etats des Ministeriums des Auswärtigen fort. Im Laufe der Debatte erklärte her Finanz Minister Dr,. Freiherr vgn Riedel bezüglich der so⸗ enannten Liebesgabe an die Spiritusbrenner, baß hei, der Heng bieser Steuerdifferenz die kleinen und mittleren Brennereien infolge her Concurrenz untergehen würden, nur das Großkapital würde zum Betrieb, der Brennereien übrig bleiben und den Spirituspreis so dictiren, daß die auf
den Spiritus angewiesenen Industrien schwer geschadigt
ihrer Genossen⸗
22. d. M. einberufen.
würden. Der Nutzen des Brennereibetriebes für die Land⸗ , bestehe besonders in der Hebung der Viehzucht und der Verbesserung des Bodeng. Die Generaldebatte wurde so⸗ dann geschlossen. Heute heginnt die Specialdebatte.
In der gestrigen Sitzung des Finanzausschusses wurde die Berathung des Gesetzentwurfs über den Bedarf für die Erweitexrungs⸗Neubauten der im Betriebe befindlichen Staatsbahnen fortgesetzt, der Ausbau der Station Günz⸗ burg, wofür 88 900 M in den Etat eingestellt sind, wurde gewährt, ebenso der Ausbau, der Stationen Mehring mit 54 809 S6 und Münchberg mit 37 500 e Außerdem wurden genehmigt: für anderweitige Stations⸗ änderungen 50 000 A6, ö Weichen ⸗ und Signal⸗ Centralisirung insgesammt 2 321 200 M66, für Bauleitung 102 200 ½½ und als Reservefonds Ml 090 S6 Auf eine An⸗ frage des Abg. Daller erklärte der Minister-Präsident Freiherr von Crailsheim, daß bis jetzt 186 Stationen für Centralisirung mit 5506 709 6 bereits dotirt und noch 142 Stationen zü dotiren seien. Hierauf folgten Berathungen zu Ziffer 3 des Gesetzentwurfs, in welchem für Erweiterung mehrerer Stationsanlagen und Einrichtungen 4 866 000 M6 vorgesehen sind. Die Fortsetzung der Berathungen wurde schließlich auf den 7. d. M. anberaumt.
Sachsen.
Gestern Pormittag 191 Uhr trafen, wie das „Dr. J.“ meldet, Ihre Königlichen Hoheiten der Graf und die Gräfin von Flandern mit dem Prinzen Albert und den Prinzessinnen Henriette und Josephine in Dresden⸗Neustadt ein. Ihre Majestät die Königin begrüßte Höchstdieselben auf dem Schlesischen Bahnhof und reiste dann mit ihnen um 1016 Uhr nach Sibyllenort, wohin sich Mittags auch Ihre Königlichen Hoheiten die Prinzessin Mathilde und der Prinz Albert von Sach sen begaben.
Baden.
Der Landtag ist,. wie W. T. B.“ meldet, zum
en Seine Königliche Hoheit der Groß⸗
her zog hat zum Präsidenten der ien Kammer Seine Hoheit den Prinzen Wilhelm ernannt. ;
Sessen.
Seine Durchlaucht der Prinz und Ihre Königliche Hoheit die Prinzessin Adolph zu ,,,, trafen vorgestern zum Besuch am Großherzoglichen Hofe in Darmstadt ein. Seine Königliche Hoheit der Großherzog empfing die hohen Gäste am Bahnhofe. .
Mecklenburg⸗Strelitz. Seine Königliche Hoheit der Großherzog empfing vor—
gestern, wie die „Meckl. Nachr.“ erfahren, den österreschisch⸗ ungarischen Botschafter in Berlin von Szögyeny⸗Marich und den italienischen Botschafter daselbst Grafen Lanza behufs Entgegennahme ihrer Creditive als außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister am Großherzoglichen Hofe. Beide Botschafter nahmen sodann an der Großherzog—⸗ lichen Tafel theil. .
Oefterreich⸗Ungarn.
Der Kaiser hat gestern, wie W. T. B.“ aus Budapest berichtet, den Fürsten Alfred Windischgrätz in andert⸗ halbstündiger Audienz empfangen. Vor seiner Abreise von Wien hatte letzterer, wie die „Presse“ meldet, den Besuch des Abg. Dr. von Plener empfangen und mit dem Präsidenten des Abgeordnetenhauses Freiherrn von Chlumecky und dem Vice⸗ Präsidenten Dr. von Madeyski conferirt. Nach dem Fürsten Windischgrätz empfing der Kaiser den Statthalter von Böhmen Grafen Thun und hierauf den Statthalter von Galizien Grafen Badeni.
Der Wiener Gemeinderath hat gestern nach stür—⸗ mischer Debatte mit 79 gegen 41 Stimmen den Antrag des Stadtraths auf die nachträgliche Genehmigung des vom ürgermeister Dr. Prix vorgenommenen Verkaufes von Werthpapieren angenommen. Lueger und 36 Oppositionelle erhoben Protest, was den Vorsitzenden bestimmte, den Beschluß zu sistiren, um die Angelegenheit dem Landtag vorzulegen.
Großbritannien und Irland.
In einem vorgestern in den Hauptblättern der Vereinigten Staaten veröffentlichten Briefe hat Fohn Redmond seinen Standpunkt dahin dargelegt, daß seine Partei Willens sei, die Regierung zu unterstützen, wenn diese ihren Versprechungen bezuglich Irlands treu bleibe. Sie sei aber vollkommen unab⸗ hängig und wolle die Regierung wissen lassen, daß unredliches Spiel mit Homerule sie aus Anhängern zu Gegnern der Re— gierung machen würde. Während der Herbsttagung möge man Homerule fallen lassen, vorausgesetzt, daß eine Woche der Bill über, die exmittirten Pächter gewidmet werde. Was die Session von 1894 betreffe, so seien es die Parnelliten zufrieden, daß 6 britischen Vorlagen gewidmet werde, vorausgesetzt, daß diese dadurch, daß sie die liberale Partei nicht spalteten, indirect der Homerule 59 gute kämen, und daß klar und deutlich er⸗ llärt werde, daß die Auflösung des Parlaments nicht über das Ende 1894 hinausgeschoben werde.
Frankreich. ⸗ Wie „W. T. B.“ vernimmt, werde die Regierung eine Interpellation über die Darlegung ihres Programms 6 abwarten, sondern die Kammerdebatten durch ein p Fposè einleiten, worin die Vorlagen, die den Ar⸗ beiten der Kammer zu Grunde liegen, aufgezählt werden würden. Das Cabinet werde sodann die Anträge be⸗ zeichnen, die es zurückzuweisen gedenke, insbesondere solche guf Revision der Verfassung, Trennung der Kirche vom Staat, Llenderungen des Wahlmodus und ferner gewisse Fragen, die udgetangelegenheiten berührten.
Der „Eclair“ meldet, nach dem Beschluß der Münz⸗ conferenz werde Italien während der ersten 10 Tage nach erfolgter Ablieferung von Silbermünzen A/ Proc, für eine weitere Frist 3 / Proc. Zinsen zu zahlen haben.
Der General de Beaufremont ist gestern gestorben. Das franzbsische n ,,,, ist gestern in Tarifa angekommen.
Rußland. . Die Ernennung des Inspectors der Grenzwache, General⸗ Lieutenants Swinsin zum Commandeur der Grenzwache ist dem 83 T. B.“ zufolge gestern amtlich veröffentlicht worden. r Der Aufenthalt, des Kriegs-Ministers Wannows ki in Algier, wohin sich dieser mit Urlaub zu begeben gedenkt, wird
. Spanien.
Die Truppen von Melilla wurden gestern Vormittag, wie „W. T. B.“ berichtet, als sie den Forts neue Lebensmittel zuführten, von den Kabylen angegriffen. Letztere wurden zurückgeschlagen und hatten große Verluste.
Türkei.
Die auswärts verbreiteten Gerüchte, daß in Marsovan neuerdings Unruhen vorgekommen seien, werden der „Agence de Constantinople“ folge von maßgebender Seite für völlig unbegründet erklärt. .
Bulgarien.
Georgiew, der in erster Instanz wegen Theilnahme an der Ermordung des Ministers Beltschew und wegen Hochverraths zum Tode verurtheilt worden war, wurde nach einer Meldung des „W. T. B.“ gestern durch den Appell⸗ Gerichtshof in allen Punkten freigesprochen und sofort in Freiheit gesetzt.
Amerika.
Die Münzen in San Francisco und New-Orleans haben, wie „W. T. B.“ aus Washington meldet, vom Schatz⸗ amt den Auftrag erhalten, die Ausprägung von Silber⸗ Dollars nach dem Normalgewicht wiederaufzunehmen, um Vortheil aus der Münzgebühr zu ziehen. — Nach einer Meldung des „Standard“ aus New⸗Hork soll das Deficit des Staatsschatzes durch allmähliche Ausprägung von Silber⸗ . bis zur Höhe von 53 Millionen Dollars gedeckt werden.
Demselben Blatte wird gemeldet, daß die Regierung die Aushändigung der zur Abreise erforderlichen Papiere an die von der brasilianischen Regierung angekauften Schiffe angeordnet habe. Admiral Mello werde von den Vereinigten Staaten weniger als Rebell wie als Pirat ange⸗ sehen werden. Der „Times“ geht aus Philadelphia bie Meldung zu, daß die brasilignische Regierung Schritte zum Ankaufe der Kanonen der Firma Krupp, die in Chicago ausgestellt gewesen seien, unternommen habe.
Asien.
Dem „Neuter'schen Bureau“ wird aus Kabul gemeldet, daß die Verhandlungen mit dem Emir von Afghanistan fast bis zum Schlusse gediehen seien, den man in etwa zehn Tagen erwarte.
Bandel und Gewerbe.
Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks an der Ruhr und in Oberschlesien. An der Ruhr sind am 3. d. M. gestellt 10 518, nicht rechtzeitig gestellt keine Wagen. . In Oberschlesien sind am 2. d. M. gestellt 4635, nicht recht- zeitig gestellt keine Wagen.
Verkehrs⸗Anstalte:.
Der Schnellzug Berlin Prob stzellg, Cichtenfels — München) Nr. 32. Abfahrt von Berlin 8 Uhr 23 Min. Vormittags, hält einer Mittheilung des Königlichen Eisenbahn⸗Betriebsamts Berlin⸗Halle zufolge vom 15. November d. J. ab in Jüterbog. Da⸗ gegen kommt vom gleichen Zeitpunkt der gegenwärtig für Bitterfeld vorgesehene Aufenthalt in Fortfall.
Bremen, 3. November. (B. T. B. Nordde utscher Lloyd. Der Schnelldampfer Havel ist am J. Nopember Abends auf der We ser angekommen. Der Postdampfer H. H. Meier“ ist am 1. November Nachmittags von Baltimore nach der Weser ab⸗ gegangen. Der Postdampfer „Amerika. ist am 1. November Nach⸗ mittags von New-⸗York nach der Weser abgegangen. Der Post⸗ dampfer Kronprinz Friedrich Wihelm? ist am 1. No⸗ vember Nachmittag von New⸗JYPork nach Neapel ab⸗ Fee gen Der Schnelldampfer „ Spreern ist am 1. November Abends in New⸗JYork angekommen. Der Postdampfer München“ ist am 2. Nobember in Genug angekommen. Der Schnelldampfer Kaiser Wilhelm II. ist am 2. November Vormittags in Genug angekommen. Der Postdampfer ‚Weser“' hat am I. No⸗ vember Abends die Reise von Gibraltar nach Neapel fortgesetzt. Der Postdampfer Pfalz“ hat am 2. November Morgens die Reise von Antwerpen nach Corunna fortgesetzt.
Hamburg, 3. November. (W. T. B.). Ham burg Amer kanische Packetfahrt⸗-Aetien⸗Gesellschaft. Der Post⸗ dampfer, Suevia“ ist heute Morgen auf der Elbe eingetroffen.
London, 3. November. (W. T. B.). Der ge st ü e n fer „Pembroke Castle“ ist gestern auf der Heimreise von Cap stadt abgegangen. Der Castle Dampfer ‚„Grantully Castle ist heute auf der Auszeise von London abgegangen. Der Castle— Dampfer „Dunbar Castle“ ist gestern auf der Ausreise in Durban (Natal) angekommen. Der Union Dampfer . Gaul“ ist heute auf der Heimreise in Lissab en angekommen. Der Castle- Dampfer. Norham Cast le ist am Mittwo . der Heimreise von Capetown abgegangen. Der Castle⸗ Dampfer „Dun yttar Castle“ ist am Mittwoch auf der Heimreise in Durban (Natal) angekommen.
Theater und Musik.
Concer te.
Der Baritonist Herr Adolf Schulze, der als Orgtoriensänger und Lehrer in der Musikwelt vortheilhaft bekannt ist, gab am Donnerstag im Saal der Sing-Akademie einen Lieder-⸗Abend, in welchem er mehrere Gesänge von A. Becker, M. Bruch, Behn und Bungert vortrug. Nachdem der Sänger eine momentane Indisposition überwunden hatte, gelangen ihm die meisten Lieder sehr gut; beson⸗ ders gefielen. Beckers „Regentag“ und drei neue Lieder von Bungert, in denen die lebendige und tief empfindende Ausdrucksweise des Vortragenden zur Geltung kam. Die Mezzosopranistin Fräulein Müller ⸗ . rtung, welche das Concert unter⸗ Ile sang mit angenehmer, wenn auch in der Höhe etwas an— , klingender Stimme Lieder von Brahms, Müller⸗Hartung und Meyer⸗Olbersleben, die sie mit Verständniß und Innigleit zu Gehör brachte. Beide hatten sich am Schluß noch zu einigen Duetten vereinigt. Der Pianist Herr Bertrand Roth aus Dresden erfreute außerdem noch durch den sehr gelungenen Vortrag zweier Piscen don Chopin und Liszt, in denen er schönen, technisch gut ausgebildeten Anschlag und sauberes Spiel erkennen ließ.
n demselben Tage fand im Saal Bech ste in der zweite Klavier Abend des Fräulein Johanna Qeymann statt. Die bereits neulich gerühmten Vorzüge ihres Spiels traten auch diesmal wieder in glänzender Weise hervor, und zwar in der E-moll- Sonate (op. M
von Beethopen, in. „Faschingsschroank“ von umann, in der Es- dur-Polonaise von Chopin sowie in kleineren Stücken von Gernsheim, e. 24 2 anderen. Reicher Beifall wurde allen ihren Vor⸗ rägen zu the ⸗ Die Herren Carl Halir, Carl Markees, Ad. Müller und Hugo Dechert, von denen die drei letztgenannten Herren bereits aus dem Kruse'schen Quartett bekannt sind, eröffneten am Htg im Saal Bechstein einen Cyklus von Kammermusik⸗ benden, der mit dem Vortrag zweier Novitäten begann. ö meinem Leben' betitelt sich ein Streichquartett des verstorbenen böhmischen, hier bereits bekannten Componisten Smetana. Dag klar und melodisch gehaltene Werk , am Schluß der plötzlich eintretenden Taubheit des Componisten Ausdruck zu geben. Der Gedankengang wird unerwartet unterbrochen — ein schriller Schmerzenston der Geige, eine klagende Melodie, ein abbrechender Schluß und lelse verhaltende Acgorde in pigzicato sind die Mittel, diese eigenthümliche Idee auszuführen. Die zweite Neu ⸗ heit war ein Trio für Klavier, Violine und Cello von R. Kahn, ein dilrch schwungvolle Motive und contrapunktische Feinheit in der Durch- führung sich auszeichnendes Werk, das gleich dem erstgenannten Quartett mit lebhaftem Beifall aufgenommen iwurde. Die Klavier- partie führte Herr Kahn selbst aus. Den Beschluß des Abends machte , i. Streichquartett (G6-dur, op. 17, Nr. I). Der Vor⸗ trag aller drei Werke durch die Concertgeber war ein sehr präciser, schwungvoll belebter und fein schattirter.
. Im Königlichen Opernhause wird am Montag Mara“ mit, Frau Pierson, den Herren Sylva, Fränkel und der kleinen Cerigioli, sowie Kreutzer's ‚Nachtlager in Granada“ mit Fräulein 2 den Herren Bulß, Sommer, Stammer, Lieban, Krasa gegeben. Kapellmeister Dr. Muck dirigirt beide Qpern.
Im Königlichen Schauspielhause gelaugt am Montag das Lustspiel ‚Wohlthätige Frauen von Adolph LArronge zur Auf⸗ führung. Es treten darin die Damen Kahle, Seebach, Stollberg, Abich, Conrad, von Hochenburger, Lindner, die Herren Keßler, Vollmer, Blencke, Hertzer, Link, Siegrist, Hartmann auf. . Delmar's yvaterländisches Schauspiel ‚Die Ahrenshooper', geht am Donnerstag zum ersten Mal in Scene. Es sind darin u. a4. Frau von ee, ue und die Herren Matkowsky, Vollmer, Molenar beschästigt,. — Seine Majestät der Kaiser ließ nach der gestrigen Aufführung von „Vasantasena“ durch den General⸗Intendanten Grafen von Hochberg dem gesammten Künstlerpersonal Allerhöchstseine besondere Zufriedenheit aussprechen.
Im Den tfchen Theater geht am nächsten Sonnabend Kain“ von Lord Byron, ein Mysterium in zwei Abtheilungen, frei üher⸗ tragen und für die Bühne eingerichtet von Adolph L Arronge, zum ersten Mal in Scene. Hierauf folgt gleichfalls zum ersten Mal Der König von Thule“, Schauspiel in einem Aufiuge von Hans Hopfen. Am Montag erreicht, wie bereits mitgetheilt, Der Talisman! seine 100. Aufführung. Eine weitere Wiederholung des Stücks findet am Freitag statt. Für Mittwoch ist als vierte Vorstellung des Goethe⸗Cyelus „Iphigenie auf Tauris“ꝰ mit Josef Kainz als Orest angesetzt. Am Dienstag wird „Man sagt!“, am Donnerstag ‚Der Pfarrer von Kirchfeld“ ge⸗ geben. Morgen kommt Doctor Klaus zur Aufführung.
„Ihm Berliner Theater ist für Donnerstag die erste Auf⸗ führung des Widmann'schen Schauspiels ‚Jenseits von Gut und Böse: angesetzt. Die Hauptrolle des neuen Werkes wird von Ludwig Barnay dargestellt, der auch die Inscenirung und Einstudirung des Stückes geleitet hat. Am Freitag (11. Abonnementsvorstellun) findet die erste. Wiederholung der Novität statt. Alexander von Robert's Schauspiel „Chic mit Agnes Sorma wird morgen Abend, am Mittwoch und Sonnabend aufgeführt. Der Montag bringt eine Wiederholung von Moser s Veilchenfresser am Dienstag Nachmittag spielt Agnes Sorma das Lorle in dem Schauspiel Dorf und Stadt'. Der morgige Sonntag⸗ Nachmittag bringt Shakespeare's Hamlet. Die in diese Woche fallende Wiederkehr von Schiller's Geburtstag feiert das Berliner Theater durch zwei für die Zöglinge hiesiger höherer Lehranftalten bestimmte Aufführungen der Jungfrau von Orleans, die am Mittwoch und Sonnabend Nachmittags stattfinden. An den genannten — 13 Tagen beginnen deshalb die Abend⸗Vorstellungen e am 63 6
Im Lessing- Theater, gelangt am nächsten Sonnabend Nichard Skowronnek's neues vieractiges Lustspiel Der Erste eines Stammes. zur ersten Aufführung. Das fünfactige Schanfpiel Arme Maria!' von Richard Voß wird morgen, am Mittwoch nad am Freitag wiederholt, während das Lustspiel Mauerblümchen am Montag, Dienstag und Donnerstag gegeben wird.
Im Friedrich Wilhelmstädtischen Theater wird bia einschließlich nächsten Freitag die Operette Freund Felix von Genäe. am letzteren Tage als Benefiz für Fräulein Schmidt, gegeben.
Im Cent ral⸗Theater ist die erste Aufführung der Poffen· , „Die eiserne Jungfrau“ auf Dienstag, 7. Nodember an- gesetzt.
Im Theater Unter den Linden geht morgen Nachmitt a halben Preisen die Operette Lachende Erben in Scene. Der Lend bringt die fünfte Wiederholung der Operette Münchner Terd I. mit Frau von Palmay und Herrn Steinberger.
Im Saal Bechstein wird sich am Montag, Abend s Hir. Herr Carl Paasch, ein junger Baritonist, zum ersten Mal dier hören lasfsen. — Das Programm des populären Lieder ende welchen die Großherzoglich hessische Kammersängerin Fran Jerttka Finkenstein am Dienstag, Abends 8 Uhr, in der Sing⸗Akademie veranstaltet, bringt außer Werken klassischer Meifter eine daa eie weniger bekannter Lieder von Brüll, Ernst Flügel, Gd. Bolff 2 2.— Der Componist Anton Rüdauf aus Wien giebt an dem ellen Abend, 71 Uhr, im Saal Bechstein ein Concert mit enen Compositionen, für welches die Concertsãngerin Fränlee Me lnnn 8 sowie die Königlichen Kammermusiker Herren Haffe Seeed
ülzow und Sandow ihre Mitwirkung jzugesagt haben.
Im Concerthaus findet am Montag das eite rrnrsen Concert unter Mitwirtung der Herren Prosesser Sehen T der en Möller, Victor, Ebann, Smit, Schmidt, Carnier, Nena, Sch snm Werner, Fräulein Kahl, Fräulein Danziger und des Mohn hen Gesangvereins (Dirigent Herr Otto Schmidt) statt.
Jagd.
Dienstag, den 7. d. M, findet Königliche Farforre⸗ Jagd statt. Stelldichein: Mittags 1 Uhr Jan dhled Gramm wald, 11½ Uhr am Saugarten.
Mannigfaltigeẽ. Der Mar schallstab, welchen Seink Wait Deutsche Kꝗgiser Seiner Majestät dem önid dens n. bei der Feier Allerböchstdessen fänfzigsährigen Milan äen . rm überreichte, bestebt dem Dr. J n felge waz einer man . Sammt überzogenen silbernen Sale. Dire ift abe n, goldenen vreußischen Adlern und 2 Königer
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