1893 / 265 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 04 Nov 1893 18:00:01 GMT) scan diff

1 en, wie solche durch die bestätigten Beschlüsse der Vereinigten yngden für ganz Berlin festgesetzt sind, sollen bis auf weiteres für die . der neuen Parochie je nach ihrer bisherigen gehörigkeit zu Dreifaltigkeit oder St, Lukas oder Heilig · Kreuz oder Jerufalem auch die Begräbnißstolgebührentaxen je dieser Kirchen in sortdauernder Geltung bleiben.

Von dem Kirchensprengel zum Heiligen Kreuz werden ferner die nachfolgend unter a und b bezeichneten Theile unter Auspfarrung der darin wohnenden Evangelischen von der Kirche zum Heiligen Kreuz und Einpfarrung zu a: bei der Zwölf Apostelkirche, zu b: bei der St. Lukaskirche abgetrennt und hinzugelegt .

a. zum n der Zwölf Apostel kirche: das im Norden durch die Hintere Grenze der Grundstücke auf der Nachtseite der Porkstraße, im Often durch das Gleise der Dresdener Eisenbahn, im Süden durch die Weichbildarenze und im Westen durch die Parochialgrenze eingeschlossene Stück; . .

b. zum Sprengel der St. Lukaskirche: das im Osten Lurch die hintere Grenze der Grundstücke auf der Morgenseite der Möckern⸗ straße, im Süden und Westen durch die Mittellinie der Kreuzberg⸗ straße und die neue Parochialgrenze mit Zwölf⸗Apostel, im Norden durch die bisherige Parochialgrenze von St. Lukas eingeschlossene Stück einschließlich der Eckgrundstücke der Möckernstraße. ö

Indem wir den vorstehenden Parochial⸗Regulirungplan hiermit zur öffentlichen Kenntniß bringen, fordern wir alle Betheiligten auf, etwaige Einwendungen dagegen bis zum 20. November d. J. während der Zeit von 10 Ühr Vormittags bis 2 Ubr K in dem Amfözimmer Rr. 16 unserer Geschäftgräume (Schützenstraße 25 ) bei dem Bure u. Vorsteher, Rechnungs⸗Rath Paucke oder dessen Stell erte ter unter ge gnefem Ausweise über ihre Betheiligung bei der Bache schriftlich einzu chen oder mündlich zu Protokoll zu erklären.

Berlin, den 26. Ottober 1893.

Königliches Consistorium der Provinz Brandenburg. Schmidt.

Abgereist: Seine Excellenz der Staats-Minister und Minister für Handel und Gewerbe Freiherr von Berlepsch, nach Thüringen.

Personal⸗Veränderungen.

Königlich Preußische Armee.

Offiziere, Port gpee; Jähnriche xe. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aectiven Heere— Reues Palais, 28. Oktober. Erbprinz von Sachsen— Meiningen Hoheit, Gen. Lt. à 14 suite der Armee, unter Be— laffung æà la suite des 6. Thüring. Inf. Regt. Nr. 965, zum Com— mandeur der 22. Div. ernannt.

Reues Palais, 2. November. Haberling, Oberst und Abtheil. Chef im Kriegs- Ministerium, beauftragt mit Wahrnehmung der Geschäfte des Directors des provisorischen Central⸗Departements, der Rang eines Brig. Commandeurs verliehen.

Abschiedsbewilligungen. d geri ken Ge re, Neues Palgis, 31. Oktober. Bender, Hauptm. a. D., zuletzt aggreg. dem Inf. Regt. von Lützow i. Rhein.) Nr. 25, unter Fort⸗ 6 der ihm ertheilten Aussicht auf Anstellung im Civildienst, mit

einer Pension und der Erlaubniß zum ferneren Tragen der Uniform des 4. Großherzogl. Hess. Inf. Regts. (Prinz Carl Nr. 118, zur

Disp. gestellt. J Militär⸗Justizbeamte. Durch Verfügung des General-Auditeurs der Armee.

30. Oktober. Forna gon, Schubert, Militärgerichts⸗Actuare zu

Thorn bezw. Malnz, vom 1. Dezember d. J. ab nach Mainz bezw.

Berlin versetzt. Kaiserliche Marine.

Offiziere ꝛce. Ernennungen, Beförderungen, Ver setzungen ꝛc. Neues Pa lais, 30. Oktober. Oelxrichs, Cor—⸗ vetten⸗Capitän, unter Entbindung von der Stellung als Commandeur der 2. Abtheilung der 1. Matrosen⸗Div., mit der vorläufigen Wahr—⸗ nehmung der Stellung des Chefs des Stabs beim Commando der Marinestation der Nordsee beauftragt. Galster (Max), Corv. Gapitän, zum Commandeur der 2. Abtheilung der 1. Matrosen⸗-Div.

ernannt. Schutztruppe für Deutsch⸗Qstafrika. Neues ö 30. Oktober. Hr. Sim on, Assist. Arzt. 2. Kl. a. D., bisher von der Res. des Landw. Bezirks Stettin, unter Vorbehalt der späteren , ,, mit dem 18. Oktober d. J. der Schutztruppe für Deutsch⸗Ostafrika zugetheilt.

Aichtamtliches.

Deuntsches Reich.

Preußen. Berlin, 4. November.

Seine Majestät der Kaiser und König nahmen heute Morgen von 8 Uhr an im Neuen Palais die Vorträge des Chefs des Generalstabs der Armee sowie des Chefs des Militärcabinets entgegen und begaben Sich darauf nach . um der Vereidigung der Rekruten der Potsdamer

arnison im dortigen Langen Stall beizuwohnen. Hierbei nahmen Seine Majestät einen kurzen Vortrag des Kriegs⸗ Ministers, ferner die Meldung des Gesandten in Stockholm, General⸗Adjutanten Grafen von Wedel sowie eine Reihe militärischer Meldungen entgegen.

Die vereinigten Ausschüsse des Bundesraths für Zoll⸗ und Steuerwesen und für Handel und Verkehr hielten heute eine Sitzung.

Die Commission für die zweite Lesung des Entwurfs eines Bürgerlichen Gesetzbuchs für das Deutsche Reich erledigte in den Sitzungen vom 30. Oktober bis 1. November zunächst die in der vorigen Sitzung ab— gebrochene Bergthung der Vorschriften über die Zwangs⸗ und die Arresthypothek (68 ils0 bis 1133). Die in der vorigen Sitzung sachlich bereits gebilligte Vorschrift des

11360, wonach der Gläubiger einer vollstreckbaren Geld⸗ orderung im . der Zwangsvollstreckung verlangen kann, daß für die Forderung eine Sicherungshypothek, an den

Grunbstücken des Schuldners in das Grundbuch eingetragen.

werde, erhielt den Zusatz, daß auf Antrag des Gläubigers die Sicherungshypothek auch für die Kosten dieser Zwangsvoll⸗ streckung einzutragen ist erg 53 245 Abs. 1 des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Zwangsvollstreckung in das unbe⸗ wegliche Vermögen). Nach 8 1131 des Entwurfs kann, wenn der Gläubiger die Zwangshüpothek auf mehrere Grundstücke des Schuldners hat eintragen lassen und er dadurch eine

. Sicherheit erlangt hat, als sie für die Anlegung von

undelgeldern i , . ist, der Schuldner verlangen, daß der Gläubiger die Löschung der Zwangshypothek an ein⸗ elnen Grundstücken bewillige, sofern durch die Hypotheken an en übrigen Grundstücken die Forderung in dem für die Anlegung von Mundelgeldern vorgeschriebenen Maße gesichert ist. An Stelle dieser dem preußischen Gesetz, betreffend die Zwangs⸗ vollstreckung in das unbewegliche Vermögen, vom 15. Juli 1885 8 6 entsprechenden Vorschrift wurde im Anschluß an das frühere preußische Recht (Verordnung vom 4. März 1834) die Aufnahme einer Bestimmung beschlossen, wonach die Eintra⸗ gung der i e mehreren Grundstücken nur in der Weise stattfindet, daß jedes derselben mit einem der Größe nach von dem Gläubiger zu bestimmenden Theil der Forde⸗ rung belastet wird.

Der von der Arresthypothek handelnde 1132 wurde seinem sachlichen Inhalte nach mit dem aus den Beschlüssen u den 1129, 1131 sich ergebenden Aenderungen und mit em Zusatze genehmigt, daß der . auf Eintragung der Sa het im Sinne des §z 809 Abs. 2, 3 der Civilprozeß⸗ orbnung als Vollziehung des Arrestbefehls gilt (vergl. S 245 Abs. 2 des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Zwangs⸗ vollstreckung in das unbewegliche Vermögen). Der 8 1133 e . in den Fällen, in welchen oder die Vollziehung des Arrestes mit der Wirkung einzustellen ist, daß zugleich die bereits erfolgten Vollstreckungsmaßregeln auf⸗ zuheben sind, oder in welchen die . des Arrestes in Ansehung der Hypothek durch eine vollstreckbare Entscheidung angeordnet worden ist, dem Schuldner die Befugniß, die Zwangs- oder die Arresthypothek ohne die Bewilligung des

läubigers löschen zu lassen. Statt dessen entschied sich die Mehrheit für die Aufnahme der Bestimmung, daß in den be⸗ zeichneten Fällen der Schuldner die Zwangs- oder die Arrest⸗ hypothek als Eigenthümerhypothek erwirbt. Einvernehmen bestand, daß die Vorschriften des 8 837 über den Schutz des ö Erwerbers nach der früher bereits beschlossenen 2

affung des 37 zu Gunsten eines Gläubigers, für den eine Zwangs⸗ oder eine Arresthypothek eingetragen werde, keine Anwendung finde. . 3

Die Vorschriften der 83 1132, 1133, soweit sie die Arrest⸗ hypothek betreffen, sollen in die Civisprozeßordnung aufge⸗ nommen werden. Zugleich wurde beschlossen, in einer An— merkung zur Erwägüng zu stellen, ob es sich nicht empfehlen werde, die Vorschriften über die Zwangshypothek in den Ent⸗ wurf des Gesetzes, betreffend die Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen, oder in die Civilprozeßordnung zu übertragen.

Der 8 1134, welcher die Umwandlung der Sicherungs⸗ hypothek in eine gewöhnliche Hypothek regelt, hat bereits in der vorigen Sitzung seine Erledigung gefunden.

Die Berathung wandte sich sodann den Vorschriften über die Grundschuld (88 1135 bis 1145) zu. Der § 1135, welcher den Inhalt der Grundschuld bestimmt, und der 5 1136, wa⸗ nach auf die Grundschuld die Vorschriften über die Brief⸗ hypothek entsprechende Anwendung finden, soweit sich nicht aus dem Umstande, daß die Grundschuld nicht von einer Forde— rung abhängig ist, ein Anderes ergiebt, fanden sachlich im wesentlichen Zustimmung. Dagegen wurden der § 1137, welcher die Bestellung einer Grundschuld unter einer Bedingung oder einer Zeitbestinmmung für unwirksam erklärt, und der §z 1138, wonach die Ertheilung eines Grundschuldbriefs nicht ausgeschlossen werden kann, gestrichen. Die Vorschriften des s 1139 über Zeit und Ort der Zahlung gelangten nach dem Entwurf zur Ännahme, ebenso die Vorschrift des 1149 über das Recht des Grundschuldgläubigers, von der Grundschuld⸗ fumme unter den im S 1140 bestimmten Voraussetzungen Verzugszinsen zu verlangen, sowie die Vorschrift des 3 1141, wonach auf rückständige Grundschuldzinsen die für rückständige Hypothekenzinsen geltenden Vorschriften Anwendung finden sollen. Ebenso wurde der 3 1142, welcher bestimmt, daß die Grundschuld auch für den Eigenthümer begründet werden kann, und die Voraussetzungen für die Begründung der Eigen⸗ thümer grundschuld näher regelt, sachlich gebilligt. Dagegen wurde die Vorschrift des 3 11435 über den Inhalt der Eigen⸗ thuͤmergrundschuld im Hinblick auf den im S1 136 ausgesprochenen Grundsatz als entbehrlich gestrichen. Eine Ergänzung erfuhr der Entwurf durch die Aufnahme einer Bestimmung, wonach eine Grundschuld in der Weise begründet werden kann, daß der Grundfchuldbrief auf den Inhaber ausgestellt wird. Auf einen solchen Grundschuldbrief sollen die für Schuld⸗ , ., auf den Inhaber geltenden Vorschriften ent⸗ sprechende Anwendung finden. Ein Antrag, bei der Grund⸗ schuld die Blancoabtretung zuzulassen, wurde abgelehnt. Die Vorschriften des 8 1144 über die Umwandlung der Grund⸗

chuld in eine Hypothek und die Hypothek in eine Grundschuld fanden mit einigen aus früheren Beschlüssen sich ergebenden Aenderungen, insbesondere mit der Abweichung Zustimmung, daß zur Umwandlung der Hypothek in eine Grund⸗ schuld die Einwilligung der dem Gläubiger im Range . stehenden oder , Berechtigten nicht erforderlich sein soll. Neu hinzugefügt wurde die Bestimmung, daß die Hypo⸗ thek, wenn fie fich mit dem Eigenthum an dem belasteten Grundstücke in derselben Person vereinigt, sich in eine Grund⸗ schuld verwandelt, für die in Ansehung der Verzinslichkeit, des Zinssatzes, der Zahlungszeit, der Kündigung und des ö die für die eingetragene Forderung geltenden Bestimmungen maßgebend bleiben. Steht dem Eigenthümer auch die Forderung zu, so tritt die Umwandlung nicht ein, jedoch hat er für die Dauer der Vereinigung nur die Rechte eines Grundschuldgläubigers.

Im Anschluß an den § 11144 wurde ferner eine als 8 10502 einzustellende Vorschrift beschlossen, wonach eine Hypothek zur Sicherung einer anderen Forderung als der, für die sie bestellt ist, bestimmt werden kann. Der Antrag, eine Vorfchrift aufzunehmen, nach welcher der Eigenthümer des be⸗ lasteten Grundstücks seine Justimmung zur Aufhebung einer

ypothek mit dem Hoyrbchaltcfe lt ertheilen können, daß er undim alle der Veräußerung des Grundstücks der Erwerber das Recht be⸗ alte, den Rang der Hypothek einer anderen Hypothek von gleichem 66 einzuräumen, fand dagegen nicht die Zu⸗ simmung der Mehrheit; ebensowenig ein Antrag, dem Eigen⸗ . des belasteten Grundstücks das Recht zu geben, eine ihm zustehende Eigenthümerhypothek in der Art löschen zu lassen, daß an Stelle derselben zugleich mit der Löschung eine andere Hypothek von gleichem Betrage eingetragen werde.

Schließlich wurde noch die Berathung des 5 1110 wieder aufgenommen, der bestimmt, daß, wenn der Hypothekenbrief nach den Vorschriften der Grundbuchordnung dem Eigenthümer des belasteten Grundstücks auszuhändigen ist, der Bewels der

dieser die Eintragung der

nicht Besitzer des Hypothekenbriefs ist, durch Hypothek in das Grundbuch und durch den Hypothekendrief nicht geführt werden kann. Man überzeugte sich, daß diese Vorschrift in der früher beschlossenen Hof n für die Grundschuld nicht passe. Es wurde daher 3 den 5 1110 durch die Vorschrift zu ersetzen, daß der Gläubiger die Briefhypothek erst erwirbt, wenn ihm der Hypothekenbrief von dem Eigenthümer des be⸗ lasteten Grundstücks oder mit Zustimmung des Eigenthümers von dem Grundbuchamt ausgehändigt wird; daß aber, wenn der Gläubiger im Besitz des Hypothekenbriefs ist, er die Ver⸗ muthung der durch den Eigenthümer erfolgten Aus äandigung des Briefs für sich hat. So lange die Aushändigung des Briefs nicht erfolgt ist, foll die Hypothek dem Eigenthümer zustehen.

Die Sonderausgabe der Nr. A der „Amtlichen Nachrichten für die Invaliditäts- und Alters⸗ versicherung“ vom 1. November 1893 4. die gestr. Nr. d. Bl.) enthält folgende Revisionsentscheidungen:

Die Mitglieder einer in einer Nordsee⸗Hafenstadt sind als selbständige Gewerbetreibende angesehen worden, weil sie im wesentlichen nur den von ihnen selbst gewillkürten Satzungen ihrer Genossen⸗ schaft, nicht den Anordnungen derjenigen Personen, welche ihre Dienste in Anspruch nehmen, unterworfen sind. Auch eine Unterordnung unter den Magistrat der Stadt, wie sie der Begriff des versicherungspflichtigen Dienstverhält⸗ nisses voraussetzen würde, ist nicht angenommen worden. Die Leistungen des Magistrats bestehen lediglich in der Ausübung einer gewissen a fl und Disciplin über die Kornmesser, ohne in deren Berufsthätigkeit einzugreifen; insbesondere steht ihm weder eine Befugniß zur Uebermittelung von Aufträgen an die Kornmesser noch eine Mitwirkung bei ihrer Entlohnung zu. Die Kornmesser unterscheiden sich also wesentlich von solchen Personen, welche, wie die Nachtwächter, Polizeidiener 2c, von der Obrigkeit zur Erfüllung der ihnen verfassungsmäßig zugewiesenen Aufgaben in Dienst genommen sind.

Aus , ., Gründen ist ein in einer Ostseestadt wohn⸗ ö „Hilfswäger“ für nicht versicherungspflichtig erachtet worden.

Auch die Versicherungspflicht der Hamburger Tally⸗ männer, d. h. derjenigen Personen, welche im Auftrage von Kaufleuten das Be- und Entladen der Schiffe in der Weise überwachen, daß sie über Art, Gewicht, Quantität und Ver⸗ packung ein- und auszuladender Waaren Buch führen, ist ver⸗ neint worden, und zwar auch für den Fall, daß sie haupt⸗ sächlich die Aufträge einer einzigen kaufmännischen Firma ausführen.

Die Mitwirkung eines Schiedsgexichtsbeisitzers in einer Sache, in der er an dem Erlaß des Fest stellungsbescheides theilgenommen hat, ist auch dann als unstatthaft erachtet worden, wenn der Rentenanspruch

gegen eine zugelassene Kasseneinrichtung geltend gemacht ist.

Der General-Director der Welt-Ausstellung in Chicago hat aus Anlaß des Schlusses dieser Ausstellung dem deutschen Reichs-Commissar ein Telegramm gesandt, in welchem mit warmen Worten ausgesprochen wird, daß man, obwohl das Ende der Ausstellung unter dem Schatten einer großen Tragödie (Ermordung des Bürgermeisters von Chicago) stehe, doch der Betheiligung Deutschlands mit höchster Genug⸗ thuung gedenke und dem Deutschen Reich und seinem erhabenen Herrscher für immer dankbar bleiben werde.

Das Ergebniß der Preisvertheilung stellt sich für Deutschland als ein überaus günstiges dar. Insoweit abge⸗ schlossene Mittheilungen bereits vorliegen, ergiebt sich, daß in den wichtigeren Gruppen, in denen der deutsche Gewerbefleiß vertreten ist, demselben 14 bis / sämmtlicher überhaupt zur Vertheilung gekommenen Preise zugefallen ist; unter anderen haben unsere chemische Gruppe, die Kunstmetall-Industrie, die schmiedeeisernen und feineren Metallwaaren, die in das Gebiet der Optik und Mechanik fallenden Ausstellungsgegenstände, sowie die Edel⸗ metall⸗- und Bijouteriewaaren die Anerkennung der Preis⸗ richter in hohem Maße sich zu erringen gewußt. Für Gold⸗ und Silberwaaren beispielsweise sind von den 280 im ganzen zuerkannten Preisen sogar 130, also nahezu die Hälfte, auf Deutschland entfallen. Bekanntlich war der Erfolg der Preis⸗ vertheilung wegen des von den Chicagoer Ausstellungs— behörden anfangs gewählten eigenartigen Jurysystems sehr zweifelhaft. wenn die Reichsvertretung gleichwohl sich entschloß, die deutschen Ausstellungsobjecte der Beurtheilung durch die Preisgerichte zu unterwerfen, so findet dieses Vorgehen gegenwärtig seine Rechtfertigung durch das für die deutsche In⸗ dustrie erzielte günstige Ergebniß, wie auch in dem Umstand, daß seitens der von der Preisbewerbung zurückgetretenen (französi⸗ schen, norwegischen ꝛc Aussteller neuerdings mehrfach Kundgebungen des Bedauerns über das Fernbleiben ihrer Auszstellungsgegenstände von der Preisbewerbung laut werden.

Der Kaiserliche Gesandte in Brüssel, Wirkliche Geheime

bewilligten kurzen Urlaub auf seinen Posten zurückgekehrt und hat die Geschafte der Gesandischaft wieder übernommen.

Capitän Freiherr von Lyncker, ist am 2. November in

nach Valdivia (Chile) in See zu gehen.

Bayern.

Die Kammer der Abgeordneten setzte gestern die Generalberathung des Etats des Ministeriums des Auswärtigen fort. Im Laufe der Debatte erklärte der Finanz Minister Dr. Freiherr von Riedel bezüglich der so⸗ enannten Liebesgabe an die Spiritusbrenner, daß b Beseitigung dieser Steuerdifferenz die kleinen und mittleren Brennereien infolge der Coneurrenz untergehen würden, nur das Großkapikal würde zum Betrieb der Brennereien übrig bleiben und den Spirituspreis so dietiren, daß die auf

Entstehung der Forderung von dem Gläubiger, so lange

den Spiritus angewiesenen Industrien schwer geschädigt

22. d. M. einberufen.

Rath Graf von Älvensleben ist von dem ihm Allerhöchst

S. M. Kreuzer⸗Corvette, Marie“, Commandant Corvetten=

Talcahuano (Chile) eingetroffen und beabsichtigt, am 13. d. M.

bei der

9 J

würden. Der Nutzen des Brennereihetriebes für die Land⸗ wirthschaft bestehe besonders in der Hebung der Viehzucht und der Verbesserung des Bodens. Die Generaldebatte wurde so⸗ dann geschlossen. Heute heginnt die Specialdebatte.

In der gestrigen Sitzung des Finanzausschusses wurde die Berathung des Gesetzentwurfs über den Bedarf für die Erweitexungs⸗Neubauten der im Betriebe befindlichen Staatsbahnen fortgesetzt, der Ausbau der Station Günz⸗ burg, wofür 88 900 M in den Etat eingestellt sind, wurde gewährt, ebenso der Ausbau, der Stationen Mehring mit 54 809 S und Münchberg mit 37 500 66 Außerdem wurden genehmigt: für anderweitige Stations⸗ änderungen 50 000. M, a Weichen und Signal⸗ Centralisirung insgesammt 2 321 2090 S6, für Bauleitung 10M 200 ( ünd als Reservefonds 241 000 6 Auf eine An⸗ frage des Abg. Daller erklärte der Minister⸗Präsident Freiherr von Crailsheim, daß bis jetzt 186 Stationen für Centralisirung mit 5506 709 6 bereits dotirt und noch 142 Stgtionen zu dotiren seien., Hierauf folgten Berathungen zu Ziffer 3 des Gesetzentwurfs, in welchem für Erweiterung mehrerer Stationsanlagen und Einrichtungen 4 866 000 0 vorgesehen sind. Die Fortsetzung der Berathungen wurde schließlich auf den 7. d. M. anberaumt.

Sachsen.

Gestern Vormittag 10½ Uhr trafen, wie das „Dr. J.“ meldet, Ihre Königlichen Hoheiten der Graf und die Gräfin von Flandern mit dem Prinzen Albert und den Prinzessinnen Henriette und Josephine in Dresden⸗Neustadt ein. Ihre Majestät die Königin begrüßte Höchstdieselben auf dem Schlesischen Bahnhof und reiste dann mit ihnen um 10/ Uhr nach Sibyllenort, wohin sich Mittags auch Ihre Königlichen Hoheiten die Prinzessin Mathilde und der Prinz Albert von Sach sen begaben.

Baden.

Der Landtag ist,. wie „W. T. B.“ meldet, zum fen. Seine Königliche Hoheit der Groß⸗ herzog hat zum Präsidenten der Ersten Kammer Seine Hoheit den Prinzen Wilhelm ernannt.

Sessen.

Seine Durchlaucht der Prinz und Ihre Königliche Hoheit die Prinzessin Adolph zu e ,, krafen vorgestern zum Besuch am Großherzoglichen Hofe in Darmstadt ein. Seine Königliche Hoheit der Großherzog empfing die hohen Gäste am Bahnhofe. ö

Mecklenburg⸗Strelitz.

Seine Königliche Hoheit de- Großherzog empfing vor⸗ gestern, wie die „Meckl. Nachr.“ erfahren, . . ungarischen Botschafter in Berlin von Szögyeny⸗Marich und den italienischen Botschafter vuschon Grafen Lanza behufs Entgegennahme ihrer Creditive als e n nn Gesandte und bevollmächtigte Minister am Großherzoglichen Hofe. Beide Botschafter nahmen sodann an der Großherzog⸗ lichen Tafel theil. .

Oesterreich⸗ Ungarn.

Der Kaiser hat gestern, wie W. T. B.“ aus Budapest berichtet, den Fürsten Alfred Windischgrätz in andert— halbstündiger Audienz empfangen. Vor seiner Abreise von Wien hatte letzterer, wie die „Presse“ meldet, den Besuch des Abg. Lr. von Plener empfangen und mit dem Präsidenten des Abgeordnetenhauses Freiherrn von Chlumecky und dem Vice⸗ Präsidenten Dr. von Madeyski conferirt. Nach dem Fürsten Din n, , . ., . Statthalter von Böhmen

zrafen Thun und hierauf den Statthalte Halizi Grafen Badeni. . .

Der Wiener Gemeinderath hat gestern nach stür— mischer Debatte mit 79 ge 41 Stimmen den Antrag des Siadtraths auf die nachträgliche Genehmigung des vom Dürgermeister Dr. Prix vorgenommenen Verkaufes von Werthpapieren angenommen. Lueger und 386 Oppositionelle erhoben Protest, was den Vorsitzenden bestimmte, den Beschluß zu sistiren, um die Angelegenheit dem Landtag vorzulegen.

Großbritannien und Irland.

In einem vorgestern in den Hauptblättern der Vereinigten Staaten veröffentlichten Briefe hat John Redmond seinen Standpunkt dahin dargelegt, daß seine Partei Willens sei, die Regierung zu unterstützen, wenn diese ihren Versprechungen bezüglich Irlands treu bleibe. Sie sei aber vollkommen unab⸗ hängig und wolle die Regierung wissen lassen, daß unredliches Spiel mit Homerule sie aus Anhängern zu Gegnern der Re⸗ gierung machen würde. Während der Herbsttagung möge man Homerule fallen lassen, vorausgesetzt, daß eine Woche der Bill über, die exmittirten Pächter gewidmet werde. Was die Session von 1394 betreffe, so seien es die Parnelliten zufrieden, . sie britischen Vorlagen gewidmet werde, vorausgeseßzt, daß 3. dadurch, daß sie die liberale Partei nicht spalteten, indirect k . 6 r, . daß klar und deutlich er⸗

erde, daß die Auflösung des Parlaments nicht über Ende 1894 e 3 ö. ö .

Frankreich.

Wie „W. T. B.“ vernimmt, werde die Regierung eine Interpellation über die Darlegung ihres Programms 6 abwarten, sondern die Kammerdebatten durch ein FpbosG einleiten, worin die Vorlagen, die den Ar⸗ beiten der Kammer zu Grunde liegen, aufgezählt werden würden. Das Cabinet werde sodann die Anträge be⸗ zeichnen, die es zurückzuweisen gedenke, insbesondere solche ö , r,, der Kirche vom Staat,

; gen de ahlmodus und ferner gewisse F i Budgetangelegenheiten berührten. t ,,

Der „Eclair“ meldet, nach dem Beschluß der Münz⸗ onferenz werde Italien während der ersten 10 Tage nach erfolgter Ablieferung von Silbermünzen 2i / Proc, für eine weitere Frist 3 / Proc. Zinsen zu zahlen haben.

Der General de Beaufremont ist gestern gestorben. Das französische rn ,,, ist gestern

in Tarifa angekommen.

NRussland.

Die Ernennung des Inspectors der Grenzwache, General⸗ Lieutenants Swi 3 zum Commandeur der Grenzwache ist m 6 T. B. zufolge gestern amtlich ,, Algi er Aufenthalt, des Kriegs-Ministers Wannowski in gier, wohin sich dieser mit Urlaub zu begeben gedenkt, wird

ber hg ig von ziemlich langer Dauer sein. der Minister keine völlige Genesung finden, so dürfte der gegen⸗ wärtige Chef des Generalstabs,. General Obrutschew zu seinem Nachfolger ernannt werden. An Stelle des Generals Obrutschew ware laut Meldung des ‚W. T. B.“ für solchen Fall der QAber⸗Commandirende des Kaspi⸗Gebiets Kuropatkin in Aussicht genommen. . Spanien.

. ie Truppen von Melilla wurden gestern Vormittag,

wie . T. B.“ berichtet, als sie den . aer r fg

zufü von den Kabylen angegriffen. Letztere wurden zurückgeschlagen und hatten große Verluste. ;

Türkei. Die auswärts verbreiteten Gerüchte, daß in Marsovan neuerdings Unruhen vorgekommen seien, werden der „Agence de Constantinople“ zufolge von maßgebender Seite für völlig

unbegründet erklärt.

Bulgarien. Georgiew, der in erster Instanz wegen Theilnahme an der Ermordung des Ministers ö , Hochverraths zum Tode verurtheilt worden war, wurde nach einer Meldung des „W. T. B.“ gestern durch den Appell⸗ Gerichtshof in clean Punkten freigesprochen und sofort in Freiheit gesetzt. Amerika.

Die Münzen in San Francisco und New⸗Orleans haben, wie W. T. B. aus Washington meldet, vom Schatz⸗ amt den Aufirag erhalten, die Ausprägung von Silber⸗ Dollars nach dem Normalgewicht wiederaufzunehmen, um Vortheil aus der Münzgebühr zu ziehen. Nach einer Neldung des „Standard aus New⸗York soll das Deficit des Staatsschatzes durch allmähliche Ausprägung von Silber⸗ r . bis zur Höhe von 53 Millionen Dollars gedeckt werden.

Demselben Blatte wird gemeldet, daß die Regierung die Aushändigung der zur Abreise erforderlichen Papiere an die von der brasilianischen Regierung angekauften Schiffe angeordnet habe. Admiral Mello werde von den Vereinigten Staaten weniger als Rebell wie als Pirat ange⸗ sehen werden. Der „Times“ geht aus Philadelphia die Meldung zu, daß die brasilianische Regierung Schritte zum Ankaufe der Kanonen der Firma Krupp, die in Chicago ausgestellt gewesen seien, unternommen habe.

Asien.

Dem „Reuter schen Bureau“ wird aus Kabul gemeldet, daß die Verhandlungen mit dem Emir von Afghanistan fast bis zum Schlusse gediehen seien, den man in etwa zehn Tagen erwarte.

Sandel und Gewerbe.

Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks an der Ruhr und in Oberschlesien. An der Ruhr sind am 3. d. M. gestellt 10 518, nicht rechtzeiti gestellt keine e rl 4 ö In Oberschlesien sind am 2. d. M. gestellt 4635, nicht recht zeitig gestellt keine Wagen.

Verkehr s⸗Anstalten.

Der Schnellzug Berlin Probstzellg Eichtenfels München) Nr. 32. Abfahrt von Berlin 8 Uhr 23 Min. . hält einer Mittheilung des Königlichen Eisenbahn⸗Betriebsamts ., zufolge en ö . er d. J ab in Jüterbog. Da⸗ gegen kommt vom gleichen Zeitpunkt der gegenwärtig für Bitterf vorgesehene Aufenthalt in Fortfall. ö. 9 ö

Bremen, 3. November. (W. T. B.) Norddeutscher Lloyd. Der Schnelldampfer Havel ist am 1. November Abends auf der Weser angekommen. Der Postdampfer H. H. Meier ist am 1. November Nachmittags von Baltimore nach der Weser ab⸗ gegangen. Der Postdampfer Amerika“ ist am 1. November Nach⸗ mittags von New Jork nach der Weser abgegangen. Der Post- dampfer Kronprinz Friedrich Wihelm' ist am 1. No—⸗ vember Nachmittag von New⸗JYork nach Neapel ab⸗ ee gen Der Schnelldampfer „Spree ist am 1. November Abends in New⸗York angekommen. Der Postdampfer München“ ist am 2. Nobember in Genug angekommen. Der Schnelldampfer Kaiser Wilhelm II. ist am 2. November Vormittags in Genug angekommen. Der Postdampfer Weser' hat am J. No⸗ vember Abends die Reise von Gibraltar nach Neapel fortgesetzt. Der Postdampfer Pfalz“ hat am 2. November Morgens die Reise von Antwerpen nach Corunna fortgesetzt.

Hamburg, 3. November. (W. T. B). Ham burg Ameri-⸗ kanische Packetfahrt Actien⸗Gesellschaft. Der Post⸗ dampfer , Suevia“ ist heute Morgen auf der Elbe eingetroffen.

London, 3 November. (W. T. B.) Der Castle⸗Dampfer „Pembroke Castle ist gestern auf der Heimreise von Cap—⸗ sta dt abgegangen. Der Castle⸗ Dampfer Grantully Castler ist heute auf der Ausreise von London abgegangen. Der Castle⸗ Dampfer „Dunbar Castler ist gestern auf der Ausreise in Durban (Natal) angekommen, Der Union Dampfer , Gaul“ ist heute auf der Heimreise in Lissab on angekommen. Der Castle- Dampfer. Norham Castle ist am Mittwoch auf der Heimreise von Capetown abgegangen. Der Castle⸗Dampfer „Dun gttar Castle“ ist am Mittwoch auf der Heimreise in Durban (Natal) angekommen.

Theater und Musik.

Concerte.

Der Baitonist Herr Adolf Schulze, der als Oratoriensänger und Lehrer in der Musikwelt vortheilhaft bekannt ist, gab am Donnerstag im Saas der Sing-Akademie einen Lied . Akend in welchem er mehrere Gesänge von A. Becker, M. Bruch, Behn und Bungert vortrug. Nachdem der Sänger eine momentane Indisposition überwunden hatte, gelangen ihm die meisten Lieder sehr gut; beson= ders gefielen. Beckers Regentag! und drei neue Lieder von Bungert, in denen die lebendige und tief empfindende Ausdrucksweise des Vortragenden zur Geltung kam. Die Mezosopranistin err Müller . g, welche das Concert unter tützte, sang mit angenehmer, wenn auch jn der Höhe etwas an- erregt klingender Stimme Lieder von Brahms, Müller Hartung und Meyer Olberzleben, die sie mit Verständniß und Innigkeit zu Gehör . Beide hatten sich am Schluß noch zu einigen BVuetten vereinigt. Der Pianist Herr Bertrand Roth aus Dresden erfreute außerdem noch durch den sehr gelungenen Vortrag zweier Piscen von Chopin und Liszt, in denen er schönen, technisch gut ausgebildeten i . und sauberes Spiel erkennen ließ.

In demselben Tage fand im Saal Bech stein der zweite Klavier- Abend des Fräulein Johanna Hevmann statt. Die bereitz

neulich gerühmten Vorzüge ihres Spiels traten auch diesmal wieder in glänzender Weise hervor, und zwar in der Eemoll- Sonate (op. 80)

Sollte

von Beethoven, im Faschingsschwank' von umann, in der Es- , . von Ch win sowie in kleineren 5. von Gernsheim, 3 4 ö. anderen. Reicher Beifall wurde allen ihren Vor⸗ r zu the . Die Herren Carl Halir, Carl Markees, Ad. Müller und Hugo Dechert, von denen die drei letztgenannten bereits aus dem Kruse'schen Quartett bekannt sind. eröffneten am Hitag im Saal Bechstein einen Cyklus von Kammermusik⸗ benden, der mit dem Vortrag zweier Novitäten begann. Aus meinem Leben“ betitelt sich ein Streichquartett des derstorbenen böhmischen, hier bereits bekannten Componisten Smetana. Daz klar und melodisch gehaltene Werk versucht am Schluß der plötzlich eintretenden Taubheit des Componisten Ausdruck zu geben. Der Gedankengang wird unerwartet unterbrochen ein schriller Schmerzenston der Geige, eine klagende Melodie, ein abbrechender Schluß und leise verhaltende Accorde in pizzicato sind die Mittel, diese eigenthümliche Idee auszuführen. Die zweite Neu heit war ein Trio für Klavier, Violine und Cello von R. Kahn, ein dilrch schwungvolle Motive und cyntrapunktische 6 in der Durch⸗ führung sich auszeichnendes Werk, das gleich dem erstgenannten Quartett mit lebhaftem Beifall aufgenommen wurde. Die Klavier- partie führte Herr Kahn selbst aus. Den Beschluß des Abends 26 . e t , . 17, Nr. I). Der Vor⸗ rag aller drei Werke durch die Concertgeber war ein sehr präciser, schwungvoll belebter und fein schattirter. ; .

. Königlichen Opernhause wird am Montag Mara mit Frau Pierson, den Herren Sylva, Fränkel und der kleinen Cerigioli, sowie 1 Nachtlager in Granada“ mit Fräulein Weitz, den Herren Bulß, Sommer, Stammer, Lieban, Krasa gegeben. Kapellmeister Dr. Muck dirigirt beide Opern.

Im Königlichen Schauspielhause gelaugt am Montag das Lustspiel ‚Wohlthätige Frauen von Adolph S Arrenge zur Auf⸗ führung. Es treten darin die Damen Kahle, Seebach, Stollberg, Abich, Conrad, von Hochenburger, Lindner, die Herren Keßler, Vollmer, Blencke, Hertzer, Link, Siegrist, Hartmann auf. xrel Delmar' vaterländisches Schauspiel Die Ahrenshooper', geht am Donnerstag zum ersten Mal in Scene. Es sind darin u. a. Frau von . und die Herren Matkowsky, Vollmer, Molenar beschäftigt, Seine Majestät der Kaiser ließ nach der gestrigen Aufführung von ‚Vasantasena durch den General- Intendanten Grafen von Hochberg dem gesammten Künstlerpersonal Allerhöchstseine besondere Zufriedenheit aussprechen. .

Im Deutschen Theater geht am nächsten Sonnabend Kain“ von Lord Byron, ein Mysterium in zwei Abtheilungen, frei über⸗ tragen und für die Bühne eingerichtet von Adolph 8 Arronge, zum ersten Mal in Scene. Hierauf folgt gleichfalls zum ersten Mal Der König von Thule“, Schauspiel in einem Aufiuge von Hans Hopfen. Am Montag erreicht, wie bereits mitgetheilt, Der Talisman“ seine 190. Aufführung. Eine weitere Wiederholung des Stücks findet am Freitag statt. Für Mittwoch ist als vierte Vorstellung des Goethe. Chyclun⸗ Iphigenie auf Tauris“ mit Josef Kainz als Orest angesetzt. Am Dienstag wird Man sagt!“, am Donnerstag Der Pfarrer von Kirchfeld ge⸗ geben. Morgen kommt Doctor Klaus! zur Aufführung.

Ihm Berliner Theater ist für Donnerstag die erste Auf⸗ führung des Widmann'schen Schauspiels Jenseits don Gut und Böse; angesetzt. Die Hauptrolle des neuen Werkes wird von Ludwig Barnay dargestellt, der auch die Inscenirung und Einstudirung des Stückes geleitet hat. Am Freitag (11. Abonnementsvorstellung) findet die erste Wiederholung der Novität statt. Alexander von Robert's Schauspiel Ghier mit Agnes Sorma wird morgen Abend, am Mittwoch und Sonnabend aufgeführt. Der Montag bringt eine Wiederholung von Moser Veilchenfresser, am Dienstag Nachmittag spielt Agnes Sorma daz Lorle in dem Schauspiel Dorf und Stadt. Der morgige Sonntag- Nachmittag bringt Shakespeare's Hamlet! Die in diese Woche fallende Wiederkehr von Schillers Geburtstag feiert das Berliner Theater durch zwei für die Zöglinge hiesiger höherer Lehranstalten bestimmte Aufführungen der Jungfrau von Orleans, die am Mittwoch und Sonnabend Nachmittags stattfinden. An den genannten . Tagen beginnen deshalb die Abend⸗Vorstellungen (. Ghier) um 12 22

. Im Lessing⸗Theater. gelangt am nächften Sonnabend Richard Skowronneks neues vieractiges Luftspiel Der Erste seines Stammes“ zue ersten Aufführung. Das fünfactige Schanspiel Arme Maria!“ von Richard Voß wird morgen. am Mittwoch und am Freitag wiederholt, während das Luft spieł Mauerblũmchen am Montag, Dienstag und Donnerstag gegeben wird.

Im Friedrich⸗Wilbhelmstädtischen Theate einschließlich nächsten Freitag die Operette Freund Feli den am letzteren Tage als Benefiz für Fräulein Schmidt geger

Im Central⸗-Theater ist die erste Aufführung Novitãt Die eiserne Jungfrau auf Dienstag. 7. gesetzt. ö ;

Im Theater Unter den Linden gebt morgen Rachmitta halben Preisen die Operette Lachende Erb * in 2 * —— 22 bringt die fünfte Wiederholung der Oxrerette Münch ind ll mit Frau von Palmay und Herrn Steiaberger.

Im Saal Bechstein wird sich am Montag. Abend 8 Mer. Herr Carl Pa asch, ein junger Baritenift., zum ersten Mal bier hören lassen. Das Programm des depalären Tieder ⸗Ibende welchen die Großherzoglich besffiiche Kammersängerin Fran Jettka Finken stein am Dienstag. Abends 8 Uhr, in der Sing Akademie veranstaltet, bringt außer Werken klassischer Meister eine ganze Reihe weniger bekannter Lieder ven Brüll. Ernst Tlägel Sd. Belff 1 Der Componist Anton Rüdauf aus Bien gebt an dem eben Abend, 7 Ubr, im Saal Bechstein ein Geneert mit Compositionen, fũr welches die Geneertfãngerin Fränlein Menn 6 sowie die Königlichen Kammermusiker Derren Safe. Seb we d ülzow und Sandow ibre Mitwirkung wmagesagt baden.

Im Concerthaus findet an Wentag dag zweite Rrtnasen Concert unter Mitwirtung der Derren Prefesfer ebm. derber Möller, Victor, Cbann. Smit. Schmidt, Barner, enmann Schã er Werner, Fräulein Kabl. Fräulein Danziger und des Mohr schen Gesangvereing (Dirigent Serr Otte Schmidt) statt

Jagd. Dienstag, den 7.8 M. sindet Königliche Far sferee Jagd statt. Stelldichein: Mittags L Uhr Jagdschleß Grune wald, L , Uhr am Saugarten.

naanniabaltigen Der Mar schallstab. welchen Seine Waienit n Deutsche Kaiser Seiner MWajestät dem Asdngi den Sachen bei der Feier Allerdochttde den nf ag beigen Mili dan dien e Rade mn, überreichte, bestebt dem De e n b, men eimer, mil Del diane m Sammt überze denen übernen Oäke Dee R ame end mn goldenen renden Adlern und Teen ßifchen Tou is tbrunen St und war derart. daß Ma eined Wing heide e füden Mär . Platz gefunden baden. Jan änzen Rund deer iche nee,, gebracht. Die QMlse wird Twen und unten den goldenen Ren ö

abgeschlosen. Die dere Dockeld lark Reer welßem Gwailgennde den Namen nag , , in —— einem goldenen Ter erkeanzt mg den, wen,, platte don einer Meihße 6 u umringt ct. R ö Deckel platte rraägt an Reformer dem, ilgeund mit Brillantree'n dacht deheß ke denn,,

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