1893 / 271 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 11 Nov 1893 18:00:01 GMT) scan diff

Das Dankschreiben Ihrer Majestät an den Magistrat und die Stadtverordneten von Potsdam lautet:

Der Magistrat und die Stadtverordneten von Potsdam haben Mir durch den Ausdruck ihrer treuen Gesinnungen zu Meinem Geburtstage eine große Freude bereitet. Mir liegt die Stadt Potsdam, welche seit langer Zeit mit dem Königshause eng verbunden, und welche auch Mir und Meiner Familie ein Lieblingsaufenthalt geworden ist, besonders am Herzen. Ich freue Mich deshalb, daß Mein Wunsch, den Armen und Nothleidenden, den vielen kirchlich Un versorgten zu helfen, auch hier und vor allem von den Gemeinde⸗ körperschaften im vergangenen Jahre rege Unterstützung gefunden hat, und Ich knüpfe hiecan die Hoffnung, daß wir auch weiterhin in gemeinsamer Arbeit zur Linderung der geistigen und leiblichen Noth nach Kräften beitragen.

Neues Palais, den 3. November 1893.

Auguste Victoria, Kaiserin und Köntgin.

Ihre Majestät die Kaiserin und Königin haben, dem „W. T. B.“ zufolge, dem Ober⸗Bürgermeister von Koblenz ein Schreiben übersandt, worin der Dank für den Ihren Majestäten gelegentlich der letzten Anwesenheit be⸗ reiteten patriotischen Empfang ausgesprochen wird mit dem Hinzufügen, Ihre Majestät hoffe, in nicht zu ferner Zeit wieder längere Zeit in Koblenz verweilen zu können.

Der Bundesrath trat heute zu einer Plenarsitzung zu— sammen. Vorher hielten die vereinigten Ausschüsse für Handel und Verkehr und für Rechnungswesen eine Sitzung.

Die Commission für die zweite Lesung des Entwurfs eines Bürgerlichen Gesetzbuchs für das Deutsche Reich erledigte in den Sitzungen vom 6. bis 8. November zunächst die früher zurückgestellten Vorschriften über die Reallasten (68 1051 bis 1061). Der Entwurf ist bei der Regelung der Reallasten davon ausgegangen, daß der vertragsmäßigen Begründung von , , reichsgesetzlich keinerlei Schranken gezogen, dagegen die landesgesetz—⸗ lichen Vorschriften unberührt bleiben sollen, wonach die Be⸗ lastung eines Grundstücks mit Reallasten ausgeschlossen oder beschraͤnkt ist 5 1051 des Entw.; Art. 70 Nr. 2 des Entw. des Einf⸗Ges). Demgegenüber war von einer Seite beantragt, reichsgesetzlich nur solche Reallasten zuzulassen, welche die Leistung einer Geldrente oder einer in Getreide bestimmten Rente oder einer Leibrente (Auszug zum Inhalt haben, andererseits der Landes⸗ gesetzgebung die Befugniß, solche Reallasten aus⸗ zuschließen oder zu beschränken, nicht vorzubehalten. Ein anderer Antrag ging dahin, reichsgesetzlich zu bestimmen, daß zu Gunsten des jeweiligen Eigenthümers eines anderen Grund⸗ stücks die Belastung mit einer Dienstleistung überhaupt nicht, die Belastung mit einer sonstigen Leistung nur dann mlässig sein olle, wenn die Leistung für die Benutzung des Grundstücks Vortheil oder Annehm⸗ lichkeit biete (zu vergl. S8 967). Durch diese Vor⸗ git sollte jedoch der landesgesetzlichen Zulassung von

entengütern nicht vorgegriffen werden. Nach einer eingehen⸗ den Erörterung entschied sich die Mehrheit unter Ablehnung der Anträge für den Standpunkt des Entwurfs. Auch im übrigen wurden die Vorschriften des 8 1051 über den rechtlichen Inhalt der Reallast sachlich im wesent— lichen gebilligt; doch soll eine Fassung gewählt werden, welche ergiebt, daß die persönliche Haftung des Eigenthümers des belasteten Grundstücks ür den Be⸗ griff der Reallast nicht wesentlich ist. Ferner soll die Vor⸗ schrift am Schlusse des 5 10651, daß das belastete Grundstück dem Berechtigten für rückständige Leistungen nach Maßgabe der für rückständige Hypothekenzinsen geltenden Vorschriften haftet, aus der Begriffsbestimmung der Reallast entfernt und mit dem S 1960 verbunden werden. Der 8 10952, welcher zum Ausdruck bringt, daß bei einer Reallast die Leistungen nicht in einem Unterlassen bestehen können, wurde gestrichen. Man war der Ansicht, daß die Frage einer besonderen ler ichen Entscheidung nicht bedürfe. Der §z 10553, der die elastung eines Bruchtheils des Grundstücks mit einer Real⸗ last nt für unstatthaft erklärt, wurde im Anschluß an die auf die Hypothek sich S 1063 durch die Vorschrift theil eines Grundstücks mit einer Reallast nur be— lastet werden kann, wenn er der Antheil eines Mit— eigenthümers ist. Der 3 1054, wonach bei der Eintragung einer Reallast zur näheren Bezeichnung des Inhalts des Rechts auf die Eintragungsbewilligung Bezug genommen werden kann, erfuhr keinen Widerspruch. Dagegen wurde die Vorschrift des §z 1055 über den dinglichen Rechtsschutz des Berechtigten gegen Beeinträchtigungen als entbehrlich gestrichen. Die Be⸗ stimmungen des § 10956 über die persönliche Haftung des Eigenthümers des belasteten Grundstücks für die während der Dauer seines Eigenthums fällig werdenden Leistungen fanden mit der Maßgabe Billigung, daß die per⸗ sönliche Haftung nur eintreten soll, wenn nicht ein Anderes bestimmt ist. Genehmigt wurden ferner die Vorschriften des sz 1057 über die Untrennbarkeit der zu Gunsten des jeweiligen Eigenthümers eines Grundstücks bestehenden Reallast von diesem Grundstück sowie die Vorschriften des 5 1058 über die Theilung eines Grundstücks, mit welchem das Recht aus der Reallast verbunden ist. Auch die Vor⸗ schriften des 8 10659 über die Veräußerung und Belastun der zu Gunsten einer bestimmten Person bestehenden Reallast und des 1969 über die Uebertragung und Belastung des Anspruchs auf eine rückständige Leistung erfuhren keine An⸗ fechtung. Dagegen wurde der S 1061, welcher die rechtsgeschäftliche Aufhebung der Reallast betrifft, mit Rücksicht auf die zu 5 34 beschlossene allgemeine Vor⸗ schriff über die rechtsgeschäftliche ö. von Rechten an Grundstücken als entbehrlich gestrichen. Eine Ergänzung erfuhr der Entwurf andererseits durch die Aufnahme einer dem S 1103 entsprechenden Vorschrift, wonach der unbekannte Berechtigte, soweit es sich nicht um das mit dem Eigenthum an einem Grundstück verbundene Recht aus einer Reallast handelt, im Wege des Aufgebotsverfahrens wie ein Hypothekengläubiger mit seinem Recht ausgeschlossen werden kann.

Im Zusammenhange mit den Vorschriften über die Real⸗ lasten waren von einer Seite Anträge gestellt, welche die Rentenschuld besonders zu regeln bezweckten. Von anderer Seite war dagegen beantragt, die Rentenschuld im Anschluß

beziehende Bestimmung des ersetzt, daß ein Bruch⸗

an die Vorschriften über die Grundschuld zu regeln. Die . dieser Anträge wurde bis zur folgenden Woche vertagt.

Bei der früher bereits erfolgten Berathung der Vor⸗ schriften über das Pfandrecht an einem in das Schiffs— register eingetragenen Schiffe (68 1196 bis 1205) war vorbehalten worden, nach der Erledigung der Vorschriften über die gökethe auf die Frage zurückzukommen: ob es sich nicht empfehlen werde, die beschlossenen . über das Pfand⸗ recht an Schiffen in der einen oder anderen Richtung zu er— gänzen. Mit Rücksicht darauf war beantragt, verschiedene für die Hypothek geltende Bestimmungen, insbesondere die Be⸗— stimmungen über die Prioritätseinräumung und den Rang— vorbehalt (35 841, 842), über die Cautionshypothek (8 1129) und über die Ausschließung von Hypotheken im Aufgebots⸗ verfahren (68 1103, 1104), auf das Pfandrecht an Schiffen zu übertragen. Die Commission stimmte den Anträgen zu.

Die Berathung wandte sich sodann den Vorschriften über das Vorkaufsrecht an Grundstücken (88 952 bis 960) u. Nach dem § 952 des Entwurfs kann ein Grundstück mit

em Vorkaufsrecht, wie zu Gunsten einer bestimmten Person, so zu Gunsten des jeweiligen Eigenthümers eines Grundstücks belastet und das Vorkaufsrecht dahin erweitert werden, daß es nicht nur in dem ersten Falle, sondern auch in den nach— folgenden Fällen des Verkaufs stattfinden soll. Der Inhalt dieser Vorschrift erfuhr an sich keinen Widerspruch. Von einer Seite war jedoch beantragt, im Art. 70 Nr. 2 des Entwurfs des Einführungsgesetzes zu bestimmen, daß die landesgesetzlichen Vor⸗ schriften, nach welchen die Belastung eines Grundstücks mit Vorkaufsrechten ausgeschlossen oder beschränkt ist, unberührt bleiben, eventuell aber einen solchen Vorbehalt wenigstens für die landesgesetzlichen Vorschriften zu treffen, welche die Belastung eines Grundstücks mit solchen Vorkaufsrechten, die über die Dauer des ECigenthums des Bestellers und seiner Erben hinaus bestehen, und die Belastung mit Vorkaufsrechten zu Gunsten des jeweiligen Eigen— thümers eines anderen Grundstücks ausschließen oder beschränken. Beide Anträge wurden abgelehnt. Zu einer lebhaften Erörterung führte die Frage, in welcher Art das dingliche Vorkaufsrecht rechtlich ausgestaltet werden solle (88 954, 955, 957). Der Entwurf geht davon aus, daß sich das Rechtsverhältniß zwischen dem Berechtigten und dem Vorkaufspflichtigen, d. h. demjenigen, welcher das Grundstück verkauft, nach den Vorschriften über das persönliche Vorkaufs— recht (538 439 bis 447 des Entw. II) bestimmt, zu dieser person⸗ lichen Haftung des Veräußerers aber, dieselbe sichernd, die acces⸗ sorische Haftung des dritten Erwerbers mit dem Grundstück tritt, in der Art, daß der Dritte, soweit der Anspruch des Be— rechtigten gegen den Vorkaufspflichtigen besteht, dem Berech⸗ tigten das Grundstück herauszugeben und das Eigenthum an demselben zu übertragen hat. Anlangend das Rechtsverhältniß zwischen dem Berechtigten und dem Vorkaufpflichtigen, er⸗ hob sich gegen den Standpunkt des Entwurfs insoweit, als er auf dieses Rechtsverhältniß die Vorschriften der 835 439 bis 447 (des Entw. II) für anwendbar erklärt, kein Widerspruch. Man überzeugte sich jedoch, daß die für das persönliche Vor— kaufsrecht früher beschlossene Bestimmung, wonach das Vor⸗— kaufsrecht ausgeschlossen ist, wenn der Verkauf durch den Konkursverwalter erfolgt (8 445 des Entw. II), bei dem dinglichen Vorkaufsrecht für den Fall nicht passe, wenn das Grundstück durch den Konkursverwalter aus freier Hand veräußert werde. Es wurde daher beschlossen, der Vor— schrift, welcher zufolge sich das Rechtsverhältniß zwischen dem Berechtigten und dem Vorkaufspflichtigen nach den 85 439 bis 47 (des Entw. II) bestimmt, den Zusatz zu geben, daß das dingliche Vorkaufsrecht auch in dem bezeichneten Falle ausgeübt werden könne. Im Anschluß an die zu 584 *rüher beschlossene Vorschrift, wonach zur Sicherung des An⸗ spruchs auf Einräumung eines Rechts an einem Grundstück eine Vormerkung mit der Wirkung eingetragen werden kann, daß eine Verfügung, die nach der Eintragung der Vormerkung über das Grundstück getroffen wird, insoweit unwirksam ist, als sie den Anspruch vereiteln oder beeinträchtigen würde, entschied sich so⸗ dann die Mehrheit dafür, der Belastung eines Grundstücks mit dem Vorkaufsrecht die Wirkung einer Vormerkung zur Sicherung des von der Ausübung des Vorkaufsrechts abhängigen An— spruchs des Berechtigten auf Uebertragung des Eigenthums an dem Grundstück beizulegen. Zugleich wurde beschlossen, die früheren Beschlüsse über die Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Einräumung eines Rechts an einem Grundstück in einzelnen Richtungen zu verdeutlichen und zu ergänzen. Ins⸗ besondere solQl der von dem Anspruch 6 Berichtigung des Grundbuchs handelnde 3 843 den Zusatz erhalten, daß, wenn ein eingetragenes Recht gegenüber einer Vormerkung (oder einem Veräußerungsverbot) unwirksam ist, derjenige, dessen Anspruch durch die Vormerkung (oder das Veräußerungs⸗ verbot) gesichert ist, von dem eingetragenen Berechtigten die Zustimmuüng zur Eintragung des Rechts verlangen kann, auf dessen Verschaffung der durch die Vormerkung oder das Ver— äußerungsverbot) gesicherte Anspruch gerichtet ist.

Der 5 957 Abs. 2 des Entwurfs (vergl. auch 5 958) be— stimmt, daß der Vorkaufsberechtigte, wenn er den dritten Erwerber des Grundstücks in Anspruch nimmt, verpflichtet ist, demselben dasjenige zu ersetzen, was dem Vorkaufspflichtigen in Erfüllung des mit diesem geschlossenen Kaufver— trages . ist, und, soweit aus dem letzteren der Käufer noch etwas zu leisten hat, die Befreiung von dieser Verpflichtung zu bewirken. Von verschiedenen Seiten wurde diese Erstattungs⸗ und Befreiungspflicht des Vorkaufsberechtigten lebhaft bekämpft. Die Mehrheit theilte jedoch den Standpunkt des Entwurfs. Der dritte Erwerber 6 berechtigt sein, die Bewilligung zur Eintragung Erwerbes des Vorkaufsberechtigten und die Heraus⸗ des Besitzes solange zu verweigern, bis ihm der Kaufpreis, soweit er berichtigt worden ist, erstattet wird. Soweit auf Grund dieser Vorschrift der Vorkaufs—⸗ berechtigte dem Erwerber Ersatz zu leisten hat, wird er von seiner Verpflichtung gegenüber dem Vorkaufspflichtigen frei. Die übrigen Bestimmungen des § 957 Abs. 3 bis 5 (Anspruch des Erwerbers auf Ersatz seiner Verwendung, Haftung desselben für Erhaltung und Verwahrung des Grundstücks, Haftung wegen Belastungen des Grundstücks, Erfüllung Zug um itz wurden mit Rücksicht auf den beschlossenen Grundfatz, daß die , . haben

des gabe

dem Vorkaufsrecht die Wirkung einer , . soll, theils als entbehrlich, theils als nicht mehr zutreffend ge⸗

strichen. Aus dem gleichen Grunde wurde der 5 958 als erledigt erachtet. .

Die Berathung der 85 953, 96ß, 969, 960 wurde bis zur nächsten Sitzung vertagt.

Es sind in neuerer Zeit wiederholt Fälle vorgekommen, in denen Zoll- und Steuerpflichtige einen Anspruch auf an, . oder theilweise Erstattung der gezahlten Abgabe oder auf Befreiung von der geforderten Abgabe darauf gegründet haben, daß über den anzuwendenden Tarif⸗ satz von Zoll- und Steuerbeamten eine unrichtige Aus⸗ kunft gef ist. Insbesondere ist dabei geltend ge⸗ macht, daß durch diesen Umstand, wenn nicht ein Rechts⸗ anspruch auf Erlaß oder Niederschlagung der geschuldeten Ab⸗ gaben begründet werde, doch jedenfalls aus Rücksichten der Billigkeit die Erstattung der erhobenen Abgabe und die Ab⸗ standnahme von dem gestellten e , n, geboten erscheine.

In einer Rundverfügung vom 6. November d. J. weist der Finanz⸗Minister darauf hin, daß der ausnahmslosen Ab⸗ lehnung solcher Ansprüche Bedenken entgegenstehen, da an⸗ zuerkennen ist, daß in einzelnen Fällen Zoll⸗ und Steuer⸗ pflichtige ohne jede böse Absicht lediglich im Vertrauen auf die Richtigkeit der ihnen ertheilten irrthümlichen Auskunft gehandelt haben können, und da es nicht wünschens⸗ werth ist, die Steuerpflichtigen stets auf den oft nicht einmal zu begründenden Rückanspruch an den Beamten zu verweisen. Dagegen erscheint es ebenso völlig unzulässig, stets in Fällen einer von Beamten ertheilten unrichtigen Auskunft eine Erstattung oder Ermäßigung der Abgabe eintreten zu lassen. Es würde dadurch die Gleichmäßigkeit der Erhebung der gesetzlich festgestellten Abgaben in Frage gestellt und die Höhe dieser Abgaben von der Auffassung unterer Beamten abhängig gemacht. Ein Mitbewerb der verschiedenen Abgabe⸗ pflichtigen unter gleichen Bedingungen wird durch solche Rück— sichtnahmen ausgeschlossen.

Es gehört an sich nicht zu den Aufgaben der Zoll- und Steuerbeamten, über die bestehenden Abgaben Belehrungen zu ertheilen. Die Vorschriften darüber sind durch Gesetze und andere veröffentlichte rechtsverbindliche Bestimmungen fest⸗ gesetzt, aus denen die Steuerpflichtigen selbst auf ihre eigene Verantwortung sich die für sie erforderliche Auskunft zu ver— schaffen haben.

Wenn der Minister dessen ungeachtet den Zoll- und Steuerbeamten in keiner Weise versagen will, auch über ihre Amtspflicht hinaus über ihren Geschsftskreis berührende Fragen dem Steuerpflichtigen nach bestem Wissen Auskunft zu geben, vielmehr es für den Dienst nur ersprießlich hält, wenn die Steuerbeamten bei gehörig motivirten Anfragen ihren Rath ertheilen, so muß dieses zur Vermeidung des oben hervorgehobenen Mißstandes doch stets in einer solchen Form geschehen, daß dadurch jede Berufung auf den gewährten Rath ausgeschlossen und dem Steuerpflichtigen seine ungeachtet der erhaltenen Auskunft unverändert bestehen bleibende eigene Verantwortlichkeit für die Erfüllung der in den allgemeinen rechtsverbindlichen Vorschriften enthaltenen Bestimmungen ausdrücklich in Erinnerung gebracht wird.

Der Minister ersucht die Provinzial-Steuerdirectoren ꝛc., die ihnen untergebenen Beamten in diesem Sinne alsbald mit Anweisung zu versehen.

In einem Runderlaß des Ministers der öffentlicher Arbeiten an die Königlichen Regierungs-Präsidenten vom 28. Oktober d. J. wird unter Hinweis auf frühere Ver— fügungen, wonach zu allen Wasserbauten, durch welche die Richtung des Stroms, der Zustand der Schiffahrt oder die Sicherung, Bewässerung und Entwässerung angrenzender Ländereien in ein neues Verhältniß kommen, vor Ertheilung der landespolizeilichen Genehmigung jedesmal die Genehmi⸗ gung des Ministers einzuholen ist, darauf hingewiesen, daß diese Bestimmungen auch für solche Anlagen gelten, bei denen es sich um Entnahme von Wasser aus öffentlichen Flüssen und Kanälen zu gewerblichen, landwirthschaftlichen und sonstigen Zwecken, insbesondere auch zur Wasserversorgung benachbarter Ortschaften, handelt. Es liegt wie es in dem Erlaß heißt auf der Hand, daß durch eine zu freigebige Verfügung über die Wasserschätze der öffentlichen Gewässer die Interessen der Schiffahrt beeinträchtigt und die auf Hebung der letzteren gerichteten Bestrebungen der Staatsregie— rung in ihrem Erfolge gefährdet werden koͤnnen. Das Gleiche gilt für die landwirthschaftlichen Interessen, und wenn auch vorausgesetzt werden kann, daß bei Ertheilung der Genehmi— gung zu neuen Wasserentnahmen die Frage, ob dadurch den bereits verliehenen Rechten Eintrag geschehen würde, schon bisher sorgfältig geprüft ist, so ist doch auch zu beachten, daß durch solche Verleihuang für die Zukunft die Mög— lichkeit zu einer Nutzbarmachung des Wassers für wichtigere Zwecke in Frage gestellt werden kann. Man wird aus diesem Grunde mit der Gestattung von Wasserentnahmen nicht bis zur Grenze des gegenwärtig Zulässigen gehen dürfen, viel⸗ mehr auf die Zurückhaltung eines Wasservorraths Bedacht nehmen müssen, welcher unter Berücksichtigung der in der Nähe des Flußlaufes helegenen größeren oder gewerbreichen Ort— schaflen, der an demselben vorhandenen, der k be⸗ dürftigen und dazu geeigneten Landflächen und ähnlicher Möglichkeiten für die spätere Verwerthung des Wassers aus— kömmlich zu bemessen ist.

Nach der im Reichs⸗Eisenbahnamt aufgestellten Nach⸗ weisung der auf deutschen Gisenbahnen aus⸗ r ng g Bayerns im Monat September d. J. beim Eisenbahnbetriebe (mit Ausschluß der Werkstätten) vor— gekommenen Unfälle waren im ganzen zu verzeichnen 3 Entgleisungen und 1 Zusammenstoß auf freier Bahn, 20 Ent—= gleisungen und 16 Zusammenstöße in Stationen und 187 sonstige Unfälle (Ueberfahren von Fuhrwerken, Feuer im Zuge, Kessel⸗ explosionen und andere Ereignisse beim Eisenbahnbetriebe, sofern bei letzteren re getödtet oder verletzt worden sind). Hei diesen Unfällen sind im ganzen, und zwar größtentheils durch eigenes Verschulden, A8 Personen verunglückt, sowie H8 Eisenbahnfahrzeuge eie h und 102 unerheblich beschädigt. Von den beförderten Reisenden wurden 5y. getödtet und 12 ver⸗ letzt, und zwar entfallen: zwei Tödtungen auf den Verwaltungs— bezirk der Königlichen ͤ 3. zu Bromberg, je eine Tödtung auf den Verwaltungsbezirk der Königlichen Kise nah Direction zu Altona, auf die Großher og ic badischen Stagtseisenbahnen und auf den Verwaltungs bezirk der Königlichen Eisenbahn-Direction zu Frankfurt a. M, rei ,,, auf den Verwaltungsbezirk der Königlichen Eisenbahn⸗Direction (linksrh) zu Köln, je zwei Verletzungen

auf die Verwaltungsbezirke der Königlichen Eisenbahn.

Horgfalt, und Vorsicht bearbeiteten Voranschlag der Eisenbahn⸗

. ö 8 z 2 1 1 g 2 periode eine Erweiterung durch diejenigen Strecken der Vareler Ring⸗

Directionen zu Elberfeld, zu Magdeburg und zu Hannover, je eine Verletzung auf die Königlich württembergischen Staats— eisenbahnen, auf den Verwaltungsbezirk der Königlichen Eisen⸗ bahn-Direction zu Erfurt und auf die Königlich sächsischen Staatseisenbahnen. Von Bahnbeamten ünd Arbeitern im Dienst wurden beim eigentlichen Eisenbahnbetriebe 31 getödtet und 133 2 von Steuer⸗ u. s. w. Be⸗ amten 3 verletzt, von fremden Personen (einschließlich der nicht im Dienst befindlichen Bahnbeamten und Arbeiter) Il getödtet und 23 verletzt. Außerdem wurden bei Neben⸗ beschäftigungen 35 Beamte verletzt. Von den sämmtlichen Unfällen beim Eisenbahnbetriebe entfallen auf: A. Sta ats⸗ bahnen und unter Staatsverwaltung stehende Bahnen (bei zusamnten 34 638354 km Betriebslänge und 1048 125184 geförderten Achskilometern) 212 Fälle; davon sind verhältnißmäßig, d. h. unter Berücksichtigung der geförderten Achskilometer und der im Betriebe gewesenen Längen, auf der Main⸗Neckar⸗-Eisenbahn und in den Ver— waltungsbezirken der Königlichen Eisenbahn-Directionen zu Erfurt und zu Elberfeld die meisten Unfälle vor— zkommen. B. Privatbahnen (bei zusammen 2529,34 km Zetriebslänge und 33 175 397 geförderten Achskilometern) 5 Fälle; davon sind verhältnißmäßig auf der Stargard— Küstriner, auf der Lübeck⸗Büchener- und auf der Dortmund⸗ Gronau⸗Enscheder Eisenbahn die meisten Unfälle vorgekommen.

Durch Allerhöchste Cabinetsordre vom 26. Oktober d. J. war bestimmt worden, daß der Stab der 16. Infante rie⸗ Brigade von Erfurt nach Torgau zu verlegen sei. Der Garnisonswechsel hat am 3. November stattgefunden.

An Stelle des in Metz verbleibenden zweiten Bataillons Königs⸗-Infanterie⸗Regiments Nr. 145 ist auf Allerhöchsten Befehl das erste Bataillon Infanterie-Regiments , von Metz vorläufig nach Saargemünd verlegt worden.

Das Schleswig-Holsteinsche Fuß⸗ Regiment Nr. 9 wirb vom 1. April III. Armee-Corps unterstellt. .

Artillerie⸗ 1894 ab dem

Der Kaiserliche Gesandte in Lissaboön Graf von Bray⸗ Steinburg hat einen ihm Allerhöchst bewilligten Urlaub angetreten. Während seiner Abwesenheit fungirt der Legations— Secretär von Below⸗Rutzau ö. Geschäftsträger.

Der französische Botschafter am hiesigen Allerhöchsten Hofe, Herr Jules Herbette ist vom Urlaub nach Berlin zurückgekehrt und hat die Geschäfte der Botschaft wieder über⸗ nommen.

Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Landes-⸗Director des Fürstenthums Waldeck und Pyrmont von Saldern ist von Berlin abgereist.

Oldenburg. (H) Der

Landta g des Großherzogthums wurde heute durch den Vorsitzenden des Staats-Ministeriums, Minister Jansen mit folgender Rede eröffnet: Meine hochgeehrten ,

mn Auftrage Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs habe ich Sie bei Ihrem Zusammentritt freundlich zu begrüßen und will— kommen zu heißen! .

. Unter den mannigfachen Gegenständen, deren Erledigung Ihrer Mitwirkung harrt, ist zunäͤ Vorans 8 Staatshaushalt üitwirkung harrt, ist zunächst der Voranschlag des Staatshaushalts für die Finanzperiode 1894ũ96 herauszuheben. Wie Sie aus der be— jiglichen Vorlage näher entnehmen werden, stellt sich zwar die Finanz⸗ lage des Herzogthums zur Zeit noch als eine nicht ungünstige dar, weil aus der laufenden Finanzperiode reichliche Kassenüberschüsse vor— handen. sind, welche theils zur Bestreitung wünschenswerther außer— ordentlicher Ausgaben, theils zur Deckung der nothwendigen Staats dürfnisse Verwendung finden können; indessen n sowohl die steigende Tendenz der letzteren, als die Zeit noch in den Beziehungen zum Reich begründete, hoffent⸗ lich bald einer festen Regelung weichende Ungewißheit der künftigen Einnahmen und Ausgaben dringend zur 6 und es hat deshalb zum Bedauern der Staatsregierung darauf ver— lichtet werden müssen, die den Wünschen des Landtags entsprechend bon ihr in Aussicht genommene Aufhebung des Wegegeldes auf den ö des Staats schon für die nächste Finanzperiode eintreten zu lassen.

„Eine Rexision der bestehenden Gehalts⸗Regulative Jivilstaatsdienst. insbesondere soweit fich diefelben technischen Beamten

Besoldungsverhältnisse der

demisch gebildeten Lehrer beziehen, kann, wie sie vom Land ag als erforderlich anerkannt worden, so auch nach der eberzeugung der Staatsregierung infolge der Vorgänge in anderen deutschen Staaten, ö in Preußen, für das Groß⸗ er hum nicht länger hinausgeschoben bleiben. Den revidirten , . ist das Princip der festen Alterszulagen zu Grunde gelegt, ne ches eine gerechte Negelung der Besoldungsverhältnisse der Staats⸗ ener am meisten verbürgt und in neuerer Zeit in gleicher Weise uf Antrag eder mit grundsätzlicher Zustimmung der Volkspertre⸗ lungen auch in den übrlgen deutschen Staaten und im Reich mehr und zuehr zur Durchführung gelangt.

n. Die Verkehrs erhãltnisse der oldenburgischen Eisenbahnen haben uch in der verflossenen Finanzperiode einer fortschreitenden Entwicke— 6 sich zu erfreuen gehaht und eine reichliche Verzinsung des An⸗ lage azitalẽ? ergeben, welche eine Dotirung des Eisenbahn-Baufonds nit erheblichen Ueberschüssen gestattet hat. Aus dem mit möglichster

zur

für den auf die und der aka⸗

et be affe für 1894/96 werden Sie . Aufhebung des Erneuerungsfonds der Eisenbahnberwaltung ö ie lleber eitung der Einnahmen und Ausgaben desselben ! en Tanschlag der Betriebskasse der Anregung des XXIV. an lags ent sprechend ö. Durchführung gelangt ist. .

Das oldenburgische Eisenbahnnetz hat in der vorigen Finanz—

zugleich entnehmen, daß

wahn erfahren, welche dem Verkehr übergeben sind, während die übri⸗ 6 Strecken dieser Bahn sich noch im Stadium der Ausführung be— ber gleichfalls in naher Zeit vollendet sein werden. Auch in ven der Eisenbahn von Oldenburg nach Brake sind, nachdem die . andlungen wegen der Uebernahme der gesetzlichen Vorbelastungen dia chin ten der betheiligten Gemeinden einen befriedigenden gu 36 gefunden haben, und Project., und Kostenanschlag . rund der specgiellen Vorarbeiten genehmigt sind, die Ein⸗ . . dahin erg n, daß mit der Ausführung des Baues alsbald an S gen werden kann. Wegen der Inangriffnahme des Ausbaues . 236 Delmenhorst Wildes hausen = Vechta und Lohne Hesepe m nächsten Finanzperiode wird dem Landtag eine Vorlage ge—

. Here

it den vom vorigen Landtag bewilligten Mitteln ist es möglie elen, die Ärbelten am Hunte Cms, Kata frwwelt zu fördern, 14.

jederzeit hergestellt und der Kanal in seiner ganzen Ausdehnung im nächsten Fruͤhjahr der Schiffahrt übergeben . kann. 2 ist ein bedeutendes Werk, dessen Projectirung schon vor einem halben Jahrhundert im aldenburger Lande mit lebhaftem Interesse begleitet war, und seit dessen erster Inangriffnahme nahezu vier Jahrzehnte verflossen sind, in das Stadium der Vollendung getreten und wird hoffentlich der Entwickelung des Verkehrs und der Colonisation in den von dem Kanal durchschnittenen Moordistricten zu dauerndem . 1 as seit langer Zeit schwebende Project einer Eindeichung de Außengroden im Norden des Jeverlandes . als zuletzt in . . Hälfte der siebziger Jahre die Anlage eines Schaudeichs beabsichtigt war, nicht zur Ausführung gelangt. Inzwischen drängt die Beschaffen⸗ heit der Groden mehr und mehr auf einen Schutz gegen Ueber⸗ fluthungen hin. Es ist deshalb seitens der Staatsreglerung die Ein⸗ deichung der Groden, zunächst wenigstens mit einem Sommerdeich, in erneute Erwägung gezogen, und es wird beabsichtigt, sofern, wie an⸗ , ö., . , . Vortheile zu er⸗ ar in werden, noch dem gegenwärtigen L ine entspre ö ker, ö. . h geg gen Landtag eine entsprechende n Betreff der vom XXIV. Landtag angeregten Heranziehun der Staats⸗ und Krongüter zu den e fn 3. gener 3 Schullasten befindet sich eine Vorlage in Bearbeitung, welche dem Landtag zugehen wird. ö Auf dem Gebiete der Gesetzgebung ist unter den Ihnen zugehenden Vorlagen insbesondere der Entwurf einer revidirten Wegeordnung für das Herzogthum Oldenburg zu erwähnen, welcher nach Maßgabe der dieserhalb im vorigen Landtag stattgehabten Verhandlungen bearbeitet worden . 3 In dem Wunsche eines gedeihlichen Fortgangs und Abschluss Ihrer Arbeiten erkläre ich nunmehr, , , im . Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs den XXV. Landtag des Großherzogthums für eröffnet! j

Renz ü. L.

Vachdem Seine Durchlaucht der Fürst am S8. d. M. ven Schloß Burgk nach Greiz wieder zuruͤckgekehrt ist, ist Ihre Durchlaucht die verwittwete Fürstin zu Schau m— burg-Lippe vorgestern Abend zum Besuche am Fürstlichen Hofe in Greiz eingetroffen.

Desterreich⸗ Ungarn.

. Der Kaiser stattete dem „W. T. B.“ zufolge gestern Mittag der Großherzogin von Sachsen im deutschen Botschaftspalais einen längeren Besuch ab und empfing den Marquis de Baçgue hem in Privataudienz. .

Der Fürst Windischgrätz wurde gestern nach Unter— brechung der Vormittags im Präsidialbureau des Abgeordneten— hauses abgehaltenen Conferenz vom Kaiser in Privataudienz empfangen. Um 159 Uhr Nachmittags traten die an der Vor— mittagsconferenz betheiligt gewesenen Persönlichkeiten zur Fort⸗ setzung der Verhandlungen abermals im Präsidialbureau des Abgeordnetenhguses zusammen. Die Nachmittagsconferenz dauerte eine halbe Stunde. Fürst Windischgrätz wurde sodann wiederum vom Kgiser empfangen. Zu diesen Ver— handlungen bemerkt das „Fremdenblatt“ von heute Morgen:

Der GCoalitionsgedanke machte gestern einen mächtigen Schritt

vorwärts. In den beiden Conferenzen, welche gestern Fürst Windisch⸗ grätz mit den Obmännern der parlamentarischen Clubs und dem Präsidenten des Abgeordnetenhauses pflog, ist eine wesent— liche Annäherung der früher gegensätzlichen Standpunkte er—⸗ folgt; nach mannigfachen Erörterungen ist gutem Vernehmen nach die prineipielle Einigung über die Besetzung des weit— aus größten Theils der Portefeuilles bereits erfolgt. Der officielle Abschluß der einschlägigen Verhandlungen ist gestern noch nicht erfolgt; doch ist kaum mehr ein Zweifel u gr daß die Bildung des Eöa— litions-Ministeriums unter dem Präsidium des Fürsten Windischgrãtz unmittelbar bevorsteht, und daß sich der Unterbreitung der neuen Ministerliste an den Kaiser behufs Genehmigung derselben keine Hindernisse mehr in den Weg stellen werden.“ Ferner verzeichnen das „Fremdenblatt“ und die „Presse“ heute übereinstimmend das Gerücht, der Fürst Windischgräͤtz werde dem Kaiser folgende Minister-Liste unterbreiten: Fürst Windischgrätz, Präsidium; Marquis de Bacguehem, Inneres; Dr. von Plener, Finanzen; Graf Schoenborn, Justiz; Graf Falkenhayn, Ackerbau; Graf Wel sersheimb, Landesvertheidigung; Dr. von Madejski, Cultus und Unter— richt; von Jawors ki ohne Portefeuille.

Behufs endgültiger . der der Kaiserlichen Ge⸗ nehmigung zu unterbreitenden Ministerliste findet heute Vor⸗ mittag eine abermalige Conferenz des Fürsten Windischgrätz mit den Klubobmännern statt. Die Mehrzahl der Blätter erblickt in dem Grafen Wurmbrand den Candidaten für das Handelsportefeuille.

Der Wiener Gemeinderath wählte in seiner gestrigen Sitzung den früheren Bürgermeister Dr. Prix mit S1 von 137 Stimmen wieder zum Bürgermeister. Lueger erhielt 45 Stimmen, die uͤbrigen zersplitterten sich. Die Verkündigung des Resultats rief bei der Opposition eine lebhafte Erregung hervor. Die Versuche des wieder⸗ gewählten Bürgermeisters Dr. Prix, das Wort zu ergreifen wurden durch lärmende Kundgebungen ver⸗ eitelt, sodaß die Sitzung geschlossen werden mußte. Trotzdem dauerte die Erregung fort und führte zu heftigen Rencontres zwischen den beiden Parteien, bis endlich die Opposition den Saal verließ. Nach der Wiedereröffnung der Sitzung wurde ein Schreiben des Bürgermeisters Dr. Prix verlesen, worin dieser erklärt, die Wahl anzunehmen, und zugleich bedauert, in der Sitzung am Sprechen verhlndert worden zu sein.

Groszbritannien und Irland.

In der gestrigen Sitzung des Unterhauses wurde dem W. T. B.“ zufolge ein von dem Abg. Me Clarens zu der Haftpflichtbill eingebrachtes Amendement mit 236 gegen II7 Stimmen verworfen. ö

Frankreich. Nach einem in dem gestrigen Ministerrath gefaßten Beschluß wird, wie „W. T. B. erfährt, das Cabinei sich in seiner gegenwärtigen Zusammensetzung der Kammer vorstellen und eine Erklärung über sein Programm abgeben. Nach Meldungen aus Aigues-Vives ist daselbst der Depu⸗ tirte des Gard⸗Departements und frühere Unter-Staatssecretär der Colonien Emile Jamais gestorben. Die „Libre Parole“ theilt mit, daß infolge des Attentats im Teatro Liceo zu Barcelona mehrere Anarchisten in Paris verhaftet worden seien.

Italien. Der Director des „Popolo Romano“ Chauvet ist, wie „W. T. B.“ meldet, in der Nacht zu gestern wegen Theilnahme an Zollhinterziehungen zu Gunsten einer Handelssirma ver⸗ haftet worden; auch der frühere General⸗Inspector der Zölle

nunmehr v . ; nmehr die Wafferverbindung jwischen der Hunte 'und der Em;

. Spanien. Nach in Paris eingetroffenen Nachrichten aus Mad rid hätte . ein Abgesandter des Sultans von Marokko mit Zustimmung der Kabylenführer bei Melilla zu dem General Macias begeben und einen Waffenstillstand von 26. . erbeten. General Macias habe zuvor Geiseln angt. In Barcelona ist nach einer Meldung des „W. T. B.“ der . verkündet worden. Vierzig An⸗ archisten sollen vor das Kriegsgericht gestellt werden In Sevilla sind sechs Anarchisten unter dem Verdacht der

. an dem Attentat im Teatro Liceo verhaftet worden. ;

. Bulgarien.

Bei der vorgestern vor- dem -Appellgerichtshofe Tirnowo verhandelten . , des ; , Clement gegen das in erster Instanz gefällte und auf lebens⸗ längliche Verbannung lautende Urtheil wurde dem, W. T. B“ zufolge Clement zu einer Gefängnißstrafe von drei Jahren verurtheilt. Gleichzeitig beschloß der Appellgerichtshof, bei dem Prinzen Ferdinand von Sachsen⸗-Coburg' die Umwand⸗ ö Strafe in zweijährige Verbannung in Vorschlag zu

Amerika.

Der Staatssecretãr Gresham erhielt, wie „W. T. B.“ gus Washington berichtet, eine Depesche des Gesandten der Vereinigten Staaten in Rio de Janeiro, nach welcher Admiral Mello das Vexlangen gestellt hat, von der Re⸗ gierung, der Vereinigten Staaten als kriegführende Partei anerkannt zu werden. Nach einer Con⸗ ferenz mit, dem Präsidenten Cleveland fandte der Staatssecretär Gressam dem Gesandten die Instruction daß die verlangte Anerkennung nicht erfolgen könne, weil es dem Abmiral Mello ier , gelungen sei, eine politische oder militärische Organisation zu bewerkstelligen. Der ö Gresham fügte hinzu, daß die Vereinigten Staaten unbedingte Neutralität beobachteten.

In einem an den Präsidenten Cleveland gerichteten Schreiben tadelt der Staatssecretär die frühere amerika⸗ nische Politik in Hawaii und verurtheilt die provisorische Regierung. „Er äußert sich dann weiter dahin, daß die Be— völkerung sich der Annexion widersetze; die gesetzmäßige Wiederherstellung des früheren Zustandes unter Wahrung der Unabhängigkeit Hawaiis sei nöthig. Nach einer Meldung des „Standard“ aus New⸗Hork hat der, Schatzsecretär Carlisle die Drdre der allmählichen Silberausprägung aufgehoben. Die Goldreserve des Staats⸗ schatzes werde wahrscheinlich dadurch erhöht werden, daß Silber gegen Gold bei den Banken ausgetauscht werde.

Der „Times“ wird aus ö gemeldet, daß die Vertreter der brasilianischen Regierung fortführen, in New⸗York eine Flotte auszurüsten. Dynamit im Gewichte von 43st sei an Bord des „Elcid“ gebracht worden. 1400 Mann seien als Schiffsbesatzung angeworben und vier ehemalige Besucher der amerikanischen Marine⸗Akademie seien als Affiziere engagirt worden. .

Dem „NewYork Herald“ wird aus Montevideo gemeldet, daß nach einer Nachricht aus Rio Grande do Sul zwischen den Aufständischen und den Vorposten der Regie⸗ rungstruppen bei Santa Anna ein Scharmützel statt⸗ gefunden habe. Nach einem lebhaften, zweistündigen Kampfe jätten die letzteren den Rückzug angetreten. .

Parlamentarische Nachrichten.

Bei der gestern im 2. Badischen Wahlkreise (Bonn⸗ ,,, Triberg, Villingen) vorgenommenen

rsatzwahl zum Reichstag an Stelle des verstorbenen früheren Abg. Freiherrn von Hornstein sparteilos) wurden, wie W T. B.“ berichtet, nach vorläufiger Ermittelung 16840 Stimmen abgegeben, davon für Karl Egon Fürst Zu Fürstenberg (parteilos 10 056 Stimmen und für Ober— Amtsrichter Josef Gießler in Engen ((Centrum) 5803 Stimmen.

Kunst und Wissenschaft.

In der Ausstellung von Stickereien im Kunstgewerbe—⸗ Museum wird die Abtheilung der Leinenstickereien und Filetarbeiten bis morgen, Sonntag, ausgestellt bleiben. Vom Dienstag an treten au, ihre Stelle Seidenstickereien, vornehmlich europäischer Herkunft. Diese Gruppe wird vom 14. bis 25. November zu fehen se

Land⸗ und Forstwirthschaft.

Ernte in den Vereinigten Staaten von Amerika. Der Bericht des Ackerbaudepartements in Washington beziffert den Ducchschnittsertrag der Baum wollernte auf 1484 Pfund per Aere. Die Ernte wurde durch außerordentlich große Feuchtigkeit und Verheerungen durch Inseeten ungünstig beeinflußt. Der mittlere Ertrag der Maisernte beträgt 26sin Bushels per Aere gegen 22 0 im Vorjahre. .

Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs⸗ Maßregeln.

Spanien.

Die gegen den Hafen von Rotterdam angeordnete Quarantäne ist unter, den üblichen Bedingungen aufgehoben worden. (Vergl. . R. A= Nr. 248 vom 16. Oktober.)

. Norwegen. Durch Verordnung der Königlich norwegischen Regierung vom 8. d. M. sind sämmtliche englischen Häfen am Sumber für colerafrei erklärt worden. (Vergl. R. Anz.“ Nr. 219 vom 12. September.

Verkehr s⸗Anstalten.

Laut Telegramm aus Goch ist die erste englische Post über Vlissingen vom 10 d. M. ausgeblieben. Grund: Sturm auf See.

29. Bremen, 10. November. (W. T. B.) Norddeutscher Lloyd. Der Schnelldampfer Aller“ hat aim 9. Nodember Morgen Dover n Der PVostdampfer Darmstadt' ist am 8 No vember Nachmittags von Baltimore nach der Weser abgegangen. Der Reichs Postdampfer Sach sen‘ nach Ost⸗Asien bestimmt, ir am 9. Nobember Nachmittags in Antwerpen angekommen. Der Schnelldampfer Lahn ist am 8. Nobpember Nachmittags in New Vork angekommen.

DVDamburg, 19. November. (W. T. B.) Dam burg Am er kanische Packetfahrt⸗ Actien⸗ Gesellschaft. Der Mf

Galina wurde gefänglich eingezogen.

dampfer Gothia“ ist heute Morgen in Rew⸗ York eingetre fen