1893 / 280 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 23 Nov 1893 18:00:01 GMT) scan diff

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des 1. Hess. Inf. Regts. Nr. 81, v. d. Osten, Sec. Lt. von der

Res. des Inf. Regts. von Goeben (2. Rhein.) Nr. 28 nr n

Walloth, Sec. Lt. von der Res. des Inf. Regts. von Witti 63. Hess.) Nr. 83 (Meschede), Steiner, Sec. Lt. von der Res. des Gren. Regts. König Friedrich Wilhelm J. (2. Ostpreuß.) Nr. 3

(Siegen), zu Pr. Lts., artorius, Pr. Lt. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Siegen, zum Hauptm, Cohauß, Bruns, Sec. Lts. von der Inf. 1. Aufgebots dess. Landw. Bezirks, Yen dweiller, Sek. Lt. von der Cav. J. Aufgebots desselben Landw. Bezirks, Großmann, Sec. Lt. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Marburg, Birner, Sec. Lt. von der Nes. des 4. Niederschles. Inf. Regts. Nr. 51 Hugh Hofmann, Sec. Lt. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Fulda, zu Pr. Lte, Jacobi, Pr. Lt. von der Res. des 6. Thüring. Inf. Regts. Nr. 96 (Fulda), zum ö Osius, Vice⸗Feldw. vom Landw. Bezirk Fulda, zum ee. Lt. der Res. des Füs. Regts. von Gersdorff (Hess Rr. 80, Ab re sch, Sec. Lt. von der Res. des 2. Nieder⸗ schles. Inf. Regts. Nr. 47 (Frankfurt a. M.), Reul, Sec. Lt. von der Res. des Füs. Regts. von Gersdorff (Hess.) Nr. 80 (Frank furt a. M.), Kir schba um, Sec. Lt. von der Res. des 6. Bad. Inf. Regts. Kaiser Friedrich III. Nr. 114 (Frankfurt 4. M.), Quast, Sek. Lt. von der Res. des Inf. Regts. Kaiser Wilhelm (2. Groß herzogl. Hess) Nr. 116 (Frankfurt a. M.), zu Pr. Lts., Werneyer, Mahlgu, Thiele, Itzel 11, Schlegel, Pr. Lts. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Frankfurt a. M., zu Hauptleuten, Bohn sé, Pachten, Sec, Ltg. von der Inf. 1. Auf— gebots desselben Landw. Bez., zu Pr. Lts., Stiefel, Pr. Lt. von der

nf. 2. Aufgebots desselben Landw. Bezirks, zum Hauptmann, Metzler, See. Lt. von der Fav. 1. Aufgebots desselben Landw. Bezirks, Weidenbach, Sec. Lt. von der Reserve des Füs. Regts. Fürst Karl Anton von Hohenzollern (Hohenzollern.) Nr. 40 (Arolsen, zu Pr. Lts, Manns, Pr. Lt. von der Res. des Inf. Regts. von Wittich (3. Hess) Nr. 83 (. Cassel), zum Hauptmann Dittmar, Sec. Lt. von der Res. des Inf. Regts. Graf Kirchba (1. Niederschles Nr. 46 (L. Cassel, Strothmann, Sęee. Lt. von der Res. des Infant. Regts. von Wittich (3. Hess.) Nr. 83 (L. Casseh, Finger, Sec. Lt. von der Res. des Inf. Regts. von Winterfeldt (2. Oberschles.) Nr. 23 (I. Cassel, Ritter, Ser. Lt. von der Res. des 2. Niederschles. Inf. Regts. Nr. 47 (II. Cassel), Lorge, Sec. Lt. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks II. Cassel, Frhr. v. Wangenheim, Serc. Lt. von der Res. des Inf. Regts. Freiherr von Sparr (3. Westfäl.) Nr. 16 (Gotha), Koch 1, Sec. Lt. von der Res. des Magdeb. Füs. Regts. Nr. Ih (Gotha), zu Pr. Lts,, Haack, Vice⸗Feldw. vom Landw. Bezirk Gotha, zum Sec. Lt. der Res. des 3. Posen. Inf. Regts. Nr. 58, Auel, Prem. Lt. von der Infant. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Hersfeld, zum Hauptmann, Graf v. Hohenthal und Bergen, Prem. Lieut. von der Res. des Hus. Regts. König Wilhelm J. (1. Rhein.) Nr. 7 (Meiningen), zum Rittm., Laurisch, Vice⸗Feldw. vom Landw. Bezirk Meiningen, zum Sec. Lt. der Res. des Inf. Regts. von Cour— bidre (2. Posen.) Nr. 19, Metzner, Sec. Lt. von der Res. des 2. Nassau. Inf. Regts. Nr. 88 (Weimar), Sommer, See. Lt. von der Res. des Inf. Regts. Nr. 143 (Weimar), Fürbringer II. Bretschneider, Fries, Sec. Lts. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Weimar, zu Pr, Lts, Günther, Neumann, Tunder, Vice⸗Feldw. von demselben Landw. Bezirk, zu Sec. Lts. der Res. des 5. Thüring,. Inf. Regts. Nr. 4 (Großherzog von Sachsen), Richter, Pr. Lt. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Eisenach, Volckmar, Sander, Heiß, Pr. Lts. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks 1 Darmstadt, v. Hessert, Pfaltz, Pr. Lts. von der Inf. 2. Aufgebots desselben Landw. Bezirks, zu Hauptleuten, Fritz, v. Hahn, Osann, Mund, See. Lts. von der Inf. 1. Aufgebots desselben Landw. Bezirks, Clemm, Sec. Lt. von der Cavpallerie 1. Aufgebots desselben Landw. Bezirks, Göttelmann, Sec. Lt. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Friedberg, zu Pr. Lts,, Die ffen bach, Pr. Lt. von der Inf. 1. Auf⸗ gebots des Landw. Bezirks Gießen, zum Hauptm., Geiger, Fritz, Sec. Lts. von der Inf. 1. Aufgebots desselben Landw. Bezirks, zu Pr. Lts., Groos, . vom Landw., Bezirk Gießen, zum Sex. Lt. der Res. des Inf. Regts. Kaiser Wilhelm (2. Großherzogl. Hess.) Nr. 116, Scheel, Vice⸗Feldw. von demselben Landw. Bezirk, zum Sec. Lt. der Res. des 3. Großherzogl. Hess. Inf. Regts. (Leib⸗Regts) Nr. 117, Wenzel, Vice⸗Wachtm. von demselben Landw. Bezirk, zum Sec. Lt. der Res. des Hus. Regts. Landgraf Friedrich II. von HYessen Homburg. e Hess.) Nr. 14, Kraemer, Sec. Lt. von der Res. des Inf. Regts. Kaiser Wilhelm (2. Großherzogl. Hess.) Nr. 116 (Erbach), Boxheim er, Sec. Lt. von der Res. des 4. Großherzogl. Hess. Inf. Regts. (Prinz Karl) Nr. 118 (Worms), Hoberg, Sec. Lt. von der Cav. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Worms, Eschen⸗ brenner, Sec. Lt. von der Feld⸗Art. 1. Aufgebots des Landw. Be⸗ zirks Oberlahnstein, zu Pr. Lts.,, Hieber, Vice⸗Wachtm. vom Landw. Bezirk Wiesbaden, zum Sec. Lt. der Res. des Nassau. Feld Art. Regts. Nr. 27, Mischke, Pr. Lt: von der Res. des Feld ⸗—Art. Regts. von Holtzendorff (1. Rhein.) Nr. 8 (Limburg), Klinke, Pr. Lt. von der Feld⸗Art. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Stegen, zu Hauptleuten, Klein, Vice⸗Wachtm. von demselben Landw. Be⸗ zirk, zum Sec. Lt. der Res. des 2. Rhein. Feld⸗Art. Regts. Nr. 23, Göbel, Sec, Lt. von der Feld⸗Art. 1. Aufgebots des Landw. Be— zirks J. Darmstadt, Rasch, Sec. Lt. von der Feld⸗Art. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Mainz, zu Pr. Lts.;

XIV. Armee⸗-Corps: Schinzinger, Sec. Lt. von der Res. des 5. Bad. Inf. Regts. Nr. 113 (Mosbach), zum Pr. Lt, Mangler, Bode, Rühle v. Lilienstern, Pr. Lts. von der Inf. 1. Auf— gebots des Landw. Bezirks Mosbach, zu Hauptleuten, Weber, Krau— tinger, Arnoldi, Böhm, Hainz, See. Lts. von der Inf. L Aufgebots desselben Landw. Bezirks, zu Pr. Lts,, Putzhardt, Pr. Lt. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Mannheim, zum Hauptm, Wenk Wolff, Graf, Schmidt, Dörzbacher, Weiß, Steiner, Tillessen J., Sec. Lts. von der Inf. 1. Auf⸗ ,. desselben Landw. Bezirks. Morath, Sec. Lt. von der Inf.

Aufgebots desselben Landw. Bezirks, Sauter, Sec. Lt. von der f ö des Landw. Bezirks Bruchsal, Reichardt, Sickinger, Sec. Lts. von der Inf. 2. Aufgebots desselben Landw. Bezirks, Frhr. v. Babo II., Belzer, Schumacher, k gg, Gleveni, Gee, Tt, won der Infanterie 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Karlsruhe, Obkircher II., Sec. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots desselben Landw. Bezirks, Treusch, Eckardt, Sec. Lts. von der Inf. 1. Auf⸗ gebots des Landw. Bezirks Rastatt, Wendt, Debus, Sec. Lts. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Offenburg, zu . Lts., v. Trotta gen. Treyden, Pr. Lt. von der Res. des Inf.

egts. von Borcke (4. Ponm.) Nr. 21 de n. zum Hauptm., Krumm, Sec. Lt. von der Res. des 3. Großherzogl. Hess. Inf. Regts. (Leib⸗Regts.) Nr. 117 (Freiburg), Kohlhepp, Klein, Wöhler, Richter, Diez, Dietler, Kreuzer, Seldner, See. Lts. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Freiburg, Neu⸗ schaefer, Sec. Lt. von der Res. des 1. Bad. Leib⸗Gren. Regt Nr. 109

Lörrach), Stulz , Ser. Lt. von der Res. des 6. Bad. Inf. Regts.

aiser Friedrich III. Nr. 114 (Lörrach), Röchling, See. Lt. von der Res. des 5 Drag. Regts. Nr. 10 (Lörrach), Eberle, Sec. Lt. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Lörrach, zu Pr. Lts., Thoma, Vice⸗Wachtm. von demselben Landw. Be⸗ zirk, zum Sec. Lt. der Res. des Hus. Regts. Landgraf Friedrich II. von Hessen Homburg (2. Hess.) Nr. 14, Könige, Pr, Lt. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Donaueschingen, zum . Roth, Sec. Lt. von der Inf. 1. Aufgebots desselben

andw. Bezirks, Ronn enbruch, Rau, Sec. Lts. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Stockach, Kleemann, Sec. Lt. von der Res. des 3. Thüring. Inf. Regts. Nr. 71 (Mülhausen i. E), Crongu, Post, Fin ger, Sec. Cts. von der Inf. 1. Auf-

gebots des Landw. Bezirkʒz Mülhausen i. E., Pöhlmann, Sec. t. von der Res. des Feld⸗Art. Regts. Nr. I5 (Mosbach), zu Pr. Lts,, Peters, Pr. Lt. von der Feld. Art. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Mannheim, zum Hauptm., Kärcher, Sec. Lt. von der Feld Art. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Donaueschingen, zum Pr. Lt.,

.

Fellner, Vice⸗Wachtm. von demselben Landw. Bezirk zum Sec. Lt. der Res. des 1. Bad. Feld⸗Art. Regts. Nr. 14, Strebel, Sec. Lt. von der Res. des 2. Bad. Feld⸗Art. Regts. Nr. 30 (Stockach), zum Pr. Lt.;

XV. Armee ⸗Corps: Bam ler, Vice⸗Feldw. vom Landw. Bezirk Straßburg, zum Sec. Lt. der Ref. des Inf. Regts. Nr. 99, Krauth, ö von demselben Landw. Bezirk, zum Sec. Lt. der Res. des Inf. Regts. Nr. 143, Funke, Sec. Lt. von der Res.

des Inf. Regts. Nr. 143 (Schlettstadt), Lentze, Sec. Lt. vonWn

der Res. desselben Regts. (Saargemünd), Böhm, Sec. Lt. von der Res. desselben Regts. (Hagenau), zu Pr. Lts.,, Meyer, Vice ⸗Wachtm. vom Landw. Bezirk Straßburg zum Sec. Lt. der Res. des Feld⸗Art. Regts. Nr. 31;

XVI. Armee Corps: Baeßler, Sec. Lt. von der Res. des 2. Niederschles. Inf. Regts. Nr. 47 (Diedenhofen), Roh de, See. Lt. von Res. des Inf. Regts. von der Marwitz (8. P'ntam;) Nr. 61 (Metz), ju Pr. Lts. Stark, Vicefeldw. vom Landw. Bezirk Metz, zum Sec. Lt. der Res. des Inf. Regts. Nr. 136;

XVII. Armee⸗Corps: Schüler, Pr. Lt. von der Res. des Kol⸗ bergschen Gren. Regts. Graf Gneisenau (2. Pomm.) Nr. 19 Schlawe), zum Hauptm., Knuth, Sec. Lt. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Schlawe, Eick, See. Lt. von der Res. des Pomm. Füs⸗ Regts. Nr. 34 (Stolp), Gehrt, Sec. Lt. von der Res. des Inf. Regts. Graf Dönhoff (7. Ostpreuß.) Nr. 44 (Konitz, zu Pr. Lts., Ehlert, Pr. Lt. von der Inf. 1. Aufgeb. des Landw. Bezirks Konitz, zum Hauptm, Barfknecht, Buchler, Sec. Lts. von der Inf. 1. Aufgebots desselben Landw. Bezirks zu Pr. Lts., Cords, Pr. Lt. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Thorn, zum Hauptm.,, Dethleffsen, Reichel, Michalows ki, Sec. Lts. von der Inf. 1. Aufgebots desselben Landw. Bezirks, zu Prem. Lieuts, Eyser, Lossau, Baltzer, . Lieuts. von der Inf. 1. Aufgebots des Landwehr⸗ Bezirks. Graudenz, zu Hauptleuten, Pitsch, Storz, Frhr. v. Mas senbach, Meinecke, Hennig, Sec. Lts. von der Inf. 1. Aufgebots desselben Landw. Bezirks, Brosig, Sec. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots desselben Landw. Bezirks, Geißler, Sec. Lt. von der Res. des Gren. Regts. Kronprinz Friedrich Wilhelm (2. Schles.) Nr. 11 (Danzig? Treftz, Sec. Lt. von der Res. des Inf. Regts. von Winterfeldt (2. Oberschles.) Nr. 23 (Danzig), Kuke, See. Lt. von der Res. des Inf. Regts. Großherzog Friedrich Franz II. von Mecklenburg⸗Schwerin (4. Bran denburg. Nr. 24 (Danzig) Bode See. Lt. von der Res. des Braunschweig. Inf. Regts. Nr. 92 (Danzig), Ilgner. Sec. Lt. von der Res. des Leib⸗Hus. Regts. Nr. 1 (Danzig), zu Pr. Lts., Kötz, Thun, Vice⸗Feldw. vom Landw. Bezirk Danzig, zu Sec. Ets. der Res. des Gren. Regts. König Friedrich J. (4. Ostpreuß.) Nr. H, Goertz, Liergu, Vice⸗Feldw. von demselben Landw. Bezirk, zu Sec. Lts. der Res. des Inf. Regts. Graf Dönhoff (7. Ostpreuß.) Nr. 44, Wollert, Vice⸗Feldw. von demselben Landw. Bezirk, zum Sec. Lt. der Reserve des 3. Posenschen Infanterie-Regi⸗ ments Nr. 58, Andres, Haagen, Vice-Feldwebel von demfelben Landw. Bezirk, zu See. Lts. der Res. des Inf. Regts. Nr. 128, Raykowski, Vice⸗Feldw. von demselben Landw. Bezirk, zum Sec. Lt. der Res. des Inf. Regts. Nr. 129, Neumann, Zabel, Vice—⸗ Feld; von demselben Landw. Bezirk. zu Sec. Lts. der Res. des Inf. Regts. Nr. 141, Po llnau, Vice Wachtm. von demselben Landw. Bezirk, zum Sec. Lt. der Res. des Ulan. Regts. von Schmidt (1. Psbmm.) Nr. 4, Re mus, Sec. Lt. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Preußisch⸗Stargardt, zum Pr. Lt, Martens, Pr. Lt. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Osterode, zum Hauptm, von Knobelsdorff, Stoehr, Sec. Lts. von der Inf. 1. Aufgebots desselben Landw. Bezirks,R zu Pr. Lts., Lipp, Vice⸗Feldw. von demselben Landw. Bezirk, zum Sec. Lt. der Res. des Inf. Regts. von Grolman (1. Posen.) Nr. 18, Kitt lauß, Sec. Lt. von der Res. des Füs. Regts. General⸗Feldmarschall Graf Moltke (Schles.) Nr. 3383 (Deutsch⸗Eylau), zum Pr. Lt., Nitze, Rodegra gen. Vieter, Langenickel, Pr. Lts. von der Inf. L Aufgebots des Landw. Bezirks Deutsch⸗Eylau, zu Hauptleuten, Ortmann, Pr. Lt. von der Res. des Füs. Regts. Graf Roon (Ostpreuß.) Nr. 33 (Marienburg), Kaehler, . Lt. von der Res. des 5. Thüring. Inf. Regts. Nr. 94 (Großherzog von Sachsen) (Marienburg), zu Hauptleuten, Feltzin, Sec. Lt. von der Res. des Füs. Regts. Fürst Karl Anton von Hohenzollern (Hohenz.) Nr. 40 (Marienburg), zum Pr. Lt., Borth, Schaubert, Pr. Lts. von der Inf. 1. Aufgeb. des Landw. Bezirks Marienburg, zu Haupt⸗ leuten, Penner, Wilhelm, See. Lts. von der Inf. 1. Aufgebots desselben Landw. Bezirks, zu Pr. Lts., v. Lentz ke, Vice ⸗Feldw. von demselben Landw. Bezirk, zum Sec. Lt. der Res. des Inf. Regts. Graf Dönhoff (7. Ostpreuß.) Nr. 44, Zimmermann, Vice⸗ Wachtm. von demselben Landw. Bezirk, zum Sec. Lt. der Res. des 1L. Leib ⸗Hus. Regts. Nr. 1, Looff, Vice⸗Wachtm. vom Landw. Bez. Schlawe, zum Sec. Lt. der Res. des Train⸗Bats. Nr. 1, Kautz, Ser. Lt. von der Res. des Feld⸗Art. Negts. Prinz August von Preußen (Ostpreuß. Nr. 1 (Konitz), Piet sch, Sec. Lt. vom Train 1. Auf⸗ gebots des Landw. Bez. Graudenz, von Heyking, See. Lt. von der Res. des Westpreuß. Feld⸗Art. Regts. Nr. 16 (Danzig), zu Pr. Lts, Hensel, Paesler, Vice⸗Wachtm. vom Landw. Bezirk Danzig, zu Sec. Lts. der Res. des Feld⸗Art. Regts. Nr. 36, Albrecht, Sec. Lt. von der Res. des Feld⸗Art. Regts. Nr. 35 (Pr. Stargardt), Brinckman, Sec. Lt. von der Res. des Westpreuß. Feld⸗Art. Regts. Nr. 16 (Pr. Stargardt), zu Pr. Lts.,, Boether, Vice-⸗Wachtm. vom Landw. Bezirk Marienburg, zum Sec. Lt. der Res. des Feld⸗ Art. Regts. Nr. 36 .

Jäger und Schützen: Pauly, Sec. Lt. von den Jägern 1. Aufgebots des Landw. Bezirks 1 Oldenburg, Beck, Sec. Lt. von den Jägern 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Oberlahnstein, zu Pr. Lts., Klitzsch, Vice Feld. vom Landw. Bezirk Minden, zum Sec. Lt. der Res. des Westfäl. Jäger⸗Bats. Nr. 7, v. Arnswaldt, Vice⸗Feldw. vom Landw. Bezirk Rostock, zum Sec. Lt. der Res. des Großherzogl. Mecklenburg. Jäger⸗Bats. Nr. 14, Gerlach, Vice⸗

eldw. vom Landw. Bezirk Schlawe, zum Sec. Lt. der Res. des Hess. Jäger⸗Bats. Nr. 11, Neumann, Vice⸗Feldm. vom Landw. Bezirk Marienburg, zum Sec. Lt. der Landw. Jäger 1. Aufgebots, befördert. Stephan, See. Lt. von der Res. des Lauenburg. Jäger⸗ Bats. Nr. 9, als Res. Offizier zum Garde⸗Jäger⸗Bat. versetzt (Brieg). uß⸗Artillerie: Lüdtke, Pr. Lt. von der Res. des Fuß⸗ Art. Regts. von Hindersin (Domm.) Nr. 2 (Konitz), Grau l, Pr. Lt. von der Res. des Niederschles. Fuß Art. Regts. Nr. 5 (1 Berlin), Stenger, Pr. Lt. von der Res. des Westfäl. Fuß Art. Regts. Nr. 7 a nn, Weithoff, Pr. Lt. von der Res. des⸗ selben Regts. (Köln), Esser, Pr. Lt. von der Res. des Rhein. Fuß ⸗Art. Regts. Nr. 8 (Barmen), Schilde, Pr. Lt. von der Res. desselben Regts. (St. Johann), Kamm, Pr. Lt. von der Fuß⸗Art. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Kon go'herg Bruch, Pr. Lt. von der 3 1. Anfgebots des Landw. Bezirks . zu Hauptleuten, Morgenroth, Sec. Lt. von der Res. des Fuß⸗Art. Regts. von Linger (Ostpreuß.) Nr. 1 (Wehlau), Zerning, Sec. Lt. von der Res. des Niederschles. Fuß⸗Art. Regts. Nr. 9 (Kalau), Kaehler, Sec. Lt. von der Res. des Fuß Art. Regts. von Dieskau (Schles.) Nr. 6 (I. Berlin Arndt, Sec. Lt. von der Res. desselben Regts. (J. Breslau, Mittmann, Sec. Lt. von der Res. des Rhein. n,, Regts. Nr. 8 (I. Berlin), Gottlob, Sec. Lt. von der Garde⸗Landw. Fuß ⸗Art. J. Aufgebots . Berlin), Bloch⸗ mann, Sec. Lt. von der Fuß⸗Art. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Rostock, jzu Pr. ts., Eutern eck, Vice⸗Feldw. vom Landw. Bezirk Kiel, zum See. Lt. der Res. des Garde⸗Fuß⸗Art. Regts., 3 Vice Feldw. vom Landw. Bezirk Danzig, zum Sec. Lt. der Res. des Fuß Art. Regts. von Hindersin (Pomm.) Nr. 2. Den ecke, Vice Feldwebel vom Landw. Bezirk Straßburg, zum Sec. Lt. der Res. des Fuß Art. Regts. Nr. 10,

Pioniere: Heinemann, Vice⸗Feldw. vom Landw. Bezirk Bonn, zum Sec. Lt. der Res. des Pion. Bats. Nr. 20, Gehrke, Vice⸗Feldw. vom Landw. Bezirk Hannover, zum Sec. Lt. der Res. des Pion. Bats. Nr. 19, Lech, Vice⸗Feldwm. vom Landw. Bezirk Danzig, zum Sec. Lt. der Res. des Pion. Bats Nr. 18,

gisenb ohn. Brigade: Pistorius, r. Et. von der Res. des Eisenbahn⸗ Regts. Nr. I Neiffe), alther, Pr. Lt. von der Landw. 1. Aufgebots der Cifenbahn⸗Brig. (Erfurt), zu Haupt⸗

leuten; Bock, Sec. Lt. von der Res. des Eisenbahn⸗Regts. Nr. 1

(Bitterfeld,ů Brieger, Sec. Lt. von der Ref. des Eisenbahn— Regts. Nr. 2 (Glogau), Rossenbeck, Sec. Lt. von der Res. desselben Regts. Mülheim a. R), Metzger, Ser. Lt. von der Ref. desselben Regts. (Thorn), zu Pr. Lts., befördert.

AbschiedsJewilligungen. Im activen e ere. Neues Palais, 16. November. v. Jagow, Sec. Lt. vom 2. Brandenburg. Ulan. Regt. Nr. 11, mit Pension. Mauritz, See. Lt. von der Cav. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Hagen, mit Pension der Abschied bewilligt.

Letzlingen, 18. November. Nernst, Gen. Maj. und Com- mandeur der 1. Feld⸗Art. Brig., in Genehmigung seines Abschieds—⸗ gesuches, mit Pension und dem Charakter als Gen. Lt. zur Dish. ge— stellt. Ritz, Oberst à la suite des Westfäl. Fuß ⸗Art. Regts. Nr. 7 und Director des Feuerwerks⸗Laborgtoriums zu Spandau, mit Pension und seiner bisherigen Uniform der Abschied bewilligt. Effenberger, Pr. Lt. und Feldjäger vom Reitenden Feldjäger⸗Corps, ausgeschieden und zu den Offizieren der Landw. Jäger 2. Aufgebots übergetreten. Graf Finck v. Fincken stein, Pr. Lt. à la suite des 1. Garde— Ulan. Regts., mit Pension, Graf v. d. Schulenburg, Rittm. und Escadr. Chef vom 2. Garde⸗Drag. Regt., mit Pension und der Regts. Uniform, der Abschied bewilligt. Caspar, Sec. Lt. à la suite des Inf. Regts. von Boyen (5. Ostpreuß.) Nr. 41, Frhr. v. Reeum, Ser. Lt. vom Cür. Regt. Graf Wrangel (Ostpreuß.) Nr. 3, ausgeschieden und zu den Res. Offizieren der betreffenden Regimenter übergetreten. von Winterfeld, Pr. Lt. à la suite des Drag. Regts. von Wedel (pomm.) Nr. 11, als halbinvalide mit Pension ausgeschieden und zu den Offizieren der Landwehr⸗Cavallerie 2. Aufgebots übergetreten. Hesse, Oberst-Lt. und etatsm. Stabsoffizier des Feld-⸗Art. Regts. Prinz August von Preußen (Ostpreuß.) Nr. 1, mit Pension und der Regt. Uniform, Zenkner, Hauptm. und Battr. Chef vom West— preuß. Feld⸗Art. Regt. Nr. 16, mit Pension, dem Charakter als Major, nebst Aussicht auf Anstellung im Civildienst und der Uniform des Feld⸗Art. Regts. von Claufewitz (Oberschles.) Nr. 21, der Abschied bewilligt. v. Manteuffel gen. Zoegen, Pr. Lt. z. D., von der Stellung als Bezirksoffizier bei dem Landw. Bezirk Goldap entbunden. Grell, See. Lt. vom Inf. Regt Nr. 140, Scheele, Major und Abtheil. Commandeur vom Feld⸗Art. Regt. General Feldzeugmeifter (2. Brandenb.) Nr. 18, mit Pension, nebst Aussicht auf Anstellung im Civildienst, dem Charakter als Oberst-Lt. und der Uniform des Thüring. Feld⸗Art. Regts. Nr. 19, der Abschied be⸗ willigt. Ruprecht, Sec. Lt. vom Magdeburg. Feld⸗Art. Regt. Nr. 4, ausgeschieden und zu den 3 Offizieren des Regts. übergetreten. Frhr. v. Reißwitz, Hauptm. und Comp. Chef vom Inf. Regt. von Courbière (2. Posen) Nr. 19, mit Pension und der Regts. Uniform, v. Dobschütz, Major z. D., zuletzt Bezirks⸗Com⸗ mandeur des damaligen 2. Bataillons (Cosel) 3. Oberschles. Landw. Regts. Nr. 62, unter Ertheilung der Aussicht auf An— stellung im Civildienst, mit seiner Pension und der Erlaubniß zum ferneren Tragen der Uniform des damaligen 3. Oberschles. Landw. Regts. Nr. 62, Nissen, Serc. Lt. vom 2. Niederschl. Inf. Regt. Nr. 47, Günther, Major und Bats. Commandeur vom Füs. Regt. General⸗Feldzeugmeister Graf Moltke (Schles.) Nr. 38, mit Pension und der Regts. Uniform, v. Beneckendorff u. v. Hin denburg, Major à la suite des Drag. Regts. König Friedrich III. (2. Schles.) Nr. 8, mit Pension und seiner bisherigen Uniform, der Abschied bewilligt. v. Krohn, Hauptm. und Comp. Chef vom 4. Oberschles. Inf. Regt. Nr. 63, mit Pension ausgeschieden. Fou r⸗ nier, Port. Fähnr. von dems. Regt. zur Reserve entlassen. Tott⸗ leben, Major z. D., zuletzt Bezirksoffizier bei dem Landw. Bezirk Inowrazlaw, mit seiner Pension und der Erlaubniß zum ferneren Tragen der Uniform des 1. Hannov. Inf. Regts. Nr. 74 Detring, Oberst⸗Lt. und Bats. Commandeur vom 2. Nassau. Inf. Regt. Nr. 88, mit Pension und der Uniform des Ponm. Füs. Regts. Nr. 34, Kreuter, Major z. D., früher im damaligen Großherzogl. Hess. 2. Inf. Regt., mit seiner Pension und der Erlaubniß zum ferneren Tragen seiner bisher. Uniform, der Abschied bewilligt. Freise, Pr. Lt. vom 2. Bad. Feld⸗Art. Regt. Nr. 30, ausgeschieden und zu den Reserve⸗ Offizieren des Regts übergetreten. Packbusch, Hauptm. u. Battr. Chef von demselben Regt., mit Pension und der Uniform des Magde— burg. Feld⸗Art. Regts. Nr. 4 der Abschied bewilligt. Sakowski, Oberst⸗Lt. z. D., unter Entbindung von der Stellung als Comman— deur des Landw. Bezirks Karlsruhe, Ertheilung der Aussicht auf Anstellung im Civildienst und der Erlaubniß zum Tragen der Uni— form des 8. Ostpreuß. Inf. Regts. Nr. 45, in die Kategorie der mit Pension verabschiedeten Offiziere versetzt. v. Puttkamer, Ser. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 132, ausgeschieden und zu den Reserve⸗Offi⸗ zieren des Regts. übergetreten. Haupt, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Markgraf Karl. (7. Brandenburg) Nr. 60, v. Hutier, Hauptm. und Comp. Chef vom Inf. Regt. Graf Barfuß (4. Westfäl.) Nr. 17, mit Pension und der Uniform des 3. Thüring. Inf. Regts. Nr. T1. der Abschied bewilligt. Wol fart, Pr. Lt. vom Trgin—⸗ Bat. Nr. 16, als Halbinvalide mit Pension nebst Aussicht auf An⸗ stellung im Civildienst ausgeschieden und zu den Offizieren des Landw. Trains 2. Aufgebots übergetreten. Meske, Oberst und Commandeur des Inf. Regts. von Borcke (4. Pomm.) Nr. Al, mit Pension und der Regts. Uniform, Frhr. v. Schade, Major u. Bats. Commandeur vom Inf. Regt. Graf Dönhoff (7. Ostpreuß.) Nr. 44, mit Pension, dem Charakter als 2Oberst Lt. und der Uniform des Inf. Regts. Herwarth von Bittenfeld (1. Westfäl. Nr. 13, der Abschied bewilligt. Rummel, Major von der 3. Ingen. Insp., in Genehmigung seines Abschiedsgesuches mit Pension und der Erlaubniß zum Tragen seiner bisberigen Uniform, zur Disp. gestellt. Floeter J., Sec. Lt. vom Westfäl. Fuß⸗Art. Regt. Nr. 7, ausgeschieden und zu den Reserve— offizieren des Regts. übergetreten. .

v. Fiedler, See. Lt., vom Inf. Regt. Prinz Louis Ferdinand von Preußen (2. Magdeburg.) Nr. 27, scheidet, behufs Uebertritts zur Marine Inf, aus. Ochwadt, Hauptm. und Comp. Chef vom Inf. Regt. von Alvensleben (6. Brandenburg.) Nr. 52, behufs Ueber— tritts zur Marine⸗Inf., ausgeschieden. v. Bassewitz, Ser. Lt. vom 6. Bad. Inf. Regt. Kaiser Friedrich III. Nr. 114, behufs Uebertritts zur Marine-Inf,, Toelle, Sec, Lt., vom Inf. Regt. Hiller von Gaertringen (4. Pos.) Nr. 59, behufs Uebertritts zur Marine-Inf, v. Didtman, Sec. Lt. vom 1. Nassau. Inf. Regt. Nr. 87, behuft Uebertritts zur Marine⸗Inf., ausgeschieden.

Im Beurlaubtenstande. Letzlingen, 18. November. Schartow, Pr. Lt. vom 2. Aufgebot des 2. Garde⸗Landw. Regts, Hem bd, Pr. Lt. vom 1. Aufgebot des 4. Garde ⸗Landw. Regts, diesem mit dem Charakter als Hauptm. und der Landw. Armee Uniform, der Abschied bewilligf. Ziethen, Hauptm. bom 1. Auf—

ebot des 1. Garde. Gren. Landw. Regts,, mit der Landw. Armee - Uni⸗ . Noback, Sec. Lt. vom 2. Aufgebot des 4. Garde⸗Gren. Landw. Regts., Graf v. Hochberg Frhr. zu Fürstenstein, Sec. Lt. vom 1. Aufgebot der Garde, Landw. Cavallerie, Brenken, Sauptm. von der, Reserve des 2. Garde, Feld ⸗Atrt. Regts, diesem mit dem Charakter als Major und seiner bisherigen Uniform, Sellnick, Pr. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Goldap, Meyer, Pr. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots . Landw. Bezirks Allenftein, mit dem Charakter als Hauptm. un der Landw. Armee⸗Uniform, v. Klitzing, Pr. Lt. von . Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Königsberg, 5 alk, Pr. Lt. von der Inf. J. Aufgebots des Landw. Bezirks Stettin mit der Landwehr⸗-Armee⸗Unlform, Fuhrmann, Hauptmann von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Anklam, mit f Charakter als Major und seiner bisherigen Uniform, v. Poplaws; / Sec. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Echt eidem h der e bewilligt. Schorre, Sec. Lt. von der Inf. ?2 e. ebots des Land. Bezirks Jüterbog, Dan neel, Ser, Lt. von ö. av. 2. Aufgebots deg Landw. Bezirks Teltow, Lübcke, Sec. . von der Ref. des Inf. Regts. Rr. 140, Grüttef ien, Sec. ö von der Ref. des 7. Bad. Inf. Regtt. Nr. 142, Meyer, Pr. Lt. vo

.

der Cab. 2. Aufgebets des Landw. Bez. Halle, Reinicke, Pr. Lt. hon der Inf. 3. Aufgebots des Landw. Bezirks Dessau, Hilde⸗ hrandt Ji, Rittm. von der Cap. 1. Jᷓ . des Landw. Bezirks Bernburg. diesem mit der Landw. Armee Uniform, Müller J., Pr. Tt. pon der Inf. 2. Aufgebots, Merten, Sec. Lt. von der Inf. 2. Auf⸗ gebots des Landw. Bezirks Erfurt, Vollert, Sec. Lt. von der Inf. . Aufgebots des Landw. Bez. Gera. diesem mit dem Charakter als Pr. t .= der Abschied bewilligt. Tie de, Ser. Lt. von der Inf. 3 Aufgebots des Landw. Bezirks Hirschberg, Jungfer, Pr. Lt. von der Feld Artillerie J. Aufgebots des Landwehr Bezirks Jauer, diesem mit der Landwehr⸗-Armee⸗ Uniform, Winckler, Sec. Lt. von der Inf. 2. Aufgebotß des Landwehr ⸗Bezirks NMünsterberg, Elsner v. Gronow, Ser, Lt, von der Res. des Füs. Regis. General⸗Feldmarschall Graf Moltke (Schles.) Nr. 38, Frhr. v. Harsdorf v. Enderndorf, Sec. Lt. von der Cav. 2. Auf⸗ gebots des Landw. Bezirks Beuthen. Bro dtr eiß, Hauptm. von ker Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Kreuzburg, diesem mit seiner bisherigen Uniform, Reym ann J. Pr. Lt. von der Inf. 2. Auf— gebots des Landw. Bezirks Oppeln. Marnow, See. Lt. von der Feld Art. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Ratibor, Korte, Ritt— meister von der Cav. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Siegburg, diesem mit seiner bisherigen Uniform, Weyl and, Sec. Lt. von der Feld—⸗ Art. 2. Aufgebots desselben Landw. Bezirks, v. Oertzen, Rlttm. von der Cav. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Neustrelitz, diesem mit der Armee⸗Uniform, PJoonndorf, Pr. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Schleswig, mit der Landw. Armee-NUnkform, Höpner, Sec. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Flensburg, Lang, Sec. Lt, von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks J1 Braunschweig, Hauswaldt, Pr. Lt. von der Cap. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Oberlahnstein, Mandt, Pr. Et. von der Inf. 2. Aufgebots, Müller J., Sec. Lt. von der Cav. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Wiesbaden, Abele, See. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Frankfurt a. M., Hartert, Sec. Lt. von der Res. des 1. Westfäl. Feld⸗Art. Regts. Rr. 17, Sperl, See. Lt. von der Reserve des Feld⸗Art. Regts. Nr. 35, Trunzer, Sec. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Heidelberg, Fauler, Pr. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Freiburg, Zube, Pr. Lt. von der Inf. 1. Auf⸗— gebots des Landw. Bezirks Straßburg, diesem mit dem Charakter als Hauptm. und der Landw. Armee⸗Uniform, Heeser, Pr. Lt. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Marienburg, der Abschied bewilligt. Kaiserliche Marine.

Offiziere ze. Ernennungen, Beförderungen und Ver— setzungen ꝛe. Letzlingen, 18. November. Lettgau, Hauptm. bom 2. See⸗Bat. und Vorstand des Bekleidungsamts in Wilhelms— haven, behufs Uebertritts zur Armee von der Marine⸗Inf. aus—⸗ geschieden. Ochwadt, Hauptm., bisher Comp. Chef vom Inf. Regt. von Alvensleben (6. Brandenburg.) Nr. 52, mit einem Patent vom 23. März 1887 bei der Marine⸗Inf. und zwar im 2. See⸗Bat. angestellt. Thilo, Pr. Lt. vom 1. See. Bat., behufs Uebertritts zur Armee von der Marine Inf. ausgeschieden. v. Conta, Sec. Lt. vom 1. See Bat. zum Pr. Lt., v. Stechow, Sec. Lt. von demselben Bat., zum überzähl. Pr. Lt. befördert. v. Fiedler, Sec. Lt., bisher vom Inf. Regt. Prinz Louis Ferdinand von Preußen (2. Magdeb.) Nr. 27, mit seinem Patent bei der Marine⸗Inf. und zwar im 1. See⸗Bat. angestellt. Sturs berg,

r. Lt. vom 1. See⸗Bat., behufs Uebertrikts zur Armee pon der Narine Inf. ausgeschieden. Toelle, Sec. Lt., bisher vom Inf. Regt. Freiherr Hiller von Gaertringen (4. Posen.) Nr. 59, mit seinem Patent bei der Marine⸗Inf. und zwar im 1. See⸗Bat. angestellt. Apelt, Sec. Lt. vom 2. See⸗Bat., commandirt als Adjutant bei dem Commandeur der Marinestation der Nordsee, behufs Uebertritts zur Armee von der Marine⸗Inf ausgeschieden. v. Bassewitz, See. Lt, bisher vom 6. Bad. Inf. Regt. Kaiser Friedrich III. Rr. II4, mit seinem Patent bei der Marine⸗Inf. und zwar im 2. See-Bat. angestellt. Tiehsen. Sec. Lt. vom 2. See⸗Bat., behufs Uebertritts zur Armee von der Marine-Inf. ausgeschieden. v. Oidtman, Sec. Lt., bisher vom 1. Nassau. Inf. Regt. Nr. 87, mit seinem Patent bei der Marine⸗Inf. und zwar im 2. See⸗Bat. angestellt.

Auszug aus dem im Parlament vorgelegten Bericht des englischen Veterinär⸗Departements für das Jahr 1892.

I Lungenseuche.

In unserem Auszuge aus dem englischen Veterinärberichte für das Jahr 1891 wurde bereits erwähnt, daß die strenge Durchführung der Verordnung vom 1. September 1890, nach welcher alle an Lungen⸗ a. leidenden und alle der Ansteckung ausgesetzt gewesenen Stücke üindvieh auf polizeiliche Anordnung und gegen aus der Staatskasse u zahlende Entschädigung getödtet werden müssen, eine bedeutende Abnahme der Seuche, sowohl was die räumliche Verbreitung der letzteren, als auch was die Zahl der Ausbrüche anbelangt, zur Folge gehabt hat. Es wurde weiter hervorgehoben, daß 369 erfolgreiche Bekämpfung der Lungenseuche in erster Linie dadurch bedingt worden ist, daß die endgültige i, , der Krankheit nicht den Thier— ärzten in der Provinz, sondern lediglich den Veterinärbeamten des Ackerbau⸗Departements überlassen bleibt; ferner, daß mit größter Sorgfalt die Ursachen jedes einzelnen Seuchenausbruches beziehungs— weise der Verbleib von aus verseuchten Beständen etwa ausgeführten Thieren ermittelt, und daß die schwersten Beschränkungen der Ausfuhr und der Bewegung des Rindviehs in gewissen größeren Distrieten mit aller Strenge aufrecht erhalten würden.

Dieselben Maßregeln haben eine weitere Abnahme der Seuchen⸗ ausbrüche im Jahre 1892 und schließlich zur Folge gehabt, daß in den letzten; Monaten des Berichts jahres Erkrankungen an Lungenseuche nur bei aus Canada eingeführten Rindern constatirt wurden, welche nach der Landung verauctionirt worden und in die Bestände von 3 Pachthöfen der schottischen Grafschaft Tife gelangt waren. Canada galt bis dahin für frei von Lungenseuche; es dürfte jedoch anzunehmen fein, daß die Krankheit von den Vereinigten Staaten aus nach Canada eingeschleppt wurde,

Die nachstehende Vergleichung weist die oben erwähnte bedeutende Abnahme der Seuchenverbreitung während des Jahres 1392 nach:

1891: 192 r . in · 7 Grafschaften,

1892: 35 Ausbrüche in 10 Grafschaften;

1891: Zahl der erkrankten Thiere

1892: Zahl der erkrankten Thiere

1891: Von diesen wurden getödtet

1392: Von diesen wurden getödtet ..

1891: Gesund, jedoch der Ansteckung ver⸗ dächtig und getödtt.. . . 9491 Stück Rindvieh,

1892: Gesund, jedoch der Ansteckung ver⸗ dächtig und getödtett.. . . 3477 Stück Rindvieh;

1891: der . verdächtig und getödtet 232 Stück Rindvieh,

1892: der Krankheit verdächtig und getödtet 185 Stück Rindvieh.

Die durch Tilgung der Lungenseuche erwachsenen Kosten betrugen 186 068 Lstrl.

8 Dem Peterinär⸗-Departement, wurden während des

erichtsjahres z4z angebliche Ausbrüche der Lungen— seuche gemeldet, von denen jedoch nur 35 durch die Be— mten des Veterinär⸗Departements bestätigt werden unten. In 188 beziehungsweise 120 Fällen erwiesen 16 die dem Veterinär-Departement in London über— Enten 6 der auf polizeiliche Anordnung beziehungs⸗ eise auf eranlassung der Besitzer getoödteten oder lestorben en Thiere frei von den krankhaften Verände— ungen der Lungenseuche. Mithin ist die Diagnoße der kn gen seuche nur in etwa 100 der angeblichen Ausbrüche

zutreffend anerkannt worden. ö et Pon den behufs Tilgung der Lungenseuche im Berichtejahre getödteten Stück Rindvieh waren 83 9 in Milchnutzung stehende oder

778 Stück Rindvieh, 134 Stück Rindvieh; 778 Stück Rindvieh, 134 Stück Rindvieh;

trächtige Kühe und 170ͤ0 Bullen oder anderes über 1 Jahr altes Rindvieh.

.Die Behauptung, daß es gelungen sei, die Lungenseuche voli— ständig zu tilgen, wurde zu weit gehen; unzweifelhaft aber haben die in den letzten beiden Jahren durchgeführten Maßregeln eine solche Beschränkung der Seuche zur Folge gehabt, daß eine umfangreiche Verbreitung der letzteren nicht mehr befürchtet zu werden braucht, vorausgesetzt, daß eine erneute Einschleppung der Seuche aus dem Auslande derhindert wird. Hierzu giebt die Abschlachtung der ein— geführten Rinder am Landungsplatz ein vollständig ausreichendes und zweckentsprechendes Mittel ab. Der Schlachtzwang, welchem das aus den Vereinigten Staaten von Nord-Amerika eingeführte Rindvieh unter⸗ worfen ist, hat zu zahlreichen Beschwerden der dortigen Behörden Anlaß geboten, welche vielfach zuletzt im Oktober 1897 be— haupteten, daß die Vereinigten Staaten vollkommen frei von Lungen⸗ uche seien, und im Jahre 1890 die Erlaubniß nachsuchten, amerikanische Veterinärbeamte in gewissen englischen Häsen stationiren zu dürfen, welche die heimathlichen Behörden in den Stand setzen könnten, die bei eingeführten amerikanischen Rindern constatirten Fälle von Lungen— seuche bis an den Ursprungsort zu verfolgen. Dieser Antrag wurde genehmigt, und es haben sich seither vielfach Meinungsverschieden⸗ heiten zwischen den englischen und amerikanischen Sachverständigen bemerklich gemacht; letztere bestritten in allen Fällen die von den englischen Veterinärbeamten gestellten Diagnosen und behaupteten, daß die eingeführten Rinder nicht mit Lungenseuche, sondern nur mit Lungenentzündung behaftet seien. Das englische Veterinär⸗Departement hat auf diese Meinungsverschiedenheiten kein Gewicht gelegt, sondern stets daran festgehalten, daß die Diagnose der Sachverständigen des empfangenden, nicht die der Sachverständigen des exportirenden Landes als maßgebend für die Beurtheilung des Gesundheitszustandes der eingeführten Thiere angesehen werden muß.

X2Y. Maul⸗ und Klauenseuche.

Der Bericht hebt die enorme Verbreitung dieser Krankheit auf

36 ganzen europäischen Continent, mit Ausnahme von Norwegen, hervor. Großbritannien ist seit s Jahren frei von Maul! und Klauen⸗ seuche gewesen. Die ersten Fälle dieser Krankheit wurden am 4. Februar 1892 bei 11 aus Nordjütland eingeführten Ochsen fest—⸗ gestellt, welche auf dem vorhergehenden Londoner Markte unverkauft in den Ställen des Schlachtviehhofes geblieben waren und sofort nach Ermittelung der Krankheit abgeschlachtet wurden. Dänemark war zur Zeit frei von Maul⸗ und Klauenseuche, und es muß angenommen werden, daß die betreffenden Ochsen in dem Einschiffungshafen Esbjirg durch Zwischenträger infieirt worden sind. Trotzdem die Ausfuhr von Thieren aus London und dem dortigen Schlachtviehmarkte sofort ver— boten und alle vor Ermittelung der Krankheit aus dem letzteren aus— geführten Thiere untersucht und gesund befunden wurden, hatte doch bereits eine Verschleppung der Seuche stattgefunden, welche bald darauf unter mehreren Viehbeständen in London und den benachbarten Graf⸗— schaften, ebenso Ende Februar unter einigen Beständen in der Nähe Von Edinburg ausbrach und von hier aus sich später auf einzelne schottische und 4 nordenglische Grafschaften verbreitete. Die zuletzt erwähnte Einschleppung nach Schottland hat nicht ermittelt werden können. Mitte Juni schien die Seuche vollständig getilgt, sie trat jedoch im August wiederholt in einem früher verseucht gewesenen und Ende Dezember in einem dem Londoner Viehmarkt benachbarten Gehöfte auf.

Die Verpflegungswege waren nur ausnahmsweise mit Sicherheit zu ermitteln, und es muß vermuthet werden, daß die Ausbrüche in Schottland durch directe Einschleppung vom europäischen Continent vermittelt worden sind. Im ganzen beschränkte sich das Auftreten der Maul⸗ und Klauenseuche auf 95 Gehöfte in 15 Grafschaften. Erkrankt sind: 1248 Stück Rindvieh, 3912 Schafe und 107 Schweine, von denen 27 Stück Rindvieh, 111 Schafe und 13 Schweine starben und 188 Stück Rindvieh, 391 Schafe und 7 Schweine auf polizeiliche Anordnung getödtet wurden. Außerdem sind 342 Stück Rindvieh, 1139 Schafe, 16 Schweine, mithin zusammen 1497 noch gesunde, jedoch der Ansteckung ausgesetzt gewesene Thiere behufs Seuchetilgung auf polizeiliche Anordnung abgeschlachtet worden.

Unmittelbar nach dem ersten Ausbruch versuchte man, die sofortige Tilgung durch Schlachtung aller kranken und mit solchen in Ven f rung gekommenen Wiederkäuer und Schweine zu erreichen, mußte dieses Verfahren jedoch, als die Seuche eine größere Verbreitung ge⸗ nommen hatte, durch eine strenge Isolirung der verseuchten Heerden 6. beziehungsweise auf diejenigen Fälle beschränken, in denen eine solche Isolirung nicht durchführbar erschien, z. B. sind alle Schafe auf der Insel Sheppey schließlich der Schlachtbank überliefert worden. Die Erfahrung hat gezeigt, daß die Tilgung durch Abschlachtung nur unter bestimmten Verhältnissen sicheren Erfolg verspricht. Strenge Isolirung verdient in vielen Fällen den Vorzug; es ist bedenklich, den zahlreichen Personen, welche zur Tödtung der Thiere und zur Besei⸗ tigung der Cadaver erforderlich sind, freien Zutritt in die verseuchten Gehöfte zu gewähren, und manche Thatsachen sprechen dafür, daß mitunter die Viehbesitzer selbst, um die für die getödteten Thiere ge⸗ zahlten Entschüdigungen zu erhalten, sogar die Verbreitung der Krank⸗ heit gefördert haben.

Uebrigens haben die Thierbesitzer in den verseuchten Gehöften die schwersten Beschränkungen ihrer Betriebe mit dem größten Entgegen⸗ kommen ertragen und das Streben des Veterinär⸗Departements nach einer sofortigen Tilgung der Seuche in jeder Beziehung unterstützt.

3) Schweineseuche (6s wine fever).

Die Verbreitung der Schweineseuche hat im Berxichtsjahre gegen

das Jahr 1891 erheblich abgenommen, wie die nachstehende Ver⸗

leichung zeigt:

( 1891 1892 Verseucht waren. 66 Grafschaften 66 Grafschaften Zahl der Ausbrüche der

Schweineseuche .. 5695 2748 JJ 13957 Schweine, 86 JJ 7124 ö

1 5789 -. J 3 399 1146 ö Am Schlusse des Berichts⸗ jahres krank. ö 340 238 ö.

Der Bericht spricht den Zweifel aus, ob die Krankheit, deren räumliche Verbreitung dieselbe geblieben ist, wie aus der gleichen Zahl der in beiden Jahren verseucht gewesenen Grafschaften hervorgeht, wirklich infolge unbekannt gebliebener Einflüsse abgenommen hat, oder ob die geringeren Zahlen im Jahre 1892 auf die Vernachlässigung der Anzeigepflicht in denjenigen Grafschaften zurückgeführt werden müssen, deren Localbehörden die Tödtung der erkrankten Schweine gegen Ent⸗ Ke ung, nicht oder nicht in allen Fällen anordneten; in 13 ver⸗ seuchten Grafschaften bat eine Tilgung durch Abschlachtung überhaupt nicht stattgefunden. Einzelne Behörden haben ein derartiges Ein⸗ schreiten gegen die Seuche mit dem Bemerken abgelehnt, daß ihrer Erfahrung nach die Verbreitung stets zunimmt, wenn Entschädigung für auf polizeiliche Anordnung getödtete Schweine gezahlt, dagegen ich mindert, wenn dieses Verfahren, nicht eingehalten wird. Diese Behauptung ist zwar thatsächlich richtig, dürfte jedoch darauf zurück zuführen sein, daß die Schweinebesitzer häufig genug vorziehen, die geringe Strafe für Unterlassung der Anzeige zu zahlen, um die schwer in das Gewicht fallenden Beschränkungen zu vermeiden, welche sie bei Beobachtung der gesetzlichen Bestimmungen zu ertragen haben. Im übrigen bemerkt der Bericht, daß er den in früheren Jahren bereits wiederholt vorgetragenen Bemerkungen über die Schwierig⸗ keiten, auf welche die Tilgung der Schweineseuche stößt, nichts hinzü⸗ zufügen habe. Die erste Bedingung für die erfolgreiche Bekämpfung von ansteckenden Thierkrankheiten sei die Einheitlichkeit des Tilgungs⸗ verfahrens, und dieselbe 9st sich nicht erreichen, so lange die Durch⸗ führung der gesetzlichen Bestimmungen zahlreichen Localbehörden über⸗ lassen bleibt, welche nach ganz verschiedenen Gesichts punkten handeln und häufig genug von widerstreitenden Interessen beeinflußt werden.

Behufs Tilgung der Schweineseuche sind aus Mitteln der Loecal⸗

für getödtete kranke Schweine 3735 Lstrl. 3 Sh. 10 Pence, für getödtete gesunde, der An⸗

steckung verdächtige Schweine 167 12 1.

; 4) Milzbrand.

. Diese Krankheit trat nirgends in seuchenhafter Verbreitung auf, die mit derselben behaftet gewesenen 18 Pferde, 445 Stück r cn 11 Schafe und 190 Schweine vertheilten sich auf 237 Gehöfte.

Der Bericht hebt hervor, daß eine vollständige Tilgung des Milz brandes kaum zu erwarten sei; denn Milzbrandkeime können auf den mannigfachsten Wegen in den Körper der Thiere gelangen, eine An⸗ steckung von Thier zu Thier ist so gut wie niemals beobachtet worden, und ein Milzbrandcadaver ist jedenfalls für die Verbreitung der Seuche gefährlicher, als zohlreiche erkrankte Thiere. Außerdem wird die Verbreitung des Miljbrandes wesentlich durch den Umstand ge— fördert, daß das Auftreten derselben häufig den Viehbesitzern un⸗ bekannt bleibt.

Cadaver von auf der Weide todt gefundenen Thieren werden gewerblich ausgenutzt und können dadurch vielfach zur Verstreuung der Milzbrandkeime Anlaß geben. Das Vergraben nicht abgehäuketer, nicht zerlegter und in der Grube mit ungelöschtem Kalk beschütteter Cadaver verdient jedenfalls den Vorzug vor dem Beseitigen der Ca⸗ daver durch Verbrennen oder Verkochen; denn dieses Verfahren setzt eine Zerstückelung der Cadaver voraus, welche nicht nur für die hier⸗ mit beschäftigten Menschen gefährlich ist, sondern auch wesentlich die Verstreuung der Miljbrandkeime begünstigt.

Das Veterinär⸗Departement hatte sich bisher gegenüber den An⸗ trägen zahlreicher Localbehörden auf Tödtung der an Milzbrand erkrankten Thiere gegen Entschädigung ablehnend verhalten, weil die erkrankten Thiere in kurzer Zeit sterben, und die mit denselben in Berührung gewesenen meistens gesund bleiben. Erst Ende 1892 wurde eine 1893 in Kraft tretende Verordnung erlassen, welche den Localbehörden die oben genannte Befugniß gewährt, den Besitzern der betreffenden Thiere jedoch gestattet, gegen eine derartige Anordnung an das Ackerbau⸗Departement zu appelliren.

J ) Tollwuth.

. Die seit 1889 stetig abnehmende Zahl von Tollwutherkrankungen bei Hunden (im Berichtsjahre wurden folche nur bei 38 Hunden con- statirt), ist jedenfalls eine Folge der strengen Bestimmungen bezüglich der herrenloz umherschweifenden Hunde und des Maulkorbzwanges in allen Distrikten, in denen Erkrankungen an Tollwuth beobachtet worden sind. Eine vollständige Tilgung der Tollwuth dürfte jedoch kaum zu erwarten sein, so lange die Einfuhr von Hunden ganz unbe⸗

schränkt bleibt.

. 6) Rotz⸗Wurmkrankheit.

Durch die Verordnung vom 26. September 1892, welche am 17. Oktober 1892 in Kraft trat, wurde zunächst anerkannt, ö Ro und Wurm, welche bis daher als verschiedene Krankheiten behandelt wurden, nur zwei Formen derselben Krankheit darstellen, und den Localbehörden die Befugniß ertheilt, , oder dieser Krank⸗ heit verdächtige Pferde, Esel und Maulthiere gegen eine Entschädigung tödten zu lassen, welche der Hälfte des Werths entspricht, jedoch die Summe von 20 Pfund Sterling nicht überschreiten darf. Die Localbehörden sind ferner befugt, die Isolirung oder Observation kranker beziehungsweise verdächtiger Einhufer, die Entfernung von Dünger und von anderen Gegenständen aus den verseuchten Localitäten und die Desinfection der Stallutensilien u. s. w. anzuordnen.

Erkrankt sind während des Berichtsjahres 3001 Einhufer (unter diesen 2 Esel und 2 Maulthiere); von denselben wurden 2939 ge tödtet, 56 sind gestorben, 5 genesen und 6 blieben am Schlusse des Jahres unter Observation. Auf London und 4 unmittelbar um die Hauptstadt gelegene Grafschaften entfallen von den 3001 Einhufern 278 gleich ungefähr 92 0so. In London kamen die meisten Er⸗ krankungen unter Beständen der Omnibus⸗ Pferdebahn⸗ oder Speditions⸗ gesellschaften beziehungsweise der Droschkenbesitzer vor.

. 7) Scha f räude. .

Die Krankheit herrscht weit verbreitet in allen Theilen Groß— britanniens und hat gegen das vorhergehende Jahr noch erheblich zu—⸗ genommen, nur 5 Grafschaften in England, 1“ in Wales und 8 in Schottland blieben frei von Schafräude. Der Umfang der Verseuchung ist jedoch in den einzelnen Landestheilen sehr verschieden. Eine im Berichtsjahre , Verordnung ertheilt den Localbehörden die Be⸗ fugniß, die Einfuhr beziehungsweise Bewegung von Schafen in dem betreffenden Bezirke zu verbieten oder Beschränkungen zu unterwerfen.

. 8) Tu ber cu lose.

Die Abschlachtung zahlreicher Rinder behufs Tilgung der Lungen⸗ seuche gab Gelegenheit, die betreffenden Thiere gleichzeitig genau auf Vorhandensein von Tubereculose zu untersuchen. Hierbei stellte . heraus, daß diese Krankheit ungemein weit verbreitet herrscht. Von den abgeschlachteten Kühen litten in London 26, mitunter 36 bis 40 Co, in Midlothian lin der Nähe von Edinburg) 20 , in Vorkshire 22,8 ,o, in Durham 18,7 0so an Tuberculose, in einem Londoner Be⸗ stande waren von 20 Kühen 14 krank. ;

Die Versuche über die Infectiosität des Fleisches und der Milch tuberculöser Rinder sind fortgesetzt worden und 3. einige wichtige Resultate ergeben, welche in dem Berichte der zu diesem Zwecke ein gesetzten Commission veröffentlicht werden sollen. Andere Versuche, welche die Bedeutung der Tuberculin⸗Injectionen für die Diagnose der Krankheit bei lebenden Thieren zu ermitteln bestimmt waren, haben gelehrt, daß die Injectionen einen bedeutenden Werth für die Fest⸗ stellung der 1 besitzen. In etwa 90 J der Fälle gab die nach der Injection beobachtete Temperatursteigerung den sicheren Be⸗ weis, daß die Thiere, an denen 3 keine Krankheitserscheinungen sich bemerklich machten, mit Tuberculose behaftet waren; in etwa 100.0 der Fälle erwiesen sich Thiere, bei denen keine Temperatur⸗ steigerung eingetreten war, tuberculös, oder litten Thiere, welche Tem⸗ peratursteigerung gezeigt hatten, nicht an der Krankheit. Das Veterinär- Departement hat wegen der Schwierigkeit, die Tuberculose bei lebenden Thieren mit Sicherheit festzustellen, beschlossen, von dem Erlaß gesetz⸗ licher Bestimmungen zur Unterdrückung oder Beschränkung dieser Krankheit Abstand zu nehmen, bis der Bericht der zur Ersorschung der Tuberculose eingesetzten Commission veröffentlicht sein wird.

9) Einfuhrverbote und Beschränkungen.

Bei der Untersuchung der aus dem Auslande eingeführten Wieder⸗ käuer und Schweine am Landungsplatze erwiesen 16 behaftet: mit Lungenseuche 33 Stück Rindvieh, mit Schweineseuche 48 Schweine,

4

mit Räude 556 Schafe aus den Vereinigten Staaten von Nord⸗

Amerika, außerdem waren räudekrank 1152 aus den La PlataStaaten eingeführte Schafe. Hierzu kommen noch die aus Canada stammenden Stücke Rindvieh, welche lebend eingeführt und später im Besitz . ö lungenseuchekrank befunden wurden (s. oben Lungenseuche).

Wegen der weiten Verbreitung der Maul- und Klauenseuche auf dem europäischen Continent wurde die Einfuhr von Schlachtvieh aus Dänemark, den Niederlanden, Norwegen, Schweden, Portugal und Spanien im Laufe des Berichtsjahrs verboten. Nachdem im No— vember die Lungenseuche bei aus Canada eingeführten Rindern constatirt worden war, unterwarf man die aus den englischen Be⸗ sitzungen in Nord. Amerika 5 Rinder durch die am 21. No⸗ vember in Kraft getretene Verordnung dem Schlachtzwange am Landungeplatze.

Demgemäß war am Schlusse des Berichtsjahrs gänzlich verboten die Einfuhr von. Wiederkäuern und Schweinen aus Desterreich- Ungarn, einschließlich Bosnien und Herzegowina, allen Staaten der Balkan -Halbinsel, Rußland, Italien, Frankreich, Malta, Belgien, Deutschland, Dänemark (abgesehen von Island, den Niederlanden, Schweden, Norwegen, Spanien, Portugal, und Marocco). Neinen Beschränkungen war unterworfen: Die Einfuhr von Wiederkäuern und Schweinen aus Irland, der Insel Man und den Kanalinseln.

von Schafen, Ziegen und Schweinen aus den englischen Besitzungen ven Nord ⸗Amerika. Aus den letzteren und aus den Vereinigten

behörden an Entschaäͤdigungen gezahlt worden:

und Schweine aus allen übrigen bisher nicht genannten Ländern müssen am Landungsplatz geschlachtet werden. .

262 2 . . . ö 7 7 7 7

Island und Neu⸗Seeland, von Schafen aus den Vereinigten Staaten,

Staaten von Nord-Amerika eingeführtes Rindvieh, sowie Wiederkäuer