1893 / 284 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 28 Nov 1893 18:00:01 GMT) scan diff

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Die zweite Lesung des Entwurfs eines Bürgerlichen Gesetzbuchs für das Deutsche Reich. ö

Die Commission für die zweite Lesung des Entwurfs eines Bürgerlichen Gesetzbuchs hat kürzlich die Berathung des Sachen⸗ rechts beendigt. Von den fünf Büchern des Entwurfs: Allgemeiner Theil, Recht der Schuldverhältnisse, Sachenrecht, Familienrecht, Erbrecht sind die drei ersten Bücher im wesentlichen Krtiggestellt Die Commission ist hiernach zu einem wichtigen Ab⸗ schnitt ihrer Thätigkeit gelangt, und es wird auch für weitere Kreise von Interesse sein, wenn wir auf die Ergebnisse der hisherigen Berathungen, soweit sie über den Kreis rein juristischer Fragen hinausgehen, einen kurzen Rück⸗ blick werfen. Je näher das große Gesetzgebungswerk einem absehbaren Ziele rückt, um so mehr ist es zu wünschen, daß die öffentliche Meinung sich wieder für den Gegenstand er— wärme und namentlich der Aufgabe sich zuwende, welche dem— nächst dem Bundesrath und Reichstag bei der politischen Be⸗ handlung des Gesetzbuchs erwachsen wird.

Was in den neuen Ausarbeitungen dem Beurtheiler zu⸗ tächst entgegentritt, ist die formelle Redaction des Gesetzbuchs. Die Fassung des ersten Entwurfs hat bekanntlich vielfache An⸗ fechtungen erfahren. Man darf es als unbestritten bezeichnen, daß die HPssung des zweiten Entwurfs einen wesentlichen Fort⸗ schritt bedeutet. Es gilt das nicht nur von der Sprache, sondern auch von der ganzen Anlage des Werks, die durch Beseitigung überflüssiger Bestimmungen und unnöthiger Ein⸗ theilungen an Klarheit gewonnen hat. Die große Mühe, welche mit der formellen Revision eines so streng durchdachten Werks, wie der erste Entwurf es darstellt, verbunden ist, hat in den bis jetzt fertig gestellten Theilen zweifellos ihre Früchte getragen. .

Aber auch sachlich zeigen die durchberathenen drei Bücher erhebliche Verbesserungen. Die Commission ist bestrebt ge⸗ wesen, nicht nur der Kritik, sondern auch dem Umschwung, der sich seit Beginn der Ausarbeitung des ersten Entwurfs auf rechtswissenschaftlichem, vor allem aber auf wirthschaft— lichem und socialem Gebiet vollzogen hat, Rechnung zu tragen.

In dem ersten Buch, welches die allgemeinen, für die verschiedenen Gebiete der Rechte in Betracht kommenden Grund— sätze und Regeln umfaßt, erfährt zunächst die Todes— erklärung in denjenigen Fällen eine Erleichterung, in welchen jemand außerhalb des Krieges oder der Seefahrt in Lebensgefahr gerathen und seitdem verschollen ist: bei . Brandunglück u. s. w. Fälle, deren Berücksichtigung durch manche Vorgänge der

Zeitgeschichte nahe gelegt wurde. Der erste Entwurf hatte

in dieser für die Familien- und Erbschaftsverhältnisse so wich— tigen Frage nur auf die im Kriege oder zur See verschollenen Personen Rücksicht genommen. Ebenfalls tief eingreifend in die Familienbeziehungen ist sodann als Entmündigungs— grund neben Geisteskrankheit und Verschwendung, in An— erkennung der von der medizinischen Wissenschaft und von der Socialpolitik geförderten Bestrebungen, die Trunksucht an— erkannt. Ausschreitungen der geschäftlichen Concurrenz und andere Erfahrungen haben zur Aufnahme einer Vorschrift geführt, welche den Schutz des Rechts zur Führung eines Namens insbesondere auch gegen Mißbrauch durch andere bezweckt.

Ueberhaupt ist die Rücksicht auf Treu und Glauben für den rechtsgeschäftlichen Verkehr in weiterem Umfange als früher zur Anerkennung gebracht.

Von den allgemeinen Bestimmungen über Rechtsgeschäfte sind im Interesse der Sicherheit des Rechtsverkehrs die, welche den Einfluß des Irrthums regeln, zum größeren Schutze der dem irrenden Theil gegenüberstehenden . umge⸗ staltet worden. So soll die Frage, ob wesentlicher Irrthum vorliegt, nicht lediglich vom subjectiven Standpunkt des einen irrenden Contrahenten beurtheilt werden; das Rechtsgeschäft, welches nach der Behauptung des einen Contrahenten auf einem Irrthum beruht, soll lediglich der Anfechtung unterliegen; der irrende Contrahent soll endlich, ohne Rücksicht darauf, ob er den Irrthum verschuldet hat oder nicht, dem anderen Theil, der auf die Gültigkeit des Geschäfts vertraut hat, zum Schadensersatz verpflichtet sein.

Eine der bedeutsamsten Ergänzungen enthält der Entwurf in den Bestimmungen über die juristischen Personen. Die vom ersten Entwurf der landesgesetzlichen Entscheidung vorbehaltene Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Verein die Rechtsfähigkeit erwirbt und verliert, findet durch die Be— schlüsse der Commission ihre reichsrechtliche Regelung. Nach diesen Beschlüssen sollen Vereine zu idealen Zwecken, wenn sie gewissen allgemeinen Normen Genüge leisten, durch Eintragung in ein bestimmtes Register, andere Vereine durch staatliche Verleihung die Rechtsfähigkeit erlangen. Was die übrigen Vereine betrifft, welche von der Rechtsfähigkeit ausgeschloffen bleiben, so soll zum Schutze Dritter, die mit einem Vertreter solcher Vereine in rechtsgeschäftlichem Verkehr stehen, die per— sönliche Haftung des Vertreters Platz greifen.

In den zum zweiten Buche, dem Recht der Schuld— verhältnisse, gefaßten Beschlüssen tritt das Bestreben hervor, dem Schuldner, sofern er im Verhältniß zum Gläubiger regelmäßig der wirthschaftlich schwächere Theil ist, ausgiebigeren Schutz zu gewähren, als der erste Entwurf ihm zu theil werden laßt. Aus dieser Rück⸗ sicht ist namentlich das in dem Bundesgesetze vom 14. No⸗ vember 1867 anerkannte, vom ersten Entwurf aber abgelehnte Kündigungsrecht des Schuldners im Falle der Vereinbarung eines höheren Zinssatzes als sechs vom Hundert wieder auf— genommen, sowie dem Richter ein Ermäßigungsrecht gegenüber zu hohen Vertragstrafen eingeräumt worden. Zur Beförderung der Sonntagsruhe im bürger— lichen Verkehr soll die Vorschrift dienen, daß, wenn der für eine Leistung bestimmte Termin oder der letzte Tag der für eine Leistung bestimmten Frist auf einen Sonntag oder Feiertag fällt, an die Stelle dieses Tages im Zweifel der nächstfolgende Werktag tritt. Zur Erleichterung des Grundstücksverkehrs ist bei der Schul dübernahme für Fälle, in welchen der Erwerber eines Grundstücks eine Hypo— thelenschuld übernimmt, die Befreiung des Veräußerers von der persönlichen Haftung bequemer gemacht. Auf dem weiten, für den Geschaͤftsverkehr besonders wichtigen Gebiete der gegenseitigen Verträge ist dem Bedürfnisse des Verkehrs durch eine zweckmäßigere . des Rücktrittsrechts, welches dem einen Contrahenten wegen Verzugs des anderen Theils zustehen soll, Rechnung getragen.

Im Mieth⸗ und Pachtrecht haben vielfach wirth⸗ schaftliche Erwägungen zu Aenderungen ft rt. Vor allem ist durch Annahme 9. Grundsatzes „Kauf bricht Miethe

und Pacht nicht“ dem Miether und dem Pächter im . der Veräußerung des Grundstücks eine gesicherte Stellung gegenüber dem Erwerber eingeräumt; andererseits ist zum e, des Erwerbers gegen die Gefahr, auf lange Zeit an einen ihm unbekannten Vertrag gebunden zu werden, für Mieth⸗ und Pachtverträge von längerer als einjähriger Dauer Schriftform vorgeschrieben. Im Interesse des Miethers einer Wohnung ist die Vorschrift aufgenommen, daß dem Miether wegen einer die Gesundheit gefährdenden Beschaffenheit der Wohnung ein unbedingtes Kündigungsrecht zustehen soll. Das Pfandrecht des Vermiethers ist zum Vortheil der Lage des Miethers erheblichen Einschränkungen unterzogen; 6 ist das Absonderungsrecht des Vermiethers im Konkurse des Miethers, entsprechend dringenden Wünschen aus Handelskreisen, zu Gunsten der übrigen Gläubiger wesentlich beschränkt worden. Doch auch die Stellung des Vermiethers und des Verpächters hat eine Befestigung erfahren. Dem Miether oder Pächter eines Grundstücks wird ein Zurückbehaltungsrecht wegen etwaiger Ansprüche gegen den Vermiether oder den Verpächter versagt; die Befugniß des Miethers oder Pächters zur Unter⸗ vermiethung oder Unterverpachtung wird von der Einwilligung des Vermiethers oder des Verpächters abhängig gemacht, bei der Miethe allerdings nur derart, daß der Miether bei un— begründeter Verweigerung der Einwilligung kündigen darf.

Die früheren, sehr allgemein gehaltenen Vorschriften über den Dienstbertrag sind unter besonderer Berücksichtigung derjenigen Dienstverhältnisse, bei denen es sich um Dienste höherer Art handelt, näher ausgestaltet worden. Im einzelnen hat die Commission im Anschluß an die Gewerbeordnung unter gewissen Voraussetzungen eine Haftung desjenigen Dienst⸗ berechtigten anerkannt, der die zum Schutze von Leben und Gesundheit des Verpflichteten erforder— lichen Maßregeln verabsäumt. Die Vorausetzungen des Kündigungsreschts sind mit Rücksicht auf die Mannig— faltigkeit der Verhältnisse eingehender geregelt. Dem Verpflichteten ist endlich bei Beendigung eines dauern⸗ den Dienstverhältnisses das Recht beigelegt, von dem Dienstberechtigten ein Zeugniß über das Dienst— verhältniß, sowie über Leistungen und Führung zu ver⸗ langen. In den Vorschriften über den Werkvertrag wird den Bauhandwerkern ein Anspruch auf Einräumung einer Sicherungshypothek an dem Baugrundstück des Bestellers in Höhe eines der geleisteten Arbeit entsprechenden Theils der Vergütung und der darin nicht mitbegriffenen Aus⸗ lagen gegeben, während früher von einem besonderen Schutz der Bauhandwerker abgesehen war.

Bezüglich der Hinterlegung von Werthpapieren ist, namentlich im Hinblick auf die neuerdings im Depot— verkehr vielfach hervorgetretenen Mißstände, die Bestimmung aufgenommen worden, daß der Verwahrer nur auf Grund einer ausdrücklichen Vereinbarung von der Verpflichtung zur Rückgewähr derselben Stücke befreit sein soll.

Die Haftung der Gastwirthe für die eingebrachten Sachen der Gäste hat die Commission insofern gemildert, als die Haftung regelmäßig erlischt, wenn der Gast von dem Ver— luste dem Wirth nicht gleich Anzeige macht, und als sie, was Geld, Werthpapiere und Kostbarkeiten betrifft, in der Regel nicht über 1000 MS hinausgeht.

Das Gesellschaftsxecht zeigt darin eine tiefgreifende Aenderung, daß das Verhältniß der Gesellschafter zum Gesell— schaftsermögen auf der Grundlage des deutschrechtlichen Gedankens der Rechtsgemeinschaft zur gesammten Hand geregelt, dem einzelnen Gesellschafter also namentlich das Recht, über seinen Antheil an den gemeinschaftlichen Gegenständen zu verfügen, genommen ist. Wie hierdurch die Erhaltung des Gesellschaftsvermögens für die Zwecke der Gesellschaft gesichert werden soll, so ist aus ähnlichen Gründen bei der Gemeinschaft beschlossen, der Vereinbarung der Theilhaber über die Dauer der Gemeinschaft und über die Verwaltung und Benutzung des gemeinschaft⸗ lichen Gegenstandes auch Wirkung gegen die Sondernachfolger eines Theilhabers beizulegen; ebenso soll jedem Theilhaber wegen gewisser auf die Gemeinschaft sich gründender Ansprüche auch gegen die Sondernachfolger der anderen Theilhaber Schutz gewährt werden.

In den Bestimmungen über die Schuldverschreibungen auf den Inhaber hat man den lebhaft angegriffenen Satz beseitigt, daß der Aussteller auch dem unredlichen Erwerber des Papiers die Leistung nicht verweigern darf.

Die Schadensersatzpflicht wegen unerlaubter Handlungen ist auf der einen Seite beschränkt worden, in⸗ dem nicht jedem durch schuldhaftes Zuwiderhandeln gegen ein gesetzliches Gebot oder Verbot Geschädigten ein Anspruch auf Schadensersatz zustehen soll. 9 der anderen Seite aber ist sie dadurch ausgedehnt, daß, während bis dahin die Ersatz— pflicht ausnahmslos von einem Verschulden des Urhebers des Schadens abhängig gemacht war, nunmehr in weitem Umfange eine von Verschulden unabhängige Ersatzpflicht anerkannt wird. In den Dal der Haftung wegen Verletzung einer gesetzlichen Aufsichtspflicht, der Haftung des Geschäftsherrn 9 die von ihm zu einer Verrichtung be⸗ stellten Personen, der Haftung für Beschädigung durch Haus— thiere oder durch den Einsturz eines Gebäudes ist zwar an der Voraussetzung eines Verschuldens festgehalten, die Lage des Verletzten aber insofern , . erleichtert worden, als ihm der Beweis des Verschuldens abgenommen und dem für den Schaden Verantwortlichen der Entlastungsbeweis auferlegt ist. Besonders ausgesprochen ist die Schadens—⸗ ersatzpflicht wegen fahrlässiger wahrheitswidriger Be— hauptung oder Verbreitung einer Thatsache, die geeignet ist, den Credit eines Anderen zu gefährden oder sonstige Nachtheile für dessen Erwerb oder , m herbeizuführen. Endlich sind neu hinzugetreten Vorschriften über die Haftung für Wildschaden.

Sehr . den Bedürfnissen des Lebens Rechnung tragende Aenderungen und Ergänzungen sind hiernach in dem Recht der Schuldverhältnisse vorgenommen worden. Auf das Sachenrecht kommen wir in einem besonderen Artikel zurück.

Der für Columbien neuernannte Kaiserliche Minister⸗ Resident Hr. Lührsen ist in Bogota eingetroffen und hat die Geschäfte der Minister⸗Residentur übernommen.

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S. M. Kanonenboot „Hyäne“, Commandant Capitän⸗ Lieutenant Reincke, ist am 25. November in Kamerun ein⸗ 6 und beabsichtigt, am 27. d. M. nach Gaboon in See zu gehen.

S. M. Cadettenschulschiff „Stein“, Commandant Capitän zur See von Wietersheim, beabsichtigt, a Dezember von Barbados nach La Guayra (Venezuela) See zu gehen.

. in

Baden.

Der . Kammer ist ein Gesetzentwurf wegen Wiedereinführung der durch Gesetz von 1870 geschaffenen seit 1872 aufgehobenen Aufenthaltsbeschränkungen fur bestrafte Inländer zugegangen.

Hessen.

Wie die „Darmst. Itg.“ hört, wird Seine Königliche Hoheit der Herzog von Sachsen-Coburg und Gotha am 2. Dezember zum Besuch des Großherzoglichen Hofes in Darmstadt eintreffen.

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Oesterreich⸗ Ungarn.

Die Kaiserin wird sich dem „Prag. Abdbl.“ zufolge am Donnerstag zunächst nach Miramar und dann über Gibraltar nach Madeira begeben.

In dem permanenten Steuerausschuß des Ab— geordnetenhauses erklärte dem W. T. B.“ zufolge gestern der Finanz-Minister Dr. von Plener⸗ die Regierung sei von der Nothwendigkeit der Durchführung des Steuerreform— werks durchdrungen und empfehle die Fortsetzung des mühsamen Werks der früheren Regierung, und zwar zunächst die Beendi— gung des wichtigsten Theils der Gesammtreform, nämlich der Personal-Einkommensteuer, wenn möglich noch vor Weihnachten. Er behalte sich vor, dann bei dem Wiederzusammentritt des Reichsraths, der etwa im Februar erfolgen werde, bezüglich der Erwerbsteuer bestimmte Propositionen zu machen. Der Obmann des Ausschusses Menger dankte dem Minister für die zugesagte Förderung des Reformwerks.

Großbritannien und Irland.

In der gestrigen Sitzung des Unterhauses erklärte der Parlaments⸗Secrefkär des Auswärtigen Sir E. Grey, daß die Regierung den Ankauf von Lemnos von der Türkei nicht in Aussicht genommen habe. Eine derartige Pro— position würde nicht nur mit der Türkei, sondern auch mit den europäischen Großmächten ernste Fragen aufwerfen. Der dritte Paragraph der Districtsrath-Bill wurde sodann angenommen.

Die Regierung hat die für kommenden Sonntag auf dem Trafalgar⸗Square beabsichtigte Versammlung von Anarchisten verboten.

Aus Dublin wird dem „Reuter'schen Bureau“ gemeldet, daß gestern Nachmittags daselbst eine leichte Explosion statt⸗ gefunden habe. Die Polizei habe sofort einen Schriftsetzer, Namens Sheridan, verhaftet, der Explosivstoffe mit sich gefuͤhrt habe. In einer Kaserne in Dublin solle ebenfalls eine Blech— büchse mit erloschener Zündschnur gefunden worden sein, die Dynamit enthalten habe.

Frankreich.

Die ministerielle Krisis ist noch nicht zum Abschluß ge— langt. Gestern Vormittag empfing, wie „W. T. B.“ meldet, der Präsident Carnot den bisherigen Unterrichts⸗Minister Poincarés, um sich mit ihm zu berathen, und conferirte Abends mit dem Vice-Präsidenten des Senats Merlin und den Vice-Präsidenten der Kammer de Mahy und Felix Faure. Der Präsident erwartet für die Neubil⸗ dung des Cabinets Andeutungen, die sich aus der Kammer— sitgung oder den Versammlungen der Gruppen ergeben könnten. Mehrere Freunde des Präsidenten der Deputirten— kammer Casimir Périer suchten diesen zu bewegen, den Auftrag, ein Cabinet zu bilden, anzunehmen, doch wurde in den Couloirs der Deputirtenkammer versichert, daß er auf seiner Weigerung beharre. Nach einer Meldung aus Paris von heute früh schwanke der Präsident Carnot zwischen der Bildung eines Concentrations-Ministeriums mit Bourgeois und einem homogeneren Ministerium mit Fallisres. Die Entscheidung dürfte voraussichtlich heute getroffen werden.

Einzelne Blätter weisen auf den bisher nie beobachteten Vorgang hin, daß der Präsident Carnot die Vice-Präsi⸗ denten der Kammer zu Rathe zog. Dieser Schritt scheine direct gegen Casimir Périer gerichtet zu sein; überhaupt werde die Lösung der Krise zweifellos durch die immer deut— lichere Rivalität Carnot's und Casimir Pésrier's um die Präsidentschaft der Republik erschwert.

Die Deputirtenkammer erklärte gestern einige Wahlen für gültig und vertagte sich sodann bis heute.

Der Minister des Auswärtigen Develle empfing heute Vormittag das Bureau der colonialen Gruppe der Kammer, die mit ihm die Angelegenheiten von Siam und Madagaskar und das deutsch-engliche Abkommen über die beiderseitigen Interessensphären in Afrika besprach.

Rußland.

Der vorläufige Kassenbericht über die Reichs ein nahmen und Reichs ausgaben vom 1. Januar d. J. bis 1. Sep⸗ tember d. J. weist, wie „W. T. B.“ aus St. Petersburg meldet, an ordentlichen Einnahmen 572431 Rubel gegen 534 479 000 Rubel im gleichen Zeitraum des Vorjahres auf, an 3 100114000 Rubel gegen 172 780 009 Rubel; die Gesammtausgaben betrugen in derselben Zeit 617 245 000 Rubel gegen 645 020 000 Rubel im gleichen Zeitraum des Vorjahres.

Italien. .

Der König empfing gestern laut Meldung des, W. T. B.“ die Abgg. Baron Nicotera und Sidney Somnino sowie später Farini, Brin und die Senatoren Perazzi und Brioschi. Auch Visconti Venosta war zum König be⸗ rufen worden, doch war dieser zur Zeit nicht in Rom anwesend. Den gestrigen römischen Blattern ie werde Zanardelli mit der Bildung des Cabinets beauftragt werden.

Syanien.

Der Minister des Auswärtigen Moret hat sich, wie „W. T. B.“ aus Madrid erfährt, in einer Unterredung dahin geäußert, daß die Abreise von Martinez Campos nach Marokko in keiner Weise die 4 en Spaniens zu dem Sultan von Marokko ändere. as Cabinet vertrete die Ansicht der Aufrechterhaltung des politischen und territorialen status quo in Marokko, verzichte aber

nicht darauf, mit dem Sultan über die Gewährung einer Genugthuung weiter zu verhandeln.

Wie aus Malaga gemeldet wird, hat sich der Marschall Martinez Cam pos vergangene Nacht nach Melilla ein⸗ geschifft; eine Truppenabtheilung in der Stärke von 3000 Mann wird heute dorthin abgehen.

. Schweiz. Der Bundesrath hat den im Juli beschlossenen Aus⸗ fuhrzoll auf Heu aufgehoben.

Rumänien.

Die ordentliche Parlamentssession ist gestern in Bukarest durch den König im Beisein des Prinzen Ferdinand von Rumänien, der Minister und Würden— träger, sowie des diplomatischen Corps eröffnet worden. Der König wurde bei der Ankunft wie bei der Abfahrt warm begrüßt. In der Thronrede erwähnte der König, wie ‚W. T. B.“ he⸗ richtet, daß die Ehe des Prinzen Ferdinand durch die Geburt eines Prinzen auf rumänischer Erde gesegnet worden sei, und daß diese Geburt die Bande zwischen der Dynastie und dem Lande noch mehr befestigt, sowie die Zukunft des letzteren dauernd sichergestellt habe. Die Thronrede stellt ferner mit Befriedigung fest, daß auch in diesem Jahre alle Mächte bei jeder Gelegenheit den unumstößlichen Willen proclamirt hätten, der Welt die unschätzbaren Wohlthaten des Friedens zu erhalten. Rumänien müsse sich glücklich schätzen über die feierlichen, den europäischen Frieden sichernden Erklärungen, die ihm die fortschreitende Entwickelung der zu erledigenden Arbeiten gestatteten. Die Thronrede kündigt verschiedene Gesetzentwürfe an: über die Organisirung der Landgemeinden, den Unterricht in den Mittel- und Hoch— schulen, die Verantwortlichkeit der Arbeitgeber bei Unfällen und andere Angelegenheiten, hebt die günstige Finanzlage hervor, durch die das Budget für 189495 im Gleichgewicht sein werde, und betont, daß Dank der Reform des Münz— system-s und der Consolidirung der Valuta das Land von den Folgen der Silberkrise freigeblieben sei. Die Thron⸗ rede erwähnt weiter, daß der Credit Rumäniens wohl—⸗ begründet sei, und stellt die Aenderung der gesetzlichen Be— stimmungen über Fallimente und der Alkohollicenzen sowie des Patentgesetzes in Aussicht. Es sei die Aufgabe, den rumänischen Landbauproducten die großen europäischen Märkte zu sichern. Dies bedinge eine theilweise Aenderung des Zoll— tarifs, jedoch ohne Benachtheiligung des Schutzes der In— dustrie. Die Convention mit Deutschland werde die Volks— vertreter überzeugen, daß es der Regierung gelungen sei, den rumänischen Ackerbauproducten neue AÄbsatzgebiete zu erschließen,

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ohne Beeinträchtigung des durch den autonomen Tarif ge— währten Schutzes. Auf die Armee könne sich das Land ver— trauensvoll stützen. Der Militärcodex werde reformirt, der Generalstab reorganisirt werden. Die Thronrede wurde häufig von lebhaftestem Beifall unterbrochen.

Amerika.

Nach einer Meldung des W. T. B.“ aus Washington weist der Finanzbericht für das am 30. Juni 1893 ab⸗ gelaufene Etatsjahr an ordentlichen Einnahmen 385 820000 Doll. auf, mithin gegen das Vorjahr 30 881 9000 Doll. mehr; die ordentlichen Ausgaben betrugen 383 477 000 Doll., also 38 454 009 Doll. mehr als im Vorjahre; die Gesammtein⸗ nahmen betrugen 732 871 000 Doll, die Gesammtausgaben 773 007 000 Doll.

Der neue von den demokratischen Mitgliedern der Zoll— tarifcommission ausgearbeitete Zolltarif wurde der Com— mission in ihrer gestrigen Sitzung von dem Vorsitzenden der Finanzcommission Wilson vorgelegt. Wilson gab hierbei ein Exposs über die Hauptpunkte des Entwurfs und erklärte, die Vorlage strebe die möglichst baldige Einführung von Werth— zöllen an Stelle der specifischen Zölle an. Es sollten auf die Freiliste gesetzt werden Rohstoffe, die in amerikanischen Fabriken verarbeitet würden, ferner Chemikalien, insbesondere Schwefelsäure, sodann Eisen, Stahl, Kupfer, Nickel, silber— haltiges Bleierz, Rohzucker, Hanf, Leinen, Wolle und Kunst—⸗ werke. Auf der Liste der herabgesetzten Zölle ständen mehrere Producte, insbesondere Ricinusöl, Leinöl, Blockblei, Blei⸗ farben, Töpferwaaren, Stahlschienen, Eisenblech, Stahlwaaren, Bleierz, Taback, Cigarren, Weine, moussirende Weine, Bier, kohlensäurehaltige Wasser, und Baumwollenstoffe, Tuche und Gewebe, Teppichwaaren, Handschuhe. Der Zoll für Raffinade⸗ zucker werde auf die Hälfte herabgesetzt, die Prämie für Roh⸗ zucker werde jährlich um ein Achtel herabgesetzt. Spirituosen sollten an Zoll das Doppelte der inländischen Steuer ent⸗ richten. Der Wollenwaarenzoll werde fünf Jahre hindurch allmählich reducirt werden. Die Zollfreiheit für Wolle solle am 1. März, die Zollherabsetzungen für Wollwaaren sollten am 1. Juli in Kraft treten. Die Zölle auf Edelsteine würden erhöht. Der Gesammtbetrag der Zollreductionen belaufe sich auf 50 Millionen Dollars.

Nach einer in Paris eingegangenen Nachricht aus Rio de Janeiro hätte die Festung von S. Joao das Fort Ville⸗ gaignon bombardirt und stark beschädigt. Der „Times“ wird über Montevide aus Rio de Janeiro vom 23. d. M. gemeldet, daß bei Nictheroy während der letzten Woche 200 Mann der Regierungs⸗ truppen gefallen seien. General Saraiva gebiete über 6000 Mann bei Cuxritiba. Die Regierung lasse Santos verstärken. Die Gefängnisse von Rio enthielten 800 Ge— fangene, darunter 50 verdächtige Offiziere und Soldaten. Von einer Batterie der Regierungstruppen sei am Tage vor Ab⸗ gang der Meldung eine Granate gegen ein mit einer weißen Fahne versehenes Boot, in welchem 6 ein rt ger Of⸗ izier befand, gerichtet worden. Der britische Ge— andte habe deswegen bei der brasilianischen Regierung Protest erhoben. Aus einer Privatquelle erfährt dasselbe

latt, der Staat Para habe sich dem Aufstand an— geschlossen. Damit würde die Regierung bedeutende Ein⸗ nahmen einbüßen, und die Revolution würde sowohl in den Nord⸗ und Südstaaten, wie auch in den Mittelstaaten herrschen.

In Paris ist die Nachricht eingetroffen, die argen— tinische Regierung beabsichtige, ihre Rüstungen zu e ren und zwei neue Panzerschiffe erbauen zu assen.

Aus Montevideo wird gemeldet, daß die legis⸗— lativen Wahlen ruhig verliefen und zu Gunsten der Regle— rung ausgefallen seien.

Parlamentarische Nachrichten.

Deutscher Reichstag.

Der Bericht über die gestrige Sitzung des Reichstags befindet sich in der Ersten Beilage. 985 hits

In der heutigen 7. Sitzung des Reichstags nahm bei der Fortsetzung der ersten Berathung des Reichshaushalts—⸗ Etats und des Anleihegesetzes der Königlich preußische . Dr. Miquel das Wort zu einem längeren

ortrage, den wir morgen im Wortlaut bringen werden. (Schluß des Blattes.)

Entscheidungen des Reichsgerichts.

Die telegraphische Anschlußerklärung der Steuerbehörde zu der Strafverfolgung des Steuer- Contravenienten ist, nach einem Beschluß, des Reichsgerichts, III. Strafsenats, vom 21. September 1393, wirksam, wenn sie neben der Bezeichnung des betreffenden Steuer⸗ oder Zollamts auch die Namen der zur Abgabe von Willen⸗ erklärungen der Behörde zuständigen Beamken als Unter— schrift trägt.

Statifstik und Volkswirthschaft.

Die feststehenden Dampfkessel in Preußen nach ihrer Form 1879 und 1853.

Die große Mannigfaltigkeit, welche in der Form der feststehenden Dampfkessel herrscht und neuerdings noch welter zugenommen hat, macht es schwierig, eine Eintheilung derselben zu finden, welche allen Anforderungen an Zweckmäßigkeit und Genauigkeit entspricht. Die Folge hiervon ist, daß es eine große Zahl solcher Gruppirungen giebt, welche nicht selten erheblich von einander abweichen. In Preußen ift diejenige Eintheilung der feststehenden Dampfkessel bezüglich ihrer Form beibehalten worden, die bei der ersten Katasteraufnahme der Dampfkessel im Deutschen Reich in den Jahren 1877378 maßgebend war und, welche Einwände man auch gegen dieselbe erheben mag, sich durch besondere Einfachheit auszeichnet. Zu Anfang 1879 wurden in Preußen 32411, zu Anfang 1853 dagegen 53 024 feststehende Dampf⸗ lessel gezählt; das ergiebt eine Vermehrung um 63,5 Hunderttheile. Wie sich diese Kessel nun an beiden Zeitpunkten ihrer Form nach verhielten, läßt folgende Uebersicht erkennen:

JJ Zahl der Dampfkessel Kesselformen: absolut von je 100 Kesseln 1879 1893 1879 1893 einfache Walzenkesse(l .... 3916 2898 2, 08 5,47 Walzenkessel mit Siederohren. . 8279 7676 25,54 14,48 engröhrige Siederohrkessel. .. 640 1842 3,47 Flammrohrkessel mit 1 Flammrohre . . 6149 3708 8,98 16,42 amm roheenn 7 KM6 50 24,43 28, 34 Flammrohrkessel mit Quersiedern 341 302 1406 5,70 Heizröhrenkessel ohne Feuerbüchse 1 478 28 56 3 Feuerbüchsenkessel mit vor⸗

gehenden und rückkehrenden

Heizröhren w Feuerbüchsenkessel mit Siederohren Kessel anderer als der genannten

Arten . 4,02 zusammen 32 55 024 1090,00

Es ergiebt sich hieraus, daß die Zahl der Kessel einfachster Bau— art, nämlich der einfachen Walzenkessel und der Walzenkessel mit Siederohren, in Preußen zurückgegangen ist, während die Keffel aller übrigen Formen, und zwar zum Theil sehr beträchtlich, zunahmen. So vermehrten sich seit 1879 die Flammrohrkessel mit zwei Flamm—

rohren und die Heizröhrenkessel ohne Feuerbüchse auf das Doppelte,

die engröhrigen Siederohrkessel, die Feuerbüchsenkessel mit vorgehenden und rüͤckkehrenden Heizröhren und die Feuerbüchsenkessel mit Siede⸗ röhren auf das Dreifache, die Flammrohrkessel mit Quersiedern sogar auf das Neunfache.

Im Jahre 1879 machten die Walzenkessel mit Siederohren noch den größten Antheilsatz aller preußischen Kessel, nämlich über ein Viertel derselben, aus, dieser Vorrang ist 1893 auf die Flammrohr⸗ kessel mit zwei Flammirohren übergegangen, welche, 1879 schon über 24 Hunderttheile, heute über 28 v. H. aller preußischen Kessel betragen.

Die Flammrohrkessel mit Quersiedern waren 1879 mit der kleinsten Zahl 1,05 v. H. aller Kessel vertreten; zu Anfang 1893 stieg ihr Antheil auf 5,70 v. H. und übertraf nicht nur denjeni

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Ges undheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs⸗ Maßregeln.

Portugal. Sämmtliche Häfen Spaniens sind seit von Cholera erklärt worden. (Vergl. „R. Anz. und Nr. 256 vom 25.10.) Algier. Die im Reichs⸗Anzeiger“ Nr. 224 aufgeführten Sicherheitsmaßnahmen gegen Cholera sind für Provenienzen aus Grimsby, Lir aufgehoben worden. (Vergl. auch ‚R. Anz.“ Nr. 233 vom 28

Sandel und Gewerbe.

Das Ergänzungsheft zu Saling's Börsen- Jahrbuch“, welcheß in jedem Herbst erscheint und das Nachschlagebuch durch die Besprechung der inzwischen neugeschaffenen n die Börse gekommenen Werthpapiere und der bei Papieren eingetrekenen Veränderungen vervollständigt, lieg laufenden Jahrgang 1893/94 vor. Neue Arnkel J Ergänzungsheft über die Russische 400 Gold-⸗Anleihe V. Emifsion von 1893 und über die von der Commanditgesellschaftt Siemeng u Halske geschaffene 43 96 Hypothekar⸗ Anleihe. Das Ergänzungsbest können die Besitzer des Hauptwerks unentgeltlich von dem Verleger Haude u, Spener'sche Buchhandlung (F. Weidling) in Berlin bezieben.

Die Generalversammlung der Westfällschen nien fette die Dividende für die Stamm⸗Prioritäts-Aetien auf 12 und für die Stamm Actien auf G Gο fest. Die ausscheidenden Mitglieder der Verwaltung wurden wiedergewählt. Im ersten Quartal wurden eirda 1906 mehr versandt, auch mehr Aufträge erlangt als im Verjahre, die Cen, pro Tonne waren aber niedriger. Die Aussichten ind, wie die . V. Z.“ berichtet, befriedigend.

Verkehr ð· Anstalten.

Die Postdampfer Zaandam n und Waasdam“ der Niederländisch⸗Amerikanischen Dampeschiffabets⸗ Ge sellschaft sind am 26. d. M. in NewYork au em men.

Bremen, 8. November. (W. TW. B) Werdd ent scher Llovd. Der Postdampfer Neckar dat am e. Nodemben Morgens Prawle Point passirt. Der Postdampfer Odie n

am. 27. November Morgens in Antwerpen angekommen. Der Reichs ⸗Postdampfer Gera hat am 27. November Morgens Quessant passirt. Der Reichs⸗Postdampfer, Preußen“ hat am 27. November Morgens die Reise von Antwerpen nach Bremen rt g gt Der Schnelldampfer Ems; hat am . November Morgens die Reise von Southampton nach Bremen fortgesetzt; er überbringt 2655 Passagiere und volle Ladung. Der Schnelldampfer Trave“ hat am 26. Nobember Nachmittags die Reise von Southampton nach New⸗York fortgesetzt. Der Schnelldampfer Fulda“ hat am 26. November Nachmittags die Reise von Gibrastar nach Nem⸗ Vork fortgesetzt. Der Schnelldampfer ‚Kaiser Wilhelm II. ist am 25. November Mittags von New⸗Hork nach Genua abgegangen. Der Schnelldampfer Elbe“ ist am 25. November Vormittags von New⸗JYork nach der Weser abgegangen.

London, 27. November. (W. T. B.) Der Union⸗Dampfer „Athenian“ ist am Sonnabend auf der Ausreise von Sonth⸗— ampton abgegangen. Der Union⸗Dampfer Tara“ ist heute auf der Ausreise von den Canarischen Inseln abgegangen.

Theater und Mufik.

Concerte.

Das gestrige vierte Phil harmonische Concert, welches wieder unter Leitung des General⸗Directors Herrn Ernst Schuch aus Dresden stattfand, wurde mit der hier bereits bekannten Faust⸗ Symphonie“ von Liszt eröffnet, der diesmal auch der effechioolle Schlußchor „Alles Vergängliche ist nur ein Gleichniß für Männer⸗ stimmen und Tenorsols hinzugefügt war. Hieran schloß sich die Arie der ‚Königin der Nacht“ aus Mozart's „Zauberflöte“, die von Frau Clementine de Vere⸗Saypio mit bezauberndem Wohlklang der Stimme, welche bei perlender Klarheit und Coloraturfertigkeit sich bis in die dreigestrichene Octave hinaufschwang, unter stürmischem Beifall ausgeführt wurde. Der Violinvirtuos Herr Arno Hilf aus Leipzig trug hierauf Beethoven's D-dur-Concert vor und erntete gleichfalls durch den edlen, weichen Ton, der mit tief eingehender Ausdrucksweise und Beherrschung aller tech⸗ nischen Schwierigkeiten vereinigt war, wohlverdienten Beifall. Den Schluß des Abends bildete Wagner's Tannhäuser⸗Quverture. Das Orchester bewährte sich unter der umsichtigen und sehr energischen Leitung des Herrn Sch uch ganz vorzüglich; gleiches Lob gebührt au dem Sängerbund des Berliner Lebrervereins, dem sehr gelungenen Solovortrag des Tenoristen Herrn Ritter sowie der Ausführung des Schlußchors der Faust⸗Symxphonie.

An demselben Tage fand in der Sing Akademie ein Lieder⸗ abend des Kotzolt'schen Gesangvereins statt. Der schöne Stimmenklang des Chors, besonders der jugendlich frischen stimmen sowie die schwungvoll belebte Vortragsweise und die meiste hafte Präcision in der Zusammenwirkung bei oft schwierigen Einf geben Zeugniß von dem künstlerischen Stre seine Ruf als A cappella-Gesangverein ersten?

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8. dir Söll e ie Hälfte d . . 8 8 1 wird un Febhrunr n durch Teranstaltung einen 2 2 . ind 24 Februar 18ad an- Tirchen⸗Soncert und einen umfassen wird. Zur Aufführung gelangen aug don Vereinsmitgliedern. Der W. Februar oll die einen Festinahl dereinigen, wedei die Ginführung don 8 2 14 * 222 2 gestattet ift Der Berliner Tankünstler Verein it don Kulla begründet und ei 2 Jahren unter Ritung deg Profe ffors Dr ] Zum Besten der Berliner Arheiter⸗GCGoelanke aden am Freitag, m großen Saale den Kaifer Raf es ein Concert unter Mimirkung der Damen Risinger und Nochansen 41 8 j 5 3 . ö ö. * 2 der Pianistin Fräulein Maria Verd. der Derren Gm . und Paul Bulz, sewie Des Viglindirturse'n Derr Prgsessoe Waldemar Meyer statt. Der Billetwerdauf inder bei Dole J. Bock tan

Am Senngbend Vormittag fand laut Meldung dee W dd in Wien die feierliche Schlußstinlegung zun Rang nund Theater in Gegenwart des Préotertorg, Statfdalterg Grafen NRelmandegg nt

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