1893 / 285 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 29 Nov 1893 18:00:01 GMT) scan diff

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diese Behauptung thatsächlich unrichtig ist, wird sie doch fortgesetzt in der Presse wiederholt. Ich bemerke dazu, daß diese Berechnung, die so angestellt ist, eine falsche ist, wovon man sich jeden Augenblick aus den Ziffern und Beilagen der Vorlage überzeugen kann. Es ist erstens ein höherer Betrag des Facturawerths angenommen wie derjenige, den wir aus den Feststellungen der Sachverständigen entnommen haben. Es wird ferner nicht die Entlastung durch Fortfall von Inlandssteuern und Ermäßigung des Zolles abgezogen, und drittens ist an diese falsche Summe nach der Vertheilung der Fabrikate die 333, 663 und 50 υ Steuer angelegt; sonach ist ein Steuerbetrag berechnet, der viel höher ist wie ihn die Reichsregierung angenommen hat. Daraus hat man dann deducirt: weil die Summe, die die Reichsregierung herauswirthschaften zu können glaubt, niedriger ist wie die so berechnete, muß die Reichsregierung einen Rückgang des Consums von 27 ½ annehmen. Die Reichsregierung rechnet nur bei Cigarren und Cigaretten mit höchstens /e und bei den übrigen Fabrikaten mit höchstens 1/6 Rückgang des Consums; ich werde bei Gelegenheit der Generaldebatte über das Tabacksteuergesetz ausführen, daß diese Annahme wohlbegründet ist und die entgegengesetzten An⸗ nahmen, die von 265 bis 75 000 Arbeiter⸗Entlassungen sprechen, maß⸗ lose Uebertreibungen sind. Aber, meine Herren, wenn man das Steuergesetz angreifen will, muß man behaupten, der Consum geht zurück, und wenn der Consum in solchem Maße zurückginge, würden solch' traurige wirthschaftliche Folgen eintreten.

Meine Herren, es ist schließlich noch von der Weinsteuer die Rede gewesen, und auch diese Steuer zum Gegenstand ziemlich lebhafter Angriffe gemacht worden.

Meine Herren, ich glaube auch, daß die Besteuerung des Weins durchaus der Gerechtigkeit entspricht; es ist in der That nicht abzusehen, warum zu den Bedürfnissen des Reichs der Branntwein mit über 200 0½, ferner das Bier herangezogen wird, aber der Wein, der doch in dem allergrößten Theil Deutschlands ein Getränk der wohlhabenden Klassen ist, vollkommen steuer⸗ frei bleiben soll! (Bravo! rechts.)

Bevollmächtigter zum Bundesrath, Königlich preußischer Finanz⸗Minister Pr. Miquel:

Meine Herren! Ich habe gewissermaßen eine persönliche Be⸗— merkung zu machen. (Heiterkeit links. Herr Abg. Richter hat be⸗ hauptet, daß ich für meinen Theil und nach meiner Ueberzeugung das Recht des Reichs, directe Steuern zu erheben, in Zweifel gesetzt habe. Ich habe aber wörtlich gerade das Gegentheil gesagt; denn ich habe ausdrücklich erklärt, nach meiner individuellen Ueberzeugung stände der Einführung einer directen Reichssteuer ein verfassungsmäßiges Hinder⸗ niß nicht entgegen. Entweder hat also der Herr Abg. Richter mich überhaupt nicht verstanden, oder er hat einen anderen Sinn meinen Ausführungen untergelegt.

Meine Herren, meine Ausführung war die: verfassungsmäßig mag das Reich berechtigt sein, eine directe Steuer zu erheben; bei den herrschenden Steuersystemen in den deutschen Landen und dem Reich stehen aber so schwere praktische Bedenken und Hindernisse dem entgegen; die Consequenzen für das ganze föderative deutsche Staats⸗ wesen wären so bedenklich, daß wir dazu nicht übergehen können. Das ist meine ganze Deduction gewesen; und ich hätte erwartet, daß der Herr Abg. Richter, der doch in diesen Dingen bewandert ist, entweder selbst eine bestimmte Reichs⸗ steuer hier beantragt hätte, dann würde man sehen, wie die Mehr⸗ heit des Hauses sich stellt oder aber den Satz ausdrücklich auf⸗ gestellt hätte, daß eine Vermehrung der Reichs⸗Einnahmen nicht statt⸗ finden dürfe, so lange nicht eine directe Reichssteuer eingeführt sei. Seit dem Jahre 1870, seitdem dieser Paragraph 69 in der Ver⸗ fassung steht, ist meines Wissens überhaupt nur einmal der Versuch gemacht worden, eine directe Reichssteuer in der Form einer progressiven Einkommensteuer einzuführen. Das war der Antrag, den die Freunde des Herrn Abg. Richter 1887 gestellt haben. Dieser Antrag hat gar keinen Boden gefunden. Ich lade die Herren ein, die Verhandlungen vom Jahre 1887 über diese directe Reichssteuer zu lesen, ob Sie daraus nicht den Eindruck gewinnen, daß die Herren selbst schließlich kein rechtes Vertrauen mehr zu ihrem Antrag hatten. (Zuruf und Widerspruch links.) Ich habe damals dieselbe Ausführung gemacht als heute, ich habe genau dieselbe Stellung eingenommen. Meine Herren, nun behauptet der Herr Abg. Richter: hier liege eine Verfassungsänderung vor in dem Reformgesetz bezüglich der Finanzen des Reichs und der Einzelstaaten. Gewiß liegt hier eine Verfassungsänderung vor; aber die Franckenstein'sche Clausel war die erste entscheidende Verfassungs⸗ änderung. Nach der Franckenstein'schen Clausel sollen bestimmte Ueberweisungen unmittelbar und direct aus den Reichseinnahmen den Einzelstaaten zufließen, während die Verfassung des Deutschen Reichs davon nichts kennt. Wir halten hier die Francken⸗ stein'sche Clausel im wesentlichen aufrecht, wir alteriren sie be— züglich der Verbrauchsabgaben, bezüglich des Tabacks und des Reichsstempels überhaupt nicht, wir modifieiren sie nur in der vorsichtigsten Weise auf fünf Jahre bezüglich der Zölle insoweit, als ein bestimmtes Verhältniß der zu überweisenden Zölle und der Matrikularumlagen eingeführt werden soll. Wo war Herr Richter, der ja jetzt die Franckenstein'sche Clausel als ein wahres Ideal vertritt, der noch in der Commission, wie wir eben gehört haben, entschieden die Franckenstein'sche Clausel vertreten hat? Wenn Herr Richter nicht diese Stellung einnähme, so müßte er bei dieser Gelegenheit die völlige Beseitigung der Franckenstein'schen Glausel fordern; und wir wollen abwarten, ob dies geschieht.

Meine Herren, die Herren haben sich mit Vorliebe auf frühere Reden von mir bezogen. Ich habe schon oft darüber gesprochen, daß ich mir das gefallen lassen muß, daß ich aber nicht verantwortlich bin als Minister und Vertreter von Vorlagen der verbündeten Regierungen für jedes Wort, was ich in irgend einer Zeit in meiner langen parla⸗ mentarischen Campagne gesagt habe. Meine Herren, meine Zeit ist mir zu kostspielig, und ich habe zu viel zu thun, um die Reden aller der Herren von der Seite (links) darauf anzusehen, ob sich nicht ähnliches darin findet. Ich gebe darauf nichtz. Wenn aber mal von solchen nachgeschlagenen Reden die Rede sein soll, dann möchte ich den Herrn Abg. Richter bitten, meine erste Rede, die ich überhaupt gehalten habe, zur Generaldebatte der Verfassung des Norddeutschen Bundes im Jahre 1867 über die Matrikularumlagen zu lesen. Ich habe dort gesagt: Wenn die Ma⸗ trikularumlagen die Ueberweisungen überschreiten und das werden wir jetzt erleben, meine Herren, vor der Frage stehen wir: Ueber

wickelung Deutschlands.

weisungen werden materiell nicht mehr sein dann sind sie Kopf⸗ steuern, dann ist es die größte Ungerechtigkeit, 100 000 Hamburger ebenso zu besteuern, wie 100 000 Waldecker und Bewohner der Rhön. Ich habe gesagt: Diese Matrikularumlagen, wenn sie eine dauernde Grundlage der Einnahmen des Reichs werden sollen, werden die größte Verwirrung in die Budgets der Einzelstaaten werfen, sie werden dann Ueberschüsse herbeiführen, dann die größten Defieits.

Wer die Denkschrift leider muß ich ja bei der durcheinander⸗ gezogenen Debatte, wo bei der Generaldebatte über den Etat alle Fragen erörtert werden, darauf mit zwei Worten eingehen gelesen hat, die gewaltigen Schwankungen: heute Reichthum, morgen Armuth, heute Ueberfluß, morgen Mangel, die wir seit 20 Jahren erlebt haben infolge dieser Matrikularumlagen und der Ueberweisungen, der muß zugeben, daß ich damals im Jahre 1867 das Richtige getroffen habe. (Sehr richtig! rechts.)

Meine Herren, was wollen wir denn nun? Herr Richter sagt und das ist sein Haupteinwand —: Steuern auf Vorrath sollen bewilligt werden. Ich kann mich wirklich nur aufrichtig bei dem hohen Respect, welchen ich vor der Kenntniß des Herrn Abgeordneten Richter in Etatsfragen und in Finanzfragen habe, der Verwunderung meines verehrten Herrn Collegen anschließen, daß Herr Richter so ganz vorbeisieht und das Wesen dieser Reform, welche wir Ihnen jetzt vorschlagen, anscheinend noch gar nicht durchdringend er— faßt hat. Meine Herren, ich könnte mir denken, daß die Ressortß im Reich, das Heeresressort, das Marineressort, das Aus—⸗ wärtige Amt und das Reichßamt des Innern, gegen diese Reform die größten Bedenken haben. Denn wie ist es denn bisher ergangen und wie wird es nach Herrn Richter in Zukunft weiter gehen? Ist man nicht immer in der Gefahr, seine Ausgaben zu steigern, die Frage, ob man sie erhöhen soll, etwas leicht zu nehmen, wenn man stets parate Mittel hat?

Nun, meine Herren, die Matrikularumlagen sind solche paraten Mittel; aber ist man nicht doppelt in der Gefahr, in der Steigerung des Ausgabe⸗Etats leicht zu sein, wenn man die Einnahmen, die man verwendet, nicht selbst herbeischafft? Der Haus— sohn ich habe das Bild schon mehrfach gebraucht —, der nur für die Ausgaben zu sorgen hat, aber nicht für die Ein—⸗ nahmen, ist oft sehr leicht mit Ausgaben bei der Hand; der Haus—⸗ vater, der auch für die Einnahmen aufzukommen hat, sieht sich die Ausgaben, ehe er sie macht, viel genauer an.

Herr Richter fragt: wo ist denn schon ein Staatswesen gewesen, welches aus seinen Einnahmequellen anderen Staatsquellen Ueber⸗ weisungen giebt das ist ein sonderbares Staatswesen! Nun, ich frage Herrn Richter: wo ist denn ein Staatswesen gewesen von dauerndem Bestande, welches seine Einnahmen deckte ich will den alten Ausdruck gebrauchen durch Römermonate.

Wie ist es denn dem heiligen Römischen Reich deutscher Nation ergangen? Entsprungen aus dem fränkischen Königthum, mit mächtigem Besitz an Gütern und Waldungen, Gerechtigkeiten und Befugnissen, verlor es und vergeudete es allmählich die überkommenen Besitzthümer; die eigenen Einnahmen des Reichs wurden immer ge— ringer, das Reich immer abhängiger von der Gutwilligkeit der Be—⸗ willigung der Römermonate. Bei jeder Bewilligung, nothwendig für jedes große Unternehmen, mußte das Reich die Bewilligung durch Hergebung von Rechten erkaufen. Schließlich war das mächtige Römische Reich, wenn nicht ein Kaiser mit großem Hausbesitz oder eine mächtige Persönlichkeit an der Spitze stand, nach und nach ein wesenloser Schatten geworden, weil es wesentlich abhing bei dem Mangel eigener Einnahmequellen von diesen Römermonaten.

Nun, meine Herren, wenn Sie sich die Entwicklung in Deutsch⸗ land in Zukunft weiter denken, wenn wir keine eigenen Einnahmequellen bewilligen, wenn wir bei den Matrikular⸗ umlagen bleiben, wenn die Matrikularumlagen fortwährend steigen und schwanken, wie wird dann wohl möglicherweise die Entwicklung sein? Meine Herren, das deutsche Kaiserthum ist jetzt in der Hand eines mächtigen Fürsten, einer Hausmacht, wie sie noch nicht dagewesen ist. Wenn man von Macht noch spräche im Deutschen Reich, dann würde nicht das Reich unterliegen. Wir wollen aber nicht im Deutschen Reich nach Macht und Kraft ringen, sondern nach Ge— rechtigkeit und Billigkeit. (Unruhe links. Sehr wahr! rechts.) Nach Gerechtigkeit und Billigkeit! Wir wollen nicht, daß die Frage, ob die Einzelstaaten gedeihen, eine solide und geordnete Finanzverwaltung haben und erhalten können, entschieden wird nach Macht, sondern sie soll entschieden werden nach Gerechtigkeit und Billigkeit. (Bewegung.) Das ist die Bedeutung dieser Vorlage für die zukünftige Ent— Wir wollen eine friedliche nnd billige Aus—⸗ einandersetzung; wir wollen nicht das scheinbare Interesse des Reichs, den leichten Griff auf die Finanzen der Einzelstaaten voranstellen. Wir wollen auch die Einzelstaaten sichern; wir wollen schließlich das auf finanziellem Gebiet durchführen, was die Reichsverfassung in Be—⸗ treff der Vertheilung der Gewalten in Deutschland und des födera—⸗ tiven Staatssystems in die Paragraphen gebracht hat. (Lebhafter Beifall rechts.)

Abg. Dr. von Frege (deons.): Ich habe zunächst das Bedürfniß,

den Dank gegen die Vorsehung aus ju sprechen für die Rettung des

Reichskanzlers von dem infernalischen Attentat; ich thue das um so lieber, als wir erst kürzlich mit dem Reichskanzler eine objective Aus⸗ einandersetzung hatten. Kein Parlament der Welt würde es verstehen, wenn man darüber stillschweigend hinweggeht. Ich muß dann auch auf den Spielerprozeß kommen. Ein Telegramm an ein russisches Blatt theilte mit, daß eine besondere Polizei⸗Abtheilung eingerichtet werden solle, um die Spieler zu beobachten, und die Offiziere sollten auf ihr Wort verpflichtzt werden, verbotenes Spiel anzugeben. Ich glaube, selbst der Abg. Richter, der sich sehr objectiv ausge— sprochen hat, wird diess Schmähung eines Standes, auf den Deutschland besonders stolz zu sein alle Ursache hat, mißbilligen. Es wird auf diesem Gebiet allerdings nothwendig sein, daß wieder ein größerer moralischer Ernst eingeführt wirdi Wenn von Sparsamkeit gesprochen wird, so stimme ich dem vollständig bei. Aber mit welcher, Pracht wird unser neues Reichetagsgebäude aus— geführt, trotzdem in demselben nicht einmal eine Dienstwohnung für unseren Bureaudirector vorhanden sein wird. Welche Bescheidenheit in der äußeren Umgebung der Wohnung eines Kaisers Wilhelm JL, eines Moltke, und welcher Prunk im Reichtztagsgebäude! Der jetzige Zeitpunkt ist nicht richtig gewählt, um zwei auswärtige Vertreter des Reichs mit einem größeren Gehalt auszustatten. Die Dienstalters⸗ zulagen . auch wir mit Freuden. Etwas Anderes ist es aber, ob wir jetzt neue Beamtenstellen schaffen sollen. Im Lande wird man nicht darüber erfreut sein, daß immer mehr Directoren und Unter⸗Saattzseetetäre berufen werden. Jedenfalls wird man dazu kommen müssen, die Gehälter der Unter⸗Staats⸗ serretäre wie in Preußen auf 15 0090 statt auf 20 9900 M0 zu bemessen. Die Aufgaben und Ausgaben des Reichsamts

des Innern 2 immer mehr. Auch die Physikalisch.Technische Reichsanstalt ift ein Danaergeschenk geworden, wie ich es gleich gesagt habe. Die Ausgabe für die Vermehrung des Personals beim Reichsgericht ist nothwendig, und auch gegen die Kosten des Reichsgerichtsgebäudes ist nichts einzuwenden, da der Bau sich würdig ausnimmt gegenüber dem prunkhaften Reichstagsgebäude. Der Abg. Richter hat die Mehrausgaben des Marine⸗ECtats getadelt. Nach Vergleich mit früheren Etats muß ich sagen. man hat wirklich nur das Nothwendigste gefordert. In betreff der Indienststellung sind größere Ausgaben nothwendig, weil die Seemanöver ebenso an Umfang gewonnen haben wie die Landmanöber. Auch der Militär⸗Etat ist mit möglichster Sparsamkeit aufgestellt. Daß ständige Uebungsplätze einen Vortheil haben, wird jeder bestätigen, der die Einquartierungs= lasten kennen gelernt hat; trotzdem ist diese Ehrenlast immer mit Freuden etragen worden, obgleich in diesem Jahre die Futternoth sehr viel chwierigkeiten mit sich brachte. Das ist ein Beweis, daß der Patriotismus auf dem Lande sich noch nicht geändert hat. Das möchte ich auch dem Abg. Dr. Schultz⸗Lupitz andeuten, den ich als Mann der Wissenschaft hochhalte, der aber einen Vertreter der Familie verdrängt hat, die mit dem Königthum eng verwachsen ist, und das hat jedenfalls mehr zu bedeuten als Lupinen und Dünge— mittel. Bezüglich der einmaligen Ausgaben tadelt der Abg. Richter, daß zu viel Militär⸗Neubauten vorgesehen sind; ich verweise darauf, daß nach den Ausführungen des Abg. Bebel die Bauhandwerker wenig zu thun haben, daß es also zweckmäßig ist, jetzt zu bauen. Ich wünsche nur, daß die Postverwaltung ebenso billig und einfach bauen möge, wie die Militärverwaltung. Die Reinerträge der Post— verwaltung werden immer hervorgehoben, aber man spricht nicht von den Leistungen, welche die Bahnen der Einzelstaaten für die Post leisten. Mehrausgaben bei der Post sollte man deshalb nur da machen wo es sich um die Beamten handelt, die bei der Postverwaltung viel mehr aus— genutzt werden, als es nöthig ist. Ich bin der Meinung, daß die Postverwaltung die Dreipfennigmarke abschaffen und durch die Fünf⸗ pfennigmarke ersetzen könnte. Wenn der Frachtverkehr besteuert wird, weshalb sollte nicht auch das Postpacket von 5 kg mit 5 * Stem⸗ pel belegt werden können? Die Post und die Eisenbahnen haben eine große Arbeit gerade von diesen kleinen Packeten. Die Mindererträge aus den Zöllen, die jetzt schöon auf 32 Millionen berechnet sind, werden sich, wie ich annehme, in erheblicher Progression noch steigern. Wo wir einmal in unseren Colonien festen Fuß gefaßt haben, müssen wir auch bleiben, und ich freue mich, daß das System des Schwankens endlich aufgehört hat. Wenn der Abg. Richter vorschlägt, daß die Colonialfreunde die Kosten der Colonien tragen sollen, dann möchte ich auch vorschlagen, di die Freunde der Handelsverträge die Kosten derselben ihrerseits tragen möchten. Bei dem Milizsystem könnten solche wirrungen, wie sie der Abt Bebel in Südwest⸗Afrika rügt, noch viel leichter vorkommen. Der Atheismus, dessen sich der Abg. Bebel ge⸗ rühmt hat, ist die Vorfrucht des Anarchismus. Unbewußt leisten die Socialdemokraten den Anarchisten Vorschub, welche letzteren nachher über die ersteren zur Tagesordnung übergehen werden. Wenn alle Steuervorlagen, Tabacks. und Weinsteuer abgelehnt werden, so könnte das dem Finanz⸗-Minister vielleicht ganz recht sein; denn Geld muß beschafft werden, und vielleicht kommt man dann wieder auf den Gedanken des Rohspritmonopols zurück, bei welchem die Liebes—⸗ abe auch wegfallen würde. Die Liebesgabe ist ja ein beliebtes Agitationsmittel; aber nach den früheren Ausführungen des bave—⸗ rischen Finanz⸗Ministers von Riedel kann ich mich jeder Verthei⸗ digung des doppelten Steuersatzes enthalten. Die Brennerei an sich ist kaum noch lohnend, sie wird nur des Futters wegen aufrecht er⸗ halten. Die Zuckersteuer ist ja auch schon auf den Aussterbeetat esetzt. Neben dem Rohspritmonopol empfehle ich Ihnen die Inseraten⸗ 9 Es giebt wohl keinen größeren Mißbrauch, als den mit Inseraten. Sie sind ein Ballast geworden für den Gewerbestand, dem sich gleichwohl kein Gewerbetreibender entziehen kann. Auch den Tygtalisator könnte man, wenn man ihn nicht verbieten will, so hoch besteuern, daß ein anständiger Mensch die Lust verliert, sich damit zu befassen. Das Interessanteste an der gegenwärtigen Situation ist aber, daß der „Vor⸗ wärts“ sich grundsätzlich gegen jede Besteuerung der Boöͤrse erklärt hat. Es wird uns schwer werden, an einzelnen Ausgabepositionen des Etats zu mäkeln. Wenn die wirthschaftliche Lage sich verbessert, dann werden wir die Steuern, die jetzt vorgeschlagen sind, tragen können. Aber wenn der wirthschaftliche Niedergang weiter geht, dann wird es schwer sein, die Steuern aufzubringen. Man fängt jetzt an zu rütteln an der Solidarität von Industrie und Landwirkthschaft. Ich würde kein Vorgehen unterstützen, n die Folge haben könnte, diese Solidarität zu erschüttern. 29 Millionen Deutsche stehen mit der Landwirthschaft in Verbindung, 11 Millionen mit der Industrie. Die Uebrigen sind in der Minorität und auf sie, namentlich auf den Handel, wird viel zu viel Rücksicht genommen. Wenn ein großer Theil der Emissionen von fremdländischen Werthpapieren nicht stattgefunden hätte, so wäre das an sich schon ein Vortheil gewesen. Wenn die Kleinkapitalisten auf die hohen Zinsen nicht verzichten wollen, dann mögen sie wenigstens etwas in den Säckel des Reichs opfern für ihre Geschäfte an der Börse. Hoffentlich wird die Abneigung der Socialdemokratie gegen die Börsensteuer dazu beitragen, alle anderen Parteien derselben freundlich zu stimmen. Die einzige Frage, wo wir wirthschaftlich uns verbessern können, ist die Währungsfrage. Als die Goldwährung 1816 in England, 1873 bei uns eingeführt wurde, dachte niemand daran, daß die sämmtlichen Staaten dazu übergehen würden. Die Goldwährung war nur aufrecht zu erhalten dadurch, daß die lateinische Münzunion bestand, daß in Frankreich Gold und Silber frei ausgeprägt werden konnte. Die Bimetallisten wollen nicht zwei Werthmesser einführen, sondern nur einen einzigen, sie wollen eine feste Relation zwischen Gold und Silber feststellen. Die Statistit weist nach, daß mit dem Sinken des Silberwerths alle Waarenpreisc gesunken sind. Dagegen muß eingeschritten werden. Die freie Silber⸗ ausprägung wird als eine Gefahr bezeichnet. Aber dagegen kann man sich ja wahren durch die Erhebung einer Gebühr bei der Aus— münzung von Silber. Jedenfalls können wir über die Währungsfrage nicht so leicht hinweggehen. Schutzzölle allein helfen der Landwirth⸗ schaft nicht gegenüber den niedrigen Preisen. Wenn aber der Silher— Preis steijt, dann können Handelsverträge abgeschlossen werden. Die Finanz⸗Minister der Einzelstaaten und der Reichs⸗Schatzsecretär, der hoffentlich eine andere Stellung einnimmt, als sein Vorgänger, sollten die Währungsfrage im Auge behalten und dadurch für den Mittel⸗ stand und für die Arbeiter sorgen; denn auch die Industrie, z. B. der Bergbau, hat große Nachtheile durch das Sinken des Silberpreisc erlitten. Da wir jetzt die wirthschaftlichen Fragen und die socialen Rücksichten in den Vbrdergrund stellen müssen, so müssen wir vor allen Dingen dafür sorgen, daß die christliche Gesinnung er— halten wird. .

Director des Reichs- Postamts Wirklicher Geheimer Rath Fischer bestreitet, daß die Postverwaltung es an Fürforge für ihre Beamten irgendwie fehlen läßt; es sind entsprechend der Hebung des Verkehrs auch mehrere tausend neue Stellen etatsmäßig ein—⸗ gebracht worden.

Darauf wird die Debatte vertagt.

Abg. Dr. Böckel (Ref. P.) fragt, ob der von ihm gestellte schleunige Antrag wegen der Entlassung des Abg. Ahlwardt aus dem Gefängniß nicht bald zur Berathung gestellt werden könne.

Präsident don Lepetzow: Dadurch, daß der Antrag als ein schleuniger bezeichnet ist, ist er noch kein , Ich kann dem Vorredner nur anheimstellen, wenn es ihm beliebt, zu beantragen, daß sein Antrag auf die Tagesordnung gestellt werde.

Abg. Dr. Böckel beantragt, seinen Antrag schon morgen in verhandeln. ;

Bei der Abstimmung wird dieser Antrag ab gelehnt.

Schluß nach 5 Uhr. .

Zweite Beilage

zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-AUnzeiger.

M 285.

Berlin, Mittwoch, den 29. November

1893.

r ——————

Königreich Preußen. Ministe rium des Innern.

Um den Rechnungsvorlagen der in Preußen thätigen privaten Feuerversicherungsgesellschaften im Interesse der Ver⸗ sicherten einen höheren Grad an Klarheit und Uebersichtlichkeit u sichern als bisher, bestimme ich für alle preußischen

K sowie für alle in

reußen durch Agenten thätigen außerpreußischen Feuer⸗ versicherungsgesellschaftin, mögen sie auf Actien oder auf Ge g rn gegründet sein, in Betreff der Rechnungs⸗ n, unter Aufhebung aller entgegenstehenden Vorschriften, Folgendes: .

. Es ist nach dem Schlusse jedes Geschäftsjahres herzu⸗ tellen: , die Gewinn- und Verlustrechnung nach dem an— liegenden Formular J, .

die Bilanz nach Formular II,

der Jahresbericht nach Formular III,

die Uebersicht von dem Geschäftsbetriebe nach Formular IV.

Die Ergebnisse zu J, Ul, III und IV sind binnen sechs Monaten nach dem Schluß des Geschäftsjahres der Aufsichts⸗ behörde in zwei Exemplaren einzureichen. In der gleichen Frist sind von der Gesellschaft, auf eigene Kosten, die Aus⸗ weise zu J und U in den zu Veröffentlichungen der Anstalt bestimmten Zeitungen und außerdem im Reichs- und Staats⸗ Anzeiger“ zu veröffentlichen. Eine Gesellschaft, welche noch andere Zweige der Versicherung als diejenige gegen Feuer be⸗ treibt, hat letztere in allen Theilen von den übrigen zu trennen.

Zur Erläuterung der Anlagen wird noch bemerkt;

I) Bei Berechnung der Prämienüberträge (Prämien⸗ reserve) sind von der Prämieneinnahme zunächst die etwaigen von der Gesellschaft den Versicherten zurückgezahlten Prämien (Ristorni) und die gezahlten Rückversicherungsprämien in Abzug u bringen. Als Prämenübertrag ist sodann derjenige ö . bleibenden Prämieneinnahme, welcher für die über das Rechnungsjahr hinauslaufende Zeit in Einnahme gestellt ist, in Ausgabe zu stellen. Es darf jedoch der auf die betreffenden Zeitabschnitte entfallende Theil der gezahlten Provisionen bei Berechnung der Prämienüberträge in Abzug gebracht werden. J

3 Als Schadenreserve ist die Summe der am Ende des Rechnungsjahres angemeldeten, aber noch nicht bezahlten Schäden in Ausgabe zu stellen, und zwar, wenn die Schaden⸗ summe noch nicht endgültig feststeht, in voller Höhe der Anmeldung durch die Organe der Gesellschaft bezw. beim Rückversicherungsgeschäfte, der Anmeldung des Versicherten, zuzüglich der Ermittelungskosten, jedoch ab— züglich des etwa durch Rückoersicherung gedeckten Theils.

3) Prämieneinnahmen sind im directen wie im Rück⸗ versicherungsgeschäfte nur aus solchen Geschäften einzustellen, für welche im Rechnungsjahre schon ein Risico, läuft.

4) Die Ausgaben für Schäden und Rückversicherungs⸗ prämien sind für dasjenige Jahr zu buchen, in welchem der Schaden eintrat bezw. die Rückversicherung in Kraft trat. Ausgaben für Anschaffungen sind stets für das An⸗ schaffungsjahr zu buchen. ( .

Diese Vorschriften finden zuerst Anwendung auf die Rech⸗ nungslegung für das , 1894. ö

mnsichklich der preußischen privaten Gegenseitigkeits⸗ esellschaften verbleibt es bei den bisherigen durch die dies 6 Erlasse vom 8. Juni 1842 1A 1289 und vom 19. Zuni 1867 1A 4907 gegebenen Vorschriften.

Euer Hochwohlgeboren ersuche ich ergebenst, die nach Vor⸗ stehendem in Frage kommenden in⸗ und ausländischen Privat⸗ Feuerversicherungsgesellschaften, deren Direction oder General⸗ bevollmächtigter innerhalb des dortigen Geschäftsbereichs ihren Wohnsitz haben, mit der erforderlichen Anweisung zu versehen und die dort eingehenden Rechnungsvorlagen nach erfolgter Vorprüfung mir bis spätestens zum 15. September jedes Jahres mit gutachtlichem Bericht einzureichen.

Berlin, den 22. Februar 1893.

Der Minister des Innern. Graf zu Eulenburg.

An sämmtliche Herren Regierungs⸗Präsidenten und den Polizei⸗Präsidenten hier.

Formular l. Gewinn- und Verlust-⸗Rechnung.

A. Einnahme.

I) Ueberträge aus dem Vorjahre,

a. Prämlen⸗UeEberträge (Prämien⸗Reserve).

b. Schaden⸗Reserve. 9 c. s n,, neh. i .

rämien Einnahme abzüglich der Ristorni. . 3 Nebenleistungen der Versicherten an die Gesellschaft (Eintritts- gelder, Police⸗Gebühren u. s. w..

4) a. Zinsen.

b. Miethserträge. 5) Cursgewinne aus verkauften Werthpapieren. 6) Sonstige Einnahmen und zwar welche? (getrennt). 7) Etwaiger Verlust.

PE. Ausgabe.

I) Schäden, einschließlich Kosten, aus den Vorjahren: . n. stellt zurückgestellt. ( 2 S ö. ö lich Kosten im Rechnungsjahre, abzüglich des Anthesls der Rückverficherer: a. gezahlt, b. zurũctgestellt.

3) Rückversicherungsprämie. Anth h Provisionen abzüglich des von den Rückversicherern erstatteten ntheils. 5) Steuern und öffentliche Abgaben. 6) Verwaltungskosten. 7) Freiwillige Leistungen zu gemeinnützigen Zwecken, insbesondere für i i e, . e e, reibungen (getrennt; nach den entsprechenden Positionen der Activa der Bilanz. 9) Cursverluste auf Werthpapiere. 10 Prämien⸗Ueberträge. 11) Sonstige Reserven und zwar welche? (getrennt). 127) Sonstige Ausgaben und zwar welche? z. B. Zinsen (getrennt). 13) Ueberschuß und dessen Verwendung: 1) an den Kapitalreservefonds und sonstige Specialreserve (einzeln aufzuführen), 2) Tanti men, 3) an die Actionäre und Garanten, 4) an die Versicherten, 5) andere Verwendungen und zwar welche? (getrennt).

Fer mil nr n. Bilanz. A. Aetiva.

1) Wechsel oder Garantiescheine der Actionäre oder Garanten. 2) Grundbesitz abzüglich etwaiger hypothekarischer Belastung. 3) Hypotheken⸗ und Grundschuldforderungen.

4) Darlehne und Werthpapiere.

5) Werthpapiere höchstens nach dem Einkaufspreise für im Rechnungsjahr erworbene bezw. nach dem letzten Bilanz— werthe, aber nicht höher als zum Curswerthe am Schlusse des Rechnungsjahres.

6) Wechsel.

7) Guthaben bei Bankhäusern.

8) Guthaben bei anderen Versicherungs⸗Gesellschaften.

9) Zinsen⸗Forderungen.

10) Ausstände bei Generalagenten bezw. Agenten. 1I) Rückstände der Versicherten.

12) Baare Kasse.

13) Inventar und Drucksachen.

14) Sonstige Activa und zwar welche? (getrennt). 15) Etwaiger Fehlbetrag.

B. Passi va.

I) Actien⸗ oder Garantie⸗Kapital. 27) Kapital⸗Reserve⸗Fonds.

3) Special ⸗Reserven (einzeln).

4) Schaden⸗Reserve.

5) Prämien⸗Uebertrãge.]

6) Gewinn⸗Reserve der w——

7 . anderer Versicherungsanstalten bezw. Dritter (ge⸗ ennt). =

3 ge tg f . ther (zt onstige Passiva und zwar welche? (getrennt).

10 ge , mn hn, ;

Formular III. Jahresbericht.

Der Jahresbericht hat, neben den etwa erforderlichen Erläute⸗ rungen n,. Einnahmen und Ausgaben, zu enthalten:

1) Eine Uebersicht des Geschäftsbetriebs gemäß dem anliegenden Formular IV.

2) Eine 35 über Ful, Betrag, Grund und Ausgang der vorgekommenen Schadenprozesse.

3) Eine Nachweisung der Ausgaben für;

a. Gehälter und andere Bezüge an Beamten. b. Reisekosten, ausschließlich der auf Schäden entfallenden. c. Drucksachen. d. Porto. S. Insertionsgebühren. 4) Eine Angabe über die Tantimen und zwar: a. für Aufsichtsrath und Vorstand (Direction). b. 5 nicht preußischer Gesellschaften. c. sonstige.

3) Ein Verzeichniß der in die Activa der Bilanz eingestellten Werthpapiere (Formular 11A Ziffer 5), welches enthalten muß: die ö Bezeichnung der einzelnen Werthpapiere, deren Nennwerth, den

agescurs am 31. Dezember des Rechnungsjahres und den Buch⸗ path t welchem sie in die Bilanz des Rechnungsjahres ein⸗ gestellt sind.

Dieses Verzeichniß muß bei den einzelnen Werthpapieren, welche bei einer in⸗ oder ausländischen Regierung als Caution hinterlegt sind, die Bemerkung enthalten, daß und bei welcher Regierung sie als Caution hinterlegt sind.

6) Ein Verzeichniß der einzelnen Grundstücke nach Art, Lage, Werth und Unterlagen für die Bewerthung der Grundstücke in der Bilanz. (Formular II A Ziffer 2.)

7). Eine Uebersicht für das directe Geschäft, aus welcher hervor⸗ geht die Zahl der Schäden, welche während des Rechnungsjahres 4a. entstanden, b. regulirt c. auf das nächste Jahr übertragen sind, und welche darüber Aufschluß giebt, d. wie viele Schäden aus den Vorjahren erledigt, s. wie viele noch nicht erledigt sind und f. in welche Vorjahre diese Schäden zu d und e zurückreichen; überall zu a bis e mit den gezahlten bezw. zurückgestellten Schadensummen.

8) Eine Angabe, aus welchen Jahren die einzelnen Ausstände bei Generalagenten bezw. Agenten herrühren. (Formular 11 A Ziffer 10.)

. 9) Eine Angabe, aus welchen Jahren die Rückstände der Ver⸗ sicherten herrühren. (Formular IIA Ziffer 11.)

Formular IV.

Uebersicht des Geschäftsbetriebes der

für das Geschäftsjahr 18... (in Preußen concessionirt im Jahre 18. .).

J. Umfang der Versicherungen, welche

II. Jahresprämien

vorhanden waren am Schlusse des vorher⸗

Versicherungen. gegangenen Rechnungs jahres.

vorhanden waren

am Schlusse des Rechnungs⸗ im ; rr , n. jahres (noch laufend). im 3

̃ Betrag der Auszahlungen

vorher⸗

gehenden der Schaden ⸗Reserven

Rechnungs⸗ für Schäden

Versiche⸗ Summen rungen. M6

Zahl Ver⸗ Zahl der sicherungs⸗ der

Versiche⸗ rungen.

Ver⸗ Rechnungs⸗⸗

e hee jahre. aus dem n,, jahre. Rechnungs jahre.

li M6. l M

2. 3. 4.

5. a 3.

) Direetes. . 2) Rückversicherungsgeschäft (indirectes Geschäft). NB. In sämmtlichen Spalten sind unter den Zahlen für das Gesammtgeschäft die jenigen für das , , Geschäft mit rother Tinte anzugeben und zwar:; beim directen Geschäft für die Spalten 2, 3, 4 und hz. auch getrennt nach Provinzen ( Stadt kreis Berlin, Regie⸗ rungsbezirk Sigma⸗ ringen).

In Verfolg meiner Erlasse vom 2. Februar 1891 (M.⸗Bl. f. d. i. V. S. 21) und vom . v. J. (M.⸗Bl. für 1892 S. 154 ff), betreffend die Veröffentlichungen der in Preußen thätigen Lebensversicherungsgese schchen über ihre

Geschäftsergebnisse, bestimme ich hierdurch, daß die von den Lebensversicherungsgesellschaften aufzustellenden statistischen Uebersichten über die Versicherungen nach Provinzen, nach Höhe und Art, sowie über die Vertheilung nach Berufs⸗ gruppen, nicht nach den unter Nr. IV . meines Erlasses vom 8. März v. J. bezeichneten Formularen L und Il, sondern nach den anliegenden Formularen A und B und zwar zar ersten Male für das Rechnungsjahr 1894 aufzustellen sind. Ich bemerke dabei, daß be⸗ üglich der Vertheilung der einzelnen Berufe unter die in . Uebersicht B be . Gruppen des bei der allgemeinen Berufsstatistik vom Jahre 1882 ausgegebene polen ff Ver⸗ eichniß der Berufsarten anzuwenden ist, und daß die Ueber⸗ 6 A nicht e, , sondern nur von fünf zu . ren aufgestellt zu werden braucht. Auch bedarf es nicht der Auf⸗ nahme dieser Uebersichten in die jährlichen Rechenschafts⸗ berichte der Versicherungsgesellschaften. Die Uebersichten sind

vielmehr außer den Rechenschaftsberichten der 5 behörde besonders einzureichen. Eine behördliche Ver⸗ öffentlichung der von den einzelnen Gesellschaften gemachten Angaben wird nicht erfolgen, sondern es wird nur das 5 en, r, , der Angaben aller Ver⸗ icherungsgesellschaften zur öffentlichen Kenntniß gebracht werden. Euer Hochwohlgeboren wollen hiernach gefälligst die in⸗ und auslaͤndischen Lebensversicherungsgesellschaften, deren Direction oder Generalbevollmächtigter innerhalb des d Geschäftsbereichs ihren Wohnsitz haben, mit en a . Anweisung versehen und die ihnen von den . gesellschaften vorzulegenden statistischen U&ebersichten mir z =. en Berichte über die jährlichen K einreichen.

Berlin, den 6. November 1893. Der Minister des Innern. Graf zu Eulenburg.

An sämmtli erren Regierungs⸗Präsidenten und den an n K 9