1893 / 286 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 30 Nov 1893 18:00:01 GMT) scan diff

Offizier Corps ein gutes Zeugniß ausgestellt. Durch nichts ist be⸗ wiesen, daß dieses Urtheil, wenn es wieder herausgefordert würde, ein anderes sein würde. Wenn daher der Kriegs⸗Minister, als Ver⸗ treter der Armee, eine so unglaubliche, schwere Beleidigung hat aussprechen hören, dann hat er nur feine Stellung wahrgenommen, wenn er diese Beleidigung auf das schärfste und auch nur in gebührender

Weise zurückgewiesen hat.

Staatssecretär Dr. Graf Posadowsky:

Meine Herren! Der Herr Vorredner hat gegen die Reichs⸗ regierung den schweren Vorwurf erhoben, daß sie eine Erklärung ab⸗ gegeben hätte, eine feierliche Erklärung, den Taback nicht zu besteuern, und in der vorliegenden Session würde ein Tabackfabrikatssteuergesetz eingebracht. Meine Herren, wenn man diesen Vorwurf so ins Land schleudert, muß man allerdings den Eindruck haben, die Reichsregierung hätte unloyal gehandelt, und ich glaube, daß nicht ein Augenblick vergehen darf, ohne daß gegen diesen Vorwurf Widerspruch erhoben und klargelegt wird, wie diese ganze Tabackfabrikatssteuer jetzt ent⸗ standen ist.

Meine Herren, wie zuerst von der Militärvorlage die Rede war, sollten diese Kosten der Militärvorlage gedeckt werden aus dem Branntwein, Bier, der erhöhten Reichs-Stempelabgabe und einer, anderen Construction des bestehenden Tabacksteuergesetzes. Nachträglich wurden indeß die Forderungen für die Militärvorlage reducirt. Die Verhandlungen im Reichs ⸗Schatzamt, welche über die neue Taback— steuervorlage mit Sachverständigen geschwebt hatten, wurden eingestellt, nachdem die Forderungen für die Militärvorlage so redueirt waren, daß man glaubte, mit 58 Millionen neuer Steuern die Kosten der Militärvorlage decken zu können; man ließ den Gedanken einer Reform der Tabacksteuer und den Gedanken, aus dem Taback mehr Einnahme zu ziehen, fallen. Inzwischen aber war die Thatsache, daß Ver— handlungen über eine Reform der Tabacksteuer schwebten, in die Presse gedrungen, und daraufhin wurde die Erklärung abgegeben, unter den damaligen Verhältnissen und unter der Voraussetzung, daß 58 Millionen Steuern aus anderen Quellen bewilligt würden, von der Besteuerung des Tabacks ab— zusehen. Meine Herren, diese Steuern sind damals nicht bewilligt, und wenn daher jetzt eine Tabackfabrikatssteuer Ihnen vorgelegt wurde, so ist die Situation politisch und sachlich vollkommen anders.

Königlich preußischer Bevollmächtigter zum Bundesrath, Finanz⸗Minister Or. Miquel:

Meine Herren! Ich werde auf die Bemerkungen des Herrn Vor— redners nicht viel antworten, weil ich mir die Vertheidigung des allgemeinen Finanzreformplans vorbehalten werde für den Zeitpunkt, wo die Sache auf die Tagesordnung des Hauses kommt. Nur eine Bemerkung möchte ich mir gestatten, um zu zeigen, wie sehr der Herr Vorredner diese allgemeine Generaldebatte über diese Reform noch nothwendig haben wird, um völlig klar zu werden, was sie eigentlich bedeutet. (Heiterkeit rechts) Meine Herren, der Herr Vorredner verwechselt einen Ausgleichsfonds, der den Zweck hat, die Nothwendig⸗ keit von Steuerzuschlägen für kurze Dauer zu vermeiden, mit einer württembergischen Restverwaltung. (Heiterkeit rechts.) Nun, meine Herren, das ist vollständig genug gesagt, um den Wunsch daran zu knüpfen, daß der Herr Vorredner sich mit den Fragen noch weiter beschäftigen möge. (Heiterkeit)

Meine Herren, dann hat der Herr Vorredner schließlich gesagt: so wollen wir die Ausgaben lieber auf die Matrikularumlagen nehmen, gleichzeitig wo er sich selbst im Anschluß an die Geschichte seiner Partei als den eigentlichen Vertreter des Föderalismus und seiner Sicherung hinstellt. Ich will es dem Herrn Vorredner, der wahr⸗ scheinlich Mitglied der württembergischen Kammer ist, über⸗ lassen, dort diese beiden Forderungen mit einander zu vergleichen. Wir wollen abwarten, wohin die Finanzen Württembergs kommen, wenn keine Steuern im Reich bewilligt werden und wenn die Ma— trikularumlagen schwankend und steigend zugleich jedes Jahr das Budget Württembergs belasten.

Meine Herren, verschiedene Redner haben allerdings anerkannt, daß die Kosten der Militärvorlage gedeckt werden müßten; namentlich hat das auch der Redner aus der nationalliberalen Partei gethan, ebenso der Redner aus der conservativen Partei, auch Herr Abg. Bebel. Nur der Herr Abg. Richter hat gemeint, er könne noch nicht zugeben, daß die bestehenden Einnahmen nicht auch die neue Ausgabe der Militärvorlage deckten so wenigstens habe ich ihn verstanden. Meine Herren, der Herr Abg. Richter ist ja einer der geschicktesten Manipulatoren mit Zahlen. (Heiterkeit) Man kann nicht bloß mit Worten alles beweisen, sondern auch mit Zahlen, und hier liegt nun

im vorliegenden Falle klar vor, wie der Herr Abg. Richter die Sache

sich vorstellt. Als die Ausgabe gefordert wurde, da stellte in der Commission der Herr Abg. Richter die Einnahme als sehr gering und schwach dar, (Sehr richtig! rechts.) da sah ihm, was die Einnahme anlangt, die Zukunft sehr düster aus. Jetzt, wo es sich um Deckung der bewilligten Ausgaben handelt, da fließt der Born der Einnahme auf einmal höchst reichlich, da braucht man nichts weiter. (Heiterkeit) Meine Herren, das ist ja parlamentarisch und taktisch höchst geschickt; aber wenn wir den Herrn Abg. Richter in seinen heutigen Hoffnungen, wo wir doch nun vor der Thatsache der geschehenen Bewilligung der Ausgaben stehen, folgten, nichts bewilligten, es darauf ankommen ließen, so würde die harte Wirklichkeit ihm sehr bald ein trauriges Dementi geben und dann würde man zweifeln an der wirklichen Einsicht nicht bloß in todte Zahlen, sondern in die lebendige Wirklichkeit.

Meine Herren, aber auch die andern Herren haben doch den Steuervorlagen nicht offen und deutlich ins Gesicht gesehen. Sie haben, wie der Herr Redner von der conservativen Partei vom Brannt⸗ weinmonopol, andere von Luxusausgaben, andere von anderen Projecten gesprochen. Nun würde ich mich sehr gern belehren lassen, wenn mir Vorschläge gemacht würden, die vielleicht besser und leichter durchführbar wären wie die Vorschläge, die wir Ihnen gemacht haben; nur möchte ich die eine freundliche Bitte an die Herren richten, daß sie nicht aus Scheu vor der harten Northwendigkeit un ich sage dem Herrn Abg. Haußmann nochmals, daß ich diese Nothwendigkeit auch für eine harte halte und bedaure, nicht elegisch, sondern der Wirklichkeit offen ins Gesicht sehend, ich sage: Sie sollen nicht vor der harten Noth⸗ wendigkeit den Kopf, wie der Vogel Strauß, in den Sand stecken, und Sie sollen vor allem nicht den vorliegenden Steuerprojecten sich entziehen, indem Sie die verbündeten Regierungen denn von denen und nicht von mir ist die Rede (Heiterkeit links) nicht, wie man

zu sagen pflegt, ven Pontius zu schicken. Die verehrten

Herren werden, wenn in den Commissionen an einzelnen Punkten der Steuern Ausstellungen begründeter Art stattfinden, die verbündeten Regierungen von dem Wunsch beseelt finden, mit dem Reichstag in Einklang zu kommen und sich zu verständigen. Wenn beispielsweise die Frage einer anderen Construction der Weinsteuer auf der Basis einer fixirten, nicht nach dem verschiedenen Werth regulirten Wein steuer in praktischer Weise zur Discussion käme, so würden wir auf eine solche Untersuchung jedenfalls eingehen. Wir unsererseits haben uns aber verpflichtet gehalten, der Erklärung des Herrn Reichskanzlers in diesem Hause entsprechend, selbst auf die Gefahr hin, daß dadurch die Controle schwieriger und verwickelter bei der Weinsteuer werde, einen Vorschlag auf der Basis der stärkeren Besteuerung der höheren Weinsorten vor⸗ zulegen. Findet der Reichstag die Controle infolge dessen zu schwierig und zu verwickelt, zieht er seinerseits eine Weinsteuer mit gleichen Sätzen vor, so werden die verbündeten Regierungen dies zweifellos gern in Erwägung nehmen. ;

Wie ich schon sagte, war von den verschiedenen Rednern der Herr Abg. Bebel eigentlich der einzige, der einen bestimmten positiven Vorschlag gemacht hat; denn ich habe auch nicht gehört, daß der Herr Abg. Haußmann den Vorschlag gemacht habe, eine Reichs-Einkommen— steuer einzuführen oder gar eine progressive Reichs- Einkommensteuer in ganz Deutschland zur Durchführung zu bringen. Er hat, was sehr leicht ist, auf die sogenannte Liebesgabe und schließ— lich auf die Matrikularumlagen hingewiesen. Von dem Vorschlage des Herrn Abg. Bebel habe ich schon im allgemeinen ge— sprochen, indem ich bei der gegenwärtigen Lage der Steuergesetzgebung im Reich und in den Einzelstaaten praktisch und thatsächlich eine Einkommensteuer nicht für durchführbar halte. Ich brauche also nicht näher darauf einzugehen. Aber, meine Herren, der Herr Abg. Bebel ist ja viel weiter gegangen; er will nicht bloß durch diese Einkommensteuer den jetzigen Bedarf decken, sondern er will eine Einkommensteuer, eombinirt mit einer Vermögenssteuer mit der Erbschaftssteuer, und alle diese Steuern sollen progressiv sein bis zu 10/‚9. Meine Herren, als ich vor einigen Tagen ich glaube, es war vorgestern von den Verhältnissen der directen und indirecten Steuern sprach, rief mir der Herr Abg. Richter zu: England erhebt keine Salzsteuer, England erhebt keine Getreidesteuer! Vollkommen richtig?! Aber England erhebt im Verhältniß zu den directen Steuern überhaupt mehr indirecte Steuern und Zölle, wie wir (Sehr richtig! rechts) Das Verhältniß der dire ten zu den indirecten Steuern würde sich stellen in Deutschland nach dieser Vorlage, ein— schließlich der indirecten Steuern der Einzelstaaten, wie 27: 73 00. Wie steht die Sache in England? Da verhalten sich die directen zu den indirecten Steuern und Zöllen wie 19,67: 80,33. Wie steht die Sache in Frankreich? Da verhalten sich die directen Steuern zu den indirecten wie 18: 82. In anderen Ländern von weniger Be— deutung, wie Portugal und Spanien, steht die Sache noch ungünstiger. Aber selbst in einem Lande, wie den Niederlanden, verhalten sich die directen zu den indirecten Steuern wie 27,82: 73,18. Nun erwägen Sie weiter: für den deutschen Steuerpflichtigen kommt doch nun die Gesammtbelastung in der Commune, in der Kirche, in der Schule, im Kreis, in der Provinz, im Staat und im Reich in Betracht. Erwägen Sie weiter, in welch wesentlichem Maße die gesammten Communalsteuern bei uns auf der directen Steuer und in welch wesentlichem Maße, fast ausschließlich, in Frankreich auf der Accise beruhen, so wird das Ver— hältniß noch ungünstiger. (Zuruf links.) In England freilich nicht! Da steht die Sache mit uns fast gleich. Ich habe aber gezeigt, daß in England, welches in dieser Beziehung mit Preußen ziemlich gleichsteht, das Verhältniß von directen zu indirecten Steuern erheblich ungünstiger ist als bei uns.

Meine Herren, daraus geht doch hervor, daß selbst die frei regiertesten Länder genöthigt gewesen sind, weil auf andere Weisen die Ausgaben nicht gedeckt werden konnten, in erheblichem Maße auch auf indirecte Steuern zu greifen; und es kann da immer nur auf das Maß ankommen, in welchem dies geschieht, auf die Höhe der Finanz- bedürfnisse und auf die Form und auf die Objecte, bei denen es geschieht.

Meine Herren, wenn der Herr Abg. Bebel den Gedanken einer Vermögenssteuer ausgesprochen hat, so ist ja richtig, daß ein erheb— licher Theil der praktischen Bedenken, welche ich gegen die Reichs⸗ Einkommensteuer vorzutragen mir erlaubte, gegen eine neue Vermögens⸗ steuer nicht zutreffen. Das ist zuzugeben. Dennoch ist die Ver—⸗ mögenssteuer noch weniger möglich als die Einkommensteuer, weil in einem großen Theil Deutschlands das ganze innere Steuersystem auf dem Realsteuersystem beruht, und Sie können nicht eine Bruttobesteuerung der Objecte eintreten lassen und zugleich eine Nettobesteuerung. Deswegen haben wir in Preußen, als wir die Vermögenssteuer als ergänzende Steuer lediglich zu dem Zweck einführten, um das fundirte Einkommen stärker heranzuziehen als das Arbeitseinkommen, vorher die Real— steuern als Staatssteuer aufgeben müssen. Das war eine absolute innere Nothwendigkeit, um dieses ganze System durchzuführen. Nach meiner Meinung ist überhaupt eine Vermögenssteuer eine Art un— mittelbarer Vermögensconfiscation, wenn sie etwas Anderes bedeuten soll als die äußere Form, in der das fundirte Ein kom men getroffen wird,

Nun geht der Herr Abg. Bebel aber noch weiter: er will daneben noch eine Erbschaftssteuer einführen. Eine Erbschaftssteuer hat ja den Charakter der Besteuerung; des fundirten Einkommens, und insofern abgesehen von den Gründen, die ich namentlich gegen die Erb⸗ schaftssteuer auf geringere Erbschaften angeführt habe ist sie sehr beachtenswerth. Aber neben der Vermögenssteuer, die diese Function im Sinne des Herrn Abg. Bebel schon erfüllen soll, auch noch eine Erbschaftssteuer einzuführen, daran ist doch factisch nicht zu denken! Gewiß hat der wissenschaftliche Socialismus namentlich in der Kritik sich große Verdienste erworben. (Hört hört! bei den Socialdemokraten.) Das erkenne ich offen an. Dieser wissenschaftliche Socialismus hat unzweifelhaft auch erheblich auf die neuere Richtung der socialen Wissenschaft eingewirkt In der letzten Zeit, soviel ich habe beobachten können, hat diese Behandlung der socialen Frage, sich mehr den Einzelfragen zugewendet, und in dieser Richtung vielfache beachtenswerthe positive Vorschläge unter⸗ nommen. Aber eine solche Combination von Steuern, wie der Herr Abg. Bebel sie hier vorgetragen hat, habe ich nirgends gefunden. Sie besteht auch meines Wissens in keinem Lande der Welt, auch nicht in der Schweiz. Ich glaube daher, meine Herren, daß, abgesehen von allem anderen, selbstverständlich nicht bei den verbündeten Re— gierungen aber auch nach meiner Ueberzeugung nicht hier im Reichttage diesen schweren Bedenken gegenüber ein Ver— such der Deckung dieser Ausgaben durch eine directe Be⸗

steuerung seitens des Reichs möglich und denkbar ist. Wenn das aber nicht ist, so möchte ich dringend bitten, die Gedanken hieran definitiv, soweit man von definitiv sprechen kann in der gegenwärtigen Lage, bei Seite zu lassen. Ich bin überzeugt, viele von Ihnen möchten viel⸗ leicht vorziehen, diese Ausgabe zu decken durch eine directe Steuer nach Maßgabe des Einkommens, Sie würden es für gerecht erachten, Sie haben eine Vorliebe dafür; ich verstehe es durchaus, aber Sie müssen sich, glaube ich, sagen, wenn Sie sich wirklich in die Art der Ausführung denken, daß sie vollständig unmöglich sein wird. Man mag es beklagen oder nicht beklagen, mag es in Wahlversammlungen früher in Aussicht gestellt haben oder nicht, es ist thatsächlich praktisch nicht möglich; und ich bitte daher auch diese Herren, sich auf den allein praktischen Boden der Regierungsvorlage zu stellen. (Bravo!)

Abg. von Kardorff (Rp.): Der Abg. Haußmann übersieht anz, daß die heutige finanzielle Verlegenheit hauptsächlich dadurch ervorgerufen ist, daß Sie (links) durch Annahme der Handels. verträge dem Ctat ein Deficit von etwa 36 Millionen Mark zu— gefügt haben. Der Vorschlag des Präsidenten, die Finanzvorlage mit der Etatsberathung zu verbinden, war ein richtiger, das zeigt der bisherige Verlauf der Verhandlungen. Ich gehe aber auf dieses Reformgesetz nicht ein, da wir die ganze Debatte doch noch einmal bekommen; und wende mich gegen einzelne Ausführungen der Vor— redner. Der Gedanke der directen Reichs Einkommensteuer wird wohl bon dem Abg. Bebel nach der Abfertigung durch den preußischen Finanz⸗Minister nicht mehr vertreten werden. Seine Vorschläge waren ja in der That nicht so extravagant, wie sonst diejenigen seiner Partei; es hat mich auch gefreut zu hören, daß er sich bis zu einem gewissen Grade als Schutzzöllner bekannt hat. Die Ängriffe des Abg. Bebel gegen die Tabackssteuer⸗Vorlage waren ganz außer⸗ ordentlich übertrieben. Die Entvölkerung des platten Landes, die Verarmung des platten Landes, das sind Sonderinteressen, wenn wir diese . geltend machen, die Interessen der Tabacks⸗ interessenten aber, von Ihnen vorgetragen, sind allgemein vater⸗ ländische Interessen. Wenden muß ich mich gegen eine Aeußerung der gestrigen „Norddeutschen Allgemeinen Zeitung“, welche gegen den Bund der Landwirthe vorgeht. Ich gebe dagegen namens meiner Partei folgende Erklärung ab: „Die Mitglieder der Reichspartei, welche dem Bunde der Landwirthe angehören, haben die Ueberzeugung, daß. wenn auch der Bund der Landwirthe zur Zeit Maßnahmen der Regierung zum Gegenstande einer Kritik zu machen sich verpflichtet hält, die Mitglieder des Bundes ihre Königstreue nicht besser zu bethätigen glauben, als wenn sie die Bestrebungen unterstützen, welche darauf gerichtet sind, jenen Stand lebensfähig zu erhalten, welcher zu allen Zeiten die treueste Stütze der Monarchie

gewesen ist und für alle Zeit bleiben wird.“ Gegen die Tabackz—

steueragitation ist die ganze landwirthschaftliche Agitation das reine

Kinderspiel. Die Landwirthe, die sich in ihrer Roth zusammen⸗ gefunden haben, um sich zu helfen, werden in einer Weise von links und von der Regierung angegriffen, die uns tief betrübt. Wir werden uns aber darin nicht irre machen lassen. Agitation ist eine nothwendige Folge des allgemeinen directen Wahlrechts. Solange Fürst Bismarck am Ruder war, konnte man sich damit begnügen, die Politik dieses Staatsmanns zu unterstützen. Der Reichskanzler Graf Capripi wird selbst das Ansehen für sich nicht in Anspruch nehmen, welches Fürst Bismarck genossen hat und genießt. Ich weiß nicht, ob der Reichskanzler mit einigen hundert Äntifemiten lieber regieren will als mit uns; aber das würde der Erfolg sein, wenn wir uns von der Agitation ganz zurückzögen. Nichts kennzeichnet die Agitation gegen uns treffender, als die Legende von der Liebes— gabe. Diese Legende hat es verursacht, daß die Fortschrittspartei bis auf wenige Mitglieder aus dem Abgeordnetenhause verschwunden ist. Sie wollen die Liebesgabe aufheben, aber die Bedürfnisse des Volkes nicht belasten. Der Erfolg der Aufhebung wird sein eine Vertheuerung des Branntweins um 20 S6 Dreiviertel aller Brennereien würden schließen müssen, wenige große Brennereien würden den Vortheil haben; für diese aber habe ich, als Gegner des Kapitalismus kein Interesse. Die mittleren und kleineren Brennereien müssen im Osten Deutschlands zum Nutzen der Landwirthschaft erhalten werden. Ich, habe s. Z. die Klausel Franckenstein mit schwerem Herzen bewilligt. Bei haben sich die allerschwersten Bedenken herausgeste Der jetzige Vorschlag des preußischen Finanz ⸗Ministers ist der einzig richtige und durchführhare; und daß die Bundesstaaten in ein geordnetes Verhältniß zu den Reichsfinanzen gelangen, ist doch auch ein nicht zu unterschätzender Vortheil. Die Weinsteuer lehnt der Abg. Bebel ab, während die Soeialdemokraten in der Wahlbewegung z. B. in Breslau in jeder Versammlung nach Besteuerung des Weins riefen. Ich kündige schließlich einen Antrag an, der noch in dieser Session von mir eingebracht werden wird. Die Ableistung der Dienst⸗ pflicht der Volksschullehrer kann in der bisherigen Weise nicht fortgehen. Die Lehrer, dürfen nicht mit Haß, fondern müssen mit Begeisterung für die Armee erfüllt werden; das ist aber bei dem bisherigen Verfahren unmöglich. Die Sache muß so geordnet werden, daß man ihnen die Wahl läßt, ob sie in den sechs Wochen sich als Krankenträger ausbilden lassen, oder die volle zweijährige Dienstzeit ableisten wollen. Diese Frage darf nicht auf die lange Bank geschoben werden, wenn wir nicht die Armee dauernd schädigen wollen, denn die Resultate der jetzigen Lehrerausbildung sind keine günstigen. Der Abg. Richter hat zum ersten Male auch die Währungs⸗ frage gestreift. Der große Vorzug, den wir heute vor England haben, besteht in einer großen Goldeirculation im Lande, die in England fehlt. Das Checksystem hat große Bedenken gegen sich. Bei uns wird es sich nicht so leicht einführen lassen wie 'in Frank⸗ reich und England. Den allgemeinen Finanzreformplan billige ich, und wünsche, daß er recht bald zur Verabschiedung gelangen möge, denn eine Regelung des finanziellen Verhältnisses zwischen . und Einzelstaaten ist dringend nothwendig.

Abg. Rickert (freis. Ver.): Der Abg. von Kardorff hat sich des Bundes der Landwirthe angenommen; er hat die Opposttion gegen den Reichskanzler gebilligt. Ich halte es aber im Interesse der 1 gierung, des Landes und auch der Krone für nothwendig, daß endlich der Vertretung egoistischer Interessen entgegengetreten wird. Der Abg. von Kardorff hat sich als Gegner des Kapitalismus bezeichnet, und gemeint: wenn er und seine Freunde nicht Opposition machten, würden es hundert Antisemiten thun. Das ist richtig; die Conser⸗ vativen sind die richtige Vorfrucht des Antisemitismus; die Anti—⸗ semiten haben auch nur conservative Wahlkreise erobert. Der Abg. Dr. von Frege hat auch eine antisemitische Wendun gebraucht und von der Judenschutztruppe von Rickert bis Bebel , . welche zum Streite der Protestanten und Katholiken die Musik machten. Da hätte der Abg. Dr. von Frege sich nur nicht mit seinem Christen⸗ thum hrüsten sollen. Es ist tein Christenthum, welcheg aus Neid und Haß xeligiösen Hader stiftet. Der reine Äntifemitismus muß da⸗ bei schließlich zu der Parole kommen: gegen Juden und Junker. Das Vorhandensein einer Liebesgabe bestreitet der Abg. von Kar⸗ dorff. Sind denn die 29 „, welche für die Berechtigungs⸗ scheine gezahlt werden, wirklich Geld oder nicht? Wir haben das Zeugniß der preußischen Regierung für uns, welche ja allmählich die Liebes gabe heseitigen wollte. Die Berufung auf die Wahlen zum Freußischen Abgeordnetenhause ist durchaus nicht zutreffend. Glauben Sie wirklich, daß dieses Haus eine wirkliche Volktvertretung ist, welches mit so geringer Betheiligung gewählt ist? Der Abg. Dr. von Frege hat bestritten, daß das Ginkommen aus Grundbesitz . ist; ich habe mich früher einmal auf die statistische Ermittelung des Statistischen Amtz, in Dresden berufen. Pag Ginfommen“ aus Grundbesitz ist gestiegen, wenn auch nicht mehr so stark wie in der Zeit von 1875 —· 81; es scheint also der Landwirthschaft zur Zeit det Herrn Delbrück besser gegangen zu sein als setzt. Also die Lage der Landwirthschaft ist durchaus nicht ein Grund gegen die Handels⸗ verträge. Der Ausfall an Zolleinnahmen wird nicht so bepbeutend sein, wie man annimmt. Der Abg. von Karborff soll doch aber

der . dieser Klausel

sein eigenes Wort von der ehrlichen Probe im Gedächtniß haben und den Reichskanzler Grafen Caprivi nicht jetzt angreifen, nachdem die Handelsperträͤge erst ein Jahr in Kraft sind. Der Finanz ⸗Minister Dr. Miquel hat behauptet, daß 97 oo der preußischen Einkommensteuer von Leuten mit 909 bis 8300 66 Ein—⸗ kommen aufgebracht wird. Ich sinde in der officiellen Statistik ganz andere Zahlen, und ich würde bitten, daß der Finanz ⸗Minister einmal ausrechnen möge, wieviel die Steuer ergiebt, wenn wir von 6000 ( Einkommen ab eine progressive Einkommensteuer von Reichs wegen einführen wollten. In der Militärcommission haben wir aus dem Munde der Reichsregierung erfahren, daß die Finanzen des Jahres 1894196 nicht, maßgebend sein würden für die Finanzen des Reichs. Als die Militärvorlage noch nicht im Hafen war, waren die Schilde⸗ rungen der Regierung rosig. Jetzt ist man pessimistisch geworden. Wir bewilligen gl. mehr, als nothwendig ist; auf Zukunftsreformen, deren Tragweite wir nicht übersehen können, lassen wir uns nicht ein. Ich will mich von der Mitverantwortung für die Militärgyorlage und, deren Kosten nicht befreien; ich, bedauere das Vętum nicht und würde es, wenn es nöthig wäre, noch heute wiederholen. Ich bin auch der Ueberzeugung geworden, daß die Vorlage einen moralischen Effect gehabt hat. Aber daraus folgt noch nicht, daß ich nun mit dem Finanz Minister Dr. Miquel durch Dick und Dünn gehe. Es ist immer so dargestellt worden, als wenn wir sonst immer erst, die Steuern und dann die Ausgaben bewilligt hätten. Das ist nicht richtig. 1837 hat die ganze Linke, mit Ausnahme der Soeialdemokraten, jeden Mann und jeden Groschen bewilligt; die Branntweinsteuer kam erst nachher. Wir werden jetzt erst den Etat genau ansehen, namentlich den Militär⸗ und Marine— Etat, wo ohne Gefahr erhebliche Abstriche gemacht werden können, namentlich bei den Ausgaben für Indienststellung der Schiffe, die seit 1884 beinahe auf den dreifachen Betrag gestiegen sind. Unsere Marine kann keine Schlachtflotte ersten Ranges werden. Das zum Schutze der Küsten Nothwendige muß bewilligt werden, ebenso das, was nothwendig ist für den auswärtigen Dienst in nor⸗ malen Zeiten, Aber große Hechseeflotten für große Kämpfe mit großen Seemächten, dazu können wir uns nicht verstehen. Wir können nicht, wie England, 309. Millionen Mark jährlich auf unsere Flotte verwenden. Die absolute Verpflichtung, eine neue Steuer zu bewilligen, lehne ich ab. Wir haben die Matrikular⸗ beiträge zur Deckung, der Reichsausgahen. Ehe ich eine Steuer be⸗ willige, wie die Weinsteuer und die Tabacksteuer, lieber erhöhe ich die Matrikularbeiträge. Ich bedauere es, daß die verbündeten Re⸗ gierungen die Frage der Deckung der, Heereskosten verbunden haben mit der sogenannten Finanzreform. Wir bewilligen nur, was für die Heeresvorlage, nothwendig ist. Ich bin allerdings der Meinung ge— wesen, daß die Bundesregierungen verpflichtet waren, keine Steuern zu verlangen, welche die schwächere, nicht leistungsfähige Bevölkerung trifft. Wir haben unsere Meinung deutlich genug ausgesprochen, auch von anderen Seiten ist das geschehen; das war allgemeine Meinung. Deshalb habe ich die Hoffnung, daß die Steuern a limine ab— gelehnt werden; die Weinsteuer würde von der Regierung am besten wohl gleich zurückgezogen. Die Aufhebung der Matritularbeiträge und der Ueberweisungen hätte ich verstanden; aber was bedeutet die Finanzreform? Wozu soll der Reservefonds dienen? Der Finanz⸗ Minister r. Miquel hat allerdings dafür eine Vorliebe; er hat Glück damit gehabt in Preußen, und ich glaube, daß die Lorbeern, die er in Preußen geerntet hat, ihn etwas unvorsichtig gemacht haben. Preußen soll 70 Millionen Defieit haben. Das hat mich nicht gewundert, wir haben schon 80 und 90 Millionen Ueberschüsse gehabt; denn die Milliardenwirthschaft bei den Eisenbahnen, die Einnahmen aus den Bergwerken c., alles das giebt bei 5oso Mehrertrag schon einen hübschen Ertrag. Von der Erbschafts⸗ steuer, die er selbst vorgeschlagen hat, will der Finanz ⸗Minister Dr. Miquel nichts wissen. Wir werden an dem Gedanken einer directen Reichssteuer zur Deckung der Militärkosten festhalten. 1889 sagte der Finanz-Minister Dr. Miquel im Herrenhause; auf eine Vermeh— rung der indireeten Steuern im Reich, die hauptsächlich von den Ar⸗ beitern getragen würden, sei nicht mehr zu rechnen; das sei sehr schwer durchzusetzen. Also wälzen wir doch die Kosten auf die stärkeren Schultern, namentlich da die Vertreter der Börse in Berlin sich dazu bereit erklärt haben, da auch die Großindustriellen des Rheinlandes im Gürzenich das feierlich vor dem Volk gelobt haben. Bei der Be⸗ rathung der Verfassung hat der Finanz⸗Minister Dr. Miquel erklärt, daß die Matrikularbeiträge nicht aufgegeben werden könnten, wenn die eigenen Reichseinnahmen, die an ihre Stelle treten, nicht quotisirt würden. Daß die Verfassung der Reichs Einkommensteuer nicht ent— gegensteht, hat der Finanz⸗Minister Dr. Miquel auch selbst zugegeben. Diese Steuervorlagen halte ich für einen schweren politischen Fehler. Der Finanz ⸗Minister Dr. Miquel, mußte voraussehen, daß dadurch das Volk unzufrieden gemacht wird, daß die Regierung sich selbst den Boden im Volke abgräbt, namentlich da die Regierung keine Reformen für das Volk gebracht hat; ich weise auf die Reform des Militärstrafprozesses hin. Neue Militärlasten verlangt man, aber man giebt nicht einmal eine kräftige deutliche Absage an den Bund der Landwirthe. Ich verweise auf die Erklärung, welche Herr von Wussow, ein Großgrundbesitzer, mit seinem Namen veröffentlicht hat, worin er ausführt, daß die Großgrundbesitzer sich von der Steuer gedrückt haben. Das müsse Unzufriedenheit im Volke erregen.

Königlich preußischer Bevollmächtigter zum Bundesrath, Finanz⸗Minister Dr. Miquel: Meine Herren! Ich will bei der vorgeschrittenen Zeit auf die

Ausführungen des Herrn Abgeordneten Rickert im allgemeinen nicht

eingehen; ich will nur zwei kurze Bemerkungen machen. Er hat gemeint, ich hätte die Zahl der Steuerpflichtigen irrig angegeben. Das ist wohl eine Verwechselung

versteuern. Ich habe gesagt:

steuern in den Stufen von 9g00 bis 8500 (Zurufe links.) Menschen,

Steuerpflichtige! (Zurufe links.) Darauf kommt es wohl an; denn, meine Herren, diese Menschen zahlen nach ihren Kräften nach Mein Gedankengang war der: wenn wir diese 97 Procent mit der Einkommensteuer noch einmal

dem Einkommen, das sie besitzen!

treffen, so ist das allerdings eine schwere Belastung für dieselben.

Nun will ich aber dem Herrn Abg. Rickert bei dieser Gelegen gewünscht hat. In Preußen liegt die Sache so, daß von dem Aufkommen der Einkommensteuer der physischen Personen aufgebracht wurde in den Stufen von go0 bis 6000 6 im Jahre 1891,92 nämlich also nach der Steuerreform 44,920; in den Stufen von 6000 bis 9500 6

heit noch eine andere Statistik geben, die er ja

vor der Steuerreform H9,04 0½, im Jahre 1892,93

wurden im Jahre 1891/2 9, 98 o aufgebracht und im Jahre 189293

9,78 oso; dagegen brachten die Stufen über 9500 ( auf von dem Gesammteinkommen im Jahre 1891/92 30,98 0 und im Jahre 1892 93 Sie die Wirkungen der neuen Ver— Allein durch eine schärfere, richtigere Veranlagung des Einkommens ist die Veranlagung bei den physischen Personen um 31 Millionen gestiegen.

45,30 Oo. anlagungsbestimmungen

Hier können

und der Steuerdeelaration sehen.

Ich glaube, danach wird das Mißverständniß wohl aufgeklärt sein!

Nun sagt der Herr Abg. Rickert, er wolle sich doch einmal auf meine früheren Reden beziehen, weil ich ihn darauf gestoßen habe. Er will nicht bestreiten, daß ich ihm im Jahre 1887 genau dieselben Ein— wendungen als Abgeordneter gegen die Durchführbarkelt und Mög⸗

lichkeit einer Reicht, Einkommensteuer vorgebracht habe wie beute

In sofern also ist es mir ganz erfreulich, wenn er sich auf melne da—

und das ist mir doppelt erfreulich; denn genau was ich damals vor⸗ ausgesagt habe, ist es eine große die sich nicht entschließen konnten, diese bedeutend verschärfte Ein⸗ kommensteuer anzunehmen.

Meine Herren, sagte ich, darauf, daß das Reich mehr an indirecten Steuern bewilligt. Und,

mit der Summe des Einkommens, welches die betreffenden Steuerpflichtigen über 97 o aller Steuerpflichtigen

leider jetzt eingetreten. Damals war Anzahl der Mitglieder des Herrenhauses, Was war also dort meine Deduction? verlassen Sie sich doch nicht so leichthin

meine Herren, ich frage Sie, habe ich denn nun nicht Recht gehabt? Ist es denn so leicht, hier nun die Vermehrung der indirecten Steuern durchzuführen. (Heiterkeit, Zwischenruf.) Ich habe keine Illusion aus—⸗ gesprochen, sondern ganz genau vorhergesagt, wie die Sache sich gestalten wird. Ich weiß also nicht, wie Herr Rickert sich darauf berufen kann. Genau dasselbe, was ich heute über die Matrikularumlage sagte, habe ich im Jahre 1867 bei der Berathung der Verfassung des Nord⸗ deutschen Bundes gesagt. Ich habe gesagt: alleinstehend sind sie Kopfsteuern, im übrigen werden sie die größte Verwirrung durch den steten Wechsel zwischen Ueberfluß und Mangel in die Etats der Einzelstaaten werfen. Beides ist eingetreten, beides ist noch heute richtig.

Hierauf vertagt sich das Haus.

Auf eine Anfrage des Abg. Grafen Hompesch (Centr) erklärt der Präsident von Levetzow, daß seine Absicht sei, den nächsten Tag nach Beendigung der Etatsberathung als Schwerinstag zu verwenden.

Schluß 5ise Uhr.

Parlamentarische Nachrichten.

Dem Reichstag ist der folgende Entwurf eines Gesetzes zum Schutz der Waarenbezeichnungen zugegangen: § 1. Wer in seinem Geschäftsbetriebe zur Unterscheidung seiner Waaren von den Waaren anderer eines Waarenzeichens sich bedienen will, kann dieses Zeichen zur Eintragung in die Zeichenrolle anmelden. § 2. Die Zeichenrolle wird bei dem Patentamt geführt. Die Anmeldung eines Waarenzeichens hat schriftlich bei dem Patentamt zu erfolgen, Jeder Anmeldung muß die Bezeichnung des Geschäfts⸗ betriebes, in welchem das Zeichen verwendet werden soll, ein Ver⸗ zeichniß der Waaren, für welche es bestimmt ist, sowie eine deutliche Darstellung und soweit erforderlich eine Beschreibung des Zeichens bei⸗ gefügt sein. Das Patentamt erläßt Bestimmungen über die sonstigen Erfordernisse der Anmeldung. Für jedes Zeichen ist bei der Än— meldung eine Gebühr von 30, bei jeder Erneuerung der Anmeldung eine Gebühr von 10 zu entrichten. Führt die erste Anmeldung nicht zur Eintragung, so werden von der Gebühr 20 erstattet. § 3. Die . soll enthalten:

8 edermann

annt 1

1 ederh 9

frei. b . Das Patentamt veröffentlicht in regelmäßiger Wi Uebersichten über die in der Zwischenzeit eingetragenen und Zeichen. ö . . . § 4. Die Eintragung in die Rolle ist zu versagen zeichen, sowie für Waaren zeichen, 1) welche ausschließlich Buchstaben oder solchen Wörtern bestehen, die Angaben Zeit und Ort der Herstellung, über die Beschaffenheit, üb stimmung, über Preis⸗, Mengen! oder Gewichtsverhältnisse de enthalten; 2) welche in⸗ oder ausländische Staatswappen ode eines inländischen Orts, eines inländischen Gemeinde⸗

Com munalverbandes enthalten; 3) welche Aergerniß er stellungen oder solche Angaben enthalten, die ersichtlich sächlichen Verhältnissen nicht entsprechen und die G Täuschung begründen. Zeichen, welche gelöscht sin Waaren, für welche sie eingetragen waren, oder Waaren zu Gunsten eines anderen, als des letzten J Ablauf von zwei Jahren seit dem Tage der Löschung vor

1 gelo

geschlofsenes Waarenzeichen bis zum Erlaß des gegenwärtigen Gesetzes in den betheiligten Verkehrskreisen als Kennzeichen der aren eines bestimmten Geschäftsbetriebes gegolten, so kann der Inhaber des letzteren, falls das Zeichen nach Maßgabe des gegenwärtigen Gesetzes für einen anderen in die Zeichenrolle eingetragen wird, bis zum 1. Oktober 1895 die Löschung beantragen. . dem Antrage stattgegeben, so darf das Zeichen für den Antragsteller schon vor alf der im 5 4 Absatz 2 bestimmten Frist in die Zeichenrolle eingetragen werden. Der Antrag auf Löschung ist im Wege der Klage geltend zu machen und gegen den eingetragenen Inhaber oder, wenn dieser gestorben, gegen dessen Erben zu richten. Hat vor und nach Erhebung der Klage ein Uebergang des Waarenzeichens auf einen andern stattgefunden, so ist die Entscheidung in Ansehung der Sache auch gegen den Rechtsnachfolger wirksam und vollstreckbar. Auf die Veen nig des Rechtsnachfolgers, in den Rechtsstreit einzu= treten, finden die Bestimmungen der 5§5 63 bis 66 und 73 der Civil prozeßordnung entsprechende Anwendung. In den Fällen des Abfatz Nr. 2 kann der Antrag auf Löschung zunächst bei dem Patentamt an⸗ gebracht werden. Das Patentamt giebt dem als Inhaber des Waarenzeichens Eingetragenen davon Nachricht. Widerspricht derselbe innerhalb eines Monats nach der Zustellung nicht, so erfolgt die Löschung. Widerspricht er, so wird dem Antragsteller anheimgegeben, den Anspruch auf Löschung im Wege der Klage zu verfolgen. § 9. Anmeldungen von Waarenzeichen, Anträge auf Ueber⸗ tragung und Widersprüche gegen die Löschung derselben werden in dem für Patentangelegenheiten maßgebenden Verfahren durch Vor⸗ bescheid und Beschluß erledigt. Gegen den Beschluß, durch welchen ein Antrag zurückgewiesen wird, kann der Antragsteller, und gegen den Beschluß, durch welchen Widerspruchs ungeachtet die Löschung angeordnet wird, der Inhaber des Zeichens innerhalb eines Monats nach der Zustellung bei dem Patentamt Beschwerde einlegen. Zu— stellungen, welche die Eintragung, die Uebertragung oder die eines Waarenzeichens betreffen, erfolgen mittels eingeschriebene: Kann eine Zustellung im Inlande nicht erfolgen, so wi Aufgabe zur Post nach Maßgabe der 55 161, 175 ordnung bewirkt.

§ 10. Das Patentamt ist verpflichtet, au über Fragen, welche eingetragene Waarenzei abzugeben, sofern in dem gerichtlichen weichende Gutachten mehrerer Sachverst

§ 11. Die Eintragung eines daß dem Eingetragenen ausschli ngemeldeten Art oder Waarenzeichen zu seb

zu setzen, sowie

getragen werden. . . . § 5. Wenn ein zur Anmeldung gebrachtes Waarenzeichen

einem anderen, für dieselben oder für gleichartige Waaren

do (Goseng 6 M nf chin 889 30 N werr bo 128

des Gesetzes über Markenschutz vom 30. Novemb

Gesetzbl. S. 143) oder auf Grund des gegenwärtige

angemeldeten Zeichen übereinstimmt, so wird

Zeiche

ausgesetzt und dem Anmelder anheimgegeben tragung des Zeichens im Wege der sprechenden zur Anerkennung ju bringen. zurückgenommen, wenn der Anmelder nicht nach der Zustellung des Widerspruchs den Nachn übrt Klage erhoben hat. Aus dem Unterbleiben der im ersten gesehenen Benachrichtigungen erwachsen Ersatzansp s

§ 6. Das durch die Anmeldung oder Ei zeichens begründete Recht geht auf die Erben Vertrag oder durch Verfügung von Todeswegen e werden. Das Recht kann jedoch nur welchem das Waarenzeichen gehs Der Uebergang wird auf Antrag rolle vermerkt, sofern die Einwill Form beigebracht wird. Ifst Nachweis der Rechtsnachfolge zu der Zeichenrolle nicht vermerkt Recht aus der Eintragung des Verfügungen und Beschlüsse des Patentamts, an den Inhaber des Zeichens bedürfen, sind stets an den Inhaber zu richten. Erglebt sich, daß derselbe verstorde das Patentamt nach seinem Ermessen die Justellung als sehen oder zum Zweck der Zustellung an die Erben deren Ermittelung veranlanßen rer m ggf Antrag des Inhabe Rolle gelöscht. Ven Amtswegen erft der Anmeldung des Zeicheng verflossen sind; M wenn die gung werden müssen. Soll die Löschung edne Antrag folgen, so giebt das Patentamt diesem zuder Machticht er innerhalb eines Monats nach der Justelkung nicht. fe ; Löschung. Widerspricht er, so faßt das Patentamt ð infolge Ablaufs der zehniäbrigen Frist die Töschang erfolgen,. e von derselben abzuseben, wenn der Inbaber des Jeichens diz zar Ad-

von zehn Mark neben der Erneuerungogebũbr die Grr Anmeldung nachbolt; die Erneuerung gilt dann als an dem Tae dez Ablaufs der früheren Frist gescheben.

8 8. Gin Dritter kann die Söschang eine Waarenzei chen antragen

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2 83 6 * 36 * e mg ** J. . 8. 1) wenn dad Jeichen für idn auf Gennd einer rüäderen Aumeldung für dieselben Cder är gleichartige Qaaren e' der R rolle oder in den nach Masgade Gesetzũe Ader den Mar en Vutz vom M. November 1874 gefübrten Neichenrenibern eingetragen ed om R Mmobem?d 8 2 * V V 2 ö * 252 82667 8 ) * ver . 8 1 wi D wenn der Geschästsbetried. zu welchen dag Waarzemzeihen ed X '

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malige Rede bezieht. Nun bezieht er sich aber auf das Herrenbans

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