Gesiern Vormittag wohnten Seine Majestät der Kaiser dem ire in der Friedens⸗Kirche zu Potsdam bei.
Heute nahmen Seine Majestät von 8 Uhr an die Vor— träge des Chefs des Civilcabinets, des commandirenden Admirals, des Staatssecretärs des Reichs Marineamts und des
Chefs des Marinecabinets entgegen.
Ihre Majestät die Kaiserin und Königin besuchten während Allerhöchstihres Aufenthalts in Hannover am JI. d. M. außer den in Nr. 287 d. Bl. u, , An⸗ stalten noch Bödeker's Krippe und Warteschule daselbst, ferner am 2. d. M. die Krippe der Mechanischen Weberei, die Kinderwarteschule sowie das Auguste Victoria⸗Gymnnsium in Linden und das Clementinenhaus in Hannover.
Das Haupt⸗Directorium der Pommerschen oölonomischen Gesellschaft veröffentlicht in Nr. 565 der „Neuen Preußischen Zeitung“ eine Erklärung, welche geeignet ist, irrige Vorstellungen zu verbreiten. . 3 .
Indem der Reichskanzler in der Sitzung des Reichstags vom 24. November d. J. gegen die Handelspolitik der ver⸗ bündeten Regierungen gerichtete Angriffe zurückwies, berührte er auch die aus der Verbreitung der Maul- und Klauen⸗ seuche hergenommenen Argumente. Daß diese Seuche schwere Ver⸗ luste, directe wie indirecte, nach sich zieht, wird auch dem Reichs⸗ kanzler nicht unbekannt gewesen sein. Er bestritt aber, daß jene ökonomische Gesellschaft Grund gehabt habe, in ihrer Eingabe vom 18. Dezember 1892 die Verbreitung der Seuche und die daraus entstandenen Verluste als Folge des erleichterten Grenz⸗ verkehrs darzustellen. Der Reichskanzler war, was die öster⸗ reichische Grenze angeht, hierzu völlig berechtigt, weil gemäß Artikel 12 Abs. 2 des deutsch⸗österreichisch- unggrischen Viehseuchen⸗Uebereinkommens dieses erst mit dem 1. Februar 1893 in Kraft trat, also mehrere Wochen nach Abfassung der fraglichen Eingabe und ein Jahr später als der Handelsvertrag selbst. Das scheint die ökonomische Gesellschaft übersehen zu haben; sie hätte sonst schwerlich die Verbreitung der Seuche der Erleichterung des Grenzverkehrs schon zu einer Zeit zu—⸗ geschrieben, als dieser noch garnicht eingetreten war. That⸗ ächlich hat überdies auch nach Inkrafttreten des Ueberein⸗ kommens im Jahre 1893 die Maul⸗ und Klauenseuche in Deutschland nicht zugenommen, sie ist vielmehr stetig, und war bis zum September d. J. auf 100 des Bestandes, iwelchen . 1892 hatte, heruntergegangen. . . .
Weiter durfte der Reichskanzler bestreiten, daß, wie in jener Eingabe ebenfalls behauptet war, die Verbreitung der Maul- und Klauenseuche eine Folge der an vier Stellen der russischen Grenze zugelassenen Schweine⸗ Einfuhr sei; er konnte dem gegenüber feststellen, daß, soweit die Nachrichten im Reichsamt des Innern reichten, kein einziger Fall constatirt sei, in welchem von jenen vier auf das sorgsamste überwachten Schlachthäusern aus die Seuche ins Preußische übertragen worden sei. . .
Diesen Thatsachen will nun die Pommersche ökonomische Gesellschaft in ihrer neuesten Erklärung ein „wissenschaft⸗ liches“ Argument dadurch entgegenstellen, daß sie behauptet: da sich die Seuche nicht spontan entwickele, sei der Beweis erbracht, daß die Oeffnung der bislang geschlossenen Grenze die Seuche in Deutschland einbrechen ließ ! Auch zur Widerlegung hiervon wird eine Gegenüberstellung der Daten genügen. Das Schlachthaus in Tarnowitz ist 1891, die Schlachthäuser in Thorn, Beuthen und Myslowitz sind im November 1890 geöffnet worden. Da aber die Seuche schon im September 1890 in 1186 deutschen Gemeinden und 6156 deutschen Gehöften verbreitet war, bedarf es weder eines Hinweises auf jene vier Schlachtstätten an der russischen Grenze, noch der Heranziehung der Idee einer spontanen Seuche⸗Entwickelung, um das weitere Umsich— greifen der Seuche hinreichend zu erklären.
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und n in der letzten zung die Bestimmungen der Abs. 2, 3 noch unerledigt lieben. Gegen den fachlichen Inhalt des Abf. 2, wonach Anwendung Abs. 1 der auf ehelicher Abstammung ! zerwandtschaft und Schwägerschaft die auf unehelicher Verwandtschaft und sich kein Widerspruch. enn h
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*** 3 *I 3. m wesentlichen ge⸗ * * 2 . z durch Aufnahme wägerschaft
igerten elterlichen Einwilligung fine, . ,. über einen ywalchen Antrag nicht Kö rozeßwege, sondern von dem Vormundschaftsgericht entschieden werden soll. Genehmigt wurden ferner die Vorschriften des 3 1210 über das Ehehinderniß der Adoptivoerwandtschaft, des z 1211 über die Wartezeit der Frauen und des 3 1212 über die Sicherstellung der Kinder. Auch die Vorschriften des 5 1243, wonach Militärpersonen, in⸗ gleichen solche Landesbeamte, die 6 den Landes⸗ gesetzen eine besondere Erlaubniß zur Cheschließung nach— zusuchen haben, nicht ohne die vorgeschriebene Erlaubniß eine Che schließen dürfen und Ausländer nur dann zur Eheschliefßung zugelassen werden sollen, wenn sie die nach den Landesgesetzen dazu erforderliche Erlaubniß u. s. w. vorlegen, wurden unter Ablehnung eines Antrags, die Eheschließung von Geistlichen und Ordenspersonen reichsgesetzlich an die Erlaubniß ihrer kirchlichen Behörde zu binden, nach dem Entwurf ange⸗ nommen. Die Bestimmung des 8 1244 Satz 1, daß die Be⸗ fugniß zur Ertheilung der Dispensation in den Fällen der S8 133, 1237, 1211 dem Staat zustehe, erachtete man für entbehrlich. Dagegen fand die Vorschrift des zweiten Satzes, daß über die Ausübung der Befugniß . die Landesregierungen zu bestimmen haben, illigung . - Die Berathung wandte sich sodann den Vorschriften über die Eheschließung (88 1245 bis 1249) zu. Gegenüber dem 5 1245 Abf. 1, der das Princip der obliggtorischen Civilehe ausspricht, war von einer Seite vorgeschlagen, zu bestimmen, daß die Cheschließung unter Beobachtung derjenigen Vorschriften zu erfolgen habe, welche die vom Staat anerkannte Religionsgesellschaft i n,, Eheschließen den angehören; daß aber, wenn diese nicht einer solchen Religions⸗ gesellschaft angehören oder wenn ihnen von ihrer kirchlichen Behörde aus einem nicht in dem Bürgerlichen Gesetzbuch auf— gestellten Hinderungsgrunde die Eheschließung verweigert worden sei, die wkhe vor dem Standesbeamten geschlossen werden könne. Die Mehrheit entschied sich jedoch, unter Ablehnung des Antrags, für die Vorschrift des 5 1245 Abs. 1, wonach eine Ehe nur vor einem Standesbeamten geschlossen werden kann. Abgelehnt wurde auch der Antrag, für den Fall einer einen Aufschub nicht gestattenden lebensgefährlichen Erkrankung eines der Eheschließenden die CEheschließung nach Maßgabe der⸗ jenigen Vorschriften zuzulassen, welche für diesen Fall die vom Staat anerkannte Religionsgesellschaft aufstelle, der die Eheschließenden angehören, sowie der eventuelle Antrag, für diesen Fall die Vorschrift des 3 67 des Reichsgesetzes über die Beurkundung des Personenstandes und die ECheschließung vom 6. Februar 1875 zu beseitigen, wonach ein. Geistlicher oder anderer Religionsdiener, welcher zu den religiösen Feier⸗ lichkeiten einer Eheschließung schreitet, bevor ihm nachgewiesen worden ist, daß die Ehe vor dem Standesbeamten geschlossen sei, mit Geldstrafe bis zu dreihundert Mark oder mit Ge⸗ fängniß bis zu drei Monaten bestraft wird. Der Ent⸗ wurf macht von der Negel, daß eine nicht vor einem Standesbeamten geschlossene Ehe nichtig ist S8 1215, 1218, 1250 Nr. I, auch für die nicht selten vor⸗ kommenden Fälle keine Ausnahme, in denen die Ehe vor einer Person geschlossen wird, die, ohne in Wirklichkeit Standes— beamter zu sein, gleichwohl das Amt eines Standesbeamten öffentlich ausübt. Um den hieraus sich ergebenden Härten zu begegnen, wurde der Zusatz beschlossen, daß in solchen Fällen die Ehe als vor einem Standesbeamten geschlossen angesehen werden solle, es sei denn, daß beiden Ehegatten zur Zeit der Eheschließung bekannt war, daß derjenige, vor welchem die Cheschließung stattgefunden hat, zur Ausübung des Amts eines Standesbeamten nicht befugt sei. Dagegen wurde die Vorschrift des S 1245 Abs. 2, daß ein Standesbeamter, der außerhalb seines Amtsbezirks oder bei der Schließung seiner eigenen Ehe als Standesbeamter handelt, nicht als Standesbeamter gelte, als entbehrlich gestrichen. Die Vorschriften der 88 1216, 1247 über die Zuständigkeit des Standesbeamten gelangten nach dem Entwurfe zur Annahme. Neu hinzugefügt wurden die dem 544 Abs. 4 und dem 5 50 des Reichsgesetzes über die Beurkundung des Personenstandes und die Eheschließung vom 5. Februar 1875 entsprechenden Vorschriften, daß: vorbehaltlich der Zulässigkeit der Dispensation, der Cheschließung ein Auf⸗ gebot vorhergehen soll, das Aufgebot aber unterbleiben kann, wenn, bei einem der Cheschließenden eine lebensgefährlich Krankheit vorliegt, die einen Aufschub der Eheschließung nicht gestattet.
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Inlande durch einen Specialbevollmächtigten lassen Der Vorschlag fand indessen keinen An⸗ zommission ging darauf zur Berathung der Vor⸗ ie Ungültigteit der Ehe (65 1250 bis 1271)
1250 führt die Fälle auf, in denen die sein soll. Nach der Nr. 1 des 5 1250 ist die
„wenn sie nicht in der durch die 55 1245, 1248 hriebenen Form geschlossen worden ist, und zwar geht Entwurf, wie sich aus S 1257 ergiebt, davon aus, daß die solchen Falle, ohne Haß es einer vorgängigen
* 9nern 4 .
„ 1250, soweit er nicht durch die Beschlüsse zu den 55 1245, 1248 Aenderungen erfahren hat, erhob sich kein Widerspruch. Dagegen war von verschiedenen Seiten be— antragt, die Vorschrift, daß eine formungültige Ehe ohne vorgängige Nichtigkeitserklärung (ipso jure) als nicht ge⸗ schlossen anzusehen sei, auf den Fall zu beschränken, wenn die Ehe nicht vor einem Standesbeamten geschlossen worden ist, in allen anderen Fällen aber, in denen die Nichtigkeit der Ehe auf einem Formmangel bei der Eheschließung beruht, die Ehe, wie in den Fällen einer auf einem materiellen Mangel be⸗ ruhenden Nichtigkeit, so lange als gültig zu behandeln, bis sie aufgelöst oder für nichtig erklärt worden ist ( 1252 Abs. I). Die Mehrheit trat diesem Antrage mit der Einschränkung bei, daß, sofern die Eheschließung vor einem Standesbeamten ohne Beobachtung der in den 85 1245, 1248 bestimmten Formen statt⸗ , . hat, die Nichtigkeitsklage nur dann erforderlich sein soll, wenn die Eheschließung in das Heirathsregister eingetragen worden ist. Die Vorschrift des § 1250. Nr. 2, wonach eine Ehe nichtig ist, wenn einer der Cheschließenden zur Zeit der Eheschließung geschäftsunfähig war, erfuhr sachlich keine Anfechtung. Dagegen wurde die Vorschrift des 8 1259 Nr. 3 über die Nichtigkeit der Ehe wegen Bigamie von verschiedenen Seiten insoweit bekämpft, als nach dem Entwurfe die neue Ehe auch dann nichtig sein soll, wenn die frühere Ehe ungültig, die neue Ehe aber vor der Auflösung oder der Ungültigkeits⸗ erklärung der früheren Ehe geschlossen worden ist. Nach einer eingehenden Erörterung wurde beschlossen, daß die neue Ehe nur dann nichtig sein soll, wenn einer der Ehegatten zur Zeit der Eheschließung mit einem Dritten in einer gültigen Ehe lebte. Die neue Ehe bleibt mithin hbestehen, wenn die frühere Ehe nichtig oder wenn diese anfechtbar und als un⸗ gültig angefochten ist Gu vergl. 3 1260). Dagegen fand ein Antrag: außerdem zu bestimmen, daß eine Ehe, die nach 8 1250 Nr. 3 wegen Bigamie nichtig sei, Gültigkeit erlange, wenn vor der Auflösung oder der Nichtigkeitserklärung der— selben die frühere Ehe aufgelöst werde, nicht die Zustimmung der Mehrheit. Die weitere Berathung des 8 1250 und der dazu gestellten Anträge wurde bis zur nächsten Sitzung vertagt.
Die Bevollmächtigten zum Bundesrath, Königlich württem⸗ bergischer Präsident des Stagts⸗Ministeriums, Skaats⸗Minister der auswärtigen Angelegenheiten Dr. Freiherr von Mitt⸗ nacht und Königlich, württembergischer Staats-Minister der Finanzen Dr. von Riecke, sind hier angekommen.
Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Großherzoglich sächsische Staats-Minister Dr. Freiherr von Groß ist von Berlin wieder abgereist.
Bayern. Bei der in der vorgestrigen Sitzung der Kamm . Abgeordneten begonnenen Specialberathung des Militär Etats stimmten die Mitglieder des bayerischen Bauernbundes und die Socialdemokraten gegen das Gehalt des Kriegs⸗ Ministers wegen der von diesem ausgesprochenen Ansichten über das Duell. Der Kriegs⸗Minister Freiherr von Asch erwiderte auf die Ausführungen der Abgeordneten von Vollmar und Freiherr von Stauffenberg, daß in den Jahren 1890 und 1891 zwei Entwürfe einer Reichs⸗Militärstrafprozeßordnung ausgearbeitet worden seien, die jedoch nicht die Kaiserliche Sanction erhalten hätten. Die bayerische Regierung halte an ihrer vorjährigen Erklärung über einen künftigen Reichs⸗ gesetzentwurf fest, obwohl nach seiner persönlichen Ansicht die Oeffentlichkeit des Verfahrens für die Armee kaum vortheil⸗ haft sein würde. Die Fortsetzung der Specialberathung wurde auf Montag vertagt. HSessen.
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Der Landtag ist auf den 12. Dezember einberufen worden. Sachsen⸗Coburg⸗Gotha. Seine Königliche Hoheit der Herzog ist, von Darmstadt kommend, gestern wieder in Coburg eingetroffen.
Oesterreich⸗ Ungarn. Die „Wiener Ztg.“ von gestern veröffentlicht die Ernennung
des Grafen Franz Falkenhayn zum Vice-Präsidenten des Herrenhauses— .
Im Budgetausschuß des sterreichischen Abge⸗ ordnetenhauses erklärte vorgestern der Finanz⸗Minister Dr. von Plener: er lege den größten Werth darauf. daß seine bisherigen freundlichen Beziehungen zu diesem Ausschuß auch ferner aufrecht erhalten blieben; für die Budgetberathung sowie für die, ganze Leitung der Finanzen sei ein bereitwilliges Zusammenwirken des Ministers mit dem Ausschuß eine wesentliche Vorbedingung. Der Obmann Dr. Ruß erwiderte, der Ausschuß werde die Bestrebungen zur Erhaltung des Gleichgewichts des Staats— haushalts eifrigst unterstützen und es an einem Entgegen⸗ kommen für den Minister nicht fehlen lassen, der Ausschuß werde auch gleichzeitig alle Maßregeln begrüßen und fördern, welche die Regierung vorschlagen werde, um die Ent⸗ wickelung der Volkswirthschaft zu heben, Maßregeln, die ohne Erschütterung des Gleichgewichts und ohne Schädigung des Staatscredits vielfältig getroffen werden könnten. Der Redner hob alsdann die ausgezeichnete Thätigkeit des Ministers Dr. von Plener als früheren Obmanns des Ausschusses hervor.
Das ungarische Unterhaus setzte vorgestern die De⸗ batte über das Budget fort. Bei dem Titel Hofhaltung sprach der Abg. Apponyi dem Monarchen, der durch den süngsten Erlaß über die Hofhaltung den Wünschen der Nation entgegengekommen sei, seinen Dank und seine Ergebenheit aus. Er zögere nicht, der Regierung' für ihke Initiative Anerkennung zu zollen. ‚ ;
Der Justiz⸗Minister legte vorgestern dem Unterhause den Gesetzentwurf über die Regelung des Eherechts, der Cultus-Minister den Gesetzentwurf über Abänderungen des Gesetzes über das Dfrfügungsrecht der Eltern hinsichtlich der religiösen Erziehung ihrer Kinder vor. Der Justiz-Minister erklärte, durch biese Gesetze sei das kirchenpolitische Programm der Regierung abgeschlossen. Der Gesetzentwurf über das Eh e⸗ recht entspreche der Gleichheit der Bürger und der Freiheit der Kirche. Staat und Kirche könnten nunmehr nebeneinander und miteinander frei und l,, ihre ersprießlichen Auf⸗ gaben erfüllen. Das Gesetz verletze keinerlei Dogma und tangire
z chtigtei erklärung beiselben bebarf, als nicht geschlossen an⸗ Gegen den sachlichen Inhalt der Nr. 1 des
bie Gewissensfreiheit nicht. Der Minister appellirte sodann an die
Kirche; diese möge Billigkeit und Versõhnlichkeit bekunden und nicht ohne Grund die f gung steigern. Die beiden , nm, wurden hierauf den Ausschüssen über— wiesen. — Der Gesetzentwurf über das Eherecht bestimmt berüglich der Eheschließung unter anderem. Ehen, die nicht vor dem Civilbeamten abgeschlossen sind, sind ungültig. Will ein Ausländer in Ungarn eine Ehe schließen, so muß er beweisen, daß gegen seine Ehe auch nach den Gesetzen seines Vaterlandes kein Hinderniß obwaltet. Als Eivil— beamte, vor denen eine Ehe rechtsgültig abgeschlossen werden kann, gelten: der Vicegespan, resp. in den Municipalstädten der Bürgermeister, eventuell der Stuhlrichter und im Aus⸗ lande der österreichisch⸗ ungarische Vertreter. Eine Che⸗ schließung, der ein dreimaliges Aufgebot vorhergehen und die in Anwesenheit zweier Zeugen erfolgen muß, wird in. das Heirathsregister eingetragen. Geistliche, die bei kirchlichen Trauungen mitwirken, bevor der Beweis der Civiltrauung erbracht ist, werden mit empfindlichen Geld⸗ und im Wiederholungsfalle mit Gefängnißstrafen belegt. Die Judicatur in Ehesachen gehört in den Wirkungskreis der Königlichen Gerichtshöfe. — Der Gesetzentwurf über die Religions⸗ verhältnisse der Kinder, hebt die Confessionslosigkeit der Kin⸗ der vollständig auf und bestimmt, daß die Religion der Kinder vor Eintritt in das schulpflichtige Alter festgesetzt werden muß auf Grund einer der Civilbehörde bekannt zu gebenden Verein⸗ barung, die zwischen den Brautleuten vor Abschluß der Ehe zu treffen ist. Andernfalls folgen alle Kinder der Religion des Vaters. Falls die Eltern keine Verfügung treffen, ist die Vormundschaftsbehörde hierzu verpflichtet. Uneheliche Kinder folgen der Religion der Mutter. Großbritannien und Irland.
In der Sitzung des Unterha uses vom Freitag erklärte der Premier-Minister Gladstone, daß anfangs nächsten Jahres die Commission zur Feststellung der finanziellen
*
Beziehungen zwischen Großbritannien und Irland werde eingesetzt werden.
Trotz des Verbots versuchten die Ana rchisten gestern auf Trafalgar-Square ein Meeting abzuhalten. Viele Neugierige hatten sich eingefunden, man bemerkte viele Aus⸗ länder. Das Anarchistenblatt „»Commonweal“, das gestern einen Artikel enthielt, betitelt Bomben“, worin das Attentat in Barcelona gepriesen wird, fand vielen Absatz. Zahlreiche Polizeimannschaften waren zur Stelle. Um 3 Uhr Nachmittags versuchte, wie , , , meldet, ein Anarchist den Sockel der Nelsonsäule zu besteigen; er wurde unter dem Zischen der Menge verhaftet. Als die Ver— suche, den Sockel der Nelsonsäule zu besteigen, sich wieder⸗ holten, erschienen um 315, Uhr 50 berittene Polizisten auf dem Platze und trieben die Menge auseinander. Die übrigen Polizeimannschaften schritten gleichzeitig ein, und da Wider— stand von der Menge nicht geleistet wurde, war der Platz bald gesäubert.
Frankreich.
Die neuernannten Minister, deren Namen bereits in der vorgestrigen Nummer des „R.⸗ u. St⸗A.“ mitgetheilt worden sind, haben sich am Sonnabend dem Präsidenten Carnot vorgestellt. Zum Unter⸗Staatssecretär der Eolonien ist der Deputirte Lébon ernannt worden. In dem gestern Abend abgehaltenen Ministerrath wurde die Erklärung, die heute im Parlament zur Verlesung gelangen soll, genehmigt. Sie spricht sich, dem W. T. B. zufolge, gegen die Revision der Verfassung, gegen die Einkommensteuer, sowie gegen die Trennung der Kirche vom Staat aus. Die Regierung werde das demo— ratische Programm innehalten, dem Gesetzentwurf über die Altersversorgung zustimmen und die socialistischen Utopien zurückweisen. Die Erklärung schließt mit der Versicherung, daß die Regierung nach außen für die Aufrechterhaltung des Friedens bemüht sein werde.
Der Senat und die Deputirten kammer traten vor⸗ gstern zu kurzen Sitzungen zusammen und vertagten sich sodann auf heute.
Rußland.
Die vorgestern ausgegebene Nummer der Gesetzes— Sammlung enthält, wie W. T. B. aus St. Petersburg berichtet, einen Kaiserlichen Befehl vom 21. Juli 1893, betreffend Erleichterungen bei der Uebersiedelung von Hebräern n die ihnen zur beständigen Niederlassung angewiesenen Dertlichkeiten aus denjenigen Oertlichkeiten, in denen sie sich in ungesetzlicher Weise aufhielten.
Italien.
Saracco und Sonnino hatten, wie „W. T. B.“ berichtet, am Sonnabend Unterredungen mit Zanardelli, worin sie feststellten, daß sie über die politische und parla⸗ mentarische Lage nicht einig seien. Zanardelli fetzte die Ver- handlungen zur Bildung eines Cabinets, die mit Saracco und Sonnino scheiterten, mit anderen Politikern fort. Gestern war in parlamentarischen Kreisen das Gerücht verbreitetet, die Bildung des neuen Ministeripums stehe in folgender Zu⸗ ammensetzung bevor: Zanardelli Vorsitz und Inneres, Jeneral Baratieri, bisheriger Gouverneur der erythräischen Colonie, Aeußeres, Fortis öffentliche Arbeiten, San Maär— zano Krieg, Ra cch ia Marine, Cocco⸗Ortu Ackerbau, De Riseis Post und Telegraphie, Canonico oder Puccioni FJusti, Bo selli Finanzen, Vagchelli Schatz, Gallo Unterricht. — Nach einer späteren Meldung hätten die Sena— toren Pu ccioni und Canonico das Portefeuille der Justiz abgelehnt, Canonico indessen noch nicht definitiv. Bofelli wolle sich bis heute über die Annahme des Porte⸗ Kuilles der Finanzen entscheiden. Der General San Marzano, der gestern Äbend eine Conferenz mit dem önig hatte, übernehme den Posten des Kriegs⸗Ministers. Man nehme an, daß das Cabinet heute constituirt werden und daß die Kammern am 7. Dezember wieder zu⸗ sammentreten würden. Die „Italie“ dementirt entschieden die Meldung, daß Zanardelli die Cabinetsbildung unter der Be— u ng übernommen habe, die Deputirtenkammer eventuell auflösen zu können.
Ein von 30 Deputirten der äußersten Linken darunter Cavalotti, Colajanni und Imbriani — unter⸗ geichnetes Manifest an das Land verurtheilt das Wirken zes. Cabinet Giolitti auf das lebhafteste und führt als bhilfemittel unter anderen auf: Verminderung der Tiinisterien, Herstellung des Gleichgewichts im Budget urch. Ersparnisse am Kriegsbudget und Herabfetzung der Civilliste. Ferner spricht sich das Manifest gegen jede
und gegen die Erhöhung bereits n ,
eue Steuer Steuern aus, verlangt eine im Einvernehmen mit den Ge—
fühlen des Landes geleitete äußere Politik und schließt: die nationalen und ökonomischen Interessen des Landes verlangten, daß die bisher geforderten übermäßi großen Opfer aufhörten.
Wie der „Politischen Correspondenz! aus Rom gemeldet wird, habe der Papst dem Cardinal Galimberti gegen⸗ über betont: er werde ungeachtet der Meinungsverschieden⸗ heiten, die zwischen dem Vatican und Oesterreich⸗Ungarn in der einen oder anderen Frage, sich ergeben möchten, nicht aufhören, für die Person des Kaisers von Oesterreich die höchste und innigste Sympathie zu hegen. Gleichzeitig sprach der Papst die Hoffnung aus, daß die Beziehungen des Paäpstlichen Stuhles zu der österreichisch-ungarischen Regierung ihren traditionellen freundschaftlichen und herzlichen Charakter wieder erhalten be⸗ ziehungsweise bewahren möchten.
Spanien.
Sechs Anarchisten, die vorläufig in Sarggossa in Haft genommen worden waren, sind nach einer Meldung des W. T. B.“ gestern endgültig dem Gefängniß überwiesen worden. Die Behörden) von Barcelona haben die Aus— lieferung eines von ihnen als Mitschuldigen bei dem Attentat im Teakro Liceo verlangt.
Nach Meldungen aus Melilla hätten die spanischen Truppen die gesammte Grenzlinie besetzt und drei Forts an derselben errichtet. Die Kabylen beschränkten sich auf eine aufmerksame Beobachtung der Spanier und überschritten die Grenze nicht.
Belgien.
Nachdem bereits am Freitag ein Individuum, das bei der Abreise des Herzogs von Sachsen⸗Coburg und Gotha aus Brüssel „Vive kFanarchie!“ gerufen hatte, verhaftet worden war, folgten am Sonnabend zwei weitere Ver⸗ haftungen. Außerdem wurden ch fan anarchistischen Inhalts beschlagnahmt. Mehrere Anarchisten, die seit den jüngsten Maßnahmen der Pariser Polizei nach der belgischen Hauptstadt geflüchtet waren, haben dem „W. T. B.“ zufolge eiligst Brüssel verlassen.
Serbien.
Der König hat die von Dokie krankheitshalber er— betene Demission a ngen ommen. Hierauf reichte einer Meldung des W. T. B.“ zufolge das gesammte Cabinet seine Entlassung ein. In politischen Kreisen glaubt man allgemein, General Gru il werde mil der Neubildung betraut werden. Die Skupschtina hat sich vertagt. Die Vice⸗Prãäsi⸗ denten Katic und Vu ko vic, sodann auch Garaschanin wurden heute zum König berufen. Die Zurückberufung Pasic' s ist bis jetzt nicht erfolgt. Bis zur Neubildung des Cabinets bleiht das bisherige Ministerlum mit der Führung der Ge— schäfte betraut. .
Die Verhandlung gegen das frühere Mi nisterium Ava— kumo vic wegen Verletzung der Verfassung ist auf den 21. d. M. anberaumt.
Bulgarien. ie Sobranje hat nahezu einstimmig Zivkow zum Präsidenten gewählt.
Wie aus officieller Quelle gemeldet wird, war der ver— haftete Ivano w ssiehe Nr. 288 d. Bl.) Lieutenant in der bulgarischen Armee, er entfloh vor Jahresfrist aus der Garnison Rustschuk nach Unterschlagung von 3009 Fr. nach Rußland und unterhielt dort Beziehungen mit den Emigranten, die ihn überredeten, nach Bulgarien zurückzukehren und womöglich den Prinzen Ferdinand von Sachsen-Coburg und Stam— bulow zu tödten. Joanow kehrte im Oktober unter falschem Namen zurück und setzte sich ins Einvernehmen mit seinem jüngeren, das Gymnaͤsium in Sofia besuchenden Bruder. Beide planten ein Attentat während des Aufenthalts des Hofes in Philippopel, fanden aber keine Gelegenheit zu dessen Ausführung. Als der Prinz am Freitag nach Sofia zurück— kam, folgten ihm die Brüder Ivanow; der ältere von ihnen wurde jedoch von einem anderen in demselben Zuge befind— lichen Emigranten erkannt und einem Gendarmen denuneirt.
Amerika.
Der hiesigen brasilianischen Gesandtschaft ist, wie „W. T. B.“ meldet, ein amtliches Telegramm aus Rio de Janeiro vom 2. d. M. zugegangen, worin bestätigt wird, daß es dem Admiral de Mels gelungen sei, an Bord des „Aquidaban“ mit Unterstützung eines Spions, der ihm die Lage der von der Regierung gelegten Torpedos angezeigt habe, Rio de Janeiro zu verlassen. De Mello durfte beabsichtigt haben, vor der Ankunft des von der Regierung ausgerüsteten Geschwaders zu entkommen.
Dem „New⸗York Herald“ wird gemeldet, daß die An⸗ hänger CEastilho's in der Schlacht, die am Dienstag bei Bage stattfand und in der General Isidoro gefangen ge— nommen wurde, 300 Todte, darunter viele Offiziere, gehabt hätten. Die Insurgenten hätten 89 Mann verloren. Die Niederlage werde als ein verhängnißvoller Schlag für die Sache Castilho's angesehen. Es heitße, die Insurgenten seien bei Itagugahy, einige Meilen südlich von Rio de Janeiro, gelandet in der Absicht, auf die Stadt zu marschiren. In Paris verlautet, die Insurgenten seien in den Staat Sao Paolo vorgedrungen.
Die argentinische Kammer hat nach einer Meldung des W. T. B.“ das chilenische Protokoll genehmigt.
Aus Lima wird gemeldet, Ecuador feindlich gesinnte Manifestanten hätten das Ge sandtsch afts⸗ und Konsulats⸗ gebäude mit Steinen beworfen, als Erwiderung auf die seitens Ecuadors anläßlich der Ablehnung des Grenzregulirungs⸗ vertrags veranstaltete Kundgebung.
Asien. Der „Times“ wird aus Paris gemeldet, daß der Pufferstaat, welcher dem zwischen England und Frank⸗ reich geschlossenen Abkommen zufolze im Norden von Siam gegründet werden wird, unter die Botmãäßigkeit Chinas gestellt werden solle. Der „Standard“ erfährt aus Shanghai von gestern, daß Ching Vorbereitungen treffe, die englische Politik in Siam thatkräftig zu unter stütze n. Vier englische und mehrere chinesische Kriegs⸗ schiffe seien nach Bangkok unterwegs.
Afrika. Wie das „Reuter 'sche Bureau“ aus Is mailia meldet, ist der Khedine gestern Nachmittag dort eingetroffen. In seinem Gefolge befinden sich die Minister Riaz und Seki Pasch a. Die englische Corvette „Delphin“ gab Salutschüsse ab der Kanal und die Stadt wurden Abends festlich beleuchtet.
— ——
Parlamentarische Nachrichten.
Deutscher Reichstag.
e Der Bericht über die Sitzung vom Sonnabend befindet sich in der Ersten Beilage.
In der heute Nachmittag 2 Uhr beginnenden 12. Sitzung stand auf der Tages ordnung die erste Berathung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Aenderung des Gesetzes über den Unterstützungswohnsitz und die ö des Straf⸗ gesetzbuchs.
— Die III. Commission des Reichstags für den Reichs⸗ haus halts ⸗ Etat besteht aus folgenden Abgeordneten: von Kardorff, Vorsitzender; Fritzen, Stellvertreter des Vorsitzenden; Prinz von Aren⸗ berg, bon Leipziger, von Reibnitz, Siegle, Schriftführer; Bebel, Ehni, Dr. Enneccerus, Hr. von Frege, Größer Württemberg), Freiherr bon Gültlingen, Dr. Hammacher, Graf von Hompesch, IIr. von Jaädzewski, Graf zu LZimburg-⸗Stirum. Pr. Lingens, Meister, Möller (Dortmund), Dr. Müller (Sagan), Pingen, von Podbielski, Richter, Dr. Schaedler, Singer, von Staudy, Wenders, Zimmermann.
— Am 2. Liegnitzer Landtags⸗-Wahlkreise Sagan⸗Sprottau) ist an Stelle des verstorbenen Landraths Strutz der Amtsrath Rein ecke⸗Mednitz (freiconservativ) mit 244 von 251 abgegebenen Stimmen zum Mitgliede des Hauses der Abgeordneten gewählt worden.
Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs⸗ Maßregeln.
Portugal. Die Häfen Hollands sind seit dem 27. v. M. für rein von Cholera erklärt worden. (Vergl. . R. Anz. Nr. 287 vom 25.11.)
Verdingungen im Auslande.
Niederlande.
Dienstag, 12. Dezember, 12 Üühr. De Majoor-Intendant van de Centrale Magazynen van Militaire Kleeding en uitrusting in seinem Bureau Sarphatistraat zu Amsterdam“ Lieferung von 120 900 Paar Halbfohken, in 15 Abtheilungen; Lieferung von 170 900 Paar Abfätzen, in 17 Abtheilungen; zu liefern zwischen dem 1. März 1895 und J. Januar 1896. Lieferungsbedingungen von dem AMajgor-Magazynmeester des genannten Magazins gegen Einsendung von O15 Fl. erhältlich. .
Belgien.
J. Dezember, 11 Uhr. Justiz⸗-Ministerium in Brüůssel: Liefe⸗ rung der erforderlichen Drucksachen für die Gefängnisse des König— reichs für die Jahre 1854 bis einschließlich 1898. Muster für die Formulare, Papierproben und Lastenheft im genannten Ministerium; letzteres auch im Central -Auskunftsbureau * [Muss commercial) rue des Augustins 17, erhältlich.
153. Dezember, 12 Uhr. Börse zu Brüssel: Lieferung von Uebergangsberbindungen in Vignol-Stahlschienen im Gewicht von 33 kg für den laufenden Meter in 3 Abtheilungen. Laftenheft Nr. 231 und 178.
20. Dezember, 11 Uhr, ebenda: Lieferung verschiedener Papier⸗ sorten für die Ministerien in 290 Abtheilungen. Specielles Laften⸗ heft Nr. 274.
Nächstens ebenda: Lieferung von 12 Brücken zum Wiegen von Eisenbahnwaggons, Typ. X in 3 Abtheilungen, jede zu 6 Apparaten. Caution 1366 Fr. für jede Abtheilung. Die Lastenhefte find im Central⸗Auskunftsbureau (Uusce commercial), rue des Augustins Nr. 17, in Brüͤssel erhältlich.
23. Dezember, 12 Uhr. Provinzial⸗Gouvernements⸗Gebäude in Antwerpen: Vollendung, Unterhalt und Betrick eines normal⸗ spurigen Pferdebahnnetzes im Weichbild von Antwerpen. Caution 100 9090 Fr. Angebote sind auf belgischem Stempelbogen nach dem im Lastenheft Nr. 1335 für 1893 abgedruckten Formular mittels ein- geschriebenen, spätestens am 19. Dezember zur Post zu gebenden Briefs an den Gouverneur der Provinz Antwerpen zu richten. Das Lasten⸗ heft ist für 120 Fr. im vorgenannten Central⸗Auskunfts bureau zu Brüssel erhältlich.
. Egypten. Kriegs⸗Ministerium, Kairo: Lieferung 254 Besen und 2876 Bürsten perschieden
Financial Secretary's Office einzusehen.
18. Dezember. Ministerium der öffentlichen Arbeiten. Lieferung der für die Dienstzweige der dt benöthigten f Materialien. Verzeichniß und Verpflicht gen an genannter Ste
25. Dezember. Eisenbahn⸗Verwalt ng, Kairo: Lieferung vo Anstreich⸗Pinseln und dergl. nach den in den Magazinen von Gabbary (bei Alexandrien) gten Mustern; daseibst auch 2 f erhältlich. Näheres in englischer und französischer Sprache Reichs⸗Anzeiger ).
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Theater und Mußsik.
Königliches O haus. gestrige fünfte Abend rt⸗Cyklus br . ; i die aus dem Jünglings er frühen Arbeit hatte de ein sehr ungünstiges Textbuch für seine Fabel des Stücks beruht auf phantaflischen Vo r schnelle Verlauf der Handlung wird irch zahlrei ingungen unterbrochen. Der vorgestrigen Auffi on Max Kalb eck umgearbeitetes Terthuq Mängel des ursprünglichen Libretto nach Mö Musik zur Gärtnerin“ ist einfach und zartfũ Aus vielen Einzelheiten können wir jetzt heraushören; denn der innige Gefühlton auf spätere Opern, f ichen Weisen
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inger entfaltete ihrer Stimme grazisses Spiel aus. Fräulein
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ir ihre gesangliche Leistung ebenso wie Spiel Anerkennung. on den mitwirkenden Bert oloꝓ al 1Irch die KRlar⸗ dels ervor; uch die Derren Mödlinger, — n seinem Platze verdienstlich
ische Oper Oos fan tutte.
1 dem Spielplan ünserer
niglis n Die vorgestrige Aufführung auch dieses Werks war eine in allen Th ob gelungene. Wiederum ernteten Fräulein Leisinger,. in Dietrich und Fräulein Rothhgauser, fowie die Serre Krols Philipp und Schmidt
res ber Weinen 111 d — Q 11.