b. die Neuen Westpreußischen Mittheilungen, e. den „ Geselligen in Graudenz, d. den Weichselboten erfolgen. Neuenburg, den 1. Dezember 1893. Königliches Amtegericht.
Nenenmburg. Bekanntmachung. 561702 Die Veröffentlichung der Eintragungen in das von dem unterzeichneten Gericht geführte Genossenschafts— register wird für das Jahr 1894 durch a. den Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger, b. den „Geselligen' zu Graudenz erfolgen. Nenenburg, den 1. Dezember 1893. Königliches Amtsgericht. b2ꝛoll] Nenmarlket, Westpr. Bekanntmachung. Es wird hierdurch bekannt gemacht, daß im Jahre 1894 die Eintragungen in das Handels- und Ge— nossenschaftsregister in dem Deutschen Reichs, und Königlich Preußtischen Staats⸗Anzeiger, in der Danziger Zeitung und in dem Kreisblatt des Kreises Löbau Westyr., die Eintragungen in das Genossenschaftsregister für kleine Genossenschaften dagegen nur in dem Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preusrischen Staats⸗Anzeiger und in dem Kreisblatt des Kreises Löbau Westpr. werden veröffentlicht werden. Neumark, den 4. Dezember 1593. Königliches Amtsgericht. Rörenberg. Veschlus. 5961) Im Jahre 1894 werden bekannt gemacht werden: l. die Eintragungen in das hiesige Handelsregister durch l) den Deutschen Reichs⸗ und Preußischen Staats ⸗Anzeiger zu Berlin, 2) den Anzeiger des Regierungsamtsblattes zu Stettin, 3) die Stargarder Zeitung zu Stargard i. PiIinm., 4) die Pommersche Volkszeitung daselbst, II. die Eintragungen in das Genossenschaftsregister betreffs der größeren Genossenschaften durch 1) den Denutschen Reichs⸗ und Preußischen Staats⸗Anzeiger zu Berlin, ) die Stargarder Zeitung zu Stargard i. Prẽhm., 3) die Pommersche Volkszeitung daselbst, IIIL. die Eintragungen in das Genossenschaftzregister betreffs der kleineren Genossenschaften nur durch 1) den Deutschen Reichs und Prenstischen Staats⸗Anzeiger zu Berlin, 2 die Stargarder Zeitung zu Stargard i. Paoam. Nörenberg, den 1. Dezember 1893. Königliches Amtsgericht. Bartelt.
OHberhausen. Bekanntmachung. 51705 Die öffentlichen Bekanntmachungen über Ein— tragungen und Löschungen im hiesigen Handels- und Genossenschaftsregister erfolgen im Jahre 1894 durch 1) den Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preustischen Staats⸗Anzeiger, 2) das Königliche Regierungs⸗Amtsblatt zu Düssel⸗ dorf, 3) die Rhein- und Ruhr⸗Zeitung zu Duisburg, 4) die Rheinisch⸗Westfälische Zeitung zu Essen, 5). die Neue Oberhausener Zeitung hier, bezüglich der kleinen Genossenschaften jedoch nur durch die zu 1, 2 und 5a bezeichneten Blätter.
Die Eintragungen und Löschungen im Zeichen- und Musterregister werden nur durch den Reichs- und Staats⸗Anzeiger veröffentlicht.
Oberhausen, den 2. Dezember 1893.
Königliches Amtsgericht.
OhberkaunFfungen. Bekanutmachung. 5l62] Zur Veröffentlichung der in das hiesige Handels⸗
und Genossenschaftsregister zu bewirkenden Einträge,
einschließlich der die kleineren Genossenschaften be—
treffenden, werden für das Jahr 1894 der „Deutsche
Reichs- und Preusische Staats⸗-Anzeigér“ und
das „Casseler Tageblatt und Anzeiger“ bestimmt. Oberkaufungen, den 1. Dezember 1893.
Königliches Amtsgericht.
1 Kratz.
Ober nw eissbach. Bekanntmachung. Gl 66s] Die Bekanntmachung der Einträge in das hiesige Dandelsregister erfolgt im Jahre 1894 durch den Denutschen Reichs ⸗-Auzeiger, die Schwarzb. Rudolstädtische Landeszeitung und die Dorfzeitung in Hildburghausen. Oberweißbach, den 2. Dezember 13893. Fürstliches Amtsgericht. Dr. Wahn. H 2012 Odenkirchen. J. Die Eintragungen in das Handelsregister werden im Jahre 1894 veröffentlicht: 1) in dem Deutschen Reichs, und Königlich Preusischen Staats⸗Anzeiger,
2) in der Kölnischen Zeitung,
I) in der Kölnischen Volkszeitung;
4) in der München⸗Gladbacher Zeitung.
II. Die Eintragungen in das Genossenschafts⸗ register werden im Jahre 1894 für größere und kleinere Genossenschaften veröffentlicht:
I) in dem Deutschen Reichs- und Königlich
Preußischen Staats⸗Anzeiger,
2) in der München-Gladbacher Zeitung.
Odenkirchen, den 1. Dezember 1893. Königliches Amtsgericht.
Eintragungen in unser
werden im Jahre 13894
derberger
Oderberg i. .
Die Handels, und Musterregister im Staats Anzeiger und in de derl
J ĩ
Zeitung veröffentlicht. Oderberg i. M., den 1. * nigliches 571 58 LrnIlgi 862 51964 in unser 1894 für Staats⸗
ver⸗
129ni q ntt⸗äranatfte en 1ISregister
kleinere
man Und
wer den und Genossens iger öffentlicht. Cderverg i. M., den 1. D
Rönigliches Amtag⸗
9rürnnrr n eilig
schaftsregister des hiesigen Amtsgerichts werden im
Oelde. en, . 51706 Die im Jahre 1894 zum Handelsregister erfolgen⸗ den Eintragungen werden veröffentlicht durch: I) den „Dentschen Reichs- und Königlich
Pren stischeu Staats ⸗Anzeiger“⸗ zu Berlin, 2) den „Westfälischen Merkur zu Münster, 3) die „Glocken zu Oelde. Oelde, den 2. Dezember 1893.
Königliches Amtsgericht.
51707 Oelde. Bekanntmachungen aus dem Ge—⸗ nossenschaftsregister erfolgen im Jahre 1894 durch: I) den „Deutschen Reichs- und Königlich
Preußischen Staats- Anzeiger“ zu Berlin, 2) die „Glocke zu Oelde, betreffend die Molkerei Herzfeld! auch durch das „Soester Kreisblatt“. Oelde, den 2. Dezember 1893.
Königliches Amtsgericht.
Die
Oeymhausen. Bekanntmachung. 61966 Die Bekanntmachungen haben für das Jahr 1894 in folgenden öffentlichen Blättern zu erfolgen; 1) für das Handels-, Muster⸗ und Genoffenschafts register abgesehen von kleineren Genossenschaften, in dem Reichs⸗Anzeiger, Minden Lübbecker Kreis— blatt und Oeynhauser Allgemeinen Anzeiger: . 2) für kleinere Genossenschaften im Reichs Anzeiger und Minden⸗Lübbecker Kreisblatt. Oeynhausen, den 2. Dezember 1893. Königliches Amtsgericht.
Oldenburg i. HJ. Bekanntmachung. 51708] Die vorgeschriebener Bekanntmachungen aus dem hiesigen Handels- und Genossenschaftsregister erfolgen im Jahre 1894 l) in dem Deutschen Reichs- und Preußi⸗ schen Staats⸗Anzeiger, 2) in dem Hamburgischen Correspondenten, 3) in den hierselbst erscheinenden Wagrisch Fehmarn'schen Blättern. Die aus dem hiesigen Zeichen- und Musterregister nur in dem zu 1 genannten Blatt, die Bekannt machungen aus dem Genossenschaftsregister für kleinere Genossenschaften nur in den zu 1 und 3 genannten Blättern. Oldenburg i. H., den 2. Dezember 1893. Königliches Amtsgericht. 52013 Olpe. Im Jahre 1894 erfolgt die Bekanntmachung der Eintragungen in das hiesige Handelsregister im Deutschen Reichs⸗Anzeiger, in der Kölnischen Volkszeitung und im Sauerländischen Volksblatt. Olpe, den 2. Dezember 18933. Königliches Amtsgericht. (52014 Olpe. Im Jahre 1894 erfolgt die Bekannt⸗ machung der Eintragungen in das hiesige Genossen— schaftsregister im Deutschen Reichs- Anzeiger, im Sauerländischen Volksblatt und in der Köͤlnischen Volkszeitung, für die kleineren Genossenschaften nur in den beiden erstgenannten Blättern. Olpe, 2. Dezember 1893. Königliches Amtsgericht. Oster burg. Bekanntmachung. 51709 Im Jahre 1894 werden von uns die Eintragungen in das Handels- und Genossenschaftsregister durch den Dentschen Reichs⸗ und Königlich Preußzi⸗ schen Staats⸗Anzeiger, die Altmaͤrkische Zeitung hier und die Magdeburgische Zeitung und die Ein ragungen in das Zeichen- und Musterregister durch den Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußi⸗ schen Staats⸗Anzeiger veröffentlicht. Die Bekanntmachungen für kleinere Genossen— schaften erfolgen außer dem Dentschen Reichs⸗ Anzeiger in der Altmärkischen Zeitung. Osterburg, den 1. Dezember 1893. Königliches Amtsgericht
ase walk. Bekanntmachung. 52015
Im Jahre 1894 werden die Eintragungen:
J. in das Handelsregister: a. im Deutschen Reichs⸗Anzeiger, b. in der Berliner Börsenzeitung, c. in dem Pasewalker Anzeiger, d. in dem patriotischen Pasewalker Tageblatt, II. in das Genossenschaftsregister: in den Blättern zu Lg., C., d. und der Prenzlauer Zeitung und Kreisblatt,
für kleinere Genossenschaften:
in den Blättern zu L., d.,
das Zeichen⸗ und Musterregister:
in dem Blatt zu Ja. veröffentlicht werden.
Die auf die Register bezüglichen Geschäfte werden im Jahre 1894 durch den Amtsrichter Gebhardt unter Mitwirkung des Amtsgerichts-Secretärs Bibow bearbeitet werden.
Pasewalk, den 4. Dezember 1893.
Königliches Amtsgericht.
.
Hits chen. Bekanntmachung. 520161 Im Geschäftsjahre 1894 werden die Eintragungen in die für den Bezirk des hiesigen Amtsgerichts von uns geführten Handels, Genossenschafts- und Muster⸗ register durch den Deutschen Reichs- und König⸗ lich Preußischen Staats ⸗Anzeiger, die Schlesische und Breslauer Zeitung und das Kreuzburger Kreis— blatt, die nur kleinere Genossenschaften betreffenden Eintragungen dagegen nur durch den Staats Anzeiger und das Kreuzburger Kreisblatt bekannt
gemacht werden. Pitschen, den 2. Dezember 1893. Königliches Amtsgericht.
. Bekanntmachung. (6561710 Eintragungen in das Handels- und Genossen⸗
EeILü m.
w Vie
Jahre 1894 veröffentlicht durch: 1 den Deutschen Reichs und Königlich Preusßischen Staats⸗Anzeiger,
2) die Itzehoer Nachrichten, die Hamburger Nachrichten,
as Plöner Wochenblatt. itmachungen für kleinere
; durch die zu 1
Genossenschaften und 4 genannten den 1. Dezember 1893.
Rönigliches Amtsgericht.
Er. Holland. Bekauntmachung. 51967
Die Eintragungen in unser Handels- und Ge—
k werden während des Jahres ur
a. den Deutschen Reichs⸗ und Preußischen Staats⸗ Anzeiger, b. die Berliner Börsenzeitung, 8. die Königsberger Hartung'sche Zeitung veröffentlicht werden. Die Bekanntmachungen, betreffend kleinere Ge⸗— nossenschaften, werden durch die zu 3. und e. ge⸗ nannten Blätter erfolgen. Pr. Holland, den 2. Dezember 1893. Königliches Amtsgericht. Eröluls. Vekanntmachung. 520171 In dem Geschäftsjahr 1894 werden die für den Bezirk des unterzeichneten Gerichts erforderlichen Bekanntmachungen über Eintragungen in das Handels., Genossenschafts⸗ und Musterregister durch den Dentschen Reichs. und Königlich Prensischen Staats -Anzeiger und außerdem: bezüglich des Handelsregisters durch die Königs⸗ berger Hartung'sche Zeitung und das Memeler Dampfboot, bezüglich des Genossenschaftsregisters durch das Memeler Kreisblatt veröffentlicht werden. Prökuls, den 1. Dezember 1893. Königliches Amtsgericht.
HRRagnit. Bekanntmachung. 52018 Die auf die Führung des Handels-, Muster⸗ und Genossenschaftsregister sich beziehenden Geschäfte werden bei dem unterzeichneten Amtsgericht im Ge— schäftsjahr 1594 durch den Amtsrichter Boltz unter Mitwirkung des Gerichtsschreibers, Secretärs Eon— radt bearbeitet werden. Die nach dem Handelsgesetzbuche und dem Ge— nossenschaftsgesetze vom 1. Mai 1889 vorgeschrie⸗ benen Bekanntmachungen werden durch den Deut⸗ schen Reichs ⸗Auzeiger und Königl. Preußischen Staats-Anzeiger, den öffentlichen Anzeiger zum Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Gumbinnen, die Berliner Börsenzeitung, die Königsberger Har— tung'sche Zeitung und die Tilsiter Zeitung erfolgen. Die Eintragungen in das Genossenschaftsregister, welche sich auf kleinere Genossenschaften beziehen, werden jedoch! lediglich im Deutschen Reichs Anzeiger und Königl. Preuftischen Staats⸗ Anzeiger und in der Tilsiter Zeitung bekannt gemacht werden. RNagnit, den 4. Dezember 1893.
Königliches Amtsgericht.
HKRan is. Bekanntmachung. 51968 Für das Geschäftsjahr 1894 wird hinsichtlich der Bekanntmachungen hiesigen Königlichen Amtsgerichts Folgendes bestimmt: J. Eintragungen in das hiesige Handelsregister werden veröffentlicht durch: . a. den Dentschen Reichs und Königlich Preußstischen Staats Anzeiger, b. den öffentlichen Anzeiger zum Regierungs⸗ Amtsblatt Erfurt und C. den Ziegenrücker Kreis⸗Anzeiger in Ziegenrück. IL. Eintragungen in das Zeichen- und Muster⸗ register werden durch die zu J. unter a. und b. be— zeichneten Blätter veröffentlicht und III. Eintragungen in das Genossenschaftsregister werden durch das zu J. unter a. bezeichnete Blatt veröffentlicht. Außer in diesem Blatte erfolgen die Bekanntmachungen für kleinere Genossenschaflen in dem zu J. unter (. bezeichneten Ziegenrücker Kreis—⸗ Anzeiger in Ziegenrück. Nanis, den 1. Dezember 1893. Königliches Amtsgericht.
HR ati bor. Bekanntmachung. 51711
Im Jahre 1894 werden die Bekanntmachungen
aus unserem Handels und Genossenschaftsregister
wie bisher:
a. in dem „Deutschen Reichs⸗ und Königl. Preuß. Staats⸗Anzeiger“,
b. in der „Schlesischen Zeitung“,
C. in der „Breslauer Zettung“
d. in dem „Oberschlesischen Anzeiger“
erfolgen.
Fur kleinere Genossenschaften sind die Blätter zu a. und d. bestimmt.
Bekanntmachungen aus dem . register erfolgen nur durch den Anzeiger.
Die bezüglichen Geschäfte werden durch den Amts— gerichts⸗Rath Protzen und durch den Gerichts⸗-Secretär Scharf bearbeltet.
Ratibor, den 2. Dezember 1893.
Königliches Amtsgericht. Abtheilung 1X.
Rexenmwalde. Bekanntmachung. 51712 Für das Jahr 1894 erfolgen die Bekanntmachungen aus dem Genossenschaftsregister des unterzeichneten Gerichts im Deutschen Reichs-Anzeiger und der Ostsee⸗Zeitung zu Stettin, für kleinere Genossenschaften im Deutschen Reichs—⸗ Anzeiger und der Regenwalder Kreis-Zeitung. Regenwalde, den J. Dejember 1893. Königliches Amtsgericht.
zeichen⸗ und Muster⸗ Deutschen Reichs⸗
Reichenstein. Bekanntmachung. 52019
Im Jahre 1894 werden die Eintragungen in die bei dem unterzeichneten Gericht geführten: Handelsregister:
a. im Dentschen Neichs⸗Anzeiger,
h. in der Schlesischen Zeitung,
e. in der Breslauer Zeitung,
d. im Frankensteiner Kreisblatt,
é. im Reichensteiner Wochenblatt;
II. Genossenschaftsregister, bezüglich:
a. größerer Genossenschaften im Dentschen Reichs⸗Anzeiger, im Frankensteiner Kreis⸗ blatt und im Reichensteiner Wochenblatt, kleinerer Genossenschaften im Deutschen Reichs Anzeiger und im Reichensteiner Wochenblatt;
III. Zeichen- und Musterregister: im Dentschen Reichs-Anzeiger bekannt gemacht worden. Reichenstein, den 2. Dezember 1893. Königliches Amtsgericht.
sol713 HKeimnorz. Während des Jahres 1894 werden die Bekanntmachungen über die Eintragungen in dos Handels- und Genossenschaftsregister des hiesigen
Gerichtsbezirks durch den Dentschen Reichs- und
Preusischen Staats ⸗Anzeiger, die lesische Zeitung und das Reinerzer Stadtblatt, e , erfolgen, für kleinere Genossenschaften aber nur in letzterem Blatte und dem Deutschen Reichs 5, ekanntmachungen aus dem Zeichen⸗ und Muster⸗ register erfolgen nur durch den Deutschen Reichs⸗ Anzeiger. Reinerz, den 1. Dezember 1893.
Königliches Amtsgericht. Remscheid. Bekanntmachung. öl 7 14 Die öffentliche Bekanntmachung der Eintragungen in das Handels- und Genossenschaftsregister im Laufe des Kalenderjahres 1894 wird:
I) durch den Deutschen Reichs⸗ und König⸗ lich Preustischen Staats⸗Anzeiger, 2) durch die Kölnische Zeitung, 3) durch die Remscheider Zeitung erfolgen. Die Eintragungen in das Zeichen- und Musterregister werden nur durch den Deutschen Reichs- und Königlich Preußischen Staate Anzeiger veröffentlicht werden. Die Bekannt— machung für kleinere Genossenschaften erfolgt außer im Dentschen Reichs⸗ und Königlich Preuzischen Staats⸗Anzeiger auch noch in dem Remscheider General⸗Anzeiger in Remscheid. Nemscheid, den 4. Dezember 1893. Königliches Amtsgericht. Abth. J. HK heinbach. Bekanntmachung. lö2920] Für das Geschäftsjahr 1804 erfolgt die Veröffent lichung der Eintragungen in das Handelsregister des hiesigen Königlichen Amtsgerichts durch folgende Blätter: ) den Deutschen Reichs- und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger zu Berlin, 2) die zu Köln erscheinende Kölnische Volkszeitung und Handelsblatt, 3) die zu Bonn erscheinende Bonner Volkszeitung, 4) das hierselbst erscheinende Kreis-Intelligen;= blatt. Die Veröffentlichung der Eintragungen in das Genossenschaftsregister erfolgt durch: 1) den Deutschen Reichs. und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger zu Berlin, 2) die zu Bonn erscheinende Bonner Volkszeitung, 3) den zu Bonn erscheinenden General. Anzeiger für Bonn und Umgegend; hinsichtlich der kleineren Genossenfchaften jedoch nur I) in dem Deutschen Reichs- und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger zu Berlin, 2) in den zu Bonn erscheinenden General-Anzeiger für Bonn und Umgegend. Rheinbach, den 1. Dezember 1893. Königliches Amtsgericht.
Iöl7 15
HKinteln. Die Eintragungen in das Handels,,
Muster⸗ und Genossenschaftsregister bei dem hiesigen
Amtsgericht werden im Laufe des Jahres 1894 durch
a. den Deutschen Reichs und Königlich Prensßischen Staats⸗Anzeiger,
b. den Hannoverschen Courier,
a. die Schaumburger Zeitung (Kreisblatt)
veröffentlicht werden.
Bekanntmachungen aus dem Genossenschaftsregister werden für kleinere Genossenschaften lediglich in dem Reichs-Anzeiger und in der Schaumburger Zeitun.
— Kreisblatt — erfolgen.
Rinteln, den 4. Dezember 1893.
Königliches Amtsgericht.
Röddinz. Bekannutinachung. 51716 Die Bekanntmachungen aus dem Genossenschafts— register werden für das Jahr 1894 im Reichs⸗ und Staats⸗Anzeiger und im Folkebladet in Haders— leben geschehen. Nödding, den 2. Dezember 1893. Königliches Amtsgericht.
Rügenimalde. Bekanntmachung. 52021] Im Jahre 1894 werden veröffentlicht werden: die Eintragungen in unsere Zeichen! und
Musterregister nur Deutschen Reichs
Anzeiger, . 2) die Eintragungen in unser Handels- und Ge—
nossenschaftsregister durch den Dentschen Reichs—
Anzeiger, den Oeffentlichen Anzeiger zum Amts—
blatt der Königlichen Regierung zu Köslin und durch
die hiesige Neue Hinterpommersche Zeitung, für kleinere Genossenschaften jedoch außer durch den
Deutschen Neichs-Anzeiger nur durch die hiesige
Neue Hinterpommersche Zeitung.
Rügenwalde, den J. Dezember 1893. Königliches Amtsgericht.
* don durch den
Runkel. Bekanntmachung. 5717 Für das Jahr 1894 werden die Eintragungen in das hiesige Handels. und Genossenschaftsregister be kannt gemacht durch: ) den Dentscheu Reichs⸗Auzeiger, 2) den Rheinischen Courier und 3) den Runkeler Anzeiger, . die Bekanntmachungen für kleinere Genossei schaften jedoch nur durch die zu 1 und 3 bezeichneten Blätter. Runkel, den 4. Dezember 1893. Königliches Amtsgericht. Abth. III. Ry bnillt. Bekanntmachung. h2022 Im Geschäftsjahr 1304 werden die auf Führung des Handels⸗, Genossenschafts, sowie des Zeichen— und Musterregisters sich beziehenden Geschäfte für den Bezirk des Amtsgerichts Rybnik durch den Amks— richter Deutschmann unter Mitwirkung des Vor— stehers der Gerichtsschwiberei⸗ Abtheilung 1V., beide zu Rybnik, bearbeitet und, die Bekanntmachungen be— züglich des Handels,, Zeichen- und Musterregisters durch ) den Deutschen Reichs⸗Anzeiger, 2) die Berliner Börsenzeitung, 3) die Schlesische Zeitung in Breslau, bezüglich des Genossenschaftsregisters durch ) den Dentschen Reichs⸗Anzeiger, 2) die Schlesische Zeitung in Breslau, 3) das Rybniker Kreisblatt, hei kleineren Genossenschaften indeß Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Kreisblatt veröffentlicht werden. Rybnik, den 3. Dezember 1893. Königliches Amtägericht.
und
nur durch den das
Rybniker
hirelvein. Bekanntmachung. 52023 a Eintragungen in die Handels, Genossenschafts⸗ und enn, . werden im Jahre 1894 in
I dem Deutschen Reichs⸗ und Königlich
Preußischen Staats ⸗ Anzeiger, 2) 16 Amtsblatte der Königlichen Regierung in Köglin. ö
3) dem Schivelbeiner Kreisblatte bekannt gemacht werden.
Die Bekanntmachungen, welche lediglich kleinere Genossenschaften betreffen, erfolgen außer in dem Dentschen Reichs⸗Anzeiger im Kreizblatte zu Schivelbein. ᷣ
Schivelbein, den 4. Dezember 1893.
Königliches Amtsgericht.
Schleswiß. Bekanntmachung. 02024
Die Eintragungen in das Handels. und Genossen⸗ schaftsregister des unterzeichneten Gerichts im Jahre 15394 werden durch den Deutschen Reichs- nnd Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger, die Hamburger Nachrichten und die Schleswiger Nach— richten, sofern diese Eintragungen kleinere Genofsen— schaften betreffen, nur durch den Deutschen Reichs⸗-Anzeiger und die Schleswiger Nachrichten, veröffentlicht werden.
Mündliche Anmeldungen werden werktäglich in den Geschäftsstunden von 10 — 12 Uhr Vormittags auf der diesseitigen Gerichtsschreiberei entgegen ge⸗ nommen.
Schleswig, den 4. Dezember 1893.
Königliches Amtsgericht. Abtheilung II. Meyer. Sehlieben,. Bekanntmachung. (öl 972
Für das Jahr 1894 sind die nachbezeichneten Zeitungen zur Aufnahme von Eintragungen bestimmt worden
a. für Handelssachen der Deutsche Reichs- und Königlich Preuszische Staats Anzeiger, die Berliner Börsenzeitung, das Schweinitzer Kreisblatt,
h. für Musterregister der Dentsche Reichs⸗ und söniglich Preustische Staats⸗ Anzeiger,
für Genossenschaftssachen der Deutsche Neichs⸗ und Königlich Preusifche Staats ⸗Anzeiger, das Schweinitzer Kreisblatt.
Schlieben, den 5. Dezember 1893.
Königliches Amtsgericht.
Schmiedeberg, Bez. Halle. 52026
or Ser⸗
und Königlich Anzeiger, die Berliner Börsenzeitung, ie Magdeburgische Zeitung, das Wittenberger Tageblatt, 2. das Schmiedeberger Wochenblatt.
2) In das Genossenschaftsregifter durch
a. den Deutschen Reichs⸗ und Brenstischen Staats Anzeiger,
b. das Wittenberger Tageblatt.
) In das Muster⸗ und Zeichenregister den Dentschen Rreustischen
erfolgen.
Schmiedeberg, den 2. Dezember 1893.
Königliches Amtsgericht.
Königl.
w nur durch Reichs und Königlich Sta ats ⸗· Anzeiger
Schmiedeberg, Riesengeb. . Bekanntmachung. Für, das Jahr 1894 werden zur Veröffentlichung
rr Eintragungen in das Handels- und Genoffen?
schaftsregister folgende Blätter bestimmt: 3. der Deutsche Reichs⸗Anzeiger, b. der Bote aus dem Riesengebirge, das Hirschberger Tageblatt; zur Veröffentlichung der Eintragungen in das Marken— und Musterregister: der Deutsche Reichs⸗Anzeiger; iur Veröffentlichung der Bekanntmachungen von kleineren Genossenschaften: der Deutsche Reichs -Anzeiger und der Bote aus dem Riesengebirge. Schmiedeberg i. Schl., den 1. Dezember 1893. Königliches Amtsgericht.
o2025
Schönber i. Holstein. . Bekanntmachung. Vie Eintragungen in das hiesige Handelsregister
erden während des Geschäftsjahres 1894 durch den
Deutschen Reichs⸗Anzeiger, den Hamburgischen
Korrespondenten, die RFieler Zeitung und den
Schleswig⸗Holsteinischen Herold (Probsteier Nach
richten) hekannt gemacht werden.
Schönberg i. S., den 1. Dezember 1893. Königliches Amtsgericht. Loeck.
51719
Schönberg i. Holstein. Bekanntmachung. Die Herichtlichen Bekanntmachungen aus dem ligen Genossenschaftsregister werden für die kleineren Genossenschaften, welche im Amtsgerichtsbezirk Schönberg i. H. ihren Sitz haben oder häben werden, außer im Deutschen Neichs⸗Anzeiger während des Geschäftsjahres 1894 wie folgt bewirkt werden,
und zwar: für die sämmtlichen Meiereigenossenschaften und anderen kleineren Genossenschaften durch den in Schönberg i. H. erscheinenden Schleswig ⸗Holsteinischen Herold (Probsteier Nachrichten), . für den Konsumperein des Probsteier land⸗ und, volkswirthschaftlichen Verein i. L. und die Verkaufsgenossenschaft des Probsteier land⸗ und volkswirthschaftlichen Vereins für Prob⸗ eier Saatkorn durch das in Kiel erscheinende andwirthschaftliche Wochenblatt für Schleswig⸗ DVolstein, ; ) für den Laboer Kreditverein durch die in Kiel erscheinende Kieler Zeitung. Amtsgerichtsbezirk
Vr größ Bekanntmachungen
ol 18
ßere. Genossenschaften im Schönberg i. H. werden diese ußer durch den Peutschen Reichs⸗ Anzeiger im Yam urgischen Korrespondenten, der Kieler Zeitung i. dem Schleswig Holsteinischen Herold (Probsteier Nlachrichten) erfolgen. Schönberg i. H., den 1. Dezember 1893. Königliches Amtsgericht. Loeck.
Schr odn. Betauntmachuug. 51970 Die Eintragungen in unser Handelsregister werden während des Jahres 1894 regelmäßig: I) im Deutschen Reichs und Königlich BPreustischen Staats- Anzeiger, 27) im offentlichen Anzeiger der Königlichen Regierung zu Posen, 3) in der Posener Zeitung, 4) im Schroda'er Kreisblatt
veröffentlicht werden.
Die auf Führung der Handelsregister sich be⸗ ziehenden Geschäfte werden von dem Amtsgerichts⸗ Rath Schaefer und dem Secretär Eichbaum be⸗ arbeitet werden. .
Schroda, den 2. Dezember 1893.
Königliches Amtsgericht. Abtheilung V.
Schr oda. Bekanntmachnug. 51971 Die Eintragungen in unser Genossenschaftsregister werden während des Jahres 1894 regelmäßig:
I) im Deutschen Reichs und Königlich
Breußischen Staats ⸗Auzeiger,
2) im öffentlichen Anzeiger der
Regierung zu Posen,
3) in der Posener Zeitung,
4 im Schroda'er Kreisblatt veröffentlicht werden, die Bekanntmachungen für kleinere Genossenschaften jedoch nur in den zu 1 und 4 genannten Blättern.
Schroda, den 2. Dezember 1893. Königliches Amtsgericht. Abtheilung V.
Königlichen
Sch weoeinitꝝ. Bekanntmachung. 52027] In dem Geschäftsjahr 1894 erfolgen für den Bezirk des unterzeichneten Amtsgerichts die nach F 147 des Gesetzes, betreffend die Erwerbs- und Wirthschafts⸗ genossenschaften, zu erlassenden Bekanntmachungen außer im Deutschen Reichs- AuKzeiger im Schwei⸗ nitzer Kreisblatte. Schweinitz, den 4. Dezember 1893. Königliches Amtsgericht.
Siegburg. Bekanntmachung. 519751 Vie im §z 13 des Handelsgesetzbuches dorgeschriebe⸗
nen Bekanntmachungen von Eintragungen in die bei dem unterzeichneten Amtsgerichte geführten Handels— register werden für das Jahr 1854 durch folgende Blätter erfolgen, als:
1) den Siegboten,
2) das Siegburger Kreisblatt,
3) die Siegburger Zeitung,
4) das Regierungsamtsblatt und
) den Deutschen Reichs -Anzeiger.
Die Veröffentlichungen der Eintragungen in die Genossenschaftsregister werden für denselben Zeitraum durch den Dentschen Reichs -Anzeiger und das Siegburger Kreisblatt erfolgen.
Siegburg, den 6. Dezember 1893.
Königliches Amtsgericht.
Son dex hurg. Bekanntmachung. 51720
Die, Veröffentlichung der Eintragungen in die öffentlichen Register des unterzeichneten Amtsgerichts wird für das Jahr 1894 erfolgen;
a. hinsichtlicht des Handelsregisters
in dem Dentschen Reichs⸗ und Preußischen Staats⸗Nnzeiger,
in den Hamburger Nachrichten,
in der Sonderburger Zeitung,
b. hinsichtlich des Genossenschaftsregisters in den zu a. bezeichneten Blättern, bezüglich kleinerer Ge— nossenschaften jedoch nur in dem Teutschen Reichs⸗ und Königlich Preustischen Staats⸗Anzeiger und der Sonderburger Zeitung,
e, hinsichtlich des Muster⸗ und Zeichenregisters allein in dem Deutschen Reichs und Nöniglich Preustischen Staats Anzeiger.
Sonderburg, den 2. Dezeinber 1893.
Königliches Amtsgericht.
Königlich
Sontra. Bekanntmachung. 52028 Während des Geschäftsjahres 1894 werden die Ein⸗ träge in das Handels- und in das Genossenschafts⸗
register des hiesigen Amtegerichts durch l) den TVentschen Reichs und BPreustischen Staats⸗Anzeiger, 2) die Kasseler Allgemeine Zeitung, 3) das Rotenburger Kreisblatt, für die kleineren Genossenschaften aber nur durch die unter Nr. 1 und 3 genannten Blätter veröffentlicht werden. Sontra, den 2. Dezember 1893. Das Königliche Amtsgericht. Habicht.
Königlich
Stolberg a. H. Bekanntmachung.
Im Geschäftsjahre 1894 werden
) die Eintragungen in unser Handels- und Ge— nossenschaftsregister durch a. den Deutschen Reichs Auzeiger,
b. den öffentlichen Anzeiger zum Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Merseburg,
. die Nordhäuser Zeitung,
d. den Stolberger Anzeiger,
2) die Eintragungen in das Zeichen- und Muster— register nur durch den Dentschen Reichs— Anzeiger bekannt gemacht werden.
Die Bekanntmachungen rücksichtlich kleinerer Ge⸗
nossenschaften erfolgen außer dem Deutschen Reich s⸗
Anzeiger nur durch den Stolberger Anzeiger.
Stolberg a. H., den 4. Dezember 1893.
Königliches Amtsgericht.
ol721]
Straussberg. Beschluß. 51722 Im Geschäftsjahre 1894 werden die vorgeschriebenen dies seitigen Bekanntmachungen bezüglich
. des Handelsregisters durch den Dentschen
Reichs und Königlich Preuischen Stants—
Anzeiger, das Amtsblatt der Königlichen Regierung
zu Potsdam und das Straußberger Wochenblatt;
II. des Genossenschastsregisters und zwar größerer
Genossenschaften durch dieselben Organe, kleinerer
Genossenschaften durch den Reichs Anzeiger und
das Straußberger Wochenblatt;
III. des Zeichen- und Musterregisters durch den
Reichs Anzeiger erfolgen.
Straußberg, den 1. Dezember 1893.
Königliches Amtsgericht.
Stehlen. Ve auntmachung, 51723 Für das Jahr 1894 erfolgen die Bekanntmachungen 1) für das Handelsregister durch den Dentschen
Reichs⸗-Auzeiger, die Schlesische Zestung
und das Kreisblatt zu Strehlen,
2) für das Genossenschaftsregister durch den Reichs -Auzeiger und das Kreisblatt zu Strehlen.
3) für das Zeichen⸗ und Musterregister durch den Neichs⸗ Anzeiger.
Strehlen, den 2h. November 1893. Königliches Amtsgericht.
Strelno. Bekanntmachung. 52029] Im Jahre 1894 werden die Bekanntmachungen der Eintragungen in unser Handels, Genossen⸗ schafts und Musterregister durch folgende Blatter veröffentlicht: 1) den Deutschen Reichs ⸗Anzeiger, 2) das Posener Tageblatt, 3) die Astdeutsche Presse, 4) das Strelnoer Kreisblatt. Bekanntmachungen für kleinere Genossenschaften werden jedoch nur durch die unter 1 und auf— geführten Blätter erfolgen. Strelno, den 1. Dezember 1893. Königliches Amtsgericht.
Tempelbur g. Bekanntmachung. 51724 Die das Handels-, Genossenschafts- und Muster⸗ register des unterzeichneten Gerichts betreffenden Be⸗ kanntmachungen werden in dem Kalenderjahre 1894 in dem Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats- Anzeiger und“ der Tempelburger Post veröffentlicht werden. Tempelburg, den 1. Dezember 1893. Königliches Amtsgericht.
52030 Tholey. Die Bekanntmachung der Eintragungen in die Handels. und Genossenschaftsregister des hiesigen Amtsgerichts erfolgt im Jahre 1854 durch I) den Deutschen Reichs ⸗ Anzeiger, 2) die St. Johanner Volks⸗Zeitung, auch für die kleineren Genossenschaften. Tholey, den 5. Dezember 1893. Königliches Amtsgericht. Seibert.
Tondern. Bekanntmachung. 52031 Die Bekanntmachungen aus dem Handels⸗ und Genossenschaftsregister des unterzeichneten Gerichts erfolgen für das Jahr 1894 im Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preuszischen Staats ⸗ Anzeiger, in den Hamburger Nachrichten, der Tondernschen Zeitung und den Tonderner Nachrichten, für kleinere Genossenschaften außer im Deutschen Reichs⸗ Anzeiger nur in der Tondernschen Zeitung. Die Bekanntmachungen aus dem H ker⸗ und Zeichenregister erfolgen nur im Deutschen Reichs⸗ Anzeiger. Tondern, den 4. Dezember 1893. Königliches Amtsgericht. Abtheilung J.
Torgau. Bekanntmachung.
Im Jahre 1894 veröffentlichen wir in das Handelsregister fowie in das register:
a, im Deutschen Reichs⸗ Staats ⸗ Anzeiger, b. im Torgauer Kreisblatt, e- in der Magdeburgischen Zeitung dagegen die Eintragungen in' das Zeichen⸗ und Musterregister nur im Dentschen Reichs und Königl. Preußischen Staats⸗Anzeiger.
Für kleinere Genossenschaften erfolgt die Bekannt⸗ machung außer in dem Deutschen Reichs⸗Anzeiger nur im Torgauer Kreisblatt. j
Torgau, 1. Dezember 1893.
Königliches Amtsgericht.
ann die Eintragung Genossenschaft⸗
Txachenber. Bekanntmachung. 562032] Die Bekanntmachungen, betreffend Das Handels und Genossenschaftsregister des unterzeichneten Gerichts erfolgen für das Jahr 1894: J. im Deutschen Reichs ⸗ und Prenstischen Staats⸗Anzeiger. II. in der Schlesischen Zeitung, III. in der Berliner Börsenzeitung, IV. im Militscher oder Trebnitzer Kreisblatt nach Lage des Orts. z Die Bekanntmachungen, betreffend Zeichen⸗ Musterregister, erfolgen nur in dem Blatt betreffend kleinere Genossenschaften, nur Blättern zu J. und IV. Trachenberg, den 4. Dezember 1893. Königliches Amtsgericht.
Königlich
1nd Und . in den
LTresrurxt. Bekanntmachung.
1. Die Veröffentlichung der Eintragungen und Löschungen aus dem hiesigen Handels, und Genossen⸗ schaftsregister wird im Kalenderjahre 1894 erfolgen: a. im Reichs ⸗Anzeiger, b. in der Eichsfel ta, c. in dem Mühlhäufer Anzeiger. II. Die Veröffentlichung der den Hilde brands⸗ häuser Spar⸗ und Darlehnskassenverein betreffenden Eintragungen und Löschungen wird im Kalenderjahre 1894 ausschließlich durch die zu Ia. und Pb. bestimm— ten Blätter geschehen. III. Die Veröffentlichung der im Laufe des Ka⸗ lenderjahres 1894 entstehenden kleineren Genossen⸗ schaften betreffenden Eintragungen und Löschungen wird ausschließlich durch die zu Fa. und é befttmin ten Blätter geschehen. Treffurt, am 2. Dezember 1893.
Königliches Amtsgericht.
5l 725
LTremessen. Bekanntmachung. 51726 Die Eintragungen in das Handels, Genofsen schafts⸗, Zeichen und Musterregister, sowie die Ein— tragungen, betreffend die Ausschließung oder Auf hebung der ehelichen Gütergemeinschaft, werden im Jahre 1894 von dem unterzeichnelen Amtsgericht veröffentlicht werden durch 1) den Dentschen Reichs und Königlich Preusischen Staats - Anzeiger,
die Posener Zeitung, 3) die Ostdeutsche Di r 4) das Mogilnoer Kreisblatt (Tremessener Zeitung). Die Bekanntmachungen, betreffend kleinere Ge— nossenschaften, werden lediglich im Dentschen Reich s Anzeiger und im Mogllnoer Kreisblatt TEre— messener Zeitung) erfolgen. Tremessen, den 2. Dezember 1893.
Königliches Amtsgericht.
und Preustischen
Trepte m a. M. Bekanntmachung. 51727
Die Bekanntmachungen aus unferem Handels Genossenschafts. und Mußterregister werden rend des Geschäfts jahres 1394 durch den Deutschen Reichs Anzei er, die Stettiner Ostsee⸗Jeitung, den Trep⸗ tower Anzeiger, die Treytower Jeltung; die Bekannt= machungen für kleinere Genossenschaften jedoch außer im Deutschen Reichs Anzeiger nur noch durch e. Kreisblatt zu Greifenberg i. P. veröffentlicht werden.
Treptow a. N., den 2. Dezember 15893.
Königliches Amtsgericht.
; 52098 Uslar. Die Eintragungen in das hiesige Han⸗ dels und Genossenschaftzregister werden im Lauf des Jahres 1894
I) im Deutschen Reichs. und Königlich Breustischen Staats Anzeiger, 2) im Hannoverschen Courier, 3) in den zu Uslar erscheinenden Sollinger richten veröffentlicht werden. Die Bzekanntmachungen für kleinere Genossen⸗ schaften (G 147 Gesetzes vom J. Mai 1839 werden außer im Reichs⸗Anzeiger nur in Sollinger Nachrichten (oben zu 3) erfolgen. Uslar, den 4. Dezember 1893. Königliches Amtsgericht. II.
Nach⸗
dern
Den
Vandsburg. Bekanntmachung. (51728 Für den Bezirk des unterzeichneten Gerichts wer⸗ den im Laufe des Jahres 1894 die Bekanntmachungen, betreffend Eintragungen in das Handels- und Ge⸗ nossenschaftsregister, durch folgende Blätter: 1) den Deutschen Reichs⸗ und Preusischen Staats · Anzeiger, 2) das Amtsblatt der zu Marien⸗ werder, 3) die Danziger Zeitung, und für kleinere Genossenschaften durch den Deut⸗ schen Reichs und Preustischen Staats Au zeiger und das Kreisblatt Flatow erfolgen. Vandsburg, den 2. Dezember 1893. Königliches Amtsgericht.
Regierung
Waldenburg. Bekanntmachung. 51729 In dem Geschäftsjahr 1894 werden die auf die Führung der Handels-, Zeichen- Muster- und Ge— nossenschaftsregister bezüglichen Geschäfte aus dem Amtsgerichtsbezirk Waldenburg von dem Amts⸗ gerichts⸗Rath Pyrkosch und dem Ersten Gerichts schreiber. Kanzlei⸗Rath Schröter bearbeitet. Die Veröffentlichung der Bekanntmachungen erfolgt: a. aus dem Handelsregister in der Berliner Börsenzeitung, der Schlesischen und Breslauer Zeitung und im Waldenburger Wochenblatt; aus, dem Genossenschaftsregister im Deutfchen Neichs⸗Anzeiger sowle im Waldenburger Nreizblatt und Waldenburger Wochenblatt; für kleinere Genossenschaften außer im Deut schen Reichs⸗Anzeiger nur im Walden burger Wochenblatt. Waldenburg, den 1. Dezember 1893. Königliches Amtsgericht.
Warburg. Bekanntmachung 51979 des Königlichen Amtsgerichts zu Warburg.
Für das Geschäftsjahr 1854 werden im Deutschen Reichs-Anzeiger und dem in Paderborn er⸗ scheinenden Westfälischen Volksblatt veröffentlicht:
die Eintragungen in das Handels⸗, Muster⸗ und Zeichenregister; bezüglich des Handelsregisters mit der Ausnahme, daß die Eintragungen der gewohnlichen Dandelsfirmen und der desfallsigen Procuraerthei⸗ lungen im Firmenregister nur im Westfãälischen Volksblatt in Paderborn und im Warburger Kreis⸗ blatt veröffentlicht werden.
Warburg. Bekanntmachung 51980 des Königlichen Amtsgerichts zu Warburg. „Die Veroͤffentlichung der Eintragungen in unfer Genossenschaftsregister erfolgt im Jahre 1894 im Deutschen Reichs-Anzeiger und im Westfãlischen Volksblatt in Paderborn für sämmtliche Genossen⸗ schaften, auch für die kleineren.
Wa rend org. Bekanntmachung. 51975
Zur Veröffentlichung der Eintragungen in Handels⸗, Muster⸗ und Genossenschaftsregister ha wir für für das Jahr 1894
den Deutschen Reichs-⸗Auzeiger,
2) das Warendorfer Wochenblatt, bestimmt.
Warendorf, den 1. Dezember 1893.
Königliches Amtsgericht.
Warstein. Bekanntmachung. 517
Die Eintragungen in das Handelsregister in Geschäftsjahr 1894 sollen durch den öffwlwtlichen zeiger des Amtsblattes der Königlichen Re r zu Arnsberg, den Deutschen Reichs und Tanig lich Preußischen Staats Anzeiger, die Könischk Zeitung und die Berliner Börsenzeitung, die Eintragungen in Zeichen und Muster register durch den Deutschen Reichs- und Köni lich Preustischen Staats-⸗Anzeiger bekannt 3 macht werden. Warstein, den 2. Dezember 1893.
Königliches Amtsgericht.
das
Warstein. Bekanntmachung. Die Eintragungen in das Gens ssenschaft res in dem Geschäftsjahre 1894 sollen durch den D schen Reichs und Königlich Preuß Staats-Anzeiger und das Westfalisch- Vol bekannt gemacht werden. Warstein, den 2. Dezember 1893. Königliches Amtsgericht
. . 11.
72 221
e, n, ol7 32 . Veröffentlichung der intragungen im Handels, Genossenschafts und MNusterregister eralgt für das Jahr 1894 durch den Deutschen Reichs und Prenstischen Staats Anzeiger und bei Ein. tragungen in das Handels- und Genossenschaftsregister außerdem noch durch die Königsberger Vartung sche Zeitung. Wehlan, den 1. Dezember 1893. —
Königl. Amtsgericht.
Wehlanm.
Die