1893 / 296 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 12 Dec 1893 18:00:01 GMT) scan diff

Orte und Termine für die Prüfungen der Lehrer an Mittelschulen sowie der 1 Jahre 1894.

L Uebersicht nach den Provinzen.

Tag des Beginnes der Prüfung für

Of Apri 3. Apri

, , 12. Juni 13. Juni

en

k M. ö 28. .

denbur 24. Apri Mai

. . November November 6 . ö Dea ar . Dezember Dezember Stettin.

H April April Posen.

Provinz Ort.

Königsberg. Danzig.

Berlin.

Pommern

Posen

5. J . Schlesien 3. Apri Axri ö. ie 15. Oktober Oktober Breslau. April April

Sachsen . November November Schleswig⸗ 19. Februar Februar Holstein August August Sannover ? Mai

. ö dul. März Westfalen November Hessen · Nassau

Rheinprovinz

Magdeburg. Tondern. Hannover. Münster. Cassel.

Koblenz.

November Vove Juni Juni 3. Dezember Dezember 3. Mai 4. Juni

RNobember 189. November II. Chronologische Uebersich

Tag des Beginnes der Prüfung für M ; PYrusune Monat Lehrer an Mittelschulen Rectoren Februar Iz. 23. März 14. 14. April 9

Ort.

Tondern. Münster. Königsberg. Posen. Breslau. Berlin. Magdeburg. Posen. Breslau. Magdeburg. Berlin. Hannover. Koblenz. Berlin. Stettin. Cassel. Koblenz. Berlin. Cassel. Danzig. Tondern. Breslau. Königsberg. Hannover. Königsberg. Posen. Berlin. Münster. Magdeburg. Posen. Koblenz. Magdeburg. Berlin. Koblenz. Danzig.

Cassel.

August Oktober

November

Dezember 3. 6. asse ; . Berlin. . Stettin.

Srte unh Termine für die Prüfungen der Lehrerinnen, der Sprach⸗

lehrerinnen und der Schulvorsteherinnen im Jahre 1894. *)

J. Alphabetische Uebersicht.

Tag des Beginnes der Prüfung für Lehre⸗ Sprach⸗ Schul⸗

, , . lehre⸗ vorstehe⸗ rinnen. rinnen. rinnen. Aachen 8. März

Mai

Art der Lehrerinnen⸗-Prüfung. Abg. Prüf. a. d. städt.

Lehr. Bild. Anst. desgl. a. d. Königl. evang. Lehrerinnen⸗Seminar. desgl. a. d. Marienstift.

Commiff Prüfung. Abg. Prüf. a. d. Privat⸗ Lehr. Bild. Anst. des Dr. Nisle. desgl. des Dr. Knittel. desgl. des Frl. Holt⸗ hausen.

Ort.

Augustenburg 1.

2. Finn J ö Mai Mai 28. Mai

Nov. Nov. 28. Nov.

Mãrz

Sept.

) März

Sept.

5. Juni Dez.

Berent Berlin

Breslau

y * 8 * 9 M 3 = . 2 9 . 2 56 Commiss. Prüfung. M3 . Abg. Prüf. a. d. Privat⸗

. Lehr. Bild. Anst. Tee

; ö ; s Frl. Dreger.

. 2 r. Commiss. Prüfung. März ö . 14. Sept. .

3. März 12. März 12. März Abg. Prüf. a. d. städt. Lehr. Bild. Anst., zu⸗ gleich für Auswärtige.

März 10. März 10. März Abg. Prüf. a. d. evang.

Lehr. Bild. Anst., zu— gleich für Auswärtige.

Mai 25. Mai Commiss. Prüf. für kath.

Bewerberinnen. Sept. 2. Okt. 1. Okt. desgl.

April Abg. Prüf. a. d. städt. höh. Mädchenschule u. Lehr. Bild. Anst.

Abg. Prüf. a. d. städt. Cursus für Volksschul⸗

lehrerinnen. April 17. April Commiss. Prüfung.

Hril y Ahril 37. Wyril 1 23. Okt. gleich für Auswärtige.

Bromberg

Cassel

Coblenz

2. April

Cöslin 14

Danzig 13. 1 Gert. 20. Dt.

) Für die Bezeichnun

Lehrerinnen⸗Bildungs⸗Anstalt“ wird die

dehre rinnen.

Ort.

Droyßi ö. Juli

Anfang Juli

Düsseldorf 13. Juli

5. Juni

Mai Sept. Aug. März 20. Sept. 29. Aug. 28.

Eisleben Elberfeld

Elbing

Erfurt Frankfurt

a. O. Frankfurt a. M.

Gnadau Mai

2. März

Mai April

Sept.

Görlitz

Graudenz Halberstadt Halle a. S.

Hannover März 5.

19. Sept. 17.

Kaiserswerth 1. Febr.

Keppel, Stift 30. April 4. Okt. 2. April 16.

ö

Königsberg 2 i. Pr. ö Sept. 6. Liegnitz M, . Magdeburg 4. Marienburg 1. Marienwerder 25. Memel 12. 8 Montabaur 23.

Münster

Münstereifel Neuwied

Osnabrück Paderborn

Pleß O.⸗Schl. 10. Posen 14.6

Potsdam

Saarburg

Schleswig Stettin

Stralsund Thorn

*

Tilsit Jun

9. März

3. Mai 22.

Trier

Wiesbaden

Tanten Febr.

Sprach⸗ lehre⸗ rinnen.

Lehre⸗

N . Monat. rinnen.

Februar . .

März

Abkürzung Lehr. Bild. Anst. angewendet.

9

Tag des Beginnes der Prüfung für Sprach⸗ lehre⸗ rinnen.

Anfang

25. O

Aug 18. 3 23. Nov. 16. s 30.

II. Chronologische Uebersicht.

Tag des Beginnes der Prüfung für

chul⸗ vorstehe⸗ rinnen.

Art der Lehrerinnen⸗Prüfung.

Abg. Prüf. a. d. Königl. evang. Gouvernanten⸗ Institut.

Abg. Prüf. a. d. Königl. evangel. Lehrerinnen⸗ Seminar.

14. Juli Abg. Prüf. a. d. Luisen⸗ schule, zugleich für Aus⸗ wärtige.

6. Juni Commiss. Prüfung. Abg. Prüf. a. d. städt. Lehr. Bild. Anst.

26. Sept. desgl., zugleich für Aus⸗ wäͤrtige.

22. Aug. Commiss. Prüfung.

desgl.

28. Aug. Abg. Prüf. a. d. Elisa⸗ bethenschule, zugleich für Auswärtige.

Abg. Prüf. a. d. Lehr. Bild. Anst. der evang. Brüdergemeinde.

desgl. a. d. städt. Lehr. Bild. Anst.

. esgl.

1. April Commiss. Prüfung.

Abg. Prüf. 4. d. Privat⸗ Lehr. Bild. Anst. bei den Francke'schen Stiftungen.

z. März desgl. a. d. städt. Lehr. Bild. Anst., zugleich für Auswärtige.

Sept. Commiss. Prüfung.

Abg. Prüf. a. d. Lehr. Bild. Anst. bei der Diakonissen⸗Anstalt.

April] 4 4 Skt. Commiss. Prüfung.

Abg. Pol, a. d.

Lehr. Bild. Anst.

desgl.

desgl.

Abg. Prüf. a. d. . rinneneursus.

. Commiss. Prüfung. Abg. Prüf. a. d. Königl. kathol. Lehrerinnen⸗Se⸗ minar.

desgl. a. d. städt. Lehr. Bild. Anst.

Abg. Prüf. a. d. Lehr. Bild. Anst.

desgl.

Abg. Prüf. a. d. Königl. kathol. Lehrerinnen⸗Se⸗ minar.

Commiss. Prüfung.

Abg. Prüf. a. d. Königl. Lehrerinnen⸗Seminar.

Commiss. Prüfung.

städt.

Lehre⸗

städt.

desgl.

Abg. Prüf. a. d. Königl. Lehrerinnen⸗-Seminar u. für Auswärtige.

Commiss. Prüfung.

desgl.

Abg. Prüf. a. d. städt. Lehr. Bild. Anst. desgl. 4. d. Privat⸗Lehr. Bild. Anst. des Directors der städt. höh. Mädchen⸗ schule Willms.

Abg. Prüf. a. d. Königl. Lehrerinnen-Seminar. desgl. a. d. städt. Lehr. Bild. Anst., zugleich für Auswärtige.

desgl. a. d. Königl. Lehre⸗ rinnen⸗Seminar.

Mai 22. Mai

Schul⸗ vor⸗ stehe⸗ rinnen. Kaisers⸗

werth

Ae Lehrerinnen Prüfung.

Ort.

Abg. Prüf. a. d. Lehr. Bild. Anst. bei der Diakonissen⸗Anst. Paderborn Abg. Prüf. a. d. Kgl. Lehrerinnen⸗Semin. Tanten desgl. Montabaur Abg. Prüf. a. d. Lehre⸗ rinnencursus. Marien⸗ Abg. Prüf. a. d. städt. werder Lehr. Bild. Anst. Frankfurt Commiss. Prüf. a. O. Potsdam desgl. Bromberg Abg. Prüf. a. d. Lehr. Bild. Anst. des Frl. Dreger. Bromberg Commiss. Prüf. Breslau Abg. Prüf. a. d. Priv. Lehr. Bild. Anst. des Dr. Nisle. Abg. Prüf. a. d. städt. 8h, n n, zugl. f. Auswärtige. Abg. Prüf. a. d. städt. Lehr. Bild. Anst.

Abg. Prüf. a. d. evang. Lehr. Bild. Anst., zugl. f. Auswärtige.

Commiss. Prüf.

Hannover

Aachen

Bromberg Koblenz

Monat.

osen osen

Tag des Beginnes der Heffung für

Lehre⸗ Syrach·

rinnen. lehre⸗ stehe⸗

rinnen. [innen. 12.

12.

vor⸗

April

September

Art der Lehrerinnen Prüfung.

Abg. Prüf. a. d. stãdt. Lehr. Bild. Anst. Abg. Prüf. ꝗ. d. städt. Lehr. Bild. Anst. zugl. f. Auswärtige. Ahg. Prüf. a. d. Kgl. Lehrerinnen⸗Semmn. Abg. Prüf. a. d. Prip. Lehr. Bild. Anst. des

Dr. Knittel.

Abg. Prüf. a. d. Kgl. Lehrerinnen⸗Semin. zugl. f. Auswärtige.

Ort. Görlitz Cassel

Posen

Breslau Saarburg

Posen P Trier Abg. Prüf. a. d. Kgl. Lehrerinnen⸗Semin. Breslau Commiss. Prüf. Königsberg desgl. Stettin desgl. Liegnitz desgl. Münster⸗ Abg. Prüf. a. d. städt. eifel Lehr. Bild. Anst. Königsberg Commiss. Prüf. Köln Abg. Prüf. a. d. städt. höh. Mädchenschule u. Lehr. Bild. Anst. Halberstadt Commiss. Prüf. Köln Abg. Prüf. a. d. stä Cursus für schullehrerinnen. Commiss. Prüf. Abg. Prüf. a. d. städt. Lehr. Bild. Anst, zugl. f. Auswärtige. Königsberg Commiss. Prüf. Köslin Keppel, Stift Berlin Augusten⸗ burg Elberfeld

Stettin Danzig

Abg. Prüf. a. d. Kgl. Lehrerinnen⸗Semin. Abg. Prüf. a. d. städ evang. Lehr. Bild. Anst.

Abg. Prüf. a. d. Lehr. Bild. Ar

Graudenz

Magdeburg Münster Koblenz

Commiss. Prüf. desgl. für katholische Bewerberinnen. Abg. Prüf. a. d. Lehr. Bild. Anst. d. Brüder⸗ gemeinde. Wiesbaden Abg. Prüf. a. d. städt. Lehr. Bild. Anst. zugl. f. Auswärtige. Abg. Prüf. a. d. städt. Lehr. Bild. Anst. Commiss. Prüf. für kath. Bewerberinnen. Commiss. Prüfung. Abg. Prüf. aus der städtisch. Lehr.⸗Bild. Anst.

Ahg. Hen. Privat⸗-Lehr. Bil Anst. des Direct. der städt. höh. Mädchen⸗ schule Willms. Commiss. Prüf. Abg. Prüf. am kath. Marienstifte.

desgl. a. d. Privat⸗ Lehr. Bild. Anst. des Frl. Holthausen. Droyßig Abg. Prüf. aus dem Königl. evangelischen Gouvernanten⸗In⸗ stitut.

Abg. Prüf. a. dem Königl. evangl. Leh⸗ rerinnen⸗Seminar. Düsseldorf Abg. Prüf. a. der Luijenschule, zugl. für Auswärtige.

desgl. a. d. Königl. kath. Lehrerinnen⸗

Seminar.

Gnadau

Marien⸗ werder Koblenz

Berlin Neuwied

Eisleben Berent

Breslau

Droyßig

Münster

Schleswig

Erfurt

Frankfurt J. M.

Commiss. Prüf.

Abg. Prüf. a. der Elisabethenschule, zugl. für Auswärtige.

Posen Commiss. Prüf.

26 Thorn

Breslau

Abg. Prüf. a. d stdt. Lehr. Bild. Anst. desgl. g. d. Privat⸗ Lehr. Bild. Anst. des Dr. Nisle. Bromberg Abg. Prüf. a, der Lehr. Bild. Anst. des Frl. Dreger. Bromberg Commiss. Prüf. Bromberg . Königsberg Commiss. Prüf. Hannover desgl. Frankfurt . Breslau Abg. Prüf. a. der Privat⸗Lehr. Anst. des Dr. gif. Königsberg Commiss. Prüf. Elbing Abg. Prüf. a. d. städt. Lehr. Bild. Anst., zugl. für Auswärtige. Commiss. Prüf. für kath. Bewerberinnen. Abg. Prüf. a. d. städt. Lehr. geiz Anst. Commiss. Prüf. Abg. Prüf. a. d. städt. Lehr. Bild. Anst.;, zugl. für Auswärtige. Breslau Commiss. Prüf. Halle a. S. Abg. Pri a. der Privat ⸗Lehr. Bild. Anst. d. Francke 'schen Stift.

Koblenz Osnabrück

Münster Elbing

Tag des Beginnes der isfung für

Schul⸗ . . rinnen. ehe⸗ rinnen. rinnen.

. Art der Lehrerinnen⸗Prüfung.

Commiss. Prüf. für kath. Bewerberinnen.

Commiss. Prüf. desgl.

Abg. Prüf. a. d. städt. Lehr. Bild. Anst. Com miss. Prüf. Abg. Prüf. a. d. städt. Lehr. Bild. Anst., zugl. für Auswärtige.

Monat. Ort.

Oktober Koblenz

. e Memel

Stettin Danzig

Magdeburg Stralsund Commiss. Prüf. Berlin desgl. Stettin desgl.

Berlin desgl. Königsberg i. Pr. Breslau

November

Dezember desgl. Abg. Prüf. a. der Privat⸗Lehr. Bild. Anst. des Frl. Holt⸗ hausen. Orte und Termine für Prüfungen der Lehrerinnen für weibliche Handarbeiten im Jahre isgg. Tag des Beginnes der Prüfung.

ö 16. Mai. 14. November.

Nr. Provinz Ort der Prüfung

Königsberg a. Danzig b. Danzig

1) Ostpreußen 27) Westpreußen

Tag des Beginnes der Prüfung.

Mai.

Nr. Provinz 3) Brandenburg

Ort der Prüfung

a. Berlin (Augusta⸗ Schule) b. Berlin Elisabeth⸗ Schule) Stettin . Stettin 5) Posen . k (. osen 6) Schlesien Breslau Liegnitz . 2. Breslau 7) Sachsen Magdeburg . b. Erfurt 8) Schleswig⸗ Kiel Solstein 9) Hannover

10) Westfalen

November.

4) Pommern Aspril. Oktober. März. September. März. März. September. April. September. Februar.

Februar.

. September. Oktober. Mãärz.

3. Mai. September. 8. Mai.

9. Oktober.

a. Hannover

b. Hannover

1. Münster

Keppel, Stift

Cassel

Wiesbaden Frankfurt a. M.

Koblenz

Koblenz

11) Hessen⸗Nassau

12) Rheinprovinz

Orte und Termine für die Prüfungen als Vorsteher und als Lehrer für Taubstummen-Anstalten im Jahre 1894. J. Prüfung als Vorsteher—

zu Berlin an der Königlichen Taubstummen⸗Anstalt Anfang September 1894.

II. Prüfungen als Lehrer:

9 Tag des Beginnes der

ö ö. ö z Ort . Průfung.

preußen zu Königsberg am 6. Dezember.

2) Westpreußen ö Hr e, . 2

3) Brandenburg Berlin 3. September.

gl. Taubst. Anst.)

4) Pommern Stettin 21. April.

5) Posen Posen 30. Oktober.

6 lesien Breslau 25. Oktober.

7) Sachsen Erfurt 18. Juni. Schleswig⸗ Schleswig November. Solstein Hannover

Dann. Mai. Westfalen August. Hessen⸗Nassau

e . Mai. Rheinprovinz .

Provinz

Hildesheim Langenhorst Frankfurt a. M. Neuwied

Orte und Termine für die Prüfungen der Turnlehrer und Turn— lehrerinnen im Jahre 1894.

Tag des Beginnes der Prüfung für Ort Turnlehrer . Turnléhrerinnen . März 16. März Königsberg. 3. Februar Monat Mai“) und Berli

November?) ern 5. März 3. April Breslau. Mãärz Halle a. S. 3. April Magdeburg. März 27. November Bonn.

Provinz Ostpreußen Brandenburg Schlesien Sachsen

Rheinprovinz

) Wegen der Prfungstage werden besondere Bekanntmachungen

erlassen werden.

Deutscher Reichstag. 17. Sitzung vom Montag, 11. Dezember, 1 Uhr.

Auf der Tagesordnung steht die dritte Berathung der Kaiserlichen Verordnung, betreffend die Erhebung eines 5oproc, Zollzuschlags für die aus Rußland bez w. aus Finland kommenden Waaren. Die hierzu vor— liegenden drei Resolutionen der Abgg. Möller, von Salisch und Graf Mirbach sind bereits in der Nummer vom Montag nitgetheilt, wo auch über die Rede des Abg. Möller, der junächst das Wort hatte, berichtet worden ist. Nach dem Abg. Möller nahm das Wort der

Staatssecretär Dr. von Boetticher:

Was die beiden Fragen des Herrn Vorredners anlangt, so kann ich darauf folgende Antwort geben.

Ich halte es für unzweifelhaft, daß diejenigen Waaren, w

J

Bezüglich der Frage, ob solche Abschlüsse, deren Erledigung auf eine längere Reihe von Jahren läuft, auch an diesen Begünstigungen theil haben, bin ich der Meinung, daß der Bundesrath in jedem einzelnen Falle wohlwollend prüfen wird, ob eine bong fides vor⸗ handen ist, und ob die Umstände so liegen, daß man ohne Rücksicht auf den Zweck der Kaiserlichen Verordnung aus Billigkeits— rücksichten die darin vorgesehenen Begünstigungen auch auf

Anwendung bringen kann. Der Herr

diese Abschlüsse zur Vorredner hat ja schon neulich erklärt, daß es ihm nicht darauf 1

akomme, eine generelle Bestimmung erlassen zu sehen, welche die berschiedenen Kategorien von Waaren trifft, welche nach Deutschland aus Rußland und Finland hereinkommen, sondern nur darauf, in jedem einzelnen Fall eine wohlwollende Prüfung der Verhältnisse von Seiten des Bundesraths sicher gestellt zu sehen. In dieser Beziehung kann ich ihm die Zusicherung geben, daß der Bundesrath es nicht an Wohlwollen fehlen lassen wird. (Bravo

Abg. Gamp (Rp.): Wir müssen damit rechnen, daß die Ver⸗ handlungen mit Rußland vielleicht nicht zu einem Ergebniß führen, daß der Zollkrieg vielleicht noch verschärft wird. Für einen solchen Zustand, fehlt es in unserem Tarifgefetz an einer Handhabe; die Resolutionen sind in dieser Beziehung nicht scharf genug. (Redner will auf die Resolutionen eingehen, wird' aber pom Präsidenten darauf aufmerksam gemacht, daß dieselben bereits in der zweiten Lesung erörtert worden sind.) In Bezug auf die Transitläger ist er nicht mit den Ausführungen des Staaksseeretärs einverstanden; sie können nach dem alten Zollsatze behandelt werden, es liegt aber kein Zwang dazu vor.

Abg. Dr. Freiherr von Heereman (Centr.), befriedigt durch die entgegenkommenden Erklärungen der verbündeten Regierungen, will alles vertrauensvoll der Entscheidung des Bundesraths Überlassen und hofft, daß dadurch das reelle Geschast vor Schaden geschützt werden wird und daß die Zollbehörden, die ja souperän entscheiden und gleich sam Richter in eigener Sache sind, die Vorschrift der Zollzuschlags⸗ berordnung nicht allzu streng anwenden werden. Allerdings sind in manchen Fällen die Betroffenen hart geschädigt worden.

Abg. Graf Mirbach (deons): Daß ein Zollkrieg etwas Un— angenehmes ist, kann ich nicht ohne westeres zugeben. Das mag zu⸗ treffen für die Industrie, aber nicht für die Landwirthschaft. Wenn wir keine Industrie hätten, würde ich die Fortdauer dieses Zustandes wünschen. In Bezug auf die Verordnung sind wir vollständig einverstan den mit der Regierung, deshalb müssen wir auch gegen den Antrag Möller stimmen. Jedenfalls follte! die Regierung nicht so weit gehen, da einen Zollnachlaß zu gewähren, wo sich auf Grund des Zollkrieges ein verstärkter Import erst entwickelt hat. Der Zoll⸗ krieg kommt ja nicht unerwartet; schon vor Jahreßfrist hat man da— bon gesprochen, und die Handelswelt konnte sich darauf einrichten, namentlich solche Leute, die mit Rußland in dauerndem Verkehr standen. Eine wohlwollende Berücksichtigung der deutschen Privat— , wünschen wir, aber mit sorgfaͤltiger Prüfung jedes einzelnen Falles.

Abg. von Salisch (deonf) bedauert, daß die Zollerhöhung gegenüber Rußland nicht hoch genug ist. Ganze Heerden von Gänsen, e von Rußland eingeführt werden, bleiben zöllfrei. Die Land⸗ wirthschaft würde es sich gern gefallen lassen, daß im Interesse der Industrie die Superphosphatzölle erhöht würden, wenn nur auch die Interessen der Landwirthschaft vertreten würden. Die Actienspinnereien machen ganz schöne Dividenden, aber die Landwirthschaft leidet durch die Zollfreiheit des Flachses. Früher bestanden große Schwierig- eiten in Bezug auf das Rösten des Flachses, wofür jetzt eine patentirte Erfindung vorhanden ist, welche das Rösten in sechs Stunden ha orgt. Frankreich giebt zur Subbentionirung des Flachs haues 2 Millionen Franct aus. Wenn etwas Aehnliches bei unz geschähe, würde die deutsche Landwirthfchaft fehr schnell im stande sein, das für die Industrie nöthige Quantum Flachs zu bauen.

Abg. Dr. Ham macher (nl. ): Ursprünglich wollte der Vorredner nur Kampfzölle auf bisher zollfreie Producte einführen, jetzt verlangt er aber die Einführung eines dauernden Flachszolls.

lbg. von . Der Flachs ist nur als ein Beispiel herausgegriffen worden.

Abg. Dr. Hammacher bestreitet dies und meint, dauernder Flachszoll nicht zur Sache gehöre.

Abg Rickert (fr. Ver) kann auch nicht begreifen, was die Herren eigentlich wollen; 13573 haben die Herren von der Rechten selbst gegen den Flachszoll gestimmt. ö

Abg. vo n,.Kardorff (Rp.): Seitdem hat sich die ganze Situation vollständig verändert.

Abg. Möller (nl) warnt davor, das neue Patent zur Be— handlung des Flachses allzu sanguinisch aufzufassen; es sind schon viele Patente genommen worden, ohne daß etwas dabei herausz— gekommen ist.

Abg. von Salisch (deons.) erklärt, daß er zunächst nur während des Zollkriegs einen Flachszoll Rußland gegenüber eingeführt wissen wolle; er sei aber der Meinung, daß ein dauernder Flachszoll für die Landwirthschaft auch wünschenswerth wäre.

Abg. Lutz (deons.): Die Einfuhr russischen Hopfens erzeugt einen ungeheuren Preisdruck. Dazu die Gefahr, daß er allein oder mit deutschem vermengt als deutscher oder gar als bayerischer ins Ausland geht und den Ruf des deutschen Produkts zerstört. Deutscher Hopfen zahlt jetzt etwa 200 ½ Zoll bei der Einfuhr nach Rußland, russischer Hopfen aber nur 20 M, also nur den zehnten Theil. Hier ist eine Aenderung dringend nothwendig. Das wird nicht als begehrlich aus⸗ gelegt werden können, das wird nur als ein Ausgleich zu be⸗ trachten sein.

Abg. Aichbich ler (Centr.):

ein ganz abnormeß. Der

daß ein

Das Zollverhältniß ist allerdings deutsche Hopfenbau will für sich keinen Schutzzoll, er will nur unter gleichen Bedingungen mit anderen Hopfenproducenten arbeiten. Früher wurde Hopfen in erheblicher Menge von Deutschland nach Rußland importirt, jetzt hat sich das Verhältniß umgekehrt. Bei der Wichtigkeit der Sache beantrage ich, den Antrag an die Commission für die Handelsverträge zu verweisen.

Abg. Rickert (fr. Ver.): Für uns ist die Situation eine fatale; Sie wollen uns zwingen, während schwebender Vertragsver⸗ handlungen über die Kampfzölle zu debattiren. Wir wollen uns darauf nicht einlassen, unsere Ansichten sind dieselben wie früher. Die Herren, welche mit einem solchen Antrage ohne jede Ankündigung hier hineingeschneit kommen, sollten doch wenigstens das thatsächliche Material beibringen. Ein solcher Antrag gehört garnicht zum Gegenstand der Tagesordnung. Ich beantrage daher die Ahsetzung des Antrags von der Tagesordnung. Mik einem solchen Antrag in die schwebenden Verhandlungen einzugreifen, während sonst der Reichstag sich sehr zurückhaltend in solchen Dingen verhalten hat, ist sehr bedenklich. Die fränkischen Bauern beklagen sich über russische Concurrenz. Es werden un aber keine Zahlen angeführt. Die Bücher, welche darüber Auskunft geben können, sind' in der Bibliothek verliehen. Ich habe aber ermittelt, daß wir eine Einfuhr von Hopfen von fünf und eine Ausfuhr von 24 Millionen haben. Heute ist es unmöglich, einen so wichtigen Antrag zu verhandeln.

Abg. Kröber (südd. Vp.): In allen Hopfenbaugebieten Bayerns wird es getadelt, daß der Hopfenzoll von und nach Rußland so ungleich ist; allein ich habe immer mehr Stimmen gehört, die dafür plaidirten, daß der russische Zoll herabgesetzt wird und nicht der deutsche hinauf. Beim russischen Handelsvertrag müssen wir fordern, daß der Hopfenzoll von und nach Rußland gleich gemacht wird. Der Antrag Lutz wird uns kaum zum Ziele führen, für die Gleichheit des Zolls werde ich aber immer eintreten. Das ist der Wunsch aller Hopfen⸗ interessenten, daß Rußland nicht mehr erhebt als wir. Wenn man meint, der russische Hopfen sei wegen der Mischung durch die Manipulationen der Haͤndler zu fürchten, so ist unser Hopfenbau doch so hoch entwickelt, daß er eigentlich den russischen Hopfen nicht zu fürchten braucht. Allerdings wird der russische Hopfen mit deutschem bermischt an Brauer abgegeben, die ihn Verhältnisse halber nehmen müssen; das fällt aber unter die Kategorie des Betruges, gegen den wir hier kein Mittel haben. Viele Brauer kaufen auf lange Credite vom Händler und müssen daher alles nehmen, was sie kriegen. Mit einem Zoll ist dagegen nichts zu machen. Ich bin aber mit der Idee des Antragstellers vollständig ein⸗ verstanden, daß eine Gleichheit anzustreben sei' und daß bei den Ver⸗ handlungen mit Rußland dieser Gedanke festgehalten werden muß Bezüglich der Resolution Möller? Heereman bemerke ich noch, daß es noch Jahre lang dauern wird, bis alles abgeschlossene Holz von Rußland hereinkommt.

Abg. Aich bich ler (Centr.) erklärt, daß er wegen des mangelnden Materials die Commissionsberathung beantragt habe.

Abg. Lutz (deons.) weist darauf hin, daß die zahlreich ein—⸗ gegangenen Petitionen aus Bayern hinreichendes Material bieten.

Damit schließt die Generaldiscussion. In der Special— discussion wird die Zollverordnung genehmigt. Die Resolution Mäller-Heereman wird angenommen; die Resolutio nen v. Salisch und Lutz werden der Handelsvertragscommission überwiesen.

In dritter Berathung erledigt das Haus den Freund⸗ schafts⸗, Handels⸗ und Schiffahrtsvertrag zwischen dem Reich und Columbien.

Abg. Dr. Hasse (nl) bemängelt die Bestimmungen der Artikel 5 und 20, nach welchen die Deutschen wie die Insänder behandelt werden sollen, wenn sie ich an Empörungen betheiligen, und nach welchen die Heutschen! nicht euhschärt gb un eben fie lle the, mh ihnen zugestoßen sind ohne . der Regierung. Eine solche Bestimmung sei nur haltbar, wenn der Staat, mit dem man einen Vertrag abschließt, ein eivilisirter Rechtsstaat sel. In Golumbien aber fänden oft Empörungen statt, und man wisse manchmal garnicht, welche Regierung die berechtigte ist.

Staatssecretär Freiherr von Marschall:

Meine Herren! Der Herr Vorredner hat im Artikel 5 die Bestimmung bemängelt, daß die columbische Regierung sich vor⸗ behält, Deutsche, welche freiwillig eine Empörung unterstützen, in Bezug auf die gesetzliche Verantwortlichkeit für ihr Verhalten wie Inländer zu behandeln. Das ist eine Bestimmung, die hergenommen ist aus den 58 12 und 13 des columbischen Fremdengesetzes, welches seit dem Jahre 1888 unbeanstandet dort in Kraft ist. Zudem ent⸗ spricht diese Bestimmung den allgemeinen Regeln des Völkerrechts.

Wenn ein Deutscher sich ins Ausland begiebt, so hat er An⸗ spruch auf den Schutz des Deutschen Reichs nach Maßgabe der Regeln des Völkerrechts. Wenn er sich aber im Auslande in innere politische Angelegenheiten mischt oder gar freiwillig an einer Empörung gegen die Regierung theilnimmt, so ist es meines Erachtens nicht die Auf⸗ gabe des Deutschen Reichs, für den Mann einzutreten und dafür zu sorgen, daß auf den Mann die betreffenden gesetzlichen Bestimmungen nicht Anwendung finden.

Wenn der Herr Vorredner sagt, daß man über den Begriff „Empörung“ verschiedener Anschauung sein kann, so ist das voll— kommen richtig; aber jeder Staat wird darauf halten, daß ein solcher Begriff nach Maßgabe der in demselben herrschenden Gesetze ausgelegt wird, und in dieser Beziehung kann von Seiten des Deutschen Reichs etwas Weiteres nicht geschehen, als, wenn etwa eine mißbräuchliche Anwendung des dortigen Gesetzes stattfindet, dann zu Gunsten des Deutschen einzutreten.

Was den Artikel 20 betrifft, so ist er ja auch früher im Plenum sehr eingehend behandelt worden. Auch dort ist nichts Neues geschaffen ; sondern nur etwas bestätigt, was den allgemeinen Grundsätzen des Völkerrechts entspricht, daß nämlich, wenn ein Deutscher, der im Auslande sich niedergelassen hat, dort infolge von Bürgerkriegen oder von Indianereinfällen Schaden erleidet, dann die betreffende Re⸗ gierung nur in dem Falle verantwortlich und zum Ersatz verbindlich sein soll, wenn ihr eine culpa, eine Nachlässigkeit nachgewiesen werden kann. Das ist ein Grundsatz, nach dem seit zwanzig, dreißig Jahren stets das Auswärtige Amt derartige Entschädigungsanträge be⸗ handelt hat.

Wenn in derartigen Staaten die Rechtspflege und überhaupt die inneren Organisationen nicht vollkommen unseren Anschauungen entsprechen, so muß eben der Deutsche, der sich dorthin begiebt und sich dort niederläßt, mit den Institutionen zufrieden sein, die er dort vorfindet, und muß das Risico auf sich nehmen, was daraus entsteht. Die beruhigende Versicherung will ich sehr gern dem Herrn Vor— redner geben, daß die deutsche Regierung stets und überall für den Schutz der deutschen Reichsangehörigen im Auslande ach Maßgabe der Bestimmungen des Völkerrechts eintreten wird.

6 V

in den Weg würde, und im Hinblick auf die

Bedeutung, in geordnete Verhältnisse speciell in Columbien zu ge—⸗ langen, dazu gelangt sei, auf jeden Widerspruch zu verzichten, und empfiehlt von diesem Standpunkt aus die Ännab me des Vertrages mit diesen Bestimmungen.

Der Vertrag wird darauf im ganzen angenommen; ebenso ohne Debatte in dritter Berathung das Zusatz protokoll zu dem Vertrage zur Unterdrückung des Branntwein— handels unter den Nordseefischern auf hoher See, und das Ausführungsgesetz zu diesem Vertrage.

Ohne Debatte wird in zweiter Berathung auf Grund des mündlichen Berichts des Abg. Dr. Bachem das Uecberein kommen zwischen dem Reich und Serbien, betreffend gegenseitigen Muster⸗ und Markenschutz, genehmigt.

Es folgt die Interpellation der Abgg. Werner u. Gen.

„Sind die verbündeten Regierungen geneigt, angesichts der allgemeinen schlechten Geschäftslage dieses Jahres für die in 10 E der Gewerbeordnung angeführten Gewerbe eine Verlängerung der Geschäftsstunden bis Abends 10 Uhr am 24. und 31 De jember d. J. eintreten zu lassen?“,

zu deren sofortiger Beantwortung Br. von Boetticher bereit erklärt.

Abg. Werner (Rfp.) spricht seine Befriedigung darüber aus daß die Interpellation von fast allen Parteien unterzeichnet sei; er babe dankbare Zuschriften von allen Selten erhalten und wolle den Dank auf. die übrigen Unterzeichner übertragen. Er bedauere desald um so mehr, daß einzelne Zeitungen sich auf den engen Parteistandxunkt gestellt und behauptet haben, daß der Antrag nur die mübsam erkämpfte Senn. tags ruhe zerstören will. Wir freuen uns über die endlich herbeigefübrte Sonntagscuhe; aber die Handlungsgqehilfen. glaube ich, werden bei der jeigen Geschäftslage gern bereit fein, einC kleines Opfer iu bringen. indem sie hoffen, wenn sie einmal selbständig werden, ähnlich de-

ec 38 11

den

sich der Staatssecretär