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.
stimmen. Das Exportgeschäft können wir allerdings nicht entbehren; aber es ist ein sehr schwankendes, jederzeit durch Zwischenfälle ge⸗ störtes Geschäft, daß wir darauf nicht die ganze Industrie. und DVandelspolitik aufbauen können. wünsche im Interesse des deutschen Volkes daß dieser Vertrag abgelehnt wird. Dieser Handels. politik muß endlich ein; Bis hierhin und nicht weiter! zugerufen werden. Dadurch wird die Autorität der Krone mehr gestärkt werden als durch die Politik, welche die Unterstützung der Socialdemokraten findet.
Abg. Kröber (südd. Volksp.) erklärt sich für den Vertrag und bestreitet, daß die bayerische Landwirthschaft durch denselben besonders
eschädigt würde. Die Landwirthschaft sei in Süddeutschland nicht o 4 daß sie immer den Bedarf vollständig befriedigen könne.
Abg. Lutz (deons.): Der Abg. Hr. von Bennigsen hat die Wichtigkeit der Landwirthschaft für das Erwerbsleben und ihre jeßige Nothlage anerkannt, er hat es als Aufgabe der einzelnen n und auch der Reichsregierung bezeichnet, für die Landwirthschaft zu sorgen. Was der Abg. Dr. von Bennigsen in Bezug auf Amerika gesagt hat, das ist ein Zukunftswechfel, der vielleicht erst nach W. oder 50 oder gar . nach 100 Jahren eingelöst wird. Die Landwirthschaft hat bisher immer bluten müssen und die Industrie hat den Vortheil gehabt. Wenn der Abg. Dr. von Bennigsen auf die Social demokraten verwiesen hat, so sage ich: Um die Socialdemokraten zu bekämpfen, muß man den Bauernstand halten. Man sagt, den anderen Staaten, den . Staaten sei die Concession gemacht. Das ist kein richtiges Motiv. Wenn wir den großen Staaten die Concession nicht gemacht hätten, dann könnten wir sie solchen kleinen Staaten wie Rumänien zugestehen. Die Nothlage der Landwirthschaft ist der Grund unserer ablehnenden Haltung; die Nothlage ist, hervorgerufen durch unsere Vandelspolitik und durch die . Vom Fürsten Bismarck wurde gesagt, er billige die andelsverträge mit Oesterreich n. f. w aus politischen Gründen. In einer Unterredung, die mir der große Mann damals in Kissingen bewilligt hat, hat er sich aber gegen jede Ermäßigung der landwirthschaftlichen Zölle ausgesprochen. Die ein⸗ müthige Opposition der Landwirthe wird dem. Reichskanzler zeigen, daß die Nothlage überall gleich groß ist. Die früheren Handels⸗ verträge waren ein verfehltes Experiment, wir wollen kein weiteres Experiment machen. Man verlangt von uns Beweise. Hat man denn bewiesen, daß 59 bis 60 009 Arbeiter brotlos werden? Es handelt sich nicht bloß um ein Stimmungsbild. Der Bund der Landwirthe meinte, weil der große Mann, der früher an der Spitze der Regierung stand, ihre Interessen nicht mehr wahr— nahm, müßten sie selbst ihre Interessen wahrnehmen, und dazu haben ie sich vereinigt. Die besten Informationen für die Landwirthe waren ihre leeren Geldbeutel. Der deutsche Bauer ist auch ein Arbeiter, für den die Vertragspolitik nur Schaden gebracht hat. Der Staats⸗ secretär Freiherr von Marschall meint, die Arbeiter seien die besten Kunden der Landwirthschaft; ja, was haben wir davon, wenn die Arbeiter fremdes Getreide verzehren. Wir wollen für den deutschen Bauern den deutschen Markt bewahren und ihn nicht mit fremdem Getreide überschwemmen lassen. Wir haben für den österreichischen Vertrag die Hauptzeche bezahlt, und das würde für den rumänischen Vertrag ebenfalls der Fall sein; der Getreidehandel wird sich bald des Getreidebezugs aus Rumänien bemächtigen. Wenn auch das Eiserne Thor vorläufig noch nicht regulirt ist, so kann das in wenigen Jahren geschehen sein, und dann wird das Getreide Donau aufwärts nach Um gebracht werden können, und wir können unser Getreide nicht preiswerth an den Mann bringen, sondern müssen es an die Schweine verfüttern. Ich stimme deshalb gegen den rumänischen Handelsvertrag und gegen jeden Handelsvertrag, der von der jetzigen Regierung vorgelegt wird.
Reichskanzler Graf von Caprivi:
Ich habe mir des Wort erbeten, nicht, um der Rede des Herrn Vorredners entgegenzutreten; ich halte das nicht für nöthig, er hat nichts Neues beigebracht. Ich habe mir auch nicht das Wort erbeten, um gegen die mannigfachen Spitzen, die mehr oder weniger per— sönlich, mehr oder weniger verhüllt gegen mich im Lauf der Debatte eingestreut sind, etwas zu entgegnen. Ich will nur reden zunächst über die Landwirthschaft und das Reich. Nicht über meine Stellung zur Landwirthschaft; ich habe oft genug gesagt, wie ich ihr gegenüberstehe, was ich davon denke, — das schließt natürlich nicht aus, daß die Herren, die anderer Ansicht sind, nach wie vor das Gegentheil be— haupten. Ich halte es aber für erforderlich, die Stellung der ver— bündeten Regierungen zu präeisiren.
Die verbündeten Regierungen haben ein sehr lebhaftes Interesse an der Landwirthschaft; die Frage ist aber die: wie weit sind sie in der Lage, dies Interesse überhaupt zu bethätigen? Da wird mir entgegnet: die verbündeten Regierungen haben die Handelsverträge ein— gebracht, der Handelsvertrag mit Oesterreich hat den Zoll herunter— gesetzt. Ich will nicht auf die Frage mehr eingehen, ob die Herunter— setzung dieses Zolles die Landwirthschaft in der Weise geschädigt hat, wie es hier behauptet worden ist. Aber die ver— bündeten Regierungen haben in dieser Frage gethan, was sie und was damals ein erheblicher Theil der Landwirth—
für zulässig hielt. Heute haben sich die Ansichten in der Landwirthschaft geändert; sie steht nicht mehr unter der erdrückenden Gefahr, daß die Zölle überhaupt einmal beseitigt werden könnten. Nichtsdestoweniger hat die Noth der Landwirthschaft dazu beigetragen, jetzt die Frage auf die Zölle von 3,50 M so zuzuspitzen, daß nahezu die ganze Landwirthschaft davon hypnotisirt ist; sie hört und sieht nichts mehr als 3,50 „M (sehr gut! links) und die mehr oder weniger thatsächliche, angebliche Schädigung der Landwirthschaft, die daraus die verbündeten Regierungen gethan: sie haben esse des Reichs, im Interesse der Gesammtheit die Herab—
er Kornzölle befürwortet.
Nun richtet sich aber der ganze Schmerz, die ganze unangenehme findung der Landwirthschaft gegen das Reich. Wir haben das Vertretern dieser Seite näher ausführen hören, in Preußen lles gut, aber im Reich nicht; das Reich ist der Schuldige Linie der Reichskanzler. Da habe ich mich sehr
as kann ich anfangen, um das zu heben, und auf
Boden? Art. 4 der Reichsverfassung begrenzt diejenigen e zur Competenz des Reichs gehören; darunter befindet sich die Landwirthschaft nicht, nur das Veterinär- und Medizinalwesen; übrigen ist von der Landwirthschaft mit keinem Wort die Wie kommt man dazu, den verbündeten Regierungen in ihrer Theilnahme an der Regierung des Reichs, wie kommt man dazu, dem Reichskanzler zuzuschieben, daß urch Unterlassungssünden das Reich, die Landwirthschaft schädige? on kann keine Rede sein. Das Reich wird bei der weiteren Entwicke der Dinge, die für die Landwirthschaft gethan werden müssen, gethan werden können, nur betheiligt sein innerhalb der Grenzen, die die Commission, welche über das Bürgerliche Gesetzbuch verhandelt, sich gestellt hat; und soweit ich bis jetzt übersehen kann, wird dabei nur eine andere Gestaltung der Verschuldung des Grund und Bodens, das Anerbenrecht, die Abfindung der Miterben zur Sprache kommen, Fragen von einer großen Tragweite und einer großen Bedeutung, aber Fragen, die — das ist ja hier auch schon mehrfach erwähnt
19*r X Lien, die
worden — in ihrer Löfung erst nach Jahren, nach langen Jahren werden wirken können. Alles Andere, was für die Landwirthschaft geschehen kann, ist Sache der Einzelstaaten. Das Reich und ich als Reichskanzler muß die Verantwortung dafür ablehnen. Als preußischer Minister werde ich meinen Theil auf mich nehmen, habe ich meinen Theil auf mich genommen, und ich habe es als ein großes Com- pliment angesehen, daß mir einer der Herren heute sagte, das Gesetz über die Rentengüter wäre ein Gesetz im Interesse des Staatswohls. Ich würde mich glücklich schätzen, wenn ich niemals bei anderen Ge— setzen mitwirkte als bei solchen, die im Interesse des Staatswohls liegen.
Das also in Bezug auf die Stellung des Reichs und des Reichs— kanzlers zur Landwirthschaft.
Ich weiß sehr gut: ich bin nun einmal die böte noire für viele geworden. Ich scheue auch die Angriffe garnicht; ich will sie garnicht von mir abhalten. Ich halte mich aber verpflichtet, im Interesse der verbündeten Regierungen klarzustellen: Wie weit geht deren Pflicht, wie weit geht deren Macht, innerhalb des Reichs für die Landwirth— schaft zu sorgen?
Demnächst möchte ich mir noch gestatten, mit ein paar Worten auf die Frage zu kommen: Was wird, wenn diese Verträge abgelehnt werden? Zunächst wird zweifellos die Folge sein eine Schädigung des Ansehens des Deutschen Reichs im Auslande. (Sehr richtig!) Denn es kann eine Regierung, es können die verbündeten Regierungen nicht in ihrem Ansehen geschädigt werden, ohne daß das Reich in Mitleidenschaft gezogen wird. Die verbündeten Regierungen werden aber in ihrem Ansehen geschädigt, wenn Verhandlungen, die mit ihrem Vorwissen, auf ihr Geheiß mit anderen Regierungen begonnen worden sind (sehr richtig), an dem Widerstande des Reichstags scheitern, vollends, wenn sie an einem Widerstande scheitern, der so wenig sach— lich motivirt ist (lebhafter Beifall. — Widerspruch), wie das im vor—⸗ liegenden Falle geschieht.
Nun können Sie einwenden: wenn ihr diese Gefahr vorhersaht, warum wart ihr denn nicht vorsichtiger? Ihr konntet euch doch erst überzeugen, ob ihr den Reichstag hinter euch haben werdet! Meine Herren, wenn man einmal Verträge mit Conventionaltarifen abschließt, so geschieht das unter der Voraussetzung, — die, wie ich glaube, von allen, die sich mit solchen Dingen beschäftigen, getheilt wird — daß, wenn nicht ganz besondere Umstände eintreten und wenn andere Staaten Aequivalente bieten für das, was wir etwa mehr geben als sie, — dann die Conventionaltarife ausgedehnt werden. Darüber ist auch hier in dem Jahre 1891/92 im Hause kein Zweifel gewesen. (Sehr richtig)!
Wir waren um so mehr berechtigt — wie schon der Herr Abg. Dr. von Bennigsen die Güte hatte anzudeuten — zu glauben, daß wir auch in diesem Reichstag auf keine andere Stimmung würden stoßen können, als ein nicht unerheblicher Theil und namentlich der Führer der Agrarier damals mit uns gegangen war. Wir hatten keinen Grund, vorherzusehen — wir fanden auch keinen Grund —, warum ein Umschlag in dieser Beziehung eintreten würde.
Endlich hatten wir Ihnen das Provisorium mit Rumänien vor— gelegt. Wenn der Reichstag das Provisorium genehmigte, so waren wir doch wohl berechtigt, anzunehmen, er würde überhaupt auf dem Wege weiter gehen. (Widerspruch rechts.)
Also den Vorwurf, daß die verbündeten Regierungen etwa zu leicht sich in diese Verhandlungen eingelassen hätten, muß ich zurück— weisen. Und wenn durch diese Verhandlungen eine Schädigung des Ansehens der verbündeten Regierungen herbeigeführt wird, so muß ich die Verantwortung für dies Resultat von den verbündeten Regierungen ab⸗ und denen zuschieben, die gegen die Verträge sind.
Aber abgesehen von diesem Schaden, der uns im Auslande ge⸗ schehen kann, haben die verbündeten Regierungen auch eine sehr leb— hafte Empfindung von der Schwere des Schadens, der unserem ganzen wirthschaftlichen Leben zugefügt werden würde. Ich will das jetzt hier nicht noch einmal wiederholen; ich will nicht auf die Zahlen eingehen, ob 50 000 oder 100 000 Einwohner geschädigt werden; uns sind auch 50 000 schmerzlich, wir würden die Verantwortung sehr schwer empfinden, und die verbündeten Regierungen können nicht, wie Herr Graf von Mirbach gestern sagte, als er 50 000 genannt hatte, und man ihm zurief: 100 000! — sagen: Das ist ja ganz egal! Für uns ist das nicht egal. Di en Regierungen sind sich ganz klar, wie groß der Schaden für Deutsch sein wird, wenn diese Verträge ab— gelehnt werden, und was die Folge sein wird, wenn ein Zollkrieg entsteht.
Ich wiederhole also noch einmal: Die verbündeten Regierungen sind in diese Politik mit vollem Bewußtsein eingetreten. Wenn wir 1892 zu dieser Politik riethen, so war es — wenn man es in ein paar Worte zusammenfassen will — aus dem Grunde, daß wir ent— weder genöthigt sind, bei der jährlich um eine halbe Million steigenden Bevölkerungszahl unsere Bevölkerung zu ernähren. Um das Kraft—⸗ mittel, das stets für einen Staat auch für das Ansehen nach außen hin in einer wachsenden Bevölkerung liegt, nicht zu verlieren, waren wir genöthigt, Vorsorge zu treffen, daß Menschen auf unserem Boden sich ernähren können. Die Landwirthschaft mag weiter kommen — und ich hoffe es —,
ß sie aus dem Boden mehr Früchte erzielt, als sie es bis⸗ her gekonnt hat; aber ein Plus von einer halben Million Menschen jährlich durch ihre Fortschritte zu ernähren, ist sie außer stande. Das konnte nur geschehen durch die Industrie; unserer Industrie mußte der Export erhalten werden; wir standen vor der Frage, entweder Waaren zu exportiren oder Menschen zu exportiren. (Sehr richtig! links.) Die Regierung konnte sich nur dafür entscheiden, lieber die Menschen im Lande zu behalten und die Waare zu exportiren. (Sehr richtig! links.) iesen Standpunkt, Sie mögen entscheiden wie Sie wollen, werden die verbündeten Regierungen unentwegt festhalten. (Bravo! links Die verbündeten Regierungen lehnen es gleichzeitig auf das bestimmteste ab, die Verantwortung für die Folgen einer Ablehnung auf sich zu nehmen. (Bravo!)
Abg. Dr. Sigl (b. k. F.): Bayern wird schon jetzt mit rumä—⸗ nischem Getreide überschwemmt. Wir Bayern wollen nicht für ein Parteiinteresse, sondern für unsere Wähler sorgen. Wenn ein bayerischer Abgeordneter vom Centrum, der für die Verträge gestimmt hat, nach Bayern zurückkommt, dann wird er nie wieder gewählt werden. Die bayerischen Industrieerzeugnisse haben keinen Vortheil von dem Vertrag. Man sagt, die Ablehnung mache hunderttausend Arbeiter brotlos. Kommen denn nur die Industriearbeiter in Be⸗ tracht? Wollen die Bauern nicht auch leben. Wenn die Bauern zu Grunde gegangen sind, haben sie kein Interesse mehr an ihrem Vater⸗ land. Ich bin überzeugt, wenigstens Dreiviertel der Centrumswähler theilen meinen Standpunkt.
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Ein Schlußantrag wird angenommen.
9 Graf Mir bach spersönlich) Der Reichskanzler hat eine gestrige Aeußerung von mir mißverstanden. Ich sagte: Der Abg. Freiherr von Stumm erwähnte, 100 000, vielleicht 150 066 Arbeiter werden zu Grunde , „Infolge eines Zwischenrufs nahm ich die Zahl 150 090 zurück und fügte hinzu: Das ist einerlei. Das sagte ich in Relation zu den Millionen von Arbeitern. Nach der Aug⸗ führung des Reichskanzlers könnte man annehmen, daß es mir einerlei sei, daß die Industriearbeiter geschädigt werden. Ich protestire gegen eine solche Unterstellung.
Reichskanzler Graf von Caprivi: —
Der Abg. Graf von Mirbach hat mir eine Entstellung seiner Aeußerungen vorgeworfen. Ich eitirte aus der Oldenburg'schen Correspondenz“. (Zuruf rechts.) Ja, meine Herren, aus dem Blatte, was, bis der stenographische Bericht da ist, den besten Bericht enthält (Widerspruch rechts), und da heißt es:
Wenn Herr von Stumm von einer Entlassung von 40009 Arbeitern spricht (Zuruf: 100 000), ach, das ist ja ganz egal, wer zuletzt lacht, lacht am besten.
Diese Worte, ach, das ist ja ganz egal“, habe ich mir unmittelbar
darauf notirt. . Abg. Graf Mirbach: Ich halte, was ich eben sagte, und die Consequenz, die ich daraus zog, vollkommen aufrecht. Wenn man einen so schweren Vorwurf macht, muß man sich die Mühe nehmen, den corrigirten stenographischen Bericht nachzusehen. Der Reichs⸗ kanzler hätte auch die „Kreuzzeitung“ nachlesen können, worin es so steht, wie ich eben sagte.
In namentlicher Abstimmung wird darauf Artikel 1 mit 189 gegen 165 Stimmen angenommen.
Die übrigen Artikel des Vertrages werden ohne Debatte genehmigt.
Schluß nach 6 Uhr.
Entscheidungen des Reichsgerichts.
Die Bestimmung des § 285 des Strafgesetzbuchs: „Der In— haber eines öffentlichen Versammtungsorts, welcher Glücksspiele daselbst gestattet, wird mit Geldstrafe .. . . bestraft! — findet, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, II. Strafsenats, vom 26. Mai 1893, auf jeden Anwendung, welcher thatfächlich ein Local dem Publikum zur Benutzung offen hält und ihm dort die Gelegen— heit zur Vereinigung gewährt, auch wenn der Localbesitzer ihn gar nicht mit seiner Stellvertretung im Wirthschaftsbetriebe beauftragt hat, beispielsweise auf den Kellner in Abwesenheit des Prineipals.
— Begründen mehrere Personen ein Handelsgeschäft
unter dem Namen eines der Theilhaber als Firma, um nach außen den Schein zu erwecken, als ob der genannte Theilhaber alleiniger Geschäftsinhaber sei, so besteht, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, II. Strafsenats, vom J. Juli 1893, über— haupt keine offene Handelsgesellschaft im Sinne dez Handelsgesetzbuchs, sondern nur eine nach dem maßgebenden bürger— lichen Landesrecht zu beurtheilende Vereinigung zum fortdauernden Betrieb kaufmännischer Geschäfte. Stellt dieses thatsächlich von mehreren betriebene Handelsgeschäft seine Zahlungen ein, so ist ohne weiteres nur der durch die Firma gekennzeichnete Inhaber wegen unordentlicher Führung der Bücher und wegen Unterlassung der Bilanz— ziehung strafrechtlich verantwortlich.
Handel und Gewmerbe.
Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks an der Ruhr und in Oberschlesien. An der Ruhr sind am 13. d. M. gestellt 12 227, nicht rechtzeitig gestellt keine Wagen. In Oberschlesien sind am 12. d. M. gestellt 5365, nicht recht⸗ zeitig gestellt keine Wagen.
Leipzig, 13. Dezember. (W. T. B.) Kam mzug-⸗-Termin— handel. La Plata Grundmuster B. per Dezember 3,423 , per Januar 3,425 M, per Februar 3,45 S6, per März 3,475 , per April 3,50 AM, per Mai 3,525 AS, per Juni 3,5 S, per Juli 3,650 6, per August 3,625 „S, per September 3,523 , per Oktober 3,625 6, per November 3, 82 S Umsatz 50060 kg.
Mann heim, 13. Dezember. (W. T. B.) Producten marki. Weizen pr. März 15,89, pr. Mai 165,75, pr. Juli 15,85, Rogge pr. März 13,709, pr. Mai 13,55, pr. Juli 13,66. Hafer pe 15, 15, pr. Mai 15.15, pr. Juli 165,15. Mais pr. März ni Mai n e,, ,h.
Bremen, 13. Dezember. (W. T. B.) Börsen⸗Schlußhericht. Raffinirtes Petroleum. (COffieielle Notirung der Petroleum⸗Börse.) Sehr fest. Loco 495 Br. — Baumwolle. Upland middling, loco 400 , Upland Basis middling, unter low middling, auf Termin-Lieferung, pr. Dezember 397 pr. Januar 398 , ver Februar 39 , pr. März 40 8. pr. April 4094 , pr. Mai 0 3. — Schmalz. Ruhig. Shafer — 3, Wilcor — 3, Choice Grocery — 8, Armour shield 465 8, Cudahy n . Rohe & Brother (pure) — 3, Fairbanks 45 9. — Wolle. Umsatz 199 Ballen. — Speck. Niedriger. Short elear middl. November⸗Abladung 42, Dezember⸗Januar⸗Abladung 381]. Pest, 13. Dezember. (W. T. B.) Produetenmarkt. Wetzen ruhig, per Frühjahr 7,47 Gd., 7,48 Br., pr. Herbst 7,70 Gd. LTI. Br. Hafer pr. Frühjahr 6,79 Gd., 6,81 Br. Mais pt. Mai⸗Juni (1894) 5.03 Gd., 5, 05 Br. ö
London, 13. Dezember. (W. T. B.) Wollauc ti on. Preise unverändert.
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1211
8
Staats⸗ hatz selbst zu machen. . Mailgnd, 13. Dezember. (W. T. B.) Die Einnahmen des Italienischen Mittelmeer - Eisenbahnnetzes während der ersten Dekade des Dezember 1893 betrugen nach probisorischer Cr mittelung im Personenverkehr 1098015 Lire, im Güterverkehr 2120 402 Lire, zusammen 3 218 417 Lire, im Vorjahre 3 249 979 Lire, mithin weniger 31 562 Lire. . 4 Am ster dam, 13. Dezember. Java-⸗Kaffee good ordinary 523.
— Baneazinn 48. ö. New-⸗JYork, 13. Dezember. (W. T. B.) Die Börse eröffnete mit fester Tendenz, wurde im weiteren Verlauf lustlos und träge, schloß jedoch wieder fest. Der Umsatz der Aetien betrug . Stück. Der Silbervorrath wird auf 165 000 Unzen ge— atzt. . Weizen schwächte sich nach Eröffnung etwas ab auf reid hig Angebot, später erholt auf Exportkäufe und auf Deckungen. Sch uß stetit. — Mais entsprechend der Mattigkeit in den Weizen märkten nach dn, abgeschwächt, später erholt auf Abnahme in Ernte—⸗
S
schätzungen. chluß stetig. . . Chieggo, 15. Dejember. (W. T. B.) Beizen . fallend auf he. ausländische Märkte, reichliches g . .
zunehmende Vorräthe, dann steigend auf Käufe der Haussiers ö 8 . schließlich wieder ö auf mattere Auslandtznachrichten. ais allgemein fest während des ganzen Börsenverlaufs.
zum Deutschen Reichs⸗
Zweite Beilage
i
Aufgebote, Zustellungen u. dergl.
AUnfall⸗ und Invaliditäts- 2c. Versicherung.
Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. Verloosung 2c. von Werthpapieren.
Deffentlicher Anzeiger.
Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
Berlin, Donnerstag, den 14. Dezember
1893.
6. Tommandit-⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktten⸗Gesellsch. 7. Erwerbs und 8. Niederlafsung ꝛc. von Rechtsanwaͤlten. J. Bank⸗Ausweise.
10. Verschiedene Bekanntmachungen.
irthschafts⸗ enossenschaften.
—
I) Untersuchungs⸗Sachen.
63217] Strafvollstreckungs Erneuerung.
Das unterm 11. November 1892 hinter den Knecht Wilhelm Becker N. aus Kriening in Erster Beilage Nr. 27I unter Nr. 44 465 erlassene Strafvollstreckungs⸗ ersuchen wird hiermit erneuert.
Berlinchen, den 9. Dezember 1893.
Königliches Amtsgericht.
62208 Steckbrie fs Erledigung.
Der gegen den Handelsmann H. Frenthal, am 13. Januar 1843 zu Kozmin, Provinz Posen, ge⸗ boren, wegen Unterschlagung in den Acten J. J. R. 837. 82. unter dem 23. November 1882 erlassene, unter dem 1. Dezember 1883 und 3. November 1887 erneuerte Steckbrief wird zurückgenommen.
Berlin, den 2. Dezember 1893.
Königliche Staatsanwaltschaft beim Landgericht J. Ib32ls] Strafvollstreckungs⸗Erneuerung.
Das unterm 6. November 1890 hinter den Schuh— macher Carl Haak aus Ruwen in Zweiter Beilage Nr. 274 unter Nr. 44329 erlassene Strafvollstreckungs⸗ ersuchen wird hiermit erneuert.
Berlinchen, den 9. Dezember 1893.
Königliches Amtsgericht.
53216] Strafvollstreckungs⸗Ernenerung.
Das unterm 6. November 1890 hinter den Kutscher Friedrich Radke aus Klein⸗ Ehrenberg in Zweiter Beilage Nr. 274 unter Nr. 44530 erlassene Straf⸗ vollstreckungsersuchen wird hiermit erneuert.
Berlinchen, den 9. Dezember 1893.
Königliches Amtsgericht.
53220)
lufhebung einer VBermögensbeschlagnahme.
Die durch Beschluß der Strafkammer des Kaiser— lichen Landgerichts hier vom 11. Februar 1887 gegen Anten Eugen Walter, geboren in Straßburg am 14. Juni 1863, ausgesprochene, in Nr. 59 des Reichs⸗ Anzeigers vom 10. März 1887 — 1. Beilage — veröffentlichte Ver mögensbeschlagnahme ist wieder aufgehoben worden.
Straf: burg, den 11. Dezember 1893.
Der Kaiserl. Erste Staatsanwalt.
7
2) Aufgebote, Zustellungen und dergl.
63340 Amtsgericht Greene.
In Sachen des Marstalldieners a. D. Friedrich Rockahr in Vahrenwald bei Hannover, Gläubigers, wider den Großköther Heinrich Gundelach in Delligsen, Schuldners, wird, nachdem auf Antrag des Gläubigers die Beschlagnahme des dem Schuldner gehörigen Grundstücks, als des Großkothhofes No. ass. 65 in Delligsen sammt Zubehör zum Zwecke der Zwangsversteigerung durch Beschluß vom 9. De— zember 1893 verfügt, auch die Eintragung dieses Beschlusses im Grundbuche am 9. Dezember 1893 erfolgt ist, Termin zur Zwangsversteigerung auf den E7. Mai 1894, Margens 11 Uhr, vor Her— zoglichem Amtsgerichte Greene in der Hermann Krusholz'schen Gastwirthschaft in Delligsen Dr gt, in welchem die. Hppothekgläubiger die Hypothekenbriefe zu überreichen haben.
Greene, den 9. Dezember 1893.
G. Müller.
53341
Nach heute erlassenem, seinem ganzen Inhalte nach durch Anschlag an die Gerichtstafel bekannt gemachtem Proclam finden zur Zwangsversteigerung des dem Korkschneider Johann Bahnke zu Schwerin gehörigen Wohngrundstücks Nr. 1242 B. an der Bleiche rstraß daselbst mit Zubehör Termine:
1) zum Verkaufe nach zuvoriger endlicher Regu⸗ lirung der Verkaufsbedingungen am Mitt woch, den LI4. Februar I894,
2) zum Ueberbot am Mittwoch, den 7. März 1894, jedes Mal Vormittags 1A Uhr, im Zimmer Nr. 7 (Schöffengerichtssaal) des hiesigen Amtsgerichtsgebäudes statt. Auslage der Verkaufs⸗ bedingungen vom 29. Januar 1804 an auf der Gerxichtsschreiberei und bei dem zum Sequester be— stellten Herrn Rechtsanwalt Beetz zu Schwerin, welcher Kaufliebhabern nach vorgängiger Anmeldung die Besichtigung des Grundstücks mit Zubehör ge— statten wird.
Schwerin i. M., den 4. Dezember 1893. Großherzogliches Amtsgericht. lõ2800] Aufgebot. Nr. 69 233. Auf Antrag des Privatiers August Zimber in Kuhbach bei Lahr erläßt das Gr. Amts ericht III. hierselbst das Aufgebot des 3 ooigen ö der Rheinischen Hypothekenbank Mann⸗ eim Serie 61 Litt. A. Nr. 827 über 2000 (M0 Der Inhaber dieses Pfandbriefes wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 9. April 1898, Vormittags 9 Uhr, bestimmten Aufgebotstermine seine Rechte bei dem Gerichte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls deren Kraftlos= erklärung erfolgen würde. . e,, 5. Dezember 1893. erichtsschreiber Gr. Amtsgerichts: (e. 8) Galm.
1l4z 86d] uf gg oe
Der Rittergutsbesitzer Bernhard Plehn zu Gruppe, vertreten durch den Rechtsanwalt br. Eichbaum zu Schwetz, hat das Aufgebot der fünfzehn Äletien
—
Mit dieser Actie werden JJ Stück Diwidenden scheine für 1884 bis 1893 und ein Talon ausgegeben.
Die Actie ist nach Artikel 207 des Handelsgefetz˖ buchs untheilbar und kann nur übertragen werden gemäß § 7 des Gesellschafts⸗Statuts.
Die Inhaber dieser Actien werden aufgefordert, spätestens im Termin, den E5. Oktober 189 4, Vormittags 10 Uhr, bei dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 2, ihre Rechte anzumelden und die Actien vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos— erklärung der Aetien erfolgen wird.
Schwetz, den 18. Oktober 1893.
Königliches Amtsgericht.
49128 Ausfertigung.
Beschlus.
Da die Voraussetzungen der §§ 823 ff. 837 ff. 840 R.⸗-C. P. O. gegeben sind, wird folgendes Auf⸗ gebot erlassen:
Der Schirmfabrikant Georg Heinrich Kneffel da— hier hinterlegte am 12. Oktober 1891 bei der Kgl. Filialbank dahier die 40, bayerische Staats— Obligation Ser. 2086 Nr. 104271 à 1000 6 und den 4090 Pfandbrief der süddeutschen Bodeneredit— bank Ser. TXVI. Litt. H. Nr. 493 828 à 1000 u als Faustpfand, desgleichen am 21. Oktober 1891 die 40,0 bayerische Staats-Obligation Ser. 113 Nr. 28 047 à 209 , und erhielt von der Königl. Filialbank über beide Deposita unter den vorbezeich— neten Tagen Depositionsscheine ausgestellt, welche sich beide auf demselben Blatte befinden. Dieser Depositenschein vom 12. und A1. Oktober 1891 ist angeblich zu Verlust gegangen.
Auf Antrag des r tanzen Georg Heinrich Kneffel von Schweinfurt wird Aufgebot erlassen, Aufgebotstermin auf Donnerstag, den 1. Fe— bruar 1894, Vormittags 9 Uhr, im dies⸗ gerichtlichen Geschäftszimmer Nr. 10, bestimmt und an den Inhaber dieses Depositenscheins die Auf— forderung erlassen, spätestens im Aufgebotstermine seine Rechte bei dem unterfertigten Gerichte anzu⸗ melden und den Depofitenschein vorzulegen, widrigen falls die Kraftloserklärung desselben erfolgen würde.
Schweinfurt, den 18. November 1893.
Königliches Amtsgericht. Methsieder.
Für den Gleichlaut vorstehender Ausfertigung mit dem Original.
Schweinfurt, den 25. November 1893.
Gerichtsschreiberei des Königlichen Amtsgerichts.
(L. S.) Eberth, K. Seeretär.
40065 Anfgebot.
Der Makler Gustav Krimer zu Köln, Hohepforte Nr. 21, hat das Aufgebot eines Depositalscheins der Reichsbankhauptstelle zu Köln, de dato 27. Februar 1893, lautend über die Deponirung einer verschlossenen Blechkiste mit der Aufschrift „Gustav Krimer“ beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird auf⸗ gefordert, spätestens in dem auf den 30. April 1894, Vormittags 9 Uhr, vor dem unter— zeichneten Gerichte anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzu⸗ legen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Ur⸗ kunde erfolgen wird.
Köln, den 10. Oktober 1893.
Das Königliche Amtsgericht. Abtheilung 8.
63347 Aufgebot.
Der Tischlermeister Adolf Schmidt zu Arendsee hat das Aufgebot des von der städtischen Sparkasse zu Potsdam auf seinen Namen ausgestellten, auf die Summe von 52,78 Mt Zpeinndsünfzig Mark 78 Pfennig) lautenden Sparkassenbuches Nr. Ib36, welches verloren gegangen ist, beantragt. Der In—⸗ haber des Sparkassenbuchs wird aufgefordert, spä⸗ testens in dem auf Sonnabend, den 14. Juli E894, Vormittags 10 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gerichte in dessen Geschäftsgebäude, Linden⸗ straße 54 / Sh, Vorderhaus, 1 Trepye, Zimmer Nr. 10 anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzu⸗ melden und das Sparkassenbuch vorzulegen, widrigen⸗ falls die Kraftloserklärung desselben erfolgen wird.
Potsdam, den g. Dezember 1893.
Königliches Amtsgericht. Abtheilung J.
(63342 Aufgebot.
Auf Antrag der ledigen großjährigen Bauerstochter Marie Weinmaier von Frixing, z. Zt. Dienstmagd in Perach, wurde zum Zwecke der Kraftloserklärung des zu Verlust gegangenen Sparkassabuches Nr. 392 Litt. W. Nr. 316 der Distrietssparkassa Mühldorf⸗ Neumarkt über eine Gesammtspareinlage von 93 46 78 8 das Aufgebotsverfahren eingeleitet und ergeht an den dermaligen Inhaber des vorbezeichneten Sparkassabuches die Aufforderung spätestens in dem hiemit auf i, den 2s. Juni 1894. Vormittags 9 Uhr, bestimmten Aufgebotstermine unter Vorlage des 6 seine Ansprüche und Rechte in Bezug auf die eingelegte Spareinlage bei dem unterfertigten Gerichte anjumelden, widrigen
falls das Sparkassabuch Nr. 3929 TLitt. W. Nr. 315 der Distrietssparcassa Mühldorf⸗Neumarkt für kraft⸗ los erklärt werden wird.
Mühldorf, den 1. Dezember 1893.
Königliches Amtsgericht. Dein lein, Königl. Amtsrichter. lb3351) Aufgebotsverfahren.
Nr. 10133. Auf Antrag der Hofbauer August Mayer Wittwe, Angstasia, geb. Tritschler, von Rudenberg — Zinken Reichenbach — wird bezüglich des Sparkassenbüchleins der Spar- und Waisenkasse Neustadt Nr. 301, ausgestellt für die Genannte Über eine Einlage von 2017 „ 50 3 das Aufgebot er⸗ lassen. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf Samstag, 14. Juli 1894, Vorm. 9 Uhr, vor dem diesfeitigen Gerichte an⸗ beraumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraft— loserklärung derselben erfolgen wird.
Nenustadt i. Schwarzw., 7. Dezember 1893.
Großherzogliches Amtsgericht. (gez Guttenberg.
Dies veröffentlicht:
Der Gerichtoͤschreiber: J. V.: Vogel. 40064 Aufgebot.
Das Bankhaus von der Heydt-Kersten C Sne. in Elberfeld hat das Aufgebot eines angeblich verloren gegangenen, am 12. September 1893 von der Firma Eugen Widmayer K Söhne in Ronsdorf an die Ankragstellerin girirten, von der Firma Adolph Wimpfheimer & Co. in NewYork am 31. Auguft 1893 auf den Barmer Bankverein per 60 Tage Sicht ausgestellten Wechsels beantragt. Der Inhaber des Wechsels wird aufgefordert, spätestens in dem auf den L. Juni 1894, Vormittags 10 uhr, bor dem unterzeichneten Gerichte, im Sitzungssaal anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzu⸗ melden und den Wechsel vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung des Wechsels erfolgen wird.
Barmen, den 7. Oktober 1893.
Königliches Amtsgericht. 12586] Aufgebot.
Die Hallands Enskilda Bank in Halmstad, ver— treten durch die hiesigen Rechtsanwälte Dres. Nolte und Schroeder, hat das Aufgebot beantragt zur Krast— loserklärung eines Wechsels, groß 10 006 Kronen. Der Wechsel ist von der Halmstad Stenhuggeri Aktiebolag zu Halmstad am 29. Oktober 1892 aus— gestellt, von der hiesigen Firma J. F. Witt K Söhne mit Accept versehen, von der Antragstellerin unter Nr. 3135 discontirt, fällig am 29. Januar 1893 und zahlbar in Hamburg bei der Norddeutschen Bank.
Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, seine Rechte bei dem unterzeichneten Amtsgericht, Damm— thorstraße 10, 1. Stock, Zimmer Nr. 17, spätestens aber in dem auf Freitag, den 22. Februar ERS9R, Nachmittags J Uhr, anberaumten Aufgebotstermine, daselbst Parterre, Zimmer Nr. 7, anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigen⸗ falls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolger wird.
Hamburg, den 15. Mai 1893.
Das Amtsgericht Hamburg. Abtheilung für Aufgebotssachen. (gez. Tesdorpf Dr. Veröffentlicht: Ude, Gerichtsschreibergehilfe.
5633461 Aufgebot.
Die Aetiengesellschaft Gewerbebank zu Goch, ver— treten durch den Rechtsconsulenten Pott in Witten, hat das Aufgebot des von S. Hillenbrandt in Flieden am 1. Januar 1893 ausgestellten, am 25. April 1893 fälligen Wechsels über 231 6 beantragt. Der In⸗ jaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 6. Juli E894, Vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf— zebotstermine seine Rechte anzumelden und die 1 vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklä⸗ rung der Urkunde erfolgen wird.
Witten, den 6. Dezember 1893.
Königliches Amtsgericht.
(63343
Das bisherige Predigerwittwengehöft zu Hohen— kirchen ist öffentlich meistbietend an den Händler D. Schröder verkauft, und es ist vom hohen Justiz⸗ Ministerium bestimmt, daß die Domanialhypotheken⸗ ordnung für dies Grundstück zur Anwendung kommen soll. Auf zulässig befundenen Antrag des Käufers werden alle, welche der Verlassung des Grundstäücks auf ihn in dem niederzulegenden Grund⸗ und Hypo⸗ thekenbuche aus irgend einem Rechts grunde glauben widersprechen zu können, hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche und Rechte spätestens in dem auf den 31. Januar AS94, Mittags 12 Uhr, an⸗ beraumten Aufgebotstermine anzumelden unter dem
Nachtheile, daß sie mit ihren Ansprüchen aus— geschlossen werden. Ferner werden zur Ermittelung der bisher entstandenen, in die zweite und dritte Ab⸗ theilung des niederzulegenden Grund. und Hppo— tbekenbuchs gehörigen dinglichen Belastungen sowie solcher Privilegien nicht dinglicher Rechte, welche nach den bisherigen Rechtsgrundsätzen einen Vorzug vor den eingetragenen Pösten gewähren, durch gegen- wärtiges Proclam alle, welche an dem bisherigen Predigerwittwengehöfte zu Hobenkirchen solche von der Anmeldungspflicht nicht ausgenommene Forde⸗ rungen und Ansprüche zu haben vermeinen, unter dem Nachtheil des Verlustes des dinglichen Rechtes bez. des Privilegiums geladen, solche spätestens in dem auf den 31. Januar 1894, Mittags ET Uhr, anberaumten Termine genau und bestimmmt anzumelden. Wismar, 9. Dezember 1893. Großberzogliches Amtsgericht.
Ilõ33 44] Aufgebot.
Nachstehend bezeichnete Personen:
1) der Rittergutsbesitzer, Lieutenant der Reserbe Otto Wollank zu Groß⸗Glienicke bei Spandau,
Y die verehelichte Hauptmann a. D. Gräfin von
feil, Katharina, geb, Wollank, im ehemännlichen Beistande zu Breslau,
38) des Lieutenants der Landwehr Adolf Wollank zu Berlin, 6
4) der verehelichten Lieutenant von Zollikofer, Louise, geb. Wollank, im ehemännlichen Beistande zu Berlin,
sämmtlich vertreten durch den Justiz⸗Rath Hecker
und den Rechtsanwalt Dr. Tettenborn zu Berlin W,
Schinkelplatz H, haben als Besitzer der im Gemeindebezirk von Nieder⸗ Schönhausen belegenen, in der Grundsteuermutter⸗ rolle unter Kartenblatt 4, Flächenabschnitt 24 und 25 verzeichneten Grundstücke von 3 a 60 gm mit w*sico Thlr. Reinertrag bezw. von 7 a 60 4m mit Loi Thlr. Reinertrag, welche zur Zeit im Grundbuche nicht eingetragen sind, und an welchen sie das Eigenthum für . in Anspruch nehmen, das Aufgebot dieser Grundstücke zum Zwecke der Ein⸗ tragung ihres Eigenthums im Grundbuche beantragt. Demgemäß werden alle unbekannten Eigenthums—⸗ Prätendenten und dinglich Berechtigte aufgefordert, ihre Rechte und Ansprüche auf diese Grundstücke spätestensß in dem auf den 5. März 1894, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Halle'sches Ufer 29— 31, Zimmer 20, anberaumten Aufgebotstermine anzumelden, widrigenfalls sie mit ihren Rechten und Ansprüchen auf diese Grundstücke ausgeschlossen werden und die Legitimation der An tragsteller als Eigenthümer derselben für geführt er⸗ achtet werden wird.
Berlin, den 7. Dezember 1893.
Königliches Amtsgericht II. Abtheilung 16.
5633531 Oeffentliche Ladung.
Ven den beiden im Kataster der Gemeinde Höfen auf den Namen des verstorbenen Hubert Groß zu Berescheidt stehenden Parzellen ist die eine: Flur 6 Nr. 40 von der katholischen Kirche zu Dreiborn, und die andere: Flur 6 Nr. 121 von der Ehefrau des Ackerers Franz Josef Bernhard Gerhards, Caroline, geb. Hilgers, zu Dreiborn als Eigenthum beansprucht worden. Die hier nicht ermittelten Erben des Hubert Groß werden nun, falls sie noch Ansprüche auf die Grundstäcke haben, zur Geltend⸗ machung derselben hierdurch auf den hierzu auf Donnerstag, den 22. Februar 1894, Vor⸗ mittags 9 Uhr, vor der unterzeichneten Stelle an—⸗ beraumten Termin geladen. Werden Ansprüche in diesem Termine nicht geltend gemacht, so werden die Kirche zu Dreiborn beziehungsweise die Ehefrau Gerhards als Eigenthümer der Grundstücke in das Grundbuch eingetragen werden.
Montjoie, den 7. Dezember 1893.
Königliches Amtsgericht. III.
53354 Oeffentliche Ladung.
Die der Person und dem Aufenthalte nach unbe⸗ kannten Erben von Gertrud Rütten, ohne Stand, und Consorten aus Schaufenberg, werden zur Wah⸗ rung ihrer Rechte an der unter Artikel 444 der Ge⸗ meinde Hückelhoven eingetragenen Parzelle: Flur 42 Nr. 160, zwischen Thomas⸗ und Romers Mühle, Hollung, groß 5, 3 a, E23 Thlr. Reinertrag auf Freitag, den 16. Februar 1894, Vor⸗ mittags 9 Uhr, vor das unterzeichnete Amtsgericht geladen. Wird ein Anspruch nicht angemeldet, so erfolgt die Eintragung von:
15 Johann Rütten, Ackerer zu Schaufenl Wilhelm Rütten, Ackerer zu Schaufer Mechthilde Rütten, ohne Stand zu Sc berg,
Anna Rütten, ohne Stand zu Schaufenberg Wittwe des Maurers Peter Wilhelm Blun Mechthildis, geb. Rütten, in Golkrath, Ehefrau des Ackerers Franz Schmitz, Catharina, geb. Rütten, in Kleingladbach, Josef Venedey, ohne Stand in Hetzeratl
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8) Heinrich Venedey, als Eigenthümer des genant Grundbuch.
Erkelenz, den 7. Gerichtsschreiberei III
MWernm — Qé1 1161
5335 eschluß. Gegen den am 27. Juli 1831 9 Vorsteher Friedrich Schmaedecke aus dessen Leben seit 10 Jahren keine Nachricht eingegangen ist. wi verfahren zum Zwecke der To Antragstellerin ist die Tochter? Ehefrau des 2 in welchem über den Antrag entschieden werden oll. wird auf den 25. Januar 1898. Bormiereaga EI Uhr, bestimmt. Der Verschellene wird aufm fordert, sich spätestens in diesem Termine zu mel en. unter dem Rechtsnachtbeile, das er im Nichrneldunm)f falle für todt erklärt und sein Vermögen den näcksten bekannten Erben oder Nachfolg ĩberwirfen mird. Alle Personen, welche über das Fertleben de Ver schollenen Kunde geben können, werden zem deren Mittbeilung aufgefordert. Zagleich werden 1 den Fall der demnächstigen Toedederklärung etwaige Geh- und Nachfolgeberechtigte zur Anme Dung Derr Mr sprũche unter der Verwarnung aue er der de den der Ueberweisnng des Bermege'ng ek Der wall nen auf sie keine Nücksicht enemmnen erden el Venstadt a. Rdge. den 4 Dem der ä. Köaigliches Amengernde. LD.
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