1894 / 11 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 13 Jan 1894 18:00:01 GMT) scan diff

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Hier in Berlin sind nach demselben Blatt bei der Firma Quantmeyer u. Eicke die Linoleum arbeiter in einen Ausstand eingetreten; die Veranlassung wird nicht näher . Der Ausstand der Schuhmacher in der Schubfabrik von Fürsten⸗ beim u. Ko. (Vgl. Nr. 2 und 5 d. Bl) ist, da smmtliche Forderungen der Arbeiter bewilligt worden sind, beendigt; dagegen dauert der Ausstand in den abriken Simonsohn u. Stern, Mauff, Klug und uchholz unverändert fort. Der Perband der Barbier⸗ Frifeur. und , gehilfen beschäftigte sich in einer Versammlung am Donnerstag mit der Organisationsfrage. Es fam folgende von der Bersiner Volks. mitgetheilte Entschließung zur Annahme: Die Verfamm⸗ lung haͤlt eine Aufbesserung der Arbeitslöhne sowie eine Verkürzung der Arbeitszeit für durchaus nothwendig und erklärt sich des kalb auf dem Boden der modernen Arbeiterbewegung stebend. Die Mitglieder des Verbandes der Zwicker und Berufsgenossen von Berlin und Umgegend 3 n, nach Beendigung des Schuh⸗ macherausstandes den Verband aufzulösen und far fn, der Organi⸗ satien der Berliner Filischuharbeiter beizutreten. Von den 605 Fi schubarbeitern Berlins gehören bereits 550 dieser Organisation an.

Nach Mittheilung des Statistischen Amts der Stadt Berlin sind bei den biesigen Standesämtern in der Woche vom 1. Januar bis incl. 6. Januar er. zur Anmeldung gekommen: W Lebendgeborene, 232 Eheschließungen, 38 Todtgeborene, 543 Sterbefãlle.

Kunst und Wissenschaft.

Der Verein für deutsches Kunst gewerbe hat drei

kunstgewerbliche Kenkurrenzen für die nächsten Monate aus— geschrieben, nämlich: zum 1. März Entwürfe zu einem Holzpostament, zum 1. April Entwürfe zu einer Taufkanne nebst Becken, zum 1. Mai Entwürfe zu einem Firmenschild aus Metall oder Holj. Programme mit den näheren Bedingungen, den Preisen u. s. w. sind bei dem . des Vereins im Königlichen Kunstgewerbe⸗Museum zu erhalten. In dem Wettbewerb für zwei evangelische Kirchen in Düsseldorf hat nach Mittheilung des Centr. Bl. d. Bauv.“ das Preisgericht unter den eingegangenen Arbeiten für die Kirche mit 1400 Sitzvlätzen an der Floraftraße den ersten Preis dem Entwurf des Architekten Anton Käppler in Leipzig, den zweiten demjenigen des Architekten Joh. Wellmann in Berlin zuerkannt. Zum Ankauf empfohlen wurde der Entwurf mit dem Kennwort Rheinisch'. Für die Kirche mit 12090 Sitzplätzen an der Kruppstraße (Oberbilk) errang den ersten Preis Architekt Geerg Weidenbach in Leipzig, den zweiten Regierungs⸗Baumeister K. Wilde in Berlin.

Theater und Musik.

Konzerte.

Die Sing⸗Akademie führte gestern unter Leitung des Herrn Professors Martin Blumner zum ersten Mal das für acht- stimmigen Chor und Orchester von Fohannes Brahms kompo— nierte Triumphlied“ aus, ein Werk, das durch seinen glanzvollen und festlichen Charakter eine sehr nachhaltige Wirkung übt. Die beiden ersten Theile, das Hallelujah und Lobet unsern Gott, sind überwiegend bomophon gebalten, während der dritte sich in kunstvoller, polvphoner Gestaltung bewegt. Dem ausführenden Gesangchor werden durchweg

Anstrengungen zugemuthet, die den Gedanken nahe . daß dieses Werk * die 8 Vereinigungen eine n nr if dürfte, da selbst die Soprane der Sing. Akademie das unausgesetzte gebrauchten höchsten Töne nur mit

afortissimo- und die oft

bewãltigen konnten, De Triumphlied in ng n i

. m riumphliede folgte e rubini ! s liche moll Messe, welche von dem dem Philbarmonischen Orchester und den mitwirkenden Solisten, Damen aberlandt, Clara Schacht und Herren H. Grahl, 8 Kuhle und H. Brune in vollendeter Weise Jarno, erechte Anerkennung und Dank gebührt vor

allem Herrn Professor Blumner für die so reichlich dargebotenen,

durch einen

M. Geyer, E.

ausgeführt wurde. werthvollen Gaben dieses Abends

Am Donnerstag gab die Sopranistin Fräulein Elisabeth Sauerland von hier im Saal Bechstein ibr erstes Konzert. Die Sängerin gebietet über eine sehr umfangreiche und kräftige Stimme, der aber noch die nöthige Ausbildung fehlt, wie an der mangelnden Bindung der Töne empfindlich berührenden Einsätzen der höheren Töne zu be⸗ merken ist. Die Vortragsweise war eine stets belebte, oft leiden- schaftliche. Das Programm enthielt Gesänge von Eckert, Schubert, . Brahms, Weber und anderen. Gin französisches Lied von Massenet wurde von dem zahlreich erschienenen Publikum mit be⸗ sonderem Beifall aufgenommen. WVargarethe Baginsky, die schon öfter in den Aufführungen des Stern schen Konservatoriums gespielt hat, trug mit weit entwickelter Technik und warm empfindender Ausdrucksweise einige Piècen von Tartini und Vieurtemps vor, die sich gleichfalls einer günstigen Auf—

nahme erfreuten.

Im Königlichen Opernhause wird am Montag Lortzing's Cjar und Zimmermann“ mit Herrn 55 als Peter der Große ge⸗ geben. Seine Majestät der Kaiser li stellung von Carmen durch den General-⸗Intendanten Grafen von Hochberg sämmtlichen Mitwirkenden Allerhöchstseine besondere An⸗

erkennung aussprechen.

Im Königlichen Schauspielhause gelangt am Montag

Vasantasena zur Aufführung.

Im Deutschen Theater finden Wiederholungen des Lustspiels Der Herr Senator“ morgen, am Montag, Mittwoch und Freitag statt. Am Dienstag kommt Der Pfarrer von Kirchfeld', am Don erh, Der Talisman! zur Auffũhrung. .

Berliner Theater kommt Wichert's historisches Schauspiel Aus eigenem Recht! morgen Abend, am Montag. Mittwoch und

Im

Sonnabend zur Darstellung. Der morgige Nachmittag bringt eine Aufführung von Uriel Acosta⸗ mi 1 geht auf vielfache, an die Direktion

Titelrolle. Am Diensta erichtete Wünsche

Julius Cäãsar“ darstellen wird.

Ihm Lessing⸗Theater gelangt Victorien Sardou's vieraktiges Lustspiel Madame Sans · Génen an sammtlichen Spielabenden der neuen Woche zur Aufführung; nur am Montag findet eine Wieder⸗ holung des Schwanks Der ungläubige Thomas“ statt.

Shakespeare s Ludwig Barnay in der Titelrolle und mit . als Königin Anna in Scene. Die Lustspiele Aus der ko

Das Gefängniß' kommen am Donnerstag zur Darstellung und zwar mit Ludwig Barnay in den Hauptrollen, der auch am Freitag, ge⸗ legentlich der 21. Abonnements⸗-Vorstellung, den Marc Anton in

zumal keine willkommene wischensatz ein⸗ unsterb⸗ Chor der Sing⸗Akademie,

und den scharfen, oft sehr

erschi ublik it be⸗ werden. Die junge Geigerin Fräulein

entsandten.

nach der 5 3

Wien fuhr

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mit Ludwig Barnay in der König Richard II. mit mischen Oper und

In Licht!“ das morgen im Neuen Thegter zur ersten Aufführung gelangt. e, e, , . ; . 8 Gaspart, Rittner und Werner hervorragen ã Für das nächste Philharmonische Konzert (das * des H. Cyclus), in welchem Solist mitwirkt, findet morgen Mittag 12 Uhr die öffentliche HSauytprohe statt. . .

Die Herren Professor Josef Joachim und Albert Becker haben die im Hinblick auf das zu erwartende So jährige Jubiläum des Berliner Tonkünstler⸗Vereins ihnen angetragen Ehren- mitgliedschaft des Vereins angenommen.

Das sehr wohlrenommierte Leipziger Solo-Quartett für Kirchengesang wird am 24. Januar in der Konzert geben, in welchem die schönsten Quartettgesänge geistlichen Inhalts aus den letzten sieben Jahrhunderfen zum Vortrag gelangen

hofft, die auf 20 000 66 normierten zusammenzubringen. 22. März 1897, der 100 jhrige Geburtstag des Hoch in Aussicht genommen. durch Niederlegung der alten, gerade im Mittelpunkt des Weichbisl dez belegenen Schule, sowie durch Umwandelung des Terrains in einen Schmuckplatz zu gewinnen. Zur weiteren Forderung der Angelegenheit wurde ein Ausschuß niedergesetzt.

i eute früh 7 Uhr auf der Station Asper Güterzug, doch wurde niemand verletzt. Beide Geleife sind gesperrt; um 1605 Uhr lag der Orientzug noch in Asperg.

schůsse ermordet. einen Tunnel passirte; durch die Detonation wurde der be— treffende Wagenwärter herbeigerufen, wel Der Mörder hielt auch dem Wärter den aber entwaffnet und gefesselt. Das Motiv der That war wahr— scheinlich beabsichtigte Beraubung.

Das Wallner⸗Theater bleibt morgen geschlossen.

wie bereits angekũndigt, mit Nuscha 39 als = m stãdfischen

ie drich⸗Wilhel

dem bürgerlichen Schauspiel von Max Stempel und Wilke und

Kammersanger Carl Scheidemantel als

Neuen Kirche ein

Mannigfaltiges.

Zur Berathung über den Plan eines Denkmals für Kaiser Wilhelm J. in eine Versammlung einberufen, zu der neunzehn Vereine Delgierte Die Anregung fand lebhaften Beifall, und mar

roß⸗Lichterfelde hatte der Lichterfelder Verein

; Kosten des Denkmals leicht Als Zeitpunkt der 9 wurde der

. ebur eligen Kaisers Einen würdigen Denkmalsplatz hofft man

Stuttgart, 13. Januar. Der Orient ⸗Expreßzug Paris

auf einen

Basel, 13. Januar. Auf der badischen Bahn wurde gestern Nacht unweit Istein (bei Basel) ein Reifender angeblich aus Winterthur, von einem Mitreisenden durch Kerk

ver⸗ Die Ermordung fand statt, als der Zug

den Zug halten ließ evolver entgegen, wurde

(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage)

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Wetter t vom 13. Januar,

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Schau spielhaus ? Lustspiel in 4 Aufzügen von Gustav reyt⸗ (Adelheid; Frau Clara Meyer, Ehren⸗ mitglied des Königlichen Schauspiels) Anfang? Uhr. Montag: Opernhaus. 14. Vorstellung. Zar

9a Königl. Kammersänger, als Gast.) Anfang 7 Uhr.

14. Vorstellung. Die Jour⸗

und Zimmermann. Komische Oper in 3 Atten von Albert Lortzing. Wegener. Anfang 7 Uhr.

Schauspielhaus. Drama in s Aufrügen von Emil Pohl, mit freier Benutzung der Dichtung des altindischen Königs Sudraka. In Scene geseßt vom Ober⸗Regissenr Mar Grube. Anfang? Uhr.

Dienstag: Opernhaus. 15. Vorstellung. Marga.

Dirigent: Musikdirector

15. Vorstellung. Vasantasena.

e een. 27895 rethe. Ober in 5 Akten von Gounod. Text nach

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) Feuchter Nebel. *) Starker Nebel.

Glatteis. ] Reif. Uebersicht der Witterung. mini.

a Dirigent:

Goethe's Faust, von Jules Barbier und Michel Carré. Ballet von Emil Graeb. In Scene gesetzt vom Ober Regisseur Tetzlaff. Dirigent: Kapell⸗ . (Faust: Kammersänger, als Gast.) Anfang 7 Uhr. Schauspielhaus. 16. Vorstellung. Ein Sommer nachtstraum don von August Wilhelm von Schlegel. Musik bon 2 dende ke sohn Bartholdy. Tanz von Emil taeb. In Scene esetzt vom Ober⸗Regisseur Max

err Emil Götze, Königl.

William Shakespeare, übersetzt

usikdirector Wegener. Anfang

Drernbaus. Mittwoch: Die Meisterfinger von Nürnberg. Anfang 67 Uhr. Donnerstag: Ga- valleria rusticana. Die Tochter des Re⸗ iments,. Freitag: Mignon. Sonnabend: auf llerhöchsten Befebl: Théätre par. Zum ersten 3 Die —— B i ice ; Lobengrin: Herr Emil Götze, Königlicher FKammer⸗ NO 6 mwoltenlos ͤ 6 als Gast.) ; . 3 gc, e mm, d. itgẽ ni mittags Regen. ) Gestern Regen, Graupeln und . * aufe ' , en nt e e, m.

Sonniag: Lohengrin.

Nittwoch: Die Jonrnalisten. Donnerstag: Schiller Cyclus.

5 2 Lager. Die Piccolo⸗ reitag: Wallenstein 's Tod. Sonnabend: Schiller. Cyclus.

Schiller Cyclus. 6. Abend.

Die Depression über Nordwest⸗Europa hat an* ö ; 2 e , ,,, , , . Inseln stellenweise stürmische Südwinde und füd⸗ Honiburg. Anfange 3 Uh

westliche Winde hervor, während in Central. Europa unter dem Einflusse eines über dem nörd—⸗

Schi ler ⸗Cyclus.

Am 22. Januar. 8. Abend.

lichen Desterreich lagernden Ma ximums die schw. Die Inngfran von Orleans. Am 24. Januar. vorwiegend sũdliche und a n 9. Abend. . Braut von Messina. Am 36. Ja-

noch fortdauert. In Deutschland hat der Frost er⸗

nuar. 10. Abend. Wilhelm Tell. Am 29. Ja-

heblich 4 im Osten herrscht heiteres, im nuar. 11. Abend. Demetrins. Turandot.

WBeften stark nebliges Wetter; in den sudlichen Ge⸗ bietstheilen ist vielfach Regen oder Schnee gefallen. An der westdeut chen Grenje berrscht vielfach Thau, Senator. wetter, dessen Ausbreitung ostwärts wahrscheinlich Montag: Der ist, dagegen im Nordosten liegt die Temperatur noch bis zu 13 Grad unter dem Gefrierpunkt.

Deutsche Seewarte.

Theater ⸗Anzeigen. Dienstag:

2 2 . 8 Königliche Schauspiele. Sonntag: Opern Barnap.) haus. 13. Vorftellung. Der Freischütz. Ro⸗ mantische Dyer in 3 Akten von 1 Maria don Weber. Dichtung von r, Kind (nach Géne. der gleichnamigen Grzählung von August Apel. In Scene gesetzt vom Ober ⸗Regisseur Tetzlaff. Sir. Ein Millionär gent: Kapellmeifter Dr. Muck. Mar: Herr Emil

Deutsches Theater. Sonntag: Der Herr

Serr Senator. Dienstag: Der Pfarrer von Firchfeld.

Berliner Theater. 27 Uhr: Uriel Acosta. (Ludwig Barnay.) Abends 7 Ubr: Ans eigenem Recht.

Montag: Aus eigenem Recht. Anfang 7 Uhr. König Richard III.

Sonntag: Nachmittags

(Ludwig

Lessing · Theater. Sonntag: Madame Sans⸗

Montag: Der , . Thomas. Vorheiß a. D. Dienstag: Madame Sans⸗Gene.

Wallner · Theater. Montag: Seimath. Nuscha Butze.)

Friedrich · Wilhelmslädtisches Theater. Chausseestraße 25. Sonntag: Der Lientenant zur See. Operette in 3 Akten nach einer älteren Idee von C. Schlack und L. Herrm . ann. . . Roth. 9 Scene gesetzt von Julius Fritzsche. Dirigent: r Kapellmeister Federmann. Anfang 7 Uhr. Montag: Der Lientenant zur See.

Residenz . Theater. Direetion: Sigmund Lauten burg. Sonntag: Zum 21. Male: Der Mustergatte. (Le premier mari de France.) Schwan in 3 Akten von Albin Valabrégue. Vorher: Im Regligé. Plauderei in 1 Akt von Hans von Rein⸗ fels. Anfang 74 Uhr.

Montag und folg. Tage: Dieselbe Vorstellung.

Neues Theater. Schiffbauerdamm 3— 6.

Sonntag: Zum 1. Male: Licht. Schauspiel in 3 Akten von Max Stempel. In Scene gesetzt von Josef Jarno. Anfang 74 Uhr.

Montag: Licht.

Viktoria · Theater. Belle Alliancestraße 7 / .

Sonntag, Nachmittags 3 Uhr, ermäßigte Preise: Lumpaci vagabundus, oder: Das lieder⸗ liche Kleeblatt. Zaubervoffse mit Gesang und Ballet in 6 Bildern.

. Abends 73 Uhr: Die Kinder des Eapitän Grant.

Montag: Die Kinder des Capitän Grant.

Anfang 71 Uhr.

Theater Unter den Linden. Sonntag: Nachmittags 3 Uhr: Vorstellung zu halben Kassenpreisen. Die Goudoliere 2. Akt). Dperette bon Sullivan. Hierauf: Columbia. Ausstattungs⸗

Ballet. Abends 75 Uhr: Zum 2. Male: Salon Pitzelberger. DOrerette von J. Offenbach. Hierauf: Brahma. Aus⸗ stattungs⸗ Ballet.

Adolph Ernst Theater. Sonntag: Zum 115. Male: Charley 's Tante. Schwank in bern, ,, ,, gef, , .

a osse m ang in von Gd. Jacobson und Benno Jacobson. In Scene gesetzt von Adolph Ernst. Anfang 77 Ubr.

Montag: Charley's Tante. Die Bajazzi.

Zentral- Theater. Alte Jakobstraße Nr. 30.

Sonntag: Zum 3. Male: Ein toller Einfall. Schwank in 1 Akten von Carl Laufs. n , 3. 22. Male: Berlin 1893. Revue in 2 Ab⸗ tbeilungen von L. Leipziger. Anfang der Vorstellung 74 Uhr, der Revue gr Uhr.

Montag: Dieselbe Vorstellung.

Konzerte.

Philharmonie. Sonntag, Mittags 12 Uhr: Oeffentliche Hauptprobe zum VI. Phithar⸗ monischen Konzert.

Montag, Anfang 77 Ubr: VL. Phitharmonisches Konzert. (Dirigent: Ernst Schuch, General Musikdirektor.

itwirkende; Carl Scheidemantel. Moriz Rosenthal, Lilli Lehmann, Carl Halir, Anton Rubinstein, Clotilde stleeberg, der Philhar⸗ monische Chor. IX. Symphonie.

Saal Bechstein. Sonntag, Anfang 74 Uhr: Llavier⸗ Abend von Alfred Grüufeld, unter Mitwirkung des Herrn Heinr. Grünfeld (Cello).

Konzert · haus. Sonntag: Karl Menyder⸗ Konzert. Anfang 6 Uhr.

Montag: Karl Meyder-⸗Konzert. Anfang? Uhr.

. Symphonie Konzert.

Symphonie Nr. 7 dur von Schubert. Ouverture Die Hebriden von Mendelssohn. Duv. . Leonore II. von Beethoven. Romanje F-dur für Violine von Beethoven (Herr Carnier).

Zirkus Renz (Karlstraße). Sonntag: 2 Vor— stellungen. Nachmittags 4 Uhr (ein Kind unter 10 Jahren freih: Große Komiker⸗Vorstellung. Auf⸗ treten sämmtlicher Clowns in ihren besten Nummern.

Abends 71 Uhr: pe, Fin Künstlerfest. g Neue glanzende Ausftattung. Neue Einlagen. Großes . Brillant Feuerwerk.

Außerdem: Das Feuerpferd GElimar“, vorgeführt von Fräulein Oceana Renz. Das Schulpferd Kandelaber', geritten von Herrn Ernst Renz. Der urkomische Imitator⸗Clown Mr. Ibbs. Die Akro⸗ baten auf dem Televbondraht JZalva, Espana und Alva. Mr. Lavater Lee ꝛc.

. wie gewöhnlich.

ontag: Ein Künstlerfest.

111 / /// Familien Nachrichten.

Verlobt; Frl. Emma Cabos mit Hrn. Ritterguts. . 3. 6 e, e,. —9 tl. aula se m rn. Prem. -Lieut. Hermann

3 4 i, ,,, .

Verehelicht: Forst⸗Assessor 8 ran 3. 6. Hildegard Scharff (Karthaus, Regl.

anzig). .

Geboren: Ein Sohn: Hrn. PremLieut. won Bülow (Schwerin). Hrn. R. von Klitzing (Grassee) . Eine Tochter: Hrn. Major Max Troost Militsch.

Gestorben: DOberförster a. D. Albrecht Wöünschmann (Königsberg). Hr. Ritterschaft? Direltor und Nittergutsbefitzer Curt von Knoblauch (Pessin). C Frl. Henriette von der Osten ¶Reyplin). Hr. Oberst⸗Lieut. a. D. Adolf Frhr. von

Bernewitz (BraunschweigJ. Freiin Meta von Seherr⸗Thoß (Schweidnitz).

Redakteur: Dr. H. Klee, Direktor.

Berlin: Verlag der Eppedition (Scholy.

Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlage⸗ Anstalt, Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 32.

Sechs Beilagen leinschließ lich Börsen Beilage).

3um Deutschen Reichs- Anz

M 11.

Erste Beilage

Berlin, Sonnabend, den 13. Januar

eiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

1894.

amm mm mm mmm,

Königreich Preußen.

Ministerium des Innern.

Auf Grund eines an die Bundesregierungen gerichteten Ersuchens des Bundesraths haben wir unter heutigem Datum die beiliegende C. unten) Polizeiverordnung, betreffend die Ver⸗ sendung von Sprengstoffen und Munitionsgegenständen der Militär⸗ und Marineverwaltung auf Land⸗ und Wasserwegen Sprengstof⸗Versendungsvorschrift), erlassen. .

Eure Excellenz ersuchen wir ergebenst, gefälligst diese Ver⸗ ordnung durch die Amtsblätter der dortigen 6 ver⸗ öffentlichen zu lassen und uns demnächst je zwei Belags blätter einzusenden.

Berlin, den 23. Dezember 1893.

Der Der Minister

Minister des Innern. für Handel und Gewerbe.

In Vertretung: Im Auftrage: Braunbehrens. von Wendt.

An die Königlichen Ober⸗Präsidenten und das König⸗ liche Regierungs⸗Präsidium zu Sigmaringen.

Auf Grund des § 136 des Gesetzes über die allgemeine Landes verwaltung vom 30. Juli 1883 (G.-S. S. 195) erlassen wir für den Umfang des gesammten Staatsgebiets folgende

Polizei Verordnung,

betreffend die Versendung von Sprengsteffen und Mu— nitionsgegenständen der Militär- und Marineverwal tung auf Land und Wasser wegen.“)

(Sprengstoff Versendungsvorschrift.) J. Allgemeine Bestimmungen.

Bei Versendungen von Sprengstoffen und Munitionsgegenständen der Militär⸗ und Marineverwaltung auf Land und sserwegen ohne militärische Begleitung sind die Bestimmungen der von uns unter dem 19. Oktober 18935 erlassenen Polizeivererdnung, betreffend den Verkehr mit Sprengftoffen, mit der Einschränkung maßgebend, daß die vorschriftsmäßige Einrichtung, Bezeichnung und Verpackung der Behälter durch denseitens der absendenden Behörde ausgefertigten

rachtschein als nachgewiesen anzusehen ist und nicht der polizeilichen üfung unterliegt. . ; . .

Für alle unter militärischer Begleitung stattfindenden Versendun⸗ gen von Sprengstoffen und Munitionsgegenständen der Militär- und Marineverwaltung auf Land⸗ und Wasserwegen gelten die vor— erwähnten Bestimmungen nach Maßgabe der nachstehend zu den ein⸗ zelnen Paragraphen aufgeführten Zusatz vorschriften.

Welchen Sendungen ein militäͤrisches Begleitkommando beizugeben ist, sowie die Zusammensetzung und Stärke des letzteren bestimmt die Militãr⸗ bezw. Marinebehõrde.

Zu 2 und 3. . 3

a. Die Bestimmungen, betreffend den Verkehr mit Sprengstoffen, und die nachstehenden Vorschriften kommen nur in k denjenigen Sprengftoffen und Munitionsgegenständen, welche in Aus—⸗ führung des 5 35 Ziffer 7 der Militär⸗Transportordnung für Eisen⸗ bahnen im Frieden (Friedens Transportordnung) vom 11. Februar 1888 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 23) von den vereinigten Ausschüssen des Bundesrgths für das Landheer und die Festungen und für Eisen⸗ bahnen, Post und Telegraphen jeweilig als zur Gefahrklasse gehörig“ bezeichnet sind, sowie bei allen von der Militär. und Marineverwal⸗ tung zu Versuchszwecken bestimmten, noch nicht eingeführten Spreng— stoffen und Munitionsgegenständen; dieselben finden jedoch keine An⸗ wendung bei denjenigen der vorbezeichneten Sprengstoffe und Munitionsgegenständen, welche in Taschen oder Tornister der Mannschaften verpackt oder in Kriegsfahrzeuge oder auf Kriegsschiffe verladen sind. Diese, sowie alle übrigen in der Militär und Marineverwaltung eingeführten Spreng⸗ stoffe und Munitionsgegenstände unterliegen bei der Versendung unter militãrischer Begleitung weder dieser Vorschrift, noch den Eingangs gedachten Bestimmungen.

B. Die Einholung der Genehmigung der Landes -Polizeibehörde zur Versendung, Aufbewahrung und Verausgabung von im 5 2 1 aufgeführten, zu Versuchszwecken bestimmten Sprengstoffen ꝛc. ist nicht erforderlich. .

u 4. a. Dem Präsidenten jeder Regierung, durch deren Bezirk die Sendung gebt, ist von der absendenden Behörde die betreffende Marsch⸗ Route und die Größe der Sendung mitzutheilen. Der Regierungs- bräsident hat die betheiligten Unterbehörden anzuweisen, die erforder⸗ ichen Anordnungen zum schnellen und sicheren Fortkommen der Sen dung zu treffen. .

Wird der Staztkreis Berlin berührt, so ist die Mittheilung an den dortigen Polizei ⸗Präsidenten zu richten, welcher das Erforderliche zu veranlassen hat. . ;

Außer dieser Benachrichtigung erhalten die Polizeibehörden der Durchzugsorte kurz zuvor auch noch eine Mittheilung durch den Führer des Begleitkommandos über den Zeitpunkt des Eintreffens der Sen⸗ dung am Orte. . .

Bei Versendungen, welche in einem Tage zur Ausführung kom⸗ men, sind seitens der absendenden Behörde nur die betheiligten Orts. Polizeibehörden in Kenntniß zu setzen, worauf diese die für die Siche- rung nnd ungehinderte Durchführung der Sendung erforderlichen Maßnahmen zu treffen haben. ö.

Eine Benachrichtigung der Polizeibehörden erfolgt nicht, wenn das Gewicht der Sendung weniger als 250 Kg betragt, und ferner nicht bei allen Versendungen innerhalb der Garnisonen und der zu den selben gehörigen Anlagen. In diesen Fällen hat die Militär— behörde allein die nöthigen Sicherheitsmaßregeln zu treffen. Wenn unter besonderen Umständen auch hierbei die r . der Polizei⸗ behörde erwünscht ist, fo hat diese auf Ansu en der Kommandantur beniehungsweise Les Garnifonãltesten die Unterstũtzung zu gewähren.

b. 2 Vorlage des Frachtscheins an die Orts. Polizeibehörde des Absendeorts jur Visierung bedarf es nicht, auch darf von dieser Be— hörde die Vorlage der e, Lieferscheine nicht verlangt werden.

3u § H.

Die Vorschrift dieses Paragraphen findet auf Sendungen der

Militär. und Marineverwaltung nicht Anwendung. Zu §z 6. =

A. Die in der Armee und R ine vorgeschriebenen i r ür Sprengstoffe und Munitionsgegenstände, einschließlich der Geschoß · lörper mit sicherndem Abschlusse der Sprengladung, ind nach ihrer Beschaffen heit, der Art ihrer Verpackung und Inhaltsbezeichnung und dem Gewichte als den Beflimmungen entfprechend zu erachten.

Die Bestimmungen über die Versendung von Sprengstoffen Ind Munitionsgegenständen der Militãr⸗ und Marineverwaltung auf Eisenbahnen find in den Milttär⸗Trangportordnungen für Gifenbahnen dom 26. Januar 1887 Reichs Gesetzbl. S. 9) und vom II. Februar 1888 (Reicht. Gesetzbl. S. 23) enthalten.

b. Das lose Kornpulver braucht vor der Verpackung in Tonnen oder Kisten nur dann in leinene Säcke geschüttet zu werden, wenn die Beförderung länger als einen Tag dauert.

IH. Besondere Bestimm ungen für den Landverkehr.

Zu 58. ö

Wenn das Verladen oder ache⸗ ausnahmsweise an einer anderen Stelle als vor der Fabrik oder dem Lagerraum oder inner- halb dieser Räume gescheben soll, so ist seitens der Kommandantur beziehungsweise des Garnisonältesten die Genehmigung der Polizei behörde hierzu einzuholen und von letzterer die zur Aufrechterbaltung der Ordnung an der Ladestelle erserderliche Polizeimannschaft zu

stellen. Zu § 9

a. Das für die Verladung von Tonnen vorgeschriebene Zwischen⸗ legen von Haar⸗ oder Strohecken kann durch ein Umwickeln der einzelnen Tonnen mit Strohbändern ersetzt werden.

b. Zwischen die Kisten und Körbe mit geladenen Geschossen brauchen Haardecken oder andere Mittel nicht gelegt zu werden, nur oberhalb ist die Ladung mit Haardecken zu bedecken.

Zu S5 12 und 13. ;

a. Den von den Begleitkommandos militärischer Sendungen von Sprengstoffen und Munitionsgegenständen behufs Verhütung der Gefährdung der Sendungen ergehenden Aufforderungen zu Handlungen oder Unterlassungen insbesondere zum Anhalten, zum langsamen Vorbeifahren oder Vorbeireiten, zum Ausweichen, zum Unterlassen des Rauchens, zum Auslöschen von Feuer haben Wagenführer, Reiter und andere Personen ungesäumt Folge zu leisten.

Zuwiderhandlungen werden, unbeschadet des nöthigenfalls von den Begleitkommandos zur Anwendung zu bringenden unmittelbaren Zwanges, nach z 367 Nr. 5 des Strafgesetzbuchs für das Deutsche Reich (Reichs⸗Gesetzbl. von 1876 S. 115) bestraft.

b. Entgegenkommende oder den Transport einholende Fuhrwerke oder Reiter müssen den mit Sprengstoffen ꝛc. beladenen Wagen ganz ausweichen. . ;

e. Dem Führer des Begleitkommandos ist es gestattet, erforder- lichenfalls neben den mit Sprengstoffen ꝛc. beladenen Wagen in schneller Gangart zu reiten.

XA. Besteht die Sendung aus einer größeren Anzahl von Wagen,

so können Gruppen von zwei bis drei Wagen gebildet werden, in

welchen die einzelnen Wagen nur 19 m Abstand halten; die Gruppen

müssen jedoch in mindestens 23 3 von einander bleiben. u 5 15.

Die Fuhrwerke müssen von Eisenbahnzügen oder geheizten Loko⸗ motiven mindestens 300 i entfernt bleiben. . .

Bei Wegestrecken, auf welchen wegen der gleichlaufenden Richtung der Eisenbahn und des Weges oder wegen des Verkehrs auf der Bahn der vorstebenden Vorschrift nicht genügt werden kann, ist der Eisen⸗ bahnbehörde, der die unmittelbare Betriebsleitung der betreffenden Strecke obliegt, durch die absendende Bebörde von dem beabsichtigten Transporte Mittheilung zu machen. .

Die Eisenbahnbehörde hat dann die zur Beseitigung der Gefahr geeigneten Anordnungen zu ö ;

u 3 8.

Die Anzeige über eine Sendung, deren weitere Beförderung be— denklich scheint, ist seitens des Führers des Begleitskommandos in Garnisonorten der Kommandantur beziehungsweise dem Garnison⸗ ältesten und nur an anderen Orten der , ,, zu erstatten; diese Stellen haben dann das zur gefahrlosen weiteren Behandlung der Sendung Nöthige zu veranlassen. ;

Die Zuziehung eines von dem Absender zu entsendenden Sach⸗ verständigen zu fordern oder die Vernichtung der Sendung anzuordnen, ist die Polizeibehsrde nicht 2 1

u ü

Bei der Versendung von Sprengstoffen und Munitionsgegen⸗ ständen von nicht mehr als 35 kg Bruttogewicht haben von den Vor— schriften dieses Abschnitts nur die Zusatzvorschriften zu 55 8 und 9 Gültigkeit.

II. Be sondere Bestim mungen für den Wasserverkehr. Zu 5 21.

Die vorstehenden Zusatzworschriften zu 58 8. 9, 12 und 13

(Punkt a), 15, 18 und 19 finden auch für den Wasserverkehr An⸗

wendung.

. Zu § 23. Die mit Sprengstoffen 2c. beladenen Kähne sind vor allen anderen Kähnen durch die Schleusen zu schaffen. .

Ein gleichzeitiges Durchschleusen anderer Kähne mit den mit Sprengstoffen beladenen ist unstatthaft.

IV. Schlußbestimmung.

Diese Polizeiverordnung tritt mit dem 1. April 1894 in Kraft, mit welchem Tage die von den Ministern des Innern und für Handel und Gewerbe unter dem 5. November 1888 erlassene, sowie alle von den Regierungs⸗Präsidenten und Bezirksregierungen bisher er⸗ lassenen, denselben Gegenstand regelnden Poltzeiverordnungen un⸗

wirksam werden. Berlin, 9 23. Dezember 1893.

er Minister des Innern. In Vertretung: Braunbehrens.

; Der Minister

für Handel und Gewerbe. Im Auftrage: von Wendt.

Dentscher Reichstag. 25. Sitzung vom Freitag, 12. Januar, 1 Uhr.

Ueber den Beginn der Sitzung ist bereits in der Nummer vom Freitag berichtet worden.

Die auf der Tagesordnung als zweiter Gegenstand stehende Fortsetzung der Tabacksteuer-Debatte wurde eingeleitet durch eine in der gestrigen Nummer gleichfalls schon kurz erwähnte Rede des Großherzoglich ref ge. Bevollmächtigten zum Bundesrath. Gesandten Hr. von Jagemann, die wir nach— stehend vollständig dem Wortlaut nach wiedergeben:

Es ist gewiß angemessen, daß hier auch der Stellung der badischen Regierung zum Taba teuer. Ge fegen twurf Ausdruck gegeben wird; denn die Wirkungen dieses Entwurfs sind von besonderer Bedeutung für ein Land, in welchem Urproduktion, Industrie und Handel von Taback in verstärktem . räumlich zusammenfallen.

Die Stellung der badischen Regierung ist inzwischen aus öffent⸗ lichen Vorgängen bereits bekannt geworden; sie hat dem Entwurf zu⸗ gestimmt, und es ist auch hier im hohen Hause bereits theils rühmend, theils in sachlicher Zitierung der Ausführungen des Herrn ih 6 badischen Finanzen von verschiedenen Theilen gestern ge⸗

worden.

Ich kann vielleicht dem gegenüber neues kaum hinzufügen; aber es möge mir doch gestattet sein, in dem Sinne der Grun sätze und Richtungen des Entwurfs der verbündeten Regierungen mit denenigen Auffassungen, welche die badische Regierung geleitet haben, in eine

Betrachtung des Entwurfs, insbesondere mit Würdigung der Mo⸗ mente einzutreten, welche die gestrige Diskussion uns geboten hat, in welcher gewisse Beanstandungen der Herren Abgg. Fritzen und Basser⸗ mann zum Ausdruck kamen. Wenn ich mich im Verlauf „einer Ausführungen auf verschiedene Punkte, welche , worden sind, übrigens nicht einlasse, so hat das darin seinen Grund, daß die Generaldis kussion an sich nicht zu einer Erschöpfung des Gegenstandes bestimmt ist. Ich bitte aber, aus dem, was ich nicht berũhre, in keiner Weise ein Anerkenntniß für irgend etwas abzuleiten.

Meine Herren, der Scharfsinn der Interessenten am Taback hat, glaube ich, überhaupt die möglichen Einwürfe und Bedenken beraus⸗ gesucht und mit sehr großer Lebhaftigkeit verbreitet und in der Weise, wie ja heutzutage Gemälde überhaupt koloriert werden, die Farben manchmal recht dick aufgetragen. Der Herr Abg. Bassermann hat ja auch bereits eingeräumt, daß manche Uebertreibungen mit unter- gelaufen sind. Es ist auch richtig daß zeitweise eine ziemlich weit gehende Erregung in manchen Landestheilen eingetreten ist; wenn ich aber damit den Gang der gestrigen Verhandlung vergleiche, in welcher ja die Anschauungen der speziell interessierten Kreise gerade aus Baden gewiß mit besonderer Umsicht, Energie und Wärme vertreten worden sind; dann, meine Herren, kann ich mich trotz aller gegentheiligen

achtichten eines erfreulichen Gesammteindrucks nicht erwehren. Es ist der, daß wir bisher in keiner Richtung einer reinen Negation be—⸗ egnet sind; vielmehr von allen Rednern, welche hier gesprochen ö wird das eingeräumt, daß eine Erhöhung der Reichseinnahmen aus dem Taback erstrebenswerth sei, und nur in 83 auf das Maß und die Art findet bisher ein Auseinandergehen statt. Ich glaube deswegen, daß eine nicht allzu große Zahl von Differenz⸗ punkten sich mit der Zeit herausschälen kann, welche zur Aus—= gleichung in der Kommission führen möge. Wir sind in Deutschland immer darauf angewiesen, eine Versöhnung der landwirthschaftlichen und induftriellen Interessen in jeder wirthschaftlichen Frage herbei⸗ zuführen. Die allzu starke Betonung der Interessen des einen eder k. Erwerbszweiges kann nie zum Heil der Gesammtheit wirken.

Nun bietet gewiß der Entwurf der Industrie mehr Angriffs- punkte als der Landwirthschaft, und bis zu einem mäßigen Grade ist es auch verzeihlich, wenn die Industrie aus dem Ursprung gewissen. hafter Berufssorgen heraus sich bis zu Uebertreibungen hineingesteigert hat. Aber man vergißt oft in steuerpolitischen Fragen, daß, um schließlich zu einem Resultat zu gelangen, es nicht moglich ist, den Pel zu waschen, ohne ihn naß zu machen. Das Zeugniß dürfen die verbündeten Regierungen jedoch für sich in Anspruch nehmen, ebenso wie die betheiligten Behörden des Reichs und der Einzelstaaten, daß sie bestrebt waren, die mit einer erhöhten Heranziehung des Taback verbundenen Aenderungen so wenig als möglich schmerzlich zu gestalten. Insbesondere war man bedacht, auf die De er rf, der minder bemittelten Klassen, der Kleinindustrie, der Hausindustrie, Rücksicht zu nehmen. Das Werthsteuersystem an und für sich ganz allein schon ist gegenüber dem Gewichtssteuersystem ein Fortschritt ausgleichender Gerechtigkeit; denn während bisher die billigste Zigarre ebenso hoch be⸗ lastet ö. wie die theuerste, ia vielleicht zufolge klotziger Schwere noch mehr, so tritt jetzt eine Steuerabstufung nach dem Werthe ein. Die hohe Steuer gilt der theueren, die billige der billigen Zigarre. Das Steuerverhältniß der Pfeifentabacke im n, , n. den Zigarren⸗ tabacken ist wesentlich auf Eintreten der badischen tommissare nicht mehr mit dem 24 bis 3fachen Betrage angesetzt, sondern auf das Doppelte herabgemindert, und es steht nichts im Wege, bei der Kom⸗ missionsberathung diese Relation einer nochmaligen sorgfältigen Er⸗ wägung zu unterziehen. Die jetzige Relation ist ubrigens in dem von dem 66 Abg. Bassermann betonten Bestreben gewählt, von der arbeitenden Bevölkerung jede Verminderung der Arbeitsgelegenheit thunlichst fernzuhalten; denn, meine Herren, bei einer unverhältniß mäßigen Begünstigung der Pfeifentabacke könnte der Konsum in der That sich von der Zigarre, welche viel mehr Bearbeitung erfordert, mehr abwenden und eine Reduktion der Arbeiterzahl nöthig machen, welche vermieden werden muß. ;

Meine Herren, die verbündeten Regierungen haben sich sodann im S 41 des Entwurfs zu Gunsten der Kleinindustrie einen großen Spielraum der Berücksichtigung vorbehalten. Dieser Paragraph lautet:

Für Betriebe, in welchen nicht mehr als 4 Personen beschäftigt und nur Zigarren zum eigenen Vertriebe des Unternehmers herge⸗ stellt werden, kann nach Maßgabe der vom Bundesrath zu treffen⸗ den Bestimmungen eine Erleichterung in der Buchführung gewährt oder die Entrichtung der Steuer im Wege der Abfindung an⸗ geordnet werden.

Dasselbe gilt von Betrieben, in denen vom Unternehmer allein ohne Hilfspersonen Zigaretten oder Schnupftaback zum eigenen Vertriebe hergestellt werden.

Ich sage ganz gewiß nicht zu viel, wenn ich behaupte, daß über⸗ haupt alle Vorschläge in der Kommissionsberathung oder hier im hohen Hause, welche dem Bestreben des Schutzes der mittleren und kleinen Industrie dienen, auf eine volle Würdigung der verbündeten Re⸗ gierungen rechnen dürfen, welche keineswegs von den Zukunftsgedanken des Monopols irgendwie berührt sind, und es liegt gar kein Grund vor, diesen Wauwau irgendwie auf der Bildfläche erscheinen zu lassen.

Meine Herren, die Annahme, daß die kleinen Industrien ein wesentlich höheres Betriebskapital künftig bedürften, ist wohl kaum zutreffend; denn ihre Betriebsart wird selten eine so langzeitige sein, 8 sie nicht innerhalb der Kreditierungsfrist des Gesetzes schon das Objekt wieder gegen Zahlung eg, ne hätten, und auch bisher hatten dann 66 diese Geschäͤfte beim Einkauf der Tabacke entweber eine Steuer zu bezahlen oder eine Steuerschuld zu über- nehmen, und zudem befassen sich die kleinen Betriebe auch wesent⸗ lich mit der Herstellung der billigen Sorten, bezüglich deren ja die Steuererhöhung ganz gewiß weniger bedeutend ist, als bezüglich der theueren, und was die Händler speziell angeht, so bietet 1 sie der §z 27 des Gesetzes nach wie vor die Möglichkeit, die Lagerung der Roh⸗= tabacke unversteuert in öffentlichen Lagern, welche auf Kosten des Staats hergestellt und unterhalten sind, oder in Privatlagern unter⸗ zubringen, und es ist der Vortheil hinzugekommen gegen die bis- herige 37 daß die Ueberwachung der Privatlager künftig gebühren⸗ frei erfolgt.

. Herren, ich glaube, daß schon hiernach manche aus der Sache geschöpfte Bedenken mindestens abgemindert sind. Die Be⸗ denken allgemeinster Art, welche vorgetragen sind, vollends kann ich nicht theilen. So kann ich, bei aller Hochachtung für die 8, der Frage im Hinblick aguf Art. 29 unserer Reicht.« berfafsung keinen Werth abgewinnen. Ob und wie anders die letzten Wahlen unter anderen en fer en ausgefallen wären, und iwas insbesondere den politischen Gang der er , angeht, so kann ich mir kurzweg vieles aneignen, was Freiherr von Stumm gestern vorgetragen hat; ich kann mich deswegen in Hinsicht der politischen . auf eine kurze Nachlese beschränken.

Es ist gewiß zurückzuweisen, meine Herren, wenn der Zu— sage einer Steuerpolitik nach der Leistungsfähigkeit eine Aus⸗ legung gegeben würde, welche zu dem Endergebniß hin⸗ führen müßte, daß man die Tragung der Reichslasten auf einen engen e,, ,. legt, und dem weniger, aber immerhin noch auskömmlich Bemitteiten dat Recht nimmt ih möchte sagen: das Ehrenrecht nimmt —, auch nach dem Maßfta seiner Kräfte beizutragen zur Erhaltung der natignalen Gäter. Damit würde der verhaͤngnißvolle Irrthum erweckt, als wenn nicht