1894 / 13 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 16 Jan 1894 18:00:01 GMT) scan diff

Nachweisung über die die Versteuerung und den Bestand inländischen Branntweins

für den Monat Dezember 1893.

Zeitabschnitt, auf welchen die Betriebsergebnisse sich beziehen. Hektoliter reinen Alkohols.

Im Monat Dezember 1893 449 9065 1965 821 Dazu aus den Vormonaten des laufen⸗ den Betriebs jahres 48 229 393 841 Zusammen vom Beginn des Betriebs⸗ jahres (1. Oktober 1893) bis zum gos 134 5889 662

Schlusse des vorbezeichneten Monats

si 353 Gos os

Am Schlusse des Rechnungsmonats verblieb in den Lagern und Reinigungsanstalten unter steuerlicher Kontrole ein Be⸗ stand von 425 640 hl.

Die vorstehende Nachweisung beruht auf den Angaben, welche in den der unterzeichneten Stelle seitens der betreffen⸗ den Zentral- Finanzbehörden der Bundesstagten allmonatlich zugehenden Reichssteuer⸗Uebersichten gemacht sind.

Berlin, im Januar 1894.

Hauptbuchhalterei des Reichs⸗Schatzamts. Biester.

In der Ersten 4 zur heutigen Nummer des „R. u.

St.⸗A.“ wird eine achweisung der Einnahme an

Wechselstempelsteuer im . Reich für die eit vom 1. April 1893 bis zum Schluß des Monats ezem ber 1893 veröffentlicht.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Gexichts⸗-Assessor Gu stav Röder zu Düsseldorf zum Regierungs⸗Rath zu ernennen.

Zeremoniell bei der am 1I7. Januar 1894 im Königlichen Schlosse zu Berlin stattf indenden Versammlung der Kapitelfähigen Ritter des hohen Ordens vom Schwarzen Adler.

Seine Majestät der Kaiser und König, als Souverän und Oberhaupt des hohen Ordens vom Schwarzen Adler, haben Allergnädigst beschlossen, Mittwoch, den 17. Ja⸗ nuar 1894, mit den anwesenden Kapitelfähigen Rittern im Königlichen Schloß zu Berlin die feierliche Investitur Seiner Königlichen Hoheit des Prinzen Ludwig Ferdinand von Bayern und Seiner Durchlaucht des Fürsten zu Schaumburg-Lippe, sowie des Präsidenten des Staats⸗Ministeriums, Staats⸗Ministers und Ministers des Innern Grafen zu Eulenburg vorzunehmen und ein Kapitel abzuhalten. ;

§1.

Ihre Königlichen Hoheiten die Prinzen des König— lichen Hau ses, die hier anwesenden 23 Ordensritter aus altfürstlichen souveränen Häusern und aus dem Fürstlichen Hause Hohenzollern versammeln sich um 12 Uhr Mittags in den Gemächern Seiner Majestät König Friedrichs L, woselbst Höchstdenselben die Ordensmäntel durch den Ordens-Schatzmeister Bork angelegt werden, welchen Königliche Kammerdiener dabei unterstützen.

Die Anfahrt ist durch Portal Nr. 5 bei der Wendel⸗

treppe. 2

8 2 Die übrigen Kapitelfähigen Ritter des 2 Ordens versammeln sich schon um 115 Uhr in der an das Königs⸗ immer zur Rechten angrenzenden boisierten Galerie. ie . derselben werden dort in Bereitschaft gehalten werden. Die Anfahrt ist gleichfalls durch Portal Nr. 5 bei der Wendeltreppe. 35 8 59.

Die Eingangs genannten neu aufzunehmenden Ritter ver— sammeln sich ebenfalls um 115/ Uhr in der Brandenburgischen (Rothen Adler⸗) Kammer.

Die Anfahrt ist gleichfalls durch Portal Nr. 5 bei der Wendeltreppe. ö.

8 2

Der Anzug ist für die Ritter des hohen Ordens vom Schwarzen Adler in Gala, für die Herren vom Militär mit weißem Beinkleid und mit Schärpe, für die Herren vom Zivil mit weißen Unterkleidern (Kniehosen, Schuhe und Strümpfe). Der Ordensmantel wird über der Militär- oder Zivil⸗Gala⸗ . die Ordenskette, welche die Kapitelfähigen Ritter mitbringen wollen, über dem Mantel angelegt. Die neu auf⸗ ,,, Ritter (58 3) erscheinen mit dem Bande des

Für die Ordens⸗Beamten, welche sich bald nach 11 Uhr im Königszimmer , haben, ist der Anzug ebenfalls in Gala mit weißen Unterkleidern.

Es werden nur Königlich preußische, nicht aber fremde

Orden getragen.

§5.

Die Obersten Hof⸗, die Ober⸗Hof⸗, die Vize⸗Dber⸗Hof⸗ und die Hof⸗Chargen, die Generale der Infanterie, der Kavallerie und der Artillerie, die Admirale, die Staats⸗ Minister und der Minister des Königlichen Hauses, die General⸗ Lieutenants, die Vize⸗Admirale, die Wirklichen Geheimen Räthe und alle übrigen Personen, welche zu dem Aufnahme⸗

*

Akte eingeladen werden, oder die zum Gefo ö er, n,

Wirklichen Geheimen Räthe im ersaal; die General⸗Adjutanten, die Generale und Admirale 4 la suite und die Fig Adjutanten, der Geheime Kabinets⸗ Rath Seiner ajestät des Kaisers und Königs, sowie das Gefolge Ihrer Königlichen Hoheiten der Prinzen und der Hohen e, , Gäste in der Rothen Drap d or) Kammer, in welcher sie so . verweilen, bis fie dem Zug nach dem Rittersaal folgen önnen.

Für die dem Aufnahme⸗Akt als Zuschauer beiwohnenden ersonen ist der Anzug in Gala mit Ordensband, für die rren vom Zivil mit dunkelem, für die Herren vom Militär

mit grauem Beinkleid und mit Schärpe.

Die Anfahrt ist durch Portal Nr. 5, der Aufgang über

die Wendeltreppe durch den Schweizersaal. .

Für die musikalische Begleitung der Investitur⸗-Feier sind

Trompeter mit langen Trompeten, welche mit den ent⸗ sprechenden Banderolen versehen sind, im Rittersaale und auf dem silbernen Chore vertheilt; ein Trompeterkorps hat hinter dem silbernen Chor .

Sobald Ihre Königlichen Hoheiten die Prinzen des Königlichen Hauses, die hier anwesenden Hohen Ordensritter aus altfürstlichen souveränen Häusern und aus dem Fürstlichen Hause Hohenzollern, sowie die übrigen Kapitelfähigen Mitglieder des hohen Ordens versammelt sind, macht der Ordens Zeremonienmeister Graf zu. Eulenburg Seiner Majestät dem Kaiser und Könige, Allerhöchstwelche Sich in einem der Ge— mächer Seiner Majestät König Friedrich's J. den Ordensmantel anlegen lassen, davon geziemende Anzeige. Allerhächst⸗ dieselben geruhen hierauf, unter Vortritt Ihrer Königlichen . der Prinzen und der obenerwähnten Fürstlichen

rdens⸗Ritter, Sich nach der an das Königszimmer angren⸗ zenden boisierten Galerie zu begeben, in welcher die dort versammelten Ritter (5 27 sich bereits nach dem Datum ihres Hrdens⸗Patents, paarweise, die jüngsten voran, aufgestellt haben und Ihren Königlichen Hoheiten vortreten. Auf diese Weise ordnet sich mit den im Königs⸗ zimmer befindlichen Ordens⸗Beamten, Herolden und Pagen nachstehender Zug:

1) zwei Ordens⸗Herolde;

2) die Hofpagen, welche die Ordens⸗Insignien der neu aufzunehmenden Ritter tragen, und die Pagen Ihrer

Königlichen Hoheiten der Prinzen;

3) der Srdens⸗Schatzmeister Bork; .

der Ordens⸗Sekretãr, Vize⸗Ober⸗Zeremonienmeister, Geheime Qber⸗Regierungs⸗Rath und vortragender Rath im Ministerium des Königlichen Hauses Graf von . den Ordens⸗Statuten,

un der Ordens⸗Zeremonienmeister, Ober⸗Zeremonien⸗ meister und Ober⸗Hof⸗ und Haus⸗Marschall Graf zu Eulenburg, mit dem Stabe;

5) die im 5 2 erwähnten Kapitelfähigen Mitglieder des Ordens, nach dem Alter ihres Ordens⸗Patents, paar⸗ weise, die jüngsten voran; ; der Ordens⸗Kanzler, Oberst⸗Kämmerer Fürst zu Stolberg⸗Wernigerode, mit dem Ordens⸗Siegel;

) Ihre Königlichen ,,. die Prinzen des Königlichen Hauses, die hier anwesenden Hohen Ordensritter aus altfürstlichen souveränen Häusern und aus dem Fürstlichen Hause

ohenzollern, nach dem Alter Höchstihres Ordens⸗ Patents, paarweise, die jüngsten voran; 8) Seine Majestät der Kaiser und König. S (.

Der Zug bewegt sich nach dem Rittersaale. Dort an⸗ gelangt, treten die Herolde dem Throne gegenüber, die Pagen Ihrer Königlichen Hoheiten der Prinzen, sowie die Hofpagen, welche die gif mien tragen, stellen sich rechts und links von den Herolden bis zum Königlichen Throne im Kreise auf, die Leibpagen Seiner Majestät des Kaisers und Königs auf der untersten Stufe des Thrones hinter dem Thronsessel.

Der Ordens Schatzmeister tritt, sobald die Aufstellung der Pagen erfolgt ist, zur Rechten der Herolde, bis er seinen Platz zwischen , einnehmen kann.

Der Ordens⸗Sekretär erwartet am Throne links den Ordens Kanzler. . - ö

Die im §S 2 erwähnten Kapitelfähigen Ritter stellen sich vom Throne zur Linken in einem ger r effe a uf, und zwar so, daß die dem Ordens⸗Patent nach ältesten dem Thron zunächst zu stehen kommen.

Der Ordens⸗Kanzler, und zur Linken desselben der Ordens⸗Sekretär, nehmen ihre Stellung links an den Stufen des Thrones. . .

Ihre Königlichen Hoheiten die Prinzen des König— lichen Hauses, die hier anwesenden . Ordens⸗ ritter aus altfürstlichen souperänen Häusern und aus dem Fürstlichen Hause Hohenzollern, stellen sich

ur Rechten des Thrones nach dem Alter Höchstihres Ordens⸗ atents im Halbkreise auf. . .

Schon vor Ankunft des Zuges sind im Rittersaale die zu dieser Festlichkeit eingeladenen Obersten Hof⸗, Ober⸗Hof⸗, Vize⸗Ober⸗Hof⸗ und. Höf⸗Chargen, die Generale der In— fanterie, der Kavallerie und der Artillerie, die Admirale, die Staats⸗Minister und der Minister des Königlichen Hauses, die General-Lieutenants, die Vize⸗Admirale und die Wirklichen Geheimen Räthe erschienen, und es haben die Hof⸗Chargen und, der Minister des Königlichen Hauses rechts vom Throne, die Generale, die Staats⸗Minister und die Wirklichen heimen Räthe dem Throne gegenüber ihre Stellung eingenommen. Links vom ö treten die General-Adjutanten, die Generale und Admirale à la suite und die lügel⸗Adjutanten, der Geheime Kabinets Rath Seiner Majestät des Kaifers und Königs, sowie das Prinzliche olge, welche sich in der Rothen (Drap dor Kammer versammelt hatten und dem Zuge nach dem Rittersaale gefolgt sind.

Bei dem Herannahen des Zuges ertönt von den im Rittersaale stehenden Trompetern ein kurzer Ruf, welcher von den auf dem silbernen Chore stehenden aufgenommen wird. Sobald die Spitze des Zuges den Rittersaal erreicht, setzt auf dem silbernen 56

ine schmetternde ein dauert 6. k 2 Ain enge. Thron egen = 8.

Seine Majestät der Kaiser und König, auptes, besteigen den Thron, lassen Sich auf dem hronsessel nieder und ertheilen dem Ordens Zeremonien⸗ meister den Befehl zur Einführung Seiner Königlichen Hoheit des Prinzen Ludwig Ferdinand von Seiner Durchlaucht des Fürsten zu Sch aumburg⸗Lippe. Hierauf begeben Sich Seine Durchlaucht der Prinz Frier h von Hohenzollern und Seine Durchlaucht der rinz Adolf zu Schaumburg⸗Lippe, nachdem Hchst⸗ dieselben Sich vor Seiner . dem Kaiser und König verbeugt haben, unter Vortritt der Herolde, und geführt von dem Ordens Zeremonienmeister, in die Brandenhurgif Rothe Adler⸗) Kammer, empfangen dort Seine Königliche Hoheit den Prinzen Ludwig Ferdinand von Bayern und Seine Durchlaucht den Fürsten zu Schaumburg-Lippe, 6 ie beiden Durchlauchtigsten Ritter bis zur eendigung der Zeremonie als Parrains zur Seite bleiben, und n. Höchstdieselben bis an die Stufen des Thrones. Daselbst angelangt, verbeugen sich Alle vor Seiner Majestät dem Kaiser und König. Der Ordens⸗-Schatzmeister tritt unterdessen zu den die Insignien tragenden Hofpagen. Der Ordens⸗Zeremonienmeister nimmt seine Stellung dem Ordens⸗Kanzler gegenüber an den Stufen zur Rechten des Thrones ein.

Bei dem Erscheinen der neu zu investierenden Ritter im Rittersaale ertönt von den daselbst auf⸗ gestellten Trompetern eine kurze Fanfare, welche von dem silbernen Chor aus nachgeblasen wird und ver⸗ klungen ist, sobald die neuen Ritter vor dem Throne angelangt sind.

Seine Majestät der Kaiser und König lassen jetzt durch den Ordens⸗Kanzler dem Ordens⸗Sekretär einen Wink ertheilen, um die das Aufnahme⸗Gelöbniß betreffenden Ar⸗ tikel 19 und 11 der Ordens⸗Statuten vom 18. Januar 1701 zu verlesen.

Nachdem dies geschehen, reicht der Ordens⸗Sekretär, welcher sich zur Linken des Ordens⸗-Kanzlers aufgestellt hat, dem letzteren das Statutenbuch offen, welches dieser ebenfalls geöffnet in die Hände Seiner Majestät des Kaisers und Königs niederlegt. Allerhöchstdieselben richten sodann an die neu aufzunehmenden Ritter nach einander, und zwar ,. an den dem Patent nach ältesten die Frage: „ob

erselbe geloben wolle, die ihm soeben bekannt gemachten

Ritterpflichten zu erfüllen“, worauf der jedesmal Befragte, an

den Thron hinantretend, indem er seine Rechte (die bloße

Hand) auf das Statutenbuch legt, an Eides Statt erwidert: „Ja, ich gelobe es!“

Der Ordens⸗Kanzler empfängt aus den Händen Seiner Majestät des Kaisers und Königs das Statutenbuch zurück um dasselbe dem Ordens⸗Sekretär wieder zu übergeben.

Die neu aufzunehmenden Ritter begeben Sich in Ihre früheren Stellungen zurück und werden nunmehr, nachdem Höchstdieselben das Band des Ordens abgelegt haben, von den beiden assistierenden Parrains mit dem Ordensmantel

bekleidet. Während dieser Einkleidung ertönt von dem silbernen Chor herab eine all nr he längere Fanfare.

Der Ordens⸗Kanzler überreicht sodann auf einem roth⸗ sammetnen Kissen, das er vom Schatzmeister empfangen, Seiner Majestät dem Kaiser und König die Ordens⸗ ö. für den dem Patent nach ältesten der neu aufzunehmenden Ritter.

Hierauf tritt dieser zum zweiten Mal an die Stufen des Throns, läßt Sich vor Seiner Majestät dem Kaiser und König auf das durch einen Pagen herbeigebrachte Kissen mit dem rechten Knie nieder, und der Allerdurchlauch⸗ tigste Großmeister geruht Höchstdemselben die Ordenskette umzuhängen und die Accolade zu ertheilen.

Die Trompeter im Saale lassen einen neuen Ruf ertönen, welcher vom silbernen Chor aus mit einer dreimaligen Fanfare erwidert wird.

. 4. neu aufgenommene Ritter tritt auf Seinen Platz

urũck. Dieselbe Zeremonie wiederholt sich bei dem zweiten der neu aufzunehmenden Ritter. =

Die somit investierten beiden Ordensritter werden nun gleichzeitig von den assistierenden Parrains, unter Geleitung des Ordens⸗Zeremonienmeisters, zur Handreichung und dann zu dem Platze geführt, welchen Höchstdieselben unter den Kapitelfähigen Ordensrittern einnehmen.

Während der Handreichung ertönt ein Ordensmarsch. ierauf kehren die Durchlauchtigsten Parrains auf Höchsi⸗ ihre Plätze zurück. g 10

Seine Majestät der Kaiser und König ertheilen nunmehr dem Ordens⸗Zeremonienmeister den Befehl zur Ein⸗ n, des Präsidenten des Staats⸗Ministeriums, Staats⸗

inisters und Ministers des Innern Grafen zu Eulenburg.

Hierauf begeben sich die als Parrains assistierenden Kapitelsmitglieder, der General der Kavallerie und General⸗ Adjutant von Albedyll und der General der Infanterie Freiherr von Meerscheidt⸗-Hüllessem, nachdem sie fich vor Seiner Majestät dem Kaiser und König verbeugt haben, unter Vortritt der Herolde, und geführt von dem Ordens⸗Zeremonienmeister, in die Brandenburgische (Rothe Adler) Kammer, empfangen dort den Neuaufzunehmen den, welchem sie bis zur Beendigung der Zeremonie als Parrains zur Seite bleiben, und geleiten denselden bis an die Stufen des Throns. Daselbst angelangt, verbeugen sich Alle vor Seiner Majestät dem Kaiser und König.

Bei dem Erscheinen des neu zu investierenden Ritters im Rittersaal ertönt von den daselbst auf— gestellten Trompetern wiederum eine kurze Fanfare, welche von dem silbernen Chor aus nachgeblasen wird und verklungen ist, sobald der neue Rilter vor dem Thron , . t.

Seine Majestät der Kaiser und König lassen jetzt wiederum die das Aufnahme⸗Gelöbniß betreffenden Artikel 10 und 11 der Ordens Statuten durch den Ordens⸗Sekretär ver⸗ lesen und richten sodann, nachdem 4 das Statutenbuch abermals überreicht worden ist, an den neuauf⸗ zunehmenden Ritter die Frage: „oh derselbe geloben wolle, die ihm soeben bekannt gemachten Ritterpflichlen zu erfüllen“,

ayern und

worauf der Befra an den Thron hinantretend, indem er b seine 1 * . Hand) auf das Statutenbuch legt, an

Der eee ,

ich gelobe es!“

; Ei, Parrains mit dem Während dieser Einkleidung ertönt von dem silbernen Chor herab eine altdeutsche längere Fanfare.

Der Ordens-⸗Kanzler überreicht sodann auf einem roth— sammetnen Kissen, das er vom Schatzmeister empfangen, Seiner Majestät dem Kaiser und König die Ordeng— kette für den neu aufzunehmenden Ritter.

Hierauf tritt dieser zum zweiten Mal an die Stufen des Throns, läßt sich vor Seiner Majestät dem Kaifer und König auf das durch einen i. herbeigebrachte Kissen mit dem rechten Knie nieder, und der Allerdurchlauchtigste Großmeister geruht demselben die Ordens kette umzuhängen und die Accolade zu ertheilen.

Die Trompeter im Saal lassen einen neuen Ruf ertönen, welcher vom silbernen Chor aus mit einer dreimaligen Fanfare erwidert wird.

Der neu aufgenommene Ritter tritt auf seinen Platz zurück und wird nun von den assistierenden Parrains, unter Geleitung des Ordens⸗-Zeremonienmeisters, zur Hand⸗ reichung und dann zu dem Platze geführt, welchen er unter den Kapitelfähigen Ordensrittern einnimmt.

Während der Handreichung ertönt ein Ordens-Marsch.

Hierauf kehren die Assistenten auf ihre Platze zuruck

. § 12.

Seine Majestät der Kaiser und König erheben Sich, um das Srdenskapitel abzuhalten. Dies geschieht im Kapitelsaale, wohin sich vom Rittersaale aus in der unter 5 6 beschriebenen Weise der Zug, in welchen an den entsprechenden Stellen die investierten neuen Ritter eingetreten sind, in Be⸗ wegung setzt. . ö

Die im Rittersaal aufgestellten Trompeter betonen die Beendigung der Investitur⸗Feier durch einen Ruf, welcher auf dem silbernen Chor aufgenommen wird- Eine kräftige Fanfare begleitet den Zug der Ritter aus dem Saale.

Die Herolde, welche dem Zuge wieder vorgetreten sind, bleiben in der Rothen Sammetkammer am Ein— ange zum. Kapitelsaale stehen. Nach Eintritt der Ritter, und nachdem die Pagen den Kapitelsaal verlassen haben, wird die Thür desselben geschlossen.

3 endigt der Akt der Investitur, und das Kapitel eginnt.

Von den Hof⸗ Chargen, den General-Adjutanten, den Generalen und Admiralen à la suite und den Flügel⸗ Adjutanten, sowie von dem Prinzlichen Gefolge, erwarten im Rittersaal nur die dienstthuenden die Ruͤckkunft Seiner Majestät des Kaisers und Königs und Ihrer Königlichen Hoheiten der Prinzen.

13 Sobald der Allerdurchlauchtigste Großmeister das Kapitel geschlossen hat, formiert der vorbeschriebene Zug sich in um⸗ ß ehrter Ordnung. Hierauf erheben Seine Ma je stät der aiser und König Sich an der Spitze sämmtlicher Ritter nach der Schwarzen Adler⸗-Kammer, wofelbst die Mäntel ab— gelegt werden.

Berlin, den 15. Januar 1894. Auf Seiner Kaiserlichen und Königlichen Majestät Allergnädigsten Spezi al⸗-Befehl.

Graf A. Eulenburg, Zeremonienmeister des hohen Ordens vom Schwarzen Adler.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗Angelegenheiten.

Der außerordentliche Professor an der Universität Bonn Dr. Minkowski ist in gleicher Eigenschaft in die philosophische Fakultãt der Universitãt Königsberg versetzt worden.

Den Privatdozenten in der Philosophischen Fakultät der Universität Marburg Dr. Karl Wenck und Br. Reinhard Brauns ist das Prädikat Professor bei elegt worden.

Am Schullehrer⸗Seminar zu e, ist der Lehrer Hein als Hilfslehrer angestellt worden.

Aichtamtliches.

Den tsches Reich.

Preußen. Berlin, 16. Januar.

Seine Majestät der Kaiser und König arbeiteten heute Morgen von 8 Uhr ab zunächst allein und hörten von Slg Uhr ab den Vortrag des Chefs des Militär⸗ kabinets, Generals der Infanterie von Hahnke. Um 11 Uhr fand die feierliche Eröffnung des Landtags durch Seine Majestãt im Weißen Saale des Königlichen Schloffes statt. Um 12 Uhr nahmen 1 stdieselben die Meldung des Fürsten 8 zu Solms⸗Hohensolms⸗Lich, aus Veranlassung seiner Beförde⸗ rung zum General⸗Major à la suite der Armee, entgegen.

. efstern Abend 8 Uhr 53 Minuten . Ihre RKönig⸗ lichen Hoheiten der Prinz und die . udwig Ferdinand von Ba und um 10 Uhr 36 Minuten Ihre Durchlauchten der Fürst und die Fürstin von Schaumburg Lippe aus Buͤcke⸗ burg zum Besuch am Königlichen Hofe hierfebft ein.

Der Ausschuß des Hu . Verkehr . K für Fandel und

Es wird hiermit darauf aufmerksam t, daß der Bericht und die übrigen Drugsachen der , , n, . K nicht in der Reichsbank, sondern lediglich in der Reichsdruckerei, Dranienstraße 0 /9gl, zu haben sind.

Der Bevollmächtigte zum Bundesra „Senator der freien Hansestadt Lübeck Dr. 3 ist 7 angekommen.

Der Regierungs-Rath Dr. von Gizycki zu Oppeln ist an das . ö u Breslau 1 worden. Regierungs⸗Assessor Dr. Mauri zu Ierlohn ist bis auf weiteres dem Landrath des Kreises Mors, Regierungs⸗ bezirks Düsseldorf, zur Hilfeleistung in den landrãthlichen Geschäften zugetheilt worden.

Der Premier⸗Lieutenant der Landwehr In sfanterie Kieser ist unter Ueberweisung zu der Korps-Intendantur X. Armee— . . etatsmãßigen Militãr⸗Intendantur⸗Assessor ernannt worden.

Seffen.

Die evangelische Landessynode tritt der „Darmst. Ii. zufolge heute in Darmstadt ,. Für den ersten Tag steht u. a. der Erlaß einer Adresse aus Veranlassung der Verlohung Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs zur Berathung. An den folgenden Tagen wird dann der Leitfaben für den Religionsunterricht in den evangelischen unierten Gemeinden des Großherzogthums (Katechismus) berathen

werden. Elsaß Lothringen. Der Kaiserliche Statthalter Fürst Hohenlohe ist dem e * B.“ zufolge gestern von Straßburg nach Berlin gereist.

Deutsche Kolonien.

Der Gouverneur von Deutsch⸗ Ostafrika hat eine Verordnung, betreffend die Erhebung einer Erbschafts steuer und die Re elung von Nachlässen Farbiger, erlassen. Hier⸗ nach hat bei jedem Erbfall der Bezirks Amtmann von Amts wegen in summarischer Weise die Höhe des Nachlasses festzu⸗ stellen und, wenn derselbe auf Erben der ersten Klasse uber⸗ geht, zwei Prozent von dem Werthe des Nachlasses nach Ab⸗

. ig der Schulden, in allen übrigen Faͤllen fünf Prozent als

bschaftssteuer zu erheben. Erhebt der Erbe gegen die Fest⸗ setzung der Höhe des Nachlasses Widerspruch, so ist eine ge⸗ naue Ermittelung anzustellen. Wenn der Erbe oder ein Glaͤu⸗ biger des Nachlasses es beantragt, hat der Bezirks⸗ Amtmann die Regelung der Hinterlassenschaft in die Hand zu nehmen. In diesem Fall werden an Stelle der Erbschaftssteuer stets fünf Prozenk der vorhandenen Aktivmasse vor Abzug der Schulden als Gebühr für die Nachlaßregulierung erhoben. Der Kaiserliche Gouverneur von Zimmerer hat am 10. 8. M. von Hamburg aus die Rückreise nach Kamerun angetreten. Der in der Kolonigl-Abtheilung des Auswärtigen Amts beschäftigte Regierungs⸗Rath Rose ist am 8. d. M. von Hamburg nach Kamerun abgereist, um Ermittelungen über die Ursachen der daselbst stattgehabten, jetzt nieder⸗ geschlagenen Meuterei eines Theils der Polizeitruppe anzustellen und über das Ergebniß zu berichten. Der Hauptmann Morgen hat kürzlich die Aus— reise angetreten, um Verstärkungsmannschaften für die Polizeitruppe in Kamerun anzuwerben. Ihm sind bei⸗ gegeben der Secand⸗Lieutenant Bo min ik und der Sergeant Krguse. Der bisher in der Kolonial-Abtheilung beschäftigte Regierungs⸗Assessor von Saltzwe del hat mit dem am 10. d. M. von d,. , n Dampfer der Woer⸗ mann⸗Linie die Ausreise nach Kamerun angetreten, um beim dortigen Kaiserlichen Gouvernement zunächst auftragsweise be⸗ Harn g zu werden, Für die Polizeltruppe in Kamerun sind der Vize⸗Feldwebel Biernatzky, der Artillerie⸗Unteroffizier Schumann und der Lazarethgehilfe Seebe angenommen. Sie haben am 8 beziehungsweise 10. d. M. die Ausreise an⸗ n,. Am 8. d. M. ist auch der Afrikaner Unteroffizier am pg nach Kamerun abgereist, um in der dortigen Polizei⸗ truppe Verwendung zu finden. Er ist, nachdem er den Haupt⸗ mann Morgen . dessen Reisen in Kamerun begleitet hatte, we, erzogen und im Garde⸗Füsilier⸗Regiment ausgebildet worden. Der Kaiserliche Landeshauptmann von T ogo, von

Puttkamer, hat am 13. d M. Berlin verlassen und die

Reise nach seinem Posten über Genug angetreten. Nach telegraphischer Mittheilung aus dem deutschen Schutzgebiet von Togo ist die Telegraphenverbindung zwischen Come und Quitt a fertiggestellt und am 9. Januar d. J eröffnet worden. Die Erõ ung der Linie von da bis Klein⸗Popo steht in nãchster * zu erwarten.

Die Neu⸗Guineg⸗Kompagnie hat durch den Tod des Dr. med. Herrn Ph. Emmerling einen schmerzlichen Verlust erlitten. Herr Dr. Emmerling war den „Nachrichten über Kaiser Wilhelmsland“ zufolge aus dem Sanitätsdienst der Armee, der er als Assistenz Arzt 1. Klasse im Großherzoglich Hessischen Garde⸗Dragoner⸗Regiment Nr. 23 angehörte, durch Vermittelung der Medizinal⸗Abtheilung des König⸗ lichen Kriegs⸗Ministeriums in den Dienst der Neu⸗ Guinea⸗ Kompagnie im Beginn des Jahres 1891 über— getreten und hatte, nachdem er einen Aufenthalt in Java zu vorhereitenden Studien benutzt hatte, die ärztlichen Geschäfte in . am 22. Juni 1891 übernommen. Er hat sie in Stephansort und später in Friedrich Wilhelmshafen nach Verlegung der . ation dorthin bis zu seiner am 6. Fe⸗ bruar 1 erfolgten Erkrankung nach dem Zeugniß bes Landeshauptmanns mit Pflichttreue und Hingebung geführt und wurde als Arzt wie als Mensch gleich hoch . Dr. med. Jentzsch hat am 2. Juni 1893 die chäfte des Arztes der Veu⸗Guineg⸗ Kompagnie und des Gesundheits⸗ beamten für Friedrich , übernommen. .

Desterreich⸗ Ungarn.

i weiteren Verlauf der igen Verhandlungen gegen die . e n mn ö. wie W. T. B.“ aus Prag berichtet, den Ausschluß der Oeffentlichkeit, worauf die Vertheidiger ihre Vertrauensmänner Zumeist Heitungsberichterstatter und Abgeordnete ernannten. nzelne Angeklagte benahmen sich heraus⸗ fordernd und wurden vom Praãsidenten aufs strengste zur Ordnung

2 *

verwiesen. Ansammlungen, die vor dem Gebäude der alt⸗ gechischen Zeitung Hlas Näroda“ stattfanden, wurden zer⸗ streut. Heute die 326 Seiten umfassende Anklage⸗ ar verlesen. Die Anklage lautet auf Hochverrgkh,

a jestätsbeleidigung und Beleidgung von Rit= r, . des Kaiserlichen Haufe, ferner auf Geheim⸗ ündelei Beleidigung einer gesetzlich anerkannten Kirche, Diebst ahl, boshafte al gung frem den Sigenthums und Betrug. Angeklagt ind Anton Holz⸗ bach, 19 Jahre alt, Journalist, und J. Genossen. Das Alter der letzteren variirt zwischen 21 und 16 Jahren, nur einer ist über 30, 19 sind über 20 87 alt. Dem Stande nach sind die . andwerksgehilfen, Arbeiter, einige Journa⸗ listen, zwei okatur⸗Konzipienten und zwei Studes en. Als , . sind 100 Personen, darunter 27 Polizeibeamte, vor— geladen.

In den Gründen der Anklageschrift werden zunächst die Demon⸗ strationen am Vorabend des Geburtsfestes des Kaifers, 17 Auguft 1893, geschildert, bei welcher Gelegenheit zahlreiche, den Monarchen und die Allerhöchste Familie beleidigende, zumeist hektographierte Zettel verbreitet wurden. Diese Demonfstrationen waren don meh⸗ reren Personen vorbereitet, und der Geheimbund Omladina hat dabei die uptrolle gespielt. Die Anklageschrift verbreitet sich des längeren über die Entstehung, den Zweck, die Organifation und die Thaͤtigkeit dieses Geheimbundes. us dem bei dem Angellagten

iegloser konfiszierten ö geht hervor, daß die Anfänge eines Verbandes zur Veranstaltung von Kundgebungen in die Jeit der Landes ⸗Jubiläumsausftellung J891 zurückreichen und als Ausfluß der im Kongresse der slavischen Studentenschaft in Wien 1890 voll⸗ . Vereinigung dieser Studentenschaft mit der fortschrittlichen rbeiterschaft anzusehen sind. Dieser Kongreß acceptirte Tas Programm der vollstãndigen Gleichberechtigung, der föde⸗ rativen Umgestaltung Desterreichs und der Verbrüderung der Arbeiter mit der intelligenten Bürgerschaft. Am 15. September 1893 wurde beschloßssen, einen Verein Omladina zu gründen, dessen Statuten jedoch von der Statthalterei nicht genehmigt wurden. Dessen⸗ ungeachtet hat der Verein seine Thätigkeit begonnen und als seinen weck die Veranftaltung von Straßen ⸗Demonstrattonen behufs Finschüchterung der Polizei, die Veranstaltung von Auf— läufden naticnalen und internationalen Charakters angeschen. Mit Ausnghme, des ermordeten Mrya und vier Konforten leugneten alle Angeklagten die Existen; eines Geheimbundeg unter diesem Namen und mit dem obigen Zwecke und erklärten, bloß Fort⸗ schrittsfreunde zu sein, die sojziale Fragen im nationalen Geiste läsen wollten. Sie wollten bloß das czechlsche Volk gegen die Deut⸗ schen vertheidigen und Straßenkundgebungen gegen ak das czechische Volk beeinträchtigenden Maßregeln veranftalten. In einem bei bein Angeklagten Holzbach vorgefundenen Briefe wurde jedoch als Ziel des thatsächlich existirenden Vereins die gemeinsame Umge⸗ staltung der Staatsform und die Hervorrufung einer europãischen Revolution bezeichnet. Auf Befragen erklärte der Angeklagte Holzbach, daß er den Termin bis zum Jahre 1898 für diesen Zweck als zu⸗ reichend halte. Später erklärte Holibach diese Aeußerungen als bloße Phantasiegebilde. Die Organisation der Smladina? Fatte die Zahl, fünf zur Basis. Ein gemeinfamer fünfgliedriger Auf⸗ sichtssenat nominierte die Borstãnde von fünfgliedrigen Riegen. Dieser Senat ernannte einen Diftator mit unbeschrankter Macht. Organe der Omladina“ waren Daumen“ und Finger. In ver⸗ traulicher Sitzung der Genossen⸗ wurde der Daumen“ gewählt, dieser kooxtierte vier Finger“, diese wählten wieder einen Daumen“ und dieser zweite Daumen; stellte sich dem ersten vor. Der zweite Daumen wählte vier Finger“, diefe einen Daumen“, der sich wieder dem ersten Daumen vorstellte u. f. w. Der erffe Daumen kannte somit alle Daumen‘, aber die übrigen „Daumen? kannten sich gegenseitig nicht. Von den Fingern kannten einander nur immer jene vier, welche unter (nem gemeinsamen Daumen waren. Alle Aktionen dirigierte der erste Daumen“, der somit Diftator war und die übrigen Daumen von den geplanten Unternehmungen verständigte. Die Zahl der Mit⸗ glieder der Omladina · betrug 720. Der Verein hakie Ortsgruppen in Jun bunzlau, Pilsen, Budweis, Reichenberg und Kladno und unterhielt Beziehungen zur DOmladina“ in Wien Galizien mit ein⸗ zelnen Ruthenen, Serben und Slovenen. Nach den Aussagen einiger Angeklagter unterhielt die Omladina⸗ freundschaftliche Beziehungen zur jungezechischen Partei. Einige jungezechische Abgeordnete besuchten vertrauliche Sitzungen der Dmladina⸗. Zu den eifrigsten Mitgliedern zählten Jiegloser, Hol;ibach, Ryback, Weigert und Duda. In den Versammlungen wurde u. 4. die Be— ude . der Statue des Kaisers Franz J. beschloffen und zablresche Demonstrationen in Scene gesetzt. Die Anklageschrift führt mebrere solche von der Omladina“ inscenirte Tumulte an. Publizistische Drgane der Omladina‘ waren:; Zeitschrift der fortschritt lichen Studentenschaft ? später Neue Strömungen“, die fortschrittlichen Blätter, und Neodvistloft . Die Anklageschrift führt sodann die je den einzelnen Angeklagten belastenden Momente an.

In einer gestern in Buda pest abgehaltenen Konferenz der liberalen Partei theilte der Vorsitzende den Austrit: von 13 Mitgliedern mit. Auf eine Anfrage des Grafen Stephan Karolyi erklärte der Minister⸗Präsident hr. Weker le, den Wählern gegebene Versyrechen seien unbedingt bindend; wenn deren Einhaltung unmöglich werde, so bleibe nur die Mandats⸗ niederlegung übrig. Der Minister⸗Präsident sprach sodann den Wunsch aus, es möge als Parteifrage erklärt werden, daß Gegner der kirchenpolitischen Vorlage im Verbande der Partei nicht bleiben könnten. Die Partei entsprach unter stürmischer Zustimmung diesem Wunsche.

Großbritannien und Irland.

Das Oberhaus hat gestern die erste Lesung der Kirch⸗ spielrathsbill angenommen und sich darauf bis zum Frei⸗

tag vertagt. . Frankreich.

In der gestrigen Sitzung der Deputirtenkam mer nahm Dupuy den Präsidentensitz ein und hielt, wie W. T. B.“ berichtet, eine Ansprache, worin er daran erinnerte, daß das Land von der Kammer ernsthafte Arbeit und ruhige, würdige Berathungen erwarte. Der Finanz ⸗Minister Burdeaun brachte sodann den Gesetzentwurf wegen Konverfion der äaprozentigen Rente ein. Danach sollen die Inhaber für jedes Stũck / gprozentiger ein solches Zi / sprozentiger Rente erhalten mit Zinsgenuß vom 15. Februar ab und der Garantie, daß vor dem Jahre 1962 eine neue Konversion nicht stattfinden werde. Die aus der Konversion sich ergebende Ersparniß wird sich auf ungefähr 68 Millionen jährlich belaufen. In der Begrün⸗ dung wird auf die ruhige und friedliche Lage Europas hin⸗ aer und hervorgehoben, man Fkönne far die Durch⸗

hrung der Maßregel kaum einen günstigeren Moment abwarten. Die Regierung he als Zinsfuß 34 Proz. gewählt, um die Iniereffen der Rentenbesitzer zu schonen. Die Z3prozentige Rente trage bei einem Kurse von 98 306 Proz; die neue 3! / prozentige Rente werde 3353 Proz. tragen. Zur Durchführung der Operation sei ein Kredit von 3 850 006 Fr. erforderlich. Auf den Antrag des Finanz Ministers wurde der Entwurf mit 349 gegen 144 Stimmen der Kredit⸗Kommission überwiesen, die ihn nach kurzer Debatte eiustimmig annahm. Der Deputirte Poin⸗ sarrs wurde zum Referenten gewählt und wird heute seinen Bericht erstatten.