1894 / 17 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 20 Jan 1894 18:00:01 GMT) scan diff

er den Gesammtsteuervorschuß leisten müssen und dadurch unbedingt eschädigt werden. Bei der Versteigerung des Weins würde der ö sobald für ein 12 Hektoliter ⸗Faß 600 M geboten werden, A Steuern zu erlegen haben; das könne kein Händler bezahlen, und so würden diese Weine in den Händen der Winzer bleiben und von diesen zu jedem Preise losgeschlagen werden müssen. Die Schädigung des Winzers wäre also eine eminente. Redner spricht sich dann ausführlich gegen eine Besteuerung des Schaumwein aus. Die freisinnige Vereinigung werde die vorgeschlagene Vorlage ablehnen. Königlich preußischer Bevollmächtigter zum Bundesrath, Direktor im Reichs ⸗Schatzamt, Wirklicher Geheimer Rath Aschenborn: Durch die Ausführungen ,, Redner zieht sich wie ein rother Faden die Behauptung, daß die Steuer auf den Winzer abgewäljt werden würde. Wenn diese Annahme richtig wäre, würde der Vorlage auch nach Auffassung der verbündeten Regierungen ihre Berechtigung entzogen sein. (Hört, hört! Unsere Absicht geht durchaus dahin, die wirthschaftlich Schwächeren zu schützen. Auf dem Gebiet der Weinproduktion ist dieser Absicht Ausdruck gegeben durch die Ver⸗ theidigung der Weinbauer gegen die Reblaus, ohne daß irgend eine Gegenleistung bisher in dieser Beziehung in Anspruch genommen wäre. Beispielsweise sind in Preußen in den letzten Jahren rund 450 00060 jährlich dafür aufgewendet worden. Unzweifelhaft ist die Befürch⸗ tung, daß die Winzer durch die Vorlage geschädigt werden würden, auch in den Winzerkreisen selbst überaus weit verbreitet, wie zahl⸗ reiche an die gesetzgebende Körperschaft und den Reichskanzler gelangte etitionen ergeben. Diese mißverständliche Auffassung des größten heils der mag entstanden sein durch eine gewisse vorzeitige Veröffentlichung des ersten Entwurfs, welcher nicht an den Reichstag gelangt ist, und in welchem auch die Hersteller von Obst⸗ und Beerenwein einer Kontrole untersogen wurden. Dadurch fanden sich auch diese naturgemäß beunruhigt, obwohl sie sich sagen konnten, daß ihr Produkt in außerordentlich wenig Fällen die Werthgrenze von 50 4 erreichen würde, also steuerfrei bliebe. Solcher Hersteller von Obst⸗ und Beerenwein giebt es eine außerordentlich große Zahl. Meine Statistik umfaßt Preußen, Bayern, Württemberg, Baden, Hessen, Elsaß⸗Lothringen; Sachsen und die thüringischen Fürsten⸗ thümer kommen als Obstbaugegenden wenig in Betracht. Es giebt in diesen sechs Territorien 440 600 Haushalte, in denen Obst⸗ und Beerenwein produziert wird, d. h. etwa 100 000 mehr als eigentliche Weinbauer. Daher das große Anschwellen der Bewegung gegen die Vorlage. Sämmtliche Hersteller von Obst⸗ und Beerenwein werden aber durch die Vorlage, wie sie jetzt gestaltet ist, garnicht getroffen. Sie könnten höchstens Vortheil haben, wenn, was ich allerdings nicht zugebe, sich der Konsum geringwerthigeren Sorten zuwenden würde. Es bleiben also an solchen landwirthschaftlichen Betrieben, die überhaupt bei der Vorlage in Frage kommen, nur Hersteller von Traubenwein übrig. Das sind nach meiner Statistik 343 300. Ven diesen scheiden vollständig aus diejenigen, die ihr Produkt nicht weiter verkaufen, und diejenigen, deren Produkt die Werthgrenze von 59 „t nicht erreicht. Die Zahl derjenigen Personen, welche ihre Produktion auf den steuerfreien Haustrunk beschränken, ist überraschend groß. Es bleiben von den 343 500 nur 167 500 zur Besteuerung übrig. Von diesen 167 500 sind weiter in Abzug zu bringen die, deren Produkt unter 50 ½ im Werthe bleibt. Nach der sachverständigen Schätzung der Weinkommission sind nur 4500 des in Deutschland zum Konsum gelangenden Weines von höherem Werthe als 50 M Nehme ich an, was im großen und ganzen zutreffend ist, daß ebenso viele Winzer einen besseren Wein als 50 produzieren, so haben von denen, welche Wein zum Verkauf produzieren, nur 45 0/9 an dem Gesetz überhaupt ein Interesse. Es sind also in Deutschland nur S6 750 ländliche Betriebe an diesem Gesetzentwurf interessiert, bei denen also überhaupt eine Einbuße ihrer wirthschaftlichen Verhältnisse in Frage kommt. Eine solche wird befürchtet durch den Konsumrück⸗ gang infolge, der Preissteigerung des Weines und deshalb, weil beim Winzer die Steuer hängen bleiben soll. Diese beiden Argumente schließen sich eigentlich aus. Wenn die Winzer wirklich die Steuer zu tragen hätten, wie soll dann der Konsumrückgang eintreten; denn der . wird dann denselben Preis behalten. Beide Besorgnisse scheinen aber unbegründet. In dem Entwurf ist durchweg darauf Bedacht genommen, die Rückwälzung der Steuer auf den Winzer möglichst zu verhindern. Nur der Winzer, welcher zugleich Klein⸗ handel treibt, muß die Steuer tragen. Verkauft der Winjer, wie es gewöhnlich der Fall ist, an Großhändler, so braucht nicht einmal der Großhändler die Steuer zu bezahlen, sondern sie wird bezahlt, sobald der Wein an die Konsumenten übergeht. Die Be⸗ fürchtung, daß der Winzer die Steuer trägt, wäre doch nur begründet, wenn ein Konsumrückgang und dadurch ein Ueberan gebot von Wein hervorträte, wodurch der Winzer gezwungen würde, sein Produkt à tout prix zu verkaufen. Nach den bisherigen Erfah⸗ rungen wird ein solches Ergebniß nicht eintreten. Der Zoll für fremden Wein wurde 1879 von 16 auf 24 M erhöht. In den fünf Jahren vorher betrug der Weinimport nach Deutschland durch⸗ schnittlich 55 580 t, in den fünf Jahren danach allerdings nur 45081 t. Aber 1879 war vor der Zollerhöhung naturgemäß der Import sehr groß, er betrug 96 968 t. Vertheilt man den Ueber- schuß dieses Imports über den Durchschnitt vor der Zollerhöhung auf die fünf Jahre nach derselben, so kommt für diese ein Durchschnitt von 57 358 t heraus. Dies beweist, daß eine mäßige Weinsteuer einen Rückgang des Konsums nicht zur Folge haben wird. Das zeigt auch ein Beispiel an einem andern Verbrauchsartikel. Der brasilianische Kaffee, der von der großen Masse der Konsumenten gebraucht wird, schwankte in den fünf Jahren 1882186 zwischen 81,60 und 93,60 „t. im Preise, kostete also durchschnittlich 86,22 4 pro Doppelzentner. In den unmittelbar darauf folgenden fünf Jahren schwankte der enorm gestiegene Preis zwischen 135,80 und 173,10 , im Durch⸗ schnitt also 156,72 M, somit um eine Preissteigerung von S2 oso. Nun betrug der Konsum pro Kopf in den fünf billigen Jahren 2.50 kg; dann sank er zwar, erreichte jedoch bei Schluß der fünf theuren Jahre wieder die Höhe von 252 kg, ein Beweis, ö. der Konsum, trotz der enormen Preissteigerung, schließli noch um eine Kleinigkeit sich vermehrt hat. Also der Vor⸗ wurf, daß die Steuer den armen Winzer und den nothleidenden Landwirth belastet, trifft nicht zu. Ich verkenne nicht, daß immerhin noch beachtenswerthe Einwendungen gegen den Gesetzentwurf gemacht werden können, und gerade die Besteuerung vom Werthe bildet einen der heikelsten Punkte. Doch lassen sich solche Bestimmungen relativ leicht verbessern. In Baden und Elsaß⸗Lothringen giebt es keine Werthsteuer, in Baden hat früher eine bestanden, sich aber als unerträglich erwiesen. Die i , , Schanksteuer ist zwar eine Werthsteuer, doch werden die Nachtheile durch ein weit gehendes Pauschalierungssystem abgeschwächt. Vielleicht führen die Verhand⸗ lungen in der Kommission zu einer anderen Besteuerungsart. Das steuerpffichtige Quantum ist ja viel leichter zu erfassen, als die Qualität. Es genügt fast, wenn man nur an den größeren Handels—⸗ plätzen eine Kontrole übt, wie viel Wein und an wen derselbe ein eführt wird. Aber den unbedingten Vorzug hat die prozentuale erthsteuer, daß sie sich weitaus am besten der Leistungsfähigkeit der Konsumenten anpaßt. Die Kontrolmaßregeln sind wegen ihrer an—⸗ geblichen Härte hier scharf angegriffen worden; es wird unsere Aufgabe sein, in der Kommission nachzuweisen, daß ö erheblich milder und einfacher sind, als die in Baden bereits bestehenden. Die Behaup⸗ tung daß die Erhebungskesten ganz erheblich höher sein würden, als die Vorlage annimmt, daß sie bis zu ; des Ertrages steigen würden, sind unbewiesen und unbegründet. Es darf ferner nicht übersehen werden, daß die Weinsteuer in Elsaß-Lothringen, Baden, Württem⸗ berg schon vorhanden ist, daß die Beamten schon da sind. Die Landessteuern werden sich mit der Reichsweinsteuer kompensieren und den weinbauenden Staaten gerade Erleichterungen dadurch schaffen, daß ein Theil der Ausgaben der Erhebungskosten auf die Reichskasse über= nommen wird. Der Ertrag aus der Schaumweinsteuer wird größer sein, als man angenommen hat; denn es werden nicht 6, sondern 10 Millionen Flaschen jährlich produziert. Nun wird zwar er⸗ freulicher Weise ein von h zu Jahr wachsender Theil des Schaum— weins exportiert, aber es decken sich Export und Import, sodaß wir jene 10 Millionen ruhig zu Grunde legen können. Die Steuer wird etwa

44 Millionen abwerfen. Da nun auch die Besteuerung des Natur⸗ weins 8 = 10 Millionen abwerfen würde, so verlohnt es sich wohl, einen ernsthaften Versuch zu machen, um zu einer ändigung zu elangen. Es handelt sich um ein Genußmittel, das früher oder päter doch besteuert werden müßte. Wir können verhindern, daß inzwischen dieses Gebiet von den Einzelstaaten weiter ausgebaut wird. uhren wir jetzt die Reichs. Weinsteuer ein, so würden die Einzel- laaten sich der Form derselben anschließen und wir würden damit auch den Kommunen den Weg zu einer rationellen Besteuerung des Weins zeigen. ; .

Abg. Gamp (Rp.): Wir treten ein für die Erhaltung des ö sowohl im Osten wie im Westen. Auch nach den Ausführungen des Bundesrathsmitgliedes, wonach die Zahl der direkt durch das Gesetz getroffenen Weinbauern sich sehr reduziert, würden wir der Vorlage nicht zustimmen, wenn sie diese verminderte Zahl wirklich belastete. Aber wir bestreiten, daß dieser Nachweis erbracht ist; wir behaupten vielmehr, daß die , . in ihrer Argumentation die Mittel zur Bekämpfung ihrer Stellungnahme geliefert haben. Wenn der Winzer nur noch das Preisminimum erhält, wenn er unter einer Art ehernem Preisgesetz steht, dann kann ja der Händler dem Winzer nichts mehr abnehmen, nichts mehr auf ihn abwälzen. Das Bestreben, direkt vom Produzenten zu kaufen, wird durch die Weinsteuer ganz erheblich gefördert werden, und wenn die Zahl der Käufer derart wächst, muß die Konkurrenz nothwendig die Preise steigern. Die Erfahrungen der preußischen Domänenverwaltung, die jetzt auch direkt an Konsumenten verkauft und dabei eine wesentliche Steigerung ihrer Einnahmen erzielt hat, be⸗ weisen dies klar. Nicht richtig ist, daß der Kleinhändler nur einen Kredit von drei Tagen, der Großhändler aber einen solchen von sechs Monaten haben soll. Die Position des Kleinhändlers muß gestärkt werden. Auch die hohen Strafbestim⸗ mungen für Uebertretungen von Verwaltungsverfügungen oder Ver⸗ waltungsanordnungen können wir nicht ganz billigen, wenn auch nicht richtig ist, was der Abg. Schmidt⸗Elberfeld geftern darüber gesagt hat, daß der betreffende Händler gar keinen Schutz gegen die Will kuͤr der diese Strafen verhängenden Beamten genießt. Daß der Wein als Naturprodukt nicht besteuert werden dürfe, wie der Abg. Dr. Bürklin behauptet hat, können wir nicht zugeben; wir haben noch nie gehört, daß die Besteuerung vor Naturprodukten Halt zu machen hätte. (Zuruf: Landwirthschaft) Der Branntwein ist doch ganz ebenso ein Naturprodukt wie Naturwein und namentlich Schaum⸗ wein. Der Abg. Dr. Bürklin spricht von einer regionalen Steuer. Das geschieht jetzt von Seiten der Süddeutschen; wir im deutschen Norden und Osten haben solche Bedenken bei der Branntweinsteuer nicht geäußert, obwohl diese die ärmere Bevölkerung vorzugsweise be⸗ lastet hätte Hätten wir keine Steuern auf Volksgetränke, dann hätten die Herren Recht, aber das ist doch nicht der Fall. Die Steuer soll ja auch nur von demjenigen Wein erhoben werden, der 50 (16 und darüber kostet. Einige meiner Freunde aus dem Westen sind ja auch der , daß die Grenze bis auf 70 S erhöht werden müßte. Gleichviel ob 50 oder 70 M, der Wein als Volksgetränk bleibt steuer⸗ frei. Arbeiter und Handwerker leiden also unter der angeblichen Be⸗ lastung gar nicht. Daß die Qualitätsweinerzeugung durch dieses Ge⸗ sez irgendwie berührt würde, bestreite ich ganz entschieden. Der Weintrinker sucht sich im allgemeinen nicht nach dem Preise, sondern nach der Qualität zu richten; geht eine bestimmte Qualität höher, so legt der Trinker eben mehr Geld an. Daß die Preise gewisser Qualitätsweine vom Rhein und von der Pfalz in den letzten Jahren etwas heruntergegangen sind, liegt an einer veränderten Geschmacks⸗ richtung. Die Nachfrage nach den Rheinweinen wird immer eine große und je nach der Hebung des Wohlstandes eine dauernd steigende sein, zumal im Osten, wo der Rhein- und Moselwein ganz besonders bevorzugt wird. Der ungünstige Verlauf der letzten Weinauktion hat zwei Ursachen: einmal den günstigen Herbst, die starke Produktion und daneben Ihre Agitation. Elsaß⸗Lothringen baut im großen Ganzen einen Wein, der gar nicht unter das Gesetz fällt, ganz sicher nicht darunter fallen wird, wenn die Werthgrenze auf 70 „S hinaufgesetzt wird. Wegen der Kontrolmaßregeln das Gesetz zu verwerfen, dazu hätten die süddeutschen Staaten, die eine Weinsteuer und solche Kontrolmaß⸗ regeln schon haben, nur dann ein Recht, wenn sie ihre Kontrolmaßregeln aufzuheben im Begriff wären. Die erhebliche Besteuerung der Kunst⸗ weinfabrikation in der Vorlage wird weniger einen großen finanziellen Gewinn bringen als die Unterdrückung des Kunstweins befördern, und damit haben die Weinproduzenten einen erheblichen Schutz gegen unreelle Konkurrenz erhalten. Ungeheure Massen Kunstweine werden produziert und konsumiert. Für den Schaumwein kann man vollends den Begriff des Volksgetränks nicht mobil machen; er ist ein Luxusartikel und würde mit Recht der Steuer unterliegen. Für Luxussteuern haben wir uns doch alle vor unsern Wählern engagiert. Nun wird uns eine solche vorgelegt und die Mehrheit weist sie zurück! Was wollen Sie denn sonst als Luxusartikel besteuern? (Zwischenruf; Inseraten⸗ steuer Für eine Inseratensteuer bin ich auch, ich halte sie für zweck—⸗ mäßig; aber damit ist die Sache nicht gemacht. Wollen Sie eine Dienersteuer einführen, eine Equipagensteuer? Beide würden nur wieder dazu führen, zahlreiche Kräfte brotlos zu machen. Zum Schluß möchte ich entgegen dem Beschluß des sogenannten Seniorenkonvents anheimgeben, für das Gesetz eine besondere Kommission einzusetzen. Die Frage muß gründlich geprüft werden, wir müssen uns bald darüber verständigen; denn es ist nicht ausgeschlossen, daß Preußen 1g 61 dieser Vorlage eine besondere Weinsteuer für Preußen einführt!

Abg. Dr. Simonis (b. k. F): Seit 20 Jahren gehöre ich diesem Hause an; niemals ist in dieser Zeit ein Gesetz eingebracht worden, das so den allgemeinen Widerwillen auf sich gezogen hat, wie dieses. Dieser Widerwille tritt auch lebhaft in den Reden sämmit⸗ licher Redner im Reichstag hervor. Erst heute hat sich ein Ab⸗ geordneter gefunden, welcher sich für die Vorlage ausgesprochen hat, aber man darf nicht vergessen, daß der Abg. Gamp derselben Regie⸗ rung angehört, aus welcher diese Vorlage an uns ergangen ist. Die w, dieser Vorlage ist fast von allen Rednern anz bei Seite gelassen. Der Staatssekretär spricht von einer Luxus—⸗ teuer und schilt auf die weichherzigen Seelen, welche dem Wein anders als dem Bier und Branntwein gegenüberstehen, er schilt auf die Agitation des Großkapitals, alles das waren keine Gründe, um das Gesetz bei uns zu empfehlen; ebensowenig ist dies dem Direktor Aschen⸗ born gelungen, der bloß von denjenigen sprach, die nicht unter das Gesetz fallen werden. Der Wunsch des Abg. Gamp nach schneller Entscheidung wird am besten dadurch erfüllt, daß man dieses Gesetz gar nicht erst an eine Kommission verweist. Wie kann es dem Elsasser wohlig sein im Deutschen Reich, wenn jedes Zusammentreten des Reichstags gleich- bedeutend sein muß mit neuen Steuern? Dieser Gesichtspunkt muß hier auch einmal scharf hervorgehoben werden. Redner bespricht darauf sehr ausführlich die einzelnen Bestimmungen der Vorlage. Durch die Zollherabsetzung auf Weine, durch die Handelsverträge sei der italienische und französische Wein ins Land gedrungen und habe dem elsässischen Produkt eine schwere Konkurrenz bereitet. Die Vorlage würde als Gesetz dem elsässischen Weinbau vollends das Grab graben. Der Reichskanzler habe einmal gesagt, man solle sich die Verbündeten warm halten. Das Wort passe auch auf die Elsaß⸗Lothringer, sie wünschten auch als Verbündete angesehen und nicht schlechter behandelt zu werden als die Italiener. Der Weinbau würde im Elsaß zurück⸗ ehen, wenn diese Steuer der Produktion auferlegt würde. Ent⸗ i, aber würde der Schnapsgenuß in Elsaß⸗Lothringen zunehmen.

Nach 5i / Uhr wird die Fortsetzung der Berathung au Sonnabend . Uhr vertagt. bung K

Der Bericht der Justiz⸗Prüfungskommission.

Der Präsident der Justiz⸗Prüfungskom mission hat soeben dem Justiz⸗Minister den Generalbericht für das Jahr 1893 erstattet, den das Justiz⸗Ministerialblatt e i, Hiernach hat sich im vergangenen Jahre die Zahl der ertheilten Prüfungeauf träge um 18 vermehrt: sie betrug 576, während im Jahre 1892 558 und im Jahre

3 im Vor⸗ jahre und gegen 1274 zahl der seit dem 1. 1893 zur mündlichen Prüfung belief sich auf 529 (gegen 552 im Jahre 1892 und 593 im Jahre 1891). Die meisten Kandidaten waren aus dem Kammergerichtsbezirk mit 155, dem Bezirk Köln mit 120, dem Bezirk Naumburg mit 88, dem Bezirk Breslau mit 78 präsentiert. Die wenigsten Kan⸗ didaten gehörten den Bezirken Kiel (19), Marienwerder (28), Posen (30), Stettin (32) an. Vom Herzoglich anhal⸗ tischen Staats⸗Ministerium waren 5 Kandidaten jur Prüfung präsentiert. Die Frist zwischen der Ablieferung der zweiten Arbeit bis zum Prüfungstermin stellte sich meist auf 27 bis 3 Monate. Dem Anfrage einzelner Kandidaten auf schleunigere Anberaumun des Termins konnte in der Regel dadurch entsprochen werden, daß solche Kandidaten als Ersatz für die nach der erhaltenen Vorladung um Ausstand nachsuchenden Prüflinge herangezogen wurden. Von der auf 821 berechneten Gesammtzahl der überwiesenen Kandidaten sind vorweg zurückgewiesen: wegen andauernder Krankheit 1, zu ander⸗ weiter Vorbereitung 3, auf eigenen Antrag entlassen 3, aus Gründen der Disziplin an das Ober⸗Landesgericht zurückverwiesen 2, wegen unterlassener Ablieferung der Arbeiten von der Prüfung aus⸗ geschlossen 1, gestorben l, Summa 11, es bleiben 810. Davon sind geprüft: schriftlich und mündlich 496, nur mündlich 10 nur schriftlich 35, zusammen 531. Demnach blieb am Schlusse des Jahres ein Be⸗ stand von 279 Kandidaten, welche zum größten Theile deshalb nicht zum Abschluß ihrer Prüfung gelangten, weil sie in ihren schriftlichen Arbeiten noch nicht so weit vorgerückt waren, daß ihre Ladung zum ,, . vor Ablauf des Jahres hätte erfolgen können. Am Inde des Jahres 1892 betrug die Zahl solcher Kandidaten 245, am Schlusse der Jahre 1882 bis 1886 betrug sie mehr als 500 bis 600. Von den 531 geprüften Kandidaten bestanden die Prüfung 440 (in 1892: 508), und zwar: mit Auszeichnung! 2 (im Vorjahre ebenso), mit der Zensur gut 59 (im Vorjahre 51), mit dem JZeugniß aus⸗ reichend 588 (im Vorjahre 455). Die übrigen 91 Kandidaten haben die Prüfung nicht bestanden. Im Vorjahre betrug die Zahl derjenigen, die nicht bestanden, 109. Von den 25 Kandidaten, welche nur schrift⸗ liche Arbeiten noch zu wiederholen hatten, bestanden 23 die Prüfung, während bei? Kandidaten, welche beide Arbeiten nochmals anzufertigen hatten, die Wiederholung auch dieser theilweisen Prüfung als miß⸗ lungen erachtet werden mußte. .

Unter den 91 Kandidaten, denen die Prüfung mißlang, befanden sich (wie in 1892) wiederum 11, welche sich der Prüfung wiederholt ohne Erfolg unterzogen hatten. Im Jahre 1891 betrug diese Zahl 12, in 1890: 15, in 1889: 14, in 1888: 27, in 1887: 22. Biese 11 Referendare mußten infolge der mißlungenen Wiederholung der Prüfung von dem höheren Justizdienst ausgeschlossen werden. Die Zahl der Prüfungstermine ist auf 86 gesunken; im Jahre 1892 betrug sie noch 99. Seit dem Jahre 1875 hat sie keinen so niedrigen Bestand erreicht. Dadurch erklärt es sich auch, daß seit lange zum ersten Mal im vergangenen Jahre die Zahl der ernannten Gerichts⸗ Assessoren hinter der Zahl der verwendeten oder sonst ausgeschiedenen Gerichts⸗Assessoren und zwar zufolge der im Etat vorgesebenen Stellenvermehrung nicht unerheblich zurückgeblieben ist: im Jahre 1893 sind ernannt 443 Assessoren, verwendet oder sonst abgegangen 492 (also 49 mehr als ernannt); im Jahre 1892 sind ernannt 515 Assessoren und abgegangen 511, im Jahre 1891 sind ernannt 519 und abgegangen 505, im Jahre 1890 ernannt 526 und ab⸗ gegangen 459. .

Zu diesem Bericht bemerkt der Präsident der Justiz⸗Prüfungs⸗ kommission:

Ueber den Stand der Ausbildung der Referendare habe ich keine anderen Erfahrungen gemacht als in den Vorjahren. Euer Excellenz ist aus den Berichten der Herren Ober- Landesgerichts ⸗Präsidenten bekannt geworden, daß der Verfuch, praktische Uebungen fuͤr die Re⸗ ferendare außerhalb der Gerichts zeit unter Leitung geeigneter Beamten einzurichten, an Boden gewonnen hat. Den außerdem in meinem gehorsamsten vorjährigen Generalbericht angedeuteten Plan, unter Benutzung gerichtlicher Aktenstücke einfackster Art Uebungen zur Schulung für die zivilistische Praxis bereits auf den Universitäten einzuführen und namentlich an den in solchen Aktenstücken sich fin⸗ denden Fehlern die juristischen Anfänger zu unterweisen, habe ich im laufenden Winter⸗Semester dadurch zu verwirk⸗ lichen gesucht, daß ich an hiesiger Universitaͤt eine öffent- liche Vorlesung für Studierende aller Semester und auch für Nichtstudierende halte. Die Theilnahme ist eine solche, daß ich die Vorlesung in das größte Universitäts-Auditorium habe verlegen müssen, und daß dieses bis jetzt andauernd gefüllt gewesen ist. Unter den Zuhörern, die meiner Schäßäzung nach etwa zur Hälfte Studierende, zur anderen Hälfte Nichtstudierende sind, befinden sich auch mehrere Richter erster und zweiter Instanz, deren einige selbst an hiesigen Ge⸗ richten Uebungen für die Referendare eingerichtet haben oder einzu— richten im Begriffe stehen; dieselben nehmen auf diese Weise von der Methode Kenntniß, wie ich nach Maßgabe des in meinem letzten ge⸗ horsamsten Jahresbericht Ausgeführten glaube, derartige Uebungen für die angehenden Juristen nutzbar machen zu können. Das Bestehen eines Bedürfnisses nach solchen Uebungen dürfte durch die obigen That⸗ sachen schon jetzt zur Genüge dargethan sein. Die von mir aus den Akten entlehnten, mit Fehlern behafteten Entscheidungen von einfachen Rechtsfällen gelangen nach einer gewissen systematischen Reihenfolge je in sechshundert Druckexemplaren vor der Vorlesung, welche den einzelnen Fall behandelt, zur Vertheilung. Schriftliche Arbeiten darüber zu liefern, habe ich den Zuhörern freigestellt mit der Er⸗ klärung, daß ich jedesmal vier bis acht Arbeiten zu verbessern und zu besprechen bereit sei. Um auszuschließen, daß ich irgendwie in persön⸗ liche Beziehungen zu solchen . träte, an deren großer Staats⸗ prüfung ich demnächst möglicherweise betheiligt wäre, habe ich die Einrichtung getroffen, daß die schriftlichen Arbeiten mir anonym unter der Angabe zugehen, in welchem Stadium der Ausbildung sich der Verfasser befindet. Es handelt sich stets um Arbeiten geringen Um⸗ un, wie sie von Geübteren etwa in Klausur hergestellt werden önnten.“

Entscheidungen des Reichsgerichts.

Erklärt der Verkäufer eines Hauses bei den Verkaufsverhand—⸗ lungen, daß Piljzbildungen im Hause seien, die von den Haus⸗ bewohnern für echten Hausschwam m gehalten werden, während er sie nicht dafür halte, obgleich der Verkäufer auf Grund der von ihm verschwiegenen glaubhaften Anzeigen Sachkundiger das Vorhandensein von Hausschwamm mindestens als wahrscheinlich annehmen mußte, so ist, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, V. Zivilsenats, vom 18. Oktober 1893, im Gebiete des Preuß. Allg. Landrechts der Kauf wegen Betrugs anfechtbar, selbst wenn der Verkäufer mit Rücksicht auf die von n zugegebene Möglichkeit einer Schwammbildung am Preise etwas nachgelassen hatte.

Droht der Verkäufer dem mit der Zahlung des Kauf⸗ preises im Verzuge befindlichen Käufer mit Einstellung der Lieferung und Scha densersatzforderung, so ist, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, J. Zivilsenats, vom 25. Oktober 1833, unter der angedrohten Einstellung 5 ein Abgehen vom Ver trage, sondern nur eine zeitweilige Sistierung der Lieferung bis zur 8 9. des fälligen Preises zu verstehen; Verkäufer kann demnach

rfüllung des Vertrages verlangen.

Sandel und Gewerbe. Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks ö. 2 der Ruhr und in Oberschlesien. An der Ruhr sind am 19. d. M. gestellt 12 309, nicht rechtzeitig gestellt keine *. . : In Oberschlesien sind am 18. d. M. gestellt 4395, nicht recht-; zeitig geftellt keine Wagen.

Zwangg⸗Versteigerung en.

Beim Königlichen Amtsgericht 1. Berlin standen am 18. und 19. Januar die nachbezeichneten Grundstücke zur Versteigerung: Swinemünderstr. 53, dem Maurermeister gh re gehörig, Fläche 1292 a; für das Meistgebet von 235 M0 urde die Grunderwerbsgesellschaft - mit beschränkter Haftung, Behren⸗ straße 39, Ersteherin. -C hau ss ee str. 28 28a. dem Kaufmann Eduard Troplowitz gehörig, Fläche 27 87 a; für das Meistgebot von 925000 wurde der Kaufmann Albert Krempien, Moltkestr. 4, Ersteher. Am Weinbergsweg 4. dem Bärmefabrikanten August Gauger gehörig, Fläche 64 a, Nutzungswerth 12 990 M; für das Meist⸗ ebot von 244 000 S wurde die Frau Au gu ste Nelson, geb. Seelig, zu Berlin Ersteherin. Pa sewalkerstr. J, dem Kauf mann Robert Schubert gehörig, Fläche 6,80 a, Nutzungswerth 10770 46; für das Meistgebot von 140 100 M wurde der Rentier

H. G. Pohl zu Berlin Ersteher.

Berlin, 19. Januar. Amtliche Preisfeststellung für Butter, Käse und Schmalz. Butter. (Preise im Berliner Großhandel jum Wochendurchschnitt per comptant.) Hof und Geaoffenschafts · Butter Ia. 1068 J, Ha. 102 S6. IIa.

do. abfallende 7 S6é, Land⸗, Preußische 88-90 4, Nez brücher 88 - 90 6, Yommersche 90 92 , Polnische S8 90 4. Baherische Sennbutter 93 95 S, do. Landbutter 85 388 M Schlesische 9-92 6e, Galizische 78—– 83 49, Margarine 36— 68 CY Käse: Schweizer, Emmenthaler 87 90 6, Bayerischer 60-68 S6, Ost⸗ und Westpreußischer La. 65-72 ¶S6, do. Ha. 53 - 60 M, Holländer 83 - 88 , Limburger 40 43 66, Quadrat-Mager ; käse La. 23 —28 66, do. La. 16-19 6 Schm alz: Prima Western 17 0, Ta. 51— 52 S, reines, in Deutschland raffiniert 52 53 S6, do. Berliner Bratenschmal; 55 56 S6 Fett. in Amerika raffiniert 43 S, do. in Deutschland raffiniert 39— 40 6 Tendenz: Butter: ruhig. Schmalz: still.

Vom oberschlesischen Eisen⸗ und Zinkmarkt berichtet die Schles. Ztg.“: In der Lage des oberschlesischen Eisenmarktes ist in der letzten Woche keine erwähnenswerthe Aenderung vorgekommen. Im allgemeinen hat zwar eine günstigere Stimmung im Industrie⸗ bezirk Platz gegriffen, jedoch sind die Anzeichen für eine baldige befriedigende Wendung zum Besseren gegenwärtig noch sehr schwach. Im Roheisengeschäft ist in . Zeit wieder etwas mehr Stille eingekehrt, da sich viele kleinere Werke und Gießereien im Dezember v. J. mit Vorräthen billig versorgt haben. Die gegenwärtige Abfuhr von Gießerei⸗ und Puddelroheisen beschränkt sich daher hauptsächlich auf das oberschlesische Rerier. Die Erzzufuhr ist, wie stets im Winter, schwächer; auch von ausländischen Erzen wird nur das Nöthigste be⸗ zogen. Auf dem Walzeisenmarkt liegt nichts Neues vor. Die Werke sind gehen die Vorwochen zwar etwas besser beschäftigt, jedoch genügen die eingehenden Spezifikationen noch nicht, um den Betrieb wieder voll aufnehmen zu können. Nach den großen Sortimenten wie nach Feineisen ist die Nachfrage immer noch sehr un⸗

zureichend, nur in den gangbaren Mittelsorten bat sich der Bedarf gte ge Nach Desterreich und den Donaufürstenthümern hat die Ausfuhr an oberschlesischen Walzfabrikaten sich zwar etwas verstãrkt, ' die Höhe des früheren Erports Bei weitem noch nicht erreicht. Für Bleche ist nur wenig Kauflust vorhanden; selbst die äußerst niedrigen Preise vermögen nicht, sie auch nur einigermaßen zu heben. Die Stahlwerke sind nur zum kleinen Theil im Be⸗ triebe, da es ihnen an größeren Aufträgen mangelt und aufs Lager nicht gearbeitet werden kann. Auch den Eisengießereien fehlt es größtentheils an Aufträgen; es hat sich dadurch, daß einzelne besser beschäftigt sind, in der allgemeinen Lage nichts geandert. Handelsguß bat nur ein schwaches. Maschinen⸗ und Bauguß fast gar kein Ge⸗ schäft aufzuweisen, und Röhrenguß geht in die Vorräthe. Re⸗ Paratur⸗ und Konstruktions⸗ . haben wenig lohnende Arbeit, und den Maschinen und Kesselfabriken gebt es vorläufig nicht besser. Die Röhrenwaljwerke, Draht. und Nägelwerke haben für ihre Fabrikate gegenwärtig sehr geringen Absatz, arbeiten daher mit eingeschränktem Betriebe und bringen ihre Fabri= kate zum größten Theil aufs Lager. Im Zinkgeschäft verblieb die Tendenz unverändert. Es hatten fich zwar einige Käufer für Rohzink eingefunden, die jedoch die von den oberschlesischen Zink⸗ produzenten geforderten Preise nicht bewilligen wollten. Die letzteren bleiben eben nach wie vor abgeneigt, dem von London ausgehenden Preiedrucke nachzugeben, da größere Bestände auf den Zinkhütten bis jetzt nicht zu sehen sind.

Die dies jãhrige Ostermeß⸗Fachausstel lung des Mittel⸗ deutschen Papier⸗Vereins findet vom 3.—6. April 1894 im Kaufmännischen Vereinshause zu Leipzig statt; sie umfaßt alle Arten Rohpapiere, gestrichene und präparierte Papiere, Luxuspapiere, Pappen, Briefumschläge, Papier⸗ und Schreibwaaren, sowie aus Papierstoff und Papier gefertigte Gegenstände, einschlägige graphische Erzeugnisse und Maschinen mäßigen Umfangs. Der Besuch der Aus⸗ stellung ist für jeden, der als Papier⸗ und Schreibwaarenhändler, Buchbinder, Drucker, Buchhändler oder sonstiger in⸗ oder auslän⸗ discher Einkäufer ein Interesse an der Besichtigung haben kann,

kostenfrei.

Magdeburg, 19. Januar. (W. T. B.) Zuckerbericht. Kornzucker exkl., von 92/9 neue 13,30, Kornzucker erkl. S8 o/ Rendement 12,65, neue 12,75, Nachprodukte exkl., 75 0/0 Rende⸗ ment 19.10. Stetig. Brotraffinade J. 26, 00, Brotraffinade II. 25,75, Gem. Raffinade mit Faß 26,25. Gem. Melis J. mit Faß 24.25. Ruhig. Rohzucker. J. Produkt Transito f. a. B. Ham⸗ burg vr. Januar 1245 bez., 12,475 Br., pr. Februar 12.50 Gd., 123525 Br., pr. März 12,574 bez. u. Br., per April 12,60 Gd., 12,627 Br. Ruhig. Wachenumsatz im Rohzuckergeschäft

270 060 Ztr.

Leipzig, 19. Januar. (W. T. B.) Kammzug⸗Termin⸗ handel. Ta Plata Grundmuster B. per Januar 3,10 S, ver Februar 3,40 M, ver März 3.427 4, ver April 3,45 S, ver Mai 3, 45 S6, per Juni 3,50 S, per Juli 3,52 M, ver August 3,50 M, ver September 3,574 M, per Oktober 3, 60 M, per November 3,62 4 Umsatz 25 000 kg.

Bremen, 19. Januar. (W. T. B.) Börsen⸗Schlußkericht. Raffiniertes Pditroleum. (Offizielle Notierung der Bremer Petroleum⸗ Borse,) Ruhig. Soko 5,05 Br. Baum wolle. Schwach. Upland middling, leko 414 3, Upland, Basis middling, nichts unter low middling, auf Termin⸗Lieferung. vr. Januar 406 A, pr. Februar 40 4, pr. März 41 3, pr. April 414 3, pr. Mai 417 3, pr. Juni 411 3. Schmalz. Matt. Wilcor 44 , Armour sphield

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12 43 3, Gudahy 455 3, Fairbanks 36 4. Sy eck. Ruhig. Short clear middl. lok9 385, Januar⸗Abladung 37“ Wolle. Umsatz 304 Ballen. Taback. Umsatz 22 Fässer Scrubs, 12 Fässer Ken⸗ tucky, 202 Seronen Carmen, 84 Packen Ambalema. . ;

London, 19. Januar. (W. T. B.) Wollauktion. Preise unverändert bei guter Betheiligung.

An der Küste 5 Weizenladungen angeboten.

96 o, 0 FJavazucker loko 15 ruhig, Rüben⸗Robjucker loko 123 ruhig. Chile Kupfer 42, pr. 3 Monat 42. .

Liverpool, 18. Januar. (W. T. B.) (Baum wollen⸗ Wochenbericht.) Wochenumsatz gegenwärtige Woche 67 000 (worige Woche 77.000), do. von amerikanischen 56 000 (64 0900), do. für Speku⸗ lation 9000 (7000), do. für Export 10900 (200990), do. für wirklichen Konsum 46 000 (55 90090), do. unmittelb. ex. Schiff 80 000 (82 000), wirklicher Export 6000 (5900), Import der Woche 180 000 (115 0600), dabon amerikanische 135 000 (99 900) Vorrath 1 307 000 (1 413 0600), davon amerikqnische 1 261 090 (1 190 090), b wimmend nach Großbritannien 345 (375 000), davon amerikani 335 000 (365 0900). .

Manche ter, 19. Januar. (W. T. B.) 121 Water Taylor 54, z0r Water Taylor 7, 20r Water Leigh 63, 30r Water Clayton 74, z2r Mock Brooke 7, 40r Mavoll 75, 40r Medio Wilkinson 83, 32r Warpeops Lees 63, 361 Warpcops Rowland 73, 361 Warpeops Wellington 73, 40r Double Weston 83, 60r Double courant Qualität 1183, 32 116 Jards 162 16 grey Printers aus 32r / 6r 159. Stetig. ;

Glasgow, 19. Januar. (W. T. B.) Die Vorräthe von Roheisen in den Stores belaufen sich auf 319 532 Tons gegen 336 943 Tons im vorigen Jahre. Die Zahl der im Betrieb besind⸗ lichen Hochöfen beträgt 52 gegen 69 im vorigen Jabre.

St. Petersburg, 19. Januar. (W. T. B.) Produkten⸗ markt. Talg loko 58.00, pr. August —. Weizen loko 10 00. Roggen loko 6,35. Hafer loko 4,10. Hanf loko 43,00. Leinsaat loko 14 560. .

Rom, 19. Januar. (W. T. B.) Bei der Sparkasse fand heute ein großer Andrang der Spareinleger statt. Um den Aus ahlungs⸗ anforderungen schneller nachkommen zu können, eröffnete die Sxarkasse eine weitere Zahlstelle. Die Agenzia Stefani“ erklärt die Besorgniß des Publikums für durchaus ungerechtfertigt

Am ster dam, 19. Januar. (W. T. B.) good ordinarv 53. Ban kazinn 454. .

New-⸗York, 19. Januar. (W. T. B.) Die Börse eröffnete in weichender Tendenz, im späteren Verlaufe trat eine energische Reaction ein und der Schluß war recht fest zu den höchsten Tages⸗ kursen. Der Umsatz der Aktien betrug 166 000 Stück. Der Silber vorrath wird auf 155 009 Unzen ageschätzt. ;

Weizen eröffnete träge und schwächte sich nach Eröfflung auf Liquidation der langsichtigen Termine etwas ab, später erholt infolge Deckungen der Baissiers. Schluß ruhig. Mais schwächte sich nach Eröffnung auf die Mattigkeit des Weizens etwas ab, später trat auf Käufe der Platzspekulanten eine Erholung ein. Schluß stetig.

Baumwollen⸗Wochenbericht. Zufuhren in allen Umons⸗ häfen 161 000 Ballen, Ausfuhr nach Großbritannien 124 000 Ballen, ,, nach dem Kontinent 76 000 Ballen. Vorrath 1076090 Ballen.

Chicago, 19. Januar. (W. T. B.) Weizen anfangs niedriger auf bedeutende Ankünfte, später erholt infolge reichlicher Deckungen der Baissiers. Schluß stetig. Mais allgemein fest während des ganzen Börsenverlaufs.

Java ⸗⸗ Kaffee

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Intersuchungs⸗ Sachen.

Aufgebote, Zustellungen u. dergl.

Anfall und Invaliditãts⸗ ꝛc. Versicherurng. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. Verloosung ꝛc. von Wertharieren.

& =. g e =.

Deffentlicher Anzeiger.

6. Tommandit⸗Se ellschaften auf Aktien u. Aktien ·˖ Gesellsch. 7. Erwerbs und Wirthschafts⸗Genossenschaften.

8. Niederlassung 2c. von Rechtsanwalten.

9. Bank ⸗Ausweise.

10. Verschiedene Bekanntmachungen.

) Untersuchungs⸗Sachen. gseine.

2) Aufgebote, Zustellungen ö und dergl.

In Sachen der Wittwe des Handschuhmachers Louis Demmerich, Sophie, geb. Siedentepf, in Braunschweig, Klägerin, wider den Müller Friedrich Reuter in Emmerstedt, Beklagten, wegen Forderung, wird, nachdem auf Antrag der Klägerin die Beschlag⸗ nahme der dem Beklagten gehörigen Grundstücke, als:

I) des unter No. ass. 109 zu Emmerstedt be⸗ legenen Anbauerwesens sammt Zubehör und 2) von dem zum Brinksitzerwesen No. ass. 66 zu Emmerstedt gehörigen Plane Nr. 348 der Karte am Leimberge“, die auf dem Situations⸗ plane näher bezeichnete Fläche zu 16 a 68 am sammt Zubehör, . zum Zwecke der Zwangsversteigerung durch Be— schluß vom 27. Dezember 1893 verfügt, auch die Eintragung dieses Beschlusses im Grundbuche an demselben Tage erfolgt ist, Termin zur Zwangs- versteigerung auf Dienstag, den 17. April 1891, Morgens 10 Utzr, vor Herzoglichem Amtsgerichte Helmstedt, im Mensch'schen Gasthause zu Emmerstedt, angesetzt, in welchem die Hypo— He n bier die Hypothekenbriefe zu überreichen aben.

Die Versteigerungsbedingungen, laut welchen jeder Bieter auf Verlangen eines Betheiligten Sicherheit bis zu 160 seines Gebotes durch Baarzahlung, Niederlegung kursfähiger Werthpapiere oder geeig⸗ nete Bürgen zu leisten hat, sowie die Grundbuch⸗ auszüge können innerhalb der letzten zwei Wochen vor dem Versteigerungstermine auf der Gerichts⸗ schreiberei eingesehen, auch die Grundstücke selbst be⸗ sichtigt werden.

Helmftedt, den 13. Januar 1894.

Herzogliches Amtsgericht. Hassel.

60950]

Nach heute erlassenem, seinem ganzen Inhalte nach durch Anschlag an die Gerichtstafel bekannt gemachtem Proklam finden zur ,, nn,, der, zur Konkursmasse des Erbpächters Christoph Schaefer, gehörigen Erbpachthufe Nr. 1 zu Hagens. tuhm mit Zubehör Termine:

I) zum Verkaufe nach zuvoriger endlicher Regu⸗ lierung der Verkaufsbedingungen am Sonn⸗ abend, den 31. März 1891, Vor⸗ mittags 9 Uhr, ;

) zum Ueberbot am Sonnabend, den 28. April 1894, Vormittags 9 Uhr,

s) zur Anmeldung dingli Rechte an das Grundstück und an die zur Immobiliarmasse desselben gehörenden Gegenstände am Sonn⸗ abend, den 21. März 1894, Vor⸗ mittags 99 Uhr,

im Schõffengerichtssaal des hiesigen Amtegerichte · Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen,

gebãudes statt. .

Auslage der Verkaufsbedingungen vom 1. März d. Is. an auf der Gerichtsschreiberei und bei dem Konkursverwalter, Herrn Rechtsanwalt Venzmer hieselbst, welcher Kaufliebhabern nach vorgängiger Anmeldung die Besichtigung des Grundstücks mit Zubehör gestatten wird.

Teterow, den 13. Januar 1894.

Großherzogl. Mecklenburg⸗Schwerinsches Amtsgericht.

Die Hufe hat einen Flächeninhalt von 18 806 Quadrat⸗Ruthen; Herbstsaaten sind nicht vorhanden.

Das Wohnhaus, einstöckig, größtentheils massiv aufgeführt mit Steindach, enthält unten 4 heizbare Stuben, 1 heizbare Leutestube, 2 Kammern, Milch⸗ stube, Speisekammer mit Keller, eine Küche und einen Backofen, dagegen oben 1 heizbare Stube und 1Kammer. Hinter dem Wohnhause befindet sich ein Keller, von Feldsteinen aufgeführt.

Weiter befinden sich auf der Hufe 1 Scheune aus Lehm⸗Pisé aufgeführt mit Steindach, 1 Viehhaus mit Pferdestall aus eichen Fachwerk mit Rohrdach, 1 Schweinestall aus eichen Fachwerk mit Steindach und 1 Bienenschauer.

Die Gebäude sind mit 17 500 M gegen Feuers gefahr versichert.

60994 ; .

Im Zwangevollstreckungsverfahren gegen den Schlossermeister Heinrich Kixmöller 8 Salzuflen ist die in der Bekanntmachung vom 4. ktober 1893 angedrohte Ausschließung aller nicht angemeldeten Rechte und Ansprüche heute erkannt.

Salzuflen. 4 Dezember 1893.

Fürstliches Amtsgericht. J. Credès.

öh 735] , , r. . Die Köchin Christine Becker in Okriftel bei Höchst hat das Aufgebot des Kurhessischen Prämienscheines Serie 3269 Nr. 51712, IJ. Abtheilung der Staats- anleihe vom 22. Januar 1845 (Hälfte eines 40 Thlr. Looses) beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 10. Januar 1895, Vormittags 11 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gerichte, Zimmer 19 des hohen Erdge⸗ schosses, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlozerklãrung der Urkunde erfolgen wird. Cassel, den 15. Dezember 1893 königliches Amtsgericht. Abtheilung J. (gez.) Fr. Köhler. Wird veröffentlicht: Der Gerichtsschreiber: Castenholz.

48059 Aufgebot.

Auf Antrag des Proviantmeisters Werwach zu Spandau wird der unbekannte Inhaber des angeb⸗ lich am 10. September 1893 abhanden gekommenen, dem Antragsteller am 13. April 1886 von der Königlichen General⸗Militär⸗Kasse zu Berlin über die unterpfandliche Niederlegung von 4890 4 30 /o Staatsschuldscheine nebst Talons und Coupons er- theilten Cautions⸗-Empfangs⸗Scheines Nr. 1322 auf⸗ gefordert, spätestens im Aufgebotstermine am 29. Mai E894, Vormittags 10 Uhr, seine

widrigenfalls dieselbe für kraftlos erklärt werden soll. Spandau, den 12. November 1893. Königliches Amtsgericht.

47334 Aufgebot. . Der Dr. P. Grosser zu Berlin hat das Aufgebot der angeblich abhanden gekommenen, auf den Namen des Herrn Paul Grosser in Berlin lautenden Reichsbank⸗Depotscheine a. Nr. 543 132 über 1000 Dollars 50½0 St. Louis und San Francisco Railway Company Gold⸗ Bonds, rückzahlb. 1. Juli 1931 mit Zinssch. fällig 1. Januar 1890 und folgende, d. d. Berlin, den 28. August 1889,

Nr. 543 131 über 1000 Dollars 69½ St. Louis und San Francisco Railway Company Gold⸗ Bonds, rückzahlb. 1. Juli 1931 mit Zinssch. fällig 1. Januar 1890 und folgende, d. d. Berlin, den 28. August 1889,

Nr. 535 024 über 60090 M 40so Preuß, kon⸗ solidirte Staats⸗Anleihe mit Zinsscheinen fällig am 2. Januar 1890 und folgenden nebst Anweisungen, d. d. Berlin, den 17. Juli 1889,

beantragt. Der Inhaber der Urkunden wird auf⸗ gefordert, spätestens in dem auf den 24. Mai 1894, Mittags L2 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gerichte. Neue Friedrichstrt. 13, Hof, Flügel B, part., Saal 32, anberaumten Aufgebots⸗ termine seine Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird. Berlin, den 6. November 1893.

Das Königliche Amtsgericht J. Abtheilung 81.

61564 Aufgebot. ;

Auf Antrag des Fräuleins M. Scheller von hier, welche glaubhaft vorgetragen, daß sie einen von der Landgraͤfl. Hess. konzess. Landesbank dahier unter dem 21. Juli 1891 ausgestellten Depotschein über 150 6, Nr. 5543 verloren habe, wird der Inhaber dieser Urkunde aufgefordert, spätestens im Aufgebots⸗ termine am LIT7. September 1894, Vormittags 9 Uhr, seine Rechte bei dem Gerichte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls sie für kraftlos erklärt wird.

Somburg v. d. H., den 13. Januar 1894.

Königliches Amtsgericht. JI.

Hh 437 Bekanntmachung. .

Das Sparkassenbuch der stäͤdtischen Sparkasse zu Glatz Nr. 4999 über 265 M 52 3, ausgefertigt für den Gastwirthsverein der Grafschaft Glatz, ist angeblich verloren gegangen und soll auf den Antrag des Eigenthümers amortisiert werden. Der Inhaber diefes Sparkassenbuchs wird daher aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermin am G6. Juli 1894, Vormittags 19 Uhr, bei dem unterzeichneten Gericht (Nichterzimmer Nr. I) seine Rechte anzu⸗ melden und das Buch vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung desselben erfolgen wird. .

Glatz, den 14. Dezember 1893.

Königliches Amtsgericht.

48048 Aufgebot. 1) Der Dr. med. Rüst als gesetzlicher Vertreter seines minderjährigen Sohnes Georg Rüst, 2) die Ehefrau des Br. med. Rüst, Emilie, geb. Schãäffer, Elisabeth Rüst, Antonie Rüst, 5) Emilie Rüst, sämmtlich zu Hannover, . Carl Rüst, Assistent an der Technischen Hoch⸗ schule zu Aachen, . haben, und jwar die sub 2W— 6 Aufgeführten ver- treten durch den Dr. med. Rüft, das Aufgebot der nachstehenden Quittungsbücher der Spar⸗ und Leih⸗ 3. des vormaligen Amts, jetzt des Landkreises Jelle:

1) des Quittungsbuches Litt. D. Nr. 908 a., lautend auf den Namen des Georg Rüst zu Gr. Eicklingen und über einen Betrag von 537 M 10 5,

2) des Quittungsbuches Iitt. D. Nr. 736 a., lautend auf den Namen der Frau Doctor Rüst zu Gr. Eicklingen und über einen Betrag von 4490 46 45 ,

3) des Quittungsbuches itt. D. Nr. 3, lautend auf den Namen der Elsbeth Rüst zu Gr. Eicklingen und über einen Betrag von 338 6 65 4,

4) des Quittungsbuches Litt. D. Nr. 4, lautend auf den Namen der Antonie Rüst zu Gr. Eicklingen und über einen Betrag von 315 S 60 8,

5) des Quittungsbuches Litt. D. Nr. 230, lautend auf den Namen der Emmy Rüst, Tochter des Dr. med. Rüst zu Gr. Eicklingen und über einen Betrag von A5 Mn 10 4,

6) des Quittungsbuches Titt. D. Nr. 1159. lautend auf den Namen des Carl Rüst zu Gr. Eicklingen und über einen Betrag von 392 M 95 3

beantragt. Der In ber der Quittungsbũcher wird aufgefordert, spätefstens in dem auf Sonn⸗ abend, den 23. Juni 1894, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht an⸗ beraumten Aufzebotstermine seine Rechte anzumelden und die Quittungsbücher vorzulegen, widrigenfalls die ö, der Quittungsbücher erfolgen wird.

Celle, den 16. November 1893

Königliches Amtsgericht. Abtheilung IV.

47820] Aufgebot. .

Das Sparbuch Nr. 371 der städtischen Sparkasse in Friedland O. S. über 300 , ausgefertigt für die Auszügerin Johanna Rusch in Sabine, ist an⸗ geblich verloren gegangen und soll auf den Antrag der genannten Eigenthümerin zum Zwecke der Aus- fertigung eines neuen amortisiert werden. Es wird daher der Inhaber dieses Buches aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermine am II. Juni 1894, Vormittags 9 Uhr, seine Rechte anzu⸗ melden und das Buch vorzulegen, widrigenfalls das letztere für kraftlos erklärt werden wird.

Friedland O.⸗S., den 15. November 1893.

Königliches Amtsgericht.

55124 Aufgebot.

Der Kantinenverwalter Christian Klinkert zu Grund⸗Arfeld, Kreis Wittgenstein, hat das Aufgebot des Sar affen buch der Frankfurter Sparkasse (Polytechnische Gesellschaft) dahier Nr. 28 339 a.,