Mechtel, Schutzmann zu Berlin. Mehlhase, Pförtner im Kriegs Ministerium. Meier, Georg, Eisenbahn⸗Weichenfteller zu Grobn⸗Vegesack. Meier, Diener bei der Königlichen Bibliothek zu Berlin' Hierhin ö . zu . en schel. Büchsenmacher vom Dragoner ⸗Regimen ‚ ,,,, g , Men sing, Kammerlakai Ihrer Königlichen Hoheit der Frau Prinzessin Friedrich Karl. . ; k im Direktionsbezirk Magdeburg, zu Mewes, ber⸗Wachtmeister zu Guhrau. Meyer, Briefträger zu Mühlhaufen i. Th. Meyer, Karl, . zu Pillau. . Modelltischler bei der Landwirthschaftlichen Hochschule zu rlin.
ö.
u Ritterhude, Regierungsbezirk Stade. senmacher vom Artillerie⸗Depot in Koblenz.
Arbeiten. Oettel, Küfer vom Hofstaat Seiner Königlichen Hoheit des Prinzen Albrecht zu Hannover. Olm, Eisenbahn⸗Weichensteller zu . Omgnkowski, Gemeinde-⸗Vorsteher zu Schloß Kalthof, Kreis Marienburg W. Pr. . Orth, Stutmeister beim Hauptgestüt zu Beberbeck, Kreis Hofgeismar. Otto, Korrektor bei der Reichsdruckerei. Otto, Gemeinde⸗Vorsteher zu Inwenden im Saalkreise. Pachnicke, J zu Gleiwitz. Päsler, Hermann, Maschinenwärter zu Waldenburg i. Schl. ätzold, Pförtner beim Reichs. Marineamt. ape, Gemeinde⸗Vorsteher zu Wendhausen, Kreis Marienburg. asi e, Vize⸗Feldwebel von der J. Matrosen⸗-Division. ei st, Kirchenältester, früherer Gemeinde⸗-Vorsteher zu Waßensdorf, Kreis Gardelegen. . k Magazin⸗Aufseher vom Bekleidungsamt zu Kiel. Perdelwitz, Hegemeister zu Kosten, Kreis Löbau 5 Perl, Büchsenmacher bom Infanterie⸗ Regiment von Boyen (5. Ost— preußisches) Nr. 41. Peteng ti, Kassendiener im Hof⸗Marschallamt Seiner Königlichen Hoheit des Prinzen Friedrich Leopold. Pet , ⸗Aufseher bei den Königlichen Museen zu erlin. Petersen, Dethlef, Amtsgerichts bote a. D. und Bote bei dem Seeamt zu Flensburg, feiffer, Gerichtsvollzieher zu Rüdesheim. lotz, Grenz⸗Aufseher zu Glückstadt. retsch, Feldwebel von der Schloß⸗Garde⸗ Kompagnie. rohl, Bezirks⸗Feldwebel vom Landwehr⸗Bezirk Perleberg. adeck, Briefträger zu Kulm. Reeck, Geheimer Kanzleidiener im Justiz⸗-Ministerium. Reim er, berittener Gendarm zu Lupow, Kreis Stolp. Reind el, Stabshoboist vom Grenadier⸗Regiment Kronprinz Friedrich Wilhelm (2. Schlesisches Nr. 11. Reis ie Strafanstalts⸗Werkmeister zu Wartenburg, Kreis Allenstein. Reis ke, Ober⸗Wachtmeister zu Stendal. Repen ning, Portier und Kassendiener beim Leihamt zu Berlin. . Förster zu Suchau, Kreis Schwetz. Richter, Bote beim Ober -Landeskulturgericht zu Berlin. Richter Heizer erster Klasse bei der Werft zu Wilhelmshaven. Rieck, Werft-⸗Bootsmann bei der Werft zu Wilhelmshaven. Roba rick, Postschaffner zu Berlin. Röttinger, Feldwebel und Zahlmeister⸗Aspirant vom 4. Thüringi⸗ schen Infanterie⸗ Regiment Nr. 72. Rötz, Bahnwärter zu Kirchhundem, Re ierungsbe rk Arnsberg. . vom ird n,, Feld⸗Artillerie⸗ Regiment
. Rohwedder, Bezirks⸗Feldwebel vom Landwehr⸗-Bezirk Kalau.
Ru ff . Amtsvorsteher⸗ Stellvertreter zu Klein⸗Rischow, Kreis ritz.
Rum melt, Christian, gewerkschaftli ĩ
Hart wGhristian, gewertschaftlichn Steiger zu Plötz, Kreis
erfeld. Rurö de, Postschaffner zu Hamburg. Saalbach Steuer ⸗Aufseher zu gllerloh Kreis Wiedenbrück. Sag et, Vizingl⸗Straßenwärter zu Selz, Kreis Weißenburg. Saggau, Briefträger zu Plön. Satte lberg, Fußgendarm zu . Kreis Zauch⸗Belzig. Sauerland, Fußgendarm zu Süderlügum, Kreis Tondern. ade J., Fußgendarm zu Markirch. atte, Feldwebel vom Garde⸗Fuß⸗AUrtillerie⸗Regiment. eid, Schleusenwärter zu Ilfurt, Kreis Altkirch. , zu Halle a. S. enke, Steuer ⸗Aufseher zu Delitzsch. erwin ; 56 Eis , zu Tilsit. imme], Gemeinde-Vorsteher zu Pudigau, Kreis Nimptsch. Schlott, Kön licher Park⸗Aufseher zu Wilhelmshöhe ip; el. Schmelzer, ize⸗Wachtmeister vom Ulanen⸗Regiment Großherzog Friedrich von Baden (Rheinisches] Nr. 7. Schmid, Johann, Steuer-Auffeher zu Stettin. 9 Amts⸗ und Gemeinde-Vorsteher zu Fuchsmühl, Kreis üben. Schmidt, Geheimer Kanzleidiener im Auswärtigen Amt. 8 midt, Martin, Steuer ⸗Aufseher zu 8m. Schmidt, Christian, Schaffner bei der Main-Neckar⸗Bahn, zu Niederrad bei Frankfurt a. M. 23 Schiedsmann und Schöffe zu Schönmädel, Kreis
ubin. Sen. Guts⸗Vorsteher und Amtsdiener zu Triestewitz, Kreis rgau. S . Postschaff ner zu Breslau. 5 ö ne, Königlicher Schloßdiener zu Charlottenburg. . Johann, Steiger auf Zeche Tremonia zu Dort— mund.
Scholtz, Steuer Aufseher zu Berlin.
Scholz, Antonius, Eisenbahn⸗Schrankenwärter zu Sorau.
Scho rbach, Kanzlist und Kanzlei⸗Inspektor bei der Provinzial⸗
Steuer⸗Direktion zu Cassel.
chröder, Feldwebel von der II. Werft⸗Division.
5 chardt, Regierungsbote (beim Ober-Präsidium) zu Magdeburg. . Haus Inspektor bei der Reichs-Hauptbank.
chürmann, Wachtmeister vom Garde⸗Kürassier⸗Regiment.
. k Bahnwärter zu Penzig, Görlitzer Heide.
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e, Kanzlist bei der Provinzial Steuer-⸗Direktion zu Breslau. ze, Bote bei der Provinziak⸗Steuer⸗-Direktion zu Breslau. tze, Gemeinde⸗Vorsteher zu Blankenburg, Kreis Angermünde. 3 Heinrich, Meister von der J. Werft-⸗-Division.
I3, Erster Gerichtsdiener beim Landgericht zu Guben. lz J., Franz, Bahnwärter zu Schwarzwasser in Westpreußen,
— Bude 264.
ulze, Friedrich, Steuer⸗Aufseher zu Berlin.
umacher, Ober⸗Wachtmeister zu Forst O. E. Kreis Sorau. ch k Wachtmeister vom Kurmärkischen Dragoner⸗Regiment
. K . zu Posen. S warz, Sergeant und Hoboist vom 3. Thüringischen Infanterie⸗ Regiment Nr. 94 (Großherzog von Sachsen). Schwarz, Regierungs⸗Kanzlist zu Frankfurt 4. DO. Sch . . Stabtrompeter vom Litthauischen Ulanen⸗Regiment ..
Schwer, Postschaffner zu Dresden.
Seifert, Dber⸗Materialienverwalter von der II. Werft⸗Division. Sennert, Gefangen⸗Aufseher zu Danzig.
Setzefand, Wachtmeister vom 1. Westfälischen Feld ⸗Artillerie⸗ Regiment Nr. 7.
Sippel, Kirchenkastenmeister zu , Kreis Witzenhausen. So glowek, Steuer⸗-Aufseher zu Czempin, Kreis Kosten.
Specht, Kanzleidiener beim Konsistorium zu Breslau.
Speich, Postpackmeister zu Schweidnitz.
Spieker kötter, Kreisbote zu Bielefeld.
Spott, berittener Gendarm zu Fallersleben, Kreis Gifhorn. Spring horn, Briefträger zu Stade.
Stau de, Geheimer Kanzleidiener im Ministerium der öffentlichen Arbeiten.
Steffens, Ober⸗Wachtmeister zu Ziegenhain.
Stegemann, Fuß endarm zu Altefähr, Kreis Rügen.
Stein, Eisenbahn-Portier zu Löhnberg, Regierungsbezirk Wiesbaden. Steuer, Steuer-Aufseher zu Stolp i. Pommern.
Stoll, Obermeister von der J. Werft⸗Division.
Stolle, überzähliger Stabshoboist von der 11. Matrosen⸗-Division. Stolle, Erster Gerichtsdiener und Botenmeister beim Landgericht zu Magdeburg.
Strathmann, Vize⸗Feldwebel vom Infanterie Regiment Graf Bülow von Dennewitz (6. Westfälisches) Nr. 55.
Strehmel, berittener Gendarm zu Stüdenitz, Kreis Ostprignitz. Strickert, Postschaffner zu Leipzig.
Strobel, , zu Dresden.
Strohbusch, Schutzmann zu Berlin.
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Stubbe, Gemeinde⸗Vorsteher zu Leine, Kreis Pyritz. Stümpel, Chaussee⸗Aufseher zu Langendamm, Kreis Nienburg. Su ra II., Landbriefträger zu Rauden, 4 * sbezirk Oppeln. Syl vester, Gemeinde⸗Vorsteher zu Rohrbeck, 2. Arnswalde. Terner, berittener Gendarm zu Insterburg. Tes mer, Ober⸗ euerwerker von der J. Matrosen⸗Dipision. Teut, Ober⸗Aufseher beim Stadtvoigteigefängniß zu Berlin. Thäle, Drucker bei dem Ober⸗ommando der Marine. Thiel, Provinzial⸗Chaussee⸗Aufseher zu Benkenstein, Thießen, ,, . zu Kiel. 6 Eisenbahn⸗Zugführer im Direktionsbezirk Magdeburg, zu erlin. Tim m, Zeughaus Büchsenmacher vom Artillerie⸗Depot zu Karlsruhe Tönis, Heinrich, Bergmann zu Schalke, Kreis Gelsenkirchen. h Toll, Hausdiener bei der Akademie der Künste zu Berlin. Tramitz, Steuer⸗-A ufseher zu Tilsit. Trottier, Postpackmeister zu Hanau. Türck, Geldzähler bei der Reichsbank⸗Hauptstelle zu Dortmund. Unger, . zu Mülhausen. Vös ke, Kreisbote zu Stargard. Vogt, Fußgendarm zu Lauterberg a. H. Kreis Osterode a. H. ogt, Wegemeister zu Rietberg, Kreis Wiedenbrück. Voigt, ostpackmeister im Postzeitungsamt. Voigt, Zivilkrankenwärter zu Wittenberg. Volkland, Fußgendarm zu Holleben, Kreis Merseburg. ö n ert kö er zu Osterwieck, Landkreis a adt. Wagner, Kreis⸗Chaussee⸗Aufseher zu Neidenburg. Wagner, Bote bei dem Reichsgericht zu Leipzig. Waldvogel, Feldwebel vom 6. Badischen Infanterie⸗Regiment Kaiser Friedrich III. Nr. 114. Walter, Feldwebel von der Schloß⸗Garde⸗Kompagnie. W ö. ö Geheimer Kanzleidiener im Ministerium der öffentlichen rbeiten. War well, Werkmeister von der Werft zu Kiel. Weber, Schutzmanns⸗Wachtmeister zu Stettin. Weden, Telegraphenbote zu Hamburg. Wehlitz, Schutzmann zu Berlin. Wehrmann, Briefträger zu Bremen. Weig t, Kanzleidiener im Kaiserlichen Patentamt. Weig t, Marine ⸗Kasernenwärter zu Kiel. K Eisenbahn⸗Weichensteller erster Klasse zu Pallowitz, Kreis Rybnik O.S. Weinbrenner, Schuldiener am Gymnasium zu Weilburg a. L. im Oberlahnkreise. Weise, Bahnwärter zu Heidegers dorf, Bude 436 der Strecke Kohlfurt = Lauban. Weiß, Briefträger zu Osnabrück. Weiß enberg, Üüberzähliger Obermaat von, der J. Werft-⸗Division, kommandlert beim Bekleidungsamt zu Kiel. Wellmeyer, Wilhelm, Maschinenwärter auf dem Steinkohlen⸗ Bergwerk zu Ibbenbüren, Kreis Tecklenburg. Wels, Sergeant vom Infanterie⸗Regiment Prinz Louis Ferdinand von Preußen (2. Magdeburgisches) Nr. 27. Wendt, Qber⸗Materialienverwalter bon der J. Werft⸗Division. Wenzel, Postpackmeister zu Neu, Ruppin. Werg, Eisenbahn⸗Lokomotivführer zu Osnabrück. Werner, Förster zu Streganz in der Königlichen Hausfideikommiß— Oberförsterei Klein⸗Wasserburg. Westphal, Feldwebel von der Halbinvaliden-Abtheilung des VIII. Armee Korps. We stp hal, Königlicher Portier auf Babelsberg bei Potsdam. Wetzel, Steuer⸗Aufseher zu Nordhausen. ö 8, tz. und Gemeinde⸗Vorsteher zu Schönsee, Kreis Marien⸗ urg W.⸗Pr. Wilcke, General⸗Kommissionsbote zu Merseburg. Wilken, Feldwebel von der Schloß⸗Garde⸗Kompagnie. Wilm sen, Johann, Seidenwebermeister und Lehrer an der Webe⸗ Färberei und Appreturschule zu Krefeld. Witt m 3 Eisenbahn⸗Lademeister im Direktionsbezirk Magdeburg, zu Berlin. in 2. Vize⸗Wachtmeister vom 1. Hessischen Husaren⸗Regiment
.
Wois nit, Schutzmann zu Berlin.
Wolff, feen, vom Infanterie⸗Regiment von Boyen
(5. Ostpreußisches) Nr. 41.
Wollweber, Portier in dem Palais Ihrer Königlichen Hoheit der
Frau Prinzessin Friedrich Karl zu Berlin.
Wonitz ki, Futtermeister beim Remonte⸗Depot zu Liesken.
Wünsche, Fußgendarm zu Iburg. ander, Strafanstalts⸗Werkmeister zu Kottbus.
ander, Postschaffner zu Magdeburg.
. e, Gerichtsdiener und Kastellan beim Amtsgericht zu Posen. ernial, Feldwebel und Zahlmeister⸗Aspirant vom Infanterie⸗ Regiment ,. Ludwig Wilhelm (3. Badisches) Nr. 111.
Zeuner, Heinrich, Ober -⸗Pochsteiger zu Friedrichsgrube bei
Tarnowitz. ö
im mermann, Steuer ⸗Aufseher zu Limburg.
öpel, Landbriefträger zu Finsterwalde.
Berlin. Redakteur: Dr. H. Klee, Direktor. Verlag der Expedition (Sch ol). Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags⸗-A1nstalt, Berlin 8W., Wilhelmstraße 32.
*
Kreis Elbing.
Deutscher Neichs⸗ Anzeiger
und
Königlich Preußischer Staats Anzeiger.
Ber Gezugspreis beträgt vierteljährlich 4 50 J.
Alle Rost⸗-Anstalten nehmen Bestellung an;
für Berlin anßer den PHost-⸗Anstalten auch die Ezgpedition
8 W., Wilhelmstraße Nr. 32. Sinzelne ARummern kosten 25 5.
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des Neutschen Reichs Anzeigers und Königlich Rreußischen staats-Anzeigera Berlin 8XJ., Wilhelmstraße Nr. 32.
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M 18.
Berlin, Montag, den 22. Januar, Abends.
1894.
1
Deu tsches Reich.
Dem zum Konsul der Vereinigten Staaten von Amerika in Krefeld ernannten Herrn Carl Bailey Hurst ist das Exequatur namens des Reichs ertheilt worden.
Die Nummer 3 des Reichs⸗Gesetzblatts, welche von heute ab zur Ausgabe gelangt, enthält unter
Nr. 241 die Bekanntmachung, betreffend die am 30. De⸗ zember 1893 zu Madrid unterzeichnete Erklärung wegen Regelung der Handelsbeziehungen zu Spanien. Vom 19. Januar 1894.
Berlin, ö e rn
aiserliches Post⸗Zeitungsamt. he eh e
ö Königreich Preußen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: auf Grund des 5 28 des Landesverwaltungsgesetzes vom 30. Juli 1883 (G.-S. S. 195) den Geheimen Regierungs⸗ 1 Poel zu Erfurt zum Stellvertreter des Regierungs⸗ Präsidenten im Bezirksausschuß zu Erfurt auf die Dauer seines Hauptamts daselbst, ferner den bisherigen Kreisphysikus Dr. Noeller in Buxtehude zum Regierungs- und Medizinal⸗Rath zu ernennen, sowie den K zu Cassel, Ronte zu Liegnitz, Moumalle zu Wiesbaden, Fau st zu Königs⸗ berg i Pr, Bernhardt zu Stralsund, Weinrich zu Erfurt a, n ,. zu Hannover den Charakter als Rechnungs⸗ ath, und dem Regierungs⸗Sekretär Diefenbach zu Düsseldorf den Charakter als Kanzlei⸗Rath zu verleihen.
Des Königs Majestät haben Allergnädigst geruht, den Provinzial-Landtag der Provinz Hannover zum 12. Februar d. J. nach der Stadt Hannover zu berufen.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗Angelegenheiten.
Der Regierungs- und Medizinal⸗Rath Dr. Noeller ist dem Königlichen Regierungs⸗-Präsidenten zu Lüneburg über⸗ wiesen worden.
Dem Privatdozenten in der pkilesghhischen Fakultät der Universität Königsberg Dr. Viktor Eberhard ist das Prä—⸗ dikat Professor beigelegt worden.
Der bisherige n Dr. Otto Gerlach zu Breslau ist zum außerordentlichen Professor in der philo⸗ en he hen Fakultät der Universität Königsberg i. Pr. ernannt worden.
Der bisher mit der kommissarischen Verwaltung der Kreis-Wundarztstelle des Kreises Falkenberg beauftragte praktische Arzt Dr. Boß in Falkenberg O⸗Schl. ist zum Kreis⸗Wundarzt dieses Kreises ernannt worden.
Bekanntmachung.
Des Königs Majestät haben mittels Allerhöchsten Erlasses vom 29. November v. J. die Berufung des Pro⸗ vinzial⸗-Landtags der Provinz Westfalen zum 11. Februar d. J. nach der Stadt Mün ster zu genehmigen
geruht.
Die Eröffnung ö. an dem gedachten Tage nach vor⸗ gängigem Gottesdienst, welcher im Dom um R/ Uhr und in der evangelischen Kirche um 10, Uhr beginnt, um 121 Uhr Mittags im . zu Münster statt.
ünster, den 18. Januar 1894. . Der Königliche n , m n,. Ober⸗Prãäsident der , Westfalen, . ath Studt.
Aichtamtliches.
Deu tsches Reich.
Preußen. Berlin, 22. Januar.
Seine Majestät der Kaiser und König, nahmen heute Morgen den Vortrag des Chefs des Zivilkabinets ent⸗ gegen und hörten anschließend die Marinevorträge.
Die Kommission für die zweite Lesung des Ent⸗ wurfs eines Bürgerlichen Gesetzbuchs für das Deutsche Reich setzte in den Sitzungen vom 15. bis 17. Januar die Berathung der Vorschriften über die all⸗ gemeine Gütergemeinschaft (68 1341 bis 1409) fort.
Der § 1353 schränkt das nach § 1352 dem Mann zu—⸗ stehende Recht der Verwaltung des Gesammtguts da—⸗ durch ein, daß zu gewissen Verfügungen, insbesondere zu einer Verfügung über das Gesammtgut als Ganzes oder über ein zu dem Gesammtgut gehörendes Grundstück sowie zur Uebernahme der Verpflichtung zu einer solchen Verfügung, ferner zu einem Schenkungsversprechen oder zu einer Schenkung aus dem Gesammtgute — mit Ausnahme solcher Schenkungen, dur die einer sittlichen , oder einer auf den Anstand zu nehmenden Rücksicht entsprochen wird — die Zustimmung der Frau erforderlich sein soll. Diese Vorschriften wurden genehmigt. Ein Antrag, das Erforderniß der Zustimmung der 26 zu einer Ver⸗ fügung des Mannes über ein zu dem Gesammtgut gehörendes Grundstück auf den Han, zu beschränken, wenn das Grundstück von der Frau eingebracht worden sei, fand keinen Anklang, ebensowenig ein Antrag, das . der Zustimmung der Frau auf Bürgschaften auszudehnen und neben den Schen⸗ kungen Stiftungsgeschäfte besonders zu erwähnen. Abgelehnt wurde ferner ein Antrag, wonach Rechtsgeschäfte der im §z 1353 bezeichneten Art nur gemeinschaftlich von den Ehe—⸗ gatten sollten vorgenommen werden können; sowie ein Antrag, die Wirksamkeit eines derartigen Rechtsgeschäfts, wenn es von der Frau vorgenommen werde, auch insoweit, als es nur in der Uebernahme einer Verpflichtung bestehe, von der Zustim⸗ mung des Mannes abhängig zu machen. Nach dem 3 1353 Abs. 4 kann, wenn ein a hren fn der im Abs. J bezeich⸗ neten Art zum Zweck der ordnungsmäßigen Verwaltung des Gesammtguts erforderlich wird, der Mann von der Frau (im re . e) verlangen, daß sie ihre Zustimmung zu dem Nechtsgeschãft 24 Statt dessen wurde beschlossen, daß, wenn die Frau ohne ausreichenden Grund ihre Zustimmung verweigert oder wenn sie durch Krankheit oder durch Abwesen— heit zur Abgabe der Erklärung außer stande und Gefahr im Verzuge ist, die Zustimmung durch das Vormundschaftsgericht ersetzt werden kann.
Gegen den sachlichen Inhalt der 88 1354 bis 1358, die in gewissen Fällen der Frau das Recht geben, ohne Mit—⸗ wirkung des Mannes Verwaltungshandlungen in An⸗ sehung des Gesammtguts vorzunehmen, erhob sich kein Widerspruch. Der § 1354 erhielt aber den Zusatz, daß die Frau der Mitwirkung des Mannes auch nicht bedarf zur gerichtlichen Geltendmachung eines zu dem Gesammtgut gehörenden Rechts gegenüber einem Dritten, wenn der Mann ohne die nach 5 1353 erforderliche Zustimmung der Frau über das Recht verfügt hat.
Zufolge der Vorschrift des S 1358 hat, wenn der Mann wegen Krankheit oder wegen Abwesenheit zur Vornahme eines auf das Gesammtgut sich beziehenden Rechtsgeschäfts oder zur 6 eines J. das Gesammtgut sich beziehenden Rechts⸗ kreits außer stande und Gefahr im Verzuge ist, die Frau das Recht, die erforderlichen Verwaltungshandlungen im eigenen Namen oder im Namen des Mannes vorzunehmen. Ein An⸗ trag, diese Vorschrift dahin zu erweitern, daß die 5 an Stelle des Mannes auch dann berechtigt sei, das Gesammtgut zu verwalten, wenn der Mann geschäftsunfähig oder in der Geschäftsfähigkeit beschränkt sei, wurde abgelehnt. Die Mehr⸗ heit theilte den Standpunkt des Entwurfs (5 1370, daß in solchen Fällen der gesetzliche Vertreter des Mannes ihn in den aus der Verwaltung des Gesammtguts sich ergebenden Rechten und m . zu vertreten habe.
er von der Schuldenhaftung handelnde § 1359, wonach die Gläubiger des Mannes und die Gläubiger der Frau grundsätzlich wegen aller Verbindlichkeiten der Ehegatten auch aus dem n . ut Befriedigung verlangen können und für solche Verbindlichkeiten der Frau, die Gesammtguts⸗ verbindlichkeiten sind, der Mann auch persönlich haftet, wurde nach dem Entwurf angenommen. Ein Antrag, die persönliche Haftung des Mannes für solche Verbindlichkeiten der Frau auszuschließen, die im Verhältniß der Ehegatten zu einander nicht dem Hefammtgut zur Last fallen, oder doch wenigstens für solche Verbindlichkeiken der Frau, die aus einer während der Dauer der Gemeinschaft von ihr begangenen unerlaubten Handlung oder aus einem ann einer solchen Hand⸗ lung gegen sie gerichteten trafverfahren entstanden sind, fand nicht die Zustimmung der Mehrheit. Dagegen wurde im Zusammenhang mit der Berathung dieses Antrages beschlossen, als 1375 a die Vorschrift aufzunehmen, daß die persönliche Haftung des Mannes für soilche Gesammtguts⸗ verbindlichkeiten der Frau, die im Verhältniß der Ehegatten zu einander nicht dem Gesammtgut zur Last fallen, mit der Auflösung der Gütergemeinschaft mug. .
Der sachliche Inhalt der Vorschriften der 85 1360, 1361 über die Zwangsvollstreckung in das Gesammtgut und über den Einfluß des Konkurses auf das Gesammt⸗
ut erfuhr keine . Man war aber einverstanden, kh Vorschriften der Zivilprozeßordnung und der Konkurs⸗
ordnung zu überweisen. Auch der 5 1362, welcher die Aus⸗ nahm en von der Regel bestimmt, daß die Verhindlich⸗ keiten der Frau Gesammtgutsverbindlich⸗ keiten sind, gelangte mit einigen nicht erheblichen, an frühere Beschlüsse sich anschließenden Aenderungen nach dem Entwurf zur Annahme. Der 5 1363 regelt die Frage, wie sich bei der allgemeinen Gütergemeinschaft die gesetzliche Unterhaltspflicht des Mannes und der Frau gegenüber ihren Verwandten gestaltet. Der Entwurf geht davon aus, daß, anlangend die Berücksichtigung des Gesammtguts, das Verhältniß so beurtheilt werden n wie wenn das Gesammt⸗ gut dem Mann gehörte und die Verwandten der Frau in emselben Verwandtschaftsverhältniß zu dem Mann ständen. Daneben soll die Verpflichtung der Frau zur Gewährung des Unterhalts an ihre er⸗ wandten insoweit bestehen bleiben, als sie durch ein n,. der Frau begründet wird; diese letztere Ver⸗ pflichtung der Frau soll aber nicht Gesammtgutsverbindlichkeit sein. Statt dessen wurde beschlossen, daß sowohl den Unter⸗ haltsansprüchen der Verwandten der Frau als den Unterhalts⸗ ansprüchen der Verwandten des Mannes gegenüber das Gesammtgut als Vermögen des unterhaltspflichtigen Ehe⸗ gatten behandelt, bei der Bemessung des von diesem zu ge⸗ währenden Unterhalts aber es so angesehen werden soll, wie wenn die Verwandten des anderen Ehegatten in demselben Verwandtschaftsverhältniß zu ihm ständen. Einverständniß besteend ferner daruͤber, die Verpflichtung der Frau zur Gewährung des Unterhalts an ihre Ver⸗ wandten auch insoweit, als sie durch ein Vorbehaltsgut be⸗ gründet wird — entgegen dem Abs. 2 Saß 2 des 3 1363 —, als eine Gesammtgutsverbindlichkeit zu behandeln, jedoch vor⸗ behaltlich der nach 1367 Abs. 2 Nr. 2 im Verhältniß der Ehegatten zu einander bestehenden Ausgleichungspflicht der 2. Der Redaktionskommission wurde die Prüfung der
rage überlassen, ob es nicht den Vorzug verdiene, den 8 1363 in den Titel über die Unterhaltspflicht der Verwandten (S8 1480 ff.) einzustellen.
Die Vorschriften des § 1364 über die Verantwortlich⸗ keit des Mannes für seine Verwaltung des Gesammtguts sowie die Vorschriften des 5 1365 über die Ersatzleistung für Verwendungen des Mannes aus dem Gesammtgut in sein Vorbehaltsgut oder aus diesem in das Gesammtgut wurden nach dem Entwurf angenommen. Der 5 1366 giebt der Frau das Recht, von dem Mann zu verlangen, daß er ihr die zur ordnungsmäßigen Besorgung ihrer persönlichen Angelegenheiten ᷣ Mittel gewähre. Im An⸗ schluß an die bei der Berathung des gesetzlichen Güterrechts beschlossene n. des 5 1321 soll der 8 1366 durch die Bestimmung ersetzt werden, daß, wenn ein Rechts⸗
eschäft, welches die Frau ohne Zustimmung des Mannes mit
äh ink für das Gesammtgut nicht vornehmen kann, zur ordnungsmäßigen Besorgung ihrer persönlichen Angelegen⸗ heiten erforderlich wird und der Mann ohne ausreichenden Grund seine Zustimmung verweigert, diese durch das Vor⸗ mundschaftsgericht ersetzt werden kann.
Die Vorschriften des § 1367 über die Gemeinschaft⸗ lichkeit der Gesammtgutsverbindlichkeiten im Ver⸗ . der Ehegatten zu einander fanden im wesentlichen Zu⸗ timmung, ebenfo der 8 1368, wonach eine von dem Mann einem Kinde gewährte Ausstattung, die zwar nach 5 1500 nicht als Schenkung anzusehen ist, aber das dem Gesammtgut entsprechende Maß übersteigt, dem Mann zur Last fallen soll. Neu hinzugefügt wurde die Bestimmung, daß, wenn einem nicht gemeinschaftlichen Kinde aus dem Gesammtgut eine Ausstattung gewährt wird, diese im Verhältniß der Ehegatten zu einander nicht dem Gesammtgut, sondern dem Vater oder der Mutter des Kindes kur Last fällt.
Der sachliche Inhalt der Vorschriften des § 1369 über die Zeit der Geltendmachung der den Ehegatten gen einander zustehenden Ansprüche erfuhr keine Anfechtung. Der z 1370, wonach, wenn der Mann unter Vormundschaft teht, sein gesetzlicher Vertreter berufen ist, ihn in den aus der Verwaltung des Gesammtguts sich ergebenden Rechten und Pflichten zu vertreten, hatte bereits im Zusammenhang mit ö e rni des 8 15358 die Zustimmung der Kommission gefunden. . .
Die Ss8§ 1371, 1372, welche die Auflösungsgründe bei der allgemeinen Gütergemeinschaft bestimmen, e, . sachlich im wesentlichen nach dem Entwurf zur Annahme; doch soll die Nr. 4 des § 1372, n die Frau berechtigt ist, die Auflösung der Gütergemeinschaft zu verlangen, wenn der Mann durch verschwenderische Lr e . oder ver⸗ schwenderische Geschäftsführung die Besorgniß rechtfertigt, daß er sich oder seine Familie dem Nothstande preis⸗
iebt, — durch die Vorschrift ersetzt werden, daß die . auf Auflösung der Gütergemeinschaft klagen kann, wenn der Mann wegen Verschwendung entmündigt ist oder durch Verschwendung das Gesammtgut in erheblicher Weise gefährdet. Ein Antrag, der Frau ein solches Recht auch in den Fällen zu geben, in welchen der nn aus andern Gründen, insbesondere wegen Geisteskrankheit, ent⸗ mündigt oder nach 5 1727 des vormundschaftlichen Schutzes