274851 510 565 737 799 951
28092 370 393 530 S838 895
29690
20072 324 602 612 807 811
21227 456 821 853 997
82188 255 336 641 701 877
22318 434 769
34126 1932 195, 256 388 4416 578 756 8807
863665
855 867 101065 1090 235 734 840 867 987 102242 516 542 828 103958 266 299 405 439 473 569
112357 674 823 868 896 265 113981 183 305 310 515 807 1141356 115950 982 242 341 427 710 116118 970 117386 565 675 708 71414 917 118336
1327362 3 0 472 138115 350 638 7224 738 932 1390 3 248 284 301 347 4099 495 119176 664 713 141235 6594 753 S98 935 1412171 552 1413 83 225 400 573 141051 407 532 S802 869 956 1415258 375 534 785 861 889 146137 577 Sb 6 1417243
1851918 9656 214 36 740 268 1832025 211
759 2141947 209 346 365 414 675 998 21902 216624
Die größeren Gewinne bis einschließlich 300 Me. sind bei der General⸗Agentur, Donaustraße 16, in Umm abstempeln zu lassen. Die Prämien werden sechs Wochen nach beendigter Ziehung bei der Münsterbaukasse in im an den Juhaber der betreffenden Los⸗ ttud gegen Aushändigung derselben ausbezahlt.
Jedes Gewinnlos, welches binnen drei Jahren vom Tage der Ziehung an gerechnet nicht vorgezeigt und geltend gemacht wird, verliert nach Ablauf dieser Frist sein Anrecht auf Erhebung der Prämie, welche dem Münsterbaufond anheim fällt.
Dle Richtigkeit der giehungollste benrkundei
lm, ben 20. Januar 189.
Polizeiamtmann Gh
Das Münsterba u- Comité.
Nächste Lotteriel
Die Ausgabe der Lose der
7ten (letzten) Herie der
Ulmer ünsterbau-Lolterie
erfolgi
Ende August 1834
Hauptgewinn 75 000, 300090 etc. Mark, Gesamtgewinne 34909 Mb. Preis eines Original Loses Z Marks.
ö. 29321 42
1
Deutscher Reichs⸗Anzeiger Königlich Pr
und
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Alle Nost⸗Anstalten nehmen Bestellung an;
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8W., Wilhelmstraße Nr. 32. Sinzelue Aummern kosten 25 3.
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eußischer Staats Anzeiger.
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und Königlich Rreußischen Staats- Anzeigers
D
Berlin §8XN., Wilhelmstraße Nr. 32.
* 1 2.
Berlin, Dienstag, den 30. Januar, Abends.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den nachbenannten Offizieren folgende Auszeichnungen zu verleihen, und zwar:
den Rothen Adler-Orden erster Klasse mit Eichen— laub und Schwertern am Ringe und der Königlichen Krone: Allerhöchstihrem General⸗Adjutanten, General der In⸗ fanterie von Wittich, kommandierendem General des XI. Armee⸗Korps;
den Rothen Adler-Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub und Schwertern am Ringe: dem zur Zeit in türkischen Kriegsdiensten stehenden Obersten 3 D. von Hobe, früher Rittmeister im damaligen 23 Ih fiche Dragoner⸗Regiment Nr. 4;
den Rothen Adler-Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub und der Königlichen Krone: Allerhöchstihrem Admiral à la suite, Kontre-Admiral Freiherrn von Senden-Bibran, Chef des Marinekabinets;
den Rothen Adler-Orden dritter Klasse mit der Schleife: dem Obersten von Rosenberg, Kommandeur des In⸗ fanterie⸗Regiments Kaiser Wilhelm (2. Großherzoglich Hessi⸗ sches) Nr. 116;
den Stern zum Königlichen Kronen⸗Orden zweiter Klasse mit Schwertern am Ringe: Allerhöchstihrem General à la suite, General⸗Major von Villaume, Kommandeur der 2. Feld⸗Artillerie⸗Brigade;
den Königlichen Kronen-Orden zweiter Klasse mit dem Stern: dem General⸗Lieutenant z. D. Kirchhof in Charlotten— burg, zuletzt General⸗Major und Kommandeur der 11. In⸗ fanterie⸗Brigade; sowie
den Königlichen Kronen-Orden dritter Klasse:
Allerhöchstihrem Flügel⸗Adjutanten, Major Grafen von Moltke.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
den nachbenannten Personen die Erlaubniß zur An⸗
legung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Insignien zu er⸗ theilen, und zwar:
des Komthurkreuzes des Königlich bayerischen Militär⸗Verdienst⸗Ordens: dem Obersten von Kröcher, Kommandeur des 1. Groß⸗ herzoglich Hessischen Dra goner⸗Regiments (Garde⸗Dragoner⸗ Regiment) Nr. 23;
des Ritterkreuzes erster Klasse desselben Ordens:
den Hauptleuten von Strzemieczny und von Specht im 1. Großherzoglich Hessischen Infanterie⸗ (Leib⸗Garde⸗ J Re⸗ giment Nr. 115, und dem Rittmeister von Tresckow im 2. Großherzoglich 8 sischen Dragoner-⸗Regiment (Leib-⸗Dragoner⸗Regiment) Nr. 24; des Ritterkreuzes zweiter Klasse desselben Ordens:
den Premier⸗Lieutenants von Bothmer und von Brand gen. Flender im 1. Großherzoglich Hessischen Infanterie⸗ (Leib⸗Garde⸗) Regiment Nr. 115,
den Premier⸗Lieutenants Freiherr von Schauroth und Selam im 2. Großherzoglich Hessischen Dragoner⸗Regiment Leib⸗Dragoner⸗Regiment) Nr. 24, .
den Second⸗Lieutenants Milchling von und zu Schönstadt, Graf von Büdingen und Freiherr Röder von Diersburg im 1. Großherzoglich Hessischen Infanterie⸗ (Leib⸗Garde⸗) Regiment Nr. 115 und .
den Second⸗Lieutenants Ritter und Edler vo n Loessl, Freiherr Schenck zu Schweinsberg und Fischer im 2. Großherzoglich eff ther Dragoner⸗Regiment (Leib⸗Dragoner⸗ Regiment) Nr. 24; des Königlich bayerischen Militär⸗Verdien stkreuzes:
dem Feldwebel Krämer und
dem Stabshoboisten il ge .
im 1. Großherzoglich Hessischen Infanterie⸗(Leib⸗Garde⸗) Regiment Nr. 115 und . .
dem Wachtmeister Frieß im 2. Großherzoglich Hessischen
Dragoner⸗Regiment (Leib⸗Dragoner⸗Regiment) Nr. 24;
der Königlich württembergischen silbernen Verdienst-Medaille und der k badischen silbernen Verdien st⸗Medaille: dem Vize⸗Wachtmeister Putze im 2. Hannoverschen Ulanen-⸗Regiment Nr. 14 und ; dem Sergeanten Ummar im 3. Badischen Dragoner⸗ Regiment Prinz Karl Nr. 22, kommandiert zur Leib⸗
gendarmerie;
des Ehren⸗Komthurkreuzes des Großherzoglich oldenburgischen Haus⸗ und Verdienst-Ordens des Herzogs Peter Friedrich Ludwig: dem Kammerherrn von Strahl, ö Seiner Königlichen Hoheit des Landgrafen von Hessen; der Kommandeur⸗Insignien zweiter Klasse des Herzoglich anhaltischen Haus-Ordens Albrecht's des Baͤren: dem Kammerherrn Freiherrn von Erffa; der dem Herzoglich sachsen-ernestinischen Haus⸗ Orden affiliierten Verdienst-Medaille in Gold:
dem Musikdirigenten Handloser beim 6. Badischen Infanterie⸗Regiment Kaiser Friedrich III. Nr. 114;
ferner:
des Großkreuzes des Königlich schwedischen Schwert⸗Ordens: dem General-Lieutenant von Bülow, Kommandeur der Großherzoglich Hessischen (25.) Division; des Kommandeurkreuzes zweiter Klasse des König— lich dänischen Danebrog-⸗Ordens:
dem Kammerherrn von Bothmer, dienstthuendem Kavalier Ihrer Königlichen Hoheit der Frau Landgraͤfin von Hessen, Prinzessin Anna von Preußen, und
dem Kammerherrn Freiherrn von der Reck, Hofchef Seiner Hoheit des Herzogs zu Schleswig⸗Holstein⸗Sonderburg⸗ Glücksburg; sowie
der Königlich rumänischen Militär⸗Medaille
in Gold:
dem Stabshoboisten Friedemann beim 5 Badischen In⸗
fanterie⸗Regiment Nr. 115.
Deutsches Reich.
Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: zu Präsidenten der Kaiserlichen Disziplinarkammern in Frankfurt a. M.:
den Senats⸗-Präsidenten bei dem Königlich preußischen
Ober ⸗Landesgericht daselbst Gräfe,
Schwerin i. Mecklenb.:
den Großherzoglich mecklenburgischen L erichts⸗ Prãsi
5 bh R iich e schen Landgerichts⸗Präsidenten zu Mitgliedern der Kaiserlichen Disziplinarkammern in
Leipzig:
den Königlich sächsischen Landgerichts-Direktor Bartscch
daselbst, Frankfurt a. M.: den Königlich preußischen Ober ⸗-Landesgerichts⸗ Rath Pr Hehl dafelbs 3 Danzig: den Königlich preußischen Amtsgerichts-⸗Rath Frank daselbst, Posen: den Königlich preußischen Ober⸗Landesgerichts⸗Rath Loewen⸗ berg daselbst, Stettin: den Königlich preußischen Regierungs-Rath von Strantz daselbst, Darmstadt: den ruhhgezeglic hessischen Regierungs⸗Rath Dr. Freiherrn von Gemmingen⸗-Hornb erg daselbst und den Königlich preußischen Militär-Intendantur⸗Assessor Prüssen daselbst, Trier: den en, preußischen Regierungs⸗Rath Dr. Michaelis daselbst, . Königsberg i. Ostpr.: den Königlich preußischen Militär- Intendantur⸗Rath Hartung daselbst, Schwerin i. Mecklenb.: den Großherzoglich mecklenburgischen Landgerichts-Rath Virck 5 bst, . Düsseldorf:
den Königlich preußischen Landgerichts-⸗Rath Daniels daselbst
für die Dauer der von ihnen zur Zeit bekleideten Staatsämter zu ernennen.
Erklärung,
betreffend die Verlängerung des bestehen den Han— delsprovisoriums zwischen dem Reich und Spanien (Reichs-Gesetzbl. S. 10690) auf die Zeit bis ein⸗ schließlich zum 31. März 1894. Vom 2. Januar 1894.
Die Unterzeichneten, der außerordentliche und bevoll⸗ mächtigte Botschafter Seiner Majestät des Deutschen Kaisers, Königs von Preußen, und der Staats⸗Minister Seiner Majestät des Königs von Spanien, sind, mit Genehmigung ihrer Regierungen, dahin übereingekommen, daß die in der Deklaration vom 30. Dezember 1893 festgesetzte Frist für die Ratifikation des am 8. August 1893 zu Madrid unterzeichneten deutsch⸗spanischen Handels und Schiffahrtsvertrags und für die Dauer des in jener De⸗ klaration vereinbarten Handelsprovisoriums bis einschließlich zum 31. März 1894 verlängert sein soll.
Zu Urkund dessen haben die Unterzeichneten die gegen— wärtige Erklärung in zweifacher Ausfertigung unterschrieben und ihre Siegel beigesetzt. =
Madrid, am 23. Januar 1894.
Radowitz. S. Moret. (L. S.) (L. S.)
Die vorstehende Erklärung hat die verfassungsmäßige Genehmigung gefunden.
Bekanntmachung, betreffend den Markenschutz in Bulgarien.
Vom AV. Januar 1894.
Unter Bezugnahme auf 5§ 20 des Gesetzes über Marken⸗ schutz vom 30. November 1874 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 143) wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß deutsche J Namen und Firmen in Bulgarien Schutz ge⸗ nießen.
Berlin, den 27. Januar 1894.
Der Reichskanzler. In Vertretung: von Boetticher.
Die Nummer 4 des Reichs⸗Gesetzblatts, welche von heute ab zur Ausgabe gelangt, enthält unter
Nr. A42 die Erklärung, betreffend die Verlängerung des bestehenden Handelsprovisoriums zwischen dem Reich und Spanien (Reichs⸗Gesetzbl. S. 109) auf die Zeit bis einschließ⸗ lich zum 31. März 1894. Vom 22. Januar 1894; unter Nr. 2143 die Bekanntmachung, betreffend den Marken⸗ schutz in Bulgarien. Vom 27. Januar 1894.
Berlin, den 3 . .
Kaiserliches Post⸗Zeitungsamt. .
Königreich Preußen.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗Angelegenheiten.
Dem Vorsteher der Wissenschaftlichen Abtheilung des Königlichen Instituts für Infektionskrankheiten zu Berlin rden, Dr. Richard Pfeiffer ist das Pradikal
rofessor beigelegt worden.
Aichtamtliches.
Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 30. Januar.
Seine Majestät der Kaiser und König nahmen heute Vormittag den Vortrag des Chefs des Militärkabinets und demnächst militärische Meldungen entgegen.
Im Reichsamt des Innern hat am 24. d. M. unter dem ,. des Unter⸗Staatssekretärs Dr. von Rottenburg eine Berathung mit Vertretern der Industrie und der Arbeiter- schaft über die e, , der Sonntagsruhe in den u Grupe V der Gewerbestatistik (Metallverarbeitung) ge⸗ örenden gewerblichen Anlagen stattgefunden.
An den Berathungen nahmen, wie das unten folgende Verzeichniß ersehen läßt; außer elf Arbeitgebern und zwölf Arbeitnehmern mehrere Gewerbe⸗Aufsichtsbeamte, Vertreter des
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