1894 / 29 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 02 Feb 1894 18:00:01 GMT) scan diff

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ielegraphisch seine Entschuldigung. Am luß der Vorstellung äußerte Seine Majestät gegen den Vertreter des Direktor L Arronge von neuem Allerböchftfeine Anerkennung über die vortreffliche Darstellung.

Im De utschen Theater beginnt die am Sonntag stattfindende 67 des Lustspiels . Der Herr Senator‘ ausnahmsweise erst um 74 Uhr.

Für die Wohlthätigkeits-Varstellung zum Besten der des verstorbenen Schauspielers Meißner im

eutschen Thegter am 9. d. M. hat auch die erste Solotänzerin des Königlichen Ballets, Fräulein Dell Era ihre Mitwirkung zugesagt. Die r r e, wird in der Revue „Berlin 1893 eine Variation und einen Waljer tanzen. Ferner wird in der Schlußhymne der Erk'sche Gesangverein mitwirken. Der Verkauf aller vorgemerkten Billets ist eröffnet; die Ausgabe erfolgt bis Sonntag Abend und zwar an denjenigen Stellen, wo die Vorbestellung geschehen ist.

Im Berliner Theater wird Shakespeare's Timon von Athen“ in der Bearbeitung von Heinrich Bulthaupt vorbereitet. Die erste Aufführung dürfte um die Mitte des Februar zu erwarten sein. Das neuernannte Ehrenmitglied des Mannheimer Hof⸗ und Na⸗ tional⸗Theaters Frau Prasch⸗Grevenberg ist für das Berliner Theater verpflichtet worden und wird bereits im Laufe der nächsten Woche als Nora“ erstmalig auftreten. ö

Fräulein Marie Reisenhofer ist von ihrem vierwöchigen Urlaub zurückgekehrt und wird morgen ihre schauspielerische Thaͤtigkeit als n,. Spangenbach in dem Lustspiel Mauerblümchen im

allner⸗Theater wieder aufnehmen.

Dem Amerikafahrer', welcher morgen im Neuen Theater zur ersten Aufführung gelangt, geht als Einleitung Alexandre Dumas ' ZTustspiel Besuch nach der gane. voraus. Das Halbe'sche Scherz⸗ spiel beginnt den en ß um 83 Uhr. ö

Ein junger Baritonist aus der Schule Rothmühl's, Herr Leo Perla, tritt morgen Abend 7 Uhr zum ersten Mal in Berlin (im Saal Bechstein) auf; der Künstler wird eine Arie aus Verdi's „Don Carlos“ und Lieder von Schubert, Brahms, Schumann, B. Levi und R. Franz singen. In der Sing-⸗Akademie giebt morgen (8 Uhr) Fräulein Sophie Schröter einen Liederabend, auf dessen Programm Beethoven'sche, Schumann 'sche und Brahms'sche Kompositionen sowie Lieder von Hugo Wolf und R. L. Herman stehen. Die Begleitung sämmtlicher Gesänge hat Herr Reinhold L. Herman übernommen. Am Montag gelangt Friedrich Hegar's Oratorium „Manasse! durch den Stern'schen Gesangverein (Dirigent: Professor F. Gern s⸗ heim) hier zur ersten Aufführung, nachdem das Werk in Basel, Zürich, Leipzig und vielen anderen Städten schon großen Erfolg ehabt hat. Die Solopartien sind der Königlichen Hofopernsängerin ö. Herzog, dem bekannten Baritonisten Herrn Schelper und Herrn

icolaus Rothmühl anvertraut. Der Billetverkauf findet bei Bote u. Bock statt. Das nächste VIII. Phil harmonische Konzert findet unter General⸗Musikdirektor Ernst Sch uch's Leitung am 18. d. M. ftatt. Solistin des Abends ist die Kammersängerin Frau Lilli Lehmann, welche eine Arie aus „Armide“ und die Schluß scene aus der Götterdämmerung“ zum Vortrag bringen wird.

Mannigfaltiges.

In der gestrigen Sitzung der Stadtverordneten wurde, nach dem Bericht der N. Pr. 3.“ der Etat der Fleischschau für 189495 u. s. w. für das von außerhalb eingeführte Fleisch genehmigt, der Etat der Altersversicherungsanstalt der Kaiser Wil⸗ helm⸗ und Augusta-Stiftung in Höhe von 76570 4 dem Etatsausschusse überwiesen. Weiter beschloß die Versammlung, dem schon erwähnten Magistratsantrag gemäß, daß für den Gemeinde— ö. in Friedrichsfelde ein Kuratorium für das Be—

attungswesen, bestehend aus einem Magiftratsmitglied und zwei Stadtverordneten, gebildet werde und am 1. April d. J. in Wirk⸗ samkeit trete. Von der Festsetzung der Ferien der höheren Lehranstalten für 1894 nahm die Stadtverordneten. Versammlung Kenntniß. Stadtverordneter Schwalbe hatte dazu eine Reso⸗ lution eingebracht; in Erwägung zu ziehen, ob nicht das Kommunalschul⸗Ferienwesen bei dieser Gelegenheit geregelt werden könnte. Diese Resolution wurde angenommen. Die Vorlage über Erbauung einer Turnhalle und Au la für die Friedrichs⸗Werdersche

summe beträgt rund 120 000 M Letzter Gegenstand der Tages⸗

ordnung war die Vorlage über Vermehrun

Personals bei den

des ärztlichen

städtischen Kran kenhäusern. Stadt⸗

verordneter Spinola u. a. beantragten die Ueberweisung der Vorlage an einen Ausschuß von 15 Mitgliedern, was nach längerer Berathung

genehmigt wurde.

Nachdem zwischen dem Magistrat und der Großen Ber⸗

liner Pferde⸗Eisenb

ahng esellschaft bezüglich des Projekts einer

Linie von der Spandauerstraße durch die Königfstraße über die Lange (Kurfürsten . Brücke und den Schloßplatz nach den bereits über diesen und durch die Breitestraße führenden Gleisen Vereinbarungen getroffen sind, hat sich die Pferdebahbngesellschaft dem Magistrat gegenüber nun⸗

mehr bereit erklärt: für

den Fall der magistratualischen Ertheilung der

in der Sitzung der Stadtverordneten⸗Versammlung vom 9. März 1893

beschlossenen neuen Gene

hmigung nachbezeichneter Pferdebahnlinien auf

Grund des Kleinbahngesetzes:; 15 einer Pferdebahn, abzweigend von den Gleisen in der Französischenstraße durch die Straße Hinter der katholischen Kirche direkt nach Norden zur Verbindung mit den Gleisen in der Dorotheenstraße; 2) einer Bahn von den Gleisen in der obengedachten Straße durch die verlängerte Charlottenstraße über die Weidendammerbrücke bezw. zunächst über eine auf Kosten der Pferdebahn⸗Gesellschaft oberhalb jener Brücke zu erbauende Interims⸗ brücke, zum Anschluß an die in der Friedrichstraße daselbst vor—⸗ handenen Gleise, 3) einer Bahn, abzweigend von der zu 1 aufge— führten Linie bei der Straße Am Festungsgraben“ über die Eiserne Brücken, Friedrichsbrücke, durch die Burgstraße zum Anschluß an die Gleise auf dem Monbijouplatz und dem Hacke'schen Markt und zwar unter den vertragsmäßigen Bedingungen gegen Befreiung von den— jenigen Kosten, welche infolge der Bahnanlagen für Benutzung oder

Erwerb von Land oder

für Aenderungs⸗ und Anbauten an Brücken

nothwendig werden, an die Stadtgemeinde Berlin eine Million Mark zu zahlen, und zwar den Betrag von 500 000 ½ an dem⸗ jenigen Tage, wo die Gesellschaft in die rechtliche und thatsächliche

Möglichkeit versetzt ist, Ra

die für den Pferdebahnverkehr bestimmte

brücke östlich der jetzigen Weidendammer Brücke zu bauen; den

Restbetrag von 5099 000 Æ aber an demjenigen Tage, an dem der Pferdebahnverkehr über die Straße. Unter den Linden“ und über die Weidendammer Noth⸗Brücke thatsächlich eröffnet wird.

Die am 1. Februar d. J.

fällige zweite Rate der von der

Großen Berliner Pferde⸗Eisenbahn-⸗Gesellschaft für das Geschäftejahr

1893 an die Stadtgeme gesammten Brutto⸗ sonen und Gütern ist

inde Berlin zu zahlende Abgabe von der Einnahme aus der Beförderung von Per— nit 571 041 6 von der Gesellschaft an die

Stadthauptkasse abgeführt worden. Die ganze, an die Stadtgemeinde für 1893 gezahlte Abgabe beziffert sich auf 1 128 808,77 (M.

Im städtischen Obdach befanden sich am 1. Januar d. J.

58 Familien mit 158 1. Februar war der darunter 18 Säuglinge.

Personen, darunter 17 Säuglinge. Am Bestand 7090 Familien mit 242 Personen, Das Asyl fur nächtlich Obdachlose daselbst

benutzten im Laufe des Monats Januar 87 276 Personen, und zwar

85 746 Männer, 1530 186 dem Krankenhause Moabit, 34 der Charité

Frauen. Von diesen Personen wurden Friedrichshain, 89 dem Krankenhause überwiesen, 179 (158 Männer, 21 Frauen)

der Polizei vorgeführt. Am stärksten war das nächtliche Obdach be⸗ legt an den Tagen: des 23. Januar mit 3015 Personen, des 24. Ja⸗ nuar mit 3021, des 25. Januar mit 3073, des 26. Januar mit 3059, des 27. mit 3138, des 28. mit 3030, des 29. mit 3094, des 30. mit 3033 und des 31. Januar mit 3100 Personen. In den letzten neun Tagen war also das nächtliche Obdach an jedem Tage von mehr als

3000 Personen besucht. München. Die

Pensions⸗Anstalt deutscher

Jour⸗

nalisten und Schriftsteller (A. V.). hat soeben einen von dem Vorstande der Anstalt ausgegebenen Bericht veröffentlicht, der einen kurzen Rückblick auf die Geschäftsthätigkeit der Anstalt seit dem Tage

ihrer Gründung bietet.

Wir entnehmen diesem Berichte folgende An⸗

gaben: Die Zahl der Mitglieder betrug Ende Dezember 1893 431 definitive und mehrere Hundert provisorisch Angemeldete. Ortsver⸗

bände besitzt die Anstalt in Berlin, Wien,

München, Dresden,

Leipzig, Hamburg, Stuttgart, Darmstadt, Breslau, Brünn, Augs—⸗

Schriftsteller Verband“ mit dem Sitze in Linz, wel die Aufgabe eines Kartellpereins der Anstalt erfüllen soll, ist in Bildung begriffen. Mit dem Deutschen Schriftsteller⸗ Verband? sind Verhandlungen über einen engeren Anschluß angeknüpft worden. Der korporative Beitritt des Schweizer Preß - Verbandes ist nun⸗ mehr wahrscheinlich, nachdem das weizer Versicherungsamt sich über die Satzungen der Anstalt im günstigsten Sinne auẽgesprochen hat. Auch bezüglich der Schaffung von außerordentlichen Sinnahmen sind günstige Resultate zu verzeichnen. Eine Reihe literarischer Vereinigungen, wie „Leipziger Presse', Concordia“ in Wien, ‚Dres⸗ dener Presse.', Goethe⸗Verein Zwickau., Münchener Journalisten⸗ und Schriftsteller Verein! und der Literarische Verein in Regens⸗ burg“ haben sich bereit erklärt, die Anstalt theils durch alljährliche feste Beiträge, theils durch Ueberweisung von prozentualen Antheilen aus den von den Vereinen veranstalteten Festlichkeiten zu unterstützen. Der Münchener Journalisten⸗· und Schriftsteller Verein hat außer⸗ dem der Anstalt einen einmaligen Gründungsbeitrag von 1000 , die „Concordia! in Wien einen solchen von 309 S gespendet. Ein⸗ zelne sehr namhafte Schenkungen verdankt die Anstalt den Verlegern; so haben Freiherr von Lipperheide 10 000 S, der Verlag der „Flie⸗ genden Blätter! 3000 , die Verleger der Münchener Neuesten Nachrichten 20900 6 als Gründungsbeitrag gespendet. Einige Firmen, wie der Verlag der Münchener Neuesten Nachrichten“, des Hamburger Fremdenblatts! haben außerdem für ihr gesammtes Redaktionspersonal unter Uebernahme der Lasten die Mitgliedschaft der Anstalt erworben. Die Einnahmen der Anstalt an Legaten und Schenkungen be— ziffern sich auf 33 068,98 46. An Beiträgen der Mitglieder kamen in Anfall: 54 544,97 M, sodaß die Gesammteinnahmen der Anstalt 26 959, 03 6 betragen. Angekauft wurden 57 000 S 340,9 Reichs⸗ Anleihen; bei Banken, Ortsverbänden, für gestundete Nachzahlungen ꝛc. stehen 28 262,87 aus. Besonders sei noch auf einen Beschluß der Vorstandschaft aufmerksam gemacht, wonach die Zusatzprämien das sind gestundete Nachzahlungen und zwar vertheilt in Quoten auf die ganze Dauer der Versicherung auch für die nächste Zeit beibehalten werden. Da alle der Anstalt Beitretenden, wenn sie das 30. Lebens⸗ jahr überschritten haben, Nachzahlung leisten müssen, so bedeutet dieser Zahlungsmodus eine wesentliche Erleichterung. Das Bureau der Anstalt ist gern bereit, Interessenten den Bericht zu übermitteln.

Orlamünde, 29. Januar. Der Weim. Ztg. wird geschrieben: Unser Städtchen kann jetzt auf sein 700jähriges Bestehen zurück⸗ blicken. Urkundlich wird die Stadt zum ersten Mal in der orlamünde⸗ schen Pfarrurkunde vom Jahre 1194 erwähnt, in der erzählt wird, daß der Bischof Konrad von Mainz nach Orlamünde gekommen sei, um die Marienkirche zu weihen. Am Dienstag fand eine Feier des 700 jährigen Gedenktags statt. Nachdem am Vorabend der Festtag mit den Glocken eingeläutet war, wurde an diesem Morgen vom Balkon des Raihhauses „Nun danket Alle Gott“ geblasen. Die Abends im großen Rathhaussaale veranstaltete Festversammlung er⸗ öffnete Bürgermeister Lommer und verlas nach Begrüßung der Gäste die zahlreich eingelaufenen Glückwunsch⸗Telegramme, darunter ein solches von Seiner Hoheit dem Herzog und dem Prinzen Moritz von Sachsen⸗Altenburg. Nach dem Gesang eines Festliedes hielt Herr Bürger⸗ meister Lommer einen Vortrag über die im Besitz der Stadt befind— lichen Urkunden und r ir er welche auf Orlamünde Bezug haben, darunter Handschriften von den größten Heerführern aus dem dreißigjährigen Kriege. Hierauf berichtete Herr Amtsgerichts-Rath Beyerlein, der lange Jahre hier Bürgermeister gewesen und vor einiger Zeit zum Ehrenbürger von Orlamünde ernannt worden ist, über die neuere Geschichte der Stadt.

Straßburg im Elsaß. In Straßburg langte, wie der Nat. Ztg. gemeldet wird, dieser Tage aus dem Schwarzwalde auf acht⸗ rädrigem Doppelwagen ein ungeheurer Fels block an, den Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Baden zur Aufstellung an dem Platze bei Arnsweiler bestimmt hat, von wo aus Kaiser Wilhelm J. am 18. August 1870 den Verlauf der Schlacht von Gravelotte⸗St. Privat verfolgt hat. Bis zur 25. Wiederkehr des Jahrestages soll der Block fertig bearbeitet sein und an diesem Tage eine größere Festlichkeit stattfinden.

(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)

Ober ⸗Realschule, Niederwallstraße 12, wurde genehmigt. Die Kosten.⸗ burg und Heidelberg. in ‚Westösterreichischer Journalisten. und Wetterbericht vom 2. Februar, Theater ⸗Anzeigen. Scene gesetzt von Julius Fritzsche. Dirigent: Herr . n br aner gen h zeig KRapellnieister Jedermann. Anang 7 Uhr?? Konzerte

5233 635 haus. 29. Vorstellung. w ,, . . 2885 3s (Bauern ˖ Ehre). Syer in 1Aufjug von Pietro Mas⸗ ö

Stationen. 3 Wind Wetter. S]! cagni. Tert nach dem gleichnamigen Volksstück von G. Nesidenz · Theater. Direktion: Sigmund dauten· 38.4 3-83 Verga. In Scene gesetzt vom Ober⸗Regisser Tetz burg. Sonnabend: Zum 41. Male: Der Muster⸗ 3655 =S Q laff. Dirigent: Kapellmeister r. Muck. Der gatte. (Le premier mari de France.) 2 Barbier von Sevilla. Komische Oper in? Auf⸗ Schwank in 3 Akten von Albin Valabregue.

Belmullet . 753 SW b bedeckt 11 zügen von Gioachimo Rossini. Dichtung nach Vorher: Im Neglig«é. Plauderei in 1 Akt von

Aberdeen 7458 WSW 3 balb bed. 7 Beaumarchais, von Cesar Sterbini, übersetzt von Hans von Reinfels. Anfang 77 Uhr.

Christiansund 745 OSO 3 wolkenlos 1 Ignatz Kollmann. Dirigent: Kapellmeister Wein Sonntag und folgende Tage: Dieselbe Vor⸗

Kopenhagen. 754 SW 2Schnee 1 gartner. Anfang 7 Uhr. ; . stellung. .

Stockholm. J752 SW n . —2 2 ,,, . 34. Vorstellung. ö , aranda. 744 till Schnee 1 al; Die Minnekönigin. Komödie in 1 Aufzug r. Schiffbauerdamm t. Petersbsg. 755 S 2 bedeckt 0 ron Hans von Gumppenberg. In Scene gesetzt vom eur ,, ö ö,,

Moskau .. 768 SSO 1wolkenlos —17 r, . Grube . . Mal: . 6 n, ,, Ducens. erbotene Früchte. Lustspiel in ufzügen, , ö . 761 W 4 Regen 16 6 einem Zwischenspiel des . 19. Emil fahrer. Scherzspiel in 3 Atten von Mar Halbe.

766 WSW 5 Rel 9 Bött. In Scene gesetzt vom er ⸗Regisseur , m , , . ;. !

. 4 3 36 * ee e 6 . . 8a nn 7 16 . . 1 n , in 1 Akt v. A. Dumas.

, 2 bedeckt ö Sonntag: Opernhaus. 30. Vorstellung. aun⸗ 2 65 ienstaa: Dies Nor .

. . 6 3B 3 3e. ö hänser und der Sängerkrieg auf Wartburg. , wien Vorstellung.

Swinemünde 756 S Schnee 60 Romantische Oper in 3 Akten von Richard Wagner. . ;

Reufahrwaffer ID5 S8 2 bedeckt 1 Üᷓallet von Emil Graeb. Anfang ?7 Uhr. . .

Memel. 757 SG 4 wolkig 2 Schauspielhaus, 35. Vorstellung. Die Minne⸗ Viktoria ⸗Thegter. Belle Alliancestraße 7/8. ri 768 SG NX bedeckt 8 königin. Komödie in 1 Auffug von Hang von Sonnabend: Mit vollständig neuer Ausstattung. Die ünster . 59 SSB J7 wok 38 Sumppenberg. Verbotene Früchte, Lustspiel Finder des Kapitän Grant. Ausftattungs stüäck

3e re, 767 58 3 4 in 38 Aufzügen, nach einem Zwischenspiel des Cer⸗ mit grohem Ballet. Anfang JJ Uhr. 2

Wiesbaden. 764 Sdd 3 Regen 7 vantes, von Emil Gött. Anfang ? Uhr. a, n , . hn . e l

München. I68 SW 5 bedeckt 1 Lumpaci vagabundus, oder; Sas lieder-

Chemnirt .. 765 R Schnee 1 Dentsches Theater. Sonnabend: Der Herr liche Kleeblatt. Zauberposse mit Gesang und

Berlin.. 758 SW 3 chnee 1ẽ4Ü2S8enator. Ballet. .

Bien. 63 Vs 4 wollig ⸗. Sonntag: Der Herr Senator. 39

K ; ö De, Tersteiger. gr mn n renn,

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a,,, 63 5 1 beregt ö Berliner Theater. Sonnabend, Abends 73 Uhr: HFes und 2. Held. Musik von C. Zeller. Anfang

Uebersicht der Witterung.

Ein tiefes barometrisches Minimum, nordostwärts fortschreitend, liegt nördlich von den Shetlands⸗ inseln, einen Ausläufer südostwärts nach der west⸗ deutschen Küste entsendend; am höchsten ist der Luft- druck über Südwest⸗Europa. Ueber Zentral⸗Europa wehen im Westen ziemlich starke südwestliche und westliche, im Osten schwache, meist südwestliche Winde. Das Wetter ist in Deutschland mild, trübe und zu Viederschlägen geneigt; fast überall ist Regen oder Schnee gefallen. Ganz West⸗Europa bis zur russi⸗ schen Grenze ist frostfrei, in Nordwest⸗Deutschland liegt die Temperatur bis zu 76 Grad über Null. k der milden Witterung ist demnächst wa hr⸗

nlich.

blümchen.

Deutsche Seewarte.

Wallner ˖ Thenter.

und L. Herrmann.

Königliche Schauspiele. Sonnabend: Opern-

Das Recht auf Glück. Sonntag, Nachm. 25 Uhr: Hamlet.

arnay. . Abends 77 Uhr: Aus eignem Recht. Montag: Kean.

Lessing · Theater. Madame Sans Gene.

Sonnabend:

Sonntag: Mauerblümchen.

Friedrich · Wilhelmstüdtisches Theater. Chausseestraße 25.

Sonnabend: Der Lieutenant zur See. Operette in 3 Akten (nach einer älteren Idee) von G. Schlack Mastk von Louis Roth. In

Sonnabend u. folg. Tage: Roth. In Zweites Parquet 3 10)

Eudwig

Charley's Tante. Brandon Thomas.

acobson und Benno Jacobson.

Sonntag: Dieselbe Vorstellung.

Mauer⸗

Sonnabend: Zum 7. Male.

Vorstellung 74 Uhr. Sonntag: Dieselbe Vorstellung.

Sonntag: Der Lieutenant zur See.

Adolph Ernst Theater. Sonnabend, 7 Uhr.

r . Posse mit Gesang in 1 Akt von Musik von Franz Scene gesent von Adolpb Ernst.

Zentral- Theater. Alte Jakobstraße Nr. 30. Herr Conlisset. Schwank in 3 Akten von E. Blum und R. Tochs. Hierauf: Zum 42. Male. Berlin 1893. Revue in 2 Abtheilungen von L. Leipziger.

Konzert Jaus. Sonnabend: Karl Meyder⸗ Konzert. Hotel Kölnischer Hof, Krausenstr. 45. Hotel⸗Gäste haben freien Eintritt.

Saal Bechstein. Sonnabend, Abends 79 Uhr: Konzert von Leo Perla (Bariton) und Alerander Roman (Violine).

Sing Akademie. Sonnabend, Abends 8 Uhr: Lieder⸗Abend von Sophie Schröter aus Bonn.

3—5. irkus Renz (Karlstraße). Sonnabend, Abends

76 Uhr: Ein Künstlerfest. Vollständig neue Ausstattung.

Neue Einlagen.

Vorher: Besuch nach der Hochzeit (Une visite U. a. Signorina Varotti, die kleinste Solotänzerin

der Welt. Außerdem: 4 arab. Schimmelbengste als Fahnenpferde, vorgef. vom Direktor Fr. Renz; Hurdle-Race von 20 Pferden; die hohe Schule, ger. von Frl. Oeeana Renz; Unerreicht! Mm. Ella in ihren Dauersprüngen durch 40 Ballons; zum L Male: Frl. Agnes, Jongleurin zu Pferde; die Trapezkünstlerinnen Geschw. Hoffmann; Pas de deux, geritten von Miß Rose und Mr. geren z.

Sonntag: Zwei Vorstellungen, Nachm. 4 Uhr (1 Kind unter 10 Jahren frei), Parade⸗Festaufzug und Abends 71 Uhr: Ein Künstlerfest.

1 ; ; 72 / / Fämilien⸗ Nachrichten.

Verlobt: Frl. Hanny Heitmann mit Hrn. Haupt—⸗ mann a. D. Paul Oettinger (Bremerhaven Berlin). Frl. Dora von Nickisch⸗Rosenegk mit Hrn. Forstassessor Simon (Marienwerder, Westpr.).

Verehelicht: Hr. Dr. jur. Emil Frhr. von Dppen⸗ heim mit Maria Freiin Pergler von Perglas

Köln). i R Geboren: Ein. Sohn: Hrn. Rittmeister a. D. . Müller (Berlin). Hrn. Regierungs Rath d. Rüdiger von Haugwitz (Breslauß. Eine

Tochter: Hrn. Prem. Lieut. Fritz von Studniß (Berlin). Hrn. Hauptmann Hesse (Graudenz).

Gestorben: Hr. Professor Dr. Albert Neumann Breslau). Fr. Pastor Konstanze Alers, geb. Schneider (Neurode).

Redakteur: Dr. H. Klee, Direktor. Berlin: Verlag der Expedition (Scholy.

Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagt⸗ Anstalt Berlin SW. Wilhelmstraße Ne. 32. Sechs Beilagen (einschließlich Börsen⸗Beilage).

Anfang der

. M 29.

Erste Beilage

um Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Käniglich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

Berlin, Freitag, en 2. Fehrnar

1894.

Deutscher Reichstag. 40. Sitzung vom Donnerstag, 1. Februar, 1 Uhr.

Zur dritten Berathung steht die Novelle zum Unter— stützungswohnsitzgesetz.

Aus der Verhandlung, über deren Beginn bereits in der Nummer vom Donnerstag berichtet worden ist, tragen wir zunächst die gestern kurz erwähnte Rede des Staatssekretärs Dr. von Boetticher zur Beantwortung der Ausführungen des Abg. Winterer im Wortlaut nach:

Meine Herren! Ich begreife ia sehr wohl, daß der Herr Vorredner das Bedürfniß empfunden hat, die Schmerzen, die er angesichts der bereits angenommenen Resolutionen empfindet, heute zum Ausdruck zu bringen, nachdem er bei der zweiten Berathung im Hause nicht hat zugegen sein können. Aber ich glaube, der Herr Vorredner hat keine Veranlassung, sich in der kräftigen und energischen Weise gegen die Einführung des Unterstützungswohnsitzgesetzes in Elsaß⸗-Lothringen zu wahren, wie er das gethan hat. Denn es handelt sich zunächst ja nur um eine Resolution, d. h. um einen Wunsch, den der Reichstag dahin zu äußern sich verpflichtet gefühlt hat, daß die Materie, um die es sich hier handelt, gesetzgeberisch in Angriff genommen werden möge; es soll ja zunächst nur geprüft werden, ob ein thatsächliches Bedürf⸗ niß für die Einführung des Unterstützungswohnsitzgesetzes in den Reichslanden vorhanden ist und wie diesem eventuell festzustellenden Bedürfniß etwa Rechnung zu tragen sein möchte.

Ich bin nun weit entfernt davon, die Diskussion, die, wie gesagt, um deswillen überflüssig zu sein scheint, weil die Resolution bereits in der zweiten Lesung endgültig angenommen ist, von neuem an— zuregen. Im Gegentheil, ich habe den Wunsch, daß man heute mit dieser Frage sich nicht beschäftigen möge, weil ein Bedüfniß dazu in keiner Weise vorliegt, und weil damit, daß der Reichstag diese Resolution beschlossen hat, ja noch nicht gesagt ist, daß nun wirklich

in kurzer Frist unser Unterstützungswohnsitzgesetz in Elsaß⸗Lothringen

eingeführt werden wird.

Ich möchte mir aber doch eine Bemerkung zur Rechtfertigung des Standpunkts, auf den sich der Reichstag gestellt hat, gestatten, nämlich folgende: An sich, glaube ich, wird der Wunsch, daß man auf diesem Gebiet, bei dem sämmtliche Bundesstaaten betheiligt sind, zu einem einheitlichen Rechtszustand im ganzen Gebiet des Deutschen Reichs kommen möge, als ein unberechtigter nicht zu erachten sein. (Sehr richtig Je mehr der Herr Vorredner anzu⸗ erkennen geneigt ist, daß die Verhältnisse in Elsaß-Lothringen anders liegen als im übrigen Reich, umsomehr wird er auch, wenigstens wenn er objektiv zu urtheilen bereit ist und das nehme ich bei ihm an —, zugeben müssen, daß es nur der Billigkeit entsprechen würde, wenn nun auch in Elsaß⸗Lothringen ein Rechtszustand hergestellt wird, der übereinstimmt mit der Gesetzgebung im übrigen Reich, damit endlich in den Reichslanden die hilfsbedürftigen Personen aus den Bundesstaaten dieselbe Unterstützung und dieselbe Fürsorge finden, wie die hilfsbedürftigen Elsaß⸗Lothringer in den Bundesstagten. Ich gehe, wie gesagt, auf die Einzelausführungen des Herrn Vrrredners nicht ein, weil ich fürchten müßte, dadurch von neuem eine Diskussion hervorzurufen. Alles was pro et contra spricht, wird man dem— nächst erörtern können, wenn die Regierungen mit einem Vorschlage wegen Einführung des Unterstützungswohnsitzgesetzes in Elsaß— Lothringen hervortreten sollten. Bis dahin also bitte ic ihn, sich zu gedulden; dann wird es mich freuen, wenn er in der gleichen Ausführlichkeit wie heute seine Gründe geltend machen wird. Ob er damit Erfolg haben wird, das lasse ich allerdings dahingestellt; jedenfalls kann ich das nicht wünschen.

Im weiteren Verlauf der Debatte erhält nach dem Abg. Gamp das Wort der .

Abg. Brühne (Soz.). Er macht gegen den Abg. Winterer geltend, daß die freiwillige Armenpflege, wie sie in Wohlthätigkeits vereinen und dergleichen sich konzentriert, heute nirgends mehr ausreicht, wie auch das Beispiel der Stadt Frankfurt beweise; es müsse in den meisten Fällen dech die öffentliche Armenpflege eintreten. Die Sozialdemokraten hätten deshalb auch in der Kommission für die Resolution gestimmt, und es sei nur eine Frage der Zeit, daß das Gesetz auch auf Bayern ausgedehnt werden müsse, möge man sich jetzt noch o sehr dagegen sperren. .

Abg. Freiherr von Gültlingen (Rp.) nimmt Gelegenheit, ich gegen eine Aeußerung zu wenden, welche der fozialdemokiatische Abg. Dietz bei der Weinsteuerdebatteè in einer für den Redner be— leidigenden Weise gethan hat. Der Abg. Dietz habe seine Aeußerung dahin entstesst, als ob er gesagt habe, die Landarbeiter zögen deshalb vom Lande in die Städte, um dort ein lockeres Leben zu führen, und er habe das eine Beschimpfung der ländlichen Bevölkerung genannt. Redner, verwahrt sich gegen diefe beleidigenden Angriff. 63 sei wunderbar, wie sich die Sozialdemokraten hier zu Ehrenrettern der Bauern machten, wahrend sie in ihrem Organ den Bauern als ein unsauberes, egoistisches, verthiertes, unbelehrbares Individuum dar— stellten. Redner führt dafür Beläge aus dem „Sozialdemokratischen Zentralblatt“, der ‚Schwäbischen Tagwacht“ an.

Abg. Bu eb (Soz. ): Da die Debatte über die Resolution bereits geschlossen ist, kommen wir auf die elsaß⸗lothringischen Verhältnisse besser zurück, wenn die betreffende Vorlage bei uns eingelaufen sein wird. Ich bin nicht gegen die freiwillige Armenpflege, aber diese ist heute ungenügend, und neben dieser muß die Reichsgesetz⸗ gebung über die öffentliche Armenpflege, wie sie außer in Bayern ie een Recht ist, eingeführt werden. Wie ungenügend diese frei⸗ n ge Armenpflege ist, geht auf, das überzeugendste aus der be— . Broschüre des Kreisdirektors Ssttel hervor. Gemwiß soll i as Land selbst über diese Gesetzgebung befragen; aber wo soll . e ehen. Im Landesausschuß geht es nicht; denn nicht nur paßt. vpreußische, sondern vielmehr auf das elsässische Wahlgesetz aht der Ausspruch des Fürsten Bismarck von dem elendesten, wider⸗ sinnigsten aller Wa lgesetze.

Abg. Schröder fr. ie Kommissi ; 39 . Vg.) verwahrt die Kommission gegen die . . n fihhengen des . Winterer liegende Unterstellung, als politisch jon i ssion bei der lu fung über die Refolution von e,. ö. Tendenzen nog , . sei. Das Deutsche Reich habe zehn gleiches deutsches Reichöbürgerrecht und müsfe dem deutschen ed, 6. eine überall gleiche Fürsorge auch auf dem Gebiete der

npflege gewährleisten. Zur Zeit genüge die Altersgrenze von

Damit schließt die Generaldiskussion. debatte wird Artikel 1, der die Abänderungen der bestehenden Vorschriften des Gesetzes enthält, nach den Beschlüssen zweiter Lesung genehmigt.

Nach Art. 2 soll den Strafbestimmungen des 8 361 des Str⸗G.⸗B. unterworfen werden,

„Ha, wer, obschon er in der Lage ist, diejenigen, zu deren Er— nährung er verpflichtet ist, zu unterhalten, fich der Unterhaltungs— pflicht trotz der Aufforderung der zuständigen Behörde derart ent- zieht, daß durch Vermittelung der Behörde fremde Hilfe in Anspruch genommen werden muß.“

. Die. Abgg. Gröber und Spahn beantragen folgende Fassung:

„wer, obschon er im stande ist, Eltern, Kinder und Ehegatten zu unterhalten, sich der Unterhaltungspflicht gegen diefe Perfonen trotz der Aufforderung der zuständigen Behörde derart vorsätzlich entzieht, daß durch Vermittelung der Behörde fremde Hilfe in An⸗ spruch genommen werden muß.“

Abg. Spahn Sentr.) empfiehlt diese Fassung, welche die Absicht des Gesetzes klarer hinstellt und den Begriff der Unterhalts pflicht anders begrenzt, namentlich aber die Ausdehnung der Straf⸗ varschrift auf die Pflicht zur Unterhaltung der Geschwister aus— schließt. Die letztere Frage sei streitig, und man müsse fich hüten, in solchem Falle mit derartigen Strafandrohungen einzugreifen. Haupt⸗ sächlich aber komme es darauf an, daß derjenige getroffen werde, der in frivoler Weiss der ihm obliegenden Unterhaltspflicht sich entzieht, deshalb sei die Aufnahme des Worts vorsätzlich unerläßlich. Von den Abgg. Molkenb uhr und Genossen (Soz.) wird beantragt, die Strafvorschrift in dem 8 361 als Nr. ga hinter Nr. 8 einzuschalten, wodurch die Verhängung von Korrektions— haft bis zu zwei Jahren wegen des zu treffenden Delikts aus— geschloßsen sein würde, es vielmehr bei dem Maximum von sechs Wochen Haft verbleiben würde. ö

Abg. Molkenbuhr (Soz.) vertritt den vorbezeichneten An— trag. Die Fassung der Vorlage sei so unbestimmt, daß unter Üm— ständen ein ganz. geringes Verschulden mit Korrektionshaus, mit Ueberweisung an die Landes-Polizeibehörde getroffen werden könne. Auch im Falle der Annahme des Antrages Spahn würde das freie Ermessen des Richters noch zu großen Spielraum haben. Das Korrektionshaus gehöre nicht zu den Anstalten, welche danach an— gethan seien, die Menschen zu bessern. Es würden im Reich etwa 20 000 Personen unter diese neue Bestimmung fallen; würde auch nur der dritte Theil davon den Korrektionshäufern überwiesen, so er— hielten diese wohl brauchbare Arbeiter, aber wo blieben dann die Interessen des Handwerks, das schon jetzt über die Konkurrenz der Straf⸗ anstalten und Korrektionshäuser klagt

Staatssekretär Dr. von Boetticher:

Ungeachtet der eingehenden Begründung des Antrags der Herren Abgg. Gröber und Spahn durch den letztgenannten Herrn Antrag—⸗ steller kann ich mich für diesen Antrag doch nicht erwärmen. Ich glaube zwar, die Herren Antragsteller haben an sich einen theoretisch ganz berechtigten Wunsch, wenn sie bei dieser Gelegenheit für ein be— schränktes Gebiet den Umfang der Alimentationspflicht für das ganze Reich feststellen wollen. Aber ich bin der Meinung, es kann nicht Aufgabe der Gesetzgebung sein, bei dieser Gelegenheit eine solche Begrenzung vorzunehmen. Der Rechtszustand in Deutsch⸗ land in Bezug auf die Alimentationspflicht ist ein sehr ver— schiedenartiger. Wir haben bereits aus den Ausführungen des Herrn Antragstellers gehört, daß beispielsweise über die Alimentationspflicht der Großeltern, der Geschwister die gesetzlichen Vorschriften sehr ver— schiedenartige sind in den verschiedenen deutschen Ländern; und ich sollte meinen, daß, wenn man dazu übergehen will, diese Verschieden— heiten zu beseitigen, der geeignete Platz das Bürgerliche Gesetzbuch sein wird, welches sich auch mit dieser Materie wird befassen müssen. Hier bei der Ihnen vorgeschlagenen Ergänzung des § 361 des Straf— gesetzbuchs handelt es sich meines Erachtens bloß darum, eine Lücke auszufüllen, welche in den zur Zeit geltenden Bestimmungen des Strafgesetzbuchs sich fühlbar gemacht hat. Schon aus diesem Grunde sollte der Gesetzgeber meines Erachtens Anstand nehmen, hier in 8 361 Nr. 5a eine Bestimmung zu treffen, welche sich an die in der Nr. 5 getroffene Vorschrift nicht recht anschließt. Der § 361 Nr. 6 schreibt vor, daß diejenigen bestraft werden sollen, welche sich dem Spiel, Trunk oder Müßiggang dergestalt hingeben, daß sie außer stande sind, für ihren eigenen Unterhalt und für den Unterhalt der— jenigen, zu deren Ernährung sie verpflichtet sind, zu sorgen. Aus der Begründung der Vorlage und aus meinen früheren Bemerkungen ergiebt sich, daß von dieser Vorschrift nicht getroffen werden diejenigen, welche sich zwar nicht dem Trunk, dem Müßiggang und Spiel hin⸗ geben, welche zwar für ihren eigenen Unterhalt sorgen und zu diesem Zweck arbeiten, welche aber frivoler Weise die Erfüllung der ihnen obliegenden Alimentationspflicht unterlassen. Diese Personen sollen nunmehr auch dem Strafrichter verfallen. Wenn der Gesetzgeber jetzt eine entsprechende Bestimmung treffen will, so wird er wohlthun und ich glaube, daß dieser Standpunkt viel für sich hat sich an das geltende Gesetz anzuschließen, und es erscheint mir nicht gerathen, wenn er von der bestehenden Vorschrift abweicht, ohne daß ein Bedürfniß hierzu vorliegt. Wie gesagt, wir wollen diejenigen treffen, welche es frivoler Weise unterlassen, den Unterhalt denjenigen zu gewähren, zu deren Unterhalt sie verpflichtet sind. Wenn wir nun die projektierte Nummer 5a anders fassen als die Nummer 5, an die sie sich begriffs— gemäß anschließen soll, so wird dadurch eine Verschiedenheit des Rechtszustandes herbeigeführt, die für die praktische Anwendung dieses Paragraphen nicht unbedenklich ist. Also, die Sache würde beispielsweise so zu stehen kommen: Wenn jemand sich dem Spiel oder Müßiggang in einer Weise hingiebt, daß er nicht im stande ist, für seinen Großvater zu sorgen, dann wird er bestraft; wenn er aber, obwohl er verpflichtet ist, für seinen Großvater zu sorgen, frivolerweise nicht für ihn sorgt, wird er nicht bestraft und geht frei aus. Für diese differentielle Behandlung fehlt es mir an jeder ratio, und ich möchte glauben, daß man sich bei der Beschluß— fassung über den von Ihrer Kommission Ihnen vorgeschlagenen Satz lediglich daran halten muß: was gebietet die Konsequenz des bereits bestehenden Gesetzes?

18 Jahren dem Bedürfniß.

In der Spezial⸗

gelegt wurde, daß man nicht durch diese Vorschrift gewisser⸗ maßen einen Keil hineintreibe in die dort geltende Gesetzgebung. Mir scheint dieser Wunsch ganz berechtigt zu sein; es besteht nicht die mindeste Veranlassung, so lange wir nicht in einem Gesetzbuch fũr das ganze Deutsche Reich diese Materie übereinstin end geregelt haben, bei dieser Gelegenheit die Partikulargesetzgebung zu erschüttern.

Weiter halte ich für die Feststellung des Wortlauts des Ihnen vorgeschlagenen Paragraphen die Einfügung des Wortes vorsãtzlich !, welche Ihnen von seiten der Herren vorgeschlagen wird, nicht für nothwendig. Ich bin der Meinung, daß, wenn es in Nr. Ha des Kommissionsvorschlags heißt: ‚Wer sich derart entzieht, daß durch die Vermittelung der Behörden fremde Hilfe in Anspruch genommen werden muß“ daß in dieser Wertfassung schon das Bedürfniß der Feststellung des Vorsatzes enthalten ist. Wollen Sie aber gleichwohl dieses Wort der Deutlichkeit halber hineinschreiben, so wird dem nichts entgegen⸗ stehen; nur möchte ich Sie wiederholt bitten, von dem materiellen Inhalt des Antrags, d. h. also von einer Aufzählung der Alimentations⸗ pflichtigen, abzusehen.

Was den Antrag des Herrn Abg. Molkenbuhr anlangt, so bin ich der Meinung, daß auch dieser Antrag sich nicht zur Annahme empfiehlt. Der Herr Abgeordnete hat uns zwar gesagt, daß eine Menge ganz unschuldiger Leute durch diesen Para⸗ graphen, wie ihn die Kommission vorschlägt, getroffen werden könnten, allein ich halte diese Eventualität doch für keine sehr naheliegende. Es wird sich in jedem einzelnen Falle immer um die von dem Richter vorzunehmende Prüfung handeln. Stets wird festgestellt werden müssen, ob derjenige, der die Unterhaltungs⸗ pflicht verletzt hat, auch in der Lage war, für diejenigen, zu deren Unterhalt er verpflichtet ist, zu sorgen, und ich bemerke in dieser Beziehung in Parenthese, daß ich keinen wesentlichen Unter— schied in der Wortfassung der Kommission und in der Wortfassung des Antrags des Herrn Abg. Gröber bezüglich des ich in der Lage befinden oder „im stande sein! erkennen kann. Wenn der Richter dann diese Prüfung vorgenommen hat, so wird er andererseits weiter zu prüfen haben: Liegt hier der Fall so, daß nach der Absicht des Gesetzgebers eine strafbare Unterlassung anzunehmen ist? Es wird also nicht bloß einfach darauf ankommen, daß der Richter feststellt: Hier ist von seiten eines Alimentationspflichtigen eine Unterlassung gegenüber den Alimentationsberechtigten begangen; sondern es wird eben weiter zu prüfen sän: Ist der Alimentationspflichtige in der Lage gewesen sorgen zu können, und hat er seine Pflicht vorsätzlich verletzt? Und wenn nun diese beiden Kriterien, die das Strafgesetz erfordert, nach⸗ gewiesen sind, dann sehe ich in der That nicht ein, weshalb man hier in diesem Falle einen Unterschied machen will gegenüber dem Fall der Nr. 5 des § 361 des Strafgesetzbuchs. Ich bin der Ansicht, daß die frivole Unterlassung einer Unterhaltspflicht moralisch ebenso verwerflich ist, wie die Handlung desjenigen, der sich durch Müßig⸗ gang u. s. w. qußer standes setzt, die Unterhaltepflicht zu erfüllen. Ich sehe also auch nicht ein, warum man jenen Mann besser be⸗ handeln soll.

Wenn der Herr Abg. Molkenbuhr uns vorgestellt hat, daß, wenn in Berlin in einem Jahre 600 solcher Fälle gezählt worden sind, in denen man den Mangel einer strafgesetzlichen Bestimmung empfunden hat, dann im ganzen Deutschen Reich etwa 20 000 solcher Fälle ein⸗ treten würden, und daß dadurch die Arbeitshäuser überfüllt werden würden, so theile ich auch diese von ihm so drastisch dargestellte Be⸗ sorgniß nicht. Erstens einmal wird man nicht jeden einzelnen Fall, in dem so etwas vorkommt, zur strafrechtlichen Kognition ziehen können. Die Fälle werden bei der Armenverwaltung mehr empfunden werden als wie auf dem Gebiete der Strafrechtspflege. Sodann aber würde ich glauben, daß, wenn der Gesetzgeber dazu übergeht, eine solche Strafvorschrift zu erlassen, schon die Existenz dieser Strafvorschrift eine erziehliche Wirkung auf die betheiligten Kreise der Bevölkerung aus⸗ üben wird. Wohl mancher wird sich sagen: „Wenn du deine Pflicht gegen den Alimentationsberechtigten nicht erfüllst, dann kommst du mit dem Strafgesetzbuch in Konflikt und setzest dich einer Strafe aus.“

Also, meine Herren, ich kann nach keiner Richtung hin erkennen, daß der Vorschlag Ihrer Kommission einer Korrektur bedürfte, und bitte Sie deshalb, nach dem Antrage der Kommission Ihren Beschluß zu fassen.

Abg. Dr. Pi eschel (ul) spricht sich gegen den Antrag Spahn aus und empfiehlt in Anschluß an die Argumente des Staatssekretärs das Festhalten an dem Wortlaut zweiter Lesung, adoptiert aber den Vorschlag Molkenbuhr insoweit, als er neben der Haststrafe auch die Geldstrafe zuläßt. Die Korrektionshaft dürfe man nicht abschaffen, sie sei für alte Vagabonden ganz unentbehrlich.

Abg. v. Salisch (8dkons. ):; Wir halten das Gesetz für außer— ordentlich wichtig und freuen uns Über sein Zustankekommen. Wir hätten auch manches anders gewünscht, stellen aber unfere weiter— gehenden Forderungen einstweilen zurück. Sehr wesentlich im Rahmen der Vorlage erscheint uns die vorgeschlagene Strafbestimmung, an der wir, soweit es an uns liegt, nichts abschwächen lassen werden. Es soll doch durch das Gesetz die Unterhaltspflicht den Pflichtigen eingeschärft werden; dazu ist eine strenge Strafvorschrift ein noth—⸗ wendiges Korrelat. Wenn Sie die Korrektionshaft nicht wollen, müssen Sie uns etwas Anderes an deren Stelle vorschlagen. Das Wort „vorsätzlich' halten wir für überflüssig. Auch der Kreis der Alimentationsverpflichteten darf nicht verengert werden.

Abg. Schröder (frs. Vg. stellt die Entscheidung darüber, ob die Korrektionshaft auszuschließen sei, dem Hause anheim, da sich in der That darüber reden lasse, ob auch diefe Strafart für die hier zu treffenden Delikte geeignet sei oder nicht. Die Substitution einer Geldbuße sei aber doch weiter nichts als eine Ironie; eine solche Aende⸗ rung würde den Zwecken des Gesetzes nicht förderlich sein.

Abg. Beckh. (frs. Volksp.): Es handelt sich um eine moralische bflicht, deren Nichterfüllung hier gebrandmarkt wird, die aber einen Anlaß zu strafgesetzlichen . . nicht abgeben kann. Anlaß

zu der beantragten Aenderung hat hauptsächlich eine Petition des Vereins für Armenpflege und Wohlthätigkeit gegeben, die aber

auf die Erweiterung der Vollmachten der Verwaltungs organe zum Erlaß von Ordnungsstrafen und dergl. hinausging. Dleses

Verlangen wird nicht erfüllt; es wird aber eine neue Strafbestim— mung vorgeschlagen, ohne daß dabei die bestehenden Verwaltungs—⸗

Ich kann übrigens auch noch anführen, daß bei Be— rathung der Vorlage im Bundesrath insbesondere von seiten der süddeutschen Regierungen ein großer Werth darauf

befugnisse aufgehoben würden. Man trifft also die S igen dop⸗ pelt, ohne den beklagten Uebelstand aus der Welt zu schaffen. Die

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