1140 Personen in 14 Schiffen, 2986 .
22 26 24 26 24 27 27 24
November 21 Dezember 20 ö zusamm ed TN M Ferne, n , Ifen.
Von außereuropäischen Plätzen nach Bremen wurden zu rück⸗ befördert 34 09 Personen, unter denen sich 311 Personen befanden, die in den Vereinigten Staaten von Amerika nicht zugelassen waren. Von diesen stammten 62 Personen aus Preußen, 8 Personen aus Bayern, 5 Personen aus dem Königreich Sachsen, 1 Person aus Württemberg, 2 Personen aus Baden, 3 Personen aus Mecklenburg⸗ Schwerin, J Person aus Sachsen⸗Meiningen, 185 Personen aus Oesterreich, 40 Personen aus Rußland und 2 Personen aus Finland. 204 von diesen Personen wurden zurückgewiesen, weil sie nach den Erhebungen der amerikanischen Einwanderungsbehörden vor ihrer Ein⸗ schiffung bereits Arbeitskontrakte für Amerika abgeschlossen hatten.
Unter den über dan nn beförderten 58 872 Personen, von denen 30510 Deutsche und 28 3562 Ausländer waren, befanden sich 34 325 Personen männlichen und 24 547 Personen weiblichen Ge⸗ schlechts. Hiervon waren 47 244 Erwachsene, S986 Kinder zwischen 1 und 10 Jahren und 2642 Kinder unter 1 Jahr alt. Von den Auswanderern reisten einzeln 20 817 Männer, 7452 Frauen, ferner 30 6093 Personen in 9087 Familien. Direkt wurden befördert in 452 Schiffen 56 805 Personen, indirekt in 144 Schiffen 2067 Personen.
Die direkte Beförderung vertheilte sich auf die einzelnen Monate
wie folgt: ö. Januar . Schiffen,
s851 Personen in
ö September Oktober Nobember Dezember. ⸗ ö . ö
zusammen . . 56 805 Personen in 457 Schiffen.
Von außereuropäischen Plätzen wurden nach Hamburg zurück⸗ befördert 24 931 Personen, unter denen sich 178 befanden, die in den Vereinigten Staaten von Amerika nicht zugelassen waren. Von diesen stammten aus Deutschland 66 Personen, aus Oesterreich 64 Personen, aus Rußland 27 Personen, aus Griechenland 9 Per⸗ sonen, aus Schweden 5 Personen, aus Norwegen 2 Personen, aus 53 1 Person, aus Italien 3 Personen, aus Frankreich
erson.
Außerdem wurden aus England 997 Russen, meist Israeliten, nach Hamburg gebracht. Sämmtliche Rückwanderer wurden theils auf Kosten der betreffenden Rhedereien, theils auf Kosten des hiesigen israelitischen Komités, sowie in einzelnen Fällen unter staatlicher Beihilfe nach ihrer Heimath befördert. - ⸗
Unter den über die deutschen Häfen insgesammt beförderten 168 272 Personen kamen 70 362 aus Deutschland. Von diesen ge⸗ hörten ihrem Beruf nach an:
der Landwirthschaft. 6 985 oder
dd 1
dem Handel und Verkehr. 5 890
Arbeiterstande 21 154
anderen Berufsarten
öffentlichem Dienst). 1630 2,3 Oo 1 Hong 70 362 oder 100 O0 /
= 2 2 * 2 — 3 2
und
9, 8 O/o 21,4 0o 8,3 0so w 30,5 oso (freien Berufen,
ohne Beruf bezw. ohne Berufsangabe waren w
zusammen.
r,, und Hypotheken schulden im Großherzogthum Hessen.
Im Jahre 1890 betrug die Anzahl der liegenschaftlichen Zwangs⸗ veräußerungen im Großherzogthum Hessen 345, gegen 387 im Jahre 1889, 374 im Jahre 1888, 409 im Jahre 1887, 513 im Jahre 1886, 590 im Jahre 1885 und 566 im Jahre 1884. Es haben demnach die Zwangsverkäufe von Liegenschaften im Jahre 1890 gegen die vorher⸗ gehenden Jahre wiederum abgenommen, und zwar betrug die Abnahme gegen 1889 42 oder 12, 209, gegen 1888 29 oder 8, 40,9, gegen 1887 64 oder 18,6 00, gegen 1886 168 oder 48,*0/0o, gegen 1885 245 oder 71 0ͥ und gegen 1884 221 oder 64,1 o. Auf die Landwirthe fielen 68 auf Gewerbetreibende 257, auf sonstige 20 Zwangsverkäufe; auf die Land⸗ wirthe fielen 19 weniger als im Jahre 1889. Das zwangsweise ver⸗ äußerte Gelände (mit Ausschluß der Gebäude) hatte im Jahre 1890 eine Gesammtfläche von 175, im Jahre 1889 von 211 und im Jahre 1888 von 247 ha.
Der Schätzungswerth der veräußerten Liegenschaften betrug im Jahre 1890 1 376 521 S, im Jahre 1889 949 650 M, im Jahre 1887 1 002 528
Betreffs der Ur fachen der Zwangsveräußerung aller, nicht nur der landwirthschaftlichen Liegenschaften ergiebt sich, daß im Jahre 1890, wie auch schon in den vorhergehenden Jahren, am häufigsten die unmittelbare eigene Verschuldung, hauptsächlich schlechte Haushaltung, Nachlaͤssigkeit, Trägheit, Arbeitsscheu, Trunk⸗ und Genußsucht, in A6 bis 53 Fällen unter je 100, zur liegenschaftlichen Zwangs veräußerung geführt hat. Sodann trugen Krankheit und ungünstige Familien- verhältnisse mit ca. 17 0;0 erheblich zur Nothlage bei, nächstdem folgen, der Häufigkeit nach, als Ursache der Zwangsveräußerung, freiwillige ungünstige oder leichtfertige Uebernahme von Liegenschaften und Ge⸗ schäften mit 11— 15 o, sowie Unglück beim Geschäftsgang, das gleichfalls großentheils als selbstverschuldetes anzusehen ist, mit 6 bis 10 69. Ungünstige Zeitverhältnisse mit 4— 9 ,o und unfreiwillige ungünstige Geschäfts⸗ oder Gutsübernahme (Uebernahme eines über⸗ mäßig hohen Schuldenstands, eines unverhältnißmäßig hohen Auszugs, 2 , 2c. erscheinen mit 2 — 6 oo in nicht sehr hohen Beträgen. Die Ausbeutung und Uebervortheilung durch Andere (insbesondere beim Viehhandel) tragen mit 1—2 00, Naturereignisse mit nur 1 0 zur Nothlage bezw. Zwangsveräußerung bei.
Die Zahl der Einträge von auf dem Grundbesitz ruhenden Schuldenlasten belief sich im Jahre 1890 auf 35 890 (gegen 33 408 im Jahre 1889). 20 339 (gegen 18940) Einträge betrafen Land⸗ wirthe, 13 843 . 903) Gewerbe⸗ Handel⸗ und Verkehrtreibende, 1708 1566) sonstige Personen. In Oberhessen und Rheinhessen überwiegen die Eintragungen der Landwirthe, in der Provinz Starken⸗ burg diejenigen der Gewerbtreibenden. ;
Der gesammte Kapitalbetrag der im Jahre 1890 . tragenen Schulden betrug 79 445 726 d (gegen 80 487 794 ½υ im
ie, 1889). Die Landwirthe nahmen hiervon 22 274222 S (gegen 20 io 751) oder 28 (26) υ auf, die Gewerbe- ꝛc. treibenden 48 233 703 (50 966 841) 1Æ oder 69, 63 6) o/o und sonstige Personen 8 937 801 6 hi0 202) 6 oder 11,3 lo?) Co auf Liegenschaften auf. Der durchschnittliche Betrag einer Eintragung belief sich im allge⸗ meinen auf 2213 (2409) , und zwar bei Landwirthen 1995 (1104) 6, bei Gewerbetreibenden 3484 (3950) A, bei sonstigen Per⸗ sonen 5232 (502) . . . Die Löschungen von Hypotheken (die übrigens nur für die rovinzen Oberheffen und Starkenburg ermittelt sind) betrugen der hl nach insgesammt 21 019 (gegen 20 894), ihr Kapitalbetrag A G37 311 Ee3 440 599) M, der Hurchschnittsbetrag 1144 (1122) 40 Von der Jahl der Löschungen entfielen auf Landwirthe 12999 (13 422) oder 61, 8 (64,2) oso, 2 Gewerbetreibende 7198 (6659) oder 34,3
——
i,
das im Grundbuche von Lankwitz Band 4 Blatt
61,9) o, ge Pe S822 (813) oder 3.9 (39) 6. . ,,,
g der gelöschten Schuld entfielen auf Lande 9 476 176) 6 oder 35.5 (40,4) o, auf Gewerbetreibende 13 369 535 (11877 955) MS oder 55,6 . oo, auf sonstige Personen 2062 744 2086 568) S oder 8,6 (8, 9) O. ; Eine Vergleichung der Löschungen mit den Eintragun gen ist nur für die Provinzen Starkenburg und Oberhessen möglich. In Starkenburg ergiebt sich bei einem gelöschten Schuldkapital von 16225 959 (18859 14 769 971) ½ gegenüber dem neu eingetragenen Kapital von 30 845 843 (26 011 5 M ein Anwachsen der liegen⸗ schaftlichen Belastung um 14618 584 (11 241227) 6, für Ober⸗ hessen bei einem gelöschten Schuldkapital von 7811 352 (8 670 728) 96 egenüber dem neu eingetragenen Kapital ein Betrag von 13 422177 989 243 194) S½ ein Anwachsen der liegenschaftlichen Belastung um 5 610 825 (3 572 466) , in beiden Provinzen zusammen also ein Anwachsen der Schuld um 20 230 7909 (14813 693) .
Von den Landwirthen wurden im Jahre 1890 in den ge⸗ nannten beiden Provinzen gelöscht 8 614032 S, neu eingetragen 13 117406 , mithin wurden mehr eingetragen als gelöscht 4 503 374 4, von den Gewerbetreibenden gelöscht 13 360 535 60, neu eingetragen 26 627 694 S, mithin mehr eingetragen 13 267 159 6, von sonstigen Personen gelöscht 2 062 744 M, eingetragen 4522 920 46, mithin mehr eingetragen 2 460 176 60 .
Invaliditäts- und Altersversicherung.
Bei der Versicherungsanstalt Baden sind, wie die -Bad. Korr.“ erfährt, im Monat Januar 1894 180 Rentengesuche (68 Alters⸗ und 112 Invalidenrentengesuche) eingereicht und 117 Renten (46 4 71) be- willigt worden. Es wurden 27 Gesuche (12 4 15) abgelehnt, 121 (47 4 74) blieben unerledigt. Außerdem wurden in schiedsgericht⸗ lichem Verfahren 1 Alters- und 3 Invalidenrenten zuerkannt. Bis Ende Januar sind im ganzen 6050 Renten (4177 Alters⸗ und 1873 Invalidenrenten) bewilligt bezw. zuerkannt worden. Davon kamen wieder in Wegfall 1236 (762 — 474, so daß auf 1. Februar 1894 thatsächlich 4814 Rentenempfänger vor⸗ handen sind (3415 Alters⸗ und 1399 Invalidenrentner). erglichen mit dem 1. Januar 1894 hat sich die Zahl der Invalidenrenten⸗ empfänger um 34 vermehrt, dagegen die Altersrenten erstmals um 6 vermindert. Die 4814 Rentenempfänger beziehen Renten im Ge⸗ sammtjahresbetrage von 603 08 ν 16 3 (mehr seit 1. Januar 1894 — 3451 6 1841). Der durchschnittliche Jahresbetrag einer Alters⸗ rente berechnet sich auf 128 ½ 96 3, einer Invalidenrente auf 116 4 24 3 (auf 1. Januar 1893 — 128 ½ 74 3 und 114 S 53 9).
Aus stellungs⸗Nachrichten.
Durch Verordnung der Königlich belgischen Regierung vom 26. Dezember 1893 ist bestimmt worden, daß den zu der diesjährigen Weltausstellung in Antwerpen eingeführten fremden Aus⸗ stellungsgütern, welche demnächst zur Rückbeförderung gelangen, bei Erfüllung der von dem Königlich belgischen Finanz⸗Minister fest— zusetzenden Kontrolvorschriften Zollfreiheit gewährt werde.
Sicherem Vernehmen nach ist der Eröffnungs-Termin der metallurgischen und Minen-Ausstellung in Santiago in Chile, von welcher bereits in Nr. 283 des R. u. St.⸗A.“ vom 27. November vorigen Jahres die Rede war, auf den Septem ber dieses Jahres festgesetzt. Die Dauer der Ausstellung dürfte sechs Monate nicht übersteigen.
Zur Arbeiterbewegung.
Aus Nürnberg wird der „Voss. 3. über den dortigen Formergusstand (vgl. Nr. 6 u. folgd. d. Bl) geschrieben; Die feiernden Former nehmen nach dem Spruch des Schiedsgerichts die Accordarbeit unter der Zusicherung der bisherigen Lohnhöhe und unter Wiederanstellung sämmtlicher feiernden Arbeiter wieder auf. Die Arbeitgeber sträuben sich gegen letztere Bedingung, da die Arbeits⸗ . geringer geworden sei, doch ist eine Aussöhnung zu er⸗
offen. . Hier in Berlin fand am letzten Sonntag eine Versammlung der Steinbildhauer statt, in der, wie die Rerliner Volksz.“ be⸗ richtet, über den Ausstand bei der Firma K. Schilling verhandelt wurde. (Vgl. Nr. 29 d. B.) Als Ursachen des Ausstandes bezeichnete Steinmetz G. Winkler das Festhalten der Firma an der Accord⸗ arbeit, bei der es den Arbeitern unmöglich sei, den im Lohntarif für Steinbildhauer festgesetzten Minimallohn von 6 S zu erreichen. Die Forderungen der Gesellen um Ge⸗ währung dieses Minimallohns bei der im Steinmetzgewerbe üblichen Arbeitszeit von 79 Stunden habe die Firma zurückgewiesen. — Die Zahl der Ausständigen beträgt 21. — In einer längeren Entschließung erklärte die Versammlung ihre Zustimmung zu dem Vorgehen der Berufsgenossen und beschloß, die arbeitenden Bildhauer zu verpflichten, von ihrem Wochenverdienst 67 C an die Unterstützungskasse abzu⸗ Kefern, wovon 2 90, für die Frankfurter Strikenden verwandt werden sollen. Die Verheiratheten sollen mit 18 6, die Ledigen mit 15 (6 unterstützt werden.
In Wien fanden gestern zwei von Sozialdemokraten einberufene Versammlungen Arbeitskoser statt; die eine verlief ruhig, die andere wurde wegen der Ausfälle eines Redners gegen die bestehende Gesellschaft von der Behörde aufgelöst. — Ein Wiener Telegramm des D. B. H.“ meldet: Auf dem Hermengilden⸗Schachte des Nordbahn⸗Bergbaues in Polnisch⸗Ostrau ist ein Theil⸗
ausstand ausgebrochen, die Arbeiter verlangen eine Lohnerhöhung.
Nr. 3 der Zeitschrift der Zent ralstelle für Arbeiter⸗ Wohlfahrtseinrichtungen“, herausgegeben von Dr. Jul. Post, Geheimem Regierungs- und vortragendem Rath im Königlich preußischen Ministerium für Handel und Gewerbe, Professor Konrad Hartmann, Regierungs⸗Rath und ständigem Mitglied des Reichs⸗ Versicherungẽamtz, und Dr. H. Albrecht in Groß⸗Lichterfelde, hat folgenden Inhalt: Wohlfahrtseinrichtungen: Amerikanische Arbeiterwohnungen. — Berichte und Korrespondenzen: Allgemeines. Hauswirthschaftlicher Unterricht. Volks⸗ und Jugendspiele. Wohnung. — Feuilleton: Ein Elternabend. — Gewerbehygiene und Unfallverhütung: Luftraum und Lufterforderniß in Fabrik. und Werkstatträumen. — Berichte und Korrespondenzen: Berufskrank⸗ heiten und ihre Verhütung. Staubfreie Aufbewahrung von Kleidungs⸗ stücken. Unfallverhütung.
Sandel und Gewerbe.
Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks an der Ruhr und in Oberschlesien. , An der Ruhr sind am 7. d. M. gestellt 10 518, nicht rechtzeitig gestellt keine Wagen. In When hr rien sind am 6. d. M. gestellt 3929, nicht recht ˖ zeitig gestellt keine Wagen.
Zwangs: Verste iger ungen.
Beim Königlichen Amtsgericht J Berlin standen am 6. Februar die nachbezeichneten Grundstücke zur Versteigerung: Schwedenstraße, dem Ackerpächter Ludwig Reh feldt gehörig; Fläche 444 a; Mindestgebot 3000 M; für das Meistgehot von 60 000 S wurde der Rentier August Ram melt, Usedomstr. 56, Ersteher. — Lie 1 42, dem Schlächtermeister F. L. Platz gehörig; Mindestgebot 1100 M; Fläche 624 a; Nutzungs⸗
werth 10 400 S; für das Meistgebot von 159 000 S wurde der Bäckermeister Robert Kropf,
eichenhergerstr 185, Ersteher. Beim Königlichen Amtsgericht U Berlin stand das
im Grundbuche von Schmargendorf Band 4 Blatt Nr. 130 auf
den Namen der Kaufleute Isidor Abraham sohn und Hein rich
Alt eingetragene, zu Schmargendorf, Warnemünderstraße, belegene
Grundstück zum Zweck der Auseinandersetzung zur Versteigerung; für das Meistgeboet von 100 S wurde der zu Berlin, Johanniterstraße 17, der Zwanggvollstreckung stand r. 130 auf den
'hümer Heinrich Alt
e S614032
. l gn be wiüggnann, d zu Lan
.
(1892 63 952 ). .
— Nach dem Jahresbericht der Bank des Berliner Kassen⸗ vereins für 18935 bewegte sich die geschäftliche Thätigkeit in den gleichen Grenzen wie im Vorjahre, so daß ein Gesammtumsatz von 214 Milliarde Mark zu verzeichnen war gegen 204 im Vorjahre. Im einzelnen ist der Inkassoverkehr um 444 Millionen Mark gestiegen. Bemerkenswerth ist das Plus der Einlieferung, welches die Monate Februar, März und April zum Betrage von etwa 609 Millionen
rachten; die erhöhten Umsätze ergaben sich augenscheinlich aus den mit der österreichischen Valutaregulierung zusammenhängenden Finanzoperation. Das? finanzielle Ergebniß ist günstiger, als im Vorjahre. Zwar mußte die Verwaltung infolge des Rückgangs der Girokreditoren von durchschnittlich 28 Millionen in 1893 auf durchschnittlich 20 Millionen Mark in 1893 die Höhe der eigenen Anlage im Diskont⸗ und Lombardverkehr gleichfalls verringern, jedoch wurde dies ungünstige Moment mehr als ausgeglichen durch den bei weitem höheren Zinsfuß, der erzielt werden konnte. Während der Privatdiskont an der Berliner Börse im
schnitt des Jahres 1892 auf den Satz von 1,80 0o gedrückt war, betrug er infolge der Geldknappheit, die daß ganze zweite Quartal auszeichnete, im Berichte jahr 3,17 0/9. Für feste Darlehne zu Ultimozwecken hob sich der Zinsfuß im Jahres mittel von 231 auf 3,90 0/59. Der Gesammtumsatz betrug in Ein⸗ gang und Ausgang zusammengenommen: im Bankverkehr 1893 537 5727 500 S6, (1893. 367 646 500 S), im Inkasso verkehr S525 180 4090 MSG (1892: 8 081 675 800 4Æé), im - Girover kehr 8 923 090 800 S (1892: 8 575 639 600 S6), im Reichs bank, verkehr 3 620 463 600 σς, (1892: 3 231 567 400 S), zusammen 21 406 307 300 S (1892: 20 2656 529 300 S6). Verdient wurdg auf diskontierte inländische Wechsel 467792 S (373 891 0) auf diskontierte gekündigte Effekten 1700 S½.. (2656 e), auf Lombarddarlehne 218 421 S (153 199 S), zusammen 687 914 4 (529 746 „SS). Dazu wurden die im vorigen Jahre zur Lösung noch laufender Verpflichtungen und zur Abrundung reservierten 7964 S6 (7466 ) wieder vereinnahmt, sodaß die Ge— sammteinnahme sich auf 695 878 S6 (537 212 t) stellte. Hiervon gehen ab Verwaltungsunkosten 24. im Betrage von 181 533 6, die zur Lösung noch laufender Verpflichtungen sowie zur Abrundung reservierten 3706 S (7964 S), sodaß als Reingewinn verbleiben 510 638 ½ (430 851“ S6). Davon sind 30 638 M (25 851 AS ) zu Tantismen und die verbleibenden 4860 000 MS zur Vertheilung auf die Aktien bestimmt. Die Dividende beträgt daher 5 Ho (4 9/0.
— Der Aufsichtsrath der Bayerischen Handelsbank wird bei einem Reinerträgniß von 1 914 462 S eine Dividende von 77/10 ( bei der Generalversammlung in Vorschlag bringen. ;
— Bei der Feuerversicherungsbank für Deutschland zu Gotha, die im Jahre 1821 auf Gegenseitigkeit errichtet itt, waren im Jahre 1893 für 4 661 954 500 M (gegen 1892 mehr 138 236 600 6) Versicherungen in Kraft. Die Prämieneinnahme betrug im Jahre 1895: 14 430 039 6 (gegen 1892 mehr 3983 980466) Von der Prämieneinnahme wird in jedem Jahre der nicht zur Bezahlung der Schäden und Verwaltungskosten, sowie für die Prämienreserpe erforder= liche Betrag den Versicherten zurückdgewährt. Nach dem jetzt veröffentlichten Rechnungsabschlusse für das Jahr 1893 betrug dieser den Versicherten wieder zufließende Ueberschuß 10 266 261 , gleich 720ͤ der , zahlten Prämie. Im Durchschnitt der zwanzig Jahre von 1874 bis 1893 wurden jährlich 75,23 60 der eingezahlten Prämien an Ueber schuß den Versicherten zurückerstattet. —
— Der Verwaltungsrath der Norddeutschen Bank in Hamburg hat, wie ‚W. T. B.“ meldet, beschlossen, für das Jalt 1893 eine Dividende von 40 gegen 400 im Vorjahre zu per, theilen und einen entsprechend größeren Betrag zur Abschreibung an Konsortialkonto zu verwenden. Die Generalversammlung findet am 10. März statt.
Magdeburg, J. Februar. (B. T. B.) Zuckerbe richt Kornzucker exkl., von 97 0 ——, neue 13,96, Kornzucker all. S8 o/o Rendement 12,85, neue 13,40, Nachprodukte exkl., 70 d Rende⸗ ment 10 60. Fest. Brotrafsinade J. 26, 00, Brotraffinade II. 25,6, Gem. Raffinade mit Faß 26 25. Gem. Melis J. mit Faß 2416. Fest. Rohzucker. J. Produkt Transito f. . B. Hamburg pr. Februn⸗ [3 023 bez, 13,55 Br., yr. Mär 13,05 bez. und Br., pr. Apiil 13,121 bez. u. Br., ver Mai 13.20 bez. u. Br. Fest.
Leipzig, 7. Februar. (W. T. B.) Kam mzug-Termin⸗ bandel. La Plata Grundmuster B. per Februar 3,40 66, per März 342 S, per April 3,45 S, per Mai 3,47 M, per Jun 3,523 S6, per Juli 355 6, per August 3,573 „, per September 3.65 M, per Oftober z,. 625 6, per Nobember 3, 625 M, per Dezember 3, 625 M Umsatz 25 000 kg. .
Bremen, 7. Februar. (B. T. B.) Börfen⸗Schluß bericht. Raffiniertes Petroleum. (Offizielle Notierung der Bremer Petroleum Börse.) Still. Loko 480. — Baum wolle. Geschäftslos. Upland middling, loko 40 5. — Schmalz. Flau. Wilcox 409 3, Armont shiels 0 A, Gudahr IJ , Fairbanks 35 *. — Speck. Niedriger. Short clear middl. loko 364. Februar⸗Abladung 36. Wolle. Umsatz 87 Ballen. — Taback. Umsatz 11 Faß Virgin,
1485 Packen St. Felix. 6. (W. T. B) Wollaukti on. Schluß
London, 7. Februar. stetig.
An der Küste 2 Weizenladungen angeboten.
Sh o/ Japazu cker loko Jo sterig, Rub en- Roh zucker lobo 13 fest. — Chile⸗Kupfer 411, pr. 3 Monat 413.
Madrid, 7. Februar. (W. T. B) Die na tionale Ver, einigung der, Industriellen von Katalonien, Biecaya um Asturlen gegen die überhand nehmende Einfuhr aus ländische Erzeugnisse, besonders deutscher, englischer und italienischer, sich nunmehr endgültig gebildet. !
Äm ster dam, 7. Februar. (W. T. B.) FJava⸗Ka ffter good ordinary 24. — Ban kazinn 441. .
New⸗Hork, 7. Februar. (W. T. B) Die Börse eröffu schwach und mit niedrigeren Kursen, im Verlauf wurde die Stimm recht gedrückt; der Schluß war schwach. Der Umsuatz der Aktien betriß 135 60 Stück. Ser Silbervorrath wird auf 155 000 Umer
geschätzt. Die Sil berverkäufe betrugen 19909 Unzen.
Weizen eröffnete schwach und fiel darauf heftig auf große 6. käufe für fremde und heimische , , kräftigte sich dann 9 Wauforbres und Deckungen der Baisflerg. schlie zlich wiederum fallen Schluß schwach. — ie schwächte sich nach Eröffnung etwas auf lokale Verkäufe und entsprechend der Mattigkeit in den Weißen ⸗ märkten, später erholt. 8 . .
Fhicago, 7. Fehruar. (B. T. B) Weizen fallend währ n
des ganzen . mit wenigen Reaktionen auf a Emeint
Liguldation, günstiges Wetter und große Ankünfte im Nordwesten. j
. schtwaäͤchte sich nach Cröffnung Ciwaäͤt ab, spater erholt. Schl etig. ,
1
Zweite Beilage
zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen
Berlin, Donnerstag, den 8. Februar
Stants⸗Anzeiger.
1894.
Königreich Preußen. Kriegs⸗Mini sterium.
Aus führungsbestimm ungen zu dem Gesetz vom 14 Januar 1894, betreffend die Gewährung von Unterstützungen an Invalide aus den Kriegen vor 1870 und an deren Hinterbliebene.
A. Offiziere, Sanitäts⸗Offiziere und Beamte.
Zu 88§ 1 und 4.
Die Zuschüsse, welche auf Grund der S5 1 und 4 den pensionierten, infolge der Kriege vor 1870 invalide 2c. ge⸗ wordenen Offizieren, Sanitäts⸗Offizieren und Beamten vom 1. April 1893 ab zuständig sind, werden denselben von der Pensionsabtheilung des Kriegs-Ministeriums angewiesen werden, ohne daß es dieserhalb zunächst eines besonderen Antrags seitens der Betheiligten bedarf.
Bei der großen Zahl dieser , ist es jedoch nicht möglich, sie sämmtlich vor Ende März 1894 zu deher h en
Diejenigen vorgenannten Offiziere 2c, denen über die An⸗ weisung der ihnen vermeintlich zuständigen Gebührnisse bis Ende März 1894 noch keine Mittheilung zugegangen ist, wollen sich sodann in dieser Angelegenheit an die vorgenannte Ab⸗ theilung wenden.
B. Militärpersonen der Unterklassen.
Zu §8§ 1 und 4. Die Höhe der Zuschüßse, welche den Invaliden aus den Kriegen vor 1870 zu den bisherigen Invalidengebührnissen zu ewähren sind, ergiebt sich aus dem Mehrbetrag der nach dem esetze vom 27. Juni 1871 nebst den dazu ergangenen Ab⸗
änderungen zu berechnenden Pensionen und Pensionszulagen.
Zur Ermittelung des Zuschußbetrages sind sonach in Ansatz zu bringen:
a. die dem Grade der Erwerbsunfähigkeit entsprechende Pensionsklasse,
b. die Kriegszulage,
c. Verstümmelungszulagen,
d. die Zulage für Nichtbenutzung des Zivilversorgungs⸗
scheins. Zu a. Pen sionen.
Da in dem Militär⸗Pensionsgesetz vom 27. Juni 1871 fünf Pensionsklassen, in dem eln vom 6. Juli 1865 nur vier dergleichen vorgesehen sind, ist es nicht angängig, an Stelle der nach dem letzteren Gesetz gewährten Pensionsklasse ohne weiteres dieselbe Klasse des Gesetzes vom 27. Juni 1871 in Ansatz zu bringen; es ist vielmehr in jedem einzelnen Fall u prüfen, welche Pensionsklasse nach dem Grad der bei dem ö . Erwerbsunfähigkeit zuständig sein würde.
o ist z. ür einen Invaliden, der die Pension 1. Klasse
vom 27. Juni 1871 nur dann als zuständig zu berechnen, wenn bei demselben, neben völliger Erwerhsunfähigkeit, durch das die Invalidität bedingende Leiden zugleich ein Krankheitszustand beten der fremde Wartung und Pflege erfordert.
estehen über die dulcffatht der Annahme eines solchen Zustandes Zweifel, dann ist die ärztliche Untersuchung und Begutachtung des Invaliden nach dieser Richtung hin zu veranlassen.
Invalide, welche einfach verstümmelt sind, werden als gänzlich erwerbsunfähig, solche, die mehrfach verstümmelt sind, als fremder Wartung und Pflege bedürftig angesehen.
Zu b. Kriegszulage. Für diejenigen Invaliden, welche bereits zur Verwundungs⸗ zulage des 8 12 des Gesetzes vom 6. Juli 1 bezw. des 51
des Gesetzes vom 9. Februar 1867 im Betrage von 6 0 an— erkannt sind, ist die Kriegszulage von 9 M6 als zuständig zu
des 2 vom 6. Juli 1865 bezieht, die 1. Klasse des Gesetzes
berechnen.
Bei den übrigen Invaliden, gleichviel, ob deren Invalidität durch äußere oder innere Kriegsdienstbeschädigung veranlaßt worden ist, kommt die Kriegszulage mit dem Betrage von 9 neu in Berechnung.
Zu c. Verstümmelungszulagen.
i . Invaliden, welchen bereits Verstümmelungs⸗ a es 5 13 des Gesetzes vom 6. Juli 1865 bz. des , ö es Gesetzes vom 9. Februar 1867 bewilligt sind, erhalten diese Zulagen nach den höheren Sätzen des 5 72 des Militär⸗ Pensionsgesetzes vom 2. Juni 18711.
Im übrigen ist sowohl bei diesen wie auch bei denjenigen Invaliden aus den Kriegen vor 1870, welchen Verstümmelungs— silagen nicht bewilligt sind, die Frage bezüglich der Zuständig⸗ eit derartiger Zulagen unter Zugrundelegung der günstigeren Bestimmungen des Militär⸗Penfionsgesetzes vom 27. Juni 1871 zu ö ffelhaften Fal si Klarstell In zweifelhaften Fällen ist Klarstellung der Frage, ob einfache oder mehrfache Verstümmelung vorliegt, durch ärztliche Untersuchung und Begutachtung herbeizuführen.
Zu d. Zulage für Nichthenutzung des ivilversorgungsscheins. ; Neben einer Verstümmelungszulage ist die Zulage für Nichtbenutzung des Zivilversorgungsscheins nur in der bis— herigen Höhe von 9 S zuständig.
Für die übrigen im Genusse der Zulage des 8 14 des Gesetzes vom 6 Juli 1865 sich . nvaliden aus den Kriegen vor 1870 ist die beregte Zulage nach dem Satze von 12 als zuständig zu berechnen.
In Fällen, in denen bei der Art des die Invalidität bedingenden Leidens — wie z. B. bei Epilepsie — 8 27 des Gesetzes vom 6. Juli 1865 — es gerechtfertigt erscheint, die Zulage für Nichtbenutzung des Zivilversorgungsscheins neu in
Ansatz zu bringen, sind 6 . Anträge dem Departement ür das Invalidenwesen zur Entscheidung vorzulegen. Vorher ist jedoch festzustellen, daß der Invalide von dem Zivilver⸗ orgungsschein niemals Gebrauch gemacht, auch den Schein elbst dur e, , Erkenntnlß nicht verwirkt hat.
Die vorstehenden Ausführungen finden gleichmäßige An⸗ wendung auf die im S58 der Instruktion vom 26. Juni 1877 bezeichneten Kriegsinvaliden mit Ausnahme der unter und f ebendaselbst bezeichneten Invaliden.
Zu S5. Die Mehrbeträge der ermittelten höheren Invaliden⸗Ge⸗ bührnisse sind vom 1. April 1893 ab, als dem Eintritt der verbindlichen Kraft des Gesetzes, zu gewähren. 7
. . Zu §6.
Die Bezirks⸗Kommandos haben alsbald durch allgemeine öffentliche Bekanntmachung die in Betracht kommenden In⸗ validen aufzufordern, sich unter Beibringung ihrer Militär⸗ papiere und des Pensions⸗Quittungsbuches zur Erlangung der nach 5 1 des Gesetzes vom 14. Januar 18954 zu gewährenden Pensionszuschüsse persönlich oder schriftlich bei dem zuständigen Bezirks⸗Feldwehel anzumelden.
Nach Beschaffung der Invalidenakten ist zunächst fest⸗ zustellen, daß der Invalide den Anspruch auf die . 1 zuerkannten Invaliden⸗-Gebührnisse durch strafgerichtliches Er⸗ kenntniß nicht verloren hat.
Eine Vervollständigung der Invalidenakten durch Ein⸗ forderung von u gen aus Kriegsstammlisten, Lazareth⸗ papieren und dergleichen ist nicht erforderlich; dagegen müssen die ärztlichen Zeugnisse über die Folgen der erlittenen Kriegs⸗ dienstbeschädigung sowie die Anerkennungs⸗Verfügungen des General⸗Kommandos in den Akten unbedingt vorhanden sein
Von derjenigen Anerkennungs⸗Verfügung ausgehend, durch welche die Gebührnisse bewilligt worden sind, die der Invalide gegenwärtig bezieht, ist der Mehrbetrag der höheren Invaliden⸗ Bebührnisst nach beiliegendem Muster (h durch die zu⸗ ständigen , zu berechnen und die Bewilli⸗ bung der Zuschüsse von Fall zu Fall auf dem Dienstwege bei
en Königlichen General⸗Kommandos zu beantragen.
Eine Beschleunigung der Anweisungen ist anzustreben, und sind daher bestimmte Zeitfristen für Einreichung der Anträge der Bezirks-Kommandos nicht festzusetzen.
Bestehen über die Zuständigkeit der in Ansatz zu bringen⸗ den Pensionsbeträge Zweifel, dann ist in solchen Fällen die Entscheidung des Kriegs-Ministeritems, Departements für das Invalidenwesen, einzuholen.
Die Anerkennungs⸗-Verfügungen, in welchen ersichtlich zu machen ist, daß es sich um . uschüsse zufolge Gesetzes vom 14. Januar 1894“ handelt, haben nur auf Zahlung des monatlichen Mehrbetrags der gegen früher zu— ständigen — nicht aber auf den Gesammtbetrag der Invaliden⸗ Gebührnisse — zu lauten.
*
Muster J. des dem Invaliden aus dem Kriege 18 .., ehemaligen
Berechnung
N. N. zu N., gemäß Gesetzes vom 14. Januar 1894 zu gewährenden Pensionszuschusses zu seinen bisherigen Invaliden⸗Gebührnissen.
Bezieht an Invaliden⸗Gebührnissen nach dem Gesetz vom 6. Juli 1865
Nach Maßgabe des Gesetzes vom 27. Juni 1871 und den dazu ergangenen Abänderungen würden zuständig sein
Mithin mehr
Grad der Dienst⸗ Pen ton
Verstüm⸗ Pension
. fi ff rv
gungs⸗
Ver melungs⸗ 1. II. III. LFSITX.
und Klasse
zulagen Krieg
Klasse
lung ; 3. es Zi⸗
Verstüm⸗ melungs⸗ zulagen
n für
enutzung Zivilver⸗ ür Ni
Bemerkungen
e
;
t
Erwerbsunfãähigkeit
zu⸗ lage
scheins Hat den i.
enutzung des sor versorgungsschein
ein⸗ mehr⸗
fach fach .
unn fuͤr Nicht⸗
M6
ein⸗ mehr⸗
fach fach
; la ich ümme
U des nutzung d
ulage f
ö
zulage
vilversorgungs⸗
scheins
S sorgungsscheins 8 Ren , von X in Summa
X Pension
X Kriegszulage Verst
6 416
Feldwebel,
Invallde aus
dem Kriege 1848
Dauernd ganzinvalide, völlig erwerbzunfähig, einfach verstũmmelt, untauglich zur Ver⸗ wendung im Zivil⸗ dienst, infolge Ver⸗ wundung vor dem Feinde. Dauernd ganzinvalide, größtentheils er⸗ werbsunfähig infolge äußerer Kriegsdienst⸗ beschädigung. Dauernd ganzinpalide, größtentheits er⸗ dem Kriege werbsunfähig infolge 1866 innerer Kriegsdienst⸗ beschädigung. do. . N. N. N. wie vor, jedoch völlig erwerbzunfahlg und untauglich zur Ver⸗ wendung im Zivil⸗ dienst nnnere Kriegsdienstbeschädi⸗ gung. . N. N. Dauernd ganzinvalide, theilweise erwerbs⸗ unfähig infolge Ver⸗ wundung vor dem Feinde. . N. N. Dauernd ganzinvalide — infolge äußerer Kriegsdienstbeschadi⸗
gung. . N. N. Dauernd ganzinvalide, völlig erwerbsunfähi erblindet, untaugli für Zivildienst infolge Verwundung vor dem Feinde. 3 Dauernd ganzinvalide, völlig erwerbsunfähig , äußerer Kriegs⸗ dien stbeschãdigung.
Unteroffizier,
Invalide aus
dem Kriege 1864
Mucketier, Invalide aus
S gZivilpee
15 9
nein schlechte
Führung
ja
0 245 98 8
) Kann wegen der Folgen der Verwun⸗ dung ohne fremde Wartung und Pflege nicht bestehen.
18
) Infolge der äußeren Kriegsdienst⸗ beschädigung besteht: Verlust eines Auges bei nicht völliger Ge⸗ brauchsfähigkeit des anderen Auges — da⸗ her gemäß 572 5 27. 6. 71 als einfa verstümmelt und dem⸗ 15 Bufelge nach 3 a. a. Q. als gänzlich er⸗ werbsunfähig anzu⸗ sehen.
)Als Folgezustand der Verwundung be⸗ steht neben Erblin⸗ dung noch Verlust der Err g daher drei⸗ fach verstümmelt.
P efan 18 in Pensionzeinschrän⸗ ng gem. Abschnitt I . n, vom