1894 / 35 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 09 Feb 1894 18:00:01 GMT) scan diff

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von dekorative

3 up * Herr Sylva ist

sen⸗Coburg und Got ha in besonderer Audienz empfangen. Am Schlusse der Audienz, während welcher der Herzog in schmeichel⸗ haftesten Worten seinem Gast höchste Anerkennung fuͤr dessen künst⸗ lerische Leistungen ausgedrückt hatte, überreichte er ihm eigenhändig das Komthurkreuz des Sachsen⸗Ernestinischen Haus⸗Ordeng.

Im Wallner⸗Thea ter wird vom Sonntag ab der Schwank „Der ungläubige Thomas“ in Verbindung mit Ludwig Fulda's ein⸗ aktigem nf, Unter vier Augen den Spielplan beherrschen.

Im Residenz⸗Theater findet am Montag die fünfzigste Auf⸗ führung des Valabrägue'schen Schwanks Der Mustergatte“ statt.

Auf der Bühne des Theaters Unter den Linden vereinigte sich gestern das gesammte Personal, um Herrn Eduard Binder und seine Gattin anläßlich ihres silbernen Hochzeitsfestes zu ehren. Die Scene war in einen Garten verwandelt; auf einer Estrade stand, von Blumen umgeben, das Geschenk des Personals, ein prächtiger silberner Tafelaufsatz. Das Jubelpaar wurde von Cborgesang be— grüßt, Daran schlossen sich Ansprachen des Regisseurs und des Dramaturgen.

Mannigfaltiges.

Nach dem jetzigen Stande der Etatsberathungen im Magistrats⸗ kollegium zur gen ue des Stadthaushalts⸗Etats für 1894/95, welche in einer Sitzung des Kollegiums zu Anfang der nächsten Woche zu Ende geführt werden sollen, steht es fest, daß die Gemeinde⸗ einkommensteuer im nächsten Etatsjahre nach dem Satze von 100 0,0 zur Erhebung gelangen wird. ür das laufende Etatsjahr wurden bekanntlich nur S5 oso erhoben.

Die gestrige Stadtverordneten⸗Versammlung hatte die Wahlen für die ständigen Ausschüsse, die Verwaltungs⸗ deputationen und Kurgtorien und für die gemischten Deputationen vor⸗ zunehmen. Stadtv. Meyer II. beantragte, wie wir der Nat.. ent⸗ nehmen, diese Wahlen, welche etwa 76 Mitglieder umfassen, durch einen gemeinschaftlichen Wahlakt zu vollziehen. Stadtv. Singer erhob dagegen Widerspruch; er behauptete, daß nach der Vorschlagezliste die a mokratischen Mitglieder der Versammlung von den wichtigsten

usschüssen und Kuratorlen ausgeschlossen seien. Der Antrag Meyer wurde schließlich in namentlicher Abftimmung mit 71 gegen 42 Stimmen angenommen. Im weiteren Verlauf der Sitzung gelangte nach laͤngerer Debatte ebenfalls in namentlicher Abstim⸗ mung mit 98 . 15 Stimmen folgender, von den Stadtv. Virchow und Hütt gestellter Antrag zur Annahme: „Den Magistrat zu ersuchen, schleunigst auch fernerhin alle nur möglichen Schritte zu thun, um zu erreichen, daß der Fortbildungsunterricht an den Sonntagen

auch nach dem 1. Oktober ertheilt werden könne. Ein Antrag der Stadtverordneten Singer und Genossen, . die ffung einer ,, , . ie, Aufnahme und Fortführung einer Arbeits- losenstatistik und 6 ung Arbeitsloser bei städtischen Arbeiten und in städtischen Ve eben wurde nach kurzer Diskussion durch Uebergang zur Tagesordnung erledigt.

Die Trauerfeier für den Geheimen Regierungs⸗ und Provinzial⸗ Schulrath Dr. Klix hat heute im Königlichen Prinz Heinrich⸗Gymnasium in Schöneberg unter großer Betheiligung stattgefunden. Die Auf bahrung war in der Aula erfolgt. An der Hauptwand erhob sich ein

roßer schwarzer Baldachin, unter dem ein Thorwaldsen'scher Christus ear eine Stiftung der Lehrer des Gymnasiums, die eigens für die heutige Feier gemacht war. Auf dem Sarg lag ein koftbares Arrangement aus Blumen und Palmen in Kreuzesform, gleichfalls eine Gabe der Lehrer des Gymnasiums. Am Fußende lag der mit Palmen durchflochtene Riesenkranz des Provinzial⸗Schul= kollegiums, das mit dem Geheimen Ober⸗Regierungs⸗Rath Tappen vollzählig erschienen war. Die Mitglieder der Gym⸗ nasialabtheilung des Ministeriums der geistlichen 2e. . heiten waren vollzählig zur Feier abgeordnet. Auch der Ober⸗ Präsident, Staats⸗Minister Dr. von Achenbach wohnte derselben bei; das Königliche Luisen⸗Gymnasium, dessen Dezernent Klix in den Jahren 1882 bis 1884 gewesen, das Königliche Wilhelms⸗Gymnasium, das

riedrichs⸗Gymnastum, das Askanische Gymnasium, an dem früher der

chwiegersohn, Direktor Richter vom Prinz Heinrich⸗Gymnasium als Lehrer gewirkt, der Direktor und das Kollegium des Köllnischen Gymna—⸗ siums, die einzelnen Klassen des Prinz Heinrich Gymngsiums, dieRealschule in Potsdam, das Gymnasium in Steglitz. das , zu Prenzlau, das Viktoria⸗Institut zu Falkenberg und viele andere höhere Lehranstalten sandten Kränze und Deputationen. Die Trauergesänge führte derSchülerchor des Gymnasiums unter Musikdirektor Handwerg's deitung aus; die Gedenkrede hielt der Superintendent Vorberg. Nach der Feier wurde der Sarg nach dem alten Zwölf⸗Apostel⸗Kirchhof übergeführt. Die Kränze wurden im Zuge von den Schülern getragen.

In der Militärischen Gesellschaft wird am nächsten Mitt⸗ woch, Abends 7 Uhr, in der Kriegsakademie. Dorotheenstraße 5s / 9 Herr Hauptmann von Sothen, A la suite des Grenadier⸗Regiments König Wilhelm J. (2. Westpreußisches) Nr. 7 Lehrer an der Kriegs⸗ schule zu Potsdam, einen Vortrag über ‚das Gefecht von Etoges, am 14. Februar 1814, halten.

Die Rentnerin Frau Charlotte Brehmer, Zionskirchplatz Nr. 14, feierte der N. Pr. 3. zufolge gestern ihren 106. Geburtstag. Sie erfreut sich noch verhältnißmäßig guter Gesundheit und Rüstigkeit.

Köln, 8. Februar. Der Fesselballon der hiesigen Luft⸗ schiffer⸗Abtheilung, welcher infolge Zerreißens des Taues weg⸗ geflogen war, ist, wie die „Kölnische Volkszeitung! meldet, nach längerer Schleiffahrt bei Höxter gelandet. Die beiden Insassen, zwei hiesige Offiziere, haben keinen Schaden genommen.

Pegnesische Blumen⸗ orden“ vollendet, wie die M. Allg. Itg.“ mittheilt, in diesem Jahre ein Vierteljahrtausend seines 66 Dieses Jubelfest soll in zwei Theilen begangen werden: im Sommer durch ein Irrhainfest (in dem Irrhain des Ordens bei Kraftshof') und am 28. Oktober, am eigentlichen Gründungstag, durch eine Festversammlung mit Vor⸗ trägen u. s. w. im Adlersaal.

Wien, 8. Februar. Seine Majestãt der Kaiser Franz Jo seph hat laut Meldung des W. T. B. der Wittwe des Professors

Nürnberg, 7. Februar. Der

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amilie Billroth, die ganze leidende

issenschaft erlitten habe. Von dem Ober Hof- M zu Eulen traf bei Frau rr Billroth eine Depes ein, nach welcher Seine Majestät der Deutsche Kaiser d Nachricht von dem Hinscheiden ihres hochverdienten und von Seiner Majestät persönlich hochgeschätzten Gemahls mit aufrichtiger Be— trübniß empfangen habe; er sei beauftragt, der Wittwe das Beileid Seiner Majestaͤt des Kaisers in den allerwärmsten Ausdrücken zu übermitteln. Beileidsbezeugungen 96 ferner einge⸗ troffen von der Kronprinzessin⸗Wittwe tephanie, den Erz- herzogen Carl Ludwig und Rainer, deren Gemahlinnen, der Groß⸗ herzegin von Baden, dem Herzog Karl Theodor in Bayern, dein Prinzen Ferdinand von Bulgarien, zahlreichen Würdenträgern und wissenscha . Instituten des In⸗ und Auslandes. Der Gemeinde⸗ rath hat die Errichtung eines Ehrengrabes beschlossen. Die Leiche ist heute hier eingetroffen und im Trauerhause aufgebahrt worden.

. 9.

Paris, 8. . Nach den nunmehrigen ,. sind, wie W. T. B. berichtet, bei dem Eisenbahnunglück bet Com⸗ pisgne (ogl. Nr. 344 d. Bl.) drei Personen getödtet: ein Russe lein Koppelknecht Itzko Frida; nicht eine Russin, wie zuerst berichtet) ein Oesterreicher und ein junges Mädchen. Zehn Personen sind ver⸗ letzt, darunter drei lebensgefährlich.

St. Petersburg, 8. Februar. Der Voss. Ztg.“ wird telegraphiert: Auf der Station Szupssa, unweit Batum, erfolgte ein Zusamm enstoß zwischen einem Personenzuge und mehreren leeren, vom Winde getriebenen Waggons. Dabei id . dreißig Personen mehr oder weniger schwer verletzt worden. Die Lokomotive, der Gepäck⸗ und Postwagen des Personenzugs wurden zertrümmert. Nach einer späteren Drahtmeldung sind von den verletzten Personen vier gestorben.

Washington, 8. Februar. Das amerikanische Kriegs⸗ schiff Kearsarge ist, wie. W. T. B. meldet, am 2. Februar bei dem Riff Roncadore im Antillen⸗Meer gescheitert. Offiziere und Mann⸗ schaft sind gerettet.

Nach Schluß der Redaktion eingegangene Depeschen.

Berlin, 9. Februar. (W. T. B.) Nach telegraphisch der Woermann⸗Linie zugegangenen Nachrichten ist ihr Schiff, Adolf Woerm ann“ an der Küste von Liberia gestrandet. Sämmt⸗ liche Passagiere, unter denen sich der Gouverneur von Zimmerer, Landeshauptmann von Puttkamer, Assessor von Salzwedel, die Beamten von Schöffler, von

agen und Frau befinden, sind gerettet und befinden ich in Nifow. Schiff und Ladung sind verloren. Die Passagiere werden nach ihren Bestimmungsorten durch ein anderes Schiff gebracht werden. .

München, 9. Februar. (W. T. B.) Wie die Neuesten Nachrichten“ melden, ist der ehemalige preußische Votschafter

Karl Freiherr von Werther gestern Nacht gestorben.

(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)

beer. Dirigent:

t vom 9. Februar, Bilder.

Morgens.

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bindenden

Stationen. Wetter.

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d. Meeres red. in Millim.

in o Celsius ho C. 40R.

Temperatur

(dazu „Berg o datenlied). II.

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Nach Entwürfen von

66. vom Ober⸗Regisseur Tetzlaff. De , Ober⸗ In spektor

erse von Emil Taubert, gesprochen von

den Herren Molenar und Nesper. J. Der Große we.

Kurfürst als Kurprinz in den Laufgräben vor Breda ;

Kapellmeister Sucher. A. von ,

orative Die ver⸗

randt.

Zoom *, altniederländisches Sol⸗ Vorher: Lolotte.

Lebende 3 Akten von H. Hirschel. Musik von Franz von Supps.

Residenz · Theater. Direktion: Sigmund Lauten⸗ burg. Sonnabend: Zum 48. Male. (Le premier mari de France.) chwank in 3 Akten von Albin Valabrogue.

znig Friedrich Wilhelm J. Relruten * ie, etz, an pig 1 Akt von Meilhae

Saal KBechstein. Sonnabend, Abends 7 Uhr: Lieder⸗Abend von Regina Moszkowski, unter gütiger Mitw. der Pianistin Fräulein Margarete Gussert

und des Herrn Dr. Hugo Goldschmidt (Bariton). Der Muster⸗ ,,

Theater und Konzert⸗Direktion Ernest Cavour in London.

wolkig heiter

Regen Dunst wolkig heiter

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Regen bedeckt wolkig wolkenlos bedeckt wolkig i) bedeckt?) bedeckt

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96 Böig. ) Böig 3) Mittags Regen, Nachts if.

Uebersicht der Witterung.

Ein barometrisches Minimum, welches gestern über Nord⸗Skandinavien lag, ist nach dem Weißen Meere langsam fort r,. ein neues tiefes Minimum, ostwärts fortschreitend, lagert an der mittleren nor- wegischen Küste, Fortdauer der unruhigen Witterung im Nord⸗ und Ostseegebiete bedingend. In Deutsch⸗ land ist das Wetter bei an der Küste vielfach steifen, im Binnenlande schwachen, meist südwestlichen Winden, wolkig bis trübe; im Binnenlande ist viel⸗ fach etwas Regen gefallen; die Temperatur ist fast äberall gesunken, liegt indessen allenthalben noch er⸗ heblich über dem Mittelwerthe, die mfr. ver⸗ läuft von St. Petersburg südostwärts über Moskau nach dem Kaspischen Meere hin.

Deutsche Seewarte.

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Theater⸗Anzeigen.

Königliche Schauspiele. Sonnabend: Opern 36. Vorstellung. Auf Allerhöchsten Be⸗ ehl. Die Tochter des Regiments. Komische 4 . ? 2 en . ö 21 n em Franzõ es eorges. Dirigent: Kapellmeister Dr. Muck. . Ein Feldlager in Schlesien von Giacomo Meyer⸗

besichtigend (dazu Grenadiermarsch der Garde König . Wilhelm's I. III. Ansprache König

riedrich's des Großen vor der Schlacht bei Leuthen (dazu der 6 Marsch). IV. Begegnung . Friedrich's des Großen mit Kaiser Joseph 1. V. Aufruf der Freiwilligen in Breslau (dazu Lützow's wilde verwegene Jagd“ von C. M. von Weber). I. Schlußbild (dazu Jork'scher Marsch). Anfang 7 Uhr.

Schauspielhaus. 41. Vorstellung. Die Minne⸗ königin. Komödie in 1 Aufzug von Hans von Gumppenberg. In Scene gesetzt von Ober⸗Regisseur Max Grube. Verbotene Früchte. Lustspiel in 3 Aufzügen, nach einem Zwischenspiel des Cer⸗ vantes, von Emil Gött. In Scene gesetzt vom Dber Regiffeur Max Grube. Anfang 7 Uhr.

Sonntag: Opernhaus. 37. Vorstellung. Die Meistersinger von Nürnberg. Große Dper in 3 Akten von Richard Wagner. (Walther von Stol⸗ zing: Herr Emil Götze, Königlicher Kammersänger, als Gast) Anfang 61 Uhr.

Schauspielhaus. 42. Vorstellung. Die gelehrten

auen. Lustspiel in 5 3 von Jean

Baptiste Molisre. In deutschen Versen von Ludwig B

146 Der eingebildete Kranke. Lustspiel n 3 Aufzügen von Jean Baptiste Molisre, mit e,, der Wolf Graf Baudissin'schen Ueber⸗ setzung. Anfang? Uhr.

Deutsches Theater. Sonnabend: Der Herr Senator. Anfang 7 Uhr.

Sonntag: Der Herr Senator. 9

Montag: Der Herr Senator.

Dienstag: Des Meeres und der Liebe Wellen.

Berliner Theater. Sonnabend, Abends 76 Uhr: Maria Stuart.

n,, Nachm. 25 Uhr: Aus eignem Recht.

Abends 75 Uhr: Ein Tropfen Gift.

Lessing · Theater. Sonnabend: Ohne Geläut. Sonntag: Madame Sans⸗Gäane.

Wallner · Theater. Sonnabend: Seimath.

Sonntag: Zum 1. Male: Der ungläubige Thomas. Unter vier Augen.

Friedrich ö . Theater. Chausseestraße 25.

Sonnabend: Der Lientenant zur See. Ope⸗ rette in 3 Akten (nach einer älteren Idee) von C. Schlack und L. Herrmann. Musik von Louis Roth. In Scene i von Julius Fritzsche. . Herr Kapellmeister Federmann. Anfang

. Sonntag: Der Lientenant zur See.

Freitag, 16. Februar: Mit neuer Ausstattung.

Zum ersten Male: Brautjagd. Dperette in

Sonntag u. folgende Tage: Dieselbe Vorstellung. In Vorbereitung: Der Maskenball (Veglione). Schwank in 3 Akten von Al. Bisson. Deutsch von Benno Jacobson.

Neunes Theater. Direktion: Sigmund Lauten⸗ burg. Sonnabend: Giselg. Schauspiel in 4 Akten von Else v. Schabelsky. Anfang 7 Uhr.

Sonntag und Montag: Gisela.

In Vorbereitung: A Rasso Porto. Scenen aus dem neapolitanischen Volksleben von Gottfredo Cognetti.

Viktoria Theater. Belle. Alliancestraße / S. Sonnabend: Mit vollständig neuer Ausstattung. Vor⸗ letzte Woche. Die Kinder des Kapitän Grant. Ausstattungsstück mit großem Ballet in 12 Bildern. Anfang 74 Uhr.

Sonntag, Nachmittags 3 Uhr, ermäßigte Preise: Lumpaci vagabundus, oder: Das lieder- k Zauberposse mit Gesang und

allet.

Theater Anter den Linden. Sonnabend: Der Obersteiger. Operette in 3 Akten von M. Finn L. Held. Musik von C. Zeller. Anfang

. Uhr.

Adolph Ernst Theater. Sonnabend, 7 Uhr: Charley 's Tante. Schwank in 3 Akten von Brandon Thomas. Vorher: Die vn eg. , Posse mit Gesang in 1 Akt von Gd.

acobson und Benno Jacobson. Musik von Franz Roth. In Seene gesetzt von Adolph Grnst.

Sonntag: Dieselbe Vorstellung.

Bentral⸗ Theater. Alte Jakobstraße Nr. 30. Sonnabend: Zum 13. Male. Herr Conlisset. Schwank in 3 Akten von E. Blum und R. Tochs. Hierauf: Zum 49. Male. Berlin 1893. Revue ö ö von L. Leipziger. Anfang

ö

Sonntag: Herr Coulisset. Zum 50. Male.

Berlin 893.

Konzerte.

Nonzert · aus. Sonnabend: Karl Meyder⸗ Konzert. Vorsp. 3. Oper ., von Smetana. Ouv. Die weiße Damen von Boieldieu. Prolog aus Der r von Leoncaballo. Mein Traum *, Walzer von Waldteufel. „Souvenir de Moscou- für die Violine von Wieniawski (Herr Carnier). ,. 9 Steyermark für Piston von Hoch (Herr erner).

Ben Davies⸗Ronzert

Sonnabend, 10. Februar, Abends 8 Uhr in der Sing⸗Akademie. Tenor: Ben Davies von der Royal Opera in London, Violine: Johannes Wolff, K. Kammer- virtuos in London, Klavier: Prof. Plowitz in London. Eintrittskarten zu 6 ß, 6 5, Mn 4, „M 2 sind in der Hof⸗Musikalienhandlung von Ed. Bote u. G. Bock, Leipzigerstr. 37, und Abends an der Kasse zu haben. 65607

Dirkus Renz (Karlstraße). Sonnabend, Abends 76 Uhr: Ein Künstlerfest. Ueberraschende Licht⸗ und Wassereffekte. Großes Pracht⸗Fenerwerk. Außer⸗ dem: der ostpr. Hengst Blondel, vorgeführt vom Direktor . Renz; das Schulpferd Cyd, geritten von Herrn R. Renz; Masstoso und der ,. Alep, er. v. Frl. Oceana Renz; die Trapezkünstlerinnen

eschw. Hoffmann; die weltberühmten Akrobaten Gebr. Frediani ꝛc.

Sonntag: Zwei Vorstellungen, Nachm. 4 Uhr 9 Kind unter 19 Jahren frei. Gala⸗Festaufzug.

bends 75 Uhr: Ein Künstlerfest.

Familien⸗ Nachrichten.

Verlobt: Frl. Agneta von Ramdohr mit Hrn. Lieut. Bernhard Graf Finck von Finckenstein aus dem Hause Ziebingen (Frankfurt 4. O.). Frl. Gertrud von Hedemann mit Hrn. Kapitän-⸗Lieut. Bernhard Mepyeringh (Berlin). Frl. Marie Tielsch mit Hrn. Legations⸗-Sekretär Kuno von aten (Waldenburg i. Schl. Stuttgart).

rl. Elisabeth von Itzenplitz mit Hrn. Eggert von Woedtke (Breslau —Woldisch⸗Tychow).

Geboren: Eine Tochter: Hrn. Professor Franck

Bonn). ( Gestorben: Hr. Pastor Johannes Hertting

k 32 Landstallmeister a. D. rl von Walbeck (Braunschweig). Fr. Land⸗ schafts⸗Rath Marie von Besser, geb. Richter Berlin). Hr. General⸗Lieut. z. D. Otto von Gaertner (Wiesbaden). Hrn. Geh. Hof⸗Justiz⸗ Rath Fleischhammer Tochter Lili (Berlin).

r. Militär⸗Intendantur Rath Georg Lenz

Zossen). Redakteur: Dr. H. Klee, Direktor.

Berlin: Verlag der Expedition (Scholy.

Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagt⸗ Anstalt Berlin Sy. Wilhelmftraße Rr. 33.

Sechs Beilagen (einschließlich Börsen · Beilage).

. zum Deutschen Reichs⸗Anz

6 35.

Erste Beilage

Berlin, Freitag, den 9. Februar

eiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

1823

wr e e ,,. ö 2 C,

A. Besondere Beilage zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

Berlin, den 10. Februar 1894. 499

Handels⸗ und Schiffahrtsvertrag zwischen Deutschland und Rußland.

(Uebersetzung.)

Artikel 1.

Die Angehörigen eines der beiden vertragschließenden Theile, welche sich in dem Gebiet des anderen 3 nieder⸗ elassen haben oder sich dort vorübergehend aufhalten, sollen ö. im Handels- und Gewerbebetrieb die nämlichen Rechte genießen und keinen höheren oder anderen Abgaben unter— worfen werden, als die Inländer. Sie sollen in dem Gebiet des anderen Theils in jeder Hinsicht dieselben Rechte, Pri⸗ vilegien, Freiheiten, Beguͤnstigungen und Befreiungen haben wie die Angehörigen des ö ten Landes.

Es herrscht jedoch darüber Einver tändniß, daß durch die vorstehenden Bessimmungen die besonderen Gesetze, Erlasse und Verordnungen auf dem Gebiet des Handels, der Gewerbe und der Polizei ö. berührt werden, welche in jedem der beiden r,, en Länder gelten oder gelten werden und auf alle Ausländer Anwendung finden.

Artikel 2.

Die Angehörigen jedes der beiden vertragschließenden Theile sollen in dem Gebiet des andern Theils berechtigt sein, jede Art von beweglichem oder unbeweglichem Vermögen zu erwerben und zu i e. soweit dieses Recht nach den Landes⸗ esetzen Angehörigen ö einer fremden Nation jetzt oder ünstig zusteht. Sie sollen berechtigt sein, darüber durch Ver—⸗ kauf, Tausch, Schenkung, Eheschließung, letzten Willen oder auf andere Weise zu verfügen, sowie Vermögen durch Erb⸗ schaften zu erwerben und zwar unter denselben Bedingungen, welche jeßt oder künftig für die Angehörigen irgend einer anderen fremden Nation bestehen, ohne in einem der genannten . unter irgend einer Bezeichnung anderen oder höheren Abgaben, Steuern oder Auflagen unterworfen zu sein, als die Inländer. .

Ebenso sollen sie den Erlös aus dem Verkauf ihres Eigen⸗ thums und ihr Vermögen überhaupt unter Beobachtung der Landesgesetze frei ausführen können, ö. als Ausländer zur Entrichtung anderer oder höherer Abgaben verpflichtet zu sein, als die Inländer unter gleichen Verhältnissen zu entrichten

haben wuͤrden.

Sie sollen unter Beobachtung der Landesgesetze freien Zutritt zu den Gerichten haben, um als Kläger oder Beklagte aufzutreten, und sollen in dieser Hinsicht alle Rechte und Be⸗

eiungen der Inländer genießen und wie diese befugt sein, ich in jeder Rechtssache der durch die Landesgesetze zugelassenen Anwälte, Sachwalter und Vertreter jeder Art zu bedienen. Artikel 3.

Die Angehörigen jedes der vertragschließenden Theile sollen in dem Gebiete des anderen zu Gerichts, Administrativ⸗ oder Munizipaldiensten mit Ausnahme der Vormundschaft nicht verpflichtet sein, ebenso bleiben sie frei von jedem persön⸗ lichen Dienst im Landheere, in der Marine, in der Reserve

der Land⸗ und Seemacht und in der Nationalmiliz, sowie von

allen Lasten, Zwangsanleihen, militärischen Requisitionen und Leistungen jeder Art, welche im Kriegsfalle oder infolge von außergewöhnlichen Umständen auferlegt werden; ausgenommen sind die aus irgend welchem Rechtstitel mit dem Besitz eines Grundstücks verbundenen Lasten, sowie die Verpflichtung zur Quartierleistung und zu sonstigen besonderen Leistun 3 6 die bewaffnete Macht, die den Inländern und den Angehörigen der meistbegünstigten Nation als Eigenthümern, Pächkern oder Miethern von Immobilien obliegen. Artikel 4. .

Aktiengesellschaften und andere kommerzielle, industrielle oder finanzielle Gesellschaften, welche in einem der beiden Länder nach den bestehenden Gesetzen rechtsgültig errichtet worden sind und dort ihren Sitz haben, sollen in dem anderen

dojent of rug: xaremmijche Gpigrapyir und Uebungen an den In⸗ Philologische Uebungen über Seneeg's Apocolocynthosis. rivatdozent Drescher: , . Neuhochdeutsche Metrik.

schriften.

Geschichte der germanischen Philologie.

B. MJ pha rmazeutische

Abtheilung.

Prof. Hittorf: Ausgewählte 3. der , hrt. ows ki:

. Praktische Uebungen im Laboratorium. 63 Killing: Analytische Geometrie, Die . Pplanimetrische

Prof. Ho siLus: Paläontologie, 2. Theil. Prof. Sal

Organische Chemie. Ueber die Metalle.

. . . Theil. eorie der Di til Glen , , ,. 2 ifferential⸗Glei

schaftlicher Arbeiten im botanifchen Instltut. Exyperimentalphysik, 1. Hälfte * . ĩ

Optik)

Uebungen im mathematischen Seminar. Prof. Bree ld: Systematische Vokanik, durch die Gntwicklungs. geschichte erläutert. Botanische Demonstrationen. . en⸗

rof. Ketteler:

Lebre). Glemente der theoretischen Physik. J. Theil Theor. Praktische Uebungen im phy fen Laboratorium.

Lande als geschlic bestehend anerkannt werden und dort namentlich das Recht haben, vor Gericht als Kläger oder als Beklagte Prozesse zu führen.

Es herrscht jedoch darüber Einverständniß, daß durch die vorstehende Bestimmung die . nicht berührt wird, ob der⸗ artige in einem der beiden Länder errichtete Gesellschaften in dem anderen Lande zum Handels⸗ und Gewerbebetriebe zu⸗ gelassen werden sollen oder nicht. Diese Frage bleibt, wie bisher, den in dem betreffenden Lande bestehenden oder noch einzuflihrenden Bestimmungen vorbehalten.

In jedem Falle sollen die gedachten Gesellschaften in dem anderen Lande dieselben Rechte genießen, welche den gleich⸗ artigen Gesellschaften irgend eines Landes zustehen oder zuge⸗ standen werden sollten.

Artikel 5.

Die vertragschließenden Theile verpflichten ch den gegen⸗ seitigen Verkehr zwischen beiden Ländern durch keinerlei Ein⸗ fuhr⸗ oder her uh n ne zu hemmen, auch die freie Durch⸗ fuhr zu gestatten, soweit es sich nicht um Wege handelt, die der Durchfuhr verschlossen sind oder sein werden.

Ausnahmen sind nur für solche Erzeugnisse zulässig, welche auf dem Gebiet eines der . Theile den Gegenstand eines Staatsmonopols bilden oder bilden werden sowie auch für gewisse Erzeugnisse, für die aus Rücksichten auf die Gesundheit, die Veterinärpolizei und die öffentliche Sicher⸗ ö. oder aus anderen schwerwiegenden Gründen außerordent⸗ iche Verbotsmaßregeln ergehen könnten. ;

Artikel 6.

Die russischen Boden⸗ und Gewerbserzeugnisse, welche in Deutschland, und die deutschen Boden⸗ und Gewerbserzeugnisse, welche in Rußland eingeführt werden, sollen dort, sie mögen zum Verbrauch, zur Lagerung, zur Wiederausfuhr oder zur Durchfuhr bestimmt sein, der nämlichen Behandlung unter⸗ liegen und keinen höheren oder anderen Abgaben unterworfen werden, als die Erzeugnisse des in dieser Beziehung meist—⸗ begünstigten Landes. Insbesondere wird jede Begünstigung, jede Befreiung und jede Ermäßigung der in dem Generaltarif oder in den Vertragstarifen enthaltenen Eingangszölle, welche einer der vertragschließenden Theile dauernd oder zeitweise ug et ohne weiteres und bedingungs⸗ los auf die Boden- und Gewerbserzeugnisse des anderen aus⸗ gedehnt werden.

einer dritten Macht

Artikel 7.

Die in dem beiliegenden Tarif A bezeichneten deutschen Boden⸗ und Gewerbserzeugnisse sollen bei ihrer Einfuhr in Rußland und die in dem beiliegenden Tarif B bezeichneten russischen Boden⸗ und Gewerbserzeugnisse sollen bei ö Ein⸗ fuhr in Deutschland keinen anderen oder höheren Eingangs⸗ zöllen unterliegen, als den in diesen Anlagen festgesetzten.

Wenn einer der vertragschließenden Theile auf einen in Anlage A oder Anlage B des gegenwärtigen Vertrags ange— führten Gegenstand einheimischer Erzeugung oder Fabrikation um Vortheil der Staatskasse eine neue innere Steuer oder lccise oder einen Zuschlag zu einer solchen inneren Steuer oder Accise legen sollte, p kann der gleichartige Gegenstand bei der Einfuhr mit einer gleichen oder entsprechenden Abgabe belegt werden, vorausgesetzt, daß diese Abgabe für die Pro⸗ venienzen aller Länder gleich ist.

Artikel 8.

3 Abgaben, welche in dem Gebiet eines der vertrag⸗ schließenden Theile für Rechnung des Staats, der Gemeinden oder der Korporationen auf der Hervorbringung, der Be⸗ arbeitung oder dem Verbrauch eines Erzeugnisses ruhen oder ruhen werden, dürfen für Erzeugnisse des anderen Theils unter keinem Vorwande höher oder iar n sein als für die gleich⸗ artigen Erzeugnisse des eigenen Landes.

10 vis 1 uyr. festgesetzt.

Der Anfang des Semesters ist auf den 16. April 1894

Dentscher Reichstag. 44. Sitzung vom Donnerstag, 8. Februar, 1 Uhr.

„Patentamt“.

vom Donnerstag berichtet worden.

zur Erwiderung auf Ausführungen des

. zweite Berathung des Spezial⸗Etats des Reichsamts des Innern wird fortgesetzt beim Kapitel

Ueber den Beginn der Verhandlung ist bereits in der Nummer 6 Nachdem das Kapitel Patentamt“ bewilligt ist, nimmt beim Kapitel „Reich s⸗ Versicherungsamt“ im weiteren n , Berathung

Schmidt,

Reichs münzen.

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Thätigkeit der Schiedsgerichte in der Unfallver⸗ nängelt hatte, das Wort der Geheime Ober⸗Regierungs Rath von Woedtke: ö. zugeben, daß die gewählten Arbeitervertreter für tliche Thätigkeit des Reichs⸗Versicherungsamts des Ver⸗ rbeiter entbehrten. Die Grenzstreitigkeiten zwischen den ufsgenossenschaften und der Vorwurf der Humanität Ich nicht die Berechtigung des Wunsches auf Aufhebung inrichtung. Bei der Revision des Gesetzes werde den iten durch eine einfache Vorschrift vorgebeugt werden. asche, den Verunglückten eine möglichst ausgiebige Rente sej die ganze Sozialreform durchtränkt. ibeden sdkons.) regt eine Regelung der Arbeiter ge von Reichswegen nach dem Vorbilde der Reichs- Unfallversicherung an. Die Schaffung kleiner Wohnungen sesetz zu fördern, hätten schon Lechler und Schaäffle neuerdings habe dia Verband evangelischer. Arbeiter⸗ petitioniert, daß die Gelder der Invaliditäts⸗ und ungs⸗Anstalten für diesen Zweck in umfassendem Maße t werden möchten. In Hannover sei die dortige . Beispiel vorangegangen. Redner fragt, wie weit ersicherungsanstalten von ihrer Befugniß, bis zu ein 1 im ganzen 37 000 000 zur . on Arbeiterwohnungen zu verwenden, Gebrauch gemacht sucht, wenn das noch nicht geschehen sein sollte, mit auf diese Verwendung von Amtswegen hinzuwirken. t von einer Abänderung des Gesetzes eine Erweiterung afreundlichen Bestimmungen. Ober ⸗NRegierungs Rath von Woedtke: Von der mächtigung ist bereits in weitgehendem Maße Gebrauch m. Bis jetzt sind über vier Millionen für diese Zwecke eine noch größere Summe zur Verfügung gestellt. erung dieser Bestrebungen sind die Versicherungsanstalten nom; das Gesetz kann sie nicht zwingen. ie müssen ze sicher gehen und haben deshalb sorgfältig zu prüfen, vorgebrachten Anträge auch alle Garantien unbedingter ten. Außerdem muß der Garantieverband seine Geneh⸗ len, und auch dazu kann er nicht gezwungen werden. . die Gesetzgebung auszusprechen, begegnet noch leb⸗ nken. hönlank (Soz.) ersucht um Aufklärung über die nterschiede in der Zahl der dauernd und der vorüber erbsunfähigen im Bereich der landwirthschaftlichen Be⸗ aften. Die Feststellung einer vorübergehenden Erwerbs⸗ i ja viel vortheilhafter für die Berufsgenossenschaften, organisierten Unternehmer, aber daraus . ließen sich hohen Differenzen nicht erklären; die Ursache müsse bei en Organen und in der verschiedenen Rechtsprechun zahl der Versicherten werde verschieden angegeben; na n Ober⸗Regierungs⸗Rath von Woedtke sind es 114, nach der verkauften Marken nur 91 Millionen. Da bleibe 1 . daß für 2 Millionen Versicherungspflichtige Marken nicht zur Verwendung kamen. Die Tendenz zersicherungsamts und seine Judikatur habe bisher die edigen können; aber diese Tendenz scheine jetzt etwas u gerathen, vor allem durch den überwiegenden Einfluß atie und des e n nn, Die Praktiker, Aerzte kämen allmählich den Juristen gegenüber ins Hinter⸗ 3 lasse sich auch an, der neuesten Rechtsprechung achweisen. Ein Arbeiter, der an einer geringen, nicht störenden geistigen Anomalie litt, wurde durch einen der verletzt, daß er ins Irrenhans gebracht und für irt wurde. Während nun nach früheren Entscheidungen Versicherungsamt dem Verletzten eine Rente für die verbsunfähigkeit zugesprochen hätte, ist jetzt entgegengesetzt den. An der . eines ärztlichen Gi n welches zeise besagt, da der Mann auch ohne den Unfall binnen verrückt geworden wäre, hat das Reichs Ve . Samt ß. der Mann die Rente bloß für ein Jahr erhalte. hritt in der Judizatur ist von den weitestgehenden lange der Wirkliche Geheime Ober⸗Regierungs⸗Rath an der Spitze steht, wird es ja nicht so che ehen; aber wir kennen seinen Nachfolger nicht. Jedenfalls wird sich hieraus eine neue Quelle für unzählige Prozesse und Rekurse ergeben. Um dieses Loch zu verstopfen, sollte das Reichs⸗-Versicherungsamt noch einmal die ganze Frage , . prüfen und, wenn irgend möglich, diesen Spruch umstoßen. Der Bundesrath weiß doch jedenfalls au . feht mt der psychiatrischen Ausbildung gut steht.

Staatssekretär Dr. von Boetticher:

Ich habe nur den letzten Theil der Ausführungen des Herrn Vorredners gehört, wegen anderweitiger Dienstgeschäfte konnte ich früher nicht hier sein. Ich bedaure, daß ich auf diesen letzten Theil seiner Ausführungen nicht eingehen kann. Das Reichts⸗Versicherungs⸗ amt ist eine richterliche Behörde, die in letzter Instanz entscheidet; sie ist insoweit souberän. Man kann vielleicht darüber verhandeln, ob bei einer Korrektur der Unfallversicherungsgesetzgebung eine Vorschrift zu erlassen sei, welche die Mißstände unmöglich

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unserer Aerzte nicht