1894 / 35 p. 10 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 09 Feb 1894 18:00:01 GMT) scan diff

Im Königlichen Opernhause findet morgen auf Aller⸗J auch nach dem 1. Oktober ertheilt werden könne. Ein An der durch sein Grafen böchsten Befehl eine Wiederholung des II. Teils der Festvor⸗ Stadtverordneten Sin die . dem n, den stellung vom 27. Januar statt: Duverture Ein Feldlager in einer Organisation be rtfũbrung einer Arbeits⸗ M von Meverbeer; Lebende Bilder, nach Entwürfen losenstatistik und ãf tigun Arbeit sloser bei

von Heyden, gestellt vom Ober⸗Regisseur Tetz⸗ städtischen Arbeiten und in städtischen Betrieben wurde nach kurzer laff; dekorative Einrichtung vom Ober ⸗Inspekkor Brandt. Diskussion durch Uebergang zur Tagesordnung erledi .

i . 2 * * * ] ,, , 9. . zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger. 35.

von den Moelengr und Nesper. Kapellmeister S Die Trauerfeier für den Geheimen Regierungs⸗ und Provinzial⸗ ich hochgeschã z z dirigiert. Vorher geht Denizettis Tochter des Regiments mit ulrath Dr. Klix hat heute im Königli inz Heinrich Gym habe; er 9. Februar 1894. Fräulein Dietrich und den Herren Philirp und Krolox in den Haupt., ee une e e. r n Di , em seft l 2 Detlin Jteitag. ee

rollen unter Kapellmeister Dr. Mucks Leitung. Herr Sylva ist bahrung war in der Aula erfolgt. An der twand erhob ĩ wiederhergestellt und wird am Montag als Canio in den Baiaʒi ; w ö d. ein n= , . 1— ——————

Erste Beilage

ö 1

auftreten. Die erste Aufführung der Oper Die wn = Leoncavallo ist für Sonnabend, 17. Februar, angefetzt. Im Königlichen Schauspielhause werden dustspiele Die? , . und Verbotene Frucht Direktor Ludwig. Barnay, welcher zur Zei Tbeater in Gotha ein Ehren ⸗Gastspiel, zu dem er absolviert, wurde gestern von Seiner Königlichen Hoheit von Sach sen⸗ Coburg und Got ha in . Audie Am Schlusse der Audienz, während welcher der Herzog haftesten Worten seinem Gaft höchste Anerkennung sür lerische Leistungen ausgedrückt hatte, überreichte er ihr das Komthurkreuz des Sachsen⸗Ernestinischen Haus⸗Ord. Im Wallner⸗Theater wird vom Sonntag ab Der unglãubige Thomas“ in Verbindung mit Ludwie aktigem Lustspiel Unter vier Augen“ den Spielplan be Im Residenz⸗Theater sindet am Montag die fübrung des Valabregue'schen Schwanks Der Musterge Auf der Bühne des Theaters Unter den Lind sich gestern das gesammte Personal, um Herrn Edu und seine Gattin anläßlich ihres silbernen Hochzeitsfe Die Scene war in einen Garten verwandelt; auf einer von Blumen umgeben, das Geschenk des Personals, silberner Tafelaufsatz. Das Jubelpaar wurde von C grüßt. Daran schlossen sich Ansprachen des Regisse Dramaturgen.

Mannigfaltiges.

Nach dem jetzigen Stande der Etatsberathungen in kollegium zur i n, des Stadthaushalts⸗Etats welche in einer Sitzung des Kollegiums zu Anfang der r zu Ende geführt werden sollen, steht es fest, daß die einkommensteuer im nächsten Etatsjahre nach de 100 0½ẽ zur Erhebung gelangen wird. Für das laufe wurden bekanntlich nur S5 oo erhoben.

Die gestrige Stadtverordneten⸗Versammlu Wahlen für die ständigen Ausschüsse, die deputationen und Kuratorien und füt die gemischten Depu zunehmen. Stadtv. Meyer II. beantragte, wie wir der nehmen, diese Wahlen, welche etwa 70 Mitglieder un einen gemeinschaftlichen Wahlakt zu vollziehen. Stadtv. dagegen Widerspruch; er behauptete, daß nach der Vorst sozialdemokratischen Mitglieder der Versammlung von de Ausschüssen und Kuratorien ausgeschlossen seien. Der A wurde schließlich in namentlicher Abstimmung mi 42 Stimmen angenommen. Im weiteren Verlauf gelangte nach langerer Debatte ebenfalls in namentli mung mit 98 een 15 Stimmen folgender, von den Sta und Hütt gestellter Antrag zur Annahme: „Den Magistra schleunigst auch fernerhin alle nur möglichen Schritte zu erreichen, daß der Fortbildungsunterricht an den

Wetterberi 8 U

Cr =

2 8 1

Stationen.

u. d. Meeressp red. in Millim Temperatur in 0 Cel 5 0 CE.

. openhagen. Stockholm. 1 ö

t. Petersbg. Moskau... Cort. Queens.

O EK O QO

winem nde Neufahrwasser

E O . . - Q 0 e

wolkenlos Dunst woltig wolkenlos

) Böig. ) Böig ) Mittags Regen, Nachts

Reif. Uebersicht der Witterung.

Ein barometrisches Minimum, welches gestern über Nord⸗Skandinavien lag, ist nach dem Weißen Meere langsam fort . ein neues tiefes Minimum, oftwärts fortschreitend, lagert an der mittleren nor⸗ wegischen Küste Fortdauer der unruhigen Witterung im Nord und stseegebiete bedingend. In Deutsch⸗ land ist das Wetter bei an der Kuͤste vielfach steifen, im. Binnenlande schwachen, meist südwestlichen Winden, wolkig bis trübe; im Binnenlande ist viel. fach etwas Regen gefallen; die Temperatur ist fast äberall gesunken, liegt indessen allenthalben noch er⸗

eee = D de . e , = , O , O, Q O G O

C 1 0 VJ

beblich äber dem Mittelwerthe, die gie fare ver. Wallner ⸗Theagter. Sonnabend: Heimath.

. ö 76 Uhr. Zum 1. Male; Der ungläubige Sonntag: Serr Coulisset. Zum 50. Male.

läuft von St. Petersburg südostwärts ü nach dem Kaspischen Meere hin. Deutsche Seewarte.

Theater ⸗Anzeigen.

Thomas. Unter vier Angen.

Friedrich · , . Theater.

Der Lieutenant zur See. Dpe⸗ rette in 3 Akten (nach einer älteren Idee) von

Königliche Schanspiele. Sonnabend: Opern. Schlack und L. Herrm

Sonnabend:

A.

Artikel des deutschen Tarifs (nach der vom 1. Februar 1892 ab geltenden Fassung).

Benennung der Waaren.

Seidenwatte

fãden

weiß

Ochsen

Seidenkokons; Seide, abgehaspelt sunfiliert, Greze) oder ge⸗ sponnen (filiert); Floretseide, gekämmt, gesponnen oder ge⸗ zwirnt; alle diese Seide nicht gefärbt, auch Abfälle von ge⸗ färbter Seide

Wagren aus Seide oder Floretseide, in Verbindung mit Metallfäden; Waaren aus Seide, gemischt mit anderen Spinnmaterialien und zugleich in Verbindung mit Metall⸗

Waaren aus Seide oder Floretseide Steine, roh oder bloß behauen, auch gemahlen Mühlsteine, auch mit eisernen Theer; Pech; Harze aller Art; Asphalt (Bergtheer) Thiere und thierische Produkte, nicht anderweit genannt; Lebende Thiere und thierische Produkte, anderweitig nicht ge⸗ nannt; ferner Bienenstöcke mit lebenden Bienen Eier von Geflügel ; Porzellan und porzellanartige Waaren (Parian, Jaspis u. s. w.):

Reifen

farbig, gerändert, bedruckt, bemalt, vergoldet, versilbert..

in Verbindung mit anderen Materialien, soweit sie dadurch nicht unter Nr. 20 fallen

Stiere und Kühe

Für Bewohner des Grenzbezirks dürfen unter den vom Bundesrath vorzuschreibenden be⸗ sonderen Kontrolen Zugochsen von 23 bis 5 Jahren zu dem Zollsatze von 26 für 1 Stück eingeführt werden, sofern sie zum eigenen Wirthschaftsbetriebe nachweislich nothwendig sind.

Jungvieh im Alter bis zu 25 Jahren

Kälber unter 6 Wochen

Anmerkung zu e.

Wolle, rohe, gefärbte, gemahlene; ferner Haare, nicht anderweit genannte, roh, gehechelt, gesotten, gefärbt, auch in Locken⸗ form gelegt

Tuchleisten . grobe unbedruckte, ungefärbte Filze ... unbedruckte Tuch⸗ und Zeugwaaren, soweit sie nicht zu Ziffer? oder 8 gehören: im Gewicht von mehr als 200 g auf den Quadrat⸗ meter Gewebefläche, mit Ausnahme der hierunter besonders aufgeführten . . rohe Filztücher aus Wolle, auch in Verbindung mit Baumwolle oder Leinen, endlos gewebt, zur Holz⸗ stoff⸗, Strohstoff⸗, Zellulose⸗ und Papierfabrikation. bedruckte Waaren, soweit sie nicht zu den Fußdecken hören, im Gewicht von mehr als 2090 g auf den uadratmeter Gewebefläche; ferner Posamentier⸗

Knopfmacherwaaren; Plüsche; Gespinnste in Verbindung mit Metallfäden

bedruckte Waaren, soweit sie nicht zu den Fußdecken gehören, im Gewicht von 200 g oder weniger auf den Quadratmeter Gewebefläche

ö

und

Berlin I893.

wwant im 2 Arten von Cg. Dium und M. Lochs. Hierauf: Zum 49. Male. Berlin 1893. Revue

in 2 Abtheilungen von L. Leipziger. Anfang

eestraße 26. Konzerte.

ann. haus. 36. Vorstellung. Auf Allerhöchsten Be⸗ Roth. In Scene . von Julius Fritzsche. Ouv. Die weiße Damen von

ehl. Die Tochter des . Komische ö Herr Kape 6. r

in 2 Akten von astang Donizetti.

Text nach dem Französischen des St. Georges. Sonntag: Der Lientengnt zur See. Dirigent: Kapellmeister Hr. Muck. Duverfure Freitag, 16. Februar: Mit neuer Ausstattung.

Ein Feldlager in Schlesten von Giacomo Meyer⸗I Zum erslen Male: Brantjagd. Operette in Werner).

Konzert ⸗Jqaus. Sonnabend: Karl Mender Mustk von Louis Konzert. Vorsp. 3 Oper n. von Smetana.

oieldieu. Prolog meister Federmann. Anfang aus Der Bajazzo von Leoncavallo. Mein Traum‘, Walzer von Waldteufel. Souvenir de Moscou“ für die Violine von Wieniawski (Herr Carnier). Klänge aus Stevermark für Piston von Hoch (Herr

Sommersoorr). Fr Tandsraumerster a. - ra

rl von Walbeck unschweig). Fr. Land. schafts⸗Rath Marie von Besser, geb. Richter Berlin). Hr. General ⸗Lieut. z. D. Otto von SDaertner (Wiesbaden). Hrn. Geh. Hof⸗Justij Rath Fleischhammer Tochter Lili (Berlin). ö. Intendantur · Rath Georg Len; ossen).

Redakteur: Dr. H. Klee, Direktor.

Berlin: Verlag der Expedition (Scholy.

Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags⸗ Anstalt Berlin SM. Wilbelmstraße Rr. J.

Sechs Beilagen (einschließlich Börsen · Beilage).

15 A.

Schlußprotokoll.

Im Begriff, zur Unterzeichnung des zu Berlin am heutigen Tage abgeschlossenen Handels⸗ und Schiffahrtsvertrags zwischen Dentschland und Rußland zu schreiten, sind die Unter— zeichneten über folgende Punkte übereingekommen:

Erster Theil. Zum Vertragstext.

Zu Artikel 1 und 12.

Im Paßwesen werden die Angehörigen beider Theile wie

die der meistbegünstigten Nation behandelt werden.. Zu den Artikeln 5, 6, 7. 9 und 10.

Im Hinblick darauf, daß zur Zei in Rußland gewisse Waaren bei der Einfuhr über die Landgrenze höheren Zoll⸗ sätzen unterliegen als bei der Einfuhr über die Sstsee, besteht Einverständniß darüber, daß vom Tage des Inkrafttretens des gegenwärtigen Vertrags die Zölle bei der Einfuhr über die Landgrenze auf die Sätze der Zölle bei der Einfuhr über die Ostsee ermäßigt werden sollen, und daß kein neuer, die Einfuhr über die Ostsee, das Schwarze und das Asow sche Meer (mit Ausnahme der kaukasischen Küste) begünstigender Unterscheidungszoll eingeführt werden darf.

Die deutsche Neglerung verpflichtet sich ihrerseits, an keiner Grenze des Deutschen Reichs andere oder günstigere Zölle einzuführen als an der russischen Grenze. Eline Aus— nahme wird e,, ,, für Salz, gesägte Blöcke und grobe Steinmetzarbeiten, sowie für rohe Schieferplatten Nr. 25t, 334 und 336 des Deutschen Zolltarifs), für welche Waaren Deutschland sich vorbehält, die gegenwärtig bestehenden Unterschiede zwischen Seezöllen und Landzöllen aufrecht zu

erhalten. Zu Artikel 6, 7 und 11.

Die Boden⸗ und Gewerbserzeugnisse einer dritten Macht, welche durch das Gebiet eines der vertragschließenden Theile durchgeführt werden, sollen bei ihrem Eingang in das Gebiet des anderen Theils keinen anderen oder höheren Zöllen unterworfen werden, als wenn sie direkt aus dem Ursprungs—⸗ land eingeführt worden wären.

Z3Z3u den Artikeln 6 bis 9. Die Kaiserlich russische Regierung erklärt sich bereit, bei

Zollzahlungen deutsche Goldmünzen durch die Zollämter an⸗

nehmen zu lassen und zwar 1 „M6 Gold als Gegenwerth von 308 Rubel Gold.

. Zu Artikel 6 und 7.

Die . Theile behalten sich das Recht vor, bei der Einfuhr von Waaren zum Nachweise der ein— heimischen Erzeugung oder Bearbeitung die Vorlegung von Ursprungszeugnissen zu fordern. Es wird seitens der beiden Theile Fürsorge getroffen werden, daß die verlangten Zeugniffe den Handel möglichst wenig beengen.

. Zu Artikel 13.

. Die vertragschließenden Theile behalten sich eine besondere

Vereinbarung über die Ausübung der Schiffahrt auf dem

Niemen, der Weichsel und der Warthe vor. .

Die vertragschließenden Theile werden einander im Eisenbahn⸗ tarifwesen, insbesondere durch Herstellung direkter Frachttarife, thunlichst unterstützen. Namenslich sollen solche direkte Fracht⸗ tarife nach den deutschen Hafenstädten Danzig (Neufahrwasser), Königsberg (Pillau und Memel zur Vermittelung sowohl der Ausfuhr aus als der Einfuhr nach Rußland? den Be— dürfnissen des Handels entsprechend eingeführt werden.

Zugleich sollen die Frachtsaͤtze für die im russischen Eisen—⸗ n . zum Getreide gerechneten Artikel sowie für Flachs und Hanf von den russischen Aufgabestationen bis zu den oben erwähnten Hafenstädten nach denjenigen Bestimmungen gebildet und unter die am Transport betheiligten deuischen und russischen Bahnen vertheilt werben, welche für die nach den afenstãdten Libau und Riga k. russischen Eisenbahnen kt in Kraft sind oder in Kraft treten werden. Die außer den e te , erhobenen Zuschläge (Nebengebühren) sollen in gleicher Weise gebildet und ber Betrag derselben nach den russischen Verf heisf unter die betheiligten Linien vertheilt werden, wobei man darüber einverstanden ist, daß nur eine 'nzige Grenzgebühr, die den russischen und den deutschen zur

renze führenden Bahnen zu gleichen Theilen zufällt, erhoben werden darf.

Diese Verpflichtung bezieht sich nur auf die beiderseitigen Staatsbahnen; doch werden die beiden Negierungen dahin zu wirken suchen, daß die Privatbahnen bei der Tarifbildung und Frachtvertheilung auf ihren Linien die gleichen Grundsätze an⸗ wenden. Sollten sich jedoch trotzdem die am Verkehr in einer der bezeichneten Richtungen betheiligten Privatbahnen diesen Grundsätzen der Tarifbildung und Vertheilung nicht unter⸗ werfen, so sollen diese Grundsätze auch für die Staatsbahnen der vertragschließenden Theile nicht mehr bindend sein.

Die zur Zeit bestehenden besonderen Bestimmungen zur Regelung des Wettbewerbs zwischen Königsberg und Danzig

bleiben in Kraft. Zu Artikel 2.

Der zwischen beiden vertragschließenden Theilen bestehende Konsularvertrag vom 8. Dezember / 6. November 1874 soll nicht früher als gleichzeitig mit dem gegenwärtigen Vertrag gekündigt werden können.

Zweiter Theil. Zum russischen Vertragstarif.

.Zu Artikel 5 Absatz 3. . Die Bezeichnung: Getrocknete Zichorie bezieht jede durch irgend welches Verfahren getrocknete Zichorie in sich.

Zu Artikel 55.

Die großen Häute werden nach den in Art. 55 Abs. 3 festgesetzten Zollfätzen auch dann verzollt, wenn sie mit künstlich eingepreßten Narben versehen sind.

Zu Artikel 72 Absatz 2. Chamottemörtel (Fugenmörtel oder feuerfester Zement), das heißt eine Mischung von rohem und gebranntem feuer—

festen Thon, das Ganze zerrieben, wird nach Art. 72 Abs. 2

verzollt. . Zu Artikel 79 Absatz 1. Die in Abs. J dieses Artikels festgesetzten Einfuhrzölle für Stein, Torf- und Holzkohle sowie für Torf, über die west— liche Landgrenze eingeführt, können vom 1. Januar 1898 an lalten Stils) erhöht werden, falls nur die Höhe der Zölle für die westliche Landgrenze und Für die Ostseehaͤfen dieselbe bleibt. Zu Artikel 112.

Unter der Bezeichnung nicht besonders genannte chemische und pharmgzeutische Produkte sind diejenigen Produkte dieser Art zu verstehen, welche im rossischen allgemeinen Zolltarif vom 11. Juni 1891 nicht besonders genannt sind.

Zu Artikel 131.

Die in dem Artikel 131 aufgeführten Zölle treffen in gleicher Weise Bleiweiß und Zinkweiß, wenn sie mit anderen Stoffen vermischt sind, welche keinen höheren Zöllen unter— liegen als Bleiweiß.

. Zu Artikel 140 und 142

Eisen und Stahl in Blättern und Tafeln, wie sie in den Absätzen 3 und 4 der Art. 140 und 142 aufgeführt sind, unterliegen den dort festgesetzten Zollgebühren ohne Rück— sicht auf die Form, in der die Blätter und Tafeln zuge—

schnitten sind. ö. = Zu Artikel 141.

Die im russischen Zolltarif aufgeführten gewöhnlichen oder nicht kostbaren Metalle begreifen alle Metalle mit Ausnahme von Gold, Silber und Platina in sich. Aluminium gilt als gewöhnliches Metall, ausgenommen die Fälle, in denen es in den russischen Tarifartikeln mit höheren Zollsätzen besonders aufgeführt ist.

Zu Artikel 141, 147, 154, 155, 156 und 163.

Eisen, Stahl und Zink (sowie die Fabrikate daraus), welche durch irgend ein Verfahren (auf galvanischem Wege, durch Umguß, durch ein Walzverfahren oder anderswie) einen Ueberzug von gewöhnlichem Metall erhalten haben, werden ohne Zuschlag nach den für Eisen, Stahl und Zink und die Fabrikate daraus festgesetzten Zollsätzen verzollt, vorausgesetzt, daß der Metallüberzug im Gesammtgewicht jedes einzelnen Artikels nicht übersteigt: bei den in Art. 141, 147, 154, 155 und 156 aufgeführten Waaren 25 Proz. und ber den in Art. 163 aufgeführten Waaren 10 Proz.

. ö Zu Artikel 150.

Die in Absatz 1 dieses Artikels festgesetzte Zollgebühr ist auf gußeiserne, mit Ther oder Asphalt überzogene Röhren anzuwenden, welche nicht auf irgend eine Weise bearbeitet sind, es sei denn, daß die Bearbeisung in dem Ausmerzen der

Dozent goslrus: Taremnche Gpigrapytr und uecevungen an oen In⸗ 10 ots 1 uyr.

schriften. Philologische Uebungen über Seneca 's Apocolocynthosis.

Privatdozent Drescher? Goethe's Dramen. Neuhochdeutsche Metrik. festgesetzt.

Geschichte der germanischen Philologie.

B. Mathematisch ⸗naturwissenschaftlich / pharmazeutische

btheilung.

Prof. Hittorf: „Ausgewählte 3 der theoretischen Physik. Prof, Ho s iu s: Paläontologie. 2. Theil, Prof. Sal kowski: Drganische Chemie. Ueber die Metalle. Praktische Uebungen im

Der Anfang des Semesters ist auf den 16. April 18

94

Dentscher Reichstag. 44. Sitzung vom Donnerstag, 8. Februar, 1 Uhr.

. 2 Laboratorium. . Killing: Analytische Geometrie, Die zweite Berathung des Spezial-Etats des h en

Theorie der Differential ⸗Gleichungen. Planimetrische

, Uebungen im mathematischen Seminar.! „Patentamt“.

Prof. Brefeld; Systematische Botanik, durch die Entwicklungs. geschichte erläutert. Botanische Demonstrationen. * Leitung wissen⸗ er:

schaftlicher Arbeiten im botanifchen Institut. Prof. Kette

Reichsamts des Innern wird fortgesetzt beim Kapitel

Ueber den Beginn der Verhandlung ist bereits in der Nummer vom Donnerstag berichtet worden. Nachdem das Kapitel Patentamt“ bewilligt ist, nimmt beim Kapitel „Reich s⸗

Experiment . ĩ ãrme⸗ —x . ] ehr g mem ,. . n . Versicherungsamt“ im weiteren Vn kuhn Berathung ik .

Optik) * Praktische Uebungen im phy

alischen Laboratorium. l zur Erwiderung auf Ausführungen des

Schmidt,

Reichs münzen.

Kupfermünzen

Fünf⸗ Zwei⸗ Ein. pfennigstũcke pfennigstũcke pfennigstũcke

16 3 = , 198 08 34 1 586

16000 419821

Töss v 38 os 80 15 316 496 95 60M i S ör dsrs d S inninntt 603 5832 3866 26864 i n nn nn,, drs ss . T sss d X

Thätigkeit der Schiedsgerichte in der Unfallver— nängelt hatte, das Wort der e Geheime Ober⸗Regierungs Rath von Woedtke: ht zugeben, daß die gewählten Arbeitervertreter für hbtliche Thätigkeit des Reichs ⸗Versicherungsamts des Ver⸗ rbeiter entbehrten. Die Grenzstreitigkeiten zwischen den ufsgenossenschaften und der Vorwurf der Humanität och nicht die Berechtigung des Wunsches auf Aufhebung inrichtung. Bei der Revision des Gesetzes werde den iten durch eine einfache Vorschrift vorgebeugt werden. nsche, den Verunglückten eine möglichst ausgiebige Rente sej die ganze Sozialreform durchtränkt. * 6 (dkons. regt eine Regelung der Arbeiter⸗ ge von Reichswegen nach dem Vorbilde der Reichs- Unfallversicherung an. Die Schaffung kleiner Wohnungen zesetz zu fördern, hätten schon Lechler und . neuerdings habe dee Verband evangelischer Arbeiter⸗ petitioniert, daß die Gelder der Invaliditäts- und ungs⸗A1Anstalten für diesen Zweck in umfassendem Maße jt werden möchten. In Hannover sei die dortige gutem Beispiel vorangegangen. Redner fragt, wie weit gersicherungsanstalten von ihrer Befugniß, bis zu ein . im ganzen 37 000 000 zur ö on Arbeiterwohnungen zu verwenden, Gebrauch gemacht sucht, wenn das noch nicht geschehen sein sollte, mit auf diese Verwendung von Amtswegen hinzuwirken. st von einer Abänderung des Gesetzes eine Erweiterung nfreundlichen Bestimmungen. DOber⸗Regierungs Rath von Woedtke: Von der mächtigung ist bereits in weitgehendem Maße Gebrauch en. Bis jetzt sind über vier Millionen für diese Zwecke eine noch größere Summe zur Verfügung gestellt. erung dieser Bestrebungen sind die Versicherungẽanstalten nom; das Gesetz kann sie nicht zwingen. Sie müssen ge sicher gehen und haben deshalb sorgfältig zu prüfen, vorgebrachten Anträge auch alle Garantien unbedingter ten. Außerdem muß der Garantieverband seine Geneh⸗ ilen, und auch dazu kann er nicht gezwungen werden. ö. die Gesetzgebung auszusprechen, begegnet noch leb⸗ nken. chönlank (Soz.) ersucht um Aufklärung über die Interschiede in der Zahl der dauernd und der vorüber⸗ erbsunfähigen im Bereich der landwirthschaftlichen Be⸗ haften. Die Feststellung einer vorübergehenden Erwerbs⸗ ei ja viel vortheilhafter für die Berufsgenossenschaften, organisierten Unternehmer, aber daraus allein ließen sich hohen Differenzen nicht erklären; die Ursache müsse bei den Organen und in der verschiedenen Rechtsprechun Zahl der Versicherten werde verschieden angegeben; na n Ober⸗Regierungs⸗Rath von Woedtke sind es 114, nach der verkauften Marken nur 91 Millionen. Da bleibe i . daß für 2 Millionen Versicherungspflichtige 32 Marken nicht zur Verwendung kamen. Die Tendenz zersicherungsamts und seine Judikatur babe bisher die iedigen können; aber diese Tendenz scheine jetzt etwas ju gerathen, vor allem durch den überwiegenden Einfluß atie und des Formalismus. Die Praktiker, Aerzte kfämen ann ahlih den Juristen gegenüber ins Hinter s lasse sich auch an der neuesten Rechtsprechung nachweisen. Ein Arbeiter, der an einer geringen, nicht störenden geistigen Angmalie litt, wurde durch einen wer verletzt, daß er ins Irrenhans gebracht und für ärt wurde. Während nun nach früheren Entscheidungen Ver icherungsamt dem Verletzten eine Rente für die werbsunfähigkeit zugesprochen hätte, ist jetzt entgegengesetzt rden. An der Hand eines ärztlichen Gutachtens, welches Beise besagt, daß der Mann auch ohne den Unfall binnen derrũckt geworden wäre, hat das Reichs. Versicherun Samt der Mann die Rente bloß für ein Jahr erhalte. chritt in der Judisatur ist von den weitestgehenden lange der Wirkliche Geheime Ober ⸗Regierungs⸗Rath an der Spitze steht, wird es ja nicht so 9 ehen; uver wir kennen seinen Nachfolger nicht. Jedenfalls wird sich hieraus eine neue Quelle für unzählige Prozesse und Rekurse ergeben. Um dieses Loch zu verstopfen, sollte das Reichs⸗Versicherungsamt noch einmal die ganze Frage grundsäßlich prüfen und, wenn irgend möglich, diesen Spruch umstoßen. Der Bundesrath weiß doch jedenfalls auch, . . der psychiatrischen Ausbildung unserer Aerzte nicht gut steht.

Staatssekretär Dr. von Boetticher:

Ich habe nur den letzten Theil der Ausführungen des Herrn Vorredners gehört, wegen anderweitiger Dienstgeschäfte konnte ich früher nicht hier sein. Ich bedaure, daß ich auf diesen letzten Theil seiner Ausführungen nicht eingeben kann. Das Reichs⸗Versicherungs⸗ amt ist eine richterliche Behörde, die in letzter Instanz entscheidet; sie ist insoweit souberän. Man kann vielleicht darüber verhandeln, ob bei einer Korrektur der Unfallversicherungsgesetzgebung eine Vorschrift zu erlafsen sei, welche die Mißstände unmöglich