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In Königlichen Opernhause findet morgen auf Aller- böchften Befebl eine Wiederbolung des II. Tkeils der Festvor⸗ stellung vom 27. Januar statt: Duverture Ein Feldlager in
en von Meverbeer; Lebende Bilder, nach Entwürfen von A. von Heyden, gestellt vom Ober ⸗Regisseur Tetz⸗ laff; dekorative Einrichtung vom Dber⸗Inspektor Brandt. Die verbindenden Verse von Emil Taubert werden gespr von den — Molenar und Nesper. Kapellmeister Sucher dirigiert. Vorher geht Donizetti Tochter des Regiments mit Fräulein Dietrich und den Herren Philipp und Krolop in den Haupt- rollen unter Kapellmeister Dr. Mucks Leitung. — Herr Sy ist wiederhergestellt und wird am Montag als Canio in den Bajazzi auftreten. Die erste Aufführung der Oper Die Leoncavallo ist für Sonnabend, 17. Februar, angefetzt.
Im Königlichen Schauspielhause werden duftspiele Die? , und Verbotene Frucht
TDirektor Ludwig arnay, welcher zur Ze Theater in Gotha ein Ehren⸗Gastspiel, zu dem er absolviert, wurde gestern von Seiner Königlichen Hoheit von Sach sen⸗Coburg und Got ha in besonderer Audi Am Schlusse der Audienz, während welcher der Herzog haftesten Worten seinem Gaft höchste Anerkennung fü lerische Leiftungen ausgedrückt hatte, überreichte er ih das Komthurkreuz des Sachsen⸗Ernestinischen Haus⸗Or
Im Wallner⸗Theater wird vom Sonntag a Der ungläubige Thomas“ in Verbindung mit Ludwi aktigem Lustspiel Unter vier Augen‘ den Spielplan b
Im Residenz⸗ Theater findet am Montag die führung des Valabregue ' schen Schwanks Der Musterg
Auf der Bühne des Theaters Unter den Lin sich gestern das gesammte Personal, um Herrn Edi und seine Gattin anläßlich ihres silbernen Hochzeitsf Die Scene war in einen Garten verwandelt; auf einer von Blumen umgeben, das Geschenk des Personals, silberner Tafelaufsatz. Das Jubelpaar wurde von g grüßt. Daran schlossen sich Ansprachen des Regiff Dramaturgen.
Mannigfaltiges.
Nach dem jetz en Stande der Etatsberathungen i kollegium zur Feststellung des Stadthaushalts⸗Etats welche in einer Sitzung des Kollegiums zu Anfang der zu Ende geführt werden sollen, steht es fest, daß die einkommensteuer im nächsten Etats jahre nach d 10000 zur Erhebung gelangen wird. Für das lauf wurden bekanntlich nur 85 oo erhoben.
Die gestrige Stadtverordneten⸗Versammli Wahlen für die ständigen Ausschüsse, die deputationen und Kuratorien und für die gemischten Der zunehmen. Stadtv. Mever II. beantragte, wie wir der nehmen, diese Wahlen, welche etwa 70 Mitglieder u einen gemeinschaftlichen Wahlakt zu vollziehen. Stadtv dagegen Widerspruch; er behauptete, daß nach der Vor sonialdemokratischen Mitglieder der Versammlung von Ausschüssen und Kuratorien ausgeschlossen seien. Der wurde schließlich in namentlicher Abftimmung n 42 Stimmen angenommen. — Im weiteren Verlauf gelangte nach langerer Debatte ebenfalls in nament mung mit 98 . 15 Stimmen folgender, von den S und Hütt gestellter Antrag zur Annahme: „Den Magisti schleunigst auch fernerhin alle nur möglichen Schritte zu erreichen, daß der Fortbildungsunterricht an den
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dom 9. Februar, Morgens.
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) Böig 3) Mittags Regen, Nachts
Uebersicht der Witterung.
Ein barometrisches Minimum, welches gestern über Nord⸗Skandinavien lag, ist nach dem Weißen Meere langsam ,, ein neues tiefes Minimum, oftwärts fortschreitend, lagert an der mittleren nor⸗ wegischen Küfte, Fortdauer der unruhigen Witterung
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auch nach dem 1. Oktober ertheilt werden könne. — Ein Antrag der Stadtvyerordneten Singer und en,
einer Organisation behufs Aufnahme und Fo losenstatistik und stãdtischen Diskussion durch Uebergang zur Tagesordnung erledigt.
Schulrath Dr. Klix hat heute im Königlichen Prinz Heinrich in Schöneberg unter großer Betheiligung stattgefunden. Die Auf ⸗ bahrung war in der Aula erfolgt. An der aroßer schmarzer Baldachin unfer dem ein Tharmaldsen ickier ehristus
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ng einer Arbeits⸗ Bes iti gm Arbeitsloser bei rbeiten und in städtischen Betrieben wurde nach kurzer
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Die Trauerfeier für den Geheimen Regierungs⸗ und Provinzial- inrich⸗Gymnasium
Hauptwand erhob sich ein
A. 16
Spuren besteht, welche nach Beseitigung der Gußnähte, Angüsse oder Gußzapfen am Metall zurückbleiben. Zu Arti kel 152. :
Eiserne und stãhlerne Mannesmannröhren, auch mit Asphalt
und Faserstoffen (gewöhnlichen und im rohen Zustand) über⸗ zogen, werden nach diesem Artikel verzollt.
Zu Artikel 153.
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aer g 1sz Zoll breitem Saum und einer i
Alle eisernen und stählernen Bau⸗ und Möbelbeschläge
werden nach den betreffenden Absätzen des Artikels 133 ver⸗ zollt, falls sie nicht in Artikeln des russischen Tarifs mit
höheren Zollsätzen besonders aufgeführt sind. Vernickelung
genügt für sich allein nicht, um Gegenstände dieser Art höher
plüschartig, mit oder ohne Nähterei. .
ö = Lei d k ohne deshalb höher ver⸗ Geschirr aus emailliertem, lackiertem und mit Farbe über⸗ wolle, Leinwand oder Welle, können, oh .
zogenem Eisenblech wird nach Absatz 1 dieses Artikels verzollt, Beide enthalen , ist.
Art fallen unter Artikel 205.
zu verzollen. . ö. . Zu Artikel 154 Absatz 1.
auch wenn die Ränder und Henkel mit einer anderen Farbe als die übrige Fläche überzogen sind. Zu Artikel 155 Absatz 2. Als elektrische Kabel
oder animalischen Faserstoffen, Papier, alle diese Stoffe auch lichen Schutzhülle aus Hanf oder anderem Faserstoff in Ver—
Dieser Metalluͤberzug kann außerdem sogar mit getheertem Band oder Garn von Hanf, Jute u. s. w. umwickelt sein. Zu Artikel 156 Absatz 2b. Nach diesem Absatz wird auch verzollt verzinnter oder verzinkter Draht, überzogen mit Faserstoffen oder Guttapercha.
9 3. . . 50 bis 100 Proz. der Oberfläche, Vorderseite und Rüchseite it Isoli ffen (Kautschuk, Guttapercha, vegetabilischen 50 bis roz. der Oberfläche, Vorder t n n , ü ; we n, e 6 84 6 . 8 . imprägni ü d außerdem mit einer gemeinschaft⸗ fabrikate diejenigen, bei denen 2 bis 50 Proz. der bezeichneten m gern g, ; l Oberfläche 3 . mit Seide vermischte Fabrikate diejenigen, bindung mit Metall (Blei, Eisen, Stahl 2c.) versehen sind. . 9 weniger als 20 Proz. der Oberfläche mit Seide bedeckt sind.
Was in Absatz ia und 2b von Guttapercha gesagt ist, findet auch auf Kautschuk Anwendung. Zu Artikel 158.
Materialien werden nach Absatz 1 dieses Artikels verzollt. Zu Artikel 160.
Unter diesen Artikel fallen alle großen Gabeln jeder Art, wie z. B. Gabeln zum Ausnehmen von Zuckerrüben, Mist—
gabeln u. s. w. Zu Artikel 161.
Absätzen des Artikels 61 verzollt.
Zu Artikel 167 Absatz 2.
Als dynamo-elektrische Maschinen gelten die Maschinen ⸗ Beleuchtungszwecken dienen und anderswo nicht genannt sind, können nach Wahl des Importeurs entweder nach dem Gewicht
eines elektrischen Stromes hoͤherer verzollt werden, wobei 100 Kg als Einheit gelten, oder nach
und Apparate . . I) zur Umwandlung von Kraft in Elektrizität oder um⸗
gekehrt;
2) zur Umwandlung . hen ies Spannung in einen solchen niedrigerer Spannung oder umgekehrt (Transformatoren) 6 ;
3) zur Umwandlung eines konstanten elektrischen Stromes in einen wechselnden oder einen verschiedenartigen (Drehstrom) und umgekehrt. 3
Ebenso werden nach diesem Absatz verzollt Trockenbagger, Feuerleitern aus Metall und aller Art elektrische Accumula⸗ toren, sowie deren Zubehör.
Zu Artikel 169.
Ebenso wie die Apparate zur elektrischen Beleuchtung und deren Zubehör werden nach diesem Artikel auch verzollt die , zu Signalapparaten und zu Apparaten für die Üeberleitung der Triebkraft, einschließlich der Stromunter—⸗ brecher, Ausschaltungen, Vertauscher u. s. w.
Zu Artikel 177 Absatz 3. J
Bei Kragen, Manschetten und Vorhemden aus Papier ist eine durch Pressung hervorgebrachte Nachahmung von Nähten nicht als Naht anzusehen.
Zu Artikel 183, Anmerkung. Kö
Nach dieser Anmerkung werden auch die Selfaktorseile
verzollt. Zu Artikel 186. Gebleichte Wolle wird wie nicht gefärbte verzollt. Zu Artikel 191. Jute⸗ und Leinwandsäcke, welche zur Ausfuhr von russischem Getreide aller Art gedient haben, sind bei der Wiedereinfuhr zollfrei.
liniiert oder unliniert, Artikels.
Tischmesser und ⸗Gabeln mit Stielen aus gewöhnlichen
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ind ferner einge⸗ Stevbanie. den Cr.
Zu Artikel 1922 Absatz z. Tischtücher, Servietten und Handtücher werden nach Absatz 3 dieses Artikels verzollt, auch wenn sie mit einfachem, anse verziert nd, welche nicht an das Gewebe angenäht ist, sondern lediglich aus der Verlängerung der Webefäden besteht. Zu Artikel 202. . ö Treibriemen aus Kameelhaar und Preßtücher und Säcke werden nach diesem Artikel verzollt. Zu Artike! 205. . Nach den entsprechenden Absätzen dieses Artikels werden verzollt Strick und Posamentierwaaren, Hand⸗ oder Maschinen⸗ arbeit, regulär oder geschnitten, auch wenn gerauht oder
zollt zu werden, einen Besatz haben, wenn darin nur keine Kleidungsstücke aus Strickwaaren aller
Strick- und Posamentierwaaren, aus Seide, Halbseide
und mit Seide ͤ 53 werden folgendermaßen verzollt: als
Seidenfabrikate oder Arbeiten gelten diejenigen, bei denen
Zu Artikel Ax.
Bei der Verzollung nach diesem Artikel werden auch die Karten, auf denen die Knöpfe befestigt sind, mitgewogen. Zu Artikel 26. kö
Auch die Schiefertafeln mit gewöhnlichen Holzrahmen,
ö . fallen unter . J dieses
Zu Artikel 218. Muster von Geweben und Fabrikaten aller Art, welche
nicht das Aussehen und die Natur von Waaren haben, fallen unter diesen Artikel, auch wenn sie auf Karten befestigt, und
diese geheftet oder gebunden sind. Zu Artikel 220 b. . Bei der Verzollung von Dynamitpatronen ist nur das
= ö Gewicht ihrer eigenen Verpackung mitzurechnen. Holztheile von Werkzeugen werden, falls sie getrennt von den Metalltheilen ug n, werden, nach den betreffenden
Dritter Theil. Zum deutschen Vertragstarif.
Zu Nr. Da. ; w Petroleum und die übrigen raffinierten Mineralöle, die
dem Rauminhalt, wobei 125 1, bei einer Temperatur von
15 Grad des hunderttheiligen Thermometers, 100 kg gleich
kommen sollen. . Vierter Theil.
Zu den Zollreglements u. s. w.
81. K
Um die Handelsbeziehungen zwischen den beiden Reichen
an der Landgrenze zu erleichtern, wird die Kaiserlich russische Regierung einige Zollämter in Aemter höherer Ordnung um— wandeln und neue derartige Zollämter an Punkten, wo solche bisher nicht bestanden, einrichten, unter daß die gegenüberliegenden deutschen Zollämter mit ent⸗ sprechenden Befugnissen ausgestattet werden; es sollen nãmlich:
a. die Zollämter zweiter Klasse in Praszka und Gerhn sowie diejenigen dritter Klasse in Krottingen und Slupcy in ,,. erster Klasse,
p. die Nebenzollämter in Modrzejewo und Petrikau und der Uebergangspunkt in Osick in Zollämter dritter Klasse, —
c. die Uebergangspunkte in Wilczyn, Gniazdow, Gola, Czelauz, Sluziew (Rosno), Podlenka und Tworki in Nebenzollämter umgewandelt, und .
d. in Karw und Zakrzewo Nebenzollämter und in Groscienczyl. Rakowka, Upidamisch, Bakalarzewo und Czarnowka Uebergangspunkte errichtet werden,
tretende Nebenzollamt in Wilczyn wird die Abfert⸗
gungsbefugniß für Salz erhalten,
er Voraussetzung
e. das an die Stelle des bisherigen Uebergangsyunkt
zum Deutschen Reichs⸗Anz 35.
Erste Beilage
Berlin, Freitag, den 9. Februar
eiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
1894.
f. der Uebergangspunkt in 32. wird die Abferti⸗ gungf efa gi für deutsches Getreide erhalten, welches zur .
den Wassermühle eingeht, und ebenso für das Mehl,
das daraus , , und ausgeht. .
. 52 Die Befugniß zur Abfertigung von deutschen Gütern im Transit durch Rußland soll den russischen Zollämtern erster Klasse, welche deutschen Haupt-⸗Zollaͤmtern gegenüberliegen, ertheilt werden, nämlich: Tauroggen gegenüber Tilsit, Wirballen gegenüber Eydtkuhnen, Graewo gegenüber Prostken, Alexandrowo gegenüber! TNeschawa gegen lißer Thorn, Szipiorno gegenüber Skalmierzyce, unter der Bedingung, daß auf diese Transitabfertigungen die russischen Bestimmungen Anwendung finden, welche fur Land und Flußtransporte dieser Art nach vorausgegangener Sanktion veröffentlicht werden sollten. Es wird andererseits vorausgesetzt, daß die Befugniß zur
Abfertigung von russischen Gütern im Transit durch Deutsch⸗
land den vorbezeichneten ö Zollämtern verbleiben wird.
Die Befugniß zur Ueberweisung von Waaren unter Zoll— kontrole an andere Aemter wird beiderseits auf alle Zollämter erster Klasse, welche keine Eisenbahnverbindung mit den Lager⸗ ämtern haben, ausgedehnt werden. Doch ist dabei Bedingung, daß solche Sendungen den einschlägigen Gesetzen und Vok— schriften unterworfen bleiben.
4.
Die Befugniß zur gif ntunn nicht verzollter Waaren nach dem Ausland wird — unter Voraussetzung der Gegen⸗ seitigkeit für die deutschen Zollämter — abgesehen von den Aemtern an Eisenbahnlinien oder in Hafenplätzen, noch folgenden russischen Zollämtern erster Klasse gegeben werden?“
Tauroggen, Georgenburg, Neschawa, Szipiorno, eruschewo.
.
Es besteht beiderseitiges din derstandniß, daß die Zollämter der beiden Länder an allen Tagen des Jahres geöffnet . mit Ausnahme der Sonntage und der nachbezeichneten Festtage:
A. In Rußland. L Feste des Kaiserlichen Hauses: Die Geburts— und Namenstage Ihrer Kaiserlichen Majestäten und Seiner Kaiserlichen Hoheit des Großfürsten⸗Thronfolgers, die Jahres⸗
tage der Thronbesteigung und der Krönung.
II. Bewegliche Feste: . und Son nabend der , , ,, — w,, 1 Char⸗ ermontag und Osterdienstag, der Himmelfahrtstag, ern, ͤ lahr ng III. Unbewegliche Feste: Januar . ö. eilige drei Könige) . 1. ichtmeß) März (Mariä Verkündigung) Mai (Stt. Nikolaus) Juni Skt. Peter und Pauh August (Verklärung) . K ) . auptung Johannis des Täufers September . hed nn . 9 Kreuzerhöhung) J Johann Oktober (Schutz der Heiligen Jungfrau) „AUnsere Liebe Frau von Kasan) November (Mariä Opfer) . Dezember Sit Nikolaus) 25., 26. und 27. Dezember (Weihnachten).
IV. Im Königreich Polen und einigen Grenz⸗Gouverne— ments, wo der größere Theil der Bevölkerung katholisch i, tu i 4 ,, . . der ersten Tage der großen
om 9 8 s. F ich⸗ men, ö. atho en alenders, ebenso zu Frohnleich
9 = e , B sg, Se e g=.
er Heiligen.
ermahlung in der auf russischem Gebiet liegen-
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B. In Deutschland.
Der Neujahrstag, der Buß- und Bettag — der Mittwoch vor dem letzten Sonntag im November — Charfreitag, Himmelfahrt, Ostermontag und Pfingstmontag, die beiden Weihnachtsfeiertage und der Geburtstag Seiner Majestät des Deutschen Kaisers, Königs von Preußen.
§6. Die Dienststunden sollen in den Zollämtern der beiden Länder angeschlagen werden.
Die Dienststunden für die Revifion der Reisepässe und der Legitimationskarten sollen für jeden Bezirk und jeben Grenz⸗ Punkt nach besonderer Vereinbarung zwischen den betreffenden Behörden der beiden Länder festgesetzt werden. Es sollen hierbei auf beiden Seiten die gleichen Stunden eingeführt, den örtlichen Bedürfnissen Rechnung getragen und dei den Zollämtern dritter Klasse, den Nebenzollämtern und den Ueber— gangspunkten eine Unterbrechung des Dienstes für die Mahl— zeiten der Beamten gewährt werden.
Zollpflichtige Waaren, welche von Personen eingeführt werden, die sich im Besitz einer ordnungsmäßigen Legitimation zur Ueberschreitung der Grenze befinden, sollen auf beiden Seiten muͤndlich deklariert werden können, und zwar auf allen Zollãmtern innerhalb ihrer Zuständigkeit, vorausgesetzt, daß diese Wagren nicht zu Handelszwecken eingeführt werden, und . . . der zu erhebenden Zollgebühren nicht übersteigt:
drei Rubel Gold für die Einfuhr nach Rußland, und neun Mark für die Einfuhr nach Deutschland.
Auf Grund dieser Ermächtigung sollen die Uebergangs⸗ punkte das Recht haben, Mundvorraͤthe (mit Ausnahme von Branntwein und anderen geistigen Getränken) sowie auch Erzeugnisse, die ausschließlich zum Hausgebrauch bestimmt sind, zollamtlich abzufertigen. .
88. Der Mundvorrath der Arbeiter, welche täglich die Grenze überschreiten, soll zollfrei sein, ausgenommen Branntwein und andere geistige Getränke, Thee, Zucker und Wein; jede Person darf nicht mehr als den Bedarf eines Tages mit sich führen. 89
Die zollamtliche Durchsuchung der Passagiere der Memel— dampfer soll beiderseits an Boro des Dampfers stattfinden unter der Bedingung, daß das Gepäck der Reisenden schon vorher an Bord des Schiffs, auf Deck oder an einer anderen zu bestimmenden Stelle, zusammengestellt ist.
. § 10. An den xrussischen Landzollstellen soll die Vorzeigung des Frachtbriefs durch den Frachtführer der Zolldeklaration gleich⸗ geachtet werden, wenn in einem der Frachtbriefe die ganze Ladung aufgeführt, das heißt die Zahl der Frachtbriefe und
der die ganze Ladung bildenden Stücke vermertt ist. § 11 511 In Wagen nach Rußland eingeführte Steinkohle soll dort nach dem auf den Frachtbriefen angegebenen Gewicht verzollt werden unter der Voraussetzung, daß dem Frachtbriefe der Wägeschein der Gruben beiliegt.
§ 12.
Blumen und lebende Pflanzen, frische Früchte und frische Fische, sowie alle einem raschen Verderbe ausgesetzte Waaren sollen beiderseits, vorbehaltlich Fälle höherer Gewalt, binnen 24 Stunden, vom Einbringen der Waaren in die Zoll⸗ lager an gerechnet, verzollt werden.
§13.
Von eingeführten Waaren soll Lagergeld durch die russischen Zollämter für die Tage der wirklichen Lagerung in den Zolllagern, vom Tage des Beginns der JZollrevifion an gerechnet, erhohen werden.
Jedoch soll die Zeit, während welcher die Lagerung ge⸗ bührenfrei ist, begrenzt fein durch die an dem betreffenden Zollamt für die Deklaration von eingeführten Waaren ge⸗ währte Frist, d. h. 5 bis 14 Tage.
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Die Kaiserlich russische Regierung verpflichtet sich, die Be⸗ stimmungen der Artikel 15 und 16 der Berner Konvention vom 14. Oktober 1890, welche das Verfügungsrecht des Ab⸗ senders über seine Sendungen regeln, während der Dauer des
gegenwärtigen Vertrags in keiner Weise zu ändern.
Reichs münzen.
2
Kupfer münzen
Ein⸗ nigftũcke 0 pfennigftũck
münzen
Zehn⸗ Fünj⸗
Zwei — pfennigftũcke pfennigstũcke
11 19 908 34 1680 — 16000 — 12232 17 566 55
is soo i 8 — ss sd 8M 1s 36 6 g , m, n G gen lis 1 Sr, S n Fe e , , nr mne fs, s 169093 832 20 2636 261 d r . 5 drs ss g. .
Thätigkeit der Schiedsgerichte in der Unfallver⸗ nängelt hatte, das Wort der e Geheime Ober⸗Regierungs⸗ Rath von Woedtke: ht zugeben, daß die gewählten Arbeitervertreter für hbtliche Thätigkeit des Reichs ⸗Versicherungsamts des Ver⸗ rbeiter entbehrten. Die Grenzftreitigkeiten zwischen den ufsgenossenschaften und der Vorwurf der 86 ech nicht die Berechtigung des Wunsches auf Aufhebung inrichtung. Bei der Revision des Gesetzes werde den iten durch eine einfache Vorschrift vorgebeugt werden. nsche, den Verunglückten eine möglichft ausgiebige Rente sej die ganze Sozialreform durchtränkt. : 6 (dkons.) regt eine Regelung der Arbeiter⸗ ge von Reichswegen nach dem Vorbilde der Reichs- Unfallversicherung an. Die Schaffung kleiner Wohnungen zesetz zu fördern, hätten schon Lechler und Schäffle neuerdings habe der Verband evangelischer Arbeiter⸗ petitioniert, daß die Gelder der Invaliditäts⸗ und ungs⸗Anstalten für diesen Zweck in umfassendem Maße jt werden möchten. In Hannover sei die dortige gutem Beispiel vorangegangen. Redner fragt, wie weit dJersicherungsanstalten von ihrer Befugniß, bis zu ein Vermögens — im ganzen 37 000 000 — zur Förderung on Arbeiterwohnungen zu verwenden, Gebrauch gemacht sucht, wenn das noch nicht geschehen sein sollte, mit auf diese Verwendung von Amtswegen hinzuwirken. st von einer Abänderung des Gesetzes eine Erweiterung nfreundlichen Bestimmungen. O Ober⸗Regierungs Rath von Woedtke: Von der mächtigung ist bereits in weitgehendem Maße Gebrauch en. Bis jetzt sind über vier Millionen für diese Zwecke eine noch größere Summe zur Verfügung gestellt. erung dieser Beftrebungen sind die Versicherungẽanstalten nom; das Gesetz kann sie nicht zwingen. Sie müssen ge sicher gehen und haben deshalb sorgfältig zu prüfen, vorgebrachten Anträge auch alle Garantien unbedingter ten. Außerdem muß der Garantieverband seine Geneh⸗ ilen, und auch dazu kann er nicht gezwungen werden. n, die Gesetzgebung auszusprechen, begegnet noch leb⸗ nken. chönlank (Soz.) ersucht um Aufklärung über die Interschiede in der Zahl der dauernd und der vorüber⸗ erbsunfähigen im Bereich der landwirthschaftlichen Be⸗ haften. Die Feststellung einer vorübergehenden Erwerbs⸗ ei ja viel vortheilhafter für die Berufsgenossenschaften, organisierten Unternehmer, aber daraus allein ließen sich hohen Differenzen nicht erklären; die Ursache müsse bei den Organen und in der verschiedenen Rechtsprechun Zahl der Versicherten werde verschieden angegeben; na mn r,, , ,. von Woedtke sind es 114, nach der verkauften Marken nur 9 Millionen. Da bleibe uß übrig, daß für 2 Millionen Versicherungspflichtige 32 Marken nicht zur Verwendung kamen. Die Tendenz hersicherungsamts und seine Judikafur babe bisher die iedigen können; aber diese Tendenz scheine jetzt etwas zu gerathen, vor allem durch den überwiegenden Einfluß tatie und des Formalismus. Die Praktiker, Aerzte fãmen ann at lich den Juristen gegenüber ins Hinter⸗ s lasse sich auch an der neuesten Rechtsprechung nachweisen. Ein Arbeiter, der an einer geringen, nicht störenden geistigen Anomalie litt, wurde durch einen wer verletzt, daß er ins Irrenhans gebracht und für lärt wurde. Während nun nach früheren Entscheidungen Versicherungsamt dem Verletzten eine Rente für die werbsunfähigkeit zugesprochen hätte, ist jetzt entgegengesetzt rden. An der Hand eines ärztlichen Gutachtens, welches BVeise besagt, daß der Mann auch ohne den Unfall binnen verrückt geworden wäre, hat das Reichs. Ver cherungs amt aß der Mann die Rente bloß für ein Jahr erhalte. chritt in der Judikatur ist von den weitestgehenden
im Nord- und . bedingend. In Deutsch⸗ Winden, wolkig bis trübe; im Binnenlande ist viel ö ?ᷣ 9d * pe, orrn s- J wer ,. n .,., ; K n,, . * . ö. . * ,, , , 6 1 64. 3 ö. 1 se, n, n 5 3 . Der (Gr mern, 8. schriften. „Philologische Uebungen über Senerg's Apocolocynthoesis e. Der Anfang des Semesters ist auf den 16. April 189 gierauz ein neue Quelle für unzählige Prozesse und Rekurse ergeben. heblich ber dem Mittelwerthe, die Frostgrenze ver— Wallner · Theater. Sonnabend: Heimath. in 2 Abteilungen don E. Leipziger. 3 Anfang in ö ,. 5 Richter nn, . e , ö Neuhochdeutsche Metrik. festgesetzt. a. 2 , . an , ,,, 3 läuft von St. Petersburg südostwärts über Most ; . ; ö 76 Uhr. Berlin). — Hr. General ⸗Lieut. 3. D. Otto von . ö ö — irgend ãuft von Pe urg südost au e, . . ung lãubige 9h. Serr Conliffet. Zum 50. Male. Sarrtnet Wöegbaden. = Hrn. Häck. Ho] Juftin 8. Mathem atisch naturwissenschaftlich / pharmazeutische diesen Spruch umstoßen. Der Bundesrath weiß doch jedenfalls .
nach dem Kaspischen Meere bin. . . ö ; eutsche Seewarte. s93. Rath Fleischhammer Tochter Lili h,. Abtheilung, 1 hz ß es mit der psychiatrischen Ausbildung oer . ö—⸗— - . eä, wan, een 7 yr Intendantur ⸗ Rath 89 Len Prof. Hi tto rf: Ausgewählte Ei ke der theoretischen Physik. gut steht. Friedrich · Wilhelmstädtisches Theater. Chausseestraße 25. Sonnabend? Der Lientenant zur See. Dpe⸗
,,,, . er enn, K Staatssekretär Dr. von Boetti
. Prof. : * Palãontologie, 2. — Prof. Sal kows ki: . aatssekretär Dr. .
Konzerte. ö — Drge he abn. ale. er h raff . Nebungen im 4. Sitzung vom Donnerstag, 8. Februar, 1 Uhr. Ich habe nur 6 . 3. 9 . des Herrn
Theater ⸗Anzeigen. Redakteur: D Klee, Direktor hemijchen Lab sraterium. Dir. K . Analytische Geometrie, „Die zweite Berathung des Spezial-Stats des Porredners gehört, wegen anderweitiger Dienstgeschäfte konnte ich igtiche Schauspiele. Somabend: Oy rette in 3 Atten (nach einer älteren Idee) von ener, Tams. Sonnabend: Kart Meder - g . Dr. S. Klee, Direktor. e kö * g. . 6 des Innern wird fortgesetzt beim Kapitel sräher nicht bier sein Ic bedaure, daß ich cuf diese legten . Königl Sonnabend: n. E. Schlack und L. Herrmann. Mustk von Louis Konzert. Vorsp. . Oper Libussa⸗ von Smetana. ü r, ,,. Fern Mlufgabe. Uebungen im mathematischen ,,, Fa seg tm, ; ;
baus. 36. Vorstellung. Auf Allerhöchsten Be⸗ Roth. In Scene . von Julius Fritzsche. Dub. i n Dame n von . Prolog Verlag der Cppedition (Scholy. Prof Brefeld: Systematische Botanik, durch die Cntwicklungs- Ueber den Beginn der Verhandlung ist bereits in der Nummer
6 Die Tochter des Regiments. Komische Dirigent: Herr Kapellmeister Federmann. Anfang aus Der Bajazzo‘ von Leoncaballo. Mein Traum‘. Drud der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagt⸗ haftlicher Arbeiten in boran ichen Jnstlteut
er .
.
unserer Aerzte nicht
seiner Ausführungen nicht eingehen kann. Das Reichs Versicherungs⸗ geschichte erläutert. Botanische Demonftrationen. Leitung wissen⸗ ; vom Donnerstag berichtet worden. d a in 2 Aften von stang Donizetti. 7 Uhr. Walzer von Waldteufel. Souvenir de Moscous : ö h , r, , ,.
e stelt Gerin , 6 ch rof r t e fer; berichtet n ᷣ mt ist eine richte liche Hchörde die in letzte Instan entscheidet; fi , nach Lem änzssisckez des St. Heerges., Jenntag: Der Lientengzt zur Ses, d ,,, k , g , ,,. h . Dirigent: Kavellmeister Pr. Muck. — Duverture Freitag, 138. Februar: Mit neuer Ausstattung. Klänge aus Steyermark für Piston von Hoch (Herr
Sechs Beilagen Lehre). Glemente der, theoretischen. Phrystt, 3. Theil Theor. Versicherungsamt“ im weiteren ö Berathung bei einer Korrektur der Unfallversicherungegesetzgebung eine Ein Feldlager in Schlesten von Giacomo Meyer⸗J Zum ersten Maler. Brantjagd. Dperette in Werner). (einschließlich Bzrsen· Beilage). Optik) * Praktische Uebungen im phwfflallschen Ladoratorium. — Schmidt, Vorschrift zu erlassen sei, welche die Mißstände ummdlich
zur Erwiderung auf Ausführungen des