1894 / 35 p. 12 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 09 Feb 1894 18:00:01 GMT) scan diff

Im Königlichen Opernbause findet morgen auf Aller⸗J auch nach dem 1. Oktober ertheilt werden Ein An der Billroth in einer böchsten Befebl eine Wiederholung des II. Tbeils der Festvor⸗ Stadtverordneten Singer und Genossen, end die 1 g Paar die wärmste i stellun vom 27. Januar statt: Duverture „Ein Feldlager in einer Organisation i. Aufnahme und Fo ng einer Arbeits⸗- die Familie Billroth 1. von Meverbeer; Lebende Bilder, nach. Entwürfen ofen * und Beschäf tigung Arbeitsloser bei die . erlitten von A. von Heyden, gestellt vom Ober ⸗Regisseur Tetz⸗ städtischen * zu 2 traf bei Frau rieren Billroth eine

Erste Beilage zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

* 35. Berlin, Freitag, den 9. Februar 1894.

m/ w 2 09 *

ö èHBeyd ; rbeiten und in städtischen Betrieben wurde nach kurzer laff; dekorative Einrichtung vom Ober Inspeklor Brandt. Diskussion durch Uebergang zur Tagesordnung erledigt. ein, n Seine ajestät der Deutsche Kaiser d . von 3. ; . , 122 . 26 * bh . 1 6 und von Sein * 8. e mm, deen me sner ne Die Trauerfeier für den Geheimen Regierungs⸗ und Provinzial⸗ giestã on ge en Gem mit. aufrichtiger = Birigiert., Vorher gebt Denizetti? Tochter des Regiments. mit Schisfrath Pr. R hat heute im Königlichen Prin; 2 6 trübniß empfangen habe; er 6. beauftragt, der Wittwe das Beileid Fösulein Dietrich und den Herren bhilinr uhnd Krolop in den Haupt. in Schoͤneberg unter großer Bethelligung ftattzcfunden. Die Auf. Seiner Majestät des Kaiserß in den allerwärmsten Aucdräcken rollen unter Kabellmeister Dr, Mucks Leitung.! Herr Sylba ist bahrung war n der Aula erfolgt. AÄn der Hauptwand erhob sich ein zu übermitteln. Beileidehezeugungen 6 ferner einge⸗ wiederhergestellt und wird am Montag als Canio in den Baiazzi: I rakter Cchrwarzier Balfachin nker der, ein Three, Ghristen . froffen von der KronvrinzessinWittwe ie den Krꝛ. auftreten. Die erste Aufführung der Oper Die . Leoncavallo ift für Sonnabend, 17. Februar, angesetzt. 28 9. 6 , , . 2 Ldustspiele Die Minnekönigin und Verbotene Frucht . i ü Tirektor Ludwig w . welcher zur Zei . 19 A en ee. . Tbeater in Gotha ein Ehren⸗Gastspiel, zu dem er A 18 . ; . ĩ ; . ö ä ö z ? ö absolviert, wurde gestern von Seiner . Hoheit ; . Grenze für irgend eine Waarengattung oder wegen Abän⸗ Es ist dabei wohl verstanden, daß die Wir lang des 18/31. Dezember 1901 eine neue Erhöhung um 25 Proz. der ; münzen Kupfer münzen igen örtlichen Verordnungen u. s. w, Handels und Schiffahrtsvertrags. welcher am 29. Ja⸗ genannten Unterschiede eintreten zu lassen. ern in Zwei gin

von Sach sen⸗ Ce burg und Got ha in besonderer Audie . . 8 15. ; ö ; 5 Am Schlusse der Audienz, während welcher der Herzog Das in Rußland gegenwärtig bestehende System , ,, . ach ef wechselseitig von jedem der nuar / 10. Februar 1894 zwischen Rußland und Deutschland Unbeschadet der vorstehenden Abmachungen behält die 3 ral fer nc fein ac end ct andern mitgetheilt abgeschlossen worden ist, nebst den Bestimmungen im ersten Kaiserlich russische Regierung vom 18.31. Dezember 1903 ab nigftũcke vfennigftũcke vfennigstücke pfennigstũcke

haftesten Worten seinem Haft höchste Anerkennung fin Strafen für unzutreffende Deklarationen von eingeführten ollen, sobald sie erlassen sind lerische Leistungen ausgedrückt hatte, überreichte er ihr Waaren soll einer Revision unterzogen und vereinfacht werden. beiden vertragschließenden Theile dem ./ . 4 . 4 y des Vertrags bildet, sich auf das Großfürstenthum Finland gültigen Gleichstellung des Zolltarifs des Großfürstenthums 1 19 gos 3

das Komttarkreuz des Sachen Ernestinischen Daus-Ord Die Strafen für unabfichtlichẽ Verftöße sollen ermäßigt werden, . ö F T ĩ S . , , . ; ö j ; je Ei ĩ ĩ F rden auf diplomatischem J ; ö ö tits J . Im Wallner⸗Theater wird vom Sonntag al und die Zuständigkeit der . hinsichtlich der Milderung Die Einzelheiten dieser Frage werd dip sch in allem erstreckt, was darauf anwendbar ist, und befonders Finland mit dem Zolltarif des Russischen Reichs; auch glaubt 16 800 - 1686 in Betreff der in den Artikeln 6, 9 und 13 enthaltenen Ab- sie den zuständigen Behörden des Großfürstenthums Finland n 1 16 6656 -

k En des Reife ren ene, erntet werken e ü. Wege geregell werden. . Reform, welche der Genehmigung, der gesgebenden Geng Die Quarantäne⸗Maßtegeln gegen die Linschleppung machungen. / , das Recht wahren zu sollen, in dem ö theil⸗ 1 183821 . t Genehmigen Sie, Herr Staatssekretär, die Versicherung weise Aenderungen einzuführen, sofern solche in örtlichen Be⸗ Tes -= 2. Ds *

Im Residenz⸗Theater findet am Montag die ; ; a 5 ö ö führung des Valabrogue' schen Schwanks Der Musterg unterbreitet werden muß, glaubt die Kaiserlich russische Regie⸗ . ö. beiderseits auf alle die Grenz; rung unter Berücksichtigüng der von der Kaiserlich deutschen eyidemischer Krankheiten sollen beiders f z r, R Graf Schuwalow. sinden. 35 o84 80 15 346 4896 065 62320 44 6907414617

Auf der 8 8 ; ĩ t. 1 h n . ö. ; uf der Bühne des Theaters Unter den Linti Regierung ausgesprochenen Wünsche vorläufige Maßnahmen überschreitenden Reisenden, je nach der größeren oder geringeren An Seine Excellenz Herrn Freiherrn von Marschall. Im übrigen ist die Kaiserlich russische Regierung, wie das 51 . D d Ds G d J d MT d Tiꝰ in ß;

ere.

sich gestern das gesammte Personal, um Herrn Edu . ö 53 ö j 5 .

und seine Gattin anläßlich ihres silbernen Hochzeitsft dahin treffen zu können, daß die sogenannten Accidentien, die , ohne Unterschied der Nationalität ange⸗ bisher in den meisten Fällen in Höhe von 10 Proz. erhoben wandt werden. . 3 ö . Schrélen üer Gäcelen, effekt eln ee nnibcn, ka

ö 2 3 ö die Wirkung des Handels- und Schiffahrtsvertrags, welcher 1603 83229 236386 264

Die 86 war ö, , p auf 3 von Blumen umgeben, das Geschenk des Personals, ; ö 5 ür alle Fälle einer un⸗ 8 ** ö . wurden, auf den Satz von 8 Pros. für 3 Es wird beiderseits der Wiederaufnahme von Reisenden, 1 . 2 am 29. Januar / 0. Februar 1894 zwischen Deutschland und do d Gl J J 8 . 53 816 8365

silberner Tafelaufsatz. Das Jubelpaar wurde von C

vollständigen Deklaration ermäßigt werden.

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Rüßt. Daran schlossen sich Ansprachen des Regisse Dramaturgen.

Mannigfaltiges.

Nach dem jetzigen Stande der Etatsberathungen in kollegium zur Feststellung des Stadthaushalts⸗Etats welche in einer Sitzung des Kollegiums zu Anfang der zu Ende geführt werden sollen, steht es fest, daß die einkommensteuer im nächsten Etatsjahre nach d 1000, zur Erhebung gelangen wird. Für das laufe wurden bekanntlich nur S5 oo erhoben.

Die gestrige Stadtverordneten ⸗Versammlu Wahlen für die ständigen Aus schüsse, die deputationen und Kuratorien und füt die gemischten Dep zunehmen. Stadtv. Mever II. beantragte wie wir der nehmen, diese Wahlen, welche etwa 76 Mitglieder u einen gemeinschaftlichen Wahlakt zu vollziehen. Stadtv. dagegen Widerspruch; er behauptete, daß nach der Vor soʒzia okratischen Mitglieder der Versammlung von; Ausschüffen und Kuratorien ausgeschlossen seien. Der? wurde schließlich in namentlicher Abstimmung m 42 Stimmen angenommen. Im weiteren Verlauf gelangte nach langerer Debatte ebenfalls in namentl mung mit 95 een 15 Stimmen folgender, von den St und Hütt gestellter Antrag zur Annahme: Den Magistr schleunigst auch fernerhin alle nur möglichen Schritte zr erreichen, daß der Fortbildungsunterricht an den ü

t vom 9. Februar, Morgens.

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5 wolkig 3 beiter 8 Regen W 4Dunst 4 wolkig 2 beiter 4 bedeckt I bedeckt

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2 halb bed. wolkenlos Dunst

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) Böig 3) Mittags Regen, Nachts

Uebersicht der Witterung.

Ein barometrisches Minimum, welches gestern über Nord⸗Skandinavien lag, ist nach dem Weihen Meere langsam , ein! neues tiefes Minimum, oftwärts fortschreitend, lagert an der mittleren nor⸗ wegischen Küste, Fertdauer der unruhigen Witterung im Nord⸗ und Ostseegebiete bedingend. In Deutsch⸗ land ist das Wetter bei an der Küste vielfach steifen, im. Binnenlande schwachen, meist südwestlichen Winden, wolkig bis trübe; im Binnenlande ist viel. fach etwas Regen gefallen; die Temperatur ist fast äberall gesunken, liegt indessen allenthalben noch er⸗ heblich über dem Mittelwerthe, die Frostgrenze ver⸗ läuft von St. Petersburg südostwärts über Moskau nach dem Kaspischen Meere hin.

Deutsche Seewarte.

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Theater ⸗Anzeigen.

8 *. w 8 * che. r, ö. . n em Franzõsi S orges. Dirigent: Kavellmeister Pr. Muck. n

Ein Feldlager in Schlesien von Giacomo Meyer⸗ I Zum ersten Male:

russischen Zollbehörden, die sich sowohl auf Strafen wegen einer unzutreffenden oder falschen Deklaratign als auf die Tarif— Klassifizierung der Waaren beziehen, soll dem Absender der Waare in gleicher Weise wie dem Deklaranten zustehen.

Sprache abgefaßt werden.

gelegenheiten wird für den Absender wie für den Deklaranten auf drei Wochen festgesetzt werden, von dem Tage an ge⸗ rechnet, wo die Entscheidung dem Deklaranten mitgetheilt worden ist.

anlangt, so werden innerhalb dieser Frist Vorstellungen des Absenders nur dann zugelassen werden, wenn die streitigen

1 * m 0 ö tKNᷣ—

Wallner · Theater. Sonnabend: Heimath. Sonntag: Zum 1. Male: Der ungläubige 7 Uhr. Thomas. Unter vier Augen.

Friedrich Wilhelmstädtisches Theater. Chausseestraße 25

Sonnabend Der leni en, zur See. Ope⸗ Amigliche Schanspiele. Sonnabend: Dre Etre gi, Teng (is , wi, , , , baus. 36. Vorstellung. Auf Allerhöchsten Be⸗ Roth. In Scene Er Die Tochter des Regiments. Komische n. Herr Kape

1 T.

Sonntag: Der Lieutenant zur See. Freitag, 16. Februar: Mit neuer Ausstattung. Brantjagd. Dperette in Werner).

ann. esetzt von Julius Fritzsche. Duv. Die weiße Damen von aus Der Bajazzo von Leoncavallo. Mein Traum'. Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagt⸗

Waljer von Waldteufel. Souvenir de Moscou“ für die Violine von Wieniawski (Herr Carnier). Klänge aus Steyermark für Piston von Hoch (Herr

meister Federmann. Anfang

S 16. ö Das Recht der Reklamation gegen Entscheidungen der

Eingaben dieser Art dürfen von dem Absender in deutscher

8 17. Die Reklamationsfrist in den im 5 16 bezeichneten An⸗

Was die Entscheidungen über die Tarifierung von Waaren

Waaren die Zolllager noch nicht verlassen haben. § 18.

Die deutschen Konsuln in Rußland und die russischen Konsuln in Deutschland sollen berechtigt sein, die ersten mit dem russischen Zolldepartement, die letzten mit den Vorständen der deutschen Zollbehörden (Provinzial-Steuer⸗Direktor u. s. w.) wegen der vor diesen Behörden schwebenden Zollreklamationen unmittelbar zu verkehren. 4

8

Falls Schaffner, Maschinfsten und sonstig Eisenbahm— bedienstete eines der beiden vertragschließenden Theile über⸗ führt werden, in den Zügen Schmuggelwaaren in das Gebiet des anderen Theils eingeführt zu haben, so sollen sie auf An⸗ suchen der zuständigen Zollbehörden des Rechts, Bahnzüge nach der Grenze zu begleiten, verlustig gehen.

die wegen mangelhafter Reisepässe oder wegen Nichtzahlung von Zollgebühren zurückgewiesen werden, kein Hinderniß ent⸗ gegengestellt werden; unier den bezeichneten Umständen sollen beiderseits selbst fremde Staatsangehörige wieder aufgenommen werden, zumal in den Fällen, wo sie noch nicht in das Innere des Landes gelangt sind. Die auf beiden Seiten zuständigen Behörden werden sich über die zu ergreifenden Maßregeln verständigen. ö

Mit einem russischen Auswanderungsscheine versehene jüdische Auswanderer russischer Abkunft und andere, welche von den deutschen Behörden nach Rußland zurückgesandt werden, müssen von den russischen Grenzbehörden zugelassen werden, vorausgesetzt, daß sich diese Personen in Deuschland nicht länger als einen Monat aufgehalten haben, von dem Tage an gerechnet, wo sie über die deutsch⸗russische Grenze ge⸗

angen find. ö 23.

Die Grenzbehörden jedes der beiden vertragschließenden Theile sollen gehalten sein, paßlose Landstreicher und andert Personen dieser Art, welche in das Gebiet des anderen dessen Angehörige sie sind, wieder aufgenommen werden sollen, ausschließlich nach denjenigen Grenzpunkten führen zu lassen, wo eine Abfertigung fuͤr Reisende stattfindet

Das gegenwärtige Protokoll, welches einen wesentlichen Theil des Vertrags, auf den es sich bezieht, bilden wird, sol . besondere Ratifikation mit der bloßen Thatsache des

ustausches der Ratifikationen zum Vertrage selbst als von den betreffenden Regierungen genehmigt und bestätigt gelten

Zu Urkund dessen . es die Bevollmächtigten mit ihren Unterschriften versehen. .

10. Februar 1894.

So geschehen zu Berlin, X Yen usr

8 2. ö Alle Quarantäne⸗ und veterinärpolizeilichen Maßregeln, nämlich die Beschlüsse wegen Schließung oder Oeffnung der

Unterschriften)

(Uebersetzung.) Berlin, den 29. Januar / 10. Februar 1894.

Herr Baron!

Im Laufe des Meinungsaustausches, welcher der Ber⸗ liner Konferenz über einen Handels- und Schiffahrtsvertrag zwischen Rußland und Deutschland vorherging, konnte die Kaiserlich russische Regierung, bei welcher der Entschluß fest⸗ stand, den Zolltarif des Großfürstenthums Finland dem Zoll⸗ tarif des Reichs gleichzustellen, die Erklärung abgeben, daß es ihre Absicht sei, nur schrittweise mit der Erhöhung des ersteren dieser Tarife vorzugehen, sodaß der finlaͤndische Tarif erst gegen Ende des Jahres 1905 endgültig mit dem russischen gleichgestellt werden sollte. ö .

Indem die Kaiserlich russische Regierung ,, diesen Entschluß bestätigt, hegt sie den Wunsch, alle Unsicher— heit auf diesem Gebiet als bedenklich für die Entwickelung der auswärtigen Handelsbeziehungen auszuschließen und glaubt schon jetzt die hauptsächlichsten Zeitpunkte für die schrittweise Erhöhung des finländischen Tarifs festsetzen zu sollen.

in 2 Abtheilungen von L. Leipziger.

Sonntag: Herr Conlisset. Zum Berlin 1893.

Schwank in 3 Akten von G. Blum und R. Tochs. Hierauf: Zum 49. Male. Berlin 1893. ee. Anfang

Die Kaiserlich russische Regierung erklärt zu diesem Behn daß es nicht in ihrer Absicht liegt, mit dieser Erhöhung on dem 19.31. Dezember des Jahres 1898 zu beginnen; ron diesem Zeitpunkt ab wird der finländische Tarif m 50 Prn

den Sätzen des russischen und des finländischen Tarifs alsdam bestehen werden; nach dem 18/31. Dezember 1901 wird eine neue Erhöhung um 25 Proz. der genannten Unterschiede ein⸗ treten können; vom 18.31. Dezember 1903 ab behält nr aiserlich russische Regierung sich volle und unbeschrãnkh Frelheit vor hinsichtlich der endgültigen Gleichstellung des Zi! . des Großfürstenthums Flnland mit dem Zolltarif de Reichs.

r, n beschränken die vorstehenden Abmachungen welche die Art der schrittweisen Erhöhung des finländischen Tarifs regeln, die zuständigen Behörden des Großfürstenthun? Finland nicht in ihrem Recht, in dem genannten Tarif theil weise Aenderungen einzuführen, sofern , in örtlichen e n, des Handels und der Industrie ihre Begründun finden.

Sommers dorf] Yr. Tandstaumenter a. v. Carl von Walbeck (Braunschweig). Fr. Land schafts⸗ Rath Marie von Besser, geb. Richter Berlin). Hr. General ⸗Lieut. z. D. Otto von Gaertner (Wiesbaden). Hrn. Geh. Hof⸗Jusfti⸗ Rath Fleischhammer Tochter Lili (Berlin).

r. Militãr⸗Intendantur Rath Georg Len

50. Male.

Konzerte.

Konzert · Jaus. Sonnabend: Karl Meyder ; Mustk bon Lonis Konzert. Vorsp. 3. Oper . von Smetana. oieldieu. Prolog

Zossen).

Redakteur: Dr. H. Klee, Direktor. Berlin:

Verlag der Expedition (Scholy.

Anstalt Berlin S. Wilbeimftraße Rr. 33. Sechs Beilagen leinschließlich Börsen · Beilage.

derjenigen Unterschiede erhöht werden können, welche zwischer⸗

(Uebersetzung.) . Berlin, den 10. Februar 1894.

Herr Botschafter!

Eure Excellenz haben durch das gefällige Schreiben vom heutigen Tage mir von den nachstehenden Modalitäten Kenntniß gegeben, welche Ihre Regierung zum Zwecke der Glelchstellung des Zolltarifs des Großfürstenthums Finland mit dem russischen Tarif festgesetzt hat. .

Ihrem Schreiben zufolge beabsichtigt die russische Regierung, mit der Erhöhung des finischen Tarifs nicht vor dem 19.31. Dezember des Jahres 1898 vorzugehen. Die Kaiserlich russische Regierung behält sich vor, den genannten Tarif nach diesen Termin um 50 Proz. derjenigen Unterschiede zu er⸗ höhen, welche zwischen den 4 des russischen und des sinländischen Tarifs alsdann bestehen werden, und nach dem

Rußland abgeschlossen worden ist, nebst den Bestimmungen im ersten Theil des Schlußprotokolls, welches einen integrierenden Theil des Vertrags bildet, sich auf das Großfuͤrstenthum Finland in allem erstreckt, was darauf anwendbar ist, und besonders in Betreff der in den Artikeln 6, 9 und 13 ent⸗ haltenen Abmachungen. ͤ

Ich beeile mich, im Namen meiner Regierung von den k gedachten Schreiben enthaltenen Erklärungen Akt zu nehmen.

Genehmigen Sie, Herr Botschafter, die erneute Ver⸗ sicherung meiner ausgezeichneten Hochachtung

Freiherr von Marschall. An Seine Excellenz den Kaiserlich russischen Botschafter Herrn Grafen Schuwalow. 3. 2c. xc.

drzem Poltrus: raremtiche Gpigrapyrt und uepungen an ven n⸗ schriften. Philologische Uebungen über Senecg s Apocolocynthosis. Privatdozent Drescher: Goethe's Dramen. Neuhochdeutsche Metrik. Geschichie der germanischen Philologie. B. Mathematisch ⸗naturwissenschaftlich / pharmazeutische Abtheilung. . ö Prof. Hitt orf: Ausgewählte Theile der theoretischen Physik. W Prof. Ho s ius: Palãontologie, 2. Theil. Prof. Salkowski: Yrganische Chemie. Ueber die Metalle. Praktische Uebungen im cemischen Laboratorium. , Kilting: Analytische Geometrie, k Theil. Theorie der Differential Gleichungen. Planimetrische Tonstruktions. Aufgabe. Uebungen im mathematischen Seminar. Prof. Brefeld: Spystematische Botanik, durch die Entwicklungs- geschichte erlãutert. Botanische Demonftrationen. Leitung . schaftlicher Arbeiten im botanischen Inftitut. Prof. Ketteler: Errerimentglphysik. J. Däffte [Algemene Phrstt und. Wärme⸗ Lebre. Wlemente der iheoretischen. Phrsit. 3. Theil Ther. Optik) * Praktische Uebungen im phyfllallschen Laboratorium.

Io to Uhr. . ? 2. Der Anfang des Semesters ist auf den 16. April 1894

festgesetzt.

Dentscher Reichstag. 44. Sitzung vom Donnerstag, 8. Februar, 1 Uhr. Die zweite Berathung des Spezial-Etats des Reichsamts des Innern wird fortgesetzt beim Kapitel

„Patent amt⸗?. Ueber den Beginn der Verhandlung ist bereits in der Nummer

Patentamt“ bewilligt ist, nimmt beim Kapitel „Reich s⸗ Versicherungsamt“ im weiteren . Berathung zur Erwiderung auf Ausführungen des ;

*

vom Donnerstag berichtet worden. Nachdem das Kapitel

Schmidt,

O73, 65 0 12 329 852, 16

Thätigkeit der Schiedsgerichte in der Unfallver⸗ nängelt hatte, das Wort der e Geheime Ober⸗Regierungs Rath von Woedtke: ht zugeben, daß die gewählten Arbeitervertreter für htliche Thätigkeit des Reichs ⸗Versicherungsamts des Ver⸗ rbeiter entbehrten. Die Grenzstreitigkeiten zwischen den ufsgenossenschaften und der Vorwurf der Humanität och nicht die Berechtigung des Wunsches auf Aufhebung inrichtung. Bei der Revision des Gesetzes werde den iten durch eine einfache Vorschrift vorgebeugt werden. nsche, den Verunglückten eine möglichst ausgiebige Rente sej die ganze Sozialreform durchtränkt. 1 (dkons.) regt eine Regelung der Arbeiter⸗ ge von Reichswegen nach dem Vorbilde der Reichs⸗ Unfallversicherung an. Die Schaffung kleiner Wohnungen jesetz zu fördern, hätten schon Lechler und Schäffle neuerdings habe den Verband evangelischer Arbeiter⸗ petitioniert, daß die Gelder der Invaliditäts⸗ und ungs⸗Anstalten für diesen Zweck in umfassendem Maße jt werden möchten. In Hannover sei die dortige gutem Beispiel vorangegangen. Redner fragt, wie weit zersicherungsanstalten von ihrer Befugniß, bis zu ein Vermögens im ganzen 37 000 000 zur , on Arbeiterwohnungen zu verwenden, Gebrauch gemacht sucht, wenn das noch nicht geschehen sein sollte, mit auf diese Verwendung von Amtswegen hinzuwirken. st von einer Abänderung des Gesetzes eine Erweiterung nfreundlichen Bestimmungen. DOQber⸗Regierungs Rath von Woedtke: Von der mächtigung ist bereits in weitgehendem Maße Gebrauch en. Bis jetzt sind über vier Millionen für diese Zwecke eine noch größere Summe zur Verfügung gestellt. erung dieser Bestrebungen sind die Versicherungsanstalten nom; das Gesetz kann sie nicht zwingen. Sie müssen ge sicher gehen und haben deshalb sorgfältig zu prüfen, vorgebrachten Anträge auch alle Garantien unbedingter ten. Außerdem muß der Garantieverband seine Geneh⸗ ilen, und auch dazu kann er nicht gezwungen werden. ö. die Gesetzgebung auszusprechen, begegnet noch leb⸗ nken. chönlank (Soz.) ersucht um Aufklärung über die Interschiede in der Zahl der dauernd und der vorüber⸗ zerbsunfähigen im Bereich der landwirthschaftlichen Be⸗ haften. Die Feststellung einer vorübergehenden Erwerbs⸗ ei ja viel vortheilhafter für die Berufsgenossenschaften, organisierten Unternehmer, aber daraus allein ließen sich hohen Differenzen nicht erklären; die Ursache müsse bei den Organen und in der verschiedenen Rechtsprechung Zahl der Versicherten werde verschieden angegeben; nach mn Ober Meg rng th von Woedtke sind es 114, nach der verkauften Marken nur 91 Millionen. Da bleibe übrig, daß für 2 Millionen Versicherungspflichtige 87 Marken nicht zur Verwendung kamen. Die Tendenz Bersicherungsamts und seine Judikatur babe bisher die iedigen können; aber diese Tendenz scheine jetzt etwas zu gerathen, vor allem durch den überwiegenden Einfluß tatie und des Formalismus. Die Praktiker, Aerzte fämen allmählich den Juriften gegenüber ins Hinter s lasse sich auch an der neuesten Rechtsprechung nachweisen. Ein Arbeiter, der an einer geringen, nicht störenden geistigen Anomalie litt, wurde durch einen wer verletzt, daß er ins Irrenhans gebracht und für lärt wurde. Während nun nach früheren Entscheidungen Versicherungsamt dem Verletzten eine Rente für die werbsunfhigkeit zugesprochen hätte, ist jetzt entgegengesetzt rden. An der Hand eines ärztlichen Gutachtens, welches Veise besagt, daß der Mann auch ohne den Unfall binnen verrückt geworden wäre, hat das Reichs. Ver cherungsamt der Mann die Rente bloß für ein Jahr erhalte. chritt in der Judisatur ist von den weitestgehenden lange der Wirkliche Geheime Ober⸗Regierungs⸗Rath an der Spitze steht, wird es ja nicht so hr, krven; ure wir kennen seinen Nachfolger nicht. Jedenfalls wird sich hieraus eine neue Quelle für unzählige Prozesse und Rekurse ergeben. Um dieses Loch zu verstopfen, sollte das Reichs⸗Versicherungsamt noch einmal die ganze Frage grundsätzlich prüfen und, wenn irgend möglich, diesen Spruch umstoßen. Der Bundesrath weiß doch jedenfalls 28 e. et nit der psfychiatrischen Ausbildung unserer Aerzte nicht gut steht.

Staatssekretär Dr. von Boetticher:

Ich habe nur den letzten Theil der Ausführungen des Herrn Vorredners gehört, wegen anderweitiger Dienstgeschäfte konnte ich früher nicht hier sein. Ich bedaure, daß ich auf diesen letzten Theil seiner Ausführungen nicht eingehen kann. Das Reichs⸗Versicherungs⸗ amt ist eine richterliche Behörde, die in letzter Instanz entscheidet; sie ist insoweit souperän. Man kann vielleicht darüber verhandeln, ob bei einer Korrektur der Unfallversicherungsgesetzgebung eine Vorschrift zu erlassen sei, welche die Mißstände unmöglich