1894 / 35 p. 14 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 09 Feb 1894 18:00:01 GMT) scan diff

auch nach dem J. Dktober ertheilt weren könne Cin Antag der durch seinen General. Stadtverordneten Singer und Genossen, . die de. 6

einer Organisation behufs Aufnahme und Fo ng einer Arbeits⸗ die

issenschaft erlitten habe

Im Königlichen Opernhause findet morgen auf Aller- böchsten Befehl eine Wiederbolung des II. Tłeils der Festvor⸗ stellung vom 27. Januar statt: Duverture Ein Feldlager in

en von Meverbeer; Lebende Bilder, nach Entwürfen von A. von Heyden, gestellt vom Ober ⸗Regisseur Tetz⸗ laff; dekorative Einrichtung vom Ober ⸗Inspektor Brandt. Die verbindenden Verse von Emil Taubert werden gespr von den —— Molenar und Nesper. Kapellmeister Sucher dirigiert. Vorher geht Donizetti''s' Tochter des Regiments mit äulein Dietrich und den Herren Philipp und Krolop in den Haupt⸗ rollen unter Kapellmeister Dr. Mucks Leitung. Herr Sy ist wiederhergestellt und wird am Montag als Canio in den Baja zzi'

l at fine m n l r ü . 6 traf bei Frau ö . 1 8 ö it g. . z ? ö. 6 ö =

ee ere, , r, ,,, 56 zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Siaats⸗Anzeiger.

, , ,,, 14 a5. Berlin, Freitag den 9. Februar 1894. ferner einge⸗ 1

in Schöneberg unter großer Betheiligung stattgefunden. Die Auf⸗ Seiner Majest aroner schwarier Baldachin. unter dem ein Tharmaldlen icher Chriitua. troffen Sienbank en- = ; 7 2 923 *.

bahrung war in der Aula erfolgt. An der Hauptwand erhob sich ein zu übermitteln.

auftreten. Die erste Aufführung der Oper De Leoncavallo ist für Sonnabend, 17. Februar, angefetz⸗ Im . Schau spielhause werden duftspiele Die Minnekönigin und Verbotene Frucht Direktor Ludwig Barnap, welcher zur Zeit Tbeater in Gotha ein Ehren⸗Gastspiel, zu dem er e abfolviert, wurde gestern von Seiner Königlichen Hoheit von Sachsen⸗Coburg und Gotha in k Audier Am Schlusse der Audienz, während welcher der Herzog haftesten Worten seinem Gaft höchste Anerkennung für lerische Leistungen ausgedrückt hatte, überreichte er ihn das Komthurkreuz des Sachsen⸗Ernestinischen Haus⸗Orde Im Wallner⸗Theater wird vom Sonntag ab Der ungläubige Thomas“ in Verbindung mit Ludwig aktigem Lustspiel Unter vier Augen‘ den Spielplan be Im Residenz⸗Theater findet am Montag die führung des Valabrègue'schen Schwanks Der Musterga Auf der Bühne des Theaters Unter den Lind sich gestern das gesammte Personal, um Herrn Edu und seine Gattin anläßlich ihres silbernen Hochzeitsfes Die Scene war in einen Garten verwandelt; auf einer? von Blumen umgeben, das Geschenk des Personals, silberner Tafelaufsatz. Das Jubelpaar wurde von gl grüßt. Daran schlossen sich Ansprachen des Regisser Dramaturgen.

Mannigfaltiges.

Nach dem jetzigen Stande der Etatsberathungen in kollegium zur Ce ff nn ! des Stadthaushalts⸗Etats welche in einer Sitzung des Kollegiums zu Anfang der n zu Ende geführt werden sollen, steht es fest, daß die einkommensteuer im nächsten Etatsjahre nach de 100 0, zur Erhebung gelangen wird. Für das laufer wurden bekanntlich nur S5 oso erhoben.

Die gestrige Stadtverordneten⸗Versammlu Wahlen für die ständigen Ausschüsse, die ? deputationen und Kuratorien und für die gemischten Depu zunehmen. Stadtv. Meyer II. beantragte, wie wir der. nehmen, diese Wahlen, welche etwa 70 Mitglieder um einen gemeinschaftlichen Wahlakt zu vollziehen. Stadtv. dagegen Widerspruch; er behauptete, daß nach der Vorse sozialdemokratischen Mitglieder der Versammlung von de Ausschüffen und Kuratorien ausgeschlossen seien. Der A wurde schließlich in namentlicher Abstimmung mi 42 Stimmen angenommen. Im weiteren Verlauf gelangte nach langerer Debatte ebenfalls in namentli mung mit 98 i 15 Stimmen folgender, von den Sta und Hütt gestellter Antrag zur Annahme: „Den Magistra schleunigst auch fernerhin alle nur möglichen Schritte zu erreichen, daß der Fortbildungsunterricht an den

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wolkenlos Dunst woltig 2 wolkenlos

Böig. ) Böig *) Mittags Regen, Nachts

Reif. Uebersicht der Witterung.

Ein barometrisches Minimum, welches gestern über Nord⸗Skandinavien lag, ist nach dem Weißen Meere langsam rn. chritten, eink neues tiefes Minimum, ostwärts fortschreitend, lagert an der mittleren nor⸗ wegischen Küste, Fortdauer der unruhigen Witterung im Nord⸗ und Ostseegebiete bedingend. In Deutsch⸗ land ist das Wetter bei an der Küste vielfach nn. im. Binnenlande schwachen, meist südwestlichen Winden, wolkig bis trübe; im Binnenlande ist viel fach etwas Regen gefallen; die Temperatur ist fast äberall gesunken, liegt indessen allenthalben noch er⸗ heblich über dem Mittelwerthe, die Frostgrenze ver⸗ läuft von St. Petersburg südostwärts über Moskau nach dem Kaspsschen Meere hin.

Deutsche Seewarte.

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Wallner · Theater. Sonnabend: Heimath. Zum 1. Male:

Sonntag: Thomas. Unter vier Angen.

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B. ;

Eine Abhilfe erscheint diesen Mißständen gegenüber umjomehr geboten, als die betroffenen Provinzen ohnehin schon mit wirthschaft⸗ lichen Bedrängnissen mannigfacher Art zu kämpfen haben. In sach⸗ kundigen Kreisen hat sich die Ueberzeugung mehr und mehr Bahn ge⸗ brochen, daß eine wirksame Hilfe nur durch eine Maßregel gewährt werden kann, welche gestatten würde, bei der Ausfuhr von Getreide von dem Nachweise der Identität desselben mit ausländischem Getreide abzusehen. Hierdurch würde der Ge⸗ treidehandel größere Bewegungsfreiheit gewinnen und in den Stand gesetzt werden, das inlaͤndische Getreide seines höheren Preises ungeachtet wieder den früheren nördlichen Absatzgebieten zuzuführen, well er für den aus den niedrigeren Weltmarktspreisen erwachsenden Verlust volle Entschädigung in der zollfreien Einfuhr ausländischen Getreides und in dessen Absatz zu den höheren Inlandspreisen finden würde. Für die Landwirthschaft lassen sich ebenfalls wesentliche Vor⸗ theile erhoffen, insofern eine lebhaftere Nachfrage nach den im Aus⸗ lande besonders gesuchten deutschen Getreidequalitäten und entsprechende Preissteigerung derselben, sowie die Möglichkeit geschaffen wird, die an sich geringeren oder durch ungünstige Witterung geschädigten Sorten durch Vermischung mit ausländischem Getreide aufzubessern und ab⸗ satzfähiger zu machen.

In diesem Sinne sind im Laufe der letzten Jahre zahlreiche An= träge an die Bundesregierungen gerichtet worden. Auch im Reichstag ist der Gegenstand wiederholt zur Erörterung gelangt. Ein von den Abgeordneten Ampach und Genossen im Februar 1888 J, Antrag auf entsprechende Aenderung des Zolltarifgesetzes hat zwar nicht Annahme gefunden. Wohl aber hat der Reichstag bei diesem Anlaß in einer Resolution vom 5. März 1888 die Erwartung und den Wunsch ausgesprochen, daß die verbündeten Regierungen den an⸗ geregten wichtigen Fragen ihre Aufmerksamkeit zuwenden und das Ergebniß der bezüuͤglichen Erhebungen dem Reichstag mittheilen möchten.

ci seitens der Bundesregierungen angestellten Ermittelungen führten zunächst nicht dahin, das Bedürfniß und die Zweckmäßigkeit der beantragten Maßregel anzuerkennen. Die immer weiter greifende Bewegung zu Gunsten derselben, insbesondere die wohlwollende Haltung des Reichttags gegenüber diesen Bestrebungen und der Wunsch, der Landwirthschaft im Hinblick auf ihre gegenwärtige Lage jede thunliche Förderung zu theil werden zu lassen, haben indessen zu einer erneuten Prüfung der Frage gedrängt, nach deren Ergebniß die früher geltend gemachten Bedenken nicht mehr durchschlagend erscheinen.

Grundsãtzlich ist allerdings bei der Wiederausfuhr der zur Ver- edelung oder zur Durchfuhr eingeführten Waaren ein Zollerlaß bisher nur dann gewährt worden, wenn der Nachweis der Iden tität der ausgeführten mit der eingeführten Waare erbracht wurde. Hiervon ist indessen bereits durch das Gesetz, betreffend die Abände⸗ rung des Zolltarifs, vom 23. Juni 1882 im Interesse des Mühlen⸗ gewerbes abgewichen worden. Es wird sich rechtfertigen, aus dem nämlichen Gesichtspunkt weitere Ausnahmen nachzulassen. Die Be⸗ sorgniß vor etwaigen Berufungen anderer als der im Gesetzentwurf berücksichtigten Gewerbszweige wird hiervon nicht abhalten dürfen, da es sich nicht sowohl darum handelt, einzelnen Interessenklassen beson⸗

dere Vortheile zuzuwenden, als vielmehr eine schwere über die zunächst

betheiligten Gewerbe hinaus weite Bevölkerungskreise in Mitleiden⸗ schaft z ehende Schädigung zu beseitigen, welche für den Norden und Osten Deutschlands durch das Zusammentreffen der den örtlichen Be⸗ darf weit übersteigenden Produftion mit der den Absatz beeinträch⸗ tigenden ungünstigen geographischen Lage herbeigeführt ist.

Die früher gehegte Befürchtung, daß die Aufhebung des Identitäts⸗ nachweises eine erhebliche Einbuße an den Zolleinnahmen zur Folge haben werde, kann gegenwärtig nicht mehr aufrecht erhalten werden. Im ganzen kann der Betrag dieser Einbuße nur dem Zollbetrage für diejenige Menge ausländischen Getreides gleichkommen, welche zum Ersatze von ausgeführtem inländischen Getreide eingeführt werden muß. Da nun die Ausfuhr von inländischem Getreide zur Zeit nur noch verhältnißmäßig gering ist, so bedarf es auch einer entsprechenden Einfuhr nur mehr in geringem Maße, und der auf letztere entfallende Zollbetrag ist demzufolge ver⸗ hältnißmäßig nicht von Belang. Legt man der Berechnung die Aus— fuhrziffern der sechs Jahre 1857 bis 1892 und die Zollsaͤtze unseres autonomen Tarifs zu Grunde, so würde nach der beigefügten Nach⸗ weisung D der , für die Hauptgetreidearten einschließlich Hülsenfrüchte sich auf 634 673 6 berechnen. Nach den vertrags⸗ mäßigen Sätzen reduziert, würde sich der Ausfall entsprechend niedriger stellen. Ein finanzielles Opfer von solchem Betrage ist gegenüber den von der Maßregel erhofften wirthschaftlichen Vortheilen nicht von Ausschlag gebender Bedeutung.

Selbstverständlich ist ein sicheres Urtheil darüber nicht möglich, inwieweit die an die Aufhebung des Identitätsnachweises geknüpften Erwartungen in Erfüllung gehen werden. Die gutachtlichen Aeußerungen zahlreicher, mit den einschlägigen Verhältnissen vertrauter a, . keiten aus dem Handelsstande und dem landwirthschaftlichen Gewerbe stimmen jedoch darin überein, daß dieses wenigstens zum großen Theil der Fall sein wird.

Voraussichtlich wird die Maßregel nicht nur einen neuen Auf⸗ schwung des Getreidehandels herbeiführen, sondern auch der Land⸗ ien La namentlich des Ostens und Nordens, zu einer erwünschten Förderung gereichen.

Eine Vertheuerung des inländischen Konsums durch die Maß regel erscheint dabei ausgeschlossen, da die letztere lediglich eine seiner

in 2 Abtheilungen von L. Leipziger.

D 71 Uhr. K Sonntag: Herr Coulisset. Berlin 1893.

Scwanr mim 3 Atten von C. DWium und Yt. Tochs. Hierauf: Zum 49. Male. Berlin 18923. ar en Anfang

Zum 50. Male.

Qualität entsprechende bessere Verwerthung des inländischen Getreides auf dem Weltmarkt erstrebt, dem es ohne n, zugeht, wäh⸗ rend gleichzeitig dem Inlande durch zollfreien Einlaß einer ent. sprechenden Menge ausländischen Getreides Ersatz geboten wird.

Die Annahme, daß im Süden und Westen Deutschlands infolge vermehrter Einfuhr von fremdem Getreide eine Schädigung der Landwirthschaft eintreten möchte, dürfte nicht gerechtfertigt sein. Durch die Wiedereröffnung der alten Absatzwege nach England und Skandinavien für ost⸗ und norddeutsches Getreide wird im Gegentheil die Konkurrenz desselben auf dem süd⸗ und westdeutschen Markt in Wegfall gebracht und eine Entlastung des letzteren herbeigeführt werden. Die künftige Mehreinfuhr von auslaäͤndischein Getreide wird, da sie nur den Ersatz für die mehr ausgeführte deutsche Waare bildet, die Menge der letzteren nicht übersteigen. Es wird nur eine Verschiebung, aber nicht eine Vermehrung der angebotenen Getreidemenge eintreten, zumal die Ausfuhr aus den nördlichen und östlichen Gebieten Deutsch⸗ lands zu einem erheblichen Theil durch die Mischung von inländischer und ausländischer Waare bedingt ist. Uebrigens wird sich für den Süden und Westen die r, der Ausfuhr bezüglich gewisser Getreidegattungen, z. B. der Gerste, voraussichtlich ebenfalls als vor⸗ theilhaft erweisen. Insoweit die Bedenken daselbst gegen die geplante gesetzgeberische Maßnahme gleichwohl überwiegend bleiben sollten, würde denselben durch den Ausschluß der dortigen Zollstellen von der Befugniß zur Vornahme derartiger Ausfuhrabfertigungen Rechnung getragen werden können. . ; ;

Wenn von Seiten der Mühblenindusftriellen die Befürchtung ge⸗ hegt wird, daß das Ausland künftig nicht das Mehl, sondern den Rohstoff beziehen, und den Exportmühlen dadurch vielleicht der größte Theil ihres Absatzes nach dem Ausland verloren gehen könnte, so ist nicht zu erkennen, wie die Beförderung der Ausfuhr inländischen Ge⸗ treides diese Wirkung zu . im stande sein möchte. Einerseits erscheint nach Lage der Getreideproduktion und ⸗Konsumtion in Deutschland (Anlage E) die Zunahme unserer Getreideausfuhr in einem Umfang, . die Verhältnisse des Weltmarkts in Bezug auf. den Bedarf von Getreide und von Mehl erheblich zu beeinflussen vermöchte, für absehbare Zeit ausgeschlossen. Andererseits wird durch eine lediglich bestimmte Arten des inländischen Getreides in einem räumlich begrenzten Theile Deutschlands treffende Preis⸗ steigerung das Interesse der Erportmühlen wenig berührt, da die— selben durch die Begünstigung der zollfreien Einfuhr von Getreide gegen den Nachweis der Ausfuhr einer entsprechenden Menge von Mühlenfabrikaten auf die vorzugsweise Verwendung von ausländischen Rohftoffen hingewiesen sind und von ihnen nach der amtlichen Sta— tistik in der That sehr große Mengen ausländischen Getreides ver— arbeitet werden. Beispielsweise sind im Jahre 1891 für Mühlen⸗ lager 5 5ö5ß 823 Dopp.⸗Ztr. Getreide aller Art eingegangen, während aus solchen Lagern nur 1083172 Dopp⸗tr. Mühlenfabrikate nach dem Auslande versandt wurden. ö

Zu verkennen ist allerdings nicht, daß die Inhaber von Mühlen durch die Modalitäten der ihnen im § 7 Ziffer 3 des Zolltarifgesetzes eingeräumten Zollbefreiung in der Verwendung von inländischem Ge⸗ treide beschränkt sind, indem sie behufs Erlangung der Erleichterung genöthigt sind, mindestens eine den ausgeführten Mühlenfabrikaten entsprechende Menge von ausländischem Getreide zu beziehen und zu verarbeiten. Diese Beschränkung in Bezug auf die Verwendung von inländischem Rohstoff benachtheiligt nicht nur unsere Landwirth— schaft, sondern gereicht auch dem Mühlengewerbe zur Erschwerung, soweit dasselbe nach Lage der örtlichen Verhältnisse naturgemäß auf die Verarbeitung von einheimischem Getreide angewiesen ist. Da keine Veranlassung vorliegt, die Mühlen auch dann zum Bezuge von aukt— ländischem Getreide zu nöthigen, wenn sie an sich in der Lage sind, mit größerem Vortheil inländisches Getreide zu verarbeiten, so erscheint inso⸗ weit eine Aenderung des geltenden Gesetzes geboten. Der Zweck, die Mühleninhaber in den Stand zu setzen, je nachdem sie es vortheilhaft finden, ausländisches oder inländisches Getreide für die Ausfuhr zu ver— arbeiten, wird erreicht, wenn unter Aufrechterhaltung der bisher gewährten Vergünstigung die für die Erleichterung der Getreideausfuhr beabsichtigte Maßregel auch auf die Ausfuhr von Mühlenfahrikaten ausgedehnt, und es dem betreffenden Mühleninhaber freigestellt wird, sich nach seiner Wahl für die eine oder die andere Vergünstigung zu entscheiden.

Aehnliche Erwägungen, wie solche zur Gewährung einer Zell— erleichterung für die Exportmüllerei bestimmend gewesen sind, sprechen für eine Ausdehnung derselben auf die Malz⸗Industrie. Ausweislich der Anlagen ist der vordem sehr beträchtliche Export von Malz nach Belgien, Holland, England, Dänemark. Schweden, Norwegen und Süd⸗Amerika infolge der gesteigerten Inlandspreise für Gerste seit dem Jahre 1880 außerordentlich zurückgegangen, während die Malj— Einfuhr sich auf nahezu gleicher Höhe gehalten hat. .

Die Gleichstellung der Mälzereien mit den Mühlen wird ( denselben ermöglichen, ihr Rohmaterial je nach Bedarf im Inlande oder Auslande zu decken und mit ihrem Fabrikat auf dem Weltmarlt wieder konkurrenzfähig aufzutreten. . k .

Ist die Frage, ob die Aufhebung des Wentitätsnachweises nach alledem im Bedürfniß liegt, in bejahendem Sinne zu beantworten, se bleibt ferner zu erwägen, auf welche Weise der Zweck der Maßregel am sichersten erreicht werden möchte. Es ist vorgeschlagen, entweder bei der Einfuhr von Getreide Zollquittungen zu ertheilen, auf Grund deren bei der Ausfuhr einer entsprechenden Menge gleichartigen Ge⸗ treides der entrichtete Zollbetrag zurückzuzahlen wäre, oder bei der Ausfuhr Berechtigungsscheine auszustellen, auf Grund deren eine

Sommers dorrꝝ.— YR. andstaumerster a. Carl von Walbeck (Braunschweig). Fr. Land ⸗˖ schafts⸗ Rath Marie von Besser, geb. Richter Berlin). Hr. General ⸗Lient. z. D. Otto von Gaertner (Wiesbaden). Srn. Geh. Hof⸗-Justiz⸗ Rath Fleischhammer Tochter Lili (Berlin).

entsp de Menge zollfrei eingeführt werden dürfte. Gegen den ersteren Vorschlag spricht . daß, da die er *r einfuhr die Ausfuhr um ein Vielfaches überschreitet und eine Aende—= rung hierin schon infolge der natürlichen Bevölkerungszunahme bis auf weiteres nicht zu erwarten ist, die zur Zollvergütung berechtigenden Scheine in einer das Bedürfniß weit übersteigenden Anzahl vorhanden und demzufolge beträchtlichen Werthschwankungen unterworfen sein würden. Sine solche Regelung würde aber auch das Ziel der Maß— regel verfehlen, indem sie mehr dem Einfuhrhandel zu statten käme, als der inländischen Landwirthschaft und dem Export ihrer Produkte. Auch dürfte eine mißbräuchliche Ausnutzung der über die Nachfrage hinaus vorhandenen Scheine zu spekulativen Zwecken kaum zu verhüten sein. Es empfiehlt sich deshalb, den zweiten Weg u gehen, bei welchem die Sicherheit besteht, daß, die n . 2. o das ; mäßig übersteigen wird, die vorbezeichneten Gefahren ausgeschlossen bleiben. Der Werthstand der Scheine wird immer nur . 1 6. ringes hinter dem nominellen Zollwerth zurückbleiben, fodaß ein irgendwie ins Gewicht fallendes Abbröckeln des Zolls nicht zu be— fürchten ist. Daß durch die Gewährung der Einfuhrvollmachten ein künstlicher und . Anreiz zum kene geschaffen und hieraus ein das Bedürfnis überschreitender Iãnport mit starkem Preisdruck erwachsen würde, ist schon im Hinblick auf die natürlichen Produktions verhältnisse Deutschlands im höchsten Grade unwahrscheinlich.

Nach dem Urtheil der Sachwerständigen des beiheiligten Handels— standes ist mit Sicherheit zu erwarten, daß die Einfuhrscheine sämmt— lich oder zum größten Theil von den Exporteuren selbst wieder zum Zweck der Einfuhr ausländischen Getreides werden verwerthet werden, sodaß sie nur ausnahmsweise in andere Hände übergehen dürften. Die in Süd und Westdeutschland laut gewordene Befürchtung, daß die Scheine in großer Anzahl dort hingelangen und zu einem Preisdruck führen würden, erscheint hiernach nicht begründet. Um indeß auch die Besorgniß, daß die Unterwerthigkeit der Einfuhrscheine zu einer Ab— minderung der Wirksamkeit des Zolls führen könnte, gänzlich aus—

Angebot regel⸗

ö b.

zuschließen, wird sich eine Ermächtigung des Bundesraths empfehlen, wonach derselbe die Anrechnung der Einfuhrscheiie nach Maßgabe ihres Zollwerths bei der Begleichung von Zollgefällen auch fuür andere Waaren als Getreide gestatten darf. Von einer derartigen Maßhregel kann vorausgesehen werden, daß sie den Handel mit Einfuhrfscheinen, wenn es überhaupt zu einem solchen kommt, auf diejenigen Landestheile beschrãnkt, in denen der Getreideerport stattfindet, da daselbst überall auch ein erheblicher Import zollpflichtiger Artikel, wie beifpielsweife Hol, Kolonialwagren 2c. besteht. Durch die so gebotene Möglichkeit, e 8 ** * r ö f 6 die Scheine am Ort ihrer Ausstellung selbst vortheilhaft wieder zu verwerthen, entfällt das Bedürfniß, sie anderswo unterzubringen, und wird die Möglichkeit ihrer lokalen Verwendung wesentlich erhöht. Bei der ausnahmsweisen Natur der Maßregel wird es sich em— pfehlen, dieselbe auf die Hauptgetreidearten einschließlich Hülsen⸗ früchte zu beschränken. Für die übrigen der Nr. 9 des Zolltarffs an— ebörenden Getreidearten wird ohnehin das Bedürfniß einer gleichen Frleichterung kaum anzueikennen sein. .

Die Beibehaltung der im § 7 Ziffer 1 des Zolltarifgesetzes vor⸗ gesehenen Transitlager ohne amtlichen Mitverschluß, in welchen die Behandlung und Ümpackung der gelagerten Waare uneingeschrãnft und ohne Anmeldung und die Mischung derselben mit inländischer Waare zulässig ist, erscheint im Interesse des Getreidehandels geboten. Die vorgeschlagenen Aenderungen hinsichtlich der Behandlung dieser Lager werden durch die grundsätzliche Beseitigung des Identitäts⸗ nachweises bedingt. Da die Möglichkeit nicht ausgeschlossen ist, daß versucht werden könnte, durch die Ausfuhr geringwerthigen oder mit Unreinigkeiten versetzten Getreides die Zollkasse zu benachtheiligen, so war hiergegen durch die gesetzliche Ermächtigung des Bundesraths dahin Vorforge zu treffen, daß derselbe eine Mindestqualitãt des auszuführenden Ge— treides festsetzen kann.

Es ist indeß hiermit nur beabsichtigt, Mißbrauch der Vergünsti—

gung zu. defraudatorischen Zwecken aue zuschließen. .

Nach weisung

der

Ausfuhr von Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Hülsenfrüchten und Malz in den Jahren 1880 bis 1892 aus dem freien Verkehr des deutschen Zollgebiets.

Ausfuhr

Weizen Tonnen. 5

Roggen Tonnen.

Malz

Tonnen.

Ger ste Tonnen.

Hülsenfrüchte Tonnen.

Hafer Tonnen.

4. 5.

178 170 53 388 62 502 S0 758 36193 14080 8294 3198 23840 3138 1112 2262 758 608 206 119 337 134 244 891

43 564 31591 25 779 41323 18527 12 821 16493 8285 1815 328 451 373 172 . 9567

40 352 23 599 30 262

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Dozent vol zus: Taremrmi me pigrappft und uevungen an den In⸗ schriften. Philologische Uebungen über Senerg's Apecolocynthosis. Privatdozent Dre scher: Goethe s Dramen. Neuhochdeutsche Metrik. Geschichte der germanischen Philologie. B. Mathematisch⸗naturwissenschaftlich / pharmazeutische Abtheilung.

10 b, pr. e . Der Anfang des Semesters ist auf den 16. April 189 festgesetzt.

Reichs münzen.

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pfennigstũcke 16 * 16 .

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Thätigkeit der Schiedsgerichte in der Unfallver⸗ nängelt hatte, das Wort der e Geheime Ober⸗Regierungs Rath von Woedtke: ht zugeben, daß die gewählten Arbeitervertreter für btliche Thätigkeit des Reichs ⸗Versicherungsamts des Ver⸗ rbeiter entbehrten. Die Grenzstreitigkeiten zwischen den ufsgenossenschaften und der Vorwurf der Humanität och nicht die Berechtigung des Wunsches auf Aufhebung snrichtung. Bei der Revision des Gesetzes werde den iten durch eine einfache Vorschrift vorgebeugt werden. nsche, den Verunglückten eine möglichst ausgiebige Rente sej die ganze Sozialreform durchtränkt. * 6 (dkons.) regt eine Regelung der Arbeiter⸗ ge von Reichswegen nach dem Vorbilde der Reichs Unfallversicherung an. Die Schaffung kleiner Wohnungen zesetz zu fördern, hätten schon Lechler und Schäffle neuerdings habe des Verband evangelischer Arbeiter- petitioniert, daß die Gelder der Invaliditãts⸗ und ungs⸗Anstalten für diesen Zweck in umfassendem Maße zt werden möchten. In Hannover sei die dortige gutem Beispiel vorangegangen. Redner fragt, wie weit bBersicherungsanstalten von ihrer Befugniß, bis zu ein Vermögens im ganzen 37 000 000 zur . on Arbeiterwohnungen zu verwenden, Gebrauch gemacht sucht, wenn das noch nicht geschehen sein sollte, mit auf diese Verwendung von Amtswegen hinzuwirken. ft von einer Abänderung des Gesetzes eine Erweiterung nfreundlichen Bestimmungen. t Qber⸗Regierungs Rath von Woedtke: Von der mächtigung ist bereits in weitgehendem Maße Gebrauch en. Bis jetzt sind über vier Millionen für diese Zwecke eine noch größere Summe zur Verfügung gefstellt. erung dieser Beftrebungen sind die Versicherungsanstalten nom; das Gesetz kann sie nicht zwingen. Sie müssen ge sicher gehen und haben deshalb sorgfältig zu prüfen, vorgebrachten Anträge auch alle Garantien unbedingter ten. Außerdem muß der Garantieverband seine Geneh⸗ ilen, und auch dazu kann er nicht gejwungen werden. J. die Gesetzgebung auszusprechen, begegnet noch leb⸗ enken. chönlank (Soz.) ersucht um Aufklärung über die Interschiede in der Zahl der dauernd und der vorüber⸗ zerbsunfähigen im Bereich der landwirthschaftlichen Be⸗ haften. Die Feststellung einer vorübergehenden Erwerbs⸗ ei ja viel vortheilhafter für die Berufsgenossenschaften, organisierten Unternehmer, aber daraus allein ließen sich hohen Differenzen nicht erklären; die Ursache müsse bei den Organen und in der verschiedenen Rechtsprechung Zahl der Versicherten werde verschieden angegeben; nach in Ober⸗Regierungs⸗Rath von Woedtke sind es 114, nach . . 9 ö Da bleibe übrig, daß für 2 Millionen Versicherungspflichtige 97 Marken nicht zur Verwendung kamen. . 4 n. BVersicherungsamts und seine Judikatur babe bisher die iedigen können; aber diese Tendenz scheine jetzt etwas zu gerathen, vor allem durch den überwiegenden Einfluß ratie und des Formalismus. Die Praktiker, Aerzte kämen allmählich den Juristen gegenüber ins Hinter⸗ is lasse sich auch an der neuesten Rechtsprechung nachweisen. Ein Arbeiter, der an einer geringen, nicht störenden geistigen Anomalie litt, wurde durch einen wer verletzt, daß er ins Irrenhans gebracht und für lärt wurde. Während nun nach früheren Entscheidungen Versicherungsamt dem Verletzten eine Rente für die twerbsunfähigkeit zugesprochen hätte, ist jetzt entgegengesetzt rden. An der Hand eines ärztlichen Gutachtens, welches Deise besagt, daß der Mann auch ohne den Unfall binnen verrückt geworden wäre, hat das Reichs. Ver cherungsamt der Mann die Rente bloß für ein Jahr erhalte. schritt in der Judisatur ist von den weitestgehenden lange der Wirkliche Geheime Ober⸗Regierungs⸗ Rath an der Spitze steht, wird es ja nicht so an, Urhven, auer wir kennen seinen Nachfolger nicht. Jedenfalls wird sich hieraus eine neue Quelle für unzählige Prozesse und Rekurse ergeben. Um dieses Loch zu verstopfen, sollte das Reichs⸗Versicherungsamt noch einmal die ganze Frage grundsätlich prüfen und, wenn irgend möglich, diesen Spruch umstoßen. Der Bundesrath weiß doch jedenfalls . ce, et nit der psychiatrischen Ausbildung gut steht.

1

unserer Aerzte nicht

gef e , . 2 erer r, Pint. Dentscher Reichstag. ossen). Prof. Hosius: Paläontologie, 2. Theil. Prof. Salkowski: . ; Konzerte. e. Organ schẽ Chemie ee ae h ralf. zegrth be ebnen n 44. Sitzung vom Donnerstag, 8. Februar, 1 Uhr. Sonnabend? Der Lientenant zur See. Dpe⸗

eater⸗Anzeigen. ; chemischen Laboratorium. Prof. Kil fing? Analhtische Geometrie, Die zweite Berathung des Spezial t 5 deig rette in 3 Akten (nach einer älteren Idee) von Konzert · Gaus. Sonnabend: Karl Meyder. Redakteur: Dr. H. Klee, Direktor. . ., ö . . . K

ö ; L Theil. Theorie der Differential Gleichungen. Planimetrische ĩ ĩ ̃ Königliche Schauspiele. Sonnabend: Opern · Schlack und L. Herrmann. Mußt don Louit Konzert. Vorsp. Oper ‚Libussa“ von Smetana. Berlin: e, Tonstruttions · Iufgabe. Uebungen 39 . ö G haus. I6. Vorstellung. Auf Allerhöchften Be. Roth. i von Julius Fritzsche. Sup. Die weiße Dame von . Prolog Verlag der Gppedition Scholy. Proel Bre feld; Systematische Botanif. durch die Entwicklungs.“ Ueber den Beginn der Verhandlung ist bereits in der Nummer ehbl. Die 5 des Regiments. . Dirigent: Herr Kapellmeister Federmann. Anfang aus, Der Bajgzzo⸗ von Leoncaballo. Mein Traum.. Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagt⸗ . k Demonstrationen. , , vom Donnerstag berichtet worden. Nachdem das Kapitel amt ist eine richterliche Behörde, die in letzter Instanz entscheidet; sie ö , ,, , , , ,, n , , JJ Dirigent: Kapellmeister Pr. Muck. Duperkure Freitag, 16. Februar: Mit neuer Ausstattung. Klänge aus Steyermark für Pifton von Hoch (Herr Sechs Beilagen kKbrer;. Elemente der hien fl ift 3. Theil Theor. Versicherungsamt“ im weiteren 2 Berathung bei einer Korrektur der. Unfallversicherungegesetzgebung cine Ein Feidiager in Schlesien won Giacoms Meyer Zum erf ter Male Brautjags. Spetette in] Werner). (enschließlich Börsen⸗ Beilage. ö zur Erwiderung auf Ausführungen des Schmidt, Vorschrift zu erlassen sei, welche die Mißstände unmoglich

r. Militär ⸗Intendantur Rath Georg Len

Staatssekretär Dr. von Boetticher:

Ich habe nur den letzten Theil der Ausführungen des Herrn Vorredners gehört, wegen anderweitiger Dienstgeschäfte konnte ich früher nicht hier sein. Ich bedaure, daß ich auf diesen letzten Theil seiner Ausführungen nicht eingehen kann. Das Reichs⸗Versicherungs⸗

Friedrich · Wilhelmstädtisches Theater. Chausseestraße 25

Optik) * Praktische Uebungen im physikalischen Laboratorium.