1894 / 36 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 10 Feb 1894 18:00:01 GMT) scan diff

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zu lassen und es wäre deswegen zu wünschen, daß die Inkraftsetzung

mit möglichster Beschleunigung betrieben wird“. Zu beziehen ist die ö. 4

auch vom Friedrichstr.

2 , , 2 6269 . 6 den . nn scha on Berlin einberufene, von Kaufleut

und Industriellen in großer Zahl besuchte Versammlung i fe .

ihrer

diesen Interessentenkreisen Gelegenheit gegeben wurde, Stellung zum deutsch- russischen Handelsvertrag Ausdruck geben. Der Geheime Kommerzien⸗Rath Frentzel die Versammlung mit einem Hoch den Kaiser und König und

einer Ansprache, die

dem Satz gipfelte, das Erreichte sei etwas Großes und man . ) Stadtrath Dr. Max Weigert ging alsdann in einem Vortrag näher auf die Vertrags⸗

müsse dankbar sein, daß es so gekommen.

üre sowohl vom Bureau des Zentral verbandes deutscher Industrieller, Berlin W., Charlottenstr. * ᷓ* 8 des Deutschen Handeltags, Berlin C., Neue

grei eröffnete auf Seine Majestät

zu

in

bestimmungen ein und erklärte, daß es durch den Vertrag nur zwei leichmäßig geförderte Interessenten gebe. Der Redner ahl di ö ol ender Entschließung, der die Versammlu 4 Februar 1894 auf

nnahme

Erklärung:

I) Der nach langen Verhandlungen zwischen den beiderseitigen bschluß eines umfassenden, auf zehn Jahre fest⸗

Regierungen erreichte elegten Tarifvertrages zwischen Deutschland und Rußland vervoll⸗

9 ö eltesten der Kaufmann im Börsengebäude v lt r werbetreibenden und Kaufleute Berlins ö k

Die am 9.

ändigt das in dankenswerther Weise im Jahre 1891

trägen mit Konventionaltarifen, welche allein dem

erfreuli

mit großer erufung der

eschließen hiermit folgende

. n Angriff ge⸗ nommene und im Jahre 1893 fortgeführte System von Han 22 mit Konven rrif z internationalen Verkehre die für seine gedeihliche Entwickelung unenthehrliche Sicher⸗ heit p Zollerhöhungen des Auslandes gewähren können, m Umfange.

2) Der Vertrag beendigt den seit einem halben Jahre bestehen⸗

in hoch⸗

den bedauerli enen

ortdauer w 5 8.

sr ,

wurde

2

en Beziehung

ä 2 ente ng,

rovinzen von großer Pe,

den landwirthschaftliche

Aus diesen Gründen

rsammlung an den Deutschen Reichstag das dringende rrussischen Handelsvertrag seine Zu.

—— ——

Im Jahre 1893.

Im Jahre 1892.

Mithin im Jahre 1393 mehr (4), weniger (— .

Ober⸗ Bergamtsbezirk.

Viertel⸗ j jahr. Betriebene

. Werke Förderung. (

t

Absatz. t

Anzahl der Arbeiter.

Werke.

Betriebene

Förderung. Absatz. t t

Anzahl der Arbeiter.

Betriebene

Werke. Förderung.

t

138 5273 827 4718461 5 261 856 5431343

—— S833

4733 748 4158373 4767 943 5152192

3 400 71138 71069 2467

125 131 131 136

5 042222 4476417 41982528 5348 M5

4 435 106 4000790 4519393 4995359

75 457 722 286

71676

2300

298 642 157583 248 560 156 833

231 605 242 044 279 328

83 268

20 685 487

3344 2307 2341 2424

18 812 256

2949 10988 2335 2552

72016

88 45 50 49

131

19 849 242

5347 4388 5176 5271

17 950 648

4144 2 865 4918 5524

73 127

117 112 106 104

i. i.

S36 245

2003 2081 2835 2347

dbl 608

1195 1777 2583 2272

k. 1

10416

124019 123 410 134 906 13 147 154

O OOO DN do N ο

Klausthal

8 924

116663 120 471

1186

140352

58

3672 3 625 3616 3598

20182

133 786 130 631 142744 151471

17451

122 505 124 807 136 424 144325

110

3591

3633 3543 3697

8 527

5 842 1336 58235 3575

9766

2767 7221 78335 4317

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529 489

166 9456277 ; 3 h 3. 742 ö ; 46 114 Dortmun . 165 10 269 477

508 672

9 451 053 28 021148 9 845 658 10376575

3 628

144922 144781 145 578 150 386

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528 061

8 837 556 8 442 828 98513 443 10006615

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8 902818 8 418938 9 536 754 9 989556

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29 143

5h38 459 625 704 309360 279941

19389

oI3 497 975 370 332 315 365 66

1665 38 615 610

26 1812228 26 1853944 26 2011225 26 2121488

38 694 434

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36 201 36 132 37074 38379

171

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36 847 1466 36 800 442

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1893 992

201 040 123 779 59 810 33 520

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26 7798 885

345 16669 695 340 15741864 339 17256442 340 17971886

7612 835

16060 496 15 M4591 16732 925 17769199

36 947

258 283 255 721 257378 264 879

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337 342 339 344

8 170 353

16111507 14990925 16776078 17567 045

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15 356 344 14 468 580 16219791

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38 645

261 240 254 492 255 246 259 90

351 409

04 062 750 939 5, ol 606 011

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404841 230 hb 3 368

341 67 639 887

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259 065

341

bh 445 555 63 260 546

257 720

Uebersicht über die Ergebnisse des Braunkohlen⸗Bergbaues in Preußen für das Jahr 1883, (Na vorläufigen Ermittelungen.)

123 837 21 105 991

114109

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3 3 3 3

75 263 S4 726 113 685

881

1378 1270 1286 1322

375 39 141 40

129 885

107 965 115 863 131709

24 454 79 456 85 775 99693

1439 1329 1320 1379

5 . 480 364 286 H13134 . 2

fre * fer f

K verglichen gegen das Jahr 1892.

4048 I 3274 1754

251

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292 296 297 288

475 897

3 653 427 3987059 4284020

161 366

365 545

2876194 3067681 3287 3552 551

522

1314

26 213 24933 24 756 2590988

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299 296 291 291

359 378

2 868109 2 959 895 3 209 543 3514046

485 422

3 822 666 3568 497 3 897 4599 4272 896

1367

25 662 25 647 25 482 26 041

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24114 84 930 89 tzo0 11124

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293 15723058

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76 377 61 58 166 49 71 4592 62 1063 949 92

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. 22 II. 23 Klausthal .... II. 23

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1067 997 983

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15 561 518

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1085 1015 1076 1189

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161 540

6316 5294 2211 10470

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309 94 265

274540 258 226 446 214 231 573 185 276 063 281

Summe 23 1 51

. 47 III. 48

420

105 786 335 613

313 295

225 246 233 524 188 239 243 009

268 306

210 828 208 476 176 831 248567

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2319 2361 2172 2165

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IV. 47 Summe 48

P. 401

. 1. 161

Zusammen in Preußen . III. 404 IV. 397

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S6

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4260 489 3973446 4275224 4714703

844 702

3242 444 3300270 3 536 800 3944465

2264

30 505 30 352 30050 30774

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14817 68 h84 128 969 48 889

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261 259 330773

Summe 399 rA

Zu rbeiterbewegung.

In Neustadt a. d. Orla befinden sich einer Mittheilung des Vorwärts zufolge die Tischler fortdauernd im Ausstand.

Hier in Berlin bildet bei den Maurern die Organisations⸗ form noch immer den Gegenstand des Haders und die angestrebte Einigung der lokalen und zentralen Vereine ist noch immer nicht ge⸗ lungen. Eine Konferenz von Vertrauensleuten beider Richtungen hat nach langen Verhandlungen folgenden vom , Vorwärts“ mitgetheilten Beschluß gefaßt: Der Generalbevollmächtigte der zentralisierten Maurer Deutschlands, sowie der Vertrauensmann der lokalen Organi- sationen haben gemeinschaftlich eine Konferenz nach Altenburg i. S. zum 4. März d. J. einzuberufen. Zweck der Konferenz soll sein, die Einigung der beiden streitenden Theile zu vollziehen oder die Grund⸗ lage zu bestimmen, auf welcher die Einigung zu erringen ist. Ueber die Zahl der Theilnehmer haben die beiden genannten Personen sich zu verständigen mit der Maßgabe, daß von jeder Seite die gleiche Anzahl und nicht mehr als zwanzig Personen insgesammt an der Konferenz theilnehmen. Die Kosten der Delegation trägt jeder Theil für sich. In einer Maurerversammlung am Donnerstag fand dieser Beschluß die beantragte Zustimmung.

Aus Wien meldet ein nnn shes Telegramm: Eine Versamm⸗ lung von 2000 Arbeits losen, die gestern in dem Vorort Meidling abgehalten wurde, ist infolge maßloser Angriffe gegen die Regierung aufgelöst worden. 400 Theilnehmer an dieser Ver⸗ sammlung zogen nach dem Rathhaus, um dort eine Demonstration zu veranstalten, sie wurden aber gegenüber dem deutschen Volks⸗ Theater ohne Widerstand zerstreut.

Ueber den Bergarbeiterausstand in Ostrau (vgl. Nr. 34 und 35 d. Bl. liegen folgende neuere Meldungen vor: Aus Mährisch⸗ Ostrau berichtet W. T. B.“, daß gestern ungefähr 150 aus⸗

ständige Bergarbeiter von der theilung der

nahmen zur Aufrechter

Durch Verordnung der Königlich norwegischen Re B. d. M. sind die belgischen Provinzen Namur und choleraverseucht erklärt worden.

N V

Gendarmerie

oss. Ztg.“

gegen zerstreut

den Wilhelmsschacht wurden. aus Beuthen

Masregeln. Norwegen.

zogen, Einer Mit⸗ ; aus zufolge wurden auf der Grube Hermenegill bei Ostrau am Donnerstag 150 Arbeiter ausständig; sie verlangen höhere Löhne. 78 wieder an, die ene, blieben ausständig. Die Behörde traf Maß⸗— nah altung der Ordnung, da ein gro befürchtet wird. Vom heutigen Tage meldet man dem . D. B aus Mährisch⸗Ostrau: Der 2

fortgesetzt an Ausdehnung; man befürchtet, daß nach der Auszahlung eine weitere Zunghme stattfinden werde. bisher noch nicht ernstlich gestört worden.

Die Feilenarbeiter Oesterreichs haben, wie im ,„Vor— 2 G 3 , der Firma Böhler u. Komp. in Hainfeld, Kapfenberg und Pruckbach bei Waid⸗ hofen a. d. bbs die Sperre verhängt. ; 9 ö

Nach Mittheilung des Statistischen Amts der Stadt Berlin sind bei den hiesigen Standesämtern in 28. Januar bis inkl. 3. Februar er. zur Anmeldung gekommen: 10918 Lebendgeborene, 212 Eheschließungen, Sterbefälle.

Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs⸗

Nach Verhandlungen fuhren ßer Ausstand tand der Kohlenarbeiter

Die Ruhe ist

der Woche 33 Todtgeborene, 679

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Handel und Gewerbe.

Die Dortmund⸗Gronau-Enscheder Eisenbahn bringt, wie die Rh. Westf. 3. meldet, für die Stammaktien wie für die k 45 o, zur Vertheilung. Die Einnahme des Monats Januar d. J. ergab gegenüber dem Vorjahre ein Mehr von über 10 0004 Zur Erweiterung der Bahn, sowie Vermehrung des Lokomotip—⸗ und Wagenparks beabsichtigt die Bahnverwaltung wegen der in sicherer Aussicht stehenden Vermehrung des Kohlenverkehrs infolge Betrieb— nahme eines neuen an die Bahn angeschlossenen Kohlenschachtes eine Kapitalvermehrung durch Ausgabe junger Aktien.

Paris, 19. Februar., (W. T. B.) Der frühere Deputirte Baron Soubeyran, Direktor der Banque d' Escompte, wurde gestern Abend auf Anschuldigungen hin, welche seine Geschäfte⸗ führung betreffen, verhaftet. .

Verkehr s⸗Anstalten.

London, 9. Februar. (W. T. B.! Der Union⸗Dämpfer Mexican“ ist am Mittwoch auf der Ausreise in Kapstadt ange kommen. Der Cgstle⸗Damp fer Dounge Castle hat gestern auf der Ausreise die Cangrischen In seln passiert. Der Castle⸗Dampfer „Drum mond Castle“ ist heute auf der Ausreife von London abgegangen. Der Castle⸗Dampfer ‚Dunbar⸗Castle' ist auf der . am Montag von Kap stadt abgegangen. Der Castle=

ampfer Pembroke Castle“ hat auf der Heimreise gestern M ade ira passiert. Der Castle⸗ Dampfer Ro slin⸗Ca t le' ist auf der Heimreise gestern von Kapst adt abgegangen.

n 36.

zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger Berlin

Zweite Beilage

n, bend, den 10. Februar

und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten. 13. Sitzung vom 9. Februar 1894.

Die im Anfangsbericht in der Freitagsnummer d. Bl. auszuͤglich mitgetheilte Rede, mit welcher der Minister für JTanbwirthschaft ꝛc. von Heyden die Interpellation des Abg. Knebel beantwortete, hatte folgenden Wortlaut:

Der Herr Interpellant hat im Anfang seiner Ausführungen aus geführt, daß die Interpellation keinerlei Einwirkung auf das Aller⸗ höchste Begnadigungsrecht beabsichtigt. Ich acceptiere dies und will bezüglich des Umfanges der Delegation an den Landwirthschafts⸗ Minister erwähnen, daß durch Allerhöchste Ordre vom 15. Dezember 1880 dem Minister für Landwirthschaft in Zusammenfassung mehrerer älterer Allerhöchster Ordres die Ermächtigung ertheilt ist, in allen Forstkontraventionsfällen einschließlich der Forstdiebstähle Geldstrafen, welche den Betrag von 30 M nicht übersteigen, ganz oder theilweise zu erlassen.

Die Interpellation führt aus:

Die Futternoth des letzten Sommers hat in umfangreichen Gebieten des Staats massenhafte Forstfrevelstrafen zur Folge gehabt auch in solchen Fällen, wo die Strafthat in Anbetracht der außer⸗ gewöhnlichen Umstände als entschuldbar betrachtet werden muß.

Die Unterzeichneten richten an die Königliche Staatsregierung die Anfrage, ob und in welchem Umfange dieselbe geneigt ist für solche Fälle Allerhöchsten Orts die Begnadigung in Antrag zu bringen. ü

Die Interpellation beschränkt also die Straffälle, für die sie sich interessiert, auf solche Fälle, wo die Strafthat in Anbetracht der außer⸗ ordentlichen Umstände des vorigen Sommers als entschuldbar betrachtet werden müsse. Aber, meine Herren, Sie werden mir zugeben, daß dies keine Umschreibung einer bestimmten faßbaren Kategorie ist. Die König⸗ liche Staatsregierung hat sich mit der Angelegenheit befaßt und ist in Uebereinstimmung mit dem Herrn Interpellanten der Ansicht, daß von einer allgemeinen Amnestie keine Rede sein kann. Wenn das feststeht, und es auch nicht möglich ist, einzelne Kategorien für lokal begrenzte Landestheile herauszugreifen, so bleibt nur übrig, jedes einzelne Begnadigungsgesuch in gewohnter Weise zu prüfen. In diese Prüfung, meine Herren, bin ich eingetreten. Die meisten Fälle unterliegen meiner Zuständigkeit. Wo dies nicht zutrifft, werde ich nach Lage des Falls, wenn eine Begnadigung meiner Ansicht nach angezeigt ist, sie auch Allerhöchsten Orts in Vorschlag bringen. Bei der Beurtheilung des einzelnen Falles trage ich den außerordentlichen Umständen, welche zum Bedauern der Staatsregierung und aller Betheiligten im vorigen Jahre ge— herrscht haben, vollste Rechnung; aber die Würdigung dieser Ver⸗ hältnisse ist nach Ansicht der Staatsregierung nicht dazu ausreichend, um lediglich aus diesem Grunde Straffreiheiten eintreten zu lassen. Ich bin zu einer Milderung der Strafe im Einzelfall bereit, völliger Straferlaß in all' den Fällen, wo es heißt: die Leute sind durch die Noth dahin gebracht, daß sie Mein und Dein nicht mehr unterschieden, sondern Nahrungsmittel für das Vieh genommen haben, wo sie dieselben fanden, ein Erlaß der Strafe in all' diesen Fällen würde lediglich die gefährliche Folge haben, daß die Begriffe über das Eigenthum für die Folge vollständig verwirrt werden. (Sehr richtig! rechts.)

Meine Herren, Sie dürfen doch nicht verkennen, auch seitens des Herrn Interpellanten ist das anerkannt was der Staatswald und in noch höherem Grade, füge ich hinzu, der Privatwald und der

Gemeindewald in den schwierigen Verhältnissen des vorigen Sommers geleistet haben. Aber es ist auch vielfach vorgekommen, daß unter völliger Nichtachtung bestehender Anordnungen verwüstend in den Wald eingegriffen ist. Der Herr Interpellant ist mit mir darin ja auch einverstanden, daß solche Fälle selbstverständlich keinen Anspruch auf Begnadigung haben, sondern der gesetzlichen Ahndung verfallen müssen. In anderen Fällen wird ja auch zum Erlaß der ganzen Strafe geschritten werden; aber doch auch nur da, wo ganz unabhängig von den außerordentlichen Verhältnissen des vorigen Jahres auch unter gewöhnlichen Verhältnissen diese Begnadigung gerechtfertigt gewesen wäre. Ich wiederhole und halte mich in diesem Augenblick streng an die Interpellation, indem ich auf die allgemeinen Ausführungen des Herrn Interpellanten, die er bezüglich der Leistungen und des Verhaltens der Forstverwaltung im vorigen Jahre gemacht hat, nicht weiter eingehe:

Die Königliche Staatsregierung hält eine allgemeine Amnestie nicht für zulässig, dagegen werde ich bei Beurtheilung der an mich herantretenden Begnadigungsgesuche den außerordentlichen Verhält⸗ nissen des vorigen Jahres Rechnung tragen; aber die Berücksichtigung dieser außerordentlichen Verhältnisse kann nicht zu einem Erlaß der Strafe führen. (Bravo! rechts.)

Im weiteren Verlauf der Besprechung der Interpellation

. d. gestr. Nr. d. Bl.) nahm nach dem Abg. Roe ren (Hentr.) der Me ter für Landwirthschaft ꝛc. von Heyden noch ein⸗ mal das Wort:

Meine Herren! Ich kann dem Herrn Abg. Dr. Klasing gegen⸗ äber bemerken, daß ich in der prinzipiellen Beurtheilung des Gnaden⸗ rechts der Krone mit ihm vollständig übereinstimme. Ich glaube aber keinen Zweifel darüber gelassen zu haben, daß ich mit Rücksicht auf die mir delegirten Befugnisse meine weiteren Ausführungen ge⸗ macht habe. Gegenüber dem letzten Herrn Redner und seinen wieder- holt ausgesprochenen Wünschen, ich sollte für ein räumlich begrenztes Terrain einen, generellen. Straferlaß herbeiführen, kann ich nur wiederholen, was ich bereits gesagt habe, daß ein derartiger Schritt nicht in der Absicht der Staatsregierung liegt und nicht liegen kann, weil sich Kategorien nicht aussondern

lassen; ich werde mich nur befassen mit denjenigen Gnadengesuchen, welche an mich herangebracht werden.

Hauptsächlich habe ich das Wort ergriffen, um gegen die Vor⸗ würse, welche der Herr Vorredner gegen die Staatsforst Verwaltung

und gegen die Verwaltungsbehörden in Trier erhoben hat, einige

Worte zu erwidern. Es wird nicht allen der Unterschied gegenwärtig

sein, der zu machen ist zwischen Laubstreun und Laub, welches zum

Futter bestimmt ist. (Sehr richtig! rechts) Der Herr Vorredner hat

vorzugsweise von Laubstreu gesprochen und gesagt, die Re—

gierung in Trier habe Laubstreu nicht verabfolgt, falls nicht vorher von den Gemeinden ein gewisses Quantum

Torfstren bezogen wäre; sowie daß ich genöthigt gewesen

sei, schließlich einzuschreiten und die bestimmte Anweisung ergehen zu lassen, es sollte aus den Forsten Laubstreu verabfolgt werden auch ohne vorgängigen Torfstreubezug. Das ist richtig, aber zur Erklärung wollen Sie sich Folgendes vergegenwärtigen. Mangel an Streu kann un⸗ bequem sein, kann auch die Düngervorräthe für das nächste Jahr schmälern, aber ein Nothstand, der zu Ausschreitungen berechtigt, kann durch Mangel an Streu nicht entstehen. (Sehr richtig! rechts) Das ist eine Verwirrung der Anschauungen, der ich auf das entschiedenste entgegentreten muß. .

Nun aber das Verhalten der Regierung in Trier! Meine Herren, es liegen dort andere Grundbesitzverhältnisse vor als in den meisten anderen Landestheilen: kleinster bäuerlicher Besitz mit aner⸗ kannt zu großer Viehhaltung, der unter gewöhnlichen Verhältnissen kaum in der Lage ist, das Vieh durchzuwintern. Wenn aber in solchen Gebirgsgegenden nicht bloß in Dezennien einmal ein Futter und Streumangel sich einstellt, sondern Streu⸗ und Futtermangel ein wiederkehrendes Vorkommniß ist, welches alle paar Jahre eintritt, dann ist es für die Verwaltungsbehörden gerechtfertigt, erziehend auf die Bevölkerung einzuwirken, daß sie an Stelle der dauernd nicht vorhandenen Laubstreu andere Surrogate nehmen, und das ist die Torfstreu. Deshalb ist es seit Jahren nöthig, die dortige Bevölkerung an den Bezug dieses Materials zu gewöhnen. Die Verwaltung wollte, mit Rücksicht auf die abnormen Verhältnisse und in der Voraussicht, daß der ganze Laubstreuvorrath bald verbraucht werden mußte und daß später die Verhältnisse noch schwieriger werden konnten, ihrerseits nicht auf den ersten Ansturm von dem Verlangen, Torfstreu zu beziehen, welches lange Zeit vorher erhoben war, abgehen. Dies war an sich berechtigt. Ich habe schließlich eingegriffen, weil ich mir sagte, die Verhältnisse sind in diesem Jahr so abnorm, man kann da auch die bestgemeinten erziehlichen Absichten nicht aufrecht erhalten, sondern man muß dem Nothstande Rechnung tragen. Aber ein derartiger Vorwurf, als wenn von der Regierung irreparable Verhältnisse geschaffen seien oder die Leute zur Abschaffung des Viehs durch Vorenthaltung von Laubstreu gezwungen worden seien, ist völlig unberechtigt, denn man kann sehr wohl sein Vieh auch ohne Streu erhalten. (Widerspruch im Zentrum und links) Was machen denn alle diejenigen, die nicht in der Nähe von Forsten wohnen? In vielen Landestheilen hat man ja gar keine Forsten. Ich habe es selbst in meinen eigenen Verhältnissen erlebt, das Vieh hat auch ohne Streu bestanden und bestehen müssen. Also zu sagen: wenn keine Streu da ist, sind die Verhältnisse unhaltbar, ist absolut unberechtigt.

(Bravo! rechts.)

Abg. von Eynern (ul: Es macht auf dieser Seite des Hauses den Eindruck, als ob die Rede des Herrn Klasing vorbereitet war, ehe die Interpellation begründet und vom Manister beantwortet wurde. Die Thronrechte sind uns ebenso klar wie den Herren von der Rechten; aber zu den schönsten Vorrechten der Krone gehört es, auf die Stimme der Noth zu hören, auch hier in der Landesvertretung. Haben nicht auch von Ihnen (rechts) schon manche Herren das Gnadenrecht der Krone angerufen, ohne daß sie sich dadurch eines Eingriffs in die Kronrechte schuldig machten? Wenn der junge Redner der konservativen Partei zu eertte e. mentarischer Erfahrung gelangt sein wird, dann wird er vielleicht selbst erkennen, daß er bei seiner Jungfernrede das Schwert so ge— n, hat, daß er beim Ausholen sich selbst in den Nacken ge⸗

auen hat.

Abg. Jerusalem (Zentr.) weist darauf hin, daß sogar die Gerichte bei schweren Strafen manchmal sich dazu veranlaßt fühlten, die Begnadigung zu beantragen. Wenn bei der Futterngth die Leute in den Wald gegangen seien, so könne man das nicht so scharf auf fassen, wie einen anderen Forstfrevel. Die Leute, die noch nicht bestraft gewesen, seien mit Geldstrafen belegt worden, zu deren Be—⸗ zahlung fie oft Hab und Gut hätten verkaufen müssen. Da könne das n n n. wohl an das Gnadenrecht appellieren.

Abg. Graf zu Lim burg-Stirum (kons.): Ich ergreife nur das Wort, um zu erklären, daß meine Freunde mit den Ausführungen des Herrn Klasing vollständig einverstanden gewesen sind. Derrn Roeren wird wohl die Haltung des Hauses, welches erst versuchte, die Ausführungen des Herrn Klasing durch Lachen zu beseitigen, aber nachher aufmerksam zuhörte, belehrt haben, daß die Rede ihren Eindruck nicht verfehlt hat, und daß Herr Klasing sich mit der einen Rede eine Stellung im Haufe erworben hat, wie mancher nicht in jahrelanger parla. mentarischer Thätigkeit seit 1882. Herrn von Eynern weise ich darauf hin, daß die Jugend noch niemand verhindert hat, ö eine Stel⸗ kung im Hause zu erwerben, und, daß wir Alle, mit der Rede des Herrn Klasing, zufrieden sind. Wir sind hier in der Grundlage der Sache einig. Widerspruch links.) Sie wollen die Kronrechte nicht antasten, das Begnadigungsrecht nicht angreifen; aber was man im gewöhnlichen und im politischen Leben Takt nennt, ist daz, daß man mit seinen Maßregeln und Handlungen auch das thut und erzielt, was man will; Mangel an Takt ist es, wenn man etwas thut und sich dabei nichts denkt und dann sieht, daß man einen anderen Effekt erzielt hat, als man wollte. Ich habe garnichts dagegen und sympathisiere damit, wenn Sie angesichts der Noth die Regierung bitten, der Bevölkerung möglichst zu Hilfe zu kommen; ich een ger, damit, wenn Sie Beschwerden vorbringen daß untere Instanzen nicht nach den Intentionen der höheren Instanzen Fandelt haben und vielleicht aus buregukratischen Gesichtspunkten und übertriebener Liebe zum Walde noch nicht genügend entgegen⸗ gekommen sind. Aber ich stimme Herrn Klasing darin bei, daß er unwiderleglich ausgeführt hat, daß Sie hier die Frage, ob für ganze Kategorien eine Begnadigung eintreten soll, erörtern. Ich gebe zu, ö. zu harte Bestrafungen erfolgt sind, und ich tadle au ö.

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daß einzelne Abgeordnete eine Begnadigung für einzelne solche Fälle aber ich verwahre mich dagegen daß kategorienweise beantragt wird. Durch verleiten Sie nur die Leute zu Recht auf Begnadigung haben solchen Delikten nicht so

befürworten,

Sache hier

Interpellationen Gedanken, daß sie ein es in so ernsten Zeiten mit , genau zu nehmen ist und daß sie von der Regierung die Begnadigung verlangen können. Wir müssen es in der jetzigen Zeit mit dem Schutz

des Privateigenthums sehr ernst nehmen und verhindern, daß der

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Wald preisgegeben wird. Gerade die gesetzgebenden Faktoren, welche die Grenze zwischen Thron und Parlament mit zu entscheiden haben, müssen doppelt vorsichtig sein, in solche Rechte einzugreifen. Was der einzelne Abgeordnete thut, dagegen habe ich garnichts; aber als Abgeordnetenhaus müssen wir uns entschieden dagegen verwahren, daß die Frage der Begnadigung hier angerührt wird. Wenn hier kategorienwelse die Begnadigung verlangt wird, so ist das eine Kontrole des Rechts der Begnadigung. Wir stehen alle auf dem Standpunkt des Herrn Klasing. Als alter Parlamentarier habe ich mich eftert daß er eine solche Rede gehalten hat.

bg. Dasbach (Zentr.) stimmt dem Abg. Roeren bei, daß die unteren Behörden fehr wenig entgegenkommend verfahren seien. Den Gemeinden, fährt Redner fort, wurde in ihren eigenen Waldungen das Laub vorenthalten oder an entlegenen Plätzen, oder erst Monate lang nach ihrem Antrage angewiesen; solche Klagen kommen nicht nur aus dem Trierer Bezirk, sondern auch aus anderen Landestheilen. Der Minister hat eine Ermäßigung des Ankaufspreises für Streu zugelassen; die Regierungen haben von dieser Erlaubniß keinen Gebrauch gemacht. Die Bedingung, daß Torfstreu beschafft werden müßte, ist aufrecht erhalken auch da, wo die Leute den Torf nicht brauchen konnten. In einer Gemeinde blieb Torf unbenutzt liegen; als ein Forstbeamter das sah, dekretierte er, daß der 6 Gemeinde keine Streu mehr gegeben werden dürfe. Redner führt noch eine ganze Reihe anderer Fälle an und greift auf seine Ausführungen beim Etat der landwirthschaftlichen Verwaltung zurück, in welchen er nach⸗ . habe, daß den Gemeinden es nicht möglich gewesen wäre, ei der Bewirthschaftung ihrer eigenen Waldungen mitzuwirken. Wenn solche Fälle untersucht würden, sollte der Minister den betreffenden e, Abgeordneten hinzuziehen.

Minister für Landwirthschaft ꝛc. von Heyden:

Ich kann dem zuletzt geäußerten Wunsch des Herrn Vorredners nicht entsprechen. (Bravo! rechts.)

Abg. Freiherr von Zedlitz (frkons) erkennt an, daß die Ab⸗ geordneten berechtigt seien, Beschwerden vorzubringen, daß die Unter⸗ behörden nicht den Weisungen des Ministers vollständig nach ekommen seien, daß darin auch ein Anreiz zur Selbsthilfe gelegen . aber die Interpellation gehe über das richtige Maß . Ein Eingriff in das Recht der Krone sei nicht zu erkennen; es werde nur danach gefragt, wie die Behörden sich verhalten würden. Deswegen seien die Ausführungen des Abg. Klasing übertrieben gewesen. Aber indirekt werde darauf ,, wie das Gnaden⸗ recht geübt werden solle; deshalb sollte das Abgeordnetenhaus sich von diesen Dingen fernhalten. Dazu komme noch, daß das Miß verständniß erweckt werde, als ob das Privateigenthum am Walde nicht mehr Lschützt werden solle. Man hätte mn der feierlichen Form der Interpellation die Besprechung beim Etat wählen sollen. Durch die AÄntwort des Ministers sei die Sache erledigt.

Ein Antrag der Konservativen au San der Debatte

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wird abgelehnt. Abg. Dr. Dünkelberg (ul.) behauptet, daß die unteren Forst⸗

behörden in den meisten Fällen nicht so entgegenkommend gewesen seien, wie man es nach den Anweisungen der . hätte annehmen können. Die Streuentnahme sei für den Wald in gebirgigen Gegenden nicht so bedenklich, wie für den Wald auf Sandboden. Ein wiederholter Schlußantrag der Konservativen wird

angenommen. . Damit ist die Interpellation erledigt. Es folgt die erste . des Gesetzentwurfs wegen

Erweiterung und Vervollständigung des Staats⸗ eisenbahnnetzes.

Minister der öffentlichen Arbeiten Thielen:

Meine Herren! Ich bitte, mir zu gestatten, wie alljährlich Ihren Berathungen über den Gesetzentwurf, betreffend die Vervollständigung des Staatseisenbahnnetzes, einige kurze Bemerkungen vorausschicken zu dürfen. Der Gesetzentwurf theilt im allgemeinen das Schicksal seiner Vorgänger, denn er darf nicht erwarten, daß er alle Wünsche und Hoffnungen erfüllen wird, die im Laufe des Jahres sich an ihn ge⸗ knüpft haben. Meine Herren, die Ueberfülle dieser Wünsche in allen Theilen des Landes einerseitß und die Ungunst der Finanzverhältnisse andererseits liefern hierfür die genügende Erklärung. Nichtsdestoweniger wird ja die Enttäuschung, die manchem bereitet worden ist, auch hier im Hause demnächst bei der Berathung ihren Widerhall finden.

Meine Herren, der Umfang der Nebenbahnvorlage wird bestimmt durch die Rücksichten einerseits auf den Stand der technischen und administrativen Vorbereitungen für diejenigen Linien, welche im allge⸗ meinen als im öffentlichen Verkehrsbedürfniß zu erachten sind, und zweitens auf die Finanzlage des Staats. Das Finanzinteresse des Staats erfordert es aber überdies, daß in Zeiten, in welchen der Staat mit einem beträchtlichen Defizit in seinem Haushalt zu kämpfen hat, bei der Auswahl derjenigen Linien, welche dem hohen Hause vorge⸗ schlagen werden zur Erweiterung des Staatzeisenbahnnetzes, auch darauf Bedacht genommen wird, daß Linien, welche in absehbarer Zeit überhaupt keine oder doch keine einigermaßen genügende Rente erwarten lassen, selbst dann zurückgestellt werden, wenn ein Verkehrs bedürfniß für sie wohl geltend gemacht werden kann.

Nach diesen Rücksichten, meine Herren, ist die gegenwärtige Vor⸗ lage aufgebaut, und ich hoffe, daß sie denselben nach allen Richtungen entsprechen wird.

Die Vorlage darf den Vergleich gegen die Vorgänger in den letzten Jahren nicht scheuen. Ich möchte mir gestatten, in dieser Beziehung einige Zahlen mitzutheilen. Die Vorlage umfaßt im ganzen zehn Linien, welche einen Gesammtaufwand von 37 287 000 4 verlangen. Davon werden für die Bahnen allein 30 483 000 M er⸗ forderlich sein und 6 804 000 M für Beschaffung von Betriebsmitteln zur Ausrüstung dieser Bahnen. Andere Anforderungen sind in der

Gesetzesvorlage nicht vorhanden.

Das Jahr 1893 hat einen Gesammtbedarf von 48 Mil- lionen, von denen indessen nur 25 Millionen für sechs Bahnen bestimmt waren. Der Rest war verwendet worden zur Beschaffung und zur Ergänzung von Betriebsmitteln und für andere sonstige Forderungen.

Im Jahre 1892 war der Gesammtbedarf 90 Millionen, davon aber nur 2 Millionen rund für Neubahnen, sodaß, abgesehen von den zu beschaffenden Betriebsmitteln, ein Rest von 64 Millionen übrig blieb für zweite Gleise, für Erweiterungen von Bahnhöfen, für Nachforderungen bereits berilligter Kredite u. s. w.

Die Vorlage für das Jahr 1891 hatte sogar einen Gesammt⸗