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gement zu treff en, wonach für die Schüler der Anstalten ein Gottesdienst ihrer Konfession veranstaltet ist, damit weder eine Störung der kirchlichen Interessen, noch der gewerblichen Fortbildungsinteressen ein- tritt. Wesentlich nicht gelungen ist es uns in den größeren und größten Städten. Aber ich möchte die Hoffnung nicht aufgeben, daß es auch dort möglich ist, die kirchlichen Interessen und Unterrichts⸗ interessen zu vereinigen. Ich würde das besonders darin finden, wenn für die Schüler der großen Schulen ein besonderer Gottesdienst ein⸗ gerichtet würde, den sie dann unter Führung ihrer Lehrer besuchen. Das letztere würde ich für außerordentlich wünschenswerth halten. Wenn wir eine Einrichtung hätten, wonach die zahlreichen Schüler der großen z. B. in Berlin bestehenden Schulen unter Führung ihrer Lehrer den besonderen Gottesdienst besuchten, so glaube ich, würde auch für den kirchlichen Sinn und das kirchliche Interesse mehr geschehen, als wenn man nichts weiter thut, als daß man während des Hauptgottesdienstes den Unterricht ausfallen läßt und es den betreffenden Schülern überläßt, ob sie in die Kirche hin⸗ eingehen wollen oder nicht. (Sehr richtig) Ist dieser Weg zu be⸗ schreiten, und können wir zu diesem Ziel kommen, so glaube ich, wird die Absicht, die ich sehr energisch mitverfolge, den kirchlichen Sinn nicht zu unterdrücken, (Bravo!) nicht zu kurz kommen.
Wenn dieser Weg gelingen soll, brauchen wir allerdings Zeit, und ich bin mit dem Abg. von Schenckendorff der Meinung, daß, wie die Dinge augenblicklich liegen, der Versuch gemacht werden sollte, eine Ausdehnung der Uebergangsfrist für einige Jahre zu bewirken. Würde man sich sagen müssen: man weiß bestimmt, daß es nicht zum Ziel führt, dann würde es sicher sein, daß ein anderer Weg gewählt werden muß, der schließlich in keiner anderen Weise zu finden wäre, als durch Aenderung des Gesetzes. Ich würde sehr ungern zu einer Aenderung des Gesetzes übergehen: erstens, weil wir es vor nicht langer Zeit erlassen haben, und weil man sich die Schwierigkeiten auch damals alle vergegenwärtigt hat, wie sie jetzt vorliegen. Man hat damals die Hoffnung gehabt, daß es Wege geben würde, diese anscheinend nicht leicht zu verein⸗ barenden Interessen zu vereinigen. Ich gebe die Hoffnung nicht auf, daß sie noch gefunden werden. Deshalb glaube ich allerdings auch, daß der Weg, den Herr Abg. von Schenckendorff vorgeschlagen hat, versucht werden muß. Ich werde meinerseits bemüht sein, das zu thun.
Nun, meine Herren, gestatten Sie, daß ich mich mit einigen Worten noch zu den Bemerkungen des Abg. Beumer wende. Er hat die Aufforderung an mich gerichtet, dafür zu sorgen, daß die Bestim⸗ mungen, die der Bundesrath bezüglich der Beschäftigung der jugend— lichen Arbeiter in Walz⸗ und Hammerwerken erlassen hat, abgeändert werden, um dem Uebelstande entgegen zu treten, der sich darin gezeigt hat, daß jugendliche Arbeiter aus den Fabriken in einer sehr großen Zahl entlassen sind. Meine Herren, ich erkenne mit ihm an, daß ein Mißstand in dieser Beziehung sich herausgestellt hat, und das liegt namentlich in der Vorschrift, daß Pausen nach einer bestimmten wiederkehrenden Zeit gewährt werden und daß über die Gewährung dieser Pausen eine Liste zu führen sei. Das ist für manche dieser Werke eine Forderung, die allerdings, wie mir scheint, nicht erfüllt werden kann ohne ernste Gefährdung des Betriebes und ohne Ueberlastung derjenigen Vorarbeiter, die mit der Kontrole der jugendlichen Leute beauftragt sind. Wenn er nun aus den hervor— getretenen Mißständen geschlossen hat, daß die bestehenden Vor— schriften lediglich von Juristen ausgearbeitet seien und dabei sich auf einen Vorfall bezog, daß ein Assessor an verkehrter Stelle von Mannes⸗ mann-Röhren gesprochen hat, so kann ich ihm doch darin nicht Recht geben. Diese Vorschriften sind nicht von Juristen ausgearbeitet worden, sondern von Technikern; daß sie nicht in allem gleich das Richtige ge— troffen haben, will ich nicht bestreiten. Man muß aber auf der an— deren Seite auch zugeben, daß in industriellen Kreisen die Neigung doch nicht ganz selten ist, die Bestimmungen, welche die Gewerbe— ordnung über den Arbeiterschutz gegeben hat, nach Möglichkeit leicht ju nehmen. Ich setze in keiner Weise einen bösen Willen dabei vor— aus; ich bin weit entfernt, die krassen Vorwürfe, die man der In⸗ dustrie auf diesem Gebiete macht, zu theilen. Ich kenne sie viel zu gut und viel zu lange, um darin einzustimmen; aber daß es eine Anzahl von Betrieben giebt, die ihrerseits geneigt sind, in ihren Betrieben die Bestimmungen der Gewerbeordnung über Arbeiterschutz nicht oder möglichst wenig zu befolgen, ist eine Thatsache, die außer allem Zweifel liegt, und solchen gegenüber wird es immer noth— wendig sein, daß man Vorschriften trifft, auch wenn sie ihnen nicht gefallen.
Also, meine Perren, ich kann in Aussicht stellen, daß ich meiner⸗ seits versuchen werde, auf eine Aenderung dieser Vorschriften hinzu⸗ wirken. Es haben Untersuchungen an Ort und Stelle stattgefunden; es sind meine Kommissare und Kommissare aus dem Reichsamt des Innern bemüht gewesen, die Verhältnisse in den betreffenden Fabriken genau zu studieren und sich möglichst klar zu werden, was von diesen Bestimmungen als wirksam zu erhalten ist, und die belästigenden Seiten wegfallen zu lassen. Ich werde also meine Zusage erfüllen und bestrebt sein, daß diese Gründe, die zu einer Ueberlastung der jugend⸗ lichen Arbeiter geführt haben, in Wegfall kommen. (Bravo!)
Wenn dann der Abg. Beumer seinerseits wieder zurück— gekommen ist auf den Wunsch, eine Vermehrung der Mittel für das gewerbliche Unterrichtswesen herbeizuführen, so weiß er und das Haus, daß ich auf dem Standpunkt stehe, daß der ge— werbliche Unterricht ein so wichtiges Moment ist, daß der Staat nicht versäumen darf, dem gegenüber seine Verpflichtungen zu erfüllen. Meine Herren, die preußische Staatsregierung hat von jeher auf dem Standpunkt gestanden, daß das Fach und Fortbildungsschul⸗ wesen nicht allein Sache der Gemeinden sein kann. Dieser Grundsatz ist von jeher festgehalten worden in Uebereinstimmung mit der Landes— vertretung; es wird von ihm auch nicht abgewichen werden. Daß wir in diesem Jahre noch nicht dazu gelangt sind, weitere Mittel in den Etat einzustellen für den gewerblichen Fortbildungsschulunterricht, liegt, wie Sie wissen, an der Ungunst der Finanzlage, und unter den vorliegenden Verhältnissen muß ich mich doch schon sehr befriedigt darüber erklären, daß es uns weuigstens gelungen ist, den einen wichtigen Punkt zu erreichen, nämlich die Erhöhung des Durch⸗ schnittsgehalts der an den Baugewerkschulen angestellten Lehrer. Es ist zu diesem Zweck ein Betrag von etwa 100 000 M mehr bewilligt
worden als bisher, und damit wird einer der Wünsche, die ich glaubte im vorigen Jahre voranstellen zu müssen, befriedigt. Im übrigen haben wir im Fachunterricht keine besonders großen Erfolge zu ver⸗ jeichnen. Immerhin haben wir eine Baugewerkschule neu bekommen,
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und ist der Uebergang der Eisenhüttenschule in Duisburg auf den Staat auch möglich geworden. Ich hoffe, daß, nachdem somit in diesem Jahre geschehen ist, was nach Lage der Verhältnisse möglich war, die Verhältnisse sich bessern werden. Ich werde unter allen Um⸗ ständen bestrebt sein, das meinige dazu zu thun, daß die Aus⸗ gaben für den Fortbildungsunterricht den wachsenden Bedürfnissen entsprechend wachsen.
Nun, meine Herren, der letzte Herr Vorredner hat auf die Konsumvereine hingewiesen, und ich kann seinen Bemerkungen gegen⸗ über ja nicht in Abrede stellen, daß durch diese großen Konsumvereine, die die Neuzeit uns gebracht hat, viele kleine Existenzen erschüttert und gefährdet werden. Dieser Thatsache kann man sich nicht entziehen. Es sind Klagen ja vielfach darüber erhoben worden, nicht nur bei mir, sondern sie sind ja auch im Reich, im Reichstag und in Petitionen an die Reichsregierung zur Sprache gekommen, und die Regierungen haben sich bisher auf den Standpunkt gestellt, daß sie alles zu vermeiden haben, was nach gesetzlicher oder nach Verwaltungsthätigkeit hin eine Bevorzugung dieser Konsumvereine gegenüber den einzelnen industriellen Unternehmern bedeuten würde. Diese Grenze sorgfältig festzuhalten, wird auch mein Bestreben unter allen Umständen sein. Es ist mir nicht bekannt, daß staatliche Aufträge vorzugsweise an Konsumvereine gegangen sind; ich weiß nicht, woher der geehrte Herr Vorredner diese Nachricht hat. Diese Klage ist mir bisher noch nicht zu Ohren gekommen, und ich kann nur sagen, aus meinem Ressort liegen solche Dinge nicht vor. Ich möchte es aber auch bezweifeln, daß das in anderen Ressorts der Fall ist. Es könnte sich wohl nur um den sogenannten Offiziers und Beamtenverein handeln. Ich möchte aber nicht annehmen, daß staatliche Verwaltungen überhaupt bei diesen Vereinen etwas bestellt haben, weil es meines Wissens eine Vorschrift ist, daß nur Mitglieder des Vereins bei diesen Konsumpereinen kaufen können, und ein staatliches Ressort nicht Mitglied weder des Militär noch des Beamtenvereins ist. Es kann sich also nur um einzelne Personen handeln, aber kaum um Staats⸗ aufträge. Also, meine Herren, ich kann nur wiederholt die Erklärung abgeben: ich werde nach Möglichkeit dafür sorgen, daß eine Bevor⸗ zugung dieser Konsumanstalten vor den Einzelbetrieben nicht statt⸗ findet. Im übrigen wird man kaum so weit gehen können, die Freiheit des einzelnen so weit zu beschränken, daß man ihn hindert, sich mit seinen Genossen, Freunden oder Mitbewohnern zusammenzu— thun, um sich auf dem Wege des direkten Bezuges die verschiedenen Artikel, die er zu seinem Leben und zu seinem Wirthschaftsbetriebe braucht, billiger zu beschaffen. Ich glaube nicht, daß man so weit wird gehen wollen, auf diese Weise einen Einschnitt in das Genossenschafts⸗ wesen zu machen und Bezüge von bestimmten Waaren aus den Kon— sumanstalten, die ja zum großen Theil auf genossenschaftlichem Wege betrieben werden, auszuschließen.
Abg. Herold (Zentr.) empfiehlt, beim Kalisyndikat die Kon— sumenten nicht zu benachtheiligen; der Landwirthschaftsgesellschaft seien bessere Bedingungen gewährt als z. B. dem westfälischen Bauernperein. Er bittet, in Zukunft den Landwirthschaftskammern eine Einwirkung zuzuweisen.
Minister Berlepsch:
Meine Herren! Ich bitte den Herrn Vorredner, mir nachzusehen, wenn ich im gegenwärtigen Augenblick auf seine Bemerkungen nicht antworte. Erstens sind sie ja eigentlich zum Berg⸗-Etat gehörig, oder zu der Berathung des Gesetzes, das dem Hause vorliegt, über die Auf— findung und Gewinnung der Kalisalze. Zweitens aber — das ist für mich der wichtigste Grund — bin ich über die Bestimmungen der Verträge, die mit den einzelnen Gesellschaften seitens des Syndikats abgeschlossen wurden, völlig unorientiert. Ob die Thatsachen ganz richtig sind, die er uns hier vorgeführt hat — ich weiß nicht, ob er selbst bei diesen Abschlüssen betheiligt ist —, oder ob vielleicht ein Irrthum vorliegt, das weiß ich alles nicht; denn diese Verträge werden nicht von mir abgeschlossen, sondern von dem Syndikat in Staßfurt. Gott sei Dank! Wenn ich erst so weit wäre, daß ich alle solche Verträge auf Kalisalze und auf Kohlen, die wir abzuschließen haben, hier in Berlin abschließen müßte, dann würde ich bedauern, in Ihren Sitzungen nicht anwesend sein zu können, sondern ich würde zu Hause sitzen und mit den verschiedenen Konsumenten über die Preise der Materialien mich verständigen müssen, die sie von mir beziehen wollen.
Diese Verträge werden vom Syndikat abgeschlossen, auf dessen Geschäftẽgebahren ich doch höchstens einen sehr indirekten Einfluß in so fern habe, als die fiskalischen Wake in diesem Syndikat vertreten sind und, ich glaube, ein Fünftel der Stimmen bei der Preisfestsetzung besitzen.
Im übrigen steht in dem Syndikat eine Gesellschaft den land— wirthschaftlichen Vereinen, als anderen Gesellschaften, gegenüber; sie machen ihre Verträge; wenn sie ihnen gegenseitig nicht gefallen, kommen sie nicht zu stande. Diese Verträge haben aber den betreffenden Interessenten bis jetzt, soviel ich weiß, ganz gut gefallen. Ich habe noch nicht eine Klage darüber gehört, ganz besonders nicht von den Bauernvereinen in Westfalen und Schlesien, auch nicht von der Landwirthschaftsgesellschaft. Es lag einmal die Gefahr vor, daß das Syndikat mit der Erhöhung des Grundpreises für Kainit vorgehen wollte; die Gefahr ist beseitigt, es sind neue Vertragsabschlüsse jetzt eben zu stande gekommen, und daraus habe ich doch mit einem ge— wissen Recht den Schluß zu ziehen, daß die beiden Parteien sich über ihre gegenseitigen Interessen in der richtigen Weise verständigt haben.
Aber, wenn der Herr Vorredner wünscht, daß über diese Sache noch weiter verhandelt wird, werde ich, wie gesagt, zu einer anderen Zeit, wenn der Berg⸗Etat zur Berathung steht, gern bereit sein, mir das nöthige Material zu beschaffen, um ihm dann auf seine Fragen spezielle Antwort ertheilen zu können.
Abg. Dr. Irmer (kons.):; In den vereinigten Berliner Kreis⸗ synoden haben nicht bloß die Positiven. sondern auch die Liberalen sich gegen den Fortbildungsunterricht am Sonntag erklärt. Der Minister will nur den Zeichenunterricht am Sonntag stattfinden lassen. Dazu reicht die Zeit von 8 bis 19 Uhr Vormittags aus; allerdings könnte der Unterricht nur im Sommer stattfinden. Einen besonderen Gottesdienst für die Fortbildungsschüler einzuführen, widerspricht dem evangelischen Geiste, der für Jedermann die Möglichkeit zum Befuch des Hauptgottesdienstes verlangt; dieser beginnt seit alten Zeiten um 10 Uhr. Manche Leute meinen übrigens, daß die Fortbildungsschulen gar nichts taugen. Wenn von Amtswegen am Sonntag Unterricht ertheilt wird, so leidet dadurch das Ansehen der Sonntagsruhe. In Hessen hat man z. B. in Mainz, Darmstadt und Gießen den Fort—⸗ bildungsunterricht auf die Wochentage verlegt; dieses Spfer könnten die Meister wohl für Lehrlinge und Gesellen bringen. Dann wird auch der Unterricht obligatorisch werden können, was beim Sonntags⸗ unterricht niemals der Fall sein wird.
für Handel und Gewerbe Freiherr von
Abg. Freiherr von Zedlitz ffr. kons.): Nach dem Vorschlage dez Vorredners würde der Jeichenunterricht nur im Sommer ertheilt werden können; der obligatorische Wochentagsunterricht ist zur Zeit unerreichbar. Deshalb sollten die kirchlichen Instanzen durch Hinaus. schiebung des Hauptgottesdienstes entgegenkommen. Redner bittet e für den gewerblichen Unterricht finanziell besser zu
Abg. Reichardt (nl) lenkt die Aufmerksamkeit auf die Ver⸗ unreinigung der Elbe durch die Abwässer des Mansfelder und des Kalisalz.Bergbaues, die das Wasser ungenießbar und auch gewerblich unbenutzbar machten.
Minister für Berlepsch:
Meine Herren! Den letzten Appell des Herrn Vorredners kann ich nur dahin beantworten, daß ich in dieser Richtung immer thäͤtig gewesen bin, das Mögliche zu thun, um der Beschwerde der Stadt Magdeburg abzuhelfen. Es fragt sich eben, was nothwendig und was möglich ist. Der Herr Vorredner hat darauf hingewiesen, daß an anderen Stellen unserer Monarchie die Wasserläufe geschützt werden, dadurch daß man, wenn es nicht anders geht, die betreffenden Fabriken schließt. Es ist ein großer Unterschied, ob ich in der Lage bin, einen bisher reinen Flußlauf durch Schließung einer Fabrik rein zu erhalten, oder ob ich ein Gebiet vor mir habe, wo es sich um Tausende von Fabriken und Hunderttausende von Menschen handelt, die von der Arbeit in diesen Fabriken leben.
Ich habe mir bereits gestattet, im vorigen Jahre darauf hin— zuweisen. Diese Frage ist jetzt so ungemein schwierig, weil sie eine langjährige Entwickelung hinter sich hat. Stände man vor etwas Neuem, vor der Frage, das Elbwasser reinzuhalten vor den neu ent— stehenden fabrikatorischen Anlagen, so läge die Sache ganz anders; aber Jahrzehnte lang, 20, 30, 40, 50 Jahre hat man die Verunreini⸗ gung der betreffenden Flußläufe, der Elbe und ihrer Nebenflüsse ge⸗ schehen lassen, hat eine große Industrie entstehen lassen, und die heute mit einem Strich todt zu machen, ist eine ganz unmögliche Sache. Ich möchte doch darauf hinweisen, wenn man sagt: die Kalifabriken sind es im wesentlichen, die hier den Schaden machen, und durch die Vorschrift, daß sie ihre Abwässer reinigen, ist die ganze Sache ab⸗ gestellt — ja, meine Herren, daran gerade stößt sich das Unternehmen bis jetzt, daß bisher noch keine Mittel gefunden sind, welche die Fällung dieser Fabrikwässer ermöglichen, ohne Kosten zu erfordern, die den Bestand der Fabriken gefährden und ihr Fortbestehen in Frage stellen. Ich habe mir im vorigen Jahre gestattet, hier Zahlen zu nennen. Wenn der Herr Vorredner sich auf das Gutachten eines Technikers berufen hat, der angegeben habe, daß die Fällung mit Kalk ein einfaches und wirksames Mittel wäre, so kann ich dem gegenüber nur sagen: auf solche einfache Mittel sind wirklich andere Leute auch schon gekommen; sie sind nur zu der Ueber— zeugung gekommen, daß damit das Gewollte absolut nicht er— reicht werden kann. Die fiskalische Verwaltung in Staßfurt ist unausgesetzt bemüht gewesen, neue Mittel zu finden, um die Reinigung der Abwässer zu finden. Noch ist es nicht in ausreichendem Maße ge— lungen. Ich gebe ihm aber gern die Zusicherung, daß ich die Ver— pflichtung anerkenne, unausgesetzt zu suchen, ob es einen Weg giebt, — und selbst mit Kosten, wenn sie nicht zu hoch gehen — die Reinigung dieser Abwässer herbeizuführen.
Meine Herren, ich muß nochmals darauf aufmerksam machen, es handelt sich garnicht um die Interessen der Kalifabriken, sondern es handelt sich um die kolossale Zahl der Konsumenten, die abbängen von dem Bestande der Kalifabriken, im wesentlichen um unsere Landwirthschaft. Wenn Sie dazu übergehen, diesen Fabriken ihre Thätigkeit zu verschließen, so verschließen Sie der deutschen Landwirthschaft den Bezug eines Düngemittels, ohne das sie heute zu leben nicht mehr in der Lage ist. Also es liegen wirklich erstaunlich große Interessen vor, und sogern ich zugebe, daß die Interessen der Stadt Magdeburg auch erstaunlich große sind, so kann man hier eben nur durch sorgfältiges Abwägen, durch langsames und überlegtes Vor— gehen den Versuch machen, diesen Uebelständen abzuhelfen. Eine Ab— hilfe ist in der allernächsten Zeit möglich. Das ist die Beseitigung der Salzzuflüsse, die seitens der Mansfelder Bergwerke durch die be— kannte Katastrophe verursacht sind; diese Zuflüsse werden in Zukunft wegfallen, weil jetzt die Expropriation des salzigen Sees bewirkt ist. Es haben Vorarbeiten stattgefunden, die Wasser dieses Sees über Tage zu ent⸗ fernen und es wird dahin kommen, daß in Zukunft die durch Salz— lager durchsickernden Wasser des Salzsees nicht mehr der Elbe zuge— führt werden. Also diese Kalamität der Versalzung des Wassers wird im Laufe des Jahres voraussichtlich zu Ende sein. Hinsichtlich der Zuflüsse der Kalifabriken kann ich nur die abermalige Zusicherung geben, daß wir nach Möglichkeit dahin streben wollen, die Kalamität, die sich hier zeigt, zu beseitigen.
Der Herr Vorredner hat darauf hingewiesen, daß es doch die Verpflichtung der Staatsregierung sei, der Stadt Magdeburg zu helfen, weil sie ihr die Verpflichtung auferlegt habe, Rieselfelder anzu— legen und die Fäkalien nicht in die Elbe zu leiten. Diese Vorschrift würde erlassen werden müssen ganz abgesehen von allen weiteren Ver— unreinigungen der Flüsse, umsomehr, als jetzt die Gefahr der Ver⸗ breitung der Cholera durch die Flußläufe eine viel klarere geworden ist, als das bisher der Fall war. Also das würde unter allen Um— ständen gefordert werden müssen, daß die Zuflüsse der Fäkalien aus den großen Städten in die Elbe in Zukunft nicht mehr stattfinden, und in dieser Beziehung hat meines Erachtens die Stadt Magdeburg kein Recht abzurechnen und zu verlangen, daß ihr auf der anderen Seite etwas dafür gewährt wird. Ich kann auch nur die früher ab— gegebene Bemerkung wiederholen: ich glaube, es wäre seitens der Stadt Magdeburg richtig gewesen, wenn sie im Laufe der vergangenen Jahre sich klarer vergegenwärtigt hätte, daß eine große Stadt mit einer Bevölkerung von 200 000 Einwohnern den Bezug ihres Trinkwassers nicht aus öffentlichen Zuflüssen nehmen kann. So haben sich die Verhältnisse nach und nach entwickelt und man hätte wohl dort etwas lebhafter bemüht sein können, nach Quellgebieten zu suchen, um den Wasserbedarf der Stadt an anderer Stelle zu decken. Das ist neuer⸗ dings eingeleitet worden, und ich hoffe, daß sich hier eine Möglichkeit ergeben wird, um eine genügende Wasserversorgung für Magdeburg zu erhalten. Ich habe den Herren Vertretern der Stadt bereits mündlich in Aussicht gestellt, daß, soviel an mir liegt, der Stadt Magdeburg die Ausführung der Wasserversorgung nach Möglichkeit erleichtert werden wird.
Abg. En gels (fr. kons) empfiehlt eine Einschränkung der Konsum⸗
vereine. ; . Abg. Schall (kons.) protestiert gegen die Vorwürfe, daß die evangelische Kirche sich dem Fortbildungsunterricht starr entgegen⸗
Handel und Gewerbe Freiherr von
. hätte. Die Forderung, in Berlin den
; e uptgottesdienst dieses
nterticht, wegen zu verlegen, sei ein unberechtigter Singriff in die Selbständigkeit der evangelischen Kirche, die durchaus nicht dem Fort⸗ bildungsunterricht hindernd entgegentreten wolle; dafür sorge schon die Laienvertretung in der Kirche. Ein besonderer Gottesdienst für Fortbildungsschulen wäre kein geeigneter Ausweg. Die Zeit von 7 bis 9 Uhr Vormittags im Sommer, von 17 bis 37 Uhr im Winter wäre durchaus geeignet zum Zeichenunterricht.
Abg. Schm idt⸗Steglitz (kons.) hält es für zweckmäßig, den Zeichen unterricht an jedem zweiten Sonntage stattfinden zu lassen, allen anderen Fortbildungsunterricht aber an den Abenden der Wochen tage. Man könne dem kleinen Handwerker nicht zumuthen, seinen Lehrlingen einen halben Wochentag frei zu lassen für den Fort⸗ bildungsunterricht. Redner empfiehlt besonders die Einrichtung neuer Baugewerkeschulen und sonstiger gewerblicher Schulen in den Pro— vinzen, die sie noch nicht haben. Denn an akademisch gebildeten
ersonen sei ein Ueberfluß vorhanden, während es an technisch ge⸗— ildeten Kräften fehle, deren Heranziehung doch der Staat, wenn er sich ö en em Industriestaat entwickeln wolle, sich angelegen ein lassen müßte. ; , Abg. Stötzel Gentr. erklärt sich gegen eine Beeinträchtigung der kirchlichen Interessen durch den Fortbildungsunterricht.
Abg. Dr. Dittrich (Zentr). Die Lehrlinge werden, namentlich in den kleinen Städten, noch zu Hausarbeiten angehalten, sodaß sich wohl . in der Woche einige Stunden für den Zeichenunterricht finden lassen. ( .
Abg. Dr. Langerhans (fr. Volksp.) Nicht bloß der Zeichen, sondern auch der Modellierunterricht muß am Sonntag ben Tages— licht stattfinden; das hat der Minister auch anerkannt. Die evan—
gell sce Kirche hat ihren Hauptgottesdienst nicht immer um 10 Uhr egonnen; er fing früher um Ä Uhr an; er fängt auch jetzt um 10, 194 oder 11 Uhr an. Die Stadt Berlin wollte den besonderen Gottesdienst für die Fortbildun er, selbst bezahlen, aber die kirchlichen Behörden verhielten z ablehnend. Ein Aufschub ist das Mindeste; aber man sollte lieber radikaler vorgehen, denn wenn nach dem Ablauf der neuen Frist die Orthodoxen ebenso am Regi⸗ ment sind, dann steht man ö demselben Punkt wie jetzt. Herr Schall hatte kein Recht, im Namen der evangelischen Kirche zu sprechen. Wenn der Fortbildungsunterricht gestört wird, dann wird es vielen Leuten abgeschnitten, sich zu höheren sozialen Stellungen auf zuschwingen. .
Abg. Krawinkel (nl): Sonntags seien nicht nur die Werke der Liebe, sondern auch die der Noth zugelassen, und die Noth des Handwerks habe namentlich zum en nnr ü eführt. Uebrigens sei man in Bezug auf die Fachschulen nicht nur stehen ge⸗ blieben, sondern zurückgegangen, indem 3. B. die Baugewerksschule in Köln in ihrem Bestehen gefährdet sei. Die Vorschriften über die Be⸗ schäftigung jugendlicher Arbeiter seien von jungen Beamten aus— gearbeitet, die bei ihrem häufigen Wechsel im Amt nicht allen . schritten der industriellen Entwickelung folgen könnten. Man sollte . Dingen lieber die Mitwirkung der Berufsgenossenschaften suchen.
Abg. von Schenckendorff (ul.) entnimmt aus dem Gange der Debatte die Hoffnung, daß es doch noch möglich sein werde, zu einer Verständigung zu gelangen. .
Abg. Dr. . i hofft, daß die Verständigung nicht auf
Kosten der evangelischen Kirche erfolgen werde.
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2 ** ö mehr Geld in den Etat einzustellen; dazu müsse der Staat eld haben. Alle Parteien würden diesen Aufwendungen zustimmen, da solche Schulen nach dem Zugeständniß des Ministers Sache des Staats seien. Minister Berlepsch: Meine Herren! Nur einige wenige Worte. Ueber meine Stellungnahme in Betreff der Mittel, welche der Staat für das ge⸗ werbliche Fortbildungsschulwesen verwenden sollte, habe ich mich im vorigen Jahre so deutlich ausgesprochen, daß ich glaube, ich habe nicht nöthig, noch etwas hinzuzufügen. Ich möchte nur gegen ein Zitat Verwahrung einlegen, daß der Herr Vorredner soeben aus meiner vorhin gehaltenen Rede machte. Er meinte, ich hätte gesagt, es sei festzuhalten, daß das Fach⸗ und gewerbliche Fortkildungsschulwesen nicht Sache der Gemeinden, sondern Sache des Staats sei. Meine Herren, ich habe gesagt, es ist nicht allein Sache der Gemeinden, sondern auch Sache des Staats; darin liegt ein sehr wesentlicher Unterschied. Damit in dieser Beziehung für die Zukunft kein Irrthum entsteht, habe ich geglaubt, diese kleine Berichtigung vornehmen zu müssen. Die Besoldungen des Ministeriums werden hierauf ge⸗ nehmigt. Um 4 Uhr wird die weitere Berathung bis Sonn— abend 11 Uhr vertagt. (Außerdem Etat der Bauverwaltung.)
für Handel und Gewerbe Freiherr von
AUntersuchungs⸗Sachen.
2. Aufgebote, Zustellungen u. dergl.
Unfall⸗ und Invaliditäts- 2c. Versicherung. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. 5. Verloofung 2c. von Werthpapieren.
Deffentlicher Anzeiger.
Abg. Schenck (fr. Volksp.) bittet den Minister, für gewerbliche
Kommandit ⸗ Gesellschaften auf Aktien u. Aktien · Gesellsch. Erwerbs, und Wirthschafts⸗Genossenschaften. Niederlassung 2c. von Rechtsanwälten. Bank⸗Ausweise.
10. Verschiedene Bekanntmachungen.
) Untersuchungs⸗Sachen.
69560 Steckbrief.
Gegen den unten beschriebenen Kolporteur Franz Selbach, angeblich am 18. Atober 1863 zu Berlin geboren, früher wohnhaft in Berlin, Lindenstraße 33, welcher sich verborgen hält, ist in den Akten L. R. II. 8. 94. die Untersuchungshaft wegen dringenden Verdachts des Meineides verhängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Unter⸗ suchungsgefängniß zu Alt⸗Moabit 12 2., abzuliefern.
Berlin, den 20. Februar 1894.
Der Untersuchungsrichter beim Königlichen Landgericht J. ; .
Beschreibung: Alter 30 Jahre, Größe circa 5 Fuß 2 Zoll, Statur schlank, Haare dunkelblond, Bart sehr starker Schnurrhart mit „Anleihe, Augen schwarz (stechender Blick), Gesicht opal, Gesichtsfarbe blaß, Sprache deutsch, Kleidung schwarzer Jaquet—⸗ anzug.
69561] . . . Die hinter dem Handlungsgehilfen Samuel Leiser Hartmann unterm 29. Marz 1385 in Stück 92 Sub Nr. 3495 erlassene Strafvollstreckungsrequisition wird hiermit erneuert. M II. 49385. ö Waldenburg i. Schl., den 20. Februar 1894. Der Staatsanwalt.
68614 Oeffentliche Vorladung.
In der Strafsache gegen den Topfbinder Martin Hahnert, unbekannten Aufenthalts DL. 144. 33, wegen Vergehen gegen die S§. 1, 6 18, 28 des Ge⸗ setzes vom 3. Jult 1876 wird der Termin. zur Hauptverhandlung vor dem Königlichen Schöffen⸗ gericht zu Strausberg auf den 20. April 1894, Vormittags 95 Uhr, anberaumt und der Ange— klagte Hahnert dazu öffentlich vorgeladen.
Strausberg, den 13. Februar 1894.
Wagner, .
Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. 69559 -
In der Strafsache gegen: . .
I Johann Josef Fritz, Fabrikarbeiter, geb. am 12. Januar 1871 zu Vulpmes (Ovesterreich), katho⸗ lisch, ohne Vermögen, zuletzt in Fraulautern wohnhaft, .
2) Peter Schneider, Ackerer, geb. am 11. Juli 1372 zu Ueberherrn, katholisch, noch ohne Vermögen,
3) Johann Hirtz, Tagelöhner, geb. am 8. Sep⸗ tember 1872 zu Wallerfangen, katholisch, ohne Ver⸗ mögen,
4 Heimann Juda, Handelsmann, geb. am 5. Dezember 1872 zu Roden, israelitisch, ohne Vermögen, .
5) Wendel Karl Friedling, geb. am 1. März 1873 zu Saarlouis, katholisch, ohne Vermögen,
6) Nicolaus Hugo Weisgerber, geb. am 31. März 1873 zu Saarwellingen, katholisch, ohne Vermögen, ;
7) Georg Kockler, geb. am 8. Dezember 1873 zu Buprisch, katholisch, ohne Vermögen, ;
8) Nicolaus Reichert, geb. am 11. März 1873 zu Schaffhausen (Kr. Saarlouis), katholisch, ohne Vermögen,
9) Nicolaus Josef Schoenen, Schreiber, geb. am 3. September 1873 zu Roden, katholisch, ohne Vermögen,
alle lad 1— 9) militärpflichtig und ohne bekannten
Aufenthaltsort,
wird, da gegen die Angeschuldigten, welche im Sinne des § 318 der Strasprozeß⸗Ordnung als ab⸗ wesend anzufehen sind, die öffentliche Klage wegen Vergehens gegen 51401 R-St.⸗G.- B. erhoben ist, — und da dringende Verdachtsgründe gegen sie vorhanden sind — in Gemäßheit des 8 332 der Strafprozeß⸗Ord⸗ nung das im Deutschen Reiche befindliche Vermögen der Angeschuldigten mit Beschlag belegt. Saarbrücken, den 17. Februar 1854. Königliches Landgericht. Strafkammer. orm ann. Jerusalem. Dr. Koll.
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9 Aufgebote, Zustellungen und dergl.
loõͤgoõsh] Zwangsversteigerung.
665m Wege der Zwangsvollstreckung soll das im N run buche von den 6 Berlins im Kreise liederbarnim Band 55 Rr. z6z1 auf den Namen 2 aufmanns Franz Drechsler zu Berlin einge— e gene, zu Berlin, Straße Nr. — nach dem Katasler Rostockerstr. Nr. 44 belegene Grundstůck am 16. Mai
1894, Vormittags 10 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht an Gerichtsstelle. Neue Friedrich⸗ straße 13, Hof, Flügel C., i Saal 40, versteigert werden. Das Grundstück ist mit 169g S Reinertrag und einer Fläche von 8 a 8 am zur Grundsteuer, und vom Etats jahr 1895/96 ab mit 11180 (6. Nutzungswerth zur Gebäudesteuer veranlagt. Aus— zug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuchblatts, etwaige Abschätzungen und andere, das Grundstück betreffende Nachweisungen, sowie be⸗ sondere Kaufbedingungen können in der Gerichts⸗ schreiberei ebenda, Zimmer 41, eingesehen werden. Alle Realberechtigten werden aufgefordert, die nicht von selbst auf den Ersteher übergehenden Ansprüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grund⸗— buche zur Zeit der Eintragung des Versteigerungs—⸗ vermerks nicht hervorging, insbesondere derartige Forderungen von Kapital, Zinsen, wiederkehrenden Hebungen oder Kosten, spätestens im Versteigerungs⸗ termin vor der Aufforderung zur Abgabe von Ge— boten anzumelden und, falls der betreibende Gläubiger widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt werden und bei Ver⸗ theilung des Kaufgeldes gegen die berücksichtigten Ansprüche im Range zurücktreten. Diejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigen falls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 16. Mai 1894, Nachmittags 12 Uhr, an Gerichtsstelle, wie oben, verkündet werden. Berlin, den 17. Februar 1894. Königliches Amtsgericht J. Abtheilung 86.
40889 Aufgebot.
1) Der Kaufmann Hermann Jancke zu Berlin,
Ader Fabrikbesitzer Gustav Jancke zu Grünberg i. Schl. als Erben des Kreisgerichts Raths a. D. Dickmann zu Köslin,
vertreten durch Justiz⸗Rath Mannkopf zu Köslin,
3) Letzterer als Testamentsvollstrecker des Kreis⸗ gerichts⸗Kath Dickmann,
haben das Aufgebot der im Nachlasse angeblich vermißten Schuldverschreibungen der consolidierten 40 igen Staats⸗Anleihe von 1883 Litt. G. Nr. 421097 421098 421099 421199 und 421114 über je 1000 M½ beantragt. Der Inhaber der Urkunden wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 6. November 1894, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Neue Friedrich— straße 13, Hof, Flügel B parterre, Saal 32, an⸗ beraumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird.
Berlin, den 8. Oktober 1893.
Königliches Amtsgericht J. Abtheilung 81.
70736 Aufgebot.
Die Hebamme Wittwe Sophie Liebig in Mar— kirch, vertreten durch die Rechtsanwälte Dr. Rein— hard und Burg in Straßburg, hat das Aufgebot des 409 Pfandbriefes Nr. 001406 Serie II. Litt. A. der Actiengesellschaft für Boden⸗ und Communal⸗ credit in Elsaß⸗Lothringen mit dem Sitze in Straß⸗ burg, lautend über 500 ½ , beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 20. Oktober Is97, Vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte in dem Sitzungs— saale für Civilsachen anberaumten Aufgebotsteérmine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzu⸗ legen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Ur— kunde erfolgen wird. ;
Straßburg, den 20. Februar 1893.
Kaiserliches Amtsgericht.
69582 Aufgebot.
Der Gutsbesitzer Friedrich Hartitz zu Nelben hat das Aufgebot des angeblich verloren gegangenen, ihm unter dem 30. September 1887 von dem Königlichen Hauptsteueramt zu Halle a. S. ausge⸗ stellten Pfandscheins, laut welchem er bei der vor⸗ bezeichneten Behörde zur Sicherstellung wegen seiner Verbindlichkeiten aus dem von ihm mit dem König⸗ lich preußischen Fiskus über die Fährgerechtigkeit bei Nelben — Könnern geschlossenen Pachtvertrage die Königl. Preußischen 34 9 igen Staats Anleihen Litt. F. Nr. 52733 und 71 162 über je 200 4M nebst Talons und dazu gehörigen Zinsscheinen ver⸗ päindet hat, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 17. September 1894, n, 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, kleine Stein⸗
straße Nr. 7, Zimmer 32, anberaumten Aufgebots— termine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. Halle a. S., den 7. Februar 1894. Königliches Amtsgericht. Fett back.
64397 Aufgebot.
Der Buchhalter Fran Elers zu Harburg als Be— vollmächtigter der Wittwe Marie Bostelmann, geb. Behrens, daselbst, hat das Aufgebot beantragt:
1) des unter Nr. 132 eingetragenen, am 29. Sep⸗ tember 1880 ausgestellten, auf den Namen der ge⸗ nannten Wittwe Bostelmann lautenden Mitglieds— buchs des Vorschuß⸗Vereins zu Harburg, eingetr. Genoss. mit unbesch. Haftpflicht, über 400 „,
2) des Hypothekenbriefes vom 2. Mai 1887 über eine zu Gunsten der Kämmereikasse zu Harburg in Abth. III. Nr. 2 Band 37 Bl. 1443 des Grund⸗ buchs von Harburg eingetragene Kaution von 560
Der Inhaber der Urkunde ad 1 wird aufgefordert, spätestens in dem auf Freitag, den 31. August 1894, Vormittags 11 Uhr, der Inhaber der Urkunde ad 2 spätestens in dem auf Freitag, den 25. Mai 1894, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht (Buxtehuderstraße) an— beraumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird.
Harburg, den 24. Januar 1894.
Königliches Amtsgericht. II.
ö Aufgebot.
Folgende Urkunden, welche angeblich verloren ge— gangen sind, werden aufgeboten:
J. Auf den Antrag des Wirths Friedrich Rostek aus Adl. Rakowen, Vormundes des minderjährigen Sohnes des 1883 verstorbenen Johann Rostek zu Lissaken Namens Robert Rostek: Das Sparkassen— buch der Johannisburger Kreissparkasse Nr. 3740 über 300 S für oben genanntes Mündel.
II. Auf den Antrag des Wirthssohnes Carl Balzer in Lipnicken, vertreten durch den Rechtsanwalt Podschwatek hier, das Sparkassenbuch derselben Sparkasse Nr. 2084 über 296 M 51 , ausgestellt für die Geschwister Gottlieb und Carl Balzer zu Lissaken.
III. Auf den Antrag des Käthners Johann Dennitz in Gr.⸗Kessel, vertreten durch den Rechts— anwalt Gettwart in Bialla: der vom Antragsteller auf den Wirth Johann Paprotta in Gutten J. ge— zogene und von dem letzteren angenommene Wechsel vom 4. April 1893 über 150 4M, zahlbar am 11. No— vember 1893.
IV. Auf den Antrag des Eigenkäthners Samuel Christowzik in Groß⸗Wollisko und des Tischler⸗ meisters Friedrich Rosinski in Bogumillen: der im Februar 1899 von dem Rosinski für den Christowzik ausgestellte Schuldschein über ein Darlehn von 300 46, rückzahlbar nach achtwöchentlicher Kündigung.
Die unbekannten Inhaber der erwähnten Urkunden werden aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermine vom 5. Juli 1894, Vorm. 10 Uhr, im Amts—⸗ gericht, Zimmer Nr. 8, ihre Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Urkunden für kraftlos erklärt werden.
Johannisburg, den 11. Dezember 1893.
Königliches Amtsgericht.
39177 Aufgebot. .
Es ist das Aufgebot folgender Sparkassenbücher der hiesigen städtischen Sparkasse, nämlich:
1I) Nr. 125 237, lautend auf Frau Sietschlag, Anna, geb. Richter, über 117,34 S , von der Frau Sietschlag,
2) Nr. 653 331, lautend auf die Wittwe Rosin, Naunynstr. 45, über 228,69 S, von der Wittwe Rosin,
3) Nr. 70 648, lautend auf Fräulein Bertha Schneider, Prinzenstr. 17, über 217,23 S0, von der 2c. Schneider,
4) Nr. 139 218, lautend auf den Böttchermeister August Schmidt, Oranienburgerstr. 9 / 10, über 34, 65.60 von dem ꝛc. Schmidt,
5) Nr. 93 634. lautend auf den Hausdiener Her⸗ mann Zühlke, Anklamerstr. 51, über 5,72 „, von dem ꝛc. Zuͤhlke,
6) Nr. 338 290, lautend auf den Möbelpolier Hermann Schmey, über 64,37 66, von der . eckai, Johanna, geb. Schmey,
7) Nr. 262 037, lautend auf das Dienstmädchen Minng Mohrig, über 239, 84 40, von der 2c. Morig,
8) Nr. 318 171, lautend auf Frieda Ueberfeld, über 155,76 S, von dem Vater, Buchhalter Ueber—
feld hier,
8) Nr. 195341, lautend auf Erich Gerlach, Sohn des Schneidermeisters Gerlach hier, Über 5,11 6, von der Frau Olsen, geb. Bauer, hier, beantragt. Die Inhaber der Urkunden werden aufge⸗ fordert, spätestens in dem auf den 2. Mai 1894, Vormittags 11 Uhr, vor dem unter— zeichneten Gerichte, Neue Friedrichstraße 13, Hof, parterre, Zimmer 32, anberaumten Aufgebots⸗ termine ihre Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird. ; Berlin, den 30. September 1893.
Königliches Amtsgericht J. Abtheilung 82.
(62823 Aufgebot. Das Quittungsbuch der städtischen Sparkasse zu Königsberg i. Pr. Nr. 9076, über 15 6, wozu 22 3 Zinsen treten, auf den Namen Fräulein Marie Fischoeder ausgefertigt, ist angeblich verloren ge— gangen. Auf den Antrag der Eigenthümerin Fräulein Marie Fischöder wird der Inhaber des Buchs auf— gefordert, spätestens im Aufgebotstermin 17. Oktober 1894, Vormittags I2 Uhr, bei dem unter— zeichneten Gericht, Zimmer Nr. I6, seine Rechte anzu—= melden und das Buch vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung desselben erfolgen wird. Königsberg i. Pr., 17. Januar 1894. Königliches Amtsgericht. IX. Striemer.
68976 Aufgebot.
Das Sparkassenbuch der städtischen Sparkasse zu Ohlau Nr. 5612, lautend über 106 S 95 3, aus—˖ gefertigt für Franz Wiehle in Zottwitz, ist angeb— lich verloren gegangen und soll auf den Antrag des Franz Wiehle zum Zwecke der neuen Ausfertigung amortisiert werden. Es wird daher der Inhaber des Buches aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermin am 18. Oktober 1894, Vormittags 11 Uhr, bei dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 16, seine Rechte anzumelden und das Buch vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung desselben erfolgen wird.
Ohlau, den 17. Februar 1894.
Königliches Amtsgericht.
69583 Aufgebot.
Der Landwirth Friedrich Warnicke zun. in Blösien hat das Aufgebot des auf seinen Namen ausgefertigten, über 1425,35 M lautenden und an— geblich verloren gegangenen Sparkassenbuchs Nr. 176 der Kreis⸗Sparkasse in Merseburg zum Zwecke einer neuen Ausfertigung desselben beantragt. Der In— haber des hezeichneten Sparkassenbuchs wird aufge— fordert, spätestens in dem auf den 19. Sep⸗ tember 1894, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Poststraße Nr. 1, Zimmer Nr. 37, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und das Buch vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung desselben erfolgen wird.
Merseburg, den 16. Februar 1894.
Königliches Amtsgericht. Abtheilung V.
69588 Aufgebot.
Auf Antrag der ledigen Dienstmagd Walburga Auerbach von Hermannsberg wird der etwaige In— haber des Schuldscheins der Sparkassa Parsberg, Hauxtbuch Nr. 1589, Tagebuch Nr. 696/1888 und 329 1889 über 1100 „ hiemit aufgefordert, seine Rechte aus dieser Urkunde bei dem unterfertigten Gerichte spätestens in dem auf Samstag, 22. Sep⸗ tember 1891, Vormittags 8 Uhr, im dies⸗ gerichtlichen Sitzungssaale anberaumten Aufgebots—⸗ termine anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls deren Kraftloserklärung erfolgen wird.
Parsberg, 9. Februar 1894.
Königliches Amtsgericht. (L. S. (gez.) Ruepprecht, K. Amtsrichter. Zur Beglaubigung: (L. S.) Zaschka, K. Se
(65763
Das Aufgebot bezüglich des Sparkassenbuchs Nr. 6390, ausgestellt von der Kreissparkasse Pleß auf den Namen der Frau Obersteiger Julie Opper- mann, geb. Lenczyk, in Posen, lautend Über 12 299 07 4 inkl. Zinsen bis 1. Januar 1893, ist bean⸗ tragt von dem zum Zweck der Verwaltung des Nachlasses der am 4. Juli 1892 zu Jaworzno in Galizien ver— storbenen Obersteiger Julie Oppermann, geb. Lenczyk, gerichtlicherseits bestellten Pfleger Zugführer San Fenske aus Pleß. Aufgebotstermin wird auf den 22. September 1894, Vormittags 9 Uhr,
anberaumt. Die unbekannten Inhaber des Spar⸗