1894 / 49 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 26 Feb 1894 18:00:01 GMT) scan diff

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den achten Titel, insbesondere die S5 191, 192, 193 von den Berg⸗ behörden, von den Bergleuten und von der Bergpolizei auszudehnen. In der ziemlich eingehenden Erörterung wurde seitens der Staats—⸗ regierung erklärt, daß man einverstanden sei mit dem Ge— danken, die Bestimmungen über die Bergpolizei und die Bergarbeiter auch auf den Eisenerzbergbau Oberschlesiens auszudehnen, daß es ihr aber nicht zweckmäßig erscheine, weitere Be⸗ stimmungen des Berggesetzes auf ihn anzuwenden, weil ein Bedürfniß dafür bis jetzt sich nicht gezeigt habe. In der Kommisson einigte man sich schließlich auf diesen Standpunkt. Man beschloß eine Resolution anzunehmen, die dahin ging:

Die Königliche Staatsregierung zu ersuchen, den Erlaß eines Gesetzes in Erwägung zu nehmen, auf welches Bestim⸗ mungen des allgemeinen Berggesetzes vom 24. Juni 18665, namentlich diejenigen über die Bergleute, die Bergbehörden und die Bergpolizei auf den Eisenerzbergbau in dem Herzogthum Schlesien ausgedehnt werden.

Ich will hier gleich bemerken, daß eine Ausdehnung dieser Be⸗ stimmungen auch auf den Salzbergbau in Hannover und sonstige unterirdische Betriebe angeregt war; die seitens der Regierung ange⸗ stellten Erwägungen sind noch nicht zum Abschluß gediehen, sie werden aber voraussichtlich zu demselben Resultat führen, daß die Aufsicht der Bergbehörden auch ausgedehnt wird auf den Salzbergbau in den⸗ jenigen unserer Landestheile, wo der Salzbergbau heute noch nicht unter der Aufsicht der Bergbehörden steht. Ueber diesen Antrag der Kommission ist dann im Plenum, soviel ich mich erinnere, überhaupt nichts mehr bemerkt worden. Die Oberschlesier, die damals diesem hohen Hause angehörten, waren also jedenfalls nicht in dem Maße beunruhigt wie der Graf Strachwitz das jetzt empfindet.

Nun, meine Herren, wanderte dieser Gesetzentwurf zunächst, wie das vorgeschrieben ist, an den Provinzial-Landtag in Breslau. Dort hatte er bereits einmal nicht wiederholt, wie der Graf Strachwitz bemerkte gelegen, nämlich im Jahre 1873. Damals stellte sich der Provinzial⸗Laändtag dem Gesetzentwurf entgegen. Er war der Mei⸗ nung: der Eisenerzbergbau eefordere eine besondere Schonung, ein Ver⸗ meiden jeder Belästigung weil damals gerade die Eisenzölle aufgehoben waren und man fürchtete, daß der so schon nothleidende Eisenhütten⸗ betrieb möglicherweise in Mitleidenschaft gezogen werden könnte durch die Vertheuerung des Materials, die eintreten würde, wenn man die Aufsicht der Bergbehörden auf die Eisenerzförderung in Oberschlesien ausdehnte.

Der damalige Provinzial⸗-Landtag faßte eine Resolution, in der er aussprach, daß seiner Meinung nach die Gefahren, die man für den Eisenerzbergbau sähe, wenn er weiter so behandelt würde wie bisher, nicht vorlagen; daß man vermeiden solle, ihn übermäßig zu belästigen. Schließlich kam er doch zu der Bemerkung, daß eine geeignete Kontrole der Eisenerzförderung seitens technischer Behörden nothwendig und zu wünschen sei, und deshalb bitte er, zwar den Gesetzentwurf, wie er damals vorlag, abzulehnen, dagegen einen anderen Gesetzentwurf vorzulegen, der in modifizierter Weise für Ober⸗ schlesien dasselbe einführe, was für andere Bergwerke bestehe. Im vergangenen Jahre, als der jetzige Gesetzentwurf dem schlesischen Pro⸗ vinzial⸗Landtag vorgelegt wurde, hat allerdings die Sache einen ganz anderen Verlauf genommen. Es hat der Referent zunächst klar⸗ gestellt, um was es sich in dem Gesetzentwurf handelte, und hat den Antrag gestellt:

Der Provinzial-Landtag wolle beschließen:

Sein Einverständniß mit den Grundzügen zu einer Abänderung des z 21 des allgemeinen Berggesetzes vom 24. Juni 1865 in der Erwartung auszusprechen, daß in den Ausführungsbestimmungen demnächst geeignete Ausnahmen von den materiellen Aufsichtsvor⸗ schriften für besonders einfache und primitive Eisenerzförderungen vorgesehen werden.

Wenn nun in dem Provinzial-Landtag, in dem, soviel mir er— innerlich ist, ein Drittel der Mitglieder Oberschlesien angehört, wirklich einige Beunruhigung vorhanden gewesen wäre, dann möchte ich glauben, daß trotz der sonst gewiß dem Provinzial⸗ Landtag obliegenden großen Aufgaben nun doch der Moment gekommen gewesen wäre, wo diese Beunruhigung sich hätte zeigen müssen. Was geschah, nachdem der Antrag gestellt war? Der Herr Vorsitzende sagte: „Es verlangt niemand das Wort. Ich bitte die—⸗ jenigen Herren, welche wünschen, dem Antrag der Kommission gemäß beschließen zu wollen, sich zu erbeben. Das ist die Majorität. Der Antrag ist abgelehnt. Meine Herren, wenn wirklich eine tiefgehende Beunruhigung in Schlesien vorhanden war, wäre es denkbar, daß eine pflichtgetrene Provinzialvertretung, ohne auch nur das Wort in dieser Angelegenheit zu ergreifen, darüber weggegangen wäre? Ich glaube, der Herr Graf Strachwitz tritt seinen Landsleuten doch etwas zu nahe.

Nun, wenn er weiter der Meinung ist, daß die fach⸗ männischen Kreise eine Beunruhigung darüber empfänden, daß es vielleicht die Absicht des Fiskus sei, seine Monopolbestrebungen, die er bei dem sog. Kaligesetz gezeigt habe, auszudehnen, und daß dies auch dem Eisenbergbau gefährlich werden könnte so will ich ihn darüber beruhigen. Wenn überhaupt die Regierung weitergehende Monopol⸗ bestrebungen auf dem Gebiete des Bergbaues hätte, was nicht der Fall ist auf das Gebiet des oberschlesischen Eisenerzbergbaues würde sie sie nicht erstrecken. In der Beziehung kann er sich wirklich der größten Beruhigung hingeben.

Also, meine Herren, die allgemeinen Befürchtungen, die der Herr Abg. Graf Strachwitz an den Gesetzentwurf knüpft, kann ich nicht für berechtigt halten. Es handelt sich ganz einfach um die Frage: Soll in Zukunft der oberschlesische Eisenerzbergbau unter die Aussicht technischer Behörden gestellt werden oder soll es so fortgehen, wie es heute ist, daß der Amtsvorsteher mit dem Gendarmen oder hin und wieder einmal der Gewerbe⸗Inspektor die Aufsicht über die Gruben führt? In materieller Beziehung ändert der Gesetzentwurf fast garnichts; denn heute schon sind die polizeilichen Bestimmungen des Berggesetzes durch Polizei⸗ verordnungen des Ober⸗Präsidenten von Schlesien auf diesen Bergbau ausgedehnt. Also es handelt sich wirklich fast um nichts weiter, als an die Stelle der Behörden der allgemeinen Staatsrerwaltung die tech⸗ nischen Behörden des Bergbaues zu setzen.

Und wenn nun der Herr Abg. Graf Strachwitz meint, daß die Revierbeamten lauter junge Leute sind, die hin und hergehen ich wollte, sie wären mitunter etwas jünger, d. h., ich wollte, ich könnte ihnen eine schnellere Beförderung zu theil werden lassen und denen man infolge dessen die Aufsicht über den Erzbergbau nicht mit gutem Gewissen anvertrauen könne, so ist das, meine Herren, nicht zutreffend. Es kann kein Zweifel sein, daß sie geeigneter sind, den technischen

Betrieb, den sie erlernt haben, zu beaufsichtigen als Behörden, die von technischen Dingen nichts wissen. Ich mache darauf aufmerksam, daß die erste Anregung, die in früheren Jahren in der Richtung des Gesetzentwurfs gegeben worden ist, nicht von den Bergbehörden, sondern von den Verwaltungsbehörden Oberschlesiens ausgegangen ist. Der Landrath des Kreises Beuthen, der manchen von Ihnen vielleicht noch bekannt ist, Herr Solger, ist der Erste gewesen, der in einem ausführlichen Bericht nachgewiesen hat, daß die Ver⸗ waltungsbehörden nicht mehr die Verantwortung übernehmen könnten, die Aufsicht über die Eisenerzförderungen zu führen, weil nach und nach aus kleinen Tagesbauten sich zum theil recht bedeutende unterirdische Betriebsanlagen entwickelt haben. Meine Herren, heute wird nach den Zusammenstellungen, die uns vorliegen, der Erzbergbau betrieben in 41 unterirdischen Betriebsanlagen gegen⸗ über 27 Tagesanlagen. Diese 41 unterirdischen Betriebsanlagen werden zum theil gerade so bergmännisch betrieben wie der Blei⸗ und Zinkerzbergbau, der in derselben Gegend der Aufsicht der Bergbehörden unterstellt ist, nach der mir vorliegenden Nachweisung benützen sie zur Förderung 11, zur Wasserhebung 14 Dampfmaschinen, und schon daraus mögen Sie ersehen, daß, wenn diese Zahlen auch nicht groß und nicht in Vergleich zu stellen sind mit den Zahlen des Kohlenbergbaues, daß es sich immerhin um einen regelrecht be⸗ triebenen unterirdischen Bergbau handelt, und da liegt es auf der Hand, ist es richtiger, die Aufsicht den Bergbehörden zu übertragen und sie nicht weiter den Verwaltungsbehörden zu überlassen.

Wenn der Herr Graf Strachwitz wünscht, daß, wenn der Gesetz—⸗ entwurf nicht ganz fällt, noch eine Reihe anderer Bestimmungen aus dem Berggesetz aufgenommen wird, so kann ich dem gegenüber nur er— widern, daß bisher Anträge in dieser Richtung an mich nicht gelangt sind, trotzdem die Interessenten ja reichlich Gelegenheit hatten, in dem Augenblick, wo der Gesetzentwurf dem Provinzial -Landtag vorlag, dort ihre Wünsche zum Ausdruck zu bringen und Anträge zu formulieren. Meine Herren, weder dort noch bei mir ist seitens der Interessenten in dieser Beziehung ein Antrag eingegangen, während jedermann wußte, daß der Gesetzentwurf demnächst an die Landesvertretung kommen würde. Ja, meine Herren, ich meine doch, es wäre etwas viel verlangt, wenn die eigenen technischen und Verwaltungsbehörden ein solches Bedürfniß nicht anerkennen, wenn aus Interessentenkreisen keine Anregung erfolgt, daß ich dann proprio motu mit einer weiteren Ausdehnung des Gesetzes vorgehe! Wir werden doch immer davor gewarnt, nicht zu weit mit der Gesetzmacherei zu gehen.

Nun hat der Herr Vorredner noch eine Reihe von anderen Ver—⸗ hältnissen herangezogen, um daraus den Beweis zu führen, daß die Bergbehörden nicht immer sachlich und ihrer Stellung entsprechend verfahren, und hat dann weiter geschlossen, daß diese Erwägung ihn dazu führe, die Erstreckung der Thätigkeit der Bergbehörden auf das Gebiet der Eisenerzförderungen abzulehnen. Er hat sich namentlich auf die Bohrungen des Berg⸗ fiskus und auf die Wasserversorgung in dem oberschlesischen Industrie⸗ bezirk bezogen. Ich meine, in beiden Beziehungen liege kein Moment vor, welches man für oder gegen den Gesetzentwurf anführen könnte. Der Fiskus bohrt auf Kohlen in Oberschlesien und auch in Konkurrenz mit anderen Personen; das hat er schon lange gethan, das weiß dieses hohe Haus so gut wie ich. Wenn Herr Graf Strachwitz meint, daß der Fiskus sich hierbei hinter einer Schuttbohrgesellschaft verstecke, so irrt er; nein, meine Herren, so liegt die Sache garnicht. In Oberschlesien hat der Fiskus noch nie mit einer Schuttbohrgesellschaft gebohrt, sondern ganz einfach auf eigenen Namen und auf eigene Kosten, er hat gar nicht nöthig gehabt, sich zu einem solchen Zweck mit jemand zu verbinden, er hat im Interesse der dortigen fiskalischen Felder seine Gerechtsame zu er⸗ weitern gesucht, das kann er, und daraus ist ihm kein Vorwurf zu machen.

Was nun die Wasserversorgung in Oberschlesien betrifft, so möchte ich mir gestatten, mich auf das zu beziehen, was wiederholt aus⸗ führlich in diesem hohen Hause und im Herrenhause über die Wasser⸗ versorgung des oberschlesischen Industriebezirks gesagt worden ist; in der Kommission, im Plenum dieses Hauses ist alles, was überhaupt in dieser Frage zu sagen ist, gesagt worden. Ich bin nicht mehr in der Lage, etwas Neues vorzubringen, ich muß nur nochmals entschieden be—⸗ tonen, was Herr Graf Strachwitz vielleicht früher überhört hat. Ich habe ausdrücklich versichert, daß nicht fiskalische Interessen es sind, welche den Fiskus dahin geführt haben, die Wasserversorgung Ober—⸗ schlesiens aus der Zawada⸗Quelle zu entnehmen.

Hätte es sich nur um fiskalische Interessen, nämlich um die Ver⸗ sorgung der Königin Luisen Grube und derjenigen Ortschaften, denen das Wasser von ihr entzogen ist, gehandelt, so würde die Verwaltung das Wasser aus der bestehenden Wasserleitung aus dem Adolf⸗Schacht in binreichender Menge haben entnehmen können. Es traten aber die Verwaltungebehörden und die nicht vom fiskalischen Bergbau betroffenen Gemeinden dazwischen und bemerkten: „Wenn Ihr Euch nicht mit uns zusammenthut und uns mit Wasser versorgt gleich⸗ zeitig mit Euch, so sind wir überhaupt nicht in der Lage, die drohende Kalamität zu beseitigen. Es ist namentlich von Herrn Letocha hier in diesem Hause völlig zutreffend geschildert, daß man vor der ernstesten Noth in Bezug auf die Wasserversorgung Oberschlesiens stand. Hätte der Bergfiskus lediglich seinen fiskalischen Interessen Folge geleistet, dann hätte er es allerdings sehr viel bequemer gehabt und hätte alle die Angriffe, die auf ihn gerichtet worden sind, vermieden. Er hat es aber für seine Pflicht gehalten, hier den öffentlichen Interessen zahlreicher Ortschaften zugleich zu dienen, mußte sich deshalb eine andere Quelle suchen, die ausreichend war, um den Bedarf des westlichen Theiles des oberschlesischen Industriebezirks vollständig zu decken. Eine andere Möglichkeit der Wasserentnahme lag für ihn nicht vor als die aus der sogenannten Zawada⸗Quelle, und wenn der Herr Abg. Graf Strachwitz sich darauf beruft, daß Sachverständige bekundet hätten, daß die Wasserversorgung auch aus anderen Stellen möglich sei, so weiß ich, daß solche Gutachten existieren; diese Gutachten sind nach Ansicht der technischen Behörden, nach Ansicht vieler anderer Sachverständiger, nicht zutreffend. Es giebt nur die eine Stelle, aus der wir heute mit Zuversicht und Sicherheit den Wasserbedarf Oberschlesiens entnehmen können, das ist die Quelle bei Zawada.

Wenn der Herr Graf in Sorge ist, daß in dem für die Quelle gezogenen Schutzbezirk auch die Eisenerzförderung verhindert werden könnte, so halte ich das für ausgeschlossen, weil die Eisenerzförderungen nicht bis in die Tiefe gehen, wo sie die Wasser führenden Schichten erreichen.

Ich darf mich resümieren: weder die allgemeinen, noch die speziellen Bemängelungen des Herrn Grafen können meiner Ansicht nach dazu führen, bedenklich zu machen. Zieht das Haus es vor, den Entwurf einer Kommission zu überweisen, so kann ich dagegen selbstverständlich nichts einwenden. Nach meiner Auffassung liegen die Dinge aber bezüglich dieses an sich nicht sehr erheblichen Gegenstandes so klar, daß heute schon die Stellungnahme dazu wohl ohne weiteres gefunden werden kann.

Abg. Dr. v. Heydebrand und der La sa (kons.) wendet sich gegen die Ausführungen des Abg. Grafen Strachwitz. Der Eisenerzbergbau werde stellenweise so ausgedehnt, mit so komplizierten Anstalten be⸗ trieben, daß eine bergpolizeiliche Aufsicht unentbehrlich geworden sei. Die Möglichkeit, für Kleinbetriebe Ausnahmen zu gestatten, sei ge⸗

eben.

ö Abg. Kirsch (Zentr)) tritt mit dem Grafen Strachwitz für Kom⸗ missionsberathung ein. Die Vorlage müsse schen deswegen abgeändert werden, weil sie einfach von dem Herzogthum Schlesien und der Graf⸗ schaft Glatz wie von noch vorhandenen staatsrechtlichen Gebilden spreche. Es müße doch zum mindesten heißen: In dem Umfange des Herzogthums Schlesien u. s. w. Auch sonst leide die Vorlage an Redaktionsfehlern; sie nehme gar nicht direkten Bezug auf die Berg⸗ gesetznovelle von 1892. Die Vorlage spreche außerdem juristisch eine Sprache, wie sie seit der Aufrichtung des Deutschen Reichs nicht mehr in Uebung sei. Alle diese Umstände machten eine Kommissions— berathung nothwendig. Man habe doch ein Gesetz zu machen, welches auch vom deutschen Volk verstanden werden könne. .

Abg. Engels (frkons.): Kein Vorwurf wäre unberechtigter gegen die Vorlage als der, daß sie dem Monopol des Staatsbergbaues Vor⸗ schub leisten soll. Da der Bergbau nicht unter die Gewerbeordnung fällt, . hier auf dem Wege der , diejenige polizei⸗ liche Aufsicht eingeführt werden, welche der Eisenerzbergbau in Ober⸗ Schlesien dringend verlangt. Unter das Berggesetz fallen schon jetzt ganz erhebliche Mengen von Kleinbetrieben, 3. B. in Schmalkalden. Gerade bei den kleinen Bergbetrieben ist die strengere polizeiliche Auf⸗ sicht sehr angebracht, weil hier am meisten gesüͤndigt wird. Die Freikonservativen haben gegen Inhalt und Fassung der Vorlage nichts einzuwenden, auch hegen wir nicht die grammatikalischen und sprachlichen Bedenken des Vorredners, weil alle gebrauchten Ausdrücke dem Wort⸗ laut des früheren 3 entnommen sind. Gegen Kommissions— berathung erheben wir aber keinen Widerspruch; am besten wäre der Entwurf wohl der , zu überweisen.

Abg. Gothein (frs. Vg): Mit der Grundbestimmung des Ge⸗ setzes bin ich einverstanden. Der Bergbeamte wird bei manchen Be⸗ trleben dieses Eisensteinbergbaues besser am Platze sein als der Amts⸗ vorsteher und der Gendarm. Es bleiben aber doch gewisse Bedenken bestehen. Der in Rede stehende Bergbau wchselt außerordentlich oft. Viele Gruben sind nur während des Sommers in Betrieb, manchmal nur für einige wenige Tage. Unzweifelhaft giebt es mehr Tagbaue, als die Regierung anzunehmen scheint. Auf alle die oberflächlichen Gräbereien, welche ein Besitzer mit seiner Familie einmal vornimmt, wenn er gerade keine andere Beschäftigung hat, um ein paar Wagen Eisenstein abzufahren, sollte man die schweren Bestimmungen des Berggesetzes nicht anwenden. Da kann man doch nicht die Anmel— dung des Beginns und der Einstellung des Betriebes vier Wochen vorher von dem Betreffenden verlangen. Gerade in Schlesien besteht auch ein ausgedehnter Magnesitbergbau. Bei diesem ist die Aufsicht bisher ganz unzulänglich, desgleichen beim Chromerzbergbau. Diese Verhältnisse sollten bei dieser Gelegenheit mit geordnet und so dem Gesetze eine breitere Grundlage gegeben werden. Eisenerzbergbau findet sich übrigens auch in Niederschlesien, bei Schmiedeberg, der ebenso der Bergbehörde unterstellt werden müßte. Vielfach haben die Bergbehörden Schutzbehörden für die Quellen angelegt. Wird nun die Vorlage Gesetz, so würde jeder Schurf⸗ versuch auf Eisenerze ünmöglich gemacht werden. In dieser Beziehung muß die Möglichkeit gelassen werden, neue Lager aufzuschließen. Bei Wilhelmsthal in der Nähe von Landeck werden jetzt Eisensteine gewonnen, deren Gewinnung nach dem Gesetz unmöglich würde. Alle diese Bedenken können nur in der Kommission erörtert und beseitigt werden.

Abg. Letocha (Sentr.) spricht sich im Gegensatz zu dem Abg. Grafen Strachwitz für die Vorlage aus, mit der auch die große Mehrheit des Zentrums einverstanden sei. Die Vorlage sei nichts als die Ausführung von Beschlüssen des Hauses aus dem vorigen Jahre. Namentlich im Interesse der 4090 Eisenerzarbeiter, für deren Sicherung bei der jetzigen Art des Betriebs nichts geschehen sei, müsse man die Vorlage mit Freuden begrüßen.

Abg. Dr. Schultz Bochum (nl) will ven kommissarischer Be⸗ rathung nichts wissen; im Interesse des oberschlesischen Eisenerj= bergbaues und der dabei beschäftigten Bergarbeiter liege die sofortige unveränderte Verabschiedung des Gesetzes. Werde der Entwurf in einer Kommission verändert, so müsse er wieder an das Herrenhaus zurück und könnte leicht in der gegenwärtigen Session ebenso weniz zu Stande kommen wie in der vorigen. Eventuell würde der Kom mission zu empfehlen sein, die Vorlage nicht mit zu vielen Erweiterungen zu bepacken: Qui trop embrasse, mal étreint!

Abg. Im Walle Zentr.) empfiehlt die Verweisung des Ent; wurfs an die Kalisalz⸗Monopol⸗Kommission, wo er schnell erledigt werden Rinne. .

Das Haus beschließt demgemäß. k

Um 3i/ Uhr vertagt sich das Haus. Nächste Sitzung: Montag 11 Uhr. (Etat der direkten und indirekten Steuern.)

Statistik und Volkswirthschaft.

Auswärtiger Handel.

Nach dem Januar-Ausweis des Kaiserlichen Statistischen Amts über den auswärtigen Handel betrug im ersten Monat dieses Jahres in Mengen zu 100 kg die .

Einfuhr: 2198568 gegen 19088 642 im Januar 1893,

also 3109426 mehr; ö

Ausfuhr: 16423110 gegen 13788751 im Januar 1895,

also 2634359 mehr. .

Sehr bedeutend war die Mehr⸗-Einfuhr namentlich in Getreide, insbesondere in Hafer und Gerste. An Edelmetallen, auch gemünzt, waren unter der Einfuhr 54 000 kg, Ausfuhr 44 206 kg. . .

Die Einrichtung der „Monatlichen Nachweise“, die außer den Ein- und Uusfthr-Zahlen auch die monatliche Statistit der Großhandelspreise und der Zuckerproduktion bringen, hat mit dem laufenden Jahrgang wieder eine Erweiterung durch die ausführlichere Darstellung des Mühlenlager-Verkehrs ö. fahren. Die Berechnung der Ein- und Ausführ⸗-Werthe wir wie bisher von Vierteljahr zu Vierteljahr gegeben.

um deutsch-russischen Handelsvertrag. Aus . nn, , nn, ist, wie der Köln. 3. geschrie hen wird, eine mit 7530 Unterschriften versehene Eingabe zu Gunsten de deutsch-russischen Handels vertrags an den Reichstag ge, . In Dresden erklärte sich eine vom nationalliberalen Verein

H berufene große Versammlung Dresdener Kaufleute und Fabri⸗ kanten entschieden für den russischen Handelsvertrag.

Hier in Berlin wurde in der Generalversammlung de ö eins deutscher en nes ,, ,,. die 49 t

s Ver⸗

25. und 24. d. M. stattfand, eine Entschließung über den deut c russischen Handelsvertrag angenommen, die einer Mittheilung de

„‚Voff. Z.“ zufolge an den Reichskanzler, den Minister für Sandel und

Gewerbe und an den Reichstag sofort abgesandt wurde. In der Er⸗ flãrung heißt es: Durch den Handel vertrag mit Rußland ist der deutschen Zementindustrie das Absatzgebiet in Rußland unter günstigeren Be⸗ dingungen als zuvor wieder eröffnet. Der Verein erwartet von diesem Vertrage große Vortheile für die deutschen Zementfabrikanten; er spricht der deuischen Reichsregierung für das Zustandekommen des Vertrages seinen Dank aus und richtet an den Deutschen Reichstag die dringende Bitte, der deutschen Zementindustrie durch schleunige An- 2 die großen Vortheile des Vertrages recht bald zugänglich zu machen.

Naturalverpflegungsstationen.

Um den auffallend starken Andrang der Wanderer zu den Natural verpflegungsstationen zu beseitigen, ist vom Kreis Niederbarnim mit dem Verein für Berliner Arbeiterkolonien das Abkommen getroffen worden, daß die Wanderer aus dem Kreise in der Kolonie des Vereins bei Tegel beschäftigt werden. Dorthin werden jetzt die Wanderer von den Verpflegungsstationen überwiesen. Die Wanderer, welche nicht in die Kolonie gehen oder dieselbe ohne ordnungsmäßigen Abschied verlassen, werden strafrechtlich verfolgt und in den Verpflegungsstationen nicht wieder aufgenommen. Folge der neuen Einrichtung ist eine bedeutende Verminderung der Stationsgäste.

Anbau und Ertrag der wichtigsten Feldfrüchte im Erntejahre 1890,91 in Rumänien.

In Nr. 3 des ersten Jahrgangs der von der neuen statistischen Landes⸗-Zentralstelle herausgegebenen Rumänischen Korrespondenz“ werden die Anbau und Ernteverhältnisse Rumäniens einer eingehenden Besprechung unterzogen. Wir entnehmen derselben, daß im Ernte⸗ jahre 1890591 von der auf rund 13 1092 000 ha geschätzten Gesammt⸗ fläche Rumäniens dem Anbau von Körnerfrüchten und anderen Nutz⸗ pflanzen 4516 955 ha gewidmet, zur Erzeugung von Futterstoffen 19 533 ha bestimmt, 495 379 ha aber als Wiesen benutzt waren. Von den wichtigeren Feldfrüchten wurden im Berichtsjahre

angebaut geerntet Weizen.. 1541 051 ha 17 688177 hl Roggen. 121913 1368259 Mae 6o3 on 21 137 381 Ger fte 5 g9hh 7 811 854 kJ 184 940 2719720 K 102 679 S2 766 Rübsamen . 183 451 1203215 Hanf ö 93654 90362 K 72043 , Kartoffeln. 1404 446 319 Doppel⸗tr. zu 100 kg Bohnen .. 61 067 271 049 ; w 1871 6301 rh sen 1783 23 235 J 1382 227 578 Fahne; 4376 30776

Bemerkenswerth ist der ausgedehnte Anbau des Weizens. Die hiermit bestellte Fläche übersteigt bei weitem die in den Jahren 1891 und 1892 (für 1893 liegen die Ergebnisse noch nicht vor) in Preußen ermittelte von 906 470 bezw. 1 011 112 ha.

Zur Arbeiterbewegung.

Zum internationalen Bergarbeiterkongreß, der nach einer Mittheilung des Präsidenten des internationalen Bergarbeitercomités, B. Pickard in London, am 14. Mai d. J. in Berlin zusammentreten soll, schreibt man der ‚Rh.⸗Westf. 3.“ aus Dortmund unter dem 24. d. M.: In den nächsten Tagen sind in den Kohlendistrikten Rheinlands und Westfalens eine große Zahl Bergarbeiterversammlungen. anberaumt, in denen die Bedeutung der internationalen Kongresse ge⸗ würdigt werden soll. Früher gaben sich die Führer der Hoffnung hin, es sei genügend, mit 20 bis 30 Delegirten in Berlin antreten zu können, aber jetzt soll die doppelte Zahl kaum hinreichend sein. Die beiden Hauptführer der Bergleute sind gegenwärtig noch nicht auf freiem Fuße. In Dortmund soll am 4. März über ihren Empfang es handelt sich um die Bergleute L. Schröder und Fr. Bunte Be⸗ rathung gepflogen werden. Unter den belgischen Berg⸗ leuten soll die Stimmung zu Gunsten des Kongresses etwas umgeschlagen sein: während sie früher von dem Kongreß nichts wissen wollten, werden sie jetzt in Berlin erscheinen. In Eng⸗ land macht man große Anstrengungen, um eine zahlreiche Be⸗ schickung * sichern.

In Bochum beabsichtigen die Schneider, wie die Berliner „Voltsztg. berichtet, wegen der niedrigen Löhne und der schlechten Behandlung“ in einen Ausstand einzutreten.

In Dres den ist einer Meldung des „Vorwärts“ zufolge in der von Gebrüder Salowsky ein Ausstand der Zigarretten⸗Arbeiterinnen ausgebrochen; die Gründe sind bis jetzt nicht bekannt.

In Leipzig erklärte sich, wie die Lpz. 3.‘ mittheilt, eine von 500 Personen besuchte Versammlung der Buchdruckergehilfen am Freitag gegen die geplante Einführung eines Innungs⸗ Schiedsgerichts und für das bestehende Gewerbegericht.

In Augsburg ist nach dem Vorwärts“ in der Müh lenbau⸗ Gesellschaft Augsburg (vorm. Oexle u. Komp.) ein neuer Formerausstand ausgebrochen (vergl. Nr. 32 und 37 d. Bl.); als Grund wird angegeben, daß der Direktor der Firma, Herr Beck, entgegen dem beim letzten Formerstrike von dem Gewerbegericht Augsburg gefällten Schiedsspruch, mit dem er sich einverstanden er— klärte, einen Former gemaßregelt und auch sonst gegen das Abkommen gehandelt haben soll.

Bauten.

Wie der Post⸗Baurath Techow im ‚Centralblatt der Bauverwal⸗ tung“ ausführt, haben Fußböden aus Rothbuchenholz, das nach einem Verfahren des Hof⸗Zimmermeisters Hetzer in Weimar behandelt worden war, eine große Widerstandsfähigkeit gegen Abnutzung bewiesen. So hat sich bei den im hiesigen Packet⸗Postamt mit dem genannten Fußboden angestellten Versuchen das Rothbuchenholz sehr be⸗ währt. Während der gleichzeitig verlegte eichene Stabboden zum theil schon hat erneuert werden muͤssen, zeigt der aus Rothbuchenholz gefertigte Fußboden, welcher der größten Abnutzung unterworfen ist, noch bicselß⸗ ebene und dicht gefugte Oberfläche, wie bei seiner Her⸗ stellung. Es hat sich also in einem nahezu dreijährigen Zeitraum das nach dem , . Verfahren behandelte Rothbuchenholz dem Eichen⸗ und Kiefernholz gegenüber an Dauer und Güte überlegen ge⸗ kit und als Nutzholz recht wohl verwendbar erwiesen, sodaß durch diese Erfahrungen dem Buchenholz und damit weiten Flächen des deutschen Waldes eine eh Verwerthung in Aussicht gestellt werden kann. Auch bei einer im Packetpostamt versuchten anderen Herstellungs—⸗ art der Fußböden hat sich dieses Holz sehr gut bewährt. Es wurde dort im Spätherbst 1392 für ein in Eisen neu hergestelltes Zwischen⸗ geschoß der Bestellpackkammer auf einem Monierplattenbelag ein Stabboden aus Rothbuchenholz in Asphalt verlegt, welcher sich eben falls bisher vorzüglich gehalten hat. Ferner wird von einer anderen neuen Fußbodenkonstruktion berichtet. An Stelle der Lagerfriese, in welche die Stäbe ohne Nagelung frei beweglich eingelegt werden, treten nunmehr gefalzte, kastenartige, an der Unterseite ausgeklinkte 6 welche in der verschiedensten Art auf der vorhandenen Unterlage ohne weitere Befestigung verlegt werden können. Durch diese mit Oeffnungen dersehenen Kastenlager wird in Gemeinschaft mit den durchbrochenen

andleisten des Fußbodens eine vollkommene Lufterneuerung unter demselben ermöglicht, und ein Schutz gegen Schwamm⸗ kildung und Fäulniß erzielt. Der Hohlraum eines derartigen Lagers läßt sich mit einem Lüftungsrohr im Mauerwerk in Verbin dung bringen, sodaß auch ein Ausströmen der Fußbodenluft ins Freie, sowle ein Absaugen der Zimmerluft erfo lgen kann. Vor anderen

ö

Holzlagern haben diese Kastenlager außerdem noch den Vorzug, daß sie weder sich werfen noch aufreißen. Da diese patentierte Fußboden⸗ konstruktion, ö deutschen Fußboden nennt, wohl allen , , m entspricht, welche man für einen leicht verlegbaren, frei

weglichen, der Luft überall zugänglichen und bei 3 leicht

zusammenziehbaren Boden stellen kann, so dürfte ihre Verwendung um so mehr empfohlen werden können, als sie an keine bestimmte Holzart gebunden ist.

Literatur.

Gesetze, Verordnungen re. . . Allgemeines Landrecht für die preußischen Staaten, mit Erläuterungen von H. Reh bein und O. Reincke, Reichs— gerichts⸗Räthen. Fünfte Auflage. Berlin. Verlag von H. W. Müller. Von der neuen Auflage dieser Ausgabe ist zunächst der erste Band (Theil J., Titel 1—11) eischienen. Im ganzen werden es vier Bände werden, die geheftet 32 S, in Leinwand gebunden 35 S, in . Halbfranzband 38 ½ kosten sollen. Die neue Auflage soll in wenigen Monaten vollständig vorliegen. Sie erscheint unter besonderen Verhältnissen: einmal sind gerade hundert Jahre seit dem Erlaß des Patents wegen Publikation des neuen allgemeinen Landrechts (5. Februar 1794) verflossen, und sodann wird die Ausarbeitung eines Deutschen bürgerlichen Gesetz⸗ buchs, welches dermaleinst das preußische Landrecht ersetzen wird, rüstig fortgesetzt. Dennoch wird die neue Auflage der Praxis und dem Studium des preußischen Rechts noch auf eine Reihe von Jahren der Geltung des Landrechts und der Uebergangszeit dienen können. Sie ist von neuem durchgesehen und nach dem Stande der Gesetzgebung und Rechtsprechung vervollständigt. Sie bringt neu u. a. das Wildschadengesetz, das Gesetz, betreffend Er— gänzung der Bestimmungen über den Wucher, das Patentgesetz vom 7. April 1891, das Gesetz zum Schutz von Gebrauchsmustern, die Landgemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen, die Ab— änderungen der Gewerbeordnung, der Arbeiterfürsorgegesetze und des Berggesetzes. Anordnung und Methode sind unverändert geblieben. Auf die Herstellung korrekter Gesetzestexte ist besondere Sorgfalt verwendet worden.

Die Verfassungs-⸗ und Verwaltungsgesetze der evagngelischen Landeskirche in Preußen mit besonderer Be⸗ rücksichtigung der sieben östlichen Provinzen. Bearbeitet und erläutert von E. Nitz e, Ober⸗Konsistorial⸗Rath in Magdeburg. Berlin, Carl Heymann's Verlag. Nachdem für die Verfassung der evangelischen Landeskirche durch die in den Jahren von 1873 bis 1880 und dann wieder von 1885 ab erlasfenen Gesetze und Verordnungen tief ein schneidende Aenderungen herbeigeführt worden sind, hatte sich das unabweisliche Bedürfniß nach einem praktischen Handbuche für die Betheiligten herausgestellt. Diesem Bedürfnisse hat nun der Ver⸗ fasser durch das vorliegende Werk in vollem Maß entsprochen und bei dessen Ausführung alles das berücksichigt, was nach seiner lang— jährigen praktischen Erfahrung in der größten der evangelischen Kirchen⸗ propinzen ihm als nutz⸗ und verwendbar erschienen ist. Was die Anordnung des Werks anbetrifft, so sind die organisatorischen Gesetze mit der bezüglichen revidierten Instruktion von 1882 und den sonstigen Kompetenzvorschriften, einschließlich der Militär ⸗Kirchenordnung voran gestelt worden, denen die Einzelgesetze und Verordnungen, unter . mit der Verwaltungsordnung vom 17. August 1893, nach⸗ olgen. n . .

Das Apothekenwesen in Preußen nach deutschem Reichs⸗ und preußischem Landrecht. Unter Benutzung amtlicher Quellen bearbeitet von Dr. M. Pist or, Geheimer Medizinal⸗Rath und vor⸗ tragender Rath im Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗Angelegenheiten. Berlin, Verlag von Richard Schoetz. Preis 7 M, gebunden 8 MS Es hat sich bereits seit längerer Zeit als ein Mangel herausgestellt, daß eine übersichtliche Zusammen⸗ stellung der in Preußen bestehenden Vorschriften über Anlage, Ein⸗ . Betrieb und Beaufsichtigung der Apotheken fehlt, und dieser Mangel dürfte mit dem Erlaß der Vorschriften über den Betrieb der Apotheken, Filial-⸗Apotheken, Krankenhaus, Apotheken und ärztlichen Hausapotheken nebst der Anweisung zur amtlichen Be— sichtigung solcher Anlagen vom 16. Dezember 1893 noch fühlbarer werden. Diesem Bedürfniß will der Verfasser durch die in dem vor⸗ liegenden Werk enthaltene Sammlung abhelfen. Einzelne ältere Be⸗ stimmungen haben darin Aufnahme gefunden, um die Entwickelung des Apothekenwesens in Preußen zu veranschaulichen, oder weil noch heute maßgebende Anschauungen darin enthalten sind.

Verschiedenes.

Kürschner's Deutscher Litera tur⸗Kalender für das Jahr 1894, welcher kürzlich ausgegeben wurde, ist der 16. in der Reihe der Jahrgänge. Der neue Band zeigt gegen die früheren nur ein wenig größeres Volumen, und der Herausgeber macht auch durchaus kein Hehl daraus, daß er gründlich Musterung gehalten und namentlich bei der Neuaufnahme wählerischer und strenger verfahren ist: entschieden zum Vortheil des Buches. Im übrigen hat sich an der Einrichtung des Kalenders nichts Wesentliches geändert. Dem eigentlichen Lexikon der deutschen Schriftsteller und Schriftstellerinnen geht, wie früher, ein Verzeichniß der literarischen Säkular.! und Semisäkular⸗ Gedenktage sowie ein Nachweis über die literarischen Rechtsverhält⸗ nisse voraus, enthaltend eine Uebersicht der bestehenden Gesetze und Konventionen, der Sachverständigenvereine in deutschen Staaten, Oesterreich, Schweiz und ihrer Zusammensetzung. Auch die wichtigsten literarischen Vereine und Stiftungen sind mit Angabe ihrer Zwecke, der Aufnahme⸗Bedingungen ꝛ6., neben den lokalen Ver— einigungen aufgeführt. Die literarische Chronik enthält sodann die Nekrologe der im Jahre 1893 verstorbenen literarisch be⸗ deutenderen Persönlichkeiten, sowie Mittheilungen über Aus⸗ zeichnungen, Ernennungen, Jubiläen ꝛc. Die dem Lexikon folgenden Alschnitte dienen vorwiegend den praktischen Inter- essen der Schriftsteller. Dort werden Verzeichnisse deutscher Verleger und ihrer Hauptverlagsartikel, sowie Uebersichten der deutschen h Zeitungen, Zeitungs- Korrespondenzen, der deutschen

heater und ihrer Vorstände, der literarischen und Theater Agenturen mitgetheilt. Auch die Angaben über technische Anstalten, als Buch⸗ bindereien, Graveure, Clichs . Agenten, Holzschneider, Lichtdruck⸗ Anstalten ꝛ6., haben hauptsächlich praktische Zwecke und dürften vielen Benutzern willkommen sein. Den ö bildet, wie sonst, die Liste der Städte, welche mehr als zehn schriftstellerische Persön—⸗ lichkeiten aufzuweisen haben. Der mit dem neuen Jahrgang in den Verlag von G. J. Göschen in Stuttgart übergegangene e n ist vor dem Titelblatt mit dem Bildniß des hohen Freer; des vor⸗ jährigen deutschen Schriftsteller⸗ und Journalistentages in München, Seiner Königlichen Hoheit des Prinzen Ludwig von Bayern, ge— schmückt. Kürschner's Literatur⸗Kalender mit den ihm bei- gegebenen, mannigfach orientierenden Hilfsmitteln hat sich für den literarischen Verkehr bereits unentbehrlich gemacht, sodaß an gesichts dieser Thatsache zu seiner besonderen Empfehlung nichts mehr hinzugefügt werden kann.

Die Elektrizität, ihre Erzeugung, praktische Ver⸗ wendung und Messung. , Für jedermann verständlich kurz dar⸗ estellt von Bernhard Wieseng rund. 44 Abbildungen. Frank⸗ . a. M., Verlag von H. Bechhold. In dem vorliegenden Werk wird in der allerknappsten Weise, auseinandergesetzt, was heutzutage jedermann von der Elettrizität wissen muß. In Überaus anschaulicher und leicht verständlicher Art wird darin die Erzeugung der Elektrizität dur aschinen, ihre Aufspeicherung in Accumulatoren sowie das Messen der Elektrizität auseinandergesetzt. Ebenso werden sdie ver⸗ schiedenen Verwendungen zur Beleuchtung, zum Treiben von Maschinen, in der Telegraphie, Telephonie, dem Signalwesen, in der Chemie zur Metallscheidung sowie die Kraftübertragung dargelegt. Die Vorzüge des Werkchens sind seine Klarheit und leichte Verständlichkeit, verbunden mit strengster Kürze und interessanter Darstellungsweise. Anschauliche Zeichnungen und vorzügliche Ausstattung vermehren noch dessen Werth.

Das Buch der jungen Frau, von Dr. H. Burck⸗ hardt. Vierte Auflage. Preis 2 M, in Original⸗Leinenband 3 M0

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22 Verlag von J. J. Weber in Leipzig. Bekanntlich giebt es eine reiche Literatur über diesen Gegenstand, aber nur wenige Werke halten die rechte Mitte ein zwischen trockener Wissenschaftlichkeit und unter⸗ haltend belletristischer Form. Mit Glück und feinem Takt hat der wohlerfahrene Verfasser diesen Mittelweg gefunden und verfolgt.

Eauipagenbüchlein benennt Herr C. A. Hanitzsch, Wagenbauer in Chemnitz, eine literarische Arbeit, die im Verlage von J. J. Weber in Leipzig zum Preise von 1 * 20 8 erschienen ist und praktische Winke für Equipagenbesitzer bei dem Ankauf, der Auf⸗ bewahrung und Benutzung von Wagen z0, enthält.

Monatsschrift für deutsche Beamte. Organ des Verbandes deutscher Beamtenvereine. (Herausgeber Fr. Caspar, Kaiserlicher Geheimer Ober⸗Regierungs⸗Rath und vortragender Rath im Reichsamt des Innern. Exvedition in Grünberg i. Schl.) Preis vierteljährlich (6 Hefte) 1 M 30 3, durch Buchhandel oder Post be⸗ zogen 1 46 80 3. Das kürzlich erschienene 3 Halbmonatsheft, 18. Jahrgangs, vom 1. Februar 1894 hat folgenden Inhalt: J. Rechts- verhältnisse der Beamken. A. Gesetzgebung; Verordnungen; Er⸗ kenntnisse. B. Abhandlungen und Nachrichten über Fragen des Beamten⸗ thums: Zur Frage des Assessor⸗Examens. Titel- und Rangverbältnisse der Leiter und Lehrer an den höheren Unterrichtsanstalten. Zur Regelung der Richtergehälter. Der vreußische Staatshgushalts⸗Etat für 1854 / 95.

um System der Dienstalterszulagen. Stellenvermehrungen beim Statistischen Amt. II. Abhandlungen und Aufsätze allgemeinen Inhalts. „Nach einunddreißig Jahren.“ III. Vermischtes. Wie die preußischen Könige früher reisten. Wer einem Freunde klagt, erleichtert sich das Herz. IV. Sprechsadl. V. Bücherschau. Das Kommunalabgaben ⸗Gesetz ꝛe. Die Pfändung bei Personen, welche Landwirthschaft betreiben. VI. Vereinsnachrichten. Von dem Preußischen Beamten⸗Verein in Breslau. Preußischer Beamten⸗ Verein in Hannover. Beilage: Stimmen aus dem Publikum. Stellenliste. Anzeigen. ;

Die Einsendung der Konkurrenzarbeiten zu dem bereits er⸗ wähnten, für Boll's Musifalischen Haus- und Familien kalender veranstalteten Preisausschreiben hat woran noch einmal erinnert sein mag spätestens bis zum 1. April d. J. zu erfolgen. Später einlaufende Arbeiten bleiben von der Konkurrenz ausgeschlossen. Die Bedingungen es handelt sich diesmal um humoristische Erzählungen enthält Boll's Musikalischer Haus und Familienkalender für 1894. Auf den reichhaltigen Inhalt des Kalenders (Verlag von R. Boll, Berlin NW. Mittelstr. 29) er enthält Text⸗ und Musikbeiträge von Fulda, Heiberg, Mascagni, Kleffel, Koschat und anderen mehr machen wir hierbei nochmals aufmerksam.

Die „Neue Musik⸗-Zeitung“ (Stuttgart, Carl Grü⸗ ninger) ist in den Nummern 1 bis 3 des neuen Jahrgangs 1894 von besonders interessantem Inhalt. Neben einem musiktheoretischen Auf⸗ satz Das Melodram“ von A. Schäz, findet man anziehend geschriebene, belehrende Artikel über Hector Berlioz von A. Svoboda, „Rich. Wagner und die Frauen. von R. Wintzer, ‚„Aus dem Leben Niels W. Gades“, ‚Aus den Erinnerungen einer Primadonna. von M. Escherich, „Eine Konzertreise in Rußland mit dem Fürsten Galvzin! von Professor H. Mund zc. Originell ist auch die Charakterstudie Einer von den Zukünftigen! von Maria Janitschek. Biographien mit Porträts, kritische Briefe aus Wien, Berlin, Prag, Mittheilungen über alle wichtigen musikalischen Vorkommnisse, sowie Besprechungen über Musikalien⸗ und Bücherneuheiten für Musikfreunde reihen sich an. Die Beilagen enthalten ansprechende Klavierstücke von Aug. Ludwig, F. Niggli, W. Sacks, sowie gefällige Lieder von A. Fischer, H. Henkel und G. Goltermann.

Die Deutsche Literat urzeitung Nr. 7 vom 17. Fe—⸗ bruar d. J. (heraus von Dr. Paul Hinneberg, Verlag von Hermann Walther in Berlin) enthält: Ehe Book of Enoch, translated from Professor Dillmann's Ethiopic text, with introduction, notes, appendices and indices by R. H. Charles, bespr. v. Prof. Dr. M. Löhr. Friedrich Nippold, Die theologische Einzelschule im Ver⸗ hältniß zur evangelischen Kirche, bespr. von Dekan Dr. Baur. Bernhard Stade, Die Reorganisation der theologischen Fakultät zu Gießen in den Jahren 1878 bis 1882, bespr. v. Liz. Dr. Erwin Preuschen. Wilhelm Wundt, Grundzüge der phhysiologischen Psychologie, 4. Aufl., bespr. v. Prof. Dr. H. Höffding. La Roche, Bomerische Untersuchungen, 2. Theil, bespr. v. Prof. Dr. G. Maaß. C. Plinii Secundi Naturalis Historia Libri C XXVII., ed. C. Maxhoff, bespr. v. Bibliotheks⸗Assistenten Dr. C. Haeberlin. Chronik des Wiener Goethe-⸗Vereins, Band 7, Heinrich Natter, Kleine Schriften, bespr. v. Prof. Dr. H. Grimm. Gerhard Seeliger, Die Kapitularien der Karolinger, bespr. v. Prof. Dr. H. Hahn. Gabriel Hanotaux, Histoire du Cardinal de Richelieu, I, besp. von Prof. Dr. Th. Schott. Die österreichisch'ungarische Monarchie in Wort und Bild, Lief. 179 b. 192, bespr. v. Prof. Pr. J. Partsch. R. Freiherr von Liliencron, Liturgisch- musikalische Geschichte der evangelischen Gottesdienste von 1523 bis 1760, besp. v. Bibliothekskustos Dr. H. Reimann. Joh. Nikel, Sozialpolitik und soziale Bewegungen im Alterthum, bespr. v. Oberlehrer Dr. A. Höck. H. W. Vogel, Das photographische Pigmentverfahren und seine Anwendungen in der Heliographie und Photogravüre, bespr. v. Prof. Dr. R. Biedermann.

Zeitschrift für deutsche Sprache, herausgegeben von Professor Dr. Daniel Sanders (Alt⸗Strelitz ). 109. Heft. Januar 1894. (Paderborn, Ferdinand Schöningh.) Preis vierteljährlich 3 M Hervorzuheben aus dem Inhalt: Ein Schlüssel zum zweiten Theil des Goethe'schen Faust von Dr. Hermann Schrader. Die unwahren Thatsachen der Juristen von Reichsgerichts-⸗Rath Daubenspeck. Der Herausgeber bringt auch diesmal eine Fülle interessanter sprachlicher Anmerkungen.

Handel und Gewerbe.

Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks an der Ruhr und in Oberschlesien.

An der Ruhr sind am 24. d. M. gestellt 11 049, nicht rechtzeitig gestellt keine Wagen. . In Oberschlesien sind am 235. d. M. gestellt 3863, nicht recht⸗ zeitig gestellt keine Wagen.

Der Aufsichtsrath und die Direktion der Aktiengesell⸗ schaft „Berliner Holz-⸗Coamptoir' haben beschlossen, der demnächst einzuberufenden Generalversammlung die Auszahlung einer Dividende von 40 für das Geschäftsjahr 1893 vorzuschlagen.

J Vom oberschlesischen Fisen- und Zinkmarkt be—⸗ richtet die Schl. 3.:: Je mehr Hoffnung auf die Annahme des a , Handelsvertrags vorhanden ist, desto mehr wächst im ober- schlesischen Industriebezirk das Vertrauen in die Zukunft. Schon jetzt macht sich ein Fortschritt in der Eisenbranche bemerkbar, da sich mit jeder Woche die Nachfrage steigert. In verflossener Woche sind größere Posten von Puddelroheisen zur Abfuhr an die Werke gelangt, und auch an Gießereiroheisen hat sich der Bedarf infolge regerer Be—⸗ schäftigung einiger . Gießereiwerke vermehrt. Mit der Verstärkung des Hochofenbetriebs wird demnächst begonnen werden, und von der Oberschlesischen Eisenindustriegesellschaft in Gleiwitz wird binnen kurzem ein zweiter Hochofen auf Tarnowitzer Hütte angeblasen werden. Die Erz= zufuhr ist vorläufig noch nicht verstaͤrkt worden, weil genügende Vor— räthe besonders an Brauneisenerzen auf den Hüttenplaͤtzen liegen und auch die Jahreszeit zur Abfuhr un f g, ist. In Walzeisen hat sich das Geschäft in den letzten Wochen wesentlich gehoben; den Walzwerken liegen besonders für einzelne Handelseisensorten zahlreiche Aufträge vor. Die eingehenden Spezifikationen erstrecken sich bereits schon auf Baueisen, und besonders Träger werden ziemlich stark in Auftrag gegeben. Auch aus dem Auslande gehen den Werken Nachfragen auf Handelseisen zu, welches theilweise nach dem Orient zur Versendung gelangen soll. In Fe inblechen fängt es auch an, etwas besser zu werden, wogegen das Geschäft in Grobblech en noch immer ruht. Die Stahlwerke sind je nach den n , Bestellungen zeitweise beschäftigt; für einen regelmäßigen Betrieb fehlt es aber noch immer an größeren Aufträgen. Bei den Eisengießereien ist die Lage im allgemeinen eine bessere geworden; auch solche Werke, die sich mit

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