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70354 Bekanntmachung. .
In der Grundsteuermutterrolle von Birresborn ist unter Artikel 222 als Eigenthümer der Parzelle Flur 24 Nr. 120, Heckenwiese, Weide, s 62 a ein getragen Mathias Horden junior von Wallenborn. Das Eigenthum wird von den Geschwistern
, e von Rom, Gemeinde Birresborn,
. Mai, Ehefrau Peter Daniel Koch von Mürlenbach in Anspruch genommen. Der einge- tragene Eigenthũmer Mathias Horden, dessen Aufenthalt nicht ermittelt werden kann, oder dessen Erben werden hiermit öffentlich aufgefordert, ihre Ansprüche spätestens im Termin am 13. Ayril 1894, Vormittags 12 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht geltend zu machen, widrigenfalls die genannten Geschwister May als Eigenthümer eingetragen werden.
Prüm, den 13. Februar 1394.
Königliches Amtsgericht. Abtheilung II. Wird veröffentlicht: Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. Abtheilung IL: Köcher mann, Gerichts⸗Aktuar.
IJ 60326 Aufgebot.
Der Häusler Josef Korzvnietz zu Boritsch ist seit 258. September 1370 eingetragener Eigenthümer des Grundstücks Blatt 29 Boritsch. Er behauptet, daß zu diesem Grundstück auch die Parzelle Kartenblatt 5 Varzellennummer 96, Ackergröße 22 a 50 qm., 53 3 Reinertrag, gehört. welche jedoch grundbuch« und katastermaßig als Bestandtheil von Blatt 29 Boritsch nicht verzeichnet ist. Auf Antrag des Grundstücks⸗ eigenthümers von Blatt 29 Boritsch werden daher alle unbekannten Eigenthumsvrätendenten und dingli Berechtigten aufgefordert, ihre Ansprüche und Rechte auf die beschriebene Parzelle spãtestens im Aufgebots⸗ termine den 5. Mai 1894, Vormittags 11 Uhr, Zimmer Nr. 12 bei dem unterzeichneten Amtsgericht anzumelden, widrigenfalls sie mit ihren Ansprüchen ausgeschlossen werden und die Parzelle auf Antrag dem Grundstück Blatt 29 Boritsch zugeschrieben wird.
Groß ⸗Strehlitz, den 21. Februar 1394.
Königliches Amtsgericht. 70316 Aufgebot.
Auf Antrag des Landwirths Hermann Troft in Frömmstedt wird dessen Vater, der Landwirth Johann Friedrich Trost, zuletzt wohnhaft in Frömmstedt, welcher seit Anfang Januar 1884 von dort spurlos verschwunden ist, aufgefordert, spätestens im Auf⸗ gebots termine, den 12. Dezember 1894, Vor⸗ mittags 10 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte schriftlich oder persönlich sich zu melden, widrigen⸗ falls seine Todeserklärung erfolgen wird.
Weißensee (in Thür., den 17. Februar 13894.
Königliches Amtsgericht. Abtheilung II. 70317 Aufgebot behufs Todeserklärung.
Auf Antrag der Vormünder Lorenz Peter Jensen und Rasmus Rasmussen in Seegaardfeld, werden der am 10. Januar 1824 als Sohn des Schmieds Jens Jensen und seiner Ehefrau Mariken Jensen, geb. Andresen, in Seegaardheide geborene, zuletzt da⸗ selbst wohnhafte, seit vielen Jahren verschollene See⸗ mann Jens Jensen, sowie seine unbekannten Erben bierdurch aufgefordert, sich beim hiesigen Amtsgericht spätestens in dem auf Mittwoch, den 11. Juli 1894, Vormittags 10 Uhr, bestimmten Termine zu melden, widrigenfalls der Verschollene für todt erklärt und mit seinem Vermögen nach der Verord⸗ nung vom 9. November 1798 verfahren werden wird.
Apenrade, den 13. Februar 1894.
Königliches Amtsgericht. Abtheilung JI.
0313) Verschollenheitsverfahren.
Nr. 2189. Das Gr. Amtsgericht dahier hat heute folgenden Vorbescheid erlassen:
Der ledige Bierbrauer Otto Allweiler, geboren zu Singen am 8. Dezember 1855, und zuletzt wohn⸗ haft gewesen daselbst, wird seit dem Jahre 1882 ver⸗ mißt, und ist die Verschollenheitserklärung desselben beantragt. Der Vermißte wird deshalb aufgefordert, binnen Jahresfrist Nachricht von sich anher ge⸗ langen zu lassen, widrigenfalls er für verschollen er⸗ klärt würde. Zugleich werden alle diejenigen, welche Auskunft über Leben und Tod des Vermißten zu er⸗ theilen vermögen, aufgefordert, binnen der gleichen Frist dem Amtegericht Anzeige zu erstatten.
Radolfzell, 1. Februar 13834.
Der Gerichtsschreiber Gr. Amtsgerichts:
Feuerste in.
70331 Aufgebot.
Auf Antrag des Kurators Kolons Heinrich Ahne⸗ feld Nr. 4 in Obernwöhren, wird der verschollene Schustergeselle Conrad Teuteberg von Nr. 23 in Obernwöhren, sowie auf Antrag des Kurators Leib⸗ züchters Heinrich Hasemann Nr. 3 in Vornhagen, der verschollene Joh. Friedr. Wilhelm Senne von Nr. 22 in Vornhagen aufgefordert, sich spätestens in dem auf Freitag, den 26. April 1895, Vor⸗ mittags O Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte bestimmten Aufgebotstermine zu melden, widrigen⸗
falls dieselben fur todt erklärt werden und ihr Ver—⸗
mögen den nächsten bekannten Erben oder Nach⸗ e
folgern überwiesen wer Holle
geben können, werden zu deren Mittheilung und et⸗
waige Erb⸗ und Nachfolgeberechtigte für den Fall der
demnächstigen Todeserklärung zur Anmeldung ihrer
Ansprüche unter der Verwarnung aufgefordert, daß bei der Ueberweisung des Vermögens der Verschollenen
auf sie keine Ruͤcksicht genommen werden soll. Stadthagen, den 25. Januar 1394. Fürstliches Amtsgericht, Abtheilung III. Reich e.
70320 Aufgebot. Das hiesige Erbschaftsamt. hiesigen Rechtsanwalt Dr. j Verwaltung der Verlassenschaft nann Johan lauch ; Anna) stehenden Beg antragt: Am 19. Dezember mann Johan (auch kamp, Kreis Eckernförde, ver Ehefrau Ane (auch Anna) ?
Nakskod a. Zaaland (Dãnemark) bereits am 19. Ok- tober 1887 hierselbst verstorben sei. 1.
In dem von den vorgenannten Erblassern am 3. März 1875 zu Altana gemeinschaftlich errichteten, am 17. November 1887 bierselbst publizierten Testa- ment * die Testatoren sich gegenseitig zu Erben eingesetzt.
ier blafferin bestimme im besonderen, daß nach dem Tode des Erblassers, ihr — jetzt ebenfalls ver⸗ storbener — Bruder Julius William See bezw. seine Leibeserben einen der Stammvportion der Ge—⸗ schwister bezw. Kinder vorverstorbener Geschwister des Erblassers gleichen Theil haben sollen
Als Erben des Erblassers seien Geschwister und Kinder vorverstorbener Geschwister bekannt geworden, deren Namen dem Amtsgericht aufgegeben seien.
Die Erben des verstorbenen Bruders der Erb⸗ lasserin hätten sich dem antragftellenden Amt gegen⸗ über noch nicht legitimiert, seien aber angeblich in Kopenhagen ansässig. :
Es wird das beantragte Aufgebot nunmehr dahin erlassen:
Es werden
1 alle, welche an den Nachlaß der am 19. Dezember 1893 bezw. 19. Oktober 1887 hierselbst ver⸗ storbenen Eheleute, Privatmann Johan (auch Jobann) Kobrock und Ane (auch Anna) Thomine, geb. Hee, Erb⸗ oder sonstige Ansprüche zu haben vermeinen; alle diejenigen, welche den Bestimmungen des von den genannten Erblassern am 3. März 1875 zu Altona gemeinschaftlich errichteten, am 17. No- vember 1857 hierselbst publizierten Testaments, sowie dem alleinigen Erbrechte der in dem vor⸗ bezeichneten Testament eingesetzten bezw. dem unterzeichneten Amtsgericht aufgegebenen Erben, wie auch der Umschreibungsbefugniß des Erb⸗ schaftsamts widersprechen wollen, hiermit auf⸗ gefordert, solche An, und Widersprüche bei dem unterzeichneten Amtsgericht, Dammthorstraße 10, 1. Stock, Zimmer Nr. 17, spätestens aber in dem auf Freitag, den 20. April 1894, Nachmittags J Uhr, anberaumten Auf⸗ gebotstermin, daselbst Parterre, Zimmer Nr. 7, anzumelden — und zwar Auswärtige thunlichst unter Bestellung eines hiesigen Zustellungs⸗ bevollmächtigten — bei Strafe des Ausschlusses.
Hamburg, den 17. Februar 1894.
Das Amtsgericht Hamburg. Abtheilung für Aufgebotssachen. (gez.) Tesdorpf Dr.
Veröffentlicht: Ude, Gerichtsschreibergehilfe.
Aufgebot.
Karoline Ehristine Baruth zu Cux⸗
st am 13. Februar 1893 ohne Hinter- lassung eines Testaments verstorben; ihre Erben sind nicht sämmtlich bekannt. Auf Antrag des hiesigen Erbschaftsamts, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Patow hier, werden daher alle, welche an den Nachlaß der genannten Erblasserin Erbansptüche, Forderungen oder sonstige Rechte geltend machen wollen, zur Anmeldung derselben späͤtestens in dem auf Dienstag, den 24. April d. J., Morgens 10 Uhr, anberaumten Aufgebotstermin aufgefordert. Wenn die Anmeldung unterbleibt, tritt der Rechts⸗ nachtheil des Ausschlusses ein.
Amtsgericht Ritzebüttel, den 23. Februar 1894. (gez): Bacmeister Br. Veröffentlicht: H. Eckermann, Gerichtsschreiber.
69912 Durch Urtheil des unterzeichneten Gerichts 20. Dezember 1893 sind: a. Christoph Bernhard ürschner, geb. 10. August 1815, und b. Hermann Kürschner, geb. am 13. Sey tember 1822, Söhne des verstorbenen Kaufmanns Christian Gott⸗ lieb Kürschner aus Schmalkalden für todt erklärt worden. Schmalkalden, den 20. Dezember 1393. Königliches Amtsgericht. Abtheilung II.
15 Bekanntmachung. Das Aufgebotsverfahren über die Nachlaßgläubiger und Vermächtnißnehmer des am 13. Februar 1893 zu Königsberg verstorbenen Lokomotipführers Bruno Man ist beendet.
Königsberg, den 16. Februar 1334.
Königliches Amtsgericht. X.
69905
In dem auf Antrag von Johann Georg Bürck Wittwe, Margarethe, geb. Langenstein, in Pforzheim erõff neten Aufgebot verfahren behufs Kraftloserklärung der über die Versicherung des Lebens des Johann Georg Bürck unterm 19. Juli 1881 ausgestellten
olize Nr. 30 309 der Bremer Lebensversicherungs⸗ Bank in Bremen ist durch Ausschlußurtheil hiesigen Amtsgerichts vom 23. Februar 1894 die bezeichnete Polize für kraftlos erklärt.
Bremen, 23. Februar 1894.
Der Gerichtsschreiber:
69924
Durch Ausschlußurtheil vom 14. Februar 1894 ist das Sparkassenbuch der städtischen Svarkasse zu
* 11 1 . 1. den wir Alle Perfonen Lützen Nr. 14 430 über 403 46 S, für den Land⸗ ö . ; . onen, wirt Ädelf Philister in Michlitz ausgeftellt, fn welche äber das Fortleben der Verscellensn Kunde Pirth Adelf, Philister in Michlitz ausgestellt, für
kraftlos erklãrt worden. ; Lützen, den 14. Februar 13894. Königliches Amtsgericht. Abtheilung J.
Bekanntmachung. ußurtheil des unterzeichneten Gerichts vom 14 Februar 1894 ist das Sparkassenbuch des Vorschuß⸗Vereins zu Gleiwitz, Eingetragene Genossen⸗ schaft mit unbeschränkter Haftpflicht, Nr. 318 D., gültig über 70 6 50 3, ausgestellt am 21. August 1852 für die Wittwe Agnes Kozuschek zu Richters⸗ dorf für kraftlos erklärt worden. Gleiwitz, den 15. Februar 1894. Königliches Amtsgericht. Im Namen des Königs! Verkündet am 16. Februar 1894. Buchert, Gerichtsschreiber. Auf den Antrag des Kötters Egbert Balder zu
69314
Frensdorf, vertreten durch den Rechtsanwalt Arends zu Neuenhaus, erkennt das Königliche Amtsgericht ju Neuenhaus durch den Amtsrichter Meyer für
Recht:
Das Hypothekendokument vom 2. Juli 1866 über die im Grundbuch von Bgokholt Band II. Blatt Nr. 55 Abtheilung III. Nr. 2 zu Gunsten des
Kötters Egbert Balder zu Frensdorf eingetragene
Hypothek von 27 Thlr. D Gr. 3 Pf. — 3335 4 wird für kraftlos erklärt. Meyer.
69918
Die unbekannten Berechtigten .
I) der im Grundbuch von Lübbertsfehn Tom. 41 Vol. 4 Nr. 294 Pag. 2344 Abth. III. Nr. 3 für Meints in Ihlowerfehn eingetragenen 380 Thaler 14 Gr. 1 Pf. in Gold und 46 Thaler 7 Gr. 1135 Pf. in Kurant C. a., .
) der an derselben Grundbuchstelle Abth. III. Nr. 3 für Schneider aus Großefehn eingetragenen 175 Thaler Kurant c. a.,
3) der im Grundbuche von Simonswolde Band IVb. Blatt 258 Pag. 5249 für Lübben zu Holtrop eingetragenen 215 Thaler Gold 8. A.
sind mit ihren Ansprüchen auf die Posten ausge⸗ schlossen und die Hypothekenurkunden für kraftlos erklärt.
Aurich, 3. Februar 1894.
Königliches Amtsgericht. III.
69916 Im Namen des Königs! Verkündet am 14. Februar 1894. Tu sch, Gerichtsschreiber.
Auf den Antrag des Zieglers August Koehler in Marienfelde, vertreten durch Rechtsanwalt Perrin in Osterode, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Ofterode durch den Amtsrichter Sanio für Recht:
Die Hypothekenurkunde über 50 Thlr. Darlehn, eingetragen aus der notariellen Urkunde vom 20. März 1862 zufolge Verfügung vom 5. April 1862 für den Einsassen Friedrich Sterna in Marien⸗ felde in Abth. III. Nr. 2 des dem Ziegler August Koehler gehörigen Grundstücks Marienfelde Bd. III. BI. 75, gebildet aus dem Hypothekenbuchsauszuge vom 5. April 1362 und der Schuldurkunde vom 20. März 1862, wird für kraftlos erklärt. Die Kosten des Aufgebotsverfahrens hat der Ziegler August Koehler zu tragen.
69907
Durch Ausschlußurtheil vom 22. Februar 1894 ist die Urkunde über die auf den Grundftücken des Grundsitzers Wilhelm Kausche in Jübar Band 31 Blatt 164 des Grundbuchs von Jübar Abtheilung II. Nr. 5 aus dem Hehle'schen Testamente vom 12. Sey⸗ tember 1860, 7. Januar und 8. Oktober 1864 ex decreto vom 8. März 1869 eingetragenen sechs⸗ hundert Thaler Legat des Carl Heinrich Walter Zimmermann aus Salzwedel, datiert vom 8. März 869, für kraftlos erklärt.
Beetzendorf, den 22. Februar 1394.
Königliches Amtsgericht. 6905] -
Durch Ausschlußurtheil des Königlichen Amts⸗ gerichts zu Linz a. Rhein vom 14. Februar 1894 ist die Hypothekenurkunde über die im Hypothekenbuch von Unkel Band II. Fol. 144 Nr. 184 eingetragen gewesene und von dort an viele Stellen des Grund⸗ buchs übertragene Hypothek vom 5. Februar 1861 über 160 Thlr. zu Gunsten der Tochter des Winzers Chrysant Unkels von Röndorf (Anna Maria, jetzt Ehefrau Josef Koch, zu Ehrenfeld) zu Lasten der Eheleute Winzer Chriftian Bachem und Katharina, geb. Körber, zu Rheinbreitbach für kraftlos erklärt worden.
Linz a. Nh., den 17. Februar 1894.
Königliches Amtsgericht.
6990) Auf Antrag: I) des Bahnarbeiters Bernhard Wellen, 2) des Schuhmachers Hermann Wellen, zu Bentheim, hat das Königliche Amtsgericht Bentheim am 17. Fe⸗ bruar 1394 für Recht erkannt:
Der Hypothekenbrief vom 14. Oktober 1871 über 200 Gulden, eingetragen im hiesigen Hypotheken⸗ buche Bezirk III. Abtheilung J. Band J. Fol. 61 Nr. 1 und von da übernommen ins Grundbuch von Bentheim Stadt Band X. Artikel 370 Abthei⸗ lung III. Nr. 1 wird für kraftlos erklärt.
Bentheim, den 17. Februar 1894.
Königliches Amtsgericht.
69806 Im Namen des Königs! Verkündet am 13. Februar 1894.
Brüning, Gerichtsschreiber.
In Sachen betreffend das Aufgebot I des von dem Wegewärter Konrad Rüter zu Buke als Eigenthum beanspruchten, in der Steuer gemeinde Buke belegenen Grundstücks Flur 17 Nr. 71 d., Hütung im Hübhnerfeld belegen, 9 a 7 qm groß, im Grundbuch von Buke Bd. 96 Bl. 18 für die Wittwe Joseph Stiens eingetragen;
2) des von den Eheleuten Maler und Anstreicher Wilbelm Deppe und Maria, geb. Herdejürgen, zu Lippspringe als Eigenthum beanspruchten, in der Steuergemeinde Lippspringe belegenen Grundstücks Flur 9 Nr. 206 in den Molkenbänken, Acker, 7 a 1 4m groß, im Grundbuch von Lippspringe Bd. 12 Bl. 73 auf den Namen des Justizkommissars Holz⸗ apfel eingetragen;
3) des von der unverehelichten Katharina Vollmer zu Neuhaus als Eigenthum beanspruchten,
der Steuergemeinde Neuhaus belegenen Grund⸗ ücks Flur 14 Nr. 450/115, im Nierenholz, Acker,
a 5 9am groß, im Grundbuch von Neuhaus Bd. 58 Sl. 65 auf den Namen des Liborius Hegge⸗ mann eingetragen;
4) der von den Eheleuten Heinrich Neiskenwirth und Therese, geb. Vollmers, zu Sande als Eigen⸗ thum beanspruchten, in der Steuergemeinde Neuhaus belegenen Grundstücke Flur 14 Nr. 543 115, im Nierenholz, Acker, 51 a 6 am groß, und Flur 14 Nr. 546/115, im Nierenholz, Aer SI a 60 qm groß, im Grundbuch von Neuhaus Bd. 58 Bl. 65 auf den Namen des Liborius Heggemann eingetragen;
5) des von der Stadt Paderborn als Eigenthum beanspruchten, in der Steuergemeinde Paderborn belegenen, bisher im Grundbuche noch nicht einge⸗ tragenen Grundstücks Flur 33 Nr. 7215071, Weg, 4224 4m groß, hat das Königliche Amtsgericht zu Paderborn durch den Amtsgerichts⸗Rath Deumling für Recht erkannt:
Alle diejenigen, welche auf das von dem Wege⸗ wärter Conrad Rüter zu Buke als Eigenthum beanspruchte Grundstũck Flur 17 Nr. 71 d. der Steuergemeinde Buke, auf das von den Eheleuten Maler und Anstreicher Wilhelm Deppe und Maria, *. Herdejürgen, zu Lippspringe als Eigenthum eanspruchte Grundstück Flur 9 Nr. 206 der Steuer⸗ gemeinde Lippspringe, auf das von der unverehelichten Katharina Vollmer zu Neuhaus als Eigenthum beanspruchte Grundstũck Flur 14 Nr. 450 115 der Steuergemeinde Neuhaus, auf die von den Eheleuten Heinrich Neiskenwirth und Therese, geb. Vollmers, zu Sande als Eigenthum beanspruchten Grundstücke Flur 14 Nr. 543/115 und Nr. 546 / 15 der Steuer⸗ gemeinde Neuhaus und auf das von der Stadt Paderborn als Eigenthum beanspruchte Grundstück Flur 33 Nr. 721071 der Steuergemeinde Paderbern igenthums⸗ oder andere Realansprüche zu haben glauben, werden mit denselben ausgeschlossen. Die Kosten des Verfahrens fallen den Antrag. stellern zur Last.
Paderborn, den 13. Februar 1894. Gerichtsschreiberei II. des Königlichen Amtsgerichts.
68917
Die folgenden Urkunden:
I) Die Schuldurkunde vom 5. Mai 1875 e. über die im Grundbuche des Amtsgerichts Aurich Tom. 11 Vol. 8 Nr. 516 Pag. 428 (früber auch Tom. 11 Vol. 7 Nr. 452 Bag. 3603) auf dem Höger schen Grundbesitz für Hagius eingetragenen 1800 46 . a.
2) die not. Schuld und Hypothekverschreibung vom 2. Februar 1858, aus welcher auf den für Otto e,. im Auricher Grundbuche Tom. 50 Vol. 2a. m an, , oe, ,, Pag. 585, Tom. 50 Vol. Za. Nr. 75 Pag. 593, Tom. 50 Vol. Za. Nr. 162 Pag. 1270 und Tom. 50 Vol. 3 Nr. 242 Pag. 1923 verzeichneten Grund⸗ stũcksantheilen 650 Hei e dal? Gold c. a. fũr Brahms eingetragen und welche 650 Thaler an die Erben des Kreiskassengehilfen Hagius in Aurich ab— getreten sind,
sind durch Urtheil vom 16. d. M. für kraftlos erklãrt.
Aurich, 19. Februar 1894.
Königliches Amtsgericht. III. 69911 Im Namen des Königs! Verkündet am 15. Februar 1894. ; Tietz, Gerxichtsschreiber. Auf den Antrag des Besñitzers Conrad Pritzkoleit in Drutschlauken und des Besitzers Ferdinand Zipplies von Schaugsten, des Besitzers Friedrich Hinterthaner von Klein Königsberg, des Besitzers Carl Neufeld von Groß Kallwischken, der Besitzer August Mekies, Carl Naruhn, Carl Woweries, Julius Neßler und Auguft Neßler, des Besitzers Guftav Letkau von Kurschen, des Fleischermeisters Rudolph Jungblut von Darkehmen und des Justiz⸗Raths Stephani von Darkehmen erkennt das Königliche Amtsgericht zu , durch den Amtsrichter Dr. Lepy für
J. Die Hypothekenurkunde über die von Kruschinnen Nr. 3 auf Kruschinnen Nr. 20 (jetzt 15) übertragenen, hier Abthl. III. Nr. 7 eingetragenen 200 Thaler, mit 6 Prozent verzinsliches Darlehn des Jägers Gottlieb Glaser aus der Urkunde vom 14. Januar 1365, welches der Altsitzerwittwe Zipplies zu , m, übereignet ist, wird für kraftlos er⸗
ãrt.
II. Die etwaigen Berechtigten folgender Posten:
1) von 16 Thalern 20 Sgr. Mutfererbtheil des Friedrich Klein, mit 5 Prozent verzinslich und bei seiner Volljährigkeit zahlbar, eingetragen aus dem Erbvergleich vom 1. Dezember 1841 gemäß Ver⸗ fügung vom 29. Januar 1842 auf Klein Königsberg Nr. 3 Abthl. III. Nr. 3b und gemäß Verfügung vom 22. März 1854 auf das abgezweigte Grundstück Klein Königsberg Nr. 5 übertragen;
2) von 70 Thalern Kaufgeld der Christian und Catharina, geb. Baltrusch, Niefeld schen Eheleute aus dem Vertrage vom 21. November 1837 gemäß Verfügung vom 3. Dezember 1843 auf Groß Kall— wischken Nr. 6 Abth. III. Nr. J eingetragen, durs Urkunde vom 25. Januar 1844 dem Christoph Nie⸗ feld geschenkt und dies gemäß Verfügung vom 1. März 1844 eingetragen;
3) von einer Ausstattung der Dorothea Lengau, bestehend in
1 Kuh, werth 8 Thaler, 1 Schwein, werth 3 Thaler, Schaf, werth 1 Thaler 10 Sgr., Gans, werth 19 Sgr., aufgemachten Bett, (1 Ober⸗, 1 Unterbett, 4 Kissen und 1 Bett⸗ laken) und 1 schwarzen Kleid, werth 3 Thaler, aus dem Erbrezeß vom 17. Juni zufolge Verfügung vom 22. August 1836 auf Grieben Nr. 12 eingetragen und übertragen auf Grieben Nr. 42, 50, 72, 55 und 25 Abth. III. Nr. 2 bez. 1, .
4) von 18 Thalern 28 Sgr. 7 Pf. Kaufgelder⸗ tückstand des Wirths Christian Rudat in Schilleblen, mit 5 Prozent vom 22. Mai 1868 verzinslich, auf Grund des Zuschlagsbescheides vom 3. April und der Faufgelderbelegungsverhandlungen vom 22. Mai, 5. und 6. Juni 1868 gemäß Verfügung vom 30. Juni 1868 eingetragen auf Kurschen Rr. 12 Abth. III. Nr. 14n; 3
5) von 500 Thalern Darlehn des Predigers Tam nau in Wilbelmeberg, mit 3 Prozent verzinslich und nach halbjähriger Aufkündigung zahlbar, ein getragen aus der Schuldurkunde vom 11, zufolge Verfügung vom 13. November 1786 auf Darkehmen , , ,
6) der bei der Subhastation des Simon Embacher⸗ schen Grundstücks Gr. Sklirlack Nr. 19 entstandenen, in einem Nachverfahren ermittelten und festgestellten Altsitzerwittwe Touise Haubitz, geb. Clar'schen Sxe⸗ zialmasse von 137,44 , der Anspruch der 2c. Dau⸗ bitz ist auf dem mitverhafteten Grundstück Gr. Stir⸗ lack Nr. 7, jetzt der Besitzerin Dorothea Simon ge. börig, in Abthl. III. zu Nr. 2 an Stelle dieler berichtigten Post auf Grund des Zuschlags bescheides vom 30. Sktober und der Kaufgelderbelegung?⸗ perbandlung vom 13. Dezember 1860 zufolge Ver⸗ fügung vom 6. März 1861 eingetragen, ö
werden mit ihren Anfprüchen auf diese Posten ausgeschlossen. ö ö
III. Die Kofsten des Aufgebotsverfahrens werden den Antragstellern auferlegt.
Königliches Amtsgericht. Dr. Levy.
Im Namen des Königs!
Verkündet am 16. an, 13894. Buche rt, Gerichtẽschreiber.
Auf den Antrag des Kötters Berend Mülstegen zu Altendorf, vertreten durch den Rechtsanwalt Arends zu Neuenhaus, erkennt das Königliche Amts⸗ 4 2 Nenenhans durch den Amtsrichter Meyer für Recht:
Das Hypothekendokument über die im Grund⸗ buche von Bookholt Band II., Blatt Nr. 55, Ab⸗ tbeilung III., Nr. 1 zu Gunsten der Kinder J. Ehe des Jan Gekholt zu Bookholt am 2. Februar 1853 eingetragene Hypothek von 650 Gulden — 10833 4 wird für kraftlos erklärt.
ossis
63920) Verkũndet am 17. Februar 1894. Im Namen des Königs!
Auf den Antrag der Wittwe Janna Uden Ohling, geb. Ohling, zu Widdelswehr, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Emden durch den Amtsgerichts Rath Thomsen als Richter für Recht: .
Die im Grundbuche von Widdelswehr Band II. Blatt 3 in Abth. III. Nr. 1 eingetragene Hypothek von 100 Gulden Gold, welche die Besitzer von Albert Alberts als Kapellverwalter zu Widdelswehr am 6. Mai 1782 aufgenommen, wird für erloschen und die hierüber ausgestellte Urkunde für kraftlos erklärt.
Im Namen des Königs! Verkündet am 15. Februar 1894. Referendar Solf, als Gerichtsschreiber.
Auf Antrag des Rentiers Wilhelm Fischer, Berlin, Stephanftr. 8 J., vertreten durch Rechts anwalt Lewek hier, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Alt Landsberg durch den Amtsrichter Volkmar für Recht:
Hinsichtlich der auf den Grundstücken Rüdersdorf Band III. Blatt Nr. 110 in der III. Abtheilung unter Nr. J. haftenden Post, welche zur Mithaft ein⸗
etragen ist auf die Grundstücke Rüdersdorf Band III. Blatt Nr. 97 in der III. Abtheilung unter Nr. 1 (alte Zählung Band III. Nr. 21 pag. 240) und Rüdersdorf Band III. Blatt Nr. 98 in der III. Ab. theilung unter Nr. 1 (alte Zählung Band III. Nr. 22 pag. 252). „Schreibe Vierzig Thaler Kaution bat der Neunert dem Fabrikanten Schultze zu Berlin wegen achtzig Pfund Wolle, die derselbe ihm von Zeit zu Zeit zum Spinnen hergeben wird, bestellt, welche anherr eingetragen werden aus dem Kautions⸗ instrument vom 31. Oftober 1801 sub eodem dato“ werden der eingetragene Gläubiger sowie dessen Rechtsnachfolger mit ihren Ansprüchen auf diese Post ausgeschlossen.
Volkmar.
69922 Bekanntmachung.
Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Gerichts sind die Inhaber der nachftehend bezeichneten Posten:
J. 30 Thlr. 23 Sgr. (— 92, 30 ) großvãterliche Erbegelder zu 50g verzinslich, eingettagen für die minorenne Agnes Nowacka, auf Grund des gericht⸗ lichen Erbrezesses vom 5. Mai, 11. Dezember 1855 und 17. April 1856 zufolge Verfügung vom 6. Juni 1556 und unverandert übertragen nach Abtbeilung III. Nr. 1 des Grundbuchs Lugi Bl. Nr. 20, zufolge Verfügung vom 5. Mai 1863,
II. je I00 Thlr. ( je 300 S6) Kaufgeld zu 50,0 verzinslich, eingetragen für die Wittwe Regina Michalak und den minorennen Mathias Michalak auf Grund des gerichtlichen Kaufkontrakts vom 2. Mãrz 1839 Abtheilung III. Nr. J des Grundbuchs von Morka Blatt Nr. 15 zufolge Verfügung vom 29. Juli 1840 mit dem Bemerken, daß für Kapital, Zinsen und Kosten das Grundstück verpfändet ist,
mit ibren Ansprüchen auf die vorstehenden Posten ausgeschlossen.
Schrimm, den 17. Februar 13894.
Königliches Amtsgericht.
63919 Bekanntmachung.
Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten König lichen Amtsgerichts vom 6. Februar 1894 sind die unbekannten Gläubiger und deren Rechtsnachfolger der im Grundbuch von Simonsswolde — früher Tom. V. Nr. 279 Pag. 145 und Tom. J. A. Nr. 37 Pag. 487 — jetzt Tom. JI. B. Nr. 65 Pag. 1441 Rr. 5 des Titels, Tom. VII. Nr. 406 Pag. 409, Tom. VII. Nr. 407 Pag. 421 und Tom. VI. Nr. 359 Pag. 265 Rr. 4 des Titels Abth. III. Nr. 1/2 für die minderjährigen Kinder erster Ehe des Haus⸗ manns Claas Arends mit weil. Frauke, Namens Have Berends und Arend Bartels Classen, vermöge Dekrets vom 3. August 1810 bezw. 7. August 1810 bezw. 24. April 1818 eingetragenen 3463 Gld. 10 St. 5 W. und 48 Gld. 10 St. mit ihren An⸗ sprüchen auf diese Post ausgeschlossen.
Aurich, 19. Februar 13894.
Königliches Amtsgericht. III. 169923
In der Scholz'schen Aufgebotssache F. 14 93 hat das Königliche Amtsgericht zu Neumarkt, am 16. Februar 1894 für Recht erkannt:
Die Rechtsnachfolger der Susanna Knappin und der Kinder derselben werden mit ihren Ansprüchen auf die im Grundbuch von Saara Blatt 9 Ab- theilung III. Nr. 2 und Blatt 15 Abtheilung III. Nr. 1 und 3 eingetragenen Hvpothekenpost aus⸗ geschlossen.
Tos I5] Ladung.
Auf den Antrag des Theophil Henry, Hufschmied, in Vahl wohnend, handelnd in seiner Eigenschaft als Nebenvormund der minderjährigen Marie Josephine und Margaretha Leontine Henry, vertreten durch Rechtsanwalt Prinz in Saargemünd: Kaiserliches Amtsgericht wolle einen neuen Termin zur Familien berathung über die Absetzung der Muttervormünderin Wittwe Eugen Henry, Leontine, geb. Bagard, eventuell zur Ernennung eines neuen Vormundes bestimmen, und die Ladung der Wittwe Eugen Henry, Leontine, geb. Bagard, früher zu Vahl wohnend, jeßßt ohne bekannten Wohn und Aufenthaltsort, zu diesem Termine im Wege der öffentlichen Zustellung gestatten', ist Termin zu gedachtem Zwecke auf Montag, den 9. April 1s94, Vormittags 3 Uhr, an Gerichtsstelle anberaumt worden. Zum de e der öffentlichen Zustellung an die Wittwe
ugen Henry, Leontine, geborene Bagard, früher zu Vahl, dann zu Sermaige wohnend, jetzt ohne be⸗
kannten Wohn⸗ und Aufenthaltsert, wird dieser Auszug bekannt gemacht. Albesdorf, den 24. Februar 1394. Berghausen, Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Amtsgerichts.
T7o353 Oeffentliche Zustellung.
Die . Anna Therese Pauline Orbe, geb. Arendt, zu Berlin, vertreten durch den Rechtsanwalt Gold= schmidt daselbst, klagt gegen ihren Ehemann, den Droschkenkutscher Louis Franz Orbe, früher zu Berlin, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Chebruchs, mit dem Antrage auf Ehescheidung, die Ehe der Parteien zu trennen, den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären und die Kosten des Rechtsstreits dem Beklagten aufzuerlegen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 22. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts J. zu Berlin, Jüdenstr. 59 II., Zimmer 119, auf den 18. Mai 1894, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Berlin, den 20. Februar 1894.
. Funke, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts J. Zivilkammer 22.
70342 Oeffentliche Zuftellung.
Die Ehefrau Caroline Güssow, geb. Hellecke, ver⸗ wittwete Kreutzkamp, zu Hannover, vertreten durch den Rechtsanwalt Heiliger daselbst, klagt gegen ihren Ehemann, den Schmied Carl Güssow, zuletzt zu Hannover, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen schwerer Mißhandlung und Bedrohung, mit dem Antrage, die zwischen den Parteien bestebende Ehe dem Bande nach zu scheiden und den Beklagten kostenpflichtig für den schuldigen Theil zu erkennen. Sie ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsftreits vor die Zivilkammer ITV. des Königlichen Landgerichts zu Hannover auf den 21. Mai 1894, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zuftellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Gerichtsschreiberei IV. Königlichen Landgerichts.
703458 Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau des Zuckerkochers Hermann Schiebe, Frida, geb. Kummetz, in Wolfenbüttel, vertreten durch den Rechtsanwalt Huch daselbst, klagt gegen ihren genannten Ehemann, früher hier, jetzt unbe⸗ kannten Aufenthalts, wegen böswilliger Verlassung, mit dem Antrage auf Trenung der Ehe dem Bande nach, und ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die dritte Zivilkammer des Herzoglichen Landgerichts zu Braunschweig auf den 16. Juni 1894, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge— richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Braunschweig, den 21. Februar 1894.
A. Oelmann, Gerichtsschreiber des Herzoglichen Landgerichts.
70352 Oeffentliche Zustellung.
Die Frau Agnes Wallack, geb. Müller, zu Ehringsdorf, vertreten durch den Rechtsanwalt Lustig zu Berlin, klagt gegen ihren Ehemann, den Gürtler Karl Wallack, früher zu Berlin, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen böslicher Verlassung, mit dem Antrage auf Ehescheidung: die Ehe der Parteien zu trennen und den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 22. Zivilkammer des Königlichen Land⸗ gerichts J. zu Berlin, Jüdenstr. 59 II., Zimmer 119, auf den 12. Juni 1894, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Aus— zug der Klage bekannt gemacht.
Berlin, den 20. Februar 1894.
Funke, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts J. Zivilkammer 22.
70346 Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau Müller, Louise, geborene Kaerst, zu Weißenfels, vertreten durch den Rechtsanwalt Hr. Sturm in Naumburg a. S., klagt gegen ibren Ehe⸗ mann, den Arbeiter Friedrich August Müller, früher zu Weißenfels, jetzt unbekannt abwesend, wegen böslicher Verlassung und Versagung des Unterhalts, mit dem Antrage, die Ehe der Parteien zu trennen und den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die erste Zivilkammer des Königlichen Landgerichts zu Naumburg a. S. auf den S. Juni 1894, Vormittags 95 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Thurm, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
70345 Oeffentliche Zustellung.
Die Arbeiterfrau Emma Thiel, geb. Kloth, zu Königsberg i. Pr., vertreten durch den Justiz⸗Rath Stambrau daselbst, klagt gegen ihren Ehemann, den Arbeiter Richard Thiel, zur Zeit unbekannten Aufenthalts, wegen Ehescheidung, mit dem An⸗ trage, die Ehe zu trennen und den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die II. Zivilkammer des König⸗ lichen Landgerichts zu Königsberg i. Pr. auf den 1. Juni 1894, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Königsberg, den 17. Februar 1894.
Gruschka,
Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
TJ o344 Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau Anna Elise Christine Fehse, geb. Berlin, zu Kiel, vertreten durch Rechtsanwalt Schloe daselbst, klagt gegen den Schneider Johann Friedrich n. früher in Gaarden, jetzt unbekannten Aufent- jalts, wegen böslicher Verlassung und Ehebruchs,
mit dem Antrage, die zwischen den Parteien bestehende
Ehe dem Bande nach zu trennen und den Beklagten für den schuldigen Theil zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts ˖ streits vor die HI. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts zu Kiel auf den 11. Mai E894, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu be⸗ stellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Kiel, den 19. Februar 1894. ; Friedrich . Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
70350 Oeffentliche Zuftellung.
Nr. 2326. Der Ingenieur Edmund Friedrich in Gaggenau, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Vogel in Rastatt, klagt gegen seine Ehefrau Anna, geb. Jellineck, von Duhrev in Böhmen, z. Zt. an un⸗
Vekannten Orten abwesend, wegen Eheschel dung, mit
dem Antrage auf Scheidung der zwischen den Streit⸗ theilen geschlossenen Ehe wegen Ehebruchs der Be⸗ klagten, und ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die IV. Zivil⸗ kammer des Großherzoglichen Landgerichts zu Karls⸗ ruhe auf Montag, den 7. Mai 18941, Vor⸗ mittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu be⸗ stellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Karlsruhe, den 22. Februar 1894.
(L. S.) Händel, .
Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Landgerichts.
70358 Oeffentliche Zustellung.
Die Bäckermeisterfrau Minna Grisse, geb. Schul;, zu Muldszen, vertreten durch den Justiz⸗Rath Richelot zu Bartenstein, hat gegen ihren Ehemann, den Bäckermeister Ernst Grisée, unbekannten Aufent⸗ halts, wegen Ehescheidung geklagt, und ladet den⸗ selben zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die J. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts zu Bartenstein auf den 22. Mai 1894, Vor⸗ mittags L107 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Rechts- anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. :
Bartenstein, den 13. Februar 13894.
Krohm, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
70335 Oeffentliche Zuftellung.
Die Ehefrau des Schuhmachers Gottlieb Pracht, Bertha, geb. Eikeler, zu Kettwig, vertreten durch den Justizrath Niemeyer zu Essen, klagt gegen ihren genannten Ehemann, zuletzt wohnhaft gewesen in Kettwig, jetzt unbekanntem Aufenthalts, wegen Ehe⸗ scheidung, mit dem Antrage, die Ehe der Parteien zu trennen und den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die III. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts zu Essen auf den 21. Mai 1891, Vormittags 10 Uhr, Zimmer Nr. 40, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Essen, den 21. Februar 1894.
Waegner, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
70338 Oeffentliche Zustellung. ie verehelichte Schlosser Karoline Schölzel, geb. nzel, zu Breslau, vertreten durch den Rechtsanwalt
Loxianowski zu Breslau, klagt gegen ihren Ehemann,
Schlosser Otto Schölzel, früher zu Breslau, jetzt
unbekannten Aufenthalts, wegen böswilliger Ver—
lassung und Versagung des Unterhalts mit dem An— trage: die Ehe der Parteien zu trennen und den
Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären,
und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung
des Rechtsstreits vor die erste Zivilkammer des König⸗ lichen Landgerichts zu Breslau, am Schweidnitzer⸗ stadtgraben 23, Zimmer Nr. SI, im II. Stock, auf den 22. Mai 1894, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der offentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Breslau, den 20. Februar 1894. Kappel, als Gerichtsschreiber des. Königlichen Landgerichts.
70340 Rückkehrbefehl.
In Sachen der Ehefrau des Arbeiters Hermann Thielhelm, Gesine, geb. Treu, in Bremen, Klägerin, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Buchenau, gegen ihren Ehemann, unbekannten Aufenthalts, Beklagten, wegen Ehescheidung, ist in öffentlicher Sitzung des Landgerichts, Zivilkammer II. zu Bremen vom 16. Februar 1894 der Beschluß verkündet:
1) Dem Beklagten wird aufgegeben, binnen 1 Monat zur Klägerin zurückzukehren, und das eheliche Leben mit ihr fortzusetzen.
2) Termin zur weiteren Verhandlung wird an⸗ gesetzt auf Freitag, den 20. April 1894, Vor⸗ mittags 9 Uhr.
Bremen, aus der Gerichtsschreiberei des Land⸗
gerichts, den 24. Februar 1894. Dr. Lampe. 703361 Oeffentliche Zuftellung.
Amalia Glock, geschiedene Ehefrau Karl Frasch in Baden⸗Baden, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Ru⸗ land in Colmar, klagt gegen den Karl Frasch, früher Kaufmann in Colmar, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, mit dem Antrage: Kaiserl. Land⸗ gericht wolle erkennen, daß das aus der geschiedenen Ebe der Parteien hervorgegangene Kind, die am 9. Januar 1891 zu Colmar geborene Adelhaid An⸗ gela Bertha Frasch, bis zu ibrer Großjährigkeit der Klägerin anvertraut werde, wolle alle Unterhalts. ansprüche derselben eigenen Namens und Namens der genannten Minderjãhrigen vorbehalten, dem Beklagten die Prozeßkosten zur Last legen, und ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die J. Zivilkammer des Kaiserlichen Landgerichts zu Colmar i. Els. auf den 11. Mai 1894, Vor⸗ mittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gericht zugelassenen Anwalt zu be⸗ stellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Der Landgerichts. Sekretãr: Weidig.
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70343 Oeffentliche Zustellung.
Der minderjährige Friedrich Meyer zu Glane, — am 5. Mai 1880, vertreten durch seinen
ormund Neubauer Carl Biedenstein in Glane, klagt gegen den Bergmann Anton Santmann, un⸗ bekannten Aufenthalts, wegen Alimente mit dem Antrage, den Beklagten kostenpflichtig zu verurtheilen, dem Kläger von dessen Geburt bis zum vollendeten 14. Lebensjahre während der ersten beiden Lebens⸗ jahre jährlich 60 M. für die folgenden 12 Lebens⸗ jahre jährlich 54 , und zwar die rückständigen Alimente sofort, die übrigen in kern e , Vorauszahlungen zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Iburg auf den 19. April 1894, Vormittags 10 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Iburg, den 21. Februar 1894.
Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
70347 Deffentliche Zustellung.
In Sachen der Weberstochter Barbara Knarr von Traindorf und der Kuratel über deren außereheliches Kind „Andreas“, vertreten durch den Weber Johann Knarr von Traindorf, gegen den Händler Nikolaus Maier von Tannenwirthshaus, nun unbekannten Aufenthalts, wegen Vaterschaft und Alimente, wird letzterer zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor das Kgl. Bayr. Amtsgericht Stadt⸗ steinach aaf Samstag, den 5. Mai 1894, Vormittags 9 Uhr, geladen, wobei die Klags⸗ partei beantragen wird, der Beklagte wolle für schuldig erkannt werden:
I) Die Vaterschaft zu dem am 5. Oktober 1893 außerehelich geborenen Kinde Andreas“ anzuerkennen und demselben das gesetzlich beschränkte Erbrecht ein⸗ zuräumen;
2) einen jährlichen, vierteljãhrig vorauszahlbaren Unterhaltsbeitrag von 50 „ bis zum zurückgelegten 14. Lebensjahre des Kindes und darüber hinaus im Falle der Erwerbsunfähigkeit desselben, ferner die Kleidungskosten, das Schul⸗ und Lehrgeld und etwaige Kur⸗ und Leichenkosten zu bezahlen;
3) an die Kindsmutter eine Kindbettkostenent⸗ schädigung von 25 S und eine Deflorationsent⸗ schädigung von 100 * zu entrichten;
4 sämmtliche Streitskosten zu tragen.
Das Urtheil werde, soweit zulässig, für vorläufig vollstreckbar erklärt.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Klagsauszug bekannt gemacht.
Stadtsteinach, 21 Februar 1894.
Gerichtsschreiberei des K. Amtsgerichts. (L. S.) Keyhl, Kgl. Sekretãr.
70349 Oeffentliche Zuftellung.
Die ledige großjährige Dienstmagd Anna Theresia Algrander aus Veitzaurach, z. Zt. in Weißenburg, und der Maurer Johann Vorbrugg von Veitsaurach als Vormund des von der ersteren am 17. Februar 1892 geborenen, in Weißenburg erzeugten Kindes „Wilhelmine“ haben gegen den ledigen großjährigen Gärtner Johann Wechsler aus Neuendettelsau, früher in Weißenburg, nun unbekannten Aufenthalts, beim K. Amtsgericht dahier Klage gestellt mit dem Antrage, den Beklagten zur Anerkennung der Vater schaft zu dem genannten Kinde, Einräumung des gesetzlich beschränkten Erbrechts und Zahlung eines jährlichen Alimentationsbeitrags von 80 S auf die Zeit von der Geburt des Kindes bis zu dessen zurück— gelegtem 14. Lebensjahre, sowie zur Tragung der Kosten zu verurtheilen und das Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Zur mündlichen Verhand⸗ lung der Sache ist Termin auf Mittwoch, den 18. April laufenden Jahres, Vormittags 9 Uhr, bei dem K. Amtsgericht Weißenburg an⸗ beraumt, wozu die Klagspartei den Beklagten ladet. Dieser Auszug der Klage wird zum Iwecke der öffentlichen Zustellung, welche durch Beschluß vom 22. Februar J. Irs. bewilligt wurde, hierdurch bekannt gemacht. .
Weißenburg, 22. Februar 1894.
Gerichtsschreiberei des K. Bayer. Amtsgerichts. (L. S) Angermann, Kgl. Sekretär.
T7003 Oeffentliche Zustellung.
Josefa, geb. Nensel, Wittwe von Alois Keller zu Neunkirchen, sowie Theodor Bundschuh, Landwirth daselbst als Vormund deren minderjährigen, außer⸗ ehelichen Kindes Namens Rosa Nensel, haben gegen Martin Seelig, ledigen Maurergesellen von Koppen⸗ wind, Amtsgerichts Burgebrach? z. Zt. unbekannt wo abwesend, zum K. Amtsgerichte Miltenberg auf Anerkennung der Vaterschaft zu dem genannten Kinde Rosg Nensel, Zahlung von Alimenten und Ersatz der Tauf⸗ und Kindbettkosten Klage gestellt mit dem Antrage, den Beklagten durch vorläufig vollstreckbares Urtheil für schuldig zu erklären: 1) die Vaterschaft zu Rosa Nensel anzuerkennen; 2) an die Kindsmutter 20 M Tauf⸗ und Kindbettkosten zu bezahlen; 3) an die Kuratel der Rosa Nensel von deren Geburt — 16. Juli 1893 — bis zum zurückgelegten 12. Lebens⸗ jahr einen vierteljährlich vorauszahlbaren Ernährungs⸗ beitrag von 3 6 pro Monat zu leisten und 4) die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Zur mündlichen Verhandlung ist Termin auf 18. April 1894, Vorm. O Uhr, beim K. Amtsgerichte hier be⸗ stimmt, wozu der Beklagte geladen wird. Vor⸗ stehender Klagsauszug wird dem Beklagten Martin Seelig auf Grund amtsgerichtl. Beschlusses vom Gestrigen hiemit öffentlich zugestellt.
Miltenberg, 20. Februar 1894.
Gerichtsschreiberei des Kgl. Amtsgerichts. 9 Ser retẽn
703411 Oeffentliche Zustellung und Ladung.
In Sache der Pflegschaft über Magdalena, außerehelich der Ursula Stimmer von Kothbach, Gemeinde Wal kersaich, Amtsgerichts Neumarkt a. Rott, vertreten durch den Vormund Franz Stimmer, Maurer in Kothbach, Klagspartei, gegen Friedrich Krickl, led. großj. Kaminkehrergehilfe von Grafenau, zuletzt wohnhaft in Erding, zur Zeit unbekannten Aufenthalts, Beklagten, wegen Vater⸗ schaft und Alimentation wird der vorgenannte Friedrich Krickl zur mündlichen Verhandlung über den klägerischen Antrag auf kostenfällige, vorläufige vollstreckbare Verurtheilung desselben zur Anerkennung der Vaterschaft zu dem von der Ursula Stimmer
am 9. Dezember 1893 außerehelich geborenen Kinde
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