1894 / 53 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 02 Mar 1894 18:00:01 GMT) scan diff

ei der Feld Artillerie lo 09, bei der Fuß Artillerie bodo, bei den ieren 30090; bei der 2 4560 der Reserve auf

. und 450 der Landwehr auf 12 Tage; bei der Luftschiffer⸗ Abtheilung 100 der Reserve auf 20 Tage und 60 der im Luftschiffer⸗ dienst ausgebildeten Reservisten anderer Ban h auf 20 Tage; bei dem Train 5440, und zwar aus der Reserve bezw. Landwehr des Trains 3690 auf 14 Tage nach Beendigung der Herbstübungen, aus der Re⸗ serve der Kavallerie 756 auf 26 Tage im Mai,) ferner zur Bil⸗ dung von Sanitäts- Detachements 00 auf 12 bis 3 Tage. Die nähere Anordnung der Uebungen erfolgt durch die General⸗ Kommandos beziehungsweise die obersten Waffenbehörden nach Ver—⸗ einbarung mit den ersteren. Bei dieser Anordnung ist die Einzel⸗ ausbildung der Mannschaften und die Festigung der Disziplin als erster e chnesun ir ins Auge zu fassen. Die General⸗Kommandos 2c. sind befugt, die vorstehenden Uebungsstärken in geringem Umfange zu beschränken, falls besondere Verhältnisse dies erwünscht erscheinen lassen. In Betreff der Uebungs⸗Formationen und der Abgabe von

fizieren, Unteroffizieren, Aerzten, Lazarethgehilfen, Zahlmeistern ꝛc. an die Uebungs-Formationen sind den Bestimmungen besondere Ueber— sichten beigegeben.

Die . der Reserve⸗ und Landwehr⸗Offiziere sind von den General⸗Kommandos beziehungsweise obersten Waffenbehörden ö. Maßgabe der Heeresordnung zu veranlassen. Insbesondere ist au darauf hinzuwirken, daß die gestatteten besonderen beziehungsweise frei⸗ willigen Uebungen in möglichst umfangreichem Maße stattfinden. Vor Beginn einer bereits verfügten Uebung gestellte Gesuche auf Auf⸗— hebung, Abkürzung oder Verschiebung der Uebung von Reserve⸗Offizieren, welche einem Truppentheil eines anderen K angehören, sind, durch das Bezirks- Kommando begutachtet, unmittelbar dem Truppen theil zuzusenden. Letzterer hat die Entscheidung der zuständigen obersten Waffenbehörde auf dem Dienstwege herbeizuführen. Bezüglich der Zutheilung älterer Offiziere der Landwehr 1. Aufgebots zu den Land wehr-Uebungs⸗Kompagnien ist der Erlaß vom 5. März 1885 maß— gebend. Die General-⸗Kommandos werden ermächtigt, inaktive oder dem Beurlaubtenstande angehörige Offiziere, welche für den Mobil⸗ ., als Adjutanten der stellvertretenden General⸗Kommandos, der Inspektion der immobilen Garde⸗Infanterie oder der stellvertreten⸗ den Infanterie⸗Brigaden bezeichnet sind oder für den Dienst als Adjutanten von Bezirks⸗Kommandos ausgebildet werden sollen jedoch, soweit sie nicht Reserve⸗Offiziere und als solche noch übungspflichtig sind, nur im Fall ihres Einverständnisses —, zu einer sechs⸗ bis achtwöchigen Dienstleistung einzuberufen. Offiziere, welche für den Mobilmachungs— fall als stellvertretende Bezirkskommandeure bezeichnet sind, dürfen zu einer sechs⸗ bis achtwöchigen Dienstleistung herangezogen werden, insofern es sich um Personen handelt, welche noch nicht Gelegenheit gehabt haben, den Bienst bei einem Bezirks kommando kennen zu lernen, oder bei welchen eine längere Reihe von Jahren vergangen ist, seitdem dies der Fall war. In gleicher Weise können diejenigen Kavallerie⸗-Offiziere des Beurlaubtenstandes, welche im Mobilmachungsfall zur Ver⸗ wendung bei Reserve⸗ und Landwehr⸗Infanterie⸗Bataillonen bestimmt sind, zur Dienstleistung bei der Infanterie, und zwar während der Herbstübungen herangezogen werden. Dieselben haben sich gegebenen falls gemäß § 24 des Reglements über die Remontierung der Armee beritten zu machen. Nach Schluß der Herbstübungen finden nach näherer Anordnung der General Kommandos bei der Feld⸗Artillerie vierzehntägige Uebungen von Kavallerie⸗ Offizieren des Beurlaubten—⸗ standes behufs ihrer Ausbildung als Kommandeure bezw. Zugführer der Munitions Kolonnen statt. Es ist anzustreben, daß möglichst alle Kavallerie⸗Offiziere, welche im Mohbilmachungsfalle für solche Stellen bestimmt sind, mindestens eine derartige Üebung mit Erfolg abgeleistet haben. In zweiter Linie können auch Offiziere des Beurlaubtenstandes der Feld⸗Artillerie, insoweit sie für die genannte Mobilmachungsperwendung in Aussicht genommen sind, herangezogen werden. In gleicher Weise sind guch diejenigen Kavallerie⸗Offizlere des Beurlaubtenstandes, welche im Mobilmachungsfalle der Fuß⸗Artillerie zugetheilt werden, zu Uebungen bei der Feld⸗-AUrtillerie heranzuziehen.

Außer den oben aufgeführten Uebungsstärken sind zu Uebungen heranzuziehen: die Volksschullehrer der , . die ehemaligen CEin⸗ jährig Freiwilligen aller Waffen, welche nicht Offizier⸗Aspiranten sind; die Gin piranten ꝛc. aller Waffengattungen, sofern sie nicht lediglich zu den durch Anlage 1 festgesetzten Landwehrübungen einberufen werden; Bäcker und Schlächter der Reserve, Unter⸗ offiziere der Reserve der Kavallerie behufs Ausbildung für Sergeantenstellen bei den Train⸗Kolonnen der Telegraphen⸗Ab⸗ theilungen; die in die Garnison⸗-Lazarethe einzuberufenden Lazareth—⸗ gehilfen und Unter⸗Lazarethgehilfen sowie Krankenwärter; diejenigen zum Waffendienst nicht heranzuziehenden, dem Mannschaftsstande an⸗ gehörenden Geistlichen, welche gemäß Verfügung des Kriegs Ministeriums in die Garnison⸗Lazarethe einzuberufen sind; die Zahlmeister ⸗-Aspiranten, die im Magazin- Verwaltungs⸗ und Sanitätsdienst auszubildenden Unteroffiziere und Ge— meinen, die Militär Telegraphisten und die Arbeitssoldaten. Wo es bei einzelnen Mannschaften im Interesse der Ausbildung für wünschenswerth erachtet wird, kann die auf 14 Tage festgesetzte Uebungszeit für Reservisten, je nach dem Ermessen der General⸗ Kommandos bezw. obersten Waffenbehörden, bis zu 20 Tagen ver⸗ längert werden. In diesem Falle ist dafür eine entsprechend geringere Zahl von Mannschaften einzuziehen. Bei denjenigen Armee Korps, welche Kaisermanöber haben, finden bei der Infanterie, den Jägern, der Feld⸗Artillerie und den Pionieren allgemeine Uebungen der Reserve und Landwehr nicht statt.

Von den Ersatz⸗Reseivisten . bei jedem Armee⸗Korps 40 zu einer 1. (zehnwöchigen) Uebung behufs Ausbildung im Krankenwarte⸗ dienst einzuziehen. Für das Garde⸗Korps sind diese Mannschaften aus dem Bereich des III. Armeekorps zu überweisen. Nähere Ver⸗ fügung über militärische Ausbildung, Einkleidung, Verpflegung 2c. bleibt vorbehalten.

Das „Armee⸗Verordnungsblatt“ veröffentlicht eine Verein⸗ barung mit dem Kaiserlich und Königlich österreichisch— ung arischen Reichs⸗Kriegs-Ministerium, betreffend militär⸗ ärztliche Untersuchung von Mannschaften des Beurlaubtenstandes und von Freiwilligen. Die Vereinbarung ist unter Gegenseitigkeit zur militär— ärztlichen Untersuchung von: a. Mannschaften des Be— urlaubtenstandes behufs Feststellung der Marsch⸗ bezw. Uebungs unfähigkeit, h. Freiwilligen behufs Information des Truppentheils über die Brauchbarkeit zur Einstellung ab⸗ geschlossen worden. Die Untersuchungen zu à erfolgen durch alle aktiven Militärärzte auf Verfügung ihrer Truppen⸗ theile bezw. Bezirks⸗ Kommandos (K. und. K. Militär⸗ Stations⸗Kommandos), an welche die bezüglichen Anträge unmittelbar zu richten sind. Die Untersuchungen zu b finden nur an den Sitzen der Vertretungsbehörden (Botschaften, Konsulate) statt, soweit daselbst aktive Militärärzte vorhanden sind. Letztere werden ein für alle Mal von den General— kommandos (K. und K. Militär⸗Territorial⸗Kommandos) be⸗ stimmt und den Vertretungsbehörden bezeichnet. Der Antrag auf ärztliche n . erfolgt von der Vertretungsbehörde unmittelbar an den Militärarzt, welcher dieser auch das ärzt⸗ liche Gutachten einreicht. . .

Der Kriegs⸗Minister bringt die Vereinbarung zur Kenntniß der Armee mit dem Hinzufügen, daß bezüglich der Untersuchung von Freiwilligen die betreffenden Sanitäts⸗Offiziere für Berlin vom General⸗Kommando des Garde⸗Korps, für die übrigen Orte, an denen sich österreichischungarische Vertretungsbehörden befinden, ausschließlich Geestemünde, von den 23 General⸗Kommandos, zu deren Befehlsbereich diese Orte gehören, zu bestimmen und den Vertretungsbehörden fort⸗

laufend , , . sind. . Geestemünde wird ein Marine⸗Arzt seitens des Reichs⸗Marineamts bestimmt und dem Konsulat daselbst namhaft gemacht werden. Ferner wird noch ausdrücklich darauf hingewiesen, daß ärztliche Untersuchungen Militärpflichtiger behufs Grundlage für eine endgültige Ent⸗ scheidung über ihr Militärverhältniß von der Vereinbarung grundsätzlich nicht betroffen werden sollen.

In einem Erlaß des Ministers der geistlichen 2c. An⸗ elegenheiten vom 1. Mai v. J. wurde angeordnet, daß bei er Wiederbesetzung von . sowie bei der Neuregelung von Lehrerbesoldungen darauf Bedacht ge⸗ nommen werden solle, die niedern Küsterdienste, welche mit den betreffenden Stellen verbunden sind, davon abzutrennen.

Die Zweifel und Schwierigkeiten, welche sich bei der Aus⸗ führung vielfach ergeben haben, haben den Minister, im Ein⸗ verständniß mit dem Evangelischen Qber⸗-Kkirchenrath, zu fol⸗ gender, den Regierungen und Konsistorien mittels Erlasses vom 27. Februar d. J. bekannt gegebenen Ergänzung und Erläuterung der erwähnten Anordnung veranlaßt:

J. Der Umfang der niedern Kirchendienste im Sinne dieser Be⸗ stimmung ist von der Königlichen Negierung im Einvernehmen mit dem Konsistorium nach den provinziellen und örtlichen Verhältnissen zu bestimmen. Nur im allgemeinen ist zu bemerken, daß Kantorat, Orga⸗ nistendienst, Kirchenschreiberei, ferner der Altardienst, Aufsicht über die äußere Ordnung des Gottesdienstes nicht hierher gehören, andererseits aber das Reinigen der Kirche sowie des Kirchplatzes und der Kirch⸗ wege, Fürsorge für Glocken und Thurmuhr, Läuten und Anschlagen der Betglocke, Heizen der Kirche, Anzünden der Lichter, Auf und Zu— schließen der Kirche in der Regel hierher zu rechnen sein werden.

II. Wo eine vollständige Abtrennung der niedern Küsterdienste unter entsprechender vermögensrechtlicher Regelung bereits im Gange ist oder sonst ohne Schwierigkeiten im Einvernehmen mit den bethei⸗ ligten Schul- und kirchlichen Interessenten durchführbar erscheint, ist den ö Anträgen nach den bisherigen Vorschriften Folge zu geben.

III. Wo aber eine solche Abtrennung nach den bisherigen Vor⸗ schriften nicht zu stande kommt, ist allgemein jetzt eine anderweite dieser Verhältnisse nach folgenden Gesichtspunkten herbei⸗ zuführen:

I) Statt eine gänzliche Abtrennung der mehrerwähnten Dienste von der Stelle im Wege der Vermögensauseinandersetzung herbei⸗ zuführen, ist dem Lehrer die Befugniß beizulegen, sich bei der Ver⸗ richtung dieser Dienste vertreten zu lassen.

Es bleibt der Anordnung im einzelnen nach den örtlichen Um— ständen überlassen, ob die zur ö bestimmte Person vom Küster oder vom Gemeindekirchenrath bestellt und angenommen wird. Dem Küster verbleibt die Aufsicht und Verantwortlichkeit über die Ausführung der Dienste.

2) Zur Vergütung für die gedachten Dienste ist ein angemessener Betrag aus dem Diensteinkommen der vereinigten Schul⸗ und Küster—⸗ stelle auszusondern und im Schul-Etat als solcher kenntlich zu machen. Dieser Betrag bleibt aber im übrigen Theil des Lehrer⸗ und Küster⸗ einkommens.

3) Bei der Berechnung der Vergütung, welche nach den all—

gemeinen Bestimmungen über die Regulierung der Lehrerbesoldungen den Inhabern der vereinigten Lehrer- und Küsterstellen für die ihnen durch das Kirchenamt erwachsende Mehrarbeit überhaupt zugebilligt wird, ist 6 Rücksicht zu nehmen, daß aus diesem Mehrbetrage die Entschädigung für die anderweite Ausrichtung der niedern Küster⸗ dienste zu bestreiten ist und daß gleichwohl dem Stelleninhaber noch eine angemessene Vergütung für die von ihm persönlich zu verrichtende Mehrarbeit verbleiben muß. Der Betrag, um welchen hiernach das Einkommen der vereinigten Lehrer⸗ und Küsterstelle über das Einkommen einer gewöhnlichen Lehrerstelle zu erhöhen ist, darf die Gesammtsumme der aus kirch— lichen Quellen stammenden Einkommenstheile zwar nicht übersteigen; es ist dabei aber zu beachten, daß hierher auch der Werth der etwa von den kirchlichen Interessenten gewährten Dienstwohnung gehört.

Der General-Lieutenant Hänisch, Kommandeur der

36. Division, ist in Berlin eingetroffen.

Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Senator der freien und Hansestadt Hamburg Dr. Burchard ist von hier wieder abgereist.

Der neuernannte Regierungs⸗Assessor Venske aus Erfurt ist der Königlichen Ministerial-Militär⸗ und Baukommission zu Berlin zur dienstlichen Verwendung überwiesen worden.

Der neuernannte Regierungs-Assessor Dr. Conze aus Stade ist dem Landrath des Kreises Insterburg, Regierungs— bezirk Gumbinnen, und der neuernannte Regierungs⸗AUssessor von Puttkamer aus Stettin dem Landrath des Kreises Usedom⸗Wollin, Regierungsbezirk Stettin, bis auf weiteres zur Hilfeleistung in den landräthlichen Geschäften zugetheilt worden.

Die Beamten der deutschen Schutzgebiete und die An— gehörigen der Schutztruppe für Deutsch⸗Ostafrika sind unter dem 15. Februar d. J. aus Anlaß neuerer Seeunfälle darauf hingewiesen worden, daß es in ihrem dringenden Interesse liegt, bei den Reisen von und nach den Schutzgebieten ihr Privatgepäck jedesmal gegen Seegefahr zu ver— liche nn, da in Fällen des Verlustes ein Ersatz aus amtlichen Mitteln nicht gewährt werden kann.

Kiel, 1. März. Der Kommandant der österreichisch⸗ ungarischen Kriegsmarine, Admiral Freiherr von Sterneck hat, wie das „Kiel, Tgbl.“ meldet, an den kommandierenden Admiral, Admiral Freiherrn von der Goltz folgendes Telegramm gerichtet:

Von innigster Trauer über die Katastrophe auf dem Schiffe „Brandenburg“ erfüllt, bringe ich Eurer Excellenz in meinem und im Namen der Kaiserlichen und Königlichen Kriegsmarine die Gefühle treuer, kameradschaftlicher Theilnahme tiefbewegt zum Ausdruck mit der Versicherung, daß wir in Leid und Freude mit unseren deutschen Waffenbrüdern eines deres sind.“

Bayern.

Die Kammer der Abgeordneten setzte gestern die Generaldebatte über den Kultus-Etat fort. Der Kultus⸗ Minister Dr. von Müller hob se die Einschränkung der freien Forschung sei mit der Au . der letzteren gleichbe⸗ deutend und . jedes Unterrichtswesen daher undenkbar. Das Militärjahr der Einjährig⸗Freiwilligen werde, wie bereits den Juristen, künftig auch den Philologen nicht in die Studienzeit eingerechnet werden; auch die Lernfreiheit sei zur allgemeinen Bildung ebenso unerläßlich wie die Lehrfreiheit. Die Duellfrage habe der Kriegs-Minister in Uebereinstimmung mit dem gesammten Kabinet dargelegt, die Mensuren seien lediglich ein Studentensport.

Mecklenburg⸗Strelitz.

Ihre Königliche Hoheit die Großher ogin ist, wie die . . , von ihrer Erkrankung wieder voll⸗ stãndi hergestellt und konnte bereits am vergangenen Montag die 5 Spazierfahrt unternehmen.

Sachsen⸗Coburg⸗Gotha. ö Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Sachsen traf gestern h zum Besuch des n. Hofes in Gotha ein. Höchstderselbe wurde am Bahnhof, wo eine Kom⸗ pagnie des 6. Thüringischen Infanterie⸗-Regiments Nr. 96 als Ehrenwache aufgestellt war, von Seiner Königlichen Hoheit dem Herzog begrüßt und nach dem Schloß geleitet.

Elsas Lothringen.

Der Landesagusschuß setzte in seiner vorgestrigen Sitzung die erste Berathung der Gemeindeordnung fort. Es sprachen noch die Aba, Jeanty, Back, Zorn von Bulach, Fürst, Bägert, Spies und Ditsch, von denen die ersten fünf der vorgeschlagenen Neuordnung grundsätzlich zustimmten und lediglich einzelne Bestimmungen des Entwurfs als abänderungsbedürftig bezeichneten, während die Abgg. Spies und Ditsch einen mehr ablehnenden Standpunkt vertraten, letzterer insbesondere das Schicksal der ganzen Vorlage als von der Lösung der Bürgermeisterfrage abhängig erklärte. Der Abg Jeanty stellte die Forderung auf, der Bürgermeister 3 aus dem Gemeinderath hervorgehen und von diesem ge— wählt werden, und sprach sich im Verein mit den Abhgg. Bägert, Zorn von Bulach und Spies gegen das in dem Ent⸗ wurf vorgesehene Wahlsystem für die Gemeinderathswahlen aus. Von seiten des Abg. Back fand die Vorlage die wärmste Be⸗ fürwortung. Redner schilderte die Vorzüge der vorgeschlagenen Gesetzgebung, bei der die Regierung wesentliche Rechte geopfert habe, gegenüber der bestehenden und hob als beson⸗ deren Vortheil der Vorlage die Beseitigung aller der Schranken hervor, die bisher der freien Bewegung der Gemeinderäthe ge⸗ setzt sind: ein Vortheil, dem gegenüber die Bedeutung der Bürgermeisterfrage zurücktrete. Bei Besprechung der Einzel⸗ bestimmungen des Entwurfs erklärte er eine bloße Regelung der Verhältnisse der Städte als vorläufig ausreichend, sprach den Wunsch aus, daß in den größeren Städten der Bürgermeister direkt der Aufsicht des Bezirks⸗-Präsidenten unterstellt werde, und befürwortete für die Wahl des Bürgermeisters das im größten Theile von Preußen geltende System, wonach der Regierung erst nach zweimaliger Nichtbestätigung des von dem Gemeinderath vorgeschlagenen Bürgermeisters das Recht zusteht, einen einstweiligen Kommissar für die Gemeindeverwal⸗ tung einzusetzen. Der Abg. Zorn von Bulach wünschte eine gleiche Behandlung der Stadt- und ö bei der Bürger⸗ meisterfrage; der Abg. Fürst endlich befürwortete eine noch weitere Ausdehnung der den Gemeinden verliehenen Befugnisse und stimmte in der Frage der Aufsicht über die Gemeinde⸗ verwaltung der größeren Städte, speziell der Kreishauptstädte, dem Vorschlage des Abg. Back zu. Schließlich wurde die Vor— lage einer besonderen Kommission von 21 Mitgliedern über— wiesen.

Deutsche Kolonien,

Nach einem am 22. Januar in Dar⸗es-Salam einge⸗ troffenen Briefe des Gouverneurs Freiherrn von Schere, der vom 16. Dezember v. J. Ulanga-Fähre datiert war, hat seine Expedition nach der Vereinigung mit der Abtheilung des Kompagnieführers Ram ay mehrere Orte der Mafiti zerstört und war im Begriff, die Haupträuber Rubikira mtua und Pepo, dessen Bruder von Ramsay geschlagen worden ist, zu züchtigen. Etwa am 22. Dezember gedachte Freiherr von Schele, den Ulanga aufwärts marschierend, bei Kiwanga ein⸗ zutreffen. Wenn Zeit vorhanden, beabsichtigte er, bis zum Nyassa vorzudringen, um die Station Langenburg zu be⸗ sichtigen. An der Ulanga⸗Fähre, dem Ausfallthor der Mafiti, gedachte er nach Ablauf der Regenzeit eine Station anzulegen.

Der Kompagnieführer Prince, welcher seiner Zeit nach dem Nyassa⸗See gesendet worden war, um den Wissmann⸗ Dampfer für das Kaiserliche Gouvernement zu übernehmen, ist nach Dar⸗es⸗Salam zurückgekehrt.

Die Sendlinge der Leipziger Mission, die infolge der kriegerischen Verhältnisse am Kilimandjaro längere Zeit an der Küste zurückgehalten wurden, sind jetzt seit einigen Monaten im Kilimandjarogebiet angelangt und haben im Orte Kwarango in der Landschaft Madjame ihre erste Niederlassung gegründet. Ein provisorisches Haus ist bereits vollendet, der Bau eines festeren Wohn⸗ und Schulhauses ist für die nächste Zeit ins Auge gefaßt. Sie können von den Eingeborenen und deren Häuptling Schangali thatkräftige Hilfe heim Bau und Ent— gegenkommen in jeder Beziehung erwarten.

Der Kaiserliche Gouverneur von Zimmerer ist von seinem Urlaub am 17. Februar d. J. in Kamerun wieder eingetroffen und hat die Geschäfte uͤbernommen. Der dem Kaiserlichen Gouvernement in Kamerun zur Beschäftigung überwiesene Regierungs⸗Assessor von Saltzwedel ist am 17. Februar d. J. in Kamerun eingetroffen.

er Kaiserliche Landeshauptmann für Togo von Putt— kamer ist von seinem Erholungsurlaub in Klein-⸗Popo wieder eingetroffen und hat die Geschäfte übernommen.

Der zur Vertretung des Kanzlers bei der Kaiserlichen Landeshauptmannschaft in Klein⸗Windhoek, Assessors Köhler bestimmte, bisher in der Kolonial-Abtheilung seit zwei Jahren beschäftigte Regierungs⸗Assessor von n n, n hat am 24. Februar die Reise über London nach seinem Bestimmungs— ort angetreten.

Der Kaiserliche Landeshauptmann für die Marshall— Inseln, Archivar a. D. Dr. Irmer hat ain 20. Februar von Genua aus die Reise nach seinem Posten angetreten.

Oe sterreich⸗ Ungarn.

Der Kaiser ist gestern früh i Uhr in Mentone ein— etroffen. Ein offizieller Empfang fand, wie „W. T. B.“ er⸗ . nicht statt. Die Kronprinzessin⸗Wittwe Erzherzogin Stephanie hat sich gestern in Triest nach Egypten ein— geschiffi. Die Erzherzogin trifft in Kairo mit dem . und der Prinzessin Philipp von Sachsen⸗Coburg— 3 zusammen und wird voraussichtlich mit Höchstdenselben eine Nilreise bis zum ersten Katarakt machen. Der Minister des Auswärtigen, Graf Kälnoky stattete . . serbischen Minister-Präsidenten Simie einen esuch ab. Im Budgetausschuß des Abgeordneten hauses entwickelte gestern der Handels⸗Minister Graf Wurmbrand

das Programm der Regierung hinsichtlich der Förderung des . Die Regierung sei sich der . der Organisation zum Zweck der beschleunigten Durchführung der Lokalbahnbauten und des Lokalbahnbetriebs bewußt. Es sei, nothwendig, daß die Länder vom Staat in der Durchführung der Projekte ,, unterstützt würden und die Bildung von Landes⸗Eisenbahnämtern gefördert werde, während dem Staat die großen verkehrs⸗ politischen Fragen bezüglich der Hauptbahnen vorbehalten blieben. Der Entwurf, des Lokalbahngesetzes sei in der Aus— , begriffen; die Regierung hoffe ihn noch in dieser Session des Reichsraths einbringen zu können.

Bei der vorgestrigen Reichsrathswahl für den Wahl⸗ kreis Budweis wurde als Vertreter des nicht fideikommissari⸗ schen Großgrundbesitzes Graf Chotek (konservatin) mit 44 Stimmen gewählt. Sechs Großgrundbesitzer der nationalen Partei, welche erschienen waren, enthielten sich der Stimm⸗ abgabe.

Großbritannien und Irland.

Der Großherzog von Hessen ist nach einer Meldung des „W. T. B.“ gestern Nachmittag zum Besuch der Königin in Windsor eingetroffen.

Das „Reuter'sche Bureau“ meldet: Der Privat-Sekretär des Premier-Ministers Gladstone theilte auf eine Anfrage mit, die Sehkraft Gladstone's habe in den letzten Monaten, und zwar seit dem Tage, an welchem Gladstone auf dem Bahnhof in Chester durch einen Wurf in das Auge verletzt worden sei, schnell . Die Demission Gladstone's könne nicht mehr lange hin— ausgeschoben werden. Gladstone habe seine vorgestrige Audienz bei der Königin benutzt, um die wachsenden Schwierig— keiten anzudeuten, die sich der Erfüllung seiner Amtspflichten entgegenstellten. Die „Pall Mall Gazette“ meldet, der Premier-Minister Gladstone werde am nächsten Sonnabend von der Königin empfangen werden, um sein Entlassungs⸗ gesuch zu überreichen. Die Königin werde den Earl of Rosebery berufen. Es sei nicht beabsichtigt, das Parlament sofort aufzulösen. Gladstone werde seinen Sitz im Unter⸗ hause behalten, aber wahrscheinlich nicht Mitglied des Kabinets bleiben. Die „Daily News“ von heute Morgen schreiben, sie bedauerten, ankündigen zu müssen, es sei keine Hoffnung vorhanden, daß der Premier⸗Minister Gladstone die Erfüllung seiner Aufgaben in der nächsten Session werde fortsetzen können.

Die irischen Nationalisten werden der „Allg. Korresp.“ zufolge, im Falle der Premier⸗-Minister Gladstone zurücktreten sollte von jedem Nachfolger desselben bindende schriftliche Ver— sprechungen über seine Haltung in der Homerule⸗-Frage fordern. Der Abg. Sexton solle bereits Schritte in diefer Richtung gethan haben. Das „Freeman's Journal“ sagt in . Beziehung: „Die irische parlamenta—⸗ rische Partei wird der Homerule die Stelle in ihrem politischen Programm weiter gewähren, die sie bis jetzt ge⸗ habt hat. Die Ordnung der irischen Frage soll auch fernerhin das Hauptziel jedes Ministeriums bleiben. Die Partei wird Sorge tragen, daß die große Politik Gladstone's unter allen Wandlungen die Oberhand behält. Die Partei wird sich in re ut dabei von Gladstone's kluger Geschäftsführung leiten lassen.“

Im Unterhause gab gestern der Kanzler der Schatz— kammer Sir W. Harcourt die Erklärung ab, die Regierung habe keinerlei Mittheilung von dem Wunsche irgend einer Regierung nach Wiedereinberufung der internationalen Münzkonferenz. Die britische Regierung beabsichtige nicht, die Einberufung vorzuschlagen, da sie keinen Vortheil darin erblicke. Im weiteren Verlaufe der Sitzung erklärte der Premier-Minister Gladstone anläßlich der Berathung der Amendements des Oberhauses zur Kirchspielraths-Bill, die Regierung habe beschloffen, um nicht die einzige Frucht der Session zu verlieren, die Amendements unter Protest anzunehmen; ie betrachte die Annahme der Amendements nicht als den Schluß, sondern als die Eröffnung einer Kontroverse, die offen bleibe, bis

sie befriedigend gelöst sei. Diese Amendements und die Behandlung anderer wichtiger Vorlagen seitens des Ober⸗ hauses würfen eine Frage ernstesten Charakters auf. Seit 50 Jahren werde das Verfahren des Oberhauses von verschiedenen Seiten als höchst unbefriedigend erachtet, jetzt sei die Lage akuter geworden; die Frage sei die, ob das Oberhaus nicht nur das ganze Werk einer Session solle modifizieren, sondern auch vernichten können. Die Differenzen mit dem Ober⸗ hause seien nicht temporär oder zufällig, sondern fundamentalen Charakters. Dieser Zustand könne nicht foridauern. Die zwischen der Volksvertretung und der ernannten Kammer ent— standene Frage müsse fortbestehen, bis sie zum Austrag ge— bracht sei. In einer oder der anderen Weise müsse eine Lösung dieses unaufhörlichen Konflikts gefunden werden; schließlich habe die Nation die Sache zu entscheiden. (Beifall. Zurufe von den Oppositionsbänken: Sofort) Die Zeit, wann, und die Umstände, unter welchen das Urtheil der Ration anzurufen sein würde, habe die Regierung zu entscheiden. Nach kurzer Debatte, worin Bal four die Rede Gladstone s als Kriegserklärung gegen die Reichsverfassung bezeichnete, . die das Oberhaus keinen ernsten Grund gegeben habe, nahm das Haus den An— trag Gladstone's auf Genehmigung der Amendements des Oberhauses mit 23 gegen 37 Stimmen an. Hierauf wurde das Haus bis Montag vertagt; alsdann wird der Schluß der Session erfolgen. Die neue Session wird, wie der Parla—⸗ mentssekretär des Schatzes Majoribanks im Laufe der Be— rathung erklärte, am 12. d. M. eröffnet werden.

Eine Deputation von zwanzig Mitgliedern der Radi— kalen hatte gestern Abend eine Zusammenkunft mit dem offiziellen Sekretär der Gladstoneanischen Partei Majoribanks, Um aus prinzipiellen Gründen gegen die Wahl eines Oberhausmiigliedes zum Premier-Minister Ein— spruch zu erheben. Majoribanks übernahm es, der Regierung von diesen Wünschen Mittheilung zu machen.

Frankreich.

Der Präsident Carnot hat, wie „W. T. B.“ be⸗ richtet, an den Kaiser von Oesterre ich nach Kap St. Martin folgende Depesche erichtet:

Ich schätze mi glu lich Eurer Majestät bei Ihrer Ankunft in ö rankreich meine Willkommensgrüße zu übersenden und ergreife mit Vergnügen diese günstige Gelegenheit, um Ihnen die Gefühle meiner aufrichtigen greur oschast zu wiederholen.“

Der Kaiser erwiderte:

»Ich bin tief gerührt durch die liebenswürdigen Worte Ihres

Telegramms und beeile mich, Ihnen dafür zu danken. Der Aufenthalt 9m Kap St. Martin wird, dapon bin ich im voraus überzeugt, mir ie lebhafteste Genugthuung bereiten. Ich bitte Sie, den Ausdruck

meiner vorzüglichen Hochachtung und der Gefühle aufrichtiger Freund⸗ schaft entgegenzunehmen.“ Gestern Vormittag sind in Paris 26 Anarchisten zur . gebracht worden. In Toulon verhaftete der „Köln. tg.“ zufolge die Polizei nach heftiger Gegenwehr einen sehr gefährlichen Anarchisten Namens Camoin, der verdächtig ist, den gegen das Haus des Kommandanten des XV. Armee⸗ er in Marseille gerichteten Bombenanschlag ausgeführt zu aben.

Rußland.

Wie der „Politischen Korrespondenz“ aus St. Peters⸗ burg gemeldet wird, verlaute daselbst bestimmt, daß der Kaiser und die Kaiserliche Familie sich in den ersten Tagen des April nach Livadia zu vier- bis fünfwöchigem Aufenthalt begeben würden.

Das gestern Nachmittag 5 Uhr ausgegebene Bulletin über den , , ,. des Ministers des Auswärtigen von Giers besagt dem ‚W. T. B.“ zufolge: In Bezug auf die Herzthätigkeit und das Allgemeinbesinden dauert die Besserung fort, die Anfälle von Herzbeklemmung wiederholen sich nicht.

Italien.

Die gestrige Sitzung der Deputirten kammer wurde dem „W. T. B.“ zufolge durch Erwiderungen der Inter⸗ pellanten und Fragesteller auf die gestrigen Reden des Minister— H Crispi und des Justiz-Ministers Calenda aus—⸗ gefüllt.

Spanien.

Nach einer Meldung des „W. T. B.“ aus Barcelona hätte die Schildwache des Kreuzers „Navarra“, auf dem die verhafteten Anarchisten in Gewahrsam gehalten werden, auf ein Boot geschossen, das die Herzogin von Uzéès an Bord der französischen Fregatte „Iphigenie“ geführt habe. Die Untersuchung sei eingeleitet.

Portugal. „Der. General-Direktor für Handel und Industrie im Ministerium der K Arbeiten Madeira Pinto ist, wie „W. T. B.“ berichtet, gestern von Lissabon nach Paris abgereist.

Amerika.

Das Repräsentantenhaus hat, wie „W. T. B.“ aus Washington erfährt, den Gesetzentwurf Blands wegen Aus— ö von 2 Millionen Dollars monatlich aus em im Staatsschatz befindlichen, von der Prägegebühr her⸗ rührenden Silber angenommen.

Bei der heute in Brasilien stattfindenden 6 dentenwahl dürfte nach einer Meldung aus Rio de Janeiro die Wahl von Morales zum Präsidenten als fast gewiß an⸗ zusehen sein, da es an einer organisierten Opposition voll⸗ kandig fehle. Das Resultat der Wahl werde bei dem Zu⸗ sammentritt des Kongresses im Mai amtlich verkündet werden. Die Wahlen zum Kongreß finden ebenfalls heute statt. In Rio de Janeiro herrscht vollkommene Ruhe.

Nach einer Meldung des „Reuter'schen Bureaus“ aus Montevideo hat die gestern daselbst vorgenommene Wahl eines Präsidenten durch den Kongreß kein Resultat er— geben, da kein Kandidat die nöthige Majorität der Stimmen erhielt. Es fanden vier Wahlgänge statt, die ohne Resultat verliefen; zwischen dem Kandidaten der Regierungspartei und dem Kandidaten der Volkspartei ist eine Stichwahl nothwendig. Es herrscht eine lebhafte Erregung. Die Truppen sind konsigniert.

Aus Santiago wird gemeldet, daß die Wahlen zur Deputirtenkammer auf den 4. d. M. anberaumt seien. Während der Wahlperiode sei der Belagerungszu tand aufgehoben.

Asien.

Dem ‚Reuter'schen Bureau“ wird aus Kalkutta ge⸗ meldet: In der gestrigen Sitzung des General⸗Gouvernemenks⸗ rathes kündigte der Finanz ⸗Minister Westland an, daß er beabsichtige, einen allgemeinen Werthzoll von 5 Proz.; auch auf die Einfuhr von Silber, einzuführen, von diesem Zoll aber baumwollene Garne und Gewebe auszuschließen.

erner beabsichtige er, den Einfuhrzoll auf Petroleum zu ver⸗ doppeln. Er schätze die Einnahme aus diesen neuen Zöllen auf 14 Millionen Rupien. Afrika.

Aus Bathurst erfährt das „Reuter sche Bureau“, daß daselbst von Sierra Leone militaͤrische Verstärkungen ein⸗ getroffen seien; die Lage sei unverändert. Der Feind befestige von neuem seine Stellung bei Busumballa. Fodi Silah drohe mit einem Angriff auf Sabojee.

Parlamentarische Nachrichten.

Der Schlußbericht über die gestrige Sitzung des Reichs⸗ tags befindet sich in der Ersten, der Schlußbericht über die estrige Sitzung des Hauses der Abgeordneten in der 46 eiten Beilage.

In der heutigen 61. Sitzung des Reichs tags, welcher der Königlich preußische Kriegs -Minister Bronfart von Schellendorff beiwohnte, wurde die Berathung des Etats mit dem Militär⸗Etat fortgesetzt.

Bei dem Ausgabeposten „Gehalt Ministers“ kommt der Abg. Bebel (Soz.) auf den Spielerprozeß in Hannover zurück. Bei der ersten Lesung des Etats habe der preußische Kriegs ⸗Minister sich in nachdrücklicher Weise gegen die Angriffe gewendet, welche anläßlich dieses Prozesses gegen die einreißende Spielsucht im Offizier Korps der Armee erhoben worden seien; er habe sich dafür verbürgt, daß die Offiziere das Spiel verdammen und verurtheilen. Diese Meinung werde er wohl nicht aufrecht erhalten können. Es sei bekannt, daß die Reitschule in Hannover eine Art Hochschule für das Spiel, namentlich der Kavallerie. Offiziere sei. Der preußische Kriegs⸗Minister Bronsart von Schellendorff und der Reichskanzler Graf von Caprivi hätten doch als frühere Kom mandeure des X. Armee⸗Korps in Hannover davon Kenntniß haben müssen. Die ehrengerichtliche Bestrafung der kompro⸗ mittierten Offiziere sei innerhalb des Offizier-Korps so milde aus- gefallen, daß der oberste Kriegsherr sich geweigert habe, diese Urtheile anzuerkennen. In sonderbarem Gegensatz dazu stehe die Maßregelung des Rechtzanwalts Hertwig, des Vertheidigers des Abg. Ahlwardt, der die Offiziersehre nicht hinreichend gewahrt haben solle. Sehr merk⸗ würdig kontrastierten damit ebenfalls die neuesten Nachrichten, wonach konserpvative Reichstags ⸗Abgeordnete, die Reserve⸗ und Land⸗ wehr⸗Qfsiziere seien, den Abschied nehmen wollen, weil sie nicht als Opponenten gegen die Staatsregierung in der Frage des russischen Handelspertrages auftreten zu dürfen glauben.

des Kriegs⸗

Ein so widerspruchsbolles Verfahren fordert die Kritik heraus. Eine Durchführung dieses Grundsatzes würde 964 alle sogenannten staattz⸗ erhaltenden Parteien verwüstend einwirken. Ein Doktor Oppenheimer, Sozialdemokrat, in Straßburg, wurde daran verhindert, das zweite halbe Jahr seines Dienstes als Unterarzt abjudienen, weil er als Sezialdemokrat sich dieses Privilegtums unwürdig gemacht habe. Dabei war anerkannt, daß der Grwähnte in jeder Beziehung seine volle Schuldigkeit gethan hat. Der preußische Kriegs⸗-Minister hat bestritten, daß die Milltärbehörden sich die Ueber⸗ wachung der als Sozialdemokraten in das Militär einberufenen Mannschaften angelegen sein lassen. Es wird aber eine solche Ueberwachung in großartigem Maßstabe betrieben, zunächst von den Zivilbehörden, dann bon den Militärbehörden. Ein Erlaß der Königlichen Regierung der falz;; der die Namhaft⸗ machung aller derjenigen ilitärpflichtigen anordnet, welche sich irgendwie als Sozialdemokraten bemerkbar gemacht haben, beweist dies. Daß dadurch nur ein höchst gemeingefährliches Denunziationssystem groß gezogen wird, ist selbstverständlich. Dieses System scheint sich über ganz Deutschland zu erstrecken; denn auch von, dem Zwilvorsitzenden, der Ersatzkommission in Nassau ist ein ahnlicher Erlaß uns bekannt geworden (Redner verliest die betreffenden Schriftstücke). Auch in der Armee selbst findet eine sehr scharfe Ueberwachung statt. Leute, welche als Rebner oder Führer in der Oeffentlichkeit hervorgetreten sind, werden blau, solche. welche an, den Versammlungen sich betheiligt haben, in den Präsenzlisten roth angestrichen. Wenn die So⸗ zialdemokratie eine so gefährliche Partei ist, die (ine solche Ausnahmebehandlung erfordert, dann wäre es doch vielleicht konsequenter, Anhänger der Sozialdemokratie vom Militärdienst aus⸗ zuschließen. Im vorigen Jahre hielt der Höchstkommandierende eine Rede, in der nach den Berichten der . es heißt: Ihr habt die ehen

machen.

Bei Schluß des Blattes nimmt der Königlich preußische Bevollmächtigte zum Bundesrath, Kriegs-Minister Bronfart von Schellen dorff das Wort zu einer Erwiderung, die wir morgen in Wortlaut mittheilen werden.

Der heutigen 26. Sitzung des Hauses der Abge⸗

ordneten wohnte der Minister der geistlichen 2c. Angelegen⸗ heiten Dr. Bosse mit Kommissarien bei. Vor Eintritt in die Tagesordnung erklärte der Abg. Dr. Beumer (nl), daß nach seiner Gewährsmänner, der Herren Kommerzien⸗-Rath Lueg und Ingenieur Schrödter, Aus⸗ sage die er dem Präsidenten schriftlich überreichte die von ihm in der Sitzung vom 33. Februar vorgetragene Sache sich vollständig so verhalte, wie er sie ge⸗ schildert; der genannte Assessor habe bei Berathung von Bestimmungen über Röhrengießereien in einer Zwischen⸗ frage gemeint: Sie meinen wohl Mannesmann⸗Röhren? Er könne also von seinen früheren Ausführungen nichts zurück— nehmen.

Darauf wurde die Berathung des Staatshaushalts⸗

Etats für 1894.95 und zwar des Etats des Ministeriums der geistlichen ꝛ. Angelegenheiten bei dem Kapitel „Gehalt des Ministers“ fortgesetzt. In der Debatte, über welche wir morgen ausführlich be⸗ richten werden, nahmen die Abgg. Träger (fr. Volks p.). . von Zedlitz-Neukirch (frkons), Rickert (frf. gg), von Eynern (nl) sowie der Staats⸗Minister Pr. Bosse das Wort.

Die

rys, 104 900 M für ein Stabsgebäude in 400 000 M erste Baurate für eine Kaserne der Feld⸗Artillerie in Brandenburg, 200 0060 S für Erweiterung der Brückenkopfkaserne in Torgau, 200 000 ½ für eine Kaserne in Glogau, 10 000 ½ für eine Garnisonkirche in Breslau, 200 000 . für eine Kaserne in Schweidnitz, 5000 MS für ein Dienstgebäude und Kaserne in Hamburg, 8000 „M für eine Kaserne in Celle, 300 009 für eine Kaserne in Karlsruhe, 40 000 für Erweiterung der Kavalleriekaserne in Riesenburg, 100 9000 M zur Anstellung eines Ver⸗ suchs auf einem Remontedepot, die Remonten erst im Herbst an die Truppen auszugeben, 15 000 ½ für den Neubau der Kriegsschule in Potsdam, 37 0090 6 für ein Exerzierhaus für die Unteroffizierschule in Potsdam, 10 000 n für Neubauten bei dem Militär- Knaben⸗Erziehungsinstitut in Annaburg, 14000 S für ein General⸗Kommando⸗Dienstwohnungegebäude in Metz. 50 000 4 für den Neubau von Magazinanlagen in Leipzig, 50 000 ½ fär das Kriegs— archiv in Dresden, 300 006 ½ς für eine Garnisonkirche in Dresden, zusammen 2 153 400 M Hierzu kommen Herabsetzungen in den ein⸗ maligen Ausgaben des ordentlichen Etats von 153 200 „, sodaß also insgesammt von den einmaligen Ausgaben des ordentlichen Etats 2306 600 66 gestrichen sind. Im außerordentlichen Etat sind abgesetzt 6 M8 700 M für artilleristische Zwecke und Handwaffen. Insgesammt sind also bei den fortdauernden Ausgaben 2516 500 , bei den einmaligen des ordentlichen Etats 2 3065 650 , bei den ein—⸗ maligen Ausgaben des außerordentlichen Etats 6 078 700 , zu⸗ sammen 19901 809 gestrichen und statt 538 353 401 6 nur 527 451 601 66 bewilligt worden. Ferner hat die Kommisston folgende Resolutionen in Vorschlag gebracht: 1) Bei Kap. 18 Militär-Justizverwaltung die verbündeten Regierungen wieder- holt zu ersuchen, nach dem Vorgange der Veröffentlichungen über die all= gemeine Kriminalstatistik auch die Veröffentlichung einer Statistik über die von den Militärgerichten abgeurtheilten Strafsachen zu veranlassen. Bei Kap. 34 Tit. 1 Reisekosten und Tggegelder den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, a. Einleitung zu treffen, daß die Reisekosten und Tagegelder der Reichsbeamten, der Angehörigen des Reichsheers und der Marine einer Regelung im Wege eines Reichsgesetzes unterworfen werden; b. dabei in Erwägung zu ziehen, auf welche Weise für Dienst= reisen auf Eisenbahnen und Dampfschiffen die wirksamste Einrichtung zu treffen ist, daß die Reisekosten in möglichster Berücksichtigung der wirklichen Auslagen zur Vergütung kommen. 3) Zu Kap. 41 Tit. 3. Zur Unterstützung von Unteroffizieren und Gemeinen mit Familie die verbündeten Regierungen zu ersuchen, für die Hinterbliebenen solcher Militärpersonen des aktiven Dienstes und des Beurlaubtenstandes, welche infolge der bei Friedens übungen erlittenen Beschädigung gestorben sind, eine entsprechende Fürsorge treffen zu wollen.

In der heutigen Sitzung der Budgetkommission des Reichs tags, in welcher in die Spezialberathung des Marine⸗Ctats eingetreten wurde, erbat bei dem Titel Staatssekretärn der Abg. Dr. Mäller⸗Sagan (fr. Volksp.) eine Auskunft über den Unfall des Panzerschiffs Bran denburg!'. Der Staatssekretär Hollmann erklärte: Derartige Unfälle sind leider unabwendbar; wer in einen Maschinenraum gehe, setze sich immer einer Gefahr aus. Sämmtliche Maschinen und deren Theile würden stets vor ihrer An- wendung auf das peinlichste und genaueste untersucht und erprobt; sie