1894 / 57 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 07 Mar 1894 18:00:01 GMT) scan diff

Denutscher Reichs Anzeiger

und

Königlich Preußsischer Staats⸗Anzeiger.

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8w., Wilhelmstraße Nr. 32.

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des Neutschen Reichs · Anzeiger und Königlich Rreußischen Staats- Anzeiger⸗ Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 32.

1 ö Mj.

Berlin, Mittwoch, den 7. März, Abends.

M 57.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Obersten a. D. Studt zu Heidelberg, bisher Kom— mandeur des 3. Niederschlesischen Infanterie⸗Regiments Nr. 50, den Rothen Adler-Orden dritter Klasse mit der Schleife,

den Geheimen Rechnungs-Räthen Lange und Sch rön und dem Geheimen Kanzlei⸗Rath Jachyms ki, sämmtlich im Reichs⸗Marineamt, und dem Postdirektor Schick zu Lahr (Baden) den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse,

dem pensionierten berittenen Gendarmen Apfelbaum zu Erkelenz das Allgemeine Ehrenzeichen in Gold, ;

dem Gutsförster Neuhaus zu Osterholz im Kreise Oster⸗ burg und dem herrschaftlichen Gärtner Kappel zu Münster i. W. das Allgemeine Ehrenzeichen, sowie .

dem Einjährig⸗Freiwilligen, Unteroffizier Gottfried Keil im Feld⸗-Artillerie Regiment Nr. 15 die Rettungs— Medaille am Bande zu verleihen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Rittmeister und Eskadron-Chef im Kürassier-Regiment Graf Wrangel (Ostpreußisches) Nr. 3 Raimund von Pelet⸗Narbonne, den Premier⸗-Lieutenant der Reserve des Kürassier-Regiments Graf Wrangel (Ostpreußisches7ꝛ Nr. 3 und Ritterguts— besitzer Wilhelm Freiherrn von Korff auf Pott⸗ litten, Kreis Heiligenbeil, den Lieutenant der Reserve des Kürassier-⸗Regiments Graf Wrangel (Ostpreußisches) Nr. 3 und Maßjoratsbesitzer Botho von Steegen auf Großsteegen in Ostpreußen, den Premier-Lieutenant der Reserve des Kürassier⸗Regiments Graf Wrangel (Ostpreußisches7) Nr. 3 und Landrath Dr. juris Carl von der Groeben zu Lyck, den Major a. D. und Rittergutsbesitzer Robert von Koby— lins ki auf Korbsdorf bei Wormditt in Ostpreußen, den Rittmeister a. D. und Rittergutsbesitzer von Koby— linski auf Wöterkeim in Ostpreußen, den Major z. D., zugetheilt dem General-Kommando des J. Armee-Korps, Albert von der Trenck, den Premier-Lieutenant der Landwehr-Kavallerie und Ritter— gutsbesitzer Ernst von der Gröeben auf Groß⸗Klingbeck bei Ludwigsort in Ostpreußen, den Rittmeister a. D. und Majoratsbesitzer Wilhelm Grafen von der Groeben-Ponarien auf Ponarien bei Lieb— stadt in Ostpreußen, den Premier⸗Lieutenant der Reserve des Kürassier⸗Regiments Graf Wrangel (Ostpreußisches)ꝰ Nr. 3 und Majorats—⸗ besitzer Ulrich von Saint Paul auf Jäcknitz bei Zinten in Ostpreußen, den Landrath Ernst von Glasenapp zu Tuchel in West— preußen, den Rittergutsbesitzer Felix von Sydow auf Beyditten bei Bischofstein in Ostpreußen, . den Landrath Heinrich Grafen von Keyserl ing auf Schloß Neustadt bei Neustadt in Westpreußen, den Legations⸗Sekretär Unico Grafen von der Groeben zu Stockholm, den Konsul Ed win Freiherrn von Seckendorff zu Tientsin, den Hauptmann und Kompagnie⸗Chef im Infanterie⸗Regiment raf Tauentzien von Wittenberg (3. Brandenburgisches) Nr. 20 Fritz von der Lancken, den Hauptmann und Kompagnie⸗Chef im Infanterie⸗Regiment raf Tauentzien von Wittenberg (63. Brandenburgisches) Nr. 20 Heinrich von Quast, den Hauptmann und Kompagnie⸗Chef im 2. Garde⸗Regiment bj .. Otto Freiherrn von Stein zu Nord- und , eim, den Rittmeister und Eskadron⸗Chef im 3. Garde⸗Ulanen⸗Regi⸗ ment Walter Freiherrn von Esebeck, den Rittmeister 3 sa suite des Garde⸗Kürassier⸗Regiments Georg von Hülsen, auptmann und Batterie⸗Chef bei der Feld⸗AUArtillerie⸗ Schießschule Adolf Grafen von Westarp' . den Hauptmann und Kompagnie⸗Chef im Königin Elisabeth arde⸗Grenadier⸗ Regiment r 5 i won Ku czkowski, Major aggregiert dem Königin Elisabeth Garde⸗Grenadier⸗ Regiment Nr. 3 Siegfried Freiherrn von Ende, den Hauptmann und Kompagnie⸗Chef im Kaiser Franz Garde— Frenadier⸗Regiment Nr. 7 A vel Freiherrn von Barnekow, Major à la suite des 1. Westfälischen Husaren⸗Regiments Nr. 8, beauftragt mit der Führung desselben, . Fön Ezettritz und Neuhaus, den Rittmeifler der Landwehr⸗Kavallerie und Majoratsbesitzer Richard von Schöning auf Succow ä. d. Plöne bei ben Dölitz in Pommern, den Premier Lieutenant der Landwehr⸗Kavallerie und Majorats⸗ besißer Kurt von Sch öoning auf Schöningsburg bei Dölitz in Pommern,

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den Premier⸗Lieutenant der Reserve des Husaren⸗Regiments Fürst Blücher von Wahlstatt (Bommersches) Nr. 5 Franz von Zitzewitz zu Puestow bei Varzin in Pommern, den Premier ⸗Lieutenant a. D. und Rittergutsbesitzer Al exander von Hartmann auf Baumgarten bei Dramburg in Pommern, Hauptmann der Garde-Landwehr und Rittergutsbesitzer Arthur von Kalckreuth auf Pirschen bei Groß⸗Totschen in Schlesien, Major und Bataillons⸗Kommandeur im Füsilier⸗Regiment General⸗Feldmarschall Graf Moltke (Schlesisches) Rr. 38 Ernst von Frankenberg-Lüttwitz, Rittmeister und Eskadron⸗Chef im Ulanen⸗Regiment von Katzler (Schlesisches) Nr. 2 Carl Hans von Brixen genannt von Hahn, Hauptmann à la sitlite des Grenadier-Regiments König Wilhelm J. (2. Westpreußisches) Nr. 7 und Kompagnie führer bei der Unteroffizierschule in Weißenfels von Henning, Herzoglich braunschweigischen Kammerjunker und Assessor Emil von der Osten zu Helmstedt, Premier⸗Lieutenant a. D. und Rittergutsbesitzer Joachim von Nathusius auf Hundisburg, Kreis Neuhaldensleben, Hauptmann und Kompagnie⸗Chef im Anhaltischen In— fanterie⸗Regiment Nr. 93 Gaspard von Eberhardt, Sauptmann und Kompagnie⸗Chef im 4 Thüringischen Infanterie⸗Regiment Nr. 72 Aug ust Freiherrn? von Stein zu Nord- und Ostheim, Major à la suite des Königin Elisabeth Garde⸗Grenadier— Regiments Nr. 3 und persönlichen Adjutanten Seiner Königlichen Hoheit des Prinzen Albrecht von Preußen Wilhelm Freiherrn von und zu Egloffstein, Hauptmann und Kompagnie⸗Chef im 6. Thüringischen Infanterie⸗Regiment Nr. 95 Raven Freiherrn von Barnekow, Major und Abtheilungs Kommandeur im Schleswigschen Feld⸗Artillerie⸗Regiment Nr. 9 Paul Stern 'von wiazdowski, Hauptmann und Kompagnie⸗Chef im 2. Hanseatischen Infanterie⸗Regiment Nr. 76 Ernst Freiherrn von Gayl, Hauptmann und Kompagnie⸗Chef im Füsilier⸗Regiment Königin (Schleswig⸗-Holsteinsches) Nr. 86 von Drygalski, Rittmeister und Eskadron⸗Chef im Königs⸗Ulanen⸗Regi⸗ ment (l. Hannoversches7 Nr. 13 Georg von Uechtritz und Steinkirch, ; Herzoglich braunschweigischen Jägermeister Gebhard Freiherrn von Marenholtz auf Groß-Schwülper bei Giffhorn in Hannover, Rittmeister und Eskadron⸗ Chef im Königs-Ulanen⸗Regi⸗ ment (1. Hannoversches) Nr. 13 Maxrwon Pieschel, Landrath von Kemnitz zu Achim, Reg⸗Bez. Stade, auptmann und Kompagnie⸗Chef im 6. Rheinischen In⸗ ö Nr. 68 Freiherrn von Ende,

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den Premier ⸗Lieutenant a. Erich von Grabow zu Kleve,

Regierungs- Assessor und kommissarischen Landrath Friedrich August Gerhard Carl von Heimburg u Biedenkopf a. d. Lahn, .

egierungs und Geheimen Medizinal⸗Rath Dr. Eduard Freiherrn von Massenbach zu Koblenz, Hauptmann und Kompagnie⸗Chef im 4. Magdeburgischen Infanterie⸗Regiment Nr. 67 Otto von Madai, den K Bodo von dem Knesebeck zu Trier, . . Major a. D. von Viereck auf Dudingshausen bei Kritzkow in Mecklenburg, Rittergutsbesitzer Otto Grafen Grote auf Deven bei Varchenthin in Mecklenburg, Rittmeister a. D. und Rittergutsbesitzer von Buch auf Tornow bei Marienthal i. d. Mark, Major im 1. Hessischen Infanterie Regiment Nr. 81 Rogalla von Bieberstein, den ö und Kompagnie⸗Chef im Königlich sächsischen

eib⸗Grenadier⸗Regiment Nr. 106 Martin von Haugk, K. und K. österreichischen Kämmerer und. Oberst Lieute⸗ nant von der Armee Johann von Bavier zu Linz in Oberösterreich, den Richter am Königlich ungarischen Gerichtshofe zu Szatmär Andreas von Egry de Nagy⸗Enyed,

nach Prüfung derselben durch das Kapitel und auf Vorschlag des Durchlauchtigsten Herrenmeisters Albrecht von Preußen, Königlicher Hoheit, . zu Ehrenrittern des Johanniter⸗Ordens zu ernennen.

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Prinzen

Deutsches Reich.

. betreffend die Ausführung des internationalen Vertrags vom 16. November 1887/14 Februar 1893 zur Unterdrückung des Branntweinhandels unter den Nordseefischern auf hoher See.

Vom 4. März 1894.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen ꝛc. verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des Reichstags, was folgt: §1

Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen der Artikel und 3 des internationalen Vertrags vom 16. November 1887, 14. Februar 1893 zur Unterdrückung des Branntwein⸗ handels unter den Nordseefischern auf hoher See werden, so⸗ fern nicht nach allgemeinen Strafgesetzen eine höhere Strafe verwirkt ist, mit Geldstrafe bis zu sechshundert Mark oder mit Gefängniß bis zu sechs Monaten bestraft.

Die Bestimmungen der Artikel 2 und 3 des inter— nationalen Vertrags vom 16. November 1887/14. Februar 1393 und des 5 1 dieses Gesetzes finden, ohne Rücksicht auf die Nationalität des Schiffs oder Fahrzeugs, auch inner⸗ halb der zur Nordsee gehörigen deutschen Küͤstengewäͤsser An⸗ wendung. .

58 3.

Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem internationalen Vertrage vom 16. November 188714. Februar 1893 in Kraft.

Urkundlich unter Unserer JJ Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel.

Gegeben Berlin Schloß, den 4 März 1894.

(L. S. Wilhelm. von Boetticher.

Berannt ma cheůn

betreffend den Antheil der Reichsbank an dem Gesammtbetrage des steuerfreien ungedeckten Notenumlaufs.

Vom 27. Februar 1894.

In Gemäßheit des 3 49 Ziffer 1 des Bankgesetzes vom 14. März 1875 (Reichs⸗-Gesetzbl. S. 177) ist die Befugniß der Städtischen Bank in Breslau zur Ausgabe von Banknoten mit dem 1. Januar 1894 erloschen. Der dieser Bank nach der Anlage zu 5) des Bankgesetzes zustehende Antheil an dem Ge— sammtbetrage des steuerfreien Notenumlaufs mit 1 283 000 ist daher nach Absatz 2 des S 9 a. a. O. dem Antheile der Reichsbank zugewachsen. Infolge dessen hat der letztere sich von dem in der Bekanntmachung vom 14. Januar 1891 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 9) nachgewiesenen ,,, Meg auf 293 400 000 erhöht. Berlin, den 27. Februar 1894. Der Reichskanzler. In Vertretung: von Boetticher.

Bekanntmachung.

Zur Erleichterung für das Publikum bei Ver⸗ zollung der mit der Post vom Ausland eingehenden zoll⸗ pflichtigen Packete 3 im Einverständniß mit der Steuerverwaltung für Berlin die Einrichtung, daß auf Verlangen der Empfänger die zollamtliche Ehn ,. von ,, Packeten und von Sendungen im Einzel⸗ werthbetrage bis zu 1000 M durch Vermittelung der Postbeamten erfolgen kann.

Diese Sendungen werden nach der Verzollung sorgfältig wieder verpackt, amtlich verschlossen und den Empfängern mit der nächsten Packetbestellfahrt zugeführt.

Für die Bestellung und die Erfüllung der Zollförmlich⸗ keiten seitens der Post wird für 6 Packet bis zum Gewicht don 6 kg eine Gebühr von 20 8 erheben, bei schwereren Packeten tritt das tarifmäßige Bestellgeld hinzu. ür die Wiederverpackung der Packete kommt eine Gebühr nur dann in Ansatz, wenn dadurch baare Auslagen entstanden sind.

Von dem Eingang einer zollpflichtigen Postsendung wird der Empfänger bei der Bestellung der zu ehörigen n,. in Kenntniß gesetzt. Wünscht er die zo . chlußabfer⸗ tigung durch die ö. so hat er die mit der Packetadresse zu⸗ gestellte gedruckte Erklärung zu vollziehen und beide Gegen⸗

stände dann dem Briefträger wieder zurückzugeben oder soweit es sich um Zollpackete ohne Werthangabe handelt