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Ein weiterer Antrag Bachem, Bassermann und Ge⸗ nossen will auch auf Raps und Rübsaat z Vorlage ausdehnen und dem Bundesrath die 24 niß . die Verwendung der Einfuhrscheine für andere Zollgefälle zu , . falls während eines , die Ausfuhr der bezeichneten
6 ewesen ist als die Einfuhr. . ö ö r, Fata nen, lauth will für alle
ᷣ tarifgeseß von 1879 genannten Waaren, die in der c. . fan dic aufgeführt sind, die gemischten Transit⸗ läger aufrecht erhalten.
Staatssekretãr Dr. Graf von Posadowsky:
Meine Herren! Den verbündeten Regierungen wäre es svmvathischer gewesen, wenn Sie ihnen die Vollmacht im Gesetz ertheilt hätten, ob Sie die Einfuhrvollmacht auch als Zollgeld für die Zah— lung anderer Zollgesälle zulassen wollen oder nicht. Die ver⸗ bündeten Regierungen waren der Ansicht, daß, wenn diese Ginfuhrscheine auch nur dienen sollen zur zollfreien Ein⸗ fubr von Getreide gleicher Gattung, eine Abbröckelung an Zoll nicht stattgefunden hätte, und sie hielten es auch für das naturgemäße, daß gegenüber der Ausfuhr als Korrelat eine Einfuhr einer gleichen Waarengattung stattzufinden hätte; sie waren sich aber auch darüber einig, daß, wenn die Einfuhrvollmachten einen erheb— lichen Diskont erleiden sollten, sie dann einen ähnlichen Beschluß, wie solcher im Gesetzentwurf schon in Form der Vollmacht vorgesehen ist gefaßt hätten. Die verbündeten Regierungen würden aber schließlich wohl kein Bedenken haben, wenn der Reichstag im Sinne des Antrags des Herrn Abg. Bachem beschließen sollte, einem solchen Be⸗ schluß auch ihre Zustimmung zu ertheilen.
Nur möchte ich mir bezüglich der Fassung dieses Antrags zwei Bemerkungen erlauben. Ich fange zunächst an bei dem Unterantrag Gamp, der folgendermaßen lautet:
Die Verwendung der Einfuhrscheine, entsprechend ihrem Zoll⸗ werth, ist gemäß näherer Anordnung des Bundesraths, jedoch erst nach Verlauf von vier Monaten nach dem Zeitpunkt ihrer Aus— stellung auch zur Begleichung von Zollgefällen für andere als wie die vorgenannten Waaren zulässig.
Meine Herren, ich halte allerdings eine derartige Bestimmung für nothwendig, und ich werde mir gestatten, auseinanderzusetzen, warum. Wenn diese Bestimmung nicht aufgenommen würde, so könnte sich folgender Fall ereignen.
Es führt jemand Getreide ein, es wird ihm darauf der allgemein übliche Zollkredit von drei Monaten gewährt, dann führt er dieses Getreide sofort wieder aus und bekommt eine Einfuhrvollmacht, die gleich baarem Geld ist, und die er zur Bezahlung anderer Zollgefälle verwenden kann. Dann würde ein Mann, der so manipuliert, in der Lage sein, das Geld in Empfang zu nehmen, welches eigentlich der Reichs fis kus bekommen sollte, und sich einen dreimonatigen zinslosen Vorschuß auf Kosten des Reichs zu verschaffen. (Sehr richtig! rechts.)
Meine Herren, dieser Fall muß unter allen Umständen ausge— schlossen werden, und deshalb halte ich die Fassung des Antrags Gamp für eine glückliche. Wenn gesagt ist, die Gültigkeit als Zoll⸗ geld soll erst nach Ablauf von vier Monaten vom Datum der Aus⸗ stellung der Einfuhrscheine ab zulässig sein, so entspricht dies der Vor ⸗ schrift, daß beim Zollkredit auch erst am 25. Tage des dritten Monats die Zollentrichtung fällig ist, sodaß sich auf der einen Seite Zahlbarkeit der Einfuhrscheine, auf der anderen Seite Zoll entrichtung decken würden. Ich gehe aber dabei ferner von der Ansicht aus, daß es dem Bundesrath überlassen ist, zu beschließen, wie lange von jenem Zeitpunkt ab, wo die Einfuhrvollmacht den Werth von Zollgeld erhält, dieselbe als sol ches auch Verwendung finden kann. Meine Herren, wenn man hierfür vom Datum der Ausstellung aus auch nur eine sechsmonatliche Frist bewilligen wollte wie für die allgemeine Gültigkeit der Einfuhrvollmachten, dann würde überhaupt für dieses Zollgeld nur eine Gültigkeitsfrist von zwei Monaten bestehen bleiben, und diese kurze Frist würde natürlich dazu beitragen, den Werth dieses Zollgeldes außerordentlich zu redu— zieren. Ich nehme also an, wenn hier gesagt ist, nach näherer Vor⸗ schrift des Bundesraths“, daß dem Bundesrath freisteht, vom Ablauf des vierten Monats an, wo die Einfuhrvoll machten überhaupt erst als Zollgeld präsentiert werden dürfen, zu bestimmen, wie lange sie von jenem Zeitpunkt ab bei den Zollhebestellen als Zollgeld auch angenommen werden dürfen, und ich nehme ferner an, der Bundesrath würde beschließen, sie von jenem Zeitpunkt ab noch sechs Monate, gleich der Gültigkeitsdauer der Einfuhrvollmachten, als gültiges Zollgeld bei den Zollämtern in Zahlung zu nehmen. Es würde dann die Gesammtfrist vom Zeitpunkt der Ausstellung an bis zum letzten Tage, wo sie als Zollgeld fungieren können, zehn Monate betragen. Sollte aber diese meine Erklärung nicht ge— nügen, so würde es sich vielleicht empfehlen, diesen Ausführungen, wenn Sie ihnen zustimmen, noch durch ein Amendement einen klaren gesetzlichen Ausdruck zu geben.
Ich nehme ferner an, meine Herren, daß in dem Antrag Bachem, wo gesagt ist:
Der Bundesrath ist befugt, Ausnahmen hiervon zu beschließen und zeitweilig die Verwendung der Einfuhrscheine zur Begleichung don anderen Zollgefällen, wie für die vorgenannten Waaren zu untersagen, falls während eines Rechnungsjahres die Ausfuhr solcher Waaren größer gewesen ist, als die Einfuhr —
sich der Satz falls während eines Rechnungsjahres die Ausfuhr größer gewesen ist als die Einfuhr“ lediglich auf den zweiten Passus, auf die Verwendung der Einfuhrscheine zur Begleichung von anderen Zollgefällen, bezieht, nicht aber auf den ersten Passus, daß nur dann der Bundesrath bevollmächtigt sein soll, Ausnahmen zu beschließen, falls während eines Rechnung jahres die Ausfuhr der in Ziffer 1 bis 3 des Gesetzentwurss bezeichneten Waaren größer ist als die Einfuhr. Ausnahmen soll, meine Herren, der Bundes— rath in jedem Fall beschließen können, dagegen soll er die Gültigkeit der Einfuhrvollmachten nur dann suspendieren dürfen, wenn während eines Jahres die Ausfuhr stärker gewesen ist als die Einfuhr. Ich glaube, diesem Gedanken würde besserer Ausdruck gegeben, wenn man eine kleine redaktionelle Aenderung vornähme und sagte:
Der Bundesrath ist befugt, Ausnahmen hiervon zu beschließen und, falls während eines Rechnungsjahres die Ausfuhr solcher Waaren größer gewesen ist als die Einfuhr, zeitweilig die Verwendung der Einfuhrscheine zur Begleichung von andern Zollgefällen wie für die vorgenannten Waaren zu untersagen.
Dann würde es, meine Herren, ganz klar werden, daß sich die Be—
fugniß zur Suspendierung der Einfuhrscheine lediglich auf den Schluß⸗ satz bezieht, falls während eines Jahres die Ausfuhr stärker ist als die Einfuhr, nicht aber auf die Befugniß des Bundesraths, ander—⸗ weitige Ausnahmen zu beschließen, d. h., die Gültigkeit der Ver—⸗ wendung der Einfuhrscheine als Zollgeld für einzelne Waarengattungen oder Waarenarten auszuschließen.
Abg. Rickert (fr. Vg.) empfiehlt seinen Antrag, bittet aber den Abg. Grafen Mirbach, seinen Antrag zurückzuziehen.
Abg. Dr. Barth (frs. Vg.) erklärt sich gegen alle Anträge mit Ausnahme des Antrags Rickert⸗Puttkamer.
Abg. von Bennigsen (ul.) bittet, den Antrag Bachem, auch wenn seine Fassung Bedenken errege, . jetzt anzunehmen und eine Verbesserung der dritten Lesung vorzubehalten.
Staatssekretär Dr. Graf von Posadowsky:
Meine Herren! Ich bin mit dem Herrn Abg. Dr. Barth darin einverstanden, daß es nothwendig sein wird, die Frage der Zollkredite generell zu regeln, und bei dieser Regelung wird auch die Frage zur Sprache kommen, wie der Zollkredit gegenüber den Transitlägern zu ordnen ist. Ich habe vorhin schon anerkannt und wiederhole, daß die jetzige Zollkreditierung für Transitläger in der That unter Umständen zu einer Schädigung der inländischen Getreideproduktion führen kann, um⸗ somehr, da dieser Kredit nicht, wie man annimmt, nur für drei Monate gewährt wird, sondern eigentlich sieben Monate. Denn die Abrechnung erfolgt nur alle sechs Monate, und erst im 7. Monat findet wirklich die Begleichung statt, sodaß man sagen kann, der Zollkredit wird in der That für 7 Monate gewährt. Wenn die gemischten Transitlager ihre Bestände verwerthen, nicht um Mischungen vorzunehmen, sondern indem sie je nach der Konjunktur das Getreide in das Inland oder Ausland, vorzugsweise indeß in das Inland werfen und dort den Preis influieren, dann wird man allerdings sagen können, daß für solche gemischten Transitlager eine wirthschaft— liche Berechtigung nicht vorliegt, und ich glaube, damit werden Sie sich auch beruhigen können und werden davon absehen, dieses Gesetz mit Bestimmungen über diese schwierige Frage zu belasten.
Was den Antrag Bachem betrifft, so habe ich denselben aller dings so aufgefaßt, daß, wenn gesagt ist, der Bundesrath ist befugt, Ausnahmen hiervon zu beschließen, dies nichts Anderes heißen soll, als, er kann Ausnahmen davon beschließen, daß die Ausfuhrvollmachten auf kurantes Zollgeld für alle anderen Waaren sind, mit anderen Worten: er kann beschließen, für die und die Waaren werden Einfuhr⸗ scheine nicht als Zollgeld angenommen, und wenn ferner im Schluß— passus gesagt wird:
falls während eines Rechnungsjahres die Ausfuhr größer als die Einfuhr ist, so kann sich das meines Erachtens nur auf solche Waaren beziehen, die in den ersten zwei Zeilen Abs. 1 und im Abs. 3 des Gesetzes genannt sind, d. h. auf Getreide und Mehl und Malz.
Königlich preußischer Bevollmächtigter zum Bundesrath, Finanz⸗Minister Dr. Miquel:
Meine Herren! Ich möchte nur das Mißverständniß, von dem der Herr Vorredner gesprochen hat, aufklären. Ich bin allerdings persönlich der Meinung, daß wir die gemischten Transitlager auch im Interesse der heimischen landwirthschaftlichen Produk— tion nicht entbehren können. Gewiß, wir haben eine große Anzahl derselben — das habe ich schon in der letzten Ver— handlung gesagt — von gemischten Transitlagern, die nach und nach im Laufe der Zeit konzessioniert worden sind, bei denen der Grund der Konzessionierung später weggefallen ist — und das nehme ich überall da an, wo gemischte Transitlager in dem Sinne, in dem sie kreiert wurden, garnicht bestehen, nämlich wo thatsächlich von der Möglichkeit, die durch die gemischten Transitlager gewährt werden soll, kein Gebrauch gemacht wird und auch nach der Ratur der Sache kein Gebrauch gemacht werden kann, sowohl in das Ausland wie in das Inland aus den Transitlagern auszuführen. Wir haben eine große Anzahl von Transitlagern — neuerdings sind darüber Ermittelungen angestellt worden —, wo der ganze Vortheil des Transitlagers bloß darin besteht, längere Zollkredite zu bekommen. (Sehr richtig)
Meine Herren, wenn jemand mit Getreide spekulieren will, so kann man nicht das geringste dagegen haben; aber daß er mit Reichsgeld spekuliert, dafür ist nicht der geringste Grund vorhanden (sehr wahr!); dann muß er spekulieren auf eigenes Risiko und mit eigenem Geld! Die Erwägungen — habe ich gesagt — schweben, wie man diesem un— zweifelhaften Uebelstand abhelfen könne, einem Uebelstand, von dem gar nicht geleugnet werden kann, daß er zu einer — ich möchte sagen künstlichen — Anregung der Einfuhr ausländischen Getreides führt, und zu diesem Zweck sind die Transitlager nicht eingeführt! Wir werden der Frage nachgehen und Sie können sich darauf verlassen, daß der Bundesrath diese Frage gründlich prüfen wird.
Aber es giebt auch gemischte Transitlager, die ermöglichen, die Nachfrage nach inländischem Getreide zu steigern (sehr wahr!) und das liegt in den Fällen vor, wo der Export des inländischen Getreides allein ohne Mischung erschwert ist durch den Bedarf im Auslande, und deswegen habe ich die Beispiele von Königsberg und Danzig an— geführt, wo, wie ich überzeugt bin, die Nachfrage nach inländischem Getreide steigt, wenn dasselbe exportfähiger und in den Transitlagern die Veredelung des Getreides in der Form einer zweckmäßigen Mischung erleichtert wird. (Sehr richtig! links.) Also unbedingt die Transitlager aufgeben, damit würde ich nicht einverstanden sein, wenn ich auch zugebe, daß das vorliegende Gesetz das Bedürfniß für die Transitlager, wie sie früher bestanden, wesentlich alteriert hat (sehr richtig! rechts); und man sollte daher genau prüfen, wo ein solches Bedürfniß im Interesse des freien Verkehrs und zugleich im Inter- esse der landwirthschaftlichen Produktion noch in Zukunft vorliegt. In dieser Prüfung ist der Bundesrath, ist man wenigstens in den preußi⸗ schen Ressorts begriffen.
Wenn ich bei dieser Gelegenheit noch im allgemeinen ein Wort sagen darf, so wäre ich der Meinung, daß es das Richtigste wäre, — einige von den Herren haben von einer gewissen Verwir— rung in der Debatte gesprochen — in dieser Beziehung den Anschauungen des Herrn Abg. Dr. Barth zu folgen und sämmtliche Anträge in dem gegenwärtigen Augenblick und in der gegenwärtigen Fassung zurückzuziehen, zur dritten Lesung sich die Sache noch einmal genau zu überlegen, die richtige Fassung zu wählen, vielleicht mit den Vertretern des Reichs⸗Schatzamts die Sache noch einmal in einer freien Kommission zu berathen. Da wird man, glaube ich, auf das Richtige kommen. Ein wirkliches Bedürfniß für alle die Anträge kann ich garnicht finden.
Meine Herren, der Antrag Bachem will, wenn ich recht ver⸗
gelten sollen, und nur dem Bundesrath die Befugniß geben, Ausnahm zu machen. Meine Herren, nach dem Gesetz ist der Bunderramm der Lage, so zu verfahren, und nach all' den Erklärungen, die von l. Regierungstisch abgegeben sind, wird der Bundesrath zweifellog * verfahren. Es ist ja garnicht denkbar, daß der Bundesrath diese ö. fugniß, die fraglichen Scheine allgemein als Zollgeld zu verwerth e fortbestehen lassen würde, wenn die Ausfuhr die Einfuhr iberschn n
ö ; ö e. So etwas können die verehrten Herren den verbündeten Regierungen gar nicht zutrauen. Das wird ja unter keinen Umständen eintreten zaber wenn diese Regel in das Gesetz schreiben und nur eine bestimmt formulie Ausnahme zulassen, so werden sie große praktische Schwierigkein hervorrufen. Soll denn in jedem Moment, wo einmal für vierzehn Tage die Ausfuhr die Einfuhr überschreitet, die Ausnahme eintreten⸗ Meine Herren, diese Frage müssen Sie nach meiner Meinung h Verwaltung überlassen. Daß im eigentlichen Ziel die verbündeten Re. gierungen und die Reichsregierung mit den Zwecken, die die Herren mit ihren Anträgen verfolgen, völlig einverstanden sind, darüber ist ja gar kein Zweifel. Ich meine daher, die Erwägung, was da jweckmaj im einzelnen Falle nach Maßgabe der Umstände zu geschehen har überlassen Sie viel besser dem Bundesrath; in der Sache selbst sin wir ja vollständig einig.
Nun möchte ich nur zwei Worte sagen über den Antrag dg Herrn Grafen Mirbach. (Zuruf rechts.) Das freut mich sehr. It wollte nur im allgemeinen sagen: es ist bedenklich, eine so einzel Bestimmung gesetzlich festzulegen bei einer Materie, die im großen un ganzen der Bestimmung des Bundesraths zu überlassen ist. Di Frage der Kreditgebung ist, wie der Herr Staatssekretär des Reicht, Schatzamts ja schon gesagt hat, im allgemeinen, namentlich nach der Natur dieses Gesetzes neu zu erwägen. Eine Reihe von Einzel bestimmungen bestehen da, die sich gewissermaßen wie eine ewige Krank heit fortgeschleppt haben, wo aber nach den veränderten Verhältnissen der Gegenwart eine neue Revision im allgemeinen eintreten muß; und ich glaube wohl, daß die verbündeten Regierungen eine solche allgemeine Revision der Zollkredite eintreten lassen werden, und gerade deswegen halte ich es für bedenklich, durch eine spejell gesetzliche Bestimmung in einem einzelnen Punkte die allgemein om, nisch zusammenhängende Regelung der Sache zu erschweren. Ih kann nur wiederholen, in der Sache selbst ist der Reick, tag im wesentlichen vollständig mit den verbündeten Ren, rungen einverstanden; die Anträge werden von den Hut Antragstellern theilweise als etwas eilig formuliert bezeichnet. 6; wird gewiß gelingen, zur dritten Lesung eine Einigung herbeizuführen, und ich bin, wie gesagt, der Meinung, es wäre das Richtige, sämmt, liche Amendements, wie sie vorliegen, gegenwärtig zurückzuziehen.
Abg. Freiherr von Stumm (Rp.) hält es für nothwendig, daß der Reichstag vor der Entscheidung über den russischen Handelsvertrnz eine materielle Entscheidung in dieser Frage trifft; er empfiehlt de Annahme der Anträge Bachem und Genossen.
Königlich preußischer Bevollmächtigter zum Bundesrath, Finanz⸗Minister Dr. Miquel:
Ich möchte auf die Bemerkungen des Herrn Freiherrn won Stumm nur das Eine erwidern: Ich habe schon vorhin gefagt, die Regierung ist in der Sache mit dem Antrage ganz einverstanden. Ih habe den Antrag nur nicht für nöthig gehalten. Daß in dem Augen blick, wo die Ausfuhr größer sein würde, als die Einfuhr, die Ver— wendung der Einfuhrscheine als Zollgeld zessieren müßte, darüber kam nicht der mindeste Zweifel sein. Sie sagen auch in den Antrag weiter nichts: als der Bundesrath ist befugt; Sie sagen nicht einmal, er ist verpflichtet. Also weiß ich nicht, welche Besserung in dieser Beziehung gegenüber der Regierungsvorlage vorhanden ist.
Nun verstehe ich den Freiherrn von Stumm dahin, daß der erst Satz des Antrags Bachem zur Beruhigung nothwendig sei, weil e bestimmt vorschreibt, daß, abgesehen von der fraglichen Ausnahme, d in dem Antrag zugelassen ist, die Verwendung der Einfuht— scheine als zur Begleichung von Zollgefällen für anden als die genannten Waaren zulässig sein soll. Wenn der Reichethh darauf Gewicht legen würde, eine solche gesetzliche Garantie zu haben so glaube ich kaum, daß die verbündeten Regierungen dabei Bedenka „hätten. Ich glaube aber doch, eine solche weitere Garantie i wirklich nicht nothwendig. Welches Interesse könnte denn ü Bundesrath obwalten, dies nicht eintreten zu lassen den Fall, daß es nothwendig wäre, um die Agiobildm für die Ausfuhrscheine zu verhindern? Ich bin persönlich immer du Meinung gewesen, daß die ganzen Befürchtungen des Westens md des Südens in Bezug auf das Entstehen eines wesentlichen Agick eines Kursverlustes auf die Ausfuhrscheine vollständig unbegründet sin. Nach meiner Meinung kann das garnicht eintreten. Das ist ein Gre spenst, welches man sich vorstellt. Aber es ist ja ganz richtig, daß man de Mittel an der Hand haben muß, eine doch mögliche unsichere Entwickelum abzuschneiden und in einem solchen Falle die Scheine auch zur Zahlunm der Zölle anderer Waaren zuzulassen. Deswegen ist die Befugnih deb Bundesraths aufgestellt. Ein Bedürfniß also kann ich für die ganzen Amendements nicht erkennen. Aber ich glaube nicht, daß seitens deu verbündeten Regierungen, wenn das Amendement zutreffend redigien wird, demselben irgend ein wesentlicher Widerspruch entgegenzusetzen wän⸗
Die Nr. 1 der Vorlage, welche sich auf die Ertheilum von Einfuhrscheinen und die Transitläger bezieht, wird mit den Anträgen Bachem (betreffend Raps und Rübsaat), Gam) (Verwendung der Einfuhrscheine erst nach vier Monaten) un Rickert⸗Puttkamer angenommen.
Bei der Nr. 3 (betreffend die Mühlenläger) empfehlen di Abgg. Freiherr von Buol (Zentr.) und Gamp (Rp.) die zum Schuͤtz der kleinen Mühlen gestellten Anträge, weil die Landwirth⸗ an den Rückständen der Müllerei großes Interesse haben. Du Antrag Bachem (s. o. Nr. 3) wird angenommen.
Abg. Freiherr von Stumm (Rp.) empfiehlt darauf seine
für staagtsrechtlich unmöglich, den Termin abhängig zu machen gh einem Beschlusfe des preußischen Staats, Pinisteriums über R Staffeltarife. Staatssekretär Dr. Graf von Posadowsky: . Meine Herren! Wenn Sie als Termin für die Gültigkeit . Gesetzes den 1. Mai wählen sollten, so würde es bis dahin wo
(Hört! hört! rechts.)
Der Antrag Stumm wird angenommen. Die Berathun der Resolution Puttkamer wird bis zur dritten Lesung vertagt. Schluß der Sitzung 12 Uhr.
stebe, als gesetzliche Regel hinstellen, daß die Ausfuhrscheine als solch⸗
3weite Beilage zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
Berlin, Sonnabend, den 10. März
1894.
Antrag weßen der Inkraftsetzung des Gesetzes (r. 4 und hält!
möglich sein, alle erforderlichen Ausführungsvorschriften zu erlase
Per sonal⸗Veränderungen.
Königlich Prenußische Armee.
Offiziere, Portepee-Fähnriche ꝛc. Ernennungen, er ede n fen, un? Versetzungen. Im aktiven Heere. Berlin, 3. März. Frhr. v. Carnap. Pr. Lt. vom Jäger-Bat. Hon Neumann (1. Schles.) Nr. 5, in das Magdeburg. Jäger⸗-Bat. Rr. 4, Frhr. Marschall v. Biebęerstein, Pr. Lt. vom Magdeburg. Jager ⸗ Bat. ö. ö in das Jäger-Bat. von Neumann (1. Schles.)
K ö. Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. Berlin, 3. März. Schnittspahn, Major z la suite des Fuß. Art. Regts. General⸗Feldzeugmeister (Brandenburg.) Nr. 3 und Unterdirektor der Art. Werkstatt in Spandau, mit Pension nebst Aussicht auf Anstellung im Zivildienst und seiner bisherigen Uniform der Abschied bewilligt. Evangelische Militär⸗Geistliche.
27. Januar. JH. v. Ha se, Hofprediger, Konsistorial⸗Rath und Garnisonpfarrer in Potsdam, zum Mitgliede des Konsistoriums der Provinz Schlesien ernannt. Amtsantritt am 1. März d. Is. Thiel, Militär⸗Oberpfarrer des 1. Armee-Korps, Rühle, Garnisonpfarrer in Thorn, — scheiden aus zum 1. April d. J. und treten in Zivil Pfarrämter über.
Königlich Bayerische Armee.
Offiziere, Portepee⸗Fähnriche ꝛec. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. z März. Arnold, Pr. Lt. à la suite des 18. Inf. Regts., Prinz Ludwig Ferdinand, in dieses Regt. wieder eingereiht.
5. März. Jäger, Sec. Lt. von der Res. des 15. Inf. Regts. König Albert von Sachsen, dermalen dienstleistend im 19. Inf. Regt. in den Friedensstand des zuletztgenannten Regts. mit einem Patent vom J. Februar d. Is. versetzt. Die Port. Fähnrs.: Graf v. Bothmer, Graf v. Holnstein aus Bayern, Gemmingen Frhr. von Massenbach, Graf zu Castell-Rüdenhausen im Inf. seib⸗Regt. Melchior, Edler v. Kiesling auf Kiesling—⸗ lager, Petzoldt, Lochner, iris im 1. In Regt. König, Oefele, Lechner, Hänlein, Scheffer im 2. Inf. Regt. Kronprinz, Müller, Knab, di Bello, Schauber, p. Lottner im 3. Inf. Regt. Prinz Karl von Bayern, Leisner, Koch im 4. Inf. Regt. König Wilhelm von Württemberg, Bauernschmitt, Rittmann, Pflügel im 5. Infanterie⸗ Regt. Großherzog Ernst Ludwig von Hessen, Rosenschon, Jobst, Stollberger, Mössel im 6. Inf. Regt. Kaiser Wilhelm, König von Preußen, Schmidt, Gummi, Müller, Zettner im 7. Inf. Regt. Prinz Leopold, Fürst im 8. Inf. Regt. vakant Pranckh, Jäger, Hiemer im 9. Inf. Regt. Wrede, Hay d, Hane— mann, Müller, Schmidt im 10. Inf. Regt. Prinz Ludwig, Vogel, Rine cker, Prager, Laur, Hermann im 11. Inf. Regt. von der Tann, Frhr. v. Bod man⸗Bodman, Frhr. von Imhof, Linde, Bauer im 12. Inf. Regt. Prinz Arnulf, Vara, Blatt, Fuchs im 15. Inf. Regt. Kaiser Franz Josef von Oester—⸗ ich, Frhr. b. Seefrtez auf Buttenheim bom Inf. Leib⸗Regt,, Aldinger, Simon, Bachmann, HPänlein, vp. Ammon, — sämmtlich im 14. Inf. Regt. Herzog , Schmstt Gryhgtrde. ann, Bringe im 15. Inf. Regt. König Albert von Sachsen, Prühäußer vom 1. Inf. Regt. König, Ruchti, Graf v. Freyen-Seyboltstorff, Herr zu Seyboltstorff, Rogl, Scham berger, Perzl, Schmid, Nagel, — sämmtlich im 16. Inf. Regt. Großherzog Ferdinand von Toskana, Röder, Henrich im 17. Inf. Regt. Orff, André, Löchner, Goldfuß im 18. Inf. Regt. Prinz Ludwig Ferdinand, Knoll, Wagner, Bek, Westermayer, Hickl im nf Regt, Goller v, Braun mthl in 1. Jäger Bat, Widder im 2. Jäger⸗Bat', Frhr. v. Kramer im 1. Schweren Reiter⸗Regt. Prinz Karl von Bayern, Frhr. v. Rotberg, Graf v. Loewen stein-Scharffe neck im 2. Ulan. Regt. König, Frhr. Kreß v. Kreßenstein im 1. Chev. Regt. Kaiser Alexander von Rußland, Deuringer im 3. Chev. Regt. vakant Herzog Maximi⸗ lian, Heßert im H. Chev. Regt. Erzherzog Albrecht von Oesterreich. Mayerhöfer im 6. Chev. Regt. vakant Großfürst Konstantin Nikolajewitsch, — zu Second⸗Lieutenants; die Port. Fähnrs.: Frhr. v. Gagern, Auer, Hüther, Frhr. b. Tautphoeus, v. Bomhard, Ritter v. Reichert, Graf v. Luxburg im 1. Feld ⸗Art. Regt. Prinz ⸗Regent Luitpold, Betzel, b. Swieszewski im 2. Feld⸗Art. Regt. Horn, Reuß, du Jarrys Frhr. von La Roche, Keyl, Frhr. v. Bodman-Bodman im 3. Feld⸗Art. Regt. Königin Mutter, Wirth, Mack, Schmidt Scharff, Butz im 4. Feld⸗Art. Regt. König, Rettig im 5. Feld—⸗ Art. Regt, Friederich, Döderlein, Barensfeld, Berchem im 1. Fuß⸗Art. Regt. vakant Bothmer, Spillecke, Apfelstedt im 2. , w. Regt, Stöber, Münsterer im 1. Pion. Bat., Vogl vom 1. Pion. Bat, Ernst vom Eisenbahn⸗Bat., — beide im Z. Pion. Bat., — zu außeretatsmäß. Sec. Lts., befördert.
Im Beurlaubtenstande. 3. März. Schloderer, See. Lt. im Res. Verhältniß vom 3. Chev. Regt. vakant Herzog Maximilian, zum 6. Chev. Regt. vakant Großfürst Konstantin 3 ver⸗ setzt. Blümm (Mindelheim), Pr. Lt. bei der Landw. Inf. 1. Auf— gebots, zum Hauptm., Nolze, Bauer, Sec. Lts. in der Res. des I7. Inf. Regts. Orff, Beckh (Nürnberg) Gareis (Kitzingen), Sec. Lts, in der Landw. Kav. 1. Aufgebots, Reder itzingen), Sec. Lt. in der Landw. Feld⸗Art. 1. Aufgebots, — zu Pr. Lts, Westermeier (Straubing), Vize⸗Feldw. der Res. im 16. Inf., Regt. Großherzog Ferdinand von Toskana, Bösmüller (Ingolstadt), Vize⸗Feldw. der Res. im 13. Inf. Regt. Kaiser Franz Joseph von Oesterreich, — zu Sec. Lts. der Res., — befördert. Abschiedsbewilligungen. Im Beurlaubtenstande. 3. März. Dop fer (Kempten), Frhr. v. Ra es feldt (Augs⸗ burg), Kittel (Aschaffenburg), Kipy (Ludwigshafen), Hauptleute der Landw. Inf., mit der Erlaubniß zum Tragen der Landw. Uniform, Leythäuser (Ansbach, Hauptm. der Landw. Feld⸗Art., mit der Erlaubniß zum Tragen der Landw. Uniform, Platz (Aschaffenburg), Dauptm. der Landw. Feld⸗Art., mit der Crlaubniß zum Tragen der bisherigen Uniform, — sämmtlich vom 1. Aufgebot, — Schmitt ee nn, Pr. Lt. von der Landw. Inf. 2. Aufgebots, — der Ab⸗ chied bewilligt. .
Im Sanitäts-Korps. 3. März. Dr. Mathias (Kissingen) Assist. Arzt 1. Kl. der Landw. 2. Aufgebots, der Abschied bewilligt.
Durch Verfügung des Kriegs-⸗Ministerium s. Dr. Dieu— donné, Assist. Arzt 1. Kl. des Jaf. Leib⸗Regts., das Kommando zum Kaiserlichen Gesundheitsamt in Berlin auf die Dauer eines Jahres verlängert. .
Preusßischer Landtag.
Herrenhaus. 8. Sitzung vom 9. März 1894.
Im weiteren Verlauf der Sitzung (s. den Anfangsbericht in der Freitags⸗Nummer d. . gelangt die Petition des Vorstands des Westfälischen Städteklags zur Berathung, welcher
den Erlaß eines Gesetzes wünscht, das eine Nutzbarmachung neuer Apothekenkonzessionen für die Gemeinden er— mögliche.
. Stadtrath Rieß vertritt den Antrag der Kommission: die Petition der Staatsregierung als Material zur ander— . gesetzlichen Regelung des er e , , zu überweisen.
Das Haus beschließt demgemäß.
. Die Petition des Buchhändlers Gocksch und Genossen in Leipzig, betreffend die staatliche Prüfung der jüdi— schen Geheimgesetze, ist zur Verhandlung im Plenum für nicht geeignet erachtet worden. Auf Grund des 8 30 der Geschäftsordnung wird beantragt, die Petition ohne Diskussion für erledigt zu erklären.
Das Haus beschließt nach diesem Antrage.
Schluß A/ Uhr. Nächste Sitzung: Donnerstag, den 15. März, 11 Uhr (Novelle zu dem Gesetz, betreffend die Kirchenverfassung und Synodalordnung).
Haus der Abgeordneten. 32. Sitzung vom 9. März 1894.
In der weiteren Fortsetzung der zweiten Berathung des Etats des Ministériums der geistlichen ꝛc. An— gelegenheiten, und zwar des Kapitels „Höhere Lehr— anstalten“ (s. den Anf bee cht in der Freitags Nummer des Blattes) nahm nachdem Schmidt⸗Warburg (Zentr.), welcher bemängelte, daß in den Vorschulen der Berliner höheren Lehr⸗ anstalten kein konfessioneller katholischer Religionsunterricht ertheilt werde, der Staats⸗Minister Dr. Bosse das Wort zu folgender, bisher nur auszugsweise mitgetheilter Rede.
Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten Dr. Bosse:
Meine Herren! Ich kann dem Herrn Abgeordneten nur erwidern, daß es unser Wille ist und auch unsere Hoffnung, die Sache sobald als möglich zum Abschluß zu bringen. Wenn mein Kommissarius auf die Verhandlungen von 1878 verwiesen hat, auf welche in der Ver⸗ fügung aufmerksam gemacht ist, so darf ich darauf hinweisen, daß diese Verhandlungen von 1878 auch ein gutes Resultat gehabt haben. Wir haben ja katholischen Religionsunterricht eingerichtet in immer verbesserter Form für die Schüler der höheren Klassen. Nun treten bei den kleinen Schülern der Vorklasse in der That durch die weiten Wege große Mißstände ein, und wir müssen darüber doch in jedem einzelnen Falle mit den städtischen Organen verhandeln, schon um die Schulklassen zu bekommen und um die Lehrkräfte zu bekommen. Deshalb müssen wir eine verständige Gruppenbildung machen, und müssen in dieser Beziehung mit haltbaren Vorschlägen an die Schulverwaltung herankommen. Das ist in vollem Gange, und ich hoffe, daß es gelingen wird, in ganz kurzer Zeit diese Sache zum Abschluß zu bringen; es liegt uns selbst daran, diesen Mangel, daß die Vorschulkinder katholischer Konfession keinen Religionsunter⸗ richt haben, abzustellen.
An Zuschüssen für die vom Staate zu erhalten⸗ den Lehranstalten sind 5547 0?8 M erforderlich, 902 0644 mehr als für 1893/94.
Abg. Bandelow (kons.) bittet die Regierung um möglichste Förderung der Anlage von Spielplätzen für die Schuljugend und um wohlwollende Unterstützung der Bestrebungen zur Förderung der Jugendspiele.
Abg. Dr. Haniel (fr. kons.) befürwortet die baldigste Inangriffnahme und Vollendung des Neubaues für das jetzt verstaatlichte Gymnasium in Mörs.
Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten Dr. Bosse:
Meine Herren! Nachdem die Verstaatlichung des Gymnasiums in Mörs durch den laufenden Staatshaushalts⸗Etat bewilligt worden ist, ist sofort mit der Ausarbeitung des Neubauprojekts für den als nothwendig erkannten Neubau vorgegangen. Das Projekt ist fertig gestellt, superrevidiert und hat der Budgetkommission vorgelegen. Das Projekt schließt ab mit ungefähr 200 000 S Vertragsmäßig ist die Stadt verpflichtet, 45 000 MS. zuzuzahlen; der Rest wird so bereitgestellt werden, daß die etwa 160000 „SL betragenden eigenen Kapitalien der Anstalt mit verwendet werden und der Zinsausfall, welcher dadurch entsteht, durch Zuschüsse aus allgemeinen Staatsfonds gedeckt wird. Der Bau soll begonnen werden am 1. April d. J. Für die erste Baurate genügt der Betrag von 100 000 ½ ; diese 100 000 ½ werden gedeckt werden durch die 45 000 4, welche die Stadt zu tragen hat, und durch die Entnahme von 55H 000 S aus den eigenen Kapitalien der Anstalt. Der Zinsausfall dafür beträgt etwa 1900 „M, dessen Bewilligung durch den jetzt zur Berathung stehenden Staatshaushalts⸗Etat 1894/95 beantragt wird. Die Flüssigmachung des Zinsenausfalls für die im Jahre 1895 zum Bau zu verwendenden Kapitalien wird durch den nächstjährigen Staats⸗ haushalts⸗Etat vorgesehen werden.
Abg. Dr. Wartenberg (Pole) verliest aus einem umfangreichen Manuskript eine Rede, in welcher er die Aufhebung des Gymnasiums in Tremessen beklagt und eine Verstärkung des Staatszuschusses für das in Tremessen errichtete Progymngsium fordert. Redner wünscht außerdem staakliche Maßregeln zur Wiedererrichtung eines Alumnats in Tremessen.
Wirklicher Geheimer Ober⸗Regierungs⸗Rath Dr. Stauder giebt bezüglich des letzteren Punktes eine den Wünschen des Vorredners entgegenkommende Erklarung ab.
Abg. Szmula (Sentr.) erklärt sich durch die vom Minister ab⸗ gegebenen Erklärungen hinsichtlich des polnischen Sprachunterrichts an den Gymnasien nicht zufrieden gestellt. In Leobschütz habe man diesen Unterricht, obwohl das Gymnasium ausschließlich von Deutschen besucht werde; dagegen fehle er an den Gymnasien, die einen stärkeren Prozentsatz polnischer Schüler hätten, so in Gleiwitz, Ratibor, Beuthen, Königshüfte, Pleß, Neustadt. Der Unterricht in der polnischen Sprache sei nicht bloß mit Rücksicht auf das Dolmetscherwesen, sondern über⸗ haupt für . und Wandel in Oberschlesien ganz unentbehrlich. Von den Offizieren werde dort auch einige Kenntniß des Polnischen und des Russischen verlangt. Wie sollten sie sich diese aneignen, wenn nicht durch Schulunterricht? Andererseits eröffne der neue Han⸗ delsvertrag mit Rußland eine so weite Perspektive für die künftige
Erweiterung des Absatzmarktes von Oberschlesien, daß auch aus diesem Grunde die Möglichkeit, polnische und russische Sprachkenntnisse zu erwerben, geschaffen werden müsse.
Der Titel wird bewilligt, desgleichen die Staats⸗ zuschüsse für die vom Staat u. a. gemeinschaftlich zu unterhaltenden Anstalten.
An Zuschüssen für die von Andern zu unterhaltenden, aber vom Staate zu unterstützenden Anstalten sind
1377734 6 ausgeworfen.
Abg. Krah (fr. kons. ): Nach dem Gesetz vom 25. Juli 1892 soll für die höheren Schulen das Dienstalterszulagen⸗System die Regel sein. Es steht aber den Gemeinden frei, bei dem bis⸗ herigen Stellenetat zu bleiben. Nur eine verschwindend geringe Anzahl von Gemeinden ist beim Stellenetat geblieben, und diese meistens des⸗ wegen, weil sie den durch die Durchführung der Dienstalterszulagen er⸗ forderlichen Mehraufwand nicht aufbringen können. Die Lage der Lehrer an diesen Anstalten ist aber im Verhältniß zu derjenigen an Anstalten, welche das neue System durchgeführt haben, eine un⸗ günstige und mißliche. Zu den wenigen Anstalten, die am Stellen⸗ Etat festgehalten haben, gehört auch das Progyhmnasium in Neumünster. Die Regierung möge doch in Erwägung ziehen, ob nicht die Mehr⸗ kosten auf den Staat übernommen werden könnten, oder eventuell eine Aenderung des Gesetzes in der Richtung ins Auge zu fassen wäre, daß die Stadt zur Durchführung des Systems der Alters⸗ zulagen gezwungen würde.
Geheimer Ober⸗Regierungs⸗Rath Bohtz: Der Staat ist nicht in der Lage, den Anforderungen der Lehrer an den städtischen Anstalten in Bezug auf das Aufrücken zu folgen. Es ist das gute Recht der Städte, den Stellen-⸗Etat einzuführen; ein solcher Zwang würde dieses Recht verkümmern. Die Städte können ja auch die Bildung größerer Ver⸗ bände herbeiführen, um so die durch das neue System bedingten Schwankungen in den Etats der einzelnen Städte auszugleichen.
Abg. Dr. Lotichius (nl.) wünscht für das Real⸗Progymnasium
zu Oberlahnstein eine Erhöhung des Staatszuschusses. Abg. Fuchs (Zentr.: Das Gymnasium zu Bochum ist bisher ein paritätisches, entsprechend der Vertheilung der Bevölkerungszahl auf die beiden Konfessionen. Neuerdings hat die liberale Stadt⸗ vertretung von Bochum ein neues Statut beschlossen, welches diesen Charakter der Anstalt beseitigt. Es bewährt sich auch hier wieder, daß Parität bei den Liberalen die Unterdrückung der katholischen Kon⸗ fession bedeutet. Der Geheime Kommerzien-⸗Rath Baare hat freilich diesen Beschluß nicht mitmachen mögen, aber die übrigen liberalen Kapitalisten in der Stadtvertretung wollen der ganzen katholischen Bevölkerung ihren Willen aufdrängen. Wir bitten im Anschluß an eine von Tausenden von Bürgern beider Konfessionen hierher gesandte Petition den Minister, die Statutenänderung nicht zu genehmigen.
Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten Dr. Bosse:
Meine Herren! Es kann keinem Zweifel unterliegen, daß ich prinzipiell immer geneigt sein werde, die bestehende Parität, wie sie auch in Bochum bisher gewesen ist, die ein friedliches Verhältniß herbeigeführt hat, zu schützen, soweit irgend meine Kraft dazu ausreicht. Indessen ist der Bericht über die Aenderung dieses Statuts erst soeben bei mir eingegangen, er ist noch nicht geprüft und ich möchte mir deshalb meine Erklärung über die Entscheidung vorbehalten, bis eine eingehende Prüfung der gesammten Verhältnisse bei mir statt⸗ gefunden hat.
Abg. Dr. Schultz⸗Bochum (nl. ): In Bochum bestehen ein Gymnasium und eine Ober⸗Realschule. Das Gymnasium hat über 300, die Ober⸗Realschule hat 4090 Schüler; die meisten Schüler an beiden Anstalten sind evangelischen Bekenntnisses. Bei der letzteren Schule hat eine Mitwirkung der katholischen Konfession im Kuratorium nie stattgefunden. Nach dem alten Statut für das Gymnasium muß der Direktor abwechselnd einer der beiden Konfessionen angehören; das soll beseitigt werden. Diese Beseitigung würde eventuell den Katholiken zu gute kommen, denn der jeßige Direktor ist katholisch und der nächste müßte also ein evangelischer sein. Die geborene Mitgliedschaft der beiden Geistlichen im Kuratorium soll nicht be⸗ seitigt werden. Der Normal⸗Etat hat die Lehrer der Ober⸗Real⸗ schulen gegenüber den Lehrern des Gymnasiums benachtheiligt, und man will das neue Statut dahin abfassen, daß ein Aufrücken der Lehrer durcheinander an beiden Anstalten ermöglicht wird. Von einem Angriff auf den konfessionellen Frieden, wie Herr Fuchs sich ausdrückt, kann hiernach keine Rede sein.
Abg. Schmieding (ul.): Herrn Fuchs haben wohl die Lorbeeren des Grafen Hoensbroech vom Bonner Studentenkommers nicht schlafen lassen. Es bleibt alles beim Alten, nur daß der zufällige und 6 . Umstand, ob der Kandidat für den Direktorposten vangeli ch oder katholisch ist, nicht mehr für die Wahl des Leiters der Anstalt entscheidend sein soll. Das Zentrum ist in dieser Session mehr denn je darauf aus, wieder eine künstliche Scheidewand zwischen Evangelischen und Katholischen aufzurichten. Man sollte doch heut⸗ zutage gerade das, was uns eint, nicht, was uns trennt, betonen. Sollen wir denn dahin kommen, daß in den Schulen ein katholisches und ein evangelisches Einmaleins gelernt wird?
Abg. Fuchs (Zentr.): Ich habe von der Ober⸗Realschule kein Wort gesprochen. Warum sollen denn die Herren die im alten Statut zur Gewährleistung der Parität enthaltenen Bestimmungen nicht in das neue ö Die Zahl der Beisitzer im Kura⸗ torium soll aber gerade in der Absicht vermehrt werden, den Einfluß des katholischen Hef ch matt zu setzen, wie man denn überhaupt eine Anzahl von Einzelfragen, die bisher der Entscheidung des Kura⸗ toriums unterlagen, den Stadtverordneten übertragen hat. „Schiedlich, friedlich muß auf konfessionellem Gebiet unsere Parole sein; ohne Konfession keine Religion! Sonst kommen wir allgemein zu dem Indifferentismus, der auf unseren Schulen bereits überwuchert.
Abg. Dr. Schultz⸗Bochum (nl.): err Fuchs ertheilt der liberalen Stadtvertretung mit Unrecht ein Mißtrauensbvotum; es sind ebensoviel Katholiken wie Protestanten im Stadtverordneten⸗Kolle⸗ gium vorhanden; aber unter den Katholiken sind einige Liberale, die nach der Taxe des Herrn Fuchs nicht zu den Katholiken zählen. In Gelsenkirchen, wo eine ansehnliche Minderheit evangelisch ist, sind sämmtliche Stadtverordneten katholisch; es ist nicht gelungen, auch nur einen bedeutenden Protestanten hineinzubringen; ebenso steht es in Steele und Wattenscheid. .
Abg. Fuchs (Zentr.): Nach den Erfahrungen, die wir gemacht haben, . wir uns eben zu behaupten, wo wir nur können. Die Katholiken, die auf Ihrer Seite stehen, find so gut, wie Sie sie ge⸗ brauchen können, und so schlecht, daß wir sie nicht gebrauchen können. Wir unterscheiden zwischen Kulturkämpfern und Leuten, die uns ge— recht werden. Sollte nicht auch in Köln, wo die erste und zwelte Abtheilung der Stadtvertretung liberal ist, einmal ein würdiger und tüchtiger Katholik hineingewählt werden können? Aber Sie überlassen es ung, tolerant zu sein.
Abg. Schmiedin J Herr Fuchs hat nur das Wort des alten Harfe nr nd fen ouis Veuillot variiert: Wo Ihr die Herrschaft habt, verlangen wir von Euch Toleranz nach Euren Grund sätzen; wo wir die Macht haben, unterdrücken wir die Gegner nach unseren Grundsätzen. .
Abg. Hobrecht (ul. bringt zur Sprache, daß die Lehrer des Real⸗Proghmnasiums in Dirschau zur Steuer herangezogen worden