zustellen hat, zu der Ueberzeugung kommt, daß mit der bewilligten Summe die Herstellung möglich ist, so wird er durch Ihren Be⸗ schluß ermächtigt, unverzüglich mit der weiteren Fortführung des Werkes vorzugehen. Andernfalls, wenn sich bei der Prüfung ergiebt, daß die Summe nicht ausreicht, um den Zweck zu erfüllen, wird es Sache des Bundesraths sein, erneut Vorschläge zu machen, welche natürlich unter Festhaltung der durch die bisherigen Beschlüsse des Reichstags gewonnenen Grundlage zu formulieren sein werden.
Also, meine Herren, ich glaube kaum, daß irgend welche Be⸗ denken gegen die Bewilligung für Sie aus dem Umstande sich er— geben, daß ich über die Stellungnahme des Bundesraths eine be⸗ stimmte Erklärung nicht abzugeben vermag. Eines ist ja klar: der Bundesrath wird nicht freudig zustimmen; denn der Bundesrath hat dem Projekt seine Zustimmung ertheilt, welches Sie Alle kennen, welches vorgelegen hat, und dessen Kosten auf 8 Millionen berechnet worden sind. Wenn Sie nun von diesen 8 Millionen die Hälfte streichen, so kann offenbar dieses Projekt nicht zur Ausführung kommen (Bewegung), wenigstens nicht unverändert. Es wird also entweder eine Umarbeitung dieses Entwurfs erfolgen müssen, oder es wird ein neues Projekt aufzustellen sein.
Also, meine Herren, ich bin der Meinung, Sie dürfen sich durch die Zweifel über künftige Beschlüsse des Bundesraths nicht ab⸗ halten lassen, die Bewilligung eintreten zu lassen, die Ihnen vor⸗ geschlagen ist.
Wenn der Herr Abg. Richter nun verlangt, daß der etwaige neue Plan mit einem summarischen Kostenanschlage wiederum dem Reichs⸗ tag vorgelegt werden möge, so weiß ich eigentlich nicht, was mit diesem Wunsch beabsichtigt ist: Soll der Reichstag die Bewilligung modifizieren? Soll er demnächst noch die Bestimmung darüber haben, ob es bei der Bewilligung von 4 Millionen belassen werden, oder ob sie eingeschränkt oder ausgedehnt werden soll? Das scheint doch nicht seine Meinung zu sein. Auch würde es durchaus der Natur einer Pauschalbewilligung widersprechen, wenn man diesen Vorbehalt macht. Oder soll noch Kritik geübt werden an dem Denkmals⸗ entwurf, der nun als ein neuer dem Reichstag vorgelegt wird? Das würde nicht mit dem Beschluß von 1890 verträglich sein, denn damals hat der Reichstag sich ausdrücklich jeder Bestimmung über die Gestaltung des Denkmals begeben, und deshalb habe ich auch Recht gehabt, in der Budgetkommission es auszusprechen: Der Denkmalsentwurf steht gar nicht zur Diskussion des Reichstags; es steht nur die Frage zur Beschlußfassung, ob die Summe, welche für den Entwurf von der Regierung gefordert wird, bewilligt werden soll, oder ob man irgend eine andere Bewilligung an ihre Stelle treten lassen will. Also, meine Herren, ich würde glauben, daß es hiermit nicht vereinbar wäre, wenn man auf den Wunsch des Herrn Abg. Richter einginge.
Was nun das von sozialdemokratischer Seite geäußerte Bedenken anlangt, so will ich ja garnicht verkennen, daß der Standpunkt der Mitglieder der sozialdemokratischen Partei insoweit folgerichtig ist, als derselbe dahin geht, daß man sich jeder Kritik des Entwurfs enthalten, und daß man die Konsequenzen des Beschlusses vom Juli 1890 dahin ziehen will, daß der Reichstag nicht mehr über die Gestaltung des Entwurfs mitzusprechen hat. Wenn nun aber das ablehnende Votum der sozialdemokratischen Partei damit motiviert wird, daß die augenblickliche Finanzlage des Reichs nicht dazu angethan sei, um Kosten für ein Denkmal zu bewilligen, daß die Sache auch um deswillen keine Eile habe, weil der Reichstag gar nicht dahin gebunden sei, daß innerhalb einer bestimmten Frist das Denkmal errichtet werden müsse, so habe ich darauf Folgendes zu erwidern: Was zunächst den Termin der Her— stellung des Denkmals anlangt, so will ich ja nicht an den zivilrecht⸗ lichen Satz erinnern: quod sine die debetur, statim debetur, aber ich will darauf aufmerksam machen, daß, wenn der Reichstag einmal beschlossen hat, dem verewigten Kaiser ein Denkmal zu setzen, es, wie ich glaube, nicht wohl angeht, daß die Ausführung dieses Beschlusses ohne ein ganz zwingendes Moment hinausgeschoben wird. Ich meine, es entspricht den Empfindungen und dem Bedürfniß der Nation, daß das, was der Reichstag in schöner Initiative beschlossen hat, nun auch so bald als möglich zur Ausführung kommt. (Bravo! rechts) Und wenn der Herr Abg. Singer weiter gemeint hat, daß in der gegenwärtigen Finanzlage ein Hinderniß für die Bewilligung liege, so habe ich ihm darauf nur zu erwidern: Das deutsche Volk ist nicht so arm, daß es die tief empfundene Dankesschuld an den verewigten, unvergeßlichen Kaiser abzutragen gehindert wäre. (Lebhaftes Bravo.)
Abg. Freiherr von Manteuffel (dkons.) erklärt sich namens seiner e, n. den Antrag der Kommission, obgleich seine Freunde es ieber gesehen hätten, daß eine höhere Summe bewilligt worden wäre. Mit dem Abg. Singer könne man nicht über seine Gefühle für den verewigten Kaiser streiten. Auf der rechten Seite des Hauses werde aber einhellig die Nothwendigkeit empfunden, die Gefühle des Dankes zu bezeugen für den verewigten Kaiser.
Abg. Singer (Soj.): Wenn sonst jemand eine Dankespflicht zu erfüllen hat, so thut er das auf eigene Kosten. Der Staats— sekretär meinte, daß die Finanzlage nicht ein geeigneter Grund für die Ablehnung sei. Diese Finanzlage ist aber nicht der einzige Grund, der für uns maßgebend ist. Wir sind grundsätzlich gegen die Denkmalserrichtung gewesen und haben keine Veranlassung, uns jetzt um die Einzelheiten des Denkmals zu kümmern. Wir würden uns gegen jedes Denkmal erklären, auch wenn das Land im Gelde schwömme. (Unruhe.)
Abg. Richter (fr. Volksp.): Die Erklärung des Staatssekretärs Dr. von Boetticher im Plenum ist nicht bestimmter gewesen als die in der Budgetkommission. Wir wollen keine Kritik an dem neuen , üben, sondern wir wollen uns nur überzeugen, daß es sich ei dem Projekt um etwas Abgeschlossenes handelt und nicht um eine Anzahlung, die man bei veränderter Konjunktur sich voll zahlen läßt.
Abg. Dr. von Bennigsen (nl.): Das Denkmal für den ersten Kaiser zu errichten, ist eine Pflicht der Dankbarkeit der Nation. Wenn die Sozialdemokraten sich dieser Pflicht jetzt grundsätzlich entziehen, so ist das eine offene Erklärung der Stellung, welche fie der Monarchie gegenüber einnehmen. Es ist sehr wünschenswerth, diese Stellung—⸗ nahme zu erfahren. Aber wenn Sie glauben, daß Sie dabei die Millionen der Arbeiter hinter sich haben, so befinden Sie sich im Irrthum. Wenn die Arbeiter auch sonst zur Sozialdemokratie neigen mögen, eine solche Erklärung werden sie doch nicht unter⸗ schreiben wollen. Namens meiner Freunde erkläre ich mich für die An⸗ nahme des Kommissionsantrags.
Abg. Dr. Lieber (Zentr.); Ich kann nur meine Befriedigung darüber ausdrücken, daß täglich klarer wird, welche tiefe Kluft das übrige Haus von der äußersten Linken scheidet. Es wird das immer mehr dazu beitragen, weite Kreise des Volks vor dem Einfluß der Herren sicher zu stellen. Aber wir können das tiefe Bedauern nicht unterdrücken, daß das Andenken des Kaisers Wilhelm J. Anlaß ge⸗ geben hat, daß im Deutschen Reichstag solche Dinge vorgebracht wurden. Wir streiten mit den Herren nicht, wir legen uns Be—
chränkung auf und legen nur Verwahrung ein gegen die geäußerten nsichten. Das Zentrum hat hi Stellung zu dieser Frage schon in der Kommission einstimmig schriftlich kundgegeben; wir werden für die 4 Millionen stimmen und nehmen von der Erklärung des Staats⸗
sekretärs Dr. von Boetticher Akt, da ein Mehreres namens des
Bundesraths nicht wohl erklärt werden konnte.
Abg. Freiherr von Manteuffel (kons.); Ich verweise den 1. Singer, der da meinte, daß wir das Denkmal auch bezahlen sollten, auf den Abg. Richter, der ausgeführt hat, daß lediglich das Reich das Denkmal bezahlen solle. National waren die Gedanken des Abg. Singer nicht, sie waren international. Wenn der Abg. Singer für ein Fürstendenkmal kein Geld bewilligen will, weshalb verbirgt er sich denn hinter dem Mangel an Geld? Ihre Aus— führungen werden im Volke wohl allseitig richtig verstanden werden!
Abg. Bebel (Soz.: Aus unseren antimonarchischen Gesinnungen haben wir niemals ein Hehl, gemacht; unsere Anhänger kennen unsere Gedanken sehr gut, und die Herren Lrechts) sollen doch durchaus nicht glauben, daß sie durch solche Konstatierung uns auch nur einen Fuß Beden abgraben können. Der Abg. Dr. Lieber stellte fest, daß eine tiefe Kluft zwischen dem übrigen Hause und uns bestände. Das ist doch bei den Debatten über den Zukunftsstaat festgestellt worden; daß wir der Persönlichkeit die zwölf Jahre Sozialistengesetz über uns gebracht hat, kein Denkmal setzen werden, ist doch selbst⸗ verständlich. Abg. Liebermann von Sonnenberg (b, k. F.): . Die Sozialdemokraten scheinen doch sehr 5 von den Imponderabilien der Vol ksseele zu verstehen, die zwar schwer zu wägen sind, aber doch schwer in die Wagschale fallen. Die Sozialdemokraten werden es bald am eigenen Leibe erleben, daß die große Mehrheit des Volks monarchisch ist, daß es ihnen, die international sind und sich aus der goldenen Internationale ihre Führer geholt haben, nicht folgt.
Darauf wird der Titel angenommen. 4 ;
Es folgt die Abstimmung über die Bewilligung für „Ersatz Falke“ im Marine⸗-Etat, die wegen Beschlußunfähigkeit des Hauses am Freitag ergebnißlos war. Von seiten der freisinnigen Volkspartei ist namentliche Abstimmung beantragt worden, die der Präsident von Levetzow aber nicht mehr zulassen will, weil man sich schon mitten in der Abstimmung befinde und solche Anträge vor der Fragestellung eingebracht werden müßten. - . .
Abg; Richter hält den Antrag trotzdem für zulässig, weil die Fragestellung heute wiederholt werden müsse. 3
Die Abgg. Lieber (Zentr., Dr; von Bennigsen (ul.), Rickert fr. Ver.) schließen sich dem Präsidenten an, ; . P. Kardorff meint, der Abg. Richter könnte seine namentliche Abstim⸗ mung in der dritten Lesung beantragen. . ö
Abg. Singer (Soz weist darauf hin, daß der Titel, über welchen abgestimmt werden soll, garnicht auf der Tagesordnung stehe, daß also die Abstimmung heute überhaupt nicht erfolgen könne, .
Präsident von Levetzow und Abg. von Holleuffer (kon) berweisen darauf, daß die Verkündigung der Tagesordnung am Schlusse der vorhergehenden Sitzung die Hauptsache sei; ersterer stellt fest, daß er den Titel genannt hat. ⸗ ö
Abg. Dr. von Bennigsen: Die Geschäftsordnung schreibt auch Bor, daß die Tagesordnung den Mitgliedern des Reichstags und Bundesraths gedruckt mitgetheilt werden muß. Abg. Singer (Soz) läßt seinen Widerspruch gegen die Ab— stimmung fallen. . ( .
Abg. Richter (fr. Volksp.) zieht seinen Antrag auf namentliche Abstimmung zurück. , ; .
Die Abstimmung ist zweifelhaft, es wird gezählt. Forderung wird mit 157 gegen 127 Stimmen abgelehnt.
Damit ist der Etat der Marine erledigt,
Es folgen die restierenden Kapitel des Etats des Reichs— Schatzamts, welche ebenfalls ohne Debatte genehmigt werden. Hierzu liegt folgende Resolution der Budgetkommission vor;
Den Reichskanzler zu ersuchen, veranlassen zu wollen, daß
auf die Reichs beamten derjenigen Beamtenklassen, für welche im
Etat 1894/95 die Einführung des Systems der Dienstaltersstufen
vorgesehen ist, bis zum Inkrafttreten dieses Systems die bisherigen
Grundsätze über die Gehaltserhöhung unverändert zur Anwendung
gebracht werden.“ . . Nachdem der Abg. Roeren (Sentr,) einige Fälle, in Härten vorgekommen sind, vorgetragen hatte, erklärt
Staatssekretär Dr. Graf von Posadowsky:
Meine Herren! Die verbündeten Regierungen können es ja im allgemeinen dankbar entgegennehmen, wenn der Reichstag dazu die Initiative ergreift, die materielle Lage der Reichsbeamten zu ver⸗ bessern. Aus dem Gedanken einer Verbesserung der materiellen Lage der Reichsbeamten ist ja die gegenwärtige Gehaltsregulierung nach Altersstufen hervorgegangen. Diese Gehaltsregulierung nach Alters⸗ stufen hat den Zweck, vorhandene Ungleichheiten zu beseitigen, die—⸗ jenigen zu entschädigen, die nur langsam aufgerückt sind und das Normalgehalt ihrer Dienstaltersstufe, falls dieses Regulativ schon gegolten hätte, schon haben müßten, aber auch zu ver⸗ hindern, daß andere Beamte dadurch, daß eine große Anzahl von neuen Stellen in den einzelnen Ressorts geschaffen sind, zu schnell in die höheren Gehaltsklassen zu Ungunsten anderer gleichaltriger Kollegen aufsteigen. Es ist selbstverständlich, daß ein solcher Ueber— gang in einzelnen Fällen auch scheinbare Härten herbeiführt, und eine solche, nur scheinbare Härte liegt meines Erachtens in dem Erlaß, welchen der verehrte Herr Vorredner monierte. Ich gestatte mir, darauf hinzuweisen, daß schon bei der Regulierung des Gehalts der Unterbeamten nach Dienstaltersstufen dieses System angewendet ist, daß aber ferner auch in Preußen derselbe Grundsatz dreimal bei den unteren, mittleren und höheren Beamten in Anwendung gelangt ist. Es ist nun klar, daß das Reich bei dem breiten Raum, den Preußen im Deutschen Reich einnimmt, derartige Fragen in Uebereinstimmung mit Preußen behandeln muß, und daß es entschieden ein hohes Maß von Unzufriedenheit innerhalb der einzelnen Beamtenklassen erregen würde, wenn im Neich derartige Fragen grundsätzlich anders geregelt würden, wie in Preußen, daß die Beamten, die zum theil dieselben Funktionen haben, in gleichartigen Zentralstellen sich befinden, die dicht neben einander wohnen, nach verschiedenen Grundsätzen in dem Uebergangs—⸗ stadium behandelt würden — es ist vollkommen unausführbar, solche Fragen für das Reich wesentlich verschieden von Preußen zu regeln. Ich glaube aber auch, daß die Ungerechtigkeit, von welcher der Herr Vorredner sprach, nur scheinbar vorhanden ist. Er sagt, es hätten einjelne Beamte schon lange auf eine Gehaltszulage gewartet und in⸗ folge der bevorstehenden Regelung nach Dienstaltersstufen sollten sie noch länger warten, indem vom 1. Januar ab ihnen die Gewährung der Dienstalterszulagen gesperrt werde. Meine Herren, Beamte, die lange darauf gewartet haben, können nicht geschädigt werden, denn das ist ja gerade der Gedanke der neuen Gehaltsregulierung, daß angenommen wird, es hätte schon bisher ein solches Regulativ bestanden, und daß den Beamten, die lange gewartet haben, infolge des Regulatirs das Gehalt gewährt wird, was sie bei normaler Ascension nach ihrem Dienstalter voraussichtlich schon erworben hätten. Dagegen kann allerdings denjenigen Beamten, die eigentlich schon zu viel bekommen haben, die im Verhältniß zu ihren Kollegen
Die
denen
während Abg. von
zu schnell avaneiert sind durch fortgesetzte Zugänge von neuen Steln
eine weitere Gehaltszulage vom 1. Januar d. J. ab nach der Verfügung des Reichs⸗Schatzamts vorenthalten werden.
Ich bin zu meinem Bedauern nicht in der Lage, irgend eine weitere Erklärung abgeben zu können ohne Zustimmung des Bundeg, raths, denn bei der ferneren Berathung der Frage muß die Stellun die Preußen bisher eingenommen hat, von entscheidender Bedeutun mit sein. z
Die Abgg. Dr. Müller. Sagan (fr. Volksp.) und Dr. Ham, macher kh treten für die Annahme der Resolution ein.
Staatssekretär Dr. Graf von Posadowsky:
Ich möchte zunächst gegenüber den Ausführungen des Herrn Abg. Dr. Hammacher bemerken, daß die Frage eine finanzielle und eine siz⸗ kalische Bedeutung nicht hat, und daß darin die Gründe für den Gh. laß dieser Verfügung nicht gelegen haben. Sie haben darin gelegen, daß, wenn diese Sperre vom 1. Januar ab nicht eingetreten wäre, die Beamten, die durch eine außerordentlich günstige Konstellation bei den einzelnen Ressorts frühzeitig ungewöhnlich hohe Bezüge be— kommen, jetzt dauernd noch besser gestellt würden, indem sie nach dem 1. Januar noch eine weitere Gehaltszulage bekämen und deshalb in eine höhere Dienstaltersstufe aufrücken müßten, als diejenigen Beamten, denen solche glücklichen Verhältnisse in ihrem Ressort nicht zur Seite gestanden haben und die sich deshalb mit den normalen Sätzen begnügen müssen. Der Grund für die Verfügung hat also lediglich darin gelegen, die vorhandenen Ungleichheiten zwischen den einzelnen Beamtenkategorien, die in ganz zufälligen Verhältnissen be den einzelnen Ressorts liegen, nicht zu perennierenden zu machen oder zu verstärken.
Darauf wird die Resolution angenommen. Genehmigt wird ferner die achte Rate von 1 0000000 für das Reichsgerichtsgebäude in Leipzig, und der Etat der Reichs sch ulͤdenverwaltung, bei welchem 530 000 4 Ausgaben zur Verzinsung von Schatzanweisungen gestrichen werden.
Beim Etat des Bankwesens weist der
Abg. Graf Mirbach (kons) darauf hin, daß das neue Reichs bankgesetz 87 Millionen Mark weniger für die Reichskasse ergeben hat in den letzten beiden Jahren, als bei dem Zustand, den er und seine Freunde herbeiführen wollten; die Aktionäre hätten statt 6] dies, mal 74 / Dividende erhalten.
Abg. Dr. Hammacher (ul.) regt wieder einmal an, daß die Bank den Bestand ihres Geldporraths in Gold und Silber publizieren möge; die Bank brauche eine solche Veröffentlichung nicht zu scheuen.
Staatssekretär Dr. Graf von Posadowsky:
Was zunächst die Erklärung des Grafen Mirbach betrifft, so bemerke ich, daß das Privilegium der Reichsbank noch bis zum Jahre 1901 läuft und also an dem gegenwärtigen Zustand nichts geändert
werden kann. Seine Erklärung kann ja eventuell Gegenstand der Berathung seinerzeit bei dem künftigen Bankgesetz sein.
Was dagegen die Anfrage des Herrn Dr. Hammacher betrifft, so bemerke ich, daß ich allerdings kürzlich festgestellt habe, daß es sowohl der Wunsch derjenigen ist, die auf dem gegenwärtigen Goldwährungk— standpunkte stehen, wie derjenigen, die den Bimetallismus herbei wünschen, unter allen Umständen bekannt zu machen, wie sich der Edelmetallvorrath bei der Bank auf Gold und auf Silber theilt. Ich habe diesen Wunsch, der mir seitens der Silberkommission ein— stimmig kundgethan worden ist, zum Gegenstande von Verhandlungen gemacht, ob in Zukunft die Bankausweise ähnlich, wie dies bei der französischen und englischen Bank der Fall ist, getrennt den Metall— vorrath nach Gold und Silber enthalten sollen. Ein definitiver Beschluß ist indeß noch nicht gefaßt.
Der Bank Etat wird genehmigt, ebenso die bayerische Quote, die Erstattung für aus Landesmitteln errichtete Kasernen— bauten, die Ausgaben für die Vervollständigung des deutschen Eisenbahnnetzes, der besondere Beitrag für Elsaß-Lothringen, die Zinsen aus belegten Reichsgeldern, die Einnahmen aus der Veräußerung ehemaliger Festungsterrains, die Matrikular— beiträge und die Anleihen.
Darauf werden auch das Etatsgesetz und das Anleihegeset vorbehaltlich der kalkulatorischen Feststellung genehmigt.
ö ist die zweite Berathung des Reichshaushalts⸗-Etats beendigt.
. Es folgt die dritte Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Aenderung des Zolltarifgesetzes von 1879 (Aufhebung des Identitätsnachweises). .
Es liegt hierzu ein Antrag des Abg. Dr. von Bennigsen vor, der von Mitgliedern aller Parteien mit Ausnahme der freisinnigen Volkspartei, der süddeutschen Volkspartei und der
Sozialdemokraten unterstützt ist; danach sollen die Einfuhrscheine nicht unbedingt zur Zahlung aller Zollgefälle verwendet werden dürfen, sondern es soll bestimmt werden, daß der Bundesrath Vorschriften erlassen wird, welche die Verwendung der Einfuhr— scheine nach Maßgabe ihres Zollwerths auch zur Begleichung anderer Zollgefälle gestatten.
In der Generaldebatte weist der ö . Abg. Haußmann (südd. Volksp.) darauf hin, daß dieses Geseß eine andere Mehrheit, findet, als der russische Vertrag; deshalb ist auch der preußische Finanz⸗Minister für das Gesetz mit einer Wãrme eingetreten, welche die Herren von der Rechten bei der Ver— tretung des russischen Handelsvertrags bei ihm nicht ungern vermißt haben. Redner hebt hervor, daß er die Befürchtung habe, daß die Zeit bis zur Aufhebung der Staffeltarife noch benutzt wird von der norddeutschen Müllerei, um den Westen mit Benutzung der Auf— hebung des Identitätsnachweises mit Mehl zu überschwemmen. Deshalb sollte man beide Dinge nur zu gleicher Zeit aufheben und das Gesetz über die Aufhebung des Identitätsnachweises erst mit dem 1. Juli in Kraft treten lassen. Cine Garantie ist aber nicht gegeben, daß die preußische Regierung die Staffeltarife nicht wieder einführt in Form einer allgemeinen Tariferleichterung. Dann geht es schließlich ebenso wie mit der Erklärung des Reichskanzlerß über, die Steuervorlagen. Nachdem zie Linke wie ein Mann für den, Handelsvertrag eingetreten itt, kann, sie wohl, verlangen, daß Süddeutschland gegen eine derartig Schädigung geschützt wird. Ueber die Wirkung des Gesetzes sind di Vertreter der verbündeten Regierungen wohl selbst no nicht klar, denn die Aeußerungen des Schaßsekretärs und des preußischen Finanj— Ministers Lr. Miguel in der Nachtsitzung vom Freitag lauteten ganz ver, schieden. Das ist wohl nur ein Ausdruck des latenten Gegensatz innerhalb der Reichtzregierung, auf welche die Rechte immer hinweist Zu der Rede des Finanz⸗Ministers Dr. Miquel auf einem Feste einer landwirthschaftlichen Interessenvertretung kann man der Reichsregierun eher kondolieren als gratulieren. Was er da gesagt hat, widerspricht der Wahrheit, denn in den letzten Jahren ist die Erhöhung der Ge= treidezölle erfolgt.
Staatssekretär Dr. von Boetticher: ⸗
Meine Herren! Unter den Ausführungen des Herrn Vorrednets interessiert mich zunächst nur die eine, welche er Über die neuliche Gr. klärung des Herrn Reichskanzlers vorgebracht hat. Er machte es den
Reichskanzler jum Vorwurf, daß sich aus seinen Er⸗ llirungen keine Bürgschaft dafür ergebe, daß von einer Wiederein⸗ nung der aufjuhebenden Staffeltarife nicht die Rede sein könne. Ein solcher Vorwurf ist unbegründet, denn der Herr Reichskanzler kann eine solche Bürgschaft gar nicht geben. Die Staffeltarife, um welche es sich handelt, sind eine preußische Naßregel; sie können weder aufgehoben, noch aufrecht erhalten werden anders, als durch einen Beschluß des preußischen Staats⸗Ministeriums. Gs ist das eine reine Landessache und der Herr Reichskanzler ist nicht in der Lage, in dieser Beziehung einen entscheidenden Einfluß zu üben. Abg. Haußmann: Das habe ich ja gesagt) — Dann ist es gut. Hheiterkeit .
Wenn im übrigen der Herr Vorredner auch von dem Termin, zu welchem diese Maßregel beabsichtigt ist, gesprochen hat, so kann ich ihm sagen, daß entsprechend den vielfachen Wünschen, die dahin laut geworden sind, daß nicht am 1. September d. J. festgehalten werde, sondern ein früherer Termin für die Aufhebung der Staffeltarife von 1390 gewählt werden möge, der Königlich preußische Eisenbahn— Minister sich bereit erklärt hat, in eine Prüfung über die Möglichkeit eines früheren Termins einzutreten. In der Unterredung, welche ich mit ihm darüber gehabt habe, hat er sich dahin ausgesprochen, daß, soweit er übersehe, dieser Termin auf den 1. August werde in Aussicht genommen werden können. Er hält es auch nicht für ausgeschlossen, daß auch zu einem noch früheren Termin die Aufhebung der Staffel— tarife möglich sein werde. (Bravo)
Wenn schließlich der Herr Vorredner sich mit den Aeußerungen des Königlich preußischen Herrn Finanz⸗Ministers, die außerhalb dieses Hauses gefallen sind, beschäftigt hat, so möchte ich ihm rathen, daß er das künftig nicht thut. Es sind dies Aeußerungen, die lediglich durch die Presse laufen, und ich meine, es sollte Sache der Reichstags⸗ Abgeordneten sein, sich nur mit den Aeußerungen und Vorlagen zu beschäftigen, die hier gefallen sind beziehungsweise auf der Tages—⸗ ordnung des Reichstags stehen. (Sehr richtig!)
Abg. Freiherr von Stumm (Rp.) bleibt dem Abg. Haußmann gegenüber bei seinen früheren Ausführungen stehen und erklärt, daß er sich nicht in Widersprüche verwickelt habe.
Staatssekretär Dr. Graf von Posadowsky:
Meine Herren! Der Herr Vorredner hat den Wunsch auk⸗ gesprochen, daß der Termin der Gültigkeit des Gesetzes über den Identitätsnachweis zusammenfallen möchte mit dem Termin für die Aufhebung der Staffeltarife, und hat aus einer eventuellen Differenz dieser beiden gesetzlichen und administrativen Maßnahmen Befürchtungen für Süddeutschland hergeleitet. Ich kann mich diesen Befürchtungen nicht anschließen, denn der Gedanke der Aufhebung des Identitäts⸗ nachweises ist doch der, daß dem Getreide, das jetzt auf den Wasser—⸗ wegen oder vermittels der Eisenbahnen als in Ost⸗ und Westpreußen und überhaupt im Osten überschüfsig nach dem Süden und Westen geführt wird, in Zukunft wieder seinen alten Markt im ausländischen Norden erhalten soll. Ich meine also, je früher der Identitäts⸗ nachweis aufgehoben wird, desto mehr wird die Gefahr der Ueber⸗ führung mit Getreide für Süddeutschland verringert. (Sehr richtig!)
Meine Herren, der Herr Vorredner hat ferner gesagt, die ver⸗ bündeten Regierungen legten einen Gesetzentwurf vor, über dessen eventuelle Wirkung sie sich selbst noch nicht klar seien, und man sollte gefälligst erst die Wirkung des russischen Handelsvertrags abwarten, ehe man sich auf solche Experimente einließe. Ich bin der Ansicht: gerade wenn der russische Handelsvertrag Gesetz wird, ist es nothwendig, im Interesse der Landwirthschaft des Ostens möglichst bald den Identitätsnachweis aufzuheben. Die Befürchtungen der Landwirthe des Ostens gegenüber dem russischen Handelsvertrage sind doch die, daß dann noch mehr Getreide, das in Deutschland nicht mehr ver⸗ wendbar sein wird, hier lagern und damit auf die Preise drücken wird. Die Absicht der Aufhebung des Identitätsnachweises ist gerade die umgekehrte: die Prohibitivmaßregel, die jetzt in dem Identitäts⸗ nachweis liegt, aufzuheben und dem ostpreußischen und dem östlichen Getreide den alten Nordlandsmarkt wieder zu verschaffen. Ich glaube, meine Herren, daß deshalb der Handelsvertrag und die Aufhebung des Identitätsnachweises in einem engen wirthschaftlichen Zusammenhange stehen. Der Herr Vorredner hat nun einen Gegensatz zwischen dem Herrn preußischen Finanz⸗Minister und mir konstatieren wollen, und dabei hinzugefügt, man müßte der Reichsregierung wirklich zu solchen Erklärungen kondolieren. Ja, meine Herren, das gestehe ich zu: der Reichsregierung kann man manchmal kondolieren, namentlich mit Bezug auf die Haltung, die der Herr Vorredner und seine Partei gegenüber den Steuergesetzen einnimmt. (Sehr richtig! Heiterkeit.) Da sind wir in der That der leidende Theil, und da können Sie uns kondolieren, aber auf dem Gebiet des vorliegenden Gesetzentwurfs nicht. Wir hoffen, daß das ein wirthschaftlich verständiges Gesetz ist und weiten Landestheilen zum Nutzen gereichen wird.
Wenn der Herr Vorredner darin einen Gegensatz gefunden hat, daß der Herr preußische Finanz ⸗Minister erklärt hat, die Getreide—⸗ preise würden sich nicht heben, während ich erklärt habe, es läge in der Aufhebung des Identitätsnachweises eine Möglichkeit, die Preise der Produkte der Landwirthschaft zu heben, so hat er voll— kommen verwechselt, daß es sich in einem Falle um die Preis— bildung handelt durch die Exportpreise, im anderen um die Bildung des In lands preises. Der preußische Herr Finanz⸗Minister bat vom Inlandspreis gesprochen; ich habe von den Preisen ge⸗ sprochen, die sich entwickeln werden durch den Weltmarktspreis plus Vergütung des Zolls. Das ist eben der Gedanke der Aufhebung des Identitätsnachweises, daß dem Qualitätsgetreide des Ostens dadurch, deß ihm die Möglichkeit geboten wird, dasselbe auszuführen nach England und Skandinavien, bessere Preise plus Zollvergütung zu theil werden, als die Inlandspreise betragen. Ich muß hiernach bestreiten, daß ein Gegensatz zwischen den Erklärungen des preußischen Herrn Finanz · Ministers und meinen Erklärungen besteht. ee n. it 6 bee, R r, die d, d ö. wenn auch 8 1 Mare 3 ö. , e. irgend welchen Schaden brin ; a ee ,. nicht schon srůher ur Verlage gekommen ist 53 a der Unklarheit welche bisher
über die Wirkun dec ell ; 66 de ;. hat. Erst der Bert samtkeit des Abg. . 8 . 6m. . di . der Landwirthe daß dieses Gesetz 26. . , . könnte, u beseitigen, und ich bin dem Abg Richte dafür befonders dank bar. 3 des Gesetzes wi d 6 daß, wo immer im Deutschen Reich ein ee en ee, e n . 236 . . R ing Aue land ae, . 7 38 . ö c f 4 . Dan 4 r,, ie Herren im Sen n , 8e tschla h h Aufhebung der 8 Westen Deutschlands durch Aufhebung
Staffeltarife erreichen wollen. Es war unlogisch, daß, als die Frage der Aufhebung des Identitätsnachweises auftauchte, im Süden und Westen die Forderung gestellt wurde, auch die Staffeltarife aufzu⸗ heben. Im Gegentheil, bliebe der Identitätsnachweis bestehen, so müßten die Staffeltarife aufgehoben werden. Wenn durch Auf⸗ hebung des Identitätsnachweises die Schleuse in Danzig wieder auf⸗ gezogen wird, wird das Getreide aus dem Qsten wieder nach England gehen, und die Staffeltarife werden dem Süden und Westen nicht mehr schaden. Die Sache ist auch in eine falsche Verbindung mit dem russischen Handelsvertrag gebracht worden. Auch bei Ablehnung desselben könnte der Identitätsnachweis aufgehoben werden. Ich hoffe, daß die Verquickung beider Fragen niemand veranlassen möge, für den Handelsvertrag zu stimmen. Die gemischten Transitlager werden durch die Aufhebung des Identitätsnachweises Überflüssig. Der einzige Vortheil der Transitlager, der Vortheil der Zollkredite, ist ein vollkommen unberechtigter. Die Aufhebung des Identitätsnach⸗ weises wird uns wieder den englischen und fkandinavischen Markt er⸗ öffnen. Die Mühlen werden nicht mehr ausländisches, sondern in⸗ ländisches Getreide vermahlen, und wir werden so gewissermaßen unter Benutzung ihrer Kundschaft dazu kommen, inländisches Getreide nach dem Auslande ausführen zu können. Hoffentlich wird die Regierung von selbst nach Aufhebung des Identitätsnachweises zu einer Auf— hebung oder Einschränkung der gemischten Transitlager kommen. In diesem Sinne bitte ich Sie, dem Gesetzentwurf und unserer Resolution zuzustimmen; Sie werden damit einmal ein Gesetz beschließen, welches der Landwirthschaft keinen Nachtheil zufügt.
Abg. Graf Limburg⸗Stirum (dkons. ): Wenn der Staats⸗ sekretär das Haus aufzuforden für gut hielt, es möchte hier nicht Dinge in die Debatte ziehen, die nicht hierher gehören, dann hätte er auch nicht die Erklärung abgeben sollen, daß der preußische Minister der öffentlichen Arbeiten sich veranlaßt gesehen hätte, die Staffeltarife
schon früher als am J. September, nämlich am 1. August, oder gar 1. Juli aufzuheben. Diese ganze Art und Weise, wie hier die Staffel tarife verquickt worden sind mit der Debatte über den russischen Handels vertrag hat in den Kreisen meiner politischen Freunde im Landtag den allerpeinlichsten Eindruck gemacht. Meine Parteifreunde dort sind über diese Maßregel getheilter Ansicht, aber uns alle hat es gleichmäßig unangenehm berührt, daß man beide Dinge verquickt hat; denn wir wußten sehr gut, daß die preußische Regierung an sich nicht geneigt war, die Staffeltarife aufzuheben, und wir bedauern, daß ie sich mit Rücksicht auf diese Verhandlungen zur Aufhebung der Staffeltarife hat drängen laͤssen. Das war kein Zeichen einer starken Regierung, und was wir heute gehört haben, noch weniger. Das Weitere gehört ins preußische Abgeordneten haus.
Staatssekretär Dr. von Boetticher:
Meine Herren! Der Herr Vorredner hat mich nicht ganz richtig vberstanden, wenn er meint, ich hätte erklärt, der Königlich preußische Minister der öffentlichen Arbeiten habe bereits Veranlassung ge⸗ nommen, die Aufhebung der Staffeltarife zu einem früheren Termine als dem 1. September d. J. eintreten zu lassen. Ich habe nur er⸗ klärt, was ich konnte, und was ich aus einer Unterredung mit dem König⸗ lich preußischen Minister der öffentlichen Arbeiten entnommen habe, daß es seine Ansicht sei, es werde sich ermöglichen lassen, einen früheren Termin für die Aufhebung der Staffeltarife in Aussicht zu nehmen, und ich habe hinzugefügt, daß er mir als solchen Termin, zu welchem die Aufhebung der Staffeltarife unbedenklich werde erfolgen können, den 1. August d. J. bezeichnet hat; daß er aber auch bereit sei, noch weiter in eine Erörterung darüber einzu⸗ treten, ob es möglich sei, diesen Termin auf einen noch früheren Zeit⸗ punkt zu verlegen. Wenn der Herr Vorredner nun gewissermaßen den Vorwurf daraus ableitet, daß ich mich über die Absichten des Königlich preußischen Ministers Arbeiten überhaupt ausgesprochen habe, so bitte ich ihn freundlichst zu erwägen, daß es nicht ganz gleichgültig für die interessierten wirthschaftlichen Kreise des Landes ist, ob sie im Dunkeln darüber gehalten werden, wann sie auf den Eintritt einer von ihnen ersehnten Maßregel rechnen können. (Sehr richtig! links).
Ich glaube nicht über meine Kompetenz hinausgegangen zu sein, und ich glaube auch nichts Unnützes gesagt zu haben, zumal auch für den Herrn Vorredner und seine Freunde von Interesse sein muß, bald zu erfahren, wann die Maßregel eintritt. (Sehr richtig! links. Ich meine aber weiter, daß es ein hartes Urtheil war, wenn der Herr Vorredner aus der Entwicklung der Frage der Staffeltarife im Kreise der Königlich preußischen Staatsregierung den Schluß abge⸗ leitet hat, daß man es hier nicht mit einer starken Regierung zu thun habe. Ich bin an den Verhandlungen von Anfang an betheiligt ge⸗ wesen. Daß die Frage des wirthschaftlichen Nutzens der Staffeltarife eine an sich bestrittene ist, ergiebt sich auch aus der eigenen Dar⸗ stellung des Herrn Vorredners, der uns soeben behauptete, daß seine Freunde über die Nützlichkeit oder Schädlichkeit der Staffeltarife ge⸗ theilter Meinung seien. Daß natürlich eine solch' ernste Frage auch in einem Kollegium, wie das preußische Staats⸗Ministerium es ist, an der Hand der rationes dubitandi sehr eingehend erwogen wird, darf weiter nicht auffallen. Ich kann aber sagen, daß das preußische Staats⸗Ministerium garnicht im Zweifel darüber gewesen ist, daß nachdem die Gründe für und wider einer sorgfältigen Erörterung unterzogen worden sind, die Maßregel der Aufhebung sich empfehle. Der Beschluß der Aufhebung ist nicht etwa durch andere Einflüsse herbeigeführt, sondern lediglich den lebhaften und dringenden Wünschen zuzuschreiben, welche aus den Kreisen der preußischen Interessenten hervorgetreten sind und welche auch in dem preußischen Abgeordneten⸗ hause in dem dort vorliegenden Antrag Eckels ihren Ausdruck ge⸗ funden haben.
Abg. Ggamp (Rp.) stimmt dem Staatssekretär Dr. von Boetticher vollständig darin bei, daß die Mühlenindustrie besonderes Interesse daran hätte, genau zu wissen, wann die Staffeltarife auf⸗ hören. Früher wurde der 1. September genannt, und danach haben sich die Müller gerichtet, deshalb sollte man an diesem Termin festhalten, weil die Landwirthschaft des Westens dadurch nicht im mindesten geschädigt würde.
Abg. Haußmann (südd. Volksp.). Die Ausführungen des Vorredners sprechen für mich, venn die Mühlenindustrie des Ostens und Nordens legt einen Werth darauf, daß die Staffeltarife länger aufrecht erhalten werden, als seitens der Regierung jetzt in Aussicht gestellt wird. Der Staatssekretär Dr. von Boetticher hätte seine Mahnung nicht an mich, sondern an denjenigen Herrn von der Nechten richten sollen, welcher zuerst auf die Ausführungen des preußischen Finanz⸗Ministers Dr. Miquel hingewiesen hat, aber die Herren werden im Verhältniß zu uns immer sehr milde be⸗ handelt. Bedauerlich ist es, daß die Reichsregierung nicht erklären konnte, daß die Aeu U des Finanz⸗Ministers Dr. Miquel nicht desavouiert worden ist. enn der Staatssekretãr 36, von Boetticher meinte, daß der Reichsregierung dazu kondoliert werden könnte, daß wir nicht für die Steuerdorlagen eintreten, so frage ich; Wo bliebe denn die ganze Handelspolitik der Reichsregierung wenn die Linke sie nicht unterstützt hätte? Die Steuern auf Checksk, Quittungen und Frachtbriefe sind mit Recht in der Kommission begraben worden.
Abg. von Puttkam er⸗Plauth (kons.) bleibt dabei, daß in Bezug auf die Staffeltarife die preußische Regierung dem Druck der Reichsregierung gefolgt sei.
Staatssekretär Dr. von Boetticher:
Es ist ein Irrthum, wenn der Herr Vorredner annimmt, daß die preußische Staatsregierung bei ihrem Beschluß dem Druck der Reiche⸗ regierung gewichen sei. Ich bitte den Herrn Vorredner, sich der⸗ jenigen Erklärung zu erinnern, welche der Königlich preußische Minister der öffentlichen Arbeiten vor einigen Wochen im Abgeordnetenhause abgegeben hat, als die Frage der Staffel tarife dort zur Diskussion kommen sollte. Er hat sich bei dieser Gelegenheit ausdrücklich dahin ausgesprochen, daß angesichts der vielfachen Petitionen, welche auf Aufhebung der Staffeltarife gerichtet seien, er sich veipflichtet gehalten habe, dem Staats⸗Ministerium darüber Vortrag zu halten, und daß sich das Staats⸗Ministerium auf Grund dieser Vorträge entschlossen habe, die Aufhebung der Staffel⸗ tarife in ernstliche Erwägung zu nehmen. Es sei zu diesem Zweck der Landes-Eisenbahnrath einberufen, um die Beschlußfafsung des Königlichen Staats⸗Ministeriums durch ein Gutachten desselben vor⸗ zubereiten. Dieser Absicht ist demnächst auch entsprochen, der Landes⸗ Eisenbahnrath ist einberufen und hat sein Gutachten abgegeben. Die Staatsregierung hat sich demnächst auf dieselbe Seite gestellt wie der Landes⸗Eisenbahnrath, d. h. sie hat sich für Aufhebung der Staffel⸗ tarife ausgesprochen.
Es ist auch nicht ein einziges Moment dafür beigebracht und kann auch nicht dafür beigebracht werden, daß ein Druck auf die Ent⸗ schließung der preußischen Staatsregierung, die auch garnicht so aus— sieht, als ob sie sich drücken ließe, ausgeübt worden ist.
Damit schließt die Generaldiskussion. In der Spezial⸗ diskussion empfiehlt der
Abg. Dr. von Bennigsen (nl. den von ihm gestellten An-⸗ trag, der nur eine Modifikation der Beschlüsse der zweiten Lesung sein soll, durch welchen die verschiedenen damals geltend gemachten Bedenken gemildert werden sollen. Es handele sich hierbei um Ver⸗ waltungsmaßregeln, die man nicht gut im Gesetz festlegen könne. Die Verwendung der Einfuhrscheine erst nach einer viermonatigen Frist hätte die Gefahr herbeigeführt, daß die Scheine Gegenstand einer Spekulation geworden wären; die Scheine wären in ihrem Werthe unsicher geworden, weil ja der Bundesrath das Recht haben sollte, die Ertheilung solcher Scheine bei zu großer Ausfuhr überhaupt auf— zuheben. Man hat die Meinung ausgesprochen in den vertraulichen Verhandlungen über diese Frage, daß die Einfuhrscheine haupt⸗ sächlich verwendet werden konnten für die Begleichung von Zoll—⸗ gefällen für Kolonialwaaren, bei denen keine Gefahr vorhanden sei, daß dadurch ein Preisdruck entsteht.
Staatssekretär Dr. Graf von Posado wsky:
Meine Herren! Ich halte allerdings den Antrag von Bennigsen, wie er jetzt vorliegt, für eine wesentliche Verbesserung gegenüber der Redaktion, die im amendierten Entwurf enthalten ist, weil er den ver⸗ bündeten Regierungen doch zu der Verwaltungsmaßregel der Ver⸗ wendbarkeit der Einfuhrscheine eine weitere Latitüde giebt, wie sie bis jetzt von Ihnen vorgesehen ist. Es handelt sich allerdings, wie Herr von Bennigsen mit Recht hervorgehoben hat, überwiegend um eine Verwaltungs maßregel, und ich würde es für bedenklich halten, hier den Raum für die Handlungsfreiheit der verbündeten Regierungen gesetzlich so eng, wie in dem amendierten Entwurf ge⸗ schehen, zu begrenzen. Ich muß aber gegenüber diesem Antrag doch eine Reservation machen.
Meine Herren, ich habe Ihnen bei der vorigen Berath
f einen Fal
dem es in
Benutzung des Zollkredits un
Einfuhrvollmachten sich ein ;
und ich glaube, darin,
Herren, werden Sie mit mir einverstanden sein, daß das der unter allen Umständen durch die Ausfüh⸗ vorgebeugt werden muß. Ob dies nun in der Form geschehen wird, daß man die Frist für die Gültigkeit der Ausfuhrvollmachten als Zollgeld hinausschiebt oder in darüber würde ich jetzt eine Erklärung nicht das wird eben Gegenstand der Berathung des Bundesraths sein. Ich möchte aber doch darauf verweisen, daß, meines Erachtens zutreffend, der Herr Abg. Dr. Barth ausgeführt hat, daß, venn man die Gültigkeit der Einfuhrvollmachten als Zollgeld erst nach einer bestimmten Präklusivfrist eintreten lassen würde, sich jeder be⸗ mühen würde, diese Einfuhrvollmachten möglichst bald zur Ein— fuhr von Getreide wieder zu verwenden, um nicht den Diskont zu verlieren, der mit einer späteren Verwendung als Zollgeld nach 4 Monaten verbunden sein würde.
Es ist mir von verschiedenen Seiten auch wieder nahe gelegt worden, mich zu äußern über die Frage der Transitläger und der Zollkredite. Meine Herren, ich kann auch meine Erklärung vom vorigen Mal wiederholen, daß die Frage in der That zu weit gehend und zu tief ist, um jetzt hier eine positive Erklärung abzu⸗ geben, — aber daß bereits jetzt Verhandlungen schweben, die die Frage der Transitläger einer erneuten Prüfung unterziehen und auch die Frage des Zollkredits, daß jedenfalls die Entscheidung in einer Rich⸗ tung erfolgen wird, daß die gemischten Transitläger und der Zoll⸗ kredit nicht gemißbraucht werden können, um im Inlande einen Vortheil zu erreichen, wenn von einer Ausfuhr garnicht die Rede ist. (Bravo h
Ich glaube, das wird auch den Herren, die Bedenken haben, das Gesetz zu bewilligen ohne positive weitere Bestimmungen über die gemischten Transitläger, die Möglichkeit gewähren, für das Gesetz zu stimmen. (Sehr richtig!)
Was, meine Herren, endlich diejenigen Waaren betrifft, für die die Einfuhrvollmachten als Zollgeld zur Verwendung gelangen sollen, so wird in erster Linie selbstverständlich, wie das der Herr Abg. Dr. von Bennigsen ausgeführt hat, die Zulässigkeit der Verwendung als Zollgeld für Kolonialwaaren bezw. für reine Finanzartikel, dem⸗ nächst für Luxusartikel, ausgesprochen werden, und sollen event erst in letzter Linie, falls trotzßem — was aber gar nicht vorauszusetzen ist — bei diesen Maßregeln der Parikurs der Einfuhrvollmachten nicht zu halten wäre, die Einfuhrscheine als Zollgeld Verwendung finden dürfen für solche Artikel, die im Inlande erzeugt werden. Wenn Sie aber einerseits den Zollsatz berechnen, der dem ausgeführten Getreide entspricht, und andererseits die kolossalen Zoll⸗ werthe, die in den eingeführten Rohstoffen, in den eingeführten ver⸗ edelten Waaren liegen und schließlich im eingeführten Getreide, so ist gar kein Gedanke daran, daß bei einer derartigen Konstruktion des Gesetzes ein wirklicher Abbruch vom Zoll erfolgen kann.
Der Antrag von Bennigsen wird darauf angenommen. Der Beschluß der zweiten Lesung, daß das Gesetz am 1 Mai 1894 in Kraft treten soll, wird ebenfalls bestätigt und darauf das Gesetz im ganzen angenommen. .
I konstruiert, in
— 6 2 K . 2 nos ⸗ * Darlehen auf Kosten des Reichs zu verschaffen, eine Manipulation ist,
3
*
1 1 1
z5bestimmungen des Bundesraths
einer andern Form, —
abgeben können;
.