1894 / 65 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 16 Mar 1894 18:00:01 GMT) scan diff

in diefer Vorlage gefunden hat „die wildeste kirchliche Reaktion“ (Heiterkeit ), „die schwärzeste Orthodoxie“, ja sogar eine Rückkehr zu dem finstersten mittelalterlichen Aberglauben?. (Große Heiterkeit.) Ja, meine Herren, wir haben solche Schrecken weder in der Vorlage gefunden, noch sind wir davon ausgegangen, daß man es etwa zwischen den Zeilen lesen könne. Wären solche Tendenzen in der Vorlage ver⸗ borgen, meine Herren, mit dieser Vorlage könnte man diese Tendenzen nicht verschleiern, dazu wäre sie viel zu durchsichtig und fadenscheinig. Meine Herren, ich lasse deshalb auch diesen Vorwurf ganz beiseite. Es ist richtig, dieser Entwurf entspringt dem aufrich⸗ tigen Bestreben, den Wünschen der evangelischen Landeskirche auf ihrem Verfassungsgebiete, soweit sie berechtigt sind, freundlich entgegen zu kommen. (Bravo.) Das halte ich für unsere Pflicht, vorausgesetzt, daß dabei das Staatsinteresse nicht verletzt wird. Aber ein staatliches Interesse liegt auch hier nicht vor. Ich bin überzeugt, in ruhigen Zeiten wäre der Staat selbst, auch ohne kirchliche Anträge dahin gekommen, die jetzige komplizierte Kirchengesetzgebung zu vereinfachen. (Beifall.)

Meine Herren, auf allen Gebieten müssen wir, wenn es besser werden soll, wieder zu einer größeren Vereinfachung kommen. Wir sind in eine unglückliche Neigung, in eine Sucht oder richtiger viel⸗ leicht in ein Verhängniß der Komplizierung in unserer gesammten Gesetzgebung hineingerathen, und es muß das Bestreben jedes Patrioten sein, auf allen Gebieten nach Kräften wieder auf Einfach⸗ heit hinzuwirken. (Bravo.)

Meine Herren, der Staat hat auch ein staatliches Interesse daran, daß er die kirchlichen Wünsche, sofern sie maßvoll sind, nicht schroff von der Hand weist, und daß er mit der Kirche thunlichst Hand in Hand geht. Wir brauchen Frieden mit der Kirche, namentlich mit der evangeli⸗ schen Kirche und ganz besonders in der heutigen Zeit. Wir können nicht in einem offenen Konflikt mit der Kirche uns befinden; das würde ich für das größeste Unglück halten. Wo sollte sonst die Gemeinsamkeit in der Bekämpfung der subversiven Tendenzen, die unser Volk in seinen tiefsten Grundlagen bedrohen, herkommen, wenn wir die Kirche schroff abweisen und sagen, wir haben nichts mit euch zu thun? Nein, meine Herren, das wäre eine verknöcherte Bureaukratie, die jedes freundliche Entgegenkommen gegen die durch Staatsgesetz in ihrer Organisation anerkannte Kirche unter diesen Gesichtspunkt bringen wollte.

Meine Herren, nun muß ich allerdings sagen, in einem Punkte ist der Vorwurf, der mir gemacht worden ist, richtig gewesen. Ich habe im Abgeordnetenhause, als die Sache bei der vorjährigen Etats⸗ berathung dort zur Sprache kam, erklärt, ich hielte die Ausführung des ersten Theils der Wünsche der General⸗Synode kaum für möglich, vielleicht seien sie undurchführbar Diesen Irrthum muß ich offen anerkennen. Aber, meine Herren, es wäre eine ganz falsche Konsequenzmacherei, wenn wir an einem einmal ausgesprochenen, formalen Irrthum nur deshalb, weil wir uns geirrt haben, festhalten, und wenn wir darunter staatliche oder kirchliche Inter⸗ essen leiden lassen wollten. (Bravo) Meine Herren, die Sache trat damals völlig unerwartet, völlig ungeprüft an uns heran. Es war mir auch kein Avis dafür zugekommen, daß fie im Landtage zur Sprache käme. Ich habe also einfach die Be chlüsse der General⸗ Synode aufgeschlagen, habe sie angesehen und habe mich gefragt: wie ist das möglich? Und da mußte ich sagen —, Sie werden es ja auch aus unserer Vorlage ersehen haben die Sache ist durch die Fassung, die die staatliche Billigung in den kirchlichen und in unseren bestäti— genden Staatsgesetzen gefunden hat, einigermaßen undurchsichtig. Ich habe damals in der That die Tragweite der Sache nicht übersehen und den Weg der Lösung nicht gleich gefunden. Es war mir aber, nachdem ich diese zögernde und etwas bedenk⸗ liche, fast ablehnende Erklärung im Abgeordnetenhause abgegeben hatte, aufgefallen, daß in der ernsten Presse aller Parteien die Sache mit einem Ernst und mit einer Wichtigkeit verfolgt wurde, die mich nöthigte, mir die Sache auch einmal näher und im einzelnen anzu⸗ sehen. Dabei ist mir sehr der Umstand zu statten gekommen, daß nunmehr der Evangelische Ober⸗-Kirchenrath zum ersten Male mit formulierten Vorschlägen an mich herangetreten ist und mich dadurch in die Lage brachte, nun einmal im einzelnen Satz für Satz die Möglichkeit einer Korrektur zu prüfen, um die Frage zu beantworten: Kann man unsere kirchliche Gesetzgebung vereinfachen? wo kann man von dem Gesichtspunkte des staatlichen Interesses die Mitwirkung der staatlichen Gesetzgebung entbehren? Diese Prüfung haben wir ein— treten lassen und das Ergebniß dieser arbeitsreichen Prüfung ist jetzt die Vorlage, mit der wir es zu thun haben. Meine Herren, die Vorlage beruht auf ernster Arbeit, und ich kann nur sagen, ich bin heute in dieser Beziehung besser informiert, als ich damals ge— wesen bin.

Nun ist vorhin gesagt worden: darüber haben die General⸗Synoden ja gar keinen faßt. Das ist vollkommen richtig; das konnten sie schwerlich thun, das läßt sich in einer Resolution über— haupt sehr schwer machen. Ich glaube kaum, daß man von der General-⸗Synode das verlangen könnte. Wenn sich aber der Herr Ober⸗Bürgermeister Struckmann auf das Urtheil des Herrn Professor Beyschlag beruft, so glaube ich, befindet er sich ent⸗ weder damit überhaupt im Irrthum das will ich dahingestellt sein lassen oder aber der genannte evangelische berühmte Theologe ist in derselben Lage wie ich: er hat sich vielleicht überzeugt, daß er eine andere, früher von ihm eingenommene Stellung nicht in voller Strenge aufrecht erhalten kann. Ich habe gestern in den „Blauen Blättern“, die bekanntlich Professor Beyschlag herausgiebt, einen von ihm ge— schriebenen Artikel über die Vorlage gelesen und habe mir daraus folgende Sätze notiert. Ich will bemerken: ich kann nicht für den Wortlaut einstehen, aber für den Sinn stehe ich vollkommen ein:

„Von liberaler Seite ist diese Vorlage mit tiefem Mißtrauen, von Stöcker'scher Seite mit hellem Jubel begrüßt worden. Beides ohne Grund. Wenn die Kirche sich nicht selbst hütet vor reaktio⸗ nären Experimenten, wenn die Gemeinden in die ihnen verliehenen Rechte nicht hineinwachsen und ihre kirchlichen Auffassungen in den Wahlen zur Synode zur Geltung bringen, dann hilft auch das Sicherheitsventil der Staatsbevormundung nicht.“

Und zu meiner großer Genugthuung finde ich auch darin meine eigene Anschauung durch Professor Beyschlag bestätigt, daß er sagt:

„Nicht eine Abschlagszahlung soll die Vorlage sein, sondern ein Abschluß der ehemaligen Selbständigkeitsbewegung.“

Ja, meine Herren, es giebt politisch nichts Richtigeres, als wenn man eine Bewegung, die richtige Momente enthält, insoweit befriedigt,

wie weit man gehen solle, Beschluß ge⸗ auch

daß man dem Rechtsbewußtsein Genüge verschafft. (Sehr richtig) Wenn ich das klare Recht einfach immerfort ablehne, schaffe ich Unzufriedenheit, dann wächst eine Bewegung, die mir unbequem ist; wenn ich aber die richtigen Momente, die in ihr liegen, zu er⸗ kennen weiß, und wenn ich sie auf rechtlicher staatlicher Basis in gerechter und billiger Weise befriedige, dann erweise ich damit dem Frieden im Staat, und, da es sich hier um die Kirche handelt, auch dem Frieden der Kirche einen wesentlichen Dienst. .

Meine Herren, ich kann Sie versichern, die ganze Vorlage ist aus keiner andern Gesinnung hervorgegangen als aus der, zwischen dem Staat und der evangelischen Kirche in Preußen ein friedliches und gedeihliches Verhältniß herzustellen. Ich bin auch überzeugt, die Ge⸗ fahren, die uns geschildert sind, enthält die Vorlage nicht. Ich habe in der Kommission anerkannt: Ueber Einzelheiten läßt sich reden. Ich habe auch für meine Person, da ich ja das Königliche Staats⸗Ministerium nicht binden kann, einige Punkte angeführt, wo ich eine Aenderung nicht bloß für zulässig, sondern auch für nützlich ansehe. Aber die Vorlage an sich enthält alle die Gefahren nicht, die uns Herr Struckmann vor Augen geführt hat. Sie enthält vielmehr ein freundliches Entgegenkommen gegen die evangelische Landeskirche in Preußen, in der denn doch noch reiche Segenskräfte ruhen, die wir brauchen, um im Staat und in der Gesellschaft die schweren Mißstände zu bekämpfen, mit denen wir im Augenblick zu thun haben. (Cebhaftes, anhaltendes Bravo!)

Sodann nimmt die Berathung in folgender Weise ihren Fortgang:

Freiherr von Du rant bedauert die letzte Aeußerung. Der evangelischen Kirche müsse noch manches gewährt, werden, wenn sie ihre Aufgaben voll und ganz erfüllen solle. Dahin gehöre, nament- lich die Erweiterung des Bestimmungsrechts und die Mitwirkung der kirchlichen Organe bei der Besetzung der theologischen Lehrstühle. Indeffen hätten er und seine Freunde es für angezeigt gehalten, weiter⸗ gehende Wünsche zurückzudrängen. Von einer Priesterherrschaft könne jetzt und in aller Zukunft in der evangelischen Landeskirche bei der Ihn m der Lalen am Kirchenregiment keine Rede sein. Freie Forschung solle bestehen bleiben, aber innerhalb der Schranken der Offenbarung.

General von Stosch: Das hierarchische Element habe all⸗ mählich das Laienelement zurückgedrängt, so auch bei den Wahlen zu den kirchlichen Körperschaften. Die Abschaffung der Stolgebühren habe Pfarrer und Gemeinde mehr und mehr von einander getrennt, während doch das Leben der protestantischen Kirche auf der Gemeinde beruhe. Auch bei der Sonntagsruhe überwiege der Einfluß der Geist⸗ lichkeit. Das Neueste sei die Agende. Schon Friedrich Wilhelm 1V. habe eine solche einführen wollen, aber sogar von Gerlach habe ihn gebeten, den Gemeinden mehr Freiheit zu lassen. Die vorge— schlagene neue Agende enthalte eine noch größere Beschränkung der Freiheit der Einzelnen. Die Synodalverfassung stamme be⸗ zeichnender Weise aus der Kulturkampfzeit, wo man die katholisch Kirche bekämpfte und eine neue evangelische . schuf, leider in Unkenntniß der Prinzipien der beiden Kirchen. ie Anstellung der Geistlichen auf Lebenszeit sei ein Fehler; man sollte sie wie die Bürger⸗ meister auf zwölf Jahre wählen, dann würden sie sich mehr mit deme Leben und der Gesinnung der Gemeinden bekannt machen. Die Geistlichen müßten mehr lernen, namentlich Naturwissenschaft, um Gott in seinen Werken besser zu verstehen. Redner erklärt sich aus allen diesen Gründen für Ablehnung der Vorlage. Man müsse alles thun, um die ganze bisherige kirchliche Gesetzgebung abzutragen.

Graf von 3 ieten-Schwerin tritt für die Vorlage der Kommission ein. Der Agendenstreit gehöre gar nicht hierher. Man dürfe der Regierung für das jetzige Entgegenkommen danken; ein Abschluß sei damit hoffentlich nicht gegeben.

Geheimer Justiz⸗Rath Dr. Hin schius will dem Minister nicht die Absicht unterlegen, daß er gewissen hierarchischen Plänen Vorschub leisten wolle, aber die Wandlung seiner Ansichten seit dem vorigen Jahre habe vielfach im Volke eine solche Meinung hervorrufen müssen. Ein Gewissenszwang werde zwar nicht beabsichtigt; der Lehrzwang müsse ihn aber thatsaͤchlich herbeiführen, und darum müsse man eine solche Vorlage ablehnen.

Rittergutsbesitzer von Bethmann-Hollweg erklärt sich für die Vorlage trotz einiger Bedenken, die er später vortragen wolle.

Ober⸗Bürgermeister Bender meint, daß keiner der Herren Zeit gehabt habe, sich eingehend und erschöpfend mit der Vorlage zu be⸗ schäftigen. Er beantragt deshalb, nach Schluß der allgemeinen Be— sprechung den Gegenstand von der Tagesordnung abzusetzen und ihn nach Ostern zur einmaligen Schlußberathung zu stellen. Zu der Sache selbst hebt Redner herbor, daß die Vorlage in weiten Kreisen die lebhaftesten Bedenken hervorgerufen habe. Die Wählbarkeit zu den Synoden solle fortan von einem Dogmenzwang abhängig gemacht werden. Wer aber glaube heute noch z. B. an die Höllenfahrt Christi und dergl.“ Das strikte Aufrechterhalten des Apostolikums müsse die Unwahrhaftigkeit befördern, wenn man es nicht vorziehe, ganz aus der Landeskirche auszutreten; es sei aber sehr zweifelhaft, ob ein Massen⸗ austritt der Orthodoxie erwünscht sein würde. Es liege gar kein praktisches Bedürfniß zu einer Aenderung des bisherigen Zustandes por. Rur die Katholiken würden über ein solches Geseß eine Freude haben, denn es werde dadurch die Autorität der Hierarchie auf Kosten der Gemeindefreiheit gestärkt.

Präsident des Ober⸗-Kirchenraths, Wirklicher Geheimer Rath PD. Br. Barkhausen weist zunächst den Gedanken zurück, daß etwa die General⸗Synode eine päpstliche Gewalt beanspruche; sie habe ganz andere Zwecke. Redner wirft dann einen Rückblick auf die Entstehung der beiden Kirchengesetze von 1874 und 1876 und hebt namentlich her— vor, es sei lediglich einem Zufall, gewissermaßen einem stilistischen Versehen zuzuschreiben, daß eine Anzahl derjenigen Bestimmungen, welche bis jetzt noch an die Mitwirkung der Staatsgesetzgebung ge— bunden sind, in die, damalige Gesetzgebung gekommen sei. Dem hochseligen Kaiser Wilhelm habe es ungeheure Selbstüberwindung ge— kostet, jenen Gesetzen zuzustimmen, und auch die Urheber der Gesetze seien von der schließlichen Gestaltung derselben wenig erbaut gewesen. Es handle sich bei dem vorliegenden Gesetz um durchaus billige Forde⸗ rungen. In innere kirchliche Angelegenheiten dürfe sich doch die staatliche Gefetzgebung nicht mischen. Auch nach der Synodalordnung für Rhein⸗ land und Westfalen sei eine solche Einmischung ausgeschlossen, und doch sei nichts hervorgetreten, was die Befürchtungen des Herrn Struckmann rechtfertige. Ebenso unbegründet sei der Ein⸗ wand, daß die General-⸗Synode irgendwie über das landesherrliche Regiment die Oberhand gewinnen koͤnne. Der hochselige Kaiser Wil⸗ helm habe einmal das Wort niedergeschrieben: „Ein begangenes Un⸗ recht gut zu machen, ist es nie zu spät“. Die erwähnten Gesetze würden als Unrecht empfunden. Man möge die Kirche von dieser Mißstimmung erlösen und das Gesetz annehmen.

Damit schließt die allgemeine Besprechung.

Ober⸗Bürgermeister Bender hat wiederholte Schluß⸗ berathung, nach Ostern, beantragt. Diese muß stattfinden, da der Antrag genügend unterstützt ist. Ueber den Termin der Schlußberäathung behält sich der Präsident weitere Vor— schläge vor,

Das Haus tritt hierauf in die Einzelberathung ein.

31 der Vorlage enthält diejenigen Materien, welche fortan der Mitwirkung des Landtags unterliegen sollen. Er bezieht sich namentlich auf die Wählbarkeit zu den kirchlichen Körperschaften. Die Kommission hat einzelne Fälle von der gesetzlichen Gebundenheit ausgeschlossen. In der Kommission wurde beantragt, die Frage der Gelübde der zu Wählenden, der Qualifikation der Wähler und das aktive und passive

Wahlrecht der staatlichen Gesetzgebung zu überlassen. Die erren

Anträge wurden abgelehnt; jetzt werden sie von den Hammer, Dr. Fer iu]! Struckmann und wieder aufgenommen.

Ober⸗Bürgermeister Zelle weist darauf hin, daß gerade von der Ableistung der Gelübde die Theilnahme an der kirchlichen Selbstyer, waltung abhänge. Der Schutz der liberalen kirchlichen Minortit liege heutzutage nur noch im Parlament. Der Schwerhunkt in der epangelischen Bemeinde müsse in der Gemeinde, nicht in einer hierarchischen Spitze liegen. Das fordere nicht allein der Protestanten. verein. So habe auch Graf Moltke gefühlt, und es sei nur recht und billig, daß der Minorität, welche evangelische Christen seien un bleiben wollten, der Schutz des Staates zu theil werde.

Geheimer Ober ⸗Regierungs-Rath Hegel tritt diesen Ausführungen entgegen. Die Ableistung des Gelübdes der Kirchenältesten sei eine innerkirchliche Angelegenheit und widerstrebe der gesetzlichen Regelung Auch in der ul

elle

erischen Kirche in Hannover und in Rheinland unz Westfalen unterliege die Qualifikation zu den Wahlen nicht der gesetzlichen Genehmigung.

Präsident, Wirklicher Geheimer Rath D. Dr. Bark hau sen schließt sich diesen Ausführungen an. Ueber die Qualifikation der Mitglieder des Kirchenvorstandes und der Synode dürften doch nicht Katholiken und Israeliten mitzusprechen haben.

Sber⸗Bügermeister Struckm ann befürchtet, daß an die Stele des bisherigen unbeanstandeten Gelöbnisses das Apostolikum treten und . das Wahlrecht der liberalen Minorität beschränkt werden onnte.

Die Kommission schlägt vor, daß dem Gemeindekirchenrath eine unmittelbare Einwirkung auf die Schule gesetzlich nicht zustehen soll. Freiherr von Dürant beantragt, diese Be stimmung zu streichen, also die Regierungsvorlage wieder herzustellen.

Nach der Kirchengemeinde⸗ und Synodalordnung en scheidet der Gemeindekirchenrath über die Einräumung dez Kirchengebäudes zu einzelnen, nicht gottesdienstlichen Hand lungen, welche der Bestimmung des Kirchengebäudes nicht widersprechen.

Die Herren Hammer, Dr. Hinschius, Struckmann und Zelle wollen diese Angelegenheit als eine vermögent— rechtliche gesetzlich feststellen.

Weiter beantragen dieselben Herren, den 5 4 der General Synodalordnung, welcher es Königlicher Verordnung vor= behält, die Aussonderung der Residenzstadt Berlin aus dem Synodalverbande der Provinz Brandenburg zu bestimmen, unter gesetzlichen Schutz zu stellen.

Geheimer Ober⸗Regierungs⸗Rath Hegel hält diesen Antrag fir überflüssig. Die Bildung einer Synode Berlin werde ohnehin nicht anders als durch ein besonderes Staatsgesetz zu regeln sein.

Sodann wollen die Antragsteller das hecht der Staatz regierung, an den Sitzungen der General⸗Synode theilzunehmen, gesetzlich binden.

Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten Dr. Bosse:

Ein Fall, wie er hier vorausgesetzt wird, kann meines Erachten garnicht eintreten. (Sehr richtig) Wenn wirklich einmal in de General⸗Synode der Antrag gestellt würde: der Kultus. Minister is nicht mehr befugt, hier zu erscheinen und das Wort zu ergreifen, so ist dies offener Krieg zwischen der General⸗Synode und dem Staat, und daß ein solcher Antrag jemals die Zustimmung des Staatk— Ministeriums finden könne, ist natürlich ausgeschlossen. (Sehr richtig) Deshalb ist auch dieser Paragraph nicht gebunden worden. Die Sache ist so unmöglich, daß man es nicht für erforderlich gehalten hat, den Paragraphen zu binden, und das ist der einzige Grund, weshalb wir ihn nicht haben binden wollen, und deshalb haben wir nicht weiter gehen wollen als die General⸗Synode. Im übrigen wätt materiell nichts dagegen zu erinnern gewesen.

Unter Annahme des Antrags Dürant, dagegen unter Ablehnung sämmtlicher anderen Anträge ww S1 in der Fassung der Kommission genehmigt.

S 2 lautet:

Bevor ein von einer Provinzial⸗Synode oder von der General. Synode beschlossenes Gesetz dem Könige zur Sanktion vorgeles wird, ist die Erklärung des Staats⸗Ministeriums darüber herbe zuführen, ob gegen den Erlaß desselben von Staatswegen etwas st erinnern sei.

Die Kommission hat diesen Paragraphen unverändert gelassen

Der Paragraph wird angenommen.

Dasselbe geschleht in Bezug auf § 3 der Regierungo⸗ vorlage, nach welchem der Satz von 4 Proz. der Gesammt summe der Klassen⸗ und Einkommensteuer auf 6 Proz. der ,,, der Staatseinkommensteuer für die Evange lischen erhöht werden darf.

Ein Antrag des Bürgermeisters Hamm er, die Cin künfte aus einer solchen Erhöhung zur Unterstützung noh leidender evangelischer Gemeinden zu verwenden, wird ab— gelehnt.

Der Rest des Gesetzes wird ohne Debatte genehmigt..

Der Präsident schlägt vor, die wie der holte Schluß berathung nicht erst nach Ostern, sondern schon am , vorzunehmen, damit das Abgeordnetenhaus die Vorlaz— schleunigst erledigen könne.

Ober-Bürgermeister Bender bleibt bei seinem früher Au gesprochenen Wunsch. Es sei unerhört, daß man über ein so wichtige Gefetz fo kurzer Hand hinweggehe. Kein einziges Mitglied habe du 30 Seiten langen Kommissionsbericht durcharbeiten können, und a der Debatte hätten sich eigentlich nur Kommissionsmitglieder betheiligt

Der Präsident erwidert, daß der Kommissionsbericht schol am Montag Abend zur Vertheilung gelangt sei (Widerspruch); aller dings hätten die Herren, welche in ihre Heimath gereist seien⸗ de Bericht nicht nachgeschickt erhalten. Dies pflege nur auf Wun zu geschehen.

Graf von Schlieben konstatiert, daß er den Bericht schen am Dienstag früh 7 Uhr in Dresden erhalten habe.

Ober⸗Bürgermeister Bender zieht nunmehr seinen Antra auf wiederholte Schlußberathung zurück, worauf der Referen, Minister des Königlichen Hauses von Wedel beantragt, di Schlußabstimmung sofort vorzunehmen.

Prinz Carolath erblickt hierin eine Vergewaltigung de Minorität, da viele Mitglieder der Opposition bereits den Saal ber lassen hätten. .

Die Vorlage wird hierauf im ganzen definitio al⸗

genommen. Schluß gegen 5is⸗ Uhr. Nächste Sitzung unbestimmt.

Zm eite Beilage zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

Berlin, Freitag, den 16. März

18941.

1 65.

Deutsches Reich. Bo rle fn ngen welche an der Kaiser⸗Wilhelms⸗Universität Straßburg

im Sómmer⸗-⸗Semester 1894 (16. April bis zum 11. August 1894) gehalten werden. Evangelisch⸗theologische Fakultät.

Holtzmann: Erklärung der Apostelgeschichte. Katechetik. Cxegetische Uebungen. Nowack: Geschichte des Volkes Israel, Giklärung der Psalmen. Hebräische Uebungen. Alttestamentliches Seminar. Lobstein: Dogmatik, erster Theil. Systematisches Seminar. Spitta: Leben Jesu. Erklärung der katholischen Briefe. Neutestamentliches Seminar. Homiletisch⸗liturgisches Seminar. Evangelische Kirchenmusik. Lucius: Dogmengeschichte. Kirchenhistorisches Seminar. Budde: Erklärung des Buches Hiob. Poetische Stücke aus den historischen Büchern. Smend: KÄiturgik. Homiletisches Proseminar. Honiletisch- liturgisches Seminar. Katechetisches Seminar. Ficker; Kirchengeschichte, zweiter Theil. Kirchenbau und Kircheneinrichtung. Kirchen⸗ historisches Repetitorium. C. Mayer: Symbolik.

Rechts⸗ und staatswissenschaftliche Fakultät.

Koeppen: Institutionen und Geschichte des Römischen Privat— rechts. Römisches Erbrecht als Theil der Pandekten. Laband: Deutsches Privatrecht mit Einschluß des Lehnrechts. Deutsches Reichs⸗ und Landesstaatsrecht, Handel zrechts⸗Praktikum. Bremer: Französisches Zivilrecht. Geschichte des französischen Rechts in Deutschland. Schultze; Völkerrecht. Konkurs⸗Recht und Verfahren. Zivilprozeß -Praktikum. Merkel: Strafprozeß. —Rechtephilosophie. Strafrechts⸗Praktikum. Knapp; Ueber Kolonien. Ueber Sozialismus. Nationglökonomische und statistische Uebungen (gemeinsam mit Sartorius Freiherrn von Walters⸗ hausen). Lenel: Pandekten außer Erbrecht. Praktische Pan⸗ dektenübungen für Anfänger. Otto Mayer: Deutsches Verwaltungs⸗ recht. Verwaltungsorganisation. Sickel: Kirchenrecht. Deutsche Rechtsgeschichte. Geschichte der deutschen Rechtsquellen. Sartorius Freiherr von Waltershausen: Allgemeine Volkswirthschafts⸗ lehre. Geld und Kredit. Nationalökonomische und statistische Uebungen (gemeinsam mit Knapp). Zimmermann: Geschichte des römischen Zivilprozesses. Obligationenrecht (Konversatorium), Erbrecht (Konversatorium). Pandekten⸗Praktikum. Exegetische Uebungen im Corpus juris. von Hippel: Zivilprozeß. Straf⸗ ö Gefängnißwesen. von Mayr: Finanzwissenschaft. Finanzwissenschaftliche Uebungen. Ney: Forstpolitik, 11. Theil. Waldbau, II. Theil.

Medizinische Fakultät.

Hoppe⸗Seyler: Stoffwechsel und Ernährung. Ueber Gährungen. = Praktisch⸗medizinisch⸗chemischer Kursus. Arbeiten im physiologisch⸗ chemischen Laboratorium. Hygiene. Lücke; Chirurgischer OQpera⸗ tionskursus im Verein mit F. Fischer. Chirurgische Klinik und Poliklinik. von Recklinghausen: Spezielle pathologische Anatomie. = Pathologisch⸗ anatomische Demonstrationen mit Sektionsübungen. Mikroskopischer Kursus der pathologischen Histologie nebst Arbeiten im Laboratorium. Goltz; Experimental⸗Physiologie, erster Haupt⸗ theil Uebungen im physiologischen Laboratorium in Gemeinschaft mit Ewald. Schmiedeberg; Toxikologie in Bezug auf Hygiene und forensische Prgxis. Ueber den Nachweis von giftigen und schädlichen Substanzen für hygienische und gerichtliche Zwecke. Arbeiten im pharmakologischen Laboratorium. Aubenas: Opsrations obstétricales. Maladies puer- pörales. Lagueur: Kursus der Augenoperationen. Klinik der Augenkrankheiten. Kursus der Ophthalmoskopie. W. A. Freund: Frauenkrankheiten. Geburtshilflich⸗gynäkologische Klinik. Krankheiten des Uterus. Schwalbe: Topographische Anatomie des Beckens. Anatomie II. Theil,. Anatomisches Laboratorim im Verein mit Mehnert. Mikroskopischer Kursus für Anfänger im Verein mit Pfitzner. Naunyn: Ausgewählte Stoffwechselkrank⸗ heiten (Diabetes z.). Medizinische Klinik. Fürstner: Psychiatrische Klinik. Allgemeine und spezielle Pathologie der Psychosen. Kohts: Klinik der Kinderkrankheiten. Medizinische Poliklinik. Impfkursus. Kuhn: Klinik der Ohrenkrankheiten. E. Fischer: Allgemeine Chirurgie. Stilling: Kursus der Ophthalmofkopie. T Kursus der Augenoperationen. Wolff: Klinik für Syphilis und Hautkrankheiten. Pathologie und Therapie der venerischen Krankheiten. Ewald: Physiologie der Blutbewegung. D Praktisch⸗physiologischer Kursus mit Ausschluß des chemischen Theils. ÜUebungen im physiologischen Laboratorium in Gemeinschaft mit Goltz. Ledderhose: Frakturen und Luxationen mit Verband⸗ kursus. Ulrich: Kursus der Ophthalmoskopie. Pfitzner: Spinal⸗ nerven. Topographische Anatomie. Mikroskopischer Kursus im Verein mit Schwalbe. Osteologie und Syndesmelogie, Histo— logie. Minkowski: Spezielle Pathologie und Therapie. Kli⸗ nische Propädeutik. Kursus der Perkussion und Auskultation. Baher; Phxysiologie und Pathologie des Wochenbettes. Kursus der Wnäkologischen Sperationen mit Uebungen am Phantom. Fe Fischer: Chirurgische Diagnostik mit Demonstrationen, Chirurgischer Ope⸗ rations-⸗Kursuß im Verein mit Lücke. Cahn: Laryngofkoyischer Kursus. Allgemeine Therapie. Jessen: Poliklinik für Zahn—⸗ krankheiten. Jahntechnischer Kursus. ß Praktikum für Mediziner. Kursus im Füllen der Jihne. H. Freund: Kursus der gynäkologischen Untersuchungen. Beziehungen der Frauenkrankheiten zu den Geschlechtsfunktionen. Hoche; Kursus der Elektrodiagnostik und Elektrotherapie. Levy Pathologie und Therapie der Infektionskrankheiten mit bakteriologischen Demonstra⸗ hionen, Bakteriologischer Kursus. Trinkwasser. Jacobi, Arineiverordnungs lehre mit Demonstrationen. Mehnert: Ana—⸗ tomie des Kopfes für Studierende der Zahnheilkunde. Ent— wickelungsgeschichte der Wirbelthiere. Angtomisches Laboratorium im Verein mit Schwalbe. Anatomie am Lebenden. Schmidt:

athologie der Hirn. und Geschlechtsorgane. Ueber Geschwülste. ö eintraud: Kurfus der klinisch⸗chemischen Diagnostik. Krankheiten . Blutes. Klemperer: Spezielle Pathologie und Therapie der kehlkopfskrankheiten. Die Krankheiken der Lunge.

ö Philosophische Fakultät. ;

Di Michaelis: Einleitung in die Archäologie. Argonautensage in Dihting und Kunst. Archäologische sebungen. Nöͤldeke; Hariri's . Hariri's Makamen. Jofua Stylites. Mandaisch. g nan Gerland: Geographie Europas. Völker der Erde.

g aphisches Seminar. Hübschmann; Sanskrit⸗ Grammatik mit znterpretationsübungen. Armenische Grammatik und Texte.

. ische Grammatik, 11. Theil. Martin: Deutsche Metrik und

Alther von der Vogelweide. Heliand und Otfried's Evangelien⸗ . Anleitung zur elsässischen Dialektforschung. Gröber: en, ung, proven galischer Terte. Altitalienische Uebungen im eninat für romanische Sprachkunde. Windelband: Geschichte der . . mittelalterlichen Philofophie. Einleitung in die Phil . Im Seminar: Hegels Phaenomenologie, & Keibel: i , ma und Euripides klop. Aischines' Rede gegen ele n w enophon's, Vom Staat. der Athener.

nbecfch ogik. Allgemeine i g sh Im Seminar: Hume's ö. ung über den menschlichen Verstand. Varrentrapp:

Preußische Geschihte. Uebungen im Seminar für neuere Se schichte, Breßlau: Deutsche Verfassungsgeschichte von der Mitte des 13. Jahrhunderts bis zum Ende des alten Reichs (1806). Historische Uehungen im Seminar für Geschichte des Mittelalters. Neumann: Römische Staatsverfassung und Staatsverwaltung. Historische Uchungen auf dem Gebiete der römischen Geschichte, im Institut für Alterthumswissenschaft. Dehio: Geschichte des alt⸗ christlichen, byzantinischen, romanischen und gothischen Baustils. Geschichte der deutschen Malerei im 19. Jahrhundert. Kunst⸗ geschichtliche Uebungen. Brandl: Einführung ins Mittelenglische und Interpretation Chaucer's. Englisches Seminar: Shakespeare;s Richard II. Neitzenstein. Römische Religion und Kult. Erklärung der. Gedichte Tibull's. Tacitus‘ Agricola. Euting; Arabische Kalligraphie. Wiegand: Mittelalterliche Chronologie. Palaäographische Uebungen. Jacobß⸗ thal: Geschichte der Musik vom 16. bis zum 18. Jahrhundert. Uebungen in der musikalischen Komposition, in zwei Abtheilungen, für Anfänger und Geübtere. Leitung des akademischen Gesangvereins. Henning; Deutsche Privatalterthümer. Die deutsche Dichtung von 1806 bis 1832. Leumann: Sanskrit, zweiter Kursus, Erklä— rung leichterer Texte. Pali⸗Grammatik und Einführung in die süd⸗buddhistische Literatur. = Rig⸗Veda, Interpretation. Kalidasa's Meghaduta⸗ Keil: Griechische Dialekte. Aristoteles] Oekonomik, Buch II (im Institut für Alterthumswissenschaft! Wetz: Ge— schichte des Romans bis zum Ende des 18. Jahrhunderts. Aus— gewahlte Abschnitte der Poetik. Aesthetische Uebungen. Joseph: Repetitorium der deutschen Grammatik. = Erklärung der Schiller'schen Abhandlung über naive und sentimentalische Dichtung. Thraemer: Homerische Hymnen. Topographie von Olympia. Numismatische Uebungen. Hensel: Von Kant bis Hegel. Hergesell: Geographische Messungen und Orte bestimmungen. Horn: Ausgewählte Kapitel aus der vergleichenden Grammatik der indogermanischen Sprachen. Türkische Grammatik. Leitschuh: Geschichte der niederländischen

Malerei im 16, und 17. Jahrhundert. Die französische Kunst im

17. Jahrhundert. Kunstgeschichtliche Uebungen. Sackur: Ge⸗ schichte des Papstthums im Mittelalter. Historische Uebungen für Anfänger. Schneegans: Die italienischen Lyriker seit Petrarca. Italienische Uebungen im Anschluß an Silvio Pelligo, Le mie pri- gioni. Lektüre und. Erklärung altfranzösischer Texte. Heinze: Terenz Andria. Stilistische Uebungen. Schwally; Hamäsa des Abu Tammam. Sabäische Sprachdenkmäler, Arabisch, erster Kursus. Roehrig: Moderne Syntax, nebst Mithridate, Légataire. Literaturgeschichte. Interpretation des Briefwechsels zwischen Schiller und Goethe. Uebungen im Uebersetzen, Stil und Konver— sation. Miller: Swift and his friends. Praktische Grammatik. 9. J von England. Uebersetzung von Börne, Vermischte Aussatze.

Mathematische und nat urwissenschaftliche Fakultät.

Christoffel; Theorie der Binärformen. Ueber linegre gewöhnliche Differentialgleichungen. Benecke: Geologie. Geologische und paläontologische Uebungen. Geologisches Kolloguium. Reye: Einleitung in die synthetische Geometrie. Theorie der Kräfte, die nach Newton's Gesetz wirken (Potentialtheorie), Uebungen im mathematischen Seminar. Fittig: Allgemeine Experimentalchemie, organischer Theil. Chemische Uebungen und Untersuchungen im Laboratorium, unter Mitwirkung von Roe. Bücking: Einleitung in die Petrographie. Uebungen im Bestimmen von Mineralien und Gesteinen, unter Mitwirkung von Linck. Arbeiten im mineralogischen und petrographischen Institut. Mineralogische und petrographische Exkursionen. Goette;, Zoologie (Uebersicht über das Gesammtgebiet). Zoologische Uebungen. Leitung von Arbeiten. Geübterer im zoologischen Institut. Hecker: Sphärische und praktische Astronomie. Erläuterungen und Anlei⸗ tung zum Gebrauch der Sternverzeichnisse. Praktische Uebungen auf der Sternwarte. Graf zu Solms⸗Laubach: Grundzüge der ge⸗ sammten Botanik. Demonstrationen im Botanischen Garten. Anleitung zu mikroskopischen Untersuchungen für Anfänger, unter Mit⸗ wirkung von Jost. Anleitung zu botanischen Untersuchungen für Vorgeschrittenere. Kohlrausch: Experimentalphysik, zweiter Theil (Elektrizität und Licht). Physikalische Uebungen, unter Mitwirkung von Heydweiller. Wissenschaftliche physikalische Arbeiten. Physikalisches Kolloquium. Schär: Pharmazeutische Chemie. Ausgewählte Arzneistoffe der nord⸗ und südamerikanischen Pharmazie. Die pharmazeutisch wichtigsten Fette und Wachsarten. Uebungen und Untersuchungen im Laboratorium des pharmazeutischen Instituts. Pharmakognostisches Praktikum. Rose: Chemische Technologie der leichten Metalle. Analytische Chemie. Chemische Uebungen und Untersuchungen im Laboratorium mit Fittig. Roth: Elemente der Differential⸗ und Integralrechnung. Analytische Geometrie der Ebene. Auf⸗ gaben über Maxima und Minima (Variationsrechnung). Cohn: Mechanik. Mathematische Einleitung zur Elektrizitäts lehre. Krazer: Algebraische Analysis (Komplexe Zahlen, algebraische Gleichungen). Bestimmte Integrale. Analytische Geometrie des Raumes. Sphärische Trigonometrie. Döderlein: Bau und Lebensweise der wichtigsten einheimischen Insekten. Fossile Fische. Zoologische Exkursionen, verbunden mit Bestimmungsübungen. Linck: Krystallographie. Krystallographisches Praktikum für Anfänger. Meteoriten. Uebungen im Bestimmen von Mine⸗ ralien und Gesteinen mit Bücking. Wislicenus: Uebungen im Zahlenrechnen in seiner Anwendung, bei naturwissenschaftlichen Auf⸗ Jaben. Geschichtliche Cinleitung in die Astronomie. Kobold: Üeber die Vorübergänge der Planeten vor der Sonnenscheibe. Praktische Uebungen zur Theorie der Finsternisse. Maurer: Analhtische Theorie der projektivischen Geometrie. Jost: Die Be⸗ wegungserscheinungen im Pflanzenreich. Anleitung zur mikroskopischen nnen f der Nahruͤngs. und Genußmittel. Anleitung zu mikrofkopischen Untersuchungen für Anfänger mit Graf zu Solms⸗ Laubach. von Wagner: Die thierischen Parasiten des Menschen mit befonderer Berücksichtigung der medizinisch wichtigen Heyd⸗ weiller: Theorie und Anwendung der Wechselströme. Physikalische Uebungen mit Kohlrausch. Erlenmeyer: Ueber die wichtigsten fynthelischen Methoden der organischen Chemie, Chemisches Kolloquium. Tornquist: Geologie des südwestlichen Deutschlands und der angrenzenden Gebiete. Die fossilen Kephalopoden mit befonderer Berücksichtigung ihrer gegenfeitigen Verwandtschaft.

Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten. 37. Sitzung vom 15. März 1894.

Der Sitzung wohnen der Finanz⸗Minister Hr. Miquel und der Minister der öffentlichen Arbeiten Thiehen bei.

Auf der Tagesordnung steht zunächst die zweite Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Erweiterung und Vervollständigung des ,,,, und die Betheiligung des Staats an dem Bau einer Eisenbahn von Wittstock nach der Landesgrenze in der Richtung auf Mirow. JJ . .

Die Budgetkemmission beantragt die unveränderte Bewilligung der Vorlage und die Annahme folgender Res 3

ie Regierung zu ersuchen, eine Aenderung des bisheri Verfahrens bei der . der Beh nnn , ö bei dem Ausbau von Nebenbahnen in Erwägung zu ziehen.

Die neuen Linien Gerdauen Angerburg und Zinten Rothfließ werden ohne Debatte bewilligt.

Bei der Linie Glatz —eitenberg wünscht Abg. Hart⸗ mann (Zentr) die Errichtung einer Haltestelle in Labitsch.

Die Linie wird bewilligt, ebenso die Linie Beeskow— JJ ei der Linie Templin Prenzlau fragt Abg. von Buch (kons. an, ob 8 Linie so geführt werden solle, daß später ein Anschluß nach Strasburg zum Aufschluß der Uckermark möglich bleibe.

Minister der öffentlichen Arbeiten Thielen:

Die Anfrage des Herrn Abg. von Buch kann ich mit Ja be⸗ antworten.

Die Linie wird bewilligt, ebenso die Linie Probstzella— Wallendorf.

Bei der Linie Pattburg Tingleff Sonderburg wünscht

Abg. Lassen (b. k. F.) einen Theil dieser Linie südlicher zu legen, als die beabsichtigte Trace vorsehe.

Minister der öffentlichen Arbeiten Thielen:

Meine Herren! Die Staatsregierung hat die in der Vorlage näher beschriebenen Trace um deswillen gewählt, weil sie geglaubt hat, damit den verschiedenartigen Interessen, die hier in Frage kommen,“ am besten entsprechen zu können. Die Staatsregierung kann sich aber der Verpflichtung nicht entziehen, daß, wenn ihr jetzt von einer Reihe von Interessenten und auch zum theil von den Lokalbehörden Gründe vorgeführt werden, die dahin gehen, es sei zweckmäßiger, eine etwas südlichere Trace für die Linie nach Tinglett zu wählen, dann diese Gründe wenigstens nochmals zu prüfen, um näher zu ermitteln, welche wirthschaftlichen Folgen eine derartige Linienverlegung haben würde. Selbstredend kann ich heute darüber hier noch kein Urtheil abgeben, welches Ergebniß diese Prüfung haben wird. Aber der Herr Vor⸗ redner kann sich darauf verlassen, daß diese Prüfung ohne irgend welches Vorurtheil seitens des Ministeriums vorgenommen werden wird. Die Linie wird bewilligt, ebenso die Linien Schieder Blomberg, Unna —Camen und Köln Grevenbroich.

Die Positionen zur Erweiterung des schmalspurigen Eisen⸗ bahnnetzes im oberschlesischen Bergwerks- und Hüttenbezirk und zur Betheiligung des Staats an dem Bau einer Eisenbahn von Wittstock nach der Landesgrenze in der Richtung auf Mirow werden ohne Debatte bewilligt.

Abg. k (Zentr.) bittet um den Bau einer links⸗ rheinischen Uferbahn Trompet Cleve.

Minister der öffentlichen Arbeiten Thielen:

Soweit ich verstanden habe, handelt es sich um die linksrheinische Uferbahn von Trompet nach Kleve. (Zustimmung. Meine Herren, die an mich gestellte Anfrage kann ich dahin beantworten, daß ich die wirthschaftliche Bedeutung und das Verkehrsbedürfniß für diese Linie anerkenne. Zur Zeit finden Erwägungen und Ermittelungen darüber statt, ob in absehbarer Zeit der Staat in der Lage sein wird, diese Linie seinerseits auszubauen. Sollte diese Frage verneint werden müssen, so würde ich keinen Anstand nehmen, die Bahn dem Privat- unternehmen zu überlassen. Meine Herren, eine Kleinbahn ist es aber nicht, sondern eine Nebenbahn, die unter das Gesetz vom 3. November 1838 zu stellen sein würde; denn dieser Bahn fehlen die charakteristischen Eigenschaften, die das Gesetz von 1892 für die Klein⸗ bahnen fordert. Sie würde als ein Glied des allgemeinen Eisenbahn⸗ netzes angesehen werden müssen und einen Verkehr an sich ziehen, der weit über die Grenzen der Kleinbahnen hinausgeht.

Der Rest der Vorlage, sowie die von der Budgetkommission beantragte Resolution werden ohne Debatte angenommen.

Die zu der Vorlage eingegangenen Petitionen werden theils durch die gefaßten Beschlüsse für erledigt erklärt, theils der Regierung als Material überwiesen.

Es folgt die Berathung von Petitionen.

Eine eth m von Bewohnern verschiedener Ortschaften wegen Errichtung einer Haltestelle der Eisenbahn in Ahrenviölfeld wird der Regierung zur Berücksichtigung überwiesen.

Der Regierungs⸗Baumeister Schultze zu Hannover petitioniert um Abänderung des Gesetzes über die Umzugs⸗ kosten der Staatsbeamten dahin, daß S3 dieses Geseßzes gener auf alle außeretatsmäßigen Beamten der fünften Rangklasfe in Anwendung zu bringen sei. (Nach 8 3 erhalten nicht etatsmäßig angestellte Beamte bei Versetzungen nur Tage⸗ gelder und . jedoch erhalten . und Räthe im höheren Staatsdienst dann Unizugskosten, wenn sie vor der Versetzung bereits gegen eine fixierte Remuneration dauernd . waren.)

Die Petitionskommission beantragt, die Petition, soweit sie . daß den Regierungs⸗Baumeistern unter gleichen Vorausfetzungen wie den Assessoren Umzugskosten gewährt werden, der Regierung als Material zur Berücksichtigung zu überweisen.

Abg. von Buch (kons) beantragt, die Worte „zur Berücksich⸗ tigung“ zu streichen, da man eine Petition wohl als Material oder zur Beruͤcksichtigung überweisen, aber nicht beides zugleich beschließen

könne. Abg. Nadbyl (Sentr) spricht sich für den Kommissions⸗

antrag aus.

be! Wallbrecht (ul.): Die berechtigten Klagen der Baubeamten sind in der Kommission klar dargelegt worden. Ich bitte dringend, den ,,, anzunehmen. Die Assessoren bekommen U . kosten, die Baumelster nicht. Wir müssen den Wünschen der Regie rungs⸗Baumeister gerecht werden,.

Abg. Graf zu Lim burg⸗Stirum (kons): Als Material und „jur Berücksichtigung“ überweisen sind ganz verschiedene . Das Material foll von der Regierung benutzt werden; zur Berück= sichtigung heißt: wir wünschen die Petition so und so behandelt zu . Beide Dinge sind hier verwechselt. * wundere mich, daß die Kommission zu solchem Antrag gekommen ist. an ern.