1894 / 71 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 24 Mar 1894 18:00:01 GMT) scan diff

Die Vorschriften der 85 147 und 148 des Fesetzes finden auf die Fabrikanten u. . w. in ihrem eh g zu den Hausgewerbetreibenden entsprechende . . Einrechnung des von dem Arbeitgeber den Haus⸗ ewerbetreibenden zu erstatteten Betrags in den Arbeitsverdienst t unzulässig und ohne . Wirkung.

Streitigkeiten, welche aus Anlaß vorstehender Bestim⸗ mungen zwischen den Organen der Versicherungsanstalten . und den Fabrikanten, Hausgewerbetreibenden oder deren Hilfspersonen andererseits oder zwischen den Fabrikanten und den Hausgewerbetreibenden darüber, ob und welche Bei⸗ träge zu entrichten sind, entstehen, werden nach 5 122, Streitig— keiten über Berechnung und Anrechnung der für Hausgewerbe⸗ treibende oder deren Hilfspersonen zu entrichtenden Beiträge, unbeschadet der Bestimmung in Ziffer 7, nach 58 124 des Gesetzes entschieden.

Soweit im Vorstehenden keine besonderen Bestimmungen getroffen sind, erfolgt die Erhebung der Beiträge für die ausgewerbetreibenden nach den für die Durchführung der ö. iditäts⸗ und Altersversicherung erlassenen allgemeinen

Vorschriften. schrif .

Die vorstehenden Bestimmungen treten am 2. Juli 1894 in Kraft. . ö Für Versicherte, welche auf Grund der vorstehenden Be⸗ stimmungen der Invaliditäts- und Altersversicherung unter stehen, tritt, wo nach ss 156, 157, 159 und 160 der Zeitpunkt des Inkrafttretens des Desches entscheidend ist, an dessen Stelle der Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Bestimmungen. Berlin, den 1. Marz 1854. Der Reichskanzler. In Vertretung: von Boetticher.

Auf Grund des 5 75a des Krankenversicherungsgesetzes in der enn, des Gesetzes vom 19. April 1892 Geichs⸗ Gesetzbl. S. 379) ist folgenden Krankenkassen.

1) der Kranken⸗ und Sterbekasse für Schiffer „Neptun

(C. H.) zu Breslau, owie von neuem ; 2) der Kranken⸗ und Sterbekasse „Wohlergehen“ (E. H.) zu Hamburg, J . 3) der Zentral-⸗Kranken⸗ und Sterbekasse der Tischler und anderer gewerblicher Arbeiter, ausschließlich aller Berg- und Erdarbeiter (. H.) zu Hamburg, . 4) der Unterslützungskasse des Lippischen Zieglervereins für Lüdenhausen und Umgegend (C. S.. 5) der Unterstützungskasse der Lippischen Ziegler des früheren J. Agenturbezirks (E. H.) zu Kluckhof die Bescheinigung ertheilt worden, daß sie, vorbehaltlich der öhe des Krankengeldes, den Anforderungen des 58 75 des . genügen. Berlin, den 22. März 1894. Der Reichskanzler. Im Auftrage: Rothe.

, n n g.

Im Interesse einer pünktlichen Bestellung der nach Berlin gerichteten Postsendungen ist es unbedingt er—⸗ forderlich, daß in der Aufschrift die Wohnung des Empfängers nach Straße, Hausnummer, Stockwerk 2c. genau beheichnet wird. Auch dient es wesentlich Zur Beschleunigung der Be⸗ stellung, wenn außerdem der Postbezirk (.., O. S,. W., N. XO. 2c, in welchem die Wohnung gelegen ist, hinter dem Ortsnamen „Berlin“ angegeben wird. Unterbleibt eine derartig nähere Bezeichnung der Wohnung des Empfängers, so läßt sich eine Verzögerung in der Bestellung der Sendungen nicht immer vermeiden; die Ungenauigkeit in der Aufschrift kann sogar die Rückleitung der Sendung nach dem Aufgabeorte zur Folge haben. ; . ö. .

* liegt daher im eigenen Interesse der hiesigen Empfanger, bei den Absendern dahin zu wirken, daß die nach Berlin be—⸗ stimmten Postsendungen mit möglichst genauer Ausschrift . . werden.

erlin C., den 21. März 1894. Der Kaiserliche Ober⸗Postdirektor. In Vertretung: Schulze.

Der Privatdozent Dr. Jost in Straßburg ist zum außer⸗ ordentlichen Professor in der mathemgtischen und natur⸗ wissenschaftlichen Fakultät der Kaiser⸗Wilhelms⸗Universität Straßburg ernannt worden.“

Die Nummer 11 des Reichs⸗-Gesetzblatts, welche von heute ab zur Ausgabe gelangt, enthält unter

Nr. 2l5tz das Gesetz, betreffend die Verlängerung des Handelsprovisoriums zwischen dem Reich und Spanien. Vom 17. März 1894; . .

Ar. 2l57 die Bekanntmachung, betreffend die Invaliditäts⸗ und Altersversicherung von Hausgewerbetreibenden der Textil⸗ industrie. Vom 1. März 1894; . .

Nr. 2158 die Bekanntmachung, betreffend Abänderung der Anlage B zur Verkehrsordnung für die Eisenbahnen Deutsch— lands Vom 18. März 1894.

Berlin, den 24. März 1894.

Kaiserliches Post⸗Zeitungsamt. Weberstedt.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Gerichts⸗Assessor Dr. jur. Gallen kamp in Berlin zum Amtsrichter in Polsdam, . . den ö Gustav Schulz in Berlin zum i in Triebel, . Assessor Janert in Insterburg zum Amts⸗ richter in Prökuls, und

Staatsanwalt in

den are DOppe

er Steinhauß in Marburg r n zu ernennen, sowie

dem Klostergutspächter, Ober Amtmann Böõ decker zu Reinshof den . . Königlicher Amtsrath zu verleihen;

ferner

infolge der von der Stadtverordneten-Versammlung zu

Oppeln getroffenen Wahl den gegenwärtigen Bürgermeister

der Stadt Krappitz

O⸗S. Arnold Schirm als besoldeten

Beigeordneten der Stadt Oppeln für die gesetzliche Amtsdauer

von zwölf Jahren, sowie den bisherigen

unbesoldeten Beigeordneten (Zweiten

Bür ermeister der Stadt Graudenz Berkholz der von der . , getroffenen Wieder⸗

wahl gemãä

ß in gleicher Eigenschaft für eine fernerweite sechs⸗

jährige Amtsdauer zu bestäͤtigen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: die Wahl des bisherigen Landesältesten Dr. jur. Grafen

Ma

Sauerma⸗Ruppersdorf auf Karisch zum Direktor

der Breslau⸗Brieger Fürstenthums⸗Landschaft für die Zeit von Weihnachten 1893 bis. dahin 1899 zu bestätigen.

Ministerium des Innern.

Bei dem Ministerium des Innern ist der Hilfsarbeiter in der Geheimen Registratur Georg von Hertzberg zum Ge—⸗

heimen Registrator ernar

Ju st

int worden.

iz⸗Ministerium.

Der Rechtsanwalt Mengel in Berlin ist zum Notar für den Bezirk des Kammergerichts, mit Anweisung seines Wohn⸗ sitzes in Berlin, mit der Verpflichtung ernannt worden, in dem Stadttheil Schöneberger Vorstadt, innerhalb der Stadt⸗ bezirke Nr. 43 bis 49, Wohnung zu nehmen und seine Ge⸗

schäftsräume zu halten.

Der Rechtsanwalt Hennig in Königsberg i. Pr, ist zum Notar für den Bezirk des Ober⸗-Landesgerichts Königsberg i. Pr, mit Anweisung seines Wohnsitzes in Königsberg ü Pr.,

der Rechtsanwalt Mahncke in Hadersleben zum Notar für den Bezirk des Ober-Landesgerichts Kiel, mit Anweisung seines Wohnsitzes in Hadersleben, und .

der frühere Notar Müller in Köln-Ehrenfeld zum

Notar für den Bezirk d Anweisung seines Wohn

Ministerium für

es Ober-Landesgerichts zu Köln, mit sitzes in Wegberg, ernannt worden.

Landwirthschaft, Do mänen

und Forsten.

Die Oberförsterstellen Morbach im

Regierungs⸗

bezirk Trier und Taubenwalde im Regierungsbezirk Brom⸗ berg sind zum 1. Juli d. J. anderweit zu besetzen.

Ministerium der öffentlichen Arbeiten.

Einem unter dem Vorsitz des Bürgermeisters Schlüter in Sommerfeld zusammengetretenen Comité ist die Erlaubniß zur Vornahme allgemeiner Vorarbeiten für eine Eisenbahn von

Sommerfeld nach T

Ministerium der Medizin

Der bisherige Oberlehrer

euplitz ertheilt worden.

geistlichen, Unterrichts- und al⸗Angelegenheiten.

am Gymnasium zu Rössel

Dr. Victor Röhrich ist zum außerordentlichen Professor in der philosophischen Fakultät des Lyceum Hosianum in Brauns—

berg ernannt worden.

Dem Privatdozenten in der medizinischen Fakultät der

Universität Halle Dr.

Edmund Leser ist das Prädikat

Professor beigelegt worden. . . Der Architekt Adolf Bötticher zu Königsberg . ist zum Provinzial⸗Konservator der Provinz Ostpreußen bestellt

worden. . Der praktische Arzt

physikus des Kreises Rothenburg O-L.,

Dr, Meyen in Labes ist zum Kreis⸗ mit Anweisung seines

Wohnsitzes in Muskau, und ; . der praktische Arzt hr. Ueberholz in Bieber zum Kreis— Wundarzt des Kreises Trebnitz ernannt worden.

Königliche

Kunstschule zu Berlin.

Klosterstraße Nr. 75.

Das Sommer⸗S schließt mit dem 28. Ju

emester beginnt am 2. April und

li 1894.

Die Unterrichts karten werden ausgegeben:

vom

27. bis 31. März

von 9 bis 2 Uhr in der Kanzlei der Anstalt.

Die Direktion.

Professor Ernst Ewald.

Unte

rrichts⸗Anstalt

des Königlichen Kunstgewerbe⸗Museums,

SW. Prin Die Ausgabe der U

z Albrechtstraße Nr. 7.

nterrichtskarten für das Sommer⸗

Quartal 1894 (vom 2. April bis 309. Juni cr) erfolgt: vom 27. bis 31. März er. in der Kanzlei der Unterrichtsanstalt zwischen 9 und 2 Uhr. Die Aufnahme⸗Prüfungen beginnen am 2. April. Der Direktor der Unterrichts⸗Anstalt.

Profe

ssor Ernst Ewald.

Evangelischer Ober⸗Kirchenrath.

Der bisherige Brandenburg, Pfarrer hannisgemeinde daselbst Neustadt⸗Brandenburg, worden.

Superintendent

der Diözese Altstadt⸗ Spieß an der reformierten St. Jo⸗ ist zum Superintendenten der Diözese Regierungsbezirk Potsdam, bestellt

machten.

Nichtamtliches. Dentsches Reich.

Preußen. Berlin, 24. März.

Ihre Majestäten der Kaiser und König und die Kaiserin und Königin unternahmen, wie „W. T. B.“ aus Abbazia meldet, am Donnerstag Nachmittag einen Spazier⸗ gang auf dem Strandwege gegen Volosca hin, während die älteren Prinzen in den Franz-Joseph⸗Anlagen sich ergingen und die drei jüngsten Kaiserlichen Kinder eine Ausfahrt nach Ika Abends um 6i/ Uhr wohnte die Laiserliche Familie mit dem Hofstaat dem vom Hofprediger D, Frommel in einem zur Kapelle hergerichteten Saal der Villa Amalia abgehaltenen Gottesdienst bei. . .

Am gestrigen Charfreitag Morgen fand, ebendaselbst wiederum Gottesdienst statt, an welchem Ihre Kaiserlichen und Königlichen Majestäten mit den Kaiserlichen Prinzen theil— nahmen. Sodann begaben Sich Ihre . auf dem nördlichen Strandwege nach Volosca zum Besuch der Groß— herzogin von Toskang. Mittags erfolgte auf demselben Wege die Rückkehr nach Abbazia. Nachmittags 4 Uhr fuhren der Kaiser und die Kaiserin mit den drei ältesten Prinzen und dem Hofstaat in zwei von Schiffsjungen geruderten Booten nach dem Schul⸗ schiff „Moltke“, wo von dem Schiffsprediger ein Gottesdienst abgehalten wurde, und kehrten gegen 6 Uhr Abends zurück. Die drei jüngeren Prinzen und die Prinzessin machten in— zwischen zu Wagen einen Ausflug nach Lovrang. .

Heute Vormittag unternahmen Ihre Majestäten mit den älteren Kaiserlichen Prinzen eine Promenade auf dem südlichen Strandwege. J 1

Der Statthalter, Ritter von Rinaldini, der Bezirks-Haupt— mann von Fabiani sowie andere Notabhilitäten haben sich am Donnerstag in der Villa Amalia eingeschrieben.

In Bezug auf die Beibringung von Ursprungszeug⸗ nissen bei der Einfuhr deutscher Waaren nach Rußland sind durch einen Erlaß des Kaiserlich russischen Finanz-Ministeriums an die Zollbehörden nachstehende Be⸗ stimmungen getroffen worden: .

Deutsche Waaren, über welche ordnungsmäßige Fracht⸗ papiere vorgelegt werden, sind zu den in den Verträgen mit Deutschland und Frankreich vereinbarten Zollsätzen abzufertigen, sofern sie von einer ihren deutschen Ursprung nachweisenden Bescheinigung begleitet oder mit Fabrikzeichen versehen sind, aus denen unzweifelhaft entnommen werden kann, daß sie deutscher Fabrikation sind. Die genannten Ursprungs⸗ zeugnisse können von russischen Gesandtschaften. Kon⸗ ulaten und Konsularagenten, sowie von deutschen Handelskammern, Kommunal⸗ und Polizeibehörden unter Bei⸗ fügung des Amtssiegels oder auch von den deutschen Zoll⸗ ämtern ausgefertigt werden. Die bei indirekter Einfuhr obligatorische Vorlage der Faktura des Fabrikanten kommt für deutsche Waaren in Wegfall; ebenso wird die Vorlage einer von dem Ausgangszollamt des Durchfuhrlandes ausgestellten Bescheinigung darüber, daß die Waaren von ihrem Eintritt in das betreffende Land ab ununterbrochen unter Kontrole der Zollbehörden gewesen sind, nicht gefordert. Die Vorlage der Ursprungszeugnisse kann bei der Einfuhr der Waaren, als Anlage der Frachtpapiere, oder bei Abgabe der Zolldeklaration, endlich auch später, binnen drei Wochen und bezüglich des Zollamts zu Tiflis und der Zollämter an der OSstküste des Schwarzen Meeres binnen eines Monats nach dem Tage des Eingangs der Waaren erfolgen. ö

Falls die Vorlage der Ursprungszeugnisse erst nach der für die Abgabe der Deklaration vorgeschriebenen Frist erfolgt, hat der Empfänger auf der Deklaration den deutschen Ursprung der Waaren zu bescheinigen.

Für die Zeit vom Beginn des Etats jahres bis zum Schluß des Monats Februar 1894 haben die Einnahmen der Post⸗ und Telegraphenverwaltung 233 534 C24 S6 (gegen denselben Zeitraum des Vorjahres 4 9137 044 M6), die Ein⸗ nahmen der Reichs⸗Eisenbahnverwaltung 56 631 000 ( 2 890 000 ) betragen.

Die im Reichs⸗-Eisenbahnamt aufgestellte Uebersicht der

Betriebs-Ergebnisse deutscher Eisenbahnen für den Monat Februar d. J. ergiebt für die 79 Bahnen, die auch schon im entsprechenden Monat des Vorjahres im Betriebe waren und zur Vergleichung gezogen werden konnten, mit einer Gesammtbetriebslänge von 38 650,95 km Folgendes: Im Februar d. J. betrug die Einnahme: a. aus d em P er sonen⸗ verkehr im ganzen 19 042137 6 oder 780 968 t mehr als in demselben Monat des Vorjahres, auf 1 Km Betriebs⸗ länge 510 s oder 2,82 Proz. mehr als in demselben Monat des Vorjahres; b. aus dem Güterverkehr: im ganzen 6 027 94 (ις oder 210732 S6 weniger als in demselben Monat des Vorjahres, auf 1 km Betriebslänge 1686 (6 oder 163 Proz. weniger als in demselben Monat des Vor⸗ jahres. In der Zeit vom Beginn des Etatsjahres bis Ende Februar d. J. betrug die Einnahme: A. Bei denjenigen Bahnen, deren Rechnungsjahr die Zeit vom 1. April bis 31. März umfaßt, a. aus dem Personen verkehr: im anzen 257 118909 6 oder 11 430 808 6 mehr als in 5 Zeitraum des Vorjahres, auf 1 km Betriebslcnge Söß8s M oder 3,37 Proz. mehr als in demselben Zeitraum des Vorjahres; b. aus dem Güterverkehr: im ganzen 664 969 791 S oder 29 236737 S mehr als in deniselben Zeitraum des Vorjahres, auf 1 Km Betriebslänge 21 41 ui⸗ oder 3,29 Proz. mehr als in demselben Zeitraum des Vor⸗ jahres. B. Bei denjenigen Bahnen, deren em , mit dem Kalenderjahre zusammenfällt, 4. aus dem Per sonen⸗ verkehr: im ganzen 7411931 6 oder 5iß 264 6 mehr als in demfelben Zeitraum des Vorjahres, auf 1 km ö,, länge 1048 6 oder 6,2 Proz. mehr als in demselben Zei raum des Vorjahres; b. aus dem , ganzen 18 308 931 6 oder 857 504 6 mehr als in . n Zeitraum des Vorjahres, auf 1 Km Betriehslänge . ; oder 373 Proz. mehr als in demselben Zeitraum des Vor⸗ jahres.

Der General. Lieutenant von Scheel, Präses der Ober⸗ Nilitãr⸗Examinations⸗ommission, ist hierher zurückgekehrt.

Der Kaiserliche Gesandte in Belgrad Freiherr von Waecker⸗Gotter ist von dem ihm Allerhöchst bewilligten Urlaub auf seinen Posten zurückgekehrt und hat die Geschäfte der Gesandtschaft wieder übernommen.

Der Königliche Gesandte am bayerischen Hofe Graf zu Eulenburg hat München verlassen, um sich auf Aller⸗ höchsten Befehl Seiner Majestät des Kaisers und Königs nach Abbazia zu begeben. Während seiner Abwesenheit fungiert der Legations⸗Sekretär Graf von Pückler als Geschäfts⸗ träger.

Der Königlich bayerische Gesandte am hiesigen Allerhöchsten Hofe, Wirkliche Geheime Rath Graf . Lerchenfeld⸗ Köfering hat Berlin mit kurzem Urlaub verlassen. Während

seiner Abwesenheit fungiert der Legations⸗Rath Freiherr von;

der Tann-Rathsamhausen als Geschäftsträger—

Danzig, 22. März. Der Reichskanzler Graf von Caprivi hat laut Meldung des „W. T. B.“ auf die tele⸗ graphische Benachrichtigung seitens des hiesigen Magistrats über die Verleihung des Ehrenbürgerrechts telegraphisch, wie folgt, geantwortet:

Geehrt durch die Ertheilung des Ehrenbürgerrechts der Stadt Danzig, nehme ich dasselbe gern und dankbar an' Möge die Stadt, wie ich hoffe, einem neuen wirthschaftlichen Aufschwung ent⸗ gegengehen und ihren hervorragenden Platz unter den deutschen Städten alle Zeiten behaupten.“

Bayern.

Seine Königliche Hoheit der Herzog von Sachsen— Coburg und Gotha wird, der „Allg. Ztg.“ zufolge, am 2. d. M. zum Besuch des Königlichen Hofes in München ein⸗ treffen und in der Königlichen Residenz Wohnung nehmen.

Deutsche Kolonien,

Der Kaiserliche Gouverneur von Deutsch⸗Ostafrika Freiherr von Schele ist, wie dem „W. T. B.“ aus Dar-es-Salnam berichtet wird, von dem Nyassa zu Lande direkt nach Kilwa zurückgekehrt, nachdem er unterwegs die Mafitis gründlich gezüchtigt hatte. Die von ihm geführte Expedition hat zwischen den Quellen des Ulanza und dem Nyassa bis zum Rikwa⸗See ein reiches Hochland ermittelt, das nicht bloß zu Plantagenanlagen aller Art, sondern auch zu Viehzucht und zu Ansiedelungen europäischer Ackerbauer geeignet ist.

Oesterreich⸗ Ungarn.

In einer vorgestern in Budapest abgehaltenen Konferenz der liberalen Partei theilte dem, W. T. B.“ zufolge der Minister⸗ Präsident Dr. Wekerle mit, der Präsident des Abgeordneten⸗ hauses werde am folgenden Tage Anträge stellen, worin die Anerkennung und die Pietät gegenüber Kossuth einen so würdigen Ausdruck finden würden, daß nicht weitergegangen werden könne. Der Präsident des Abgeordnetenhauses werde beantragen, die Verdienste Kossuth's um die Schaffung der 48er Gesetze im Protokoll zu verewigen, den Dank der Ranon auszu⸗ sprechen, telegraphisch die Theilnahme am Ableben Kossuth's , durch eine Abordnung an dem Leichenbegaängniß theil zu nehmen, an der Bahre einen Kranz niederzulegen, und bis zur Beendigung der Leichenfeierlichkeiten keine Sitzungen abzuhalten. Sollten weitergehende Forderungen auftauchen, namentlich die gesetzliche Inartikulierung der Verdienste Kossuth's und die Deckung der Beerdigungs⸗ losten durch das Haus, so könne man die schmerzliche Erscheinung nicht ignorieren, daß Kossuth bis zum letzten Augenblick mit den ungarischen gegenwärtigen ge⸗ sezlichen Zuständen sich in Gegenfatz gestellt habe, wodurch die Schaffung eines Gesetzes unmöglich werde. Der Minister— Präsident bat schließlich, das Haus möge sich einer Zustimmung zu, weitergehenden Wünschen enthalten. Lebhafte Zustimmung.) Die liberale Partei nahm hierauf den Antrag des Minister⸗ Präsidenten an. Im Laufe der Berathung erklärte Graf Stefan Karolyi, er könne nicht dafür stimmen, daß das Begräbniß nicht auf Landeskoslen stattfinde; er müsse eventuell daraus die Konsequenzen ziehen.

Der Munizipalausfchuß von Budapest hat am Donnerstag einstimmig beschlosten, der Familie Kossuth's seine Theilnahme auszusprechen, einen Kranz am Sarge nieder⸗ zulegen und eine Deputation unter Führung des Vize⸗Bürger⸗ meisters nach Turin zu senden, um dort die Leichenfeier zu deranstalten. Die hauptstädtische Kommune will das Leichen⸗ begängniß auf eigene Kosten veranstalten, die Leiche Kossuth's Ugch Pest überführen, sie in einem Ehrengrabe beisetzen und ein

ausoleum errichten. Bis nach erfolgter Beerdigung hat der Munizipalausschuß eine besondere Kommission eingesetzt. Ein aus Bürgern aller Parteien gebildetes Comitè beschloß, Samm⸗ lungen in ganz Ungarn behufs Errichtung eines Denkmals für den , enn zu veranstalten.

Die vorgestrigen Vorstellungen im Nationaltheater und im Dpernhaus in Budapest wurden von Studenten durch vor und in den Theatergebäuden hervorgerufene Demonstratisnen vereitelt. Wiener Blätter melden ferner, daß die Polizei dor dem Orpheum von den Demonstranten, die den Fort⸗ gang der Vorstellung hätten verhindern wollen, mit Steinen be— worfen worden sei. In anderen Vergnügungsetablissements eien die Fenster eingeschlagen und die Vorstellungen chenfalls geslört worden? Die Tumultuanten, denen sich ne größere Volksmenge angeschlossen habe, hätten ge⸗ waltsam auf den Theatergebäuden und Privathäusern Trauerfahnen aufgepflanzt. Bei den wiederholten Zusammen⸗ stößen der Demonstranten mit der Polizei selen über zwanzig rohen verwundet und mehrere verhaftet worden. Vor em Unterhau se versammelte sich gestern eine gewaltige Volksmenge, die sich in großer Erregung befand, weil die Trauerfahnen, die vorgestern Abend gewaltsam auf den

eatern gehißt worden waren, gestern früh wieder entfernt wurden. Es fanden mehrere Zusammenstöße mit den Polizei⸗ eamten statt, welche die Menge verhinderten, vorzudringen. . rere Personen wurden verhaftet, darunter zwei Journalisten, e aher alsbald freigelassen wurden. . erden gestrige Sitzung des Unterhauses war außer⸗ lleiyn ich gut besucht. Die Abgeordneten waren alle in Trauer⸗ vor 14 erschienen. Die Tribünen waren überfüllt. Kurz ah Uhr Mittags eröffnete der Präsi dent die Sitzung und . bewegter Stimme Kunde von dem Ableben uth's. Sammtsiche Abgeordneten erhoben sich von den

J

Sitzen. Der Präsident beantragte sodann mit dem Wunsch ein⸗ stimmiger Annahme eine Resolution, wonach die Verdienste Kossuth's protokollarisch verewigt werden und eine Deputation nach Turin gesandt werden soll, um einen Kranz an der Bahre Kossuth's niederzulegen. Der Präsident der Unabhängig⸗ keitspartei Justh würdigte in längerer Rede die Verdiensle Kossuth's, bezeichnete die Nefolution des Präsidenten als nicht ausreichend und beantragte, daß das Begräbniß auf Staats⸗ kosten erfolge und die Verdienste Kossuth's durch ein Gesetz verewigt würden, ferner daß die Theater bis nach der Be— gräbnißfeier zu schließen seien und dem Königreich Italien sowie der Stadt Turin der Dank für die Kossuth erwiesene Gastfreundschaft aus gesprochen werde. Der Präsident der Eͤtvös⸗ partei Hermann schloß sich den Anträgen des Vorredners an. Der Führer der Nationalpartei Graf Apponyi bean⸗ tragte, zu erklären, daß Kossuth der Nation gestorben sei, und daß er auf Kosten des Unterhauses bestattet werde. Im übrigen befürwortete Graf Apponyi die Anträge Justh's, abgesehen von der gesetzlichen Inartikulierung der Verdienste Kossuth's. Der Minister⸗Präsident Hr. Weker le befürwortete die Resolution des Praͤsidenten des Unterhauses. In namentlicher Abstimmung wurden hierauf die Anträge der Parteiführer abgelebnt und die Resolution des Präsidenten mit hedeutender Majorität angenommen.

Gestern kam es in Budapest abermals zu Excessen. Am Nachmittag versammelte sich vor dem Opernhause wiederum eine Volksmenge, die stürmisch verlangte, daß auf dem Opernhause eine Trauerfahne gehißt werde Als der Wunsch erfüllt wurde, zerstreute sich die Menge. Auch vor dem Lokal des Journalistenklubs in der Kerepeser Straße fanden beträchtliche Ansammlungen statt, die zumeist aus Pöbelhaufen bestanden. Die Polizei wurde mit Sleinen“ be⸗ worfen und mußte von der blanken Waffe Gebrauch machen. Angesichts dieser Demonstration erließ die Ober⸗ Stadthauptmannschaft eine strenge Verordnung, worin alle Ansammlungen und Aufzüge bei Strafe verboten werden, das Publikum aufgefordert wird, bei Ansammlungen den Anord— nungen der Polizei sofort Folge zu leisten, und die Bürger ersucht werden, dafür zu sorgen, daß ihre Angehörigen den Ansammlungen fern bleiben, da es schwer sei, die Schuldigen von den Unschuldigen zu unterscheiden. Mehrere Ka—⸗ vallerie⸗Eskadrons und Infanterie Abtheilungen rückten aus und patrouillierten durch die Straßen. Im Laufe des Abends fanden wieder Demonstrationen an verschiedenen Punkten statt; in vielen Straßen wurden die Fenster und die Straßenlaternen eingeschlagen, drei Geschäfte wurden vollständig ausgeraubt. Das Milstär war wiederholt gezwungen, die Demonstranten auseinanderzutreiben. Ernstere Zusammenstöße des Pöbels mit dem Militär fanden bei dem Opernhause statt, als daselbst die Trauerfahne wieder entfernt wurde. Kavallerie machte wieberholt Angriffe auf die Ruhestörer, unter denen zahlreiche Verletzungen vor⸗ kamen. Auch mehrere Polizisten und Soldaten wurden durch Steinwürfe verwundet. Später wurden die Zu⸗ gänge zu den Hauptstraßen durch Truppen abgesperrt. Um Yise Uhr fanden nur noch wenige Ansammlungen in Neben⸗ straßen statt. Der Journalistenklub richtete an Bas Publikum die Aufforderung, sich jeder Demonstration zu enthalten. Um 101½ Uhr waren die Straßen leer, nur Militär patrouillierte noch. Im ganzen wurden gestern 40 Tumultuanten verwundet und 3 verhaftet.

Nach Mittheilung der „Budapester Korrespondenz“ hat die Regierung beschlossen, auf keinem Staatsgebäude Trauerfahnen auszustecken. Von Sonntag ab finden wieder Vorstellungen in den Theatern statt, die nur am Tage des Eintreffens der Leiche Kossuth's sowie am Begrãbnißtage geschlossen sein werden.

Nach einer Meldung des „W. T. B.“ aus Genua wurden daselbst gestern auf dem ehemaligen englischen Fried⸗ hofe in Gegenwart Theodor Koffuth's und des englischen Konsuls die Gebeine der Gemahlin und der Tochter Lossuth's exhumiert. Die Leichen wurden Abends nach Turin übergeführt. Am Montag und Dienstag wird die Leiche Kossuth's in der protestantischen Kirche in Turin ausgestellt werden. Die Ueberführung nach Budapest wird erst nach An⸗

kunft der ungarischen Abordnungen stattfinden. Frankreich.

Nach einer der „Pol. Korr.“ aus Paris zugegangenen Nachricht hätten bisher weder Frankreich noch Italien auch nur vertraulich handelspolitische Verhandlu ngen angeregt; es sei jedoch nicht unwahrscheinlich, daß Frankreich in absehbarer Zeit eine darauf bezügliche Initiative ergreifen werde.

In Paris wurde dem „W. T. B.“ zufolge vorgestern ein Anarchist verhaftet. Gestern Vormittag wurden vier Anarchisten, darunter ein Italiener, in Haft genommen. Aus Grenoble wird gemeldet, daß am Mittwoch im Eingang der Kirche von Jallien während des Gottesdienstes eine mit Pulver gefüllte Bombe explodiert sei. Die Besucher der Kirche hätten erschreckt nach den Ausgängen gedrängt, wobei zwanzig Personen, darunter drei schwer, verletzt worden seien.

Italien. Entgegen den Nachrichten, daß die Regierung nur auf der Renten teuer bestehen, sonst aber alle anderen, von der Finanzkommission vorgenommenen Abänderungen annehmen und die Zusage machen werde, die von der Kommission vorge⸗ schlagenen Ersparnisse, besonders die militärischen, von neuem in Erwägung zu ziehen, wenn das Vollmachtsgesetz bewilligt werde, schreibt die „Niforma“: es sei nur wahr, daß die Re⸗ gierung auf der Rentensteuer, wie sie von ihr vorgeschlagen sei, bestehe; alles Uebrige sei erfunden. . Gestern ist, wie W. T. B.“ meldet, nischen Bischöfe gerichtete Encyclica des Papstes er⸗— schienen. Es wird darin an die alten Ruhmesthaten Polens, an seine beständige Anhänglichkeit an das Papstthum, an die zum letzten Jubiläum nach Nom gekommenen Pilgerzüge er⸗ innert und sodann von der Mission des Papstthums . das nichts lehre, was gegen die Macht der Fürsten oder den Nutzen der Völker sei, sondern für die öffentliche Wohlfahrt sorge. Die polnischen Katholiken Rußlands erinnert die Encyclica daran, daß der Papst im Jahre 1882 ein Uebereinkommen abgeschlossen habe, wodurch die freie Ver⸗ waltung der Seminarien durch die Bischöfe, eine ausgedehnte Jurisdiktion des Erzbischofs von Mohilew über die geistliche Akademie von St, Petersburg und sonstige Garantien zu Gunsten des Klerus stipuliert worden seien, und zwar auf Gern von direkt an den Kaiser, dessen freundlichen und gerechten Sinn

eine an die pol⸗—

der Papst e eh. gerichteten Gesuchen. Die Encyelica er⸗ mahnt die Bischöfe des , Polen, über die Rechte der Religion zu wachen, aber jede Feindseligkeit gegen die ürger⸗

liche Autorität zu vermeiden und auf die Beohachtung der mit dem päpstlichen Stuhl abgeschlossenen Uebereinkü zu dringen. Den Katholiken Galiziens empfiehlt der Papst, dem Kaiser für seinen religiösen Eifer erkenntlich zu sein, und schärft ihnen ein, für das Gedeihen der Universitãt von Krakau und der religiösen Orden, besonders des jenigen der Basilianer in Galizien, von denen er ein Empor⸗ blühen des Ruhmes der ruthenischen Kirche in der Einigkeit des Glaubens und der Verschledenheit der Riten erhoffe, zu sorgen. Die preußischen Polen erinnert der Papst daran, daß die Ernennung des Erzbischofs von Posen und Gnesen nach ihren Wünschen erfolgt sei, und ermahnt sie, Vertrauen zu der Gerechtigkeit des Kaifers zu haben und die Gesetze zu beobachten. Schweiz.

Der Handels⸗ und Niederlassungs vertrag mit Norwegen ist dem ‚W. T. B.“ zufolge am Donnerstag in Bern im Departement des Auswärtigen unterzeichnet worden.

Belgien.

Der König empfing gestern den Minister⸗Präsidenten Beernaert zur Berichterstattung über die Lage. Der König lehnte es . einer Meldung des „W. T. B. entschieden ab, die Demission Beernaert's anzunehmen, berief fodann die übrigen Mitglieder des Kabinets und forderte sie auf, bei dem Minister⸗-Präsidenten auf Zurücknahme der Demission hinzuwirken. Der König wird heute in einer Sitzung des Ministerraths den Vorsitz führen. Die Kabinetskrisis dürfte vor Ostern nicht mehr beendet werden.

Serbien.

Der Minister⸗Präsident Simic wird nach einer Meldung des W. T. B.“ nächsten Dienstag in Belgrad wieder eintreffen.

Die Verhandlungen über den Abschluß der provisorischen Handelskonvention zwischen Serbien und Griechen⸗ land sind in befriedigender Weise zu Ende gebracht worden.

Der Finanz-Minister Mijatowie hatte am Mittwoch eine längere Unterredung mit dem Vertreter der Societe gönsrale in Paris über die schwebenden Finanzfragen.

Gutem Vernehmen nach hat das Finanz Departement vor⸗ geschlagen, den Waarentarif für die Obrtsteuer, der zu, mannigfachen Beschwerden Anlaß gegeben hatte, gänzlich fallen zu lassen.

Montenegro. .

Die Pforte hat, wie „W. T. B.“ aus Cetinje meldet, der Regierung von Montenegro vorgeschlagen, eine gemischte Kommission zur Untersuchung des jüngsten Zusammenstoßes an der Grenze einzusetzen

Amerika.

Der „Agenzia Stefani“ wird aus Rio de Janeiro gemeldet, daß die italienische Regierung, unterstützt von der Regierung der Vereinigten Staaten und der groß⸗ britannischen Regierung, sich, nachdem die brasilianische Regierung die Auslieferung der an Bord von zwei portu⸗ giesischen Kriegsschiffen geflüchteten Aufständischen verlangt hatte, dafür bemüht habe, daß der Humanität und die Achtung bezũg⸗ lich derjenigen sich nicht gemeiner V Dem „New⸗

cht eingetroffen, Leorena's, des Chefs der provi⸗ ausgerufen worden und entschlossen sei, den

h en Departements, die Fertigstellung des Hafens von Montevideo sowie die Erweiterung des Eisenbahn⸗ und Telegraphennetzes.

Entscheidungen des Reichsgerichts.

Bei der Abschätzung eines enteigneten Grundstäcks ist, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, V. Zivilsenats, vom 4. No⸗ vember 1893, im Gebiete des preußischen Rechts eine von der Staatz⸗ behörde widerruflich konzedierte Anlage nicht zu berücksich= tigen, wenn die Erlaubniß zu der Anlage zur Zeit des die Ent⸗ schädigung feststellenden Beschlusses der Verwaltungsbehörde bereits zurückgezogen und die Beseitigung der Anlage angeordnet worden ist.

Knuft und Wissenschaft.

JJ Königliche Gemälde-⸗Galerie in Dresden sind kürzlich einige ältere Gemälde erworben worden. Zunächst wurde ein hübsches Seestück Ton Buonaventurg Peeters angekauft, der als der tüchtigste Seemaler der eigentlichen vlämischen Schule gilt. Peeters wurde 1614 in Antwerpen geboren und starb 1653 in Hoboken bei Antwerpen. In seinen Bildern ist trotz seiner nicht allzu langen debensdauer ein Stilwandel zu erkennen. Anfänglich sind sie etwas hart, dabei aber frisch, kräftig und klar; später werden ie luftiger, freier, aber auch weicher. Ein Seebild der letzteren Art besaß die Dresdener Gemaäͤlde⸗Gaserie schon aus des Künstlers Todes⸗ jahr. Das nun erworbene von 1643 ist bedeutend schöner. Es befand ich bisber in einer englischen Privatsammlung zu Hadzor bei Droitwich.

zörmann beschreibt es in seiner , Geschichte der Malerei als eines der frischesten, bewegtesten Sceestücke des Meisters, welches in feinster Weise seine gelbgrauen Wolken auf blauem Himmelsgrunde über graubraunem Wasser entfaltet. Weiter hat die Dresdener Gemälde⸗ Galerie ein Bildniß des bekannten Generals und Baumeisters Jan de Bodt, (1676 bis 1745), welcher dem Berliner Zeughaus seine, gegenwärtige Gestalt verlieh, das Schloß in Pote dam erweiterte und den Bau des japanischen Paälalz in Dresden Eitete, erworben. Er wurde 1728 zur Oberleltung des sächsischen Militär und Zivilbauwesens aus Berlin nach Bregden berufen. Dat Bildniß Jan de Bodt's, welches jetzt vom Königlich sächsischen Kriegs-⸗Ministerium der Dresdner Gemaͤlde⸗Galerie über wiesen worden ist, ist ein Kniestück. Es zeigt den General mit zinnoberrothem Waffenrock angethan, darüber den Brustharnisch; er wendet sich nach rechts und 0 die linke Hand auf seinen Helm. Den Hintergrund bildet eine dekoratid hingestrichene Parklandschaft. Dat ie, rührt von Louis de Silvestre her, der 1555 in Paris geboren, 1725 —– b0 sächstscher und polnischer Oberhofmaler war und

760 als Direktor der Parlfer Akademle starb. Das Bildniß ist lebendig und