Bemerkungen.
D Simm. barer, misse in Pondichery in Empfang 922 men werden.
Bemerkungen. Bestimmungsland
D Mir mach Wdh.
36) Postpackete sind zulässig nach allen Orten Unter⸗ ittel⸗ und Dber. Egyptens big Wadi · halfa ein⸗ d. schl., sowie nach Suakim. erth⸗
. bis 400 M und Nachnahme d. zulässig.
36 Nachnahme zulässig. Werth⸗ angabe bis 800 S nach Massaua und Assab zulässig.
37) Werthangabe b. 19000 M½ zul. 39) In der Taxe von 80 Pf. ist die besond. Franz. Staatsahgabe mpot) v. 10 Centimen nicht mit einbegriffen. Werthangabe bis 00 6. Nachnahme und Eilbestellung zulässig.
42) Nur nach bestimmten Orten. 453) Werthangabe b. 1000 4 zul. 44) Zu a. Nur nach best. Orten. Zu b. Nur nach best. Orten. Werthangabe unbegrenzt zulässig. 39) Siam über Bremen Jedes in Griechenland einkommende 89) Sierra Leone
,. unterliegt zu Lasten des 90) Spanien mit Balearen und mpfängers einer zur Zollkasse zu Canarischen Inseln entrichtenden Erklärungsgebühr von 91) Straits⸗Settlements
1ẽ Frank 50 Cs. a. über Bremen direkt . . . 45) Werthangabe b. 1000 46 zul. b. über England
Deutscher Neichs⸗Anzeiger
und
Königlich Preußischer Staats⸗Anzeiger.
. m . , Insertionapreis fur den Raum einer Aruckzeile 30 5. 7 ,, Inserate nimmt an: die Königliche Expedition der Jeutschen Reichs Anzeigers und Königlich Kreußischen Ktaats- Anzeigers Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 32.
4
pamen oder ankreich ab Bordeaux b. Azoren zur Sec. C. Madeira über Hamburg direkt 77) Rénnion 78) Rumänien 79) Salvador über Hamburg .. 80) Samoa⸗Inseln uber Bremen direkt SI) Sarawak (Borneo) 82) St. Helena S3) Ste Marie de Madagaskar S4) Schweden
über oder ,
88
35) Egypten über Triest ; 36 . Italien. Kolonie am Rothen Meere) 37) Falklands⸗Inseln 3 si⸗Juseln 39 ankreich direkt über Belgien.. ranz. Besitzungen der vieres du Sud (Westafrika) anzösisch Guhana ... ranzösisch. Kongogebiet. ibraltar 44) Griechenland a. ö b. durch Oesterreich. Lloyd 9 Großbritannien u. Irland 46 Gnadelonpe . 47) Hongkong a. üb. Bremen dir. 5 b. über England
3 Deu rsch Sn avec nt xifrit
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Alle Rost-Anstalten nehmen BGestellung an;
sür Berlin außer den Nost-⸗Anstalten auch die Ezpedition n e mf,
S8w., Wilhelmstraße Nr. 32. , . J z U ESinzelne ummern kosten 25 3. 4 . .
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Berlin, Dienstag, April, Ahends.
ss Aer Kezugspreis beträgt nierteljährlich L M 50 8.
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40 4 49 43
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talien m. S. Marino,
er Oesterreich od. Schweiz. . 49) Kamerun 50) Kongostaat
51) Labnan 52 J . m. d. Brit. Besitzungen i. Niger ⸗Delta (Westafrika) . 53) Liberia 9 Luxemburg . 55) Madagaskar (Disgo⸗Suarez, Majunga und Tamatave) ... 56) Malta über Italien b7) Marokko über Hamburg. .. .. Martinique 59) Mauritius u. Seychellen⸗Ins. 9) Mayotte 61) Mexiko 62) Montenegro 63) Natal und Echowe (3ululand) 64) Nen⸗Caledonien 65) Nene Hebriden 66) Nen⸗Fundland 6 Niederland 68) Niederl. Indien üb. Niederland über Frankreich über Bremen 69) Norwegen über Dänemark u. Schweden über Dänemark über Hamburg 70) Nossi⸗Bs 71 Obock 713 Oesterreich⸗Ungarn 73 Oranuje⸗Freistaat
11
Vorbemerkungen. I Als Mindestbetrag für ein gewöhnliches Telegramm werden erhoben: im Verkehr mit Groß⸗ (Jür Sradt⸗TVele gramme beträgt die Worttaxe 3 Pf., die Mindestgebühr nd im Voraus zu entrichten. Durch 5 nicht theilbare Pfennigbeträge sind bis auf solche zu lande mehrere Beförberungswege fich darbieten, sind ble Gebührenfätze für den billigsten bz. gebräuchlichsten Weg berechnet. Die Sätze für andere Wege sind bei ben Telegraphenanstalten zu erfragen.
Y Unterscheidungszeichen, Binbestriche, Apostrophe und daz Zeichen für den Absatz werden nicht gezählt; Punkte, Kommas
iffer 2 5 solche, welche hei der Beförberung und Bestellung den Vorrang vor den Übrigen Privattelegrammen haben, kommt die dreifache Gebllhr eines gewöhnlichen Telegramms zur Erhebung. Nach welchen
bꝛritannien und Irland 80 Pf., im Übrigen Verkehr 50 P).
30 Pf) Die Telegrammgebühren erhöhen. Soweit im Verkehr mit dem
und Bruchstriche, zur Bildung von Zahlen benutzt, gelten 6. je ü end), d.
S3) Für dringende Telegramme (O) (Dri
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476) Werthangabe b. 1000 M zul. 48) Nachnahme zulässig. Werth⸗
92) Südafrikanische Republik 93) Tahiti
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Ländern dringende Telegramme zulässig sind, ist im Tarif durch „(D)“ angedeutet.
H Für das vorauszubezahlende Antwortö⸗Telegramm (RP) (Antwort bezahlt) wird bie Gebühr eines gewöhnlichen Telegrammz von 10 Wörtern berechnet. Wird eine dringenbe Antwort verlangt, so ist GhPbh) zu setzen. Soll eine andere Wortzahl vorausbezahlt werden, so ist dies besonders anzugeben, z. B. RP 16 Wörter). Die Vorausbezahlung barf die Gebühr eines Telegramms beliebiger Art von 80 Wörtern für denselben Weg nicht überschreiten,
eines vorangegangenen Telegramms.
5) r die Vergleichung eines Telegrammzs (60) (Vergleichung) ist
zeige) ist die Gebühr eines auf demselben Wege zu befördernden Punkt 9).
Telegramm von gleicher Wortzahl zu entrichten.
6) Für die Empfangsanzeige ((E) (Empfangsan gewöhnlichen Telegramms von 10 Wörtern zu entrichten (vgl. auch 7 Für die Rachsen dung eines Telegramm (E8) (Nachzufenden) — zuläsfig — wird die volle Gebühr vom Empfänger eingezogen. Das Nachsenden findet auch ohne besonderes Verlangen statt, sofern
ausgenommen im Falle des Berlangens ver Wieberholung
angabe bis 800 A A9) Nur nach Bibundi, Batanga, Kamerun, Victoria. Wert angabe zulässig bis 8000 , jedoch nur 36 Kamerun und Victorig. 50) In der Taxe sind die Kosten für die Beförderung innerhalb des Kongostgates nicht mit einbegriffen. 51) Werthangabe b. 1000 4 zul. 53) Nur nach bestimmten Orten. 54) Für den sog. J bes. Taxe. Werthang. unbegrenzt, Nach nahme und Eilbestellung ul, ( 57) Nur nach Casablanca, Maza⸗ gan, Mogador, Rabat, Saffi und anger. 62) Werthangabe bis 800 M zul. 66) Werthangabe b. 1000 ½ zul.
9c
.0. f. 67 . bis 800 6g,
f Nachnahme u. Eilbestellung zuläss. 69) Werthangabe unbegrenzt und f. Nachnahme zulaͤssig.
9 Für den sog. Grenzverkehr bes. Taxe. Werthangabe unbegrenzt, Nachnahme u. i f en, zulässig. 73). Die Taxen beziehen sich nur auf die Beförderung bis Capstadt. Die Gebühren für Weiterbeförderung won da bis zum Bestimmungsorte d. e. of. werden vom Empfänger getragen.
4) Togogebiet 956) Tonkin 96) Tripolis
97) Türkei:
98) Tunis:
99) U 100 Zanzibar (über Bremen oder
2. über Italien b. über Frankreich
1
a. Constantinopel über Varna. über Triest. b. Hafenorte in) über Triest ... über Varna ... C. Orte im Innern: I) Adrianopel über Triest über Varna 2) Janina und ier Triest Jerusalem süber Varna d. Alessandretta, Lattakia, Mer⸗ sina und Tripoli (Syrien Frankreich
über
a. über Frankreich
b. über Oesterreich oder die Schweiz und Italien:
1 Italienische Postanstalten
Y) Tunesische Postanstalten.
rugnay über Hamburg
oder Bremen
Hamburg mit deutschen Post⸗ dampfern bis Aden)
I ee l
ne = 0 , — C en = !
2 —
e , e, r ö de edo : 21 8
für je
F. Telegramm e.
S ein Viertel der Gebühr für das gewöhnliche
innerhalb bes europäischen Vorschriften⸗Bereichs
zuschreiben. Wenn diese vereinbarte hedeutenden Ausdrücke in französischer Sprache hierfür gesetzt werbe
ber neue Aufenthaltzort des Empftingerz unzweifelhaft bekannt ist, der Reichs⸗Telegraphenverwaltung bz. ber Staatz⸗Telegraphenvermw
— 1 kg
P 4) Nur nach ndungen am alphong abzunehmen. 86) Werthangabe (nur über Italien) bis 800 „S und Nach— nahme zulässig. 97) . der Postpackete nach Orten m. Bulgaris 5 Postanstalten in Ost⸗Rumelien f. unter Nr. 19. a, b u. c bei der Leitung über Triest Werthangabe unbegrenzt zulässig. C2. Postpackete nach Janina wer⸗ den an das Zollamt in Santi⸗Qua⸗ ranta abgeliefert, woselbst die Ab⸗ nahme zu erfolgen hat. Hafenorte: Beirut, Caifa, Candia, Canea, Cavala, Darda⸗ nellen, Dede⸗Agatsch, Durazzo, Gallipoli, Ineboli, Jaffa, Keras⸗ sunde, dagos Mitiline, Prevesa, Retimo. Rhodus, Salonich, Sam⸗ sun, San Giovanni di Medua, Santi⸗Quaranta, Seio (Chios), Smyrna, Trapezunt, Valona, Vathi. 98) bi. Italienische Postanstalten: da Goulette (la Goletta), Sousse (Susa) u. Tunis. Werthangabe bis I800 M und Nachnahme zulässig.
und sich am ursprünglichen wie am neuen Aufenthaltz ort Anstalten altung Bayerns ober Württembergs befinden.
8) Offen zu bestellende Telegramme (R0) oder eigenhändig zu bestellende Telegramme (MP) sind nach den mit (EO) bz.
(UP) bezeichneten Ländern zulässig. 3) Im Verkehr innerhalb Deutschlands kann bie bezahlt) ohne Rücksicht auf die Entfernung mit 40 Pf. für je die Voragusbezahlung nicht statt, so werben die billigst bedungenen, für die Weiterbeförderung der Telegramme im Auskande hat der E dem Auslande kann der Äbsender einen Betrag zur Deckung ver Auslagen hinterlegen. Der Vermerk (xP) bringt in biesem Falle die Empfangsanzeige mit sich, das Zeichen (k) ist daher nicht erforderlich.
Vergütung sür Weiterbeförderung durch Silboten XP) (EGilbote des Telegramm durch den wirklichen Botenlöhne vom Empfänger eingezogen. Die Kosten mpfänger zu
Aufgeber voraus bezahlt werden; findet
tragen. Für Telegramme mit Empfangsanzeige nach
10 Die Zeichen O) (kP) (EO u. . w. (vgl. 8— 9 zählen als je 1 Wort und sind vor der Aufschrift in Klammern nieber⸗
prache gebräuchlich ist.
n Zeichen in den bezüglichen Tele 6 n, so
grammen nicht zur Anwendung kommen, ern in dem betreffenden Bestimmungslande nicht die deutsche
so müssen die gleich
11) Die Gebühr für jede einzelne Vervielfältigung eines Telegramms beträgt für je 100 Wörter ober einen Theil
derselben 40 Pf. Daz Telegramm wird, alle Aufschriften eingerechnet, als ein einziges Telegramm taxirt. Im Verkehr mit Amerika sind zu vervielfältigende Telegramme unzulässig.
13 Eine Quittung über entrichtete Gebühren wird gegen Zahlung von 20 Pf. ertheilt.
18) Für jedes Telegramm, welches einem Telegr Telegraphenamt mitgegeben wird, kommen 10 Pf. zur Erhebung.
ammbesteller oder Landbriefträger zur Beförderung an das
ist festgesetzt auf
A. Die Wortlänge . erkehr mit:
15 Buchstaben oder h Ziffern im
Wort⸗ taxe 46 9
B. Die Wortlänge ist festgesetzt auf 10 Buchstaben oder 3 Ziffern im Verkehr mit:
Wort⸗ taxe 1 6 9
B. Die Wortlänge ist festgesetzt auf O0 Buchstaben oder gif im Verkehr mit:
Wort⸗ B. 10 Buchstaben oder 3
taxe 44
Wort⸗ taxe 2 14
ist festgesetzt auf
Die Wortlänge ff in im Verkehr mit:
Dentschland (D) (RO) (MP.)
— 5
Afrika, Westküstelwestliche Weg); (D) (R0), ausgenommen Senegal; ) ausge⸗ nommen Canarische nfeln u. Senegal:
Benguela Bissao und Bolama Canarische Inseln (via Cadix) Gabon ¶ Gaboon) Grand Bassam Konakry Kotonou (Porto novo) und Wydah . . .. Loanda Mossamedes ,, n Thome Senegal (via Teneriffa) übrige Länder s. unter B. Afrika.
Algerien und Tunis (D) (Ro) (MPE). . Azoren (D) (RO) (MP)
Belgien (6) (RKG) (MFB) Bosnien⸗Herzegowina (D) (RO) (MP). Bulgarien n. Ost⸗Rumelien () (RO) (MP) Dänemark (D) (RO) (MP)
lee, (D) (RO) (MIB)
ibraltar .
O) (MP) rland
Italien (D) (RO) (MFB
Marokko: Tanger (D) (RO) Montenegro
3 88 (
ö anien und den spanischen Besitzungen an er e n re e 7 hn .
Tripolis (D) (Ro) MPE)
Türkei, ausgeschl. Ost⸗Rumelien(s. Bulgarien) (P) (Ro) (MP)
18
* — — 2 0
Kd
. . ⸗. 8
Deutsch⸗Ostafrika Lamu, Malindi und Witu Massaua
Afrika. Sud⸗ an mn. ausg. engl. Kol.: Durban in Natal (östl. oder westl. Weg). 870 Betschuanaland: Anstalten d. British South African Comp. 9
Aunam, (via Bushire, Moulmein) (Ro) (MP) ö (RO) MEP): Aden, Perim u. Sedjaʒ emen
Brasilien (D) Pernambuco übrige Anstalten
* EG)
olonien: ;
20 OO — Q 10
): Hlastralien
ir, tecife)
Columbien (via Galveston) (RO): Buena⸗
ventura
Alexandrien .. übrige Anstalten
ey West) (Ro) (MP): Britisch⸗
270 365 6535
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Cuba, und zwar: Havana
t. Mare Puerto Plata und übrige Anstalten . . . . Jamaica ,
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Tienfuegos Santiago de Cuba... übrige Anstalten . . ..
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—
Verlag der Königlichen Expedition des Deutschen Reichs- und Kgl. Preuß. Staats ⸗Anzeigers (Scholj).
Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags ⸗Anstalt, Berlin SW. Wilhelmstraße Nr. 32.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem im Auswärtigen Amt als Hilfsarbeiter beschäftigten
Legations⸗Rath von Lindenau den Rothen Adler-Orden vierter Klasse zu verleihen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem bisherigen Botschafts⸗Sekretär bei der Kaiserlich und Königlich österreichischuungarischen Botschaft an Allerhöchstihrem Hofe Freiherrn von Braun den Königlichen Kronen-Or den dritter Klasse zu verleihen.
Deuntsches Reich.
Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: den Dirigenten der Kolonial⸗Abtheilung des Auswärtigen
Amts, Wirklichen Geheimen Legations-Rath Dr. Kayser zum
Direktor im Auswärtigen Amt, und
den Konsul in Galatz Raffauf zum Wirklichen Legations⸗Rath und vortragenden Rath im Auswärtigen Amt zu ernennen.
Dem zum Konsul der Vereinigten Staaten von Amerika in Braunschweig ernannten Herrn Edward W. S. Tingle ist das Exequatur namens des Reichs ertheilt worden.
Am 19. März d. J. ist der von dem alten Lootsenthurm in Neu fahrwasser nach dem daselbst neu erbauten Leucht⸗ thurm verlegte Zeitballapparat in Betrieb genommen worden.
Die im Jahre 1872 in Bardenfleth aus Eichen- und Buchenholz erbaute, zuletzt unter brasilianischer Flagge ge⸗ fahrene Schoonerbrigg „Hinrich“ von 2ls britischen Register⸗ tons k hat durch den Uebergang in das ausschließ— liche Eigenthum der deutschen Reichsangehörigen F. J. E. E. Behrensdorf und H. A. E. L. Graf, Inhaber der Firma Warncke L Dörcken in Pelotas, das Recht zur Führung der deutschen Flagge erlangt. Dem Schiffe, für welches die Eigen⸗ thümer Hamburg zum Heimathshafen gewählt haben, ist von dem Kaiserlichen Konsulat in Rio Grande do Sul unter dem s. Februar d. J ein Flaggenattest ertheilt worden.
Königreich Preußen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem Regierungs⸗ und Schulrath Hielscher in Köslin bei seiner Versetzung in den Ruhestand den Charakter als Geheimer Regierungs-⸗Rath zu verleihen, sowie
den bisherigen Seminar-Direktor Karl Kloesel zu Rawitsch und den bisherigen schultechnischen Hilfsarbeiter bei der Regierung, Seminar⸗Direktor Eduard Trieschmann zu Köslin zu Regierungs- und Schulräthen, und
den bisherigen Oberlehrer am Domgymnasium zu Verden Paul Kühns zum Direktor einer sechsklassigen höheren Lehr— anstalt, unter Beilegung des Ranges der Räthe vierter Klasse, zu ernennen.
Finanz⸗Ministerium.
Dem im Finanz⸗-Ministerium angestellten Rechnungs-Rath
Unruh ist die Stelle des Vorstehers des AÄbrechnungs— . für die Reichssteuern in diesem Ministerium verliehen worden. Der bisher im Zoll⸗ und Steuer⸗Rechnungsbureau des Reichs⸗Schatzamts angestellte Geheime expedierende Sekretär und Kalkulator, Rechnüngs⸗Rath Rich ter ist in gleicher Cigen⸗ schaft in das Finanz⸗-Ministerium übernommen worden.
Die Ziehung der 4 Klasse 190. Königlich preußischer Klassen⸗Lotterie wird am 12. d. M., Morgens 8 Uhr, im Ziehungs⸗Saale des Lotterie⸗Gebäudes ihren Anfang
nehmen. rl men Die Erneuerungsloose sowie die Freiloose zu dieser Klasse sind nach den S5 6. 6 und 15 des Lotterieplans, unter Vor— legüng der bezüglichen Loose aus der 3. Klasse, bis zum 2. d. M., Abends 6 Uhr, bei Verlust des Anrechts einzulösen. . Berlin, den 2. April 1894.
Königliche General⸗-Lotterie-Direktion.
Ministerium für Landwirthschaft, Doe mänen und Forsten.
Die Professoren und Lehrer an der Thierärztlichen Hoch⸗ schule hierselbst Eggeling, Dr. Fröhner, Dr. Schmaltz und Dr. Ostertag sind zu Mitglledern der Kommission für die Prüfung der Thierärzie, welche das Fähigkeitszeugniß für die Anstellung als beamteter Thierarzt zu erwerben beabsichtigen, ernannt worden.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗Angelegenheiten.
Der Regierungs- und Schulrath Karl Kloesel ist der Regierung zu Königsberg i. Pr., und
der Regierungs- und Schulrath Eduard Trieschmann der Regierung zu Köslin überwiesen worden.
Dem Direktor einer sechsklassigen höheren Lehranstalt Paul Kühns ist das Direktorat des Königlichen Real⸗Pro⸗ gymnasiums zu Nienburg a. W. übertragen worden.
Dem ordentlichen Seminarlehrer Karl Kasinski zu Rawitsch ist bei seinem Ausscheiden aus dem Amt das Prädikat Oberlehrer beigelegt worden.
Dr. Joseph Joachim-Stiftung. Bekanntmachung.
Anläßlich des fünfzigjährigen Künstler-Jubiläums des Professors Dr., Joseph Joachim, Kapellmeisters der König— lichen Akademie der Künste und Mitglieds des Direktoriums der Königlichen Hochschule für Musik, ist eine Stiftung errichtet worden, deren Zweck ist: unbemittelten Schülern der in Deutsch⸗ land vom Staat oder von Stadtgemeinden errichteten oder unterstützten musikalischen Lehranstalten ohne Unterschied des Alters, des Geschlechts, der Religion und der Staatsangehörig— keit Prämien in Gestalt von Streichinstrumenten (Geigen und Celli oder in Geld zu gewähren.
Bewerbungsfähig ist nur derjenige, welcher mindestens ein halbes Jahr einer der genannten Anstalten angehört hat und, da es sich in diesem Jahre um Verleihung von Instrumenten handelt, seine Ausbildung als Geiger beziehungsweise Cellist erfahren hat.
Bei der Bewerbung sind folgende Schriftstücke zureichen:
Rein vom Bewerber verfaßter kurzer Lebenslauf,
2) eine schriftliche Auskunft des Vorstands der vom Be⸗ werber besuchten Anstalt über Würdigkeit und Be⸗ dürftigkeit des Bewerbers, sowie die Genehmigung desselben zur Theilnahme an der Bewerbung auf Grund der zu bezeugenden Thatsache, daß der Be⸗ werber mindestens ein halbes Jahr der AÄnstalt an⸗ gehört hat.
Die Ausantwortung der zuerkannten Prämien erfolgt am L Oktober er. Eine Benachrichtigung der nicht berücksichtigten Bewerber sowie eine Rücksendung der eingereichten Schriftstücke findet nicht statt.
Geeignete Bewerber haben ihre Gesuche mit den in Vor⸗ stehendem geforderten Schriftstücken bis zum 1. Juni 1894 an den Inspektor Blankenberg, Berlin W., Potsdamer⸗ Straße 120, einzureichen.
Berlin, den 20. März 1894.
Der Vorsitzende des Kuratoriums. Joseph Joachim.
ein⸗
Angekommen: Seine Excellenz der Staats-Minister und Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten von Heyden, aus Pommern.
Aichtamtliches. Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 3. April.
Seine Majestät der Kaiser und König arbeiteten, wie aus Abbazia gemeldet wird, gestern , , und heute Vormittag mit dem Vertreter des Auswärtigen Amts sowie des Zivilkabinets, Gesandten Grafen zu Eulenburg.
Den Meldungen des „W. T. B.“ aus Abbazia entnehmen wir noch Folgendes: Ihre Majestäten der Kaiser und König und die Kaiserin und Königin unternahmen gestern Vormittag eine Promenade am Strande und wohnten sodann einem mehrstündigen Segelmanöver S. M. Schulschiffs „Moltke“ bei. Seine Masestät nahmen alsdann an Bord
des „Moltke“ das Mittagsmahl ein und kehrten um A/ Uhr
unter Salutschüssen und Hurrahrufen an Land zurück nach dem Lawn⸗Tennis-Platz, woselbst die Majestäten und die Kaiserlichen Prinzen längere Zeit dem Spiele beiwohnten.
Der Handels- und Schiffahrtsvertrag zwischen dem Deutschen Reich und Rußland nebst den in beiden Staaten erlassenen Durchführungsbestimmungen ist in dem so⸗ eben ausgegebenen Aprilheft des „Deutschen Handels-Archivs“ (Verlag von Mittler und Sohn in Berlin) veröffentlicht.
Der General der Kavallerie von Krosigk, à la suite des Leib-Garde⸗Husaren⸗Regiments und Inspekteur der 1. Kavallerie⸗Inspektion, und der General⸗Lieutenant von Leipziger, Gouverneur von Köln, haben Berlin verlassen.
Der Königliche Gesandte in Weimar, Geheime Legations⸗ Rath von Derenthall hat einen kurzen Urlaub nach Berlin angetreten.
Der hiesige chilenische Gesandte Don Gonzalo Bülnes ist von Rom, wohin er sich vor einigen Wochen begeben hatte, nach Berlin zurückgekehrt und hat die Geschäfte der Gesandt⸗ schaft wieder übernommen.
Der Regierungs-Assessor Gerlach zu Reichenbach i. Schl. ist der Königlichen Regierung zu Oppeln zur weiteren dienst⸗ lichen Verwendung überwiesen worden.
Der bisher beurlaubte Regierungs-Assessor Winckler ist dem Landrath des Kreises Glatz, Regierungsbezirk Breslau, und der neuernannte Regierungs-⸗Assessor von Stockhausen aus Liegnitz dem Landrath des Kreises Franzburg bis auf weiteres zur Hilfeleistung in den landraͤthlichen Geschäften zugetheilt worden.
Die Regierungs⸗Referendare Snethlage aus Koblenz, Hoche aus Liegnitz, von Starck aus Cassel, von Klitz ing aus Oppeln, Preuß aus Königsberg und Traugott von Jagow aus Potsdam haben die zweite Staatsprüfung für den höheren Verwaltungsdienst bestanden.
Bayern.
In einer am Sonntag in Endorf abgehaltenen Zentrums versammlung gab, wie „W. T. B.“ meldet, der Neichstags⸗ Abgeordnete Dr. Schaedler die Erklärung ab, daß die bayerischen Zentrumsabgeordneten eine Lostrenn ung von der Zentrumsfraktion des Reichstags gegen— wärtig weder für nothwendig noch für wünschenswerth erachten, ebensowenig wie eine besondere Gruppenbildung, trotz aller Betonung der bayerischen Eigenart.
Württemberg.
Ihre Majestät die Königin ist, wie der St⸗A. f. W.“ meldet, infolge einer Zellgewebe⸗- Entzündung am Bein ge⸗ nöthigt, das Bett zu hüten, und muß sich daher wenigstens an den beiden nächsten Tagen versagen, an den Hochzeitsfest⸗ lichkeiten theilzunehmen.
Seine Kaiserliche und Königliche Hoheit der Erzherzog Albrecht von Oesterreich traf gestern Mittag mit Seiner Königlichen Hoheit dem Prinzen Johann Georg von Sachsen um 12 Uhr 45 Minuten mittels Sonderzugs in Stuttgart ein und wurde von Seiner Majestät dem König, Allerhöchstwelcher österreichische Uniform angelegt hatte, sowle von den Prinzen des Königlichen Hauses, der Generalität und den Hofchargen empfangen. Nach dem Abschreiten der Ehren⸗Kompagnie, während dessen die Musik die öster⸗ reichische Hymne intonierte, fuhren der Erzherzog mit dem König, der Prinz Johann Georg mit dem Herzog Albrecht nach dem Kronprinzlichen Palais. Auf dem Wege dorthin begrüßte eine zahlreiche Menschenmenge die er ,, mit enthusiastischen Hochrufen. Nach 6 Uhr Abends trafen Ihre Königlichen Hoheiten der Prinz und die Prinzessin ö August von Sachsen ein und wurden von Zeiner Majestäͤt dem König, in Vertretung Ihrer Majestät der Königin von Ihrer Königlichen eher der Herzogin Albrecht, und von den anwesenden Prinzen auf dem Bahnhofe bewillkommnet und nach dem en n h on geleitet. Seine Kaiserliche und Königliche
oheit der Erzherzog Ludwig Viktor von Oesterreich ist ebenfalls gestern in Stuttgart angekommen. Um 8 Uhr „6 Minuten Abends erfolgte die Ankunft Ihrer Königlichen 3 des Prinzen 9 der Prinzessin
athilde und des Prinzen Albert von Sachsen. Höchstdieselben wurden am Bahnhofe, wo eine Ehren⸗ kompagnie vom Infanterie⸗ Regiment Nr. 121 mit der Regimentsmusik, die die e
ische Nationalhymne an⸗ stimmte, aufgestellt war, von Seiner Majestät dem König empfangen. Nach herzlicher Begrüßung und nach dem Ab⸗ schreiten der Ehren⸗Kompagnie wurde die Fahrt nach dem Residenzschlosse angetreten. . .