Nr. 14, — versetzt. Dr. Heimlich, Ober⸗Stabsarzt 1. Kl. und Regts. Arzt vom Drag. . hn Albrecht von e. Eitthau) Nr. J, mit Pension nebst Aussicht auf Anstellung im Zivildienst und seiner bisherigen Uniferm, Dr. Müller, Stabs⸗ und Bats. Arjt vom 2 Bat. Inf. Regts. Herzog von Holstein (Holstein. Nr. 86, mit
nsion, Dr. Kraner, Stabsarzt der Res. vom Landw. Bezirk
tettin, Dr. Kohn II., Stabsarzt der Res. vom Landw. Bezirk L Breslau, Dr. Caspar, Stabsarzt der Landw. 1. Aufgebots vom Landw. Bezirk Naugard, diesem mit seiner bisherigen Uniform, Dr. Cohn, Stabsarzt der Landw. 1. Aufgebots vom Landw. Bezirk III Berlin, Dr. Schmidt, Stabsarzt der Landw. 2. Aufgebots vom Landm. Bezirk 111 Berlin, Dr. Schede, Stabsarzt der Landw. 2. Aufgebots vom Landw. Bezirk Magdeburg, Dr. Hölzinger, Stabs⸗ arzt der Landw. 2. Aufgebots vom Landw. Bezirk Donaueschingen, — der Abschied bewilligt. Dr., Krüger, Assist. Arzt 2. Kl. vom Inf. Regt. Herzog von Holstein (Holstein) Nr, S5, aus dem aktiven Sanitäts-Korps ausgeschieden und zu den Sanitäts-Offizieren der Res. übergetreten.
Beamte der Militär⸗Verwaltung.
Durch Verfügung des Kriegs-Ministerium s. 8 Fe— bruar. Rosiny, Ingen. der Armee⸗Konservenfabrik zu Mainz, nach Spandau (Armee, Konservenfahrih versetzt. . .
27. Februar. Beseke, Müller, Proviantmeister in Colmar bezw. Gumbinnen, nach Köln bezw. Colmar versetzt. .
3. März. Eppert, Proviantamtsanwärter, als Proviantamts—⸗ Assist. in Spandau angestellt. Braun, Proviantamts⸗-Assist. in Spandau, nach Breslau versetzt. .
22. März. Ramsch, Zahlmstr. vom J. Bat. 1. Garde⸗Regts. zu Fuß, auf seinen Antrag zum 1. April d. J. mit Pension in den Ruhestand versetzt.
23. März. Beutel, Rechnungs⸗Rath, Kriegs⸗-Zahlmstr. und Aber⸗Buchhalter bei der General-Militärkasse, auf seinen Antrag mit Pension in den Ruhestand versetzt, Fricke, Büchsenmacher vom 2. Bat. Gren. Regts. König Friedrich J. (4. Ostpreuß.) Nr. 5, Benz, Büchsenmacher vom 1. Bat. Königin Augusta Garde⸗-Gren. Regts. Nr. 4 Gennburg, Büchsenmacher vom 1. Bat. Gren. Regt. König Friedrich J. (4. Ostpreuß.) Nr. 5, van der Linde, Zeughaus⸗Büchsfenmacher vom Art. Depot Erfurt, Turath, Büchsen⸗ macher vom 3. Bat. 3. Thüring. Inf. Regts. Nr. 71, — vom 1. April 1894 ab zu Ober⸗Büchsenmachern, Fricke bei der Gewehr⸗ fabrik Danzig, Benz und Gennburg bei, der Gewehrfabrik Spandau, van der Linde und Turath bei der Gewehrfabrik Erfurt ernannt. .
Durch Verfügung der General-Kommandos. Zahl⸗ meister. a. Versetzt: Nickel vom 2. Bat. J7. Thüring. Inf. Regts. Nr. 96, zum 3. Bat. Inf. Regts. Fürst Leopold von Anhalt— Dessau (1. Magdeburg.) Nr. 26, Herb st vom 3. Bat. 3. Thüring. Inf. Regts. Nr. 71, zum 2. Bat, 7. Thüring. Inf. Regts. Nr. 96, Moll vom 2. Bat. Westfäl. Fuß⸗Art. Regts. Nr. 7, statt zum 2. Bat. Inf. Regts. Herwarth von Bittenfeld (1. Westfäl) Nr. 13, zum 2. Bat. Inf. Regts. Herzog Ferdinand von Braunschweig 8. Westfäl.) Nr. 57; B. infolge Ernennung zugetheilt: Schind⸗ helm dem 3. Bat. 3. Thüring. Inf. Regts. Nr. 71, Röttinger dem 4. Bat. 4 Thüring. Inf. Regts. Nr. 72 Gerke dem 4. Bat. ö Fürst Leopold von Anhalt⸗Dessau (1. Magdeburg.)
x. 26
XIII. (Königlich Württembergisches) Armee⸗Korps.
Offiziere, Portepee⸗Fähnriche ꝛc. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. 27. März. v. Gilgenheim b, Königl. preuß. Oberst und Chef des Generalstabs des Armee⸗Korps, von dem Kommando nach Württem⸗ berg behufs Verwendung als Kommandeur des Inf. Regts. Herwarth von Bittenfeld (1. Westf) Nr. 13 enthoben. v. Sroß gen. von Schwarzhoff, Königl. preuß. Major bisher im Generalstab des X. Armee⸗Korps, kommandiert nach Württemberg, mit der Wahr⸗ nehmung der Geschäfte des Chefs des Generalstabs des Armee⸗Korps beauftragt. Dopffel, Major z. D. und Kommandeur des Landw. Bezirks Hall, mit der Uniform des 8. Inf. Regts. Nr. 125 Groß⸗ herzog Friedrich von Baden zur Verfügung des Kriegs⸗Ministeriums 3. und, zum Inspizienten der Waffen bei den Truppen ze. er⸗ nannt. Zobel, Major z. D. und Kommandeur des Landw. Bezirks Mergentheim, in gleicher Eigenschaft zum Landw. Bezirk Hall ver⸗ setzt. Roth, Major im Feld⸗Art. Regt. König Karl Nr. 13, mit Pension zur Disp. gestellt und zum Kommandeur des Landw. Bezirks. Mergentheim ernannt. Fritsch. Hauptmann und Battr. Chef im 2. Feld⸗Art. Regt. Nr. 29 Prinz⸗Regent Luitpold von Bayern, in die erste Hauptmannsstelle des Feldart. Regts. König Karl Nr. 13 versetzt. Kleemann, Hauptm. im 2. Feld⸗Art. Regt. Nr. 29 Prinz⸗Regent Luitpold von Bayern, zum Battr. Chef ernannt. Niemann, * Lt. im Train⸗Bat. Nr. 13, in das 2. Feld⸗ Art. Regt. Nr. 29 Prinz⸗Regent Luitpold von Bayern, Hoch, See. Lt. im Pion. Bat. Nr. 13, in das Train⸗Bat. Nr. 13, — persetzt. Degen, Hauptm. und Komp, Chef im Inf. Regt. Alt⸗Württemberg Nr. 191, mit Pension zur Disp. gestellt und zum Bezirksoffizier beim Landw. Bezirk Leonberg ernannt. Schenk, Hauptm, im Inf. Regt. Kaiser Wilhelm, König von Preußen Nr. 120, als Komp. Chef in das Inf. Regt. Alt⸗Württemberg Nr. 121 versetzt. Rapp,
auptm. und Komp, Chef, im 4. Inf. Regt. Nr. 122 Kaiser Franz
, von Oesterreich, König von Ungarn, mit Pension zur Disp. gestellt und zum Bezirksoffizier beim Landw. Bezirk Ravensburg er⸗ nannt. Krauß, Hauptm. im Gren. Regt. König Karl Nr. 123, als Komp. Chef in das 4. Inf. Regt. Nr. 122 Kaiser Franz Joseph von Desterreich, König von Ungarn, versetzt. Menze! J.. Sec. Lt. im Inf. Regt. König Wilhelm J. Nr. 124, unter Versetzung in das Gren. Regt. König Karl Nr. 123, zum Pr. Lt. befördert. ĩ
Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. 27. März. Lehr, Major 4. D., mit der Erlaubniß zum ferneren Tragen der Uniform des 5. Inf. Regts. Nr. 126 Großherzog Friedrich von Baden ö. der Stellung als Inspizient der Waffen bei den Truppen re. ent⸗
oben.
Im Sanitäts⸗Korps. 31. März. Pfleiderer, Unter⸗ arzt der Res. vom Landw. Bezirk Leonberg. Dr. Mann, Unter arzt der Landw. 1. Aufgebots vom Landw. Beyirt Stuttgart, — zu Assist. Aerzten 2. Kl. ernannt. — Den Stabsärzten: Dr. Steudel im Inf. Regt. Kaiser Friedrich, König von Preußen Nr. 126, behufs Uebertritts in die Königl. preuß. Armee, Dr. Kreuser der Landw. 2. Aufgebots vom Landw. Bezirk Biberach, Dr. Rem bold der Landw. 2. Aufgebots vom Landw. Bezirk Stuttgart, Dr. Gaupp der Landw. 2. Aufgebots vom Landw. Bezirk Gmünd, Dr. Willemer, Dr. Teuffel der Landw. J. Aufgebots vom Landw. Bezirk Reut⸗ lingen, — der Abschied bewilligt.
Beamte der Militär⸗Verwaltung.
31. März. Die mit Wahrnehmung von Zahlmeisterstellen beauf⸗ tragten Zahlmeister⸗Aspiranten: Jauch beim 4. Bat. Gren. Regts Königin Olga Nr. 119, Pgh! beim 4. Bat. 4. Inf. Regts. Nr. 122 Kaiser Franz Joseph von Oesterreich, König von Ungarn,. Eis fel der beim 4. Bat. Inf. Regts. Alt⸗Württemberg Nr. 1231, Kernich beim 4. Bat. 8. Inf. Regts. Nr. 126, Großeherzog Friedrich von Baden, Ströbel beim 2. Bat. Inf. Regts. Alt⸗Württemberg Nr. 121, Schrenk beim 4. Bat, Inf. Regts. Kaiser Wilhelm, König von Preußen Nr. 120, Schindler beim 4. Bat. Inf. Regts. König Wilhelm J. Nr. 124, Schweizer beim 4. Bat. Inf. Regts. Kaiser Friedrich, König von Preußen, Nr. 125, Ost berg beim 3. 2 at. 4. Inf. Regts. Nr. 122, Kaiser Franz Joseph von Qesterreich, König von Ungarn, — zu Zahlmeistern ernannt. — Den Ober-Apothekern der Landwehr; Jack, Eberhard vom Landw. Bezirk Um, Hart— mann vom Landw. Bezirk Stuttgart, Kaiser vom Landw. Bezirk Reutlingen, — der Abschied bewilligt.
Vrenstischer Landtag. Haus der Abgeordneten. 39. Sitzung vom 3. 7April 1894.
— —
Bei der Berathung (s. den Anfangsbericht in der
Dienstagsnummer d. Bl.) des Antrags des Abg. Dr. Eckels (nl.) u. Gen.:
Die Königliche Staatsregierung zu ersuchen, eine gefetzliche Aenderung des 5 39 Abs. I der Vormundschaftsordnung vom 3. Juli 1875 dahin gehend herbeizuführen, daß die dauernde Belegung von Mündelgeldern bei den Sparkassen kommunaler Korporationen
für zulaͤssig erklärt wird,
nahm nach der Begründung durch den Antragsteller der Justiz⸗Minister das Wort zu folgender, gestern nur im Auszug mitgetheilten Rede:
Justiz⸗Minister Dr. von Schelling:
Ich stehe insofern auf dem Standpunkt des Herrn Antragstel⸗ lers, als auch ich die Benutzung der obrigkeitlich bestätigten Spar⸗ kassen zur Anlegung von Mündelgeldern in vielen Fällen, insbesondere bei Mündelvermögen von geringem Betrage, für durchaus zweckmäßig erachte. Eine hiervon verschiedene Frage aber ist es, ob es angezeigt erscheinen kann, in diese Materie im Wege eines besonderen Landes⸗ gesetzes einzugreifen. Ich bin dieser Frage nähergetreten; schon im Frühjahr vorigen Jahres, als eine entsprechende Petition in der Kom— mission des Abgeordnetenhauses Anklang gefunden hatte, habe ich Um⸗ frage bei den Vorständen der Ober⸗Landesgerichte gehalten. Es sind dabei auseinandergehende Ansichten hervorgetreten; es sind auch sach⸗ liche Bedenken gegen die erweiterte Benutzung der Sparkassen geltend gemacht und insbesondere aus dem niedrigen Zinssatz hergeleitet worden, den ein Theil der Sparkassen gewährt. Ich habe indessen die Sache nicht auf sich beruhen lassen, sondern habe mich demnächst mit dem für das Sparkassenwesen zuständigen Ressort⸗Minister, dem Herrn Minister des Innern, über die näheren Modalitäten eines etwa zu erlassenden Landesgesetzes in Verbindung gesetzt. Ich habe es aber auch für nöthig erachtet, dem Herrn Finanz⸗Minister Gelegenheit zu einer Aeußerung zu geben, da ich es meinerseits nicht für ausgeschlossen erachte, daß ein vermehrter Zufluß der Mündelgelder zu den Spar— kassen eine ungünstige Beeinflussung der Kurse der preußischen Staats— papiere herbeiführt, es aber vielleicht Mittel giebt, um diese Rück⸗ wirkung zu vermeiden, ohne im übrigen die erweiterte Benutzung der Sparkassen zu beeinträchtigen.
Die eingeleiteten Verhandlungen haben noch zu keinem Ergebniß geführt; ich bin daher nicht im stande, über die Stellung der Staats⸗ regierung eine nähere Mittheilung zu machen. Da indessen die Be⸗ rathung innerhalb der Staatsregierung sich im wesentlichen auf der— selben Linie wie der vorliegende Antrag bewegt, so habe ich meiner— seits keine Veranlassung, der Annahme des Antrags zu widersprechen.
Abg. von Eynern (nJ.) hält eine allgemeine gesetzliche Vor⸗ schrift für bedenklich, weil die kommunalen Sparkassen noch nicht all—
emein solche Sicherheit böten, daß man sie unbedingt in allen
ällen zur Anlage der Mündelgelder verwenden könnte. Man müßte erst ihre Solidität prüfen. Es gebe é , welche ein vollständiges Geschäftsunternehmen darstellen; das scheine auch bei der Sparkasse in Verden in Hannover, die durch Spekulationen Ver⸗ luste erlitten, der Fall gewesen zu sein.
Finanz⸗Minister Dr. Miquel:
Meine Herren! Der Herr Justiz⸗Minister hat bereits erklärt, daß die hier in diesem Antrag angeregten Fragen zur Zeit der Erwägung der Staatsregierung unterliegen; aber auch bei dieser Erwägung, die in verschiedenen Ressorts stattfindet, ist doch schon hervorgetreten, daß man sehr zweifelhaft sein kann, ob, wenn man namentlich aner— kennt, daß eine allgemeine Revision des Sparkassenwesens durch ein noch zu erlassendes allgemeines Sparkassengesetz nöthig ist, es rathsam sein möchte, in diesem Augenblick diesen einen Punkt herauszugreifen. In dieser Beziehung, glaube ich, sind die Bemerkungen, die Herr Abg. von Eynern gemacht hat, durchaus zu beachten.
Unser Sparkassenwesen hat sich ja sehr verschiedenartig gestaltet. Eine durchgreifende gleichartige Regelung wie in anderen Ländern hat nicht stattgefunden. Ich bin persönlich der Meinung, daß eine Zentralisation des Sparkassenwesens, wie sie beispielsweise in Frankreich stattfindet, wo die Sparkassen mehr oder weniger nur Filialen der allgemeinen französischen Finanzverwaltung sind, durchaus nicht wünschenswerth ist. (Sehr richtig!)
Ich bin der Meinung, daß unser Sparkassenwesen im großen Ganzen sich auf der Basis der Selbstverwaltung, nach den verschiedenen Verhältnissen in den einzelnen Landes theilen, sehr günstig gestaltet hat, und daß man sich hüten muß, übermäßig reglementierend und zentralisierend in diese Entwickelung einzugreifen. Das schließt aber nach meiner Meinung doch nicht aus, daß man gewisse Grundregeln der Verwaltung, namentlich der finanziellen Gebahrung der Sparkassen, auch gesetzlich fixieren kann und fixieren muß, und ich bin persönlich der Meinung, daß vielfach die Entwickelung unseres Sparkassenwesens hier und da doch schon so erhebliche Miß⸗ stände gezeigt hat, namentlich durch die Entwickelung von Sparkassen nach Art der Bankinstitute, daß es durchaus erwünscht sein wird, ein solches allgemeines Gesetz demnächst mal zur Berathung zu stellen.
Dazu gehört nun auch namentlich die eine wichtige Frage, in— wieweit man für die Sparkassen, die ja nach ihrer kommunalen Natur immer geneigt sein werden — und das ist sogar bis zu einem gewissen Grade ein Vorzug —, dem kommunalen und lokalen Kredit⸗ bedürfnisse zu dienen, Vorschriften geben muß, die sichern, daß sie neben dieser Funktion, die sie allerdings in vollkommen berechtigter Weise wahrzunehmen bestrebt sind, doch den genügenden Antheil der Sparkasseneinlagen in solchen Mitteln deponieren, welche jederzeit flüssig zu machen sind, was heute in einer hier und da geradezu ge— fährlichen Weise vielfach versäumt wird. Ich kenne städtische Sparkassen sowoh!l wie Kreissparkassen, die fast ihre ge⸗ sammten Gelder festgelegt haben dadurch, daß sie städtische
Anleihen einfach oder die Kreisschulden übernehmen, sodaß sie, wenn mal eine Krisis käme, irgend welche flüssigen Mittel, um einen Anlauf auf die Sparkassen abzuwehren, nicht besitzen, ja, daß sie nicht einmal Mittel besitzen, welche sie bei der Reichsbank flüssig machen könnten, um einem solchen plötzlich eintretenden Bedarf gerecht zu werden.
Das ist die andere Seite der Entwickelung. Also ich stimme darin vollständig überein, daß wir jedenfalls demnächst in einer vor⸗ sichtigen, die Selbstverwaltung nicht übermäßig beschränkenden, die wirthschaftlichen und sozialen Verhältnisse der einzelnen Landestheile genügend berücksichtigenden Weise ein allgemeines Sparkassengesetz werden erlassen müssen.
Nun scheint es mir etwas bedenklich, wenn wir vor einer solchem Stelle stehen, in diesem einen Punkt eine besondere Aenderung machen zu sollen, um so mehr, als ja zweifellos der Herr Abg. von Eynern vollständig recht hat, daß die Sicherheit, welche die Sparkassen bieten, sehr verschiedenartig ist, und zwar nicht bloß nach der Richtung ihres Geschäftsbetriebes hin, ob eine solche Sparkasse gewissermaßen riskante Bankgeschäfte betreibt oder tgicht, sondern auch nach der Seite der Garantien, die überhaupt der ganzen Sparkassenverwaltung unter⸗ liegen. Meine Herren, wir haben noch heute auch in der Provinz Hannover eine Anzahl von Sparkaffen, von denen es zweifelhaft ist, wer eigentlich für die Verpflichtungen der Sparkassen haftet, ob sie wirklich kommunale Institute sind in dem Sinne, daß der kommunale Verband dafür aufkommen muß, oder ob sie eigene Kor— porationen bilden, die selbständige Geschäfte mit der Ge— meinde ihrerseits zu machen in der Lage sind, sodaß man garnicht weiß, wer eigentlich schließlich für die Verpflichtungen aufzukommen hat. Ob man unter diesen Umständen einen solchen allgemeinen Satz hinstellen will, daß die Vormünder berechtigt sind, dauernd ihre An⸗ leihen bei der Sparkasse zu belegen, ohne daß man unterscheidet zwischen der größeren oder geringeren Garantie, die die Sparkasse bietet, ohne daß man unterscheidet zwischen dem höheren oder geringeren Zinsfuße, den die Sparkasse gewährt, ohne daß man unter— scheidet zwischen der Höhe des Betrags, den die Vormünder dauernd bei der Sparkasse belegen — das scheint mir doch sehr fraglich zu sein. Kleine Beträge vorübergehend bei einer Sparkasse zu belegen, die man augenblicklich nicht anderswo rentbar machen kann, ist schon heute zulässig und wird von keiner Seite bestritten; aber dauernd große Summen bei Sparkassen zu belegen, die hohe Zinsen geben, ist vielleicht erst recht bedenklich, weil dieienigen Sparkassen, die besonders hohe Zinsen geben, in der Regel nicht diejenigen sind, die den sichersten und solidesten Geschäftsbetrieb haben. (Sehr richtig!)
Wenn Sie diesen Antrag so gestalten wollen, daß Sie die ganze Frage der Staatsregierung zur Verfügung geben als Material bei der Frage der Neuordnung des Sparkassenwesens, so würde ich nicht das geringste Bedenken haben. Ich will mich durchaus nicht rein negativ gegen diesen Antrag verhalten; aber der Antrag lautet so, daß die Staatsregierung ersucht werden soll, sofort in dieser einen Beziehung eine gesetzliche Aenderung eintreten zu lassen. Das scheint mir etwas zu weit zu gehen. Vielleicht möchte der Herr Antragsteller seinen Zweck, die Sache in Fluß zu bringen und die Erwägungen in dieser Beziebung zu beschleunigen, erreichen, wenn er dem Antrag nach der bezeichneten Richtung eine etwas andere Fassung geben wollte.
Abg. Dr. Klasing (kons. : Wir stehen dem Antrage sympathisch gegenüber, halten es aber für unzweckmäßig, daß der Vormundschafts—⸗ richter prüfen soll, ob eine kommunale Sparkasse die genügende Sicherheit biete oder nicht. Der Richter ist zu einer solchen Prufung nicht im stande, und die Sparkassen können auch die Prüfung ihrer Kreditfähigkeit durch einen Einzelrichter nicht zulassen. Wir sind damit einverstanden, daß die ganze Angelegenheit der Staats⸗ regierung als Material für die Revision der Sparkassengesetzgebung überwiesen wird.
Abg. Dr. Eckels (nl. ; Ich habe kein Gesetz vorgeschlagen, sondern nur die Vorlegung eines solchen angeregt; die Ausführung würde also unter Wahrung aller möglichen Kautelen der Regierung obliegen. Die Kreditwürdigkeit der Sparkassen würde natürlich die Voraussetzung dafür sein, daß ihnen Mündelgelder anvertraut werden können. Der Fall in Verden war ein Ausnahmefall; sonst sind die Sparkassen, namentlich in Hannover, sehr solide verwaltet. Das Wesentlichste ist aber, daß eine vollständige Rechtsverwirrung herrscht. Bei dem einen Amtsgericht wird die Sache so, bei dem andern anders gehandhabt. Im Interesse der Sache bin ich damit einderstanden, daß die Sache der Regierung zur Erwägung überwiesen wird.
Nachdem noch der Abg. von Eynern (nl) sich mit dieser Aenderung des Antrags einverstanden erklärt hat, wird der geänderte Antrag einstimmig angenommen.
Der Antrag des Abg. Dr. Krause (nl) auf Annahme eines Gesetzentwurfs, betreffend die Gleichstellung der Notare mit den anderen Beamten bezüglich der Strafen bei Nicht— verwendung der tarifmäßigen Stempel, wird von den Abgg. Krause (nl) und Dr. Klasing (kons.) empfohlen; letzterer empfiehlt auch die Beseitigung der persoͤnlichen Haft— barkeit der Notare für den Stempel.
Finanz⸗Minister Dr. Miquel:
Ich möchte auf die weiteren Anregungen und Ausführungen der Herren wegen anderweiter Normierung der Verantwortlichkeit der Beamten und Notare nicht eingehen zur Zeit, sondern mich an den hier vorliegenden Gesetzentwurf halten. Ich bin nun zwar nicht in der Lage, namens der Staatsregierung ausdrückliche und bestimmte Erklärungen über diesen Gesetzentwurf abzugeben, stehe aber nicht an zu sagen, daß die beiden Ressort⸗Minister, der Herr Justiz⸗Minister und der Finanz⸗Minister, gegen den Inhalt dieses aus der Initiative des Hauses hervorgegangenen Gesetzentwurfs kein Bedenken haben. Wir sind der Ansicht, daß kein genügender Grund vorliegt, die Ausnahmsbestim⸗ mungen, welche die Kabinetsordnung vom 28. Oktober 1836 in Betreff der Haftbarkeit der Notare macht wegen nicht richtiger Ver— wendung tarifmäßiger Stempel, aufrecht zu erhalten. Die bisherige Erfahrung giebt dazu keinen Grund. Wir haben das Vertrauen zu den Notaren ebenso gut wie zu den Beamten, daß sie mit Gewissen⸗ haftigkeit und Sorgfalt bei der Verwendung tarifmäßiger Stempel verfahren werden, auch ohne daß diese Ausnahmsbestimmungen für die Notare bestehen bleiben.
Der Gesetzentwurf sieht ja vor, daß die doch in einzelnen Fällen unentbehrliche Möglichkeit, auf Ordnungsstrafen zu erkennen, welche ja auch gegen Beamte besteht, in Zukunft jedenfalls auch für die Notare bestehen bleibt. Ich verstehe wenigstens den Inhalt dieses Gesetzes in diesem Sinne. Ich glaube, es ist in dieser Beziehung alles gewahrt. Ein dringendes Bedürfniß für dieses Gesetz scheint uns zwar nicht vorzuliegen, da im großen und ganzen, wie der Herr Antragsteller wohl selbst nicht bestreiten wird, mit großer Konnivenz und Liberalität gegenüber den Notaren verfahren wird. Aber es könnten doch sich dann und wann einzelne Landgerichts-Präsidenten gesetzlich geradezu verpflichtet halten, eine andere Praxis durchzuführen, und man würde ja dem in keiner Weise entgegentreten können und auch nicht entgegentreten dürfen. So meine ich, nach dieser Richtung ist namentlich auf Grund eines neuerlich vorgekommenen Falles ein Be⸗ dürfniß nicht ganz zu bestreiten. Wie gesagt, wir, die nächstbetheiligten Minister, haben gegen diesen Antrag kein Bedenken, und ich zweifle nicht, daß das Staats-Ministerium sich ebenfalls dieser Auffassung anschließen wird.
Der Antrag wird darauf in zweiter Lesung genehmigt.
,
Es folgt die Berathung von Petitionen. Die Petition des a trats zu Arneburg wegen Errichtung
eines periodischen Gerichtstags wird durch
Tagesordnung erledigt, die
hausen nach Gieboldehausen, von Neumagen.
Bezüglich des Baues einer Eisenbahn Landeshut — Grüßau — Schömberg — Landesgrenze beantragt die Kommission ebenfalls Der Antrag wird ange— ein gleicher Antrag auf Weiterbau der
Oeffentlicher Anzeiger.
die Ueberweisung als Material.
nommen; ebenso
1. Untersuchungs⸗ Sachen.
2. Aufgebote, Zustellungen u. dergl.
3. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. .
4. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc.
5. Verloosung ꝛc. von Werthpapieren.
; N 2 . 165
1) Untersuchungs⸗Sachen. 859 Steckbrief.
Gegen den unten beschriebenen Opernsänger Roberto Stagno, geboren am 10. Oktober 1840 zu Palermo in Italien, ist in den Akten J. V. B. 116. 93 die Untersuchungshaft wegen schwerer Ur— kundenfälschung und verleumderischer Beleidigung verhängt, weil derselbe Ausländer ist und sich auf ordnungsmäßige Ladung vor Gericht nicht gestellt hat. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Untersuchungsgefängniß zu Berlin, Alt⸗ Moabit Nr. 122, abzuliefern.
Berlin, den 30. März 1894.
Königliche Staatsanwaltschaft. J.
Beschreibung: Alter 53 Jahre, Größe 1,57 m, Statur mittel, Haare dunkel, Stirn frei, Bart schwarzer Vollbart, Augenbrauen dunkelbraun, Augen grau, Nase gewöhnlich, Mund gewöhnlich, Zähne vollständig, Kinn spitz, Gesicht oval, Gesichtsfarbe braun, Sprache italienisch.
866 Steckbrief.
Gegen den unten beschriebenen Privatsekretär Josef Finazer, geboren am 25. Januar 1833 zu Friest in Oesterreich, ist in den Akten J. V. B. 116. 93 die Untersuchungshaft wegen Beihilfe zur schweren Urkundenfälschung und verleumderischen Beleidigung verhängt, weil derselbe Ausländer ist und sich auf ordnungsmäßige Ladung vor Gericht nicht gestellt hat. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Untersuchungs-Gefängniß zu Berlin, Alt⸗— Moabit Nr. 122., abzuliesern.
Berlin, den 30. März 1894.
Königliche Staatsanwaltschaft. J.
Beschreibung: Alter 61 Jahre, Größe 1,85 m, Statur schlank, Haare blond, Stirn frei, Bart grauer Backen⸗ und Schnurrbart, Augenbrauen blond, Augen grau, Nase gewöhnlich, Mund ge— wöhnlich, Zähne defekt, Kinn spitz, Gesicht oval, Gesichtsfarbe gesund, Sprache deutsch und italienisch.
76596
1) Friedrich Johann Rulla, geboren am 20. Sep⸗ tember 1871 zu Gosda, zuletzt daselbst aufhältlich,
2 Alfred Rubin, geboren am 21. Februar 1871 zu Jessen, zuletzt daselbst aufhältlich,
3) Paul Ernst Karisch, geboren am 28. Sep⸗ tember 1871 zu Slamen, zuletzt daselbst aufhältlich,
4) Heinrich Paul. Gustav Friedrich Hermann, geboren am 29. März 1871 zu Spremberg, zuletzt daselbst aufhältlich,
5) Emil Albert Reinhold Jache, geboren am 5. Dezember 1871 zu Spremberg, zuletzt daselbst aufhältlich, ‚
6) Friedrich Carl Heinrich Judisch, geboren am 5. April 1871 zu Spremberg, zuletzt daselbst auf⸗ hältlich, .
7 Carl Heinrich Wilhelm Judisch, geboren am 9. März 1871 zu Spremberg, zuletzt daselbst auf⸗ häͤltlich,
s) Karl Heinrich Adolf Köpke, geboren am 8. September 1871 zu Spremberg, zuletzt daselbst aufhältlich,
9) August Max Richard Minks, geboren am 30. Oktober 1871 zu Spremberg, zuletzt daselbst aufhältlich,
10) Friedrich Wilhelm Franz Lischka, geboren am 19. Januar 1871 zu Kottbus, zuletzt daselbst aufhältlich,
11) Carl Ferdinand 84 Vogel, geboren am 21. Mai 1871 zu Kottbus, zuletzt daselbst aufhältlich,
12) Friedrich Wilhelm Britzke, geboren am 2. November 1872 zu Kottbus, zuletzt daselbst auf⸗ hältlich,
13) Robert Paul Richard Dittmann, geboren zu Kottbus, zuletzt daselbst aufhältlich,
14) Heinrich Paul Förster, geboren am 19. Fe⸗ bruar 1872 zu Kottbus, zuletzt daselbst aufhältlich,
15) Carl Waldemar Geiersbach, geboren am 3. September 1872 zu Kottbus, zuletzt daselbst aufhältlich,
16) Theodor Arthur Reinhold Hoffmann, ge⸗ boren am 30. März 1872 zu Kottbus, zuletzt daselbst aufhãltlich,
17 Hugo Wilhelm Emil Kalien, geboren am ! . 1872 zu Kottbus, zuletzt daselbst auf⸗ ältlich,
18 Friedrich Wilhelm Lehmann, geboren am hanf hi 1872 zu Kottbus, zuletzt daselbst auf⸗ ältlich,
19 Paul Wilhelm Otto Noack, geboren am Hit ih 1872 zu Kottbus, zuletzt daselbst auf⸗ ältlich,
20) Gustar Otto Staninder, geboren am in rn 1872 zu Kottbus, zuletzt daselbst auf⸗ ältlich,
21) Heinrich Friedrich Wilhelm Schulze, . girl Juli 1872 zu Kottbus, zuletzt daselbst auf⸗ ältlich,
22) Albert Wilhelm Balduin Scholz, geboren l gertember 1872 zu Kottbus, zuletzt daselbst aufhältlich,
* Rudolf Franz Otto Vogel, geboren am gen ö 1873 zu Kottbus, zuletzt daselbst auf⸗ ältlich,
24) Johann Friedrich Schötz,
v
geboren am
etition eines Kaufmanns und 9 rikbesitzers zu München⸗Gladbach wegen Rückerstattung von ebäudesteuer der Regierung zur Berücksichtigung überwiesen. Die Petition wegen des Baues einer Eisenbahn von Kulmsee nach Melno wird nach dem Beschluß des Hauses der Regierung als Material überwiesen, ebenso die Petition wegen Erbauung von Bahnen von Unislaw nach Kulm, von Nord— Trier⸗Ruwer nach
ebergang zur
Die Kommission beantragt:
betreffen.
Eisenbahnlinie Breslau — Ströbel nach der Gebirgsbahn Glatz— Dittersbach, bezüglich der Bahn von Velgast nach Richten⸗ berg, bezüglich des Baues einer Spessartbahn und bezüglich der Linie Korbach —Thalitter —Herzhausen — Frankenberg. Eine Petition des Vorstandes des Hannoverschen Städte— vereins verlangt den Erlaß eines neuen Sparkassengesetzes.
In Erwägung, daß der Erlaß eines neuen Sparkassengesetzes zwar erforderlich erscheint, den der Petition zu Grunde gelegten Leit sätzen jedoch nicht in allen Punkten beigepflichtet werden kann, die Petition der Regierung als Material zu überweisen.
Abg. Freiherr von Richthofen⸗Fauer (kons) empfiehlt diesen Antrag, indem er namentlich die Leitsätze bekämpft, welche die Be— freiung der Kommunalkassen von der Staatsaufsicht und das freie Verfügungsrecht der Kommunen über die Ueberschüsse der Sparkassen
Der Antrag wird angenommen.
Kanals.)
weichen werde, um Kommissionen zu Schlusses der Session nothwendig sei.
Schluß 2*½ Uhr. (Zweite Berathung der Vorlage wegen des
Die Petition vormaliger hannoverscher Kreis⸗ und Amts⸗ hauptmänner wegen Gewährung von Ruhegehaltszulagen, welche die Kommission zur Erwägung überweisen will, wird nach dem Widerspruch des Vertreters der Regierung, Geheimen Dber⸗ Regierungs⸗Raths Harder, ordnung erledigt.
Auf eine Anregung des Abg. Rickert (fr. Vg), den Etat in erster Linie fertig ö e. von Koeller, daß dies seine Absicht fei, von der er nur ab⸗
durch Uebergang zur Taget⸗
zu stellen, erklärt der Präsident
ewisse Vorlagen moͤglichst bald an die ringen, was im Inkeresse des baldigen
11 Uhr. lbe⸗Trave⸗
Nächste Sitzung Mittwo
5. Kommandit ⸗GHesellschaften auf Aktien u. Aktien ⸗Gesellsch. . Erwerbs. und Wirthschafts⸗Genossenschaften. S8. Niederlaffung 2c. von Rechtsanwälten.
9. Bank⸗Ausweise.
10. Verschiedene Bekanntmachungen.
8. Oktober 1870 zu Steinitz, zuletzt daselbst auf— hältlich,
25) Friedrich Ernst Paul Nahorka, geboren am 4. Januar 1871 zu Brieske, zuletzt daselbst auf⸗ hältlich,
werden beschuldigt, als Wehrpflichtige in der Ab— sicht, sich dem Eintritte in den Dienst des stehenden Heeres oder der Flotte zu entziehen, ohne Erlaubniß das Bundesgebiet verlassen oder nach erreichtem militärpflichtigen Alter sich außerhalb des Bundes⸗ gebietes aufgehalten zu haben, Vergehen gegen F 140 Abs. 1 Nr. 1 Str. ⸗G.-B. Dieselben werden auf den 23. Juni 1894, Vormittags 9 Uhr, vor die Erste Strafkammer des Königlichen Land— gerichts zu Kottbus zur Hauptverhandlung geladen. Bei unentschuldigtem Ausbleiben werden dieselben auf Grund der nach 5 472 der Strafprozeßordnung von den Zivilvorsitzenden der Ersatzkommissionen a. zu Spremberg vom 27. Oktober 1893, b. des Stadtkreises zu Kottbus vom 2. Januar 1894 und C. zu Kalau vom 18. und 19. Januar 1894 über die der Anklage zu Grunde liegenden Thatsachen aus⸗ gestellten Erklärungen verurtheilt werden. Akten— zeichen: M 32/94.
Kottbus, den 13. März 1894. Königliche Staatsanwaltschaft.
71660 Oeffentliche Ladung.
Die nachbenannten Perfonen:
1) Knecht Stanislaus Ratajczak, geboren am 4. April 1871 in Garaszewo, Kreis Posen, zuletzt in Alt⸗Tucheband, Kreis Königsberg N. M.,
2) Arbeiter Gustav Adolf Janzen, geboren am 18. August 18669 in Marienburg, zuletzt in Bär⸗ walde N.⸗M.,
3) Student Paul Julius Behrend, geboren am 21. September 1866 in Küstrin, zuletzt in Küstrin,
4) Georg Hermann Willy Kohn, geboren am 14. März 1870 in Königsberg N.⸗M., zuletzt in Königsberg N. M., .
5) Wilhelm August Grams, geboren am 3. August 1872 in Küstrin, zuletzt in Küstrin,
6) August Wilhelm Schwarz, geboren am 11. Juli 1872 in Zicher, Kreis Königsberg N. M., zuletzt in Zicher,
7 Wilhelm Carl Neupert, geboren am 20. Mai 1872 in Damm, Kreis Königsberg N.⸗M. zuletzt in Damm,
8) August Carl Wilhelm Runge, geboren am 19. Dezember 1872 in Voigtsdorf, Kreis Königs⸗ berg N.⸗M., zuletzt in Voigtsdorf,
9) Johannes Julius Gustav Hübner, geboren am 24. Dezember (September?) 1872 in Zaäckerick, Kreis Königsberg N.⸗M., zuletzt in Zäckerick,
109 August Julius Gustav Peter, geboren am 3. März 1872 in Schönfließ N.⸗M., zuletzt in Schönfließ N. M.,
1I) Paul Waldemar Friedrich Müller, geboren am 5. Mai 1872 in Grünrade, Kreis Königs—⸗ berg N.-M., zuletzt in Grünrade,
12) Paul Hermann Carl Heine, geboren am 21. Jult 1872 in Klossow, Kreis Königsberg N. M. zuletzt in Klossow,
13) Dito Emil Wendt (auch Wenck genannt), geboren am 23. März 1872 in Kietz, Kreis Königs⸗ berg N. M., zuletzt in Kietz,
14) Carl Hermann Kriedemann, geboren am 11. September 1872 in Schmarfendorf, Kreis . N.⸗M., zuletzt in Schmarfendorf,
werden beschuldigt, als Wehrpflichtige in der Absicht, sich dem Eintritte in den Dienst des , Heeres oder der Flotte zu entziehen, ohne Erlaubniß das Bundes⸗ gebiet verlassen zu haben oder nach erreichtem militär⸗ pflichtigen Alter sich außerhalb des Bundesgebiets aufzuhalten — Vergehen gegen § 140 Abs. 1 Nr. 1 Str. G. B. Dieselben werden auf den 7. Juni 1894, Mittags 12 Uhr, vor die Strafkammer bei dem Königlichen Amtsgericht zu Küstrin zur Hauptverhandlung geladen. Bei un⸗ entschuldigtem Ausbleiben werden dieselben auf Grund der nach 5 472 der Strafprozeßordnung von den Herren Zibil⸗-Vorsitzenden der Königl. Kreis—⸗ Ersatz⸗Kommissionen zu Posen, Marienburg und Königsberg N.⸗M. über die der Anklage zu Grunde liegenden Thatsachen ausgestellten Erklärungen ver⸗ urtheilt werden.
Landsberg a. W., den 23. Februar 1894.
Königliche Staatsanwaltschaft.
2) Aufgebote, Zustellungen und dergl.
691 Zwangsversteigerung.
Im Wege der Zwangsvollstrekung soll das im Grundbuche von den Umgebungen Berlins im Kreise Nieder⸗Barnim Band 14 Nr. 819 auf den Namen der Ehefrau des Müllermeisters Adolf. Malzahn, Caroline, geb. Springborn, zu Berlin eingetragene, in der Reinickendorferstraße Nr. 1860. belegene Grundstück am 29. Mai 1894, Vormittags 105 Uhr, vor dem , n, de. Gericht, an Ge⸗ richtsstelle, Neue Friedrichstr. Nr. 13, Hof, Flügel C., Erdgeschoß, Saal Nr. 40, versteigert werden. Das
Grundstück, dessen Größe nicht bekannt, ist nicht
zur Grundsteuer, dagegen mit 9495 M Nutzungs⸗ werth zur Gehäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuch⸗ blatts, etwaige Abschätzungen und andere, das Grundstück betreffende Nachweisungen, sowie beson⸗ dere Kaufbedingungen können in der Gerichtsschrei⸗ berei ebenda, i, D., Zimmer Nr. 17, eingesehen werden. Alle Realberechtigten werden aufgefordert, die nicht von selbst auf den Ersteher übergehenden Ansprüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grund⸗ buche zur Zeit der Eintragung des Versteigerungs—⸗ vermerks nicht hervorging, insbesondere derartige Forderungen von Kapital, Zinsen, wiederkehrenden Hebungen oder Kosten, spätestens im Versteigerungs—⸗ termin vor der Aufforderung zur Abgabe von Ge— boten anzumelden und, falls der betreibende Gläubiger widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des geringften Gebots nicht berücksichtigt werden und bei Ver⸗ theilung des Kaufgeldes gegen die berücksichtigten Ansprüche im Range zurücktreten. Diejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigen⸗ falls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 1. Juni 1894, Mittags 12 Uhr, an Gerichtsstelle, wie oben angegeben, verkündet werden. Berlin, den 27. März 1894. Königliches Amtsgericht J. Abtheilung 88.
263] Zwangsversteigerung.
Das im Grundbuche von Neu⸗Köln Band 2 Nr. 125 auf den Namen der am 12. Juni 1893 ver⸗ storbenen Wittwe Witte, Henriette Louise Philippine, geborenen Springmann, eingetragene, jetzt deren Testamentserben gehörige, in der Wallstraße Nr. 2 belegene Grundstück soll auf Antrag der sämmtlichen Testamentserben, vertreten durch die Rechtsanwälte Justiz⸗Rath Hecker und Dr. Tettenborn hier⸗ selbst zum Zwecke der Auseinandersetzung unter den Miteigenthümern am 23. Mai 1894, Vor⸗ mittags 1090 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, an Gerichtsstelle, Neue Friedrichstraße 13, Hof, Flügel C., parterre, Saal 36, zwangsweis— versteigert werden. Das Grundstück ist mit 7090 Nutzungswerth zur Gebäudesteuer veranlagt. Aus⸗ zug aus der Steuerrolle, beglaubigte Ab⸗ schrift des Grundbuchblatts, etwaige Abschätzungen und andere das Grundstück betreffende Nachweisungen, sowie ö, Kaufbedingungen können in der Gerichtsschreiberei ebenda, Flügel D., Zimmer 41, eingesehen werden. Diejenigen, welche das Eigen⸗ thum des Grundstücks beanspruchen, werden auf— gefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Verfahrens herbehzuführen, widrigenfalls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den ,, an die Stelle des Grundstücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 23. Mai 1894, Mittags L2 Uhr, an Gerichtsstelle verkündet werden. Die am 2. Mai d. J. anstehenden Termine werden aufgehoben.
Berlin, den 28. März 1894.
Königliches Amtsgericht J. Abtheilung 86.
877 nn, ,, ,
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von den Umgebungen im Kreise Niederbarnim Band 96 Nr. 3865 auf den Namen des Tischlermeisters Richard Neumeyer hier einge⸗ tragene, Kolbergerstraße Nr. 31 belegene Grundstück am 2A. Mai 1894, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, an Gerichtsstelle, Neue Friedrichstraße Nr. 15, 60 Eingang C., Erdgeschoß, Saal Nr. 40 versteigert werden. Das Grundstück hat einen Flächeninhalt von 4 a 44 4m und ist mit 2,61 M Reinertrag zur Grund⸗ steuer, für das Etatsjahr 1895/96 mit 5320 A Nutzungswerth zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grund⸗ buchblatts, etwaige Abschätzungen und andere das Grundstück betreffende Nachweisungen, sowie beson⸗ dere Kaufbedingungen können in der Gerichts⸗ chreiberei ebenda, Zimmer 42, eingesehen werden. lle Realberechtigten werden aufgefordert, die nicht von selbst auf den Ersteher übergehenden Ansprüche, deten Vorhandensein; oder Betrag aus dem Grundbuche zur Zeit der Eintragung des Ver⸗ steigerungsvermerks nicht hervorging, insbesondere derartige Forderungen von Kapital, Zinsen, wieder⸗ kehrenden Hebungen oder Kosten, spätestens im Ver⸗ steigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, falls der betreibende Gläubiger widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls bieselben bei gel f n des eringsten Gebots 36 berücksichtigt werden und ei Vertheilung des Kaufgeldes gegen die berück« . Ansprüche im Range zuruͤcktreten. Die⸗ enigen, welche das Eigenthum des Grundstücks be—⸗ anspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungtztermins die Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls nach gel. tem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den? . an die Stelle des Grundstücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 21. Mai
1894, Mittags 12 Uhr, an Gerichtsstelle, wie oben, verkündet werden. Berlin, den 28. März 1894. Königliches Amtsgericht J. Abtheilung 87.
882
In Sachen des St. Thomae Hofes, vertreten durch den Provisor H. Nabel hier, Klägers, wider den Zimmermeister Carl Lampe in Wiedelah, Beklagten, wegen Forderung, wird, nachdem auf Antrag des Klägers die Beschlagnahme des dem Beklagten ge— hörigen, Neupetrithorfeldmark Bl. III. Nr. 185 b. I. an der ,, belegenen Grundstücks zu a h3 qm sammt Wohnhause No. ass. 6222 zum Zwecke der Zwangsversteigerung durch Beschluß vom 31. März e, n. auch die Eintragung dieses Beschlusses im Grundbuche am 24. März c. erfolgt ist. Termin zur Zwangsversteigerung auf den 14. Juli d. J., Morgens 11 Uhr, vor Herzog⸗ lichem Amtsgerichte hierselbst, Auguststraße 6, Zim⸗ mer Nr. 42, angesetzt, in welchem die Hypokhek⸗ gläubiger die Hypothekenbriefe zu überreichen haben.
Braunschweig, den 28. Marz 1894.
Herzogliches Amtsgericht. V. von Münchhausen.
872
Zur Zwangsversteigerung des dem verstorbenen Arbeitsmann Freitag in Rehna gehörigen Wohn⸗ hauses Nr. 543 an der Krugstraße daselbst steht nach dem am 16. Januar 1894 erlassenen Verkaufs⸗ proklame der Ueberbotstermin auf Sonnabend, den 28. April E894, Vormittags 11 Uhr, an. Derselbe wird hierdurch in Erinnerung gebracht mit dem Bemerken, . in dem heute statt⸗ gefundenen ersten Verkaufstermine für das beregte Grundstück ein Bot nicht abgegeben worden ist.
Rehna i. M., den 31. Marz 1894.
Großherzogliches Amtsgericht.
1032
Zur Zwangsversteigerung des dem Pantoffel macher Goewe in Röbel gehörigen Wohnhauses Nr. 51 zu Röbel steht der Ueberbotstermin auf Dienstag, den 24. April 1894, Vormittags 11 Uhr, an. Derselbe wird hiedurch öffentlich in Erinnerung 66 mit dem Bemerken, daß in dem ersten Ver⸗ aufstermine für das beregte Grundstück ein Bot von 3300 S abgegeben worden ist.
Röbel, den 2. April 1894.
Großherzoglich Mecklenburg⸗Schwerinsches Amtsgericht.
873]
In Sachen, betr. den Zwangsverkauf der Gast⸗ wirth ö Grundstücke zu Kröpelin ist zur Abnahme der Rechnung des Verwalters, zur Erklärung über den Theilungsplan und zur Vor⸗ nahme der Vertheilung Termin auf Freitag, den * . 1894, Nachmittags 2 e, be⸗ immt.
Kröpelin, den 24. März 1894.
Großherzogliches Amtsgericht.
881
In Sachen, betreffend die Zwangsversteigerung der dem Häusler Westendorf zu Brunshaupten ge⸗ hörigen Häuslerei Nr. 40 daselbst hat das Groß⸗ herzogliche Amtsgericht zur Abnahme der Rechnung des Sequesters, zur Erklärung über den Theilungs⸗ plan, sowie zur Vornahme der Vertheilung Termin auf Freitag, den 20. April 18894, Mittags E2 Ühr, bestimmt. Der Theilungsplan und die Rechnung des Sequesters werden zur Einsicht der Betheiligten auf der Gerichtsschreiberei nieder gelegt sein.
Kröpelin, den 24. März 1894.
Großherzogliches Amtsgericht.
ug.
Das Aufgebotsverfahren haben .
1) Frau Baronin E. de Wellens in , v. d. Höhe, bezüglich des Braunschweigischen Thaler⸗Looses Serie 8857 Nr. 45,
2) der Rittergutsbesitzer Lieutenant a. D. Hoß⸗ mann auf Heiland⸗Kauffung bei Schönau in Schle— sien namens seiner minder. Tochter Agathe Hoß⸗ mann bezüglich des Braunschweigischen 20 Thaler⸗ Looses Serie 3305 Nr. 2A,
3) die Erben des weiland Zündholzfabrikanten Wilhelm Schroeter in Wieda, bezüglich der Ver⸗ feen rr Nr. 3429 vom J. Januar 1882, inhalts welcher der vorgenannte Fabrikant Wilhelm Schroeter hei, der Braunschweigischen Lebens« versicherungsgesellschaft ä t sein Leben zum Be⸗ trage von 7000 „ versichert hatte,
3 der Goldarbeiter Carl Brandes und dessen Fhefrau, Anna, geb. Bartels, sowie der Maurer Christian Stichhan hier bezüglich des für die Erben des Johann Joachim Bötticher an
a. dem den Antragstellern Eheleute Brandes ge⸗ hörigen Nr. 1637 ö der neuen Knochenhauerstraße hier belegenen Hause und b. dem dem Antragsteller Stichhan gehörigen Nr. 98 Blatt 1IV. des Feldrisses en auf der Wendenmasch belegenen Grundstücke * 9a 44m
(150 2 e W
hypothekaris. versicherten Erbenzinskapitals zu 40 Marien⸗Gulden, .
. 5 KJ ö. 2 3 ö — 8 *
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