1894 / 86 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 12 Apr 1894 18:00:01 GMT) scan diff

Nun sagt der Herr Vorredner, um auch auf die materlelle Seite einzugehen, diese Schiffer wären gar nicht Interessenten, und es sei ungerecht, ihnen überhaupt Gebühren abzunehmen. Wenn man aber den Standpunkt der Kompetenz festhält, so hat die Frage, ob eine Gebühr im einzelnen Fall zu erheben ist, diejenige Behörde zu ent— scheiden, welche kompetent ist, die Gebühren überhaupt aufzulegen. Das Haus kann vielleicht seine Ansicht aussprechen, daß die Staats- regierung von dieser Befugniß im einzelnen Fall keinen zweckmäßigen Gebrauch gemacht hat. Aber wenn die Staatsregierung verfassungs⸗ mäßig berechtigt ist, solche Gebühren aufzuerlegen, so ist sie auch allein kompetent, darüber zu entscheiden, von welchen Personen diese Gebühren zu erheben sind.

Was aber die innere Zweckmäßigkeit und Berechtigung einer solchen Gebühr betrifft, so glaube ich, irrt sich der Herr Vorredner noch mehr, denn wie lag die Sache? Es wurde bei Auftreten der Cholera in den Grenzgebieten von Rußland ganz ernstlich erwogen und von einer Reihe von Männern der Sanitätspolizei, von sachkundigen Männern auf diesem Gebiet empfohlen, die Grenze überhaupt zu sperren. Von anderer Seite wurde der Vorschlag gemacht, eine Art Quarantäne einzurichten für die betreffenden Schiffer oder Flößer; endlich wählte man den mildesten Weg, derartige Stationen ein⸗ zurichten, wo die Schiffe untersucht, desinfiziert, ärztliche Hilfe zur Disposition gestellt und gutes Wasser verabreicht wurde. Es wurden diese Stationen sogar als Lazarethe eingerichtet. Nun weiß man aus der Er⸗ fahrung, wie gerade die Cholerakontagia sich auf dem Wasserin so gefährlicher Weise verbreiten, und wie gerade diejenigen, die das Wasser befahren, persönlich am allermeisten gefährdet sind, von der Cholera ergriffen zu werden. Diese Maßregeln sind also direkt und wesentlich im Interesse gerade dieser Personen getroffen worden. Daß dabei auch ein allgemeines Interesse vorliegt, durch eine genügende Kontrole dieser Personen, die den Fluß hinauf⸗ und hinunterfahren, die Ver⸗ breitung der Cholera ins Land hinein zu verhüten, ist ja zweifellos richtig. Gerade deswegen hat man gesagt, zwei Drittel der Gesammt⸗ kosten soll die Allgemeinheit übernehmen. Aber es ist billig, da es sich um ein höheres Interesse auch der betheiligten Schiffahrtsbevölke⸗ rung handelt, sie wenigstens zu einem mäßigen Theil mit heran zuziehen.

Ich glaube, wenn man sich einen charakteristischen Fall, wo eine Mitheranziehung der vorzugsweise Betheiligten in Frage kommt, ge⸗ wissermaßen in einem Lehrbuch konstruieren wollte, um ein Beispiel zu geben, wodurch sich eine Gebühr unterscheidet beispielsweise von einer Abgabe, so hätte man kaum einen charakteristischeren Fall finden können, als den vorliegenden. Nun habe ich in der Kommission zu⸗ gegeben, daß bei der Unmöglichkeit, sowohl die Gesammtkosten als die Einnahmen durch die Beiträge der Betheiligten das erste Mal zu— treffend zu berechnen, die Gebühr zu hoch gewesen und über das Verhältniß von J: 3 hinübergegangen ist. Ich habe die bestimmte Absicht der Staatsregierung ausgesprochen, in dieser Beziehung jetzt Aenderungen eintreten zu lassen. Die Gebühren werden sich also erheblich ermäßigen. Es wird auch wahrscheinlich ein anderes Verhältniß, welches vielleicht etwas zu ungünstig für die Flößer ursprünglich gegriffen war, zwischen den eigentlichen Schiffern und Flößern eintreten. Aber die Gebühr selbst zu dem Zweck und in dem Wesen, wie ich es geschildert habe, zu erheben, war durchaus berechtigt und auch der Billigkeit entsprechend, und wenn der Landrath des vorzugsweise betheiligten Kreises Brom⸗ berg selbst anerkennt, daß nunmehr die Klagen und Beschwerden, die bisher erhoben sind, wohl beseitigt sein könnten, so wäre ich der Meinung, es könnte der Abg. Gothein sich auch dabei beruhigen,

Abg. von Buch (kons. ): Die Anschauung des Abg. Gothein wurde in der Budgetkommission von keiner Seite getheilt, sondern allgemein wurde das Recht der Staatsregierung zu solchen Maß— regeln zum Schutze des Landes anerkannt. Es würde unbillig sein, wenn die Kosten insgesammt auf die Staatskasse übernommen wür— den, da an dem Verkehr die Schiffer und die hinter ihnen stehenden

Händler ein Interesse haben. Man hat allgemein noch weitere Sperrmaßregeln gefordert, als die Regierung angeordnet hat.

Abg. Gothein (fr. Vg.): Die Maßregeln selbst bemängele ich nicht; ich tadele es nur, daß die Schiffer als die Interessenten be⸗ lastet werden, während die ,, offenkundig im Interesse der gesammten Bevölkerung getroffen wurde. Wohin würden wir kommen, wenn jede Stadtgemeinde Gebühren für solche Einrich⸗ tungen erhebt, die vielleicht ganz unzweckmäßig sind?

Finanz⸗Minister Dr. Miquel:

Meine Herren! Der Herr Vorredner spricht immer von einer unnöthigen Verkehrsbeschränkung Die Sache liegt genau umgekehrt, wie der Herr Abg. von Buch schon dargelegt hat. Wenn wir diese Einrichtung, für deren Benutzung Gebühren erhoben werden sollen, nicht getroffen hätten, so wäre nichts Anderes übrig geblieben, als die Grenze überhaupt zu sperren. Ja, ich kann aus dem Bericht des Herrn Ober⸗Präsidenten von Westpreußen konstatieren, daß die öffent⸗ liche Meinung in Westpreußen gerade dies Verlangen gestellt hat. (Sehr richtig! rechts) Die Staatsregierung ist es gewesen, welche durch diese milderen Maßregeln die Erbaltung des Verkehrs ermög— lichte, und daß dies ganz entschieden im Interesse der Flößer und Schiffer lag; daß sie dabei eine besonderes separates Interesse hatten, in ihrem Betrieb nicht gestört zu werden, kann doch kein Mensch bezwei⸗ feln. Aber gegenüber den nochmaligen Behauptungen des Herrn Vor— redners muß ich nochmals darauf zurückkommen, wie er sich die Sache eigentlich konstruiert. Er bestreitet der Staatsregierung nicht die Be—⸗ fugniß, für gewisse Fälle Gebühren zu erheben. Gut, wenn die Staatsregierung dazu befugt ist, wer soll dann entscheiden, von welchen Personen die Gebühren zu erheben sind? (Zuruf rechts: Der Abg. Gothein! Heiterkeit. Das kann doch nur die Staatsregierung, und nicht der Herr Abg. Gothein, darüber kann nicht der geringste Zweifel sein.

Ich habe ausführlich dargelegt ich will nicht darauf zurück— kommen, Herr von Buch hat es ebenfalls scharf hervorgehoben —, daß hier allerdings ein besonderes, vorzugsweises Interesse der betheiligten Schiffer und Flößer vorliegt. Gewiß ist, wie ich schon sagte, das ganze Land hier auch interessirt, und daher sind ja auch zwei

Drittel der Kosten auf den Staat genommen. Dies Prinzip, das wir hier geltend machen, ist in dem Kommunalgesetz ganz konsequent durchgeführt für alle Kommunen, und wenn die Kommunen solche Gebühren erheben, so handeln sie in Zukunft ganz ihrem verfassungs⸗ mäßigen Recht entsprechend, und die Kommunen werden das kann man ihnen zutrauen nicht, wie der Herr Vorredner an— nimmt, diese Gebühren von beliebigen Personen erheben (sehr richtig), sondern von denjenigen Personen, welche wirklich vorzugsweise ein Interesse daran haben. Selbst wenn der

Herr Vorredner Recht hätte, daß hier eigentlich zweckmäßig Gebühren nicht hätten erhoben werden dürfen, ist der Antrag doch nicht zutreffend, weil er in die von ihm selbst anerkannte Kompetenz, das verfassungsmäßige Recht der Staatsregierung, eingreift, solche Gebühren nach ihrer Auffassung einzuführen und richtig zu bemessen. Ist denn schon jemals Klage darüber geführt, daß für Desinfektions⸗ anstalten, die die Kommunen einrichten, Gebühren erhoben sind? Da kann man ebenso gut sagen: für diese Des⸗ infektionsastalten giebt es keine ganz besonders Interessierte, sondern die Allgemeinheit ist dabei interessiert. Gewiß ist die All⸗ gemeinheit interessiert; aber diejenigen, die da vor Krankheit geschützt werden, sind vorzugsweise interessiert, genau so wie bei den Kranken⸗ häusern. Ich bitte nochmals, den Antrag abzulehnen.

Abg. von Schalscha (Zentr.): Daß jemand, der desinfiziert worden, darüber ungehalten ist, daß er dafür bezahlen soll, ist begreif⸗ lich; aber daß jemand, der diese unangenehme Prozedur nicht an sich hat vornehmen lassen, sich darüber aufhält, ist doch wunderbar. Sollen denn die Leute, welche mit einer die Ansteckungsgefahr in sich bergenden Person in Berührung kommen, derselben ausweichen?

Abg. Dr. Sattler (nl): Herr Gothein hätte in der Budget- nnn, seinen juristischen Scharfsinn an uns versuchen sollen, heute hat er doch wirklich keine Aussicht.

Unter Ablehnung des Antrags Gothein wird der Titel genehmigt.

Damit ist die zweite Berathung des Etats erledigt.

Es folgt die zweite Berathung des Etats⸗ und des An⸗ leihegesetzes; beide werden angenommen mit einem von den Abgg. Olzem (nl) und Freiherr von Zedlitz (fr. kons.) beantragten Zusatz, wonach die bis zur gesetzlichen Fest— stellung des Etats innerhalb der Grenzen desselben geleisteten Ausgaben nachträglich genehmigt werden.

Finanz⸗Minister Dr. Miquel:

Ich habe dem hohen Hause namens der Staatsregierung zu er— klären, daß sie mit dem Inhalt dieses Antrages der Herren Abgg. Olzem und Genossen, den § 2a in dieser Weise einzufügen, ein⸗ verstanden ist.

Ohne Debatte wird der Nachtrags⸗Etat wegen der Neuorgani sation der Eisenbahnverwaltung in zweiter Berathung genehmigt.

Der Gesetzentwurf, betreffend Regelung der Ver— hältnisse der bei der Umgestaltung der Eisenbahn— behörden nicht zur Verwendung gelangenden Be— amten wird der Budgetkommission überwiesen.

Schluß 3 Uhr. Nächste Sitzung Donnerstag 11 Uhr. (Erste Lesung des Kirchengesetzes.)

Statistik und Volkswirthschaft.

Geburts- und Sterblichkeitsverhältnisse in fünf deutschen Großstädten im Jahre 1893.

Ueber die wichtigsten Vorgänge der Bevölkerungsbewegung im Jahre 1893 liegen bereits für fünf der größten deuntschen Städte, nämlich für Berlin, Breslau, München, Dresden und Hamburg, Angaben vor, welche wir im Folgenden zusammenstellen:

Nach den von den betreffenden statistischen Aemtern aufgestellten Tabellen wurden im Jahre 1893

; todt⸗ auf 1000

lebend⸗ 9 geboren geboren Einwohner Berlin. 19710 1503 30,7 Breslau. 19309 403 36,0 München 65633 492 14125 36,7 Dresden. . 9 95] 406 10357 366 ,, 643 37,8

überhaupt geboren 51 213 12705

. 21993 Hierbei ist die mittlere Bevölkerung (Einwohnerzahl) der Städte wie folgt angenommen: Berlin zu 1669 133, Breslau zu 3652 457, München zu 335 000, Dresden zu 308930 und Hamburg leinschließlich der Vororte) zu 581 608.

Aus der obigen Zusammenstellung ergiebt sich,; daß die Todt⸗ eborenen in Berlin 2,93 ,, in Bern 3,17, München 3, 48, resden 3,9 und in Hamburg, 2,92 aller Geborenen ausmachten,

mithin der Antheil derselben in der sächsischen Hauptstadt am größten, in Hamburg aber am geringsten war. Für Berlin, Breslau, München und Hamburg liegen auch Angaben über die auße reh elich geborenen Kinder vor; die Zahl derselben belief sich in der Reichs⸗-Hauptstadt auf 6933 oder 13,594 00, in Breslau auf 2029 oder 15,97, in München auf 4157 oder 29,43 und in Hamburg auf 2631 oder 11,B96 990 aller Geborenen; sie war also in der bayerischen Hauptstadt verhältnißmäßig mehr als noch einmal so zrgh als in Hamburg und Berlin und nahezu doppelt so groß als in Breslau. Aehnlich verschieden wie die Geburts gestalteten sich auch die Sterblichkeitsverhältnisse in den fünf Berichtsstädten.

Es starben (mit Ausschluß der e tacho en,

; männl. weibl. überhaupt auf 1000 9 De, en Einwohner

Berlin .. 18 706 17 326 21,6

Bres lau .. 5335 4950 29,2

München .. 5349 4720 26, 2

Dresden. 3751 3499 7250 23,5

Hamburg 6396 5h07 11903 20,55.

Der NUeberschuß der Geborenen über die Gestorbenen oder die natürliche Bevölkerungszunahme betrug . in in in in in Berlin Breslau München Dresden Hamburg , . 2017 3 558 2701 9447 auf 1000 Ein⸗

wohner. 8,2 5,7 9, 8,7 16,2

Der außerordentlich hohe Ueberschuß der Lebendgeborenen über die Gestorbenen in Hamburg ist vorwiegend den sehr günstigen Sterb— lichkeitsverhältnissen im Berichtsjahre und den außerordentlich unQ— günstigen des Vorjahres zuzuschreiben. Wie stets beim Auftreten einer großen Seuche sind auch der Cholergepidemie des Jahres 1892 in Hamburg nehen den Kindern in erster Linie viele kränkliche und schwache ältere Personen zum Opfer gefallen, sodaß eine gesundere, lebenskräftigere Bevölkerung zurückblieb. Die Folge davon war eine erhöhte ihr und eine so geringe Sterblichkeitsziffer für 1893, wie sie seit 39 Jahren (1864) noch nicht beobachtet worden ist.

Die Zahl der Todesfälle wird, wie bekannt, in hervorragendem Maße von der Sterblichkeit der Kinder im ersten Leb ens⸗ jahre beeinflußt. Wir stellen deshalb die betreffenden Zahlen hier⸗ unter zusammen. Es starben:

in in in in in Berlin Breslau München Dresden Hamburg Kinder im 1. Lebensjahre 12 607 3697 204 2319 4108 in Prozent aller Gestor⸗

. 74165 35,0 41,97 32,0 34,5. Die Säuglingesterblichkeit in Berlin, Breslau und Hamburg war darnach ziemlich gleich groß; 5 war dieselbe in Dresden nicht unerheblich günstiger und in München bedeutend höher als in den anderen Berichtsstädten.

36 932 io 235 16 956 *)

*) Einschließlich sechs aufgefundener Leichen, für welche das Ge⸗ schlecht nicht angegeben ist.

.

Nach den wichtigeren Todesursachen ergab sich Folgendez. Es starben . in in in in in an Berlin Breslau München Dresden Hambu w 3 1 9 Masern u. Rötheln . K Diphtherie u. Kroupn. Keuchhusten. ; Unterleibstyphus Kindbettfieber .. Lungenschwindsucht j (einschl. Lungenblutung) 4451 Lungen- und Brustfell⸗ Entzündung ze. 12186 Magen u. Darmkatarrh und Entzündung 2567 Brechdurchfall . 2109 allen übrigen Krank-

heiten 63 7 050.

Bei Lungen⸗ und Brustfellentzündung ꝛc. sind Lungenentzündung nach. Masern sowie die akuten Erkrankungen der Athmungsorgant miteingerechnet. Unter den Sterbefällen an allen übrigen Krankheiten befanden sich in Berlin 336, in Breslau 76, in Dresden 103 und in Hamburg 131 Todesfälle an Influenza (Grippe).

Außer den an vorstehend verzeichneten Todesursachen Gestorbenen sind noch eine Anzahl Personen auf gewaltsame Weise um Leben gekommen, und zwar

in in

in in in durch Berlin Breslau München Dresden Damburg Verunglückung . 347 131 70 75 298 Selbstmord .. 505 148 69 177 225 Mord und Todt⸗ ß 8 2 6 4 2 zusammen 860 281 145 206 a5,

Im ganzen ergiebt sich aus den vorstehenden Angaben, daß wie 6 die Lungenkrankheiten auch im Jahre 1893 die meisten Opfer ein Fünftel bis ein Viertel aller Todesfälle und mehr gefordert haben. Bei den übrigen Todesursachen weisen die fünf Städte wesentliche Verschiedenheiten auf, z. B. Berlin und Breslau verhältnißmäßig hohe Sterblichkeiten an Diphtherie und Kroup fowie an Keuchhusten, München an den Krankheiten der Verdauungsorgane, Dresden speziell an Brechdurchfall.

Die Handelspolitik Oesterreich-Ungarns von 1875 bis 1892 in ihrem Verhältniß zum Deutschen Reich und zu dem westlichen Europa dargestellt von Pr. Johann von Bazant. Pr. 4 46. Leipzig, Verlag von Duncker u. Humblot.

Das von Schmoller herausgegebene Sammelwerk „Die Handels— politik der wichtigeren Kulturstaaten in den letzten Jahrzehnten“ ent—= hält aus der Feder von Dr. Alexander Peez im ersten Bande eine Darstellung der Handelspolitik Oesterreich-Ungarns. Ursprünglich sollte der Sektionschef im österreichischen Handels⸗Ministerium Pr. von Bazant jene Bearbeitung übernehmen, er war aber daran ver— hindert. Jetzt nun, nachdem er im Jahre 1893 aus dem Handels⸗-Ministerium geschieden, hat er seine frühere Absicht verwirklicht und die vorliegende Schrift, die keinen Theil jener Sammlung bilden soll, selbständig erscheinen lassen. Herr Dr. von Bazant war von 1876 bis 1881 als Zollreferent Mitarbeiter verschiedener österreichischer Handels-Minister und leitete in Verbindung mit einem Vertreter Ungarns die früheren Verhandlungen mit den Vertretern fremder Staaten und besonders auch des Deutschen Reicht. Er darf also auf diesem Gebiete besondere Kenntnisse und Sach— verständigkeit für I in Anspruch nehmen. Die vorliegende Arbeit, welche eine Uebersicht über die Entwickelung der österreichischen Handelspolitik giebt, insbesondere die Darlegung der stände vor Abschluß der jetzigen Verträge wie die t stellung der Zollverhandlungen, wird besonders in Deutschland interessieren, ist aber auch an sich ein werthvoller Beitrag zu der Geschichte der Handelspolitik überhaupt. Mit Bezug auf die letzten Jahre wird auf Seite 1093 u. ff. ziffermäßig ausgeführt, daß die vor Abschluß der jetzigen Verträge eingeführten deutschen Zölle auf Rohstoffe und Nahrungsmittel die Einfuhr aus Oesterreich⸗Ungarn nur zum theil einschränkten, während der Protektionismus Oesterreichs auf die Einfuhr von Fabrikaten aus Deutschland seine volle be— absichtigte Wirkung geäußert und dessen Einfuhr theils zurück— gedrängt, theils an der weiteren Zunahme verhindert hatte. Es folgt dann ((Seite 123 u. ff.) die historische Darstellung der am 3. November 1896 eingeleiteten Zollverhandlungen. Es heißt da: „Die Verhandlungen mit Deutschland waren nicht leicht. Die größte Schwierigkeit bestand darin, daß man deutscherseits wohl ausgiebige Ermäßigungen der österreichisch : unga⸗ rischen Industriezölle beanspruchte, ohne in eine entsprechende rn gung der Getreidezölle zu willigen. Lange hielt man an der Ermäßi— gung des deutschen. Weizenzolls von 5 auf bloß 4 ( fest und wies weitergehende Anträge beharrlich zurück . . . . Uebrigens hatte die Sprödigkeit der deutschen Regierung in dieser Beziehung für Oester— reich⸗Ungarn die gute Folge, daß der österreichischen Regierung, welche vor dem schutzzöllnerischen Parlament einen schweren Stand in Aussicht hatte, die Abwehr weitgehender Ansprüche der deutschen Unterhändler erleichtert und derart das Totalergebniß des Handels vertrags in der Wesenheit bedingt wurde.“ Seite 141 u. ff. werden die Zugeständnisse Oesterreichs charakterisiert, namentlich werden die , für Kautschukwaaren, Hartgummiwaaren, Wachstuch,

ohlleder, Lackleder, lederne Maschinentreibriemen, feine Lederwaaren, Pelzwerk, Korbflechtwaaren, Spielzeug, Bein- und Hornknöpfe als erhel⸗ lich bezeichnet. Man war (österreichischerseits) bemüht, die Zölle nicht unter das Maß des Zolltarifs von 1882 herabsinken zu lassen. Mit anderen Worten, wenn sich die autonome Tarifpolitik Oester— reich⸗ Ungarns zur Aufgabe gestellt hatte, neue Industrien zu ermög—⸗ lichen und vernachlässigte Zweige des Gewerbfleißes zu beleben, so be— wirkten die Ergebnisse der Vertragsverhandlungen darin einen Halt. Auf diesem Felde liegt manches gescheiterte Unternehmen, welches mit großen ö ins Werk gesetzt wurde und der übergroßen deutschen Konkurrenz nicht mehr entgegentreten kann. Andererseits war dieses Opfer nicht zu ersparen.! Der Ver— fasser faßt die Zugeständnisse Oesterreichs wie folgt zusammen (Seite 146): „Wag Oesterreich⸗ Ungarn in die Wagfchale legte, sind durchweg Verzichtleistungen auf den größeren und geringeren Schutz seiner eigenen Industrie; die Abstriche betragen in der großen Regel 20-25 610 von der Ziffer der autonomen Tarife; der Vertragß⸗ tarif stellt sich durchwegs höher als der Zolltarif vor 1878, und in den wichtigsten, für das Schutzzollsystem charakteristischen Klassen selbt höher als der Tarif vom Fahre 1882. Mit einem Worte, trotz mancher unvermeidlicher und auch mancher b zu vermeidender Durchbrechungen ist System des Zollschutzes nicht nur sondern

und ert aus den

inen des Freihandels gesiegt. Bei der ungünstigen Beurthei—⸗ . hier und da noch der Handelsvertrag mit Desterreich in Denischland findet, ist das vorstehend wieder gegebene Urtheil eines sacherständigen Oesterreichers gewiß von Interesse.

Zur Arbeiterbewegung.

In Leipzig beschäftigte sich am Montag eine Versammlung der Stein me se hrnf * wieder mit dem Lohntgrif. Obgleich auf einer Vereinbarung der Meister und Gehilfen beruhend, soll dieser Tarif doch nur auf wenigen Werkplätzen noch eingehalten werden. Die Versammlung beschloß, nunmehr eine öffentliche Versammlung aller in der Steinindustrie beschäftigten Arbeiter (inzuberufen und dort in Gegenwart der einzuladenden Arbeitgeber darüber zu be—⸗ rathen, ob wegen der herrschenden Zustände der Tarif nicht pon den Gehilfen aufzukündigen sei. „Am 29. April soll. in Leipzig eine Landesversammlung der sächsischen Steinmetzgehilfen usammentreten, in der sich Leipzig durch zwei Delegirte vertreten lassen wird. In einer J. der Holzarbeiter am Dienstag wurde näheres über die die Lohnverhältnisse betreffenden statistischen Erhebungen der Arbeiter mitgetheilt, die sich auf 346 hiesige Werkstätten und 1243 Gehilfen erstreckten. Von den Gehilfen waren S822 verheirathet und 421 ledig. Die Arbeiter der Mufik— inffrumenten Branche sind am besten geffellt. Die Pianoforte⸗Arbeiter erhalten z. B. einen durchschnittlichen Wochenlohn von 21 „6 für Verheirathete, von 17 6 für Unverheirathete. Die Pianoforte Arbeiter erreichen auch, das höchste Lebensalter, sie zählen durchschnittlich z Jahre, während die Gummidrechsler es nur auf einen Durch—Q schnitt von 25 Jahren bringen. Von 143 Pianoforte⸗Arbeitern, die an der Statistik betheiligt sind, waren nur 15 Mitglieder einer Organi⸗ sation. Dagegen waren von 55 Holzdrechslern 27 und von 30 Gummi— drechslern 16 organisierte Arbeiter. Holzarbeiter der Maschinenbranche haben einen Durchschnitts. Wochenlohn von 18,85 S6 für Verhei— rathete, von 15 ι für Unverheirathete. Der höchste von einem Leipziger Holzarbeiter überhaupt erreichte Wochenlohn betrug 40 (, der niedrigste s M Die Bau- und Möbeltischler sowie die Drechsler litten am meisten unter der Arbeitslosigkeit.

Hier in Berlin waren die Lederarbeiter, die in Buch— bindereien und Ledergalanteriewaaren⸗- Fabriken beschäftigt sind, am 10. 8. M. mit den in der Hausindustrie beschäftigten Berufs— genossen versammelt, um, wie die Berliner „Volks⸗Itg. berichtet, lber die Zweckmäßigkeit eines neu zu begründenden Fachvereins der dederarbeiter ꝛc., zu berathen. Die in der Versammlung anwesenden Vertreter des Verbandes der Buchbinder forderten zum Beitritt in ihren Verband auf und riethen von der Gründung eines selbständigen Fachvereins ab. Nach längeren Ausführungen über den Werth der lokalen oder zentralen Organisation wurde aber mit großer Mehrheit der Beschluß gefaßt, einen neuen Verein der Lederarbeiter zu be⸗ gründen. Eine große Anzahl der Versammlungstheilnehmer trat sofort dem Verein bei.

Zu dem Ausstand der Gasarbeiter in Wien schreibt man dem „Vorwärts“: Der Gasarbeiterstrike in Wien ist beendet pver—

regiment und 75 Gendarmen sind hingesendet. Alle Bür⸗ germeister haben Ansammlungen von mehr als zehn Personen verboten. Infolge Lohnstreits ist ein Aus stand in den Hoch⸗ öfen von Atthus ausgebrochen. Einer Antwerpener Meldung des W. T. B. zufolge plünderte ein Haufe Ausständiger in Boom den Laden eines Kolonialwagren⸗-Händlers und konnte uur dadurch ver⸗ trieben werden, daß die Gendarmen mit den Bajonetten vorgingen. Aus NewYork meldet W. T. B.: Nach Meldungen aus Uniontown in Pennsylvanien haben die Unruhen in der Kohlen gegend wieder begonnen; 400 Ausständige, von denen die Mehrzahl Ungarn waren, griffen eines der Werke an, mißhandelten die AÄrbei— tenden und leisteten dem Sheriff und seinen Beamten Widerstand. Aus Colum bus (Ohio) wird telegraphisch gemeldet: Ein Üeber— einkommen der Bergarbeiter der Vereinigten Staaten setzt den Beginn eines allgemeinen Ausstandes auf den 21. d. M. fest.

Die „Statistischen Uebersichten, betreffend den aus— wärtigen Handel, des österreichisch- ungarischen Zoll- gebiets“, die vom statistischen Departement im österreichifchen Händels Ministerium. zusammengestellt werden, enthalten in dem vorliegenden II. Heft: Die Waaren⸗Ein, und Ausfuhr im Februar 1894.

Literatur.

Rechts- und Staatswissenschaft.

Kr. PVositives internationales Privatrecht. Mit Uebersicht uber die Rechtsquellen von Dr. Theodor Niemeyer, Professor der Rechte an der Universität Kiel. Theil J. Das in Deutschland geltende internationale Privatrecht. Mit einer Uebersichts⸗ karte der im Deutschen Reich geltenden Privatrechtsfysteme. Leipzig 1894. Duncker u. Humblot. gr. 8. 109 S. 3 ½ Von herrschen“ der Bedeutung für das ganze Werk kann die Einleitung bezeichnet werden. Es seien einzelne Sätze mitgetheilt: ‚Man ist heute einig darüber, daß für den Richter eines jeden Rechtsgebiets die Normen unbedingt maßgebend sind, die das Recht dieses Gebiets für die Be⸗ handlung der Statutenkollision und die wir Kollisionsnormen nennen wollen.“... „Das erste Postulat einer positiven Wiffenschaft des internationalen Privatrechts ist hiernach die Feststellung der in den verschiedenen Rechtsgebieten vorhandenen Kollisionsnormen. Eine solche Feststellung muß sich in mehrfacher Beziehung fruchtbar erweisen: für die Praxis, für die Thegrie und fur die legislative Fortbildung des internationalen Privatrechts.“ Diesem letzten Satz ist dann eine aus⸗ führliche, unbedingt überzeugende Begründung gewidmet, in deren Verlauf sich die beachtenswerkhen Worte finden: „Je höher der Richter die Ehrenpflicht seines Berufs erfaßt, desto energischer wird er die Befugniß der Feststellung auswärtigen Rechts bethätigen.“ Erfreulich wird es, dann sein, wenn sich hieran Freude an vergleichender Rechtswissenschaft knüpft, für welche im Gebiet des Handelsrechts Dr. Oskar Borchardt in seinem großen Werk „Die Handelsgesetze des Erdballs“ (Berlin, R. v. Decker. Georg Schench) reichliches Material bietet, welches seiner gebührenden Verwerthung noch wartet. AÄnderweit

Rechtspartikularismus ausfüllen würde; nicht das Reichsrecht würde also, entscheiden, wieweit das Reichsrecht Geltung in internationaler Beziehung habe, sondern das Partikularrecht .. S. 13 1603 ist dann der Stoff des Gegenstandes bewältigt und in mustergültiger Ordnung vorgeführt. A: Uebersicht der Privatrechtsquellen. B. Die Kollisionsnormen. J. Reichsrecht. II. Staatsverträge deutscher Staaten miteinander. III. Die Cinzelstaaten. Den Abschluß macht ein aug⸗ giebiges Sachregister. Möge das Werk, dem ein gleiches jedenfalls in deutscher Literatur nicht zur Seite steht, die gebührende Beach tung und Verwerthung finden. .

Handbuch des Preußischen Familien- und Erb— rechts. Für die Praxis bearbeitet von 7 Zürn, Amtsrichter. Berlin 1854, Carl Heymann's Verlag. on diesem Werk liegt zunächst Band 1 vor: Das Preußi sche Eherecht und das Recht der Eltern und Kinder im Gebiete des Allgemeinen Landrechts mit Einschluß des lübischen Rechts und der Pommerschen Bauern ordnung (8. S. 255.ů S 4). Der Verfasser giebt sein Ziel dahin an; „in kurzer und leicht verständlicher Form eine übersichtliche Dar= stellung des Preußischen Familienrechts im Gebiete des Allgemeinen Preußischen Landrechts für den Gerichtsgebrauch zu geben. Das Buch soll namentlich dem Richter der freiwilligen Gerichtsbarkeit, dem Vormundschaftsrichter, dem Testaments⸗ und Nachlaßrichter und dem Grundbuchrichter, sowie dem Rechtsanwalt und Rotar als Hilfs, und Nachschlagebuch dienen; es wird aber auch dem, der in den hier be— handelten Rechtsstoff tiefer eindringen will, insbefondere dem sich für die große Staatsprüfung vorbereitenden Referendar einen Leitfaden bieten und auch dem Laien schnellen Aufschluß über manches Wissenswerthe geben. Die gute Anordnung ist aus dem systematischen Inhaltsverzeichniß S. VII- XXIII ersichtlich, ein ausgiebiges A⸗B C⸗Register macht den Abschluß. Da der Verfasser ein begrenztes Gebiet erörtert, fo konnte er sich Einzelfragen mit größerer Ausführlichkeit widmen, als dies in den bekannten und berühmten Lehrbüchern (Faster⸗ Eee ius, Dernburg) möglich ist; hiermit ist aber gerade ein wesentlicher Dienst geleistet, zumal die anderweite Literatur genau verzeichnet und die, Rechtsprechung sorgfältig benutzt und angegeben ist (sogar Bolze). Möge das fleißig gearbeitete Buch rasch bekannt werden und damit gesicherte Verbreitung und Benutzung finden. Als Band II ist Das Preußische Vormundschaftsrecht im Gebiete des Allgemeinen Land— rechts: in Aussicht genommen und dessen baldiges Erscheinen zugesagt. Als dritter Band schließt sich dann das bereits 1892 in gleichem Verlage erschienene Handbuch des Preußischen Erbrechts“ an.

Zentralblatt für Rechtswifssen schaft, herausgegeben don Dr. von Kirchenheim, ord. Prof. der Rechte in Heidelberg. Leipzig, J.. C. Hinrich'sche Buchhandlung. Das Märzheft Bd. XIII Heft 6, trägt die Nr. 150 dieses rechtswissenschaftlichen Literatur- blattes, welches , Leitung des Herausgebers die her⸗ vorrggendsten Mitarbeiter hat, von denen nur einige genannt seien, wie . Achilles, Geheimer Rath Binding, Reichsgerichts⸗ Rath deves, Freiherr von Stengel, Professor Zitelmann, Wirklicher Ge= heimer Legations⸗Rath Kayser, Landrichter Hr. Schück. Auch das Ausland ist namhaft vertreten, es seien genannt Afselons-Stockhokm, Blondel⸗

loren für die Arbeiter, wie bei der Ungleichheit der Machtmittel gelang der Gesellschaft, Arbeiter heranzuziehen, die den Dienst der Ausständigen nothdürftig verrichteten. Es befinden sich 1000 Gasarbeiter ohne Beschäftigung. Aus Prag berichtet man der „Frkf. 3.“ unter dem 9. d. M.: Theil ausstand Auf zwei Schächten der Storckschen Montangesellschaft Die ner des Ausstandes ist eine

Lohnkürzung, die mit dem schlechteren Geschäftsgang begründet wird. Die Ausständigen bedrohten den Bergverwalter, weshalb Gendarmerie

voauszusehen war... Es

Im Falkenauer Kohlenrevier ist ein gebrochen. jwei wurde die Arbeit eingestellt.

requiriert wurde.

Zum Tischlergusstand in Zürich berichtet der Berner „Bund“, daß der Schreinermeisterver ein in Bern den Beschluß gefaßt hat, vorläufig keine Arbeiter mehr, besonders keine von Zürich zugereisten, einzustellen, weil sich dieser Tage ein ganz bedeutender

Zuzug aus Zürich bemerkbar gemacht hat.

Aus Brüssel telegraphiert man der „Voss. Ztg.: Der Ziegel— brenner-⸗Ausstand im Bezirk Antwerpen ist bedrohlich die Kohlenlager, Das fünfte

fünf Ziegeleien,

5000 Ausständige haben die angezündet.

Holzvorräthe und Stallungen

slovakische

aus⸗

deutschen Reichsgerichts in Leipzig K. Schulz, der auch dem

(S. VI).

heißt (S. 10: „Es würde ein

geltend gemacht wurden. fassung ausgegangen Lage gebracht werde, wenn Kollisionsnormen gebunden sei, derartige Normen nicht besäßen.“

sein, daß 1

Linien⸗

sind allerdings die Hilfsmittel schwierig zu erlangen; findet sich wohl die beste Sammlung in der Bibliothek des K. Kammer— gerichts; für das Deutsche Reich ist gut und zuverlässig angesammelt in der Bibliothek des Reichs⸗Justizamts. man erfahren, daß auf internationaler Höhe die Bibliothek des

K hier angezeigten Unternehmen mit Rath und That die freundlichste und förderndste Unterstützung gewährt hat Beachtenswerth ist es, wenn es am Schluß der Einleitung

künftigen Bürgerlichen Gesetzbuch für das Deutsche Reich das inter— nationale Privatrecht unberücksichtigt bliebe. Dem Vernehmen nach hat man es in den von der ersten Kommission ausgearbeiteten Vor— schriften fallen lassen, weil ö Erwägungen gegen seine Aufnahme

an

entwickelt und näher begründet, daß die Lücke im Reichsrecht der

für Preußen ,

Mit Genugthuunng wird

steht, geleitet yon dem Prof. Dr. setzt werden.

schwerer Fehler sein, wenn in dem

soll dabel Deutschland in es einerseits durch gesetzliche während die übrigen Staaten Dieser Auffassung wird entgegen

von der eine

Auf⸗ ungünstige

ständig vor.

Lyon ⸗Casn- Paris,

reng daran festgehalten wird, nicht Kritik zu üben, berichten, so kann aus dem Blatt der Gang der Wissenschaft und die Ansicht der einzelnen Verfasser zuverlässig verfolgt werden. Gericht sollte das Zentralblatt unter den Mitgliedern in Umlauf ge⸗

Platen⸗Christiania, Serafini ⸗Pisa. Da

sondern nur zu

In jedem

Gesetze, Verordnungen re.

= Däe gesammten Reichs-Justizgesetze und die sämmt⸗ lichen für das Reich und Preußen erlassenen Ausführungs- und 96

Dr. P. Kayser,

und Dirigenten der Kolonialabtheilung des Auswärtigen Amts. 38, verbesserte Auflage, besorgt von Ernst Kayser, Königlich preußi⸗ schem Amtsrichter. Arbeitstischen der Richter und Anwalte unentbehrliche Gesetzsammlung, welche sich durch sorgfältigen korrekten Druck auszeichnet, ausgiebiges Sachregister beigefügt ist, liegt nunmehr wieder voll

Mit Anmerkungen und Sachregister, von kaiserlichem Wirklichen Geheimen Legations⸗Rath

Berlin 1894, H. W. Müller. Diese auf den

und der ein

1. , ,

2. Aufgebote, Zustellungen u. dergl. 3. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ 2. Versicherung. . e . Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. 5. Verloosung 2c. von Werthpapieren. D . ö. V 1) Untersuchungs⸗Sachen. 2995] Steckbriefs⸗Erneuerung. Der unterm 12. Mai 1892 hinter den Schlächter⸗ gesellen Otto Ganzert in den Akten J. J. 839. 92 erlassene Steckbrief wird hierdurch erneuert.

Potsdam, den 5. April 1894. Königliche Staatsanwaltschaft.

2996] Steckbriefs⸗Erledigung.

Der unterm 26. Mai 1884 hinter die Arbeiterin berehelichte Caroline Pauline Rosalie Schroeter, geb. Herborn, erlassene Steckbrief ist erledigt.

Potsdam, den 6. April 1894.

Königliche Staatsanwaltschaft. )

Durch Beschluß der Strafkammer des Kaiserlichen Landgerichts Zabern vom 5. April d. Is. ist das im Deutschen Reiche befindliche Vermögen des Refrak⸗ teurß Johann Rohrbacher, 23 J. a., Knecht, ge— bren am 30. Januar 1871 zu Lohr, Kanton Albes« dorf, zuletzt in Rommelfingen wohnhaft, mit Be— schlag belegt worden.

Zabern, den 7. April 1894.

Der Kaiserliche Erste Staatsanwalt: Hasemann.

1

) Aufgebote, Zustellungen und dergl.

l zo Zwangs versteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung sollen die im Hrundbuche von den Umgebungen Band 152 Blatt Nr. 6750 und 681 auf den Ftamen des Zimmer⸗ meisters Johannes Igel hier eingetragenen, in der diegnitzerstra ße belegenen Grundstücke am T. Juni 1894. Vormittags 16 Uhr, vor dem ünter—, Lichneten Gericht, an Gerichtsstelle, Neue , stiaße 13, Hof, Eingang G, Erdgeschoß, Saal 40, dersteigert werben. Das Grundstück Rr. Ifo ift nit 228 0 Reinertrag und einer Fläche von 44 4 am, das Grundstück Nr. 6781 mit 4,14 M Rein- steg und einer Fläche von 8 a 81 4m zur Grund⸗ Euer veranlagt. Auszüge aus der Steuerrolle, beglau⸗ gte Abschriften der Grundbuchblätter, etwaige Ab⸗ 6. ungen und andere die Grundstücke betreffende on weisungen, sowie besondere Kaufbedingungen nnen in der Gerichtsschreiberei ebenda, Zimmer 42 ingesehen werden. Alle Realberechtigten werden

Deffentlicher a

übergehenden Ansprüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grundbuche zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks nicht hervorging, ins— besondere derartige Forderungen von Kapital, Zinsen, wiederkehrenden Hebungen oder Kosten, spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Ab— gabe von Geboten anzumelden und, falls der be— treibende Gläubiger widerspricht, dem Gerichte glaub⸗ haft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt werden und bei Vertheilung des Kaufgeldes gegen die berück— sichtigten Ansprüche im Range zurücktreten. Die⸗ jenigen, welche das Eigenthum der Grundstücke beanspruchen, werden aufgefordert, vor San des Versteigerungstermins die Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle der Grundstücke tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am T. Juni 1894, Nachmittags 12 Uhr, an Gerichtsstelle, wie oben, verkündet werden. Berlin, den 2. April 1894.

aufgefordert, die nicht von felbst auf Len Grsleher

Königliches Amtsgericht J. Abtheilung 87.

3128

In Sachen des Hospitals St. Thomae, vertreten durch den Provisor H. Nabel hieselbst, Klägers, wider den Kaufmann B. Mielziner hier, als Ver— walter im Konkurse über das Vermögen des Knopf⸗— fabrikanten Paul Zwickert, Beklagten, wegen Forde⸗ rung, wird, nachdem auf Antrag des Klägers die Beschlagnahme des dem Knopffabrikanten Paul Zwickert hieselbst gehörigen, in der Wilhelmithor— feldmark Blatt VI. Nr. 36 auf der Käfehorst zu Braunschweig belegenen Grundstücks zu 35 a 58 4m sammt darguf befindlichem Gebäude zum Zwecke der Zwangsversteigerung durch Beschluß vom 70. d. M. verfügt, auch die Eintragung dieses Beschlusses im Grundbuche am 24. d. M. erfolgt ist, Termin zur Zwangsversteigerung auf den 20. Juli A894, Morgens E95 ihr, vor Herzoglichem Amts- gerichte hieselbst, Auguststraße Nr. 6, Zimmer Nr. Al, a in welchem die Hypothekgläubiger die Hypothekenbriefe zu überreichen haben.

Braunschweig, den 28. März 1894.

Herzogliches Amtsgericht. VI. Rhamm.

3121]

In Sachen des Kaufmanns N. Gottschalk in Bernburg, Klägers, wider den Kleinköther Wilhelm Rusack hier, Beklagten, wegen Forderung, wird,

nzeiger.

hierselbst suh No. ass. 42 belegenen Kleinkothhofes sammt Zubehörungen, zum Zwecke der Zwangsver— ,, durch Beschluß vom 2. April cr. verfügt, auch die Eintragung dieses Beschlusses im Grund⸗ buche am nämlichen Tage erfolgt ist, Termin zur Zwangsversteigerung auf Montag, den 16. Inli d. J., Morgens 9 Uhr, vor Herzoglichem Amts⸗ gerichte hieselbst angesetzt, in welchem die Hypothek⸗ gläubiger die Hypothekenbriefe zu überreichen haben. Harzburg, den 2. April 18594. Herzogliches Amtsgericht. (Unterschrift.)

3124

Nach heute erlassenem, seinem ganzen Inhalte nach durch Anschlag an die Gr ne smn durch Abdruck in den Amtlichen Mecklenburgischen Anzeigen bekannt gemachtem Preklam finden zur Zwangsversteigerung der Häuslerei Nr. 12 zu Kl. Sien mit Zubehör Termine:

1) zum Verkaufe nach zuvoriger endlicher Regu⸗ lierung der Verkaufsbedingungen am Sonnabend, den 23. Juni 1894, Vormittags 11 Uhr,

2 jum Ueberbot am Sonnabend, den 14. Juli 1894, Vormittags 11 Uhr,

3) zur Anmeldung dinglicher Rechte an das Grund⸗ stück und an die zur Immobiliarmasse desselben ge— hörenden Gegenstände am Sonnabend, den 23. Juni 1894, Vormittags 10 Uhr, im Schöffengerichtszimmer des hiesigen Amtsgerichts—

gehäudes statt. ;

Auslage der Verkaufsbedingungen vom 8. Juni 1894 an auf der Gerichtsschreiberei und bei dem zum Sequester bestellten Schulzen Krohn zu Kl. Sien, welcher Kaufliebhabern nach vorgängiger An— meldung die Besichtigung des Grundstäcks mit Zu⸗ behör gestatten wird.

Bützow, den 7. April 1894. Großherzogliches Amtsgericht.

3119 Oeffentliche , ,

In dem Verfahren, betreffend die Vertheilung des durch Zwangsvollstreckong gegen den Königlichen Forstmeister von Hagen zu Schwammelwißz bei— etriebenen und hinterlegten Gehaltsabzugsbetrages 1 das Jahr 1893 von l022 A 31 3 ist zur Er⸗ klärung über den vom Gericht angefertigten Theilungs⸗ plan und zur Ausführung der Vertheilung Termin auf den 21. Mai 1894, Vormittags Hr Uhr, vor dem Königlichen Amtsgericht hierselbst, Termins⸗ zimmer Nr. 1, bestimmt worden.

Zu diesem Termin werden auf Anordnung des Königlichen Amtsgerichts:

1) Der Kreisgerichts⸗ Rath Lessing zu Liebenwerda

8. Kommandit ⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien⸗esellsch. . Erwerbs. und Wirthschafts⸗Genossenschaften. 8. Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten.

9. Bank⸗Ausweise.

10. Verschiedene Bekanntmachungen.

2) die Holzhändler Gottlieb Kiefer'schen Erben zu Sammer:

a. zu Händen des Herrn Wilhelm Kiefer oder dessen . Wirthsch

b. z. H. des Herrn Wirthschafts⸗-Inspektors Heinrich Gustav Kiefer, früher in Dominium ö

3) der Stadtrath Wilhelm Knippel in Tilsit oder dessen Erben,

4) der Hütten Inspektor Einhorn in Maßlich—⸗ Hammer oder dessen Erben,

5) der Kaufmann L. Schlesinger zu Breslau,

6) der Böttchermeister Gottlob Ackermann zu Ottmachau oder dessen Erben,

I der Rechtsanwalt Willimek zu Neisse oder dessen Erben,

8) der Kaufmann Johann Klose zu Breslau oder dessen Erben,

9) der Mühlenbesitzer Carl Quickert zu Sulau oder dessen Erben,

10) der Wirthschafts‚ Inspektor Bibrach in Rotherinne bei Juliusburg oder dessen Erben

vorgeladen. Zum Zwecke der am 1. März 1894 bewilligten öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug bekannt gemacht.

Ottmachan, den 4. April 1894.

Behrens, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

l 120) Aufgebot.

Der Viehhändler Martin Christensen in n. hat das Aufgebot des Interimsscheines zur Aktie Ur, 382 der Kreditbank Tondern beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 19. Dezember 1894, ,, EO Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anbe—⸗ raumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Tondern, den 2. April 1894.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung J.

3190

Daß unterzeichnete Amtsgericht hat beschlossen, zum Zwecke der Kraftloserklärung der abhanden ge⸗ kommenen 4 Schuldscheine der 34 o Leipziger Stadt- anleihe vom 31. März 1890 Ser. II., der 1887er Anleihe Litt. D. Nr. 18543 18544 18545 und Ur. 21280 über je 109 S nebst dazu gehörigen Talons und Kupons, auf Antrag der Firma C. F. Weithas Nachf. hier, das Aufgebotsverfahren einzu⸗ leiten, was gemäß § 7 des Gesetzes vom 6. März 1879 vorläufig bekannt gemacht wird.

Leipzig, am 7. riß 1894.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung III.

nachdem auf Antrag des Klägers die Beschlagnahme der dem Beklagten gehörigen ideellen 3 des

oder dessen Erben,

teinberger.