1894 / 87 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 13 Apr 1894 18:00:01 GMT) scan diff

W——— , ;

,

w

ö

Parlamentarische Nachrichten.

Dem Bericht der XII. Kommission des Hauses der Ab⸗— geordneten, betreffend den . über die Landwirth—⸗ schafts kammern, ist zu entnehmen, daß sich die Verhandlungen zamentlich um folgende Punkte gedreht haben: 1) die Frage, ob die Landwirthschaftskammern obligatorisch oder fakultativ einzu⸗ richten seien; 2 das Wahlverfahren; 3) die Frage, ob eine so⸗ enannte konstituierende Versammlung zu berufen sei; 4) das k 5) die Bildung von Unterverbänden. In ersterer Beziehung ist die Kommission dem Vorschlage des Entwurfs auf obligatorische Einführung von Landwirthschaftskammern beigetreten. Für die fakultative wurde geltend gemacht, daß nur hierdurch die freie Vereinsthätigkeit der Landwirthe erhalten werden könne. Demgegenüber wurde von Vertretern der Staatsregierung hervorgehoben: das landwirthschaftliche Vereinsleben blühe haupt- sächlich in den Kreis- und Lokalvereinen. Diese sollten auch unberührt bleiben und auch fernerhin möglichst gefördert werden. Die land wirthschaftlichen Zentralvereine allerdings würden neben den Land— wirthschaftskammern wohl kaum bestehen bleiben können, sondern von diesen aufgesogen werden. Indessen in ihnen herrsche auch heute schon kein eigentliches Vereinsleben, wenn man wenigstens die direkte Theilnahme aller Vereinsmitglieder als charakteristisch für ein solches ansehe, fie seien in Wirklichkeit nur Versammlungen von Delegirten der einzelnen Kreis- und Lokalvereine. Als genügende Vertretung der Landwirthschaft des betreffenden Bezirks könnten sie nicht angesehen werden, weil in vielen Landestheilen oft nur ein geringer Theil der Landwirthe den Vereinen überhaupt angehöre. Die Landwirthschafts— kammern dagegen sollten der Konstruktion des Geseßes nach Dele⸗ gationen der gesammten Landwirthe, des geographisch fest ab— gegrenzten Landwirthschaftskammergebietes sein. Während, der k in den Handelskammern bereits eine organisierte Vertretung habe, die auf Erfordern alle denselben. be— treffenden wirthschaftspolitischen Fragen beantworte, auch mit An⸗ trägen selbständig hervortreten könne, so ermangele die Landwirthschaft noch einer genügenden Interessenvertretung, die sich berufsmäßig mit den sie berührenden wirthschastlichen und politischen Fragen zu be⸗ schäftigen habe. Die gesammte Lage der Landwirthschaft, erheische aber eine solche. Auch die Gesetzgebung bedürfe der Mitwirkung der organisierten ö daher sei eben die obligatorische Ein⸗ ö der Landwirthschaftskammern unbedingt nothwendig. Nur eine alsbaldige und gleichmäßige Einführung dieser neuen Organisation in das ganze Gebiet des preußischen Staats könne die Vortheile bringen, welche die Königliche Staatsregierung von derselhen erwarte.

Betreffs des Wahlverfahrens wurde das indirekte System der Wahl der Mitglieder der Landwirthschafts kammern durch Wahlmänner, die ihrerseits von den berufsmäßigen Landwirthen gewählt werden, an—

enommen. In selbständigen Gutsbezirken sollen aber nicht nur die

utseigenthümer, sondern auch die Pächter wählbar sein. Ferner ist die Bestimmung im §8 ,. worden, wonach von den zwei in einem Wahlbezirk andkreisFz zu wählenden Mitgliedern mindestens eines dem ahlverbande der größeren ländlichen Grundbesitzer, ein anderes dem . der übrigen wählbaren Personen angehören müsse. Die Mehrheit der Kommission wollte durch diese Streichung verhindern, daß die Interessengegensätze zwischen und Kleingrundbesitz wieder lebendig werden. Der Minister für anti rihsch sr gab indeß der Meinung Ausdruck, daß dem Ent⸗ stehen von Differenzen am besten vorgebeugt werde, wenn gleich durch das Gesetz jeder diefer beiden Besitzkategorien eine gesicherte Vertre= tung zugẽewiesen werde. Ein solcher Gegensatz, der früher vielfach bestanden habe, könne wieder auftauchen, deshalb sei die von der Vor⸗ lage vorgeschlagene Begrenzung zu empfehlen.

Ferner wurde für die if ne, der Satzungen der Landwirth⸗ schaftskammern die Berufung von konstituierenden Versammlungen beantragt, auf den Widerspruch der Vertreter der Staatsregierung aber hiervon Abstand genommen. Das landwirthschaftliche Ministe⸗ rium hiermit wurde der Widerspruch begründet beabsichtige, vor Erlaß der Satzungen dieselben zu veröffentlichen, auch nicht nur die Provinzial⸗Landtage, sondern auch die landwirthschaftlichen Vereine zu hören, sodaß den weitesten Kreisen der Interessenten Gelegenheit egeben werden solle, sich zur Sache zu äußern. Dadurch sei kills lik Gewähr gegen Einseitigkeit bei Ausarbeitung der Satzungen geleistet. Gegen die Berufung einer konstituierenden Ver⸗ saminlung seien hauptsächlich zwei Bedenken geltend zu machen. Zu— nächst sei nicht zu vermeiden, daß zweimal hintereinander gewählt werden müsse: einmal zur konstituierenden Versammlung und zum zweiten Mal nach Bestätigung der Satzungen zu den Landwirthschafts— kammern selbst. Dieses sei ein großer Uebelstand, der das ganze Institut bei der Bevölkerung sehr unbeliebt machen werde, wenn der immerhin umständliche Wahlapparat zweimal kurz hintereinander in Bewegung gesetzt werden müsse. Ferner sei damit die Gefahr ver— bunden, daß die konstituierende Versammlung Satzungen beschließen könne, deren Genehmigung der Staatsregierung unmöglich sei.

Das Besteuerungsrecht (5 22) hat insofern gegenüber der Vor— lage eine Einschränkung erfahren, als die Umlagen statt ein Pro⸗ zent nur ein halbes Prozent nicht übersteigen dürfen.

§ 26, welcher die Bildung von Unterbänden vorsah, wurde ab—

elehnt, weil die Mehrheit in solchen Unterverbänden der Landwirth— ö eine Gefährdung des freien Vereinslebens, insbesondere der Kreisbereine, erblickte. Die Vertreter der Staatsregierung hatten demgegenüber erklärt: Die landwirthschaftliche Verwaltung lege den größten Werth darauf, durch diesen Paragraphen die Möglichkeit einer organischen Entwicklung der Landwirthschaftskammern schon jetzt zu sichern und sich nicht auf die ungewissen Chancen einer künftigen

Gesetzgebung zu verlassen. Wolle man jetzt die Möglichkeit d

stituierung von Unterverbänden den bi , n n nge, schneiden, so entziehe man den landwirthschaftlichen Kreisvereinen welche vielleicht jezt den Wunsch haben würden, sich mit der Zät ü. solche Unterverbande umzuwandeln, diese Möglichkeit und schc en bedauerliches Hinderniß für den Ausbau der ganzen korporatis Organisation. s

Die Aufgaben der Landwirthschaftskammern sind in 82 wie fal, festgestellt worden: l

„Die Landwirthschaftskammern haben die Bestimmung, die Ge sammtinteressen der Land., und Forstwirthschaft ihres Bezirks wahr. zunehmen, zu diesem Behuf alle auf die Hebung der Lage des länd⸗ lichen Grundbesitzes abzielenden Einrichtungen, insbesondere die weitern korporgtive Organisation des Berufsstands der Landwirthe zu fördern Auch haben sie das Recht, selbständige Anträge zu stellen. Die Land. wirthschaftskammern haben ferner die Verwaltungsbehörden bei allen die Land⸗ und Forstwirthschaft betreffenden Fragen durch that, sächliche Mittheilungen und Erstattung von Gutachten zu unter, stützen. Sie haben nicht nur über solche Maßregeln de Gesetzgebung und Verwaltung sich zu äußern, welche die allgemeinen Interessen der Landwirthschaft oder die besonderen landwirthschast. lichen Interessen der betheiligten Bezirke berühren, sondern auch be allen Maßnahmen mitzuwirken, welche die Organisation des länd— lichen Kredits und sonstige gemeinsame Aufgaben betreffen. Landwirthschaftskammern haben außerdem den technischen Fortschtitt der Landwirthschaft durch zweckentsprechende Einrichtungen zu fördern. Zu diesem Zweck sind sie namentlich befugt, di Anstalten, das gesammte Vermögen, sowie, die Rechte und Pflichten der bestehenden landwirthschaftlichen Zentralvereine auf deren Antrag zur bestimmungsmäßigen Verwendung und Ver— waltung zu übernehmen, sowie Vereine und Genossenschaften, welche die Förderung der landwirthschaftlichen Verhältnisse zum Zweck haben, in der Ausführung ihrer Aufgaben zu unterstützen. Den Tand— wirthschaftskammern wird nach Maßgabe der für die Börsen und Märkte zu erlassenden Bestimmungen eine Mitwirkung bei der Ver, waltung und den Preisnotierungen der Produktenbörsen, sowie der Märkte, insbesondere der Viehmärkte, übertragen.“

Mit Bezug auf den letzten Satz war in der Vorlage nur davon die Rede, daß den Kammern eine Mitwirkung übertragen werden könne. Es wurde die fakultative Uebertragung auch von den Re— gierungspertretern im Hinblick darauf befürwortet, daß zur Regelung der Materie ein Reichsgesetz nöthig sei und diesem durch ein Landes, gesetz nicht vorgegriffen werden könne; doch wurde demgegenüber be— tont, daß die Landwirthe verpflichtet werden müßten, ihre Aufmerksam— keit den Vorgängen an der Börse zuzuwenden.

Der Entwurf wurde schließlich mit 17 gegen 6 Stimmen an— genommen.

1. Untersuchungs⸗Sachen.

2. Aufgebote, Zustellungen u. dergl. 3. Unfall⸗ und Invalidltäts⸗ 2c. Versicherung. 4. ö Verpachtungen, Verdingungen ꝛe. 5. Verloosung 2c. von Werthpapieren.

Deffentlicher zcnzeiger.

Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien⸗Gesellsch Erwerbs. und Wirthschafts⸗Genossenschaften. Niederlassung 2c. von Rechtsanwälten. Bank⸗Ausweise.

Verschiedene Bekanntmachungen.

9 Untersuchungs⸗Sachen.

3292 Steckbrief.

Der unten beschriebene Kutscher und Diener Adolf Stricker (Strücker), am 5. Februar 1857 zu Dort⸗ mund geboren, seit dem 9. März 1894 im hiesigen Gerichtsgefängniß wegen Diebstahls in Strafhaft, ist aus ,, entwichen. Es wird ersucht, denselben festzunehmen und in das nächste Gerichtsgefängniß unter Benachrichtigung des hiesigen Amtsgerichts so⸗ wie des nächsten Amtsgerichts abzuliefern. Akten⸗ zeichen D. 122/94.

Brandenburg a. . den 3. April 1894. Königliches Amtsgericht. Beschreibung:

Alter 37 Jahre, Statur mittel, Größe 1168 m, Haare dunkelblond, Stirn frei, Augenbrauen dunkel⸗ blond, Nase gewöhnlich, Zähne defekt, Gesicht oval, Bart: Vollbart im Entstehen, Augen grau, Mund gewöhnlich, Kinn breit, Gesichtsfarbe gesund, Sprache deutsch, Kleidung: grauer Ueberzieher, schwarze Hose, Gummizugschuhe, grauer steifer Hut.

3284 Steckbrief. .

Gegen die ledige Bona Koch aus Molzbach, zu— letzt in Frankfurt 4. M. bedienstet, welche flüchtig ist, ist die Untersuchungshaft wegen Betrugsversuchs und Anstiftung zur Urkundenfälschung verhängt. Es wird ersucht, dieselbe zu verhaften und in das Land gerichts⸗Gefängniß zu Hanau abzuliefern.

Hanau, den 9g. April 1894.

Der Untersuchungsrichter bei dem Königlichen Landgericht.

2) Aufgebote, Zustellungen und dergl.

3463 In Sachen der Ehefrau des Partikuliers Friedrich Siemann, Friederike, geb. Schliephake, zu Jerxheim, Klägerin, gegen den Arbeitsmann Fritz Rieke und dessen Ehefrau, Henriette, geb. Beck, zu Beierstedt, Beklagte, wegen Hypothekkapitalzinsen, wird, nach⸗ dem auf Antrag des Klägers die Beschlagnahme des den Beklagten . Hausgrundstücks No. ass. 8h zu Beierstedt zum Zwecke der Zwangs versteigerung durch Beschluß vom 1, huj. verfügt, auch die Eintragung dieses Beschlusses im Grund⸗ buche am 1. huj. erfolgt ist, Termin zur Zwangs⸗ versteigerung auf den 10. Juli 1894, Nach⸗ mittags z Uhr, vor ,, Amtsgerichte in der Schliephake'schen Gastwirthschaft zu. Beierstedt angefetzt, in welchem die Hypothekgläubiger die Hypothekenbriefe zu überreichen haben.

Schöningen, den 5. April 1894. Herzogliches Amtsgericht. Reinbeck.

3401

Nach heute erlassenem, seinem ganzen Inhalte nach durch Anschlag an die Gerichtstafel bekannt gemachtem Proklam finden zur Zwangsversteigerung des zum Rachlaffe des Arbeitsmanns Johann Fretwurst ge⸗ hörigen Wohnhauses Nr. 114 zu Ribnitz mit Zubehör Termine ;

1) zum Verkaufe nach zuvoriger endlicher Regu⸗ lierung der Verkaufsbedingungen am Donnerstag, den 21. Juni 1894, Vormittags E Uhr,

Y) zum Ueberbot am Donnerstag, den EL2. Juli 1894, Vormittags 11 Uhr,

3) zur Anmeldung dinglicher Rechte an das Grundstück und an die zur Immobiliarmasse desselben gehörenden Gegenstände am Donnerstag, den 2i. Juni 1894, Vormittags 105 Uhr, im

1894 an auf der Gerichtsschreiberei und bei dem zum Seguester bestellten Herrn Rentier Wilhelm Niemann zu Ribnitz, welcher Kaufliebhabern nach vorgängiger Anmeldung die Besichtigung des Grundstücks mit Zubehör gestatten wird.

Ribnitz, den 9. April 1894.

Großherzogl. Mecklenburg ⸗Schwerinsches Amtsgericht.

3302

In der Zwangsvollstreckungssache der unverehelichten Auguste Behrens in Kl. Biewende und des Webers Conrad Hartung daselbst als Vormundes deren Sohnes Hermann Albert Gustav, Kläger, wider den Arbeiter Friedrich Brandes zu Hessen, Beklagten, wegen Altimente ꝛc., werden die Gläubiger aufgefor⸗ dert, ihre Forderungen unter Angabe des Betrages an Kapital, Zinsen, Kosten und Nebenforderungen binnen zwei Wochen bei Vermeidung des Aus— schlusses hier anzumelden. Zur Erklärung über den Vertheilungsplan, sowie zur Vertheilung der Kauf⸗ gelder wird Termin auf den 28. Mai 1894, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Amtsgerichte anberaumt, wozu die Betheiligten und der Ersteher hiermit vorgeladen werden. Schöppenstedt, den 5. April 1894.

Herzogliches Amtsgericht. Glindemann.

3400

In Sachen, betr. die Zwangsversteigerung des bisher dem Kaufmann Naumann gehörigen, hieselbst an der Ecke des Marstalls und der Heidestraße be⸗ legenen Hausgrundstücks Nr. 50, wird zur Abnahme der Rechnung des Sequesters, zur Erklärung über den Theilungsplan, sowie zur Vornahme der Ver⸗ theilung auf den 25. April E894, Vorm. LIS Uhr, Termin an Gerichtsstelle anberaumt.

Parchim, den 9. April 1894.

Großherzogliches Amtsgericht.

gen Es haben beantragt: ö I) Der Händler Wilhelm Mewis in Berlin das Aufgebot der Police der Frankfurter Versicherungs⸗ n f fh ft Probidentia zu Frankfurt a. M. Nr. 21 090 äber 1000 Thaler V. W., zahlbar nach dem Tode des Versicherungsnehmers an dessen Tochter Martha Mewis und, falls letztere vor dem Versicherten ver⸗ stirbt, an den Inhaber der Police,

2) die Wittwe des Kaufmanns Bernhard Georg Erler, Christine Friederike, geborene Kaiser, vorher erwittwete Martin, zu Dresden das Aufgebot der Police Nr. 24 823 der nämlichen Versicherungs⸗ gefellschaft über 10009 Gulden S. W., zahlbar nach dem Tode des Bernhard Georg Erler,

3) der Seilermeister Karl Eduard Adolf Trompka zu Jauer das Aufgebot der Police Nr. 23 669 der nämlichen n n, ,,. über 500 Thaler V. W., zahlbar bei dem Tode des zuerst Sterbenden der Versicherungsnehmer, nämlich des Antragstellers und feiner nun verstorbenen Ehefrau Henriette Emilie Pauline T., geborenen Schubert. Die Inhaber der Üürkunden werden aufgefordert, spätestens in dem auf den 18. September 1894, Vormittags 105 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 29, anberaumten Aufgebotstermine ihre Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung derselben er⸗ folgen wird.

Frankfurt a. M., den 27. Januar 1894.

Das Königl. Amtsgericht. IV. . 34361 Aufgebot.

Auf den Antrag des Fräuleins Marie Sachs, zur it in Bretschkehmen bei Darkehmen, wird der In⸗

aber des angeblich verloren gegangenen n

gestellt für das Fräulein Marie Sachs in Danzig, Röpergasse 7, über 3600 M. 4000 Südbahn-Obli⸗ gationen und 300 M 33 0/0 Ostpreußische Pfand⸗ briefe, aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermine den 15. Dezember 1894, EH Uhr Vor⸗ mittags, seine Rechte auf den bezeichneten Depo⸗ sitalschein anzumelden und ihn vorzulegen, widrigen⸗ falls derselbe für kraftlos erklärt werden wird. Königsberg, den 4. April 1894. Königliches Amtsgericht. XI.

3591 Aufgebot. .

Auf Antrag der Frau Oberst-Lieutenant von Kracht, jetzt zu Magdeburg, welche glaubhaft vorgetragen, daß sie einen der Landgräflich Hessischen konzessionierten Landesbank dahier unter dem J. Mai 1887 aus⸗ gestellten Depotschein über 1078 M 80 * Nr. 2329 verloren habe, wird der Inhaber dieser Urkunde auf⸗ gefordert, spätestens im Aufgebotstermine am 23. November er., Morgens 9 Uhr, seine Rechte bei dem hiesigen Gerichte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls sie für kraftlos erklärt wird.

Homburg v. d. H., den 5. April 1894. Königliches Amtsgericht. J.

3428 Aufgebot.

In Sachen, betr. das von dem Gutsbesitzer Bosselmann auf Gr. Nienhagen beantragte Aufgebot dreier Lagerscheine der Wollmarkts. Direktion in Güstrow vom 19. Juni 1893, werden die Inhaber dieser Urkunden unter Abänderung der Aufforderung vom 26. September 1893 aufgefordert, spätestens in dem auf Freitag, den 26. Oktober 1894, Vormittags IAI Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht angesetzten Aufgebotstermin ihre Rechte an⸗ zumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird.

Güstrow, den 4. April 1894.

Großherzogliches Amtsgericht. Veröffentlicht: Feege, Gerichtsschreiber.

66396 Aufgebot.

Die Eheleute Fabrikarbeiter Samuel Pletat und Auguste, geb. Römer, für sich und als Vertreter ihrer minderjährigen Tochter Elisabeth Pletat, haben das Aufgebot der beiden Sparkassenbücher der Spar— kasse der Stadt Essen:

1) Nr. 28 978,6 ausgestellt auf den Namen der Auguste Römer unterm 29. September 1874, lautend am 1. April 1893 über den Betrag von zweitausendfünfhundertzehn Mark 4s 3 und,

2) Nr. 59 521i, ausgestellt unterm 18. April 1887 auf den Namen Elisabeth Pletat, lautend am 1. April 1893 über den Betrag von vierhundert⸗— neunundneunzig Mark 66 4,

beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird auf— gefordert, spätestens in dem auf den 20. Sep⸗ tember 1894, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 45, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos—⸗ erklärung der Urkunde erfolgen wird.

Essen, den 6. Februar 1894. Königliches Amtsgericht.

74525] Aufgebot.

Der Müller Ludwig Vieregg zu Goldberg hat das Aufgebot des Sparkassenbuchs des Vorschußvereins EC. G. zu Goldberg Nr. 1398 über Hundert Mark Kapital und 20,19 „Me Zinsen beantragt. Der In—⸗ haber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den L. September E894, Vormittags EI Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte an—2

und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloz— erklärung der Urkunde erfolgen wird. Goldberg, den 28. Februar 1894 Großherzogl. Mecklenburg⸗Schwerinsches Amtsgericht.

3431 Aufgebot. Das Sparkassenbuch der städtischen Sparkasse zu Burg Nr. 25 8383 über 167,096 „1, ausgefertigt für Wilfele Krüger, ist angeblich verloren gegangen und soll auf den Antrag des Eigenthümers Schuh— machers Wilhelm Krüger zu Burg, zum Zwecke der neuen Ausfertigung amortisiert werden. Es wird deshalb der Inhaber des Buches aufgefordert, spä— testens im Aufgebotstermine am G. November E894, Vormittags 10 Uhr, bei dem unter, zeichneten Gericht seine Rechte anzumelden und daß Buch vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärumn desselben erfolgen wird. Burg, den 7. April 1894.

Königliches Amtsgericht.

3429 Aufgebot.

Das angeblich verloren gegangene Sparkassenbuch der Polziner Stadtsparkasse Rr. 5813 Über 280 48 Z, ausgefertigt für Ida Prochnow zu Alt, Liepenfier, soll auf Antrag der Verliererin, der Ida Prochnow, behufs neuer Ausfertigung aufgehoben werden. Der Inhaber des bezeichneten Sparkassen⸗ buches wird aufgefordert, spätestens im Aufgebots termine am 9. November 1894, Vormittags HH Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte seine Rechte anzumelden und das Buch vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung desselben erfolgen wird.

Polzin, den 7. April 1894.

Königliches Amtsgericht.

Aufgebot.

3438 Franz

Der Fabrikarbeiter Bulmke, jetzt zu Frintrop, 1 Sparkassenbuchs Nr. 20 347 der städtischen Spar kasse zu Gelsenkirchen über eine Einlage bon 2117 h, für den Äntragsteller lautend, welches angeblich ) stohlen ist, behufs Kraftloserklärung desselben be— antragt. .

Es'wird daher der Inhaber des Buches aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermine, den 21. Dezember 1894, egen, 11 ühr, Zimmer Nr.] (altes Ralhhausz bei dem unterzeichneten Gericht seine Rechte anzumelden und das Sparkassenbuth vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung deb⸗ selben erfolgen wird.

Gelsenkirchen, den 10. April 1894.

Königliches Amtsgericht.

3430 Aufgebot. ;

Die Wittwe Karoline Bake, geb. Hohmann bot Breesen, hat das Aufgebot des auf ihren n, lautenden Kreie sparkassenbuchs der Kreis parkasse ; Cöthen Nr. 35924 über 48 6 72 3 beantteh Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spitste in dem auf den 22. Oktober 1894, Vormitt L0O Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaum ö Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden un i Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlotzerklit der Urkunde erfolgen wird.

Cöthen, den 10. April 1894.

Herzoglich Anhaltisches Amtsgericht. Schwencke. Ausgefertigt:

Cöthen, den 10. April 1894.

(L. S.) Jaenicke, Bureau⸗A ssistent, Gerichtẽschreiber Herzogl. Amtsgerichtt.

Miksa, früher

Schöffensaal des hiesigen Amtegerichtsgebäudes statt, Auslage der Verkaufsbedingungen vom 6. Juni

scheines Litt. B. Nr. 3093 der Ostpreußischen land⸗ schaftlichen Darlehnskasse vom 30. März 1883, aus⸗

beraumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden

hat das Aufgebot deß

Zweite

Beilage

zum Deutschen Reichs⸗-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

Berlin, Freitag, den 13. April

M S7.

1894.

, 1. Untersuchung Sachen. 7. Aufgebote, Zustellungen u. dergl.

3. Ünfall⸗ und Invaliditäts⸗ zc. Versicherung. 4. . Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. 5. Verloofung ꝛe. von Werthpapieren.

7) Aufgebote, Zustellungen und dergl. 3437 Aufgebot. Auf Antrag 1) der unverehelichten Willebadessen,

2) des Taglöhners Hermann Linnenberg daselbst werden die Inhaber der angehlich verloren gegangenen Quittungsbücher der Kreis⸗Sparkasse zu Warburg Rr. 17 995 über 915 ½ς und Nr. 14971 über S6z, 78 lautend aufgefordert, spätestens im Auf— gebotstermine den Z9. Dezember 1894, Mittags 12 Uhr, ihre Rechte anzumelden und die Bücher porzulegen, wiedrigenfalls dieselben für kraftlos er—⸗ klärt werden.

Warburg, den 6. April 1894. Königliches Amtsgericht.

Maria Mehring zu

34521 Anfgebot zum Zweck der Kraftloserklärung von Urkunden

und der Todeserklärung Verschollener.

Das Aufgebot folgender Urkunden zum Zweck der Löschung ist beantragt:

I) von dem nher Hinrich Schuldt in Sieth⸗ wende, betreffend die angeblich verloren gegangene Obligation vom 20. November 1874 über die für ihn im Grundbuch von Sommerland J. Band II. Artikel Nr. 96 in Abtheilung III. unter Nr. 1 eingetragenen 720 ,

Yvon den Erben des verstorbenen Jacob Junge in Klein Grönland, betreffend die angeblich verloren gegangene und bezahlte Obligation vom 29. No⸗ bember 1345 über die für Hans Friedrich Thiel in Altona im Grundbuch von Sommerland J. Band II. Artikel Nr. 77 in Abtheilung III. unter Nr. J ein⸗ getragenen 240 0

Ferner ist von zuständiger Seite die Todes- erklärung des am 26. September 1823 zu Moordieck geborenen und verschollenen Peter Behrs beantragt, für ö ein Vermögen von eirca 1600 4 verwaltet wird.

Die Inhaber der bezeichneten Urkunden werden aufgefordert, ihre Rechte spätestens in dem nach— stehenden Termin anzumelden und die Urkunden vor— zulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden und die Löschung erfolgen wird.

Der Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens am Freitag, den 24. August 1894, Vor⸗ mittags 11 Uhr, bei dem unterzeichneten Gericht zu melden, widrigenfalls der Verschollene für todt erklärt werden wird. Bis zur selbigen Zeit sind alle . an den Nachlaß des Verschollenen anzu- melden.

Krempe, den 7. April 1894.

Königliches Amtsgericht. A. Schow.

090] Aufgebot behuf Todeserklärung.

„Auf Antrag des Kaufmanns Arend von Lübke in Vegesack wird dessen Bruder, der Seemann Hinrich Gerhard von Lübke, geb. am 9. Mai 1849 zu Vegesack, Sohn der Eheleute Schiffskapitän Hinrich Gerhard von Lübke und Adelheid Catharine, geb. Lamke (Lamken), damit aufgefordert, spätestens in dem jum weiteren Verfahren auf Dienstag, den 22. April E895, Vomittags 1A Uhr, vor dem Amtsgericht hierselbst unten im Stadthause, Zimmer Nr. 6, anberaumten Aufgebotstermine sich zu melden, widrigen falls er für todt erklärt, sein Vermögen den im Falle seines Ablebens zur Erbfolge Berufenen usq;antwortet und der etwa . Ehefrau die Wiederverheirathung gestattet werden soll. Mit dem Bemerken, daß angestellten Ermittelungen zu— solge der . Hinrich Gerhard von Lübke am 29. August 1867 für das Bremische Schiff ‚Carls⸗ Hafen., Kapitän D. Lamke, zur Reise nach New⸗— Jork und weiter angemuftert, sodann mit dem vor— bezeichneten Schiffe von New Jork aus die Rückreife nach Bremen angetreten hat, seitdem aber mitsammt dem Schiffe verschollen ist, werden um weitere Nach richten über dessen Fortleben oder Tod alle ersucht, welche solche zu geben im stande sind. Die unbe⸗ kannten Erben und Gläubiger des Verschollenen haben ihre Ansprüche bei Meidung des Verlustes spätestens in dem anberaumten Termine geltend zu machen.

Bremen, den g. April 1894. Das Amtsgericht. (gez) Arnold, Dr. Zur Beglaubigung: Stede, Gerichtsschreiber.

lo 72] Aufgebot zum Zweck der Todeserklärung.

Auf begründeten Antrag wird der Matrose Wil⸗ eim Jantzen, geboren am 26. März 1838, Sohn 6. Eheleute Maurer Johann Jantzen und dessen freu Charlotte, geb. Jürgens, zu Ährensfluchter⸗ ech, welcher vor etwa 35 Jahren mit einem unbe— nen Segelschiffe von Hamburg aus sich in See

egeben hat und seitdem verschollen ist, damit auf⸗ gefordert, sich spätestens in dem auf den 26. Januar ö 03. Vormittags 11 Uhr, an hiesiger Gerichts- ö. anberaumten Termine zu melden, widrigenfalls r e 4 todt erklärt und desfen Vermögen den , s . Erben oder Nachfolgern überwiesen ze c werden alle Diejenigen, welche über das e eben des Verschollenen Kunde zu geben ver⸗ gen, aufgefordert, diesbezügliche Mittheilungen Hie. zu machen. Etwaige Erb⸗ und Nachfolge⸗

eh tigte werden 6. den Fall der demnächstigen egerklärung zur Anmeldung ihrer Ansprüche unter

Deffentlicher Anzeiger.

8. Tommandit ˖ Gesellschaften auf Aktien u. Aktien⸗Gesellsch.

7. Erwerbs und Wirthschafts⸗G ĩ 8. Niederlassung ꝛc. . 5 fen beiten 9. Bank⸗Ausweise.

10. Verschiedene Bekanntmachungen.

echtsanwälten.

weisung des Vermögens des Verschollenen keine Rücksicht genommen werden . 3 Neuh aus a. Oste, den 29. Dezember 1893. Königliches Amtsgericht. 3434 Aufgebot.

Auf den Antrag des . Franz Musielak aus Gogolewo wird der am 2. Februar 1847 zu Gogo⸗ lewo geborene Valentin. Musielat, welcher vor länger als 25 Jahren seine Heimath verlassen hat, auf auswärtige Arbeit gegangen und seitdem ver⸗ schollen ist, aufgefordert, sich spätestens im Aufgebots. termin den 8. März 1895, Vorm. L606 Uhr, bei dem unterzeichneten. Gerichte, Zimmer 14, zu . widrigenfalls seine Todeserklärung erfolgen

Rawitsch, den 9. April 1894.

Königliches Amtsgericht. 3435 Aufgebot.

Der am 21. August 1855 zu Breslau als Sohn des damaligen Revisionsschaffners der Oberschlesischen Eisenbahn, Johann Karl Theodor Kluge und dessen Ehefrau Pauline Mathilde Anna, geb. Schmogk, geborene Richard Karl Georg Oskar Kluge, welcher im Jahre 1872 von hier zur See gegangen, 1874 in Nordamerika aufhaltsam gewesen und feitdem ver⸗ schollen ist, wird auf Antrag seiner vorbenannten, jetzt zu Breßlau wohnhaften Mutter hiermit auf— gefordert, sich spätestens in dem auf Freitag, den 12. Juli 1895, Mittags 12 Uhr, im kent Gerichtsgebäude, Zimmer Il, anberaumten Termine bei dem unterzeichneten Amtsgerichte zu melden, widrigenfalls er für todt erklärt, sein Vermögen aber den nächsten bekannten Erben oder Nachfolgern überwiesen werden wird. Zugleich werden alle Per sonen, welche über das Fortleben des 2c. Kluge Kunde geben können, zu deren Mittheilung und für den Fall der demnächstigen Todeserklärung etwaige Erh⸗ und Nachfolgeberechtigte zur Anmeldung ihrer Ansprüche unter der Verwarnung aufgefordert, daß bei der Ueberweisung des Vermögens des Ver— schollenen auf sie keine Rücksicht genommen werden soll.

Hannover, den 30. März 1894. Königliches Amtsgericht. V. J.

33031

Aufgebot zum Zweck der Todeserklärung.

Der am 4. November 1831 zu Heisede als Sohn des Ackermanns Conrad Weber und dessen Ehefrau Dorothea, geb. Hennies, geborene Johann Ernst Christian Weber ist im Jahre 1863 nach Amerika ausgewandert, hat von St. Louis im Sommer 1865 die letzte Nachricht von sich gegeben und ist seitdem verschollen. Auf Antrag des Anbauers Heinrich Hoyer in Heisede, eines Stiefbruders des Ver— schollenen, wird der obengenannte Johann Ernst Christian Weber aufgefordert, sich spätestens in dem auf Sonnabend, den 29. Juni 1895, Vor⸗ mittags EI Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle an⸗ beraumten Termin mündlich oder schriftlich zu melden, widrigenfalls derselbe für todt erklärt und sein Ver— mögen den nächsten bekannten Erben oder Nach— folgern überwiesen werden soll. Zugleich werden alle Personen, welche über das Fortleben des Ver⸗ schollenen Kunde geben können, um deren Mit— theilung, und zugleich für den Fall der demnächstigen Todeserklärung etwaige Erb- und Nachfolgeberechtigte zur Anmeldung ihrer Ansprüche unter der Ver⸗ warnung aufgefordert, daß bei Ueberweisung des Vermögens des Verschollenen auf sie keine Rücksicht genommen werden soll.

Hildesheim, 2. April 1894.

Königliches Amtsgericht. J.

3499) Aufgebot behuf Todeserklärung. Auf Antrag der Johann Christian Heinrich Tölken Ehefrau, Johanne Charlotte Mathilde, geb. Bosse, wohnhaft hierselbst, wird deren Bruder, der Schiffer Diedrich Wilhelm Carl Bofsse, geb. am 1. April 1863 zu Bremen, Sohn der ver— storbenen Eheleute Diedrich Bosse und Wilhelmine Magdalene Caroline Minette, geb. Grote, damit aufgefordert, spätestens in dem zum weiteren Ver— sahren auf Dienstag, den 23. April 18935, Vormittags II Uhr, vor dem Anmts— . hierselbst, unten im Stadthause, Zimmer kr, 6, anberaumten Aufgebotstermine sich zu melden, widrigenfalls er für todt erklärt, sein Ver⸗ mögen den im Falle seines Ablebens zur Erbfolge Berufenen ausgeantwortet und der etwa hinter- lassenen Ehefrau die Wiederverheirathung gestattet werden soll. Mit dem Bemerken, daß angestellten Ermittelungen zufolge der genannte Diedrich Wil⸗ helm Car Bosse im Jahre 1881 als Schiffsjunge mit dem Bremischen Schiffe „Sebastian Bach“ von Bremen nach NewYork gefahren ist, sodann im Jahre 1882 mit einem amerikanischen Schiffe eine Reise nach St. Johns angetreten hat, auf derselben jedoch mit dem Schiffe verunglückt ist, werden um weitere Nachrichten über dessen irn. oder Tod alle ersucht, welche solche zu geben im stande sind. Die unbekannten Erben und Gläubiger des Ver⸗ . haben ihre Ansprüche bei Meidung des Verlustes spätestens in dem anberaumten Termine geltend zu machen. Bremen, den 9. April 1894. Das Amtsgericht.

i Arnold, Dr.

Zur Beglaubigung: Stede, Gerichtsschreiber.

3433

Der Rechtsanwalt Grabower hier, als Nachlaß

Hier hat das Aufgebot der Nachlaßgläubiger und ermächtnißnehmer der hier wohnhaft gewesenen,

am 8. September 1893 verstorbenen Wittwe Woll

Verwarnung aufgefordert, daß bei der Ueber—

Nachlaßgläubiger und Vermächtnißnehmer der Ver— storbenen werden demnach aufgefordert, spätestens in dem auf den 4. Juli 1894, Vormittags III Uhr, an Gerichtsstelle, Neue Friedrichstraße fs, Hof, part., Zimmer 32, anberaumten Aufgebots⸗ termine ihre Ansprüche anzumelden, widrigenfalls sie dieselben gegen die Benefizialerben nur noch insoweit geltend machen können, als der Nachlaß, mit Ausschluß aller seit dem Tode der Erblafferin aufgekommenen Nutzungen, durch Befriedigung der angemeldeten Gläubiger nicht erschöpft wird. Das Nachlaßverzeichniß kann in der Gerichtsschreiberei, Zimmer Nr. 265, von 11 bis 1 Ühr Nachmittags eingesehen werden. Berlin, den 6. April 1594. Königliches Amtsgericht J. Abtheilung 82.

3426 Aufgebot.

Auf Antrag der Frau Johanng Ludewica (Ludewika auch Ludowika) Pauline, geb. Mennecke (Menneke), verw. Deneke, des verstorbenen Schlachters Carl ,, Richters Wittwe, vertreten durch die hiesigen

echtsanwälte Dr. jur. R. L. Oppenheimer, Dr. jur. P, Oppenheimer und Emil Behrens, wird ein Äuf— gebot dahin erlassen:

Es werden

Hamburg, den 21. März 1894. Das Amtsgericht Hamburg. Abtheilung für Aufgebotssachen. . Veröffentlicht: Ude, Gerichtsschreibergehilfe.

lag Aufgebot. Auf den Antrag des Testamentsvollstreckers der verstorbenen Frau Betty, geb. Gössell, des verstorbenen Schiffsagenten Thomas Stoddart Wittwe, nämlich des Notars Hris. . Robert Alfred Des Arts, vertreten durch die hiesigen Rechtsanwälte Dres. jur. Nolte und Schroeder, wird ein Aufgebot dahin erlassen: h ö. peer ö. alle, welche an den Nachlaß der hierselbst am 24. Februar 1894 verstorbenen Frau We geb. Bössell, des verstorbenen Schiffsagenten Thomgs Stoddart Wittwe, Erb⸗ oder sonstige Ansprüche zu haben vermeinen; alle diejenigen, welche den Bestimmungen des von der genannten Erblasserin am 27. August 1892 hierselbst errichteten, mit 2 Nachträgen, resp. vom 23. November 1893 und 17. Dezember 1893 versehenen, am 8. März 1894 hierselbst publizierten Testaments, insbesondere der Er⸗ nennung des Antragstellers zum Testaments⸗ vollstrecker und den demselben in dem vor⸗ bezeichneten Testament ertheilten Befugnissen, namentlich der Befugniß, auf Namen der Erb lasserin oder ihres Testaments Namen geschrieben stehendes Grundeigenthum, Hypothekpöste oder auf Namen lautende Werthpapiere zu veräußern, und mittels seines alleinigen Konsenses auf einfache Produzierung des Testaments umzu⸗ schreiben, einzuschreiben und zu tilgen, sowie Klauseln anzulegen und zu tilgen, widersprechen wollen, hiermit aufgefordert, solche An. und Widersprüche bei der Gerichtsschreiberei des unterzeichneten Amtsgerichts, Poststraße 19, 2. Stock, Zimmer Nr. 51, spätestens aber in dem auf r,, den 8. Juni 1894, Nach⸗ mittags 1 Uhr, anberaumten Aufgebotstermin, im Justizgebäude, Dammthorstraße 10, Parterre links, Zimmer Nr. „, anzumelden und zwar Auswärtige thunlichst unter Bestellung eines hies g, Zustellungsbevollmächtigten bei Strafe des Ausschlusses. Hamburg, den 3. April 1894. Das Amtsgericht Hamburg. Abtheilung fur Aufgebotssachen. ; (gez) Tesdorpf Dr. Veröffentlicht: Ude, Gerichtsschreibergehilfe.

3422 Aufgebot.

Auf Antrag des Testamentsvollstreckers des ver⸗

storbenen Rechtsanwalts Dris., jur. Carl William

Büller, nämlich des Hausmaklers Carl Matthias

Wilhelm Holste, vertreten durch die hiesigen Rechts⸗

anwälte BHres. jur. J. Wolffson, A. Wolffson,

O; Dehn und M. Schramm, wird ein Aufgebot

dahin erlassen:

1) ö. 833 den Nachl alle, welche an den Nachlaß des hierselbst am 8. März 1894 verstorbenen ö jur. Carl William Büller Erb- oder sonstige Ansprüche zu haben vermeinen;

2) alle diejenigen, welche den Bestimmungen des von dem gengnnten Erblasser am 5. November 1864 hierselbst errichteten, mit einem Additament

1894 hierselbst publizierten Testamentg, ins⸗ besondere der Ernennung des Antragstellers zum Testamentsvollstrecker und den demselben er⸗ theilten Befugnissen, namentlich der Befugniß, zur Umschreibung der auf Namen des 3 geschriebenen Grundstücke, sowie zur Umschreibung und. Tilgung der auf Namen des Erblassers ge⸗ schriebenen. Hauspöste und Staatspapiere auf seinen alleinigen Konsens, widersprechen wollen, hiermit aufgefordert, solche An⸗ und Widersprüche bei der Gerichtsschreiberei des unterzeichneten Amtsgerichts, Poststraße 19, 2. Stock, Zimmer Nr. 5l, spätestens aber in dem auf Freitag, den L. Juni 1894, Nachmittags 1 Uhr, anberaumten Aufgebotstermin, im Justizgebãude, Dammthorstraße 10, Parterre links, Zimmer Nr. 7, anzumelden und zwar Auswaͤrtige thun⸗ lichst , ,, eines hiesigen k 35 8 bevollmächtigten = bei Strafe des Ausschlusses. Hamburg, den 3. April 1894. Das Amtsgericht Hamburg. Abtheilung für Aufgebotssachen. . (gez. Tesdorpf Dr. Veröffentlicht: Ude, Gerichtsschreibergehilfe.

3423 Aufgebot. Auf Antrag 1) des Testamentsvollstreckers des verstorbenen Maurermeisters Heinrich Ludwig Carl Friedrich Hässlinz und seiner überlebenden Ehefrau Catharine (Catharina) Marie Johanne, geb. Rentzow, nämlich des Maurermeisters Johann Heinrich Ludwig Kiene, und der Universalerbin des genannten Erblassers nämlich der Wittwe desselben, Frau Catharine (Catharina) Marie Johanne, geb. Rentzow, vertreten durch ihren Kurator, den Rechtsanwalt IVr, jur. Heinrich Wilhelm Martin Kruse, sämmtlich vertreten durch die hiesigen Rechtsanwälte Dres. jur. Fentz & Kruse, wird ein Aufgebot dahin erlassen: . . 33 L. alle, welche an den Nachlaß des hierselbst am 1. Februar 1894 verstorbenen Maurermeisters Heinrich Ludwig Carl Friedrich Hässling Erb⸗ oder sonstige Ansprüche und Forderungen zu haben vermeinen; alle diejenigen, welche den Bestimmungen des von dem genannten Erblasser in Gemelnschaft mit seiner überlebenden Ehefrau Catharine (Catharina) „Marie Johanne, geb. Rentzow, am 13. Juni 1899 hierselbst errichteten, mit einem von dem Erblasser am 31. Januar 1894 hierselbst allein vollzogenen Nachtrag versehenen, am 15. Februar 1894 hierselbst publizierten Testaments, insbesondere der Ernennung des An⸗ tragstellers ad 1 zum Testamentsvollstrecker und den demselben in dem vorbezeichneten Testament ertheilten Befugnissen, namentlich der Befugniß zur Um⸗ und Zuschreibung von Immobilien und belegten Pösten, sowie zur Anlegung und Tilgung von Klauseln aller Art, widersprechen wollen, hier⸗ mit aufgefordert, solche Ansprüche, Forderungen und Widersprüche bei der Gerichtsschreiberei des unter⸗ zeichneten Amtsgerichts, Poststraße 19, 2. Stock Zimmer Nr. 51, spätestens aber in dem auf Freitag, den 1. Inni 1834, Nachmittags 1 Uhr, anberaumten Aufgebotstermin, im Justizgebäude, Dammthorstraße 10, Parterre links, Zimmer Nr. 7. anzumelden und zwar Auswärtige thunlichst unter Bestellung eines hiesigen Zustellungsbevollmächtigten bei Strafe des Ausschlusses. Hamburg, den 3. April 1894. Das Amtsgericht Hamburg. Abtheilung für i, n. . chern Tesdorpf Dr. Veröffentlicht: Ude, Gerichtsschreibergehilfe.

late Aufgebot. Auf Antrag des Testamentsvollstreckers des ver= storbenen Fischers Claus Fahje (auch Faje), nämlich des Notars Dris. jur. Hermann Stockfleth, vertreten durch den hiesigen Rechtsanwalt Dr. jur. Otto Meier, wird ein Aufgebot dahin erlassen: 6 , . e, welche an den Nachlaß des am 6. Jannar 1894 zu Finkenwärder verstorbenen ö ers Claus Fahje (auch Faje) Erb⸗ oder sonstige Ansprüche ju haben vermelnen; Y alle diejenigen, welche den Bestimmungen des von dem i, Erblasser am 25. April 1876 hierselbst errichteten, mit . Nachträgen, resp. vom 9. März 1880 und September 3 versehenen, am 18. Januar 1894 hierselbfl ublizierten Testaments, insbesondere den dem estamentsvollstrecker in dem Nachtrag vom 9. März 1880 ertheilten Befugnissen, wider⸗ sprechen wollen, sowie 3) alle diejenigen, welche außer den dem Testamentsvollstrecker bekannt gewordenen, dem Amtsgericht aufgegebenen nächsten Intestaterben des Erblassers und außer den mit einem Legat des Erblassers bedachten und ebenfalls dem Amtsgericht aufgegebenen nächsten Intestaterben seiner am 25. Juli 1871 verstorbenen Ehefrau Catharing, geb. Gahde (Gahden), verwittweten Ludwig (Ludewig), —Ansprüche aus dem Testa⸗ ment des Erblassers geltend machen wollen, so⸗ wie endlich ) alle diejenigen, welche aer dem dem Amts⸗ gericht näher ö Sohne einer Schwester⸗ tochter des Erb . Ansprüche an die im Nachtrag vom eptember 1893 erwähnten AS 600. erheben wollen, hierdurch . erichts⸗

chreiberei des unterzeichneten Amtsgerichts, Post⸗

heim, Julie, geb. Bernhard, beantragt. Sämmtliche

vom 3. August 1880 versehenen, am 15. März

. An und Widersprüche bei der fraße 15, 2. Stock, Jimmer Nr. ich u .