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Allgemeinwohls dienen sollen und nicht Zwecken des
begründet eine Aktiengesellschaft zum Betriebe einer großen Molkerei; es steht allerdings fest, daß die Vertheilung an Dividenden nicht mehr als 4 0 betragen darf, er führt aber dadurch den höheren Betrag des Reinertrags den Aktionären zu, daß er ihnen gleichzeitig für die Milch, die sie dorthin zur Verarbeitung abliefern, einen höheren Preis bezahlt. Ganz dasselbe kann zutreffen bei einer Zuckerfabrik auf Aktien. Man wird die niedrige Vertheilung von Dividenden bei Erzielung eines höheren Reinertrags durch die Bewilligung höherer Preise für die zur Bearbeitung eingelieferten Rüben kompensieren. Dasselbe kann bei Kleinbahnunternehmen auf Aktien eintreten, indem den Aktionären geringere Tarife gewährt werden. Das sind unter Umständen alles gemeinnützige Unternehmungen, wenn auch ein gewinnbringender Erwerb damit verbunden ist. Also es kann ganz unzweifelhaft zu umfangreichen Umgehungen des Gesetzes führen, und wenn auch die Bestimmung getroffen ist, daß bei Ausschüttung des Stammkapitals dasselbe wieder gemeinnützigen Zwecken zugeführt werden muß, so kann man es doch einem Verein oder einer Gesellschaft wieder zuführen, die aus einer Gesammtheit der bisherigen Aktionäre besteht. Mir ist die gesammte Befreiungs⸗ bestimmung nicht zusagend. Die verbündeten Regierungen haben sie aber passieren lassen mit Rücksicht auf die Beschränkung, die im Schlußpassus besteht. Streichen Sie den Schlußpassus, so halte ich die Bestimmung geradezu für äußerst gefährlich. Ich möchte deshalb bitten, dann die ganze Befreiung zu streichen.
Abg. Schmidt (Warburg) (Zentr.) beantragt, in diesem letzten Satz zu sagen, daß die Veranstaltungen auch für die minder begü⸗ terten Volktklassen bestimmt sein müssen.
Abg. Dr. Hammacher beantragt, im Abs. 1 vor „gemeinnützigen“ einzuschalten: „ausschließlich“.
Staatssekretär Dr. Graf von Posadowsky:
Meine Herren! Mir ist diese Diskussion, die sich jetzt an diesen Paragraphen angeknüpft hat, sehr erwünscht, weil sie eine sehr wich⸗ tige Grundlage für die Interpretation der Befreiungsbestimmungen seitens des Bundesraths bieten wird. Ich nehme also an, daß nach der Intention des Herrn Abg. Hammacher unter dem Begriff „gemeinnützigen Zwecken dienende An— stalten“ nur solche zu verstehen sind, die Zwecken des
Erwerbs als solchem.
Die Anträge Dr. Hammacher und Schmidt (Warburg) werden angenommen und mit diesen Aenderungen die Nummer 1.
Im Tarif Nr. 4 der Beschlüsse zweiter Lesung ist Folgendes bestimmt: Nr. 4a setzt den Stempel für Kauf⸗ und Anschaffungs⸗ geschäfte in Banknoten, Papiergeld, Geldsorten und Werthpapieren auf 1g pro Mille fest; Nr. 4b den Stempel auf, Kauf⸗ und Anschaffungsgeschäfte über Waaren mit festbestimmter Lieferungsfrist, wenn dieselben gemäß den seitens einer Börsenbehörde festgesetzten Geschäftsbedingungen abgeschlossen werden, und wenn für die an der betreffenden Börse geschlossenen Geschäfte solcher Art eine Feststellung von Terminpreisen erfolgt, io, für alle übrigen Kauf-
und Anschaffungsgeschäfte über Waaren, wenn dieselben gemäß den seitens einer Börsenbehörde für solch. Geschäfte fest⸗ esetzten Bedingungen abgeschlossen werden, */ io pro Mille. Die Vor⸗ age setzte für Kauf⸗ und sonstige Anschaffungsgeschäfte, welche unter . von Usancen einer Börse geschlossen werden (Loko⸗,
eit, Fix⸗, Termin, Prämien- u. s. w. Geschäfte) über Mengen von Waaren, die börsenmäßig gehandelt werden, i pro Mille fest. Börsenmäßig gehandelte Waaren sollen nach der Vorlage solche sein, für welche Terminpreise an der betreffenden Börse notiert werden.
Die Abgg. Möller⸗Dortmund (nl.), Freiherr von Buol (Zentr.) und gtese (fr. Vg.) beantragen die Wiederherstellung der Vorlage.
Abg. Schwarze (Zentr.) will die Termingeschäfte in Getreide und Getreidefabrikaten mit einem fünfmal so hohen Umsatzstempel, also mit 2 pro Mille, besteuern.
Nach einem Antrag Gescher (dkons.) soll für den Fall der Wiederherstellung der Vorlage diese den Zusatz erhalten: Die Steuer⸗ pflicht tritt in diesem . für die gesammte Waarengattung Kaffee, Weizen, Spiritus, Zucker u. s. w ein, wenn sich die Terminnotierung auch nur auf eine bestimmte Qualität dieser . bezieht.
Für den Fall der Annahme der Beschlüsse zweiter Lesung will der Abg. Richter (fr. Volksp.) die Worte, „wenn dieselben gemäß seitens einer Börsenbehörde für solche Geschäfte festgesetzten Geschäfts⸗ bedingungen abgeschlossen werden? ersetzt wissen durch folgende Fassung: „für welche an der Börse, deren Usancen für das Geschäft maßgebend sind, Terminpreise notiert werden.“ è.
Abg. Möller (nl): Die Besprechung derjenigen, welche sich in zweiker Lesung an der Berathung der Nummer 46 betheiligten, sowie die Konferenz mit einer Reihe von Vertretern der bedeutendsten Handels- und Börsenplätze hat für uns ergeben, daß der Beschluß zweiter Lesung, der alle Kauf« und Anschaffungsgeschäfte, über Wagren treffen würde, die irgendwie als börsenmäßig gehandelt an⸗ zusehen wären, nicht aufrecht erhalten werden kann. Die Fassung der Kommission, welche in zweiter Lesung zur Annahme gelangte, ist so überaus deutungsfähig, f sie den Waarenhandel von Plätzen wie Bremen, Essen, Düsseldorf u. s. w. völlig lahm legen würde. Aus der Wiederherstellung der Vorlage würde gleich⸗ wohl keine . sondern eher eine Vermehrung der Ein⸗ nahmen sich ergeben. Außerdem steht fest, daß die verbündeten Regie⸗ rungen eine allgemeine ausnahmslose Waarenumsatzsteuer nicht beab—⸗ sichtigt und nicht gewollt haben. Gerade im Interesse der kleinen Provinzialbörsen, welche durch diese Beschlüsse schwer beunruhigt würden, müssen wir die Vorlage in dem Regierungsentwurf wiederherstellen. Zwischen reinem Differenzgeschäft und Effektiv⸗ Termingeschäft ist nach äußeren Merkmalen nicht zu unterscheiden. Die Bedeutung des Terminhandels kann durch den Hinweis auf die vorkommenden Mißbräuche nicht abgeschwächt werden.
Abg. Gescher (dkons.): Wir bedauern die erfolgten Abstriche an den aus diesem Gesetz zu erwartenden Mehreinnahmen auf das allertiefste. Für den Standpunkt des Abg. Singer wird wohl kein Mitglied irgend einer anderen Partei im Hause Verständniß haben. Gerade diese Gesellschaftsklassen, welche von der Militärvorlage Nutzen haben, sollen auch zu den Kosten herangezogen werden. Dazu gehören vor allem die Ausbeuter auf der Börse. (Der Präsident erfucht den Redner, nicht in die Generaldiskussion zurückzufallen) Wenn wir dem Antrag Möller zustimmen, so thun wir es der Noth gehorchend, nicht dem eigenen Trieb, weil wir erkannt haben, daß g . und der Beschluß zweiter Lesung sich nicht
alten läßt.
Abg. Gamp (Rp) erklärt sich gegen den Antrag Schwarze. Wenn dieser Antrag auch eine Ermäßigung von io pro Mille zulassen wolle, wenn auf Grund der versteuerten Kauf- oder Anschaffungs⸗ geschäfte die Effektivlieferung des Getreides erfolgt, so werde er da⸗ durch nicht annehmbar, weil er überhaupt nicht durchführbar sei.
Den Antrag Gescher unterstützt der Redner. Man könne nicht zulassen, daß der gewöhnliche Santoskaffee steuerpflichtig sein solle, der theure Mokka nicht. Dieselbe Erwägung treffe auf alle übrigen börsen⸗ usancenmäßig gehandelten Wagren zu. Die Frage der Besteuerung des Waarenumsatzes überhaupt läßt sich verschleben bis dahin, wo, wir die eigentliche Börsensteuerresorm zu stande gebracht haben; dann aber muß 4 ernstlich mit der Lösung jener Frage vorgegangen werden. Für heute begnügen auch wir uns mit der Regierungs⸗ vorlage, ergänzt durch den Antrag Gescher. ; .
Abg. Richter (fr. Volksp.): Ich bin der Meinung, daß diese Steuer sehr empfindlich nachtheilig auf die Landwirthschaft zurück⸗
wirthschaft zusammenfallen. Den Antrag Schwarze hat der Abg. Gamp treffend abgefertigt. Der Abg. Schwarze muß erst eben an. gefangen haben, sich mit . Fragen zu beschäftigen, und hat sich offenbar mehr durch das Schlägwort. Bekämpfung des Termin⸗ handels‘ leiten lasfen. Nur aus Bosheit könnte ich dafür stimmen, denn dann müßte der Bundesrath das Gesetz verwerfen. Die Konse⸗ quenz des Antrages Möller . aber guch zur Annahme meineg An⸗ trags führen, der den thatsaͤchlichen Verhäͤltnissen besser Rechnung trägt. Der Abg. Gescher vertritt einen ganz einseitig⸗fiskalischen Stand⸗ punkt. Der Lor Gamp scheint anzunehmen, daß nur die Inter⸗ essenten den Sieg davongetragen haben, wenn jetzt die Regierunge vorlage wiederhergestellt wird; der Antrag Gamp ist aber gerade durch die Thatfachen, welche die Interessenten inzwischen vorgebracht haben, als ein Produkt grober Unkenntniß der einschlägigen Verhältnisse bloß⸗ estellt worden. Die Besteuerung des Waarengeschäfts hat die be⸗ n Geschäftsform des Terminhandels treffen wollen, nicht das k die Waare, den Artikel an sich. Die Besteuerung des
ö würde um so ungerechter sein, als dieselbe oft mehr⸗ mals zum Gegenstande des Geschäfts gemacht und also mehrmals ,,,, wird. Mein Antrag ist bestimmt, den unfaßbaren Ausdruck ‚Börsenbehörde“ zu eliminieren. Selbst die Aeltesten der Berliner Kaufmannschaft sind keine Börsenbehörde. Geschäfts⸗ bedingungen und Usancen sind auch keineswegs dasselbe. Der Beschluß zweiter Lesung würde z. B. alle Geschäfte in Erzen und Kohle an der Essener Börse steuerpflichtig machen. Wird die Steuer—⸗ pflicht von dem Vorhandensein von Usancen abhängig gemacht, dann wird eine Prämie auf die Geschäftsabschlüsse ausschließlich Usancen gesetzt, und das ist eine geradezu gemeingefährliche Wirkung des Antrags Hamp, den das Haus in zweiter Lesung annahm. Wenn schon eine Sachverständigenkommission, ein Schiedsgericht genügt, um die Steuerpflicht zu begründen, so wird doch selbstverständlich der Abschluß der Geschäfte mit Umgehung Stationen erfolgen. Sonst suchen wir die Institutionen der Schieds⸗ gerichte zu verallgemeinern; der Abg. Gamp will die. Entwickelung nach der entgegengesetzten Seite begünstigen. Das Reichs ⸗Justijamt hätte schon in zweiter Lesung gegen diesen Vorschlag auftreten müssen. Der Abg. Gescher will nun alle Gattungen einer Waare steuerpflichtig machen, wenn für eine Gattung Termin— preise notiert werden. Was eine Waarengattung ist, sagt der Abg. Gescher nicht. Nach diesem Antrage muß auch für rektifizierten Spi⸗ ritus, für raffinierten Zucker die Steuerpflicht eintreten, auch wenn für diefe Produkte gar keine Terminpreise notiert werden. Die in Betracht kommenden Industrien haben keine blasse Ahnung von dem ihnen durch den Abg. Gescher zugedachten Ueberfall. Keine Erörte— rung, keine Untersuchung dieser weittragenden Neuerung hat statt⸗ gefunden; wie n, derartige plötzliche Improvisationen sind, haben wir doch in den letzten Tagen erlebt. ;
Abg. Freiherr von Stumm (Rp.) beantragt, in dem Antrag des Abg. Gescher die in Klammern stehenden Worte zu ersetzen durch die Worte „oder einer Unterart derselben“. ; ; Abg. Schwarze (Zentr. tritt für seinen Antrag ein, dessen Annahme zur Zurückdämmung der wüsten, die Konsumenten in, der entsetzlichsten Weise schädigenden Getreidespekulationen eine unbedingte
Nothwendigkeit sei. Präsident von Lepetzow verweist den Redner, der vom Gegen⸗
stande abschweift, auf die Thatsache, daß das Haus sich in der Spezial⸗ diskussion befindet. JJ Abg. Gescher (okons.): Infolge eines Mißverständnisses habe ich vorhin meinen Antrag zu begründen unterlassen. Nicht eine Un⸗ billigkeit herbeiführen, fondern eine solche vermeiden soll derselbe. Gerade von Börseninteressenten selbst ist darauf hingewiesen, daß es ungerecht sei, die eine Waarengattung zu besteuern, die andere steuer⸗ frei zu lassen. Wir wollen keineswegs den Terminhandel vernichten, das fällt uns garnicht ein; wir wollen den Differenzhandel, treffen. Die Einwürfe des Abg. Richter gegen meinen Antrag sind sämmtlich hinfällig. Er beanstandet den Ausdruck Waarengattung, hat aber die zahkreichen ähnlichen Ausdrücke im Gesetz unbeanstandet gelassen. An dem Antrag Schwarze billigen wir die Tendenz ganz und gar; aber das reine Differenzgeschäft von den Geschäften überhaupt zu unterscheiden, ist eben noch unmöglich. Ein Schlußantrag wird angenommen.
Staatssekretär Dr. Graf von Posadowsky:
Meine Herren! Trotz der späten Stunde der Verhandlungen halte ich mich doch für verpflichtet, hier auf die Differenz zwischen den Anträgen der Herren Abg. Gescher und Freiherrn von Stumm noch einmal einzugehen, um authentisch die verschiedene Wirkung der beiden Anträge klar zu legen. Ich glaube: wir werden am besten thun, an einem positiven Beispiel diese ziemlich weitgehenden Wir⸗ kungen darzulegen. Wenn an der Hamburger Börse guter roher Kartoffelspiritus notiert ist, und der Antrag des Herrn Abg. Freiherrn von Stumm würde angenommen als Unterantrag zur Regierungs⸗ vorlage, so würde die Qualität nicht maßgebend sein für die Beurtheilung der Stempelpflichtigkeit, sondern lediglich die Unterart, mit anderen Worten: bei einer Notiz von Terminpreisen für „guten“ Rohfkartoffelspiritus würden alle börsenmäßigen Ge⸗ schäfte über Rohkartoffelspiritus stempelpflichtig werden; würde dagegen der Antrag Gescher angenommen, so würden, wenn an der Hamburger Börse „guter“ Rohkartoffelspiritus mit Terminpreisen notiert ist, alle Geschäfte über Spiritus überhaupt dieser Stempelpflicht unterliegen. Dies ist der maßgebende Unter⸗ schied zwischen diesen beiden Anträgen. Was nun die Judikatur betrifft, die in dieser Beziehung ergangen ist, so würde der Antrag des Herrn Abg. Freiherrn von Stumm genau die Interpretation des Gesetzes treffen, die seitens des Reichsgerichts in einer Zivil entscheidung ergangen ist.
In einem Erkenntniß vom 29. Mai 1885 heißt es:
Für die . — d. h. für die Stempelpflichtigkeit — ist allein entscheidend, ob der Gegenstand des Geschäfts nach seiner objektiven Beschränktheit einer Waarengattung (bezw. einer Unterart derselben) angehört, für welche Terminpreise notiert sind, und die sich dadurch als Objekt börsenmäßiger Spekulation kenn—⸗ zeichnet. Und es heißt dann weiter: Daß man den Gegenstand nicht so hat beschränken wollen, wie der Erstrichter annehme, geht auch aus den im Kommissionsbericht an⸗ geführten Beispielen sowie der Bemerkung hervor, daß die Gattungen der Waare, für welche Terminpreise notiert wurden, dem handelnden Publikum sehr wohl bekannt seien, daß also hier⸗ mit ein leicht zu unterscheidendes Merkmal des Gegenstandes aufgestellt sei. Letzteres paßt nur auf die Gattungen und Unterarten, nicht aber auf die an jeder einzelnen Börse für lieferbar erklärten Qualitäten
der Gattung u. s. w.
Wenn also der Antrag des Herrn Abg. Freiherrn von Stumm an⸗ genommen würde, so würde verhindert, daß durch einfache, vielleicht ganz nebensächliche Bezeichnungen einer Qualität bestimmte Ge⸗ schäfte über Unterarten einer Waarengattung dadurch steuerfrei würden, und ich würde das allerdings für eine wesentliche Ergänzung des Ge— setzes halten, weil dadurch vielfache Zweifel in der Ausführung des⸗ selben in den verschiedenen Bundesstaaten beseitigt würden. Einen be⸗ sonderen finanziellen Effekt hat die Sache nicht, es würde vielmehr
dieser
ergangenen Erkenntnisses sein. Würde man dagegen den Antrag Gescher annehmen, so ist das allerdings eine nicht unwesentliche finanzielle Erweiterung der Bestimmung überhaupt und damit auch des Ertrag
Die mit dieser Erklärung me n. Debatte wird alsbald durch Annahme eines neuen Schlußantrags geschlossen. Die Abgg. Frese (fr. Vg) und Zimmermann (d. Resp; sprechen zur Geschäftsordnung ihr Bedauern aus, nicht mehr zum Worte gekommen zu sein. Die Reformpartei wird gegen alle Ab- schwächungsversuche stimmen und lediglich die Beschlüsse zweiter desung mit dem Amendement Schwarze annehmen.
Die Anträge Richter, Schwarze, Stumm und Gescher werden abgelehnt. Mit großer Mehrheit wird statt der Ve= schlüsse zweiter Lesung die Regierungsvorlage unverändert wiederhergestellt.
Auf eine Anfrage des Abg. Böttcher bemerkt Staats— sekretär Dr. Graf von Posadowsky:
Meine Herren! Die jetzige Fassung des Gesetzes ist nur eine Erweiterung des bisherigen Tarifs. Nach dem bisherigen Tarif waren bekanntlich alle inländischen Renten⸗ und Schuldverschreibungen, welche nur zu dem Zweck des Umtausches ausgestellt werden, sofern den Kon— trolvorschriften des Bundesraths genügt wurde, von der Umsatzsteuer befreit. Jetzt ist diese Bestimmung auf alle Effekten aus— gedehnt. Die bisherige Ausführung jener Vorschrift war in— dessen die, daß es stets Stücke in denselben Appoints sein mußten, und diese Auffassung wird auch bei der jetzigen Redaktion des Gesetzes aufrecht erhalten werden, und zwar aus dem sehr nahe liegendem Grunde, weil die verschiedenen Appoints unter Umständen ganz verschiedenen Kurs haben und deshalb bei dem Umsatz in der That verschieden bewerthet werden. Aus diesem Grunde haben bisher die verbündeten Regierungen es für gerechtfertigt gehalten, in den Fällen, wo die Appoints des Umtausches nicht mit den umgetauschten Stücken übereinstimmen, von neuem die Umsatzsteuer zu erheben. Dem Abg. Grafen Arnim antwortet auf eine Anfrage der Staatssekretär Dr. Graf von Posadows ky:
Ich glaube, ich werde die Anfrage des Herrn Grafen von Arnim am besten durch ein Beispiel beantworten können. Wenn es sich in dem einen Fall um den Kauf von 3 οο= preußischen Konsols, in dem anderen um den Verkauf von 35 0 preußischen Konsols handelte, würde diese Bestimmung nicht Anwendung finden, vielmehr müssen die Papiere identisch sein bezüglich des ihrer Ausgabe zu Grunde ge— legten Rechtsverhältnisses. Es würde also bei einem derartigen Reportgeschäft, wo 30/0 und 35 0½ Konsols beim Kauf und Verkauf sich gegenüberstehen, die vorgesehene Ermäßigung nicht eintreten. Die übrigen Tarifsätze sowie Bestimmungen des Gesetzes selbst werden unverändert angenommen. Abg. Traeger (fr. Volksp.) beantragt, den Termin für das Inkrafttreten des Gesetzes vom 1. Mai auf den 1. Juni hinaus— zuschieben. . . ;
Abg. Möller (nl) wird mit den Nationalliberalen dafür stimmen, da in der kurzen Zeit bis zum 1. Mai es gänzlich unthunlich erscheine, die Vorbereitungen für das Inkrafttreten des Gesetzes, zu erledigen. .
Die Abgg. Rintelen (Zentr), Graf Arnim (Rp.) und Dr, Hahn (b. k. F.,) bestreiten dies und empfehlen, an den Be— schlüssen zweiter Lesung festzuhalten. .
Der Antrag Traeger wird abgelehnt, das Gesetz wird am 1. Mai 1894 in Kraft treten.
Von der Kommission war noch eine Resolution in Vorschlag gebracht worden, wonach die Börsenaufsichts organe Fürsorge dafür treffen sollen, daß beim Kommissionsgeschäft dem Kommittenten keine höheren Stempelbeträge in Rechnung gestellt werden, als vom Kommissar selbst bezahlt sind. Die Resolution wird nach, kurjer Debatte angenommen, ebenso die, von nationalliberaler Seite be—= antragte, auf baldige Vorlegung eines Reichs-Börsengesetzes gerichtete Resolution.
Die Gesammtabstimmung über das gegen die Beschlüss zweiter Lesung veränderte Gesetz wird einstweilen ausgesetzt.
Das Haus erledigt Kommissionsberichte über Petitionen.
Ueber die Petitionen, betreffend die Zulassung der Frauen zum ärztlichen Studium, soll nach dem Antrag der Petitionskon— mission zur Tagesordnung übergegangen werden.
Die Abgg. Rickert (fr. Vg.) und Graf Bernstor ff Lauen— burg (Rp.) erklären sich bei der Geschäftslage des Hauses und R der Schwerpunkt der Agitation in dieser Frage mehr in Lie Einzel staaten zu verlegen sein und bei den dortigen Kultus⸗Ministerien ein—= zusetzen haben werde, mit dem Kommissionsantrag einverstanden,
Abg. Bebel (Sor) spricht sich gegen den Antrag der Kommission aus. Die Nothwendigkeit weiblicher Aerzte werde mit jedem Tage dringender. . .
Der Kommissionsantrag wird, nachdem auch der Abg. Dr. Kruse (nl) ihn empfohlen, angenommen.
Die übrigen Petitionen werden ohne Debatte nach den Kommissionsvorlagen erledigt. .
Inzwischen ist die Zusammenstellung der Beschlüsse dritter Berathung zum Stempelsteuergesetz vertheilt worden. In der Gesammtabstimmung wird die Vorlage definitiv ange— nommen. — .
Es folgt die Interpellation der Abgg. Dr. Förster⸗Neu⸗ stettin (8. Refp.) und Genossen: K
„Wie gedenken die verbündeten Regierungen die durch die Zoll⸗ gesetzgebung entstandenen Schädigungen der Finanzen des. Reichs in einer die Landwirthschaft nicht beeinträchtigenden Weise autzu⸗ gleichen, und welche Mittel des Ausgleichs gedenken sie auf dem
Wege der Reichsgesetzgebung anzuwenden?“
Der Reichskanzler erklärt sich zur sofortigen Beant⸗ wortung der Interpellation bereit.
Interpellation mit dem Hinweise auf die Schädigung der Landwirth⸗ schaft durch die Handelsperträge. Aus dem Hause feien verschieden Mittel bezeichnet worden, wie der Landwirthschaft geholfen werde könne; Der Wollzoll, der Antrag des Abg. Grafen Kanitz ze. Her preußische Finanz⸗Minister wies auf die horrende Hrzothekes latin des Grundbesitzes im Osten hin. Daher wäre wohl die Bitte be, rechtigt, daß die Bundesregierungen aussprechen, wie sie ohne Schãͤdigung der Landwirthschaft die Finanzen des Reichs verbessern wollen. n die Steuerporlagen, welche in dieser Session gemacht sind, n, durchaus nicht als solche angesehen werden, e die Landwirthscha nicht beeinträchtigen. Reichskanzler Graf von Caprivi: Nach dieser Motivierung lege ich Werth darauf, festzustellen . die Interpellation lautet. Ich habe mich verpflichtet, die . pellation zu beantworten, nicht aber hier auf die Mittel gegen de Niedergang der Landwirthschaft einzugehen. Hätte die , wie sie schriftlich vorgelegt ist, das ausgedrückt, worauf der Abg ö. zu Knyphausen jetzt mündlich hinzielt, dann würde ich erllät he . ich werde die Interpellation nicht beantworten. Die Interpellation ah
Wie gedenken die verbündeten Regierungen die durch . gesetzgebung entstandenen Schädigungen der Finanzen des Rei en
einer die Landwirthschaft nicht beeinträchtigenden Weise augzugleich
wirken wird. Die Rechte übersieht eben vielfach, daß die Interessen des Handels, die Sie feindselig behandeln, mit denen der Land—⸗
nur eine legale Interpretation nach Maßgabe des vom Reichsgericht
Und darauf kann ich, wenn auch der Herr Abgeordnete
Abg. Graf zu Inn- und Knyphausen (dkons.) begründet die
voraus dagegen verwahrte, keine andere Antwort geben als diese: die verbündeten Regierungen gedachten das dadurch zu thun, daß sie die Tabacksteuer, die Weinsteuer und die Börsensteuer vorlegten. Nach— dem die Majoritãt des Reichstags zur Zeit keine Neigung gezeigt hat, die beiden ersteren dieser Steuern zu bewilligen, sind die verbündeten Regierungen in die Lage versetzt, nun von neuem zu erwägen, wie sie die entstandenen Ausfälle in den Einnahmen des Reichs in einer die Landwirthschaft nicht beeinträchtigenden Weise ersetzen wollen. Daran wird die Frage geknüpft: und welche Mittel des Ausgleichs gedenken sie auf dem Wege der Reichsgesetzgebung anzuwenden? Diese Frage erledigt sich durch Beantwortung der ersten, denn andere Mittel, als Reichssteuern zu erheben, stehen den verbündeten Regierungen nicht zur Verfügung. (Große Heiterkeit links.) Auf Antrag des Abg. von Dallwitz wird in die Be— sprechung eingetreten. Abg. Freiherr von Manteuffel (dkons.): ie l Regierungen müßten sich doch klar . . 3. . fälle an Zolleinnahmen decken wollen, welche durch die Handelsverträge entstanden sind. Die Deckung durch Matrikularumlagen. ist nicht möglich, denn diese Umlagen sind eine Kopfsteuer, die immer am schwersten drückt und zwar gerade auf die Landwirthschaft. Wir hofften, durch den Antrag des Abg. Grafen Kanitz aus den Finanz⸗ nöthen herauszukommen. Redner will den Antrag nicht begründen wendet sich aber gegen die Ausführungen gegen den Antrag, nament lich der Abgg, Dr. Bachem und Richter, welcher letztere sogar mit einem Ausnahmegesetz gegen die Agrarier drohte. Der Abg. Dr. von Bennigsen hat gegen den Wollzoll (Zuruf: Zur Sache )... Ich bin bei der Sache, denn die Einnahme aus dem Wollzoll würde den Finanzen des Reichs helfen und die Lanzwirthschaft würde dadurch in ihrer Viehzucht und Wollproduktion geschützt. Der Abg. Dr. von Bennigsen hat auf die Nebenprodukte der Landwirthschaft verwiesen und dabei auf die Eier hingewiesen. Wenn der Bauer erst auf die Eier sehen soll, dann muß es schlecht mit ihm stehen. Was nützt die Ausdehnung der Körnerproduktion, wenn nicht einmal die Selbstkosten durch die Preise gedeckt werden? Was nützt die intensibe Landwirthschaft, wenn die Produkte nicht abgesetzt werden können? Die Herren von der freisinnigen Partei sollten doch einmal, die Güter kaufen und darauf die Wirth⸗ schaft versuchen. Wir fragen die Regierung, ob sie Mittel weiß wie uns geholfen werden kann. 1887 wurde die Nothlage der Landwirth⸗ schaft in der Thronrede anerkannt und ein Zoll von 5 „ vor- ie r die Zölle sind jetzt auf 3,50 S0 herabgefetzt. Da muß die Regierung Vorschläge zur Abhilfe machen. Dlse Landwirthschaft ge⸗ hört nicht zur Reichskompetenz, aber die Handelsverträge sind Reichs— sache und deshalb muß das Reich auf die Einzelstaaten einwirken, da— mit diese der Landwirthschaft zu Hilfe kommen. Wenn die Personal⸗ union jwischen dem Reichskanzler und dem preußischen Präsidium bestände, würde auf, diesem Gebiet mehr geleistet werden können. Der Reichskanzler sprach von dem wachfenden Ver— trauen des Auslandes. Aber es ist schwerer, das verloren gegangene Vertrauen im Inlande wieder zu gewinnen. Wenn der Freichskanzler nach seinem Aufenthalt in Danzig eine Tour durch Westpreußen und Hinterpommern gemacht hätte, hätte er gefunden, daß die Stimmung at infolge des russischen Handelsvertrags eine sehr schlechte war. Hir sind dankbar dafür, daß der Reichskanzler sich als konfervativer Mann bezeichnet; wir wünschten nur, er hätte sich anders uns gegen⸗ iber bethätigt, als seit dem Parteitag vom S8. Dezember 15892. Allerdings hat der Reichskanzler uns gewarnt. Er meinte daß eine Trennung der Industrie und Landwirthschaft eintreten würde sPräsident von Levetzow: Das gehört wirklich nicht zur Sache! Lebhafte Zustimmung links). Der Schluß der Rede geht in der allgemeinen Unruhe des Hauses verloren.
Reichskanzler Graf von Caprivi:
Ich kann nicht verhehlen, daß, als ich die Interpellation las ich den leisen Verdacht hatte, das Ende vom Liede würde dahin gehen, gewisse Eindrücke, die von dem Antrag Kanitz zurückgeblieben swahen, hier zu verwischen (sehr richtig! links) und den einen oder . Mißerfola wieder gut zu machen. (Lebhafte Zustimmung links und in der Mitte) Das, was der Herr Vorredner gesagt hat, bestarkt mich in dieser Hinsicht. Ich will aber nicht von dem Gegenstand der Interpellation abgehen, sondern mich nur auf eine einzige Bemerkung noch beschränken.
Der Herr Abgeordnete meinte, ich schiene die Interpellation deren Werth, Tragweite, Richtung — ich weiß nicht, welchen Aus. druck er gebrauchte — verkannt zu haben. Ja, es ist mir zweifel⸗ haft, ob das Verkennen nicht auf der anderen Seite lag. Jeder Zoll bt eine doppelte Wirkung: einmal eine wirthschaftliche auf die Preis- iidung, und das andere Mal eine finanzielle auf die Reichs⸗ iinnahmen. Der Herr Abgeordnete hat von der Preis⸗ lildung gesprochen und ist auf die alten Themata land⸗ wirthschaftlicher Noth zurückgekommen. Der Antrag aber wie er hier vorliegt, die Interpellation sagt kein Wort davon sseh⸗ richtig links), sondern — Sie können sie zwanzig mal lesen — sie spricht nur von der Schädigung der Finanzlage des Reichs. (Sehr richtig! links.) Sie befaßt sich nur mit der einen Seite der Folgen der Derabminderung der Zölle, und ignoriert die andere; das aber wat Herr von Manteuffel gesagt hat, gehört lediglich zu der ignorierten . (Lebhafte Beifall links und in der Mitte) —
Abg. Dr. von Bennigsen Gur Geschäftsordn : Die Inter⸗ . vom Nothstand der . ö er Noth der Finanzen. Ich meine auch, daß die ganze Rede des
bg rej 1 Freiherrn von Manteuffel nur da . 5; , ff rauf berechnet war, die große
bräsid ; 35 j . fh et von Levetzow: Dat ist kene Bemerkung tut Ge
Ein Vertagungsantrag der Abgg Graf Hom pesch r gg. ( ( und ö. wird angenommen. Damit ist on, n Nach den üblichen Dankesbezeu erk si ; gungen bemerkt der Präsident . Levetzow: Mein letzter Wunsch ist noch, daß 1 . in . zu langer Zeit, im Laufe dieses Jahres... gesund wieder— . mögen, und zwar, wie ich glaube und annehme, wenn 36 eh or berge hend noch an dich Stelle. Deshalb haben . J h. det . nehmen von diesen n der Reichstag 27 J . ha stag 27 Jahre lang getagt und Das Wort erhält hierauf der Reichskanzler Graf von Caprivi:
Ich habe dem Hause eine Kaiserliche Botschaft mitzutheilen. (Der Reichstag erhebt ; Dieselbe lautet: k
Wir Wilhelm von Gottes Gnaden, Deutscher Kaiser, König
ö von Preußen zer, . J. , und fügen hiermit zu wissen, daß Wir Unsern Reichs⸗ . eneral der Infanterie Grafen von Caprivi beauftragt . Art. 12 der Verfassung die gegenwärtige Sitzung des ags in Unserm und der verbündeten Regierungen Namen am
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändi ü beigedrucktem Kaiserlichen . i, n,, Gegeben Karlsruhe, Baden, den 17. April 1894.
k . (gez) Wilhelm. , abe die Ehre, dem Herrn Präsidenten das Schriftstück zu , Meine geehrten Herren! Die Erwartung der verbũ d gierungen, der Reichstag werde bereit sein, arc ö ö vorgelegten Steuergesetzentwürfen die Mittel zur Deckung der Kosten der Deeresverstãrkung sowie zur Durchführung einer Finanzreform zu gewähren, welche die Matrikularbeiträge in ein festes Verhältniß zu den Ueberweisungen an die Einzelstaaten bringt, hat leider für die gegenwärtige Tagung aufgegeben werden müssen.
Der Gesetzentwurf, betreffend die Erhebung von Reichs⸗Stempel⸗ abgaben, hat nur theilweise die Zustimmung des Reichstags gefunden Auch der Gesetzentwurf, betreffend die Erhebung einer Tabackfabritat. steuer, hat zur Zeit seitens der mit der Vorberathung betrauten Kom⸗ mission Annahme nicht gefunden, und es läßt sich auf eine zustim⸗ mende Beschlußfassung im Plenum des Reichstags unter den gegen— wärtigen Verhältnissen nicht rechnen.
Damit ist die Möglichkeit ausgeschlossen, noch in dieser Session die zur Durchführung der Finanzreform erforderlichen Mittel zu gewinnen.
Die verbündeten Regierungen halten indessen mit aller Entschie⸗ denheit an der Auffassung fest, daß es im ö und . politischen Interesse des Reichs wie der Bundesstaaten geboten ist, uur Erhaltung eines geordneten Finanzwesens der letzteren ihre Sicherstellung vor der wechselnden Einwirkung der Ansprüche der Reichsperwaltung herbeizuführen. Zu diesem Zweck läßt sich der Plan, die eigenen Einnahmen des Reichs auf dem demselben vor— behaltenen Besteuerungsgebiet nach Maßgabe des Bedarfs zu ver— mehren, nicht aufgeben. Die verbündeten Regierungen werden deshalb nach dem Wiederzusammentritt des Reichstags von neuem mit ent— sprechenden Vorschlägen in der Hoffnung hervortreten, daß dann eine Verständigung über die Reform und über die Beschaffung der hierzu unentbehrlichen Mittel erzielt werden wird. ö ö. 3 e . der 3. ertheilten Allerhöchsten Ermächtigung erkläre ich im Namen der verbündeten Regie ie Si . s Reichs⸗ ö gierungen die Sitzungen des Reichs—
Präsident von Levetzow: Voraussichtli Mal an dieser Stätte, ö allezeit , . lünftig in hingebender Liebe und Treue vereinigt sich ber Reichstag zum Schlußruf, der aus warmem deutschen Herzen lommt. Seine Majestät der Deutsche Kaiser, König Wilhelm II. von Preußen lebe hoch! .
Die Anwesenden stimmen dreimal Ruf ein.
Präsident von Levetzow: Die Sitzung ist geschlossen.
Schluß gegen 5i/ Uhr.
begeistert in den
Preuszischer Landtag. Haus der Abgeordneten. 53. Sitzung vom 19. April 1894.
Im weiteren Verlauf der fortgesetzten ĩ des Gesetzentwurfs, tte. rh sei . Gewinnung, der Kali- und Magnesiasalze J. den Anfangsbericht in der Donnerstags-Nummer H. 895) nahm nach dem Abg. Gothein (fr. Vegg) das Wort der“ 8er l für Handel und Gewerbe Freiherr von
. Meine Herren! Der Herr Vorredner hat es für nöthig gehalten mich aufzufordern, eine Erklärung abzugeben über die Vorwürfe, die in diesem Hause gegen die deutsche Industrie angeblich abgegeben worden sind. Einer solchen Aufforderung würde es nicht bedürfen wenn wirklich der Vorwurf erhoben worden wäre, die deutsche . dustrie produziere in unsolider Weise, sie beschäftige sich mit der An⸗ fertigung von Schundwaaren und Aehnliches. Nach dem, was ich gehört habe, ist ein solcher Vorwurf im Hause garnicht gefallen. (Sehr richtig) Es ist ausgesprochen worden: es giebt Industrielle die Schundwaaren produzieren, und solche, die solide Waaren produ⸗ zieren. Aehnliche Behauptungen sind unzählige Male schon ge— fallen allen möglichen Berufẽsständen gegenüber; aber man hat daraus niemals die Veranlassung genommen, eine De— monstration zu Gunsten unserer Industrie zu inscenieren Wenn eine Thatsache so notorisch feststeht, wie die ge soliden ehrenwerthen Richtung und Entwickelung unserer Industrie so halte ich es für unangebracht, bei jeder Gelegenheit die ausdrück⸗ liche Erklärung abzugeben, daß der Minister diese notorische Thatsache anerkennt. Im übrigen hat der Herr Vorredner all' die Fragen wieder erörtert, die eine so reichliche Behandlung bereits im Hause gefunden haben, daß ich wirklich nicht in der Lage bin, etwas Neues vorzu= bringen. Er ist abermals darauf zurückgekommen, daß die hohen Gewinne unserer fiskalischen Bergwerke heute schon eine Ermäßigung der Preise zugelassen bãtten. Ich habe mir gestattet, gestern darauf hinzuweisen, warum das nicht geschehen ist: deshalb, weil diese Werke bisher die Bestimmung hatten, werbende Betriebe des Staats zu sein wie die Steinkohlenwerke. Erst mit diesem Gesetz wird eine Aenderung in dieser Beziehung eintreten. Der Herr Vorredner ist ferner der Ansicht, ich sei nunmehr verpflichtet, nach meinen Anschauungen ein Gesetz vor⸗ zulegen, wonach die fiskalischen Kohlenwerke, die Erzwerke und andere Dinge sofort veräußert werden müßten, weil ein Monopol für sie nicht bestehe. Herr von Schalscha hat dem Herrn Vorredner vorweg die richtige Antwort auf diese Aeußerung gegeben: Kalisalze sind eben keine Kohlen, keine Erze; es liegen da eben die bedeutsamsten Unterschiede vor, die die Frage bei beiden verschieden⸗ artig behandeln lassen. Auch die Frage des Herrn von Schalscha hat er berührt, warum ich mir das ausgezeichnete Argument zur Be⸗ gründung des Gesetzentwurfs, welches in der voraussichtlich kurzen Abbauzeit des Kainits liegt, habe entgehen lassen; das ist deshalb geschehen, um Herrn von Schalscha das Argument nicht vorweg zu nehmen (Beiterkeit), und zweitens deshalb, weil, obgleich es zweifellos richtiger ist, daß Kainit in geringerem Maße vorhanden ist als Karnallit, eine annähernd richtige Schätzung der Zahl
18. April dieses Jahres zu schließen.
viel Kainit in den heute verliehenen Feldern vorhanden ist. Aber das steht außer Zweifel: wenn ich von einem Bestand von Hunderten, von Tausenden ven Jahren gesprochen habe, so habe ich dabei den ö ö Auge gehabt, nicht den Kainit. un habe ich noch einen kleinen Protest da . gegen auszusprechen daß dieser Gegner des Monopols, der Herr Vorredner, . 6, Monopol der Sachverständigkeit in Bezug auf manche Fragen in An⸗ spruch genommen hat. Er behauptet, jeder denkende Geologe — natürlich rechnet er sich auch dazu (Geiterkeit) — weiß, daß noch an sehr viel anderen Stellen Kali vorhanden ist. Damit behauptet er naturgemäß, daß alle die anderer Ansicht sind, keine denkenden Geologen sind, und ich sehe darin einen Anspruch seinerseits auf ein Monopol für die Sachverständigkeit in dieser Frage. Die Sache ö. jedoch anders. Meines Wissens stehen die Geologen auf dem =. . . J. . ausgeschlossen ist, daß sich noch anderwärts alze befinden, daß aber die Wahrscheinlichkeit, di ü ᷓ nur eine äußerst geringe ist. K J Abg. Brandenburg Gentr. pricht sei ü daß seine rechtlichen Bedenken ö. itt 43 5 Vommissi ons heschluffe heseitigt seien; Redner hofft, daß die Regierun diesen Beschlüssen zustimmen und daß sie nicht den Versuch 6 werde, das Gesetz sväter auf Hannover auszudehnen. Hierauf wird, die Diskussion geschloffen. ö,, ,, wird Art. II: Die Aufsuchung u ewi zer Kali⸗ si ur . ö ö ö ö ö. Kali⸗ und Magnesiasalze it 147 gegen 1 timmen abgelehnt. Eb . ö nen. - enso werden kö Artikel und Anträge ohne weitere Debatte ver⸗ Die Abgg. Freiherr von Zedli (ir Bockelberg (konf) beantragen . . r e . s. gen, folgenden neuen Art. VIII Vom 1. Januar 1899 an werden die Verkaufsbedi . die 6 der in fiskalischen Her een k 5 . 9 agnesigsalze vom Staats, Ministerium unter Berücksichtigung der J ö , . und Industrie festgesetzt. . triebsverhältnisse, die Förderun d. die K staatlichen Kali und r enn f se m f. . .
bedingungen und die staatlich genehmigte is sährli Fenn le een an ilagh t, . glen Preise sind alljährlich zur
Eine Debatte wird nicht beliebt
Abg. Graf zu Limburg-Sti nan . V2
Der Antrag wird in namentlicher Abstinmung mit 17 56 . 3 Die Minderheit nnr 3 ĩ nservativen, eini Frei ; ö einigen Freikonservativen und
Eine dritte Lesung der Vorlage findet ni
da alle Theile derselben , . J ö. Der Gesetz entwurf, betreffend Aenderungen der Wegegesetzgebung der Provinz Hannover, wird darauf ohne Dehatte in zweiter Lesung angenommen. ö . nach 2 Uhr. Naäͤchstẽ Sitzung Sonnabend
(kons.) beantragt
11 Uh
Handel und Gewerbe.
Eine gestern in Breslau abgehaltene Versa l schen un fel fisch ele e, n deer nung ger kl gi⸗ ne beschlossen, an den bisherigen Garnpreisen festzu halten weil ,,, Aufträge die vorhandenen kleinen Garnlãger über⸗ kiff und die sehr hohen Flachspreise den Spinnern wenig Nutzen — Börse zu Düsseldorf. (Amtlicher isberi . dorf. ( eisb sõ. April 1594 — Auf dem ,, 9 , . r rie , der 66 der Jahreszeit 4 nach⸗ elahen. Auf dem Eisenmarkt sind die Preife weit ĩ die vermehrte Nachfrage nach 3 l, ,,, für längere Termine, haͤlt an. (X w in Mark für 1000 Eg und, wo nicht anders bemerkt, ab Werk) — Kohken Und Koks. 1j Gas. und h lammitohlen: Gas kohle für Leu tgasbereitung 10 - 11, 00, Generator⸗ ohle S6ge * dä, Gatflammförderlohle S0 = 856; 7 n. hohlen; Förderkohle 7 30 -= 8,50, melierte beste Kohle s 55 — 50 Tokskohle 633 00, ; 3) Magere Kohlen: Förderkohle 7 = 8, melierte Kohle 8 = 19, Nußtohle Korn renn ner, go mg he . rer,, Hochofenkoks 11, Nußkokz, chen 11219; 5) Briquetts S, 50 - I150. — G le: ö . . 7) gGerosteter Spatheisenstein 1g do Mf dc e. . . . k ö. 9 n fan isch⸗ Rotheisenstein 7. / lr 9 . . 4 ae m , R ohe is enz 1 Spie eleisen Ia 10-12 0lo ge neh, Weißstrah⸗· , , k in gh westfã g che Marken Sieger⸗ 44.3 eisen 47,309 —– 48.00, 4) Engl. Besse tei r n, nn ö Dee g ge Seer r r eck 11. . U e D. . ĩ ĩ 6 sstelle 47,09, 8) Puddeleisen k n , , Englisches Roheisen Nr. III ab Ruhrort 5h, 0, 10) Lurem⸗ burger Gießereieisen Nr. III ab Luxemburg 43, 09, 11) Deutsches Gie ereieisen Nr. L Gz, 12) do. Nr. II — 135) do. Nr. HII 5. 14 bo a, 3, 157 Spanisches Hämgtit Marke Mudela ab Ru rort 6. Sta hęgi fen; Hewöhnl. Stabeisen 105—116. — Bleche: 1 er nl, Blech ö3 1h, eff le i- is, n . ö . — raht: 1) Eisenwalzdraht ——, 2) Stahl ⸗ S, Der Ausschuß der Lübeck-Büchener Eisenb = , ( 6 . —⸗ ; . . ö. , Geschäftsjahr die Henn. wie Vorj . ö a ,, im Vorjahre, der Generalversammlnng üsseldorf, 19. April. (W. T. B.) Das Bank dandau, die Nationalbank für Deutschland in Berlin . . 8 ö . ,. und C. G. Trinkaus in Düssel⸗ ö. men vom Magistrat der S ü t Millionen Mark 33 o Stn r her K Man nh eim, 19. April. (W. T. B. Die N. Bad. Landesz.“ , g, n, ach r e . Kassen der Firma Scheuer, n oß in Mannheim und Heidelber Auszahlung der Glaubiger geöffnet sind. ö 4 NewYork, 19. April. (W. T. B.). Die Bzrse eröffnete in träger Haltung, im weiteren Verlaufe gaben die Kurse etwas nach. Der Schluß war fest. Der Umsatz der Aktien betrug 141 dz e . Weizen. eröffnete stetig und stieg einige Zeit infolge Berichte über Ernteschäden durch die Bürre in San Francisco; später Reaktion und Abschwächung infolge Realisierungen. Schluß träge. — Rais einige Zeit steigend nach Eröffnung auf unbedeutende Ankünfte, später Reaktion infolge der matten Weizenmärkte. Schluß träge. Chäca go, 19. April. (W. T. B.). Weizen iend einige Zeit nach Eröffnung, dann lebhafte Reaktion auf bedeutende Käufe ind Deckungen, später wieder fallend. — Mais anfangs niedrigen später Reaktion, zum Schluß wieder fallend. 7
der Jahre sehr schwierig ist. Man weiß nicht, wie